Jahreslizenzen für Flugleistungssoftware und elektronische Jeppesen-Luftfahrtkarten

Status
Offen
Angebotsfrist
09.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
180.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Italien
Verfahren
Sonstiges einstufiges Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
04.11.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
  • Lizenzverwaltungssoftwarepaket (48218000)
Bekanntmachung
acquistinretepa.it
Bekanntmachungsnummer
764303-2026
Verfahrensnummer
ed3c465e-d4bf-450f-88de-27761bfd3efd

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

MARISTAER GROTTAGLIE schreibt ein Jahresabonnement für die Flugleistungssoftware ForeFlight Military Flight Bag Performance sowie eine Lizenz zur Nutzung elektronischer Jeppesen-Luftfahrtkarten aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt 180.000 Euro; die Laufzeit beträgt 365 Tage, der Auftrag wird in Grottaglie, Italien, vergeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

FASC 288 Abbonamento annuale licenza applicativo software Foreflight Military Flight Bag Performance e licenza per impiego cartografia elettronica aeronautica Jeppesen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 6713632 - lotto 1180.000 EUR

    6713632 - lotto 1

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · 6713632 - lotto 1

Preis

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.