078-26_Anlage 3 Bewerbungsbedingungen_Stand 21.08.26.pdf

IT-Arbeitsplatzgeräte: PCs, Notebooks, Convertibles und Monitore

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 21:16 (Europe/Berlin)

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Offenes Verfahren – Az. 124-8010-078/26 „Bewerbungsbedingungen IT-Arbeitsplatzgeräte“

Bewerbungsbedingungen

für das offene Verfahren

gem. § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 Abs. 1 S. 1 VgV

zur Beschaffung von

IT-Arbeitsplatzgeräten

in vier Losen

Aktenzeichen: 124-8010-078/26

Stand: 29.07.2026

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Offenes Verfahren – Az. 124-8010-078/26 „Rahmenvereinbarung Arbeitsplatzgeräte“

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines .......................................................................................................................... 4 1.1 Öffentlicher Auftraggeber und Vergabestelle, Ansprechpartner ............................................ 4 1.2 Verfahrensart ....................................................................................................................... 4 1.3 Ablauf des Verfahrens und Fristen ....................................................................................... 4 1.4 Unterteilung in Lose ............................................................................................................. 5
  2. Kommunikation .................................................................................................................... 5 2.1. Fragen / Unklarheiten ........................................................................................................... 5 2.2. Unterrichtung der Bieter ....................................................................................................... 6
  3. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe / Unterauftragnehmer ................................................... 7 3.1. Bietergemeinschaft ............................................................................................................... 7 3.2. Eignungsleihe – eignungsrelevante Unternehmen ................................................................ 7 3.3. Unterauftragnehmer ............................................................................................................. 7
  4. Form der Angebote und Einreichung der Angebote .............................................................. 8
  5. Inhalt des Angebotes / Nebenangebote / Bearbeitungshinweise .......................................... 9 5.1. Inhalt der Angebote .............................................................................................................. 9 5.2. Haupt- und Nebenangebote ................................................................................................. 9 5.3. Bearbeitungshinweise zu den Kriterien ................................................................................. 9 5.4. Bearbeitungshinweise zum Preis ........................................................................................ 10 5.5. Änderung, Berichtigung und Rücknahme von Angeboten ................................................... 11 5.6. Nachforderung von Unterlagen ........................................................................................... 11 5.7. Mitteilungspflicht RFID (Radio Frequency Identification) ..................................................... 11
  6. Sprache .............................................................................................................................. 12
  7. Bewertende Teststellung .................................................................................................... 12
  8. Angebotsprüfung / Bewertung der Angebote ...................................................................... 13 8.1. Wertungsstufe 1: Formale Angebotsprüfung ...................................................................... 14 8.2. Wertungsstufe 2: Eignung .................................................................................................. 14 8.2.1. Ausschluss von Angeboten / Selbstreinigung ..................................................................... 14 8.2.2. Präqualifikation ................................................................................................................... 14 8.3. Wertungsstufe 3: Angemessenheit der Preise .................................................................... 15 8.4. Wertungsstufe 4: Wirtschaftlichkeit ..................................................................................... 15 Berücksichtigung der Energiekosten ............................................................................................. 16 Berücksichtigung der optionalen Komponenten ............................................................................ 18 Berücksichtigung des optionalen Zubehörs ................................................................................... 18
  9. Polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung ............................................................................ 18
  10. Sonstiges ........................................................................................................................... 18 10.1. Vermeidung von Korruption ................................................................................................ 18 10.2. Verschwiegenheit / Vertraulichkeit / Umgang mit Vergabeunterlagen ................................. 19
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10.3. Datenschutz ....................................................................................................................... 19 10.4. Entschädigung für die Angebotserstellung.......................................................................... 19 11. Rügeobliegenheit / Nachprüfungsantrag ............................................................................ 20 11.1. Rügeobliegenheit ............................................................................................................... 20 11.2. Nachprüfungsantrag ........................................................................................................... 20 12. Abkürzungsverzeichnis....................................................................................................... 21 13. Übersicht über die zwingend einzureichenden Angebotsunterlagen (Checkliste) ............... 22 Vordruck 14: Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit ............................... 23 Vordruck 15: Einverständniserklärung der Mitarbeiter für eine polizeiliche Überprüfung ............... 23 Vordruck 16: Russland-Erklärung ................................................................................................. 23

Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen und diversen Form verzichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.

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  1. Allgemeines

Der Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt, beabsichtigt mit dem vorlie- genden Vergabeverfahren Arbeitsplatzgeräte in vier Losen über jeweils eine Rahmenvereinbarung zu beschaffen.

Die Vergabestelle des Auftraggebers verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) – 4. Teil und der Vergabeverordnung (VgV), jeweils in der aktuell gültigen Fassung im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU.

1.1 Öffentlicher Auftraggeber und Vergabestelle, Ansprechpartner

Auftraggeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt, Maillingerstr. 15, 80636 München.

Die Vergabe wird von der zuständigen Vergabestelle des Auftraggebers durchgeführt.

Vergabestelle ist:

Bayer. Landeskriminalamt SG 124 Maillingerstr. 15 80636 München

Als Ansprechpartner der Vergabestelle steht Ihnen zur Verfügung:

E-Mail: blka.sg124.team@polizei.bayern.de

1.2 Verfahrensart

Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren gem. § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 15 Abs. 1 S. 1 VgV mit einer unbestimmten Anzahl an Bietern durchgeführt.

1.3 Ablauf des Verfahrens und Fristen

Die Vergabeunterlagen stehen den Bietern unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de zur Verfü- gung.

Folgender Ablauf und folgende Termine/Fristen sind für das Verfahren maßgeblich:

Bekanntmachung / Veröffentlichung der Vergabeunterlagen17.08.2026
Frist für den Eingang von Fragen der Bieter28.09.2026
Frist für die Beantwortung der Fragen durch die Vergabestelle29.09.2026
Frist für den Eingang der Angebote – Angebotsfrist01.10.2026 – 12:00 Uhr
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Beabsichtigter Termin der Zuschlagserteilung15.01.2027
Bindefrist29.01.2027

Die Vergabestelle behält sich die Änderung der vorstehenden Termine/Fristen vor. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind die Bieter bis zum Ablauf der o.g. Bindefrist unbedingt und unwiderruflich an ihr Angebot gebunden (Bindefrist).

1.4 Unterteilung in Lose

Die Vergabe erfolgt in 4 Losen:

Los 1: PC

Los 2: Notebook

Los 3: Convertible

Los 4: Monitor

Angebote sind wahlweise für ein Los, mehrere oder alle Lose zugelassen. Es besteht keine Los- oder Zuschlagslimitierung.

  1. Kommunikation 2.1. Fragen / Unklarheiten

Bieter, die Fragen zum Vergabeverfahren stellen möchten, müssen sich mit einer gültigen E-Mail- Adresse unter www.deutsche-evergabe.de registrieren. Die Registrierung und das Stellen von Fra- gen bergen keinerlei Nachteile für den Bieter im weiteren Vergabeverfahren.

Die Bieter sind verpflichtet, bei Unklarheiten zu den Vergabeunterlagen Fragen gemäß dem nach- folgend beschriebenen Verfahren zu stellen. Enthalten die dem Bieter übergebenen Vergabeunter- lagen Unklarheiten, die sich nicht – insbesondere nicht durch Fragen – aufklären lassen, so hat der Bieter diese Unklarheiten als von ihm zu tragende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren. Dies berechtigt den Bieter zugleich nicht, die Vergabeunterlagen zu ändern oder zu erweitern.

Alle Fragen, die mit der vorliegenden Vergabe im Zusammenhang stehen, sind ausschließlich elekt- ronisch in Textform über die o.g. Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) bis zum Ablauf der in Ziffer 1.3 genannten Frist für den Eingang von Fragen der Bieter an die unter Ziffer 1.1 genannte Vergabestelle zu stellen. Danach eingegangene Fragen sind nicht mehr „rechtzeitig“ im Sinne von § 20 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV gestellt.

Bei Fragen zur Vergabeplattform, insbesondere technischen Fragen, Schwierigkeiten oder Prob- leme steht ihnen der Support der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de zur Ver- fügung, welche von der Healy Hudson GmbH betrieben wird.

(Fern-)Mündliche, schriftliche, per Telefax, per E-Mail sowie nicht sachdienliche oder verspätet ein- gegangene Fragen werden nicht beantwortet.

Fragen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, sind als solche zu kennzeichnen.

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Eingangsbestätigungen für eingereichte Fragen werden nicht erteilt.

Alle eingegangenen, sachdienlichen Fragen sowie deren anonymisierte Beantwortung durch die Vergabestelle werden allen Bietern gleichzeitig, transparent und diskriminierungsfrei bis voraussicht- lich zum Ablauf der in Ziffer 1.3 genannten Frist für die Beantwortung der Fragen durch die Verga- bestelle zur Verfügung gestellt. In einem Fragen-Antworten-Katalog werden diese einschließlich der ggf. angepassten Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) in Textform bereitgestellt. Dabei wird die originale Frage des Bieters in anonymisierter Form veröffent- licht.

Die Vergabeunterlagen ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben, Fragen und deren Antworten werden ebenfalls allen Bietern auf der Vergabeplattform Deutsche eVergabe un- ter www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt.

Die Antworten der Vergabestelle sind von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung und -kal- kulation zwingend zu berücksichtigen.

Die Bieter sind verpflichtet, sich während des Vergabeverfahrens regelmäßig über Änderungen, Fra- gen und deren Beantwortung sowie Hinweise der Vergabestelle über die Vergabeplattform (www.deutsche-evergabe.de) zu informieren.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher An- lagen – trotz größter Sorgfalt – eventuell unbeabsichtigte, unzutreffende oder unvollständige Anga- ben enthalten können. Die Vergabestelle übernimmt hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Ga- rantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler.

Die Bieter haben etwaige Risiken aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben in ihre Ange- botskalkulation einzubeziehen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben. Eine wissentlich falsche Erklärung eines Bieters kann den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zur Folge haben.

2.2. Unterrichtung der Bieter

Der Auftraggeber informiert die betroffenen Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, in einer Mitteilung gemäß § 134 GWB über die beabsichtigte Zuschlagserteilung.

Die Vergabestelle weist insoweit ausdrücklich auf die Bestimmung des § 134 GWB hin.

Gemäß § 62 Abs. 1 VgV teilt der Auftraggeber den Bietern die Entscheidung über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.

Auf Antrag eines nichtberücksichtigten Bieters wird ihm die Mitteilung über die Gründe der Ableh- nung seines Angebotes gemäß § 62 Abs. 2 VgV nach Eingang eines entsprechenden Antrags über- mittelt. Die Vergabestelle behält sich vor, nach § 62 Abs. 3 VgV keine Informationen mitzuteilen, wenn auch gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf eine Bekanntmachung verzichtet werden könnte.

Eine Aufhebung der Vergabe (ganz oder teilweise) wird unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitgeteilt.

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  1. Bietergemeinschaft / Eignungsleihe / Unterauftragnehmer

3.1. Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern erklärte Bietergemein- schaftserklärung gemäß entsprechendem Vordruck (Anlage Vordrucke / Erklärungen) abzuge- ben.

Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.

Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung ei- ner Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach An- gebotsabgabe bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich und unaufgefordert schriftlich / in Textform angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung un- zulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Bietergemeinschaft bzw. ihres Ange- bots.

3.2. Eignungsleihe – eignungsrelevante Unternehmen

Ein Bieter kann unter den Voraussetzungen des § 47 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaft- liche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierfür sind die eignungsrelevanten Unternehmen in dem entsprechenden Vordruck (Anlage Vordrucke / Erklärungen) vom Bieter anzugeben und die dort geforderten Unterlagen auch für die Drittunternehmen mit dem Angebot einzureichen.

Zudem ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine entsprechende Verpflichtungserklä- rung dieser benannten Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Drittunternehmen zugreifen kann (Anlage Vordrucke / Erklärungen). Eine Vorlage der Verpflich- tungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich.

Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Der Bieter hat ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, zu ersetzen. Des Weiteren kann die Vergabestelle unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit den Austausch von Unternehmen verlangen, wenn sie einen oder mehrere der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlusstatbestände erfüllen.

3.3. Unterauftragnehmer

Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer / Subun- ternehmer) zu erbringen, die nicht als eignungsrelevant gem. Ziffer 3.2 und § 47 VgV benannt sind, hat er die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot gemäß dem entsprechenden Vordruck (Anlage Vordrucke / Erklärungen) anzugeben.

Auf gesondertes Verlangen sind der Vergabestelle Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung na- mentlich zu benennen.

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Der öffentliche Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Aus- schluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Der Bieter hat ein Unternehmen, das das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, zu ersetzen. Des Weiteren kann die Vergabestelle unter Berücksichtigung des Grundsat- zes der Verhältnismäßigkeit den Austausch von Unternehmen verlangen, wenn sie einen oder meh- rere der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlusstatbestände erfüllen.

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagser- teilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel und Leistungen der Unter- auftragnehmer zugreifen kann (Anlage Vordrucke / Erklärungen). Eine Vorlage der Verpflichtungs- erklärung von Unterauftragnehmern bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich.

(Vor-) Lieferanten, derer sich der Bieter bzw. Auftragnehmer zur Auftragserfüllung bedient, sind keine Unterauftragnehmer in dem o.g. Sinne.

  1. Form der Angebote und Einreichung der Angebote

Für die Angebotsvorbereitung und -abgabe sind ausschließlich die vom Auftraggeber auf der Verga- beplattform der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de bereitgestellten Vergabe- unterlagen zu verwenden. Aus technischen Gründen wird immer ein Preisblatt von der Vergabeplatt- form generiert, welches mit einem beliebigen Wert (z.B. 1 Euro) auszufüllen ist, da sonst eine wirk- same Einreichung der Angebotsunterlagen technisch nicht möglich ist. Maßgebend ist jedoch einzig das Preisblatt der Vergabestelle.

In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote zugelassen.

Die Angebote sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de ein- zureichen.

Die Abgabe von Angeboten auf einem Datenträger (z.B. USB-Sticks, CD-ROM), per E-Mail, Telefax oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zulässig. Werden dennoch Angebote auf einem Datenträ- ger, per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg eingereicht, werden diese zwingend ausgeschlossen.

Das Angebot muss vollständig (einschließlich sämtlicher in der Übersicht über die zwingend einzu- reichenden Angebotsunterlagen (Checkliste) gem. Ziffer 13 geforderten Unterlagen) über die o.g. Vergabeplattform bis zum Ablauf der in Ziffer 1.3 (Ablauf des Verfahrens und Fristen) genannten Angebotsfrist eingehen.

Alle von den Bietern eingereichten Dokumente sind im PDF-Format zu übermitteln. Sofern von der Vergabestelle Excel-Dateien bereitgestellt wurden, sind diese zusätzlich noch als Excel-Datei ein- zureichen.

Angebote sind mithilfe elektronischer Mittel in Textform nach § 126b BGB gem. § 53 Abs. 1 VgV einzureichen. Sie müssen nicht mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signa- tur gem. § 53 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 2 VgV versehen sein. In den eingereichten Unterlagen muss jedoch die Person des Erklärenden eindeutig erkennbar sein. Es ist nicht erforderlich die Unterla- gen mit einer eigenhändigen Unterschrift oder einem Stempel zu versehen.

Der Bieter ist für den frist- und formgerechten sowie vollständigen Eingang seines Angebots darle- gungs- und beweispflichtig. Nicht fristgerecht eingegangene oder nicht formgerecht eingereichte An- gebote werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.

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Bei technischen Problemen oder Rückfragen zur Bedienung der Vergabeplattform steht den Bietern der Support des Vergabeplattformbetreibers auf www.deutsche-evergabe.de zur Verfügung (Kontaktformular auf www.deutsche-evergabe.de).

  1. Inhalt des Angebotes / Nebenangebote / Bearbeitungshinweise

5.1. Inhalt der Angebote

Die Vergabeunterlagen, einschließlich sämtlicher Anlagen, sind bei der Kalkulation, Erstellung und Einreichung des Angebots vom Bieter zu berücksichtigen und dem Angebot vollständig zugrunde zu legen.

Die Inhalte des Angebotes / die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen können abschließend der Übersicht über die zwingend einzureichenden Angebotsunterlagen (Checkliste) unter Zif- fer 13 entnommen werden. Um die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen sicherzustellen, kann die Checkliste herangezogen werden.

Das Angebot muss vollständig sein und sich auf den gesamten ausgeschriebenen Leistungsumfang gemäß den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den Vertragsunterla- gen, beziehen.

Alle zwingend geforderten Leistungsanforderungen müssen angeboten und im Preisblatt berück- sichtigt werden. Hierzu zählen auch ggfs. optional geforderte Leistungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters bzw. Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Werden sie dennoch dem Angebot beigefügt oder befindet sich in den Unterlagen ein Hinweis auf deren Gültigkeit, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.

Die Vergabestelle empfiehlt, auf die Einreichung von nicht ausdrücklich geforderten Unterlagen (z.B. Begleitschreiben, Prospekte, Ergänzungen bzw. Kommentierung der Leistungsbeschreibung oder der Rahmenvereinbarung) zu verzichten, da dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren aus formalen Gründen führen kann (vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).

Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Bieter haben im Angebot (z.B. in einer gesonderten Datei mit Hinweisen zum Angebot) anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, bean- tragt sind oder erwogen werden.

Die Angebotsunterlagen werden Eigentum des Auftraggebers. Sie werden nur zur Angebotsauswer- tung bzw. zur Zuschlagsentscheidung verwendet.

5.2. Haupt- und Nebenangebote

Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zulässig.

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

5.3. Bearbeitungshinweise zu den Kriterien

In den Vergabeunterlagen werden die einzelnen Anforderungen mit folgenden Kriterien gekenn- zeichnet:

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(A) = Ausschlusskriterien (A-Kriterien) Leistungsanforderungen/Mindestanforderungen, die mit einem (A) gekennzeichnet sind, müssen zwingend eingehalten werden. Das Nichterfüllen bzw. nicht vollumfängliche Er- füllen bereits eines dieser Kriterien führt zum Ausschluss des gesamten Angebotes.

(B) = Bewertungskriterien (B-Kriterien) Für B-Kriterien werden Leistungspunkte entsprechend den Vorgaben des Bewertungs- matrix vergeben (maximal sind je Los 100 Leistungspunkte erreichbar). Hierzu werden in der Bewertungsmatrix pro B-Kriterium die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bieters berechnet. Die jeweils definierte Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche für das jeweilige B-Kriterium genannten Anfor- derungen vollumfänglich erfüllt sind und die entsprechende Erläuterung der jeweiligen Erfüllung der B-Kriterien im Angebot des Bieters die Angaben des Bieters im Bewer- tungsmatrix bestätigt. Eine Abstufung der Punkte außerhalb der im Bewertungsmatrix definierten Erfüllungsgrade (Punkteskala) erfolgt nicht. Werden nicht alle definierten An- forderungen eines jeweiligen B-Kriteriums (bzw. eines definierten Erfüllungsgrades) er- füllt, bzw. werden diese nicht vollumfänglich erfüllt, oder ergibt sich aus der Erläuterung des Bieters nicht die vollumfängliche Erfüllung, wird das jeweilige B-Kriterium (bzw. der definierte Erfüllungsgrad) als „nicht erfüllt“ bewertet.

(I) = Ergänzende Informationen (I-Kriterien) Diese Kriterien dienen lediglich dem Verständnis und haben keinen Einfluss auf die Be- wertung.

Die Fragen zum Vergabegegenstand sind in den zur Verfügung gestellten Bewertungsmatrix (jeweils einer für jedes Los) zu beantworten. und der Erfüllungsgrad bei den A- und B-Krite- rien einzutragen. In den gelb gekennzeichneten Feldern sind die geforderten Angaben/Daten ein- zutragen.

Nicht, nicht eindeutig oder mehrfach beantwortete Fragen werden nicht gewertet und können zum Ausschluss führen.

Bieter bestätigen die Erfüllung der einzelnen Kriterien mit der entsprechenden Antwort in der Bewer- tungsmatrix. Bieter haben sicherzustellen, dass zusätzliche Erläuterungen zur Erfüllung der Kriterien in ihrem Angebot eine entsprechende Bewertung durch die Vergabestelle ermöglichen.

Werden die Antwortmöglichkeiten nicht für ausreichend gehalten, so sind ergänzende Erläuterungen in einer gesonderten Datei unter Bezugnahme auf die jeweilige Ziffer in den Ausschreibungsunter- lagen möglich.

Sind seitens des Bieters ergänzende Erläuterungen erforderlich, sind diese nach den folgenden Re- geln abzufassen:

• Hinweise oder Erläuterungen sind in freier, aber möglichst knapper Form abzufassen. • Stichwortartige Hinweise und Erläuterungen sind ausreichend, wenn sie verständlich und ein- deutig sind.

5.4. Bearbeitungshinweise zum Preis

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Aus technischen Gründen wird immer ein Preisblatt der Vergabeplattform generiert, welches mit einem beliebigen Wert (z.B. 1 Euro) auszufüllen ist, da sonst eine wirksame Einreichung der Ange- botsunterlagen technisch nicht möglich ist; es kann auch der Nettopreis des Angebotes eingetragen werden.

Maßgebend ist jedoch einzig das Preisblatt der Vergabestelle, welches vollständig vom Bieter auszufüllen ist. Einzig die im Preisblatt der Vergabestelle eingetragenen Werte / Preise sind verbindlich und werden für die Angebotsbewertung herangezogen.

In den anzugebenden Einzelpreisen sind die vollständigen Kosten abschließend zu kalkulieren und anzubieten, die für die ordnungsgemäße und uneingeschränkte Erfüllung der jeweiligen vertragsge- genständlichen Leistungen seitens des Auftragnehmers benötigt und erbracht werden. Der Ange- botspreis stellt für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Preisobergrenze dar. Preissenkungen durch den Auftragnehmer sind möglich.

Die im Preisblatt anzugebenden Preise sind so zu kalkulieren, dass alle evtl. anfallenden Zusatz- kosten, wie z.B. Neben- und Reisekosten bzw. sonstige Aufwendungen, enthalten sind, soweit sie nicht gesondert im Preisblatt abgefragt oder vertraglich vorgesehen werden.

5.5. Änderung, Berichtigung und Rücknahme von Angeboten

Berichtigungen und Änderungen zu eingereichten Angeboten können bis zum Ablauf der Angebots- frist (siehe Ziffer 1.3) in der gleichen Weise wie das Angebot übermittelt werden (siehe Ziffer 4). Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können die Bieter ihr Angebot in Textform gem. § 126b BGB über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe unter www.deutsche-evergabe.de zurückziehen.

5.6. Nachforderung von Unterlagen

Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabe- verfahren führen.

Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständi- gen.

Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und / oder zu korrigierenden Unterlagen da- raufhin nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Aus- schluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisan- gaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamt- preis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).

5.7. Mitteilungspflicht RFID (Radio Frequency Identification)

Mit Abgabe des Angebotes teilt der Bieter dem Auftraggeber in Textform mit, in welchem Umfang bei den angebotenen Produkten die RFID - Technologie eingesetzt wird. Technische Details und

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sicherheitstechnische Betrachtungen sind, soweit vorhanden, dem Angebot beizufügen. Die Ver- wendung der RFID-Technologie ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist ausdrücklich untersagt.

  1. Sprache

Amtssprache für das gesamte Vergabeverfahren ist deutsch. Die Kommunikation erfolgt in deut- scher Sprache. Das Angebot und alle Dokumente sind in deutscher Sprache zu verfassen. Die Ver- wendung einzelner englischsprachiger Fachbegriffe ist zulässig.

Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

  1. Bewertende Teststellung

Bieter haben während des Auswertungszeitraumes nach Aufforderung innerhalb von 10 Kalender- tagen zwei Muster des/der angebotenen Arbeitsplatzgeräte zur Verfügung zu stellen.

Die Lieferung erfolgt ohne Kostenberechnung an das o.g. Bayerische Landeskriminalamt, Abt III SB331, Maillingerstr.15, 80636 München und wird nach der Teststellung auf Kosten des Bieters zurückgegeben.

Im Rahmen der Teststellung erfolgt eine Beurteilung der angebotenen Geräte anhand der Bewer- tungsmatrix. Diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Insbesondere wird die Erfüllung der A-Kri- terien durch den Auftraggeber geprüft. Diese Prüfung enthält bei den Losen 1,2 und 3 auch eine rudimentäre Integration in das Standard- Installationsverfahren der Bayerischen Polizei (Microsoft Configuration Manager, MCM). Sollten hierbei Schwierigkeiten auftreten wird dem Bieter die Möglichkeit zur technischen Unterstützung und somit Erfüllung gegeben. Los 4 ist hiervon (MCM) ausgeschlossen.

Im Rahmen der Teststellung behält sich die Vergabestelle die Prüfung der B-Kriterien mit Anpassung der Leistungspunkte vor. Sollte eine Anpassung nötig sein, wird dem Bieter die Möglichkeit zur Stel- lungnahme eingeräumt.

Das Muster des / der Geräte muss den Vorgaben der ausgeschriebenen Leistung, dem Angebot und der späteren Lieferung entsprechen.

Außerdem ist das Bestehen des untenstehenden Netzwerktests ein A-Kriterium und führt bei Nichterfüllung zum Ausschluss. Der Netzwerktest wird durch den Sachbereich 361 - Netztechnik des Bayerischen Landeskriminal- amt durchgeführt. Der Test wird nur für kabelgebundene Netzwerkverbindungen über RJ-45 durch- geführt. Sollte die Fachabteilung bei der Durchführung der Tests zu dem Entschluss kommen, dass das Gerät aus Inkompatibilität nicht im Netzwerk der Bayerischen Polizei betrieben werden kann, wird dem Bieter die Möglichkeit zur kostenneutralen Nachbesserung im Rahmen der Teststellung gege- ben. Sollten die Probleme nicht behebbar sein, folgt ein Ausschluss. Los 4 ist hiervon ausge- schlossen. Bei Los 2 und Los 3 werden die Tests zusätzlich im Betrieb mit der Dockingstation ge- prüft.

Dabei sind folgende Switch-Port Einstellungen über den gesamten Testverlauf gesetzt: switchport access vlan 2

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switchport mode access switchport nonegotiate no cdp enable spanning-tree portfast spanning-tree bpduguard enable service-policy output Qos_3850_out

Bei der eingesetzten Hardware (Server, Switch, IP-Telefon) handelt es sich um bereits im Netz- werk der Bayerischen Polizei freigegeben Netzwerkkomponenten. Das eingesetzte Server Be- triebssystem ist „Windows Server 2025“ (DHCP und Datenübertragung).

Abschnitt 1 - Boot

  1. Erster Systemboot a. Messung von Dauer und Portfehler b. Überwachung des Verhaltens in Bezug auf das DHCP Protokoll
  2. Zweiter Systemboot a. Messung von Dauer und Portfehler b. Überwachung des Verhaltens in Bezug auf das DHCP Protokoll

Die Switch-Ports werden nach jeder Testphase auf Portfehler kontrolliert und gegebenenfalls wie- der zurückgesetzt. Abschnitt 1 wird ausschließlich mit den Porteinstellungen für Speed/Duplex auf Auto/Auto durch- geführt.

Abschnitt 2 - Datenübertragung

  1. PING – Test
  2. Client sendet (~ 1 GByte) an Server
  3. Server sendet (~ 1 GByte) an Client
  4. Client und Server senden sich gegenseitig synchron (jeweils ~ 1GByte) Für den Test -Datenübertragung- wurde ein 1,048 GByte großer Ordner („Datenpaket Lasttest“) erstellt. Dieser Ordner beinhaltet 171 Ordner und 6116 Dateien. Zwischen Server und Client wird jeweils ein Netzlaufwerk verbunden. Verbindungsrichtung des Laufwerks = Senderichtung der Da- ten. Die Switch-Ports werden nach jeder Testphase auf Portfehler kontrolliert und gegebenenfalls wieder zurückgesetzt.

Die Tests aus Abschnitt 2 – Datenübertragung werden dabei pro Testgerät jeweils in den nachfol- genden Szenarien und Porteinstellungen durchgeführt:

Porteinstellung am Testclient (Speed / Duplex)VerbindungPorteinstellung am Switch (Speed / Duplex)Kompatibilitätsmodus für ältere Switche (Adaptereinstellungen am Test- client, wenn vorhanden)
Auto / Autoüber IP-TelefonAuto / Autodeaktiviert
(AVAYA J169)→
Auto / Autodirekt→Auto / Autodeaktiviert
100 / fulldirekt→100 / fulldeaktiviert
Auto / Autoüber IP-Telefon (AVAYA J169)→Auto / Autoaktiviert
Auto / Autodirekt→Auto / Autoaktiviert
100 / fulldirekt→100 / fullaktiviert
  1. Angebotsprüfung / Bewertung der Angebote
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Die Angebote werden nach §§ 56 ff. VgV und nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen geprüft und bewertet. Die Vergabestelle behält sich vor diese Reihenfolge im Rahmen der gesetzli- chen Zulässigkeit zu ändern (vgl. § 42 Abs. 3 VgV).

8.1. Wertungsstufe 1: Formale Angebotsprüfung

Die Angebote werden zunächst auf Vollständigkeit sowie fachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft (§ 56 Abs. 1 VgV).

Angebote von Unternehmen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 VgV).

Ferner können Angebote von Bietern im Ermessen der Vergabestelle ausgeschlossen werden, wenn sie einen Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) erfüllen.

Die Vergabestelle behält sich vor, jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters nach § 6 WRegG sowie weiteren Vergaberegistern anzufordern.

Auf Ziffer 5.6 (Nachforderung von Unterlagen) wird verwiesen.

8.2. Wertungsstufe 2: Eignung

Bieter werden anhand der geforderten Unterlagen auf ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eig- nung) gemäß § 122 Abs. 2 GWB i.V.m. §§ 43 bis 47 VgV sowie das Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen gemäß §§ 123, 124 GWB geprüft.

8.2.1. Ausschluss von Angeboten / Selbstreinigung

Angebote von Bietern, die ihre Eignung nicht nachgewiesen haben, werden ausgeschlossen.

Zudem werden Angebote von Bietern ausgeschlossen, die einen oder mehrere der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlusstatbestände erfüllen; gleiches gilt für den Fall, dass ein vom Bie- ter benanntes Unternehmen einen oder mehrere der in § 123 GWB genannten zwingenden Aus- schlusstatbestände erfüllt und dieses Unternehmen nicht ausgetauscht oder ersetzt werden kann.

Des Weiteren können Angebote von Bietern im Ermessen der Vergabestelle unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen werden, wenn sie einen oder mehrere der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlusstatbestände erfüllen; gleiches gilt für den Fall, dass ein vom Bieter benanntes Unternehmen einen oder mehrere der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlusstatbestände erfüllt und dieses Unternehmen nicht ausgetauscht oder ersetzt werden kann.

Auf die Möglichkeiten der Unternehmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen.

8.2.2. Präqualifikation

Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Bieter den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifi- kationssystemen erbringen. Geforderte Unterlagen, die in Form anerkannter Präqualifikationsnach- weise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. In diesem Fall muss vom Bieter der Hinweis aufgenommen werden, dass Eintragungen im AVPQ (Amtliches Verzeichnis präqualifi- zierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich) vorliegen. Das gültige Zertifikat in-

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klusive der Anlage muss dem Angebot beigefügt werden. Weitergehende oder zusätzliche Nach- weise / Erklärungen, die gefordert werden und nicht in Präqualifizierungsregistern enthalten sind, müssen dem Angebot nach Maßgabe dieser Bewerbungsbedingungen beigefügt werden.

Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 48 Abs. 8 VgV zusätzliche Nachweise oder Erklärungen bei Bedarf auch bei Vorliegen der Bescheinigung der Eintragung in das AVPQ zu fordern.

8.3. Wertungsstufe 3: Angemessenheit der Preise

Die Vergabestelle prüft die Angemessenheit der angebotenen Preise gem. § 60 VgV. Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, wird die Vergabestelle vor Ablehnung dieses Angebots dessen Merkmale prüfen. Zu diesem Zweck kann sie von dem be- treffenden Bieter erforderliche Unterlagen sowie Aufklärung der Zusammensetzung des Angebotes verlangen (§ 60 Abs. 1, 2 S. 1 und 2 VgV).

Erscheint das betreffende Angebot im Verhältnis zur Leistung auch nach Überprüfung / Aufklärung noch ungewöhnlich niedrig, bzw. kann die Vergabestelle die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen (§ 60 Abs. 3 S. 1 VgV).

Bevor die Vergabestelle ein Angebot ablehnt, weil es wegen der Gewährung einer staatlichen Bei- hilfe ungewöhnlich niedrig ist, fordert sie unter Festsetzung einer angemessenen Frist den betref- fenden Bieter auf, nachzuweisen, dass die staatliche Beihilfe rechtmäßig gewährt wurde. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, so lehnt die Vergabestelle das Angebot ab (§ 60 Abs. 4 S. 1 VgV).

8.4. Wertungsstufe 4: Wirtschaftlichkeit

Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste An- gebot erteilt.

Die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Angebote wird anhand der Kennzahl „Z“ bewertet (einfache Richtwertmethode). „Z“ ergibt sich aus dem Verhältnis von Preis und Leistung des jeweiligen Angebots (Summe der jeweils erreichten Leistungspunktzahlen). Das Angebot mit der höchsten Kennzahl „Z“ gilt als das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag.

Die entsprechende Formel stellt sich folgendermaßen dar: Z L = (Leistung) P (Preis)

Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:

Z= Kennzahl für Leistungs-Preis-Bewertung des zu bewertenden Angebots L= Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte) des zu bewertenden Angebots P= Preis (Euro) des zu bewertenden Angebots

Der Angebotspreis P ergibt sich aus der im Preisblatt genannten Position „Angebotspreis als Bruttopreis“.

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Die jeweiligen Bewertungs-/Leistungspunkte für die Berechnung von L sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen. Die Bewertungspunkte der beiden Bewertungsmatrizen werden addiert.

Aus einer Gegenüberstellung aller noch in der Auswahl befindlichen Angebote wird auf Basis der Kennzahl Z das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Dieses ist das Angebot mit dem höchsten Quotienten Z.

Beispiel:

Bieter 1Bieter 2Bieter 3Bieter 4Bieter 5
A-KriterienNicht erfüllterfüllterfüllterfüllterfüllt
Leistungs- punktzahl L9.5009.2008.9008.5007.400
Angebots- summe in EUR P120.000105.000100.00098.000110.000
Kennzahl Z0,0970,0880,0890,0870,067
RangAusschluss2134

Berücksichtigung der Energiekosten Bei der Ermittlung der Angebotssumme werden dem Gerätepreis die Energiekosten hinzugerech- net. Die Energiekosten pro Gerät werden anhand Ihrer Angaben zur Leistungsaufnahme im jeweili- gen Modus in Produkte/Leistungen berechnet. Hierfür wird ein durchschnittlich, in den Vertragsbehörden anzuwendender Strompreis von 30Ct / kWh Netto angesetzt. Zur Ermittlung des jährlichen Stromverbrauchs der zu beschaffenden Geräte wird folgende Be- rechnungsgrundlage verwendet: 1 𝐸 = ∑𝑃 ×(𝑡 ×𝑑 +𝑡 ×𝑑 ) 𝐽𝑎ℎ𝑟 1000 𝐵𝑍𝑖 𝑤,𝐵𝑍𝑖 𝑤 𝑓,𝐵𝑍𝑖 𝑓 𝐵𝑍𝑖 mit: 𝐸 Stromverbrauch in kWh pro Jahr 𝐽𝑎ℎ𝑟 𝐵𝑍 Betriebszustände des Geräts 𝑖 𝑑 Anzahl der Werktage pro Jahr 𝑤 𝑑 Anzahl der arbeitsfreien Tage pro Jahr 𝑓 𝑡 Nutzungszeit Werktags im jeweiligen Betriebszustand in Stunden 𝑤,𝐵𝑍𝑖 𝑡 Nutzungszeit an den arbeitsfreien Tagen im jeweiligen Betriebszustand in Stunden 𝑓,𝐵𝑍𝑖 𝑃 Leistungsaufnahme 𝐵𝑍𝑖

Für die Ermittlung der Werktage und arbeitsfreien Tage werden die üblichen Standardwerte (𝑑 = 𝑤 220, 𝑑 = 145) zugrunde gelegt. 𝑓 𝑑 Werktage: 220 𝑤 𝑑 Arbeitsfreie Tage: 145 𝑓

Für die zu beschaffenden Geräte wird von folgenden Betriebszuständen und Standardnutzungszei- ten ausgegangen:

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PC & Monitor 20% im DienststellenbetriebWerktagarbeitsfreiWerktagarbeitsfreiWerktagarbeitsfrei
DienststellengerätVerwaltungDurchschnitt be- rechnet
𝐵𝑍 1Betriebsmodus20208010,44
𝐵𝑍 2Ruhemodus222020,4
𝐵𝑍 3Schein-Aus-Zustand22142411,619,6
Notebooks 10% im DienststellenbetriebWerktagarbeitsfreiWerk- tagarbeitsfreiWerktagarbeitsfrei
DienststellengerätVerwaltungDurchschnitt be- rechnet
𝐵𝑍 1Betriebsmodus2020809,22
𝐵𝑍 2Ruhemodus222020,2
𝐵𝑍 3Schein-Aus-Zustand22142412,821,8
Convertible 90% im DienststellenbetriebWerktagarbeitsfreiWerktagarbeitsfreiWerktagarbeitsfrei
DienststellengerätVerwaltungDurchschnitt be- rechnet
𝐵𝑍 1Betriebsmodus12128011,610,8
𝐵𝑍 2Ruhemodus222021,8
𝐵𝑍 3Schein-Aus-Zustand1010142410,411,4

Ergibt Zusammengefasst:

BetriebszuständeNutzungszeit pro Tag in Stunden
PC & MonitorNotebookConvertible
𝒕 𝒘,𝑩𝒁𝒊𝒕 𝒇,𝑩𝒁𝒊𝒕 𝒘,𝑩𝒁𝒊𝒕 𝒇,𝑩𝒁𝒊𝒕 𝒘,𝑩𝒁𝒊𝒕 𝒇,𝑩𝒁𝒊
𝑩𝒁 𝟏Betriebsmodus (idle-mode, on-Mode)10,449,2211,610,8
𝑩𝒁 𝟐Ruhemodus (sleep-mode)20,420,221,8
𝑩𝒁 𝟑Schein-Aus-Zustand (off-mode)11,619,612,821,810,411,4

𝟑

Ein netzgetrennter Zustand (Stromaufnahme 0 W) kommt in der Praxis der Bayerischen Polizei nicht vor und wird daher nicht berück- sichtigt. Die für 𝑡 𝑤,𝐵𝑍𝑖 und 𝑡 𝑓,𝐵𝑍𝑖 relativ hoch angesetzten Werte sollen den 24x7 Betrieb der Einsatzdienststellen berücksichtigen.

Vom Bieter sind die jeweiligen Werte 𝑃 anzugeben. 𝐵𝑍𝑖 Wenn man die Werte in die obige Formel einsetzt, ergeben sich demnach folgende Formeln zur Berechnung der Energiekosten welche im Preisblatt hinterlegt sind:

PC & Moni- tor𝐸 = [220×(10,4×𝑃 +2×𝑃 +11,6×𝑃 ) 𝐽𝑎ℎ𝑟 𝐵𝑍1 𝐵𝑍2 𝐵𝑍3 +145×(4×𝑃 +0,4×𝑃 +19,6×𝑃 )]/1000 𝐵𝑍1 𝐵𝑍2 𝐵𝑍3
Notebook𝐸 = [220×(8×𝑃 +2×𝑃 +14×𝑃 )+145×(24×𝑃 )]/1000 𝐽𝑎ℎ𝑟 𝐵𝑍1 𝐵𝑍2 𝐵𝑍3 𝐵𝑍3
Convertible𝐸 = [220×(18,8×𝑃 +2×𝑃 +3,2×𝑃 ) 𝐽𝑎ℎ𝑟 𝐵𝑍1 𝐵𝑍2 𝐵𝑍3 +145×(18×𝑃 +1,8×𝑃 +4,2×𝑃 )]/1000 𝐵𝑍1 𝐵𝑍2 𝐵𝑍3

1 2 3

Die hiernach errechneten Energiekosten für 5 Jahre werden den jeweiligem Gerätepreis hinzuge- rechnet und fließen somit in die Bewertung mit ein.

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Berücksichtigung der optionalen Komponenten Bei der Ermittlung der Angebotssumme wird anteilig der Preis der „optionalen Komponenten“ be- rücksichtigt. Für die optionalen Docking-Stationen im Los 2 & Los 3 (Notebook & Convertible) wird jeweils ¾ (Faktor 0,75) der geschätzten Abnahmemenge als Mengengrundlage herangezogen. 1 Für alle anderen „optionalen Komponenten“ wird jeweils ⁄ (Faktor 0,02) der geschätzten Ab- 50 nahmemenge als Mengengrundlage genutzt. Die Angaben dienen dabei nur der Ermittlung der Angebotssumme und binden den Auftraggeber vertraglich nicht.

Berücksichtigung des optionalen Zubehörs Bei der Ermittlung der Angebotssumme wird Anteilig der Preis des „optionalen Zubehörs“ berück- sichtigt. Für alle Positionen die im Los 1, Los 2 & Los 3 unter „optionales Zubehör“ fallen wird je- 1 weils ⁄ (Faktor 0,25) der geschätzten Abnahmemenge als Mengengrundlage genutzt. 4 1 Für alle Positionen die im Los 4 unter „optionales Zubehör“ fallen wird jeweils ⁄ (Faktor 0,004) 250 der geschätzten Abnahmemenge als Mengengrundlage genutzt. Die Angaben dienen dabei nur der Ermittlung der Angebotssumme und binden den Auftraggeber vertraglich nicht.

Leistungspunkte L

Die jeweiligen Leistungspunkte sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Angebotspreis P

Das wirtschaftlichste Angebot bemisst sich anhand des niedrigsten Angebotspreises je Los unter Berücksichtigung der in der Rahmenvereinbarung unter Ziffer 5.1. geschätzten Abnahmemengen.

Der Angebotspreis ergibt sich aus der im jeweiligen Preisblatt genannten Position „Angebots- summe“.

In den anzugebenden Einzelpreisen sind die vollständigen Kosten abschließend zu kalkulieren und anzubieten, die für die ordnungsgemäße und uneingeschränkte Erfüllung der jeweiligen vertrags- gegenständlichen Leistungen (Werks-, Liefer- und Dienstleistungen) seitens des Auftragnehmers benötigt und erbracht werden. Alle Preise sind Festpreise. Die im Preisblatt anzugebenden Preise sind so zu kalkulieren, dass alle evtl. anfallenden Zusatz- kosten, wie z.B. Neben- und Reisekosten bzw. sonstige Aufwendungen, enthalten sind, soweit sie nicht gesondert im Preisblatt abgefordert oder vertraglich vorgesehen werden.

  1. Polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung

Der Auftragnehmer hat spätestens 14 Kalendertage vor dem erstmaligen Betreten der Liegenschaf- ten bzw. vor Auftragsbeginn eine Zustimmungserklärung zur polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprü- fung einzureichen (Art. 60a Abs.1 PAG). Alle Mitarbeiter, die zur Vertragserfüllung die Liegenschaf- ten der bayerischen Polizei betreten, haben die entsprechende Zustimmungserklärung mitsamt ei- ner Kopie des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses abzugeben.

  1. Sonstiges

10.1. Vermeidung von Korruption

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Der Bieter verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu er- greifen. Er wird insbesondere dem Auftraggeber, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeiter oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den öffentlichen Auftraggeber oder seine Mitarbeiter besserstellt, und auf die kein rechtlich be- gründeter Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren.

10.2. Verschwiegenheit / Vertraulichkeit / Umgang mit Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen des Auftraggebers sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Erstel- lung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Vergabestelle nicht gestat- tet.

Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen unverzüglich in eigener Zuständigkeit zu vernichten und zu löschen.

Der Bieter hat – auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens – über die ihm bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Die Nichtbeachtung der Verschwiegenheitspflicht hat zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen des Auftraggebers.

Die Vergabestelle weist auf die Regelung des § 165 Abs. 3 GWB hin. Danach hat jeder Beteiligte in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gem. §§ 160 ff. GWB mit Übersendung sei- ner Akten oder Stellungnahmen auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von entsprechender Zustimmung auf Einsicht ausgehen.

10.3. Datenschutz

Die Datenschutzhinweise der Bayerischen Polizei im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentli- chen Aufträgen mit Informationen zum Thema Datenschutz sowie Ihren Rechten im Zusammen- hang mit dem Thema Datenschutz finden sich in der Anlage 1 zu diesen Bewerbungsbedingungen.

Die Kontaktdaten des in den einzelnen Polizeipräsidien verantwortlichen behördlichen Datenschutz- beauftragten (Ziffer 3 der Datenschutzhinweise) sind ebenfalls dort hinterlegt.

10.4. Entschädigung für die Angebotserstellung

Für die Erstellung des Angebotes und die Teilnahme an dem Vergabeverfahren wird keine Vergü- tung gewährt und es werden keine Auslagen erstattet. Weitere Kosten oder Aufwendungen werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Aufwendungs-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushälterischen Gründen (z.B., wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr recht- zeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Auftraggebers das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bie- tern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzu- heben bzw. auf die Vergabe zu verzichten.

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  1. Rügeobliegenheit / Nachprüfungsantrag

11.1. Rügeobliegenheit

Die Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Erhalt zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße (Fehler), so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Wege der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Mög- lichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen.

Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB, insbesondere auf die Rechts- behelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB, wird ausdrücklich hingewiesen.

Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen- über dem Auftraggeber gerügt werden,
  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

11.2. Nachprüfungsantrag

Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach §§ 155 ff. GWB. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftrag- gebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

Zur Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße können sich die Bieter wenden an die:

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München Tel: +49 (89) 2176-2411 Fax: +49 (89) 2176-2847 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de

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  1. Abkürzungsverzeichnis

AG Auftraggeber AN Auftragnehmer DSGVO Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personen- bezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Amtsblatt L 119 vom 4.5.2016, S. 1) in der jeweils aktuellen Fassung EVB-IT Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, ber. S. 3245) in der jeweils aktuellen Fassung. MiLoG Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils aktuellen Fassung. UfAB Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen VgV Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624) in der jeweils aktuellen Fassung. WRegG Wettbewerbsregistergesetz vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2739) in der jeweils aktuellen Fassung

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  1. Übersicht über die zwingend einzureichenden Angebotsunterlagen (Checkliste)

Die folgende Übersicht über die zwingend vorzulegenden Angebotsunterlagen / Checkliste soll die Kontrolle und Sicherstellung eines vollständigen und gültigen Angebotes erleichtern.

Die Vergabestelle empfiehlt, auf die Einreichung von nicht ausdrücklich geforderten Unterlagen (z.B. Begleitschreiben, Prospekte, Ergänzungen bzw. Kommentierung der Leistungsbeschreibung oder der Rahmenvereinbarung) zu verzichten, da dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren aus formalen Gründen führen kann (vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).

Die Nachweise müssen aktuell sein und müssen noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.

Die Nachweise und Erklärungen müssen – soweit nicht ausdrücklich ein anderer Termin genannt ist – mit dem Angebot eingereicht werden.

Übersicht über die zwingend einzureichenden Angebotsunterlagen (Checkliste)
Dokument / ErklärungEinzureichen / abzugeben von
BieterBietergemeinschaft (wenn einschlägig)Dritte Unterneh- men / Unterauftrag- nehmer (wenn einschlägig)
Insgesamt für die Bie- tergemein- schaftFür jedes Mitglied der Bie- terge- mein- schaft einzelnEig- nungsre- levantes Unter- nehmenNicht eig- nungs- relevan / Unter- auf- trag- neh- mer*
Vordruck 1: Angebot
Vordruck 2: Angaben zum Bieter
Vordruck 3: Erklärung Bietergemeinschaft
Vordruck 4: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
Vordruck 5: Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
Vordruck 6: Eigenerklärung zum Umsatz
Vordruck 7: Eigenerklärung über eine Betriebs- haftpflichtversicherung
Vordruck 8: Anzahl Beschäftigte Unternehmen
Vordruck 9: Referenzen
Vordruck 10: Eignungsrelevante Unternehmen
Vordruck 11: Unterauftragnehmer
Vordruck 12: Verpflichtungserklärung Unterauf- tragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen
Vordruck 13: Scientology-Schutzerklärung
Vordruck 14: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG
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Übersicht über die zwingend einzureichenden Angebotsunterlagen (Checkliste)
Dokument / ErklärungEinzureichen / abzugeben von
BieterBietergemeinschaft (wenn einschlägig)Dritte Unterneh- men / Unterauftrag- nehmer (wenn einschlägig)
Insgesamt für die Bie- tergemein- schaftFür jedes Mitglied der Bie- terge- mein- schaft einzelnEig- nungsre- levantes Unter- nehmenNicht eig- nungs- relevan / Unter- auf- trag- neh- mer*
Vordruck 15: Erklärung zur polizeilichen Überprü- fung und Verschwiegenheit
Vordruck 16: Einverständniserklärung der Mitar- beiter für eine polizeiliche Überprüfung (nach Zuschlagserteilung unaufgefordert ein- zureichen)
Vordruck 17: Erklärung Lieferkettensorgfalts- pflichtgesetz
Vordruck 18: Russland-Erklärung
Preisblatt der Vergabestelle
Preisblatt der Plattform mit 1€ ausfüllen
Bewertungsmatrix
Sonstige Angebotsbestandteile gem. Leistungs- beschreibung
  • Die für Unterauftragnehmer genannten Nachweise können nachgereicht werden.

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Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen

Datenschutzhinweise im Zusammenhang

mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen

  1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Bayer. Landeskriminalamt SG 124 Maillingerstr. 15 80636 München E-Mail: blka.sg124@polizei.bayern.de

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Bayer. Landeskriminalamt Behördliche Datenschutzbeauftragte Maillingerstr. 15 Tel: 089/1212-1011 E-Mail: blka.f1.bdsb@polizei.bayern.de

  1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:

• Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere:

o Bereitstellung von Vergabeunterlagen o Beantwortung von Bieterfragen o Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen o Abfrage und Überprüfung der Eignung o Erfüllung vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen • Pflege einer Bieterkartei

• Dokumenten- und Vertragsmanagement

• Erfüllung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen

• Führen sachdienlicher Kommunikation

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Absatz 1 Buchstaben b, c und e DSGVO sowie Art. 4 Absatz 1 BayDSG.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – weitergegeben an:

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Bayerisches Landeskriminalamt

Offenes Verfahren – Az. 124-8010-078/26 „Rahmenvereinbarung Arbeitsplatzgeräte“

• Bundeskartellamt zur Einholung von Wettbewerbsregister-Auskünften gem. § 6 Abs. 1 WRegG • Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von Ausschlussgründen • Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen • Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Vorausset- zungen • Sachbearbeiter der Bayerischen Polizei zur sachdienlichen Kommunikation • Teilnehmer an Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung

  1. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland / eine internationale Or- ganisation zu übermitteln.

  1. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Bayerischen Polizei so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Gem. § 8 Abs. 4 VgV sind Vergabeunterlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags bzw. der Rahmenver- einbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Vergabeunterlagen werden in der Regel zehn Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzgerecht vernichtet. Bei Vertragsunterlagen beträgt die Frist 30 Jahre nach Ver- tragsschluss.

  1. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

• Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Ein- schränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einle- gen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbei- tung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Daten- schutz.


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