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IT-Hardware für Videokonferenzsysteme in Besprechungsräumen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 15:25 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Vergabe-Nummer: 2370/26 Verfahrensart: Offenes Verfahren Angebotsfrist: 22.10.2026, 10:30 Uhr, Frist für Rückfragen: 07.10.2026

Stand: 22.09.2026

lfd. Nr.Eingangsdatum der FrageFrageAntwort
1a09.09.2026In Ihrem Leistungsverzeichnis fordern Sie bei allen Touch- Bildschirmen mindestens Android 11. Android 11 ist eine sehr veraltete Version, die auch keine Sicherheits- Updates mehr bekommt. Da Sie Systeme wünschen, die eine einheitliche, einfache Bediennung und hohe Qualität gewährleisten, raten wir Ihnen die Android-Version auf mindestens 14 zu ändern. Anderfalls laufen Sie Gefahr sehr alte Touch-Bildschirme (mindestens 5 Jahre alt) zu bekommen. Alternativ wären auch Touch-Bildschirme ohne Android- Betriebssystem eine Möglichkeit. Gerade auf den Hinblick der Sicherheit bzw. Cyberangriffe, wären Touch-Bildschirme mit mindestens Android 14 oder ohne Android eine deutliche Verbesserung für Sie als Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.Vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Hinweis zum Betriebssystem. Die Bildschirme werden als Wiedergabegeräte genutzt und müssen die mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten abgestimmten Mindest- anforderungen erfüllen. Die Mindestanforderung ist die Nutzung von mindestens einer Android 11-Version. Es können auch Angebote von jüngeren Versionen abgegeben werden.
1b09.09.2026Außerdem haben wir noch Fragen zu den Stückzahlen aus Ihrem Leistungsverzeichnis: 1.) Für Berlin wünschen Sie insgesamt 41 Touch- Bildschirme, aber 46 PC-Module. Sind diese als Ersatz gedacht?Vielen Dank für Ihre Frage zu den konkreten Stückzahlen. Die Stückzahlen wurden bedarfsgerecht erfasst. Bei der Bedarfserhebung wurde die bereits vorhandene und benötigte Technikausstattung berücksichtigt.
1c09.09.20262.) Für Berlin wünschen Sie insgesamt 41 Touch- Bildschirme, aber 43 Höhenverstellung. Sind diese für ander Bildschirme gedacht?Vielen Dank für Ihre Frage zu den konkreten Stückzahlen. Die Stückzahlen wurden bedarfsgerecht erfasst. Bei der Bedarfserhebung wurde die bereits vorhandene und benötigte Technikausstattung berücksichtigt.

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Vergabe-Nummer: 2370/26 Verfahrensart: Offenes Verfahren Angebotsfrist: 22.10.2026, 10:30 Uhr, Frist für Rückfragen: 07.10.2026

Stand: 22.09.2026

lfd. Nr.Eingangsdatum der FrageFrageAntwort
214.09.2026Frage zu 3.3.5 in Verbindung zu 3.3.2 und 3.3.3 Für die Montage der Displays soll sichergestellt sein, dass diese den Belastungen im Regelbetrieb standhalten. Dazu fragen wir uns, ob die Eigenschaften der VESA Halterung von 600x400mm bei den Displaygrößen 75 und 86 Zoll nicht zu klein gewählt ist und möchten erfragen, ob auch Systeme mit einer VESA Halterung von 800x600mm angeboten werden können, um eine sichere Montage sicherzustellen.Vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Hinweis zur Standsicherheit der Monitore. Es können VESA-Halterungen von 800 x 400 und 800 x 600 mm (oder vergleichbar) für die Monitore mit einer Displaygöße von 75 und 86 Zoll angeboten werden. Die Komponenten müssen miteinander kompatibel sein.
3a15.09.2026Pos. 3.3.4.: "Im Leistungsverzeichnis wird für den OPS- PC eine Ausstattung mit 32 GB RAM und 256 GB ROM gefordert. Diese Konfiguration ist im relevanten Marktsegment vergleichsweise unüblich, da sich 16 GB RAM in Kombination mit 256 GB ROM als marktüblicher Standard etabliert haben. Die derzeitige Anforderung könnte den Kreis potenziell geeigneter Produkte und Anbieter erheblich einschränken und dadurch die Anzahl qualifizierter Angebote reduzieren. Wir empfehlen daher, die Anforderung auf den marktüblichen Standard von 16 GB RAM und 256 GB ROM anzupassen. Dies würde eine breitere Marktteilnahme ermöglichen, den Wettbewerb erhöhen und damit zu einer größeren Anzahl qualifizierter und besser vergleichbarer Angebote im Rahmen der Ausschreibung beitragen."Vielen Dank für Ihre Frage und die Hinweise zur Konfiguration. Die Angaben in der Leistungsbeschreibungen definieren Mindestanforderungen. Die Angebote können über diese Mindestanforderungen hinausgehen.

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Vergabe-Nummer: 2370/26 Verfahrensart: Offenes Verfahren Angebotsfrist: 22.10.2026, 10:30 Uhr, Frist für Rückfragen: 07.10.2026

Stand: 22.09.2026

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3b15.09.2026Pos. 3.3.7.: Wird ein aktuelles drahtloses Präsentationssystem mit USB-C-Transmitter als gleichwertig anerkannt, wenn es die geforderte Plug-&- Play-Bedienung, direkte verschlüsselte WLAN- Übertragung, den Betrieb ohne Nutzung des vorhandenen Netzwerks sowie Touch-Rücksteuerung unterstützt und mit aktuellen Windows- und macOS-Versionen kompatibel ist? Hintergrund ist, dass aktuelle professionelle Präsentationssysteme aus Gründen der Gerätekompatibilität und Zukunftssicherheit überwiegend USB-C verwenden, während die geforderte Unterstützung von Windows 7 und macOS 10.7 nur noch bei abgekündigten Produktgenerationen verfügbar ist.Vielen Dank für Ihre Frage und die Hinweise zur zukunftssicheren Gerätekompatibilität. Die Angaben in der Leistungsbeschreibungen definieren Mindestanforderungen. Die Angebote können über diese Mindestanforderungen hinausgehen wie z. B. ein USB-C-Anschluss sowie jüngere Windows-Versionen.
3c15.09.2026Zudem ist bei den Kollaborativen Touch-Bildschirmen für jede Zollgröße eine Vesa-Norm von 600x400mm gefordert. Dies kann vielleicht bei der 65"-Variante eingehalten werden, darüber hinaus weisen die Displays jedoch marktübergreifend größere Vesa-Normen auf. Gehen wir recht in der Annahme, dass auch größere Vesa- Normen angeboten werden dürfen, solange diese mit dem ausgeschriebenen elektrisch höhenverstellbarem System aus Pos. 3.3.5. kompatibel sind?Vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Hinweis zur Standsicherheit der Monitore. Es können VESA-Halterungen von 800 x 400 und 800 x 600 mm (oder vergleichbar) für die Monitore mit einer Displaygöße von 75 und 86 Zoll angeboten werden. Die Komponenten müssen miteinander kompatibel sein.

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Vergabe-Nummer: 2370/26 Verfahrensart: Offenes Verfahren Angebotsfrist: 22.10.2026, 10:30 Uhr, Frist für Rückfragen: 07.10.2026

Stand: 22.09.2026

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416.09.2026VESA bei 75 und 86 Zoll Touch-Bildschirme In Ihrem Leistungsverzeichnis fordern Sie, dass die Touch- Bildschirme in 75 und 86 Zoll jeweils eine VESA-Halterung von 600x400 mm haben müssen. Diese Geräte in 75 Zoll haben in der Regel mindestens ein VESA von 800x400 und Geräte in 86 Zoll haben in der Regel mindestens ein VESA von 800x600. Wir bitten um Anpassung des Leistungsverzeichnis.Vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Hinweis zur Standsicherheit der Monitore. Es können VESA-Halterungen von 800 x 400 und 800 x 600 mm (oder vergleichbar) für die Monitore mit einer Displaygöße von 75 und 86 Zoll angeboten werden. Die Komponenten müssen miteinander kompatibel sein.

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Vergabe-Nummer: 2370/26 Verfahrensart: Offenes Verfahren Angebotsfrist: 22.10.2026, 10:30 Uhr, Frist für Rückfragen: 07.10.2026

Stand: 22.09.2026

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5a16.09.2026ISO-Zertifizierungen Dem Leistungsverzeichnis ist zu entnehmen, dass das BBR Wert auf Qualität und die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltvorschriften legt. Die Anforderung der Zertifizierungen ISO 9001, ISO 14001 und ISO 27001 dient dem Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie der Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bieters. Nach § 46 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Nachweise verlangen, die sicherstellen, dass der Bieter über die erforderlichen organisatorischen, technischen und personellen Voraussetzungen verfügt, um den Auftrag ordnungsgemäß und in der geforderten Qualität auszuführen. Zudem können gemäß § 49 VgV Nachweise über Qualitätssicherungsstandards und Umweltmanagementmaßnahmen gefordert werden. Gehen wir recht in der Annahme, dass die Zertifizierungen für die Einhaltung von Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltvorschriften durch die ISO 9001, ISO 14001 und ISO 27001 nachzuweisen sind?Vielen Dank für Ihre Frage. § 46 VgV ist als "Kann-Bestimmung" formuliert und ermöglicht es dem öffentlichen Auftraggeber bei Bedarf entsprechende Referenzen oder Nachweise von denjenigen Bietern anzufordern, die in die engere Wahl kommen. Bis zur Aufforderung, entsprechende Nachweise zu übermitteln, sind keine Referenzen oder Nachweise von den Bietenden gefordert.

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Vergabe-Nummer: 2370/26 Verfahrensart: Offenes Verfahren Angebotsfrist: 22.10.2026, 10:30 Uhr, Frist für Rückfragen: 07.10.2026

Stand: 22.09.2026

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5b16.09.2026Referenzen - Formular 124 LD Um das Vergabeverfahren nicht unnötig zu verlängern, empfehlen wir die Referenzen bereits bei Angebotsabgabe einzufordern. Dies sichert die Qalität der Angebot ab. Die Anforderung von Referenzen dient dem Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters. Anhand vergleichbarer, bereits erfolgreich durchgeführter Projekte kann der Auftraggeber beurteilen, ob der Bieter über ausreichende praktische Erfahrungen, die erforderliche Fachkunde sowie die organisatorischen und personellen Ressourcen verfügt, um den ausgeschriebenen Auftrag in der geforderten Qualität und innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen auszuführen. Gemäß § 46 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 VgV sind Referenzen ein ausdrücklich vorgesehener Nachweis zur Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit von Unternehmen.Vielen Dank für Ihre Anregung. Sowohl die Formulierung in Formblatt 124 LD als auch die "kann"- Formulierung in § 46 VgV ermöglichen es dem öffentlichen Auftraggeber, bei Bedarf Referenzen von denjenigen Bietern abzufordern, deren Angebote in die engere Wahl kommen. Bis zur Aufforderung, entsprechende Nachweise zu übermitteln, sind keine Referenzen oder andere Nachweise zu Formblatt 124 LD von den Bietenden gefordert.
5c16.09.2026Bürgschaft Anlage 634, Punkt 6 Sicherheitsleistungen In den Vergabeunterlagen werden Sicherheitsleistungen gefordert, aber nicht näher der Höhe nach spezifiziert. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass es sich hier um ein redaktionelles Versehen handelt und keine Sicherheitsleistungen gefordert sind?Vielen Dank für Ihre Bitte um Präzisierung. Es wird keine Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag gefordert.

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Vergabe-Nummer: 2370/26 Verfahrensart: Offenes Verfahren Angebotsfrist: 22.10.2026, 10:30 Uhr, Frist für Rückfragen: 07.10.2026

Stand: 22.09.2026

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5d16.09.2026Fristverlängerung wegen Wartungsarbeiten am Vergabeportal Die e-Vergabe des Bundes wird in Kürze in ein neues Rechenzentrum migriert. Die e-Vergabe sowie alle dazugehörigen Anwendungen (AnA-Web, OBA usw.) stehen in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung. (Quelle: https://www.evergabe-online.de/start.html?1). Die Wartungsarbeiten sind vom Donnerstag, den 08.10.2026 um 00:00 Uhr bis Dienstag, den 13.10.2026 um 23:59 Uhr geplant. Deshalb bitten wir um eine Fristverlängerung auf den 16.10.2026.Vielen Dank für diesen Hinweis. Aufgrund dieses außergewöhnlich langen Wartungszeitraums am Vergabeportal wird die Frist für die Angebotsabgabe verlängert und eine entsprechende Korrekturbekanntmachung veröffentlicht. Wir bitten um Beachtung der dort angegebenen neuen Fristen.
6a17.09.2026Gehen wir Recht in der Annahme, dass die Montage der Artikel in den jeweiligen Produkten mit einkalkuliert werden müssen?Vielen Dank für Ihre Frage. Der Auftragsgegenstand ist Ziff. 1.2, der Leistungsgegenstand Ziff. 3.2 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Es handelt sich um das Erbringen einer reinen Lieferleistung von Hardware-Komponenten für Videokonferenzsysteme. Montageleistungen sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Entsprechende Leistungen müssen nicht einkalkuliert werden.

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Vergabe-Nummer: 2370/26 Verfahrensart: Offenes Verfahren Angebotsfrist: 22.10.2026, 10:30 Uhr, Frist für Rückfragen: 07.10.2026

Stand: 22.09.2026

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6b17.09.2026Müssen wir eine Demontage und Entsorgung einplanen ? Wenn ja, was und wie viel ? Falls Medientechnik vorliegt, was soll damit passieren? Einlagerung oder ebenfalls Entsorgung?Vielen Dank für Ihre Frage. Der Auftragsgegenstand ist Ziff. 1.2, der Leistungsgegenstand Ziff. 3.2 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Demontage und Entsorgung von Medientechnik ist kein Leistungsgegenstand - entsprechende Leistungen müssen nicht einkalkuliert werden. Lediglich die Entsorgung von Verpackungsmaterial kann vom BBR gefordert werden (vgl. Ziff. 4.1 der Leistungsbeschreibung). Die Entsorgung von Medientechnik der Auftraggeberin ist nicht Gegenstand der Ausschreibung. Entsprechende Leistungen müssen nicht einkalkuliert werden.
6c17.09.2026Befinden sich die Montageorte für die Endgeräte in einem oder in mehreren Gebäuden?Vielen Dank für Ihre Frage. Es sind keine Montageleistungen zu erbringen - siehe auch Beantwortung der Frage 6a. Auf die unterschiedlichen Lieferorte wird unter Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung hingewiesen. Die Anlieferung der Produkte soll zu verschiedenen Standorten der Auftraggeberin erfolgen. Die Anschriften sind in Anlage 4 der Ausschreibungsunterlagen aufgelistet.

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Vergabe-Nummer: 2370/26 Verfahrensart: Offenes Verfahren Angebotsfrist: 22.10.2026, 10:30 Uhr, Frist für Rückfragen: 07.10.2026

Stand: 22.09.2026

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717.09.2026Sie fordern für die Displays eine Helligkeit von 300-500 cd/m². Gehen wir Recht in der Annahme, dass damit jedes Display angeboten werden kann, dessen Helligkeit sich innerhalb dieser Spanne bewegt?“Vielen Dank für Ihre Frage. Die angebotenen Displays müssen die Mindestanforderungen erfüllen, die in der Leistungsbeschreibung definiert sind. Die Leuchtstärke/Hellikgkeit muss dabei in der Spanne von inkl. 300 bis inkl. 500 cd/m2 liegen, kann also auch zwischen diesen Werten liegen.

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