Hinweise Art. 13 und 14 DSGVO.pdf

Jahrespflege von 1.631 Pflegestellen in Krefeld

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 13:46 (Europe/Berlin)

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Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

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Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezo- genen Daten Verantwortlichen:Kommunalbetrieb Krefeld Anstalt des öffentlichen Rechts Ostwall 175 47798 Krefeld E-Mail: kbk@krefeld.de Tel.: 02151 3660-3660 Fax: 02151 3660-4515
Kontaktdaten der/des zuständigen Datenschutzbeauftragten:Kommunalbetrieb Krefeld AöR Frau Klug Ostwall 175 47798 Krefeld E-Mail: kbk-datenschutz@krefeld.de Tel.: 02151 3660-4569 Fax: 02151 3660-4515
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 26 Kommunalhaushaltsverordnung NRW. Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Ange- bot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtli- chen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfah- ren ausgeschlossen werden.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener DatenMaßstab für die Dauer der Speicherung perso- nenbezogener Daten sind die sich aus rechtli- chen Vorgaben (insbesondere Vergaberecht, Haushaltsrecht, Zuwendungsrecht) ergebenden Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen DatenPersonenbezogene Daten dürfen an andere Per- sonen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe ge- setzlich zugelassen ist:

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Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz und § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WReG) fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zu- schlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbe- werbsregister und ggf. einen Auszug aus dem Ge- werbezentralregister nach § 150a der Gewerbe- ordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksich- tigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des er- folgreichen Bieters mitzuteilen. Nach Durchführung einer Beschränkten Aus- schreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder ei- ner Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewett- bewerb jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatz- steuer werden für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben. Gegebenenfalls beauftragte externe Berater er- halten im Rahmen ihrer Leistungspflichten Ein- sicht in die Angebotsunterlagen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verar- beitung personenbezogener DatenDiese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 und 21 DSGVO. Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).

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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentli- ches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirt- schaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffen- den Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durch- führung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei einer Auf- sichtsbehörde:Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig er- folgt. Identität und Anschrift der für uns zuständi- gen Aufsichtsbehörde lauten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Telefon: 0211 384 24-0 Fax: 0211 38424-10

dnurG-ztuhcsnetaD 41 dnu 31 .trA esiewniH – BOV/VgV/OgVU_KBK Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behand- lung der Daten vorgesehen ist (§ 26 Kommunalhaushaltsverordnung NRW, §§ 3, 6 UVgO, 14 Abs. 8 VOB, 5 VgV, 14 EU Abs. 8 VOB).

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