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Leistungsbeschreibung für ein EU-weites
Offenes Verfahren
Abschluss eines Rahmenvertrages
über die Lieferleistung von IT-Hardware-Komponen-
ten für Videokonferenzsysteme für Besprechungs-
räume an den Standorten Berlin, Bonn, Cottbus
- Referat B 4 -
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Inhaltsverzeichnis
- EINFÜHRUNG ................................................................................................................................. 3
1.1 AUSGANGSLAGE ........................................................................................................................ 3
1.2 GEGENSTAND DES AUFTRAGS .................................................................................................... 3
1.3 VERTRAGSGESTALTUNG ............................................................................................................. 4
-
TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN ..................................................................................... 4
-
PRODUKTBEZOGENE LEISTUNGSANFORDERUNGEN ........................................................... 5
3.1 ALLGEMEINE PRODUKTANFORDERUNGEN .................................................................................... 5
3.2 LEISTUNGSGEGENSTAND (HARDWARE-PRODUKTE) ..................................................................... 5
3.3 PRODUKTSPEZIFIKATIONEN ........................................................................................................ 5
3.3.1 Kollaborativer Touch-Bildschirm 65 Zoll ................................................................................. 6
3.3.2 Kollaborativer Touch-Bildschirm 75 Zoll ................................................................................. 6
3.3.3 Kollaborativer Touch-Bildschirm 86 Zoll ................................................................................. 7
3.3.4 PC-Modul zur nahtlosen Integration in das Hauptdisplay ...................................................... 7
3.3.5 Elektrisch höhenverstellbares System für Bildschirme mind. 65 Zoll/ 75 Zoll/ 86 Zoll ........... 8
3.3.6 All-in-one-Videokonferenzgerät .............................................................................................. 8
3.3.7 USB-Transmitter für Bildschirminhalte ................................................................................... 9
3.3.8 Eingabegerät (Plug & Play) bestehend aus Tastatur & Maus ................................................ 9
- LIEFERBEDINGUNGEN ............................................................................................................... 10
4.1 VERPACKUNGS- UND TRANSPORTKOSTEN ................................................................................. 10
4.2 DIENST- UND LIEFERLEISTUNGEN .............................................................................................. 10
- NACHHALTIGE UND SOZIALE ANFORDERUNGEN ................................................................ 11
5.1 NACHHALTIGE ANFORDERUNGEN .............................................................................................. 11
5.2 SOZIALE ANFORDERUNGEN ...................................................................................................... 12
- INNOVATIONSKLAUSEL ............................................................................................................. 12
Anlagen
Anlage 1 – Rahmenvertrag
Anlage 2a EVB-IT Kaufvertrag (kurz)
Anlage 2b - EVT-IT Kauf-AGB
Anlage 3 – Preisblatt Konferenztechnik
Anlage 4 – Lieferorte (Übersicht)
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1. Einführung
1.1 Ausgangslage
Moderne Videokonferenzsysteme sind in den letzten Jahren zu einem unverzichtbaren Instru-
ment für effiziente, standortübergreifende Zusammenarbeit zwischen Behördenbeschäftigten,
und Behördenmitarbeitenden mit Externen geworden. Sie tragen dazu bei, die Produktivität und
Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern, indem sie qualitativ hochwertige Kommunikationsmöglich-
keiten in Besprechungsräumen bieten. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
plant, in den kommenden Jahren alle Besprechungsräume an den drei Dienstorten Berlin, Bonn
und Cottbus mit einheitlicher, dem aktuellen Stand der Technik entsprechender, Videokonfe-
renztechnik auszustatten. Damit sollen die Bedienung und die Wartung der Techniksysteme
vereinfacht und standardisiert werden, um sowohl die Qualität der Geräte als auch die (virtuelle)
Zusammenarbeit der verschiedenen Stakeholder nachhaltig und spürbar zu verbessern.
1.2 Gegenstand des Auftrags
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Hardware-Komponenten für Videokon-
ferenzsysteme für Besprechungsräume mit verschiedenen Raumgrößen (klein, mittel, groß –
15 qm bis max. 160 qm) an den Standorten Berlin, Bonn und Cottbus. Die Systeme sollen eine
einheitliche, einfache Bedienung und hohe Qualität gewährleisten. Es werden funktionale Ele-
mente für die Ausstattung der Räume abgefragt, inklusive Kollaborations-Displays, PC-Module,
Konferenzkameras, All-in-one-Videokonferenzgeräte sowie Zubehör. Die angebotenen Sys-
teme müssen die in der Leistungsbeschreibung als Mindestanforderungen formulierten Funkti-
onen für die vorgegebene Laufzeit erfüllen. Eventuell erforderliche Lizenzen sind in die Einheits-
preise entsprechend einzukalkulieren.
Die Auftragnehmerin (AN) garantiert, dass die von ihr angebotenen Produkte als Gesamtsystem
die funktionalen Anforderungen erfüllen. Die AG trägt für die erforderliche Infrastruktur (Raum,
Möbel, Licht, Strom, Netzwerk) Sorge. Sämtliche Kabel, welche zur Kopplung der gelieferten
Komponenten und zur Anbindung des Gesamtsystems an das Netzwerk der AG erforderlich
sind, sind durch die AN im Rahmen der entsprechenden Leistungspositionen beizustellen.
Ein Management-System ist nicht Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Sämtliche
Komponenten sollen ohne ein dediziertes Management-System in Betrieb genommen und be-
trieben werden können. Sollte aufgrund der Produktstrategie des angebotenen Herstellers ein
Management-System erforderlich sein, so ist dieses in die Einheitspreise der entsprechenden
Komponenten einzukalkulieren.
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1.3 Vertragsgestaltung
Es wird ein Rahmenvertrag zwischen der AN und dem Bundesamt für Bauwesen und Raum-
ordnung (AG) über den unter Ziff. 1.2 benannten Auftragsgegenstand in Höhe eines festgeleg-
ten Haushaltsbudgets von insgesamt max. 600.000 € brutto (inkl. USt.) geschlossen (Anlage 1).
Der Abruf der Leistungen aus diesem Rahmenvertrag erfolgt durch Erteilung von Einzelaufträ-
gen über einen Zeitraum von maximal vier (4) Jahren mittels eines EVB-IT Kaufvertrages (An-
lage 2). Die Mindestabrufmengen für die Standorte sind in der Leistungsbeschreibung festge-
legt (s. Ziff. 3.2).
Die Hardware muss miteinander kompatibel, fabrikneu, versionsgleich (oder durch Nachfolge-
modelle ersetzbar) und uneingeschränkt funktionsfähig sein. Die AN trägt sämtliche gesetzliche
Gewährleistungspflichten und Garantieleistungen.
Die jeweilige Lieferung muss von der AN an den Zielort am jeweiligen Standort geliefert werden
(s. Lieferbedingungen, Ziff. 4). Eine Verpflichtung zur Abnahme von Leistungen bzw. dem Abruf
von Leistungen in einer bestimmten Menge über die Mindestabrufmenge hinaus ergibt sich aus
dem Rahmenvertrag nicht.
Weitere Dienstleistungen wie Wartung, Instandhaltung, Aufbau und Inbetriebnahme der Geräte
sind nicht Vertragsbestandteil und werden von der AG selbst übernommen.
2. Technische Rahmenbedingungen
Die technischen Rahmenbedingungen (wie z. B. Netzwerkanbindung, Raumgestaltung, Sicher-
heits- und Datenschutzanforderungen, Stromversorgung und Kabelmanagement) für die Nut-
zung der Videokonferenzsysteme werden von der AG geschaffen und sind nicht Bestandteil
dieser Ausschreibung.
Die Anbindung und der Betrieb der Videokonferenzsysteme erfolgen durch die AG.
Eine Kopplung mit bestehenden Telekommunikations-, Unified Communication- und
Groupware-Systemen ist ebenfalls nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
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3. Produktbezogene Leistungsanforderungen
3.1 Allgemeine Produktanforderungen
Die angebotenen Hardwareprodukte müssen für unterschiedliche Raumgrößen und Standorte
geeignet sein. Sie müssen die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestanforderun-
gen hinsichtlich Funktionalität und Laufzeit erfüllen. Die Bedienungssysteme müssen in deut-
scher Sprache verfügbar sein, das heißt, die Menüs und Benutzeroberflächen sind auf Deutsch
oder auf Deutsch einstellbar. Die Hardware muss miteinander kompatibel sein und uneinge-
schränkt funktionsfähig zusammenarbeiten. Für die Farbgestaltung ist, soweit möglich, die
Farbe Schwarz (dunkel) vorzusehen. Abweichungen hinsichtlich des Farbtons werden in der
Leistungsaufstellung gekennzeichnet und mit dem Zusatz „Farbton: weiß“ ausgewiesen.
Die Handbücher sind in deutscher oder englischer Sprache zu erstellen und in elektronischer
Form (PDF) bereitzustellen.
3.2 Leistungsgegenstand (Hardware-Produkte)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Hardware-Produkten zur Ausstattung der
Videokonferenzräume der AG. Der Lieferumfang umfasst die in der Anlage 3 „Preisblatt“ auf-
geführten Produkte. Die angebotenen Produkte müssen alle anwendbaren gesetzlichen Vor-
schriften erfüllen, insbesondere Sicherheitsvorschriften, Kennzeichnungspflichten sowie das
höchste Leistungsniveau hinsichtlich Energieeffizienz. Hierzu zählen unter anderem die Zertifi-
zierung nach RoHS, die CE-Kennzeichnung sowie die EU-Konformitätserklärung. Die genann-
ten Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften sind nicht abschließend; es gelten alle ein-
schlägigen gesetzlichen Vorgaben (z. B. Elektro- und Elektronikgesetz [ElektroG], Batteriege-
setz [BattG], Kreislaufwirtschaftsgesetz [KrWG], Verpackungsgesetz [VerpackG], Handelsge-
setzbuch [HGB], Verordnung EG Nr. 1272/2008).
3.3 Produktspezifikationen
Die Beschaffenheit der Produkte, insbesondere technische Spezifikationen und Leistungsmerk-
male, ergibt sich aus den aktuellen Produktbeschreibungen und technischen Dokumentationen.
Innerhalb einer Bestellung sind alle Produkte fabrikneu, in der jeweiligen Version gleich (sofern
keine Nachfolgemodelle vorgesehen sind) sowie homogen zu liefern. Alle in einem Abruf ge-
nannten Positionen sind grundsätzlich in einer Gesamtlieferung zu erbringen und an den von
der AG benannten Standort (s. Lieferbedingungen, Ziff. 4) zu liefern. Abweichungen, wie etwa
Teillieferungen, sind nur zulässig, wenn diese vorher ausdrücklich vereinbart wurden.
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3.3.1 Kollaborativer Touch-Bildschirm 65 Zoll
Anzahl: Berlin 11, Bonn 2, Cottbus 1
| Kategorie | Kriterium | Anforderung | Muss/Soll | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Display | Auflösung | UHD: 3840x2160 (mind. 4K Ultra HD) | Muss | ||||||||
| Leuchtstärke | 300-500 cd/m² | Muss | |||||||||
| Betrachtungswinkel | mind. 160°/160° | Muss | |||||||||
| Aktualisierungsrate | mind. 60 Hz | Muss | |||||||||
| Lebensdauer | mind. 30.000h | Muss | |||||||||
| Interaktivität | Touch-Technologie | Infrarot | Muss | ||||||||
| Berührungswerkzeug | mind. Finger, Stift | Muss | |||||||||
| Betriebssystem | Android | mind. V. 11.0 | Muss | ||||||||
| Arbeitsspeicher | mind. 8 GB | Muss | |||||||||
| Speicherplatz | mind. 64 GB | Muss | |||||||||
| Sound | Integrierter Lautsprecher | muss enthalten sein | Muss | ||||||||
| Konnektivität | Eingang | mind. 2x HDMI 2.0, 1x USB- C, 1x USB-A, Anschluss- möglichkeiten für PC-Modul | Muss | ||||||||
| Ausgang | 1x HDMI-Out | Soll | |||||||||
| WiFi | vorhanden | Muss | |||||||||
| Physikalische Eigenschaften | Vesa-Halterung | 600 x 400 mm | Muss | ||||||||
| Bildschirmdiagonale | 65 Zoll | Muss | |||||||||
| Zubehör | Zusatzausstattung | mind. 1x Stift, 1x Fernbedie- nung | Muss |
3.3.2 Kollaborativer Touch-Bildschirm 75 Zoll
Anzahl: Berlin 13, Bonn 13, Cottbus 0
| Kategorie | Kriterium | Anforderung | Muss/Soll | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Display | Auflösung | UHD: 3840x2160 (mind. 4K Ultra HD) | Muss | ||||||||
| Leuchtstärke | 300-500 cd/m² | Muss | |||||||||
| Betrachtungswinkel | mind. 160°/160° | Muss | |||||||||
| Aktualisierungsrate | mind. 60 Hz | Muss | |||||||||
| Lebensdauer | mind. 30.000h | Muss | |||||||||
| Interaktivität | Touch-Technologie | Infrarot | Muss | ||||||||
| Berührungswerkzeug | mind. Finger, Stift | Muss | |||||||||
| Betriebssystem | Android | mind. V. 11.0 | Muss | ||||||||
| Arbeitsspeicher | mind. 8 GB | Muss | |||||||||
| Speicherplatz | mind. 64 GB | Muss | |||||||||
| Sound | Integrierter Lautsprecher | muss enthalten sein | Muss | ||||||||
| Konnektivität | Eingang | mind. 2x HDMI 2.0, 1x USB- C, 1x USB-A, Anschluss- möglichkeiten für PC-Modul | Muss | ||||||||
| Ausgang | 1x HDMI-Out | Soll | |||||||||
| WiFi | vorhanden | Muss | |||||||||
| Physikalische Ei- genschaften | Vesa-Halterung | 600 x 400 mm | Muss | ||||||||
| Bildschirmdiagonale | 75 Zoll | Muss | |||||||||
| Zubehör | Zusatzausstattung | mind. 1x Stift, 1x Fernbedie- nung | Muss |
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3.3.3 Kollaborativer Touch-Bildschirm 86 Zoll
Anzahl: Berlin 17, Bonn 1, Cottbus 1
| Kategorie | Kriterium | Anforderung | Muss/Soll | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Display | Auflösung | UHD: 3840x2160 (mind. 4K Ultra HD) | Muss | ||||||||
| Leuchtstärke | 300-500 cd/m² | Muss | |||||||||
| Betrachtungswinkel | mind. 160°/160° | Muss | |||||||||
| Aktualisierungsrate | mind. 60 Hz | Muss | |||||||||
| Lebensdauer | mind. 30.000h | Muss | |||||||||
| Interaktivität | Touch-Technologie | Infrarot | Muss | ||||||||
| Berührungswerkzeug | mind. Finger, Stift | Muss | |||||||||
| Betriebssystem | Android | mind. V. 11.0 | Muss | ||||||||
| Arbeitsspeicher | mind. 8 GB | Muss | |||||||||
| Speicherplatz | mind. 64 GB | Muss | |||||||||
| Sound | Integrierter Lautsprecher | muss enthalten sein | Muss | ||||||||
| Konnektivität | Eingang | mind. 2x HDMI 2.0, 1x USB- C, 1x USB-A, Anschluss- möglichkeiten für PC-Modul | Muss | ||||||||
| Ausgang | 1x HDMI-Out | Soll | |||||||||
| WiFi | vorhanden | Muss | |||||||||
| Physikalische Ei- genschaften | Vesa-Halterung | 600 x 400 mm | Muss | ||||||||
| Bildschirmdiagonale | 86 Zoll | Muss | |||||||||
| Zubehör | Zusatzausstattung | mind. 1x Stift, 1x Fernbedie- nung | Muss |
3.3.4 PC-Modul zur nahtlosen Integration in das Hauptdisplay
Anzahl: Berlin 46, Bonn 16, Cottbus 2
| Kategorie | Kriterium | Anforderung | Muss/Soll | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Hardware | Prozessor | Intel Core i7, 12. Gen, 10 Kerne, 24 MB Cache, 3,5 GHz | Muss | ||||||||
| RAM | 32 GB, mind. DDR4 – 3200 MHz | Muss | |||||||||
| Festplattenspeicher | mind. 256 GB SSD | Muss | |||||||||
| Grafikkarte | Intel Iris Xe Graphics | Muss | |||||||||
| TPM | TPM 2.0 | Muss | |||||||||
| Anschlüsse | Kabelgebundene Verbin- dungen | mind. HDMI 1.4 & DP 1.4, RJ45 (1.000 Mbps), 2x USB 3.1, 2x USB 2.0, USB-C | Muss | ||||||||
| Kabellose Verbindungen | WLAN 802.11 a/b/g/n/ac/ax, mind. Bluetooth V5.2 | Muss | |||||||||
| Energieverbrauch | Standby-Modus | < 3 W | Muss | ||||||||
| Betriebssystem | Betriebssystem | Windows 11 | Muss |
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3.3.5 Elektrisch höhenverstellbares System für Bildschirme
mind. 65 Zoll/ 75 Zoll/ 86 Zoll
Anzahl: Berlin 43, Bonn 16, Cottbus 2
| Kategorie | Kriterium | Anforderung | Muss/Soll | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aufbau | Füße | Rollen | Muss | ||||||||
| Säule | Alu, eloxiert | Muss | |||||||||
| Hubweg | ca. 50 cm | Muss | |||||||||
| Traglast | bis ca. 90 kg | Muss | |||||||||
| VESA-Halterung | 600 x 400 mm | Muss | |||||||||
| Ablagefläche für Note- books | mind. für 13,3 Zoll Bild- schirmfläche | Muss |
3.3.6 All-in-one-Videokonferenzgerät
Anzahl: Berlin 69, Bonn 26, Cottbus 4
| Kategorie | Kriterium | Anforderung | Muss/Soll | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kamera | Erfassungswinkel | 360° | Muss | ||||||||
| Output-Auflösung | 4K | Muss | |||||||||
| Videoaufnahme-Radius | mind. 2,5m | Muss | |||||||||
| Software: Teilnehmer- /Sprecherfokus | mind. 3 parallel | Muss | |||||||||
| Anzahl Kameras | mind. 1 | Muss | |||||||||
| Mikrofonie | Anzahl Mikrofone | mind. 6 | Soll | ||||||||
| Beamforming-Technolo- gie | ja | Muss | |||||||||
| Radius Audioaufnahme | mind. 2,5m | Muss | |||||||||
| Noise-Cancelling/Reduc- tion (Hintergrundgeräu- sche, Echos etc.) | ja | Muss | |||||||||
| Lautsprecher | Anzahl | mind. 2 | Muss | ||||||||
| Abdeckung | 360° | Muss | |||||||||
| Lautstärke | 60-70dB | Muss | |||||||||
| Weiteres | Anschlüsse | WLAN | Muss | ||||||||
| USB-C | Muss | ||||||||||
| Bluetooth | Soll | ||||||||||
| Erweiterbarkeit | mit zusätzlichen Mikrofo- nen | Muss | |||||||||
| mit mind. einem weiteren Basisgerät (Kameras) | Muss | ||||||||||
| Unterstützte Platt- formen | Plattformen | mind. Webex, Web-Brow- ser (Firefox, Webkit) | Muss | ||||||||
| Sicherheit | Sicherungssysteme | Vorrichtung zum Dieb- stahlschutz (z.B. Kensing- ton-Lock o. Ä.) | Muss |
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3.3.7 USB-Transmitter für Bildschirminhalte
Anzahl: Berlin 3, Bonn 20, Cottbus 2
| Kategorie | Kriterium | Anforderung | Muss/Soll | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschluss | Typ | USB-A | Muss | ||||||||
| Plug & Play | Plug & Play-fähig | Muss | |||||||||
| Plattformen | Unterstützte Plattformen | Windows 7 und höher | Muss | ||||||||
| Mac 10.7 und höher | Muss | ||||||||||
| Verbindungsart | WLAN | WiFi 802.11 b/g/n | Muss | ||||||||
| Verschlüsselung | Verschlüsselungstyp | AES-256 | Muss | ||||||||
| Weitere Merkmale | Direkte drahtlose Spie- gelung | fähig | Muss | ||||||||
| Administratorrechte | keine zur Nutzung nötig | Muss | |||||||||
| Touch | unterstützt | Muss | |||||||||
| Gesperrte USB-Ports | Kompatibel | Muss | |||||||||
| Netzverkehr | kein Einfluss auf den Netz- verkehr | Muss | |||||||||
| Data Loss Prevention | DLP-kompatibel | Muss | |||||||||
| USB-Sicherheitsrisiko | minimiert | Muss |
3.3.8 Eingabegerät (Plug & Play) bestehend aus Tastatur & Maus
Anzahl: Berlin 46, Bonn 16, Cottbus 2
| Produkt | Kategorie | Kriterium | Anforderung | Muss/Soll | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tastatur | Layout | Deutsches Layout | QWERTZ-Layout (deutsch) | Muss | ||||||||||
| Geschwindigkeit | Tippgeschwindkeit | mind. 20 Tasten/s | Muss | |||||||||||
| Maus | Geschwindigkeit | Mausgeschwindigkeit | 4000 – 8000 DPI | Muss | ||||||||||
| Klicken | Klicklautstärke | leises Klicken | Muss | |||||||||||
| Verbindungsei- genschaften | Bluetooth-Verbindung | verschlüsselt | Muss | |||||||||||
| Bluetooth-Taktung | 2,4 GHz | Muss | ||||||||||||
| Bluetooth-Sicherheits- modus | Sicherheitsmodus 1, Stufe 4 (Secure Connection Only- Modus) | Muss | ||||||||||||
| Bluetooth-Verschlüs- selung | AES-CCM 128-Bit | Muss | ||||||||||||
| Reichweite | ca. 10 m | Muss | ||||||||||||
| Anschlüsse | Anschlusstyp | USB-A (Bluetooth- Empfänger) | Muss | |||||||||||
| Kompatibilität | Betriebssystem | Windows 10 | Muss | |||||||||||
| Weitere Eigen- schaften | WLAN- & Bluetooth- Störfestigkeit | stark | Muss |
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4. Lieferbedingungen
Die jeweils beauftragte Lieferung (Einzelabruf) muss als Gesamtlieferung innerhalb von 30 Ta-
gen nach der jeweiligen Auftragserteilung erfolgen. Bei unvorhergesehenen Verzögerungen ist
die AG unverzüglich zu informieren. Teillieferung sind nur zulässig, wenn diese vorher ausdrück-
lich, mindestens in Textform, zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden.
Die Lieferung und Entladung der bestellten Geräte erfolgt von der AN an die in der Anlage 4
„Lieferorte“ genannten Zielorte.
Die genauen Lieferorte sowie ggf. örtliche Besonderheiten sind dieser Anlage zu entnehmen
sowie ggf. vorab zwischen den Vertragsparteien zu spezifizieren. Die AN ist für den Transport,
die Entladung und die Platzierung der Geräte in den in der Anlage 4 aufgeführten Räumen ver-
antwortlich. Die AN wird bei der Auslieferung von mind. einer Beschäftigten bzw. einem Be-
schäftigten der AG durch das Gebäude begleitet. Die AN stellt sicher, dass zum Zeitpunkt der
Lieferung ausreichend Personal und geeignete Hilfsmittel (z. B. Hubwagen) zur Verfügung ste-
hen. Die AN stellt sicher, dass die Geräte ordnungsgemäß verpackt sind, um Transportschäden
zu vermeiden. Die AN trägt die Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Sicherheits- und
Umweltvorschriften während des Transports (s. auch Ziff. 5.1).
Bei der Lieferung sind die Geräte von den Vertragsparteien auf äußerliche, sichtbare Schäden
zu prüfen und der AN eine Abnahmebestätigung (Lieferschein) zu übergeben.
4.1 Verpackungs- und Transportkosten
Die Kosten für Packmittel und Transport trägt grundsätzlich die AN. Dies gilt auch für Neben-
kosten, wie z. B. Versicherungsgebühren, Nachnahmeprovision, Rollgelder, Anschlussgebüh-
ren, Standgeld oder Gebühren für eine Transportkostenbescheinigung.
Die AN ist verpflichtet, Verpackungen (i. S. des Verpackungsgesetzes in der jeweils gültigen
Fassung) bei Anlieferung kostenfrei vom Empfänger der Leistung zurückzunehmen. Eine Über-
eignung von Packmitteln findet in diesem Fall nicht statt.
4.2 Dienst- und Lieferleistungen
Für Dienst- und Lieferleistungen (z. B. Auslieferung) gilt: Je Kalendertag wird pro Person nicht
mehr als ein Tagessatz vergütet. Ein Tagessatz beträgt acht Zeitstunden, die bei Bedarf über-
schritten bzw. unterschritten werden können. Bei Überschreitung oder Unterschreitung erfolgt
die Abrechnung mindestens viertelstundengenau auf der Grundlage der vereinbarten Tages-
sätze. Der Stundensatz beträgt ein Achtel des Tagessatzes; der Minutensatz ein Sechzigstel
des Stundensatzes.
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Reisezeiten und Pausenzeiten werden nicht vergütet. Die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen
sind von der AN einzuhalten. Materialkosten, Nebenkosten und Reisekosten im Zusammen-
hang mit Reisen zu den Standorten der AG sind durch die obige Vergütung abgegolten und
werden nicht gesondert vergütet.
5. Nachhaltige und soziale Anforderungen
Die AN verpflichtet sich, Produkte und Dienstleistungen zu erbringen, die höchsten nachhaltigen
und sozialen Standards entsprechen. Dabei sind die gesamte Lieferkette – von Rohstoffgewin-
nung über Produktion, Vertrieb bis hin zur Logistik – sowie die Einhaltung aller gesetzlichen
Vorgaben zu berücksichtigen.
5.1 Nachhaltige Anforderungen
Produktqualität und Haltbarkeit: Die angebotenen Produkte sollen eine Mindestnutzungs-
dauer von sechs Jahren aufweisen. Die Kernanforderung liegt auf hoher Qualität und Langle-
bigkeit, um Gerätewechsel zu minimieren.
Materialien: Kunststoffe dürfen keine halogenhaltigen Polymere (z. B. PVC) sowie chlor- bzw.
bromhaltige Flammschutzmittel (> 25 g) enthalten. Zudem müssen alle Kunststoffe frei von ge-
fährlichen Stoffen (Teile > 25 g) gemäß Verordnung EG Nr. 1272/2008 Anhang VI sein, insbe-
sondere karzinogene, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Stoffe der Kategorien
1A/1B.
Rohstoffe: Alle produktionsrelevanten Rohstoffe und Bauteile müssen nachweislich frei von
Konfliktmineralien sein.
Recyclingfähigkeit: Die angebotenen Produkte sollen so konstruiert sein, dass sie für Recyc-
lingzwecke leicht zerlegbar sind. Insbesondere sollen Gehäuseteile, Chassis, Batterien (sofern
vorhanden), Bildschirmeinheiten (sofern vorhanden) und Leiterplatten als separate Materialfrak-
tionen von anderen funktionellen Einheiten getrennt werden können. Ziel ist es, eine werkstoff-
liche Verwertung dieser Komponenten zu ermöglichen.
Demontage: Die Zerlegung muss in einem Fachbetrieb manuell erfolgen können, wobei die
Verwendung von allgemein üblichen, im Handel erhältlichen Universalwerkzeugen möglich sein
soll. Die Zerlegung muss manuell, mit handelsüblichen Universalwerkzeugen und durch eine
einzelne Person möglich sein.
Batterien: Wiederaufladbare Batterien (Akkus), sofern vorhanden, müssen ohne Werkzeug
oder mit Hilfe von Universalwerkzeugen leicht entnehmbar sein.
Elektrobaugruppen: Diese sollen leicht vom Gehäuse demontierbar sein.
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Geräteauslieferungen und -rückführungen: Die Abwicklung von Geräteauslieferungen und -
rückführungen soll möglichst CO2-neutral erfolgen. Es wird als vorteilhaft angesehen, regionale
Distributions- und Servicezentren zu nutzen, um die Transportwege zu verkürzen. Ebenso soll
die Verwendung von Transportfahrzeugen mit alternativen Antriebstechnologien bevorzugt wer-
den.
Kleine und leichte Teile sind per Paketdienstleister zu versenden. Die Beauftragung dieser
Dienstleister muss durch die AN erfolgen, sowohl für die Auslieferung als auch für die Rückfüh-
rung. Die genannten Pakete sind an die Postanschrift des Zielortes zu adressieren (s. Lieferbe-
dingungen Ziff. 4).
Speditionslieferungen und -abholungen sind mit LKWs durchzuführen, die über eine Hebebühne
und Handhubwagen verfügen. Auch hier ist die Beauftragung durch die AN vorzunehmen. Die
eingesetzten Speditionen sollen über einen modernen Fuhrpark verfügen und ihre Fahrer ent-
sprechend qualifiziert haben, um einen effizienten Kraftstoffverbrauch zu gewährleisten.
Der auf dem Transportweg anfallende CO2-Ausstoß soll durch geeignete Maßnahmen seitens
des Herstellers, Vertreibers und der Transportunternehmen ausgeglichen werden. Dazu zählen
beispielsweise spezifische Nachhaltigkeits- und Umweltprojekte.
5.2 Soziale Anforderungen
Die AN sowie alle Zulieferer müssen sozial verantwortlich agieren und sicherstellen, dass die
Arbeitsbedingungen in der Produktion und Dienstleistung den gesetzlichen Vorgaben entspre-
chen, Arbeitnehmerrechte gewahrt sowie Tarif- und Mindestlöhne eingehalten, Kinderarbeit und
etwaige Diskriminierung ausgeschlossen und die Rahmenarbeitszeiten eingehalten werden.
6. Innovationsklausel
Die im Rahmen dieser Ausschreibung angebotenen Produkte, die zur Erfüllung der geforderten
Videokonferenzfunktionalitäten erforderlich sind, werden mit Vertragsabschluss Bestandteil des
Vertrages.
Sollte während der Laufzeit des Vertrages eine der angebotenen Komponenten nicht mehr ver-
fügbar sein oder die AN die vertraglich zugesicherten Leistungen, nicht mehr erbringen können,
ist die AN verpflichtet, die AG unverzüglich darüber zu informieren.
Die AN verpflichtet sich, innerhalb des bestehenden Rahmenvertrags eine gleichwertige Kom-
ponente anzubieten, die mindestens die gleichen funktionalen und qualitativen Mindestanforde-
rungen erfüllt. Diese Ersatzkomponente ist mindestens zu den gleichen Konditionen bereitzu-
stellen wie die ursprünglich angebotene Komponente.
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