C7_Erklärung Bewerber-_Bietergemeinschaft_2026-030.docx

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.10.2026, 09:57 (Europe/Berlin)

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Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft[1]

Wir, die nachstehend aufgeführten Bieter (Firmen), beabsichtigen, im Auftragsfalle eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.

Bevollmächtigter Vertreter:

Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass

  • Der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt
  • Alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und
  • Der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Bewerber-/Bietergemeinschaft

1.(Datum)(Name des Nachunternehmers)(Name der erklärenden Person)
2.(Datum)(Name des Nachunternehmers)(Name der erklärenden Person)
3.(Datum)(Name des Nachunternehmers)(Name der erklärenden Person)
4.(Datum)(Name des Nachunternehmers)(Name der erklärenden Person)
5.(Datum)(Name des Nachunternehmers)(Name der erklärenden Person)
  1. Vgl. dazu § 43 VgV und die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen ↑
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