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2_2 Informationen Datenschutz DSGVO.pdf

Jahresreinigung von Kanälen 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 06:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: rlp.vergabekommunal.de

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Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Zentrale Vergabestelle Neue Allee 2 67292 Kirchheimbolanden Interkommunale Zusammenarbeit Verbandsgemeinde Bruchmühlbach – Miesau Verbandsgemeinde Göllheim V La e n rb d a k n re d i s s g D e o m n e n i e n r d s e b e K r i g rc k h re h i e s i mbolanden

Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO

Art. 13 normiert, worüber eine betroffene Person bei Erhebung personenbezogener Daten, die unmittelbar bei ihr selbst erfolgt, zu informieren ist (sog. Direkterhebung).

Art. 14 DSGVO hat zum Regelungsgegenstand, worüber eine betroffene Person zu informieren ist, wenn personenbezogene Daten bei Dritten oder aus öffentlich zugänglichen Quellen erhoben werden (sog. Dritterhebung).

Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO

Bezeichnung des konkreten Verarbeitungsvorgangs

Vergabenummer: 19-2026-380

Maßnahme: Verbandsgemeindewerke Kirchheimbolanden; Jahresreinigung Kanal 2027

Leistung: Tiefbauarbeiten

Verantwortlicher

Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Neue Allee 2 67292 Kirchheimbolanden Tel: 06352 - 4004 -0 E-Mail: vg@kirchheimbolanden.de

Datenschutzbeauftragter

Die Datenschutzbeauftragte der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden ist:

Herr Arno Scheu Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden Neue Allee 2 67292 Kirchheimbolanden Tel: 06352 - 4044-113

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO)

Der Zweck für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und § 55 Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz.

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Ggf. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO)

Empfänger der Daten sind:

Intern

  • Mitarbeiter/‐innen der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden insbesondere der Vergabestelle und der ausschreibenden Fachabteilungen.
  • Mitarbeiter/‐innen der Mitglieder der Interkommunale Zusammenarbeit von der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, Verbandsgemeinde Göllheim und der Kreisverwaltung Donnersbergkreis im Rahmen der Verteilungs- bzw. Vertretungsregelung.

extern

  • Stellen und Personen, wenn die Übermittlung der Daten gesetzlich verpflichtet oder zugelassen ist:

• Mitarbeiter des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis soweit diese in Rahmen einer überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung gem. §§ 110 ff Gemeindeordnung (GemO) tätig sind.

• Bei einem Gesamtauftragswert für Lieferung‐ und Dienstleistungen ab 75.000 € ohne Umsatzsteuer sind nach § 4 Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen die unterlegenen Bieter über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots mind. 7 Kalendertage vor Vertragsschluss schriftlich zu informieren.

• Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie der Name des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Dies gilt analog für nicht berücksichtigte Bewerber.

• Bei Bauleistungen sind nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer oder einer Freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 15.000 € ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 6 Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntzugeben.

• Bei Liefer‐ und Dienstleistungen sind nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Freihändigen Vergabe/Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von jeweils 25.000 € ohne Umsatzsteuer für die Dauer von 3 Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntzugeben. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden (www.kichheimbolanden.de).

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• Bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte sind nach § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

• Bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte wird spätestens 30 Tage nach der Auftragsvergabe mit den von der Europäischen Kommission festgelegten Standardformularen das Ergebnis des Vergabeverfahrens und der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person mit Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land) an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt und durch dieses veröffentlicht.• Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Rheinland-Pfalz hat die Vergabestelle die Vergabeakten der Kammer gem. § 163 Absatz 2 GWB sofort zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Verfahren der sofortigen Beschwerde vor den zuständigen Oberlandesgerichten nach § 171 GWB. In diesen Verfahren werden personenbezogene Daten ggf. an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.

• Unser Dienstleister für das Ausschreibungsportal (subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststraße 1-15, 51101 Köln), wenn es zur Erfüllung Ihres Anliegens erforderlich ist.

Ggf. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation oder diesbezügliche Absicht (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO)

Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet weder statt, noch ist sie beabsichtigt.

Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO)

Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Die Daten werden im Regelfall für 10 Jahre gespeichert.

Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. b DSGVO)

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

  1. Recht auf Auskunft Das Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO).

  2. Recht auf Berichtigung Das Recht auf Berichtigung, soweit die betreffenden Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DSGVO).

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  1. Recht auf Löschung Das Recht auf Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten, sofern die Daten nicht noch zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben benötigt werden (Art. 17 DSGVO).

  2. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Das Recht, unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen, eine Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen (Art. 18 DSGVO).

  3. Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Das Recht, jederzeit - aus Gründen, die sich aus einer persönlichen, besonderen Situation ergeben - gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen (Art. 21 DSGVO).

  4. Recht auf Datenübertragbarkeit (Interoperabilität) Das Recht der betroffenen Person, ihre personenbezogenen Daten von einer verantwortlichen Stelle auf die andere zu übertragen, sowie die Herausgabe an sie selbst (Art. 20 DSGVO).

Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO)

Das Recht einer betroffenen Person auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sofern sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden/wurden (Art. 77 DSGVO).

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Hintere Bleiche 34 55116 Mainz Telefon: +49 (0) 6131 8920-0 Telefax: +49 (0) 6131 8920-299 E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

Bereitstellung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO)

Sie sind gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu machen. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann ihr Angebot bzw. Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Art. 13 Abs. 2 lit. f DSGVO)

Profiling findet nicht statt.

Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO - Dritterhebung

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Auskunft aus dem Wettbewerbsregister; Die Vergabestelle fordert bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags- erteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung an.) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 lit. c DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen

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Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§ 55 Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz, §§ 3, 6 Unterschwellenvergabeordnung, §§ 5, 8 Vergabeverordnung).

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