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VGV/OgVU_KBK Maßnahme
Rahmenvertrag Jahrespflege 2027 - 2030
Angebot für
Rahmenvertrag Jahrespflege 2027 - 2030
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN für die Ausführung von Leistungen
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
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Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat Herr Herscheidt mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
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Anlieferungs- oder Annahmestelle Ort: Stadtgebiet Krefeld Gebäude: Raum:
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Ausführungsfristen Anlieferung: nach Auftragserteilung Ende der Ausführung: 31.12.2027 Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag dreimal um jeweils 1 Jahr (bis zum 31.12.2030) zu verlängern. Die Entscheidung über die optionale Verlängerung wird vom Auftraggeber bis zum 30.09.2027, bzw. bis zum 30.09.2028, bzw. bis zum 30.09.2029 getroffen und dem Auftragnehmer bis dahin schriftlich mitgeteilt. Als Einzelfristen werden vereinbart:
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Entsorgung Der Auftragnehmer hat die Abfallsatzung der Stadt Krefeld in der zum Zeitpunkt der Ausführung gel- tenden Fassung zu beachten. Die Kosten sind in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
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Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jede vollendete Woche des Verzugs zu zahlen: 5.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist v.H. desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann.1 5.2 bei Überschreitung von Einzelfristen 5.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. des nicht nutzbaren Teils der Leistung begrenzt.2
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Rechnungen (§ 15) 6.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 2 -fach einzureichen. 6.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen sind 1 -fach einzureichen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen).
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Sicherheitsleistung (§ 18) 7.1 Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft in Höhe von v.H. der Auftragssumme zu stellen. 7.2 Als Sicherheit für die Mängelansprüche werden v.H. der Auftragssumme einschl. der Nach- träge einbehalten, nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgebend. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Bürgschaft stellen.
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Mängelansprüche und Verjährung (§ 14) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt Jahre für Jahre für .
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Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
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Gerichtsstand (§ 19)
1 Sie darf höchstens 0,5 v.H. betragen. 2 Sie darf nur maximal 8 v.H. betragen.
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3102.21.20 – BVB_LOV_VZ 03-RK Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Krefeld. 11. Weitere Besondere Vertragsbedingungen: