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Fragen-Antwort-Katalog
Vergabe-Nummer: 2370/26 Verfahrensart: Offenes Verfahren Angebotsfrist: 13.10.2026, 10:00 Uhr
Stand: 14.09.2026
| lfd. Nr. | Eingangsdatum der Frage | Frage | Antwort |
|---|---|---|---|
| 1a | 09.09.2026 | In Ihrem Leistungsverzeichnis fordern Sie bei allen Touch- Bildschirmen mindestens Android 11. Android 11 ist eine sehr veraltete Version, die auch keine Sicherheits- Updates mehr bekommt. Da Sie Systeme wünschen, die eine einheitliche, einfache Bediennung und hohe Qualität gewährleisten, raten wir Ihnen die Android-Version auf mindestens 14 zu ändern. Anderfalls laufen Sie Gefahr sehr alte Touch-Bildschirme (mindestens 5 Jahre alt) zu bekommen. Alternativ wären auch Touch-Bildschirme ohne Android- Betriebssystem eine Möglichkeit. Gerade auf den Hinblick der Sicherheit bzw. Cyberangriffe, wären Touch-Bildschirme mit mindestens Android 14 oder ohne Android eine deutliche Verbesserung für Sie als Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. | Vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Hinweis zum Betriebssystem. Die Bildschirme werden als Wiedergabegeräte genutzt und müssen die mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten abgestimmten Mindest- anforderungen erfüllen. Die Mindestanforderung ist die Nutzung von mindestens einer Android 11-Version. Es können auch Angebote von jüngeren Versionen abgegeben werden. |
| 1b | Außerdem haben wir noch Fragen zu den Stückzahlen aus Ihrem Leistungsverzeichnis: 1.) Für Berlin wünschen Sie insgesamt 41 Touch- Bildschirme, aber 46 PC-Module. Sind diese als Ersatz gedacht? | Vielen Dank für Ihre Frage zu den konkreten Stückzahlen. Die Stückzahlen wurden bedarfsgerecht erfasst. Bei der Bedarfserhebung wurde die bereits vorhandene und benötigte Technikausstattung berücksichtigt. | |
| 1c | 2.) Für Berlin wünschen Sie insgesamt 41 Touch- Bildschirme, aber 43 Höhenverstellung. Sind diese für ander Bildschirme gedacht? | Vielen Dank für Ihre Frage zu den konkreten Stückzahlen. Die Stückzahlen wurden bedarfsgerecht erfasst. Bei der Bedarfserhebung wurde die bereits vorhandene und benötigte Technikausstattung berücksichtigt. |
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