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IT-Infrastrukturleistungen für Microsoft-Dienste, Strategieberatung und IT-Sicherheit

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.11.2026, 17:30 (Europe/Berlin)

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VERGABEUNTERLAGEN

Ia2/09/26

IT-Dienstleistungen

Offenes Verfahren (EU) (VgV)

Ausschreibung

AUFTRAGGEBER Kliniken der Stadt Köln gGmbH Neufelder Straße 34, 51067 Köln, Deutschland

03.11.2026

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Inhaltsverzeichnis

Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1

Projektinformation.................................................................................................................................................... 1

Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 3

Aufforderungsschreiben................................................................................................................................... 3

1212-DL-LL_BWB............................................................................................................................................ 5

  1. Kommunikation/ Anfragen.................................................................................................................... 7

  2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und wettbewerbsbeschränkende Absprachen................ 7

  3. Angebot................................................................................................................................................ 7

  4. Nebenangebote.................................................................................................................................... 8

  5. Bietergemeinschaften........................................................................................................................... 9

  6. Unterauftragnehmer............................................................................................................................. 9

  7. Bevorzugte Bewerber........................................................................................................................... 10

  8. Eignungsnachweis............................................................................................................................... 10

  9. Angebotsfrist/ Eröffungstermin........................................................................................................... 10

  10. Kosten................................................................................................................................................ 10

Angebotsschreiben........................................................................................................................................... 11

KDSK-IT-Dienstleistungen-Leistungsbeschreibung......................................................................................... 13

1 Überblick............................................................................................................................................... 15

1.2 Vorhaben.................................................................................................................................... 16

1.3 Qualifikationen des eingesetzten Personals.............................................................................. 16

1.4 Für die Auftragsdurchführung notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen................................ 16

1.5 Weitere Anforderungen an den Bieter........................................................................................ 17

2 Kommunikation...................................................................................................................................... 19

3 Übersicht über die allgemeinen Leistungen im IT-Betrieb..................................................................... 19

4 Anzubietende Serviceleistungen und Unterstützungskontingente........................................................ 21

4.1 Service Level Agreements......................................................................................................... 21

4.2 Microsoft Endpoint Manager / SCCM und Intune....................................................................... 22

4.3 Patch Management Clients........................................................................................................ 23

4.4 Patch Management Server......................................................................................................... 23

4.5 OS Deployment.......................................................................................................................... 23

4.6 Azure und Microsoft 365............................................................................................................ 23

4.7 Azure Virtual Desktop................................................................................................................. 23

4.8 Emailversand.............................................................................................................................. 24

4.8.1 Lokaler Exchange Verwaltungsserver............................................................................. 24

4.8.2 Exchange Online............................................................................................................. 24

4.9 Active Directory und Entra ID Connect....................................................................................... 25

4.10 Tenant Bericht und What’s new............................................................................................... 25

4.11 Client / Server / Azure Support................................................................................................. 26

4.12 Strategieberatung..................................................................................................................... 27

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4.13 Schwachstellen Management.................................................................................................. 27

5 Anforderungen an die Unterstützung.................................................................................................... 27

5.1 Implementierung und Konfiguration........................................................................................... 27

5.2 Inbetriebnahme, Einweisung und Abnahme von Gewerken...................................................... 27

5.3 Abnahme und Produktivbetrieb.................................................................................................. 28

5.4 Ausführungsfristen..................................................................................................................... 28

5.5 Ausführungsunterlagen und Arbeitsmittel.................................................................................. 28

5.6 Durchführung und Mitwirkungsobliegenheiten........................................................................... 29

EVB_IT_Vertrag über IT-Dienstleistungen....................................................................................................... 30

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages........................................................................................ 31

1.1 Vertragsgegenstand................................................................................................................... 31

1.2 Vertragsbestandteile.................................................................................................................. 31

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen.......................................................................................... 32

3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung......................................................................... 32

3.1 Art, Umfang und Termine........................................................................................................... 32

3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen.......................................................................................... 33

3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen.................................................................................... 33

3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen................................................................ 33

3.5 Abweichende Kündigungsregelung............................................................................................ 33

4 Vergütung.............................................................................................................................................. 34

4.1 Vergütung nach Aufwand........................................................................................................... 34

4.1.1 Kategorien....................................................................................................................... 34

4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessät. 34

4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten................................................. 35

4.1.4 Preisanpassung............................................................................................................... 35

4.1.5 Fälligkeit und Zahlung..................................................................................................... 35

4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand............................................... 35

4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis.............................................................................................. 35

4.3 Rechnungsadresse.................................................................................................................... 36

5 Service- und Reaktionszeiten*.............................................................................................................. 36

5.1 Servicezeiten*............................................................................................................................ 36

5.2 Reaktionszeiten*........................................................................................................................ 36

6 Ansprechpartner.................................................................................................................................... 37

7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers............................................................ 37

8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers............................................................................................. 37

9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen......................................... 37

10 Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM)............................................................................. 38

11 Abweichende Haftungsregelungen..................................................................................................... 39

12 Vertragsstrafen.................................................................................................................................... 39

13 Weitere Regelungen............................................................................................................................ 39

13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit........................................................................... 39

13.2 Haftpflichtversicherung............................................................................................................. 40

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13.3 Teleservice*.............................................................................................................................. 40

13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten.................................................................................... 40

13.5 Interessenkonflikt..................................................................................................................... 40

14 Pflichten nach Vertragsende............................................................................................................... 40

15 Sonstige Vereinbarungen.................................................................................................................... 40

EVB_IT_Dienstleistung_AGB........................................................................................................................... 41

1 Gegenstand des Vertrages................................................................................................................... 42

2 Zusammenarbeit der Vertragspartner / Ausschluss von Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbst. 42

3 Rechte an den Leistungsergebnissen................................................................................................... 43

4 Erfindungen........................................................................................................................................... 46

5 Service- und Reaktionszeiten*.............................................................................................................. 46

6 Dokumentations- und Berichtspflichten................................................................................................. 46

7 Mitteilungspflichten des Auftragnehmers.............................................................................................. 46

8 Personal des Auftragnehmers, Unterauftragnehmer............................................................................. 47

9 Vergütung.............................................................................................................................................. 47

10 Verzug/ Reaktionszeiten*/ Vertragsstrafen......................................................................................... 48

11 Schlechtleistung.................................................................................................................................. 49

12 Schutzrechte Dritter............................................................................................................................. 49

13 Haftungsbeschränkung....................................................................................................................... 50

14 Mitwirkung des Auftraggebers............................................................................................................. 50

15 Laufzeit und Kündigung....................................................................................................................... 50

16 Pflichten nach Vertragsende............................................................................................................... 51

17 Änderung der Leistung nach Vertragsschluss..................................................................................... 51

18 Haftpflichtversicherung........................................................................................................................ 51

19 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit...................................................................................... 51

20 Zurückbehaltungsrechte...................................................................................................................... 52

21 Textform.............................................................................................................................................. 52

22 Anwendbares Recht............................................................................................................................ 52

Erläuterung der Zuschlagskriterien.................................................................................................................. 56

  1. Zuschlagskriterien................................................................................................................................ 57

2.1. Zuschlagskriterium: Gesamtpreis netto (40%).......................................................................... 57

2.2. Zuschlagskriterium: Kommunikationskonzept (30%)................................................................ 57

2.3. Zuschlagskriterium: Service-Konzept + Konzept Emergency Changes oder fehlerhafte Upda 58

Formulare Eignung und sonstige Erklärungen................................................................................................. 61

Formular Allgemeine Unternehmensdarstellung_Firmenprofil................................................................. 61

Formular Erklärung der Bietergemeinschaft............................................................................................. 64

Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen............................................................ 68

Formular Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG............................................................................................... 73

Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.......................................................................... 74

Formular Erklärung über den Gesamtumsatz_Umsatz mit vergleichbaren Leistungen........................... 76

Formular Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit............................ 78

Formular Erklärung zu den Referenzen................................................................................................... 81

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Formular Erklärung Microsoft Partnerstatus, Mitgliedschaften und Spezialisierungen............................ 89

Eigenerklärung Cisco....................................................................................................................... 89

Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe......................................................................................... 90

Formular Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers.................................................................. 91

Formular Erklärung zur Eignungsleihe..................................................................................................... 92

Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers...................................................................... 94

Formular Erklärung Russland................................................................................................................... 95

Formulare Eignung........................................................................................................................... 95

Formulare Eignung................................................................................................................... 95

Formular Mitarbeiterprofile....................................................................................................................... 97

BVB TVgG NRW Formular 513........................................................................................................................ 100

Besondere Vertragsbedingungen zum MiLoG................................................................................................. 102

Vertrag zur Auftragsverarbeitung_Muster........................................................................................................ 104

0244-Datenschutzbelehrung............................................................................................................................ 113

Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 116

Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 119

Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 120

Anlagen.................................................................................................................................................................... 121

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Allgemeine Informationen zum Verfahren

Vergabe-Nr.: Ia2/09/26 Bezeichnung des Verfahrens: IT-Dienstleistungen

1.Allgemeines Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichnete Leistung zu vergeben.

Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Auskünfte erteilt der Auftraggeber (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Angaben gemacht werden). Die für die Ausschreibung zugrundeliegenden Bedingungen und Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Vertragsbedingungen/ Formularen sowie den Anlagen. Wenn Sie an unserem Vergabeverfahren teilnehmen möchten, so registrieren Sie sich bitte kostenfrei unter:

https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/bieter/eva/supp lierportal/ehealth/tabs/h ome

Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Ausschreibungsportal, welches und die Möglichkeit gibt Ausschreibungen über elektronischem Weg durchzuführen. Es muss keine zusätzliche Software auf Ihrem PC installiert werden, es wird lediglich ein Internetzugang benötigt.

Da wir Ergänzungen zum Leistungsverzeichnis, zusätzliche Informationen sowie Beantwortung der Bieterfragen während des Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform zur Verfügung stellen, möchten wir Sie darum bitten sich kostenlos dort zu registrieren. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen. Wenn Sie sich erfolgreich auf der Vergabeplattform angemeldet haben, wählen Sie bitte das gewünschte Vergabeverfahren aus und aktivieren es über den Button "Angebot bearbeiten".

Das Vergabeverfahren finden Sie nun unter "Meine Angebote".

Hier können Sie nun die Vergabeunterlagen inkl. der Anlagen einsehen und bearbeiten. Der Bieter-Assistent führt Sie durch die einzelnen Schritte der Angebotsabgabe. Die Vergabeplattform ermöglicht auch das Herunterladen der Unterlagen, diese stellt eine Hilfefunktion da. Es ist zu beachten, dass die Vergabeplattform Teil des elektronischen Vergabeverfahrens (e-Vergabe) ist und die Angebote final über die Vergabeplattform zu bearbeiten und anzugeben sind.

Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sich durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden.

Allgemeine Informationen zum Verfahren

Projektnamen: IT-Dienstleistungen

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für IT-Dienstleistungen der IT-Infrastruktur vornehmlich für Microsoft Dienste, Strategieberatung und IT-Sicherheitsthemen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend Auftraggeberin oder AG genannt). Die Leistung sichert die Unterstützung in Projekten und allgemeinen Arbeiten im Bereich der IT-Infrastruktur. Der Vertrag zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Über die anfängliche Vertragslaufzeit hinaus Projektbeschreibung: steht der Auftraggeberin eine einmalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren verlängern. Die Verlängerung muss mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende von der AG ausgeübt werden. Die während der gesamten Vertragslaufzeit unter der Rahmenvereinbarung maximal abrufbare Gesamtmenge beträgt 1.600 Dienstleistertage. Es handelt sich bei der vorstehenden Menge nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Leistungsmenge wird von der Auftraggeberin nicht garantiert.

Vergabeart: VgV

Offenes Verfahren (EU)

Losaufteilung: Nein

Wirtschaftlichstes Angebot Zuschlagskriterien: Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 40%: 60%

Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen

Zulässige Signatur: Textform nach §126b BGB

Termine

Frist Bieterfragen: 23.11.2026 23:59

Angebotsfrist: 04.12.2026 11:00:00

Bindefrist: 29.01.2027

2.Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen Die Vergabe des Auftrags richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 22.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG).

3.Bieterfragen Bieterfragen müssen über das Fragen/-Antwortenforum des Ausschreibungsportals gestellt und Antworte ebenfalls dort geprüft und bestätigt werden. fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonisch, schriftlich oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet. Eine Angebotsabgabe ohne Bestätigung der Antwort ist nicht möglich.

4.Elektronische Angebotsabgabe 1

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Sollten Sie sich bisher noch nicht auf der Vergabeplattform registriert haben, ist dies Voraussetzung um ein Angebot einzureichen. Die Registrierung auf der Vergabeplattform ist kostenlos.

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Einkauf Kliniken der Stadt Köln gGmbH ▪ 51058 Köln Neufelder Str. 34, 51067 Köln

ausschreibung@kliniken-koeln.de www.kliniken-koeln.de

Datum 03.11.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordert Sie die Auftraggeberin auf, im Rahmen des offenen Verfahrens „IT-Dienstleistungen“ bis zum

04.12.2026, 11:00 Uhr

ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform unter dem in der Auftragsbekanntmachung angegeben Direktlink ein den Vergabeunterlagen (einschließlich Interessentenfragen und Antworten der Vergabestelle) entsprechendes Angebot einzureichen. Die Vergabeunterlagen sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt für alle Interessenten abrufbar. Das Angebot ist in deutscher Sprache zu erstellen.

Hinsichtlich der Einreichung des Angebots ist Folgendes zu berücksichtigen:

• Bitte füllen Sie mit Hilfe des „Bieterassistenten“ alle Unterlagen aus bzw. nehmen Sie diese durch Öffnen des Dokuments zur Kenntnis. • In dem Ordner „Formulare Eignung und sonstige Erklärungen“ sind weitere, zur Angebots- abgabe erforderliche Unterlagen enthalten. Bitte laden Sie diese Dokumente und die weiteren geforderten sowie im Angebotsschreiben benannten Unterlagen über den Menüpunkt „eigene Anlagen“ im Bieterassistenten hoch. Dazu ist kein bestimmtes Dateiformat vorgeschrieben, Sie könnten z. B. Word, Excel, PDF usw. nutzen. Empfohlen wird das PDF-Format.

Die Angebote sind ausschließlich über den Bieterassistenten der E-Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe des Angebotes in Form einer E-Mail oder über die Bieterkommunikation ist mithin nicht zuge- lassen. Angebote, die nicht in der geforderten Form abgegeben werden, müssen ausgeschlossen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichteinhaltung von Mindestanforderungen zwingend zum Angebotsausschluss führt. Die Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter / Bietergemeinschaf- ten ergeben sich aus der europaweiten Auftragsbekanntmachung sowie konkretisierend aus den Vergabeunterlagen.

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Im Übrigen sind ausschließlich die Formulare dieses Vergabeverfahrens zu verwenden.

Die Auftraggeberin freut sich über die Einreichung Ihres Angebots.

Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle

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Bewerbungsbedingungen

der Kliniken der Stadt Köln gGmbH

für die Vergabe von Leistungen

ausgenommen Bauleistungen

(DL_LL_BWB)

1212-DL-LL_BWB Seite 1 von 6 Stand: 10-2019

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Bewerbungsbedingungen

für die Vergabe von Leistungen - ausgenommen Bauleistungen -

INHALTSÜBERSICHT

  1. Mitteilung von unvollständigen und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
  2. Anfragen
  3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und wettbewerbsbeschränkende Absprachen
  4. Angebot
  5. Nebenangebote
  6. Bietergemeinschaften
  7. Unterauftragnehmer
  8. Bevorzugte Bewerber
  9. Eignungsnachweis
  10. Angebotsfrist/Eröffnungstermin
  11. Kosten

0120-DL-LL_BWB Seite 2 von 6 Stand: 10-2019

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Bewerbungsbedingungen

für die Vergabe von Leistungen - ausgenommen Bauleistungen -

Hinweis „Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fai- ren Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG- NRW) (TVgG), der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VgV-).

  1. Mitteilung von unvollständigen und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bieter diese auf Vollständigkeit zu überprüfen. Sollte er unvoll- ständige Unterlagen erhalten haben oder der Auffassung sein, dass die Unterlagen inhaltliche Unstim- migkeiten aufweisen, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe über die Vergabeplatt- form der Kliniken der Stadt Köln gGmbH oder die ausgewiesenen E-Mail-Adresse der Vergabestelle darauf hinzuweisen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterla- gen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Diese Hinweispflicht besteht auch, wenn der Bewerber nach einem Ortstermin der Auffassung ist, dass das Leistungsverzeichnis nicht oder nicht vollständig die erforderlichen Leistungen enthält. Erkennbare Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen müssen unverzüglich, spätes- tens bis zum Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist gerügt werden.

  2. Kommunikation/ Anfragen Fragen zu den Bewerbungs-/Vergabeunterlagen oder zum Verfahren sowie die sonstige Kommunikation wäh- rend des Verfahrens werden vor der Submission in den über die Vergabeplattform der Kliniken der Stadt Köln GmbH durchgeführten Verfahren ausschließlich über diese abgewickelt. In den übrigen Fällen haben sowohl Anfragen an die Vergabestelle als auch deren Beantwortung schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

  3. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und wettbewerbsbeschränkende Absprachen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kung – GWB) und führen zum Ausschluss des Angebots. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nachträglich festgestellt wird, dass gegen vorstehende Regelung verstoßen wurde.

  1. Angebot 4.1 Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Es ist an der dafür vorge- sehenen Stelle zu unterschreiben. 4.2 Digitale Angebote mit Signatur können nur über die Vergabeplattform der Kliniken der Stadt Köln gGmbH abgegeben werden. Für die Einhaltung der Textform nach § 126 b BGB ist es ausreichend, sich mit den Pflichtangaben zur Firma auf der Vergabeplattform registriert zu haben. Darüber hinaus wird darum gebe- ten, im Bietertool das „Bieterprofil“ vollständig auszufüllen. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind bei Abwicklung des Verfahrens über die Verga- beplattform der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nicht zugelassen. 4.3 Ist bei nationalen Vergabeverfahren die Angebotsabgabe in Papierform ausdrücklich zugelassen, gilt die auf dem Angebotsschreiben erfolgte Unterschrift für alle Bestandteile des Angebotes, dazu gehören auch die auf der ersten Seite aufgeführten Anlagen. Bei digitaler Angebotsabgabe werden die auf der Vergabe- plattform zur Verfügung gestellten Urschriften der Ausschreibungsunterlagen als alleinverbindlich aner-

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kannt. Die digitalen Signaturen sowie die Autorisierung in Textform gelten für das gesamte Angebot, ein- schließlich des Angebotsvordrucks. 4.4 Das Angebot ist in der von der Vergabestelle vorgegebenen Form und Frist einzureichen. Bei öffentlichen Ausschreibungen werden nur die Angebote gewertet, die mit dem zugelassenen Verfahren eingereicht wurden. Diese werden in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gemacht. Bei Verhandlungsver- gaben ohne Teilnahmewettbewerb kann auch die Abgabe der Angebote per Fax oder E-Mail zugelassen werden. Bei Postbeförderung trägt der Bieter das Risiko, dass das Angebot rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingeht. 4.5 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen und Abschriften sowie Änderungen an den Vergabeun- terlagen sind unzulässig. 4.6 Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen do- kumentenecht sein (z. B. sind Eintragungen mit Bleistift unzulässig). Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zu- satz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden und macht der Bieter keine Angabe, gilt das im Leistungs- verzeichnis genannte Fabrikat als angeboten. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforderlich gehalten werden, sind diese auf beson- deren Anlagen beizufügen. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Men- genansatz und Einzelpreis, so ist der Einzelpreis maßgebend. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Ein- zelpreise auf verschiedene Einzelpreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm ge- forderten Preise im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einzelpreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen. 4.7 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise (Einzelpreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss der Leistungs- beschreibung / des Leistungsverzeichnisses / des Angebots- und Preisblanketts hinzuzufügen. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen; sonst dürfen sie bei der Wertung nicht berücksichtigt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne Bedingungen oder unaufgefordert angebotene mit Bedingungen für Zahlungsfristen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4.8 Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, darf angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglich- keit gleichwertig ist. Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen. 4.9 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft. 4.10 Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bei seiner Tätigkeit bekanntgewor- denen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigen Mitarbeiter/-innen sowie einbezogene Unterauftragnehmer und Lieferanten zu verpflichten. Weitergehende, insbesondere datenschutzrechtliche Regelungen, sind dem Einzelfall vorbehalten. 4.11 Sofern ein Angebot eigene Geschäftsbedingungen enthält, der Bieter jedoch nicht ausdrücklich und individuell auf die Einbeziehung dieser verweist, gelten seine Geschäftsbedingungen nicht als Bestandteil seines Angebo- tes. Sofern die Geschäftsbedingungen ausdrücklich und individuell einbezogen werden, wird das Angebot aus- geschlossen.

  1. Nebenangebote 5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der geforderten Mindestkriterien bzw. die Gleichwertigkeit ist

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mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Sonst können sie nicht berücksichtigt werden. Sie müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen. Der Angebotsvordruck ist wegen der Rechtsverbindlichkeit der Vertragsbedingungen auch dann unterschrie- ben zurückzugeben bzw. dem elektronischen Angebot beizufügen, wenn nur ein Nebenangebot abgegeben wird. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung er- forderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (än- dern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzuglie- dern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Der Auftraggeber behält sich vor, Nebenangebote, die den Nrn. 5.1 - 5.3 nicht entsprechen, von der Wer- tung auszuschließen.

  1. Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung ein- zureichen bzw. auf der Vergabeplattform der Kliniken der Stadt Köln gGmbH einzustellen,  in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,  in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertre- ter bezeichnet ist,  dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,  dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zah- lungen anzunehmen,  dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wurde die unterschriebene Bietererklärung auf der Vergabeplattform der Kliniken der Stadt Köln gGmbH eingestellt, ist das Original dem Auftraggeber auf Anforderung vorzulegen. 6.2 Bei Verträgen zwischen Mitgliedern von Bietergemeinschaften sind die Belange kleinerer und mittlerer Un- ternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist auf Verlangen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nach- zuweisen. 6.3 Beim Nichtoffenen Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforde- rung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 6.4 Darüber hinaus sind Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber nur zugelassen, wenn durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht eingeschränkt wird. Eine Einschränkung des Wettbewerbs liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die beteiligten Unternehmen jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung, und zwar zur Bedienung auch nur eines Loses, mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse objektiv nicht leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Die Leistungsunfähigkeit aufgrund von betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnissen kann sich insbesondere aus mangelnden Kapazitäten, technischen Einrichtungen und /oder fachlichen Kennt- nissen ergeben. Für die Begründung der Bildung einer Bietergemeinschaft ist ein wirtschaftlicher Vorteil, der aus dem Zusammenschluss als Bietergemeinschaft resultiert, nicht allein ausreichend. Bewerber, die sich in einer Bietergemeinschaft zusammenschließen wollen, haben mittels geeigneter Unter- lagen nachzuweisen, dass durch den Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft eine Einschränkung des Wettbewerbs nicht erfolgt.

  2. Unterauftragnehmer Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen sowie die Vorgaben des TVgG, insbesondere über Tarif- und Mindestlöhne beachten. Er hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt und insbe- sondere das TVgG zu beachten ist. Entsprechendes gilt für den Einsatz von Verleihern von Arbeitskräften.

0120-DL-LL_BWB Seite 5 von 6 Stand: 10-2019

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Der Auftragnehmer hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen und dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zah- lungsweise und Sicherheitsleistungen – zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Der Auftragnehmer hat bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Bei Großaufträgen hat sich der Auftragnehmer zu bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unterneh- men in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann. Der Bieter hat Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will.

  1. Bevorzugte Bewerber Bieter, die als bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden sollen, müssen den Nachweis, dass sie die Vo- raussetzungen hierfür erfüllen, bei der Angebotsabgabe führen; wird der Nachweis nicht bei der Angebotsab- gabe geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt. Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben. Dieser Nachweis ist dem Angebotsschreiben beizufügen.

  2. Eignungsnachweis

9.1 Der Bieter hat seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. 9.2 Die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Eignung ergeben sich aus der Bekanntmachung. Wann die Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen beziehungsweise dem Vordruck „Auflistung der geforderten Nachweise und Erklärungen“. 9.3 Der Zeitpunkt, wann und welche Erklärungen und die Nachweise vorzulegen sind, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen bzw. dem Vordruck „Auflistung der geforderten Nachweise und Erklärungen“. Werden die Unterlagen zum vorgeschriebenen Zeitpunkt nicht, unvollständig oder fehlerhaft vorgelegt, können sie nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb von sechs Tagen nachgereicht werden, es sei denn, die Nachforderung (Nachreichen, Vervollständigen oder Korrigieren) wurde ausdrücklich ausgeschlos- sen. Werden die Unterlagen innerhalb dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot nicht weiter gewertet.

  1. Angebotsfrist/ Eröffungstermin

Die Angebotsfrist läuft zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin ab. Bis zum Ablauf der Ange- botsfrist können Angebote schriftlich, per E-Mail oder per Telefax oder auf der Vergabeplattform zurückgezo- gen werden.

  1. Kosten

Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebotes wird eine Entschädigung nur gewährt, wenn dies in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich angegeben ist.

0120-DL-LL_BWB Seite 6 von 6 Stand: 10-2019

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Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.: (Ort) (Datum)

Vergabenummer: Ia2/09/26 Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbe- werb Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme- wettbewerb Kliniken der Stadt Köln gGmbH Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbe- werb Zentralverwaltung Offenes Verfahren Neufelder Str. 34 Nichtoffenes Verfahren 51067 Köln Verhandlungsverfahren

Bindefrist endet am: 29.01.2027

Angebotsfrist Datum: 04.12.2026 Uhrzeit: 11:00 Uhr

Angebot

„IT-Dienstleistungen“

1.

Wir1 reichen hiermit im Rahmen des vorbezeichneten Vergabeverfahrens ein Angebot ein. Die auf der E-Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennen wir als allgemeinverbindlich an. Angaben, welche die Vergabeunterlagen ergänzen oder berichtigen, gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe auf der E-Vergabeplattform als verbindliche Bestand- teile der Vergabeunterlagen. Die Unterzeichnung dieses Angebotsschreibens in Textform gilt zugleich auch als Unterzeichnung der nachfolgend bezeichneten Anlagen.

An unser Angebot halten wir uns bis zum 29.01.2027 gebunden.

Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung zum Ausschluss vom Vergabever-fahren führen kann.

1 Die „Wir-Form“ gilt sowohl für einzelne Bieter als auch für Bietergemeinschaften. Seite 1 von 2 11

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Anlagen (vom Bieter durch Ankreuzen und ggf. durch weitere Angaben zu vervollständi- gen):

X
X
X
X
X
X
X
X
Formular – (soweit erforderlich) Erklärung zur Unterauftragsvergabe
Formular – (soweit erforderlich) Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers
Formular – (soweit erforderlich) Erklärung zur Eignungsleihe
Formular – (soweit erforderlich) Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers
XFormular - Erklärung Russland
XFormular – Mitarbeiterprofile für die drei einzusetzenden Personen sowie jeweils beizulegen-
der Lebenslauf
XPreisblatt, ausgefüllt (Excel-Datei)
XKommunikationskonzept
XServicekonzept + Konzept Emergency Changes o. fehlerhafte Updates durch Microsoft
XSchulungs- und Weiterbildungskonzept
XKonzept Kontinuierliches Monitoring Exchange Online (Trends / Trendanalysen)Kontinuierliches Monitoring Exchange Online (Trends / Trendanalysen)

__________________________________

(Ort, Datum)

__________________________________

(Firmenstempel)

__________________________________ (Vor- und Nachname der für den Bieter erklärenden Per- son und ihre Funktion im Unternehmen / des bevoll- mächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft)
__________________________________
(Vor- und Nachname der für den Bieter erklärenden Per-
son und ihre Funktion im Unternehmen / des bevoll-
mächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft)

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

Leistungsbeschreibung

IT-Dienstleistung

Kliniken der Stadt Köln gGmbH

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

Inhalt 1 Überblick............................................................................................................................................... 3 1.2 Vorhaben ................................................................................................................................ 4 1.3 Qualifikationen des eingesetzten Personals ................................................................................. 4 1.4 Für die Auftragsdurchführung notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen ................................ 4 1.5 Weitere Anforderungen an den Bieter ......................................................................................... 5 2 Kommunikation .................................................................................................................................... 7 3 Übersicht über die allgemeinen Leistungen im IT-Betrieb ................................................................... 7 4 Anzubietende Serviceleistungen und Unterstützungskontingente ..................................................... 9 4.1 Service Level Agreements ............................................................................................................. 9 4.2 Microsoft Endpoint Manager / SCCM und Intune ...................................................................... 10 4.3 Patch Management Clients ......................................................................................................... 11 4.4 Patch Management Server.......................................................................................................... 11 4.5 OS Deployment ........................................................................................................................... 11 4.6 Azure und Microsoft 365 ............................................................................................................ 11 4.7 Azure Virtual Desktop ................................................................................................................. 11 4.8 Emailversand ............................................................................................................................... 12 4.8.1 Lokaler Exchange Verwaltungsserver ................................................................................... 12

4.8.2 Exchange Online ................................................................................................................... 12

4.9 Active Directory und Entra ID Connect ....................................................................................... 13 4.10 Tenant Bericht und What’s new ............................................................................................... 13 4.11 Client / Server / Azure Support ................................................................................................. 14 4.12 Strategieberatung ..................................................................................................................... 15 4.13 Schwachstellen Management ................................................................................................... 15 5 Anforderungen an die Unterstützung ................................................................................................ 15 5.1 Implementierung und Konfiguration .......................................................................................... 15 5.2 Inbetriebnahme, Einweisung und Abnahme von Gewerken ...................................................... 15 5.3 Abnahme und Produktivbetrieb ................................................................................................. 16 5.4 Ausführungsfristen ...................................................................................................................... 16 5.5 Ausführungsunterlagen und Arbeitsmittel ................................................................................. 16 5.6 Durchführung und Mitwirkungsobliegenheiten ......................................................................... 17

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

1 Überblick

Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH ist eine 100%-ige Tochter der Stadt Köln, die 2004 von einem Eigenbetrieb in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt wurde. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH besteht aus drei Betriebsteilen: • Krankenhaus Merheim, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln, 724 Planbetten

• Kinderkrankenhaus Amsterdamer Str. 59, 50735 Köln, 272 Planbetten (inkl. 68 Betten Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie)

• Krankenhaus Holweide, Neufelder Str. 32, 51067 Köln, 407 Planbetten.

Zusammen verfügen die drei Krankenhäuser über 1.403 Planbetten und rund 4.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Umsatzvolumen betrug im Geschäftsjahr 2024 rund 425 Mio. EUR. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH ist seit Anfang April 2014 Alleingesellschafterin der RehaNova Neurologische Rehabilitationsklinik Köln gGmbH, einer Rehabilitationsklinik mit 132 Betten auf dem Gelände des Krankenhauses Merheim.

Es werden rund 4600 standardisierte Clients im verwaltungstechnischen/medizinischen Bereich eingesetzt. Ein zentrales Rechenzentrum übernimmt die Bereitstellung von Virtualisierungsumgebung, DMZ und Backupsystem für die Kliniken.

Die Häuser Merheim, Holweide, Riehl und das zentrale Rechenzentrum sind untereinander angebunden. Im Server-Bereich werden Windows und Linux Systeme eingesetzt. Im Client- Bereich wird z.Zt. Windows 11 und Windows 10 eingesetzt. Die Migration der Windows 10 Clients auf Windows 11 ist weit fortgeschritten und wird ständig weiterverfolgt. Ergänzend wird Citrix eingesetzt.

Die Kliniken der Stadt Köln betreiben in der interne IT-Umgebung eine Microsoft Infrastruktur mit folgenden Serversystemen. Hierbei sind die meisten Server virtualisiert.

Anzahl der Systeme

◼ Ca. 1.000 Windows Server in der Version gemischt ◼ Ca. 4.050 überwiegend Windows 11 und 10 Computer ◼ iOS/iPadOS: 150 ◼ Android: 500

Hinzu kommen weitere Themenfelder aus dem Microsoft 365 sowie Entra ID. Um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, sind im Moment Betriebsaufgaben als Service an verschiedene Betriebspartner delegiert. In diesem Dokument werden die einzelnen Themenfelder und die darin enthaltenen Tätigkeiten aufgeführt.

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

1.2 Vorhaben

Abgefragt wird für den Auftraggeber ein Dienstleistungsvertrag für IT-Dienstleistungen der IT- Infrastruktur vornehmlich für Microsoft Dienste, Strategieberatung und IT-Sicherheitsthemen. Die Leistung sichert die Unterstützung in Projekten und allgemeinen Arbeiten im Bereich der IT-Infrastruktur.

Zudem müssen alle Änderungen an Systemen protokolliert werden. Die Form der Protokollierung muss während der Konzeptionierung des Rahmenvertrages mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.

Ziel im Rahmen des vorliegenden Verfahrens ist es für die aufkommenden Themen in den Bereichen einen Auftragnehmer zu finden, der alle genannten Themen abdeckt.

1.3 Qualifikationen des eingesetzten Personals

Wird im Folgenden der Begriff „Berufserfahrung“ verwendet, so sind darunter durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zu Berufserfahrung zählen nicht Ausbildung, Studium, Praktika oder ähnliches.

1.4 Für die Auftragsdurchführung notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen

Die zur Dienstleistungserbringung eingesetzten Personen müssen tiefgehende in mindestens fünfjähriger Berufserfahrung erworbene Kenntnisse in folgenden Gebieten einer Enterprise Umgebung, im Krankenhausumfeld, besitzen:

◼ Erfahrung im Einsatz von ITIL-Tools und im Rahmen von ITIL-Prozessen (ITIL angelehnte Handlungen). ◼ Erfahrung beim Erstellen und Steuern von Dokumenten in Anlehnung an ISO9001 und deren Revisionen. ◼ Erfahrung im Planen von Microsoft on-premises und Cloud Infrastruktur Umgebungen größer 2.000 Benutzer. ◼ Erfahrung in Planung und Umsetzung von Sicherheitsanforderungen in Microsoft on- premises und Cloud Infrastruktur. ◼ Erfahrung in der Problemanalyse in Microsoft on-premises und Cloud Infrastruktur- Umgebungen. ◼ Erfahrung in der Beratung des Produktmanagements in Microsoft on-premises und Cloud Infrastruktur Umgebungen. ◼ Erfahrung in Analyse und Auswertung von Microsoft on-premises und Cloud Infrastrukturen ◼ Erfahrung in der Optimierung und Umsetzung von Microsoft on-premises und Cloud Infrastrukturen ◼ Ausreichende Sprachkenntnisse zur Arbeit mit englischsprachigen Handbüchern und Unterlagen. ◼ Kompetenz in klinischen Prozessabläufen

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

Für die Leistungserbringung sind mindestens drei Mitarbeiter einzusetzen, die die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen (siehe Formular Mitarbeiterprofil).

Des Weiteren muss der Bieter über Consultants verfügen, welche folgende Zertifizierungen im Microsoft Umfeld besitzen. Folgende Microsoft Prüfungen/Zertifikate müssen im Unternehmen verfügbar sein (siehe auch Formular Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit – Ziffer A):

◼ Microsoft 365 Certified: Enterprise Administrator Expert (MS-100 & MS-101 / MS-102) ◼ Microsoft Certified: Azure Security Engineer Associate (AZ-500) ◼ Microsoft 365 Certified: Security Administrator Associate (MS-500) ◼ Microsoft Certified: Azure Solutions Architect Expert (AZ-303 / AZ-304) ◼ Microsoft Certified: Azure Virtual Desktop Specialty (AZ-140) ◼ Microsoft 365 Certified: Modern Desktop Administrator Associate (MD-100 & MD 101 / MD-102) ◼ Microsoft Certified: Windows Server Hybrid Administrator Associate (AZ-800 & AZ-801) ◼ Microsoft Cybersecurity Architect (SC-100) ◼ Microsoft Certified: Security Operations Analyst Associate (SC-200) ◼ Microsoft Certified: Identity and Access Administrator Associate (SC-300) ◼ Microsoft Certified: Information Protection and Compliance Administrator Associate (SC- 400 oder SC-401)

Da die KdSK zukünftig den Einsatz moderner KI-Lösungen, wie z.B. Microsoft Copilot und Azure AI Services in Betracht zieht, ist eine Zertifizierung in diesem Bereich wünschenswert (siehe Formular Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit – Ziffer B):

◼ Microsoft Certified: Azure AI Engineer Associate (AI-102) ◼ Microsoft Applied Skills: Prepare security and compliance to support Copilot for Microsoft 365 ◼ Microsoft Applied Skills: Create agents in Microsoft Copilot Studio

1.5 Weitere Anforderungen an den Bieter

Der Bieter muss ein gemanagter Microsoft-Partner sein und einen aktiven MS Premier Supportvertrag haben, über den die Kliniken auf MS Support zugreifen können.

Da das Thema Sicherheit einen besonderen Stellenwert besitzt, soll der Bieter seine Qualifikation durch eine Mitgliedschaft in der Microsoft Intelligent Security Association (MISA) nachweisen.

Der Bieter muss folgende Unternehmensdesignationen nachweisen:

◼ Microsoft Solutions Partner – Infrastruktur ◼ Microsoft Solutions Partner – Security

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

Neben den Microsoft Kompetenzen sind folgende erweiterte Spezialisierungen gefordert und als Urkunde nachzuweisen.

◼ Identity and Access Management Advanced Specialization ◼ Threat Protection Advanced Specialization ◼ Microsoft Windows Virtual Desktop Advanced Specialization

Aktuell besitzen die KdSK ein SIEM auf Basis von Microsoft Sentinel. Ein SOC-Service ist derzeit bei einem Dienstleister beauftragt. Um zukünftige Leistungen ggf. zu bündeln und Synergien zu erzeugen, soll der Bieter über einen Managed SOC Service und CSIRT Service verfügen. Seine Qualität soll der Anbieter durch einen Nachweis der Microsoft MXDR Partnerschaft erbringen.

(Formular Erklärung Microsoft-Partnerstatus, Mitgliedschaften und Spezialisierungen)

Der Bieter hat einen Nachweis eines Schulungs- und Weiterbildungskonzepts der beschäftigten Mitarbeitenden der letzten 3 Jahre nachzuweisen, aus dem erkennbar ist, dass ein Wachstum und eine Entwicklung des Dienstleisters bzw. der dort beschäftigten Mitarbeitenden stattfindet.

Da die Kliniken in Zukunft weiter die steigenden Anforderungen in der IT-Sicherheit erfüllen müssen und auch regelmäßige Audits in diesem Bereich stattfinden, muss der Bieter über mindestens einen ISO/IEC 27001 Lead Implementer, oder gleichwertig verfügen, um bei der Vorbereitung von Audits fachgerecht unterstützen zu können.

Da die Kliniken als Krankenhaus besonderen Wert auf Sicherheit und Risikomanagement legen, soll der Bieter über zertifizierte Mitarbeiter im Risk-Management Bereich verfügen (ISO 31000 Lead Risk Manager, oder gleichwertig), um eine qualifizierte Beratung anzubieten.

Für die regelmäßige Beratung und Unterstützung der Datenschutzbeauftragten, Geschäftsleitung und IT-Leitung ist eine nachweisliche Erfahrung im Bereich strategischer Informationssicherheit durch eine zertifizierte Cybersecurity-Fachkraft wie einen ISO 27032 Cybersecurity Manager oder gleichwertig erforderlich.

Zusätzlich ist für die kontinuierliche Bewertung und Beratung durch den Bieter mindestens ein Mitarbeiter mit einer geprüften Fachkraft für Datenschutz (Dekra oder TÜV) oder eine gleichwertige Zertifizierung gefordert.

Um in Projekten die Einführung im Unternehmen zu unterstützen, muss der Bieter zertifizierte Mitarbeitende im Changemanagement zum Beispiel in Prosci® Change Practitioner, oder gleichwertig besitzen. Diese sollen die Auswirkungen von Changes bewerten und die Unternehmenskommunikation nach Bedarf in der Kommunikation zur Kliniken Belegschaft begleiten.

(siehe Formular Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit – Ziffer C):

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

2 Kommunikation

Die komplette Kommunikation bei allen Angelegenheiten muss auf Deutsch erfolgen in Wort und Schrift.

Die Meldungen von Incidents und Service Requests müssen über ein Ticketsystem des Bieters erfolgen, auf das der Auftraggeber in einem eigenen Bereich Zugriff erhalten muss. Für Ausnahmefälle muss auch eine telefonische Hotline verfügbar sein.

Die sonstige Kommunikation und Zusammenarbeit bei Absprachen muss synchron und asynchron über Microsoft Teams erfolgen können mit festen Ansprechpartnern pro Themenfeld.

Reportings, Projektstatus und Beraterkontingente müssen ebenfalls in MS Teams abgebildet werden können.

Zur Strategieberatung und Absprache von offenen Punkten wird einmal im Monat ein Regeltermin vereinbart.

Die konkrete Umsetzung ist vom Bieter in einem Grobkonzept von höchstens 5 DIN-A4 Seiten darzustellen.

3 Übersicht über die allgemeinen Leistungen im IT-Betrieb

Nachfolgend sind, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die aktuellen Leistungen und der derzeitige Leistungsschnitt beschrieben (Zuständigkeiten Dienstleister und KdSK-IT, teilweise bedingt durch besondere Konditionen und Lizenzierungsmodelle).

IDLeistungDienstleister/ AuftragnehmerKdSK-IT
Servermanagement
1Rollout und Betrieb der Windows DomäneXX
2Terminierung und Durchführung von Server- InstandhaltungenXX
3Sicherstellung der korrekten Funktionsfähigkeit des Windows Server Betriebssystems für alle MitgliedsserverXX
4Erforderlicher Reboot von Servern und/oder Services und Applikationen (ggf. nach Absprache)XX
5Incident Management im Bereich zwischen Betriebssystem und Applikation, unter EinbeziehungXX

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

des zugehörigen Problem Management Prozesses
6Zusammenarbeit mit den Fachbereichen zur Sicherung der korrekten Funktionsweise von ApplikationenXX
7Verteilung der Patches in den definierten WartungsfensternXX
8Vorbereitung von neuen Serverinstallationen auf Basis neuer Windows Server VersionenX
9Freigabe von ChangesX
10Bereitstellung vertraglicher Informationen (im Bedarfsfall)X
11Bereitstellung von Zugängen zu den herstellertypischen FehlerinformationenX
Load Balancer
12Betrieb Produktivumgebung der Kemp LoadmasterX
Security Management/
Virenschutz
13Monitoring der SicherheitseinstellungenX
14Information des Auftraggebers im Falle eines Sicherheitsproblems und Einleitung von gegensteuernden MaßnahmenX
15Autorisierung von Emergency ChangesX
16Bereitstellung von VirenschutzsoftwareX
17Nutzung bekannter Technologien zur Entdeckung von schädlicher SoftwareXX
Softwareverteilung – Fixes &
Patches
18Einspielung von relevanten Patches und Service Packs der Hersteller nach den Angaben der Hersteller inkl. aller relevanten Tätigkeiten. Die Implementierung findet in den vorher festgelegten Wartungsfenstern statt, entsprechend den SLA Vorgaben.X

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

19Priorisierung der einzuspielenden Patches und Information des AuftraggebersX
20Support der herstellerunterstützten Service PacksX
21Analyse und Planung der ReleasesX
22Autorisierung der Releases und PatchesX
23Monitoring der Verteilung und EinspielungX
Management Directory Services
24Betrieb ProduktivumgebungXX
25Unterstützung der IDM ProzesseX
26Automatisierung von Routineabläufen in Absprache mit dem Auftraggeber nach vorhandenem KonzeptX

4 Anzubietende Serviceleistungen und Unterstützungskontingente

In diesem Kapitel werden die zu leistenden Themenfelder beschrieben, welche beratende Tätigkeiten sowie Serviceleistungen enthalten.

Gegenstand der Beauftragung sind die in dieser Leistungsbeschreibung definierten Leistungen und Leistungsziele. Hierzu gehören auch alle Leistungen, die zwar nicht ausdrücklich genannt sind, jedoch zur ordnungsgemäßen Erbringung des Auftrags objektiv erforderlich sind.

4.1 Service Level Agreements

Die Störungen werden durch den Auftraggeber einer Störungskategorie zugeordnet. Es gibt Störungen der Kategorie 1 und 2.

Eine Störung der Kategorie 1 (SLA1) liegt vor, wenn ein IT-System insgesamt oder wesentliche Teile, die für den Betrieb der Kliniken erforderlich sind, nicht genutzt werden können oder die Nutzung erheblich behindert / eingeschränkt ist.

Alle übrigen Störungen sind solche der Kategorie 2.

Kategorie2 Normaler1 Kritischer Vorfall*
Vorfall/ServiceBetrieb nachhaltig gestört
(SLA2)(SLA1)
Support-Service-Zeit7:00-17:00 Uhr Montag bis Freitag7:00-17:00 Montag bis Freitag

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

Garantierte Reaktionszeit 8h 2h innerhalb der definierten Support-Zeiten

  • bei kritischen Vorfällen muss es bei Bedarf dem Bieter möglich sein innerhalb von 2 Stunden an den Örtlichkeiten des Auftraggebers aufzuschlagen.

4.2 Microsoft Endpoint Manager / SCCM und Intune

Der Bieter verpflichtet sich eine kontinuierliche Kontrolle der aktuellen und zukünftigen Configuration Manager System Meldungen auf der Konsole durchzuführen. Weiterhin wird für kritische Meldungen eine Alarmierung per Mail an das Ticketsystem des Auftraggebers eingerichtet.

Regelmäßig wird eine Sichtung der Eventlogs und Ermittlung der Festplattenbelegungsdaten durchgeführt. Letztere werden für einen monatlichen Report gesammelt.

Die Bereitstellung der Updates erfolgt durch den Bieter über die WSUS Server Infrastruktur. Im Rahmen der Serviceleistung werden einmal im Monat die bereitgestellten Updates installiert. Weiterhin werden die daraufhin eventuell benötigten Neustarts der Systeme zeitlich koordiniert und nach Absprache mit den Kliniken durchgeführt. Für die Terminabsprache benennen die Kliniken einen Ansprechpartner und einen Vertreter. Ziel der Updates sind dabei ausschließlich die vier Server für die Configuration Manager Umgebung (1 Site Server und 3 Verteilpunkte).

Die in unregelmäßigen Abständen von Microsoft veröffentlichten Service Packs und kumulative Updates für den SQL-Server werden im Rahmen der monatlichen Windows Updates installiert. Sollte daraufhin ebenfalls ein Neustart des Site Server benötigt werden, wird dieser im Wartungsfenster für die monatliche Patch-Verteilung durchgeführt.

Da für einen reibungslosen Betrieb der Umgebung die Client Agenten funktionieren müssen, sind im Configuration Manager automatisierte Überprüfungen und auch Reparaturen implementiert. Darüber hinaus ist es trotzdem gefordert, dass der Bieter den Health Status der Clients regelmäßig überwacht. Es soll zum Ende des Monats ein Report erstellt und den Kliniken zur Verfügung gestellt werden.

Sollte es zu emergency Changes oder fehlerhaften Updates durch Microsoft kommen, so muss es möglich sein einen Rollback von Updates durchführen zu können. Ein Grobkonzept ist als Teil des Servicekonzepts in höchstens 6 DIN-A4 Seiten über die Vorgehensweise ist vorzulegen.

Zusammenfassung der Tätigkeiten

◼ Backup/Restore und Desaster Recovery der Systeme/der SQL DB ◼ Troubleshooting bei OS/DB oder SCCM Fehlern ◼ Support oder Troubleshooting bei Paketverteilung/Applikationsverteilung ◼ Support oder Troubleshooting bei OS Deployment ◼ Support oder Troubleshooting bei der Patchverteilung

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

4.3 Patch Management Clients

Unterstützung im Lifecycle und des Rollouts des Patchmanagements von Windows Clients inklusive der Erstellung von Testszenarien. Folgende Updates müssen berücksichtigt werden:

◼ kumulative Updates (monatlich) ◼ Feature Updates (Halbjährlich im Test, Jährlich in der Produktion) ◼ Gerätetreiber Updates

4.4 Patch Management Server

Unterstützung im Lifecycle und des Rollouts des Patchmanagements von Windows Clients inklusive der Erstellung von Testszenarien. Folgende Updates müssen berücksichtigt werden:

◼ Unterstützung der Planung und Durchführung einer Server-Update-Strategie. ◼ kumulative Updates (monatlich)

4.5 OS Deployment

Erstellung und Betreuung der Task-Sequenzen für das OS-Deployment von Windows Clients. Erstellung und Betreuung des Microsoft Deployment Toolkit für das OS-Deployment von Windows Server. Treiber-Management für Enterprise Hardware.

Veränderungen an Task-Sequenzen sind zwingend mit dem Auftraggeber abzustimmen und per Changemanagement zu dokumentieren.

4.6 Azure und Microsoft 365

Unterstützung im Bereich Azure und Office 365 für unter anderem folgende Themen:

◼ IaaS & PaaS Betrieb und Weiterentwicklung ◼ Server Management mit Azure ARC ◼ Microsoft Teams, SharePoint und OneDrive Konfiguration ◼ Entra ID Verwaltung und Weiterentwicklung ◼ Defender XDR Konfiguration und Anpassungen an Neuerungen ◼ Microsoft Purview Betreuung und Einrichtung

4.7 Azure Virtual Desktop

Die Kliniken nutzen eine Azure Virtual Desktop Umgebung für den Remotezugriff von externen Dienstleistern. Diese Umgebung soll durch den Dienstleister kontinuierlich geprüft, überwacht und betreut werden. Die genauen Leistungen sollen folgendes umfassen.

◼ Monitoring der AVD-Komponenten in Azure über ein bereitgestelltes Workbook (ohne Alarmierung) ◼ Monatlicher Report zur Nutzung und Auslastung der Umgebung per E-Mail

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

◼ E-Mail-Benachrichtigung bei kritischen Fehlermeldungen inkl. qualifizierter Handlungsempfehlung ◼ Benachrichtigung bei der Einschränkung der Service Verfügbarkeit seitens Microsoft ◼ Monatliche Informationen zur Kostenoptimierung der AVD-Lösung per E-Mail ◼ Change Log und Anpassung der Dokumentationen nach Änderungen

4.8 Emailversand

Einmal pro Monat soll ein Health Check der Exchange Infrastruktur durchgeführt werden. Die Umsetzung erfolgt dabei sowohl auf dem lokalen Verwaltungsserver (Exchange SE), als auch in der Exchange Online Plattform.

4.8.1 Lokaler Exchange Verwaltungsserver

◼ Betriebssystem ◼ Volumenkapazitäten ◼ Patch-Management ◼ Prüfung anhand der Eventlogs, ob Backups erfolgreich durchgelaufen sind ◼ Exchange Server ▪ Prüfung der Warteschlangen bzgl. Relaying interner Systeme ▪ Überprüfung des Mailroutings zwischen Verwaltungsserver und Exchange Online ▪ Patch-Management

4.8.2 Exchange Online

◼ Exchange Online ◼ Überprüfung der Anbindung an das Kliniken Mailsystem und weitere angebundene Systeme (Umantis Bewerbungsmanagement, Formularversand von der öffentlichen Webseite etc.) ◼ Kommunikation mit involvierten Partnerfirmen ◼ Nachrichtenverfolgung und Prüfung der Warteschlangen ◼ Einrichtung weiterer Konnektoren (max. 5. Pro Monat) ◼ Exchange Online Protection und Defender for Office 365 ◼ Troubleshooting nach Meldung ◼ Analyse der DMARC Reports und benennen von Handlungsempfehlungen ◼ Kommunikation an externe Mail-Partner bei Fehlern (z.B. SPF, DKIM, Fehlkonfigurationen), Ansprechpartner für Fremdfirmen ◼ Pflege der Whitelist-Einträge nach eingehender Prüfung auf Unbedenklichkeit ◼ Überprüfung der Exchange Online Protection Konfiguration nach Microsoft best practice ◼ Reporting der Top 5 Benutzer, die aktuell von Malware und Phishing Attacken betroffen sind ◼ Überprüfung der Kontensynchronisation ◼ Anpassung Kontensynchronisation bei Bedarf

Trends und Trendanalysen sollen in Verbindung mit einem kontinuierlichen Monitoring umgesetzt werden und sind in dem monatlichen Jour Fixe aufzuzeigen, um ggf. Arbeitspakete

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

abzuleiten. Die konkrete Umsetzung ist vom Bieter in einem Grobkonzept von höchstens 3 DIN-A4 Seiten darzustellen.

4.9 Active Directory und Entra ID Connect

Unterstützung für folgende Tätigkeiten

◼ Unterstützung bei Aufbau, Migration und Betrieb von Active Directory Umgebungen (> 6.000 Benutzer, 7.000 Gruppen) ◼ Konfiguration und Monitoring von Replikationen innerhalb von verschiedenen Forests ◼ Wartungsarbeiten an den verschiedenen AD-Systemen (Logfile Verzeichnisse, Datenbank, Patchday, Performance-Anpassungen, Einspielen von Service Packs, Konfigurationsanpassungen, Schema-Erweiterungen). ◼ Monitoring der Infrastruktur inkl. Performance-, Kapazitäts- und Sicherheitsüberwachung. ◼ Härtung der AD Infrastruktur. ◼ Unterstützung bei der Entstörung der AD Infrastruktur inkl. Logfile sowie Netzwerkkonfigurationsanalysen (2nd- und 3rd-Level Support): ◼ Replikationstopologie. ◼ Domain Name Services. ◼ Gruppenrichtlinien Verteilung und Verarbeitung.

Neben dem Verzeichnisdienst soll auch eine Serviceleistung für den Microsoft Synchronisationsdienst sichergestellt werden.

Der Entra ID Connect Service ist die zentrale Komponente für die hybride Identität. Der Bieter verpflichtet sich folgende Leistungen zu erbringen:

◼ Aktualisierung des Entra ID Connect Dienstes auf dem zentralen Server nach Abstimmung mit den Kliniken ◼ Testung der Updates in einer Referenzumgebung zum Ausschluss von Auswirkungen bzw. besonderen Vorgehensweisen. ◼ Qualifizierte Benachrichtigung des Auftraggebers über das Update mit erweiterten Hinweisen. ◼ Definition von Wartungsfenstern mit dem Auftraggeber zwecks Updates der Systeme. ◼ Dokumentation der Änderungen zum Vormonat bzw. Änderungen durch das Update. ◼ Korrektur von Synchronisationsfehlern in Abstimmung mit dem Auftraggeber ◼ Anpassung der Konfiguration ◼ Neuinstallation nach Totalausfall oder bei der Migration auf einen neuen Server

4.10 Tenant Bericht und What’s new

Der Bieter unterstützt die Klinken beim Erkennen, Analysieren und Priorisieren von Auffälligkeiten in der Konfiguration der Microsoft 365 Umgebung.

◼ Der Auftraggeber erhält einmal pro Monat eine Zusammenstellung der erkannten Auffälligkeiten.

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

▪ Unter anderem sind dies Entra ID Premium Funktionen wie Risky Users, Identity Secure Score Analyse sowie bestehende Lizenzen. ▪ Ebenfalls ist die Analyse von Intune Bestandteil des Berichtes. ▪ Die Produktivitätstools haben Bestandteil des Berichtes ▪ Die Defender XDR Suite wird geprüft und dargestellt ◼ Ein qualifizierter Mitarbeiter des Bieters meldet sich mit einem Konto der Kliniken (kein B2B-Konto) remote auf dem Mandanten an und analysiert die Umgebung. Anschließend wird ein Bericht über gefundene Auffälligkeiten und empfohlene Maßnahmen erstellt. Dieser wird dem Kunden zugesendet und im monatlichen Jour Fixe besprochen. ◼ Sollten sich in den zuliefernden Portalen oder Diensten von Microsoft Änderungen ergeben, werden die Reports entsprechend angepasst. ◼ Änderungswünsche seitens des Auftraggebers an den erstellten Berichten können angefragt werden und finden Berücksichtigung.

4.11 Client / Server / Azure Support

Im Bereich Support werden tägliche Unterstützungskontingente gefordert, die inhaltlich nur stichpunktartig dargestellt werden. Hierbei geht es um Troubleshooting- oder Änderungs- Angelegenheiten. Die konkrete Umsetzung eines Servicekonzepts ist vom Bieter grob innerhalb von maximal 6 DIN-A4 Seite darzustellen.

Hierbei werden Tätigkeiten in größerem Umfang erwartet, die nach Absprache mit dem Auftraggeber in Teilprojekte umgewandelt werden können.

◼ Windows Serverrollen ◼ NPS ◼ PKI ◼ DHCP / DNS ◼ Always On Client VPN über RRAS ◼ FileServer Cluster Win2019 ◼ Teams Phone System ◼ Features der Microsoft 365 E5/F5 Security Suite ◼ Logging

Diese Liste beinhaltet beispielhaft Dienste ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

4.12 Strategieberatung

Mindestens einmal im Monat im Jour Fixe findet eine Beratung zur IT-Strategie und IT- Architektur statt. Die gesammelten Themen des Monats werden besprochen und in Hinblick auf Informationssicherheit und IT-Sicherheit bewertet. Des Weiteren werden aufkommende Trends in der IT beleuchtet und bewertet, um ggf. Projekte ableiten zu können. Hinzu kommen zusätzliche Beratungsleistungen zu Datenschutz und Informationssicherheit.

4.13 Schwachstellen Management

Zusammenarbeit mit dem Schwachstellen-Management für Priorisierung ohne Umsetzen von Maßnahmen. Bewertung der aufgezeigten Schwachstelle im Microsoft Umfeld. Die daraus resultierenden Maßnahmen sind zu definieren und per Bericht dem Auftraggeber zu Verfügung zu stellen. Die kontinuierliche Anpassung von Schwachstellenregeln und Reports sind ebenfalls Bestandteil der Leistung.

5 Anforderungen an die Unterstützung

5.1 Implementierung und Konfiguration

Der Bieter stimmt notwendige Konfigurationen mit dem Auftraggeber ab und informiert in diesem Rahmen über die jeweiligen Auswirkungen einer jeden geplanten Einstellung.

Notwendige Informationen zur ordnungsgemäßen Konfiguration der Systeme werden im Rahmen von gemeinsamen Abstimmungen zwischen Bieter und Auftraggeber ausgetauscht.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass es zu keinen unnötigen Verzögerungen bei der Bereitstellung der benötigten Information kommt. Maßgeblich für die Lieferung von Informationen sind hierbei der gemeinsam abgestimmte zeit-/Projektplan oder vorangegangene Besprechungen.

Der Bieter stellt sicher, dass Anfragen an den Auftraggeber zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens ab Kenntnisnahme, dass eine benötigte Information fehlt, erfolgen.

5.2 Inbetriebnahme, Einweisung und Abnahme von Gewerken

Der Bieter sichert für die im Angebot genannten Leistungen die volle Funktionsfähigkeit ab Inbetriebnahme der neu eingestellten Systeme uneingeschränkt zu.

Nach erfolgreicher Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Einweisung erfolgt die Abnahme der Betriebsbereitschaft der Systeme, gemeinsam durch beide Vertragsparteien. Die Abnahme wird schriftlich protokolliert. Ein solcher Termin ist zwischen den beiden Vertragsparteien frühzeitig abzustimmen.

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

5.3 Abnahme und Produktivbetrieb

Nach einwandfreier Funktion des Systems kann die Abnahme erfolgen. Selbstverständlich können auch teilabnahmen durchgeführt werden.

Hierzu ist vom Auftraggeber und Bieter gemeinsam ein Abnahmeprotokoll zu entwickeln, welches die formalen Kriterien der Abnahme beschreibt.

Die Abnahme erfolgt an einem oder mehreren, gemeinsam beschlossenen Terminen.

Der Produktivbetrieb nach Abnahme beginnt, wenn wesentliche Leistungsmerkmale erreicht sind.

5.4 Ausführungsfristen

Die in Projekten und Teilprojekten vereinbarten Ausführungstermine sind verbindlich. Mit Ablauf des Ausführungstermins kommt der Vertragspartner ohne Mahnung in Verzug.

Maßgeblich für die Einhaltung des Ausführungstermins ist die vorangegangen Absprache oder der Eingang der Ware bzw. immateriellen Wirtschaftsgüter bei der vom Auftraggeber genannten Empfangs- und Verwendungsstelle bzw. die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen, schriftlich protokollierten Abnahme.

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung erfolgt die Entgegennahme der Leistung nur montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Der Bieter ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, die zur Überschreitung der vereinbarten Ausführungszeiten führen.

5.5 Ausführungsunterlagen und Arbeitsmittel

Der Bieter stellt dem Auftraggeber sämtliche Ausführungsunterlagen, die im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen erstellt werden und für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen notwendig sind, zur Verfügung.

Die Anwendung bestimmter Arbeitsmittel und –verfahren kann vom Auftraggeber verlangt oder untersagt werden. Dies gilt insbesondere, wenn diese nicht den gelten den Bestimmungen entsprechen oder für die Anwendung nach Bewertung durch den Auftraggeber ungeeignet sind. Dem Verlangen oder der Untersagung ist durch den Bieter unverzüglich zu entsprechen.

Nach Vertragsende bzw. beim ggf. zukünftigen Wechsel eines Anbieters, hat der Bieter den Kliniken der Stadt Köln folgende Unterlagen / Arbeitsmaterialien/Sonstiges zu übergeben:

◼ Eine vollständige und aktuelle Dokumentation aller Projekte und Tätigkeiten ◼ Alle Passwörter ◼ Sollte der Bieter eigene Routinen bzw. Hilfsprogramme eingesetzt haben, müssen diese genannt werden und dürfen fortlaufend von den Kliniken der Stadt Köln genutzt werden.

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Leistungsbeschreibung IT-Dienstleistungen

5.6 Durchführung und Mitwirkungsobliegenheiten

Konfigurationsänderungen und technische Lösungen müssen vom Auftraggeber, nach einem gemeinsamen, zwischen Auftraggeber und Bieter definierten Abnahmeprotokoll, abgenommen werden.

Die Abnahme kann seitens des Auftraggebers verweigert werden, wenn für den ordnungsgemäßen Betrieb der Systeme notwendige Funktionen eingeschränkt oder nicht vorhanden sind.

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Dienstvertrag (Langfassung)

Vertrag über IT-Dienstleistungen

Inhaltsangabe

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages ...................................................................................................... 2

1.1 Vertragsgegenstand .................................................................................................................................... 2

1.2 Vertragsbestandteile .................................................................................................................................... 2

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ........................................................................................................ 3

3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung ....................................................................................... 3 3.1 Art, Umfang und Termine ............................................................................................................................ 3

3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen ............................................................................................................ 4

3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen ...................................................................................................... 4

3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen .................................................................................. 4

3.5 Abweichende Kündigungsregelung ............................................................................................................. 4

4 Vergütung ............................................................................................................................................................ 5

4.1 Vergütung nach Aufwand ............................................................................................................................ 5

4.1.1 Kategorien ........................................................................................................................................... 5

4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ................ 5

4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten ...................................................................... 6

4.1.4 Preisanpassung ................................................................................................................................... 6 4.1.5 Fälligkeit und Zahlung .......................................................................................................................... 6

4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ................................................................... 6

4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis ............................................................................................................... 6

4.3 Rechnungsadresse ...................................................................................................................................... 7

5 Service- und Reaktionszeiten* ............................................................................................................................. 7

5.1 Servicezeiten* .............................................................................................................................................. 7

5.2 Reaktionszeiten* .......................................................................................................................................... 7

6 Ansprechpartner .................................................................................................................................................. 8

7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ........................................................................... 8

8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ........................................................................................................... 8

9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen ........................................................ 8 10 Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM) .......................................................................................... 9

11 Abweichende Haftungsregelungen ................................................................................................................ 10

12 Vertragsstrafen .............................................................................................................................................. 10

13 Weitere Regelungen ...................................................................................................................................... 10

13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ............................................................................................. 10

13.2 Haftpflichtversicherung .............................................................................................................................. 11

13.3 Teleservice* ............................................................................................................................................... 11

13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten ..................................................................................................... 11

13.5 Interessenkonflikt ....................................................................................................................................... 11

14 Pflichten nach Vertragsende .......................................................................................................................... 11

15 Sonstige Vereinbarungen .............................................................................................................................. 11

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Dienstvertrag (Langfassung)

Vertrag über IT-Dienstleistungen

zwischen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Neufelder Straße 34, 51067 Köln

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: _Ia2/09/26

„Auftraggeber"

und wird nach Zuschlagserteilung ergänzt___ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____

„Auftragnehmer“

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages

1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages sind IT-Dienstleistungen des Auftragnehmers der IT-Infrastruktur, vornehmlich für Microsoft Dienste, Strategieberatung und IT-Sicherheitsthemen_____.

Die Vertragsparteien sind an einer langfristigen Geschäftsbeziehung interessiert. Dazu schließen die Kliniken der Stadt Köln gGmbH diesen EVB-IT Dienstvertrag als Rahmenvertrag, unter dem die jeweils vom Auftragnehmer konkret zu erbringenden Leistungen durch die Kliniken der Stadt Köln gGmbH im Wege von Einzelabrufen beauftragt werden.

Ferner sind Vertragsgegenstand die sonstigen in Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung) genannten Leistungen.

1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile: 1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:

AnlageBezeichnungDatum/VersionAnzahl Seiten
Nr.
1Leistungsbeschreibung (einschließlich Anlagen)
2Die übrigen Vergabeunterlagen (einschließlich Interessentenfragen und deren Beantwortung)
3Angebot des Auftragnehmers (inklusive etwaiger zu erstellender Konzepte)
4Besondere Vertragsbedingungen zum MiLoG
5Besondere Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW)
6Auftragsverarbeitungsvertrag

☒☐ Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge 1-6, wobei die Anlage Nr. 6 – Auftragsverarbeitungsvertrag in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in ihrem Anwendungsbereich Vorrang vor den übrigen Anlagen hat._____.

1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2

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Dienstvertrag (Langfassung)

1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB zugelassen ist.

Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: ☒☐ Beratung

☒☐ Projektleitungsunterstützung

☐ Schulung

☒☐ Einführungsunterstützung

☐ Betreiberleistungen

☐ Benutzerunterstützungsleistungen

☐ Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit

☒☐ Unterstützung bei Planungsleistungen

☐ Unterstützung bei Softwareentwicklung

☐ Hotline

☒☐ sonstige Dienstleistungen gemäß Leistungsbeschreibung

3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung

3.1 Art, Umfang und Termine Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan):

Lfd. Nr.LeistungOrt der LeistungMVD1Beginn²Ende/Termin3
(ggf. Verweis auf
Anlage)
1Gemäß LeistungsbeschreibungDer Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsortes grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, ist er dort nach Absprache mit der AG zur Leistungserbringung verpflichtet.48 MonateSpätestens zum 01.02.2027Spätestens nach 60 Monaten
und Einzelabruf
FußnoteErläuterung
1MVD = Mindestvertragsdauer

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Dienstvertrag (Langfassung)

FußnoteErläuterung
2wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen
3z. B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen)

Der Vertrag zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Über die anfängliche Vertragslaufzeit hinaus steht der Auftraggeberin eine einmalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 5 Jahren verlängern. Die Verlängerung muss mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende von der AG ausgeübt werden. ☒☐ Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in Nordrhein-Westfalen_____ (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB).

3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen ☐ Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden einmalig erbracht.

3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen ☐ Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden

☐ in folgendem Zyklus erbracht:

☐ wöchentlich

☐ monatlich

jeweils ☐ an folgenden Tagen: _____ (Wochentag(e) bzw. bei monatlichen Zyklen auch „1. Montag im Monat“) ☐ in der Zeit von _____ bis _____ (Uhrzeit)

nicht jedoch an Feiertagen. ☐ in folgenden Zyklen zu folgenden Zeiten erbracht: _____.

3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen ☒☐ Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nur auf Abruf erbracht.

☐ Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt _____ (Stunden/Tage).

☒☐ Die geschätzte Gesamtzahl Abnahme der Dienstleistertage beträgt ca. 1.530___ (Stunden/Tage) pro über die maximale Vertragslaufzeit von 5 Jahren (z. B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit). Ein Dienstleistungstag entspricht 8 Arbeitsstunden. Die angegebenen Dienstleistertage dienen nur der Kalkulation, sodass keine Abnahmepflicht seitens der Auftraggeberin besteht. ☐ Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt _____ (Stunden/Tage) pro _____ (z. B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit). ☐ Die Mindestabnahme für Leistungen, die Reisen erforderlich machen, beträgt pro Abruf _____ (Stunden/Tage).

Soweit Leistungen nur auf Abruf zu erbringen sind, hält sich der Auftragnehmer in dem vorgenannten Zeitraum zur Leistungserbringung bereit.

3.5 Abweichende Kündigungsregelung ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres).

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Dienstvertrag (Langfassung)

☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.

4 Vergütung

4.1 Vergütung nach Aufwand ☒☐ Die Leistungen gemäß

☒☐ Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 (Leistungsbeschreibung und _Preistabelle) _____ werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 4.1.1 ☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro

☐ Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 4.1.1

☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro

☐ Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 4.1.1

☐ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro

vergütet.

4.1.1 Kategorien

Lfd. Nr.Bezeichnung der KategorieStundensatz für Tätigkeiten innerhalb der zuschlags- freien ZeitenTagessatzZuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Montag bis Freitag (Arbeitstage) außerhalb der zuschlags- freien ZeitenZuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Samstag von _____ bis _____Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Samstag von _____ bis _____ZuschlägeZuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Sonn- und Feiertage von _____ bis _____
fürin Prozent
Tätigkeitenauf die
innerhalbStunden-
derund
zuschlags-Tagessätze
freienSonn- und
ZeitenFeiertage
von _____
bis _____
_____ %_____ %_____ %_____ %_____ %

Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:

Arbeitstagzuschlagsfreie Zeiten
Montag bis Donnerstagvon _____ bis _____ Uhr
Freitagvon _____ bis _____ Uhr

☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ☐ Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. ☐ Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. ☐ weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

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Dienstvertrag (Langfassung)

4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten ☒☐ Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.

☐ Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☒☐ Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.

☐ Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☒☐ Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.

☐ Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☒☐ Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.

☐ Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.

☐ Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

Bei denen in der Preistabelle anzubietenden Tagessätzen/ Pauschalen handelt es sich um Festpreise inklusive aller Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Kopier- und Druckkosten, Porto, Spesen, Reisekosten, Übernachtungskosten, Telekommunikationskosten sowie sonstige im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehende Kosten). Die anzugebenden Tagessätze entsprechen dabei einem Zeitaufwand von acht Stunden. Die vom Auftragnehmer angegebenen Preise haben Gültigkeit über die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen.

4.1.4 Preisanpassung ☐ Es wird eine Preisanpassung

☐ gemäß Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB

☐ gemäß Anlage Nr. _____

für die Kategorien gemäß Nummer 4.1.1 vereinbart.

4.1.5 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern ☐ zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats.

☐ wie folgt _____.

☐ gemäß Anlage Nr. _____.

4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ☒☐ Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart. Die Abrechnung erfolgt monatlich nach Aufwand. Die Vergütung der tatsächlich geleisteten Personentage erfolgt nach Vorlage eines entsprechenden Leistungsnachweises unter Angabe des Abrechnungszeitraums, Zeitaufwands, der beteiligten Mitarbeitenden sowie einer Darstellung der angefallenen Tätigkeiten.

4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis ☐ Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden zum Pauschalfestpreis in Höhe von insgesamt _____ Euro vergütet. ☐ Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:

Betrag: _____ Anlass: _____,

Betrag: _____ Anlass: _____,

Betrag: _____ Anlass: _____.

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Dienstvertrag (Langfassung)

4.3 Rechnungsadresse Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:

Kliniken der Stadt Köln gGmbH

Neufelder Straße 34

51067 Köln

unter Angabe der Bestellnummer per E-Mail an rechnungssachbearbeitung@kliniken-koeln.de.

Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn prüffähige Unterlagen über die Lieferung/ Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind.

5 Service- und Reaktionszeiten* ☐ Für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden folgende Service- und Reaktionszeiten* vereinbart:

5.1 Servicezeiten*

TagUhrzeit
Montag___ bis Freitagvon 07:00___ bis 17:00___ Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagenvon _____ bis _____ Uhr

☒☐ Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. siehe Leistungsbeschreibung_____.

5.2 Reaktionszeiten*

Leistung gemäß Nummer 3.1Anlass/ProblemkategorieReaktionszeit*
in Stunden
SLA 1 Kritischer Vorfall Betrieb nachhaltig gestört2 Stunden Garantierte Reaktionszeit innerhalb der
definierten Support-Zeiten
SLA 2 Normaler Vorfall/ Service8 Stunden Garantierte Reaktionszeit innerhalb der
definierten Support-Zeiten

☒☐ Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. siehe Leistungsbeschreibung_____ festgelegt.

Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*.

Ergänzend können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

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Dienstvertrag (Langfassung)

6 Ansprechpartner Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):

Wird nach Zuschlagserteilung ergänzt_____

Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):

Wird nach Zuschlagserteilung ergänzt_____

7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ☒☐ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:

Lfd.PositionSchlüsselpositionFachliche QualifikationSicherheitsüberprüfung Ü 1, 2 oder 3 1Sonstige Anforderungen,
Nr.gemäß Ziffer 8.3z. B. weitere
EVB-ITSicherheitsanforderungen
Dienstleistungs-
AGB
(ja/nein)

1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Die Mitarbeitenden, die seitens des Auftragnehmers für die Auftragsdurchführung vorgesehen sind, sind bereits bei Angebotsabgabe zu benennen und in einer gesonderten Anlage vorzustellen. ☐ Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. ☐ Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ auch Personal einzusetzen, welches lediglich in folgender Sprache zu kommunizieren in der Lage ist: __. ☒☐ Der Auftragnehmer erbringt die Leistung ausschließlich durch Personal, das entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. Die Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 1 - Leistungsbeschreibung.

8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ☐ Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: _____. ☐ Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. _____.

9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungs rechte vereinbart: ☐ Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen. ☐ Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen: _____. ☐ Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist.

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Dienstvertrag (Langfassung)

☐ Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist, _____. ☐ Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist. ☐ Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist: _____. ☐ Für alle Ergebnisse der Leistungen (z.B. Dokumentationen) gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt abweichend von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB folgende von openCode* freigegebene Lizenz: _____. ☐ Bereitstellung als Open Source Software*: Die Bereitstellung der Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ erfolgt als Open Source Software* (ergänzend zur Rechteeinräumung gemäß Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB und zu ggf. vorstehend vereinbarten Änderungen daran).

Zusätzlich bzw. abweichend davon gilt folgendes. Die Bereitstellung der Software ☐ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen erfolgen.

☐ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen, die keinen Copyleft*-Effekt haben, erfolgen (sog. permissive Lizenzen, z.B. MIT- oder Apachelizenz > Version 1.0). ☐ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen mit Copyleft*- Effekt zur Verfügung gestellt werden (sog. reziproke Lizenzen, z.B. GNU GPL oder LGPL). ☐ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter der/den folgenden Lizenz(en) zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen an Open Source Software* entsprechen: _____. ☐ Soweit die Ergebnisse der Leistungen als Open Source Software* bereitgestellt werden müssen, wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 3.2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB): _____. ☐ Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. _____ geregelt.

☐ Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. _____. ☐ Abweichend von Ziffer 3.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB darf der Auftragnehmer vorbestehende Software bzw. Softwareteile auch ohne Zustimmung des Auftraggebers in die Leistungsergebnisse integrieren, sofern daran Nutzungsrechte wie an den Leistungsergebnissen im Übrigen verschafft werden.

10 Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM) Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software: ☐ ist gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern: _____. ☐ wird abweichend von Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: _____. ☐ wird abweichend von Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* nicht täglich sondern _____ (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert. ☐ erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger.

Die Pflichten in Bezug auf die Übergabe des Quellcodes* von Open Source Software* bleiben von den vereinbarten Abweichungen nach dieser Nummer 10 unberührt.

☐ Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM) gemäß BSI TR-03183-2 für den jeweils aktuellen Stand der Software ☐ im Format SPDX

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Dienstvertrag (Langfassung)

☐ im Format CycloneDX

zur Verfügung.

11 Abweichende Haftungsregelungen ☐ Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ☐ pro Schadensfall _____ Euro.

☐ insgesamt für diesen Vertrag _____ Euro.

☐ Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Abweichend von Ziffer 13.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

12 Vertragsstrafen ☐ Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die in Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ vereinbarten Leistungstermine. ☐ Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart. ☐ Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB. ☐ Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.

☐ Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. ☐ Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

13 Weitere Regelungen

13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages ☒☐ bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen.

☒☐ die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.

☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.

☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheim haltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____. ☒☐ Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 6 Auftragsverarbeitungsvertrag _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet. ☐ Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.

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Dienstvertrag (Langfassung)

13.2 Haftpflichtversicherung ☒☐ Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird vereinbart.

Der Auftragnehmer verfügt über die in den Vergabeunterlagen geforderte Betriebshaftpflichtversicherung und wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten. Ein entsprechender Nachweis über das Bestehen / den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. ein Bereitschaftsnachweis der Versicherung über einen entsprechenden Abschluss im Auftragsfalle ist nur auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen.

13.3 Teleservice* ☒☐ Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.

13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten ☐ Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache. ☐ Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

13.5 Interessenkonflikt ☐ Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

14 Pflichten nach Vertragsende ☒☐ Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. 1 - Leistungsbeschreibung___.

15 Sonstige Vereinbarungen ☒☐ Sonstige Vereinbarungen: _____

Der Auftragnehmer hat auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die mit der Leistungserbringung beschäftigten Mitarbeiter und Unterauftragnehmer zu verpflichten.

☐ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer

Datum, Name Datum, Name

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Ergänzende Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen

– EVB-IT Dienstleistungs-AGB –

Inhaltsangabe 1 Gegenstand des Vertrages............................................................................................................ 2 2 Zusammenarbeit der Vertragspartner / Ausschluss von Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit .......................................................................................................................... 2 3 Rechte an den Leistungsergebnissen ........................................................................................... 3 4 Erfindungen ................................................................................................................................... 6 5 Service- und Reaktionszeiten* ...................................................................................................... 6 6 Dokumentations- und Berichtspflichten ......................................................................................... 6 7 Mitteilungspflichten des Auftragnehmers ...................................................................................... 6 8 Personal des Auftragnehmers, Unterauftragnehmer .................................................................... 7 9 Vergütung ...................................................................................................................................... 7 10 Verzug/ Reaktionszeiten*/ Vertragsstrafen ................................................................................... 8 11 Schlechtleistung ............................................................................................................................ 9 12 Schutzrechte Dritter ....................................................................................................................... 9 13 Haftungsbeschränkung ................................................................................................................ 10 14 Mitwirkung des Auftraggebers ..................................................................................................... 10 15 Laufzeit und Kündigung ............................................................................................................... 10 16 Pflichten nach Vertragsende ....................................................................................................... 11 17 Änderung der Leistung nach Vertragsschluss............................................................................. 11 18 Haftpflichtversicherung ................................................................................................................ 11 19 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit .............................................................................. 11 20 Zurückbehaltungsrechte .............................................................................................................. 12 21 Textform....................................................................................................................................... 12 22 Anwendbares Recht .................................................................................................................... 12

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Ergänzende Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen

– EVB-IT Dienstleistungs-AGB –

1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Gegenstand des Vertrages sind die dort vereinbarten Dienstleistungen des Auftragnehmers. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. 1.2 Der Auftragnehmer schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung, die dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuellen Stand der Technik auf dem Gebiet der Beauftragung entspricht, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer ist zur Neutralität bei der Leistungserbringung verpflichtet. 1.3 Werden die Leistungen auf Abruf des Auftraggebers geschuldet und ist keine Mindestabnahme vereinbart, besteht kein Anspruch auf Abruf. Soweit kein Mindestvorlauf vereinbart ist, hat der Auftragnehmer unverzüglich nach Abruf mit der Leistung zu beginnen. 1.4 Der Auftragnehmer ist nicht zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Auftraggebers berechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 1.5 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vereinbarten Leistungen mit Hilfe von automatisierten Verfahren nur dann berechtigt, wenn er im Angebot das zu verwendende Produkt benennt und gleichzeitig den Tatsachen entsprechend gewährleistet, dass dieses Produkt keine Kommunikationsfunktionen zu Dritten und keine andere, den Interessen des Auftraggebers zuwiderlaufende, Funktionalität aufweist. Insbesondere darf das Produkt keine Funktionalitäten zum Ausspähen von Daten enthalten, keine Informationen über die IT-Systeme des Auftraggebers, deren Daten, deren Lizenzierung oder das Benutzerverhalten an Dritte übermitteln, zu anderen Zwecken als für die Erbringung der Leistungen oder derart speichern, dass Dritte darauf Zugriff nehmen könnten. Die Auswechslung bzw. der Einsatz eines neuen Releases des Produktes bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers im Einzelfall. Der Auftraggeber wird einwilligen, wenn der Auftragnehmer in Bezug auf das neu einzusetzende Produkt die oben genannte Gewährleistung übernommen hat. Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass das Produkt den vorgenannten Anforderungen nicht entspricht und kann der Auftragnehmer diese nicht ausräumen, kann der Auftraggeber den Einsatz des Produktes untersagen. 1.6 Soweit der Auftragnehmer Leistungen an Hard- und/oder Software (einschließlich Firmware) erbringt, dürfen diese Leistungen weder die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der ITK-Infrastruktur oder Teile davon gefährden, noch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch ● unerwünschtes Absetzen/Ausleiten von Daten, ● unerwünschte Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder ● unerwünschtes Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität, wenn sie so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung oder im Rahmen der Leistungserbringung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Funktionsweise angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert („opt-in“) wurde.

2 Zusammenarbeit der Vertragspartner / Ausschluss von Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbstständigkeit 2.1 Die Vertragspartner werden durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter des Auftragnehmers ausschließlich dessen Direktionsrecht und Disziplinargewalt unterstehen. Es erfolgt keine Eingliederung des zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiters des Auftragnehmers in die Organisation des Auftraggebers.

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2.2 Beide Parteien benennen je einen verantwortlichen Ansprechpartner in Bezug auf sämtliche Belange im Zusammenhang mit dem Dienstvertrag. Der Auftraggeber wird Anforderungen an die zu erbringende Leistung ausschließlich dem vom Auftragnehmer benannten verantwortlichen Ansprechpartner übermitteln und den übrigen vom Auftragnehmer eingesetzten Personen keine Weisungen erteilen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen. 2.3 Der Auftragnehmer bestimmt grundsätzlich Ort und Zeit der Leistung selbst. Jedoch sind zeitliche, räumliche und fachliche Anforderungen zu beachten, soweit sie sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben oder in zwischen den Parteien abgestimmten Termin- oder Leistungsplänen enthalten oder zur Erreichung des Zwecks der Beauftragung erforderlich sind. Für die zur Erbringung der Leistungen notwendigen Arbeitsmittel ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich, soweit nicht anders vereinbart. 2.4 Ist der Auftragnehmer eine natürliche Person und erbringt er die Leistungen in eigener Person, gilt Folgendes: ● Der Auftragnehmer wird im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegenüber dem Auftraggeber tätig. Er erklärt, rechtlich und wirtschaftlich selbstständig zu sein und insbesondere als Unternehmer in erheblichem Umfang für andere Vertragspartner tätig zu sein. Er verpflichtet sich diesbezügliche Änderungen während der Dauer des Dienstvertrages dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. ● Der Auftragnehmer ist selbst für seine Alters- und Krankheitsvorsorge verantwortlich. ● Der Auftragnehmer ist verpflichtet, geschuldete Umsatzsteuer ordnungsgemäß an das Finanzamt abzuführen sowie Vergütungen eigenständig und ordnungsgemäß zu versteuern.

3 Rechte an den Leistungsergebnissen 3.1 Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber jeweils zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung ● das nicht ausschließliche, ● örtlich unbeschränkte, ● in jeder beliebigen Umgebung (auch Systemumgebung) ausübare, ● übertragbare, ● dauerhafte, unwiderrufliche und unkündbare, ● für nicht gewerbliche Zwecke unterlizenzierbare, ● für gewerbliche Zwecke an wie in §§ 99 bis 101 GWB definierte Auftraggeber unterlizenzierbare Recht ein, die Leistungsergebnisse im Original oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form ● zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden, ● abzuändern, zu übersetzen, zu bearbeiten oder auf anderem Wege umzugestalten, ● auf einem beliebigen Medium oder in anderer Weise zu speichern, zu vervielfältigen, auszustellen, insbesondere nichtöffentlich oder öffentlich wiederzugeben, auch durch Senden, Bild-, Ton- und sonstige Informationsträger und Funksendungen, sowie öffentlich mit Ausnahme eines Quellcodes* zugänglich zu machen, ● in Datenbanken, Datennetzen und Online-Diensten einzusetzen, einschließlich des Rechts, die Leistungsergebnisse, den Nutzern der vorgenannten Datenbanken, Netze und Online-Dienste zur Recherche und zum Abruf mittels vom Auftraggeber gewählter Tools bzw. zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen, ● durch Dritte nutzen und bearbeiten oder für den Auftraggeber betreiben zu lassen, nicht nur für eigene Zwecke zu nutzen, sondern auch zur Erbringung von Leistungen an Dritte einzusetzen, ● in körperlicher oder unkörperlicher Form zu verbreiten, jedoch gewerblich an nur an wie in §§ 99 bis 101 GWB definierte Auftraggeber.

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Im Hinblick auf Software erstreckt sich das Nutzungsrecht auch auf deren Objekt- und Quellcode* und die zugehörigen Dokumentationen. 3.2 Soweit vereinbart ist, dass der Auftragnehmer die Leistungsergebnisse als Open Source Software* zur Verfügung zu stellen hat, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die Lizenz, unter der die Open Source Software* überlassen wird, keine Bedingungen enthält, die die nach dem Vertrag vorausgesetzte Nutzung und/oder die Verbreitung der Open Source Software* zusammen mit anderer nach diesem Vertrag überlassener Software oder zusammen mit anderer lizenzierter Software des Auftraggebers verbietet. Letzteres gilt nur, soweit die gemeinsame Nutzung und/oder Verbreitung der jeweiligen Software vertraglich vereinbart ist. Eine Haftung des Auftragnehmers aus diesem Vertrag gegenüber Dritten im Zusammenhang mit einer Verbreitung der Software ist ausgeschlossen. 3.3 Soweit die Leistungsergebnisse nicht als Open Source Software* bereitgestellt werden, gilt folgendes: ● Macht der Auftraggeber von seinem Recht zur Übertragung des Nutzungsrechts an Leistungsergebnissen ganz oder teilweise Gebrauch oder überlässt er Dritten im Rahmen seines Unterlizenzierungs- oder Verbreitungsrechts die Nutzung, hat er seine vertraglichen Verpflichtungen bezüglich Inhalt und Umfang der Nutzungsrechte dem Dritten aufzuerlegen. Eine Haftung des Auftragnehmers aus diesem Vertrag gegenüber Dritten im Zusammenhang mit einer Unterlizenzierung oder Verbreitung ist ausgeschlossen. ● Soweit der Auftraggeber seine Nutzungsrechte an den Dritten übertragen hat, ist er nicht mehr zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, eine Kopie ausschließlich für Prüf- und Archivierungszwecke zu behalten und zu nutzen. 3.4 Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die Leistungsergebnisse in allen Entwicklungs-, Zwischen- und Endstufen sowie auf sonstige für die Ausübung der Nutzungsrechte notwendige Materialien wie beispielsweise Analysen, Lasten- bzw. Pflichtenhefte, Konzepte und Beschreibungen. 3.5 Der Auftragnehmer wird dem Urheberrecht unterliegende, vorbestehende Werke (z.B. Softwareteile, Vorlagen, Konzepte oder Dokumentationen) nur dann in die Leistungsergebnisse integrieren, wenn er hierfür zuvor eine Zustimmung des Auftraggebers erhalten hat. Soweit in diesem Zuge keine andere Vereinbarung getroffen wird, erhält der Auftraggeber mit der Integration der vorbestehenden Werke die Rechte gemäß Ziffer 3.1. Wenn der Auftragnehmer dabei vorbestehende Softwarekomponenten von Open Source Software* verwendet oder bearbeitet, die ihm unter mehreren Open Source Lizenzen zur Verfügung stehen, so muss der Auftragnehmer die Bearbeitungen dieser Softwarekomponenten unter all diesen Open Source Lizenzen lizenzieren und an den Auftraggeber weitergeben. Unabhängig davon kann der Auftragnehmer sich entscheiden, unter welcher dieser Lizenzen er die Softwarekomponenten im Leistungsergebnis verwendet. Soweit vorbestehende Werke integriert werden, die keine Open Source Software* sind, gilt folgendes: ● Die Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Werken ist zu vergüten, wenn der Auftragnehmer bei Einholung der Zustimmung des Auftraggebers die Vergütung für die Einräumung dieser Rechte beziffert hat. Solange der Auftraggeber diese Rechte an den vorbestehenden Werken nicht ausübt, wird die Vergütung für deren Verbreitung oder Unterlizenzierung nicht fällig. ● Soweit es sich bei dem vorbestehenden Werk um Software handelt, ist das Recht zur Bearbeitung hierfür ausgeschlossen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: o Der Auftragnehmer hat bei Einholung der Zustimmung des Auftraggebers mitgeteilt, dass er statt des Quellcodes* der vorbestehenden Werke nur deren Objektcode* überlassen werde und ihn darauf hingewiesen, dass er daran kein Bearbeitungsrecht erhält und der Auftragnehmer überlässt auch tatsächlich nur den Objektcode*. o Der Auftragnehmer versetzt den Auftraggeber in die Lage, mit entsprechend qualifiziertem Personal aus den im Quellcode* überlassenen Teilen der Leistungsergebnisse und den nur im Objektcode* überlassenen vorbestehenden Werken die ausführbare Individualsoftware zu erzeugen. o Es besteht kein gesetzliches Bearbeitungsrecht. ● Für den Einsatz von Werkzeugen* gilt Ziffer 3.5.

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● Soweit es sich um Software handelt, ist die Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Werke nur zusammen mit den Leistungsergebnissen in der überlassenen oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zulässig. 3.6 Für den Fall, dass der Auftragnehmer nicht am Markt erhältliche Werkzeuge* für die Erstellung der Leistungsergebnisse verwendet bzw. entwickelt hat und ohne diese Werkzeuge* die Bearbeitung und Umgestaltung der Leistungsergebnisse nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand möglich ist, übergibt er dem Auftraggeber ein Vervielfältigungsstück dieses Werkzeuges* spätestens zum Ende der Erbringung der entsprechenden Leistung und räumt ihm an diesem ● das nicht ausschließliche, ● örtlich unbeschränkte, ● in jeder beliebigen Umgebung (auch Systemumgebung) ausübare, ● nur gemeinsam mit den Leistungsergebnissen, zu deren Bearbeitung bzw. Umgestaltung es dient, übertragbare, ● dauerhafte, unwiderrufliche und unkündbare Recht ein, das Werkzeug* im Original ausschließlich zum Zwecke der Fehlerbeseitigung und Weiterentwicklung zur Bearbeitung und Umgestaltung der Leistungsergebnisse einzusetzen und hierfür das Werkzeug* ● zu nutzen, das heißt insbesondere, es dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, es anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden, ● durch Dritte nutzen oder für den Auftraggeber betreiben zu lassen, ● nicht nur für eigene Zwecke zu nutzen, sondern auch zur Erbringung von Leistungen an Dritte einzusetzen. Der Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, ein weiteres Vervielfältigungsstück herzustellen und dieses gemeinsam mit den jeweiligen Leistungsergebnissen zu verbreiten und dem Dritten die Rechte aus dieser Ziffer 3.6 mit Ausnahme des Unterlizenzierungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechts einzuräumen. Statt des vom Auftragnehmer verwendeten Werkzeuges*, kann dieser dem Auftraggeber eine reduzierte Version dieses Werkzeuges* übergeben und ihm die in dieser Ziffer 3.6 aufgeführten Rechte daran einräumen, wenn damit die Leistungsergebnisse ebenso gut bearbeitet und umgestaltet werden können. Der Auftragnehmer ist nicht zur Überlassung des Werkzeuges* verpflichtet, wenn er nachweisen kann, dass die Leistungsergebnisse mit einem am Markt erhältlichen anderen Werkzeug* ebenso gut bearbeitet und umgestaltet werden können, wie mit dem von ihm verwendeten Werkzeug* und er dem Auftraggeber die Bezugsquelle nennt. Die Regelungen in dieser Ziffer 3.6 gelten grundsätzlich auch in Bezug auf Werkzeuge, bei denen es sich um Open Source Software* handelt. Allerdings gelten in Bezug auf diese Werkzeuge die von den jeweiligen Rechteinhabern vorgegebenen Lizenzbedingungen und der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber das Werkzeug unter Erfüllung der Pflichten, die für Open Source Software* gelten, zu übergeben. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall insbesondere verpflichtet, dem Auftraggeber die Bezugsquelle zu nennen. 3.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Auftragnehmer im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software den jeweils aktuellen Stand dieser Software, einschließlich der Quellcodes* am Ende eines jeden Tages, an dem die Software verändert wurde, in einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository abspeichern oder, soweit kein Quellcoderepository vereinbart ist, dem Auftraggeber auf einem anderen geeigneten Medium übergeben. Zum Quellcode* gehören die fachgerechte Kommentierung des Quellcodes* und Beschreibung der notwendigen Systemparameter sowie sonstige notwendige Informationen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen, mit Fachpersonal den Quellcode* zu bearbeiten, um eine selbstständige Weiterentwicklung der vom Auftragnehmer erstellten Software vorzunehmen.

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3.8 Soweit es sich bei den Leistungsergebnissen um Sachen handelt oder sich Leistungsergebnisse in Sachen verkörpern, überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Eigentum an den Leistungsergebnissen.

4 Erfindungen Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt für Erfindungen des Auftragnehmers, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, folgende Regelung: ● Der Auftragnehmer kann über die Erfindung und die daraus fließenden und damit in Zusammenhang stehenden Rechte frei verfügen und die Erfindung als Patent oder Gebrauchsmuster anmelden. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber bereits hiermit unentgeltlich ein einfaches, nicht ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares und dinglich wirkendes Nutzungsrecht an jetzt und in Zukunft angemeldeten oder erteilten Patenten und Gebrauchsmustern in Verbindung mit der Nutzung der von der Erfindung betroffenen Leistungsergebnisse ein. Soweit dies im Einzelfall nicht ausreichend ist, räumt der Auftragnehmer Nutzungsrechte in dem Umfang ein, der erforderlich ist, damit der Auftraggeber oder ein berechtigter Dritter die Rechte an den Leistungsergebnissen vertragsgemäß ausüben kann. ● Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten sicherzustellen, dass die Ausübung der dem Auftraggeber zustehenden Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen weder durch ihn noch durch den Erfinder oder einen etwaigen Rechtsnachfolger beeinträchtigt werden kann. Insbesondere wird er zu diesem Zwecke etwaige Diensterfindungen in Anspruch nehmen.

5 Service- und Reaktionszeiten* 5.1 Sind keine Servicezeiten* vereinbart, gelten die Zeiträume von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am vereinbarten Ort oder, soweit kein Ort vereinbart ist, beim Auftraggeber) als Servicezeiten*. 5.2 Sind keine Reaktionszeiten* vereinbart, ist mit den Leistungen unverzüglich nach Zugang der entsprechenden Meldung oder Eintritt des vereinbarten Ereignisses innerhalb der vereinbarten Servicezeiten* zu beginnen. 5.3 Hält der Auftragnehmer vereinbarte Reaktionszeiten* nicht ein, gerät er nach deren Überschreitung auch ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.

6 Dokumentations- und Berichtspflichten 6.1 Der Auftragnehmer dokumentiert die durchgeführten Leistungen zeitnah in angemessener Art und Weise, soweit nicht anders vereinbart, in deutscher Sprache in einem üblichen elektronischen Format und macht sie dem Auftraggeber mit Abschluss der Leistung zugänglich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zu jeder Zeit Einblick in den aktuellen Stand der Dokumentation zu gewähren. 6.2 Auf Verlangen erstattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber während der Vertragsdauer Bericht über den Stand der Leistungen.

7 Mitteilungspflichten des Auftragnehmers 7.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen, wenn eine Vorgabe oder Forderung des Auftraggebers oder eine sich aus den vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers ergebende Handlung in wesentlichem Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder nicht wie vereinbart ausführbar ist bzw. eine für den Auftraggeber wirtschaftlichere Lösung besteht. Sofern mit zumutbarem Aufwand möglich, hat er dem Auftraggeber gleichzeitig die ihm erkennbaren Folgen mitzuteilen. Er haftet für die Nichterfüllung dieser Pflichten aber dann nicht, wenn er diese Umstände anlässlich der Erbringung seiner Leistungen nicht hätte erkennen müssen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Untersuchungen und Prüfungen vorzunehmen, die nicht für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Im Übrigen bleiben die Pflichten des Auftragnehmers aus § 241 Abs. 2 BGB unberührt. 7.2 Sobald dem Auftragnehmer erkennbar ist, dass er die vereinbarten Termine oder Ausführungsfristen nicht einhalten kann, wird er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

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7.3 Die vereinbarten Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers müssen vom Auftragnehmer rechtzeitig angefordert werden.

8 Personal des Auftragnehmers, Unterauftragnehmer 8.1 Die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Personen müssen vereinbarungsgemäß, unabhängig davon jedoch mindestens dem Vertragszweck und der Aufgabenstellung entsprechend, qualifiziert sein. Unabhängig davon wird der Auftragnehmer gewährleisten, dass die für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter über die Qualifikation verfügen, die mindestens seinen diesbezüglichen Angaben sowie den Anforderungen des Auftraggebers im Vergabeverfahren entspricht. Soweit vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Erbringung von ggf. geschuldeten Leistungen vor Ort nur Personen einzusetzen, welche bereit sind, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache, soweit nichts anderes vereinbart ist. 8.2 Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer nur einsetzen oder eingesetzte Unterauftragnehmer nur auswechseln, wenn der Auftraggeber dem ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung kann nicht aus sachwidrigen Gründen verweigert werden. Die Einarbeitung des neuen Unterauftragnehmers erfolgt auf Kosten des Auftragnehmers. Für die im Angebot des Auftragnehmers benannten Unterauftragnehmer gilt die Zustimmung des Auftraggebers als erteilt. 8.3 Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung eingesetzte Personen ● in vereinbarten Schlüsselpositionen nur mit Einwilligung des Auftraggebers auswechseln; der Auftraggeber wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn die Ablösung zwingend erforderlich ist und der Auftragnehmer eine qualifizierte Ersatzperson anbietet. Zwingend erforderlich ist die Ablösung, wenn der weitere Einsatz unmöglich ist. ● die nicht auf Schlüsselpositionen eingesetzt sind, auch ohne Einwilligung des Auftraggebers, jedoch nur unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers, durch eine qualifizierte Ersatzperson auswechseln. Die Ersatzperson gilt nur dann als qualifiziert, wenn sie mindestens über die vertraglich vorausgesetzte Eignung verfügt. Eine höhere Qualifikation der Ersatzperson begründet keinen Anspruch auf Erhöhung der Vergütung. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Ersatzperson einer teureren Kategorie zuzuordnen wäre. Die durch den Austausch und die Einarbeitung der Ersatzperson entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 8.4 Der Auftraggeber kann mit Begründung den Austausch einer vom Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eingesetzten Person verlangen, wenn diese mehr als unerheblich gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat. In diesen Fällen gilt Ziffer 8.3 entsprechend.

9 Vergütung 9.1 Der Pauschalfestpreis ist die einseitig nicht änderbare Gesamtvergütung, die für die Leistung geschuldet ist. Materialkosten, Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten* sind im Pauschalfestpreis enthalten. Soweit die Vereinbarung einer Vergütung bei Open Source Software* gegen die dafür geltenden Lizenzbedingungen verstößt, umfasst die vereinbarte Vergütung die Rechteverschaffung an solcher Software nicht; die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Rechteverschaffung auch an solcher Software bleibt unberührt. Nachforderungen durch den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, soweit die Parteien keine Änderung der Leistungen vereinbaren. 9.2 Ist eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, gilt Folgendes: 9.2.1 Es wird lediglich der Zeitaufwand vergütet. Reisezeiten, Reisekosten, Materialkosten und/oder Nebenkosten* werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung vergütet. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten des Auftragnehmers werden wie Arbeitszeiten vergütet. Der Auftragnehmer muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er durch die Nichterbringung seiner Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Zahlung einer Vergütung nach Aufwand setzt vom Auftragnehmer unterschriebene Nachweise über die Leistungen und die weiteren geltend gemachten Kosten, z.B. entsprechend Muster 1 – Leistungsnachweis Dienstleistung ‑ voraus.

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9.2.2 Es werden nur die für die jeweilige Leistung vereinbarten bzw. abgerufenen Kategorien vergütet. Ist für eine Leistung keine bestimmte Kategorie vereinbart, werden nur die Kategorien vergütet, die zur Erfüllung erforderlich sind. Satz 1 und 2 gelten auch dann, wenn die Leistung durch eine Person erbracht wird, die einer teureren als der erforderlichen Kategorie zuzuordnen ist. 9.2.3 Ist bei Vergütung nach Aufwand eine Obergrenze vereinbart, teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber jeweils unaufgefordert den Bearbeitungsstand und den voraussichtlichen Restaufwand mit, wenn die Obergrenze zu ca. 75% und zu 100% erreicht ist oder wenn sich abzeichnet, dass Hinderungsgründe der vollständigen Erbringung der Leistung innerhalb der Obergrenze entgegenstehen. Unabhängig hiervon ist der Auftragnehmer auch bei Überschreitung der Obergrenze zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer ist jedoch in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Leistung gegen zusätzliche Vergütung nach Aufwand zu den vereinbarten Sätzen vollständig zu erbringen, sofern der Auftraggeber dies verlangt. 9.2.4 Je Kalendertag wird nicht mehr als ein Tagessatz vergütet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein vereinbarter Tagessatz kann nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens acht Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als acht Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Ist ein Stundensatz vereinbart, werden angefangene Stunden anteilig vergütet. Pausen sind auszuweisen und werden nicht vergütet. Werden mehr als sechs Zeitstunden geleistet, wird vermutet, dass der Auftragnehmer eine halbstündige Pause eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer mit dem Leistungsnachweis nachweist, keine Pause gemacht zu haben. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich zugestimmt hat oder etwas anderes vereinbart wurde, sind Leistungen nur in den Zeiten zu erbringen, für die weder ein Zuschlag noch ein anderer erhöhter Vergütungssatz vereinbart ist. Wird der Auftragnehmer ohne eine solche Zustimmung oder Vereinbarung tätig, kann er weder einen Zuschlag noch einen erhöhten Vergütungssatz verlangen. 9.3 Die Vergütung zum Pauschalfestpreis ist nach Erbringung der Leistung fällig. Im Vertrag können Abschlagszahlungen vereinbart werden. Die Vergütung für Leistungen nach Aufwand ist monatlich nachträglich fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. 9.4 Eine fällige Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 9.5 Ist eine Preisanpassung für die Leistungen vereinbart, gilt, falls keine anderweitige Regelung vorgesehen ist, Folgendes: Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig 12 Monate nach Vertragsbeginn, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam. Die Erhöhung hat angemessen und nicht entgegen der für die Leistung relevanten Markttendenz zu sein und darf maximal 3% der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen. 9.6 Alle Preise verstehen sich, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht, zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

10 Verzug/ Reaktionszeiten*/ Vertragsstrafen 10.1 Der Termin- und Leistungsplan ist im Vertrag festgelegt oder wird nach Vertragsschluss zwischen den Parteien abgestimmt. Soweit nicht anders vereinbart, sind solche Termine verbindlich einzuhalten. Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Ausführungsfristen angemessen; die gesetzlichen Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt. 10.2 Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Auftraggeber den Vertrag ganz oder teilweise entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, d.h. bei einer Teilkündigung nur bezogen auf die in Verzug befindliche Leistung, kündigen, wenn er dem Auftragnehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall dem Auftraggeber zum Ersatz des durch die Kündigung des Vertrages entstehenden Schadens verpflichtet. Anstelle des durch die Kündigung entstehenden Schadens, kann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne von § 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gem. §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. Es gelten die Sätze 4 und 5 der Ziffer 15.2 entsprechend.

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10.3 Des Weiteren ist der Auftraggeber für den Fall der Überschreitung eines im Vertrag als vertragsstrafenrelevant vereinbarten Termins berechtigt, für jeden Werktag, an dem sich der Auftragnehmer mit der Einhaltung des Termins in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% des Auftragswertes* für die in Verzug befindliche Leistung zu verlangen. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen jedoch nicht mehr als 5% des Auftragswertes* für die in Verzug befindliche Leistung betragen. 10.4 Soweit vereinbart, ist der Auftraggeber für den Fall der Überschreitung vereinbarter Reaktionszeiten* berechtigt, für jeweils angefangene 25% Überschreitung der Reaktionszeit* innerhalb der Servicezeiten* eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1% der jährlichen Vergütung maximal jedoch 1% der jährlichen Gesamtvergütung pro Verzugsfall zu verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Insgesamt darf die Summe der aufgrund dieser Regelung pro Vertragsjahr zu zahlenden Vertragsstrafe nicht mehr als 5% der jährlichen Gesamtvergütung pro Vertragsjahr betragen. 10.5 § 341 Abs. 3 BGB findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Strafe bis zum Ablauf von zwölf Monaten seit ihrer Verwirkung geltend gemacht werden kann. Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafen beträgt maximal 5% des Auftragswertes*. Die Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche angerechnet.

11 Schlechtleistung Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, die Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadens- oder Aufwendungsersatz und sein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 15.2, bleiben hiervon unberührt.

12 Schutzrechte Dritter 12.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer unbeschadet der Rechte des Auftraggebers gemäß Ziffer 11 wie folgt: ● Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl und auf seine Kosten entweder die Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen, oder den Auftraggeber von Ansprüchen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber freistellen. ● Ist die Änderung und der Ersatz dem Auftragnehmer unmöglich oder nur zu unverhältnismäßigen Bedingungen möglich, hat er das Recht, die betroffenen Leistungen gegen Erstattung der entrichteten Vergütung zurückzunehmen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber dabei eine angemessene Auslauffrist zu gewähren, es sein denn, dies ist nur zu unzumutbaren rechtlichen oder sonstigen Bedingungen möglich. Vorgenannte Aufzählungspunkte gelten entsprechend, soweit sich für die vertragsgemäße Ausübung der in Bezug auf die für die Software vereinbarten Rechte weitere Vergütungspflichten gegenüber Dritten ergeben, z.B. für Patentlizenzen oder die Ausübung bestimmter Nutzungsrechte. 12.2 Die Parteien werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auftraggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. 12.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

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13 Haftungsbeschränkung Sofern keine andere vertragliche Haftungsvereinbarung vorliegt, gelten für alle gesetzlichen und vertraglichen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers folgende Regelungen: 13.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird die Haftung für den Vertrag insgesamt grundsätzlich auf den Auftragswert* beschränkt. Beträgt der Auftragswert* weniger als 50.000,- €, wird die Haftung auf 50.000,- € beschränkt. Im Falle von Sachschäden ist die Haftung auf eine Million Euro beschränkt, wenn der Auftragswert* geringer als eine Million Euro ist. 13.2 Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung* durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Beschränkung gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung* Bestandteil der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist. 13.3 Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 13.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie bei Garantieversprechen, soweit bzgl. letzteren nichts anderes geregelt ist. 13.5 Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen aus den Lizenzen einer Open Source Software* gelten nur zugunsten der Rechteinhaber und nicht zugunsten des Auftragnehmers. Wenn der Auftragnehmer die Rechte an einer solchen Open Source Software* innehat, gelten die im Lizenztext enthaltenen Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen ebenfalls nicht gegenüber dem Auftraggeber.

14 Mitwirkung des Auftraggebers 14.1 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die erforderlichen Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird den Mitarbeitern des Auftragnehmers Zugang zu seinen Räumlichkeiten und der dort vorhandenen informationstechnischen Infrastruktur rechtzeitig gewähren und die bei ihm vorhandenen Dokumentationen rechtzeitig übergeben, jeweils soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist und die gesetzlichen und vereinbarten persönlichen Voraussetzungen (z.B. Sicherheitsüberprüfungen nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz ‑ SÜG ‑) erfüllt sind. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung des Auftragnehmers nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach, kann der Auftragnehmer ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst anstelle des Auftraggebers zu erbringen. Sonstige Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt. 14.2 Bei vereinbartem Teleservice* wird der Auftraggeber entsprechend den Festlegungen in einer Teleservicevereinbarung die notwendigen technischen Einrichtungen auf seiner Seite bereitstellen und den Zugriff auf das System ermöglichen. 14.3 Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber.

15 Laufzeit und Kündigung 15.1 Ist die Dauer des Dienstvertrages weder vereinbart, noch aus der Beschaffenheit oder dem Zweck der Leistungen zu entnehmen, kann dieser von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats ganz oder teilweise gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende einer im Vertrag vereinbarten Mindestvertragsdauer. Im Vertrag kann eine andere Kündigungsfrist vereinbart werden. 15.2 Zudem kann der Vertrag von jedem Vertragspartner bei Vorliegen eines wichtigen Grundes - ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - innerhalb einer angemessenen Zeit ab Kenntnis des Kündigungsgrundes ganz oder teilweise gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 314 i.V.m. § 323 Absatz 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich

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ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt aber für solche Leistungen, für die der Auftraggeber darlegt, dass sie für ihn aufgrund der Kündigung ohne Interesse sind.

16 Pflichten nach Vertragsende 16.1 Mit Vertragsende hat der Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen, Hilfsmittel, Materialien oder Gegenstände herauszugeben, die ihm zum Zwecke der Vertragsausführung bestimmungsgemäß nicht dauerhaft überlassen wurden. Dies gilt auch für alle Kopien. Des Weiteren sind alle Leistungsergebnisse in jeder Form an den Auftraggeber zu übergeben; soweit die Einräumung ausschließlicher Rechte vereinbart ist, gilt dies inklusive der erstellten Kopien. 16.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, an Stelle der Herausgabe ganz oder teilweise die sichere Löschung oder Vernichtung zu verlangen. Diese ist dem Auftraggeber auf Verlangen und nach seiner Wahl durch entsprechende Erklärung oder anderweitig nachzuweisen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

17 Änderung der Leistung nach Vertragsschluss Der Auftraggeber kann nach Vertragsschluss jederzeit Änderungen des Umfangs der Leistungen verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. Das Änderungsverfahren ist auf einem Formular gemäß Muster 2 - Änderungsverfahren Dienstleistung - zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ändert sich der Umfang der vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers, kann der Auftragnehmer verlangen, dass der Vertrag entsprechend angepasst wird. Unbeschadet dessen gilt § 2 der VOL/B (Fassung 2003).

18 Haftpflichtversicherung 18.1 Soweit vereinbart, weist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. 18.2 Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des EVB-IT Dienstvertrages aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.

19 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 19.1 Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet oder genutzt, wird der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers eine den gesetzlichen Vorschriften genügende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. 19.2 Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. 19.3 Der Auftraggeber kann den Vertrag ganz oder teilweise außerordentlich kündigen, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten gemäß Ziffern 19.1 und 19.2 schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder dem Auftraggeber ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, weil der Auftragnehmer Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. 19.4 Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Der Erfahrungsaustausch des Auftraggebers mit und innerhalb der öffentlichen Hand bleibt unbenommen, ebenso wie die Erfüllung

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gesetzlicher Pflichten des Auftraggebers. Unberührt bleibt die Pflicht zum vertraulichen Umgang mit auf der Grundlage des Vertrages erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. 19.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Informationen nur an solche Unterauftragnehmer weiterzugeben, deren Einsatz der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, wenn und soweit diese vertraulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leistungen durch den Unterauftragnehmer erforderlich sind („need-to-know“-Prinzip). Dies gilt nur, wenn sich der Unterauftragnehmer zuvor dem Auftragnehmer gegenüber mindestens in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei muss die Weitergabe der vertraulichen Informationen durch den Unterauftragnehmer ausgeschlossen sein; soweit nicht der Auftraggeber jeweils zuvor einer Weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat. 19.6 Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.

20 Zurückbehaltungsrechte Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.

21 Textform Soweit nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform.

22 Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG*).

Begriffsbestimmungen

BegriffDefinition
AuftragswertDer Auftragswert ist die Summe aller Vergütungen aus dem Vertrag.
CISGUnited Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf).
CopyleftEine Lizenzbedingung, die für die Nutzung, Änderung oder Verbreitung der lizenzierten Software* oder Softwarekomponente verlangt, dass die Software*, Softwarekomponente oder davon abgeleitete Werke unter inhaltsgleichen

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BegriffDefinition
(Copyleft)Lizenzbedingungen kostenlos und in Quellcode*form zur Verfügung gestellt werden.
DatensicherungDatensicherung umfasst alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der auf dem IT-System gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten und Software.
NebenkostenAufwendungen des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung notwendig und keine Reisekosten sind.
ObjektcodeZwischenergebnis eines Compiler- bzw. Übersetzungsvorgangs des Quellcodes* eines Programms.
openCodeopenCode ist die gemeinsame Plattform der Öffentlichen Verwaltung für den Austausch von Open Source Software.
Open Source SoftwareDie Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente liegt vollständig im Quellcode* vor und an der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente werden Nutzungsrechte eingeräumt, die es jedermann, jederzeit, an jedem Ort und zu jedem Zweck, unentgeltlich und inhaltlich unbeschränkt gestatten, die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente ohne Auflagen, Bedingungen oder weitere Voraussetzungen im Objekt- und Quellcode* zu benutzen und zu verwenden, insbesondere zu analysieren, dauerhaft und vorübergehend in unveränderter oder veränderter Form ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu arrangieren, zu verändern oder anderweitig umzuarbeiten und im Original, als Vervielfältigungsstück in Quellcode*- oder Objektcodeform zu verbreiten und zu vermieten, öffentlich wiederzugeben und öffentlich zugänglich zu machen, ohne dass es notwendig ist, eine zusätzliche Lizenz zu erwerben. Solche Standardsoftware* oder Softwarekomponenten werden gewöhnlich auch Open Source Software (OSS), Freie Software / Free Software oder Free,

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BegriffDefinition
Libre and Open Source Software (FLOSS) genannt. Die Verbreitung, Vermietung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugänglichmachung einer solchen Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente darf entgegen der vorstehenden Regelung weder eingeschränkt noch an andere Auflagen, Bedingungen oder Voraussetzungen geknüpft werden, als an die folgenden: ● Weitergabe des Lizenztextes ● Ausschluss der Erweiterung der jeweiligen Lizenz um zusätzliche Bedingungen ● Copyleft*-Pflicht ● Verbreitung, Vermietung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugänglichmachung der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente frei von Entgelten für die Einräumung von Nutzungsrechten („Lizenzgebühren“, „License Fees“) ● Weitergabe unter anderen Lizenzbedingungen kann von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden ● Pflicht zur Weitergabe oder sonstigen Bereitstellung des Quellcodes* und ggf. Pflicht zur Weitergabe oder sonstigen Bereitstellung weiterer Materialien ● Pflicht zur Angabe von Urheber- oder Markenhinweisen und ähnlichen Hinweisen oder Material (z. B. NOTICE-Dateien) und Pflicht zu ähnlichen Angaben ● Pflicht zu Hinweisen auf die Verwendung der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente in einer anderen Software, z. B. in der Dokumentation oder der Standardsoftware* selbst ● Angaben zu Änderungen an der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente. Die Lizenz kann vorschreiben, dass abgeleitete Werke einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer als die Originalsoftware tragen müssen ● Weitergabe oder Anzeige eines Haftungsausschlusses ● Mitliefern von Installationsinformationen* in bestimmten Fällen

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Dienstleistungs-AGB

BegriffDefinition
● bei der Weitergabe zusammen mit Drittsoftware: Eine Verpflichtung zur Klarstellung in den Lizenzbedingungen der Drittsoftware, dass die Lizenzbedingungen der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente unberührt bleiben. Die unter evb-it.gov.de verfügbare „Open Source Lizenzliste“ enthält Lizenzen, die dieser Definition entsprechen.
QuellcodeCode eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.
ReaktionszeitZeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit der Leistung zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der entsprechenden Meldung oder Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*. Geht eine Meldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein oder tritt das vereinbarte Ereignis außerhalb der Servicezeiten ein*, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*.
ServicezeitZeiten, innerhalb derer der Auftraggeber Anspruch auf vertraglich geschuldete Leistungen durch den Auftragnehmer hat.
TeleserviceLeistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes der Leistungen.
WerkzeugHilfsmittel für die Entwicklung und Bearbeitung der Leistungen.

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Vergabeverfahren

„IT-Dienstleistungen“

Erläuterung der Zuschlagskriterien

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  1. Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich anhand der folgenden Zuschlagskriterien.

Gewichtung in %Bewertungspunkte (=Best-Bewertung)Maximal zu erreichende Punkt- zahl
I. Gesamtpreis netto40 %10040
II. Kommunikationskonzept30 %10030
III. Servicekonzept + Kon-30 %30 %1001003030
zept Emergency Chan-
ges oder fehlerhafte Up-
dates durch Microsoft
Gesamt100 %100

2.1. Zuschlagskriterium: Gesamtpreis netto (40%)

Die Auftraggeberin (folgend auch AG genannt) wertet den Gesamtpreis netto. Dieser wird wie

folgt berechnet:

Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis gem. der Anlage „KDSK – IT-DL-Preistabelle“

erhält die Maximalpunktzahl von 40 Punkten.

Ausgehend hiervon werden alle anderen Angebote nach der nachfolgenden Formel linear

interpoliert, d.h. ins Verhältnis zum Mindestangebot gesetzt.

𝑛𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑟 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑛𝑒𝑡𝑡𝑜 ×40 = 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑛𝑒𝑡𝑡𝑜 𝑑𝑒𝑠 𝑧𝑢 𝑏𝑒𝑤𝑒𝑟𝑡𝑒𝑛𝑑𝑒𝑛 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑒𝑠

2.2. Zuschlagskriterium: Kommunikationskonzept (30%)

Der Bieter hat ein Kommunikationskonzept vorzulegen, das die Zusammenarbeit zwischen Auf-

traggeberin und Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit beschreibt. Das Konzept wird mit

Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Mehrkosten im Zuge der Umsetzung können nicht

geltend gemacht werden Das Konzept soll insbesondere auf folgende Punkte eingehen:

◼ Organisations- und Kommunikationsstruktur einschließlich Rollen, Verantwortlichkeiten

und Ansprechpartnern sowie Erreichbarkeiten


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◼ Darstellung der Kommunikations- und Eskalationswege zwischen Auftraggeberin und Auf-

tragnehmer

◼ Beschreibung der eingesetzten Kommunikationsmittel und Werkzeuge, insbesondere des

Ticket- und Berichtswesens

◼ Mandantenfähige Nutzung des Ticketsystems als Instanz innerhalb des Klinikums

◼ Beschreibung der Regelkommunikation, insbesondere von Abstimmungs- und Steue-

rungsterminen sowie deren Häufigkeit und Inhalten

◼ Darstellung der Kommunikationsprozesse bei kritischen Störungen, Notfällen und Krisen-

situationen

◼ Information über technische Weiterentwicklungen, Produktänderungen und Optimie-

rungspotenziale

◼ Darstellung der Mitwirkungsleistungen der Auftraggeberin sowie der Schnittstellen zwi-

schen Auftraggeberin und Auftragnehmer

Es wird die Vollständigkeit und die Nachvollziehbarkeit der Konzeptinhalte sowie die

Überführbarkeit des Konzeptes in den Regelbetrieb der AG bewertet. Der Bieter sichert

eine umfassende und fachkompetente Betreuung zu; eine enge

Interaktion mit der Auftraggeberin muss dabei erkennbar sein. Die Ausführungen

müssen in Einklang mit den Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen, insbesondere der

Leistungsbeschreibung stehen.

Gefordert wird von jedem Bieter/ jeder Bietergemeinschaft eine Darstellung über nicht mehr als

5 DIN A4 Seiten, Schrifttyp Times New Roman, Schriftgröße 12. Das Konzept ist als separates

Dokument mit dem Angebot einzureichen.

Das Zuschlagskriterium „Kommunikationskonzept“ wird mit der nachstehenden Bewertungs-

systematik bewertet. Maximal zu erreichen sind insofern 30 Leistungspunkte.

2.3. Zuschlagskriterium: Service-Konzept + Konzept Emergency Changes oder fehlerhafte

Updates durch Microsoft (30%)

Mit der Leistungsbeschreibung werden die vom Auftragnehmer zu erbringenden Serviceleistun-

gen näher bestimmt und können dementsprechend seitens des Bieters / der Bietergemeinschaft

beurteilt werden. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft erstellt auf Grundlage der Vergabeunter-


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[Seite 64]

lagen ein speziell auf die Bedürfnisse der AG zugeschnittenes Service-Konzept sowie das

dazugehörige Konzept „Emergency Changes oder fehlerhaften Updates durch Microsoft“,

im Rahmen dessen er / sie insbesondere darstellt, wie die in der funktionalen Leistungsbeschrei-

bung beschriebenen Anforderungen im Auftragsfall von ihm / ihr erfüllt werden (Projektbezug)

und legt dar, wie die Sicherstellung eines reibungslosen Betriebes über die

gesamte Vertragslaufzeit erfolgt.

Das Konzept wird mit Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil. Mehrkosten im Zuge der

Umsetzung können nicht geltend gemacht werden.

Die Auftraggeberin erwartet, dass im Konzept mindestens die nachfolgenden Punkte dargestellt

werden:

◼ Überzeugende vollständige Berücksichtigung unsere Anforderungen in den jeweiligen

Services

◼ Der Bieter beschreibt die Verfahren zur Annahme, Bearbeitung und Nachverfolgung von

Störungen und Serviceanfragen einschließlich der Sicherstellung vereinbarter Reaktions-

und Lösungszeiten.

◼ Der Bieter erläutert sein Vorgehen für Change-, Patch-, Update- und Release-Manage-

ment einschließlich Planung, Freigabe, Umsetzung und Dokumentation sowie die Maß-

nahmen für Monitoring, Qualitätssicherung, Fehlervermeidung, Wissensmanagement und

kontinuierliche Verbesserung des Servicebetriebs.

◼ Für den Umgang mit Emergency Changes sowie fehlerhaften Microsoft-Updates ist die

Vorgehensweise zur Bewertung von Risiken und Auswirkungen, die Durchführung erfor-

derlicher Emergency Changes, mögliche Rollback-Verfahren, die Wiederherstellung des

Regelbetriebs sowie die Verantwortlichkeiten und Eskalationswege im Störungsfall nach-

vollziehbar darzustellen.

Es wird die Vollständigkeit und die Nachvollziehbarkeit der Konzeptinhalte sowie die Überführ-

barkeit des Konzeptes in den Regelbetrieb der AG bewertet. Die Ausführungen

müssen in Einklang mit den Mindestanforderungen der Vergabeunterlagen, insbesondere der

Leistungsbeschreibung stehen.

Gefordert wird von jedem Bieter/ jeder Bietergemeinschaft eine Darstellung über nicht mehr als

6 DIN A4 Seiten, Schrifttyp Times New Roman, Schriftgröße 12. Das Konzept ist als separates

Dokument mit dem Angebot einzureichen.


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Das Zuschlagskriterium „Service-Konzept inkl. Konzept Emergency Changes oder fehlerhafte

Updates durch Microsoft“ wird mit der nachstehenden Bewertungssystematik bewertet. Maximal

zu erreichen sind insofern 30 Leistungspunkte.

100 PunkteEine Bewertung mit 100 Punkten erfolgt, wenn die Erwartungen der AG optimal erfüllt oder gar übertroffen werden, die Konzeptionierung des Bieters / der Bie- tergemeinschaft der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich ist und die individuellen Anforderungen des Projekts in besonderem Maße berücksichtigt werden sowie das Konzept sehr gut in den Regelbetrieb der Auftraggeberin überführbar ist.
80 PunkteEine Bewertung mit 80 Punkten erfolgt, wenn die Erwartungen der AG voll erfüllt werden und die Konzeptionierung die individuellen Anforderungen des Projekts berücksichtigt sowie das Konzept gut in den Regelbetrieb der Auftrag- geberin überführbar ist.
60 PunkteEine Bewertung mit 60 Punkten erfolgt, wenn die Erwartungen der AG im Ganzen erfüllt werden, die Konzeptionierung die individuellen Anforderungen des Projekts jedoch weniger berücksichtigt und das Konzept mit einigem Um- setzungsaufwand in den Regelbetrieb der Auftraggeberin überführbar ist.
40 PunkteEine Bewertung mit 40 Punkten erfolgt, wenn die Erwartungen der AG im Ganzen noch erfüllt werden, die Konzeptionierung aber lückenhaft ist und das Konzept nur mit erheblichem Aufwand in den Regelbetrieb der Auftraggeberin überführbar ist.
20 PunktEine Bewertung mit 20 Punkt erfolgt, wenn die Erwartungen der AG durch die Konzeptionierung im Ganzen unzureichend erfüllt werden und das Konzept praktisch nicht in den Regelbetrieb der Auftraggeberin überführbar ist.
0 PunkteEine Bewertung mit 0 Punkten erfolgt, wenn die Erwartungen der AG durch die Konzeptionierung nicht ansatzweise erfüllt werden und das Konzept nicht in den Regelbetrieb der Auftraggeberin überführbar ist.

Die erreichte Punktzahl je Unterkriterium 2.2 - 2.3 wird sodann mit dem diesem Unterkriterium

zugewiesenen Bewertungsprozentsatz multipliziert. Die hieraus resultierende Punktzahl fließt in

die Gesamtbewertung ein.


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Formular

Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil

(Das Formular ist von jedem Bieter auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Fall der Eignungsleihe ist das Formular vom jeweiligen Eignungsverleiher, auf dessen Eignung sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft, auszufüllen. Das Formular ist bei Bedarf zu vervielfältigen.)

Zutreffendes bitte ankreuzen:

☐ Einzelbieter ☐ Mitglied einer Bietergemeinschaft ☐ Eignungsverleiher ☐ Unterauftragnehmer


(Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft / des Eignungsverleihers / des Unterauftragnehmers)

  1. Allgemeine Angaben
Firmenname und Adresse:
Ansprechperson für das Vergabeverfahren:
Kontaktdaten (Telefon / Fax / E-Mail):
Internetadresse:
Rechtsform:
Name der Gesellschaft:
Umsatzsteuer ID Nummer:
Hauptsitz des Unternehmens:
Zuständige Niederlassung im Auftragsfall:

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Gründung des Unternehmens (Jahr):

  1. Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einer gleich- wertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbe- hörde des Ursprungs- oder Herkunftslands:

☐ Ich bin / Wir sind im Handelsregister eingetragen bzw. bei einer vergleichbaren zustän- digen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes regis- triert.

☐ Ich bin / Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister bzw. zur Registrierung bei einer vergleichbaren zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ur- sprungs- oder Herkunftslandes verpflichtet.

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, insbesondere falls mein / unser Angebot in die engere Auswahl kommt, werde ich / werden wir zur Bestätigung meiner / unserer Erklärung die folgenden Unterlagen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder jeweils eine gleichwer- tige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Her- kunftslandes.

  1. Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister:

☐ Ich / Wir erkläre(n), dass keine Einträge im Gewerbezentralregister für das Unterneh- men sowie seine geschäftsführenden natürlichen Personen vorliegen.

☐ Ich / Wir erkläre(n), dass folgende Einträge im Gewerbezentralregister für das Unter- nehmen und / oder seine geschäftsführenden natürlichen Personen vorliegen:






Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, insbesondere falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorlegen.


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Mir / Uns ist bekannt, dass die Nachweise der vorstehenden Eigenerklärung bei Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein / unser Angebot bei unvollständiger oder verspäteter Vorlage ausgeschlos- sen werden kann.

Mir / Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem / unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwaigen erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen kann.


(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)


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Formular

Erklärung der Bietergemeinschaft

(Dieses Formular ist nur auszufüllen, wenn eine Bietergemeinschaft gebildet wird. Sofern die Bietergemein- schaft mehr als drei Mitglieder umfasst, ist das Formular zu vervielfältigen.)

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen der Bietergemeinschaft,

Mitglied 1: _____________________________________________________________

(Name des Unternehmens)


(Anschrift des Unternehmens)


(vertreten durch)

Mitglied 2: _____________________________________________________________

(Name des Unternehmens)


(Anschrift des Unternehmens)


(vertreten durch)

Mitglied 3: _____________________________________________________________

(Name des Unternehmens)


(Anschrift des Unternehmens)


(vertreten durch)

erklären, dass

  • der nachfolgend bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens gegenüber der Auftraggeberin vertritt,

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  • wir im Falle der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und im Auftrags- falle gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haften werden.

Zum rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter der o.g. Bietergemeinschaft benen- nen wir:

Name: ___________________________________________________________________

Adresse: _________________________________________________________________

Telefonnummer: ___________________________________________________________

E-Mail-Adresse: ___________________________________________________________

Angaben zur Aufgabenverteilung in der Bietergemeinschaft:

Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistun- Benennung des gen Bietergemeinschaftsmit- glieds, das diese Leistun- gen übernimmt


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Bietergemeinschaften können mit dem Angebot zusätzlich ein Organigramm einreichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft zu- ständig sein sollen.

Die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft wettbewerbsunschädlich ist, da

☐ die beteiligten Unternehmen jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen und geschäftlichen Ver- hältnisse (z.B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer Bieter- gemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran mit Erfolgsaussicht zu beteiligen oder

☐ die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind (insbesondere über die erforderlichen Kapazitäten verfügen), Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung ak- tuell jedoch nicht einsetzbar sind oder

☐ die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht.

Sonstige Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft:









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(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und Unterschrift der das Unternehmen –Bietergemeinschaftsmitglied 1 – vertretenden Per- son und ihre Funktion im Unternehmen)


(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und Unterschrift der das Unternehmen -Bietergemeinschaftsmitglied 2 – vertretenden Per- son und ihre Funktion im Unternehmen)


(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und Unterschrift der das Unternehmen –Bietergemeinschaftsmitglied 3 – vertretenden Per- son und ihre Funktion im Unternehmen)


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Formular

Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

(Das Formular ist von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Fall der Eignungsleihe ist das Formular vom jeweiligen Eignungsverleiher, auf dessen Eignung sich der Bieter / die Bietergemein- schaft beruft, auszufüllen. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.)

Zutreffendes bitte ankreuzen:

Einzelbieter

Mitglied der Bietergemeinschaft

Eignungsverleiher


(Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft / des Eignungsverleihers)

  1. Ich / Wir erkläre(n), dass

 keine Person, deren Verhalten1 meinem / unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen mein / unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach2:

a. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Straf- gesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetz- buchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

b. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

1 Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

2 Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.


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c. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

d. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

e. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

f. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Beste- chung im Gesundheitswesen),

g. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträ- gern),

h. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

i. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Beste- chung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Ge- schäftsverkehr) oder

j. den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Men- schenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),

 mein / unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abga- ben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vor- liegt bzw. mein / unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekom- men ist, dass ich / wir mich / uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).

  1. Ich / Wir erkläre(n), dass

 das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende um- welt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen – insbesondere auch nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Aufenthaltsgesetz, dem Mindestlohngesetz, dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – verstoßen hat,


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 das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und seine Tätigkeit auch nicht eingestellt hat,

 das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung be- gangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

 das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschrän- kung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;

 das Unternehmen bei der Durchführung des Vergabeverfahrens keinem Interessen- konflikt ausgesetzt ist, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öf- fentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

 das Unternehmen den Wettbewerb nicht dadurch verzerrt, dass es bereits in die Vor- bereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzer- rung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

 das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangel- haft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;

 das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln;

 das Unternehmen nicht

a. versucht, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vor- teile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Verga- beentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht, solche Informationen zu übermitteln.


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  1. Mir / Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines / unseres Unternehmens von Vergabeverfahren o- der Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich / Wir versichere / versichern hiermit, dass keine Verfehlun- gen vorliegen, die meinen / unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb recht- fertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister3 führen könnten.

  2. Mir / Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem / unse- rem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle / das Vergaberegister nach sich ziehen kann.

  3. Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, die vorstehenden Erklärungen zu 1. bis 4. auch von Eignungsverleiher zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.

3 Ein Eintrag in das Vergaberegister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn die Vorausset- zungen des § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Verga- beregisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) vorliegen.

Danach liegt eine Verfehlung vor, wenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung

  1. Straftaten nach §§ 331-335 (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung), 261 (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 265 b (Kreditbetrug), 266 (Untreue), 266 a (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt), 298 (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 108e (Abgeordnetenbeste- chung) StGB und nach § 370 der Abgabenordnung,

  2. nach §§ 19, 20, 20 a und 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen,

  3. Verstöße gegen § 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),

  4. Verstöße gegen § 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,

  5. Verstöße, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäf- tigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) oder nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz führen kön- nen oder geführt haben,

  6. Verstöße, die zu einem Ausschluss nach § 13 Abs. 1 und 2 oder § 16 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen führen,

von Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise der Begehung oder den Umfang des materiellen oder imma- teriellen Schadens, begangen worden sind.

Ein Eintrag erfolgt bei einer Verfehlung im Sinne § 5 Absatz 1 Nr. 1-5 KorruptionsbG (s.a. 4)

  1. bei Zulassung der Anklage

  2. bei strafrechtlicher Verurteilung

  3. bei Erlass eines Strafbefehls

  4. bei Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 a Strafprozessordnung (StPO)

  5. nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids oder

  6. für die Dauer der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht, und die Ermittlungs- bzw. die für das Bußgeldverfahren zuständige Verwaltungsbehörde den Ermittlungszweck nicht gefährdet sieht.


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____________________ _________________________________

(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)

Hinweis: Sofern Sie sich in der Situation befinden, die vorstehende Erklärung nicht vorbehaltlos und wahrheitsge- mäß unterzeichnen zu können, benennen Sie uns bitte die Gründe hierfür.

Sie können in diesem Fall

 entweder Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen haben, die einem Ausschluss Ihres Unternehmens vom Vergabeverfahren entgegenstehen,

 oder nachweisen, dass der Zeitraum, in dem das Vorliegen eines etwaigen Ausschlussgrundes zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen kann, nach § 126 GWB bereits verstrichen ist.

Solche Nachweise sind zusammen mit der Eigenerklärung dem Angebot beizufügen.


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[Seite 78]

Formular

Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG

(Das Formular ist von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.)

Zutreffendes bitte ankreuzen:

Einzelbieter

Mitglied der Bietergemeinschaft


(Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft)

Gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG müssen öffentliche Auftraggeber über Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldent- scheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 MiLoG anfordern oder von diesen eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen, verlangen.

Ich / Wir erkläre(n), dass

 die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nachweislich nicht vorliegen.

 ich / wir zur Kenntnis genommen habe(n), dass auch im Falle einer Erklärung öffent- liche Auftraggeber zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters anfordern können.

__________________________ _________________________________

(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)


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[Seite 79]

Formular

Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung

(Das Formular ist von jedem Bieter auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften muss das Formular entweder für die Bietergemeinschaft oder von jedem Mitglied ausgefüllt werden. Im Fall der Eignungsleihe ist das Formular vom jeweiligen Eignungsverleiher, auf dessen Eignung sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft, auszufüllen. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.)

Zutreffendes bitte ankreuzen:

Einzelbieter

Mitglied der Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaft

Eignungsverleiher


(Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft / der Bietergemeinschaft / des Eignungsverleihers)

Der Bieter / Die Bietergemeinschaft / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Der Eignungsver- leiher muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungs- summen pro Versicherungsfall verfügen bzw. im Fall der angekündigten Auftragserteilung eine solche abschließen (Mindestanforderung):

 Personenschäden 2.000.000 EUR

 Sachschäden 2.000.000 EUR

 Vermögensschäden 2.000.000 EUR

Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zwei- fache der vorbenannten Deckungssummen betragen.

Ich / Wir erkläre(n), dass ich / wir

 über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der


(Bitte eintragen)

verfügen, die den vorstehenden Anforderungen entspricht.


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[Seite 80]

 im Fall der angekündigten Auftragserteilung bei der


(Bitte eintragen)

eine Betriebshaftpflichtversicherung mindestens mit den folgenden Deckungs- summen pro Versicherungsfall

 Personenschäden 2.000.000 EUR

 Sachschäden 2.000.000 EUR

 Vermögensschäden 2.000.000 EUR

unverzüglich und noch vor Zuschlagserteilung abschließen werde(n), wobei die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen wird.

Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten. Ein entsprechender Nachweis über das Bestehen / den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. ein Bereitschaftsnachweis der Versicherung über einen entsprechenden Abschluss im Auftragsfalle ist nur auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen. Mir / uns ist bekannt, dass mein / unser / Angebot bei Einreichung eines verspätet oder nicht den Anforderungen entsprechenden Nachweises ausgeschlossen werden kann.

Hinweis:

Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz im Umfang der genannten Mindesthöhen entweder für jedes Mitglied bestehen bzw. für den Auftragsfall zugesichert werden oder aber eine entsprechende Versicherung der Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle als solcher bestehen bzw. für den Auftragsfall zugesichert werden. Ungeachtet der geforderten Eigenerklärung eingereichte Versicherungsnachweise, die den vorbenannten Anforderungen nicht genügen, können zum Ausschluss des Angebots führen.


(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)


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[Seite 81]

Formular

Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz

mit vergleichbaren Leistungen

(Das Formular ist von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von dieser auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften sind die Umsätze der einzelnen Mitglieder jeweils zu addieren, wobei eine Aufschlüsselung der Umsätze der einzelnen Mitglieder beizufügen ist. Das Formular ist zudem auch von Eignungsverleihern (i.d.R. Unterauftragnehmer) auszufüllen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft, und zwar in dem Umfang, in dem sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beruft. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.)

Zutreffendes bitte ankreuzen:

Einzelbieter

Bietergemeinschaft

Mitglied einer Bietergemeinschaft

Eignungsverleiher


(Name des Bieters / der Bietergemeinschaft / Mitglied der Bietergemeinschaft / des Eignungsverleihers)

  1. Nettogesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
202320242025Jahresmittel
Nettogesamtumsatz in EUR
  1. Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Als vergleichbar gelten Umsätze infolge der Erbringung von IT-Dienstleistungen

202320242025Jahresmittel
Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen insgesamt in EUR

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[Seite 82]


(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)

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[Seite 83]

Formular

Erklärung zur allgemeinen und

besonderen personellen Leistungsfähigkeit

(Das Formular ist von jedem Bieter und im Fall einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher auszufüllen. Im Falle der personellen Eignungsleihe hat auch der Eignungsverleiher diese Eigenerklärung abzugeben)

Zutreffendes bitte ankreuzen:

Einzelbieter

Bietergemeinschaft

Eignungsverleiher


(Name des Bieters / die Bietergemeinschaft / des Eignungsverleihers)

Hinweis: Mit Blick auf die nachstehend einzutragenden Zahlen gilt es Folgendes zu beachten:

  • Zu berücksichtigen sind ausschließlich festangestellte Beschäftigte.
  • Ein Beschäftigter bzw. eine Fachkraft entspricht im Rahmen der Bewertung einer Vollzeitstelle. Teilzeitkräfte sind daher nicht mit einem Beschäftigten / einer Fachkraft gleichzusetzen, sondern entsprechend zu addieren.
  • Als Fachkraft in den einzelnen Fachbereichen versteht die Auftraggeberin bspw. Fachberater, die schwerpunktmäßig in den einzelnen Fachbereichen arbeiten.

Ich / Wir erkläre / erklären, dass ich / wir über die erforderlichen personellen Ressourcen (zah- lenmäßig und hinreichend qualifiziert) verfüge / verfügen, um den Auftrag den zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen des Auftrags entsprechend umzusetzen.

202320242025Jahresdurchschnitt
Beschäftigte (Gesamt- anzahl)

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[Seite 84]

A.Microsoft-Zertifizierungen

Ich / Wir erkläre / erklären, dass ich / wir über Mitarbeiter im Unternehmen verfügen, die die nachfol- gend genannten Zertifizierungen besitzen (Mindestanforderung).

VorhandenAnzahl zertifizierter Mitarbeiter
Zertifizierung
Microsoft 365 Certified: Enterprise Administrator Expert (MS-100 & MS- 101 / MS-102)☐Ja ☐ Nein
Microsoft Certified: Azure Security Engineer Associate (AZ-500)☐Ja ☐ Nein
Microsoft 365 Certified: Security Administrator Associate (MS-500)☐Ja ☐ Nein
Microsoft Certified: Azure Solutions Architect Expert (AZ-303 / AZ-304)☐Ja ☐ Nein
Microsoft Certified: Azure Virtual Desktop Specialty (AZ-140)☐Ja ☐ Nein
Microsoft 365 Certified: Modern Desktop Administrator Associate (MD- 100 & MD 101 / MD-102)☐Ja ☐ Nein
Microsoft Certified: Windows Server Hybrid Administrator Associate (AZ-800 & AZ-801)☐Ja ☐ Nein
Microsoft Cybersecurity Architect (SC-100)☐Ja ☐ Nein
Microsoft Certified: Security Operations Analyst Associate (SC-200)☐Ja ☐ Nein
Microsoft Certified: Identity and Access Administrator Associate (SC- 300)☐Ja ☐ Nein
Microsoft Certified: Information Protection and Compliance Administra- tor Associate (SC-400 oder SC-401)☐Ja ☐ Nein

B.Wünschenswerte KI-Qualifikationen

ZertifizierungVorhandenAnzahl zertifizierter
Mitarbeiter
Microsoft Certified: Azure AI Engineer Associate (AI-102)
Microsoft Applied Skills: Prepare security and compliance to support Copilot for Microsoft 365
Microsoft Applied Skills: Create agents in Microsoft Copilot Studio

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[Seite 85]

Ein entsprechender Nachweis über das Bestehen einer entsprechenden Zertifizierung für Ziffer „A“ und „B“ ist nicht mit dem Angebot vorzulegen.

C. Weitere Fachzertifizierungen (Mindestanforderung)

QualifikationVorhanden
Der Bieter weist nach, dass er über Personal mit Qualifikationen nach ISO/ IEC 27001 oder gleichwertig verfügt☐Ja ☐ Nein
Der Bieter weist nach, dass mindestens ein Mitarbeiter über eine Qualifikation als ISO 31000 Lead Risk Manager oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt☐Ja ☐ Nein
Der Bieter weist nach, dass mindestens ein Mitarbeiter über eine Qualifikation als ISO/IEC 27032 Cybersecurity Manager oder eine gleichwertige Qualifika- tion verfügt☐Ja ☐ Nein
Der Bieter weist nach, dass er über Personal mit fundierten Datenschutzkennt- nissen verfügt. Der Nachweis kann durch die Qualifikation‚ Geprüfte Fachkraft für Datenschutz‘ oder einen vergleichbaren Nachweis erbracht werden☐Ja ☐ Nein
Der Bieter verfügt über zertifizierte Mitarbeitende im Changemanagement, z.B. Prosci® Change Practitioner oder gleichwertig☐Ja ☐ Nein

Ein entsprechender Nachweis über das Bestehen einer entsprechenden Zertifizierung für Ziffer „C“ ist bereits mit dem Angebot vorzulegen.


(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) der Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen


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[Seite 86]

Formular

Erklärung zu den Referenzen

(Das Formular ist von jedem Bieter auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften kann das Formular von jedem Mitglied oder von der Bietergemeinschaft als solcher ausgefüllt werden. Das Formular ist zudem auch von Eignungsverleihern (i.d.R. Unterauftragnehmer) auszufüllen, auf deren berufliche und technische Leistungsfähigkeit sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft und zwar in dem Umfang, in dem sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf deren berufliche und technische Leistungsfähigkeit beruft. Für die Beschreibung / Darstellung der Referenzen können ggf. Zusatzblätter als Anlagen verwendet werden. Diese sind als solche ausdrücklich zu kennzeichnen. Firmenprospekte und Werbematerial werden nicht berücksichtigt.)

Zutreffendes bitte ankreuzen:

Einzelbieter

Mitglied der Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaft

Eignungsverleiher


(Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft / der Bietergemeinschaft / des Eignungsverleihers)

Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss mindestens drei mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Referenzen (Mindestanforderung) vorlegen. Ebenfalls zwingend vorausgesetzt wird die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Ziffer 1, 2 und 4.

1. Von den drei vorzulegenden Referenzen muss eine
• die Erbringung von IT-Dienstleistungen im Microsoft Umfeld über einen
Mindestzeitraum von einem Jahr (Leistungserbringungszeitraum),
assen (Mindestanforderung).
umf
2. Von den drei vorzulegenden Referenzen müssen zwei jeweils kumulativ
• die Erbringung von IT-Dienstleistungen im Microsoft Umfeld über einen Mindestzeitraum von einem Jahr (Leistungserbringungszeitraum)
• für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus des deutschen
Gesundheitswesens
umfassen (Mindestanforderung).

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[Seite 87]

3. Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der
Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich
erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der
Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle als
Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
4. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein
(Mindestanforderung).

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[Seite 88]

Referenz Nr. 1

Auftragsbezeichnung:
Name des Auftraggebers, Anschrift sowie Ansprechpartner (Telefonnummer, E- Mail- Adresse):
Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft / der Bietergemeinschaft / des Eignungsverleihers, der / die den Referenzauftrag erbracht hat:
Der Referenzauftrag umfasst
die Erbringung von IT-Dienstleistungen im Microsoft Umfeld über einen Mindestzeitraum von einem Jahr Ja  Nein
Angabe, in welcher Funktion die Leistung erbracht wurde (Auftragnehmer, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, etc.): Auftragnehmer  Mitglied einer Bietergemeinschaft  Unterauftragnehmer  Sonstige Funktion
Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein Leistungserbringungszeitraum des benannten Referenzauftrags:Beginn: ___________ Ende:______________

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[Seite 89]

Kurze Beschreibung des Auftrags. Der bloße Verweis auf Anlagen (eigene Unterlagen), die dem Angebot beigefügt sind, genügt nicht den Anforderungen:

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[Seite 90]

Referenz Nr. 2

Auftragsbezeichnung:
Name des Auftraggebers, Anschrift sowie Ansprechpartner (Telefonnummer, E- Mail- Adresse):
Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft / der Bietergemeinschaft / des Eignungsverleihers, der / die den Referenzauftrag erbracht hat:
Der Referenzauftrag umfasst
die Erbringung von IT-Dienstleistungen im Microsoft Umfeld über einen Mindestzeitraum von einem Jahr Ja  Nein
für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus des deutschen Gesundheitswesens Ja  Nein
Angabe, in welcher Funktion die Leistung erbracht wurde (Auftragnehmer, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, etc.): Auftragnehmer  Mitglied einer Bietergemeinschaft  Unterauftragnehmer  Sonstige Funktion
Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein Leistungserbringungszeitraum des benannten Referenzauftrags:Beginn: ___________ Ende:______________

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[Seite 91]

Kurze Beschreibung des Auftrags. Der bloße Verweis auf Anlagen (eigene Unterlagen), die dem Angebot beigefügt sind, genügt nicht den Anforderungen:

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[Seite 92]

Referenz Nr. 3

Auftragsbezeichnung:
Name des Auftraggebers, Anschrift sowie Ansprechpartner (Telefonnummer, E- Mail- Adresse):
Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft / der Bietergemeinschaft / des Eignungsverleihers, der / die den Referenzauftrag erbracht hat:
Der Referenzauftrag umfasst
die Erbringung von IT-Dienstleistungen im Microsoft Umfeld über einen Mindestzeitraum von einem Jahr Ja  Nein
für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus des deutschen Gesundheitswesens Ja  Nein
Angabe, in welcher Funktion die Leistung erbracht wurde (Auftragnehmer, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, etc.): Auftragnehmer  Mitglied einer Bietergemeinschaft  Unterauftragnehmer  Sonstige Funktion
Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein Leistungserbringungszeitraum des benannten Referenzauftrags:Beginn: ___________ Ende:______________

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[Seite 93]

Kurze Beschreibung des Auftrags. Der bloße Verweis auf Anlagen (eigene Unterlagen), die dem Angebot beigefügt sind, genügt nicht den Anforderungen:

Das Formular kann zur Einreichung weiterer Referenzen vervielfältigt werden.

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, insbesondere falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung der Auftraggeberin vorlegen, dass ich / wir die Leistungen auftragsgemäß erbracht haben.


(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)

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[Seite 94]

Formular

Erklärung Microsoft-Partnerstatus, Mitgliedschaften und

Spezialisierungen

(Das Formular ist von jedem Bieter auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular von der Bietergemeinschaft als solcher auszufüllen.

Zutreffendes bitte ankreuzen:

Einzelbieter

Bietergemeinschaft


(Name des Bieters / der Bietergemeinschaft)

Ich / Wir erklären, dass ich / wir

 1. Managed Microsoft Partner sind und über einen aktiven Microsoft Premier Supportvertrag verfügen, über den die AG auf den MS Support zugreifen kann (Mindestanforderung).

 2. über eine Mitgliedschaft in der Microsoft Intelligent Security Association (MISA) verfügen (Mindestanforderung).

 3. folgende Microsoft Solutions Partner Designationen besitzen (Mindestanforderung):

  • Microsoft Solutions Partner – Infrastructure
  • Microsoft Solutions Partner – Security

 4. über folgende erweiterte Spezialisierungen verfügen (Mindestanforderung):

  • Identity and Access Management Advanced Specialization
  • Threat Protection Advanced Specialization
  • Microsoft Windows Virtual Desktop Advanced Specialization

 5. Über eine aktive Microsoft MXDR Partnerschaft verfügen (Mindestanforderung)

Für die vorstehend unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Anforderungen genügt zunächst die Eigenerklärung in diesem Formular. Der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechenden Nachweise auf gesonderte Anforderung anzufordern.

Für die vorstehend unter den Ziffern 4 und 5 genannten Anforderungen sind die entsprechenden Nachweise bereits mit dem Angebot einzureichen.


(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)


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[Seite 95]

Formular

Erklärung zur Unterauftragsvergabe

(Das Formular ist nur von dem Bieter / der Bietergemeinschaft auszufüllen, wenn der Bieter / die Bieterge- meinschaft beabsichtigt, Unteraufträge zu vergeben.)


(Name des Bieters / der Bietergemeinschaft)

Ich / Wir erkläre(n), dass ich / wir beabsichtige(n), die nachstehenden Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben:

Angabe des im Auftragsfall durch Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsbereichs
1.
2.
3.

(Bei Bedarf können weitere Zeilen ergänzt werden.)


(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) der Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)


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[Seite 96]

Formular

Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers

Bieter / Bietergemeinschaft

(Das Formular ist auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin innerhalb einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Frist von solchen Unternehmen, die der Bieter / die Bietergemeinschaft im Auftragsfall als Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigt, auszufüllen und durch den Bieter / die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin einzureichen.)


(Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner des sich verpflichtenden Unterauftragnehmers)

Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter / die o.g. Bietergemeinschaft die nachfolgend aufgeführten (Teil-)Leistungen zu erbringen:

Leistungsbereich Beschreibung der (Teil-)Leistungen


(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) der Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen des Unterauftragneh- mers


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[Seite 97]

Formular

Erklärung zur Eignungsleihe

(Das Formular ist nur von dem Bieter / der Bietergemeinschaft auszufüllen, wenn der Bieter / die Bieterge- meinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und / oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen.)


(Name des Bieters / der Bietergemeinschaft)

Ich / Wir erkläre(n), dass ich / wir beabsichtige(n) zum Nachweis meiner / unserer Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und / oder technische und berufliche Leistungs- fähigkeit die Kapazitäten folgender Unternehmen in Anspruch zu nehmen:

Hinweis: Der Eignungsverleiher kann für den Auftragnehmer bestimmte Eignungsanforderungen abdecken ohne zugleich Leistungen zu erbringen, die nach Maßgabe der Vergabeunterlagen geschuldet sind, mithin ohne zugleich Unterauftragnehmer zu sein. Unterauftragnehmer ist derjenige der Teile der in den Vergabeunterlagen beschriebe- nen Leistungen erbringt. Vielfach wird der Eignungsverleiher allerdings zugleich Unterauftragnehmer sein.

Unternehmen (Firmen- Angabe der durch den Eig- Für den Fall, dass der Eignungs- name, Anschrift, An- nungsverleiher konkret abzu- verleiher gleichzeitig Unterauf- sprechpartner) deckenden Eignungsanforde- tragnehmer ist, Angabe des im rungen Auftragsfall zu übernehmenden Leistungsbereichs

(Bei Bedarf können weitere Zeilen ergänzt werden.)

Ich / Wir haben zur Kenntnis genommen und akzeptieren, dass die Auftraggeberin eine ge- meinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und eines Unternehmens, das im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen wird, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (vgl. §47 Abs. 3 VgV). In dieser Konstellation verpflichten wir uns für den Fall der Auftragsvergabe


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an den o.g. Bieter / die Bietergemeinschaft, gemeinsam mit dem Eignungsverleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haften.


(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) der Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)

Hinweis: Die mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweise und -erklärungen sind – soweit sie von Eig- nungsverleihern abzudecken sind – von diesen beizubringen und zu erklären und mit dem Angebot vorzulegen.


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Formular

Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers

(Das Formular ist von solchen Unternehmen, die der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und / oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit als Eignungsverleiher einzusetzen beabsichtigt, auszufüllen und durch den Bieter / die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin einzureichen.)

Bieter / Bietergemeinschaft


(Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner des Eignungsverleihers)

Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter / die o.g. Bietergemeinschaft diesem / dieser mit den Fähigkeiten (Mitteln / Kapazitäten) meines / unse- res Unternehmens zur Abdeckung der nachfolgenden Eignungsanforderungen zur Verfügung zu stehen:

Vom Eignungsverleiher abgedeckte Eignungsanforderungen

(Bei Bedarf können weitere Zeilen ergänzt werden.)

Ich / Wir haben zur Kenntnis genommen und akzeptieren, dass die Auftraggeberin eine ge- meinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und eines Unternehmens, das im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen wird, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (vgl. §47 Abs. 3 VgV). In dieser Konstellation verpflichten wir uns für den Fall der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter / die Bietergemeinschaft, gemeinsam mit dem o.g. Bieter / der Bieterge- meinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haf- ten. Die Ausschreibungsbedingungen erkennen wir als allein verbindlich an.


(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) der Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen des Eignungsverleihers)


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Formular

Erklärung Russland

(Das Formular ist von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.)

Zutreffendes bitte ankreuzen:

Einzelbieter

Mitglied der Bietergemeinschaft


(Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft)

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU)

Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 022/1269

des Rates vom 21. Juli 2022

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Nieder- lassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Per- sonen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zu- trifft.
  2. Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unter- nehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnach- weises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Perso- nenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
  3. Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammen- hang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, be- teiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts ent- fällt.

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(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) der Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)

i Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt:

„(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG sowie unter Titel VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Or- ganisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a)russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene ju- ristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch ge- nommen werden.

(2)Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kri- tischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, ins- besondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c)die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in aus- reichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Ei- senerz aus oder durch Russland in die Union, oder

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

(3)Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach die- sem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4)Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 —von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“


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Formular

Mitarbeiterprofile

(Das Formular ist von jedem Bieter auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular von der Bieter- gemeinschaft als solcher auszufüllen und durch den Bieter / die Bietergemeinschaft gegenüber der Auf- traggeberin einzureichen.)

Zutreffendes bitte ankreuzen:

Einzelbieter

Bietergemeinschaft


(Name des Bieters / der Bietergemeinschaft)

Nachfolgend geben wir die Mitarbeiter/ die Fachkräfte verbindlich namentlich an, die im Zusammen- hang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.

A. Fachkraft 1

Allgemeine Angaben zur nachfolgend benannten Fachkraft 1

Nachname:
Vorname:
Arbeitgeber:
Beschäftigt im Unternehmen seit:

Nachweis der fachlichen Eignung der Fachkraft 1

Berufliche Qualifikation: (MINDESTANFORDERUNG!)Vorhanden
Mindestens fünfjährige Berufserfahrung in den nachfolgend benannten Bereichen: • Erfahrung im Einsatz von ITIL-Tools und im Rahmen von ITIL-Prozessen (ITIL angelehnte Handlungen). • Erfahrung beim Erstellen und Steuern von Dokumenten in Anlehnung an ISO9001 und deren Revisionen. • Erfahrung im Planen von Microsoft on-premises und Cloud Infrastruktur Umgebungen größer 2.000 Benutzer. • Erfahrung in Planung und Umsetzung von Sicherheitsanforderungen in Microsoft on-premises und Cloud Infrastruktur. • Erfahrung in der Problemanalyse in Microsoft on-premises und Cloud Infrastruktur-Umgebungen. Ja  Nein

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• Erfahrung in der Beratung des Produktmanagements in Microsoft on- premises und Cloud Infrastruktur Umgebungen. • Erfahrung in Analyse und Auswertung von Microsoft on-premises und Cloud Infrastrukturen • Erfahrung in der Optimierung und Umsetzung von Microsoft on-premises und Cloud Infrastrukturen • Ausreichende Sprachkenntnisse zur Arbeit mit englischsprachigen Hand- büchern und Unterlagen • Kompetenz in klinischen Prozessabläufen

B. Fachkraft 2

Allgemeine Angaben zur nachfolgend benannten Fachkraft 2

Nachname:
Vorname:
Arbeitgeber:
Beschäftigt im Unternehmen seit:

Nachweis der fachlichen Eignung der Fachkraft 2

Berufliche Qualifikation: (MINDESTANFORDERUNG!)Vorhanden
Mindestens fünfjährige Berufserfahrung in den nachfolgend benannten Bereichen: • Erfahrung im Einsatz von ITIL-Tools und im Rahmen von ITIL-Prozessen (ITIL angelehnte Handlungen). • Erfahrung beim Erstellen und Steuern von Dokumenten in Anlehnung an ISO9001 und deren Revisionen. • Erfahrung im Planen von Microsoft on-premises und Cloud Infrastruktur Umgebungen größer 2.000 Benutzer. • Erfahrung in Planung und Umsetzung von Sicherheitsanforderungen in Microsoft on-premises und Cloud Infrastruktur. • Erfahrung in der Problemanalyse in Microsoft on-premises und Cloud Infrastruktur-Umgebungen. • Erfahrung in der Beratung des Produktmanagements in Microsoft on- premises und Cloud Infrastruktur Umgebungen. • Erfahrung in Analyse und Auswertung von Microsoft on-premises und Cloud Infrastrukturen • Erfahrung in der Optimierung und Umsetzung von Microsoft on-premises und Cloud Infrastrukturen • Ausreichende Sprachkenntnisse zur Arbeit mit englischsprachigen Hand- büchern und Unterlagen • Kompetenz in klinischen Prozessabläufen Ja  Nein

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C. Fachkraft 3

Allgemeine Angaben zur nachfolgend benannten Fachkraft 3

Nachname:
Vorname:
Arbeitgeber:
Beschäftigt im Unternehmen seit:

Nachweis der fachlichen Eignung der Fachkraft 3

Berufliche Qualifikation: (MINDESTANFORDERUNG!)Vorhanden
Mindestens fünfjährige Berufserfahrung in den nachfolgend benannten Bereichen: • Erfahrung im Einsatz von ITIL-Tools und im Rahmen von ITIL-Prozessen (ITIL angelehnte Handlungen). • Erfahrung beim Erstellen und Steuern von Dokumenten in Anlehnung an ISO9001 und deren Revisionen. • Erfahrung im Planen von Microsoft on-premises und Cloud Infrastruktur Umgebungen größer 2.000 Benutzer. • Erfahrung in Planung und Umsetzung von Sicherheitsanforderungen in Microsoft on-premises und Cloud Infrastruktur. • Erfahrung in der Problemanalyse in Microsoft on-premises und Cloud Infrastruktur-Umgebungen. • Erfahrung in der Beratung des Produktmanagements in Microsoft on- premises und Cloud Infrastruktur Umgebungen. • Erfahrung in Analyse und Auswertung von Microsoft on-premises und Cloud Infrastrukturen • Erfahrung in der Optimierung und Umsetzung von Microsoft on-premises und Cloud Infrastrukturen • Ausreichende Sprachkenntnisse zur Arbeit mit englischsprachigen Hand- büchern und Unterlagen • Kompetenz in klinischen Prozessabläufen Ja  Nein

Für jede benannte Person ist ergänzend ein aussagekräftiger Lebenslauf mit dem Angebot einzureichen.

Wir erklären hiermit, dass die genannten Fachkräfte für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und dementsprechend zur Durchführung des Auftrags eingesetzt werden.


(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) der Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen


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Besondere Vertragsbedingungen zum MiLoG

Die Parteien vereinbaren hiermit vor dem Hintergrund des am 01.01.2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. Mindestlohns betreffend die zwischen ihnen gegenwärtig bestehenden sowie zukünftigen vertraglichen Beziehungen/Aufträge folgende besondere Vertragsbedingungen:

(1) Der Auftragnehmer garantiert hiermit gegenüber dem Auftraggeber, dass er die Vorschriften des MiLoG (bzw. des AEntG, falls einschlägig) im Hinblick auf die zur Leistungserbringung für den Auftraggeber eingesetzten Arbeitnehmer einhält. Er garantiert ferner, dass auch seine Nachunternehmer (einschließlich der von Nachunternehmern jeweils beauftragten weiteren Nachunternehmer) sowie die von ihm und den vorgenannten Nachunternehmern beauftragten Verleiher von Arbeitnehmern (alle im Folgenden kurz „Nachunternehmer und Verleiher“ genannt) die Vorschriften des MiLoG/AEntG jeweils im Hinblick auf die zur Leistungserbringung für den Auftraggeber eingesetzten Arbeitnehmer einhalten (alle vorstehenden Arbeitnehmer zusammen nachfolgend: „Arbeitnehmer“).

(2) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Arbeitnehmern gegen den Auftraggeber auf Grund eines Verstoßes gegen das MiLoG (oder das AEntG) durch den Auftragnehmer geltend gemacht werden, insbesondere aus der Bürgenhaftung gem. (§ 13 MiLoG i.V.m.) § 14 AEntG. Die vorstehende Freistellungspflicht gilt auch für Ansprüche, die von Arbeitnehmern auf Grund von Verstößen von Nachunternehmern und Verleihern gegen das MiLoG/AEntG gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden. In allen vorgenannten Fällen ersetzt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch sämtliche Kosten, die dem Auftraggeber durch eine Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche entstehen.

(3) Ein Verstoß des Auftragnehmers gegen das MiLoG/AEntG, der zu einer Haftung des Auftraggebers gem. (§ 13 MiLoG i.V.m.) § 14 AEntG führt, berechtigt den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Vertrages aus wichtigem Grund, aus dem die Haftung erwächst. Das Kündigungsrecht gilt auch im Falle von Verstößen von Nachunternehmern und Verleihern, die zu einer Haftung des Auftraggebers gem. (§ 13 MiLoG i.V.m.) § 14 AEntG führen. Sonstige Rechte des Auftraggebers bleiben jeweils unberührt.

(4) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf dessen Verlangen bei begründetem Anlass innerhalb von 10 Tagen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen, dass er und die Nachunternehmer und Verleiher im Hinblick auf die Arbeitnehmer ihren Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns spätestens seit dem Vertragsbeginn, idealer Weise jedoch seit dem 01.01.2015 nachgekommen sind. Unterlagen im vorstehenden Sinne sind insbesondere Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden und die dafür gezahlte Vergütung einschließlich entsprechender Auszahlungsbelege und die Dokumente im Sinne von § 17 MiLoG. Soweit die Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, die für die Prüfung des Auftraggebers nicht erforderlich sind, sind diese durch den Auftragnehmer zuverlässig zu anonymisieren. Ein begründeter Anlass im vorstehenden Sinne liegt vor, wenn beim Auftraggeber auf Tatsachen gegründete Verdachtsmomente bestehen, dass der Auftragnehmer oder Nachunternehmer und Verleiher, den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig an die im Verhältnis zum Auftraggeber eingesetzten Arbeitnehmer zahlen.

Kommt der Auftragnehmer seinen vorstehenden Nachweispflichten auch nach Ablauf einer von dem Auftraggeber gesetzten Nachfrist von 10 weiteren Tagen nicht nach, gilt Abs. 3 S. 1 dieser Besonderen Vertragsbedingungen entsprechend.

(5) Für die Beauftragung von Nachunternehmern gilt Folgendes: Der Einsatz von Nachunternehmern oder von Arbeitnehmern von Verleihern zur Erbringung der durch den 1

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Auftragnehmer nach dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Leistungen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, die letzterer nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigern wird. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der jeweilige Nachunternehmer oder der jeweilige Verleiher die Vorgaben des MiLoG nicht einhalten wird, etwa weil gegen ihn innerhalb der letzten zwei Jahre ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das MiLoG (oder AEntG) verhängt oder er von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen wurde.

(6) Im Übrigen bleiben sonstige zwischen den Parteien getroffene vertragliche Regelungen unverändert wirksam.

2

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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

gemäß Art. 28 DS-GVO

Verantwortlicher / AuftraggeberAuftragsverarbeiter / Auftragnehmer
Kliniken der Stadt Köln gGmbH Neufelder Straße 34 51067 KölnFirma xy GmbH Straße 34 51067 Köln
Firma xy GmbH
Straße 34
51067 Köln

1. Allgemeines

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers

i. S. d. Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 der Verordnung (EU) 2016/679 – Datenschutzgrundverordnung

(DSGVO). Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit

der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dieser Vertrag entbindet den Auftragneh-

mer nicht von der Einhaltung anderer Vorgaben der DSGVO.

(2) Sofern in diesem Vertrag der Begriff „Datenverarbeitung“ oder „Verarbeitung“ (von Daten)

be-nutzt wird, wird die Definition der „Verarbeitung“ i. S. d. Art. 4 Nr. 2 DSGVO zugrunde

gelegt.

2. Gegenstand und Dauer des Vertrags

(1) Gegenstand des Vertrags zum Datenumgang ist die Durchführung folgender Aufgaben durch

den Auftragnehmer:

Der Auftragnehmer … bitte Tätigkeit genau beschreiben oder Verweis auf an weiteres Doku-

ment welches die Tätigkeit detailliert beschreibt.

(2) Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und endet mit ausdrücklicher Beendi-

gung des Mandates. Beide Parteien können die Laufzeit mit sofortiger Wirkung beenden.

(3) Der Vertrag gilt unbeschadet des vorstehenden Absatzes so lange, wie der Auftragnehmer

personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet (einschließlich Backups).

(4) Soweit sich aus anderen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ander-

weitige Abreden zum Schutz personenbezogener Daten ergeben, soll dieser Vertrag zur Auf-

tragsverarbeitung vorrangig gelten, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas

anderes.

3. Konkretisierung des Vertragsinhalts

(1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten

Nähere Beschreibung des Vertragsgegenstandes im Hinblick auf Art und Zweck der Aufgaben

des Auftragnehmers:

Der Auftragnehmer wird im Einzelnen folgende Leistungen erbringen:

- Belieferung von Medikamenten,

- Hosting / Speicherung der Patientendaten

Vertrag zur Auftragsverarbeitung_Muster Seite 1 von 9 104

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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

gemäß Art. 28 DS-GVO

- …?

(2) Art der Daten

Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-katego-

rien (Aufzählung/Beschreibung der Datenkategorien)

a) Personenstammdaten (Name, Vorname, Titel, Funktion)

b) Gesundheitsdaten (Medikamente, …?

c) Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail)

d) …?

(3) Kategorien betroffener Personen

Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen:

a) Beschäftigte des Auftraggebers

b) Patienten des Auftraggebers

c) …

d) …?

4. Technisch-organisatorische Maßnahmen

(1) Der Auftragnehmer ergreift in seinem Verantwortungsbereich alle erforderlichen technisch-

organisatorische Maßnahmen gem. Art. 32 DS-GVO zum Schutz der personenbezogenen Da-

ten und übergibt dem Auftraggeber die Dokumentation zur Prüfung [Anlage 1]. Bei Akzep-

tanz durch den Auftraggeber werden die dokumentierten Maßnahmen Grundlage des Ver-

trags.

(2) Soweit die Prüfung/ein Audit des Auftraggebers einen Anpassungsbedarf ergibt, ist dieser

einvernehmlich umzusetzen.

(3) Die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem techni-

schen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer zukünftig

gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau

der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Über wesentliche Änderungen,

die durch den Auftragnehmer zu dokumentieren sind, ist der Auftraggeber unverzüglich in

Kenntnis zu setzten.

(4) Die Verarbeitung von Daten, die diesem Vertrag unterliegen, ist in Privatwohnungen nicht

gestattet (Heim- und Telearbeit).

Vertrag zur Auftragsverarbeitung_Muster Seite 2 von 9 105

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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

gemäß Art. 28 DS-GVO

5. Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten

(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber in seinem Verantwortungsbereich und so-

weit möglich mittels geeigneter technisch-organisatorischer Maßnahmen bei der Beantwor-

tung und Umsetzung von Anträgen betroffener Personen hinsichtlich ihrer Datenschutz-

rechte. Er darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern

nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers beauskunften, portieren, berichtigen,

löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbe-

züglich unmittelbar an den Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen

unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.

(2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschrän-

kung der Verarbeitung, Löschung sowie Datenportabilität nach dokumentierter Weisung des

Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

6. Pflichten des Verantwortlichen

(1) Der Verantwortliche ist Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO für die Verarbeitung von

Daten im Auftrag durch den Auftragsverarbeiter. Die Beurteilung der Zulässigkeit der Daten-

verarbeitung obliegt allein dem Verantwortlichen.

(2) Der Verantwortliche ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten

Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragsbear-

beiters vertraulich zu behandeln.

(3) Der Verantwortliche informiert den Auftragsverarbeiter, wenn er Fehler oder Unregelmäßig-

keiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auf-

tragsverarbeiter feststellt. Der Auftragsverarbeiter wird im Anschluss daran zeitnah ange-

messene Maßnahmen zum Schutz bzw. zur Sicherung der ihm anvertrauten Daten sowie zur

Begrenzung bzw. Minderung etwaiger Schäden für Betroffene ergreifen.

7. Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer hat, zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Vertrags, eigene

gesetzliche Pflichten gemäß der DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhal-

tung folgender Vorgaben:

a) Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Artt. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS-GVO.

Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die

auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevant Bestimmungen

zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Insbesondere werden die Mitarbeiter des

Auftragnehmers schriftlich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber ein Berufsge-

heimnisträger nach §203 StGB ist und sich nach §203 Abs. 4 StGB strafbar machen,

wenn sie der Geheimhaltung unterliegende Daten unbefugt offenbaren. Der Auftrag-

nehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbe-

zogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des

Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befug-

nisse, es sei denn, dass die gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung_Muster Seite 3 von 9 106

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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

gemäß Art. 28 DS-GVO

b) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbe-

hörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.

c) Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maß-

nahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Vertrag beziehen. Dies gilt

auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder

Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auf-

tragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt.

d) Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ord-

nungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Per-

son oder eines Dritten, einem anderen Anspruch oder einem Informationsersuchen im

Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat

ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen.

e) Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die techni-

schen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung

in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden

Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewähr-

leistet wird.

f) Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen ge-

genüber dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse gemäß diesem Ver-

trag.

g) Der Auftragnehmer meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten un-

verzüglich an den Auftraggeber in der Weise, dass der Auftraggeber seinen gesetzlichen

Pflichten, insbesondere nach Artt. 33, 34 DS-GVO nachkommen kann. Er fertigt über

den gesamten Vorgang eine Dokumentation an, die er dem Auftraggeber für weitere

Maßnahmen zur Verfügung stellt.

h) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber in seinem Verantwortungsbereich

und soweit möglich im Rahmen bestehender Informationspflichten gegenüber Auf-

sichtsbehörden und Betroffenen und stellt ihm in diesem Zusammenhang sämtliche re-

levante Informationen unverzüglich zu Verfügung.

i) Soweit der Auftraggeber zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung ver-

pflichtet ist, unterstützt ihn der Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Art der Ver-

arbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen. Gleiches gilt für eine

etwaig bestehende Pflicht zur Konsultation der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbe-

hörde.

(2) Dieser Vertrag entbindet den Auftragnehmer nicht von der Einhaltung anderer Vorgaben der

DS-GVO.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung_Muster Seite 4 von 9 107

[Seite 113]

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

gemäß Art. 28 DS-GVO

8. Datenschutzbeauftragter des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer bestätigt, dass er einen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO

benannt hat. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass der Datenschutzbeauftragte über

die erforderliche Qualifikation und das erforderliche Fachwissen verfügt.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

(2) Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten nach Absatz 1 kann im Ermessen

des Auftraggebers entfallen, wenn der Auftragnehmer nachweisen kann, dass er gesetzlich

nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und der Auftragnehmer

nachweisen kann, dass betriebliche Regelungen bestehen, die eine Verarbeitung personen-

bezogener Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der Regelungen dieses Ver-

trages sowie etwaiger weiterer Weisungen des Auftraggebers gewährleisten.

9. Unterauftragsverhältnisse

(1) Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu ver-

stehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu ge-

hören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer in Anspruch nimmt, z.B. Telekommunikati-

onsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Reinigungsleistungen oder Bewachungs-

dienstleistungen. Wartungs- und Prüfleistungen stellen dann ein Unterauftragsverhältnis

dar, wenn sie für IT-Systeme erbracht werden, die im Zusammenhang mit einer Leistung des

Auftragnehmers nach diesem Vertrag erbracht werden. Der Auftragnehmer ist jedoch ver-

pflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auf-

traggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme

vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

(2) Der Auftragnehmer darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur nach vorhe-

riger ausdrücklicher schriftlicher bzw. dokumentierter Zustimmung des Auftraggebers be-

auftragen.

(3) Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragneh-

mer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für

eine Unterbeauftragung gestattet. Die Einhaltung und Umsetzung der technisch-organisato-

rischen Maßnahmen beim Unterauftragnehmer wird unter Berücksichtigung des Risikos

beim Unterauftragnehmer vorab der Verarbeitung personenbezogener Daten und sodann

regelmäßig durch den Auftragnehmer kontrolliert. Der Auftragnehmer stellt dem Auftragge-

ber die Kontrollergebnisse auf Anfrage zur Verfügung. Der Auftragnehmer stellt ferner si-

cher, dass der Auftraggeber seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Kon-

trollrechte) auch direkt gegenüber den Unterauftragnehmern wahrnehmen kann.

(4) Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR stellt

der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnah-

men sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden

sollen.

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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

gemäß Art. 28 DS-GVO

(5) Eine weitere Auslagerung durch den Unterauftragnehmer ist nicht gestattet;

(6) Sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette sind auch dem weiteren Unterauf-

tragnehmer aufzuerlegen.

(7) Der Verantwortliche stimmt der Beauftragung der nachfolgenden Unterauftragnehmer zu

unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4

DS-GVO:

Name und Anschrift des Beschreibung der Ort der Leistungser-

Unterauftragnehmers Teilleistungen bringung

10. Internationale Datentransfers

(1) Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in ei-

nem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Ab-

kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt.

(2) Soweit der Auftraggeber eine Datenübermittlung an Dritte in ein Drittland anweist, ist er für

die Einhaltung von Kapitel V der DS-GVO verantwortlich.

11. Kontrollrechte des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen

durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat

das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind,

von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbe-

trieb während der üblichen Geschäftszeiten zu überzeugen.

(2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten

des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet

sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbe-

sondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.

(3) Der Nachweis der technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der besonderen

Anforderungen des Datenschutzes allgemein sowie solche, die den Auftrag betreffen, kann

erfolgen durch

a) die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DS-GVO;

b) die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DS-

GVO;

c) aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirt-

schaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Daten-

schutzauditoren, Qualitätsauditoren);

d) eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach

BSI-Grundschutz).

Vertrag zur Auftragsverarbeitung_Muster Seite 6 von 9 109

[Seite 115]

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

gemäß Art. 28 DS-GVO

12. Weisungsbefugnis des Auftraggebers

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur auf Basis dokumentierter Wei-

sungen des Auftraggebers, es sei denn er ist nach dem Recht des Mitgliedstaats oder nach

Unionsrecht zu einer Verarbeitung verpflichtet. Mündliche Weisungen bestätigt der Auftrag-

geber unverzüglich (mind. Textform). Die anfänglichen Weisungen des Auftraggebers wer-

den durch diesen Vertrag festgelegt.

(2) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung

ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragnehmer ist berech-

tigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den

Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.

13. Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten

(1) Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten

Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusam-

menhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Wahl des Auftraggebers an diesen zu-

rückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Et-

waige gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder sonstige Pflichten zur Speicherung der Da-

ten bleiben unberührt (vgl. unten Absatz 3). Für Datenträger gilt, dass diese im Falle einer

vom Auftraggeber gewünschten Löschung zu vernichten sind, wobei mindestens die Sicher-

heitsstufe 3 der DIN 66399 einzuhalten ist. Die Vernichtung ist dem Auftraggeber unter Hin-

weis auf die Sicherheitsstufe gemäß DIN 66399 nachzuweisen.

(2) Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag

verarbeitet worden sind, über die Beendigung des Vertrages hinaus speichern, wenn und

soweit den Auftragnehmer eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung trifft. In diesen Fällen

dürfen die Daten nur für Zwecke der Umsetzung der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungs-

pflichten verarbeitet werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht sind die Daten unver-

züglich zu löschen.

14. Haftung

(1) Gemäß Art. 82 Abs. 2 DS-GVO haftet der Auftragsverarbeiter für den durch die Verarbeitung

verursachten Schaden nur dann, wenn er seinen auferlegten Pflichten aus diesem Vertrag

nicht nachgekommen ist oder unter Nichtbeachtung der rechtmäßig erteilten Anweisungen

des Verantwortlichen gehandelt hat.

(2) Nimmt der Auftragsverarbeiter die Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch,

und kommt dieser weitere Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so

haftet der erste Auftragsverarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen für die Einhaltung der

Pflichten jenes anderen Auftragsverarbeiters.

(3) Soweit der Verantwortliche zum Schadensersatz gegenüber dem Betroffenen verpflichtet

ist, bleibt ihm der Rückgriff auf den Auftragsverarbeiter vorbehalten.

(4) Weitergehende Haftungsansprüche nach den allgemeinen Gesetzen bleiben unberührt.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung_Muster Seite 7 von 9 110

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Vertrag zur Auftragsverarbeitung

gemäß Art. 28 DS-GVO

15. Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig sein, soll davon die Gültigkeit der übri-

gen Bestimmungen unberührt bleiben. Die Parteien werden in diesem Falle die ungültige

Bestimmung durch eine rechtlich zulässige, die wirtschaftlich der ungültigen Bestimmung

möglichst nahekommt, ersetzen.

16. Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Sofern der Auftraggeber, bzw. die gegenständliche Datenverarbeitung, in den Anwendungs-

bereich des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland

(EKD-Datenschutzgesetz) fällt, sind die Parteien sich einig, dass neben der DSGVO auch die

Vorschriften des EKD-Datenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung einzuhalten

sind. Der Auftragnehmer unterwirft sich gemäß § 30 Absatz 5 Satz 3 EKD-Datenschutzgesetz

kirchlichen Datenschutzaufsicht. Die Unterwerfung erstreckt sich auf die Aufgaben und Be-

fugnisse der kirchlichen Datenschutzaufsicht nach §§ 43, 44 EKD-Datenschutzgesetz.

(3) Gerichtsstand ist der Sitz des Verantwortlichen.

Verantwortlicher/AuftraggeberAuftragsverarbeiter/Auftragnehmer
Ort,Ort,
Unterschrift:Unterschrift:
Name FunktionGeschäftsführer

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[Seite 117]

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

gemäß Art. 28 DS-GVO

Anlage 1 - Technisch-organisatorische Maßnahmen

Beschreibung der technisch-organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers unter Berück-

sichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der un-

terschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten

betroffener Personen.

…

Vertrag zur Auftragsverarbeitung_Muster Seite 9 von 9 112

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Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren

Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Art. 13 Absatz 1 Buchsta- be a) DSGVOKliniken der Stadt Köln gGmbH Neufelder Straße 34 51067 Köln E-Mail: postservice@klinken-koeln.de Tel.: +49 221/8907-0 Fax: +49 221/8907-2525
Kontaktdaten des Da- tenschutzbeauftrag- ten, Art. 13 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVOHerr Stephan Sedlmair TÜV Rheinland Industrie Service GmbH E-Mail: datenschutzkoordination@ kliniken-koeln.de Tel.: +49 211 6354 - 172
Art der personenbezogenen DatenDie Verantwortliche erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die Sie im Rah- men des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere: • persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen und Personengesellschaften handelt und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter • Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bie- ters • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern die Verantwort- liche dazu rechtlich verpflichtet ist oder Sie eingewilligt haben.
Zweck der Verarbei- tung, Art. 13 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVODie Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung von Vergabeverfahren und der Durchführung der im Rahmen des Vergabeverfahrens geschlossenen Verträge.
Empfänger bzw. Ka- tegorien von Empfän- gern, Art. 13 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVOEmpfänger der Daten sind die Kliniken der Stadt Köln gGmbH und die jewei- lige Fachabteilung sowie gegebenenfalls in das Verfahren eingebundene Drit- te (z. B. Fachplaner, Berater). Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflich- tungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Über- mittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt ha- ben. Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören:

0244-BL_DL_LL_DE_EU-Datenschutzbelehrung Seite 1 von 3 Stand: 10-2019 113

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• unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Absatz 2 VGV stellen bzw. gemäß § 46 Absatz 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind • Besucher der Internetseite der Stadt Köln, da dort in den Fällen des § 30 Absatz 1 UVgO sowie des § 20 Absatz 3 Vergabe- und Vertrags- ordnung für Bauleistungen (VOB/A) über vergebene Aufträge infor- miert wird
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, Art. 13 Absatz 1 Buchsta- be c) DSGVOa) Rechtsgrundlage zur Erfüllung vertraglicher Pflichten und Durch- führung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffe- nen Person erfolgen (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b) DSGVO) Die Datenverarbeitung erfolgt im Vorfeld des Vertragsschlusses im Vergabeverfahren sowie im Zuge der Durchführung von im Rahmen des Vergabeverfahrens geschlossenen Verträgen. Im Vergabeverfah- ren werden personenbezogene Daten insbesondere im Rahmen der Eignungsprüfung (bei unterschwelligen Vergaben nach § 26 Kommu- nalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) in Ver- bindung mit den Kommunalen Vergabegrundsätzen des Landes NRW, §§ 31 ff. UVGO, §§ 6a VOB/A; bei oberschwelligen Vergaben nach § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbin- dung mit §§ 44 ff. VgV, §§ 6a f. VOB/A; bei Konzessionsvergaben nach § 25 Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Verbindung mit §§ 152, 122 GWB) und der Prüfung von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB herangezogen. b) Rechtsgrundlage zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die Verantwortliche unterliegt (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c) DSGVO) Die Verantwortliche ist nach § 26 KomHVO NRW in Verbindung mit den Kommunalen Vergabegrundsätzen des Landes NRW, § 6 UVgO sowie§ 20 VOB/A (bei unterschwelligen Vergaben) bzw. nach § 8 VgV und § 20 VOB/A EU (bei oberschwelligen Vergaben) sowie nach § 6 KonzVgV (bei Konzessionsvergaben) verpflichtet, Vergabever- fahren zu dokumentieren. Dies geschieht insbesondere in Hinblick auf Erfordernisse des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (vgl. u. a. § 97 GWB) und der Vergabeverordnung (vgl. insb. § 42 VgV). Des Weiteren besteht in den Fällen des § 30 Absatz 1 UVgO sowie gemäß§ 20 Absatz 3 VOB/A und §§ 21 f. KonzVgV eine Pflicht zur Bekanntmachung des Zuschlags.

Dauer der Speiche- Die Daten sind bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags oder der rung, Art. 13 Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Absatz 2 Buchstabe a) Jahre ab dem Tag des Zuschlags (§ 6 Absatz 2 UVgO, § 20 DSGVO VOB/A und § 8 Absatz 4 VgV, § 20 VOB/A EU sowie § 6 KonzVgV).

0244-BL_DL_LL_DE_EU-Datenschutzbelehrung Seite 2 von 3 Stand: 10-2019 114

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Rechte der betroffenen Person, Art. 13 Absatz 2 Buchstabe b) DSGVODer betroffenen Person stehen gegenüber der Verantwortlichen Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Sperrung und Widerspruch gegen die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der erfassten personenbezogenen Da- ten zu.
Beschwerderecht, Art. 13 Absatz 2 Buchstabe d) DSGVOJede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein- Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: 0211 / 38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Pflicht/Erforderlichkeit Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des zur Bereitstellung der Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 3 Datenschutzgesetz personenbezogenen Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buch- Daten, Folgen der stabe e) DSGVO und Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b) und c) DSGVO. Sofern Nichtbereitstellung, die personenbezogenen Daten nicht bereitgestellt werden, kann/muss ge- Art. 13 Absatz 2 gebenenfalls ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren erfolgen (§ Buchstabe e) DSGVO 42 UVgO, § 16 VOB/A und § 57 VgV, § 16 VOB/A EU).

0244-BL_DL_LL_DE_EU-Datenschutzbelehrung Seite 3 von 3 Stand: 10-2019 115

[Seite 121]

LEISTUNGSVERZEICHNIS 03.11.2026

Ausschreibung

Verfahren: Ia2/09/26 - IT-Dienstleistungen

SKONTO

Skonto zugelassenNein
Zahlungsziel (falls zugelassen)Tag(e)
Skonto__________ %

AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN

ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN

1 Dienstleistungen gemäß Gesamtpreis Einzelpreis [EUR] Leistungsbeschreibung USt. [%] Menge Einheit [EUR] ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................

Der Bieter / Die Bietergemeinschaft offeriert die Leistung zu einem Gesamtpreis netto gem. Zelle E14 der Anlage KDSK-IT-DL- Preistabelle.

Achtung: Die USt. wird automatisch über das System hinzugefügt.

2 Weitere Projektunterstützungsleis tungen Gesamtpreis USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] [EUR] 19% 1,00 Gesamtpreis ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ Der Bieter / Die Bietergemeinschaft offeriert die Leistung zu einem Gesamtpreis netto gem. Zelle E19 der Anlage KDSK-IT-DL- Preistabelle.

Achtung: Die USt. wird automatisch über das System hinzugefügt.

Leistungsverzeichnis - 1/3 116

[Seite 122]

ANGEBOTSSUMME(N)

Summe exkl. Nachlass (netto)____________________
Nachlass (netto)____________________
Summe inkl. Nachlass (netto)____________________
Summe (brutto)____________________

Leistungsverzeichnis - 2/3 117

[Seite 123]

LEISTUNGSVERZEICHNIS 03.11.2026

Ausschreibung

Verfahren: Ia2/09/26 - IT-Dienstleistungen

AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN

Name Dateiname Größe MIME-Type

Leistungsverzeichnis - 3/3 118

[Seite 124]

KRITERIENKATALOG 03.11.2026

Ausschreibung

Verfahren: Ia2/09/26 - IT-Dienstleistungen

EIGNUNGSKRITERIEN

Keine Eignungskriterien festgelegt.

Kriterienkatalog - 1/1 119

[Seite 125]

KRITERIENKATALOG 03.11.2026

Ausschreibung

Verfahren: Ia2/09/26 - IT-Dienstleistungen

LEISTUNGSKRITERIEN

1 Kommunikationskonzept

Gewichtung: 50,00% Maximalpunktzahl: 30 Hier trägt die Vergabestelle die erreichten Punkte für das Kommunikationskonzept gem. Ziffer 2.2 der Anlage "Erläuterung der Zuschlagskriterien" ein.

2 Servicekonzept + Konzept Emergency Changes

Gewichtung: 50,00% Maximalpunktzahl: 30 Hier trägt die Vergabestelle die erreichten Punkte für das Servicekonzept + Konzept Emergency Changes oder fehlerhafte Updates durch Microsoft gem. Ziffer 2.3 der Anlage "Erläuterung der Zuschlagskriterien" ein.

Kriterienkatalog - 1/1 120

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Typ Dateiname Größe MIME-Type

Dateianlage KDSK – IT-DL-Preistabelle.xlsx 28,15 KB xlsx

121

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung