2370-26_Fragen-Antwort-Katalog_260916.pdf

IT-Hardware für Videokonferenzsysteme in Besprechungsräumen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 15:25 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Fragen-Antwort-Katalog

Vergabe-Nummer: 2370/26 Verfahrensart: Offenes Verfahren Angebotsfrist: 13.10.2026, 10:00 Uhr

Stand: 16.09.2026

lfd. Nr.Eingangsdatum der FrageFrageAntwort
1a09.09.2026In Ihrem Leistungsverzeichnis fordern Sie bei allen Touch- Bildschirmen mindestens Android 11. Android 11 ist eine sehr veraltete Version, die auch keine Sicherheits- Updates mehr bekommt. Da Sie Systeme wünschen, die eine einheitliche, einfache Bediennung und hohe Qualität gewährleisten, raten wir Ihnen die Android-Version auf mindestens 14 zu ändern. Anderfalls laufen Sie Gefahr sehr alte Touch-Bildschirme (mindestens 5 Jahre alt) zu bekommen. Alternativ wären auch Touch-Bildschirme ohne Android- Betriebssystem eine Möglichkeit. Gerade auf den Hinblick der Sicherheit bzw. Cyberangriffe, wären Touch-Bildschirme mit mindestens Android 14 oder ohne Android eine deutliche Verbesserung für Sie als Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.Vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Hinweis zum Betriebssystem. Die Bildschirme werden als Wiedergabegeräte genutzt und müssen die mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten abgestimmten Mindest- anforderungen erfüllen. Die Mindestanforderung ist die Nutzung von mindestens einer Android 11-Version. Es können auch Angebote von jüngeren Versionen abgegeben werden.
1b09.09.2026Außerdem haben wir noch Fragen zu den Stückzahlen aus Ihrem Leistungsverzeichnis: 1.) Für Berlin wünschen Sie insgesamt 41 Touch- Bildschirme, aber 46 PC-Module. Sind diese als Ersatz gedacht?Vielen Dank für Ihre Frage zu den konkreten Stückzahlen. Die Stückzahlen wurden bedarfsgerecht erfasst. Bei der Bedarfserhebung wurde die bereits vorhandene und benötigte Technikausstattung berücksichtigt.
1c09.09.20262.) Für Berlin wünschen Sie insgesamt 41 Touch- Bildschirme, aber 43 Höhenverstellung. Sind diese für ander Bildschirme gedacht?Vielen Dank für Ihre Frage zu den konkreten Stückzahlen. Die Stückzahlen wurden bedarfsgerecht erfasst. Bei der Bedarfserhebung wurde die bereits vorhandene und benötigte Technikausstattung berücksichtigt.

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Vergabe-Nummer: 2370/26 Verfahrensart: Offenes Verfahren Angebotsfrist: 13.10.2026, 10:00 Uhr

Stand: 16.09.2026

lfd. Nr.Eingangsdatum der FrageFrageAntwort
214.09.2026Frage zu 3.3.5 in Verbindung zu 3.3.2 und 3.3.3 Für die Montage der Displays soll sichergestellt sein, dass diese den Belastungen im Regelbetrieb standhalten. Dazu fragen wir uns, ob die Eigenschaften der VESA Halterung von 600x400mm bei den Displaygrößen 75 und 86 Zoll nicht zu klein gewählt ist und möchten erfragen, ob auch Systeme mit einer VESA Halterung von 800x600mm angeboten werden können, um eine sichere Montage sicherzustellen.Vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Hinweis zur Standsicherheit der Monitore. Es können VESA-Halterungen von 800 x 400 und 800 x 600 mm (oder vergleichbar) für die Monitore mit einer Displaygöße von 75 und 86 Zoll angeboten werden. Die Komponenten müssen miteinander kompatibel sein.
3a15.09.2026Pos. 3.3.4.: "Im Leistungsverzeichnis wird für den OPS- PC eine Ausstattung mit 32 GB RAM und 256 GB ROM gefordert. Diese Konfiguration ist im relevanten Marktsegment vergleichsweise unüblich, da sich 16 GB RAM in Kombination mit 256 GB ROM als marktüblicher Standard etabliert haben. Die derzeitige Anforderung könnte den Kreis potenziell geeigneter Produkte und Anbieter erheblich einschränken und dadurch die Anzahl qualifizierter Angebote reduzieren. Wir empfehlen daher, die Anforderung auf den marktüblichen Standard von 16 GB RAM und 256 GB ROM anzupassen. Dies würde eine breitere Marktteilnahme ermöglichen, den Wettbewerb erhöhen und damit zu einer größeren Anzahl qualifizierter und besser vergleichbarer Angebote im Rahmen der Ausschreibung beitragen."Vielen Dank für Ihre Frage und die Hinweise zur Konfiguration. Die Angaben in der Leistungsbeschreibungen definieren Mindestanforderungen. Die Angebote können über diese Mindestanforderungen hinausgehen.

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Vergabe-Nummer: 2370/26 Verfahrensart: Offenes Verfahren Angebotsfrist: 13.10.2026, 10:00 Uhr

Stand: 16.09.2026

lfd. Nr.Eingangsdatum der FrageFrageAntwort
3b15.09.2026Pos. 3.3.7.: Wird ein aktuelles drahtloses Präsentationssystem mit USB-C-Transmitter als gleichwertig anerkannt, wenn es die geforderte Plug-&- Play-Bedienung, direkte verschlüsselte WLAN- Übertragung, den Betrieb ohne Nutzung des vorhandenen Netzwerks sowie Touch-Rücksteuerung unterstützt und mit aktuellen Windows- und macOS-Versionen kompatibel ist? Hintergrund ist, dass aktuelle professionelle Präsentationssysteme aus Gründen der Gerätekompatibilität und Zukunftssicherheit überwiegend USB-C verwenden, während die geforderte Unterstützung von Windows 7 und macOS 10.7 nur noch bei abgekündigten Produktgenerationen verfügbar ist.Vielen Dank für Ihre Frage und die Hinweise zur zukunftssicheren Gerätekompatibilität. Die Angaben in der Leistungsbeschreibungen definieren Mindestanforderungen. Die Angebote können über diese Mindestanforderungen hinausgehen wie z. B. ein USB-C-Anschluss sowie jüngere Windows-Versionen.
3c15.09.2026Zudem ist bei den Kollaborativen Touch-Bildschirmen für jede Zollgröße eine Vesa-Norm von 600x400mm gefordert. Dies kann vielleicht bei der 65"-Variante eingehalten werden, darüber hinaus weisen die Displays jedoch marktübergreifend größere Vesa-Normen auf. Gehen wir recht in der Annahme, dass auch größere Vesa- Normen angeboten werden dürfen, solange diese mit dem ausgeschriebenen elektrisch höhenverstellbarem System aus Pos. 3.3.5. kompatibel sind?Vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Hinweis zur Standsicherheit der Monitore. Es können VESA-Halterungen von 800 x 400 und 800 x 600 mm (oder vergleichbar) für die Monitore mit einer Displaygöße von 75 und 86 Zoll angeboten werden. Die Komponenten müssen miteinander kompatibel sein.

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Vergabe-Nummer: 2370/26 Verfahrensart: Offenes Verfahren Angebotsfrist: 13.10.2026, 10:00 Uhr

Stand: 16.09.2026

lfd. Nr.Eingangsdatum der FrageFrageAntwort
416.09.2026VESA bei 75 und 86 Zoll Touch-Bildschirme In Ihrem Leistungsverzeichnis fordern Sie, dass die Touch- Bildschirme in 75 und 86 Zoll jeweils eine VESA-Halterung von 600x400 mm haben müssen. Diese Geräte in 75 Zoll haben in der Regel mindestens ein VESA von 800x400 und Geräte in 86 Zoll haben in der Regel mindestens ein VESA von 800x600. Wir bitten um Anpassung des Leistungsverzeichnis.Vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Hinweis zur Standsicherheit der Monitore. Es können VESA-Halterungen von 800 x 400 und 800 x 600 mm (oder vergleichbar) für die Monitore mit einer Displaygöße von 75 und 86 Zoll angeboten werden. Die Komponenten müssen miteinander kompatibel sein.

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