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Rahmenvertrag_RV_WP.docx

Jahres- und Konzernabschlussprüfungen sowie weitere Prüfungsleistungen für den degewo-Konzern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 22:53 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Rahmenvertrag über die Prüfung des Jahresabschlusses

zwischen

degewo AG

Potsdamer Str. 60

10785 Berlin

(nachfolgend auch "degewo*" oder "Auftraggeber - AG" genannt)*

und

(nachfolgend auch "…." oder Auftragnehmer - AN-

" genannt)

Präambel

Mit rund 83.000 verwalteten Wohnungen und rund 1.600 Mitarbeitern zählt degewo zu den größten und leistungsfähigsten Wohnungsunternehmen in Deutschland und ist das führende Wohnungsunternehmen in Berlin. Die Bestände befinden sich in fast allen Stadtteilen Berlins. Als kommunales Wohnungsunternehmen übernimmt degewo Verantwortung für die Stadt Berlin und ihre Menschen.

Über eine Ausschreibung hat degewo den AN für die Prüfung des Jahresabschlusses gewonnen.

Dieser Vertrag legt die Bedingungen und Grundsätze für die künftige Zusammenarbeit fest und ist die Grundlage für die Erteilung der Prüfaufträge für die Abschlussprüfer.

Einbezogenen Gesellschaften

Die Leistungen werden entsprechend der Anlage 1 neben der degewo AG auch für die in der Anlage benannten Tochtergesellschaften von degewo erbracht, sowie ggf. auch für weitere noch zu gründende Tochter- oder Enkelgesellschaften. Die Prüfaufträge werden durch die einzelnen Gesellschaften erteilt.

Vertragsgegenstand und Bestandteile

  1. Der AN prüft auf Grundlage dieses Vertrages, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der Vorgaben der einzelnen Gesellschaftsverträge und der Satzung der degewo in den jeweils geltenden Fassungen.
  2. Es sind die in dem als Anlage 2 beigefügten Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen zu erbringen.
  3. Neben diesem Vertrag gelten die Ausschreibungsunterlagen des AG zur Vergabe (Aktenzeichen angeben ___) sowie die vom AN zu dieser Ausschreibung eingereichten Unterlagen und Erklärungen, bei Widersprüchen gelten vorrangig die Bestimmungen dieses Vertrages.

Allgemeine Auftragsbedingungen

  1. Nachrangig zu den Regelungen dieses Vertrags gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
  2. Mit Ausnahme der im vorstehenden Abs. 1 benannten sind diesem Vertrag nicht als Anlage beigefügte Auftragsbedingungen nicht Bestandteil dieses Vertrags.

Vergütung

  1. Die Vergütung des AN erfolgt nach folgender Maßgabe:
  2. Vergütung gem. Preisblatt
  3. Nebenkosten
  4. Alle vorbenannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungslegung und Zahlung

  1. Der AN legt nach Abschluss der Prüfung schriftlich Rechnung. Der Rechnung ist ein Leistungsnachweis beizufügen
  2. Die Zahlung erfolgt binnen 14 Tagen nach Eingang der Rechnung beim AG.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Dieser Vertrag tritt am 01. Oktober 2027 in Kraft und hat eine Vertragslaufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich, soweit keine Partei von ihrem Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende Gebrauch macht, um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.

Zusammenarbeit/Weisungsfreiheit

  1. Die Vertragspartner werden durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers ausschließlich dessen Direktionsrecht und Disziplinargewalt unterstehen. Es erfolgt keine Eingliederung der zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter des AN in die Organisation des AG.
  2. Die vom AN eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum AG, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen.
  3. Der AN bestimmt grundsätzlich Ort und Zeit der Leistung selbst. Jedoch sind zeitliche, räumliche und fachliche Anforderungen zu beachten, soweit sie sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben oder in zwischen den Parteien abgestimmten Termin- oder Leistungsplänen enthalten oder zur Erreichung des Zwecks der Beauftragung erforderlich sind.
  4. Für die zur Erbringung der Leistungen notwendigen Arbeitsmittel ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich, soweit nicht anders vereinbart.
  5. Der AN benennt für die Vertragslaufzeit einen Ansprechpartner.

Personal des AN, Unterauftragnehmer

  1. Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Personen müssen vereinbarungsgemäß, unabhängig davon jedoch mindestens dem Vertragszweck und der Aufgabenstellung des Einzelvertrages entsprechend, qualifiziert sein. Unabhängig davon wird der AN gewährleisten, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter über die Qualifikation verfügen, die mindestens seinen diesbezüglichen Angaben sowie den Anforderungen des AN im Vergabeverfahren entspricht.
  2. Der AN darf zur Leistungserbringung keine Unterauftragnehmer einsetzen.

Mitwirkungspflicht des AG

Der AG sorgt dafür, dass dem AN alle zur Bearbeitung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden. Notwendige Entscheidungen wird der AG in angemessener Zeit treffen.

Interessenkonflikte

  1. Der AN verpflichtet sich, mögliche Interessenkonflikte dem AG unverzüglich anzuzeigen; es bleibt dem AG vorbehalten, in diesen Fällen keine weiteren Einzelverträge abzuschließen oder diese zu beenden.
  2. In Zweifelsfällen ist der AN zur Anzeige verpflichtet.

Haftung

  1. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gesamthaftung wird jedoch wie folgt beschränkt:

Die Haftung des AN für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen würden, ist bei einem fahrlässig verursachen einzelnen Schadensfalls auf 4 Mio. € begrenzt.

Die Haftungsbeschränkung nach dieser Vereinbarung erfasst nicht Ansprüche, die aufgrund vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Verhaltens des AN geltend gemacht werden können. Bei einer unbegrenzten Haftung des AN bleibt es auch bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  1. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem AG stehen dem AN auch gegenüber Dritten zu
  2. Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem AN bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des AN her, gilt der genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt
  3. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen
  4. Haftungsansprüche verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Die Ziffer 9 Abs. 5 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Stand 1. Januar 2024 wird ausgeschlossen.

Mängelbeseitigung

Es geltend die gesetzlichen Vorschriften; Mängelansprüche verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Versicherung

Der AN ist verpflichtet, für die Laufzeit des Vertrages eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme, die Schäden aus den im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen abdeckt, vorzuhalten. Auf Anforderung wird der AN dem AG den entsprechenden Nachweis vorlegen.

Pflichten nach Vertragsende

  1. Mit Vertragsende hat der AG unverzüglich und unaufgefordert sämtliche vom AN erhaltenen Unterlagen, Hilfsmittel, Materialien oder Gegenstände herauszugeben, die ihm zum Zwecke der Vertragsausführung bestimmungsgemäß nicht dauerhaft überlassen wurden. Dies gilt auch für alle Kopien. Des Weiteren sind alle Leistungsergebnisse in jeder Form an den Auftraggeber zu übergeben; soweit die Einräumung ausschließlicher Rechte vereinbart ist, gilt dies inklusive der erstellten Kopien.

Der Auftraggeber ist berechtigt, an Stelle der Herausgabe ganz oder teilweise die sichere Löschung oder Vernichtung zu verlangen. Diese ist dem Auftraggeber auf Verlangen und nach seiner Wahl durch entsprechende Erklärung oder anderweitig nachzuweisen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

Datenschutz, Geheimhaltung

Der AN hält die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein und verpflichtet sich entsprechend der diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung.

Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation darf per E-Mail erfolgen, jedoch sind E-Mails von den Vertragsparteien zwingend nach Vorgabe des AG zu verschlüsseln.

Sonstiges

  1. Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieses Rahmenvertrags bedürfen der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Rahmenvertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gilt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung des Rahmenvertrags eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
  3. Für diesen Rahmenvertrag sowie alle hierunter geschlossenen Einzelverträge, ihre Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag sowie den hierunter geschlossenen Einzelverträgen ist Berlin.
  5. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den in diesem Vertrag referenzierten Dokumenten des AN bzw. den sonstigen vom AG beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in diesem Vertrag widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in dem Vertrag zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Anlagen

Anlage 1- Einbezogene Gesellschaften

Anlage 2- Leistungsverzeichnis

Anlage 3 - Geheimhaltungsvereinbarung

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung