[Seite 1]
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr infor- miert die Unternehmen:
U
n
ELEtKTRONISCHE ANGEBOTSABGABE
e
in TEXTFORM
r
über die Vergabeplattform !
l
a
g
e
n
Ab 18. Oktober 2018 ist die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten bei EU-weiten Vergabeverfahren ausschließlich elektronisch in Textform über
n
die Vergabeplattform möglich. Diese Regelung wird grundsätzlich auch bei
i
nationalen Angebotseinholungcen angewendet werden.
h
t
Hat die Vergabestelle als Abgabeform „elektronisch in Textform“ festgelegt, so
müssen Sie nach Aufruf der Funktion „Angebot einreichen“ in das sich öff-
b
nende Fenster ihren Namen (Vorname uend Nachname) eintippen und dann auf „Angebot einreichen“ klicken. a
r
Diese Hilfe zeigt Ihnen anschaulich das entsprechende Vorgehen:
b
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot-abgeben-ohne-ava-sign.html
e
i
Bei Fragen können Sie sich an unsere Hotline für Bietetr wenden:
b
Hotline für Bieter / Firmen
a
Tel: 0900 - 11 44 33 0 (für 1,95€/min.*) Fax: 030 / 44 33 11 15 r
*
E-Mail: evergabe-hotline.bayern(at)rib-software.com (kostenfrei) Internet : http://www.rib-software.com
© Staatsbauverwaltung (FBT) September 2018
*Identi s c h e b e arbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 2]
26-044753
2440|L2440|V.C.2 (Informationen Datenerhebung) Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
U
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Staatlicnhes Bauamt München 1 Peter-Auzinger-Straße 10
t
81547 München Tel.:+49 8921e2320 Fax.:+49 8921232476 (Vergabestelle)
r
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten
l
LandesbaudireRkteiofenr aBta 2y4ern
a
g
datenschutzbeauftragter-stbv@lbd.bayern.de (Datenschutzbeauftragte/r) e Zwecke der Verarbeitung, Recnhtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherdauer Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden durch Staatliches Bauamt München 1
n
Peter-Auzinger-Straße 10 81547 München i Tel.:+49 89212320 Fax.:+49 8921232476
c
(Vergabestelle) und von dieser/m mit der Vorgangsbearbeitungh beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer und Planungsbüros) nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-
t
Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes/Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung, streng vertraulich be handelt und genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes und eines daraus resultierenden Vertragsabschlusses der Vertragsparteien. Nach Abschlbuss des Vergabeverfahrens oder eines Vertragsabschlusses werden die Daten für die Dauer der Verarbeitung und Speicherung
e
personenbezogener Daten gemäß den verwaltungsspezifischen und haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und anschließend gelöscht.
a
Ihre personenbezogenen Daten werden durch den Verantwortlichen verarbeitet und können im Rahmen
r
von Repräsentationsaufgaben nach Fertigstellung und Eröffnung des fertiggestellten Objektes der nutzenden Behörde übermittelt werden. Soweit Ihre Daten elektronisch verarbeitet werden, erfolgt der
b
technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch das IT-Dienstleistungszentrum am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung als Auftragsveerarbeiter. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstiabe b, c und e DSGVO i.V.m. §3 Bundesdatenschutzgesetz sowie Art. 4 Absatz 1, Art. 5 Abs. 1 S.1 BayDSG.
t
Ihre Rechte b Bezüglich der über Sie bei uns gespeicherten Daten haben Sie das Recht auf
a
• Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
r
• Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, • Löschung nach Artikel 17 DSGVO, * • Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie • Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO. Darüber hinaus haben Sie nach Artikel 21 DSGVO das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum o.g. Zweck jederzeit zu widersprechen.
© VHB | VHL | VHF - Stand Februar 2024 1 von 2 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 3]
2440|L2440|V.C.2 (Informationen Datenerhebung) In den genannten Fällen richten Sie Ihr Schreiben bitte an
Staatliches Bauamt München 1 Peter-Auzinger-Straße 10 81547 München
U
Tel.:+49 89212320 Fax.:+49 8921232476 (Vergabenstelle) Nach Artikel 77 DSGVO steht Ihnen ein jederzeitiges Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.
t
e
r
l
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
© VHB | VHL | VHF - Stand Februar 2024 2 von 2 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 4]
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr informiert die Unternehmen:
Hinweis zu betrügerischen E-Mails
U
n
t
Aktuell warent das Bayerische Landeskriminalamt vor betrügerischen E-Mails im Zusammenrhang mit öffentlichen Ausschreibungen.
l
a
Hierbei verschaffen sich Betrüger Zugang zu Ausschreibungsplattformen, um dort syste-
g
matisch Daten zu laufenden und abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren abzugreifen.
e
Es ist zu erwarten, dass derzeit in außergewöhnlichem Umfang versucht wird,
n
durch manipulierte und gefälschte E-Mails und Rechnungen Zahlungen von Ausschrei- bungsgewinnern zugunsten der Täter zu veranlassen.
n
i
Empfehlungen zum Schutz
c
• Prüfen Sie Absender-E-Mails sorgfältig: Achten Sie auf Unstimmigkeiten wie unbe-
h
kannte Domains, Rechtschreibfehler oder abweichende E-Mail-Adressen. Kontaktie-
t
ren Sie den Auftraggeber bei Zweifel direkt über bekannte, offizielle Kommunikati-
onswege.
b
• Verifizieren Sie Zahlungsaufforderungen: Überprüfen Sie Rechnungen und Bankver-
e
bindungen vor jeder Zahlung. Kontaktieren Sie den Gläubiger telefonisch oder über
a
verifizierte Kanäle, um die Echtheit der Forderung und der Bankdaten zu bestätigen.
r
• Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden: Sensibilisieren Sbie Ihr Team für derartige Betrugs- versuche und etablieren Sie klare Prozesse für die Perüfung von Rechnungen und Zahlungsanweisungen. i • Melden Sie verdächtige Aktivitäten: Informieren Sie bei vetrdächtigen E-Mails oder
b
Rechnungen umgehend Ihre IT-Abteilung, Ihre Bank sowie die zuständigen Behör-
a
den.
r
*
Hinweis:
Sollten Sie bereits Opfer eines solchen Betrugs geworden sein, setzen Sie sich unverzüg-
lich mit Ihrer Bank in Verbindung, um Zahlungen zu stoppen oder zurück zu buchen, und
erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
*Identi©s Scthaaet sbbaeuvaerrwbaeltiutngb Jaurli e20 2V5e rgabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 5]
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr infor- miert:
U
n Hinweis zur Einführung der
t
DIN 276:2018-12
e
r
l
a
Der Ausschuss gfür Staatlichen Hochbau der Bauministerkonferenz
(ASH) hat die Einführung der DIN 276:2018-12 zum 01.10.2022 be-
e
schlossen.
n
Damit ist bei der Kostenplanung aller neuen Maßnahmen des
n
Staatlichen Hochbaus, des Bundeshochbaus und der bayerischen
i
Wasserwirtschaftsverwaltung die DIN 276:2018-12 zu Grunde zu le-
c
gen. Sämtliche Muster wurden entsprechend angepasst.
h
t
Die HOAI stellt bis zur ihrer Novellierung auf die alte DIN-Fassung
ab. Sofern eine Vergütung nach HOAI vereinbart wird, ist für die Ho-
norarermittlung weiterhin die DIN b276-1:2008-12 zu Grunde zu le-
gen. e
a
Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Angebotrskalkulation.
b
e
i
t
b
a
r
*
© VHF Oktober 2022
*Identi s c h e b e arbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 6]
III.16 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots / finalen Angebots EU)
Vergabeart Vergabestelle St a a tl ic h es Bauamt München 1 Pe t e r -A u zinger-Straße 10 ☐ Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewett- 81547U München bewerb D e u ts c h land ☐ Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme-
n
Tel.:+49 89212320 Fax.:+49 8921232476 wettbewerb ☐ Wettbewerblicher Dialog
t
e
r
Ablauf der Angebotsfrist l Datum Uhrzeit
a
2 2 . 1 2 .2026 0 8 : 3 0
g
Aufforderung zur Abgabe eines
e
☐ Angebots
n
☐ finalen Angebots
Vergabeverfahren gemäß VgV
n
i
Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme c B 1 3 H E 152670009 NTH, Genera ls a n i e rung
h
t
Vergabenummer: Leistung: 26-044753 Machbarkeitsstudie Generalsanierung Auftragsbekanntmachung vom Numbmer:
e
Anlagen
a
A die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
r
b
☐ III.16.1 Zuschlagskriterien ☐ Anlage zu III.16.1 Zuschlagskriterien - Beschreibung der Unterkeriterien ☐ Programm und Unterlagen für die Ausarbeitung eines Lösungsvorschlages
i
☐ Zu s c h l a gsmatrix_zu_III-16-1_stufe_2.pdf
☐ t
☐
b
☐
a
B die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: r
*
☐ Vertrag Nr. VII - 0 1 ☐ Alle im Vertragsdokument unter Nr. 2.1, außer den hier unter C genannten Anlagen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Januar 2026 Seite 1 von 4
[Seite 7]
III.16 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots / finalen Angebots EU)
C Die, soweit erforderlich, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausgefüllt einzureichen sind und die Vertragsbestandteil werden:
U
☐ III.20 Angebotsschreiben
n
☐ Formblatt/-blätter Honorarangebot VII.02.4
t
e
☐ III.20.1 Zusammenstellung Angebotssumme (Straßenbau)
r
☐ Aufstellung der für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen Personals (Name und Nachweise der beruflichen Qlualifikation der Personen) ☐ 1 2 7 _ L 1 27_III-27_Erklaerung_Bezug_Russland-1222
a
☐ II I. 1 5 P ersonaleinsatz
☐ g
e
n
Sehr geehrte Damen und Herren,
n
nach Prüfung der im Teilnahmeantrag ibzw. der Interessensbestätigung übermittelten Informationen for- dern wir Sie zur Abgabe eines Angebotes auf.
c
1 Verhandlung / Vorstellung und Aufklährung des Angebotes
t
Der Auftraggeber behält sich vor den Auftrag a uf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben (§ 17 Abs. ☐ 11 VGV)
b
e
Der AG behält sich vor, eine Vorstellung und Aufklärung der Angebote vorzunehmen. Diese kann statt- ☐ finden ab: a Datum: r Ort:
b
e
Eine Einladung hierzu ergeht gesondert.
i
☐ Eine Verhandlung über die eingereichten Angebote kann stattfinden abt: Datum:
b
Ort:
a
Eine Einladung hierzu ergeht gesondert. r
*
2 Kommunikation
Die gesamte Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Januar 2026 Seite 2 von 4
[Seite 8]
III.16 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots / finalen Angebots EU)
3 Vorlage von Nachweisen, Angaben, Unterlagen
Folgende Nachweise, Angaben, Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: ☒ III.20 Angebotsschreiben U☐ Formblatt/-blätter Honorarangebot VII.02.4
n
☐ tIII.20.1 Zusammenstellung Angebotssumme ☐ Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
e
☐ Bankerklärung zum Beleg der ☐ Nachrweis der Berufshaftpflichtversicherung ☐ Erklärung der Versicherungsgesellschaft über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
l
☐ Aufstellung der für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen Personals (Name und Nachweise der beruflicahen Qualifikation der Personen) ☐ Ausgearbeiteter Lösungsvorschlag
g
☐ E r k lä r u ngen / Ausarbeitungen zu den Zuschlagskriterien siehe Formblatt III.16.1 ☐ 1 2 7 _ L1 2 7_III-27_Er
e
klaerung_Bezug_Russland-1222
n
☐ II I. 1 5 P e rsonaleinsatz
☐ n
i
c
4 Angebotswertung
h
Kriterien für die Bewertung der Angebote ☐ Zuschlagskriterien gemäß Auftragsbekatnntmachung ☐ Zuschlagskriterien gemäß III.16.1 – Zuschlagskriterien und Gewichtung ☐ Zuschlagskriterien gemäß Anlage zu III.16.1 Zuschlagskriterien - Beschreibung der Unterkriterien ☐ Z u s c h la gsmatrix_zu_III-16-1_stufe_2.pdf
b
e
☐
a
r
5 Angebotsabgabe
b
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle bald- möglichst davon zu unterrichten. e
i
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabe-
t
stelle zu übermitteln.
b
6 Beauftragung a Für den Fall, dass Ihr Angebot beauftragt werden soll, erhalten Sie eine entsprecrhende Mitteilung. Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichnete Leistung* zu vergeben im Na- men und für Rechnung d e s F r eistaates Bayern
dieser/diese/dieses vertreten durch:
dieser/diese/dieses vertreten durch: S t a a tli ches Bauamt München 1
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Januar 2026 Seite 3 von 4
[Seite 9]
III.16 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots / finalen Angebots EU)
7 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer (§ 156 GWB):
U
Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel 089 / 2176-2411, Fax 089 / 2176-2847
n
t
8 Zusätzeliche Leistungen ☐ Ausa r rbeitung eines Lösungsvorschlags Gemäß der Auftragsbekanntmachung ist ein Lösungsvorschlag für die gestellte Planungsaufgabe
l
nach den Vorgaben der Anlage in A) auszuarbeiten. Für die Ausaarbeitung des Lösungsvorschlags ist eine Vergütung (inkl. Nebenkosten) festgesetzt wor- den von: EUR g
e
Mit Abgabe der Unterlagen ist hierfür eine Rechnung über diesen Betrag einzureichen. Die Vergütung erfolgt nach Abschlusns der Verhandlungen. Unaufgefordert eingereichte Lösungsvorschläge über die Vorgaben hinaus werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
n
9
i
c
h
t
b
Mit freundlichen Grüßen e
a
Staatliches Bauamt München 1
r
Vergabestelle b
e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Januar 2026 Seite 4 von 4
[Seite 10]
III.16.1 (Zuschlagskriterien)
| Vergabenummer | Datum | |
|---|---|---|
| 26-044753 | 28.07.2026 | |
| Maßnahme U NTH, Generalsanierung n | ||
| t Leistung e Machbarkeitsstudie Generalsanierung |
er
l
a
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
g
e
Die Tabelle gibt die Angaben nanch § 58 Abs. 2 VgV wieder.
n
A Die Wertung erfolgt für mehrere Zuschlagskriterien gemäß nachfolgender Gewichtung:
i
c Wichtung in %
h
- ☐ Auftragsbezogenes Organisationskonzept 28
t
- ☐ Auftragsbezogenes Qualifikation und Erfahrung der Projektmitarbeiter 47
- ☐ Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Planungsphase 25
- ☐ Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf
b
der Baudurchführungsphase 0 5. ☐ e n tf ä ll t e 6. ☐ Lösungsvorschlag (nach § 76 (2) VgV) a
r
b Summe: 100
e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Mai 2023 Seite 1 von 5
[Seite 11]
III.16.1 (Zuschlagskriterien) B Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus folgenden Unterkriterien mit nachfolgender Gewichtung:
- ☐ Kriterium Auftragsbezogenes Organisationskonzept Im Kriterium Auftragsbezogenes Organisationskonzept werden folgende Un-
U
terkriterien mit jeweils angegebener absoluten Wichtung berücksichtigt: n Wichtung in % Zusammensetzung des Projektteams für alle Leistungsbilder anhand eines 1.1. tOrganigramms einschl. Entscheidungsbefugnis und Vertretung 10
e
1.2. Q rualitätssicherung der Leistungen innerhalb des Projektteams in Bezug auf die 10 Aufgabenstellung und Erläuterung der Schnittstellenorganisation zwischen den
l
Beteiligten 1.3. Organisaation der Planungsunterlagen, Umsetzung des Datenaustauschs innerhalb d es 8 Projektteams
g
1.4
e
n
Summe: 28
- ☐ Kriterium Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der Projektmitarbeiter
n
Im Kriterium Auftragsbezogene Qualifikation und Erfahrung der Projektmitar- beiter werden folgende Unterkriiterien mit jeweils angegebener absoluten Wichtung berücksichtigt:
c
Wichtung in % 2.1 Kriterien 2.1 bis 2.22 h Fachliche Eignung der angebotenen Projektmitarbeiter, Berufserfahrung und Erfahrung 47 bei der Planung und Ausführung von mtit der Bauaufgabe vergleichbaren Referenzprojekte 2.2 0 0
b
2.3 0
e 0
a
2.4
r
b Summe: 47
e
- ☐ Kriterium Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Planungsphase Im Kriterium Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Planunigsphase wer- den folgende Unterkriterien mit jeweils angegebener absoluten Wichtung be-
t
rücksichtigt: b Wichtung in % 3.1 Vorgehen bei der Abstimmung und Integration der Bedarfsplanung (iterativer Prozes s);
a
allgemeine Kommunikation und Kommunukation der Zwischenergebnisse mit dem 12 Auftraggeber (mit Angabe Turnus)
r
*
3.2 Organisation und Ablauf der Variantenentwicklung; Koordination und Integration der 12 Ergebnisse aller an der Planung Beteiligten
3.3 Arbeitsschritte bei der Erstellung des Kostenrahmens und des Rahmenterminplans (auch im Hinblick auf die Umsetzbarkeit in Bauabschnitten oder Teilbaumaßnahmen) 11
Summe: 25
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Mai 2023 Seite 2 von 5
[Seite 12]
III.16.1 (Zuschlagskriterien)
☐ Kriterium Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Baudurchführungsphase Im Kriterium Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Baudurchführungs- phase werden folgende Unterkriterien mit jeweils angegebener absoluten Wichtung berücksichtigt: U Wichtung in % entfällt 4.1
n -
tentfällt 4.2
e
r
entfällt 4.3 l -
a
entfällt 4.4
g -
e
Summe: -
n
- ☐ Kriterium e n t fä l lt
n
In diesem Kriterium werden folgende Unterkriterien mit jeweils angegebener absoluten Wichtung berücksichitigt: c Wichtung in % 5.1
h
t
5.2 5.3 b
e
5.4
a
r
Summe:
b
e
- ☐ Kriterium Lösungsvorschlag Im Kriterium Lösungsvorschlag werden folgende Unterkriterien miit jeweils an- gegebener absoluten Wichtung berücksichtigt:
t
Wichtung in %
b
6.1 e nt fä l lt
a
6.2 e nt fä l lt r
*
6.3 e nt fä l lt
6.4 e nt fä l lt
Summe:
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Mai 2023 Seite 3 von 5
[Seite 13]
III.16.1 (Zuschlagskriterien)
C Kriterium Preis
Die Bewertung des Preises erfolgt gemäß nachstehender Regelung:
U
a ☐ Berücksichtigt wird die Höhe des Honorars (netto) einschließlich Zuschlägen, Besonderen Leis- ntungen, Nebenkosten (Wertungssumme). Die Wertungssumme (P) wird zu den vergebenen Leistungspunkten in Relation gesetzt, um das
t
beste Preis-Leistungsverhältnis zu erhalten. eDas wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhalten soll, wird in Anlehnung an die Er- weiterte Richtwertmethode nach „UfAB V 2.0“ ermittelt. (sh. Pkt. E Zuschlagserteilung)
r
b ☐ Die Ulmrechnung des Preises in Punkte erfolgt folgendermaßen:
a
☐ Für die Angebotswertung wird der Preis (in Euro) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: g • 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis
e
• 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mnit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Die Punktzahl für den Pnreis ergibt sich gemäß folgender Formel:
i
(Angebotspreis - Preis niedrigstes Angebot) x 5 Punkte Punktzahl Preis = 5 - c Preis niedrigstes Angebot
h
t
☐ Der Auftraggeber wird die Punktzahl für den angebotenen Preis wie folgt berechnen: Das Ange- bot mit der niedrigsten Angebotssumme für das Honorar erhält 5 Punkte. Die Punkte für die übri- gen Angebote werden mit bis zu zwei Stebllen nach dem Komma dazu ins Verhältnis gesetzt. Die Punktzahl für den Preis ergibt sich gemäß folgender Formel:
e
a
Preis niedrigstes Angebot x 5 Punkte
r
Punktzahl Preis = Angebotsprebis
e
☐ i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Mai 2023 Seite 4 von 5
[Seite 14]
III.16.1 (Zuschlagskriterien) D Die Bewertung der von den Bietern zu den jeweiligen Unterkriterien in den Punkten mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen erfolgt gemäß nachstehender Regelung:
fünf Punkte, wenn das Angebot die Anforderungen optimal erfüllt, Uvier Punkte, wenn die Aussagen im Angebot vereinzelte oder geringfügige Defizite erkennen lassen drei Punkte, wenn mehrere und nicht lediglich geringe Defizite vorliegen
n
zwei Punkte, wenn die Aussagen im Angebot weitreichende oder gewichtige Defizite erkennen lassen einent Punkt, wenn im Angebot schwerwiegende Defizite erkennbar sind null Punkte, wenn das Angebot unzureichend ist
e
Werden Mrindestkriterien nicht eingehalten, ist das Angebot auszuschließen.
l
E Zuschlagserteilung
a
a ☐ Angebote, die ngicht mindestens 8 0 % der möglichen Leistungspunkte gemäß Bewertungstabelle der Zuschlagskriterien erreichen, dies sind 4 0 0 Punkte, bleiben bei der Entscheidung zur Zu-
e
schlagserteilung unberücksichtigt. Bei den verbleibenden Angeboten wird aus den gemäß der Be- wertungstabelle der Znuschlagskriterien (gem. Punkt A und B) vergebenen Leistungspunkten (L), so- wie dem Angebotspreis bzw. Wertungssumme (P) (gem. Punkt C) die Kennzahl Z errechnet und mit dem Faktor 100.000 multipliziert.
n
Daraus ergibt sich die Zuschlagsformel:
i
Z = vergebene Leistungspunkte (Lc) x Faktor 100.000 / Angebotspreis bzw. Wertungssumme (P)
h
Das Angebot mit der höchsten Kennzahl Z (ermittelt mit zwei Kommastellen) hat das beste Preis- Leistungsverhältnis und erhält als das wtirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Bei gleicher Kennzahl Z entscheidet das Los über die Auftragsvergabe. b ☐ Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhäblt den Zuschlag. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los über die Auftragsvergabe.
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Mai 2023 Seite 5 von 5
[Seite 15]
III.20 (Angebotsschreiben EU)
Name und Anschrift des Bieters
U
n
t
| Ort: | |
|---|---|
| Datum: | |
| Tel.-Nr.: | |
| E-Mail: | |
| USt.-ID-Nr.3: | |
| HR-Nr.3: |
Name unnd Atnschrift der Vergabestelle S t a a t liches e Bauamt München 1 3 Handelsregisternummer, soweit sie vorliegt, ansonsten nur Peter-Auzinger-Srtraße 10 Umsatzsteuer ID erforderlich 81547 München
l
a
g
Angebotsschreiben
e
Bezeichnung der Leistung: n Maßnahmennummer: Maßnahme: B 13HE152670009 NTH, Generalsannie rung
i
Vergabenummer: Leistung:
c
26-044753 Machbarkeitsstudie Generalsanierung
h
A1 Anlagen, die Vertragsbestandteil werden t ☐ Formblatt/-blätter Honorarangebot
b
e
☐ III.20.1 Zusammenstellung Angebotssumme ☐ Ausgearbeiteter Lösungsvorschlag a ☐ Aufstellung der für die Ausführung des Auftrags verantwortlichen Personals (Name und Nachweise
r
der berufliche Qualifikation der Personen) ☐
b
☐
e
☐
☐ i
☐
t
☐ b
a
r
B1 Anlagen, die, soweit erforderlich, nur der Erläuterung des Angebotes dienen und nicht Vertrags- bestandteil werden
*
☐ Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ☐ Bankerklärung zum Beleg der ☐ Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung ☐ Erklärung der Versicherungsgesellschaft über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ☐ ☐ ☐ ☐
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Juli 2022 Seite 1 von 2
[Seite 16]
III.20 (Angebotsschreiben EU)
☐
☐
U
n
1 Ich/Wir biete(n) die im Vertragsdokument einschließlich Anlagen genannten Leistungen zu den von mtir im Honorarangebot eingesetzten Preisen an.
e
2 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anla- gen: r − Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
l
32 Kleines oder mitatleres Unternehme (KMU) ☐ I J c a h hr e b s i u n m /W sa i t r z s bz i
g
n w d . ≤ e i 4 n 3 M kl i e o i J n a e h s re s o b d il e an r z m su i m tt m le e r ) e .3 s Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro
e
42 Verpflichtung (sofern nach § 2 Nr. 1 des Vertragsmusters gefordert) Nach dem Verpflichtungsgnesetz muss der Auftragnehmer und alle seine Beschäftigten, die mit den Leis- tungen fachlich betraut werden und die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übernehmen, durch eine Behörde oder sonstige Stelle auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach dem Verpflich- tungsgesetz verpflichtet werden (n§ 11 Abs. 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches – StGB). Ist eine Verpflichtung durch eine Behörde oder sonstige Stelle der öffentlichen Verwaltung schon erfolgt, sind die Niederschriften
i
über die Verpflichtung (Formblatt VI.11 VHF oder Anlage 2 KorruR) auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. c Ich/Wir erkläre(n), dass
h
☐ eine Verpflichtung aller Mitarbeiter schon vorgenommen wurde. Die Niederschriften liegen vor. ☐ eine Verpflichtung aller Mitarbeiter notch nicht vorgenommen wurde. Die noch nicht verpflichteten Mitarbeiter werden nach Auftragsvergabe bei der Vergabestelle verpflichtet, die anderen Nieder- schriften liegen vor. ☐ eine Verpflichtung noch nicht vorgenommenb wurde und vor Leistungsbeginn erfolgen wird.
e
52 Ich/Wir erkläre(n), dass ☐ ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführean werden(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer
☐ r
(III.7) aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
b
6 Ich/Wir erkläre(n), dass
e
- ich/wir den Wortlaut dem vom Auftraggeber verfassten Vertragsdokument als alleinverbindlich an- erkenne(n). i
- mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebo- tes sind. t
b
a
(Ort, Datum, Unterschrift) Bei elektronischer Einreichung ohne Unterschrift gültig. r Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das An-
*
gebot ausgeschlossen.
1vom Bieter anzukreuzen und ggf. beizufügen 2 ggf. vom Bieter anzukreuzen 3 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHF Bayern – Stand Juli 2022 Seite 2 von 2
[Seite 17]
127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland) Eigenerklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Per- soneUn oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
n
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
t
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Be- werbeers/Bieters in Russland,
r
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchsltabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
a
c) durch das Handegln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unter- nehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.
e
Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu
n
Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden. Maßnahmennummer B13HE152670n009 Vergabenummer 26-044753 Maßnahme oder Baumaßnahme i NTH, Generalsanierung
c
Leistung h Machbarkeitsstudie Generalsanierung
t
☐1 Bewerber / Bieter ☐1 Mitglied der Bewerber- bzw. b Bietergemeinschaft ☐1 Auftragnehmer e ☐1 (Namae, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
r
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle
b
zutrifft. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile deer Leistung ☐ nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten iPersonen oder Unternehmen in An- spruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).
t
☐ folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe). b
a
r
*
☐ Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
☐ Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
1 Zutreffendes ankreuzen *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHB | VHL | VHF Bayern – Stand Juni 2026 1 von 2
[Seite 18]
127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland)
☐ Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet. ☐Ukeine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).
n
☐ folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen
t
beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).
e
r
l
a
☐ Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
g
☐ Die Beauftreagung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
n
☐ Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet.
n
☐ keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf-
i
trage(n) / beauftragt habe(n).
c
☐ folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf- tragen werde(n) /beauftragt habe(n).
h
t
b
e
☐ Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
a
☐ Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig. r ☐ Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlobssen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet.
e
i
t
b
a
r
(Ort, Datum, Name, Unterschrift2) *
2 nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines Teilnahmeantrages / Angebotes ist *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben- © VHB | VHL | VHF Bayern – Stand Juni 2026 2 von 2
[Seite 19]
VI.3 Vergabenummer: 2 6 - 0 4 4 7 5 3 (ZVB Feststellvermerk)
Zusätzliche Vertragsbestimmungen PrUüfung von Unternehmerrechnungen, Inhalt und Form der Feststellungs- bescheinigungen
n
t
e
- Prüfungsgrundsätze
r
Zur Feststellungl der Rechnungen sind alle rechnungsbegründenden Unterlagen wie Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen und sonstige begründende Unterlagen unverzüglich und vollständig zu praüfen (Bundeshochbau: Abschnitt F Nr. 4.2.RBBau, Landeshochbau: Abschnitt G Nr. 2 RLBau, staatlicher Tiefbau: Anlage zu den VV zu Art. 80 BayHO).
g
Der Auftragnehmer hat die geprüften Angaben durch Abhaken kenntlich zu machen; Änderungen und Ergänzungen sind entsprechend zu kennzeichnen. Ein Unterstreichen von Texten ist nicht erforderlich.
e
n
- Inhalt der Feststellungsbescheinigungen
Fachtechnische Richtigkeit
n
Mit den Bescheinigungen übernimmt deir Auftragnehmer auch in Fällen, in denen diese Bescheinigungen durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt werden, die Verantwortung dafür, dass:
c
2.1 die in den begründenden Unterlagen enthaltenen, für die Zahlung maßgebenden Angaben richtig
h
sind, 2.2 nach den geltenden Vorschriften und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit verfahren
t
worden ist, 2.3 die Lieferung oder Leistung sowohl dem G runde nach als auch hinsichtlich der Art ihrer Ausführung geboten war, 2.4 die Lieferung oder Leistung entsprechend der zubgrundeliegenden Vereinbarung oder Bestellung sachgemäß und vollständig ausgeführt worden ist, d.h., dass die Lieferungen und Leistungen in
e
Art, Güte und Umfang wie berechnet, vertragsgemäß und fachgerecht ausgeführt worden sind, 2.5 die erbrachten Teil-/ Leistungen mit den ermitatelten Mengenansätzen des Auftrags übereinstimmen, keine Mehrmengen oder -forderungen bekannt sind und bei erheblichen Abweichungen vom Auftrag zur Abrechnung eine Begründrung vorliegt und 2.6 bei Instandsetzung oder Ersatz eine Ersatzpflicht eines Dritten berücksichtigt worden ist oder nicht
b
in Frage kam.
e
Rechnerische Richtigkeit
i
Mit dieser Bescheinigung übernimmt der Auftragnehmer auch in Fällen, in denen diese Bescheinigung durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt wird, die Verantwortung t
b
2.7 für die Richtigkeit von Maßen, Mengen, Einzelansätzen in Aufmaßen, Abrechnungszeichnungen, Mengenberechnungen, Stundenlohnzetteln, Lieferscheinen und dgl.,
a
2.8 für die rechnerische Richtigkeit und dass der anzunehmende oder auszuzahlende Betrag sowie alle auf Berechnungen beruhenden Angaben richtig sind (unberücksichtigrt davon bleiben Pfändungen, Abtretungen und sonstige Einbehalte, wie z. B. Vertragsstrafen oder
*
Schadensersatzansprüche). 2.9 für die Richtigkeit der den Unternehmerforderungen zugrundeliegenden Ansätze nach den Vertrags- und Berechnungsunterlagen, wie z. B. Bauverträge, Nachträge dazu, Auftragsschreiben, Tarife, gesetzliche Bestimmungen, bestätigte Aufmaß- und Lieferbescheinigungen, anerkannte Stundenlohnarbeiten.
© VHF Bayern – Stand Mai 2025 1 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 20]
VI.3 Vergabenummer: 2 6 - 0 4 4 7 5 3 (ZVB Feststellvermerk)
- Form der Feststellungsbescheinigungen DieU nachstehenden Feststellungsvermerke sind durch Unterzeichnung (mit Datum und Name des Unterzeichnenden in Druckschrift, ggf. mit Stempel) zu bescheinigen. Sind mehrere Personen beteiligt, muss naus jeder Bescheinigung der Umfang der Verantwortung (z. B. „Nachgerechnet“) erkennbar sein.
t
Rechnungsebegründende Unterlagen: Die Mengenberrechnungen, Abrechnungszeichnungen und dgl. sind mit folgender Bescheinigung zu versehen:
l
„In allen Teilen fachtechnisch und rechnerisch geprüft und mit den aus der Mengen-
a
berechnung (Abrechnungszeichnung) ersichtlichen Änderungen für richtig befunden.“
g
3.1 Rechnungen e
n
Die Rechnungen sind mit einem Eingangsvermerk und der folgenden Bescheinigung des Auftragnehmers für die fachtechnische und rechnerische Feststellung zu versehen: „Fachtechnisch und rechnnerisch richtig
i
mit … EUR “
c
Der festgestellte Betrag ist nur in Ziffern und mit zwei Nachkommastellen anzugeben.
h
3.2 Prüfung mit Hilfe von DV-Programment: Bei der Prüfung von Kostenrechnungen mit Hilfe von DV-Programmen hat der Auftragnehmer die sich aus der DV-Prüfung ergebenden Änderungen oder Ergänzungen in die Kostenrechnung und in
b
vorliegende Mengenberechnungen zu übertragen. Es muss deutlich erkennbar sein, inwieweit die einzelnen Ansätze berichtigt worden sind. Sollten Fehler odeer Abweichungen auftreten, sind die Ansätze zu überprüfen. Bei der Bescheinigung ist Folgendes zu vermerken:
a
„Die Rechnung wurde in dem aus der Prüfrechnung – Anlage – ersichtlichen Umfang
r
mit DV geprüft
b
Endbetrag … EUR “
e
Der festgestellte Betrag ist nur in Ziffern und mit zwei Nachkommastellen anzugeben.
i
3.3 Gaststreitkräfte-US:
t
Das Ergebnis der Rechnungsprüfung ist vom Auftragnehmer in einem Prüfvermberk festzuhalten. Dieser Vermerk ist zusammen mit den geprüften Rechnungen und den zugehörigen Unterlagen dem Auftraggeber vorzulegen. a Der Prüfvermerk muss insbesondere folgende Aussagen umfassen:
r
- eine Zahlungsempfehlung
*
- Dokumentation der Rechnungskorrekturen dem Grunde und der Höhe nach
- Berechtigung des Ansatzes von nicht vereinbarten Nachtragsleistungen
- abrechnungsbedingte Einbehalte
- Sicherheitseinbehalte wegen Mängel
© VHF Bayern – Stand Mai 2025 2 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 21]
VI.4.H Vergabenummer: 26-044753 (Zusätzliche Vertragsbestimmungen-Pflichtenhef)
ZuUsätzliche Vertragsbestimmungen
n
Pflichtenheft für die tErstellung aller Planungs-, Bau- und Bestandsunterlagen in digitaler Form bei Hochbaumaßnahmen sowohl der Bundesrepublik Deutschland als auch des
e
Freistaats Bayern
r
l
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
Anhänge bei Maßnahmen des Landes
e
VI.4.1.H Datenaustauschbogen
i
VI.4.2.H Layerstruktur
t
VI.4.3.1.H Objektkatalog - Objektplanung
b
VI.4.3.2.H Objektkatalog - Technische Ausrüstung
a
r
Anhänge bei Maßnahmen des Bundes
*
VI.4.1.H Datenaustauschbogen
VI.4.2.H Layerstruktur
VI.4.3.H Objektkatalog
© VHF Bayern - Stand Oktober 2012 1 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 22]
VI.4.H Vergabenummer: 26-044753 (Zusätzliche Vertragsbestimmungen-Pflichtenhef)
1 Grundsätze
U
1.1 n Ziel der Digitalisierung Grundlage einer dauerhaft wirtschaftlichen Nutzung (Facility-Management), Pflege, tBewirtschaftung und Verwaltung ist eine Baubestandsplanung mit einer Darstellung der/aller tatsächlichen Daten und notwendigen Informationen neugebauter, sanierter oder umgebauter
e
baulicher Anlagen.
r
Sämtliche Planungsunterlagen und Datenverzeichnisse sowohl für die Grundleistungen aller Leistunglsphasen als auch der darauf aufbauenden Besonderen Leistung der Baubestandsplanung sind deshalb nach Maßgabe von RLBau/RBBau in digitalisierter Form
a
auf einer einheitlichen Grundlage zu erstellen/erfassen und in Datenbanken vorzuhalten.
g
Die Baubestandsplanung ist dabei von der Bauverwaltung wie nachfolgend beschrieben in entsprechender eSparteneinteilung (Hochbau, Anlagen der Technischen Ausrüstung, etc.) zur Verfügung zu stellen.
n
2 Datenübergabe
n
2.1 Allgemeines Die Daten für fertig gestellte Biauvorhaben sind als einheitliche Dokumentation aller Leistungen des Auftragnehmers in Form, Aufbau und Inhalt unter Einhaltung des unter Nr. 3
c
vorgegebenen CAD-Standards des AG auf der Grundlage der Ausführungsplanung zu erarbeiten und zu übergeben. Im Ergebnis ist dies ein vollständiges, homogenes und aktuelles
h
Abbild des Gebäudes und seiner Technischen Ausrüstung.
t
2.2 Dateiformate und Datenträger Es gelten die Festlegungen im Datenaustauschbogen (Anhang VI.4.1) und die Ergebnisse eines Testlaufs zum Datenaustausch.
b
Die Datenträger sind zu beschriften, Mindestangaben: Projektname, Bearbeitungsstand, Verfasser e 2.3 Datensicherheit a Die Daten und Datenträger müssen vor Übernahme/Übergabe an den AG auf Viren geprüft
r
und bereinigt sein.
b
2.4 Namenskonvention (Dateinamen) Der AG gibt die Systematik zur einheitlichen Benennung vone Dateinamen in Anhang VI.4.2 vor.
i
3 Grafische Dokumentation (CAD-Standard)
t
b
3.1 Gebäude, Geometrische Darstellung der Konstruktion Alle Grundrisse der Baukonstruktion werden entsprechend der im Datenaustauschbogen
a
festgelegten Versionen in 2D- bzw. vereinfachtem 3D-Gebäudemodell erstellt.
r
Ein vereinfachtes 3D-Gebäudemodell ist ein qualifiziertes Rohbaumodell mit Gründung, Bodenplatte, Wänden, Decken, Treppen, Dächern, Außenfenster und Türen, s*owie mit den tatsächlichen Geschosshöhen und lückenfreiem Anschluss der Tragglieder übereinanderliegender Geschosse in der perspektivischen Darstellung.
3.1.1 Vorgabedateien Um einheitliche Standards und Normen für die zeichnerische Gestaltung von Plänen und Zeichnungen zu gewährleisten, verwendet der Auftraggeber Vorgabedateien, in denen der vom Auftraggeber geforderte CAD-Standard eingearbeitet wurde.
© VHF Bayern – Stand Oktober 2012 2 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 23]
VI.4.H Vergabenummer: 26-044753 (Zusätzliche Vertragsbestimmungen-Pflichtenhef)
Der CAD-Standard des Auftraggebers setzt sich zusammen aus Layerstrukturen, Vorgaben für die Stiftdicken, Linienarten, Mustern, Schraffuren und Schriftarten (-fonts). Diese Vorgaben sind fachliche (zeichentechnische) und spezifische Anforderungen entsprechend der Zeichnungsausführung nach den aktuellen Normen.
U
Dem Auftragnehmer werden, soweit das CAD-System des Auftragnehmers es zulässt, nentsprechend dieser CAD-Vorgaben Prototyp-Dateien zum Download zur Verfügung gestellt, die als Formatvorlagen für die Übergabe dienen. tEine inhaltliche Dokumentation der Vorgabedatei im CAD-System des Auftraggebers ist in Anhang VI.4.2 vorgegeben.
e
3.1.2 Maßstab und Zeichnungseinheiten
r
. Planungen bzw. Konstruktionen im Modellbereich des CAD-Systems müssen immer im Maßstalb 1:1 erstellt werden Die Zeichnungseinheiten (ZE) im CAD-System sind für Pläne der Gebäudeplanung und der Technischean Ausrüstung im Übergabeformat 1 ZE = 1 m (ein physikalischer Meter) festgelegt:
g
3.1.3 Koordinaten Der Koordinatenbeezugspunkt des Gebäudes hat die Koordinate (x,y,z – 0,0,0). Alle weiteren bauwerksbezogenen (relativen) Koordinaten sind mit dem Koordinatenursprung eindeutig in Bezug zu setzen. n Die einheitliche Festlegung der Bezugskoordinaten soll sicherstellen, dass die Grundrisse unterschiedlicher Geschosse oder Gebäudeteile ohne Nachformatierung in einer Zeichnungsdatei verwendet werden können und lagerichtig übereinander liegen.
n
Die Festlegung der Bezugspunkte gilt sinngemäß auch für alle Lagepläne.
i
3.1.4 Layerstrukturen Um ein einheitliches Format bei cder CAD-Datenübergabe sowohl beim Auftragnehmer als auch beim Auftraggeber zu gewährleisten, sind Layerstrukturen in Anhang VI.4.2 vorgegeben
h
In den Prototypdateien ist die vollständige Layerstruktur bereits enthalten. Die Dokumentation der Layer kann durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber abgerufen werden.
t
3.1.5 Strichstärken und Linientypen In den Prototypdateien ist die vollständige Liste der zu verwendenden Strichstärken und
b
Linientypen bereits enthalten. Die Dokumentation dieser Liste kann durch den Auftragnehmer beim Ansprechpartner des Auftraggebers abgerufen werden.
e
3.1.6 Schriftart (Fonts) und Texte a Es ist ausschließlich der deutsche Zeichensatz anzuwenden. Die vom Auftraggeber geforderten Zeichenfonts sind in den Prototypdateien rbereits enthalten. Für alle Zeichnungen eines Bauvorhabens ist mit einheitlichen Legenden zu arbeiten, die dem jeweiligen
b
Planungsstand angepasst werden müssen.
e
3.1.7 Schraffuren Schraffuren sind soweit möglich assoziativ als grafische Gruppie zusammenzufassen. 3.1.8 Bemaßung t Es ist auf eine assoziative Vermassung oder auf eine Bemaßung mit Referenzpunkten zu
b
achten.
a
3.1.9 Nordpfeil In den Grundrisszeichnungen ist immer ein Nordpfeil darzustellen. r
*
3.1.10 Raumdefinitionen Raumdefinitionen (Raumpolygone) sind immer auf dem dafür vorgesehenen Layer abzubilden und als geschlossene Polygonzüge darzustellen. Die Raumgeometrie ist nach den Regeln der DIN 277 und bei reinen Wohngebäuden nach der 2. Berechnungsverordnung abzubilden. Daraus ergeben sich die Flächenberechnungen. Raumdefinitionen sind auf Basis der Raumbuchdaten nach folgendem Schema zu beschriften:
© VHF Bayern – Stand Oktober 2012 3 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 24]
VI.4.H Vergabenummer: 26-044753 (Zusätzliche Vertragsbestimmungen-Pflichtenhef)
Raum-Nummer Land: Text Bund: Raumnummer , max. 12-stellig
Raum-Bezeichnung Text
U
nFläche Format: 0,00 m² tIn den Zeichnungen sind für jeden Raum nur die wichtigsten Informationen mittels Raumstempel einzutragen. Die Struktur und die Inhalte werden in Zusammenarbeit mit dem
e
Auftraggeber vor Projektbeginn definiert.
r
Der Raumstempel ist innerhalb des Raumes abzulegen. Ist dies aus Gründen der Übersiclhtlichkeit nicht möglich, kann der Raumstempel auch außerhalb der Gebäudedarstellung eingefügt werden. In diesem Fall muss der eindeutige Bezug zwischen Raum unda Raumstempel herstellbar sein (z.B. Verbindung mittels Linie).
g
3.1.11 Planlayout (Pläne) Alle Pläne sinde mit einheitlichem Layout (einschließlich Plankopf) nach Vorgabe des Auftraggebers einzurichten. Es gelten die Festlegungen im Datenaustauschbogen.
n
3.2 Technische Ausrüstung (TA)
n
3.2.1 Anlagenkennzeichnung Anlagen und Systeme der TAi sowie wichtige Einzelkomponenten sind entsprechend der Kennzeichnungssystematik (KZS) in 3.2.2 in folgenden Dokumenten wie folgt zu kennzeichnen: c
h
-in Anlagenschemata können Gewerk und Anlagenkennzeichnung (einschließlich der Hauptanlage mit Hauptanlagennummetr) im Schriftfeld platziert werden. -in Grundrissplänen sind die zeichnerisch dargestellten Anlagen und Komponenten zu kennzeichnen.
b
-in beschreibenden Texten (z.B. Erläuterungsberichten) sind jeweils die
e
Anlagenkennzeichnungen der beschriebenen Anlage anzugeben und zwar einschließlich der Hauptanlage mit Hauptanlagenummer. a -in der Datenbank sowie an allen Stellen, an denen eirne Kennzeichnung eindeutig verlangt ist
b
Übersicht der Klassifizierungskategorie von TA-Elementen und ihrer Darstellung in Plänen und Schemata: e
| Kate- gorie | in Grundrissen | e in Schemata | ||
|---|---|---|---|---|
| Darstellung | KZS | i Darstellung | KZS | |
| 1 | mit wahrem Platzbedarf Normengerechte Symbole | ja | t b Normengerechte Symbole | ja |
| 2 | mit örtlicher Anordnung Normengerechte Symbole | ja | a Normengerechte Symbole | ja |
| 3 | Normengerechte Symbole | nein | r Normengerechte Symbole | ja |
| 4 | mit örtlicher Anordnung Normengerechte Symbole | nein | * Normengerechte Symbole | nein |
| 5 | nein | nein | nein | nein |
| 6 | mit wahrem Platzbedarf Normengerechte Symbole | nein | komplett, Symbole Normengerecht | nein |
6 Normengerechte Symbole nein Normengerecht nein
© VHF Bayern – Stand Oktober 2012 4 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 25]
VI.4.H Vergabenummer: 26-044753 (Zusätzliche Vertragsbestimmungen-Pflichtenhef)
| Erläuterung zur Tabelle: | |
|---|---|
| Anwendung des Kennzeichnungssystems (KZS) erforderlich | |
| Kategorie 1: | Zentrale betriebstechnische Anlagen (BAT) sowie baugebundene Großgeräte |
| n Kategorie 2: | Dezentrale Anlagen und wichtige Einzelaggregate, die z.B. besonderen Wartungs-, Inspektions- oder Prüfaufwand erfordern |
| t Kategorie 3: | Kleine Einzelaggregate, Armaturen und Geräte |
| e Kategorie 4: | Technische Anlagenteile und große Massenartikel, die in großen Stückzahlen im Gebäude vorkommen |
| Kategorie 5: | Zubehör, Betriebsmittel und kleine Massenartikel |
| r Kategorie 6: | Leitungen, Kabel, Rohre, Kanäle und Trassen |
K atergolrie 6: L eitungen, Kabel, Rohre, Kanäle und Trassen
a
3.2.2 Kennzeichnugngssystem (KZS) der Technischen Ausrüstung Sofern vom Nutzer/Betreiber des Planungs/Auftragsgegenstandes keine eigene Kenn- zeichnungssysteematik vorgegeben wird, ist das KZS für die Technische Ausrüstung (Systeme – Anlagen – Komponenten) zu verwenden.
n
Es setzt sich, wie nachfolgend dargestellt, aus den Bausteinen der Orts-, Anlagen- und GA- Kennung zusammen. Gehen die Ortsangaben aus dem Plankopf hervor, kann auf die Ortskennung verzichtet werden. Die GA-Kennungn ist nur in Dokumente aufzunehmen, die für die Gebäudeautomation relevant sind.
i
Ortskennung Anlagenkennung GA-Kennung
c
000 AAA 00 A000 000 hAAA 00 00 AA 00 AA 00 AA 00
t
Objekt Gewerk nach Gebäude / DIN 276 Bauteil Anlage und Datenpunktart Geschoß b Anlagennr. und Nummer Raum Zonen- enummer Anlagenteil
a
und Anlagen- teilnummer
r
Einzelgerät und Einzel-
b
gerätnummer
e
3.2.2.1 Kennzeichnung des Ortes (Ortskennung) Bei der Konzeption der Ortskennung muss eine einheitliche Kennzeichnung aller Objekte
i
gewährleistet sein. Für sämtliche Erweiterungen oder Raumänderungen muss eine Anpassung möglich sein. Gebäude- und Raumkennzeichnung sind mit der Getbäudeplanung vorgegeben. 3.2.2.2 Kennzeichnung der Anlage (Anlagenkennung) b Die Kennzeichnung aller Anlagen und Komponenten der Gewerke der Technischen
a
Ausrüstung erfolgt einheitlich und gliedert sich entsprechend obigem Schema. Die zu verwendenden Kennbuchstaben für Gewerke, Anlagen, Anlagenteile und rEinzelgeräte sind in Anhang VI 4.3.2 erfasst. Falls kein Anlagenteil oder Einzelgerät zugeordnet werden kann, sind diejenigen Stellen mit einem Bindestrich auszufüllen. * 3.2.2.3 Gebäudeautomations-Kennung (GA-Kennung) Die GA-Kennung besteht aus der Datenpunktart (dynamische Betriebsinformation) und einer fortlaufenden Nummer. Die genaue Spezifikation der Kennzeichnung wird projektspezifisch durch den MSR-Planer festgelegt.
© VHF Bayern – Stand Oktober 2012 5 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 26]
VI.4.H Vergabenummer: 26-044753 (Zusätzliche Vertragsbestimmungen-Pflichtenhef)
4 Alphanumerische Dokumentation (Raum- und Gebäudebuch)
U
n
4.1 Gliederung der Liegenschafts- und Gebäudestruktur tDer Gliederung der Liegenschafts- und Gebäudestruktur ist eine mehrstufige hierarchische Ordnung von der Liegenschaft bis zum Raum zu Grunde gelegt.
e
Die alphanumerische Dokumentation der Daten im Raum- und Gebäudebuch muss ausschließlich nach den vorgegebenen Strukturen des Auftraggebers erfolgen.
r
Diese Strukturen (Gebäude und Technische Ausrüstung) sind nach Maßgabe des Anhang VI.4.3 iln Artikel, Merkmale und Kataloge zu gliedern 4.2 Artikel a Artikel sind in Menge und Typ bestimmbare Ausbau-, Einrichtungs- bzw.
g
Ausstattungsgegenstände (z.B. Fenster, Türen, Ventilatoren, Heizkessel, Transformatoren, Telekommunikateionsanlagen, Automationsstationen), die mit weiteren Merkmalen nach Maßgabe des Anhang VI.4.3 beschrieben werden können. Durch die Zuordnunng von Artikeln zu „Räumlichen Einheiten“ (z.B. Gebäudeabschnitt, Geschoss, Raum) entstehen sog. Ausstattungen. Durch die Zuordnung von Objekten der TA zu „Systemgliederungen“ (z.B. Gewerk, Anlage, Anlagezone) entstehen sog. TA- Ausstattungen.
n
Zur einheitlichen Beschreibung von Gebäuden bzw. TA-Objekten sind die in der Datenbank hinterlegten Kataloge zu verwienden. 4.3 Merkmale c Merkmale dienen zur genauen Beschreibung von Bearbeitungsobjekten: z.B. Raum,
h
Ausstattungen oder Strukturebenen, Gebäudestruktur, Organisationsstruktur, TA-Struktur. Zusammen mit zugeordneten Maßeinheiten und Werten werden sie diesen zugeordnet.
t
Ein Fenster oder eine Tür können zum Beispiel durch verschiedene Merkmale näher beschrieben werden (z.B. Hersteller, Farb e, Fensterart, Türart etc.)
b
4.4 Kataloge Zur einheitlichen Gebäudebeschreibung bzw. TA-Dokumentation sind in der Datenbank
e
Kataloge hinterlegt, in denen Artikel und Merkmale mit einheitlichen Begriffen beschrieben und in definierten Kataloggliederungen abgelegt sind. a 4.5 Datenumfang r Der zu erfassende Datenumfang der alphanumerischen Dokumentation des Raum- und
b
Gebäudebuches ist in Anhang VI.4.3 bestimmt.
e
i
t
b
a
r
*
© VHF Bayern – Stand Oktober 2012 6 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 27]
VI.10 Vergabenummer: 2 6 - 0 4 4 7 5 3 (ZVB - Datenverarbeitung)
Zusätzliche Vertragsbestimmungen zur UDatenverarbeitung, zum Erstellen von Unterlagen und zum Datenaustausch
n
Inhalt:
t
A Erstellen von Planungs-, Bau- und Bestandsunterlagen und Datenaustausch
e
B Erstellen von Ausschreibungsunterlagen und Datenaustausch nach GAEB XML
r
C Arbeiten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de)
l
D Erstellen von sonstigen Unterlagen E Einsatz einer Aaustauschplattform
g
e
Als Ergänzung zu den Regelungen im Vertrag sind folgende Vorgaben zur Datenverarbeitung zu beachten:
n
A Erstellen von Planungs-, Bau- und Bestandsunterlagen und Datenaustausch
n
- Richtlinie für die digitale Planerstellung
i
Grundlage für die Erzeugung und Bearbeitung der graphischen und alphanumerischen Daten ist die Anlage VI.4 (ZVB Pflichtenheft) mcit seinen Anhängen für Datenaustausch, Layerstruktur und Ob- jektkatalog. Abweichungen hiervon und/oder notwendige Ergänzungen bzw. Anpassungen dieser Vor-
h
gaben müssen nach einvernehmlicher Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. t 2. Graphische Daten (Pläne)
b
Der Auftragnehmer hat seine Pläne mit dem im Anhang VI.4.1 des Pflichtenhefts (Datenaustauschbo- gen) festgelegtem CAD-System zu erstellen. e
a
- Alphanumerische Daten (Digitales Raumbuch)
r
Hat der Auftragnehmer für seine Leistungen ein Raumbuch mit einem digitalen System zu erstellen, erhält er hierfür ein Erfassungswerkzeug. Der Aufbau der Dbatenbankstruktur wird vom Auftraggeber vorgegeben. Der Umfang der vom Auftragnehmer einzugebenden Daten ist in Anlage VI.4 (ZVB Pflich-
e
tenheft) geregelt.
i
- Grundlage für den Datenaustausch t Grundlage für den Datenaustausch ist Anhang VI.4.1 des Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) mit
b
den aufeinander abgestimmten Eintragungen von Auftragnehmer und Auftraggeber und den Ergeb- nissen des durchgeführten Testlaufes zum Datenaustausch. a Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass dem Auftraggeber die Daten nach Übermittlung voll-
r
ständig und nach vorgegebener Struktur vorliegen. Erweisen sich die Daten nach der Übermittlung als nicht vollständig und richtig, ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflic*htet. Hierdurch ent- stehende Kosten, einschließlich der Kosten des Auftraggebers für die Wiederholungsprüfung auf Voll- ständigkeit und Richtigkeit, trägt der Auftragnehmer.
Zur Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit setzt der Auftraggeber seine Prüfsoftware ein. Eine endgültige Übernahme der Daten durch den Auftraggeber erfolgt nur, wenn vom Prüftool keine Fehler festgestellt werden.
© VHF Bayern – Februar 2020 Seite 1 von 3 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 28]
VI.10 Vergabenummer: 2 6 - 0 4 4 7 5 3 (ZVB - Datenverarbeitung)
B Erstellen von Ausschreibungsunterlagen und Datenaustausch nach GAEB XML Der Auftragnehmer hat die vertraglich vereinbarten Leistungen für die Ausschreibungsunterlagen auf seiner DV-Anlage und mit seinem DV-Programmsystem nach der Richtlinie 250 VHB Bayern sowie Uden nachfolgenden Vorgaben zu erstellen.
n
- Vertragliche Regelungen, Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
t
Soweit einem Leistungsverzeichnis im Einzelfall Texte für Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVeB) vorangestellt werden müssen, sind diese gemäß den entsprechenden Richtlinien des VHB Bayern einzufügen. Die daraus benötigten Texte sind allgemein dem ersten LV-Abschnitt (i. d. R. 01)
r
im Sinne der Datenaustauschregeln des GAEB als vertragliche Regelungen (zusätzlicher Text) zuzu- ordnen. l Die in den Richtlinien zu 214.H enthaltenen Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen stehen im
a
Beuth-Format (Ascii-Format, Satzlänge = 105) zum Download zur Verfügung unter: http://www.baueng.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/bauauftraege/index.php
e
- Anwendung von STLB-Bau
n
Für die Beschreibung der Leistungen ist das STLB-Bau in der jeweils aktuellen Fassung zu verwen- den. Die Aktualisierung des STLB-Bau erfolgt alle 6 Monate durch Beuth/GAEB (in digitaler Ausgabe).
n
- Leistungsverzeichnisübergabe mittels GAEB-Datenaustausch
i
Der Datenaustausch wird nur auf der Grundlage der "Regelungen für den Datenaustausch Leistungs-
c
verzeichnis" des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) in der Version XML 3.1 ff. durchgeführt. h
t
Die zulässigen Medien für die Datenübergabe sind, sofern nicht im Vertrag bzw. Anhang VI.4.1 des Pflichtenhefts (Datenaustauschbogen) angegeben:
- Vergabeplattform www.vergabe.bayern.dbe
- E-Mail mit angefügter Datei
e
Der Auftraggeber ist jederzeit befugt, für bestimmte Daten bestimmte Medien vorzuschreiben.
a
r
Mit Übergabe der endgültigen Fassung des Leistungsverzeichnisses hat der Auftragnehmer dem Auf- traggeber das Leistungsverzeichnis in der vereinbarten Dabtenaustauschphase – (bepreistes Leis- tungsverzeichnis als X81 bzw. X82, Leistungsverzeichnis für die Vergabeplattform als X83) - zu über-
e
geben.
i
Hinweise auf den freiberuflich Tätigen (FBT) sind im LV und in den Antlagen nicht gestattet.
b
- Ergänzende Anmerkung
a
Zur Vermeidung von unnötiger Mehrarbeit beim Datenaustausch ist rechtzeitig ein Testlauf beim Auf-
r
traggeber durchzuführen, um evtl. Schwachstellen frühzeitig aufdecken und beheben zu können.
*
© VHF Bayern – Februar 2020 Seite 2 von 3 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 29]
VI.10 Vergabenummer: 2 6 - 0 4 4 7 5 3 (ZVB - Datenverarbeitung)
C Arbeiten auf der Vergabeplattform „www.vergabe.bayern.de“ Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Zugangsdaten (Benutzername und Startpasswort) ein- Umalig zur Verfügung (keine Mehrfachzugangsdaten für mehrere Mitarbeiter). Das Startpasswort ist vom Auftragnehmer aus sicherheitstechnischen Gründen nach der ersten Anmeldung zu ändern. Es
n
ist Sache des Auftragnehmers, sich in die Funktionsweise der Vergabeplattform einzuarbeiten. Stiehe Hilfen unter: http://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/my.vergabe.bay- ern.de/hilfe/index.html?neues_in_dieser_version.htm
e
Unterlargen für die Vergabeplattform Der Auftraglnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass die Vorgaben für die Vergabeplatt- form (www.vergabe.bayern.de) erfüllt werden.
a
Die Leistungsbeschreibung muss der GAEB-Schnittstelle DA 83 entsprechen. Der Auftragnehmer hat mittels eines vomg Auftraggeber zur Verfügung gestellten, im Internet verfügbaren GAEB-Prüfpro- gramms zu prüfen, ob die Daten fehlerfrei sind; eventuelle Fehler hat er zu beseitigen.
e
Hierzu ist das im Internet verfügbare GAEB-Prüfprogramm zu verwenden, die Internetadresse und das Passwort sind beimn Auftraggeber zu erfragen. Die geprüften Dateien hat der Auftragnehmer wie in Anhang VI.4.1 des Pflichtenhefts (Datenaus-
n
tauschbogen) festgelegt, zu übergeben
i
Der Auftraggeber ist jederzeit befugt, für bestimmte Daten bestimmte Medien vorzuschreiben.
c
h
CAD-Zeichnungen sowie Skizzen und Scans sind in ein pdf-Format umzuwandeln und je nach Ver- langen des Auftraggebers auf die Vergtabeplattform „www.vergabe.bayern.de“ hochzuladen oder elektronisch zu übermitteln.
b
D Erstellen von sonstigen Unterlagen und Datenaustausch
e
Der Auftragnehmer hat seine Terminpläne mit einem System zu erstellen, das die vollständige und richtige Datenübergabe in das Terminplanungssystema des Auftraggebers über geeignete Schnittstel- len ermöglicht.
r
Der Auftragnehmer hat alle über die im Vertrag, in Anlage VIb.4 oder in dieser Anlage einzeln benann- ten Unterlagen hinausgehenden sonstigen Unterlagen im Microsoft Word- bzw. Excel-Format zu er-
e
stellen und dem Auftraggeber gemäß den Regelungen des Vertrages zu übergeben. Dies können z. B. Erläuterungsbericht, Kostenberechnung, Kostenianschlag, Unterlagen der Kosten- kontrolle, Flächen-, Kubatur- und sonstige Berechnungen sein.
t
b
E Einsatz einer Austauschplattform
a
Sofern der Auftraggeber als Plattform für Kommunikation und Datenaustausch der Projektbeteiligten für die Dauer der Projektabwicklung eine Austauschplattform zur Verfügung stellt, sind zusätzlich zu
r
diesen Vorgaben die Regelungen der Anlage VI.5 (Zusätzliche Vertragsbestimmungen zum Einsatz
*
einer Austauschplattform) zu beachten.
© VHF Bayern – Februar 2020 Seite 3 von 3 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 30]
L 2495 / VI.11 (Verpflichtungserklärung)
Niederschrift über die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz
U
nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. S. 547) n zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl.I S.1942)
t
☐ Vor der verpflichtenden Person erschien
e
☐ Per Videokonferenz zwischen der verpflichtenden und der zu verpflichtenden Person wurde zugeschaltet
r
heute zum Zwecke der Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes
l
Vorname, Name:
a
Geburtsdatum :
g
Geburtsort:
e
ausgewiesen durch: tätig für Firma/Büro: n Die Person wurde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Sie wurde auf folgende
n
Strafvorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen:
i
§ 133 Abs. 3 – Verwahrungsbruch c § 201 Abs. 3 – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
h
§ 203 Abs. 2, 4, 5 – Verletzung von Privatgeheimnissen § 204 – Verwertung fremder Geheimnisse t §§ 331, 332 – Vorteilsannahme und Bestechlichkeit § 353b – Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht § 358 – Nebenfolgen b § 97b Abs. 2 in Verbindung mit §§ 94 bis 97 – Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses
e
§ 120 Abs. 2 – Gefangenenbefreiung § 355 – Verletzung des Steuergeheimnisses a
r
Die Person wurde darüber belehrt, dass die vorgenannten Strafvorschriften auf Grund der Verpflichtung für sie anzuwenden sind. b
e
Sie erklärt, auf die genannten Bestimmungen hingewiesen worden zu sein. Sie unterzeichnet dieses
i
Protokoll nach Vorlesung zum Zeichen der Genehmigung und bestätigt gleichzeitig den Empfang einer Abschrift der Niederschrift. t
b
vorgelesen, genehmigt, unterschrieben
a
r
Staatliches Bauamt München 1 _________________________________ ___________________* Dienststelle Datum
(Unterschrift der verpflichtenden Person) (Unterschrift der zu verpflichtenden Person)
© VHL | VHF Bayern – Stand Februar 2022 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 31]
VI.1 (AVB) Vergabenummer: 26-044753
U
Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)
n
t
e
Inhaltsverzeichnis
r
§ 1 Allgemeline Pflichten des Auftragnehmers § 2 Zusammenaarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und anderen fachlich Beteiligen § 3 Vertretung desg Auftraggebers durch den Auftragnehmer § 4 Herausgabeanspruch des Auftraggebers
e
§ 5 Urheberrecht
n
§ 6 Öffentlichkeitsarbeit
§ 7 Behandlung von Unterlagen
n
§ 8 Leistungsverzögerungen
i
§ 9 Abnahme
c
§ 10 Vergütung
h
§ 11 Abrechnung
t
§ 12 Zahlungen
§ 13 Kündigung durch den Auftraggeber § 14 Kündigung durch den Auftragnehmer b § 15 Haftung und Verjährung e § 16 Haftpflichtversicherung a § 17 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand r § 18 Arbeitsgemeinschaft
b
§ 19 Anwendbares Recht, Form, Sprache
e
§ 20 Weitere Verpflichtungen des Auftragnehmers
i
t
b
a
r
*
© VHF Bayern – April 2026 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 32]
VI.1 (AVB) Vergabenummer: 26-044753
§1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
1.1 Die Leistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Grund-
U
satz der Wirtschaftlichkeit einschließlich der Grundsätze und Voraussetzungen für neinen späteren wirtschaftlichen Betrieb des Bauwerks/der baulichen Anlage sowie den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen.
t
1.2 Deer Auftragnehmer hat die gesetzlichen Bestimmungen und die Verwaltungsvorschriften für das Öffentliche Bauwesen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten;
r
insbesondere:
l
- die Bundeshaushaltsordnung (BHO) und ihre Verwaltungsvorschriften (VV-BHO), insbe-
a
sondere die §§ 7, 24, 34, 54, 55, 56, 58, 59 und 70 BHO,1,2
g
- die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) und ihre Verwaltungsvorschriften (VV- BayHO),3 e
n
-
die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau),1
-
die Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern
n
(RLBau),3,2
i
- den Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
c
- die Verordnung über die Vergabeh öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV),
t
-
die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
-
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
b
- die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO),
e
- die Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftaragswesen (VVöA),
r
- das Vergabehandbuch Bayern (VHB Bayern),
b
- das Vergabehandbuch für Lieferungen und Leistungen Bayern (VHL Bayern),
e
- das Vergabehandbuch für Freiberufliche Dienstleistungen Biayern (VHF Bayern). 1.3 Die Leistungsanforderungen an den Auftragnehmer werden durcht die Sach- und Fach- kunde des Auftraggebers sowie weiterer vom Auftraggeber für das jeweilige Bauvor-
b
haben gebundener Auftragnehmer nicht gemindert. § 254 BGB bleibt unberührt.
a
1.4 Der Auftragnehmer hat die Interessen des Auftraggebers zu wahren. Er darf keine Unter-
r
nehmer- oder Lieferanteninteressen vertreten. Vermögensbetreuungspflichten, die mit übertragen sind, hat er ausschließlich für den Auftraggeber wahrzunehmen. *
1 Bei Maßnahmen des Bundes 2 Nicht bei Maßnahmen der Wasserwirtschaft 3 Bei Maßnahmen des Landes
© VHF Bayern – April 2026 2/15 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 33]
VI.1 (AVB) Vergabenummer: 26-044753
1.5 Weder der Auftragnehmer noch eine ihm angehörige oder wirtschaftlich verbundene Person dürfen in einem von ihm vertragsgemäß betreuten Vergabeverfahren für einen Bewerber oder Bieter tätig sein, es sei denn, dass dadurch für den Auftragnehmer kein
U
Interessenskonflikt besteht oder sich die Tätigkeiten nicht auf die Entscheidungen im nVergabeverfahren auswirken. Ein Interessenkonflikt besteht immer dann, wenn der Auf- tragnehmer am Ausgang des Vergabeverfahrens ein direktes oder indirektes finanzielles,
t
wirtschaftliches oder persönliches Interesse hat.
e
1.6 Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Leistungen mit seinem eigenen Büro bzw.
r
mit den mit dem Auftraggeber vereinbarten Nachunternehmern zu erbringen. Der Ein- satz weliterer Nachunternehmer bedarf der Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
a
1.6.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen mit den im Vergabeverfahren bzw. im Ver- trag konkret bgenannten Personen und/oder geforderten Qualifikationen zu erfüllen. Sie dürfen sich nur bei vorübergehender Verhinderung (z. B. Urlaub) vertreten lassen. Demgegenüber
e
bedarf der Austausch eines für die Erbringung der Leistung Benannten der Zustimmung des Auftraggebers in Texntform. Der Auftraggeber wird die Zustimmung jedenfalls dann erteilen, wenn der Einsatz eines für die Erbringung der Leistung Benannten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist und das vorgesehene Ersatzpersonal mindestens die gleiche Qualifikation, dnie gleiche Erfahrung sowie gleichartige und gleichwertige Referen- zen sowie die sonstigen benannten Eigenschaften aufweist wie der zu ersetzende Mitarbeiter.
i
Nachweise hierfür sind dem Auftraggeber unverzüglich zur Prüfung vorzulegen.
c
1.6.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftragnehmer die Auswechslung eines Mitarbeiters
h
zu verlangen, wenn das Vertrauensverhältnis aus vom Mitarbeiter zu vertretenden Grün- den gestört und dem Auftraggeber das Festhalten an der Weiterbeschäftigung dieses
t
Mitarbeiters deshalb nicht mehr zumutbar ist. Für das Ersatzpersonal gelten die Anforde- rungen gemäß Nummer 1.6.1. Der Auftraggeber kann darüber hinaus eine Ergänzung des Personals durch geeignete Fachleute verlangen, wenn die eingesetzten Mitarbeiter nicht
b
in ausreichendem Maße eine rechtzeitige Planung oder eine vertragsgemäße Objekt-
e
überwachung gewährleisten.
a
1.6.3 Entsprechen die Leistungen des Nachunternehmers trotz Beanstandung durch den Auf- traggeber nicht den vertraglichen Anforderungen undr ist dies vom Nachunternehmer und/oder vom Auftragnehmer zu vertreten, so kann der Auftraggeber seine Zustimmung
b
zur Beauftragung widerrufen. Dies hat zur Folge, dass der Auftragnehmer die Leistung des Nachunternehmers selbst übernehmen oder mit Zustimmeung des Auftraggebers einen anderen Nachunternehmer mit der Leistung beauftragen muss. Auch für diesen ist die Zu-
i
stimmung des Auftraggebers nach Nummer 1.6 erforderlich.
t
1.6.4 Wird die Hinzuziehung von Sonderfachleuten oder Gutachtern erforderlich, so hat der
b
Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf rechtzeitig in Textform hinzuweisen und das Erfor- dernis zu begründen. a
r
Der Hinweis hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber (unter Berücksichtigung ins- besondere der einschlägigen Vergaberegelungen) hinreichend Zeit zur Auswahl* und Beauf- tragung eines solchen hat.
© VHF Bayern – April 2026 3/15 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 34]
VI.1 (AVB) Vergabenummer: 26-044753
§ 2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und anderen fachlich Beteiligen
U
2.1 Vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Regelungen ist nur die mit der Vertragsdurch- nführung betraute Stelle des Auftraggebers dem Auftragnehmer gegenüber weisungsbe- fugt.
t
2.2 Aeuftraggeber und Auftragnehmer wirken mit den fachlich Beteiligten und den beauftragten Unternehmen vertrauensvoll zusammen, um die vereinbarten Planungs- und Überwa-
r
chungsziele zu realisieren.
l
2.3 Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer über die Leistungen, die die von ihm beauftragtaen fachlich Beteiligten zu erbringen haben, und übermittelt ihm die mit ihnen auf der Grundlage des Ablaufplans vereinbarten Termine.
g
2.4 Der Auftragnehemer hat den Auftraggeber jeweils zeitnah umfassend über den Stand der Planung und die planerischen Alternativen zur Realisierung der vereinbarten Pla-
n
nungs- und Überwachungsziele zu unterrichten, Auskunft über den vorgesehenen Bau- ablauf zu erteilen, sich mit ihm zu beraten und die Vorgaben und Weisungen des Auftrag- gebers zu beachten.
n
2.5 Der Auftragnehmer ist verpfilichtet, dem Auftraggeber, den anderen fachlich Beteiligten und dem ggf. beauftragten Projektsteuerer die notwendigen Angaben und Unterlagen
c
oder mögliche Entscheidungsvorlagen so rechtzeitig zu liefern, dass diese ihre Leistun- gen ordnungsgemäß erbringen könhnen.
t
2.6 Der Auftraggeber hat zu den vom Auftragnehmer erarbeiteten und begründeten planeri- schen Lösungsvorschlägen die im Rahm en der jeweiligen Leistungsstufe notwendigen Entscheidungen in angemessener Frist zu treffen. Über Verzögerungen in der Entschei-
b
dungsfindung hat der Auftraggeber den Auftragnehmer zu unterrichten.
e
2.7 Wenn während der Ausführung der Leistungen Meinungsverschiedenheiten zwischen
a
dem Auftragnehmer und anderen fachlich Beteiligten auftreten, hat der Auftragnehmer unverzüglich in Textform die Entscheidung des Auftrraggebers herbeizuführen.
b
2.8 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich in Textform über Umstände zu un- terrichten, die Ansprüche gegen ihn, den Auftraggeber odere andere mit der Ausführung beauftragte Unternehmen oder andere fachlich Beteiligte ergeben können.
i
2.8.1 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber im Rahmen seiner Mitwirkungs- und Informati-
t
onspflichten bei der Geltendmachung seiner Ansprüche gegen Dritte zu unterstützen; die Geltendmachung der Ansprüche erfolgt durch den Auftraggeber. b
a
2.9 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auch nach Abnahme der Leistungen bis zum Abschluss des Rechnungsprüfungsverfahrens Stellungnahmen sowie Stelrlungnahmen zu Anfragen der Rechnungsprüfungsbehörden in Textform abzugeben. Eine zusätzliche, auf-
*
wandsbezogene Vergütung für die Erarbeitung entsprechender Stellungnahmen kann der Auftragnehmer nach den vereinbarten Stundensätzen verlangen, soweit solche An- fragen später als ein Jahr nach Abnahme seiner Leistungen bei dem Auftragnehmer einge- hen. Wurde der Auftragnehmer einheitlich oder nach Abruf mit mehreren Leistungs- bzw. Projektstufen beauftragt, so steht ihm die Vergütung nach Satz 2 nur zu, wenn die An- frage später als ein Jahr nach der Abnahme der letzten Leistungs- bzw. Projektstufe, mit
© VHF Bayern – April 2026 4/15 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 35]
VI.1 (AVB) Vergabenummer: 26-044753
der der Auftragnehmer beauftragt war, bei ihm eingeht.
2.10 Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer nicht, die Leistungen einzustellen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
U
n
§ 3
t
Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer
e
3.1 Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Objektüberwachungspflichten berechtigt und
r
verpflichtet, die ausführenden Unternehmen zur vertragsgemäßen Ausführung ihrer Leis- tungenl anzuhalten und ihnen gegenüber die Anordnungen zu treffen, die zur vertragsge- mäßen Ausführung ihrer Leistungen erforderlich sind.
a
Der Auftragn
g
ehmer ist nicht dazu bevollmächtigt, Anordnungen zu treffen, die zusätzliche Vergütungsansprüche der ausführenden Unternehmen begründen können, es sei denn,
e
er hat zuvor die Zustimmung des Auftraggebers in Textform eingeholt; seine Anord- nungsbefugnis zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen und sicheren Baubetriebs
n
bleibt davon unberührt. Hält der Auftragnehmer eine Anordnung, die zusätzliche Vergü- tungsansprüche der ausführenden Unternehmen begründen kann für erforderlich, so hat er dies unverzüglich und begründet dem Auftraggeber in Textform mitzuteilen.
n
3.2 Über Nummer 3.1 hinaus hait der Auftragnehmer keine Befugnisse, finanzielle Verpflich- tungen für den Auftraggeber einzugehen. Dies gilt insbesondere für den Abschluss, die
c
Änderung und Ergänzung von Verträgen sowie für die Vereinbarung neuer Preise.
h
t
§ 4 Herausgabeanspruch des Auftraggebers
b
4.1 Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrags angefertigten Unterlagen sind an den Auftraggeber herauszugeben; sie werden desesen Eigentum. Diese Regelung gilt für er- arbeitete Daten entsprechend. Soweit nicht anders vereinbart, übergibt der Auftragnehmer
a
diese in weiterverarbeitungsfähigen Datenformaten auf geeigneten Datenträgern. Die Datenformate müssen den Anforderungen des Auftrraggebers, die dieser nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit vorgibt, entsprechen.
b
4.2 Die dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen sind deem Auftraggeber unverzüglich nach Erfüllung oder Beendigung seines Vertrages zurückzugeben. Zurückbehaltungs-
i
rechte, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis oder auf einem mit diesem Vertrag in Zu- sammenhang stehenden Rechtsgeschäft beruhen, sind ausgescthlossen.
b
4.3 Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die vom Auftraggeber digital zur Verfügung gestellten Daten in seinem DV-System vollständig und sichera zu löschen bzw. löschen zu lassen. Der Auftraggeber kann dazu geeignete Vorgaben treffen.
r
*
§ 5 Urheberrecht
5.1 Soweit die vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen und Daten das ausgeführte Werk ganz oder in Teilen urheberrechtlich geschützt sind, bestimmen sich die Rechte des
© VHF Bayern – April 2026 5/15 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 36]
VI.1 (AVB) Vergabenummer: 26-044753
Auftraggebers auf Nutzung, Änderung und Veröffentlichung dieser Werke nach den Num- mern 5.1.1 bis 5.1.4.
Gegen fachliche Weisungen des Auftraggebers bis zur Freigabe des fertiggestellten Pla-
U
nungsergebnisses kann der Auftragnehmer nicht einwenden, dass die von ihm im Rahmen ndes Auftrags erstellten Pläne und Unterlagen seinem Urheberrecht unterliegen.
t
5.1.1 Für die Zwecke der Herstellung und späteren Nutzung des vertragsgegenständlichen Beauvorhabens darf der Auftraggeber die Unterlagen und Daten für die im Vertrag ge- nannte Baumaßnahme und das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers
r
nutzen. Die Unterlagen dürfen auch für eine etwaige Wiederherstellung des ausgeführten Werks blenutzt werden.
a
5.1.2 Der Auftraggeber darf die Unterlagen und Daten sowie das ausgeführte Werk ohne Mit- wirkung des gAuftragnehmers ändern. Die Änderung setzt voraus, dass das Schutzinte- resse des Auftragnehmers hinter dem Gebrauchsinteresse des Auftraggebers zurücktritt.
e
Bei der Interessenabwägung ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit die Änderung nutzungsbedingt undn/oder technisch erforderlich bzw. wirtschaftlich sinnvoll ist. Der Auftrag- geber wird den Auftragnehmer über das Vorhaben unterrichten, anhören und ihm Gelegen- heit geben, innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen Zeit zu dem Vor- haben Stellung zu nehmenn. Änderungen, die zu einer Ent
i
stellung des urheberrechtlich geschützten Werkes führen (§ 14 UrhG), sind von dem hier geregelten Änderungsrecht nicht umfasst.
c
5.1.3 Müssen am ausgeführten Werk Mähngel, die insbesondere eine Gefahr für die Sicherheit darstellen oder die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nut-
t
zung des Gebäudes führen und die nicht ohne eine Änderung des ursprünglichen Wer- kes behoben werden können, beseitigt w erden, kann der Auftraggeber das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers ändern. Nummer 5.1.2 Satz 2 gilt entsprechend
b
mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Gebrauchsinteresses des Auftraggebers das In- teresse des Auftraggebers an einer mangelfreieen Werkausführung tritt. Soweit möglich, wird er den Urheber vor Ausführung anhören und dessen Auffassung bei seiner Entschei-
a
dung nach Möglichkeit berücksichtigen.
r
5.1.4 Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe des Auftragneh-
b
mers, dies umfasst auch die Verwendung als Informationsmaterial innerhalb der Bauverwal- tungen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Deas Veröffentlichungsrecht des Auftragnehmers unterliegt der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform, wenn
i
Geheimhaltungs- oder Sicherheitsinteressen des Auftraggebers berührt oder sonstige, ver- gleichbare Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden t
b
5.2 Liegen die Voraussetzungen von Nummer 5.1 Absatz 1 nicht vor, darf der Auftraggeber über die in Nummer 5.1.1 bis 5.1.4 genannten Zwecke hinaus die Uanterlagen und Da- ten für die im Vertrag genannte Baumaßnahme ohne Mitwirkung des Auftragnehmers
r
nutzen und ändern; dasselbe gilt auch für das ausgeführte Werk.
*
Das Veröffentlichungsrecht des Auftragnehmers unterliegt der vorherigen Zustim- mung des Auftraggebers in Textform.
Die Planungs- und Kostendaten der Baumaßnahme dürfen vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben werden; § 2 Nummer 2.5 bleibt davon unberührt.
© VHF Bayern – April 2026 6/15 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 37]
VI.1 (AVB) Vergabenummer: 26-044753
5.3 Der Auftraggeber kann seine vorgenannten Rechte auf den jeweiligen zur Verfügung über das Grundstück Berechtigten übertragen.
U
5.4 Der Auftragnehmer hat mit etwaigen Nachunternehmern geeignete Regelungen zu verein- nbaren, um dem Auftraggeber die oben genannten Rechte einräumen zu können.
t
e § 6 Öffentlichkeitsarbeit
r
6.1 Der Au l ftragnehmer hat die ihm im Rahmen seiner Leistungserbringung bekannt gewor- denen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese
a
Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen fort. Gesetzlichen Offenlegungs- pflichten darf der Auftragnehmer unbeschränkt nachkommen.
g
Der Auftragnehmeer hat Personen, die er mit der Erfüllung der Vertragspflichten beauftragt, zur Verschwiegenheit im Sinne von Nummer 6.1 Satz 1 und 2 zu verpflichten.
n
6.2 Daten und Auskünfte ü ber die Baumaßnahme darf der Auftragnehmer an nicht an der Planung oder Ausführung beteiligte Dritte nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragge-
n
bers weitergeben; § 2 Nummer 2.5 und § 5 Nummer 5.2 bleiben davon unberührt.
i
Anfragen der Medien hat er unbeantwortet an den Auftraggeber weiter zu leiten.
c
h
§ 7
t
Behandlung von Unterlagen
7.1 Der Auftragnehmer hat Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige Un-
b
terlagen sowie Daten unter Beachtung der geltenden technischen Normen zu erstellen, aufeinander abzustimmen und sachlich in sich eschlüssig und in sachgerechter Paketie- rung dem Auftraggeber vorzulegen. Sie müssen den Vorgaben nach § 1 Nummer 1.2
a
sowie den vertraglichen Regelungen und den Festlegungen im Projekt entsprechen.
r
7.2 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seine Arbeitsergebnisse über die DV-Anla-
b
gen des Auftraggebers und der übrigen fachlich Beteiligten ausgetauscht werden können.
e
Auf Aufforderung des Auftraggebers oder auf Wunsch des Auftragnehmers ist zur Prüfung der Kompatibilität der DV-Systeme der Datenaustausch zwiscihen Auftraggeber und Auf- tragnehmer praktisch zu testen.
t
Alle Pläne, Modelldaten und Planinhalte sind nach den Vorgaben debs Auftraggebers ein- heitlich zu kodieren; der Auftragnehmer erarbeitet hierzu Vorschläge, für deren Umset-
a
zung es der Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
r
7.3 Der Auftragnehmer unterzeichnet die von ihm gefertigten Unterlagen als „Verfasser“. Bei
*
elektronisch übermittelten Unterlagen ist der Verfasser in Textform zu benennen.
Der Auftragnehmer hat seine Planungsunterlagen, soweit ein Baugenehmigungsverfah- ren durchgeführt wird, als Entwurfsverfasser und in allen anderen Fällen (Zustim- mungs-verfahren, Kenntnisgabe) als Planverfasser zu unterzeichnen.
© VHF Bayern – April 2026 7/15 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 38]
VI.1 (AVB) Vergabenummer: 26-044753
§ 8 Leistungsverzögerungen
8.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer zur vertragsgerechten Leistungser-
U
bringung anzuhalten und Anordnungen zu treffen, wenn der Auftragnehmer seine Tätig- nkeiten nicht zeitgerecht aufnimmt oder fortführt.
t
8.2 Verzögert der Auftragnehmer eine Leistung, für die keine Vertragsfrist besteht, kann ihm deer Auftraggeber eine angemessene Frist zur Leistungserbringung setzen. Hält der Auf- tragnehmer diese Frist nicht für angemessen, hat er unverzüglich zu widersprechen und
r
dem Auftraggeber den aus seiner Sicht erforderlichen Zeitraum für die Leistungserbrin- gung ulnter Beachtung der Vertragsfristen zu benennen. Der Auftraggeber kann dann unter Würdigung der Angaben des Auftragnehmers nach Maßgabe des § 315 BGB nach
a
billigem Ermessen eine neue Frist zur Leistungserbringung setzen, die für den Auftrag- nehmer verbigndlich ist.
e
Widerspricht der Auftragnehmer nicht unverzüglich einer Frist nach Satz 1 oder einer Frist nach Satz 3, wird vnermutet, dass die jeweiligen Fristen angemessen sind bzw. der Billigkeit entsprechen. 8.3 Hält der Auftragnehmer V n ertragsfristen nicht ein, ist der Auftraggeber nach Maßgabe des § 315 BGB nach billigem Ermessen befugt, neue Fristen vorzugeben, die unter Berück-
i
sichtigung der vertraglichen Anforderungen die eingetretenen Terminverzögerungen ange- messen berücksichtigen. Vor decr Festlegung von neuen Terminen oder Fristen hört der Auftraggeber den Auftragnehmer an. Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der vormals
h
vereinbarten Vertragstermine bleibt hierdurch unberührt. Ist die Verzögerung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, bleiben dtaraus folgende vertragliche oder gesetzliche Ansprü- che des Auftragnehmers unberührt.
8.4 Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Verlängerung von Vertragsfristen, wenn er bei
b
der Erbringung seiner Leistung durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Auf- traggebers oder durch höhere Gewalt oder andeere für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände behindert wird.
a
Behinderungen hat er unverzüglich in Textform anzurzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, obwohl ihm das nach den Umständen möglich gewesen wäre, hat er nur dann An-
b
spruch auf Berücksichtigung behindernder Umstände, wenn dem Auftraggeber die ent- sprechenden Tatsachen und ihre hindernde Wirkung bekanent waren oder er diese hätte kennen müssen.
i
Behinderungen, die zur Unterbrechung der Planungsleistungen dtes Auftragnehmers bis zu einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten führen, berechtigen den Auftragnehmer
b
nicht zu einer Kündigung nach § 643 BGB. Im Übrigen richten sich die Kündigungsmög- lichkeiten des Auftragnehmers nach den Bestimmungen dieses Vertragaes und den allge- meinen gesetzlichen Vorschriften.
r
*
§ 9 Abnahme
9.1 Der Auftraggeber nimmt die Leistungen des Auftragnehmers nach Erbringung der letz- ten beauftragten Leistungsstufe ab; Voraussetzung ist, dass die Leistungen abnahmefä-
© VHF Bayern – April 2026 8/15 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 39]
VI.1 (AVB) Vergabenummer: 26-044753
hig fertig gestellt sind und keine wesentlichen Mängel erkennen lassen. Die Abnahme- pflicht gilt entsprechend nach Erbringung der letzten beauftragten Leistungs- bzw. Pro- jektstufe, soweit der Auftragnehmer berechtigt von seinem Kündigungsrecht nach § 14 Nummer 14.1 Gebrauch gemacht hat.
U
nAbweichend von den Sätzen 1 und 2 kann der Auftragnehmer eine Teilabnahme der Leistungen in folgenden Fällen verlangen:
t
Deer Auftragnehmer kann ab der Abnahme der letzten Leistung des bauausführenden Unternehmers oder der bauausführenden Unternehmer eine Teilabnahme der von ihm
r
bis dahin erbrachten Leistungen verlangen, § 650s BGB.
l
Verlangt der Auftragnehmer keine Teilabnahme nach § 650s BGB, hat er gleichwohl nach
a
Beendigung der Objektüberwachung/Bauüberwachung und Dokumentation einen An- spruch auf Tgeilabnahme, sofern lediglich noch Leistungen der Objektbetreuung zu erbrin- gen sind.
e
9.2 Die Abnahme ist vom Auftragnehmer in Textform zu verlangen. Die Abnahme hat ge-
n
meinsam und förmlich zu erfolgen. Das Ergebnis der Abnahme ist in einem gemeinsa- men Protokoll festzuh alten; im Protokoll sind vorhandene Mängel festzustellen und die vertraglichen Erfüllungsansprüche vorzubehalten.
n
i
c§ 10 Vergütung
h
10.1 Alle Vergütungsregelungen infolge geänderter Leistungen sind vor Beginn der Änderungs-
t
leistungen in Textform zu vereinbaren.
10.2 Ablaufstörungen während der Bauausführung führen unabhängig von ihrer Zuordnung zu
b
dem Risikobereich einer der Vertragsparteien nicht zu einer Anpassung der Vergütung, es sei denn, die Voraussetzungen des § 313 BGB seind erfüllt.
a
Der Mehraufwand, der durch eine Verlängerung des im Vertrag vereinbarten Zeitraums der Objektüberwachung von bis zu 20 % entsteht, ist dem rAuftragnehmer zumutbar. Beträgt der Zeitraum der Objektüberwachung 30 Monate oder mehr, tritt an Stelle von 20 % ein Zeit-
b
raum von 6 Monaten. Zeitraum der Objektüberwachung ist der Zeitraum zwischen Baube- ginn und der Übergabe gemäß F1 RBBau bzw. F1 RLBau. e
i
Die Ansprüche sind auf den vom Auftragnehmer konkret dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisenden Mehraufwand beschränkt. t
b
Im Übrigen begründen Veränderungen der festgelegten Termine allein keinen Anspruch auf Erhöhung des Honorars.
a
10.3 Zeithonorare sind auf der Grundlage der im Vertrag festgelegten Stundensrätze durch Vo- rausschätzung des Zeitbedarfs als Fest- oder Höchstbetrag zu berechnen. Ist eine Voraus-
*
schätzung des Zeitbedarfs nicht möglich, so sind die Honorare nach dem nachgewiese- nen Zeitbedarf auf der Grundlage der vereinbarten Stundensätze zu berechnen.
10.3.1 Der Auftragnehmer hat die erbrachten Stunden durch qualifizierte, die Leistung genau be- zeichnende Stundenbelege nachzuweisen. In den Stundenbelegen ist mindestens die Tätig- keit im Einzelnen, d.h. die Tätigkeitsinhalte, deren Zeitdauer (Anzahl der Stunden) und das konkrete Datum anzugeben. Es sind dort die Qualifikationen der eingesetzten Personen zu
© VHF Bayern – April 2026 9/15 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 40]
VI.1 (AVB) Vergabenummer: 26-044753
benennen. Die Belege sind dem Auftraggeber wöchentlich zur Gegenzeichnung zuzuleiten.
Unterlässt der Auftragnehmer eine fristgerechte Einreichung, hat er daraus resultierende Mehraufwendungen des Auftraggebers bei der Prüfung, z. B. durch die Einschaltung ei-
U
nes sachverständigen Dritten zur Leistungsbewertung, zu tragen.
n
10.3.2 Mit der Unterzeichnung von Stundenzetteln erkennt der Auftraggeber die Leistungen und
t
deren Inhalt an. Die Prüfung des Vergütungsanspruchs dem Grunde und der Höhe nach bleeibt davon unberührt.
r
10.4 Für die Erteilung von Auskünften über eigene Leistungen im Zuge der Rechnungsprüfung erhält delr Auftragnehmer keine zusätzliche Vergütung.
a
g § 11 Abrechnung
e
11.1 Sobald die vereinbarten Leistungen insgesamt vertragsgemäß erbracht und abgenommen
n
sind, hat der Auftragnehmer sie prüffähig abzurechnen (Schlussrechnung).
Er hat die Schlussrechnung übersichtlich, gegliedert nach Teilmaßnahmen, Objekten und
n
Anlagengruppen, aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Leistungspositionen gemäß der Gliederungsstruktur der Ainlage zu den Spezifischen Leistungspflichten und den Ver- gütungsregelungen (Honorar, Nebenkosten, Umsatzsteuer) des Vertrages in der Schluss-
c
rechnung einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden. Die zum Nachweis hvon Art und Umfang der vertragsgemäß erbrachten Leistungen erforderlichen Unterlagen sind der Rechnung beizufügen und entsprechend
t
der Rechnungsaufstellung zu gliedern.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind in der Schlussrechnung unter Verweis auf
b
die jeweilige Vereinbarung besonders kenntlich zu machen und auf Verlangen des Auftrag- gebers getrennt abzurechnen. e
a
11.2 Die Schlussrechnung muss innerhalb von 2 Monaten nach vertragsgemäßer Erbringung der letzten Leistung eingereicht werden. r
b
Reicht der Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen eine prüffähige Schluss- rechnung nicht ein, obwohl ihm der Auftraggeber nach Ablauef dieser Frist dafür eine ange- messene Nachfrist gesetzt hat, so kann der Auftraggeber selbst auf Kosten des Auftrag-
i
nehmers eine prüffähige Ersatzschlussrechnung aufstellen oder durch Dritte aufstellen las- sen. Die Ersatzschlussrechnung begründet dann ebenfalls die Fälltigkeit der Vergütungsfor- derung des Auftragnehmers.
b
a
§ 12
r
Zahlungen
*
12.1 Auf Antrag des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen für die nachgewiesenen ver- tragsgemäßen Leistungen und Nebenkosten einschließlich des darauf entfallenden bzw. dazu ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrages gewährt. Die Forderungsaufstellung (Ab- schlagsrechnung) hat kumulativ zu erfolgen und muss den Anforderungen des § 11 Num- mer 11.1 entsprechen.
© VHF Bayern – April 2026 10/15 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 41]
VI.1 (AVB) Vergabenummer: 26-044753
Auf Verlangen einer Vertragspartei ist ein Zahlungsplan zu vereinbaren, der an die zu er- bringenden Leistungen anknüpft. Ist ein solcher Zahlungsplan nicht vereinbart, erfolgen Abschlagszahlungen nach Maßgabe des § 632a Absatz 1 BGB. Zu den einzelnen Zah-
U
lungsterminen hat der Auftragnehmer jeweils eine prüffähige Abschlagsrechnung vorzu- nlegen. Erfolgt zum einzelnen Zahlungstermin keine Abschlagsrechnung, so ist der Auf- traggeber berechtigt, nach erfolgloser, angemessener, kurzer Nachfristsetzung für die
t
Abschlagszahlung eine Ersatzabschlagsrechnung zu erstellen.
e
Abschlagszahlungen werden 18 Werktage nach Zugang der prüffähigen Abschlagsrech-
r
nung bzw. der Versendung der Ersatzabschlagsrechnung fällig.
l
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der
a
Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche und Schadensersatz, Ver- tragsstrafen, gRückzahlung von Überzahlungen, Ansprüche auf vertragsgemäße Erbrin- gung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und Ansprüche bei Nichtabführung
e
von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger, behält der Auftraggeber von jeder Zah- lung jeweils 5 % bisn zu einer Höhe von 5 % des tatsächlichen Gesamthonorars ein. Der Auftragnehmer kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen. Die Bankbürgschaft ist als selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zuge- lassenen Kreditinstituts onder Kreditversicherers unter Ausschluss der Hinterlegung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, zudem ohne Befristung, auszustellen.
i
Einbehalte bzw. Sicherheiten nach Satz 1 und 2 für Leistungen des Auftragnehmers aus den Leistungs- bzw. Projekctstufen 1 bis 4 sind spätestens nach erfolgter Teilab- nahme dieser Leistungen nach § 9 Nummer 9.1 Absatz 2, 1. oder 2. Variante, auszuzah-
h
len bzw. zurückzugeben, soweit der Sicherungszweck nicht noch fortbesteht.
t
12.2 Wird nach Annahme der Teil-/Schlusszahlung festgestellt, dass die Vergütung abwei- chend vom Vertrag oder aufgrund unzutreffender anrechenbarer Kosten ermittelt wurde, so ist die Abrechnung zu berichtigen. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet,
b
die sich danach ergebenden Beträge zu erstatten. Auf einen etwaigen Wegfall der Berei-
e
cherung (§ 818 Absatz 3 BGB) kann sich eine Partei nur insoweit berufen, als sie die feh- lerhafte Abrechnung nicht selbst verursacht hat. a
r
Die Ausgaben des Auftraggebers unterliegen der Rechnungsprüfung durch den Rech- nungshof. Die Rechnungsprüfung kann auch erst nach Ablauf mehrerer Jahre durchge-
b
führt werden. Die gesetzliche Verjährungsfrist (§ 195 BGB) von Ansprüchen des Auftrag-
e
gebers wegen Überzahlung des Auftragnehmers von Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen insoweit festgestellter ungerechtfertigter Zahlungen bzw. Überzah-
i
lungen beginnt mit der Kenntnis des Auftraggebers vom Ergebnis der Rechnungsprüfung,
t
es sei denn, der Auftraggeber hatte bereits zuvor von der Überzahlung Kenntnis oder seine Unkenntnis war grob fahrlässig; § 199 Absatz 4 BGB bleibt unberührt. Die Ansprü-
b
che verjähren spätestens nach 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn,
a
§ 202 Absatz 2 BGB. Der Auftragnehmer muss bis zum Ablauf der Verjährungsfrist da- mit rechnen, dass er auf Erstattung dieser ungerechtfertigt gezahlten Beträge in An-
r
spruch genommen wird.
*
12.3 Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere mit zuvor an den Auftraggeber abgetrete- nen vertraglichen und steuerlichen Forderungen der Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslandes, in dem der Auftragnehmer für die Bundesrepublik Deutschland oder Bundesländer tätig wird, sowie vertraglichen Forderungen der Bundesanstalt für Immo- bilienaufgaben und des Landesbetriebs bzw. des Landessondervermögens des Bundes-
© VHF Bayern – April 2026 11/15 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 42]
VI.1 (AVB) Vergabenummer: 26-044753
landes, in dem der Auftragnehmer für die Bundesrepublik Deutschland oder Bundeslän- der tätig wird, gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen.
U
§ 13 n Kündigung durch den Auftraggeber
t
13.1 Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der beauftragten Leistung jederzeit den Vertrag keündigen.
r
13.2 Die Kündigung durch den Auftraggeber und ihre Folgen richten sich nach den §§ 648, 648a BGB. l
a
13.3 Der Auftraggeber kann auch dann aus einem wichtigen Grund kündigen, wenn der Auftrag- nehmer gegen seine Verpflichtung nach § 1 Nummer 1.6 oder 1.6.1 verstößt, seine Zahlun-
g
gen einstellt oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermö-
e
gen oder eines anderen vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens stellt. Weiterhin kann der Auftraggeber kündigen, wenn ein solches Insolvenzverfahren von anderen Gläubigern be-
n
antragt oder ein solches Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. Der Auf- tragnehmer hat in diesen Fällen nur Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung ver- tragsgemäß erbrachten Leistungen.
n
13.4 Die Kündigung des Vertrageis kann auf einen abgrenzbaren Teil der geschuldeten Wer- kleistung beschränkt werden, § 648a Absatz 2 BGB. Das gilt auch für innerhalb der ein-
c
zelnen beauftragten Leistungs- bzw. Projektstufe zu erbringende Einzelleistungen, soweit es sich um abgrenzbare Teile der gheschuldeten Leistungen handelt.
t
Nach Kündigung des Vertrages oder eines Teils davon ist der Auftraggeber berechtigt, die bisher erbrachten Leistungen des Au ftragnehmers für die im Vertrag genannte Bau- maßnahme zu nutzen und zu ändern.
b
Entstehen dem Auftraggeber durch die Kündigueng nach Nummer 13.3 oder 13.4 zusätzli- che Kosten oder Aufwendungen, z. B. durch Verzögerung der Projektrealisierung oder
a
Weiterbeauftragung an einen Dritten, gehen sie zu Lasten des Auftragnehmers.
r
13.5 Eine Fristsetzung ist in Textform, die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
b
13.6 Bei einer Kündigung nach Nummer 13.3 oder 13.4 soll deer Auftraggeber – unbeschadet seines Rechts auf Nachbenennung – die Kündigungsgründe in kurzer, nachvollziehbarer
i
Weise im Kündigungsschreiben darlegen.
t
13.7 Die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Feststellung des Leistungsstandes nach Kündi-
b
gung richten sich nach § 648a Absatz 4 BGB. Insbesondere kann der Auftragnehmer die Feststellung und Abnahme seiner bis zur Kündigung erbrachten Leistungen alsbald
a
nach der Kündigung verlangen; er hat danach unverzüglich eine prüffähige Rechnung
r
über seine ausgeführten Leistungen vorzulegen.
*
13.8 Die Ansprüche der Vertragsparteien aus §§ 4, 5, 6, 14, 15, 16 und 18 bleiben unberührt.
13.9 Für die Kündigung bei Verstößen gegen das Vergaberecht gilt § 133 GWB.
© VHF Bayern – April 2026 12/15 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 43]
VI.1 (AVB) Vergabenummer: 26-044753
§ 14 Kündigung durch den Auftragnehmer
14.1 Bei stufenweiser Beauftragung kann der Auftragnehmer den Vertrag innerhalb einer Frist
U
von einem Monat nach Ablauf der dem Auftraggeber zur Erklärung gesetzten Nachfrist ngemäß Satz 2 kündigen, wenn der Auftraggeber die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist
t
endet im Regelfall nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leeistungen der vorangegangenen Stufe sowie einer mit einer Nachfristsetzung von min- destens zwei Wochen verbundenen Aufforderung in Textform des Auftragnehmers zur
r
Erklärung über die Anschlussbeauftragung, die dem Auftraggeber nicht früher als zwei Wocheln vor Ablauf der Sechsmonatsfrist zugehen darf. Wenn der Auftraggeber meh- rere Stufen nach diesem Vertrag abruft, dürfen die hierfür kumuliert in Anspruch genom-
a
menen Abruffristen die Interessen des Auftragnehmers nicht unangemessen beein- trächtigen; ingsbesondere darf die Gesamtdauer der vom Auftraggeber in Anspruch ge- nommenen Abruffristen 18 Monate nicht überschreiten. Aus der Kündigung nach dieser
e
Regelung erwachsen keiner Vertragspartei Schadensersatz-, Entschädigungs- oder Ver- gütungsansprüche; ndie Ansprüche aus den bis dahin erbrachten Leistungen bleiben unbe- rührt. 14.2 Die Ansprüche der Vertragnsparteien aus §§ 4, 5, 6, 13, 15, 16 und 18 AVB bleiben unberührt.
i
c§ 15 Haftung und Verjährung
h
15.1 Die Rechte des Auftraggebers aus Pfltichtverletzungen des Auftragnehmers wie Mängel- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
15.2 Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche des Auftraggebers bestimmen sich nach
b
§ 634a BGB und beginnen mit der (Teil-) Abnahme der Leistungen gemäß § 9.
e
a
§ 16
r
Haftpflichtversicherung
b
16.1 Der Auftragnehmer muss auf eigene Kosten eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Ere hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz für alle im Vertrag
i
vereinbarten Leistungen in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht.
t
16.2 Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch
b
auf Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen. a
r
16.3 Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen Anzeige in Textform verpflichtet, wenn und so- weit Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in diesem* Fall ver- pflichtet, unverzüglich durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in der vereinbarten Höhe für die gesamte Vertragszeit nachzuholen, zu gewährleisten und nachzuweisen. Lässt der Auftragnehmer eine hierzu vom Auftraggeber gesetzte, ange- messene Frist fruchtlos verstreichen, ist der Auftraggeber berechtigt, eine solche Deckung auf Kosten des Auftragnehmers einzuholen. Das Recht des Auftraggebers zur Kündi- gung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
© VHF Bayern – April 2026 13/15 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 44]
VI.1 (AVB) Vergabenummer: 26-044753
§ 17 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand
U
17.1 nErfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistun- gen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
t
17.2 Beei Streitigkeiten aus dem Vertrag soll der Auftragnehmer zunächst die Fachaufsicht führende Stelle des Auftraggebers anrufen. Soweit die Fachaufsicht führende Stelle nicht
r
im Vertrag bezeichnet ist, wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen die Kontaktldaten der zuständigen Stelle übermitteln.
a
17.3 Soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, rich- tet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten nach dem Sitz der für die Prozessvertre-
g
tung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Sie ist dem Auftragnehmer auf Verlangen mit-
e
zuteilen.
n
§ 18 nArbeitsgemeinschaft 18.1 Sofern eine Arbeitsgemeinscihaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit der Vertretung beauftragte, im Vertrag genannte Mitglied die Federführung.
c
Es vertritt alle Mitglieder der Arbehitsgemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber. Be- schränkungen seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsver-
t
trag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam.
18.2 Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Arbeitsge-
b
meinschaft auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch.
e
18.3 Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an
a
den im Vertrag genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftli- cher Weisung geleistet. Auch im Falle der Auflösungr der Arbeitsgemeinschaft gilt die Vollmacht des im Vertrag genannten Vertreters als fortbestehend, bis dem Auftraggeber
b
ihr Erlöschen in Textform bekannt gegeben wird.
e
i
§ 19 Anwendbares Recht, Form, Sprache t
b
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
a
19.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
r
19.3 Für die Durchführung des Vertrags gilt ausschließlich die deutsche Sprache.
*
© VHF Bayern – April 2026 14/15 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-
[Seite 45]
VI.1 (AVB) Vergabenummer: 26-044753
§20 Weitere Verpflichtungen des Auftragnehmers
U
20.1 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden
n
rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeit- tnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den
e
Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifrvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a ACIG erlasse- nen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie
l
gemäß § 7 Absatz 1 AGG und § 3 Absatz 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichawertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
© VHF Bayern – April 2026 15/15 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben-