A2_Angebotsprüfung_Wertung_DL PD_2026-030.pdf

IT-Dienstleistungen für Prüfungsdienstverfahren, Statistik und Systemkoordination

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.10.2026, 09:57 (Europe/Berlin)

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A2_Angebotsprüfung und -wertung
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Inhalt

1 Prüfung der Angebote und Feststellung der Eignung ......................... 3

2 Angebot ................................................................................................... 4

2.1 Sprache ............................................................................................................................ 4

2.2 Form der Angebote ......................................................................................................... 4

2.3 Kostenerstattung für die Erstellung des Angebots ..................................................... 5

2.4 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme von Angeboten ................................ 5

2.5 Bestandteile des Angebots ............................................................................................ 5

2.6 Inhalt des Angebots ........................................................................................................ 6

2.6.1 Formanforderungen an die einzureichende Erklärungen und Unterlagen ............... 6

2.6.2 Einzureichende Unterlagen ............................................................................................ 7

2.6.3 C1_Fragebogen zur Leistungsbewertung und C1b_Liste Referenzen ...................... 7

2.6.4 C2_Leistungsverzeichnis ............................................................................................... 7

2.6.5 C3_Eigenerklärung zur Eignung ................................................................................... 7

2.6.6 C3a_Eigenererklärung RUS-Sanktionen, C4_Verpflichtungserklärung zum

Mindestentgelt ................................................................................................................. 8

2.6.7 C3b_Muster_Einwilligungserklärung_Zuverlässigkeitsüberprüfung Fremdpersonal

.......................................................................................................................................... 8

2.6.8 C4 Erklärung Nachunternehmer und/oder C6 Verpflichtungserklärung

Eignungsleihe (sofern zutreffend) ................................................................................. 8

2.6.9 C8_Scientology-Schutzerklärung .................................................................................. 9

2.6.10 Sonstiges ......................................................................................................................... 9

3 Auswahlverfahren ................................................................................. 10

3.1 Formale Prüfung ........................................................................................................... 10

3.2 Eignungsprüfung .......................................................................................................... 10

3.2.1 Feststellung der Eignung bei Eignungsleihe ............................................................. 11

3.2.2 Feststellung der Eignung von Nachunternehmern ................................................... 12

3.2.3 Feststellung der Eignung von Bieter-/Bewerbergemeinschaften ............................ 12

3.3 Prüfung der Angemessenheit der Preise ................................................................... 12

3.4 Wertungsmethode ......................................................................................................... 13

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3.4.1 Ermittlung des Gesamtangebotspreises .................................................................... 14

3.4.2 Wertungskriterien ......................................................................................................... 14

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1 Prüfung der Angebote und Feststellung der Eignung

Dieses Dokument dient ausschließlich dem Informationszweck in Bezug auf die Prüfung der An-

gebote und der Feststellung der Eignung. Es bedarf keiner Bearbeitung. Mit der Abgabe des An-

gebots akzeptiert der Bewerber die Festlegungen und Anforderungen aus diesem Dokument.

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2 Angebot

2.1 Sprache

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Dort, wo es sich nicht vermeiden lässt, ist

auch die Verwendung von englischen Fachbegriffen / Textpassagen erlaubt. Die Verfahrensspra-

che ist deutsch.

Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.

2.2 Form der Angebote

Das Angebot kann nur in elektronischer Form über das vom Auftraggeber eingesetzte e-Verga-

betool eingereicht werden. Dabei ist der Reiter „Angebotsabgabe“ zu nutzen.

Die Abgabe des Angebotes als Nachricht im Bieterportal des e-Vergabetool, sowie mittels Tele-

kopie (Fax) ist nicht erlaubt und führt zum sofortigen Ausschluss vom weiteren Verfahren!

Es wird gebeten, alle Unterlagen, die im e-Vergabetool als verpflichtend abzugeben gekenn-

zeichnet sind („vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“), auszufüllen und einzureichen.

Die Anforderungen zur Zeichnung/Signatur entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Das Angebot ist mindestens in elektronischer Textform gem. § 126 b BGB zu zeichnen.

Alternativ können auch die fortgeschrittene elektronische Signatur, sowie die qualifizierte elektro-

nische Signatur genutzt werden.

Eine anderweitige Angebotsabgabe als in den o. g. Formen (z. B. per E-Mail) ist nicht zulässig

und führt zum Ausschluss des Angebotes.

Wird in den Vergabeunterlagen die elektronische Angebotsabgabe in Textform zugelassen, so ist

diese Form durch das Hochladen des Angebotes auf der e-Vergabeplattform gewahrt.

Eine Zeichnung der Angebotsunterlagen durch den Bieter ist nicht erforderlich, da die Rechtsver-

bindlichkeit des Angebotes mit dem Hochladen der Unterlagen auf die Vergabeplattform herge-

stellt wird.

Angebote von Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie durch den Bevollmäch-

tigten der Bietergemeinschaft hochgeladen wurden.

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Sämtliche Unterlagen eines elektronischen Angebotes sind – sofern die Vergabeunterlagen

hierzu keine ausdrücklichen Vorgaben enthalten – in einem allgemein lesbaren Dateiformat ein-

zureichen (z.B. *.txt, *.docx, *.pdf etc.) Bitte beachten Sie, dass die Unterschriftsfelder in den Un-

terlagen (z.B. Angebotsdeckblatt) den Namen der natürlichen Person, die das Angebot erstellt

hat, enthalten müssen. Fehlt die entsprechende Angabe, so ist das Angebot zwingend auszu-

schließen.

2.3 Kostenerstattung für die Erstellung des Angebots

Für die Erstellung des Angebots und die Beteiligung am Verfahren wird keine Vergütung gewährt.

Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sich das Vergabeverfahren verzögert bzw. die Bindefrist

verlängert oder das Vergabeverfahren aufgehoben wird. Mit Abgabe des Angebots verzichten die

Bieter auf die Geltendmachung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten.

2.4 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme von Angeboten

Angebote können bis zum Abgabetermin berichtigt, geändert oder zurückgezogen werden.

Das Angebot ist vollständig mit allen Unterlagen auf dem Vergabeportal hochzuladen.

Sollten Sie feststellen, dass Sie nicht alle Unterlagen hochgeladen haben, wird gebeten wie folgt

vorzugehen:

Zurückziehen des bisher hochgeladenen Angebots und Hochladen eines Angebots, das alle Un-

terlagen enthält

oder

Hochladen eines weiteren Angebots unter Hinzufügung eines Anschreibens, dass das zuvor

hochgeladene Angebot vom xx.xx.2026 xx.xx Uhr keine Gültigkeit mehr hat.

Änderungen oder Ergänzungen von Angeboten, die nach Ablauf der Angebotsfrist bei der aus-

schreibenden Stelle eingehen, werden nicht berücksichtigt.

2.5 Bestandteile des Angebots

Die finale Aufstellung der im Rahmen der Angebotsabgabe einzureichenden Dokumente ist der

Anlage „C0_zusammenfassende Angaben des Angebots “ zu entnehmen.

Die in der Anlage „C0_ zusammenfassende Angaben des Angebots“ aufgeführten Unterlagen

sind als Bestandteile des Angebots vorzulegen.

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2.6 Inhalt des Angebots

Nachfolgende Kapitel beinhalten Erläuterungen bzw. Hinweise, die Sie bei der Angebotserstel-

lung beachten müssen:

Der Bieter berücksichtigt die im Folgenden aufgeführten Punkte in seinem Angebot, fügt die ge-

forderten Unterlagen bei und nimmt ausführlich zu den einzelnen Punkten und Fragen Stellung

(z. B. durch Beifügen aussagekräftiger Unterlagen).

Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes für erforderlich gehalten werden, sind diese

auf einer gesonderten Anlage beizufügen. Die Änderungen an Eintragungen müssen zweifelsfrei

sein.

Alle verlangten Unterlagen (Erklärungen und Nachweise) sind bis zum Ablauf der Angebotsab-

gabe mit dem Angebot einzureichen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV innerhalb einer zu bestim-

menden Nachfrist nachzufordern. Soweit im Rahmen einer gegebenenfalls erfolgenden Nachfor-

derung von Unterlagen nach § 56 Abs. 4 VgV solche Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt wer-

den, wird der Auftraggeber das betreffende Angebot ausschließen.

Wenn von der Vergabestelle gesondert verlangte Unterlagen, z. B. im Rahmen der Aufklärung

nach § 15 Abs. 5 VgV, nicht rechtzeitig vorgelegt werden, behält sich der Auftraggeber vor, das

Angebot vom Vergabeverfahren auszuschließen.

2.6.1 Formanforderungen an die einzureichende Erklärungen und Unterlagen

Die Vergabe erfolgt vollständig elektronisch über die Vergabeplattform. Für alle einzureichenden

Erklärungen, Formblätter und Nachweise (einschließlich Nachunternehmererklärungen und Er-

klärungen Dritter) ist die elektronische Textform gemäß § 126b BGB ausreichend.

Zur Wahrung der Textform muss die jeweilige Erklärung lesbar abgeschlossen sein und die han-

delnde, vertretungsberechtigte Person des Unternehmens namentlich (Vorname und Nachname)

sowie das Unternehmen klar benannt werden (Beispiel: „Musterbau GmbH, vertreten durch den

Geschäftsführer Max Mustermann“).

Anschließend wird auf Kapitel 2.2 hingewiesen.

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Ein Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, wenn die geforderten Erklärungen oder

Formblätter bis zum Ablauf der Angebotsfrist unvollständig oder überhaupt nicht eingereicht wer-

den oder wenn bei den Erklärungen die namentliche Benennung der handelnden Person fehlt.

2.6.2 Einzureichende Unterlagen

Die einzureichenden Unterlagen sind abschließend im Formular „C0 zusammenfassende Anga-

ben des Angebots“ aufgeführt.

2.6.3 C1_Fragebogen zur Leistungsbewertung und C1b_Liste Referenzen

Die beiden Unterlagen sind je Los und zwingend mit dem Angebot abzugeben.

Angebote, welche die beiden Unterlagen unausgefüllt beinhalten, werden von der weiteren Be-

wertung ausgeschlossen. Liegen dem Angebot C1_Fragebogen zur Leistungsbewertung oder

C1b_Liste_ Referenzen oder beide nicht vor, ist eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 3 VgV

ausgeschlossen.

Ferner ist eine Nachforderung der Unterlagen zu den B-Kriterien ausgeschlossen, weil es sich

hierbei um leistungsbezogene Nachweise handelt, vgl. § 56 Abs. 3 VgV.

Eine Nachforderung zu den Ausschlusskriterien ist möglich. Der Auftraggeber kann jedoch auf

die Nachforderung diese Unterlagen verzichten.

2.6.4 C2_Leistungsverzeichnis

Das C2_Leistungsverzeichnis ist je Los einzureichen.

Eine Nachforderung dieser Unterlage erfolgt nicht, weil es sich hierbei um einen leistungsbezoge-

nen Nachweis handelt, der gem. § 56 Abs. 3 VgV nicht nachgefordert werden darf.

Bitte beachten Sie, dass im C2_Leistungsverzeichnis die Tagessätze eingetragen werden müs-

sen.

Angebote, für deren Wertung wesentliche Preisangaben fehlen, sowie Angebote, die neben den

geforderten Preisangaben weitere Preisangaben bzw. Kosten enthalten, werden von der weiteren

Bewertung ausgeschlossen.

Das Leistungsverzeichnis ist zwingend mit dem Angebot abzugeben. Angebote, welche kein aus-

gefülltes Leistungsverzeichnis beinhalten, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.

Eine Nachforderung ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.

2.6.5 C3_Eigenerklärung zur Eignung

Es gelten die in der Anlage „C3 Eigenerklärung zur Eignung“ aufgeführten Ausschlusskriterien.

Der Vordruck ist entsprechend zu prüfen und dem Angebot beizufügen.

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Sofern beim Bieter ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, hat der Bieter die

Möglichkeit des Nachweises der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. Entsprechende Unterlagen

sind unaufgefordert auf gesonderter Anlage mit dem Angebot einzureichen.

Sofern die Erfüllung der Eignungsanforderungen nicht festgestellt werden kann, führt dies zum

Ausschluss des Angebotes.

2.6.6 C3a_Eigenererklärung RUS-Sanktionen, C4_Verpflichtungserklärung zum

Mindestentgelt

Falls das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird oder es beabsichtigt ist, die

Leistungen an einen Nachunternehmer zu vergeben, sind die Anlage „C3a_Eigenererklärung

RUS-Sanktionen“ und „C4_Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt“, entsprechend ergänzt

und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder im Falle einer Nachunternehmerschaft in

Textformt, dem Angebot beizufügen.

2.6.7 C3b_Muster_Einwilligungserklärung_Zuverlässigkeitsüberprüfung

Fremdpersonal

Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen zur Kenntnis bei und muss erst bei der Erteilung des

Zuschlags eingereicht werden.

2.6.8 C4 Erklärung Nachunternehmer und/oder C6 Verpflichtungserklärung

Eignungsleihe (sofern zutreffend)

Sofern der Bieter die Erbringung von Leistung(en) durch Unterauftragnehmer vorsieht, diese(n)

Unterauftragnehmer aber mit Angebotsabgabe noch nicht benennen kann (siehe Anlage „C0_zu-

sammenfassende Angaben des Angebots“, Ziff. 7), behält sich der Auftraggeber vor, vom Bieter

die Benennung des/der Unterauftragnehmer(s) zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren zu ver-

langen. Diese Benennung soll spätestens vor Erteilung des Zuschlages erfolgen. Eine Ausnahme

besteht im Rahmen der Eignungsleihe für berufliche Leistungsfähigkeit, hier ist eine Benennung

mit Angebotsabgabe erforderlich, vgl. 3.2.1.

Die Benennung erfolgt mittels einer vom jeweiligen Unternehmen gezeichneten C5_Erklä-

rung_Nachunternehmer und dient der Führung des Nachweises, dass dem Bieter die erforderli-

chen Mittel dieser/s Unterauftragnehmer(s) tatsächlich zur Verfügung stehen.

Der Bieter muss im Falle einer Eignungsleihe für das/die andere(n) Unternehmen (in der Regel

für den bzw. die Unterauftragnehmer) eine vom jeweiligen Unternehmen gezeichnete C6_Ver-

pflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen.

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2.6.9 C8_Scientology-Schutzerklärung

Die Angaben zu Scientology-Schutzerklärung ist für den Bieter in der Anlage C0_zusammenfas-

sende Angaben des Angebots unter Ziff. 13 auszufüllen. Im Falle Nachunternehmerschaft ist die

Anlage C8_Scientology-Schutzerklärung_NU auszufüllen.

2.6.10 Sonstiges

Folgende Bestandteile der Vergabeunterlagen sind nicht dem Angebot des Bieters beizufügen:

• dieses Dokument

• A1_Bewerbungsbedingungen

• B1_Leistungsbeschreibung

• A2_Angebtosprüfung- und -wertung

• EVB-IT Dienstvertrag mit Anlagen

• Leere/nichtzutreffende Anlagen und Vordrucke sind nicht einzureichen.

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3 Auswahlverfahren

Die einzelnen Angebote durchlaufen einen Prozess, bei dem sie nachfolgendem Schema geprüft

und bewertet werden:

a) Formale Prüfung des Angebots gemäß §§ 56 und 57 VgV.

b) Eignungsprüfung des Unternehmens gemäß § 42 VgV.

c) Prüfung der Angemessenheit der Preise gemäß § 60 VgV.

d) Wirtschaftlichkeitsprüfung/Wertung der Leistung gemäß § 58 VgV.

Es gelangen nur diejenigen Angebote in die nächste Wertungsstufe, welche die Anforderungen

der Vergabestelle nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Aus allen verbleibenden Angeboten

ermittelt der Auftraggeber anhand der Bewertungskriterien und der Preise das wirtschaftlichste

Angebot.

3.1 Formale Prüfung

• Alle Angebote werden anhand folgender Ausschlusskriterien formal geprüft:

Krite-
Formale Prüfung der Angebote
rium
Form -und fristgerechter Eingang des Angebots, § 57 Abs.1 Nr.1 VgVA
Das Angebot enthält die geforderten Erklärungen und Nachweise,
A
§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen sind zweifelsfrei,
A
§ 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen wurden nicht vorge-
A
nommen, § 57 Abs.1 Nr. 1 VgV
Alle Preisangaben sind vorhanden, § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgVA
Es wurden keine Nebenangebote abgegeben, § 57 Abs. 1 Nr. 6 VGVA

Tabelle 1 – Formale Kriterien

3.2 Eignungsprüfung

Der Auftraggeber stellt die Eignung auf Basis der C3e_Eignungsmatrix fest. Die Eignung liegt

vor, wenn alle A-Kriterien erfüllt sind

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3.2.1 Feststellung der Eignung bei Eignungsleihe

Greift der Bieter/Bewerber für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfä-

higkeit und/oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten ande-

rer Unternehmen zurück, so ist durch eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nach-

zuweisen, dass dem Bieter/Bewerber die für diesen Auftrag erforderlichen Kapazitäten durch das

eignungsleihende Unternehmen tatsächlich zur Verfügung gestellt werden und dass das eig-

nungsleihende Unternehmen die geforderten Eignungskriterien tatsachlich erfüllt .

Der Bieter/Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfä-

higkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung

die Kapazitäten des anderen Unternehmens nur dann in Anspruch nehmen, wenn dieses die

Leistung erbringt, für die die Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1 Satz 3 VgV). In diesen Fäl-

len, insbesondere bei Einbeziehung von Referenz-Projekten des Eignungsleihe-Unternehmens,

muss der Bieter/Bewerber folglich das benannte Eignungsleihe-Unternehmen zugleich als Unter-

auftragnehmer bereits mit der Angebotsabgabe benennen und es bei der Vertragsausführung

einsetzen.

Werden Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftli-

che und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haften der Bieter/Bewerber

und das eignungsleihende Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang

der Eignungsleihe gemeinsam.

Das eignungsleihende Unternehmen unterliegt der Eignungsprüfung hinsichtlich der Erklärung

des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie in dem Umfang, in welchem sich der Bie-

ter/Bewerber auf die Eignung des eignungsverleihenden Unternehmens beruft.

Das eignungsleihende Unternehmen hat Eignungsunterlagen entsprechend C0_zusammenfas-

sende Angaben des Angebots vorzulegen.

Werden die Anforderungen an die Eignung nicht erfüllt oder liegen zwingende Ausschlussgründe

nach § 123 GWB vor, so hat der Bieter/Bewerber das eignungsleihende Unternehmen zu erset-

zen (§ 47 Abs. 2 Satz 3 VgV). Wird das eignungsleihende Unternehmen nicht ersetzt, wird das

Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen.

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3.2.2 Feststellung der Eignung von Nachunternehmern

Der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/Bewerbergemeinschaft hat – für die an Unterauftragnehmer

übertragenen Bereiche – die Eignung auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer auf Verlan-

gen des Auftraggebers nachzuweisen.

Werden die Anforderungen an die Eignung nicht erfüllt oder liegen zwingende Ausschlussgründe

nach § 123 GWB vor, so hat der Bieter/Bewerber den Unterauftragnehmer zu ersetzen (§ 36

Abs. 5 Satz 2 VgV). Wird der Unterauftragnehmer nicht ersetzt, wird das Angebot gem. § 57 Abs.

1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen.

Der Einsatz weiterer oder der Austausch bisheriger Unterauftragnehmer als der im Vergabever-

fahren benannten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Ein-

satz weiterer / Austausch bisheriger Unterauftragnehmer setzt eine vorherige Eignungsprüfung

des neuen Unterauftragnehmers durch den Auftraggeber voraus. Diesbezüglich gilt das oben be-

schriebene.

Die Unterauftragnehmer haben Eignungsunterlagen entsprechend C0_zusammenfassende An-

gaben des Angebots vorzulegen.

3.2.3 Feststellung der Eignung von Bieter-/Bewerbergemeinschaften

Die Bieter-/Bewerbergemeinschaft hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für jedes ihrer

Mitglieder der Bieter-/Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die Eignungskriterien zur wirtschaft-

lichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind durch die Bie-

ter-/Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erfüllen.

Die Bieter-/Bewerbergemeinschaft hat Eignungsunterlagen entsprechend C0_zusammenfas-

sende Angaben des Angebots vorzulegen.

3.3 Prüfung der Angemessenheit der Preise

Gemäß § 60 VgV wird eine Prüfung der Angemessenheit der Preise durchgeführt.

Auf die in den Angeboten enthaltenen Preise findet die Verordnung über Preise VO PR Nr. 30/53

vom 21.11.1953 (BAnz. Nr. 244) Anwendung. Insbesondere sind Mengen- und Wertrabatte,

Skonti und besondere Lieferbedingungen einzuräumen, die beim Vorliegen gleicher Verhältnisse

nichtöffentlichen Auftraggebern üblicherweise gewährt werden oder gewährt werden würden, § 4

Abs. 3 VO PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953 (BAnz. Nr. 244). Nebenkosten bei Dienstleistungen (z.

B. Zuschläge, Reisekosten, Spesen u. ä.) werden nicht gesondert erstattet. Die Vergabestelle be-

hält sich vor, eine Preisprüfung durchführen zu lassen.

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3.4 Wertungsmethode

Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der

„Erweiterten Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018*

Der Schwankungsbereich beträgt 10%. Das maßgebliche Entscheidungskriterium innerhalb des

Schwankungsbereichs ist der Preis.

Hinsichtlich der Leistungsbewertung ist es daher erforderlich, dass die Angebote alle A-Kriterien

und die B-Kriterien die Mindestpunktzahl vorbehaltlos erfüllen.

Aus allen wertbaren Angeboten wird eine Kennzahl aus dem Quotienten von Leistungspunkten

und Angebotspreis gebildet.

Die entsprechende Formel stellt sich folgendermaßen dar:

L (Angebot)

Z (Angebot) = ———— *1.000.000

P(Angebot)

Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:

Z (Angebot) = Kennzahl für Leistungs-Preis-Bewertung des zu bewertenden Angebots

L (Angebot) = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) des zu bewertenden Angebots

P (Angebot) = Preis (Euro) des zu bewertenden Angebots

Die Kennzahl [Z] stellt das Leistungs-Preis-Verhältnis für das jeweilige Angebot dar. Kennzahlen

werden mit dem Faktor 1.000.000 skaliert. Die Berechnung der Kennzahl erfolgt auf sechs Nach-

kommastellen.

Das Angebot mit der höchsten Kennzahl wird zum führenden Angebot für die Berechnung des

Schwankungsbereiches.

Sollte nach dieser Berechnung zwischen zwei oder mehreren Angeboten ein Gleichstand der

Kennzahl Z bestehen, wird die Rangfolge für die Auswahl nachfolgenden Schritten festgelegt:

• Der Vorzug wird vorrangig dem Angebot mit dem niedrigeren Brutto-Gesamtpreis erteilt.

• Besteht auch bei den Angebotspreisen Identität, erhält das Angebot mit der höheren

Punktzahl in der fachlichen Leistungsbewertung den Vorzug.

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• Führt auch dies zu keinem eindeutigen Ergebnis, wird die Entscheidung durch einen

Losentscheid unter Aufsicht einer unbeteiligten Person getroffen.

• Führt auch dies zu keinem eindeutigen Ergebnis, wird die Entscheidung durch einen

Losentscheid unter Aufsicht einer unbeteiligten Person getroffen.

Alle Angebote, die außerhalb von 10% von dieser höchsten Kennzahl (Schwankungsbereich) lie-

gen, scheiden von der weiteren Wertung aus.

3.4.1 Ermittlung des Gesamtangebotspreises

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf Grundlage der Bruttopreise. Dieser

setzt sich zusammen aus dem Angebotsnettopreis zuzüglich der vom Auftraggeber zu tragende

Umsatzsteuer und zwar unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld.

3.4.2 Wertungskriterien

Die Verteilung der Leistungspunkte ist dem „C1 Fragebogen zur Leistungsbewertung“ zu entneh-

men.

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