078-26_Anlage 7 Vordrucke_Erklaerungen.pdf

IT-Arbeitsplatzgeräte: PCs, Notebooks, Convertibles und Monitore

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 21:16 (Europe/Berlin)

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Offenes Verfahren – Az. 124-8010-078/26 „Vordrucke / Erklärungen IT-Arbeitsplatzgeräte“

Vordrucke / Erklärungen

zu unternehmensbezogenen Angaben

für das offene Verfahren

gem. § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 Abs. 1 S. 1 VgV

zur Beschaffung von

IT-Arbeitsplatzgeräte

In vier Losen

Aktenzeichen: 124-8010-078/26

Stand: 06.05.2026

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Offenes Verfahren – Az. 124-8010-078/26 „Vordrucke / Erklärungen IT-Arbeitsplatzgeräte“

Allgemeine Hinweise der Vergabestelle:

− In den nachfolgenden Vordrucken wird aus Gründen der Lesbarkeit statt der „Ich/Wir“ allein die „Ich“-Form verwendet.

− Die nachfolgenden Vordrucke / Erklärungen sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft zur Erstellung und Einreichung eines Angebotes zu verwenden. Die Nachweise und Erklärungen müssen vom Bieter / der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, sofern nicht anders angegeben.

− Die Vordrucke können für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes vor dem Ausfüllen in der benötigten Anzahl vervielfältigt werden.

− In den eingereichten Unterlagen muss die Person des Erklärenden eindeutig erkennbar sein, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Auf Ziffer 4 der Bewerbungsbedingungen (Form der Angebote und deren Einreichung) wird verwiesen.

− Bitte laden Sie die Datei „Erklärungen" nach dem Befüllen der entsprechenden Felder wiede- rum insgesamt als Datei hoch und nicht separat als einzelne Erklärungen.

Hinweise der Vergabestelle zu den Vordrucken:

− Die Vergabestelle weist auf die in den Bewerbungsbedingungen enthaltene Checkliste hin, der sich entnehmen lässt, durch wen (Bieter / Bietergemeinschaft / jedes Mitglied der Bieter- gemeinschaft / Unterauftragnehmern / ggf. alle) die Erklärungen / Vordrucke / Nachweise je- weils abgegeben werden müssen.

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Übersicht

Vordruck 1 Angebot ................................................................................................ 4 Vordruck 2 Angaben zum Bieter ............................................................................. 5 Vordruck 3 Erklärung Bietergemeinschaft .............................................................. 8 Vordruck 4 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB 10 Vordruck 5 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB 13 Vordruck 6 Eigenerklärung zum Umsatz .............................................................. 15 Vordruck 7 Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung ................. 16 Vordruck 8 Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens ................. 17 Vordruck 9 Referenzen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Halbs. 1 VgV)..................................... 18 Vordruck 10 Eignungsrelevante Unternehmen ....................................................... 22 Vordruck 11 Unterauftragnehmer ........................................................................... 26 Vordruck 12 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen 28 Vordruck 13 Scientology-Schutzerklärung .............................................................. 30 Vordruck 14 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG 31 Vordruck 15 Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit ........ 32 Vordruck 16 Einverständniserklärung der Mitarbeiter für eine polizeiliche Überprüfung 33 Vordruck 17 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) .................................................................. 34 Vordruck 18 Eigenerklärung Russland-Sanktionen ................................................ 36

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Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:

Vordruck 1 Angebot

Hiermit gebe ich in dem offenen Vergabeverfahren „Beschaffung von IT-Arbeitsplatzgeräten in vier Losen“ nach § 119 Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) i.V.m. § 15 Abs. 1 S. 1 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) mein verbindliches Angebot ab.

Ich bestätige, dass ich die Anforderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen uneingeschränkt anerkenne und dass die angebotene Leistung / das angebotene Produkt die zwingenden Kriterien (Mindestanforderungen / A-Kriterien) der Vertragsunterlagen erfüllt.

Ich erkläre zugleich, dass ich in meinen Angebotsunterlagen keine vorsätzlich unzutreffenden Er- klärungen abgegeben habe.

Des Weiteren ist mir bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung meinen Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden

Funktion, Position des/ der Erklärenden im Unternehmen:

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Name des Bieters:

Vordruck 2 Angaben zum Bieter

  1. Angaben zum Bieter:
Name/Firma des Bieters/Unter- nehmens:
Anschrift:
  1. Ansprechpartner 1:
Name:
Funktion des Ansprechpartners:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
  1. Ansprechpartner 2:
Name:
Funktion des Ansprechpartners:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
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  1. Zahlungsinformationen
Name:
IBAN
BIC
Bank

Hinweis der Vergabestelle:

− Der Auftraggeber arbeitet mit einem elektronischen Warenwirtschaftssystem, in dem auch die Bankverbindung des Vertragspartners hinterlegt wird. Eine einheitliche Bankverbindung für alle Zahlungsvorgänge im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung ist daher zwingend er- forderlich.

  1. Ansprechpartner Buchhaltung (falls vorhanden):
Name:
Telefonnummer
Fax
E-Mail
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  1. Angaben zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Für die Meldung an das Statistische Bundesamt gemäß der Vergabestatistikverordnung benötigt der Auftraggeber die Angabe, ob Ihr Unternehmen als „kleines und mittleres Unternehmen“ ge- mäß unten stehender Definition einzustufen ist.

Das Unternehmen ist ein sog. KMU

ja nein

Der Begriff KMU umfasst Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen. Das Statistische Bundesamt definiert KMU in Anlehnung an die Empfehlung (2003/361/EG) der Europäischen Kommission nach Umsatz- und Beschäftigtengrößenklassen. Demnach gelten als KMU Unternehmen mit • weniger als 250 Mitarbeiter und • einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchs- tens 43 Mio. Euro.

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden

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Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:

Vordruck 3 Erklärung Bietergemeinschaft

☐

Es liegt keine Bietergemeinschaft vor.

☐

Falls eine Bietergemeinschaft vorliegt – bitte ausfüllen:

Name und Rechtsform der Bieter- gemeinschaft

und zugleich für die nachfolgend genannten Mitglieder der Bietergemeinschaft erkläre ich hiermit, dass

− alle Mitglieder der gebildeten Bietergemeinschaft aufgeführt sind, − im Fall der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird, − die Bildung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft durch die nachfolgenden Mitglieder rechtlich, ins- besondere kartell-, arbeits-, wettbewerbs- und vergaberechtlich, zulässig ist, − die Bietergemeinschaft aus folgenden Mitgliedern besteht (anzugeben sind vollständige/r Firma/Name und Adresse), die Leistungen der folgenden Art und im folgenden Umfang über- nehmen (§ 43 Abs. 1 S. 2 VgV):

1. Mitglied der Bietergemein- schaft Firma/Name und Adresse Art und Umfang der Leistung
2. Mitglied der Bietergemein- schaft Firma/Name und Adresse Art und Umfang der Leistung
3. Mitglied der Bietergemein- schaft Firma/Name und Adresse Art und Umfang der Leistung
4. Mitglied der Bietergemein- schaft Firma/Name und Adresse Art und Umfang der Leistung
5. Mitglied der Bietergemein- schaft Firma/Name und Adresse Art und Umfang der Leistung

− die nachstehend genannte Person oder Gesellschaft bevollmächtigter Vertreter der Bieterge- meinschaft ist (anzugeben sind vollständige Firma/Name und Adresse) und dass der nachfol- gend benannte bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft berechtigt ist, im Namen der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindliche Erklä- rungen im Vergabeverfahren abzugeben und anzunehmen sowie ein verbindliches Angebot abzugeben:

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Bevollmächtigter Vertreter und Mit- glied der Bietergemeinschaft (zu- gleich Mitglied Nr. 1 der Bieterge- meinschaft)

− der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, − alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem Auftraggeber im Fall der Zuschlagserteilung als Gesamtschuldner haften.

Ort, Datum, Angabe des Erklärenden für jedes einzelne Bietergemeinschaftsmitglied

1. Mitglied der BietergemeinschaftOrt, Datum, Name des Erklärenden
2. Mitglied der BietergemeinschaftOrt, Datum, Name des Erklärenden
3. Mitglied der BietergemeinschaftOrt, Datum, Name des Erklärenden
4. Mitglied der BietergemeinschaftOrt, Datum, Name des Erklärenden
5. Mitglied der BietergemeinschaftOrt, Datum, Name des Erklärenden

(Liste bei Bedarf ergänzen)

Ort, Datum, Name der / des Erklärenden

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Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:

Vordruck 4 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.

§ 123 GWB

Hiermit erkläre ich, dass ich die unter § 123 GWB genannten und nachfolgend abgedruckten Ausschlusstatbestände nicht erfülle.

Nach § 123 Abs. 1 GWB ist ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetz- buchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermö- genswerte),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Eu- ropäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus- halt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheits- wesen),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung aus- ländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschen- handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im obigen Sinne stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört

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auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnis- sen in leitender Stellung.

Nach § 123 Abs. 4 GWB werden Unternehmen zudem von der Teilnahme an einem Vergabever- fahren ausgeschlossen, wenn

  1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträ- gen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Ge- richts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
  2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflich- tung nach Nummer 1 nachweisen können.

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden

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Alternativ:

Alternativ, d.h. statt der obigen Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, erkläre ich, dass ich die unter § 123 GWB genannten und oben abgedruckten Aus- schlusstatbestände nicht erfülle, mit Ausnahme der nachfolgend genannten Ausschlusstatbe- stände.

Für diese unten angegebenen Ausschlusstatbestände ist meinerseits gegenüber der Vergabe- stelle im Rahmen des § 125 GWB („Selbstreinigung“) durch Vorlage entsprechender und ge- eigneter Unterlagen und sonstiger Erklärungen vollständig nachzuweisen, dass mein Unterneh- men:

  1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
  2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
  3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

Die Vergabestelle bewertet die dargestellten, von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungs- maßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Die Vergabestelle behält sich vor, die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend zu bewerten und das Unternehmen vom weiteren Vergabever- fahren auszuschließen.

Ausschlusstatbestände, bzgl. welcher eine Selbstreinigung nach § 125 GWB nachgewiesen wird:

(ggf. auf gesondertem Blatt ergänzen)

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden

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Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:

Vordruck 5 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem.

§ 124 GWB

Hiermit erkläre ich, dass ich die unter § 124 GWB genannten und nachfolgend abgedruckten Ausschlusstatbestände nicht erfülle.

Nach § 124 Abs. 1 GWB können Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insol- venzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unter- nehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfeh- lung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
  4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Un- ternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinde- rung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unpar- teilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
  6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vor- bereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
  7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffent- lichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwie- gende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
  9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeent- scheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden

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Alternativ (Erklärung zur Selbstreinigung, § 125 GWB):

Alternativ, d.h. statt der obigen Erklärung, erkläre ich, dass ich die unter § 124 GWB genannten und oben abgedruckten Ausschlusstatbestände nicht erfülle, mit Ausnahme der nachfolgend ge- nannten Ausschlusstatbestände.

Für diese unten angegebenen Ausschlusstatbestände ist meinerseits gegenüber der Vergabe- stelle im Rahmen des § 125 GWB („Selbstreinigung“) durch Vorlage entsprechender und ge- eigneter Unterlagen und sonstiger Erklärungen vollständig nachzuweisen, dass mein Unterneh- men:

  1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
  2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
  3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

Die Vergabestelle bewertet die dargestellten, von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungs- maßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Die Vergabestelle behält sich vor, die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend zu bewerten und das Unternehmen vom weiteren Vergabever- fahren auszuschließen.

Ausschlusstatbestände, bzgl. welcher eine Selbstreinigung nach § 125 GWB nachgewiesen wird:

(ggf. auf gesondertem Blatt ergänzen)

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Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:

Vordruck 6 Eigenerklärung zum Umsatz

Gesamtumsätze des Unternehmens, jeweils bezogen auf die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens

Geschäftsjahr Umsatz (in Euro)

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden

Hinweise der Vergabestelle:

− Bezogen auf die drei (3) letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von mindestens 40.000.000 Euro zwingend gefordert (Mindestanforderung).

− Unternehmen, die die o.g. Mindestanforderung nicht oder nicht vollständig erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.

− Bitte geben Sie ggf. an, auf welche Firma oder welche Ebene sich die genannten Zahlen be- ziehen (z. B. Filiale, Region, Gesamtkonzern).

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Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:

Vordruck 7 Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung

Hiermit erkläre ich,

dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Ver- sicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von zwei (2) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eins (1) Million Euro je Schadensfall und Versiche- rungsjahr besteht.

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden

Alternativ (falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht):

Hiermit erkläre ich,

dass ich im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abschließe.

Eine Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Ver- sicherung mit meinem Unternehmen bereit ist, füge ich für diesen Fall meinem Angebot bei.

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden

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Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:

Vordruck 8 Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens

Angabe der jahresdurchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei (3) Kalenderjahren:

Kalenderjahr Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden

Hinweise der Vergabestelle:

− Bitte geben Sie ggf. an, auf welche Ebene sich die genannten Zahlen beziehen (z. B. Filiale, Region, Gesamtkonzern).

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Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:

Vordruck 9 Referenzen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Halbs. 1 VgV)

Darstellung von mindestens 3 Referenzen innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Lieferung von IT-Arbeitsplatzausstattung mit On-Site Sup- port Konzept über mind. 36 Monate (PCs, Laptops, Tablets, Monitore – jeweils und/oder) mit einer Abnahmemenge von mindestens 3000 Stück (Mindestanforderung):

Referenz Nummer 1
Lfd. Nr.Angaben zur ReferenzVom Bieter / von der Bietergemein- schaft auszufüllen
1Bezeichnung der Referenz
2Name des Vertragspartner des Refe- renzauftraggebers
3Leistungszeit (Anfangs- und Enddatum der Leistungs- erbringung) (innerhalb der letzten 3 Jahre / Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist)
4Name, Anschrift und Telefonnummer / E-Mail-Adresse des Referenzauftragge- bers und einer Auskunftsperson
5Auftragswert der Referenz (Wert der Leistung)
6Umfang der Leistungen: Lieferung von 3000 Stück PCs, Laptops, Tablets, Monitore – jeweils und/oder (mindestens 3000 Stück - Mindestanfor- derung)
7Die Dienstleistung ist fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt (Beantwortung durch zutreffendes An- kreuzen)Ja Nein
8Inhaltliche Darstellung der Referenz:
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Referenz Nummer 2
Lfd. Nr.Angaben zur ReferenzVom Bieter / von der Bietergemein- schaft auszufüllen
1Bezeichnung der Referenz
2Name des Auftragnehmers (Vertragspartner des Referenzauftragge- bers)
3Leistungszeit (Anfangs- und Enddatum der Leistungs- erbringung) (innerhalb der letzten 3 Jahre / Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist)
4Name, Anschrift und Telefonnummer / E-Mail-Adresse des Referenzauftragge- bers und einer Auskunftsperson
5Auftragswert der Referenz (Wert der Leistung)
6Umfang der Leistungen: Lieferung von 3000 Stück PCs, Laptops, Tablets, Monitore – jeweils und/oder (mindestens 3000 Stück - Mindestanfor- derung)
7Die Dienstleistung ist fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt (Beantwortung durch zutreffendes An- kreuzen)Ja Nein
8Inhaltliche Darstellung der Referenz:
  • Seite 19 von 37 - Vordrucke / Erklärungen

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Referenz Nummer 3
Lfd. Nr.Angaben zur ReferenzVom Bieter / von der Bietergemein- schaft auszufüllen
1Bezeichnung der Referenz
2Name des Auftragnehmers (Vertragspartner des Referenzauftragge- bers)
3Leistungszeit (Anfangs- und Enddatum der Leistungs- erbringung) (innerhalb der letzten 3 Jahre / Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist)
4Name, Anschrift und Telefonnummer / E-Mail-Adresse des Referenzauftragge- bers und einer Auskunftsperson
5Auftragswert der Referenz (Wert der Leistung)
6Umfang der Leistungen: Lieferung von 3000 Stück PCs, Laptops, Tablets, Monitore – jeweils und/oder (mindestens 3000 Stück - Mindestanfor- derung)
7Die Dienstleistung ist fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt (Beantwortung durch zutreffendes An- kreuzen)Ja Nein
8Inhaltliche Darstellung der Referenz:
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Ich bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben. Mir ist bekannt, dass die Vergabestelle alle gemachten Angaben gegebenenfalls überprüft.

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden

Hinweise der Vergabestelle:

− Die Referenzen müssen jeweils eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer des Referenzauftraggebers zugeordnet werden können, dass sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Angebot darauf beruft.

− Die aufgestellten und oben gekennzeichneten Mindestanforderungen an die Eignung des Unternehmens sind zwingend zu erfüllen (Mindestanforderung). Unternehmen, die auch nur eine dieser Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind zur Auftragsdurchführung nicht geeignet und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.

− Die Darstellung der Referenzen hat unter Nutzung der von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke, welche neben den Mindestangaben nach § 46 Abs. 3 VgV weitere, sach- lich gerechtfertigte Angaben enthält, zu erfolgen.

− Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Darstellung und Angaben der Unternehmen in den Referenzvordrucken sowie eigene Ermittlungen im Rahmen der materiellen Eignungs- prüfung vor.

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Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:

Vordruck 10 Eignungsrelevante Unternehmen

(nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV)

☐

Hiermit erkläre ich, dass keine Eignungsleihe vorliegt.

☐

Falls eine Eignungsleihe vorliegt: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit bediene ich mich der nachfolgend benannten anderen Un- ternehmen nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV, im Einzelnen:

10.1 Eignungsrelevantes Unternehmen Nr. 1

Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit bediene ich mich des nachfolgend benannten anderen Un- ternehmens nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV:

Name/Firma des Unternehmens:
Anschrift:
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Zur Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach §§ 45 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 47 Abs. 1 S. 1 VgV erbringe ich folgende Nachweise durch das oben benannte eignungs- relevante Unternehmen (z.B.: Gesamtumsatz, Betriebshaftpflichtversicherung):

☐ Vordruck 6 ☐ Vordruck 7

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

Zur Darstellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach §§ 46 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 47 Abs. 1 S. 1 VgV erbringe ich folgende Nachweise durch das oben benannte eignungsrelevante Unternehmen (z.B.: Referenzen für vergleichbare Aufträge, technische Ausrüstung, Anzahl der Mitarbeiter, Nachweise zum Qualitätsmanagement, Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung):

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☐ Vordruck 8 ☐ Vordruck 9

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

10.2 Eignungsrelevantes Unternehmen Nr. 2

Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit bediene ich mich des nachfolgend benannten anderen Un- ternehmens nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV:

Name/Firma des Unternehmens:
Anschrift:
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Zur Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach §§ 45 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 47 Abs. 1 S. 1 VgV erbringe ich folgende Nachweise durch das oben benannte eignungs- relevante Unternehmen (z.B.: Gesamtumsatz, Betriebshaftpflichtversicherung):

☐ Vordruck 6 ☐ Vordruck 7

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

Zur Darstellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach §§ 46 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 47 Abs. 1 S. 1 VgV erbringe ich folgende Nachweise durch das oben benannte eignungsrelevante Unternehmen (z.B.: Referenzen für vergleichbare Aufträge, technische Ausrüstung, Anzahl der Mitarbeiter, Nachweise zum Qualitätsmanagement, Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung):

☐ Vordruck 8 ☐ Vordruck 9

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

10.3 Eignungsrelevantes Unternehmen Nr. 3

  • Seite 23 von 37 - Vordrucke / Erklärungen

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Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit bediene ich mich des nachfolgend benannten anderen Un- ternehmens nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV:

Name/Firma des Unternehmens:
Anschrift:
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Zur Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach §§ 45 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 47 Abs. 1 S. 1 VgV erbringe ich folgende Nachweise durch das oben benannte eignungs- relevante Unternehmen (z.B.: Gesamtumsatz, Betriebshaftpflichtversicherung):

☐ Vordruck 6 ☐ Vordruck 7

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

Zur Darstellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach §§ 46 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 47 Abs. 1 S. 1 VgV erbringe ich folgende Nachweise durch das oben benannte eignungsrelevante Unternehmen (z.B.: Referenzen für vergleichbare Aufträge, technische Ausrüstung, Anzahl der Mitarbeiter, Nachweise zum Qualitätsmanagement, Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung):

☐ Vordruck 8 ☐ Vordruck 9

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Ort, Datum, Name der / des Erklärenden

Hinweise der Vergabestelle zu Vordruck 10:

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− Eignungsleihe/ eignungsrelevantes Unternehmen i.S.d. § 47 VgV: Bei der Eignungsleihe nimmt der Bieter wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Kapazitäten (Ressourcen) anderer Unternehmen in Anspruch, um die vom Auftraggeber gestellten Eignungsanforderungen zu erfüllen.

− Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft vorsieht, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit anderen Unternehmens nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV zu bedienen, hat er Vordruck 10 aufzufüllen und den Vordruck mit dem Angebot einzureichen.

− Dem Angebot sind die Vordrucke sowie die jeweils zugehörigen Unterlagen für das je- weilige oben benannte andere Unternehmen in dem Umfang beizufügen, in welchem sich der Bieter/die Bietergemeinschaft wie oben angegeben auf die Fähigkeiten des anderen Un- ternehmens zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft.

− Dem Angebot sind zudem auch die in der Checkliste (Bewerbungsbedingungen) genann- ten/geforderten Vordrucke jeweils von dem/den oben benannten anderen Unternehmen bei- zufügen.

− Es wird vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein Unternehmen, auf dessen Leistungsfähigkeit sich der Bieter für die Durchführung eines bestimmten Auftrags beruft, sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges (sog. verbundenes) Un- ternehmen nach der Vergaberechtsprechung zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.03.2012 - Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2010 - VII-Verg 13/10).

− Der Vordruck kann bei Bedarf vervielfältigt werden oder bei der Vergabestelle angefordert werden, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft sich mehrerer eignungsrelevanter Unterneh- men bedient.

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Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:

Vordruck 11 Unterauftragnehmer

(§ 36 Abs. 1 S. 1 VgV)

☐

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen werde ich keine anderen Unterneh- men hinzuziehen.

☐

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich nachfolgend Art und Um- fang der Teilleistungen, für die ich andere Unternehmen hinzuziehen werde (Unterauftragnehmer):

Lfd. Nr.LeistungsbereichBeschreibung / Art und Um- fang der TeilleistungenGgf. Name und Ad- resse des Unterauf- tragnehmers
1
2
3
4
5

(Vordruck kann bei Bedarf vervielfältigt werden)

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden

Hinweise der Vergabestelle:

− Unterauftragnehmer i.S.d. § 36 VgV: Unterauftragnehmer können vom Bieter / Auftragnehmer in der Phase der Auftragsausführung arbeitsteilig zu einer vollständigen oder teilweisen Über- nahme des Auftrags herangezogen werden.

− Sofern der Bieter / die Bietergemeinschaft vorsieht, Leistungen durch Unterauftragnehmer er- bringen zu lassen, hat er in der Tabelle die jeweiligen Leistungsbereiche und die Beschreibung der vorgesehenen Teilleistungen der Unterauftragnehmer anzugeben.

− Auf gesondertes Verlangen sind der Vergabestelle die Unterauftragnehmer vor Zuschlagser- teilung namentlich zu benennen. Die Vergabestelle behält sich die Prüfung auf Vorliegen von

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Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB bei den Unterauftragnehmern vor Zuschlagsertei- lung vor.

− Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zu- schlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der Unterauf- tragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklä- rung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich.

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Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:

Vordruck 12 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrele-

vante Unternehmen

Hinweis der Vergabestelle: Diese Verpflichtungsverklärung muss nur vorgelegt werden, wenn sich der Bieter eignungsrelevanter Un- ternehmen bedient (Vordruck 10) und/oder Unterauftragnehmer hinzuzieht (Vordruck 11).

Verpflichtungserklärung:

Nicht-eignungsrelevantes Unternehmen, das Teilleistungen erbringt (Unterauftragnehmer) gem. § 36 Abs. 1 VgV, (vgl. Vordruck 11) Eignungsrelevantes Unternehmen nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV (vgl. Vordruck 10), das keine Teilleistungen erbringt. Eignungsrelevantes Unternehmen nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV (vgl. Vordruck 10), das Teilleis- tungen erbringt (vgl. Vordruck 11).

Name des Bewerbers/der Bietergemeinschaft:

Name des sich verpflichtenden Unternehmens / Unterauftragnehmer (Firma/Name, Adresse):

Gegenstand der Teilleistung:

Eignungsleihe:

Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter/die o.g. Bieter- gemeinschaft die bezeichnete Teilleistung zu erbringen.

Ich/wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter/die o.g. Bietergemeinschaft diesem/dieser mit den Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft beschriebenen Eignungskriterien zur Verfügung zu stehen. Soweit der o.g. Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä- higkeit meine/unsere Kapazitäten in Anspruch nimmt, hafte ich/wir gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung an den vorstehend genannten Bieter/die vorstehend genannte Bie- tergemeinschaft mit diesem/dieser gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Um- fangs der Eignungsleihe.

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden des sich verpflichtenden Unternehmens

  • Seite 28 von 37 - Vordrucke / Erklärungen

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Hinweis der Vergabestelle:

− Die Erklärung ist nur bei einem Einsatz von Unterauftragnehmern / Unternehmen, derer sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit bedient, auszufüllen und von jedem dieser Unternehmen zu erklären.

− Die Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft ist hier nicht erforderlich; der Bieter / die Bietergemeinschaft hat die Verpflichtungserklärung jedoch der Vergabestelle zuzuleiten.

− Die Vordrucke sind ggf. entsprechend oft zu vervielfältigen oder bei der Vergabestelle anzu- fordern.

− Eine Vorlage dieser Verpflichtungserklärungen (Vordruck 12) bereits mit Abgabe des Ange- bots ist nicht erforderlich. Die Verpflichtungserklärungen sind jedoch spätestens auf das ge- sonderte Verlangen der Vergabestelle nachzureichen.

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Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:

Vordruck 13 Scientology-Schutzerklärung

  1. Erklärung zum Vergabeverfahren:

Ich nehme zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

  1. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung:

2.1 Ich versichere,

  • dass ich gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwende, lehre oder in sonstiger Weise verbreite, ich keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuche und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrages eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie be- suchen lasse.
  • dass nach meiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.

2.2 Ich verpflichte mich, solche zur Erfüllung des Vertrages eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrages unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.

2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichti- gem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

Mir ist bekannt, dass der Einsatz von Unterauftragnehmern durch Bieter / Bietergemeinschaften davon abhängig ist, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptunternehmer eine gleichlau- tende Erklärung abgeben, die auf Aufforderung des Auftraggebers vorgelegt werden muss.

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden

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Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:

Vordruck 14 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §

19 MiLoG

Hiermit erkläre ich, dass ich die unter § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Min- destlohns) genannten und nachfolgend abgedruckten Ausschlusstatbestände nicht erfülle.

Nach § 19 Abs. 1 MiLoG sollen von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 GWB genannten Auftraggeber Bieter für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlos- sen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.

Nach § 21 Abs. 1 MiLoG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

  1. entgegen § 15 S. 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 S. 1 Nummer 1 oder 3 des Schwarzar- beitsbekämpfungsgesetzes eine Prüfung nicht duldet oder bei einer Prüfung nicht mitwirkt,
  2. entgegen § 15 S. 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 S. 1 Nummer 2 des Schwarzarbeitsbe- kämpfungsgesetzes das Betreten eines Grundstücks oder Geschäftsraums nicht duldet,
  3. entgegen § 15 S. 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 5 S. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungs- gesetzes Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt,
  4. entgegen § 16 Absatz 1 S. 1 oder Absatz 3 S. 1 eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegt oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zuleitet,
  5. entgegen § 16 Absatz 1 S. 3, auch in Verbindung mit Absatz 3 S. 2, eine Änderungsmel- dung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht,
  6. entgegen § 16 Absatz 2 oder 4 eine Versicherung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beifügt,
  7. entgegen § 17 Absatz 1 S. 1, auch in Verbindung mit S. 2, eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt,
  8. entgegen § 17 Absatz 2 eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bereithält oder
  9. entgegen § 20 das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt.

Nach § 21 Abs. 2 MiLoG handelt ordnungswidrig, wer Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrags

  1. entgegen § 20 das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt oder
  2. einen Nachunternehmer einsetzt oder zulässt, dass ein Nachunternehmer tätig wird, der entgegen § 20 das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt.

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden

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Name des Bieters /der Bietergemeinschaft:

Vordruck 15 Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegen-

heit

Ich verpflichte mich,

  • zur Vertragserfüllung ausschließlich zuverlässige und polizeilich überprüfte Arbeitskräfte einsetzen. Es ist erforderlich, dass die eingesetzten Mitarbeiter mit ihrer Unterschrift einer polizeilichen Überprüfung zustimmen. Die Einverständniserklärungen hierzu (mitsamt ei- ner Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses) meiner Mitarbeiter reiche ich ohne Aufforderung spätestens 14 Kalendertage vor dem erstmaligen betreten der Lie- genschaften bzw. vor Auftragsbeginn ein.
  • über die bei meiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auf- traggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Been- digung der Vertragslaufzeit. Entsprechend verpflichte ich auch die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung beschäftigten Mitarbeiter schriftlich. Gleiches gilt für etwaige Unterauftragnehmer, derer ich mich zur Leistungserfüllung bediene.
  • nur vertrauenswürdige Personen mit Arbeiten, sowie im Auftrag des Auftraggebers zu be- trauen.
  • Personen nicht einzusetzen, die der Auftraggeber nach polizeilicher Überprüfung aus Si- cherheitsgründen ablehnt.
  • die eingesetzten Arbeitnehmer anzuweisen, bei Betreten von Dienstgebäuden des Auf- traggebers einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorzulegen.
  • die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weiterzu- geben oder zu verwerten.
  • Weisungen eines Berechtigten des Auftraggebers zur Aufrechterhaltung der Sicherheit zu befolgen.

Ich werde meine für die Leistungserbringung beim Auftraggeber vorgesehenen Mitarbeiter so frühzeitig wie möglich auf die polizeiliche Überprüfung hinweisen. Gleiches gilt für Unterauftrag- nehmer. Einen Wechsel in der Unternehmensführung und des eingesetzten Personals teile ich dem Bayerischen Landeskriminalamt unverzüglich mit.

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden

Hinweise der Vergabestelle:

− Die Überprüfung des Personals erfolgt nur im Falle der Zuschlagserteilung. Im Falle einer persönlichen Unzuverlässigkeit wird nur mitgeteilt, dass der Mitarbeiter nicht für Polizeiaufträge eingesetzt werden darf. Es erfolgt lediglich eine Information über die Tatsache der Unzuverlässigkeit, nicht über Details, die zu der Bewertung geführt haben.

− Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, ohne Angaben von Gründen den Einsatz be- stimmter Arbeitskräfte zu untersagen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer sofort geeig- neten Ersatz zu stellen.

− Die Erklärung muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer aus- gefüllt werden.

  • Seite 32 von 37 - Vordrucke / Erklärungen

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Offenes Verfahren – Az. 124-8010-078/26 „Vordrucke / Erklärungen IT-Arbeitsplatzgeräte“

Name des Bieters /der Bietergemeinschaft:

Vordruck 16 Einverständniserklärung der Mitarbeiter für eine polizeiliche Überprüfung

Für den Auftrag bei der Bayerischen Polizei werden ausschließlich polizeilich überprüfte Arbeitskräfte zur Vertragserfüllung eingesetzt.

Die Mitarbeiter des Auftragnehmers stimmen mit ihrer Unterschrift einer Prüfung ihrer Zuverlässigkeit zu; darüber hinaus erklären sie mit der Unterschrift ihr Einverständnis darüber, dass der Arbeitgeber über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung informiert wird. Als Erkenntnisquelle dienen personenbezogene Daten aus polizeilichen Informationssystemen, die ggf. durch Nachrecherchen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften vertieft werden können. Eine Wieder- holung der Zuverlässigkeitsprüfung ist jederzeit möglich, die Ergebnisse können polizeiintern gespeichert werden. Die Mitarbeiter haben zur Kenntnis genom- men, dass Ihrem Arbeitgeber im Falle ihrer persönlichen Unzuverlässigkeit mitgeteilt wird, dass sie für Polizeiaufträge nicht eingesetzt werden dürfen. Es erfolgt lediglich eine Information über die Tatsache der Unzuverlässigkeit, nicht über Details, die zu der Bewertung geführt haben.

Der Auftragnehmer und die/der genannte/n Mitarbeiter verpflichten sich über alle ihnen in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages bzw. des Vertragsverhältnis.

Name und Vorname des Mitar- Geburtsda- Geburtsort Qualifikation Funktion im Betrieb im Unternehmen Unterschrift beiters tum seit

Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift

Hinweis der Vergabestelle:

− Die Überprüfung des Personals erfolgt nur im Falle der Zuschlagserteilung. Die Einverständniserklärungen (mitsamt einer Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses) ist ohne Aufforderung spätestens 14 Kalendertage vor dem erstmaligen betreten der Liegenschaften bzw. vor Auftragsbeginn einzureichen. − Dieses Blatt ist von jedem Mitarbeiter einzeln auszufüllen und zu unterschreiben, die Erklärung ist entsprechend oft zu kopieren (aus Datenschutz- gründen dürfen nicht alle Mitarbeiter miteinander abgefragt werden, da dadurch persönliche Daten eingesehen werden können).

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Offenes Verfahren – Az. 124-8010-007/23 „Rahmenvereinbarung Arbeitsplatzgeräte“

Name des Bieters /der Bietergemeinschaft:

Vordruck 17 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §

22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)

☐ Hiermit erkläre ich, dass das Unternehmen nicht dem Anwendungsbereich von § 1 LkSG un- terfällt.

„(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die

  1. ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ih- ren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben und
  2. in der Regel mindestens 3 000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Aus- land entsandte Arbeitnehmer sind erfasst.

Abweichend von Satz 1 Nummer 1 ist dieses Gesetz auch anzuwenden auf Unterneh- men ungeachtet ihrer Rechtsform, die

  1. eine Zweigniederlassung gemäß § 13d des Handelsgesetzbuchs im Inland ha- ben und
  2. in der Regel mindestens 3 000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen.

Ab dem 1. Januar 2024 betragen die in Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 Nummer 2 vorgese- henen Schwellenwerte jeweils 1 000 Arbeitnehmer.

(2) Leiharbeitnehmer sind bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 Nummer 2) des Entleihunternehmens zu berücksichtigen, wenn die Einsatzdauer sechs Monate übersteigt.

(3) Innerhalb von verbundenen Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes) sind die im In- land beschäftigten Arbeitnehmer sämtlicher konzernangehöriger Gesellschaften bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) der Obergesellschaft zu berücksichtigen; ins Ausland entsandte Arbeitnehmer sind erfasst.“

☐ Falls das Unternehmen dem Anwendungsbereich von § 1 LkSG unterfällt:

Hiermit erkläre ich, dass ich den unter § 22 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz) genannten und nachfolgend abgedruckten Ausschlusstatbestand nicht erfülle.

Nach § 22 LkSG sollen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Liefer-, Bau- oder Dienst- leistungsauftrag der in §§ 99 und 100 GWB genannten Auftraggeber Bieter für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 GWB ausgeschlossen werden, die we- gen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden sind.

Nach § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG setzt ein Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG einen rechtskräftig festgestellten Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro voraus.

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Offenes Verfahren – Az. 124-8010-007/23 „Rahmenvereinbarung Arbeitsplatzgeräte“

Abweichend von § 22 Abs. 2 S. 1 LkSG wird nach § 22 Abs. 2 S. 2 LkSG

  1. in den Fällen des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens eine Million fünfhunderttausend Euro,
  2. in den Fällen des § 24 Abs. 2 S. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens zwei Millionen Euro und
  3. in den Fällen des § 24 Abs. 3 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden

  • Seite 35 von 37 - Vordrucke / Erklärungen

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Offenes Verfahren – Az. 124-8010-007/23 „Rahmenvereinbarung Arbeitsplatzgeräte“

Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:

Vordruck 18 Eigenerklärung Russland-Sanktionen

(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):

  1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den

in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Nieder- lassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Perso- nen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

  1. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapa- zitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch ge- nommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

  2. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammen- hang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, betei- ligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden

  • Seite 36 von 37 - Vordrucke / Erklärungen

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Offenes Verfahren – Az. 124-8010-007/23 „Rahmenvereinbarung Arbeitsplatzgeräte“

Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu verge- ben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftrags- vergabe in Anspruch genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortset- zung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Ent- sorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennele- menten und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststel- lung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Her- stellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Tech- nologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie aus- schließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitge- stellt werden können, d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mit- gliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internati- onaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffi- nierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brenn- stoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022. (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Er- teilung. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

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