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Unterlage 19.1 BB_KMR HWSB MD Cracau.pdf

Instandsetzung und Ausbau des Elbdeichs in Magdeburg-Cracau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 22:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Landesbetrieb für Hochwasserschutz

und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

HWSB Elbdeich rechts MD-Cracau

km 40,40 - 42,10

– Kampfmittelräumung (KMR) –

Erläuterungsbericht

Magdeburg, den 03.07.2026

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1 Vorbemerkung

Die nachfolgenden Ausführungen sind als Ergänzung zu den Ausführungen der Leistungsbeschreibung Deichbau zu betrachten. Allgemein gültige Punkte werden nicht in dieser Leistungsbeschreibung be- handelt.

Es wird auf die Leistungsbeschreibung zum Deichbau verwiesen.

2 Bauvorbereitende und baubegleitende Kampfmittelräumung

Entsprechend einer allgemeinen Gefährdungsabschätzung aus der Historie des Vorhabengebietes, er- gänzt durch eine Luftbildauswertung, ist im benannten Deichabschnitt sowie für den Bau notwendiger Nebenflächen vor bodeneingreifenden Maßnahmen eine Kampfmittelräumung (KMR) zur Gewährleis- tung der Arbeitssicherheit durchzuführen.

Die zu erbringenden Leistungen sind inkludiert in die Gesamtleistungen zur Ertüchtigung der Hochwas- serschutzmaßnahme.

Für die Angebotserarbeitung und Leistungserbringung sind neben den nachfolgenden Unterpunkten zur KMR auch die Ausführungen der vollständigen Leistungsbeschreibung zu beachten. Hinweise zur Aus- führung, die nicht unmittelbar einen Bezug zur KMR ausweisen, werden in den nachfolgenden Kapiteln nicht behandelt.

2.1 Umfang der Kampfmittelräummaßnahme

Um eine weitestgehende Kampfmittelfreiheit für das Baugeschehen zu erlangen, werden der Deichkör- per, der Arbeitsraum, eine wasserseitige Erweiterungsfläche ohne bauliche Veränderungen sowie die Aufstellfläche der späteren Geländeangleichung vor Baubeginn untersucht. Hierbei sind die Verfahren durch den AN so zu wählen und einzusetzen, dass die nachfolgenden Anforderungen an den zeitlichen Ablauf gewährleistet werden und die dort befindlichen Kampfmittel sicher detektiert und geborgen wer- den können. Die vorgesehenen Verfahren haben dem Stand der Technik zu entsprechen.

Zielsetzung ist die weitestgehende Herstellung einer Kampfmittelfreiheit vor Beginn der Deichbaumaß- nahme.

Es sind folgende zeitliche Zielsetzungen zu beachten:

  • Beginn Räummaßnahme: 14 Tage nach Auftragserteilung,

  • Abschluss vorbereitende KMR: ca. 6 Monate nach Auftragserteilung,

  • Baubeginn Deichbau: nach Kampfmittelfreigabe,

  • Ende Deichbau: ca. 1 Jahr nach Kampfmittelfreigabe.

Die Leistungen der KMR sind der Deichbaumaßnahme um 17 Wochen vorgelagert, wovon 15 Wochen aus Ausführungszeitraum vorgesehen sind. Die gesetzliche Anmeldefrist der Räumstelle gemäß SprengG ist berücksichtigt.

Die zu bearbeitende Gesamtfläche beträgt ca. 25.350 m².

Die bauvorbereitenden Arbeiten sind bis zum Beginn der Deichbauarbeiten abzuschließen:

  • Freigabe des Deiches bis 0,5 m unter GOK und beidseitigem Arbeitsraum mittels manueller Oberflächensondierung (Magnetik) mit Behinderungen der Detektion durch befestigte Oberflä- chen und Straßenausstattungsgegenständen,

  • Freigabe der wasserseitigen Erweiterungsfläche bis 0,5 m unter GOK zur Herstellung einer Tritt- und Befahrsicherheit für landschaftspflegerische Unterhaltungsmaßnahmen am Deich,

  • EDV-gestützte Oberflächenaufzeichnung der befestigten Deichkrone zur frühzeitigen Lokalisie- rung möglicher Stellungen und Großkampfmittel,

  • Untersuchung auf großkalibrige Abwurfmunition ≥ 100 mittels Tiefensondierung (Verfahren Drucksondierung – CPT) entlang der geplanten Spundwandachse (Ausweisung gemäß Über- sichtsplan mit Ansatzpunkten) einschließlich Auswertung, ggf. Anzeige von bombentypischen Störpunkten und wenn erforderlich Freilegung und Bergung in Abstimmung mit dem Kampfmit- telbeseitigungsdienst,

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  • Verpressen der Tiefensondierungen nach erfolgter Messung und Auswertung und

  • Räumung ggf. vorhandener Stellungen und Trichter in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Es sind im Vorfeld der Deichbauarbeiten die Flächen des Planungsbereiches mittels

  • manueller Oberflächensondierung,

  • ergänzender EDV-gestützter Oberflächensondierung und

  • Tiefensondierung

zu untersuchen.

Baubegleitend ist für den Baubetrieb Deichbau (AN Deichbau) durch den beauftragten gewerblichen Kampfmittelräumer (AN KMR) zu erbringen:

  • baubegleitende Kampfmittelbergung Wurzelstockrodung (Rodung erfolgt durch AN Deichbau),

  • baubegleitende Kampfmittelbergung für die Deichkrone und befestigter Deichauf- und - über- fahrten während des Rückbaus der Oberflächenbefestigung, einschließlich Nachsondierung der freigelegten Sohle,

  • baubegleitende Kampfmittelbergung, einschließlich Nachsondierung der jeweiligen Planums- flächen nach Oberbodenabtrag am Deichkörper,

  • baubegleitende Kampfmittelbergung während der Profilierungsarbeiten im Altdeich und den Zu- wegungen,

Es ist zu berücksichtigen, dass aufgrund des Bauablaufes Deichbau und der notwendigen Gewährleis- tung des HW-Schutzes der Bauabschnitt in Unterabschnitte gegliedert wird. Es ist davon auszugehen, dass Bearbeitungsabschnitte für die Teilleistungen Oberbodenabtrag/Sondierung und Deichprofilie- rung/Sondierung in der Regel 250 m betragen. Leistungen im Vor- und Hinterland außerhalb des Deich- bauwerkes sowie dem Deichschutzstreifen sind davon nicht zwingend betroffen.

Die vorgenannten Termine stellen den grob abgestimmten zeitlichen Rahmen mit dem Folgegewerk Deichbau dar. Die Endtermine der Teilleistungen sind einzuhalten. Der AN hat unter Berücksichtigung der genannten Termine den Einsatz von Technik und Personal entsprechend zu kalkulieren.

Folgende Maßgaben sind in der Leistungserbringung zu beachten:

  • Es besteht eine zwingend einzuhaltende Eingriffsbeschränkung in den Deich und den beidsei- tigen Schutzstreifen von 0,5 ab GOK bis zum Beginn der Deichbaumaßnahme

  • Tiefere bzw. großflächige Eingriffe in den Deich sind im Vorfeld mit dem Auftraggeber abzu- stimmen.

  • Die Untersuchung des land- und wasserseitigen Arbeitsraumes außerhalb des Deichschutz- streifens ist ohne Tiefenbeschränkung möglich.

  • Alle detektierten Störpunkte sind zu bergen, unabhängig von dem gewählten Sondierverfahren.

  • Eingriffe in befestigte Verkehrsflächen während der bauvorbereitenden KMR sind nicht vorge- sehen. Ausgenommen sind Befestigungen, die im Zuge der Tiefensondierung durchbohrt wer- den müssen.

Die Leistungen der baubegleitenden KMR erstrecken sich über einen längeren Zeitraum und sind nicht in unmittelbarer zeitlicher Abfolge zu bearbeiten. Es ist vorgesehen, die Hauptleistung der bauvorberei- tenden Kampfmittelräumung zusammenhängend zu realisieren.

Im Besonderen sind für die notwendige baubegleitende Kampfmittelräumung Pausen in der Leistungs- erbringung zu berücksichtigen.

Alle detektierten Verdachtspunkte sind unter Aufsicht einer fachtechnischen Aufsichtsperson (Befähi- gungsscheininhaber § 20 SprengG) freizulegen, zu identifizieren, die Transportfähigkeit festzustellen sowie die Fundmunition und Waffen, auch Teile davon, innerhalb der Räumstelle in das einzurichtende Bereitstellungslager zu transportieren und dem KBD zu übergeben. Nicht transportfähige Munition ver- bleibt am Fundort, ist zu sichern und der KBD zu verständigen.

Zur Vorbereitung des Räumfeldes für die ausgeschriebenen Leistungen der Oberflächensondierung ist eine Freimachung des Geländes von Aufwuchs im Bereich von Grünlandflächen notwendig. Die erfor- derlichen Maßnahmen werden durch den AN KMR erbracht und sind in den entsprechenden Positionen zu kalkulieren.

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Die Ausweisung des Räumfeldes für die Sondierung, Freilegung und Bergung von Kampfmitteln, Muni- tionsteilen und Ähnlichem entsprechend dem Leistungsverzeichnis erfolgt durch den Auftraggeber (AG).

Die Bearbeitung umfasst den Deichkörper, bestehend aus land- und wasserseitiger Deichflanke, der Deichkrone und des beidseitigen Deichschutzstreifens sowie das ebene Baufeld der Deichbaumaß- nahme beidseitig des Deiches. Die Neigung der Deichflanken beträgt auf der unsanierten Deichstrecke 1:1 bis 1:1,5. Bereiche mit erdbaulichen Anpassungen weisen flachere Böschungen auf. Im Bereich von Auffahrten wechselt die Neigung in Abhängigkeit der Wegegeometrie.

Der erste Arbeitsübergang im Deich beinhaltet die Bergung aller detektierten Störpunkte aus der hän- dischen Sondierung (Magnetik/Elektromagnetik) bis zu einer Lagerungstiefe von ≤ 0,5 m ab GOK. Tiefer liegende Punkte sind durch den AN KMR einzumessen. Eine dauerhafte Markierung über einen länge- ren Zeitraum ist nicht zulässig.

Mit Beginn des Deichbaus werden in Absprache mit dem AN Deichbau sowie dem AG die tiefer liegen- den Punkte durch den AN KMR in die Örtlichkeit rückübertragen, mit geschützter Technik aufgegraben und geborgen. Das Grabungsloch ist lagenweise zu verfüllen und zu verdichten. Der Bodenaushub ist getrennt nach Bodenarten aus- und einzubauen. Größere Aufgrabungen sind durch den AN KMR lage- richtig einzumessen und mit Angabe von Durchmesser und Tiefe an die örtliche Bauüberwachung zu übergeben.

Mit dem Baufortschritt geht der Rückbau des Deichkontrollweges und benachbarter Verkehrsflächen einher. Diese sind durchgehend befestigt. Die Oberflächenbefestigungen variieren. Nach Abtrag der Wegbefestigungen und des Unterbaus ist für die Herstellung des neuen Planums eine Baubegleitung durch KMR, einschließlich Sondierung und ggf. Bergung, auszuführen.

Für festgestellte Trichter ist eine Trichterberäumung durchzuführen. Der Trichter ist vollständig auszu- räumen, die Wände und Sohle sind nachzusondieren und das Grabungsloch im Anschluss lagenweise zu verschließen. Der eingebaute Boden ist zu verdichten. Die geräumten Trichter sind lagemäßig zu erfassen und in der Räumstellenkarte darzustellen. Zusätzlich ist eine Fotodokumentation, welche die einzelnen Bearbeitungsschritte zeigt, zu erstellen und an die örtliche Bauüberwachung KMR (öBÜ KMR) zu übergeben. Notwendige Leistungen zur Herstellung von Verbauen sind einzukalkulieren.

Gleiches gilt für die Beräumung von festgestellten Stellungssystemen im Räumfeld. Diese sind lage- richtig zu erfassen, fotografisch zu dokumentieren und vollständig zu räumen. Die Räumtiefe richtet sich hier nach dem Ausbaustand der Stellung und ist bis zur Sohle durchzuführen. Anschließend sind die Aufgrabungen lagenweise zu verfüllen und zu verdichten.

Bereiche mit störenden baulichen Anlagen (ferromagnetische Störeinflüsse wie Stahlpoller, Sperr- schranken, temporäre Weidezäune, Leitungstrassen) werden mittels manueller Sondierung (Elektro- magnetik) bauvorbereitend oberflächlich sondiert und beräumt. Die zu erreichende Freigabetiefe soll bei ca. 0,3 -0,4 m ab GOK liegen. Für Bereiche mit einer Freigabe bis 0,3 - 0,4 m ab GOK, die später durch den Deichbau berührt werden, ist eine Baubegleitung, einschließlich Sondierung und ggf. Ber- gung, auszuführen.

Für die Herstellung des neuen Deiches wurden bauvorbereitend Baumfällungen ausgeführt. Diese lie- gen ggf. auch außerhalb des ausgewiesenen Räumfeldes. Die Rodung erfolgt durch den AN Deichbau unter Aufsicht des AN KMR im Rahmen der baubegleitenden Kampfmittelräumung. Hier ist die Kampf- mittelfreiheit für den Stubben und das Wurzelloch durch den AN KMR festzustellen.

Für den gesamten Bauabschnitt ist eine Baubegleitung, einschließlich Sondierung und ggf. Bergung, sowohl für den Oberbodenabtrag sowie die Freilegung des Horizontes von 1945, nach Abtrag des auf- gebrachten Erdstoffes von vorangegangenen Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen, durchzufüh- ren. Es sind mehrfache Nachsondierungen von freigelegten Erdhorizonten notwendig.

Generell ist eine Baubegleitung der Baumaßnahme durch die Kampfmittelräumung bei Oberbodenab- trag und Profilierung des Altdeichkörpers vorgesehen. Der nach Bodenabtrag freigelegte Horizont ist nochmals zu sondieren. Angemessene Störpunkte werden sofort geborgen. Tiefenbeschränkungen, wie aus der Räumung des Oberbodens im Deich (max. 0,5 m unter GOK), gelten nicht mehr. Die Störpunkte sind zu beräumen. Das Grabungsloch ist lagenweise zu verfüllen und zu verdichten. Große Aufgrabun- gen sind durch den AN KMR einzumessen und dem bauausführenden Betrieb anzuzeigen.

Der Auftragnehmer (AN KMR) hat Tagesberichte zu führen und sie dem Bauaufsichtführenden des AGs laufend, jedoch spätestens gesammelt am Ende der jeweiligen Arbeitswoche, zu übergeben.

Über die aufgefundenen Kampfmittel ist eine tagaktuelle Liste zu führen und zur Einsicht durch den AG sowie die örtliche Bauüberwachung bereitzuhalten.

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Die Abstimmungen zur arbeitstäglichen Übernahme der Fundmunition durch den KBD sind Sache des AN. Die Übergabe ist im Bautagebuch zu vermerken.

Um für das spätere Baugeschehen Verzögerungen durch das Auffinden und Fehlinterpretieren von Me- tallteilen zu minimieren, sind alle bei den Aufgrabungen von Verdachtspunkten freigelegten Metallteile, auch Schrott, aufzunehmen und zu entsorgen. Gefundener Schrott geht in das Eigentum des AN KMR über. Dieser ist spätestens mit der Beendigung der bauvorbereitenden Kampfmittelräumung aus dem Baufeld zu entfernen. Schrott aus der baubegleitenden Kampfmittelräumung ist spätestens zum Ab- schluss der jeweiligen Teilabschnitte aus dem Räumfeld zu entfernen.

Die im Deichbau gewonnenen Erdstoffe sind größtenteils zum Wiedereinbau vorgesehen. Sie sind da- her dem Stand der Technik entsprechend kampfmittelfrei zu übergeben. Es sind auch kleinteilige Muni- tions- und Waffenteile bis hin zu loser Infanteriemunition zu bergen.

Die bearbeiteten Flächen sind in einer Räumstellenkarte darzustellen sowie die Freigaben bzw. mögli- chen Beschränkungen eindeutig zu benennen. Für die Räumabschnitte 1 und 2 sowie nach Abschluss bauvorbereitender Maßnahmen KMR sind Teilfreigaben zu erstellen.

Die Räumstellenkarte ist über den gesamten Bearbeitungszeitraum aktuell zu halten und auf Anforde- rung der örtlichen Bauüberwachung innerhalb von 2 Werktagen als pdf-Datei zu übergeben.

Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme ist ein Abschlussbericht bestehend aus erläuterndem Textteil sowie einer aussagekräftigen Räumstellenkarte zu fertigen und an die Aufsichtsbehörde zu übergeben. Der bestätigte Bericht ist an den AG zu übergeben.

2.2 Räumziel

Als abschließendes Räumziel wird definiert:

  • uneingeschränkte Freigabe des Deiches, der Nebenflächen und Zuwegungen/Überfahrten in- nerhalb des Baufeldes Deichbau, entspricht Räumfeld, auf Abwurfmunition ≥ 100 lb,

  • uneingeschränkte Freigabe des Deiches und aller bauseitig genutzten Flächen auf Infanterie- und Pionierkampfmittel sowie Artilleriemunition.

Bauvorbereitend soll nach Abschluss der vorbereitenden Kampfmittelräumung eine weitestgehende Baufreiheit bestehen. Beschränkungen sind in Text und Planwerk darzulegen.

Erreicht werden soll:

  • Eine Betretungs- und Befahrsicherheit der land- und wasserseitigen Böschung sowie des Schutzstreifens für die Baumaßnahme und spätere Unterhaltungsmaßnahmen.

  • Die Herstellung der Kampfmittelfreiheit innerhalb der geplanten Eingriffsbereiche der Deichbau- maßnahme. Es ist Munition bis zum Kaliber ≥ 12,7 mm aus dem Baufeld zu bergen.

Für nicht im Vorfeld zu räumende Flächen sowie Bereiche, die aufgrund des einzuhaltenden Hochwas- serschutzes nicht vollständig geräumt werden können, ist eine Baubegleitung durch das beauftragte Kampfmittelbergungsunternehmen vorgesehen.

Erreicht werden soll:

  • Feststellen der Kampfmittelfreiheit im Zuge der Stubbenrodungen für den Stubben selber sowie das Wurzelloch.

  • Kampfmittelfreiheit nach Bodenabtrag bei Freilegung von Stellungssystemen und Trichtern.

  • Baubegleitende KMR, einschließlich Sondierung und ggf. Bergung, in Abhängigkeit der Deich- baumaßnahme bei Bodenabtrag, Profilierung und Abbruch von baulichen Anlagen und nach Aufbruch und Abtrag von Oberflächenbefestigungen.

Nach Beendigung der Baumaßnahme Deichbau ist die als Baufeld ausgewiesene Fläche kampfmittel- frei hergestellt.

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2.3 Historische Entwicklung der Liegenschaft

2.3.1 Zivile und militärische Nutzungsgeschichte

Der Elbdeich ist Teil der Hochwasserschutzanlagen des Landes Sachsen-Anhalt. In seiner derzeitigen Trassierung und Form bestand der Deich bereits 1945.

Seit 1945 erfolgte zeitlich versetzt eine Ertüchtigung des Deiches durch Erdbauarbeiten sowie der Er- richtung eines bituminös befestigten Deichkontrollweges. Abschnittsweise sind auch ansatzweise Un- terhaltungsbermen land- und wasserseitig in der Örtlichkeit erkennbar.

Die nach 1945 erfolgten Unterhaltungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen führten abschnittsweise zu einer Überprägung des Horizontes von 1945.

Eine Nutzung der Hochwasserschutzanlage erfolgt durch temporäre Beweidungen.

Die im Vor- und Hinterland gelegenen Wege und Straßen sind dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Auf der Deichkrone verläuft der touristisch überregional bekannte Elberadweg.

Eine militärische Nutzung erfolgte, abgesehen von der Errichtung von Stellungen, im März/April 1945 nicht.

2.3.2 Ereignisse, die zur Entstehung des Kampfmittelverdachts geführt haben.

Unter Bezugnahme auf die Prüfung der kampfmittelverdächtigen Flächen im Stadtgebiet von Magde- burg, ist der Elbdeich, einschließlich der Zufahrten und angrenzenden Flächen als Kampfmittelver- dachtsfläche eingestuft.

Im Zuge der Ausführungsplanung erfolgte eine Gefährdungsbewertung zum Gesamtvorhabengebiet und eine Betrachtung der möglichen Verursachungsszenarien und Wahrscheinlichkeiten. Ergänzt wurde diese durch eine multitemporale Luftbildauswertung mit Ermittlung der Abwurftonnagen, Treffern im Vorhabengebiet und der der Ausweisung von Trichtern und Verdachtsflächen sowie eine Chronik zu Bodenkämpfen.

Folgende Verursachungsszenarien werden für das gesamte Vorhabengebiet angenommen:

  • Luftangriffe alliierter Kampfverbände ab 1941 mit 7 Angriffen, welche zu luftbildsichtigen Schäden im Vorhabengebiet geführt haben,

  • Bodenkämpfe im Zeitraum vom 11.04.-05.05.1945 im Stadtgebiet von Magdeburg, einschließlich Artilleriebeschuss zwischen amerikanischen und deutschen Truppen sowie von Osten vorrücken- den sowjetischen Truppen,

  • Bodenkampf mit luftbildsichtigem Stellungsausbau im Deich entlang des westlichen Ufers der Al- ten Elbe und

  • Bodenkampfbegleitende Luftangriffe (geringe Wahrscheinlichkeit).

Über stattgefunden Bodenkämpfe entlang der Deichlinie im Vorhabengebiet liegen keine Angaben vor. Ein Ausschluss ist nicht zu führen, da die Alte Elbe ein natürliches Hindernis bei der Abwehr gegneri- scher Angriffe darstellte und Aufzeichnung zu Bewegungs- und Rückzugsgefechten im Stadtkampf nicht vorliegen.

Luftbildsichtbare Kriegseinwirkungen sind bei Stationierung (Stationierung des Hauptdeiches):

  • ca. km 41+200 Bombentrichter landseitig am Deich,

  • ca. km 41+400 Bombentrichter land- und wasserseitig am Deich,

  • ca. km 41+600 Bombentrichter land- und wasserseitig am Deich,

  • ca. km 41+700 Bombentrichter land- und wasserseitig am Deich,

  • ca. km 41+875 Panzersperre (Kastensperre) quer zur Büchnerstraße zwischen angrenzender Bebauung und vollständig querend im Deich,

  • ca. km 41+400 bis 42+110 ausgebaute Stellungen landseitige Deichflanke bis in Deichschulter,

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  • ca. km 41+600 bis 42+110 Schäden im Gebäudebestand durch Brand- und Sprengbomben,

Direkte Bodenkämpfe zwischen deutschen und alliierten Truppen haben nach Kenntnisstand im Vorha- bengebiet nicht stattgefunden. Durch alliierte Kräfte erfolgte der Beschuss mit Artillerie auf erkannte bzw. vermutete deutsche Stellungen.

Diese waren ausgebaut und sehr wahrscheinlich mit Truppen belegt um den taktischen Vorteil entlang eines natürlichen Wasserhindernisses mit höherliegendem Ufer auszunutzen. Hierbei ist als Vorberei- tung auf mögliche Kämpfe die Ausrüstung des Stellungsbereiches mit Infanterie-, Pionier- und Nahbe- kämpfungsmitteln zu vermuten. Anhaltspunkte für ausgebaute Artilleriestellungen sind innerhalb des Vorhabengebietes nicht vorhanden. Es ist möglich, dass im Zuge der Gefechte bewegliche Artillerie aus Aufstellungen entlang des Deiches bzw. den angrenzenden Straßen heraus zum Einsatz kam.

Der zu untersuchende Bereich war möglicherweise im April 1945 kurzzeitig als Hauptkampflinie entlang der Alten Elbe zwischen den zurückweichenden deutschen Truppen den im Stadtgebiet Magdeburg von Westen vorrückenden alliierten Streitkräften in Kampfhandlungen einbezogen. Ein entsprechender Stel- lungsausbau zur Verhinderung von Übersetzversuchen über die Elbe ist erfolgt. Alle luftbildsichtbaren Stellungssysteme sind gegen die Elbe ausgerichtet. Es sind keine Stellungen gegen mögliche Angriffe nach Norden, Süden und Osten erkennbar.

Im Besonderen ist zu beachten, dass die Feldstellungen der deutschen Verbände in mehreren Baupha- sen errichtet wurden. Die erste Phase umfasste die luftbildsichtigen Stellungen (Stand 18.04.1945). Mögliche Feldstellungen wurden in Erwartung der Kämpfe häufig den Anforderungen entsprechend ausgeführt und sind vermutlich zu einem Zeitpunkt errichtet worden, an dem keine Aufklärungsflüge mehr erfolgten. Sie sind daher in einer Luftbildauswertung nicht abzubilden.

Mögliche Gefechte haben nach der Befliegung vom 18.04.1945 stattgefunden. Der Nachweis von Bo- denkämpfen an Hand von Luftbildern ist bei fehlenden Stellungsausbauten nur schwer zu erbringen.

Es besteht die Möglichkeit, dass in der Deichkrone sowie in den Deichflanken ergänzende Stellungen errichtet wurden. Diese Vermutung wurde auf das gesamte Vorhabengebiet (beide Räumabschnitte) übertragen. Es ist nicht bekannt, ob tatsächlich eine Besetzung der Stellungen durch Gefechtsgruppie- rungen erfolgte.

Es ist davon auszugehen, dass sich Teile der deutschen Truppen unter Mitnahme ihrer Ausrüstung und Bewaffnung zurückzogen haben.

Gefechtsbedingte Absetzbewegungen gingen in der Regel mit der Zurücklassung und teilweisen Ver- nichtung von Waffen und Ausrüstung einher.

2.4 Kampfmittelbelastung

2.4.1 Chronik bisheriger Kampfmittelräumungen

Über Kampfmittelräummaßnahmen im Vorhabengebiet ist nichts bekannt.

Es ist anzunehmen, dass eine Räumung (unmittelbar nach Ende der Kampfhandlungen 1945) von mög- lichen Sammel- und Ablageplätzen, Freiflächen und Stellungen von Waffen und Munition nur oberfläch- lich und punktuell erfolgte und keineswegs als umfassend zu betrachten ist.

2.4.2 Darstellung der Kenntnisse über die vorhandene Kampfmittelbelastung

2.4.2.1 Kampfmittelart

Im Räumfeld ist mit einer Vielzahl von Kampfmitteln zu rechnen. Historisch bedingt durch Luftangriffe, Stellungsausbau, mögliche Gefechte sowie Rückzug und Besetzung der Stellungen durch alliierte Kräfte ist eine Spezifikation der zu erwartenden Munition im Detail nicht zu treffen. Es ist davon auszu- gehen, dass im Untersuchungsgebiet:

  • alliierte Abwurfmunition (Brand- und Sprengbomben vom Kaliber 4 lb bis 4.000 lb)

  • alliierte Artilleriemunition bis zu Kaliber 105 mm (Spreng-, Brand- und Panzersprenggranaten)

  • deutsche Artilleriemunition bis zum Kaliber 15 cm (Spreng-, Brand- und Panzersprenggranaten)

  • Infanterie- und Pionierkampfmittel,

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  • Panzerabwehrmittel und

  • Minen

zum Einsatz kamen

Angaben zum Bombenkaliber basieren auf der historischen Recherche zu den Angriffen mit Auswirkun- gen im Vorhabengebiet, welche gemäß Ladelisten und luftbildsichtigen Angriffsschäden zusammenge- führt werden konnten.

Hinsichtlich der Bezünderung wurde für ca. 58 % des Vorhabengebietes ein Verdacht auf Abwurfmuni- tion mit chemischem Langzeitzünder ermittelt.

Die Darstellung der Ergebnisse ist im Anlageteil dargestellt.

Das Auffinden von Bombenblindgängern ist nicht auszuschließen.

Über den Beschuss durch sowjetische Truppen ist nichts bekannt.

Hinsichtlich dem Vorhandensein von Minen ist der Verdachtsbereich auf den unmittelbaren Nahbereich der bei km 41+875 errichtete Panzersperre beschränkt.

2.4.2.2 Fundtiefe

Für die großkalibrige Abwurfmunition wurden gemäß der ermittelten Kaliber Eindringtiefen abgeschätzt:

  • Sprengbombe 250 lb: Tiefe ~ 3 – 4 Meter unter GOK,

  • Sprengbombe 500 lb: Tiefe ~ 5 - 6 Meter unter GOK,

  • Sprengbombe 1.000 lb: Tiefe ~ 6 - 7Meter unter GOK,

  • Sprengbombe 2.000 lb: Tiefe ~ 7 – 8 Meter unter GOK und

  • Sprengbombe 4.000 lb: Tiefe ~ 9 Meter unter GOK.

Aus der Bewertung der luftbildsichtigen Trichter im Vorhabengebiet sind Sprengbomben mit einem Ka- liber von 250 lb und 500 lb zur Wirkung gekommen.

Eine genaue Festlegung der Tiefenlage ist aufgrund des inhomogenen Untergrundes, der unmittelbaren Nähe zu einer großen Gewässerfläche und der teils lockeren Lagerung des Untergrundes nicht möglich. Die angegebenen Tiefen dienen als Anhaltspunkt. Die Tiefenangaben sind bezogen auf die annähernd horizontalen Flächen im Deichvor- und hinterland.

Unter Berücksichtigung des anstehenden Baugrundes und unter Bezugnahme auf das tieferliegenden Deichvorland wurde eine mittlerer Lagerungshorizont von 37,0 m ü. NHN ermittelt.

Angaben zu Fundtiefen von Kampfmitteln für das Verursachungsszenario Bodenkampf sind nicht mög- lich. Im Bereich von ausgebauten Stellungen ist davon auszugehen, dass bis auf die Sohle der damals errichteten Feldstellung Waffen und Munition zu finden sind. Das Eindringen von Blindgängern in den weichen Boden ist auch nicht genau zu ermitteln. Die spätere Überprägung lässt die Möglichkeit zu, dass im Zuge von Bodenbearbeitungen auch Munition aus ursprünglich sehr oberflächennaher Lage- rung tiefer in den Boden eingebracht wurde.

Durch erdbauliche Ertüchtigungen des Deichkörpers ist es zu einer Verlagerung der eingetragenen Kampfmittel gekommen. Der Horizont von 1945 ist innerhalb des Deichkörpers und des beidseitigen Schutzstreifens in Teilen verändert worden.

2.4.2.3 Zustand

Aufgrund der Lage entlang der Elbe sind die Flächen mit Munitionseintrag meist sehr feucht bei wech- selnden Wasser- und Grundwasserständen. Der Elbdeich wurde seit 1945 mehrfach durch Hochwasser über einen längeren Zeitraum angeströmt und durchfeuchtet. Anstehender, zum Teil bindiger Boden, sorgt ebenfalls für eine feuchte Lagerung. Es ist davon auszugehen, dass Waffen und Munition zum Teil stark korrodiert sind.

Es handelt sich um gelagerte Munition aus der Bevorratung der errichteten Stellungen sowie durch Kampfhandlungen eingebrachte Munition. Beim Rückzug wurde Ausrüstung und Munition in den Stel- lungen belassen oder auf den angrenzenden Flächen weggeworfen bzw. verstreut.

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Für Blindgänger ist davon auszugehen, dass die Zündsysteme eine Belastung erfahren haben. Der Entsicherungszustand ist unbekannt.

Aus den Verursachungsszenarien lassen sich Kampfmittel mit selbstdetonationsfähigen Zündsystemen ableiten:

  • Sprengbomben mit chemischen Langzeitzündern aus britischer bzw. amerikanischer Produktion,

  • Artilleriemunition mit federvorgespannten Zündsystemen sowie

  • Infanteriekampfmittel, im Besonderen Handgranaten und Minen mit federvorgespannten Zündsys- temen.

2.4.2.4 Verteilung/Konzentration/Belastungsdichte

Der Deich sowie die umliegenden Flächen bieten aufgrund der durchgehenden Nutzung und Überprä- gung keine oberflächlich sichtbaren Hinweise auf mögliche Gefechte, Beschuss oder Ähnliches.

Aussagen über Verteilungsmuster und Konzentrationen lassen sich nicht treffen.

Die Bereiche mit luftbildsichtigen Kriegseinwirkungen sowie bekannte Stellungssysteme sind im Karten- werk, siehe Anlageteil, enthalten.

2.4.2.5 Ergebnisse der Gefährdungsabschätzung

Im Untersuchungsgebiet ist mit unterschiedlich dicht gelagerten Kampfmitteln verschiedener Herstel- lungsländer und nicht genau spezifizierbarer Lagerungstiefe zu rechnen. Inwieweit die Kampfmittel eine Belastung erfahren haben, kann nicht beurteilt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich im Unter- suchungsgebiet gelagerte und verschossene Munition befindet.

Von im Boden befindlichen Kampfmitteln geht im unveränderten Zustand keine unmittelbare Gefahr für Schutzgüter aus. Bauliche Veränderungen am Deich führen zu einer Zustandsänderung, welche eine Gefährdung von Schutzgütern bedingt.

Es ist zur Herstellung der Arbeitssicherheit eine Kampfmittelräumung erforderlich.

2.5 Räumhindernisse und -erschwernisse

2.5.1 Ver- und Entsorgungsleitungen unter- und oberirdisch

Leitungen im Räumfeld sind vorhanden. Es wird auf die Planunterlagen und Hinweise aus der Leis- tungsbeschreibung Deichbau verwiesen.

2.5.2 Ruinen

Ruinen sind nicht bekannt.

2.5.3 Bauliche Anlagen (auch deren Reste sowie unterirdische Anlagen)

Innerhalb des Räumfeldes befinden sich angrenzend an die Hochwasserschutzanlage sowie innerhalb des Deiches bauliche Anlagen bzw. vereinzelt Reste davon.

Festgestellt wurden:

  • land- und wasserseitig Zuwegungen von der Deichkrone in die Böschung,

  • Treppen über den Deich,

  • Sicherungsmauern im Bereich von Geländesprüngen,

  • Pollersperren,

  • Schilder und Kilometersteine,

  • angrenzende Gebäude und Grundstückseinfriedungen,

  • querende und parallelverlaufende öffentliche Verkehrsflächen.

Abschnittsweise grenzt die Bebauung unmittelbar an das Vorhabengebiet.

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Aus der Auswertung des Luftbildes vom 18.04.1945 ergeben sich bauliche Anlagen, die heute nicht mehr vorhanden sind. In diesen Bereichen ist das Vorhandensein von erdüberdeckten Resten möglich:

  • ca. km 41+200: Liegeplatz mit ggf. damals vorhandener Zuwegung und ein,

  • luftbildsichtige Sperrballon über dem Vorhabengebiet, Ankerpunkt ist nicht bekannt,

Weiterhin stellen die entlang der Deichlinie beseitigte Kriegsfolgen (Trichter und Stellungsausbau) eine bauliche Veränderung dar. Hier ist überwiegen mittels Erdbau der Deich wiederhergestellt worden.

2.5.4 Vegetation

Die Nebenflächen der Hochwasserschutzanlage liegen mehrheitlich auf Grünland- und Gehölzflächen. Innerhalb der Vorhabenfläche befinden sich Gehölze und Einzelbäume, die im Zuge der Baufeldfreima- chung im Februar 2026 gefällt und zurückgeschnitten wurden. Die im Boden bis zur Rodung verblieben- den Wurzeln stellen eine Behinderung bei Bodeneingriffen im Zuge der KMR dar.

2.5.5 Einschränkungen der Detektion und Bergung

Entlang des Deiches befinden sich ca. alle 100 Meter Deichkilometersteine sowie Schilder, Schranken und Poller zur Verhinderung von unbefugtem Befahren der Hochwasserschutzanlage. Einige der Deich- kilometersteine sind mit einem Metallbolzen als Höhenpunkt versehen.

Es ergeben sich verschiedene Annahmen zur Sondierfähigkeit und Belastung mit Kampfmitteln.

Nach derzeitigem Stand sind die zum Baufeld führenden Wege nicht Bestandteil der Baumaßnahme Deich. Ausgenommen sind die baulichen Anpassungen im Anschluss an den neu errichteten Deichkör- per und ggf. erforderliche Unterhaltungsmaßnahmen sowie die Wiederherstellung des derzeitigen Zu- standes nach Beendigung der Deichbaumaßnahme. Örtlich begrenzte Eingriffe in bestehende Wege sind nicht ausgeschlossen.

Alle innerhalb des ausgewiesenen Baufeldes liegenden Wege sind Teil der Baumaßnahme und stellen abhängig von Oberflächenbefestigung und Bettungsmaterial Hindernisse für die Detektion dar.

Die Neigung der Deichflanken variiert zwischen 1 : 1 bis 1 : 3.

Land- und wasserseitig finden sich immer wieder kleinere Gehölzgruppen und Einzelbäume sowie Klein- gewässer und Feuchtgebiete. In Abhängigkeit vom Elbwasserstand kann es zu einem Anstieg des Was- serspiegels in den Kleingewässern und einer Vernässung bis hin zu flächigem Aufstau kommen.

Um über den gesamten Zeitraum der Räummaßnahme und im späteren Baugeschehen eine Hochwas- sersicherheit zu gewährleisten, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Im Deich und Deichschutzstreifen, definiert mit 5 m Breite ab Deichfuß (beidseitig), erfolgt die sofortige Bergung nur bis zu einer Lagerungstiefe von 0,5 m ab GOK. Tiefer reichende Eingriffe sind zwingend im Vorfeld mit dem Auftraggeber und der öBÜ KMR abzustimmen.

  • Tiefer liegende Verdachtspunkte sind zu kennzeichnen und einzumessen. Eine dauerhafte Kennzeichnung ist nicht zulässig. Entsprechend dem Baufortschritt, voraussichtlich 6 - 10 Bau- abschnitten, erfolgt eine Rückübertragung der Verdachtspunkte. Eine Bergung von Punkten mit einer Lagerungstiefe größer 0,5 m im Deichkörper oder Schutzstreifen erfolgt erst, wenn der bauausführende Betrieb ausreichend Havariesicherungsmaterial im Baufeld hat und eine Bear- beitung entsprechend dem Baufortschritt vorgesehen ist. Hierzu sind Abstimmungen zwischen Räumfirma und Baubetrieb zu treffen und zu protokollieren.

  • Ergeben sich aus der Sondierung und Öffnung von Verdachtspunkten außerhalb des Deich- schutzstreifens, unmittelbar angrenzend an den Schutzstreifen, Hinweise auf einen tiefer lie- genden Verdachtspunkt, so ist hier eine Öffnung erst nach Rücksprache mit der örtlichen Bau- überwachung zulässig.

  • Fahrten innerhalb des Deichschutzstreifens beiderseits sind auf ein absolutes Minimum zu be- grenzen.

  • Fahrten mit Fahrzeugen in den Deichflanken sind nicht zulässig. Ausgenommen ist die zur Ber- gung notwendige Technik. Es ist bei Beschädigung der Grasnarbe darauf zu achten, dass diese umgehend zu glätten ist. Fahrspuren sind zu beseitigen.

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  • Fahrten auf der Deichkrone bedürfen der schriftlichen Freigabe durch den Flussbereich Gent- hin. Es ist für jedes zur Befahrung vorgesehene Fahrzeug eine Deichfahrgenehmigung zu be- antragen. Die Befahrung ist auf ein absolutes Minimum zu beschränken.

  • Alle Grabungslöcher sind lagenweise zu verfüllen und zu verdichten. Am Ende ist ein Oberflä- chenschluss herzustellen. Auch Spatenlöcher sind nach der Störpunktbergung wieder zu schlie- ßen.

  • Das Räumfeld liegt im Überschwemmungsgebiet der Elbe. Das Abstellen von Technik, Fahr- zeugen und Geräten im Vorland ist nicht zulässig. Der AN informiert sich selbstständig über die Wasserstände der Elbe und die Hochwasserprognosen. Im Hochwasserfall ist die Befahrbarkeit und Erreichbarkeit des Deiches für Deichverteidigungsmaßnahmen sicherzustellen.

  • Erdeingreifende Arbeiten im Bereich der Leitungstrassen sind erst nach Einholen der Schacht- scheine durch den AN KMR auszuführen.

  • Im Untersuchungsgebiet können sich Fundamente oder Reste baulicher Anlagen befinden, die heute oberhalb der Geländeoberkante nicht mehr erkennbar sind.

2.6 Rechtliche Rahmenbedingungen

2.6.1 Rechte und Auflagen von Versorgungsträgern

Es sind die allgemeinen Schutzanweisungen der Versorgungsunternehmen zu beachten. Diese sind im Zuge der Einholung von Schachtscheinen durch den AN KMR zu beschaffen.

Erdeingriffe im Bereich bekannter Leitungstrassen ohne vorherige Einholung der Schachtscheine und Kenntlichmachung der Trassenverläufe in der Örtlichkeit sind nicht zulässig.

Die im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgten Leitungsabfragen endbinden den AN KMR nicht von der Einholung der notwendigen Unterlagen.

2.6.2 Totenruhe

Das Auffinden von menschlichen Überresten ist nicht auszuschließen. Sollten menschliche Überreste zu Tage treten, so sind hier die Arbeiten umgehend einzustellen.

Eine sofortige Information erfolgt hier an die örtliche Bauüberwachung sowie an die zuständige Polizei- dienststelle. Derartige oberflächennahe Funde deuten in erster Linie auf Opfer aus den Kampfhandlun- gen hin und sind entsprechend respektvoll zu behandeln.

2.7 Flächeneigentümer-/Flächennutzerauflagen

2.7.1 Zeitliche Einschränkungen der Tätigkeitsausübung

Zeitliche Beschränkungen ergeben sich ggf. aus den Vorgaben der ökologischen Bauüberwachung. Mit Beginn der Räumarbeiten ist eine Einschränkung der Arbeiten durch ökologische Belange möglich.

Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich beiderseits des Elbdeiches. Dieser ist eine Hochwasserschutz- anlage und als solche baulich nicht zu verändern. Im Falle von anlaufenden Hochwasserwellen oder langanhaltendem gestiegenen Wasserstand im Vorland können Beschränkungen der Arbeiten durch den Flussbereich Genthin ausgesprochen werden.

Die Hochwassersicherheit ist über den gesamten Zeitraum der Kampfmittelräummaßnahme zu gewähr- leisten.

Arbeitsabläufe, welche eine Schwächung des Deiches zur Folge haben, bedürfen der Freigabe durch die örtliche Bauüberwachung. Es sind die genannten Beschränkungen zu Arbeiten im Deich zu berück- sichtigen.

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3 Leistungsumfang

3.1 Erreichend des Räumziels

Das ausgewiesene Räumfeld ist nach Abschluss aller Arbeiten kampfmittelfrei zu übergeben. Das schließt die baubegleitende Kampfmittelräumung über den Zeitraum der Baumaßnahme mit ein.

Die Detektion ist dahingehend auszulegen, dass Kampfmittel bis zu einem Kaliber von ≥ 12,7 mm de- tektiert werden können. Gegebenenfalls sind mehrere Sondierübergänge notwendig.

Nach Abschluss der Arbeiten ist ein Ergebnisbericht mit Kartenwerk zu erstellen und der technischen Aufsichtsbehörde zur Prüfung und Bestätigung zu übergeben.

Bestehende Beschränkungen der Kampfmittelfreiheit sind in Text und Planwerk auszuweisen und dem Auftraggeber anzuzeigen.

3.2 Räumstelleneinrichtung

3.2.1 Räumstelle

Als Räumstelle ist das vollumfängliche, durch den Auftraggeber als Bearbeitungsfläche angezeigte Ge- biet zu betrachten. Innerhalb der Räumstelle sind die Beschränkungen und Auflagen aus den vorherigen Punkten zu berücksichtigen.

Die Räumstelle ist in 2 Teilabschnitte geteilt. Für jeden Abschnitt ist eine vollständige Räumstellenein- richtung sowie die Einrichtung eines Bereitstellungslagers für Kampfmittel erforderlich.

Beide Teilabschnitte sind nicht miteinander verbunden.

Die durch den AN KMR zum Einsatz vorgesehene Technik kann in beiden Abschnitten eingesetzt wer- den, um Synergieeffekte zu nutzen. Die aus fachlicher Sicht je Teilabschnitt erforderlichen Räumstel- leneinrichtungen (Büro- und Sanitärcontainer, Bereitstellungslager und Kfz-Stellplätze) sind je Abschnitt einzurichten und zu unterhalten.

3.2.2 Baubüro mit Sozialeinrichtungen und Erste-Hilfe-Station

Dem AN KMR wird für jeden Teilabschnitt im Bereich eines Lagerplatzes für den Deichbau eine Fläche zur Einrichtung seiner Räumstelle angezeigt:

  • Erschließung über das öffentliche Straßenland und Wege,

  • landseitige Deichauffahrten bei km 0+275 sowie bei km 0+975.

Weitere Räumstelleneinrichtungsflächen sind aufgrund der Anfahrtsmöglichkeiten nicht vorgesehen. Ausgehend von den genannten Plätzen erfolgt durch den AN KMR arbeitstäglich die Fahrt ins Räumfeld.

Die Einrichtungen zur Baustelle (Container, Abstellplatz, Tageslager und Ähnliches) dürfen nur in der ausgewiesenen Fläche erfolgen. In der räumlichen Gestaltung der Baustelleneinrichtung ist der AN KMR frei.

Die Räumstelleneinrichtung erfolgt außerhalb des Versorgungsnetzes für Strom, Wasser und Teleko- munikation. Es ist eine netzunabhängige Versorgung durch den AN KMR vorzusehen.

Es ist eine Beschilderung des Rettungsweges ab dem öffentlichen Verkehrsraum einzurichten. Diese ist regelmäßig auf Unversehrtheit und Sichtbarkeit zu prüfen. Notwendige Unterhaltungsmaßnahmen sind durchzuführen

3.2.3 Personaleinsatz

Die genannten Termine, die Länge des Räumfeldes, die Trennung in 2 Teilbereiche sowie die örtliche Trennung von Lagerplatz, Zufahrten und Hauptdeich sind bei der Konzeptionierung des einzusetzenden Personals (Räumstellenleiter, Truppführer, Sondierer, Räumhelfer, Maschinenführer) zu berücksichti- gen.

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3.2.4 Straßen und Wege

Die Räumstelle ist über den öffentlichen Verkehrsraum und daran anschließende Wege erreichbar.

Mit Einschränkungen ist die Befahrung des Deiches sowie der unmittelbar an den Deich grenzenden Flächen, solange sie innerhalb der Räumstelle liegen, zulässig. Auflagen des AG bzw. der ökologischen Bauüberwachung können die Befahrung einschränken.

3.2.5 Schwarz-Weiß-Anlage

Entfällt.

3.2.6 Bereitstellungslager Kampfmittel

Der AN KMR richtet innerhalb des Räumfeldes je Räumabschnitt ein Bereitstellungslager ein. Den ar- beitstäglichen Abtransport der Fundmunition durch den KMBD organisiert der AN eigenverantwortlich.

Die zur Errichtung des Bereitstellungslagers vorgesehene Fläche ist vorher von möglichen Kampfmitteln zu räumen.

Den Zugriffsversuch unbeteiligter Dritter auf das Bereitstellungslager zeigt der AN umgehend der örtli- chen Bauüberwachung sowie der zuständigen Polizeidienststelle an.

Der Transport von Kampfmitteln, Munitions- und Waffenteilen zwischen beiden Teilabschnitten ist ver- boten. Es darf kein Transport außerhalb der in sich geschlossenen Räumfeldgrenzen der Teilabschnitte erfolgen.

Die Bereitstellungslager sind mit Bauzaunfeldern zu sichern.

3.3 Aufteilung der Räumstelle, Vermessungsarbeiten

3.3.1.1 Sondierung/Räumung in Gehölzflächen

Die Räumung innerhalb der Gehölzflächen oder deren Randbereiche erfolgt ohne Fällarbeiten, Stub- benrodungen oder großen Freischnitt. Entsprechende Einschränkungen sind im Vorfeld durch eine Be- gehung zur Angebotserstellung zu betrachten.

Als vorbereitende Maßnahme für die Deichbaumaßnahme wurden im Februar 2026 Gehölzstreifen und Einzelbäume land- und wasserseitig innerhalb der Baufeldgrenzen freigeräumt und der Aufwuchs ent- fernt. Die Wurzelstubben verbleiben bis zur Rodung durch den AN Deichbau zu Beginn der Deichbau- maßnahme im Boden.

Es sind Behinderungen der Sondierung/Räumung hinsichtlich stark durchwurzelten Böden zu erwarten.

3.3.1.2 Sondierung/Räumung in Gewässerflächen

Innerhalb des Vorhabengebietes befinden sich je nach Witterung, Niederschlagsmengen und Elbwas- serstand temporäre Gewässer bzw. bei fallenden Wasserständen Gewässerrandbereiche.

Auch hier ist eine Sondierung und Räumung vorzunehmen, wenn die Vorhabengrenze diese Bereiche anschneidet.

Behinderungen durch anstehendes Oberflächenwasser, einen hohen Grundwasserstand sowie aufge- weichte Böden sind zu berücksichtigen.

3.3.1.3 Sondierung/Räumung im Bereich befestigter Flächen

Aufgrund der Störeinflüsse der befestigten Flächen ist eine Sondierung eingeschränkt möglich. Um trotzdem eine weitestgehende Untersuchung vor Baubeginn zu erreichen, sind die Seitenbereiche ent- lang der befestigten Flächen im Zuge der bauvorbereitenden Kampfmittelräumung mit aktivem Sondier- system zu sondieren. Die nicht sondierbaren Bereiche werden im Zuge der Baubegleitung bearbeitet. Verkehrsflächen werden in der bauvorbereitenden Sondierung nicht untersucht.

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3.3.1.4 Sondierung/Räumung im Bereich erdverlegter Leitungen

Aufgrund der Störeinflüsse, welche von den erdverlegten Versorgungsleitungen und den oberirdischen Versorgungseinrichtungen ausgehen, ist eine Sondierung eingeschränkt möglich. Um trotzdem eine weitestgehende Untersuchung vor Baubeginn zu erreichen, sind die Seitenbereiche entlang der be- kannten Leitungstrassen im Zuge der bauvorbereitenden Kampfmittelräumung mit aktivem Sondiersys- tem zu sondieren. Die nicht sondierbaren Bereiche werden im Zuge der Baubegleitung bearbeitet.

Erdeingreifende Arbeiten dürfen erst nach Einholung von Schachtscheinen und der Markierung de Lei- tungsverläufe in der Örtlichkeit erfolgen.

3.3.1.5 Parzellierung

Eine Parzellierung erfolgt nicht. Durch den Auftraggeber wird eine maßnahmenbezogene Baustationie- rung vorgeben.

3.3.2 Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen

Der AN KMR erstellt eigenverantwortlich die notwendigen Unterlagen:

  • Veranlassung,

  • Projektorganisation,

  • Objektbeschreibung,

  • Ablauf der Kampfmittelräumung,

  • Gefahrenbewertung,

  • Betriebsanweisungen,

  • Unterlagen zur Mitarbeiterbelehrung.

Bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung ist den besonderen Bedingungen vor Ort Rechnung zu tragen. Durch den Verantwortlichen sind die spezifischen Maßnahmen zu erarbeiten und zu definieren. Schwerpunkt hierbei sind die Gefährdungsanalyse sowie die Erarbeitung des Arbeitssicherheitskonzep- tes mit den dazugehörenden Anlagen wie Betriebsanweisungen und Bauablaufplan.

3.3.3 Anmeldung der Räumstelle

Der AN KMR meldet die Räumstelle selbstständig bei der zuständigen Aufsichtsbehörde an. Notwen- dige Unterlagen sind durch den AN KMR bereitzustellen.

Die Anmeldung ist für die getrennte Bearbeitung von Räumabschnitt 1 und 2 vorzunehmen.

3.4 Räumkonzeption

Die zu erbringenden Leistungen richten sich nach den örtlichen Begebenheiten und den vorangegan- genen Ausführungen. Ein differenzierter Räumzeitenplan ist zur Bauanlaufberatung KMR vorzulegen und enthält neben der vorgesehenen Technik- und Personalstruktur einen ersten Zeitplan zur Räumung.

Die Erbringung der Leistung erfolgt entsprechend den Unterlagen des AG.

3.4.1 Erarbeitung eines Arbeitsplanes

Der AN erstellt eigenverantwortlich die notwendigen Unterlagen:

  • Veranlassung,

  • Projektorganisation,

  • Objektbeschreibung,

  • Ablauf der Kampfmittelräumung,

  • Gefahrenbewertung.

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Bei der Erarbeitung des spezifischen Arbeitsplanes ist den besonderen Bedingungen Rechnung zu tra- gen. Durch den Verantwortlichen sind die spezifischen Maßnahmen zu erarbeiten und zu definieren. Schwerpunkt hierbei sind die Gefährdungsanalyse sowie die Erarbeitung des Arbeitssicherheitskonzep- tes mit den dazugehörenden Anlagen wie Betriebsanweisungen und Bauablaufplan.

3.5 Räumfeldvorbereitung

Zur Herstellung der Sondierfähigkeit ist in Teilbereichen eine Räumfeldfreimachung notwendig.

3.5.1 Freischnitt

Grünland und Nebenflächen sind von Aufwuchs oder Fruchtstand zu befreien. Das Schnittgut geht in das Eigentum des AN KMR über und ist zu entsorgen.

Freischnittarbeiten entlang des Deiches erfolgen in Abhängigkeit der auszuführenden Leistungen KMR nach Erfordernis des AN KMR.

3.5.2 Forstarbeiten und Landschaftsbauarbeiten

Zum Zwecke der Räumfeldfreimachung ist eine Rodung von Gehölzen oder Baumfällungen erforderlich.

Die Leistungen sind nicht Bestandteil der Kampfmittelräummaßnahme.

3.5.3 Bauliche Anlagen

Bestehende bauliche Anlagen innerhalb des Räumfeldes sind vorhanden.

Sollten im Zusammenhang mit der Kampfmittelräumung Bauwerksreste festgestellt werden, so ist die örtliche Bauleitung umgehend zu informieren. Weitere Arbeiten erfolgen erst nach Festlegung des wei- teren Vorgehens durch die Bauleitung.

3.5.4 Abfall

Aufgrund der historischen Entwicklung der zu untersuchenden Flächen ist der Eintrag von Schutt, Müll und Abfall möglich. Eine räumliche Einordnung ist im Vorfeld nicht möglich.

Geborgener Abfall aus der Kampfmittelräumung verbleibt im Eigentum des Auftraggebers. Wird vergra- bener Abfall festgestellt, so ist die örtliche Bauüberwachung zur Festlegung der weiteren Bearbeitung zu informieren. Weitere Arbeiten erfolgen erst nach Festlegung des weiteren Vorgehens durch die Bau- leitung. Die Entsorgung von Abfall aus der bodeneingreifenden Kampfmittelräumung durch den Auftrag- nehmer ist nicht vorgesehen.

Anfallender Abfall aus dem Betrieb der Räumstelle im Besonderen, dem Betrieb der Räumstellenein- richtung sowie der eingesetzten Maschinen ist durch den Auftragnehmer zu sammeln und vollständig zu entsorgen.

3.5.5 Boden

Bodenbewegungen im Sinne von Bauleistungen sind nicht vorgesehen. Die notwendigen Arbeiten zur Öffnung von Verdachtspunkten und der anschließende Verschluss der Grabungslöcher ist Sache des AN KMR und in den entsprechenden Positionen zu kalkulieren. Es ist nicht vorgesehen, Boden abzu- fahren oder zu liefern.

3.6 Durchführung der Kampfmittelräumung

Die Kampfmittelräumung richtet sich nach den zeitlichen Vorgaben des Auftraggebers (siehe 2.1).

3.6.1.1 Grundsätze der Leistungserbringung

Grundsätzlich ist zur Ausführung zu beachten:

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  • Alleinarbeit ist in der Kampfmittelräumung nur in Ausnahmefällen zulässig. Ist dies unumgänglich, dann ist eine entsprechende Anpassung der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisung vorzunehmen.

  • Eine mechanische Beanspruchung von Kampfmitteln bzw. verdächtigen Objekten ist so gering wie möglich zu halten.

  • Alle Arbeiten sind durch eine fachtechnische Aufsichtsperson im Sinne des § 20 SprengG zu be- aufsichtigen.

3.6.1.2 Fachliche Eignung des Auftragnehmers/Unternehmens

Durch das Unternehmen sind nachfolgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

  • Erlaubnisschein nach § 7 SprengG

  • Versicherungsbescheinigung über Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit der Kampf- mittelräumung,

  • mehrjährige Berufserfahrung in der KMR, im Besonderen für die ausgeschriebenen Leistungen.

3.6.1.3 Fachliche Qualifikationen des eingesetzten Personals

Beschäftigte des eingesetzten Räumbetriebes sollten mindestens über die nachfolgenden Qualifikatio- nen und Kenntnisse verfügen:

Fachtechnische Aufsichtsperson/Räumstellenleiter:

  • gültiger Befähigungsschein nach § 20 SprengG,

  • Mitführen des Erlaubnisscheins nach § 7 SprengG im Original,

  • Sachkundenachweis für Arbeiten in kontaminierten Bereichen entsprechend DGUV R 101-004 (ehem. BGR 128),

  • gültiger Ersthelfernachweis,

  • ≥ 5-jährige Berufserfahrung als Räumstellenleiter.

Fachtechnische Aufsichtsperson/Truppführer:

  • gültiger Befähigungsschein nach § 20 SprengG,

  • Mitführen des Erlaubnisscheins nach § 7 SprengG im Original,

  • gültiger Ersthelfernachweis,

  • Nachweis der regelmäßigen Belehrungen durch den Räumstellenleiter,

  • ≥ 5-jährige Erfahrung in der KMR.

Sondierer:

  • Mindestens 16–Stundenlehrgang als Basisqualifikation für Arbeiten in kampfmittelbelasteten Flächen, wünschenswerte Qualifikation: Einführungslehrgang Munitionsarbeiter/Sondierer,

  • gültiger Ersthelfernachweis,

  • Nachweis der regelmäßigen Belehrungen durch den Räumstellenleiter,

  • 5-jährige Erfahrung in der KMR.

Räumarbeiter/Räumhelfer:

  • 16–Stundenlehrgang als Basisqualifikation für Arbeiten in kampfmittelbelasteten Flächen,

  • gültiger Ersthelfernachweis,

  • Nachweis der regelmäßigen Belehrungen durch den Räumstellenleiter.

Maschinenführer:

  • 16–Stundenlehrgang als Basisqualifikation für Arbeiten in kampfmittelbelasteten Flächen,

  • gültiger Ersthelfernachweis,

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  • Nachweis über die Befähigung zum Führen der jeweiligen Maschine,

  • Nachweis der regelmäßigen Belehrungen durch den Räumstellenleiter,

  • Nachweis der regelmäßigen Belehrungen zu den eingesetzten Maschinen.

Die Qualifikation der jeweiligen Mitarbeiter ist durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen nachzu- weisen.

3.6.1.4 Persönliche Schutzmaßnahmen (PSA)

Ergänzend zu den fachspezifischen berufsgenossenschaftlichen Regelungen (DGUV I 201-027, DGUV R 101-004, BGR 100-001) sowie den DIN 18299, 18300 und 18323 sind Mindeststandards des Arbeits- schutzes einzuhalten.

Dauerhaft durch die eingesetzten Beschäftigten zu tragen:

  • witterungsangepasste Arbeitskleidung,

  • amagnetische Sicherheitsschuhe, mindesten Klasse S3,

  • Arbeits- o. Schutzhandschuhe,

  • Sicherheitsweste entsprechend DIN EN ISO 20471.

Den Arbeiten angepasst während deren Durchführung durch die eingesetzten Beschäftigten zu tragen:

  • ggf. Arbeits- o. Schutzhandschuhe mit höherer Schutzklasse nach Erfordernis,

  • Kopfschutz bei Arbeiten im Schwenkbereich von Baumaschinen, Ladetätigkeiten über Kopf u. Ä.,

  • Gehör- und Augenschutz,

  • Atemschutz (Mindeststandard P2).

Von der getragenen persönlichen Schutzausrüstung darf keine Beeinträchtigung der Sondiertätigkeiten durch ferromagnetische Störungen ausgehen. Der AN KMR hat dies eigenständig zu prüfen und ggf. einen Wechsel der PSA des Beschäftigten zu veranlassen.

Vorrang hat die Realisierung von technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.

3.7 Zur Ausführung vorgesehene Verfahren der Kampfmittelräumung

Um auf die örtlichen Gegebenheiten eingehen zu können, stellen die aufgeführten Verfahren einen Werkzeugkasten dar, der als technische Grundlage für die Kampfmittelräumung anzusehen ist. Jeweils nach Anforderung sind verschiedene Verfahren kombinierbar. Im Räumablauf sind die Arbeitsgänge immer wieder auf Funktionalität und Wirtschaftlichkeit zu prüfen und ggf. anzupassen.

3.7.1 Flächige Kampfmittelräumungen

3.7.1.1 Visuelle Kampfmittelräumung

Entfällt, nicht zur Ausführung vorgesehen.

3.7.1.2 Vollflächig sowie punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung

Die ausgewiesene Räumfläche ist vollflächig mit geeigneten geophysikalischen Methoden zu untersu- chen. Hierbei sind Orientierungsverfahren zu wählen, welche die eindeutige Positionierung innerhalb des Räumfeldes und eine klare Zuordnung der Arbeitsbereiche sicherstellt.

Ziel ist die systematische Untersuchung der Oberfläche mit aktivem/passivem handgeführten System sowie der Bergung von detektierten Störpunkten.

Detektierte Störpunkte werden geöffnet und die Kampfmittel geborgen.

Die nachfolgenden Hinweise zur Leistungserbringung berücksichtigen die ausgeführten Beschränkun- gen der Detektion, die örtlichen Gegebenheiten sowie den durchgehend zu gewährleistenden Hoch- wasserschutz.

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Der Örtlichkeit Rechnung tragend, wird für die Sondierung und Bergung innerhalb des Hauptdeiches sowie des Deichschutzstreifens folgender Ansatz unter Trennung der wasser- und landseitigen Deich- flächen in der Bearbeitung zur Ausführung vorgesehen:

  • Es ist eine Sondierstufe durch den AN KMR zu wählen, so dass die Vorgaben zur Detektion von Munition ≥ 12,7 mm eingehalten werden.

  • Herstellung der Kampfmittelfreiheit für alle wasser- und landseitigen Flächen mittels Übergang mit einem handgeführten Magnetiksystem für beide Teilabschnitte. Detektierte Störpunkte sind bis zu einer Tiefe von ca. 0,5 m unter GOK sofort zu bergen.

  • Herstellung der Kampfmittelfreiheit außerhalb der Bauteile des Deiches mittels handgeführtem Magnetiksystem. Hierbei sind überwiegend Flächen zu untersuchen, die nicht durch vorange- gangene Baumaßnahmen überprägt wurden und somit dem Horizont von 1945 entsprechen. Detektierte Störpunkte sind, ggf. mit Maschinenunterstützung, sofort zu bergen.

  • Herstellung der Kampfmittelfreiheit innerhalb der ehemaligen Gehölzflächen mittels handge- führtem Magnetiksystem. Hierbei sind überwiegend Flächen zu untersuchen, die weitestgehend dem Horizont von 1945 entsprechen. Detektierte Störpunkte sind, ggf. mit Maschinenunterstüt- zung, sofort zu bergen, wenn die untersuchten Flächen außerhalb des Deiches und des Schutz- streifens liegen.

  • Verbleiben Flächen als nicht detektierbar oder sind Eingriffe im Vorfeld der Baumaßnahme un- ter der Maßgabe der Gewährleistung des HW-Schutzes nicht möglich, so sind diese mit Beginn der Deichbaumaßnahme baubegleitend zu bearbeiten. Die betroffenen Bereiche sind durch den AN KMR einzumessen und in der Räumstellenkarte darzustellen.

  • Durch den AN KMR sind alle bearbeiteten Flächen in Abhängigkeit der eingesetzten Technolo- gie georeferenziert einzumessen und in der Räumkarte darzustellen. Festgestellte tieferlie- gende Einzelpunkte sind ebenfalls lagerichtig einzumessen und darzustellen.

  • Eine Anzeige gegenüber dem Folgegewerk Deichbau ist zwingend vorzunehmen.

3.7.1.3 EDV-gestützte Oberflächenaufzeichnung

Für die ebenen Flächen im Vorhabengebiet (Deichkrone, Vorlandflächen) erfolgt zur Detektion eine EDV-gestützte Aufzeichnung. Ggf. Ist ein Freischnitt der zu untersuchenden Bereiche erforderlich.

Als auszuführendes Verfahren ist vorgesehen: Geomagnetische Aufzeichnung mit Mehrkanalsystem.

Die Einzelmessungen sind unmittelbar nach Aufzeichnung auf Fehler zu prüfen und hinsichtlich einer Auswertbarkeit gemäß Räumziel zu bewerten: Ggf. ist abgeleitet aus der Aufzeichnung ein Rückgriff auf eine punktuelle Bergung vorzunehmen und die Fläche erneut aufzuzeichnen.

Für Anomalien innerhalb des jeweils aufgezeichneten Abtragbereiches ist eine Berechnung auf Objekt- größe, magnetisches Moment und Lagerungstiefe einschließlich der Bestimmung der Koordinaten als verdachtspunktbezogener Basisparametersatz durchzuführen.

Hinsichtlich der EDV-gestützten geomagnetischen Aufzeichnung (Kfz-gestützt oder handgeführt) sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Das Anlegen und Markieren von Messrastern in der Örtlichkeit zur Flächenaufzeichnung ist nur im Ausnahmefall gestattet. Es ist durch den Auftragnehmer ein Verfahren zu wählen, welches mit minimalem Aufwand an Markierungsarbeiten auskommt.

  • Die EDV-gestützte Aufzeichnung hat vollflächig und lückenfrei innerhalb der zu untersuchenden Flächen zu erfolgen. Bereiche, in denen keine Aufzeichnungen erfolgte, sind nachzubearbeiten.

  • Für die magnetische Aufzeichnung müssen Gradiometer mit digitaler Messwertaufzeichnung verwendet werden. Die Verwendung von Arrays mit ≥ 5 Sonden je Überfahrt ist erwünscht.

  • Die koordinatenmäßige Erfassung der Messwerte ist in Echtzeit mit einem DGPS-System, al- ternativ auch mit tachymetrischer Referenzierung, durchzuführen.

  • Basisabstand der Gradiometersonden in der Vertikalen: ≤ 0,8 m.

  • Sensitivität der Vertikal-Gradiometer: ≤ 0,5 nT.

  • Spurabstand der magnetischen Sensoren: ≤ 0,25 m.

  • Messpunktabstand in Profilrichtung: ≤ 0,1 m.

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  • Abstand der Unterkante der Magnetometersonde über Grund: ≤ 0,2 m

  • Absolute Positionsgenauigkeit (X, Y) für die Zuordnung eines Messwertes zu den Lagekoordi- naten im Untersuchungsgebiet: ≤ 0,15 m.

  • Eine Beeinträchtigung der Magnetometersonden (magnetische Störungen) durch das komplette Messsystem inkl. Fahrzeug, Sondenträger etc. ist auszuschließen.

  • Die zum Einsatz kommenden Magnetometersonden müssen einwandfrei funktionieren. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass mit geeigneten Verfahren vor und ggf. während der Messung die Funktion überprüft wird. Fehlerhafte Aufzeichnungen sind zu wiederholen. Mehraufwendungen wegen fehlerhafter Ausrüstung werden nicht vergütet.

  • Während der Messung ist die Einhaltung der Qualitätsparameter zu dokumentieren.

  • Die Aufzeichnungsergebnisse sind zusammen mit den erstellten Qualitätsdokumentationen (z. B. arbeitstäglicher Nachweis der Funktionskontrolle) in einem Bericht zusammenzufassen. Dabei müssen die unbearbeiteten Rohdaten (Loggerdaten/Koordinatendaten/Zeitdaten) im ASCII-Format dokumentiert sein. Weiterhin müssen die georeferenzierten und gerasterten Messdaten als XYZ-Format (ASCII, Surfer7 oder ähnliche) sowie sämtliche Ergebniskarten (farblich angelegte Anomaliekarten) als GeoTIFF-Format vorliegen. Kartendarstellungen müs- sen georeferenziert im Lagesystem des Auftraggebers übergeben werden.

  • Die Einzelaufzeichnungen sind in einer georeferenzierten Karte zu einem zusammenhängen- den Plan zusammenzuführen. Je aufgezeichnetem Feld sind die identischen Darstellungspara- meter zu wählen.

  • Eine aussagekräftige Auflistung der festgestellten Verdachtspunkte ist unter Angabe der be- rechneten Basisparamter zu übergeben.

3.7.1.4 Elektromagnetische Flächenaufzeichnung

Hinsichtlich der EDV-gestützten elektromagnetischen Aufzeichnung sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Das Anlegen und Markieren von Messrastern in der Örtlichkeit zur Flächenaufzeichnung ist nur temporär gestattet. Es ist durch den Auftragnehmer ein Verfahren zu wählen, welches mit mini- malem Aufwand an Markierungsarbeiten auskommt.

  • Die EDV-gestützte Aufzeichnung hat vollflächig und lückenfrei innerhalb der hergestellten Ab- tragsbereiche zu erfolgen. Bereiche, in denen keine Aufzeichnungen erfolgte, sind nachzube- arbeiten.

  • Für die elektromagnetische Aufzeichnung sind Arrays mit digitaler Messwertaufzeichnung zu verwendet.

  • Die Georeferenzierung der Messwerte erfolgt in Echtzeit mittels einem GPS-System bzw. Ta- chymeter.

  • Abstand der Unterkante der Sonde über Grund: ≤ 0,4 m

  • Spurabstand: ≤ 0,5 m.

  • Absolute Positionsgenauigkeit (X, Y) für die Zuordnung eines Messwertes zu den Lagekoordi- naten im Untersuchungsgebiet: ≤ 0,15 m.

  • Eine Beeinträchtigung durch die Geräteplattform (Halterungsgestelle o. ä.) ist auszuschließen.

  • Das zum Einsatz kommende Sondiersystem muss einwandfrei funktionieren. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass mit geeigneten Verfahren vor und ggf. während der Messung die Funk- tion überprüft wird. Fehlerhafte Aufzeichnungen sind zu wiederholen. Mehraufwendungen we- gen fehlerhafter Ausrüstung werden nicht vergütet.

  • Während der Messung ist die Einhaltung der Qualitätsparameter zu dokumentieren.

  • Die Aufzeichnungsergebnisse sind zusammen mit den erstellten Qualitätsdokumentationen in einem Bericht zusammenzufassen. Dabei müssen die unbearbeiteten Rohdaten (Loggerda- ten/Koordinatendaten/Zeitdaten) im ASCII-Format dokumentiert sein. Weiterhin müssen die ge- oreferenzierten und gerasterten Messdaten als XYZ-Format (ASCII) sowie sämtliche Ergebnis- karten (farblich angelegte Anomaliekarten) als GeoTIFF-Format vorliegen. Kartendarstellungen

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müssen georeferenziert im Lagesystem des AG übergeben werden. Die digitalen Daten werden zusammenhängend auf CD-ROM übergeben.

Eine aussagekräftige Auflistung der festgestellten Verdachtspunkte ist zu übergeben

3.7.1.5 Bewertung der EDV-gestützten Aufzeichnungen

Die gewonnenen Daten sind hinsichtlich des Räumzieles auszuwerten und als Ergebnis wöchentlich dem Auftraggeber zu übergeben.

Durch den AN erfolgt die Berechnung der Basisparamter je detektierter Anomalie. Die Ergebnisse sind für die nachgeordnete Einzelpunktbergung zu verwenden.

3.7.1.6 Räumung/Untersuchung von Baum- und Gehölzflächen

Im Baufeld befinden sich Wurzelstöcke. Entsprechend dem Räumziel sind diese Bereiche dahingehend zu untersuchen, ob sich unterhalb der Wurzeln Kampfmittel befinden. Ist dies der Fall, ist mit händischen Verfahren eine Bergung auszuführen. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Räumung im Zuge der Wurzel- rodung als baubegleitende Leistung. Diese werden unmittelbar vor der Deichbaumaßnahme mit ge- schützter Technik durch den AN Deichbau unter Aufsicht einer fachtechnischen Aufsichtsperson (Befä- higungsscheininhaber § 20 SprengG) im Rahmen der Deichbauarbeiten gerodet. Die Wurzelballen und das Wurzelloch sind auf Kampfmittel zu überprüfen und ggf. zu räumen. Die Stubben gehen in das Eigentum des AN Deichbau über.

Die Kampfmittelfreiheit der gerodeten Stubben ist zu bestätigen

3.7.1.7 Kampfmittelräumung durch Abtrag von Boden (Volumenräumung/Separation)

Flächen im Untersuchungsgebiet mit einer sehr hohen Störpunktdichte und somit dem Ausschluss hän- discher Sondierungen mit aktivem/passivem handgeführten System werden mittels lagenweisem Bo- denabtrag, seitlicher Lagerung des ausgebauten Bodens, einer Untersuchung auf darin enthaltene Kampfmittel und anschließendem Wiedereinbau bearbeitet.

In Ausbaubereichen sind alle Stoffe lagenweise, getrennt nach Homogenbereich, max. 0,3 m je Aus- baulage und Arbeitsübergang mit geschützter Technik unter Aufsicht einer fachtechnischen Aufsichts- person in der Kampfmittelräumung (Befähigungsscheininhaber § 20 SprengG) auszubauen und der Aushub sowie die je Arbeitsgang entstandene Sohle visuell und sondenunterstützt, auf Kampfmittel zu prüfen und ggf. zur besseren Bearbeitung auszubreiten. Die freigelegte Sohle, der Aushub und die Gru- benränder sind mit aktivem/passivem handgeführten System zu untersuchen. Sichtbare Stör- punkte/Kampfmittel werden umgehend geborgen. Die Herstellung eines begeh- und sondierbaren Pla- nums ist durch den AN KMR zu erbringen.

Der Abtrag ist solange fortzuführen, bis ein Horizont mit deutlich verringerter Störpunktdichte erreicht ist. Mit abnehmender Störpunktdichte ist eine Bewertung der Abläufe vorzunehmen und ggf. das Ver- fahren umzustellen auf vollflächige sowie punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung.

Die Arbeitsabläufe zum Bodenabtrag sind so zu wählen, dass entsprechend dem zu erwartenden Kampfmittelinventar eine vollständige Räumung von Kampfmitteln erfolgt.

Detektierte Störpunkte werden geöffnet und die Störkörper/Kampfmittel geborgen. Der Ausbaubereich ist entsprechend den Vorgaben im Räumziel kampfmittelfrei herzustellen.

Ausgebaute und kampfmittelfrei hergestellte Böden werden lagenweise und sortenrein entsprechend der ursprünglichen Lagerung eingebaut und verdichtet.

Unterstützend zur Kontrolle von Aushubmaterial und freigelegter Sohle sind Sondierungen mit akti- vem/passivem handgeführten System auszuführen.

Die Bearbeitung von Abzugsflächen innerhalb der Deichschutzstreifen und des Deiches bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers und der örtlichen Bauleitung.

Eine Separation von Boden ist nicht vorgesehen.

3.7.1.8 Baubegleitende Kampfmittelräumung

In der baubegleitenden Kampfmittelräumung wird in Kombination aus visueller Aushubüberwachung mit Sondenunterstützung die Arbeitssicherheit von Tiefbauarbeiten in gestörten Böden erreicht.

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Dem fachlichen Verständnis nach ist erst nach Ausschöpfen der vorgenannten Verfahren bzw. aufgrund der je Fall zu betrachtenden Rahmenbedingungen vor Ort zum Zwecke der Arbeitssicherheit bei Ab- trags- bzw. Abbrucharbeiten eine baubegleitende Kampfmittelräumung einzusetzen. Diese ist im Be- sonderen bei der Freilegung unterirdischer Infrastruktur vorzusehen. Hier ist eine vorherige Detektion und Räumung nur sehr eingeschränkt oder nicht möglich.

Hierbei wird durch die dem Baubetrieb beigestellte Kampfmittelräumung der in Lagen abgetragenen Erdstoffe visuell beim Ausbau und ggf. mittels aktivem/passivem handgeführten System vor weiteren Bearbeitungsschritten sondiert. Detektierte Störkörper werden geborgen. Zusätzlich erfolgt eine händi- sche Sondierung der hergestellten Wände und der Sohle, sofern sie störkörperfrei sind.

Böschungen und geneigte Flächen sind hangaufwärts zu bearbeiten.

Für Bereiche, in denen eine bauvorbereitende KMR nicht möglich ist, erfolgt im Zuge der Baumaßnahme eine baubegleitende KMR. Hierbei sind maßgeblich die vom AN KMR aus der bauvorbereitenden KMR als nicht zu bearbeiten angezeigten Flächen zu betrachten.

Weiterhin sind im Zuge der Rückbauarbeiten für befestigte Flächen und von Profilierungsarbeiten im ursprünglichen Deichkörper baubegleitende Arbeiten erforderlich.

Hierbei führt der AN KMR eine Prüfung auf im Boden befindliche KM durch. Diese sind umgehend zu bergen. Es ist zu trennen zwischen der baubegleitenden KMR zum Oberbodenabtrag, dem Rückbau befestigter Flächen und Profilierungsarbeiten im Altdeich sowie den Leistungen für die Stubbenrodung.

Im Zuge der Rückbauarbeiten und Profilierungsarbeiten erfolgt die Nachsondierung des hergestellten Planums mittels handgeführtem Sondiersystem. Festgestellte Störpunkte werden umgehend geborgen. Ziel ist die Herstellung der KM-Freiheit zum Deichbau.

3.7.2 Punktuelle Räumverfahren

3.7.2.1 Tiefensondierung

Das Vorhabengebiet liegt innerhalb einer kampfmittelverdächtigen Fläche, für die nach Luftbildauswer- tung ein Verdacht auf Abwurfmunition, abschnittsweise mit chemischen Langzeitzündern, besteht.

In Abhängigkeit der vermuteten Tiefenlage, störender Einflüsse wie unterirdische Leitungen etc. wird ein flächendeckendes Erkundungsraster angeordnet.

Als Abstand der Ansatzpunkte wird im Bereich der geplanten Spundwandachse gewählt: 1,4 -1,5 m.

Eine Änderung des Rastermaßes durch den Auftragnehmer bedarf der vorherigen fachlichen Abstim- mung mit der örtlichen Bauüberwachung des Auftraggebers.

Als auszuführendes Verfahren wird unter Bezugnahme auf das Räumkonzept sowie die Empfehlungen des Baugrundgutachtens die Tiefensondierung mittels Drucksondierung (CPT) durchgeführt.

Folgende Grundsätze sind für das einzusetzende System maßgebend:

  • Das einzusetzende System (Magnetik) muss über eine Echtzeitdatenerfassung und Anzeige verfügen.

  • Es sind Systeme mit einem 3-Achs-Messsystem zu verwenden.

  • Die Georeferenzierung des Ansatzpunktes muss automatisiert in x,y und z erfolgen.

  • Wegen des unebenen und teilweise beschränkt tragbaren Untergrundes ist eine Trägerplatt- form mit Kettenlaufwerk und drehbarem Aufbau zu nutzen.

  • Die Drucksondierung ist lotrecht einzubringen. Das Trägersystem muss über eine entspre- chende Anzeige zur Justierung des Gestänges aufweisen.

  • Die Eindringtiefe liegt für Abwurfmunition vom Kaliber 500 lb 5 - 6 Meter unter GOK. Das Son- diersystem muss über eine entsprechende Gestängelänge verfügen.

  • Sondiertiefe entlang der geplanten Spundwandachse bis 37,0 m ü. NHN (Mittelwert aus anste- hendem Gelände wasserlandseitig unter Berücksichtigung von Abwurfkaliber und Baugrund- verhältnissen).

  • Die Deichkrone gilt nicht als Bezugshorizont zur Festlegung der Eindringtiefe

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  • Bei Hinweisen auf ferromagnetische Objekte mit tieferer Lage ist entsprechend tiefer zu erkun- den.

Das Einbringen der ersten Sondierung als gesicherte Bohrung entfällt, da in der Gestängespitze das Magnetometersystem verbaut ist.

Ggf. ist in Abhängigkeit der Oberflächendichte ein Vorbohren bzw. Vorschachten erforderlich.

Die Messung im jeweiligen Sondierpunkt erfolgt mit Bestimmung des Bohrpunktes in Lage und Höhe sowie der Messung innerhalb der Tiefensondierung mit Magnetometer.

Ergeben sich für den untersuchten Ansatzpunkt keine Anomalien, so kann der benachbarte Ansatzpunkt der Reihe gesetzt werden.

Die abschließende Auswertung der Messdaten hat mit einer branchenüblichen Software zu erfolgen, welche aus möglichen Einzelmessungen im Ansatzpunkt über ein Datentripel (Auswertung 3 benach- barter Ansatzpunkte um den detektierten Verdachtspunkt) eine räumliche Lage zuordnet. Die imple- mentierten physikalischen Rechenmodelle geben Rückschlüsse auf das magnetische Moment und die Objektgröße. Die Tiefenlage ist anhand der vertikal stehenden Messkurven genau zu bestimmen. Die Messergebnisse sind je Ansatzpunkt aufzubereiten und dem Auftraggeber zu übergeben.

Es ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass auch bei geneigter Aufstellfläche des Trägersys- tems die Sondierung lotrecht eingebracht wird.

Ggf. ist eine Stützverrohrung vorzunehmen. Die entstandenen Sondierbohrungen sind nach Prüfung der Messwerte auf Verwendbarkeit zu verpressen.

3.7.2.2 Einzelpunktbergung tieferliegender Punkte

Ergeben sich aus der vollflächigen sowie punktuell bodeneingreifenden Kampfmittelräumung Anhalts- punkte für Störpunkte mit einer zu erwartenden größeren Objektausdehnung, sind hier Einzelpunktber- gungen und Aufsicht einer fachtechnischen Aufsichtsperson und ggf. Maschineneinsatz durchzuführen.

Die Grabungsstellen sind einzumessen und in der Räumstellenkarte darzustellen.

3.7.2.3 Einzelpunktbergung tieferliegender Punkte im Deich

Mit Beginn der abschnittsweisen Bautätigkeit im Elbdeich erfolgt die Bergung der bis dahin im Deich verbliebenen tieferliegenden Punkte mit einer Lagerungstiefe ≥ 0,5 m.

Die Punkte werden mit Rückgriff auf die vermessungstechnische Bestimmung während der vollflächigen Sondierung ins Räumfeld rückübertragen, freigelegt und unter Aufsicht einer fachtechnischen Aufsichts- person und ggf. Maschineneinsatz geborgen.

Die Grabungsstellen sind einzumessen und in der Räumstellenkarte darzustellen.

3.7.2.4 Einzelpunktbergung aus der EDV-gestützten Aufzeichnung

Die durch den AN KMR im Zuge der häuslichen Auswertung der EDV-gestützten Aufzeichnung ermit- telten Koordinaten sind ins Gelände zu übertragen, freizulegen und unter Aufsicht einer fachtechnischen Aufsichtsperson und ggf. Maschineneinsatz zu bergen.

Nach erfolgter Bergung ist eine manuelle Nachsondierung im unmittelbaren Umfeld des abgesteckten Störpunktes durchzuführen.

3.7.2.5 Definition Störpunkt zu Störkörper

Der festgestellte Störpunkt ist bei einer festgestellten Störkörperdichte von ≤ 5 als ein Störpunkt zu betrachten und entsprechend abzurechnen.

Es ist eine Kleinteiligkeit innerhalb des detektierten Störpunktes zu beachten.

3.7.2.6 Räumung von Auffüllungen/Trichtern/Stellungen

Dem technischen Verständnis nach handelt es sich bei der Räumung von Auffüllungen, Trichtern und Stellungen um Arbeitsgänge, die der baubegleitenden Kampfmittelräumung entsprechen. Hierbei ist zu beachten, dass gegenüber einer Verdachtsfläche mit Schutt und darin enthaltenen Kampfmitteln bei der

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gezielten Räumung von Trichtern, Stellungen und Ähnlichem ein erhöhtes Maß an Kampfmitteln zu erwarten ist. Auch die Verursachungsszenarien sind anders zu bewerten. Die Öffnung erfolgt in Lagen unter Aufsicht einer fachtechnischen Aufsichtsperson in der Kampfmittelräumung. Der Aushub ist visuell und ggf. sondenunterstützt zu untersuchen.

Festgestellte Störpunkte sind umgehend zu bergen. Nach Erreichen einer störpunktfreien Sohle werden die Grabungswände nochmals überprüft. Das Grabungsloch ist mit unbelastetem Material lagenweise zu verfüllen und zu verdichten.

3.7.2.7 Räumung von Bombenblindgängern

Sollten bei der Öffnung von Verdachtspunkten Bombenblindgänger festgestellt werden, so sind hier die Arbeiten umgehend einzustellen, der KBD und die örtliche Bauüberwachung zu verständigen.

Nach Möglichkeit ist der Blindgänger durch eine fachtechnische Aufsichtsperson (Befähigungsschein- inhaber § 20 SprengG) zu identifizieren.

Alle weiteren Arbeiten (Freilegen, Sicherungsmaßnahmen, Erdandeckung etc.) sind erst nach Abstim- mung mit dem KMBD durchzuführen. Getroffene Abstimmungen sind umgehend im Bautagebuch ein- zutragen.

3.7.2.8 Kampfmittelräumung in Auffüllungen, Sprengtrichtern, Vergrabungen, Müllhalden, un- terhalb baulicher Anlagen

Es besteht innerhalb der Maßnahme die Möglichkeit, dass Trichter und Stellungen festgestellt werden. Diese sind vollumfänglich zu räumen. Hierbei ist eine Überprüfung auf Kampfmittel sowohl im gewon- nenen Boden als auch in den freigelegten Grubenwänden und Sohlen visuell und sondenunterstützt durchzuführen.

Festgestellte Trichter, Stellungen etc. sind lagerichtig einzumessen und in der Räumkarte darzustellen.

Die allgemeine Verfahrensbeschreibung findet sich unter Punkt 3.7.2.6.

3.7.3 Personaleinsatz

Die unter Punkt 2.1 benannten Termine, der Umfang der ausgeschriebenen Leistungen und die örtliche Trennung sind bei der Konzeptionierung des einzusetzenden Personals (Räumstellenleiter, Truppfüh- rer, Auswerter/Dokumentator, Sondierer, Räumhelfer, Maschinenführer) zu berücksichtigen.

Für die Leistungserbringung ist davon auszugehen, dass mindestens folgende personelle Struktur auf der Räumstelle erforderlich sind:

  • 1 Räumstellenleiter (Befähigungsscheininhaber § 20 SprengG),

  • 1 Dokumentator/Vermesser/Auswerter,

  • mindestens 1 fachtechnische Aufsichtsperson KMR (Befähigungsscheininhaber § 20 SprengG)

  • 2 – 3 Sondierpaare.

3.7.4 Technikeinsatz

Unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber vorgegebenen Realisierungszeitraumes und der zu er- bringenden Leistungen erfolgt der Technikeinsatz nach Ermessen des AN KMR-

Es ist darauf zu achten, dass die eingesetzte Technik gewartet und betriebssicher ist. Weiterhin sind die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben zur Ausrüstung von Baumaschinen in der Kampfmittelräu- mung (DGUV-I 201-027) zu berücksichtigen.

Bei erforderlichen bodeneingreifenden Arbeiten sind nur Schaufeln ohne Zähne mit glatter Schildkante zulässig.

3.7.4.1 Umgang mit Betriebsstoffen

Der AN ist verpflichtet, als Vorsichtsmaßnahme folgende Mindestanforderungen für den Betrieb von technischen Anlagen mit Betriebsstoffen zu beachten:

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  • Transport und Betankung nur mit dafür vorgesehenen Behältern und Tanksystemen.

  • Das Lagern und Umfüllen von Betriebsstoffen auf unbefestigten Flächen ist nicht zulässig.

  • Betankung nur auf versiegelten Flächen. Sind diese nicht vorhanden, so hat der AN für den Zeit- raum der Betankung einen temporären Bodenschutz herzustellen.

  • Für den Havariefall hat der AN ausreichend Bindemittel für die Gefahrenabwehr vorzuhalten. Die Feuerwehr ist umgehend zu informieren.

  • Stellplätze für netzunabhängige Stromerzeuger auf unbefestigten Untergründen sind mit Auffang- wanne oder Ähnlichem zu errichten.

  • Fahrzeuge mit erkennbarem Austritt von Betriebsstoffen dürfen nicht in Betrieb genommen wer- den. Erst nach Reparatur und Aufnahme des ausgetretenen Betriebsstoffes ist eine Inbetrieb- nahme zulässig.

3.8 Dokumentation

Dem AN KMR obliegt die umfängliche und nachvollziehbare Dokumentation seiner Räumstelle in Text, Bild und Planwerk. Hierzu sind entsprechend den Leistungsabschnitten und Fortschritten aussagekräf- tige Tagesberichte und Fotodokumentationen anzufertigen.

3.8.1 Bautagebuch

Der Auftragnehmer hat arbeitstäglich einen Tagesbericht zu erstellen, der aussagekräftig die Rahmen- bedingungen, den Personaleinsatz sowie die erreichten Leistungen enthält.

Die Bautagesberichte soll dem Inhalt nach den Vorgaben aus der BFR KMR entsprechen.

Bautagesbericht, Wochenzusammenstellung und technisches Aufmaß sind am Ende der Woche an die örtliche Bauüberwachung zu übergeben.

3.8.2 Fundlisten

Alle im Zuge der Räummaßnahme gefundenen Störkörper/Kampfmittel sind tagaktuell in einer fortlau- fenden Fundliste unter einer laufenden Nummer zu vermerken.

Die Fundliste sollte dem Inhalt nach den Vorgaben aus der BFR KMR entsprechen.

3.8.3 Übergabe Kampfmittel

Die arbeitstägliche Abholung der geborgenen Kampfmittel durch den KBD organisiert der AN KMR selbstständig. Die Übergabe an den KBD ist im Bautagebuch zu vermerken.

Der örtlichen Bauüberwachung ist die Übergabe der Kampfmittel anzuzeigen. Eine Kopie des Überga- bebeleges ist zu übergeben.

3.8.4 Abstimmungen mit Dritten

Abstimmungen mit Dritten sind im Bautagebuch zu dokumentieren. Zugleich ist bei terminrelevanten Absprachen die örtliche Bauleitung in Kenntnis zu setzen. Verzögerungen aus mangelnder Abstimmung gehen zu Lasten des AN KMR.

3.8.5 Übergabe Vermessungsdaten

Dem AN KMR wird durch den Auftraggeber die Entwurfsvermessung (dxf/dwg) zur Erstellung der Räum- stellendokumentation übergeben. Die Nutzung ist ausschließlich in Verbindung mit dieser Maßnahme zulässig.

Der AN KMR prüft die übergebenen Unterlagen auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit.

Mängel an den übergebenen Unterlagen sind umgehend anzuzeigen.

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3.8.6 Vermessungsarbeiten

Der AN KMR führt auf der Grundlage der ihm bei Auftragserteilung übergebenen Unterlagen die Ver- messungsarbeiten eigenverantwortlich durch. Die Bindung eines Nachunternehmers für die Vermes- sungsarbeiten ist anzuzeigen.

Die zum Einsatz kommenden Systeme müssen dem Stand der Technik entsprechend und die ausrei- chende Genauigkeit erreichen.

Im Vorhabengebiet sind keine Behinderungen der vermessungstechnischen Leistungen vorhanden.

3.8.6.1 Raumbezugssystem des Auftraggebers

Lagebezug: UTM ETRS 89 Zone 32

Rechtswert: 8-stellig

Hochwert: 7-stellig

Höhenbezug: DHHN 2016 (zur Dokumentation)

3.8.6.2 Räumbegleitende Vermessungsarbeiten

Durch den AN KMR ist über den gesamten Realisierungszeitraum eine vollständige und funktionale Vermessungsausrüstung (Tachymeter, GPS, Transfer- und Auswertesoftware) vor Ort bereitzuhalten. Die Bedienung hat durch geschultes Personal zu erfolgen.

Alle für die Ausführung erforderlichen Leistungen sind auszuführen:

  • Absteckung der Räumfeldgrenze,

  • Anzeige von bekannten Leitungsverläufen,

  • Einmessen von Leistungsabschnitten, Beschränkungen und punktuellen Bergungen,

  • Referenzierung der EDV-gestützten Aufzeichnungen,

  • Abstecken/Einmessen des Punktrasters zur Tiefensondierung

  • Rückübertragung von Einzelpunkten aus der manuellen Detektion sowie der EDV-gestützten Aufzeichnung,

  • Anzeigen detektierter Störpunkte zur weiteren Untersuchung.

  • festgestellte und geräumte Trichter und Vergrabungen als tief in den Boden reichende Störun- gen des Baugrundes in räumlicher Ausdehnung,

  • festgestellte dauerhafte Behinderungen im Untergrund.

3.8.6.3 Einmessung tiefer liegender Punkte

Die tiefer liegenden Punkte im Deich/Deichschutzstreifen sind als fortgeführte Tabelle unter Angabe der Koordinaten und einer laufenden Nummer zu übergeben. Die Punkte sind unter der gleichen Numme- rierung in die Räumstellenkarte zu übernehmen. Erfolgt im Zuge der Baumaßnahme die Bergung der tiefer liegenden Punkte, so ist die Tabelle unter Angabe des Bergungsdatums entsprechend zu aktuali- sieren.

Die Einmessung erfolgt georeferenziert mittels GPS-System oder Tachymeter.

3.8.6.4 Einmessung Trichter, Stellungen, Aufgrabungen

Beräumte Trichter, Stellungen und größere Aufgrabungen sind als fortgeführte Tabelle unter Angabe der Koordinaten und einer laufenden Nummer, der Aushubtiefe und des Durchmessers an der Oberflä- che zu übergeben. Die Punkte sind unter der gleichen Nummerierung in die Räumstellenkarte, ggf. mit ihrer räumlichen Ausdehnung, zu übernehmen. Erfolgt im Zuge der Deichbaumaßnahme die Beräu- mung, so ist die Tabelle unter Angabe des Bergungsdatums entsprechend zu aktualisieren.

Die Einmessung erfolgt georeferenziert mittels GPS-System oder Tachymeter.

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3.8.7 Fotodokumentation

Über die erbrachten Leistungen, im Besonderen bei der Bergung von tiefer liegenden Punkten, Trichtern und Stellungen ist eine aussagefähige Fotodokumentation zu fertigen.

3.8.8 Zwischenbericht

Werden Räumabschnitte über einen längeren Zeitraum nicht bearbeitet, so ist hier der Zwischenstand aussagekräftig zu dokumentieren.

Zwischenstände sind zur Darstellung in der Räumstellenkarte einzumessen.

Eine erste Zwischendokumentation ist nach Abschluss der bauvorbereitenden Kampfmittelräumung für beide Teilabschnitte getrennt zu erstellen.

Dem Auftraggeber ist auf Anforderung ein Planwerk mit dem aktuellen Arbeitsstand zu übergeben.

3.8.9 Teilfreigaben

Teilflächen sind schriftlich freizugeben, ggf. unter Benennung der Einschränkungen und Auflagen sei- tens der Kampfmittelbergung. Ggf. ist ein Auszug der Räumstellenkarte beizulegen.

Teilfreigaben einschließlich Kartenwerk sind vorzulegen:

  • nach Abschluss der bauvorbereitenden KMR Räumabschnitt 1,

  • nach Abschluss der bauvorbereitenden KMR Räumabschnitt 2,

  • nach erneuter Tiefensondierung im Bereich der zurückgebauten Spundwand Räumabschnitt 1,

  • nach abschnittsweiser baubegleitender KMR.

Die Teilfreigaben mit Textteil und Planwerk sind an den AG sowie die öBÜ KMR zu übergeben.

Teilfreigaben müssen schriftlich vor Beginn bodeneingreifender Arbeiten des AN Deichbau beim Auf- traggeber vorliegen.

Eine örtliche Einweisung des Baubetriebes durch eine fachtechnische Aufsichtsperson (Befähigungs- scheininhaber § 20 SprengG) des AN KMR ist vorzusehen.

3.8.10 Freigabe

Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme ist eine zusammenhängende Freigabebescheinigung als Ab- lösung der Teilfreigaben zu erstellen. Ggf. verbliebene Einschränkungen und Auflagen sind eindeutig zu benennen.

Diese ist mit einem Planwerk zu ergänzen und wird Bestandteil der Abschlussdokumentation für den AG.

3.8.11 Abschlussbericht für den Auftraggeber

Nach Beendigung der Gesamtmaßnahme ist ein Abschlussbericht, bestehend aus erläuterndem Textteil sowie einer aussagekräftigen Räumstellenkarte (Ausweisung des Räumfeldes mit ggf. bestehenden Einschränkungen) zu fertigen und an den Auftraggeber zu übergeben.

Es ist das Bezugssystem des Auftraggebers zu verwenden, siehe Punkt 3.8.6.1.

3.8.12 Abschlussbericht für das Technische Polizeiamt Sachsen-Anhalt

Nach Beendigung der Gesamtmaßnahme ist ein Abschlussbericht, bestehend aus erläuterndem Textteil sowie einer aussagekräftigen Räumstellenkarte (Ausweisung des Räumfeldes mit ggf. bestehenden Einschränkungen) zu fertigen und an die Aufsichtsbehörde zu übergeben. Der bestätigte Bericht ist an die örtliche Bauüberwachung zu übergeben.

Folgende Festlegungen sind bei der Erstellung des Berichtes zu beachten:

Lagebezug: UTM ETRS 89 Zone 32

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Rechtswert: 6-stellig

Hochwert: 7-stellig

Höhenbezug: DHHN 2016

Datenaustauschformate (zwingend georeferenzierte CAD-Daten)

  • Shape-Datenfile oder

  • DWG-, DXF- oder DGN-File

  • digitale Koordinatenliste

  • Referenzplot als PDF-Datei sowie in Papier

3.8.13 Datenaustauschformate

Es sind die gängigen Austauschformate zu verwenden:

  • ASCII (XYZ)

  • DXF-File

  • DWG-File

  • Shape

  • GeoTIFF

  • PDF-File

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung