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Sicherheitsleitlinie
| Dokumentenverantwortliche/r | Leitung LZfD | ||
|---|---|---|---|
| Angestrebter Revisionszyklus | Bei Bedarf, Überprüfung nach zwei Jahren | ||
| Bearbeitungsstatus | Freigegeben | ||
| Version | 6.0 | ||
| Vertraulichkeitsklasse | TLP:GREEN | ||
| Dokumentenart | Leitlinie |
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Abkürzungsverzeichnis
| Abkürzung | Erläuterung |
|---|---|
| BSI | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik |
| DSGVO | Datenschutzgrundverordnung |
| FM | Ministerium für Finanzen |
| ISMS | Informationssicherheitsmanagementsystem |
| IT | Informationstechnik |
| LDSG | Landesdatenschutzgesetz |
| LZfD | Landeszentrum für Datenverarbeitung bei der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg |
Begriffsverzeichnis
Für die Dokumente des ISMS des LZfD wird im LZfD-Intranet auf den Seiten des
Informationssicherheitsbeauftragten ein zentrales Begriffsverzeichnis (Glossar) geführt. Diese
Begriffsbestimmungen sind verbindlich.
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Dokumentenhistorie
| Version | Datum | Vorgenommene Änderung | Bearbeiter / Autor |
|---|---|---|---|
| 0.1 | 14.10.2006 | Entwurf | Stumm, Förderer |
| 1.0 | 27.07.2007 | Bekanntgabe | Förderer |
| 1.1 | 30.01.2008 | Kap. 1. 1, Kap. 2. 4 und Kap. 5 | Förderer |
| 1.2 | 04.02.2009 | Einpassung in das Gliederungsschema des IT- Sicherheitshandbuches | Förderer |
| 1.3 | 20.02.2012 | Hervorhebung der Verantwortung der Leitung zur IT-Sicherheit in Kap. 1.2 | Förderer |
| 22.02.2012 | Redaktionelle Überarbeitung | Baade | |
| 27.11.2012 | Redaktionelle Überarbeitung | Baade | |
| 1.4 | 08.07.2015 | Anpassung an Auditor-Empfehlungen | Förderer |
| 1.5 | 24.03.2016 | Entwurf einer kompletten Neufassung der Leitlinie Version 1.4 vom 8. Juli 2015 | Kappes |
| 1.6 | 01.04.2016 | Redaktionelle Überarbeitung | Kappes |
| 1.7 | 21.04.2016 | Redaktionelle Überarbeitung | Kappes |
| 1.8 | 27.04.2016 | Redaktionelle Überarbeitung | Kappes |
| 1.9 | 19.05.2016 | Vorlage des abgestimmten Entwurfs zur Freigabe durch die Leitung des LZfD | Förderer |
| 2.0 | 20.05.2016 | Veröffentlichung nach Freigabe | Kappes |
| 2.1 | 04.01.2019 | Review im Revisionszyklus: Aktualisierungen, z.B. MF in FM sowie DSGVO Tz. 4 Verwendung von Schlüsselworten eingefügt Schlüsselwörter im Text angewendet | Kappes |
| 2.2 | 21.01.2019 | Review im Sicherheitsteam, Einarbeitung der Änderungshinweise, Finalisierung zur Vorlage an die Leitung | Kappes |
| 3.0 | 01.02.2019 | Veröffentlichung nach Freigabe durch die Leitung LZfD | Kappes |
| 3.1 | 05.03.2021 | Überprüfung, redaktionelle Überarbeitung | Kehrbeck, Schmidt, Lörch |
| 3.2 | 19.04.2021 | Finalisierung zur Vorlage bei der LZfD-Leitung | Kappes, Kehrbeck, Schmidt, Lörch |
| 4.0 | 25.05.2021 | Veröffentlichung nach Freigabe durch die Leitung LZfD | Kappes |
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| 4.1 | 25.05.2023 | Redaktionelle Überarbeitung, neues LZfD-Logo und barrierefreie Gestaltung | Fischer |
|---|---|---|---|
| 4.2 | 14.12.2023 | Finalisierung zur Vorlage bei der LZfD-Leitung | Kappes |
| 5.0 | 02.01.2024 | Veröffentlichung nach Freigabe durch die Leitung LZfD | Kappes |
| 5.1 | 08.05.2026 | Anpassung an neue ISMS-Dokumentenvorlage inkl. Corporate Design | Fischer |
| 5.2 | 12.06.2026 | Finalisierung zur Vorlage bei der LZfD-Leitung | Fuchs |
| 5.3 | 18.06.2026 | Review | Kappes |
| 6.0 | 15.07.2026 | Veröffentlichung nach Freigabe durch die Leitung LZfD | Fuchs |
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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung .................................................................................................................................................................... 6
1.1 Zielsetzung ....................................................................................................................................................... 6
1.2 Geltungsbereich ............................................................................................................................................. 6
1.3 Bedeutung der Sicherheit im LZfD ......................................................................................................... 6
1.4 Verwendung von Schlüsselworten ........................................................................................................ 7
2 Sicherheitsziele im LZfD ...................................................................................................................................... 8
3 Verantwortlichkeiten ............................................................................................................................................. 9
4 Sicherheitsverstöße ............................................................................................................................................. 10
5 Informationssicherheitsmanagementsystem ............................................................................................ 11
6 Übergreifende Sicherheitsanforderungen ................................................................................................. 12
7 Freigabe und Veröffentlichung ....................................................................................................................... 14
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1 Einleitung
1.1 Zielsetzung
Durch diese Sicherheitsleitlinie werden grundlegende Kriterien für das Verhalten jeder und
jedes Einzelnen in Bezug auf sicherheitsrelevante Fragestellungen aufgezeigt sowie
allgemeine und übergreifende Sicherheitsanforderungen gestellt. Gleichzeitig bildet sie einen
verbindlichen Handlungsrahmen für das Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) und ist
Grundlage für eine rechtskonforme Aufgabenerfüllung.
Durch die Sicherheitsleitlinie soll sichergestellt werden, dass dem jeweiligen Schutzzweck
angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen
werden, um alle organisationseigenen Werte und personenbezogenen Daten angemessen zu
schützen und um die Verfügbarkeit von informationstechnischen beziehungsweise
kommunikationstechnischen Verfahren zu gewährleisten.
1.2 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Sicherheitsleitlinie umfasst alle internen und externen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Räumlichkeiten, Geschäftsprozesse und Fachaufgaben des
LZfD.
1.3 Bedeutung der Sicherheit im LZfD
Das LZfD erbringt im Auftrag des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg (FM) IT-
Dienstleistungen für Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts und ist
Datenverarbeitungszentrum der Steuerverwaltung. Neben der umfassenden Betreuung der
Oberfinanzdirektion und der Finanzämter, stellt das LZfD seine Dienste auch anderen
Bereichen des Finanzressorts zur Verfügung. Ebenso nehmen andere Ressorts des Landes und
Kunden aus anderen Bundesländern die Leistungen des LZfD in Anspruch.
Für eine wirtschaftliche Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Finanz- und Steuerverwaltung sowie
die Kunden des LZfD in erheblichem Umfang auf den Einsatz von Informations- und
Kommunikationstechnik angewiesen. Darüber hinaus sind bei der Verarbeitung von
Steuerdaten gesetzliche Vorgaben aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie
ergänzend des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) und weitere Anforderungen (insbesondere
aus der Steuergesetzgebung) zu beachten und einzuhalten. Als IT-Dienstleister und
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Datenverarbeitungszentrum der Steuerverwaltung bekennt sich das LZfD zu diesen
Anforderungen.
Der hohe Stellenwert der Sicherheit ergibt sich damit aus dem hohen Stellenwert der
Informations- und Kommunikationstechnik für die Finanz- und Steuerverwaltung sowie den
geltenden gesetzlichen Vorgaben für die Verarbeitung von Finanz- und Steuerdaten. Das LZfD
bekennt sich zu seiner Verantwortung für die Sicherheit in der Finanz- und Steuerverwaltung
und für die Sicherheit der Dienstleistungen für seine Kunden.
1.4 Verwendung von Schlüsselworten
Das LZfD verwendet in Vorgabedokumenten für die genauere Unterscheidung zwischen
normativen und informativen Inhalten folgende Schlüsselwörter (gegebenenfalls auch in
Pluralform):
MUSS bedeutet, dass es sich um eine absolut gültige und normative Festlegung
beziehungsweise Anforderung handelt.
DARF NICHT bezeichnet den absolut gültigen und normativen Ausschluss einer Eigenschaft.
SOLL beschreibt eine Festlegung. Abweichungen zu diesen Festlegungen sind in begründeten
und dokumentierten Fällen möglich.
SOLL NICHT kennzeichnet die Festlegung, eine Eigenschaft auszuschließen. Abweichungen
sind in begründeten und dokumentierten Fällen möglich.
DARF bedeutet, dass die Eigenschaften fakultativ oder optional sind. Diese Festlegungen
haben keinen Normierungs- und keinen allgemeingültigen Empfehlungscharakter.
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2 Sicherheitsziele im LZfD
Das Landeszentrum für Datenverarbeitung legt folgende Sicherheitsziele bei der
Aufgabenerfüllung fest:
1. Die Voraussetzungen müssen geschaffen werden, dass die gesetzlichen Vorgaben und
die vertraglichen Vereinbarungen eingehalten werden. Dazu zählt insbesondere die
garantierte Vertraulichkeit, die Integrität und Verfügbarkeit der Steuerdaten, sowie die
Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung und gleichermaßen die Einhaltung der
Kundenanforderungen. Weiterhin muss im LZfD ein Bewusstsein aller Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter geschaffen werden, damit sie sämtliche Bestimmungen der Leitlinie und
die im LZfD gesetzten Standards einhalten.
2. Die Erhaltung der Verfügbarkeit und Kontinuität als Resultat aus der Abhängigkeit der
Steuerverwaltung und der Kunden von der nach den vereinbarten Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit geführten IT muss gewährleistet werden.
3. Sicherheitsanforderungen von übergeordnetem Interesse, für deren Umsetzung eine
vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung besteht, müssen erfüllt werden.
Entsprechende Vorgaben stellen den Mindeststandard bei der Formulierung
behördeninterner Vorschriften und Maßnahmen dar.
4. Die Kontinuität der Arbeitsabläufe innerhalb des LZfD und in der Zusammenarbeit mit
anderen Stellen muss gewährleistet werden.
5. Datenverlust muss vermieden werden.
6. Investitionen müssen geschützt werden, d.h. Erhaltung der in Technik, Informationen,
Arbeitsprozesse und Wissen investierten Werte.
7. Im Sinne der Kundenorientierung muss vor allem auch die Verfügbarkeit von Diensten
sichergestellt werden sowie die Wiederherstellung ausgefallener Systeme in der
vereinbarten Zeitspanne.
8. Eine Beschädigung der Reputation des LZfD und seiner Kunden muss vermieden werden.
Alle Sicherheitsmaßnahmen müssen in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum
möglichen Schaden stehen.
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3 Verantwortlichkeiten
Die strategische Gesamtverantwortung für die Sicherheit liegt bei der Leitung des LZfD. Für die
fachliche Unterstützung und Koordinierung werden Beauftragte benannt.
Die Wahrung der Sicherheit ist eine Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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4 Sicherheitsverstöße
Vorsätzliche und fahrlässige Handlungen und Unterlassungen, die geeignet sind, die
Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität von Informationen, Geschäftsprozessen oder
Verfahren zu beeinträchtigen, beziehungsweise Rechts- und Sicherheitsverstöße, werden
angemessen sanktioniert.
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5 Informationssicherheitsmanagementsystem
Zur Einhaltung der Sicherheitsanforderungen wurde ein Informationssicherheits-
managementsystem (ISMS) aufgebaut. Das ISMS wird betrieben und stetig weiterentwickelt.
Die Leitung des LZfD stellt im Rahmen ihrer Befugnisse hierfür angemessene Ressourcen zur
Verfügung.
Das ISMS ist hierbei die Summe aller Verfahren, Geschäftsprozesse, Strukturen,
Verantwortlichkeiten und Ressourcen, die zur Identifikation, Erreichung, Erhaltung und
Verbesserung des erforderlichen Sicherheitsniveaus beitragen. Hierbei orientiert sich das LZfD
an den Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
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6 Übergreifende Sicherheitsanforderungen
Die Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Sicherheitsanforderungen muss durch geeignete
technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden. Diese Maßnahmen
werden in nachgelagerten Vorgabedokumenten konkretisiert. Sollten einzelne
Sicherheitsanforderungen nicht konkretisiert werden, gelten automatisch die allgemeinen
Vorgaben dieser Leitlinie.
1. Es muss eine übergreifende Aufbau- und Ablauforganisation für Sicherheit betrieben und
kontinuierlich weiterentwickelt werden. Hierzu müssen alle notwendigen Rollen sowie
deren spezifische Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen unter Beachtung der
einzuhaltenden Funktionstrennung sowie die notwendigen Prozesse für das
Informationssicherheitsmanagement festgelegt werden.
2. Alle relevanten Informationen, Anwendungen, Verfahren, IT-Systeme und Infrastrukturen
müssen erfasst, hinsichtlich ihres Schutzbedarfs klassifiziert und einer verantwortlichen
Person zugewiesen werden. Die verantwortliche Person muss für die Angemessenheit
und Wirksamkeit der notwendigen technischen und organisatorischen
Sicherheitsmaßnahmen und für den Schutz dieser Werte gegenüber der Leitung des LZfD
sorgen.
3. Ein Datenaustausch mit Dritten darf nicht erfolgen, wenn er nicht zulässig ist und die
hierfür notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nicht berücksichtigt wurden.
4. Es muss sichergestellt werden, dass bei Nutzung und Betrieb von Informations- und
Kommunikationstechnik die für den jeweiligen Schutzbedarf notwendigen technischen
und organisatorischen Maßnahmen ergriffen werden.
5. Es muss gewährleistet werden, dass bei Beginn und Beendigung eines
Beschäftigungsverhältnisses von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei einem
Wechsel von Arbeitsaufgaben oder -bereichen die jeweils notwendigen
Sicherheitsmaßnahmen angewendet werden.
6. Es muss sichergestellt werden, dass geltende Sicherheitsanforderungen auch bei der
Auslagerung von Aufgaben an Dritte nachweisbar eingehalten werden.
7. Es muss sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen Zutritt zu Räumlichkeiten,
Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnik und Zugriff auf Informationen
erhalten.
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8. Bei Beschaffungen, Softwareentwicklungen oder sonstigen Projekten müssen neben
funktionalen und finanziellen Kriterien auch Sicherheitsanforderungen identifiziert und
deren Erfüllung nachweisbar sichergestellt werden.
9. Es muss sichergestellt werden, dass für Notfälle angemessen vorgesorgt wird und die
negativen Auswirkungen von eintretenden Notfällen auf den Geschäftsbetrieb minimiert
werden.
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7 Freigabe und Veröffentlichung
Diese Sicherheitsleitlinie muss allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie relevanten
Auftragnehmern in geeigneter Weise bekannt gegeben werden.
Die Sicherheitsleitlinie tritt mit ihrer Verkündung am 15. Juli 2026 bis auf Widerruf in Kraft und
ersetzt die bisherige Version 5.0 vom 22. Dezember 2023.
Karlsruhe, 15. Juli 2026
gez. Christiane Gießer, Finanzpräsidentin
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