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Bieterleitfaden
Rechtliche Aspekte, Eignungskriterien,
Angaben zum Vergabeverfahren:
Vergabenummer: 04-IN26E1OV
IN.SiTU – Los 5
Technik Basisbetrieb
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Bieterleitfaden Vergabe-Nr. 04-IN26E1OV
Inhalt
- Angaben zum Verfahren .................................................................................................... 3 1.1 Vergabestelle .............................................................................................................. 3 1.2 Einführung in das Verfahren ...................................................................................... 3 1.3 Vertraulichkeit/Nutzungsrechte.................................................................................. 4 1.4 Lose ............................................................................................................................ 4 1.5 Unklarheiten ............................................................................................................... 4 1.6 Kennzeichnung von Geheimnissen ............................................................................ 5 1.7 Bekanntmachung über Auftragsvergabe .................................................................... 5
- Angaben zum Angebot ....................................................................................................... 5 2.1 Versendung der Vergabeunterlagen ........................................................................... 5 2.2 Einreichung des Angebots .......................................................................................... 5 2.3 Hauptangebot ............................................................................................................. 5 2.4 Verfahrenssprache ...................................................................................................... 6 2.5 Vollständigkeit der Angebote ..................................................................................... 6 2.6 Arbeits- und Bietergemeinschaften ............................................................................ 6 2.7 Weitervergabe an Nachunternehmer .......................................................................... 6 2.8 Neben- Alternativangebote ........................................................................................ 6 2.9 Kosten der Angebotserstellung .................................................................................. 7
- Rechtsschutz ....................................................................................................................... 7
- Eignungsprüfung/Bedingungen .......................................................................................... 7
- Zahlungsbedingungen ........................................................................................................ 8
- Preisblatt ............................................................................................................................. 9
- Vertragsbedingungen ......................................................................................................... 9
- Transport/Lieferung ........................................................................................................... 9
- Bindefrist ............................................................................................................................ 9
- Wettbewerbsregister ....................................................................................................... 9
- Sanktionslistenprüfung ................................................................................................. 10
- Ausfall Leistungserbringung ........................................................................................ 10
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Bieterleitfaden Vergabe-Nr. 04-IN26E1OV
1. Angaben zum Verfahren
1.1 Vergabestelle
Vergabestelle und Auftraggeberin ist die:
Universität Siegen Die Kanzlerin Dezernat 1, Abteilung 1.3 Beschaffung Adolf-Reichwein-Str. 2a 57076 Siegen
Fragen zur Ausschreibung und die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in regelmäßigem, angemessenem Turnus beantwortet. Die Fragen und Antworten mit einer allgemeinen Relevanz werden danach in anonymisierter Form allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Die den Bietern übermittelten Antworten werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind im weiteren Verfahren zu beachten.
1.2 Einführung in das Verfahren
Dieses Vergabeverfahren erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 97 GWB i. V. m. § 15 VGV.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Siegen. Angebote von Anbietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Anbieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bieter- gemeinschaft) sind unzulässig. Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann als Mitglied einer Bietergemeinschaft auftreten oder für mehrere Anbieter eingebunden werden (Mehrfachbeteiligungen), wenn der Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere keine Kenntnis von oder kalkulationserhebliche Einflussmöglichkeiten auf Angebotspreise mehrerer Anbieter besteht.
Änderungen an den Vergabeunterlagen (z. B. Leistungsbeschreibung/Rahmenvertrag) durch den Bieter sind nicht zulässig. Hinweise und vergaberechtlich erforderliche Änderungen der Vergabestelle werden über den Vergabemarktplatz NRW bekanntgegeben (siehe Ziffer 2.8).
Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu
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wahren. Er hat hierzu auch seine Mitarbeitenden und eventuelle Nachunternehmer zu verpflichten.
Das Angebot ist unter Beachtung der nachfolgenden Anforderungen ausschließlich über den Vergabemarktplatz NRW
elektronisch bis
27.10.2026, 11:00 Uhr
einzureichen.
Der Zuschlag erfolgt auf das an den Zuschlagskriterien gemessene wirtschaftlichste Angebot.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Ablauf des Vergabeverfahrens sowie die Termine im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen im Laufe des Verfahrens zu ändern, soweit dies zweckmäßig ist. Über etwaige Änderungen und/oder Anpassungen wird die Auftraggeberin die Bieter rechtzeitig über den Vergabemarktplatz des Landes NRW informieren.
1.3 Vertraulichkeit/Nutzungsrechte Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. Eine weitergehende anderweitige Nutzung – gleich welcher Art – ist ausgeschlossen. Die Auftraggeberin erhält neben dem Eigentumsrecht an den Angebotsunterlagen der Bieter – unter Wahrung deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – auch ein auf das hier gegenständliche Vergabeverfahren bezogenes unentgeltliches, ausschließliches, unwiderrufliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes und übertragbares Nutzungs- und Verwertungsrecht. Der Auftraggeber darf sämtliche durch die Bieter erstellten Unterlagen für den Gegenstand des Vergabeverfahrens, die durch den erfolgreichen Bieter erstellten Unterlagen zusätzlich auch zum Zwecke der Projektrealisierung uneingeschränkt nutzen und verwerten.
1.4 Lose Diese Ausschreibung ist Teil eines Projektes dessen Gesamtumfang oberhalb der EU- Schwelle liegt. Die einzelnen Lose werden als getrennte Ausschreibungen veröffentlicht. Aufgrund dessen erfolgt die Vergabe im Rahmen eines offenen Verfahrens nach §15 VGV unabhängig vom geschätzten Auftragswert des einzelnen Loses.
1.5 Unklarheiten Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Dasselbe gilt für eventuelle Widersprüche und Unvollständigkeiten in den Vergabeunterlagen. Vorgenannte Hinweise sind unmittelbar an die unter Ziff. 2.7 genannte Kontaktstelle zu richten. Angaben, welche die Vergabeunterlagen ergänzen oder berichtigen, werden allen
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Bietern mitgeteilt. Sie gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe als verbindliche Bestandteile der Vergabeunterlagen.
1.6 Kennzeichnung von Geheimnissen Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebotes, die berechtigterweise ein Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Rechtsbehelfsverfahrens von seiner Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte (z.B. andere Teilnehmer oder Bieter) ausgehen.
1.7 Bekanntmachung über Auftragsvergabe Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung sein Name entsprechend der Vorgaben der EU bekannt gegeben wird. Sofern durch den Bieter Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet die Auftraggeberin nach pflichtgemäßem Ermessen.
2. Angaben zum Angebot
2.1 Versendung der Vergabeunterlagen Die Auftraggeberin stellt die Vergabeunterlagen auf dem Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung. Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bieter die Auftraggeberin hierüber umgehend zu informieren. Die dem Bieter nicht zugänglichen Vergabeunterlagen werden dann schnellstmöglich zur Verfügung gestellt. Die Bieter sind daher aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind.
2.2 Einreichung des Angebots Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW einzureichen. Auf anderem elektronischem Wege übermittelte Angebote (Telefax, E-Mail etc.) sind nicht zugelassen.
2.3 Hauptangebot Es ist ein Angebot einzureichen, das eine geordnete Struktur, Qualität und Kalkulation erkennen lässt. Der Bieter hat zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote sein Angebot ausschließlich auf Grundlage der von der Vergabestelle vorgegebenen Festlegungen zu erstellen.
Das Angebot hat insbesondere die Angaben des anliegenden Preisblatt_04-IN26E1OV sowie die durch den Bieter auszufüllenden Angaben in der Bieterbewertung_04-IN26E1OV zu enthalten. Die nachfolgenden Ausführungen sowie das Leistungsverzeichnis sind zu beachten und die dort aufgeführten Themen im schriftlichen Angebot darzulegen.
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2.4 Verfahrenssprache Verfahrenssprache ist deutsch. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Gespräche werden ebenfalls in deutscher Sprache geführt. Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass Teilnehmende an etwaigen Gesprächen in der Lage sind, deutsch zu sprechen und zu verstehen. Anderenfalls muss auf Verlangen der Auftraggeberin eine dolmetschende oder sonstige übersetzende Person auf Kosten des Bieters gestellt werden. Das Risiko von Übersetzungsfehlern liegt beim Bieter.
2.5 Vollständigkeit der Angebote Zur Wertbarkeit sollen sämtliche Angebote vollständig sein, d. h. es müssen alle geforderten Unterlagen, Erklärungen, die vollständigen Preisangaben enthalten sowie rechtsverbindlich unterzeichnet sein. Die Bieter werden gebeten, dem Angebot ein Inhaltsverzeichnis voranzustellen, in welchem sämtliche Überschriften mit zugehöriger Seitenzahl aufgeführt sind. Nicht vollständig und nicht ausschreibungskonform abgegebene Angebote können zum Ausschluss vom Ausschreibungsverfahren führen.
2.6 Arbeits- und Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben zu erklären, im Falle der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch auszuführen. Die Bietergemeinschaft hat ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft zu benennen, dass die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertreten darf. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
2.7 Weitervergabe an Nachunternehmer Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er mit seinem Angebot Art und Umfang der durch die Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und – soweit ihm diese bereits bekannt sind – die vorgesehenen Nachunternehmer benennen (Eigenerklärung). Die Benennung der Nachunternehmer hat spätestens bei Anforderung der Benennung durch die Auftraggeberin zu erfolgen. Führen die Nachunternehmer wesentliche Leistungen aus, sind sie auf Anforderung der Auftraggeberin bereits vor dem Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung zu benennen.
Sämtliche im Angebot benannten Unternehmen oder wesentlichen Nachunternehmer für die Leistungselemente der EU-Vergabebekanntmachung haben mit Angebotsabgabe für den Auftragsfall schriftlich zu bestätigen, dass sie voraussichtlich die entsprechenden für sie vorgesehenen Leistungen erbringen werden, und zu versichern, dass ihnen dazu die erforderlichen finanziellen, personellen und sachlichen Mittel zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben und die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Wenn und soweit ein Bieter sich im Rahmen der Eignungsprüfung auf die Eignung eines Nachunternehmers berufen will („Eignungsleihe“), muss er diese benennen und eine Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer gemäß Eigenerklärung vorlegen.
2.8 Neben- Alternativangebote Nebenangebote und/oder Alternativangebote sind nicht zugelassen. Werden mehrere Angebote eingereicht, wird ausschließlich das zeitlich jüngste Angebote gewertet.
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2.9 Kosten der Angebotserstellung Für die Erstellung des Angebots wird den Bietern keine Entschädigung gewährt.
3. Rechtsschutz
Die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de Fax.: +49 2514112165
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Eine Rüge bzw. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
-
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
-
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
-
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden oder
-
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
4. Eignungsprüfung/Bedingungen
Für die Vergabe der Leistung kommen ausschließlich Bieter in Betracht, die fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sowie nicht nach §§ 123 und 124 GWB auszuschließen sind. Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-ver- zeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern von der Auftraggeberin im Vordruck Eigenerklärung Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis ihrer Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mit den beigefügten Formularen erbringen. Den Nachweis zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen hat der Bieter durch Vorlage des Vordrucks Eigenerklärung zu erbringen. Die Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind im Vordruck Eigenerklärung aufgelistet und müssen unter Beifügung der dort genannten selbst beizubringenden Unterlagen nachgewiesen werden. Soweit lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Die Nachweise sollen unbedingt in der hier angegebenen Reihenfolge eingereicht werden. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bieter von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden! Ein Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass die Auftraggeberin Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor. Sofern sich der Bieter auf die Eignung anderer Unternehmen (im Rahmen einer Bietergemeinschaft oder bzgl. Nachunternehmer) beruft, sind die jeweiligen Erklärungen und Nachweise (insb. Eigenerklärungen und Referenzen) durch dieses oder diese Unternehmen zu führen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat außerdem bei Aufforderung durch die Auftraggeberin noch vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung des oder der jeweiligen Nachunternehmer(s) beizubringen. Weiter behält die Auftraggeberin sich vor, auch von den Unternehmen, die zwar Nachunternehmer einsetzen, sich jedoch nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf die Nachunternehmer beziehen, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer und ggf. eine Verpflichtungserklärung einzuholen. Die geforderten Nachweise sind von dem Bieter bzw. den Mitgliedern der Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise können von der Auftraggeberin nachgefordert werden. Sämtliche Referenzen müssen erbrachte Leistungen umfassen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach der erbrachten Leistung.
Die Rechnungsstellung erfolgt nachträglich und muss als PDF-Datei unter Angabe der Auftragsnummer an die im Auftrag genannte E-Mail-Adresse erfolgen.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Im Falle einer Skontogewährung kann die Zahlungsfrist auf bis zu 14 Tage verkürzt werden. Die Zahlungsfrist beginnt mit Eingang einer ordnungsgemäß erstellten und prüfbaren Rechnung im Original, frühestens jedoch mit
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Ablauf des Tages, an dem die abgerechnete Leistung vom Auftragnehmer ordnungsgemäß erbracht wurde.
6. Preisblatt
Die Bieter haben mit ihrem Angebot das vollständig ausgefüllte „Preisblatt_04-IN26E1OV“ einzureichen. Bei Widersprüchen zwischen Einzel- und Gesamtpreis ist der jeweilige Einzelpreis maßgeblich. Der bewertungsrelevante Preis ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (Bruttopreis) anzugeben. Die Bieter haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. Bei der Anwendung des Reverse-Charge- Verfahrens ist dies im Preisblatt durch den Bieter anzugeben. In diesen Fällen wird – zur vergleichbaren Angebotswertung – die Steuer durch die Universität Siegen dem Angebot zugerechnet.
7. Vertragsbedingungen
Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer stimmt den Vertragsbedingungen des Landes NRW mit Einreichung des Angebots zu.
8. Transport/Lieferung
Bei Inanspruchnahme einer Lieferung per Spediteur dürfen nur autorisierte Wirtschaftsbeteiligte (AEO) an der Lieferung/dem Transport beteiligt werden. Die obligatorische Prüfungspflicht zum Spediteur obliegt dem Bieter.
9. Bindefrist
Auf Verlangen der Auftraggeberin haben die Bieter innerhalb der von der Auftraggeberin vorgegebenen Frist zur erklären, ob sie einer Verlängerung der Bindefrist bis zu dem von der Auftraggeberin bestimmten Zeitpunkt zustimmen. Eine fehlende Zustimmung führt zum Ausschluss vom Verfahren. Erfordert die verzögerte Zuschlagserteilung eine Verschiebung der Ausführungsfristen, hat der Bieter die Vergabestelle hierauf vor der Auftragsbestätigung hinzuweisen. Unterbleibt der Hinweis, gelten die Ausführungsfristen der Vergabeunterlagen als vereinbart.
10. Wettbewerbsregister
Vor Zuschlagserteilung wird die Auftraggeberin für den Bieter sowie alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Nachunternehmer Auszüge aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Sollte in diesem Register ein Eintrag für den Bieter, ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder einen Nachunternehmer bestehen, muss der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft oder der Nachunternehmer dies mit der Abgabe des Angebots erklären und die Selbstreinigung detailliert erläutern. Sollten die Angaben fehlen oder die Selbstreinigung nicht ausreichend erläutert oder vorgenommen worden sein, wird das Angebot ausgeschlossen.
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11. Sanktionslistenprüfung
Eine Auftragsvergabe ist nur an Bieter möglich die nicht in den Sanktionslisten eingetragen sind. Angebote von Bietern mit einem Eintrag in einer Sanktionsliste werden vom Verfahren ausgeschlossen. Mit der Durchführung des Auftrags dürfen nur Personen betraut werden, die nicht in einer Sanktionsliste eingetragen sind.
12. Ausfall Leistungserbringung
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz, Liquidation oder anderen Gründen endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Vergabeergebnisses bis Wertungsplatz 3 anzutragen. Ein Rechtsanspruch der übrigen Bieter besteht insoweit nicht.
Wir freuen uns auf Ihr Angebot und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Universität Siegen Die Kanzlerin Vergabestelle
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