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Vertragsbedingungen Vergabenummer 11/2026
Verbandsgemeindewerke Kirchheimbolanden
Jahresreinigung Kanal 2027
Kanalreinigung, Not- und Sondereinsätze
- Grundlagen
Die VOL/B in der derzeit geltenden Fassung wird Vertragsbestandteil. Abschlagszahlungen sind zulässig.
- Not- und Sondereinsätze
2.1 Reaktionszeit
Die Reaktionszeit für Not- und Sondereinsätze gemäß Angebot zu Ziffer 1.4 ist einzuhalten. Die Dauer zwischen Anforderung des Einsatzes und Beginn der Arbeiten beträgt in Stunden wie angeboten.
2.2 Anforderung
Der Auftraggeber gibt den Einsatz dem vom Auftragnehmer benannten Ansprechpartner unter der angegebenen Telefonnummer bekannt. Ist der Ansprechpartner nicht zu erreichen, wendet sich der Auftraggeber an die benannte Vertretung.
2.3 Erreichbarkeit des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer stellt eine Erreichbarkeit des Ansprechpartners oder seiner Vertretung – gegebenenfalls auch über eine zentrale Notruf-Hotline – von 24 Stunden an 7 Tagen der Woche sicher. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich mit zumutbarem Aufwand um eine Kontaktaufnahme zu bemühen; mehr als drei telefonische Versuche sind in der Regel nicht erforderlich.
2.4 Ersatzvornahme
Wird die Reaktionszeit nach Ziffer 2.1 um mehr als eine Stunde überschritten, kann der Auftraggeber einen anderen Unternehmer mit der Übernahme der Arbeiten beauftragen. Gleiches gilt, wenn weder der Ansprechpartner noch seine Vertretung nach den Maßgaben der Ziffer 2.3 erreichbar sind.
2.5 Schadensersatz
Der Auftragnehmer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der Auftraggeber durch eine Ersatzvornahme erleidet.
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- Personal
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Wagen immer doppelt zu besetzen um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. Wird dieser Verpflichtung nicht entsprochen, lehnt der Auftraggeber die Erbringung der Dienstleistung ab und erteilt dem Auftragnehmer eine Abmahnung in Textform. Der Auftragnehmer hat die Leistung unverzüglich mit ordnungsgemäß besetzten Fahrzeugen nachzuholen. Entsteht durch diese Verzögerung ein Schaden, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber diesen zu ersetzen. Im Falle wiederholter Zuwiderhandlungen hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die gesetzlichen Vorschriften gelten entsprechend.
- Optionen, Bedarfspositionen
4.1 Beauftragung
Als Bedarfspositionen gekennzeichnete Posten behält der Auftraggeber sich vor, bei Erfordernis abzurufen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Ausführung verpflichtet. Der Auftraggeber ist zu einer Beauftragung nicht verpflichtet
4.2 Kein Ausgleichsanspruch
Der Auftraggeber kann nicht absehen, ob die Bedarfspositionen zum Tragen kommen werden. Werden Bedarfspositionen nicht abgerufen, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Bezahlung oder sonstigen finanziellen Ausgleich.
- Vertragslaufzeit
5.1 Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird für ein Jahr geschlossen; Vertragsbeginn ist der 01.01.2027.
5.2 Verlängerungsoption
Keine