[Seite 1]
Teilnahmewettbewerb
Dokument VBLDFL_TW Bewerbungsbedingungen EU Prozess Einkaufs-Prozess Stand Februar 2020 2D
| SEA | 622
-
Bei Bewerbergemeinschaften ist ein Bewerberbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft aus- zufüllen. Bedient sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung eines Nach-/Unterauftrag-nehmers, ist auch von diesem Nach-/Unterauftragnehmer ein Bewerberbogen auszufüllen und die Erklärung über die Zurverfügungstellung der erforderlichen Mittel beizulegen.
-
Wenn vom „Bewerber“ die Rede ist, so ist damit derjenige gemeint, der beim Punkt 1 des jeweiligen Be- werberbogens unter „Name des Unternehmens“ angegeben ist, gleichgültig, ob es sich um einen Einzel- bewerber, ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder einen Nach-/Unterauftragnehmer handelt.
-
Der Bewerberbogen ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
-
Der Bewerberbogen inkl. Anlagen ist vollständig auszufüllen und elektronisch über die Vergabeplattform Berlin unter www.meinauftrag.rib.de (Suchbegriff: Referenznummer gem. Ziffer II.1.1 der Bekanntma- chung) einzureichen.
-
Bei einer Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft ist dem Bewerberbogen die Bewerbergemein- schaftserklärung (siehe Formblatt) vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern der Bewerbergemein- schaft unterschrieben beizulegen.
-
Alle im Bewerberbogen inkl. Anlagen enthaltenen Angaben/Erklärungen sind von demjenigen, der beim Punkt 1 des jeweiligen Bewerberbogens unter „Name des Unternehmens“ angegeben ist, zu machen/zu unterschreiben. Eine Unterschrift eines anderen Unternehmens, z. B. des Bevollmächtigten einer Bewer- bergemeinschaft oder des Bewerbers bei Nach-/Unterauftragnehmern, genügt nicht.
-
Ausgenommen davon ist nur die „Erklärung des Nach-/Unterauftragnehmers über die Zurverfügungstel- lung der erforderlichen Mittel“, sofern Nach-/Unterauftragnehmereinsatz vorgesehen ist. Diese ist immer nur vom Nach-/Unterauftragnehmer zu unterschreiben.
Die geforderten Angaben sind im Bewerberbogen zu machen. Ist im Bewerberbogen anstatt einer gefor- derten Bewerberangabe bereits eine Anlage mit Nummer vorgegeben, so ersetzt die beizufügende An- lage die Angaben im Bewerberbogen selbst.
-
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
-
Änderungen in den vorgegebenen textlichen Inhalten sind nicht zulässig. Die im Bewerberbogen mit Nummernvorgaben versehenen Anlagen sind entsprechend nummeriert und sortiert beizufügen.
-
Im Bewerberbogen wird zur sprachlichen Vereinfachung die männliche Form verwendet. Sie gilt selbst- verständlich entsprechend für Bewerberinnen.
-
Referenzliste bei Bewerbungen mit mehreren Bewerberbögen: Nur auszufüllen, wenn Referenzprojekte von dem Unternehmen stammen, das beim Punkt 1 des Bewer- berbogens unter „Name des Unternehmens“ angegebenen ist, ansonsten Verweis auf entsprechenden anderen Bewerberbogen.