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5_2 Beiblatt EFB 634_WBVB-Vorlage KANAL.pdf

Jahresreinigung von Kanälen 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 06:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: rlp.vergabekommunal.de

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Beiblatt EFB 634

Weitere Besondere Vertragsbedingungen - WBVB -

10.1 Gütesicherung der Ausführung nach RAL-GZ 961

10.1.1 Sicherstellung der Qualifikation

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die mit Angebotsabgabe nachgewiesene fachliche Qualifikation des Unternehmens entsprechend RAL-GZ 961 (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens während der Ausführung der Werkleistung sicherzustellen und zu erfüllen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Ausführung der Werkleistung projektbegleitend die zugehörige "Eigenüberwachung" entsprechend RAL-GZ 961 Abschnitt 4.2 durchzuführen.

10.1.2 Übergabe Vertrag zur Gütesicherung (in Kopie an AG)

Der Nachweis zur Gütesicherung und der damit verbundenen regelmäßigen Überprüfung des Unternehmens durch eine vom AG anerkannte Prüfstelle ist nach Auftragserteilung dem Auftraggeber auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen und zu übergeben.

10.1.3 Übergabe des / der Verfahrenshandbuchs / Verfahrenshandbücher an den AG

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem AG das/die Verfahrenshandbuch / Verfahrenshandbücher zu dem/den unter Abschnitt 8.3 Erg.-Teilnahmebedingungen angegebenen S-System(en) zum Projektstartgespräch zu übergeben und für die Dauer des Bauverfahrens zu überlassen.

10.1.4 Eigenüberwachung und Überprüfung des Unternehmens

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Eigenüberwachungsunterlagen entsprechend Leitfaden für die Eigenüberwachung nach RAL-GZ 961 dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen und zu übergeben.

10.1.5 Baustellenmeldungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Zuschlagserteilung zeitgleich mit der jeweiligen Meldung der Baustellen den Auftraggeber über die Abgabe der Meldung der Baustelle zu unterrichten (Kopie an den Auftraggeber).

10.1.6 Baustellenbesuche nach Güte- und Prüfbestimmungen

Satzungsgemäß durchgeführte und den konkreten Auftrag betreffende Prüfberichte entsprechend RAL-GZ 961 sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen und zu übergeben.

10.2 Die in diesem Angebot eingesetzten Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Baumaßnahme. Eventuell dazwischen liegende Lohn- und Stoffpreiserhöhungen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Wird die Frist des Festpreisangebotes, aus Gründen, welche der AN nicht zu vertreten hat, überschritten, muss der AN rechtzeitig Vereinbarungen über Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln beantragen.

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10.3 In die Einheitspreise einzurechnen ist die Abfuhr der verdrängten Massen von Einbauten und Stoffen (Rohre, Schächte, Rohrumhüllung, Füllmaterial Straßenoberbau usw.) einschließlich der Deponiegebühr. Abzufahrende Materialien sind auf eine vom AN zu beschaffende geeignete Deponie zu verbringen, sofern in der LB nichts Gegenteiliges ausgesagt ist.

10.4 Ein Bautagebuch ist vom AN zu führen. Mindesteinträge sind: -die Anzahl der auf der Baustelle Beschäftigten -die Dauer der täglichen Arbeitszeit -die ausgeführten Tätigkeiten gemäß Leistungsverzeichnis -Besondere Leistungen, Anordnungen des Auftraggebers -eingegangenes Material mit Menge und Lieferscheinnummer -Unterbrechungen und Verzögerungen der Arbeiten mit den Ursachen -Behinderungsanzeigen von Auftragnehmern mit detaillierter Erfassung aller Sachverhalte

10.6 Geforderte Unterlagen für die Rechnungsstellung, wobei bei deren Fehlen die Rechnung ungeprüft zurückgeschickt wird.

Abschlagsrechnung:

1.+ 2. Ausfertigung für den Auftraggeber

  1. Ausfertigung für die Bauüberwachung einschließlich -Massenermittlung einfach ( Stand der Baustelle ) -das Bautagebuch bis zum Stand der Rechnungsstellung -Kopie der eingetragenen Lieferscheine einschl. Liste.

Der Auftragnehmer erhält eine geprüfte Kopie der Abschlagsrechnung als Rücklauf.

Schlussrechnung:

1.+ 2. Ausfertigung der Rechnung für den Auftraggeber, darüber hinaus +Massenermittlung (Originale) +Aufmaß (Originale) +Lieferscheine (Originale) mit chronologischer Auflistung +Tagelohnzettel (Originale) +restliche Bautagebücher

  1. Ausfertigung der Rechnung für die Bauüberwachung, darüber hinaus +Massenermittlung +Aufmaß, +Auflistung Lieferscheine

Der Auftragnehmer erhält eine geprüfte Kopie der Schlussrechnung als Rücklauf.

10.7 Der Auftragnehmer hat auf Anforderung des AG die Rechnungen straßen- bzw. abschnittsweise aufzustellen. Die Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten.

10.8 Die Bedingungen des Hauptangebotes gelten auch für nachträglich anfallende Auftragserweiterungen und Nachträge gemäß VOB/B §2 Abs. 6.

10.9 Haftpflichtversicherung

Vor Auftragsvergabe ist der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zu erbringen.

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10.10 Gestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators bei Einsatz von Nachunternehmern.

Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, so ist nach der Baustellenverordnung, die Stellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinators (SiGeKo) erforderlich.

Die Kosten für den SiGeKo sowie dessen Beauftragung trägt bzw. veranlasst der AN. Der Aufwand ist mit den Einheitspreisen abgegolten.

10.11 Der Auftraggeber muss der seitens des Auftragnehmers beabsichtigten Art und Weise der Mängelbeseitigung vorab zustimmen.

10.12 Baustrom und Wasser werden nicht vom Auftraggeber bereitgestellt. Die Beschaffung ist Aufgabe des AN.

10.13 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung der Maßnahme keine illegal Beschäftigten einzusetzen.

10.14 Sofern im Baufeld vorhandene Leitungen verlegt werden müssen, sind Art und Weise sowie Umfang der Verlegung vom AN direkt mit dem jeweiligen Versorgungsträger zu klären und abzurechnen!

H I N W E I S:

Das Leistungsverzeichnis wurde maschinell sortiert. Der Bieter hat umgehend nach Erhalt das Leistungsverzeichnis auf Vollständigkeit zu überprüfen und evtl. fehlende Seiten nachzufordern. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

-Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen-

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