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Unterlage 13.1 FFH-VS_HWSB_MD_40,4-42,1_2025_11.pdf

Instandsetzung und Ausbau des Elbdeichs in Magdeburg-Cracau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 22:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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UVS: Errichtung einer Deponie DK 0 Farsleben I

FFH-Verträglichkeitsstudie

zur HWSB rechter Elbdeich Magdeburg-Cracau

Deich-km 40+400 bis 42+100

Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg

Auftragnehmer: IHU Geologie und Analytik GmbH Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 23 39576 Stendal

Bearbeiter: Dipl.-Ing. J. Schickhoff Dipl.-Biol. P. Kühne

Ort, Datum: Stendal, März 2025

IHU Geologie und Analytik GmbH Stendal, Dr.-Kurt-Schumacher-Str.23, 39576 Stendal (03931)5230-0

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FFH-Verträglichkeitsstudie zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 I

Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis ________________________________________________________ II Abbildungsverzeichnis ______________________________________________________ II Anlagenverzeichnis ________________________________________________________ II 1 Einführung ________________________________________________________ 1 1.1 Veranlassung _____________________________________________________________ 1 1.2 Rechtliche Grundlagen______________________________________________________ 1 1.3 Methodische Vorgehensweise ________________________________________________ 3 2 Beschreibung und Begründung des Vorhabens ____________________________ 5 2.1 Lage des Vorhabengebietes _________________________________________________ 5 2.2 Beschreibung des Bauvorhabens _____________________________________________ 7 3 FFH-Vorprüfung ___________________________________________________ 10 4 Natürliche Ausstattung des Untersuchungsgebietes hinsichtlich der Kriterien der FFH- Richtlinie _________________________________________________________ 11 4.1 Lage und Größe des Untersuchungsraumes ____________________________________ 11 4.2 Kurzbeschreibung und Bedeutung des Untersuchungsraumes _____________________ 11 4.3 Natürliche Ausstattung des Gebietes __________________________________________ 12 4.3.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I ________________________________________________ 12 4.3.2 FFH-Arten nach Anhang II, IV und V der FFH-Richtlinie __________________________________ 13 4.3.3 Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes _________________________________________ 14 4.3.4 Funktionale Beziehungen des FFH-Gebietes zu anderen Natura 2000 Schutzgebieten __________ 22 5 Vorkommen von prüfungsrelevanten Lebensraumtypen und Arten im Bereich der HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 _______________________ 23 5.1 Lebensraumtypen (LRT) im Untersuchungsgebiet _______________________________ 23 5.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie charakteristische Arten der LRT im Untersuchungsgebiet ______________________________________________________ 24 5.2.1 Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie __________________________________________ 24 5.2.2 Xylobionte Käfer des Anhangs II der FFH-Richtlinie ______________________________________ 25 5.2.3 Fische und Rundmäuler des Anhangs II _______________________________________________ 26 5.2.4 Charakteristische Arten der LRT ____________________________________________________ 27 6 Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutz- und Erhaltungsziele ___________ 30 6.1 Generelle Auswirkungen des Vorhabens _______________________________________ 30 6.1.1 Dauerhafte, anlagebedingte Wirkungen _______________________________________________ 30 6.1.2 Baubedingte Auswirkungen ________________________________________________________ 31 6.1.3 Betriebsbedingte Auswirkungen _____________________________________________________ 32 6.2 Auswirkungen auf Lebensraumtypen (LRT) ____________________________________ 32 6.3 Auswirkungen auf Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie charakteristische Arten der LRT ____________________________________________________________________ 33 6.3.1 Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie __________________________________________ 34 6.3.2 Xylobionte Käfer des Anhangs II der FFH-Richtlinie ______________________________________ 36 6.3.3 Fische und Rundmäuler des Anhangs II der FFH-Richtlinie ________________________________ 36 6.3.4 Charakteristische Arten der LRT ____________________________________________________ 36 6.4 Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele _______________________________ 39 7 Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung _________________ 43 7.1 Maßnahmen zur Schadensbegrenzung der Auswirkungen auf die Lebensraumtypen (LRT)43 7.2 Maßnahmen zur Schadensbegrenzung der Auswirkungen auf die Arten des Anhangs II sowie der charakteristischen Arten der LRT _________________________________________ 43 7.3 Maßnahmen zur Schadensbegrenzung der Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele _______________________________________________________________________ 44 8 Prognose der Erheblichkeit von zu erwartenden Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der betroffenen Natura 2000-Gebiete ______________________ 45 8.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie _____________________________ 45 8.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie _______________________________________ 45 8.3 Schutz- und Erhaltungsziele ________________________________________________ 46

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II FFH-Verträglichkeitsstudie zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1

9 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte ____________________ 50 10 Risikomanagement _________________________________________________ 50 11 Gesamteinschätzung/Zusammenfassung _______________________________ 51 12 Literatur- / Quellenverzeichnis ________________________________________ 52

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Biotopkomplexe im FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ gemäß Standarddatenbogen (LAU 2020) __________________________________ 12 Tabelle 2: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie innerhalb des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (SDB; LAU 2020)____________ 12 Tabelle 3: Arten nach Anhang II bzw. IV der FFH-Richtlinie innerhalb des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (SDB; LAU 2020) __________________ 13 Tabelle 4: Auswirkungen auf die Lebensraumtypen __________________________________ 33 Tabelle 5: Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele __________________________ 39 Tabelle 6: Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für Lebensraumtypen __________________ 43 Tabelle 7: Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für die Arten des Anhangs II sowie der charakteristischen Arten der LRT ________________________________________ 43 Tabelle 8: Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für Schutz- und Erhaltungsziele __________ 44 Tabelle 9: Prognose erheblicher Beeinträchtigungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele ____ 46

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Übersichtskarte zur Lage des Vorhabengebietes der HWSB Magdeburg-Cracau (Kartengrundl: TK50, © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2020) _________________ 6

Anlagenverzeichnis

Anl. 1: Bericht zu den Untersuchungsergebnissen der Bestandserfassung Anl. 1.1, Blatt 1 bis 2: Biotoptypen Anl. 1.2, Blatt 1 bis 2: Lebensräume und Nachweise wertgebender Arten Anl. 1.3: Fledermausnachweise und Quartierpotenziale Anl. 1.4: Brutvogelreviere Anl. 2: Übersicht mit Schutzgebieten Anl. 3, Blatt 1 bis 4: Eingriffe

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1 Einführung

1.1 Veranlassung

Das Hochwasser im Juni 2013 hat verschiedene Problemstellen am rechten Elbdeich aufge- zeigt. Unter anderem traten erhebliche Standsicherheitsprobleme und unzureichende Höhen des Deiches auf. Als Ergebnis der Auswertung der Problemstellen resultieren grundlegende und umfangreiche Deichsanierungen an den rechten Elbdeichen, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Zur Beseitigung dieser Problemstellen werden technische Planungen erstellt, die eine Besei- tigung der Schadstellen und eine grundlegende Sanierung der Deichabschnitte zum Ziel ha- ben, so auch im vorliegenden Abschnitt Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1. Zum Schutz der betroffenen Bürger, deren Sachgüter und Flächen sind die vorgesehenen techni- schen Maßnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten erforder- lich. Die technischen Planungen bedingen in den verschieden ausgeprägten, naturnahen und wert- vollen Lebensräumen, die in der Elbaue und zum Teil auch unmittelbar an den Deichen vor- handen sind, naturschutzrechtliche Eingriffe. Eine Behebung der Schadstellen und Sanierung der Deiche ohne eine Beeinträchtigung der auf dem Deich existierenden und angrenzenden Strukturen, Lebensräume und Arten ist jedoch nicht möglich. Um den Schutz der Anwohner zu gewährleisten, müssen im Abschnitt Magdeburg-Cracau folgende Eingriffe vorgenommen werden:

  • Inanspruchnahme von Grünlandstrukturen auf den Deichböschungen,
  • Überdeckung deichangrenzender Flächen im Deichhinterland, insbesondere Grün- land- und Saumstrukturen,
  • Entnahme von Bäumen und Sträuchern auf dem Deich sowie im Deichhinterland.

Diese Eingriffe erfolgen sowohl innerhalb des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (FFH0050LSA) als auch angrenzend daran. Ziel der vorliegenden Unterlage ist es daher, vorab zu überprüfen, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele die- ses europäischen Schutzgebietes zu erwarten sind.

1.2 Rechtliche Grundlagen

Gegenstand des Verfahrens ist zusammenfassend die Prüfung, ob durch das Vorhaben Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, inklu- sive der für sie charakteristischen Arten bzw. Schutz- und Erhaltungsziele europäischer Schutzgebiete erheblich beeinträchtigt werden.

Zugrunde liegende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien:

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)
  • Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) in der Fassung vom
  1. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2019 (GVBl. LSA S. 346)
  • Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzver- ordnung - BArtSchV) vom 16. Februar 2005, zuletzt geändert durch Art. 10 des Geset- zes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95)
  • Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sach- sen-Anhalt (N2000-LVO LSA) vom 21. Dezember 2018
  • Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie - FFH-RL) in der Fassung vom 21. Mai 1992, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/17/EU vom 13. Mai 2013

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  • Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhal- tung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) vom 30. November 2009 (ko- difizierte Fassung der Richtlinie 79/409/EWG), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2019/1010 vom 05. Juni 2019
  • Biotoptypenrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt vom 01. Juni 1994 (MBl. LSA S. 2099), zuletzt geändert durch RdErl. des MULE vom 15. Februar 2020 (MBl. LSA Nr. 19/2020, v. 02.06.2020)

FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie Nach dem Erlass der Vogelschutzrichtlinie im Jahre 1979 (79/409/EWG) durch die EU wurde 1992 mit der Einführung der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG) eine umfas- sende gesetzliche Grundlage zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Förderung des eu- ropäischen Naturerbes in den Mitgliedsländern der Europäischen Union geschaffen. Diese Richtlinien haben das Ziel, ein kohärentes ökologisches Schutzgebietssystem „Natura 2000“ (bestehend aus Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung – FFH-Gebiete – sowie Vogelschutz- gebieten) zu errichten, zu erhalten und zu entwickeln. Nach Artikel 3 der FFH-RL umfasst das zusammenhängende europäische ökologische Netz auch Schutzgebiete, die aufgrund der EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) ausgewiesen wurden.

Bestandteile der Richtlinie sind sechs Anhänge: Anhang I: Natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Er- haltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Anhang II: Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhal- tung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Anhang III: Kriterien zur Auswahl der Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt und als besondere Schutzgebiete ausgewiesen wer- den können. Anhang IV: Streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem In- teresse Anhang V: Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Ent- nahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnah- men sein können. Anhang VI: Verbotene Methoden und Mittel des Fangs, der Tötung und Beförderung.

Das Land Sachsen-Anhalt leistete dazu seinen Beitrag, indem es besondere Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie bereits 1995 an die EU meldete. Die Meldung von Sachsen-Anhalt aus dem Jahre 1995 wurde vom Bundesministerium für Umwelt (BMU) erst 1998 an die EU-Kommission weitergereicht und als nicht ausreichend kritisiert. Bis 1999 eingetretene Veränderungen und Ergänzungen ermöglichten eine Novellierung der 'FFH-Gebietsliste' von 1995, die sich in einer neuen, nach den vorgegebenen Lebensraumty- pen (Anhang I der FFH-Richtlinie) und den vorgegebenen Arten (Anhang II der FFH-Richtlinie) fachlich begründeten Vorschlagsliste für Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung widerspie- gelt (vgl. MINISTERIUM F. RAUMORDNUNG, LANDWIRTSCHAFT UND UMWELT SACHSEN-ANHALT 1999). Dargestellt werden entsprechende Gebiete und weitere Vorschlagsgebiete nach FFH-Richtli- nie aktuell auf dem Kartenwerk NATURA 2000 Land Sachsen-Anhalt (Hrsg. Ministerium für Raumordnung und Umwelt/Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt). Die Liste wurde nach Kabinettsbeschluss vom 09.09.2003 um weitere Schutzgebiete bzw. Schutzgebietser- weiterungen ergänzt. Dabei sind mit Ziffern versehene Gebiete und Gebietsvorschläge nach den vorgegebenen Le- bensraumtypen (Anh. I) und Arten (Anh. II) der FFH-Richtlinie ausgewählt und in einigen Fällen gleichzeitig Vorschlagsgebiete nach der Vogelschutz-Richtlinie. Mit Buchstaben versehene Gebiete oder Gebietsvorschläge sind auf der Grundlage der Vogelschutz-Richtlinie ausge- wählt und oft gleichzeitig Vorschlagsgebiete nach FFH-Richtlinie.

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Gemäß dem Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL erfordern Pläne und Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des besonderen Schutzgebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht not- wendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirken mit anderen Plä- nen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen. Der § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der § 24 NatSchG LSA bestimmen, dass Projekte und Pläne vor ihrer Durchführung oder Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung zu überprüfen sind. Die Erhaltungsziele umfassen die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungs- zustandes der im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgeführten natürlichen Lebensräume und der im Anhang II dieser Richtlinie aufgeführten Tier- und Pflanzenarten, die im Gebiet vorkommen. Die zu sanierende Deichanlage auf der rechten Elbseite stellt im betrachteten Flussabschnitt teilweise die östliche Grenze des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Mag- deburg“ (FFH0050LSA) dar. Die Lage des Planungsabschnittes und des Schutzgebietes wird aus der Anlage 1 ersichtlich. Die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen muss in jedem Einzelfall abgeschätzt werden, denn die Auswirkungen eines Projektes oder Planes hängen, außer von der Art des Projektes oder Planes, von der Lage zu einem NATURA 2000 Gebiet, seinen Erhaltungszielen oder seinem Schutzzweck und den hierfür maßgeblichen Bestandteilen des Gebietes ab. Die Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens hat an präzisierten Erhaltungszielen des Natura 2000-Schutzgebietes zu erfolgen. Diese ergeben sich aus den Vorgaben des Standarddaten- bogens sowie den extra aufgelisteten Schutz- und Erhaltungszielen des FFH-Gebietes. (vgl. LAU 2020; LVWA 2018) Außerdem wird die Verträglichkeit des Vorhabens auf die gebietsre- levanten Lebensräume und Arten, welche im Anhang I bzw. II der FFH-Richtlinie geführt wer- den, überprüft. Im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild- lebenden Tiere und Pflanzen, Artikel 1, bedeutet Erhaltung: „alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die natürlichen Lebensräume und die Populationen wildlebender Tier- und Pflanzen- arten in einem günstigen Erhaltungszustand im Sinne der Buchstaben e) oder i) zu erhalten oder diesen wiederherzustellen. Entsprechend Artikel 1, Buchstabe e) schließt dies eine Prüfung der Einwirkungen ein, die den betreffenden Lebensraum und die darin vorkommenden charakteristischen Arten beeinflussen und die sich langfristig auf seine natürliche Verbreitung, seine Struktur und seine Funktionen sowie das Überleben seiner charakteristischen Arten im Gebiet auswirken können. Entsprechend Artikel 1, Buchstabe i) schließt dies auch eine Prüfung der Einflüsse ein, die sich langfristig auf die Verbreitung und die Größe der Populationen der betreffenden Arten im Gebiet auswirken können. Übergreifend steht als Erhaltungsziel die Verpflichtung einer nachhaltigen Sicherung der na- türlichen Lebensgemeinschaften dieser Gebiete und die Erarbeitung und Umsetzung von lang- fristigen artenschutzgerechten Pflege- und Entwicklungskonzeptionen. Befinden sich in dem vom Projekt oder Plan betroffenen Gebiet prioritäre Lebensräume oder prioritäre Arten, können als zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit ein- schließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder den maßgeb- lichen günstigen Auswirkungen des Projektes oder Planes auf die Umwelt geltend gemacht werden.

1.3 Methodische Vorgehensweise

Bei der Prüfung des geplanten Vorhabens, entsprechend § 34 BNatSchG sowie § 24 NatSchG LSA in Verbindung mit dem Erlass des MRLU vom 19. November 2001, wird im Wesentlichen nachfolgender Verfahrensablauf gewählt:

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• Vorprüfung • Abgrenzung des Untersuchungsraumes • Erfassung der für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestand- teile einschließlich relevanter Standortfaktoren und aller Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung • Beurteilung der Bedeutung des Gebietes für den Erhaltungszustand der betroffenen natürlichen Lebensraumtypen oder der betroffenen Arten im Kontext der betroffenen biogeographischen Region • Prognose der erheblichen Beeinträchtigungen anhand der Analyse der vom Plan oder Projekt ausgehenden Wirkfaktoren und ihren direkten und indirekten Auswirkungen auf natürliche Lebensraumtypen und/oder Arten • Ermittlung erheblicher Beeinträchtigungen von für Erhaltungsziele und/oder Schutz- zweck des Gebietes maßgeblichen Bestandteilen, die durch den Plan oder das Projekt hervorgerufen werden können • Prüfung der vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hinsichtlich der Erfül- lung der Anforderungen der FFH-Richtlinie • Zusammenfassung

Anhand der vorliegenden Ergebnisse wird über die Zulässigkeit des Vorhabens entschieden.

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2 Beschreibung und Begründung des Vorhabens

Beim Deichbau handelt es sich um eine der ältesten Methoden des Hochwasserschutzes. Dei- che sind über Jahrhunderte mit der Besiedlung durch den Menschen gewachsen und wurden jeweils den neuen Abflussbedingungen und Hochwasserscheiteln angepasst. Sie wurden in der Vergangenheit entsprechend den jeweiligen Anforderungen mit gerade in der Nähe be- findlichem und nicht immer homogenen Erdstoffen erhöht und verstärkt. Mit den in früheren Zeiten vorhandenen geringen technischen Hilfsmitteln war eine Verdichtung des Deichbauma- terials, wie sie heute gefordert wird, nicht möglich. Kontrollen der Lagerungsdichte älterer Deichabschnitte ergaben z. B. eine lockere Lagerung, obwohl der Deichkörper schon mehr als 100 Jahre besteht. Die vorhandenen Elbedeiche unterliegen einem nicht immer sichtbaren Alterungsprozess. Bei jedem Hochwassereinstau kann, insbesondere bei nicht ausreichend verdichteten Deichen, ein Transport von feinen Materialbestandteilen des Deiches einseitig von der Wasser- zur Luft- seite erfolgen. Dies kann im Laufe der Zeit zu Aushöhlungen bzw. Strukturveränderungen im Deichkörper führen und die Standsicherheit gefährden. Die Deichabschnitte des rechten Elbedeichs wurden durch das Elbehochwasser im Juni 2013 stark in Mitleidenschaft gezogen. Dabei offenbarte das Hochwasser unter anderem auch De- fizite an den Hochwasserschutzanlagen im Stadtgebiet von Magdeburg, so auch im betrach- teten Abschnitt des rechten Elbedeiches Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1. Neben der bestehenden mangelnden Standsicherheit infolge des Hochwassers 2013 (vgl. Kapitel 2.2) entspricht der Deichabschnitt geometrisch nicht den Anforderungen der DIN 19712. Die Kro- nenhöhe ist entsprechend den aktuellen Bemessungswasserständen zu tief. Aufgrund der Deichhöhe ist ein Freibord von 1,0 m einzuhalten. Bei Deichen der Klasse I ist ein ganzjährig befahrbarer Deichverteidigungsweg vorzusehen, der im Regelfall landseitig auf einer Berme angeordnet wird. Dieser ist nicht vorhanden. Aus diesem Grunde ist zum Schutz der betroffenen Bürger sowie deren Sachgüter und Flä- chen eine wie derzeit geplante Sanierung des Deiches Magdeburg-Cracau, unter Berücksich- tigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, dringend erforderlich.

2.1 Lage des Vorhabengebietes

Standortangaben:

Bundesland: Sachsen-Anhalt Gemeinde: Stadt Magdeburg Stadtteil: Cracau Gemarkung: Magdeburg Flur: 720, 756 und 793

Das Untersuchungsgebiet gehört gemäß der Landschaftsgliederung des Landes Sachsen-An- halt (REICHHOFF et al. 2001) naturräumlich zum Dessauer Elbetal. Nach MEYNEN & SCHMITHÜ- SEN (1953) wird die Elbtalniederung als Abschnitt der Elbe verstanden, in den die Urströme der Weichselvereisung einmündeten und in dem ihre Schmelzwasser zur Nordsee abflossen. Das dominante, landschaftsbildprägende Element des Untersuchungsgebietes ist die Alte Elbe Magdeburg. Dabei handelt es sich um einen Elbarm im Stadtgebiet von Magdeburg, der südlich der Rothehornspitze bei Elbkilometer 322,5 von der Stromelbe abzweigt, dann östlich entlang einer heute als Rothehornpark sowie Großer Werder bezeichneten Elbinsel vorbei- fließt und in Höhe des Herrenkrugparkes bei Elbkilometer 330,1 wieder in die Stromelbe mün- det. Trotz der Lage innerhalb der Großstadt Magdeburg entspricht die Alte Elbe in vielen Teilen einem naturnahen Fließgewässer mit zahlreichen Struktur- und Vegetationselementen bzw. einer Vielzahl auentypischer Lebensräume sowie auentypischer Tier- und Pflanzenarten. Durch den in der ehemaligen Aue erfolgten Siedlungsbau und die Beschränkung natürlicher

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Flussdynamik durch die Eindeichung ist jedoch eine starke Einschränkung des Auencharak- ters und der landschaftlichen Eigenart festzustellen. Nur das Deichvorland ist durch den Hoch- flutrhythmus noch ständiger Erneuerung und Veränderung unterworfenen.

Abbildung 1: Übersichtskarte zur Lage des Vorhabengebietes der HWSB Magdeburg-Cracau (Kartengrundl: TK50, © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2020)

Um den Wasserstand in der Stromelbe im Bereich der Stadtstrecke Magdeburg bei niedrigen Wasserständen höher zu halten, befindet sich im südlichen Teil der Alten Elbe Magdeburg eine Sohlschwelle (Cracauer Wehr), die bereits bei mittleren Wasserständen den Zufluss von Wasser in die Alte Elbe Magdeburg begrenzt. Nur bei mittleren und höheren Wasserständen wird die Sohlschwelle teilweise oder ganz überströmt. Daher kann der Wasserzufluss in die Alte Elbe bei Niedrigwasser zum Erliegen kommen. Durch den begrenzten Zufluss von Wasser haben sich im Verlauf dieses Elbarms ausgedehnte Sand- und Schlammbänke ausbilden kön- nen. Diese fallen bei Niedrigwasser trocken und haben dann für eine Reihe von Vogel- und anderen Tierarten eine hohe bis sehr hohe Bedeutung. Natürliche Flussverlagerungen sind im Untersuchungsbereich nicht mehr möglich. Die aktive Elbaue wurde durch die Eindeichung erheblich eingeschränkt und verkleinert. Der bestehende Deich verläuft in einem Abstand von 20 bis 650 m zur Alten Elbe und verhindert das Ausufern in das ehemalige Überschwemmungsgebiet. Der zu sanierende Deich Magdeburg-Cracau besteht aus zwei separaten Abschnitten. Der erste Abschnitt (Abschnitt Nr. 1 – Bereich Seestraße) umfasst die Deich-km 40,375 bis 41,05 und der zweite Abschnitt (Abschnitt Nr. 2 – Büchnerstraße) erstreckt sich zwischen Deich-km 41,175 bis 42,125. Zwischen diesen beiden Abschnitten befindet sich ein Uferbereich, der auf- grund seiner höheren Lage nicht durch einen Deich geschützt werden muss. Das Deichhinterland, welches Bestandteil der morphologischen (ehemaligen) Aue ist, wird zum Teil noch durch den Wasserstand der Elbe mit beeinflusst. Bei hohen Elbwasserständen ist im Deichhinterland teilweise mit dem Auftreten von Qualmwasser zu rechnen. Über die

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gesamte Länge des zu sanierenden Deichabschnittes stoßen Siedlungsbereiche des Magde- burger Stadtteils Cracau direkt an den Deich. Zwischen Deich-km 41,35 und 42,125 verläuft die Büchnerstraße am landseitigen Deichfuß. Das südliche Deichvorland des Planungsabschnittes ist sehr breit und wird zu großen Teilen von Extensivgrünland eingenommen, welches durch zahlreiche Gehölzstrukturen, wie Weich- holzauenwald, Gebüsche und Baumgruppen strukturiert ist. Zwischen Deich-km 40,375 und 41,00 verläuft zudem ein deichparalleler Altarm der Elbe („Prester See“), welcher sich teilweise bis auf wenige Meter dem wasserseitigen Deichfuß annähert. Bei Deich-km 41,00 bis 41,05 liegen die Gebäude des „Kanuclubs Falke Magdeburg e.V.“ und des „Kanu-Klubs Börde Magdeburg e.V.“ im Deichvorland und grenzen unmittelbar an den wasserseitigen Deichfuß. Zwischen Deich-km 41,15 und 42,10 ist das Deichvorland des Planungsabschnittes sehr schmal und wird von einem deichparallelen Streifen Weichholzaue, der durch kleinere Grün- landflächen unterbrochen ist, geprägt. Bei Deich-km 41,15 führt die Rotehornbrücke über die Alte Elbe und verbindet für Fußgänger und Radfahrer den Stadtteil Cracau mit dem Rotehorn- park.

2.2 Beschreibung des Bauvorhabens

Zur Beschreibung des Bauvorhabens werden die Ausführungen des technischen Planers (Ent- wurfsplanung; WSTC GmbH 2024) im Folgenden zitathaft übernommen. Der zu sanierende Deichabschnitt besteht aus zwei separaten Abschnitten. Der erste Abschnitt (Abschnitt Nr. 1 – Bereich Seestraße) beginnt an der bestehenden Deichüberfahrt bei Deich-km 40,375 und verläuft bis zum Hochufer nördlich der Seestraße bei Deich-km 41,05. Der Abschnitt Nr. 1 hat eine Baulänge von etwa 825 m. Der zweite Abschnitt (Abschnitt Nr. 2 – Büchnerstraße) er- streckt sich von der Hochfläche im Bereich der Burchardstraße bei Deich-km 41,175 bis zum Übergang zum Hochufer bei Deich-km 42,125. Die Gesamtlänge des Abschnitt Nr. 2 beträgt ca. 1.029 m.

Derzeitiger Zustand der Hochwasserschutzanlagen Nach Angaben des technischen Planers erfolgte als Notsicherung nach dem Extremhochwas- serereignis im Jahr 2002 im zu sanierenden, südlichen Abschnitt Nr. 1 (Deich-km 40,375 bis 41,05) die Einbringung einer Spundwand zwischen den damals vorhandenen Betonspurbah- nen im Bereich der Deichkrone. Zwischenzeitlich wurden die Betonspurbahnen in beiden zu sanierenden Deichabschnitten durch den derzeit vorhandenen, 2,0 bis 2,5 m breiten Kronen- kontrollweg in Asphaltbauweise ersetzt. Die Böschungsverhältnisse der wasserseitigen Deich- böschungen liegen in beiden Deichabschnitten zurzeit zwischen 1:2 bis 1:3 und die der landseitigen Deichböschungen bei 1:1,33 bis 1:4. Im Nachgang an das Extremhochwasserereignis im Jahr 2013 wurden die Schwachstellen der Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Planungsbereiches deutlich. In den beiden hier zu betrachtenden Deichabschnitten kam es zu zahlreichen Setzungserscheinungen und Was- seraustritten auf der Landseite. Teilweise sind die ursprünglich vorhandenen Bankettbereiche nur noch sporadisch vorhanden und die wasserseitige Flanke des Kronenkontrollweges liegt vielfach frei. Ein weiteres Anzeichen für die Setzung des Deichkörpers stellen die vorhandenen Risse in der Asphaltdecke des Kronenkontrollweges dar. Hinzu kommt die Tatsache, dass die im südlichen Teilabschnitt über den gesamten Bereich eingebrachte Spundwand sich mittler- weile an der Wegeoberfläche wahrnehmbar abbildet. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten entspricht der vorhandene Deichkörper nicht den Anforderungen an einen DIN-gerechten Deich. Der Deich weist eine sehr geringe Aufstellflä- che auf, sodass es während des Hochwassers 2013 zur Bildung von Sickerwasser im Bereich des landseitigen Böschungsfußes kam. Der Materialaustrag (mit möglicherweise anschließen- dem Deichbruch) konnte damals nur durch zusätzliche Maßnahmen (Sandsackverbau, etc.) unterbunden werden. Hierbei erwies sich vor allem im südlichen Planungsabschnitt die man- gelhafte Zuwegung als sehr problematisch.

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Sanierung der Hochwasserschutzanlagen Die geplante Sanierung des Deiches ist größtenteils innerhalb der vorhandenen Trasse ge- plant. Dabei soll sowohl im südlichen als auch im nördlichen Sanierungsabschnitt eine neue Hochwasserschutzwand in Form einer Spundwand in den oberen Bereich der wasserseitigen Deichböschung eingebracht werden, welche künftig als Innendichtung fungieren wird. Ledig- lich in einem ca. 95 m langen Abschnitt des nördlichen Sanierungsabschnittes (Hochufer bis unmittelbar nördlich der Rotehornbrücke bei ca. Deich-km 41,19) soll die Spundwand landsei- tig des Kronenkontrollweges angeordnet werden. Das Einbringen der Spundwand ist in beiden Planungsabschnitten so geplant, dass ein Freibord von 1,0 m gegenüber dem Bemessungs- wasserstand entsteht. Die Spundwand wird im Regelfall ca. 1,3 m, höchstens jedoch 1,6 m, über die Oberkante der Deichkrone hinausragen. Wasserseitig wird die Absturzhöhe der Spundwand, je nach Neigungswinkel der Deichböschung, bis zu 2,45 m betragen. Im südli- chen Abschnitt zwischen der Leuschnerstraße (Deich-km 40,375) und der Deichüberfahrt an der Seestraße (Deich-km 41,05) ist geplant, den aus dem Boden herausragenden Teil der Spundwand unverkleidet zu lassen. Hier sind lediglich eine Stahlabdeckung sowie ein Schutz- anstrich vorgesehen. Im Restbereich bis zum nördlichen Bauende des Abschnittes Nr. 1 sowie im gesamten nördlichen Sanierungsabschnitt ist die Anordnung einer landseitigen Betonver- kleidung oder eine Wandverkleidung mittels Verschalung für den aus dem Boden herausra- genden Teil der Spundwand geplant. Diese Verkleidung/Verschalung soll im südlichen Abschnitt sowie im nördlichen Abschnitt zwischen ca. Deich-km 41,19 bis 41,37 aller Voraus- sicht nach im Bereich des Kopfbalkens mit Beleuchtungselementen ausgestattet werden. Im Bereich der bis zur Rotehornbrücke landseitig verlaufenden Spundwand werden neue Be- leuchtungselemente voraussichtlich landseitig auf Masten angeordnet. In den restlichen Be- reichen des südlichen und nördlichen Sanierungsabschnittes ist derzeit keine zusätzliche Beleuchtung vorgesehen. Um die Barrierewirkung der Spundwand unter anderem für Herpeten abzuschwächen, sind bei ca. Deich-km 40,525, 40,625, 40,775, 40,925, 41,27, 41,52, 41,72 sowie 41,82 jeweils 1,5 m breite, im Hochwasserfall mit Klapptoren verschließbare Öffnungen in der Spundwand vor- gesehen, an denen bodenlebende Tiere die Hochwasserschutzwand queren können. Wasser- seitig der Öffnungen werden mit Grünland anzusäende Rampen mit einem Böschungsgefälle von maximal 1:2,5 errichtet, damit die Öffnungen von den Tieren problemlos erreicht werden können. Weiterhin können die vorgesehenen Deichüberfahrten bei Deich-km 40,38, 41,06 und 42,05 sowie die wasserseitige Anrampung zum Kronenkontrollweg südlich der Rotehornbrü- cke von Herpeten und anderen bodengebundenen Tieren zur Querung des Deiches genutzt werden. Die Lage der derzeit vorhandenen Böschungsfüße des Deiches soll weitestgehend beibehal- ten werden. Die alte, derzeit im südlichen Deichabschnitt (Deich-km 40,375 bis 41,05) vorhan- dene Spundwand wird entweder freigelegt und durch Abbrennen verkürzt oder vollständig gezogen. In die wasserseitige Deichböschung unterhalb der neu einzubringenden Spundwand wird im Regelfall nicht eingegriffen. Ausgenommen sind hierbei die Bereiche der zu errichten- den bzw. anzupassenden wasserseitigen Rampen sowie der zurückzubauenden wasserseiti- gen Böschungstreppen. Weiterhin wird in den Bereichen zwischen ca. Deich-km 40,45 und 40,54 sowie zwischen ca. Deich-km 40,65 und 40,725 jeweils eine Steinschüttung (Biber- /Wühltierschutz) am wasserseitigen Deichfuß eingebracht. Diese Steinschüttungen werden im Anschluss mit Oberboden angedeckt und angesät. Landseitig der einzubringenden Spundwand wird die neue Deichkrone mit einer Breite von 5,0 m ausgebildet. Auf der Krone wird ein 4,0 m breiter Kronenkontrollweg in Asphaltbauweise errichtet. Das wasserseitige, unmittelbar an die Spundwand angrenzende Bankett wird mit ei- ner Breite von 0,5 m angelegt und mit in Beton gesetztem Natursteinpflaster oder Gussasphalt versiegelt. Das landseitige, ebenfalls 0,5 m breite Bankett wird mit Schotter befestigt. Die landseitig neu zu errichtende Deichböschung soll, wo es aufgrund der begrenzten räumli- chen Gegebenheiten durch die angrenzenden Siedlungsflächen möglich ist, in einem Verhält- nis von 1:3, maximal jedoch in einem Verhältnis von 1:2,5, angelegt werden. Im südlichen Planabschnitt zwischen Deich-km 40,39 bis 41,05 wird zudem ein 3,0 m breiter, mit Schotter

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befestigter Wirtschaftsweg unmittelbar landseitig des neuen Deichfußes errichtet. Am Bau- ende des südlichen Abschnittes (nördlich Deich-km 41,05) ist auf der Landseite die Errichtung einer Wendestelle für den Kronenkontrollweg vorgesehen. Die im südlichen Abschnitt bestehenden Deichüberfahrten bei Deich-km 40,38 (Leuschner- straße) und 41,06 (Seestraße) werden im Rahmen der Sanierung an die neue Deichhöhe an- gepasst und mit Asphalt versiegelt. Die im nördlichen Sanierungsabschnitt bestehende wasserseitige Rampe südlich der Rotehornbrücke sowie die landseitig bestehende Deich- rampe bei Deich-km 41,35 werden ebenfalls an die neue Deichhöhe angepasst. Zusätzlich wird bei Deich-km 42,05 eine neue Deichüberfahrt errichtet und mit Asphalt versiegelt. Im Be- reich der Deichüberfahrten sowie in dem Bereich, in dem die Spundwand nördlich der Ro- tehornbrücke von der Landseite des Kronenkontrollweges auf die Wasserseite wechselt, werden Deichscharten innerhalb der Spundwand angelegt, die im Hochwasserfall mittels eines mobilen Dammbalkensystems verschlossen werden können. Die im südlichen Sanierungsabschnitt bei Deich-km 40,75 (Pfauenweg) und 40,83 (Tauben- weg) sowie im nördlichen Abschnitt bei Deich-km 41,59 (Zetkinstraße), 41,68 (Karl-Schurz- Straße), 41,77 (Bennigsenstraße) und 41,86 (Bassermannstraße) landseitig bestehenden Bö- schungstreppen werden im Rahmen des Vorhabens abgerissen und an gleicher Stelle jeweils eine neue Treppenanlage errichtet. Die im nördlichen Abschnitt bei Deich-km 41,42 (Potsda- mer Straße) landseitig bestehende Böschungstreppe sowie die bei Deich-km 41,42, 41,59, 41,68, 41,77, 41,86 und 42,05 bestehenden wasserseitigen Böschungstreppen werden im Zuge der Deichsanierung ersatzlos zurückgebaut. Am Bauende des südlichen Deichabschnittes queren im Bereich der Seestraße Hausan- schlussleitungen (Trinkwasser-, Elektro- und Gasleitungen) die vorhandene Hochwasser- schutzanlage. Diese Querungen verlaufen sowohl innerhalb der Rampenanlage der Seestraße sowie nordwestlich als auch südöstlich der Rampe. Im Rahmen der Deichsanierung müssen in diesem Bereich daher Leitungsumverlegungen erfolgen.

Deichschutzstreifen Land- und wasserseitig des Deiches sind Schutzstreifen von mindestens 5,0 m Breite erfor- derlich. Diese sind von Gehölzbewuchs freizuhalten. Der Deichschutzstreifen erstreckt sich auf der Wasser- und Landseite ausgehend von den vorhandenen bzw. geplanten Böschungs- füßen. Zusätzlich ist beidseitig des Deiches ein 10,0 m breiter Technologiestreifen (in diesem sind die 5,0 m Deichschutzstreifen bereits berücksichtigt) baumfrei zu halten. Dementspre- chend sind auf dem Deich sowie im Deichhinterland Gehölzbeseitigungen erforderlich.

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3 FFH-Vorprüfung

In einer Vorprüfung ist zunächst zu ermitteln, ob das Projekt zur Deichsanierung geeignet ist, Schutz- und Entwicklungsziele sowie innerhalb des FFH-Gebietes vorkommende Lebens- raumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie erheblich und nachhaltig zu be- einträchtigen. Die beiden zu sanierenden Deichabschnitte stellen im Bereich zwischen Deich-km 40,375 bis 41,02 sowie zwischen Deich-km 41,15 und 42,125 die östliche Grenze des FFH-Gebietes „El- baue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (FFH0050LSA) dar. Die geplanten Maßnah- men finden daher innerhalb bzw. angrenzend an ein FFH-Gebiet statt.

Im Zuge des Vorhabens sind folgende Maßnahmen geplant:

  • Deichsanierung mit Erhalt des Trassenverlaufs
  • Erhöhung des Deiches durch Einbau einer Spundwand
  • Errichtung von Querungshilfen für Herpeten und andere bodengebundene Tierarten zur Überwindung der Spundwand
  • Anpassung der Deichkrone an die Spundwand sowie Errichtung eines asphaltierten Kronenkontrollweges und Versiegelung des wasserseitigen Banketts mit Naturstein- pflaster oder Gussasphalt bzw. Befestigung des landseitigen Banketts mit Schotter
  • Anpassung der landseitigen Deichböschung an die neue Deichkrone
  • Errichtung eines befestigten Wirtschaftsweges am landseitigen Deichfuß zwischen Deich-km 40,39 bis 41,05
  • Anpassung der bestehenden Deichrampen/-überfahrten sowie Errichtung einer neuen Deichüberfahrt bei Deich-km 42,05
  • Neubau bzw. ersatzloser Rückbau der wasser- und landseitig vorhandenen Bö- schungstreppen
  • Installation von Beleuchtungselementen am Nordende des südlichen sowie am Südende des nördlichen Sanierungsabschnittes
  • Beseitigung von Bäumen und Sträuchern auf dem Deich sowie im Deichhinterland

Die geplanten Maßnahmen tangieren das FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“. Durch die Sanierung der Hochwasserschutzanlagen, welche teilweise die östli- che Grenze des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg darstellen, sind potenzielle Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes denkbar. Diese Beeinträchtigungen können aus den im Rahmen der Bauarbeiten möglichen Vergrämungen (aufgrund von baubedingtem Lärm, Erschütterungen und visueller Unruhe) von Arten des An- hangs II sowie von charakteristischen Arten der Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH- Richtlinie bzw. aus der potenziellen anlage- oder baubedingten Schädigung von Vertretern dieser Arten bzw. von deren Habitaten resultieren. Aus diesen Gründen kann für das geplante Vorhaben nicht von vornherein der Ausschluss für erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen von Schutzzielen und Arten des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ erfolgen. Demzufolge ist das Vorhaben auf seine Verträglichkeit mit den Schutzzielen des genannten Gebietes zu untersuchen.

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4 Natürliche Ausstattung des Untersuchungsgebietes hinsichtlich der

Kriterien der FFH-Richtlinie

4.1 Lage und Größe des Untersuchungsraumes

Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung umfasst einen Teilbereich des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (FFH0050LSA). Das FFH-Gebiet umfasst die Stromelbe und die östlich der Elbe gelegenen Grünländer, Auenwälder, Wälder, Stillgewässer, Röhrichte, Sand- und Ackerflächen zwischen dem Mittellandkanal bei Hohenwarthe im Norden und Magdeburg sowie zwischen Magdeburg und der Saalemündung im Süden. Innerhalb des Stadtzentrums von Magdeburg gehört nur der als Alte Elbe bezeichnete Elbarm zum FFH- Gebiet. Des Weiteren sind die in diesem Bereich östlich parallel zur Elbe verlaufenden Fließ- gewässer (u. a. Ehle/Umflutkanal) ebenfalls Bestandteil des FFH-Gebietes. Das FFH-Gebiet nimmt dabei gemäß Standarddatenbogen (SDB; LAU 2020) eine Gesamtfläche von 6.598 ha ein. Zur Betrachtung der geplanten Baumaßnahme ist neben der direkten Trassenführung ein beid- seitiger bis zu 10 m breiter Schutz- und Technologiestreifen relevant. Für die Betrachtung der Einflussnahme auf das FFH-Gebiet wird zwischen dem Vorhabenort, der Fläche, die unmittelbar vom Vorhaben beansprucht wird und den Ausgangspunkt der Aus- wirkungen darstellt, und dem Wirkraum, dem Raum, auf den sich die Erhaltungsziele des FFH- Gebietes beziehen, unterschieden:

Vorhabenort: gesamtes Baufeld des Vorhabens

Wirkräume: Randbereiche der Eingriffsflächen, angrenzende Lebensräume bis etwa 100 m Entfernung

Sollten sich im Verlauf der Untersuchungen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Wirkungen des geplanten Vorhabens sich auch auf über den Untersuchungsraum gelegene Bereiche des Schutzgebietes hinaus erstrecken könnten, wird dies an entsprechender Stelle behandelt. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Land Sachsen-Anhalt, innerhalb der kreisfreien Stadt Magdeburg und wird hier der Gemarkung Beetzendorf zugeordnet.

4.2 Kurzbeschreibung und Bedeutung des Untersuchungsraumes

Die vorhabenbedingten Eingriffsbereiche unterliegen ganz oder teilweise mehreren unter- schiedlichen Schutzgebietsausweisungen, die nachfolgend aufgelistet sind.

  • FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (FFH0050LSA)
  • Biosphärenreservat „Mittelelbe“ (BR_0004LSA)

Bei dem betrachteten Untersuchungsraum handelt es sich um einen Elbeabschnitt mit Weich- holzauenwaldresten, Grünland, Feuchtgrünland, Auenkolken, Röhrichten und anderen auen- typischen Lebensräumen im Deichvorland sowie städtisch geprägten Siedlungsbereichen im Deichhinterland. Die Schutzwürdigkeit des betrachteten FFH-Gebietes resultiert aus den großflächigen und vielgestaltigen Auwäldern, Wiesen und Altwässern als Lebensraum für zahlreiche auentypi- sche Tier- und Pflanzenarten sowie der Elbe als Lebensraum für Libellen und wandernde Fischarten. Aufgrund der Lage in der Elbetalaue haben diese Flächen eine besondere Bedeu- tung für das Natura 2000-Netz bei der Sicherung der europaweiten Kohärenz. Zunehmende Gefährdungen ergeben sich infolge von Campingnutzung, Belastungen durch Besucher sowie Einträge aus der Landwirtschaft. Für das FFH-Gebiet sind gemäß Standarddatenbogen des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU 2020) nachfolgende Biotopkomplexe charakteristisch:

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Tabelle 1: Biotopkomplexe im FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magde- burg“ gemäß Standarddatenbogen (LAU 2020)

CodeBiotopkomplexAnteil
DBinnengewässer18%
EFels- und Rohbodenkomplexe1%
F1Ackerkomplex5%
HGrünlandkomplexe mittlerer Standorte34%
I1Niedermoorkomplex (auf organischen Böden)3%
I2Feuchtgrünlandkomplex auf mineralischen Böden16%
LLaubwaldkomplexe (bis 30 % Nadelbaumanteil)17%
L04Forstliche Laubholzkulturen (standortsfremde oder exotische Ge- hölze) „Kunstforsten“2%
Oanthropogen stark überformte Biotopkomplexe1%
VGebüsch-/Vorwaldkomplexe3%

4.3 Natürliche Ausstattung des Gebietes

4.3.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I

Für das FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ werden im Standard- datenbogen (SDB; LAU 2020) folgende tabellarisch aufgelisteten Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-Richtlinie aufgeführt.

Tabelle 2: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie innerhalb des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (SDB; LAU 2020)

Lebensraumtyp (LRT) nach Anhang IFlächengrößeErhaltungszu-
CodeName[ha]stand
2310Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland]0,2A
2330Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland]6,0A
3150Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions60,0B
3260Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vege- tation des Ranunculion fluitantis und des Cal- litricho-Batrachio4,0B
3270Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.300,0B
6120*Trockene, kalkreiche Sandrasen35,0A
6430Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, incl. Waldsäume220,0B
6440Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)5,0C
6510Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus praten- sis, Sanguisorba officinalis)400,0B
9170Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio Carpi- netum2,8B
9190Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur0,3-
91E0*Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion al- bae)45,0A
100,0B
6,0C
91F0Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus lae- vis, Ulmus minor Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)105,0A
728,0B
133,0C

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Bei den im FFH-Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen handelt es sich überwiegend um für Auengebiete typische LRT. Zu den prioritären FFH-Lebensraumtypen gehören die Weichholz- auenbestände (91E0*) sowie die trockenen, kalkreichen Sandrasen (6120*). Für den betrachteten Untersuchungsraum wurde im Jahr 2019 eine gesonderte selektive flo- ristische Kartierung durchgeführt. Die Ergebnisse der Aufnahmen sind der Anlage 1.1 zu ent- nehmen.

4.3.2 FFH-Arten nach Anhang II, IV und V der FFH-Richtlinie

Die folgende Tabelle beinhaltet die Arten des Anhangs II bzw. IV der FFH-Richtlinie, die im Standarddatenbogen (SDB) für das FFH-Gebiet (LAU 2020) aufgeführt werden.

Tabelle 3: Arten nach Anhang II bzw. IV der FFH-Richtlinie innerhalb des FFH-Gebietes „El- baue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (SDB; LAU 2020)

Arten nach Anhang II und IVFFH- Anh. IIFFH- Anh. IVStatusPop.- GrößeEHZ
Wissenschaftli-Deutscher Name
cher Name
Säugetiere
Barbastella barbastellusMopsfledermausxxrpB
Castor fiberBiberxxrcB
Eptesicus serotinusBreitflügelfledermausxrp-
Lutra lutraFischotterxxrpB
Myotis brandtiiGroße Bartfledermausxrp-
Myotis daubentoniiWasserfledermausxrp-
Myotis myotisGroßes MausohrxxrpB
Myotis mystacinusKleine Bartfledermausxrp-
Myotis nattereriFransenfledermausxrp-
Nyctalus leisleriKleiner Abendseglerxrp-
Nyctalus noctulaGroßer Abendseglerxrp-
Pipistrellus nathusiiRauhautfledermausxrp-
Pipistrellus pipistrellusZwergfledermausxrp-
Pipistrellus pygmaeusMückenfledermausxrp-
Plecotus auritusBraunes Langohrxrp-
Fische
Cobitis taeniaSteinbeißerxrcB
Lampetra fluviatilisFlussneunaugexmvB
Lampetra planeriBachneunaugexrpB
Leuciscus aspiusRapfenxrcB
Misgurnus fossilisSchlammpeitzgerxrrB
Rhodeus amarusBitterlingxrrB
Romanogobio belingiStromgründlingxrrB
Salmo salarLachsxmrB
Amphibien
Bombina bombinaRotbauchunkexxrcC
Bufotes viridisWechselkrötexrp-
Epidalea calamitaKreuzkrötexrp-
Hyla arboreaLaubfroschxrp-
Pelobates fuscusKnoblauchkrötexrp-

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Arten nach Anhang II und IVFFH- Anh. IIFFH- Anh. IVStatusPop.- GrößeEHZ
Wissenschaftli-Deutscher Name
cher Name
Pelophylax lessonaeKleiner Wasserfroschxrp-
Rana arvalisMoorfroschxrp-
Triturus cristatusKammmolchxxrrB
Reptilien
Lacerta agilisZauneidechsexrp-
Käfer
Cerambyx CerdoHeldbockxxrrA
Lucanus cervusHirschkäferxrrB
Osmoderma eremita*EremitxxrrA
Libellen
Aeshna viridisGrüne Mosaikjungferxrp-
Gomphus flavipesAsiatische Keiljungferxrp-
Leucorrhinia albifronsÖstliche Moosjungferxrp-
Ophiogomphus ceciliaGrüne FlussjungferxxrrB
Gefäßpflanzen
Jurinea cyanoides*Sand-SilberschartexxrcA
Legende: * = prioritäre Art; FFH-Anh. II = Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie; FFH-Anh. IV = Art nach Anhang IV der
FFH-Richtline; Status: r = resident, m = wandernde / rastende Tiere; Populationsgröße: c = häufig, große Population,
p = vorhanden (ohne Einschätzung), r = selten, mittlere bis kleine Population, v = sehr selten, sehr kleine Population,
Einzelindividuen; EHZ = Erhaltungszustand, A = sehr gut, B = gut, C = mittel bis schlecht

Einzelindividuen; EHZ = Erhaltungszustand, A = sehr gut, B = gut, C = mittel bis schlecht

Im Standarddatenbogen erfolgen außerdem Aussagen zu Arten des Anhangs V der FFH- Richtlinie innerhalb des FFH-Gebietes. Aus dem Anhang V werden unter den Amphibien, Teichfrosch (Pelophylax esculentus), Seefrosch (Pelophylax ridibundus) und Grasfrosch (Rana temporaria), unter den Fischen, die Barbe (Barbus barbus) sowie unter den Mollusken, die Weinbergschnecke (Helix pomatia) genannt. Alle angeführten Arten des Anhangs V sind im FFH-Gebiet als resident eingestuft. Zur Populationsgröße erfolgt keine nähere Angabe nur die generelle Aussage zum Vorkommen.

4.3.3 Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes

Durch einen Beschluss der Landesregierung vom 29.07.2014 sowie aufgrund des darauf ba- sierenden Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen- Anhalt wurde das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt aufgefordert, die noch nicht natio- nalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete mittels einer landesweit gültigen Verordnung unter Schutz zustellen. Mit der daraus resultierenden „Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000- Gebiete im Land Sachsen-Anhalt“ (N2000-LVO LSA) vom 20.12.2018 wurden 26 Europäische Vogelschutzgebiete gemäß Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) sowie 216 Gebiete von gemein- schaftlicher Bedeutung gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) in nationales Recht überführt sowie unter anderem verbindliche Schutz- und Erhaltungsziele für die entsprechen- den Gebiete formuliert. Zu den durch die N2000-LVO LSA rechtlich gesicherten Gebieten zählt auch das hier betrachtete FFH-Gebiet Nr. 50 „Elbaue zwischen Saalemündung und Magde- burg“.

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Allgemeine Schutz- und Erhaltungsziele Nach Kapitel 1 § 5 der N2000-LVO LSA, umfasst der allgemeine Schutzzweck für FFH-Ge- biete die Gewährleistung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 und die Wahrung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes

  1. der LRT gemäß Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenarten als maßgebliche Bestandteile der besonderen Schutzgebiete, ein- schließlich der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume im jeweiligen besonderen Schutzgebiet,

  2. der Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II FFH-RL als maßgebliche Bestandteile der besonderen Schutzgebiete, einschließlich der mit ihren Habitatflächen räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologi- schen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume im jeweiligen besonderen Schutzge- biet.

Die LRT und Arten sowie deren ökologischen Erfordernisse und erforderlichen Lebensraum- bestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand sind in § 2 der Anlage Nr. 2 der N2000- LVO LSA gelistet.

Gebietsbezogene Schutz- und Erhaltungsziele Die Formulierung gebietsbezogener Schutzzwecke und Bestimmungen für das FFH-Ge- biet Nr. 50 „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ erfolgte in den § 2 und 3 der Anlage Nr. 3.64 der N2000-LVO LSA. Diese werden nachfolgend dargestellt.

Der Schutzzweck des Gebietes umfasst ergänzend zu Kapitel 1 § 5 der N2000-LVO LSA:

(1) die Erhaltung des Abschnittes der Elbtalaue mit ihren gebietstypischen Lebensräumen, insbesondere des gebietsprägenden Flusslaufes einschließlich seiner Altwasser, der Hart- und Weichholzauenwälder, Staudenfluren, der frischen bis feuchten Grünländer sowie verschiedenen Magerstandorten mit Heiden, Sandtrockenrasen und kleinflächi- gen Binnendünen,

(2) die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbe- sondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile:

  1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL:

Prioritäre LRT:

6120*Trockene, kalkreiche Sandrasen
91E0*Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Al- nion incanae, Salicion albae)

Weitere LRT:

2310Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista
2330Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis
3150Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
3260Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion
3270Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.
6430Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

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6440Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii)
6510Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba offi- cinalis)
9170Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)
91F0Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxi- nus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)

einschließlich ihrer jeweiligen charakteristischen Arten, hier insbesondere o Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes), o Barbe (Barbus barbus), o Braunes Langohr (Plecotus auritus), o Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), o Eisvogel (Alcedo atthis), o Fransenfledermaus (Myotis nattereri), o Gehölz-Haarahlenläufer (Asaphidion curtum), o Graugans (Anser anser), o Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), o Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), o Großer Gelbschulter-Wanderläufer (Badister dorsiger), o Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis), o Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus), o Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), o Knäkente (Spatula querquedula), o Laubfrosch (Hyla arborea), o Löffelente (Spatula clypeata), o Mittelspecht (Dendrocoptes medius), o Moorfrosch (Rana arvalis), o Neuntöter (Lanius collurio), o Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), o Rohrweihe (Circus aeruginosus), o Schwarzmilan (Milvus migrans), o Sumpfwald-Enghalsläufer (Platynus livens), o Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), o Zauneidechse (Lacerta agilis), o Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus); konkrete Ausprägungen und Erhaltungszustände der LRT des Gebietes sind hierbei zu berücksichtigen,

  1. Arten gemäß Anhang II FFH-RL:

Prioritäre Arten: o *Eremit (Osmoderma eremita), o *Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides),

Weitere Arten: o Bachneunauge (Lampetra planeri), o Biber (Castor fiber), o Bitterling (Rhodeus amarus), o Fischotter (Lutra lutra), o Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), o Großes Mausohr (Myotis myotis), o Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), o Heldbock (Cerambyx cerdo), o Hirschkäfer (Lucanus cervus), o Kammmolch (Triturus cristatus), o Lachs (Salmo salar),

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o Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), o Rapfen (Leuciscus aspius), o Rotbauchunke (Bombina bombina), o Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), o Steinbeißer (Cobitis taenia), o Stromgründling (Romanogobio belingi).

Auf der Grundlage des § 2 der Anlage Nr. 2 der N2000-LVO LSA werden folgende Schutz- und Erhaltungsziele für die im FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ vorhandenen LRT und Arten formuliert:

für die LRT der Wälder (u. a. LRT 9170, 91E0*, 91F0):

Die Erhaltung oder Wiederherstellung

  • natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypischer Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 91E0* und 91F0 hinreichend hohe Wasserstände bzw. ggf. regelmäßig stattfindende Überflu- tungsereignisse), auf den Nährstoffhaushalt, auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand,

  • eines lebensraumtypisches Arteninventars,

  • eines hinreichend hohen Anteils an Alt- und Biotopbäumen,

  • eines hinreichend hohen Anteils an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z.B. ste- hendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und -außenrän- der, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen),

  • eines Mosaiks unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend ho- hen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung,

  • eines hinreichend hohen Anteils weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Be- stände,

für die LRT der Gewässer (u. a. LRT 3150, 3260, 3270):

Die Erhaltung oder Wiederherstellung

  • natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypischer Gewässerstrukturen und Standort- bedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie für die flie- ßenden bzw. periodisch fließenden LRT 3260 und 3270 günstige Strömungsverhält- nisse), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für die LRT geringerer Trophiestufen: LRT 3260), auf den ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (ins- besondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Ge- wässergrundes,

  • eines lebensraumtypischen Arteninventars in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation,

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für die LRT der Schwermetall-, Pionier-, Borstgras- und Kalkmagerrasen sowie der pe- ripannonischen Gebüsche (u. a. LRT 6120*):

Die Erhaltung oder Wiederherstellung

  • lebensraumtypischer Strukturen und Standortbedingungen,

  • eines lebensraumtypischen Arteninventars mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen,

  • lückiger, niedrigwüchsiger, besonnter Rasenstrukturen mit partiell vegetationsfreien Offenbodenstellen, höchstens geringen Streuauflagen und ggf. randlich thermophilen Saumstrukturen (LRT 6120*) und anstehendem Festgestein, in Kombination mit in Folge von Erosionsprozessen partiell vegetationsfreien Bereichen,

  • LRT-angepasster Bewirtschaftungsformen,

für die LRT der Dünen und trockenen Heiden (u. a. LRT 2310, 2330):

Die Erhaltung oder Wiederherstellung

  • natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypischer Strukturen und Standortbedingun- gen (insbesondere trockene, nährstoffarme, besonnte Dünen- und Sandstandorte mit charakteristischen Bodeneigenschaften),

  • eines lebensraumtypischen Arteninventars mit einem hohen Anteil konkurrenzschwa- cher Arten, insbesondere auch Kryptogamen,

  • der Präsenz der verschiedenen charakteristischen Altersstadien der LRT in Kombina- tion mit vegetationsfreien Rohböden und weiteren charakteristischen Biotopen sowie eingestreuten Sonderstrukturen,

  • LRT-angepasster Bewirtschaftungsformen,

für die LRT der Salz-, Frisch- und Feuchtwiesen (u. a. LRT 6440, 6510):

Die Erhaltung oder Wiederherstellung

  • natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypischer Strukturen und Standortbedingun- gen in Bezug auf den Wasserhaushalt (frische bis feuchte, für den LRT 6440 teilweise auch wechselfeuchte bzw. nasse Standortbedingungen), auf den Nährstoffhaushalt (teilweise für die LRT 6440 und 6510 nährstoffarme Standortbedingungen), auf die Sa- linität oder ggf. vorhandene Sonderstrukturen wie Solaustritte sowie auf typische Au- enstrukturen (für den LRT 6440),

  • von Grünlandbeständen mit niedriger bis mittlerer Wüchsigkeit, einem lebensraumty- pischen Arteninventar und einem hohen Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkur- renzschwacher Arten,

  • LRT-angepasster Bewirtschaftungsformen,

für den LRT der Hochstaudenfluren (LRT 6430):

Die Erhaltung oder Wiederherstellung

  • natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypischer Strukturen und Standortbedingun- gen, insbesondere in Bezug auf eine hinreichende Wasser- und Nährstoffversorgung, die Erhaltung der Oberflächenmorphologie der LRT-Standorte sowie angrenzender Bi- otope (Gewässer bzw. Waldsäume),

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  • eines lebensraumtypischen Arteninventars,

für die Fischarten (u. a. Bitterling, Lachs, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Strom- gründling), und die Rundmäuler (u. a. Bachneunauge, Flussneunauge):

Die Erhaltung oder Wiederherstellung

  • natürlicher oder naturnaher, schadstofffreier Habitate mit artspezifisch geeignet aus- geprägten Gewässer-, Ufer- und Vegetationsstrukturen (Gewässer charakterisiert ins- besondere durch einen guten ökologischen, trophischen und chemischen Zustand sowie für die Arten der Fließgewässer durch eine ökologische Durchgängigkeit),

für die Libellenarten (u. a. Grüne Keiljungfer):

Die Erhaltung oder Wiederherstellung

  • natürlicher oder naturnaher Habitate mit artspezifisch geeignet ausgeprägten Gewäs- ser- und Uferstrukturen (schadstofffreie, höchstens mesotrophe, mäßig fließende, ste- hende, moorige bis anmoorige Gewässer einschließlich gut ausgeprägter Ufer- und Gewässervegetation in Verbindung mit vegetationsfreien Wasserflächen),

für den Kammmolch und die Rotbauchunke:

Die Erhaltung oder Wiederherstellung

  • natürlicher oder naturnaher, nicht hypertropher, schadstofffreier, fischfreier bzw. -ar- mer Habitatgewässer mit artspezifisch geeignet ausgeprägten Gewässer-, Ufer- und Vegetationsstrukturen,

  • von störungsarmen Wanderkorridoren zwischen den Teillebensräumen, von geeigne- ten Winterquartieren im Umfeld der Reproduktionsgewässer sowie von nicht bzw. ex- tensiv genutzten Landlebensräumen,

für die xylobionten Käferarten (u. a. *Eremit, Heldbock, Hirschkäfer):

Die Erhaltung oder Wiederherstellung

  • eines hinreichenden Angebots an Habitatbäumen mit ausreichender Dimensionierung sowie unbeeinträchtigten Höhlen und Mulmkörpern,

  • eines hohen und dauerhaften Anteils an Alt- und ggf. Totholz sowie an Großhöhlen- und Uraltbäumen geeigneter Habitatbaumarten,

  • lichter Gehölzbestände mit geeigneten Habitatbäumen,

für den Biber und den Fischotter:

Die Erhaltung oder Wiederherstellung

  • natürlicher oder naturnaher Gewässer-, Ufer- und Ufervegetationsstrukturen, ein- schließlich eines umfassenden Angebotes an Weichhölzern,

  • unzerschnittener, störungsarmer Habitate und ggf. vernetzter Oberflächengewässer mit guter bis optimaler Gewässergüte,

für die Fledermausarten (u. a. Großes Mausohr, Mopsfledermaus):

Die Erhaltung oder Wiederherstellung

  • ausgedehnter, strukturreicher Laub(misch)wälder oder sonstiger artspezifisch geeig- neter Wald- bzw. Gehölzbestände (z. B. Hallenwälder, Streuobstwiesen) mit hohem Alt- und Totholzanteil,

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  • von geeigneten Leitstrukturen und von Jagdhabitaten, die lediglich einer extensiven Nutzung unterliegen,

  • des hinreichenden Vorhandenseins von Quartierbäumen (insbesondere (Alt-) Bäume mit Höhlen und Spaltenquartieren, Stammanrissen, stehendem Totholz und Totholz im Kronenbereich),

  • störungsarmer bzw. -freier natürlicher und anthropogener Quartiere mit geeigneten Strukturen und mikroklimatischen Bedingungen zur Nutzung als Wochenstuben-, Schwärm-, Zwischen-, Ausweich- oder Winterquartier,

  • wenig zersiedelter oder zerschnittener Landschaften zwischen den Habitaten,

für die Blütenpflanzenarten trockenerer Standorte (u. a. *Sand-Silberscharte):

Die Erhaltung oder Wiederherstellung

  • nährstoffarmer, trockener, besonnter Habitate mit geeigneter, habitatprägender und artverträglicher Nutzung sowie einer offenen bzw. lückigen, niedrigwüchsigen und ge- hölzfreien Vegetationsstruktur.

(1) Neben den allgemeinen Schutzbestimmungen gemäß Kapitel 2 § 6 der N2000-LVO LSA gelten für das FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ folgende ge- bietsbezogene Schutzbestimmungen:

  1. keine Veränderungen oder Störungen durch Handlungen aller Art im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue,

  2. kein Betreten von und keine Veränderungen an anthropogenen, nicht mehr in Nutzung befindlichen Objekten, die ein Zwischen-, Winter- oder Sommerquartier für Fleder- mäuse darstellen, insbesondere Bunker, Stollen, Keller, Schächte oder Eingänge in Steinbruchwände; eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 dieser Verordnung kann erteilt werden für notwendige Sicherungs- und Verwahrungsmaßnahmen,

  3. kein Befahren der Gewässer; freigestellt ist das Befahren der Bundeswasserstraße Elbe sowie das Befahren der in Detailkarte 159 dargestellten Elbeumflut.

(2) Für die Landwirtschaft gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 § 7 der N2000-LVO LSA:

  1. ohne jedwede Düngung auf den LRT 2310, 2330 und 6120*,

  2. ohne Düngung der LRT 6510 bzw. 6440 jeweils in der Ausprägung nährstoffreicher Standorte über die Nährstoffabfuhr i. S. d. DüV hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stick- stoff je Hektar je Jahr; die verschiedenen Ausprägungen ergeben sich aus der Darstel- lung in den Detailkarten zum FFH-Gebiet; freigestellt ist die Phosphor- sowie die Kalium-Düngung bis zur Versorgungsstufe B sowie eine Kalkung nach Bedarf entspre- chend einer vorherigen Bedarfsanalyse,

  3. Nutzung von Nachtpferchen auf den LRT 2310, 2330 und 6120* nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 dieser Verordnung,

  4. auf den LRT 6440 und 6510 die Einhaltung einer Nutzungspause von mindestens 7 Wochen zwischen 2 Mahdnutzungen; zur Verkürzung des Mahdintervalls kann eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 dieser Verordnung erteilt werden, wenn eine erhebliche betriebliche Betroffenheit besteht,

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  1. Winterweide mit Rindern auf den LRT 6440 und 6510 nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 dieser Verordnung,

  2. ohne das Ausbringen von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln auf einem 10 m breiten Pufferstreifen um Gewässer in den Vorkommensbereichen der Rotbauchunke; inner- halb dieser Pufferstreifen sind die Bestimmungen auf LRT-Flächen gemäß der Nrn. 1 und 2 nicht anzuwenden,

  3. in den Vorkommensbereichen der Rotbauchunke jährlich in der Zeit vom 01. März bis

  4. April und 15. September bis 31. Oktober jeweils ohne Einsatz von Mineraldünger sowie ohne Pflügen,

  5. in der Gemarkung Lübs außerhalb der Elbaue Beweidung oder Mahd sowie Maßnah- men zur Grünlandpflege (z. B. Walzen oder Schleppen) nur nach mindestens 2 Wo- chen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 dieser Verordnung und ohne jedwede Düngung auf Grünlandflächen; innerhalb der Gemarkung sind die Best- immungen gemäß der Nrn. 1 und 3 nicht anzuwenden.

(3) Für die Forstwirtschaft gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 § 8 der N2000-LVO LSA:

  1. nur einzelstammweise Nutzung, zeitlich gestaffelt und vorrangig zur Förderung der standorttypischen Gehölzzusammensetzung, in isolierten Beständen des LRT 91E0* mit einer Gesamtfläche kleiner 1 ha,

  2. Erhaltung eines für die LRT 91E0* und 91F0 typischen Wasserregimes,

  3. keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern.

(4) Für die Jagd gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 § 9 der N2000-LVO LSA:

  1. die Errichtung oder Erweiterung jagdlicher Anlagen auf den LRT 2310, 2330 und 6120* nur nach Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 dieser Verordnung,

  2. keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um er- kennbare Biberbaue oder Fischotterbaue,

  3. Jagdausübung auf Nutrias an Gewässern nur als Fallenjagd mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle; Jagdausübung auf Nutrias unter Nutzung von Schusswaffen aus- schließlich auf an Land befindliche Nutrias.

(5) Für die Gewässerunterhaltung gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 § 10 der N2000- LVO LSA:

  1. Mahd des LRT 6430 nur einmal jährlich und nicht vor dem 1. August,

  2. Belassen von Uferabbrüchen, soweit der ordnungsgemäße Wasserabfluss oder bauli- che Anlagen dadurch nicht beeinträchtigt werden,

  3. keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern.

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(6) Für die Angelfischerei gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 § 11 der N2000-LVO LSA:

  1. Besatzmaßnahmen in Standgewässern nur nach Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Ab- satz 2 dieser Verordnung,

  2. kein Fischen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue,

  3. kein Befahren der Gewässer; freigestellt ist das Befahren der Bundeswasserstraße Elbe sowie das Befahren der in Detailkarte 159 dargestellten Elbeumflut.

4.3.4 Funktionale Beziehungen des FFH-Gebietes zu anderen Natura 2000 Schutzgebieten

Mehr als 12 km stromabwärts der Eingriffsflächen grenzt das betroffene FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (FFH0050LSA) an das FFH-Gebiet „Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung“ (FFH0038LSA) sowie den zugehörigen Teilbereich des europäi- schen Vogelschutzgebietes „Elbaue Jerichow“ (SPA0011LSA) an. Stromaufwärts grenzt das FFH-Gebiet „Elbaue Steckby-Lödderitz“ (FFH0054LSA) mit dem zu- gehörigen Teilbereich des europäischen Vogelschutzgebietes „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (SPA0001LSA) an das betrachtete FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“. Die Eingriffsflächen liegen mehr als 24 km von der Grenze des FFH-Gebiets „Elbaue Steckby-Lödderitz“ entfernt. Im Stadtgebiet von Magdeburg, mehr als 1 km westlich der Eingriffsbereiche, grenzt zudem das FFH-Gebiet „Stromelbe im Stadtzentrum Magdeburg (FFH0174LSA) und bei Heyroths- berge, mehr als 5 km nordöstlich der Eingriffsbereiche, das FFH-Gebiet „Ehle zwischen Mö- ckern und Elbe“ (FFH0199LSA) an das FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg an. Zwischen den FFH-Gebieten besteht grundsätzlich eine prioritäre funktionale Beziehung über die Wasserverbindung der stromabwärts fließenden Elbe. Eine potenzielle Einflussnahme des Vorhabens auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete oder weiterer Gebiete im Umfeld wird auf- grund der Entfernung zum Vorhabengebiet sowie aufgrund der örtlich eng begrenzten Maß- nahmen ausgeschlossen.

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5 Vorkommen von prüfungsrelevanten Lebensraumtypen und Arten im

Bereich der HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1

Nachfolgend wird das Vorkommen der in Kapitel 4.3 aufgeführten Arten und Lebensraumty- pen, die aus dem Untersuchungsraum an den zu sanierenden Deichabschnitten bekannt sind, analysiert. Das Untersuchungsgebiet setzt sich aus dem geplanten Baufeld und den angren- zenden Flächen zusammen. Es werden dabei Abstände von bis zu 100 m von der Baufeld- grenze berücksichtigt.

5.1 Lebensraumtypen (LRT) im Untersuchungsgebiet

Zur Ermittlung der Biotop- und Lebensraumtypen wurde im Juli 2019 der floristische Artenbe- stand im Untersuchungsgebiet kartiert (vgl. IHU 2019). Dabei wurden sowohl die Deichbö- schungen als auch die angrenzenden Bereiche in einem Abstand von bis zu 100 m untersucht. Die Ergebnisse dieser floristischen Erfassung bildeten die Grundlage für die Darstellung der Biotop- und Lebensraumtypen. Eine kartografische Darstellung der Biotop- und Lebensraum- typen findet sich in Anlage 1.1. Die Einteilung und Verschlüsselung der Biotop- und Lebens- raumtypen basiert auf der „Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt, Teil Offenland“ (LAU 2010). Dementsprechend ergibt sich für die vorhabenbedingten Eingriffsflächen und die angrenzenden Flächen folgende Bestandssituation hinsichtlich der Lebensraumtypen des An- hangs I der FFH-Richtlinie.

Natürliche eutrophe Seen (LRT 3150) Dieser Gewässer-LRT umfasst nährstoffreiche Seen, Weiher, Altwässer, Teiche und tempo- räre Stillgewässer mit üppiger, z. T. mehrschichtiger sowie artenreicher Wasservegetation ein- schließlich ihrer Ufervegetation. Kennzeichnend ist dabei das Vorkommen untergetauchter Laichkrautgesellschaften und/oder freischwimmender Wasserpflanzengesellschaften (LAU 2010). Gemäß der Biotoptypenkartierung (IHU 2019) befindet sich ein LRT 3150-Gewässer im Deich- vorland des südlichen Sanierungsabschnittes. Dabei handelt es sich um den innerhalb des FFH-Gebietes zwischen Deich-km 40,60 und 40,97 gelegenen Bereich des als „Prester See“ bezeichneten Altarms der Elbe, welcher sich bei ca. Deich-km 40,97 dem wasserseitigen Deichfuß bis auf wenige Meter nähert.

Flüsse mit Schlammbänken (LRT 3270) Zu diesem Lebensraumtyp gehören natürliche und naturnahe Fließgewässer mit schlammigen Ufern bzw. Schlammbänken. Kennzeichnend ist das Vorkommen von einjähriger Vegetation (Pioniervegetation) auf zeitweise trockenfallenden schlammigen Ufern (Bidention p.p., Chenopodion rubri p.p.) (vgl. LAU 2010). Verbreitungsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt sind die vorwiegend sandigen Uferbereiche der Elbe. Zwischen Deich-km 41,70 und 42,13 wurde das Ufer der Alten Elbe Magdeburg laut Bestand- serfassung (IHU 2019) als LRT 3270 kartiert. Die als LRT 3270 eingestuften Flächen liegen innerhalb des FFH-Gebietes und haben einen Mindestabstand von 20 m zum Deich.

Feuchte Hochstaudenfluren (LRT 6430) Dieser LRT umfasst uferbegleitende Hochstaudenvegetation feuchter bis nasser, meist nähr- stoffreicher Standorte an Fließgewässern sowie feuchte Staudensäume der Wälder. Die Mehr- zahl der Pflanzengesellschaften dieses Lebensraumtyps kommt auch an anderen Standorten vor, z. B. am Rande von Hecken, Gebüschen, Feldgehölzen oder Entwässerungsgräben. Als LRT gelten jedoch nur Vorkommen an Waldrändern und Fließgewässern (LAU 2010). Entsprechend der Biotoptypenkartierung (IHU 2019) wurden zwei LRT 6430-Flächen im Deichvorland des Untersuchungsgebietes ausgewiesen. Die erste grenzt zwischen Deich-km 40,97 und 41,02 unmittelbar an den Deich. Die zweite Fläche verläuft zwischen Deich-km 41,20 und 41,42 entlang des wasserseitigen Deichfußes. Beide Flächen des LRT 6430 befin- den sich innerhalb des FFH-Gebietes.

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Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) Beim LRT 6440 handelt es sich um wechselnasse bis wechselfeuchte Auenwiesen aus dem Verband Deschampsion cespitosae (= Cnidion dubii), die vorwiegend subkontinental verbreitet sind und für gewöhnlich Brenndolde (Selinum dubium) enthalten (LAU 2010). Im Rahmen der Biotopkartierung (IHU 2019) wurde eine LRT 6440-Fläche im Deichvorland zwischen Deich-km 40,45 und 40,49 ausgewiesen. Diese befindet sich innerhalb des FFH- Gebietes und hat einen Mindestabstand von 30 m zum Deich.

Weichholzauenwälder an Fließgewässern (LRT 91E0*) Weichholzauenwälder treten in den Auen und Niederungen der Überschwemmungsbereiche größerer Flüsse auf und werden von Baumweiden (Salix spec.) dominiert. Sie gehören zu den prioritären Lebensraumtypen. Laut der Biotoptypenkartierung (IHU 2019) finden sich Weichholzauenwaldreste im Deichvor- land des Untersuchungsgebietes. Im südlichen Sanierungsabschnitt erstrecken sich Flächen des LRT 91E0* im Deichvorland zwischen Deich-km 40,51 und 40,76, zwischen Deich-km 40,79 und 40,97 sowie zwischen Deich-km 41,02 und 41,03 teilweise an den wasserseitigen Deichfuß angrenzend bzw. im Abstand von nur wenigen Metern zum Deich. Im nördlichen zu sanierenden Deichabschnitt verläuft zudem ein Weichholzauenwaldstreifen deichparallel zwi- schen Deich-km 41,22 und 42,20 und reicht stellenweise bis auf wenige Meter an den wasser- seitigen Deichfuß. Alle Weichholzauenwaldflächen im Untersuchungsgebiet liegen innerhalb des FFH-Gebietes.

5.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie charakteristische Arten der LRT im Untersuchungsgebiet

Entsprechend der faunistischen Kartierung (IHU 2019), den Daten von WEBER (2015), den Daten der Referenzstelle für Biberschutz (2019) sowie den Daten des Landesamtes für Um- weltschutz Sachsen-Anhalt (LAU 2018) ist im Bereich des betrachteten Planabschnittes zwi- schen Deich-km 40,4 bis 42,1 mit dem Vorkommen folgender Arten des Anhangs II der FFH- Richtlinie zu rechnen (vgl. Anlage 1.2 und 1.3)

5.2.1 Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Europäischer Biber (Castor fiber) Der Biber ist eine Art des Anhangs II, IV bzw. V der FFH-Richtlinie. Nach den Daten der Re- ferenzstelle für Biberschutz (2019) wurden mit Bezug zum Planungsabschnitt drei Reviere für die Art im Deichvorland ausgewiesen. Das erste Revier „Prester See“ umfasst die dauerhaft bzw. temporär wasserführenden Bereiche des Prester Sees sowie dessen unmittelbare Ufer- bereiche. Es beginnt südlich des betrachteten Sanierungsabschnittes und verläuft bis etwa Deich-km 40,70. Dieses Revier reicht im Planabschnitt teilweise bis auf den Deichkörper. Das zweite Biberrevier „Laafsbrücke Wasserfall“ beginnt ebenfalls südlich des Untersuchungsge- bietes und verläuft bis ca. Deich-km 41,55. Es schließt die Alte Elbe Magdeburg sowie deren Uferbereiche ein und grenzt zwischen Deich-km 41,15 bis 41,53 unmittelbar an den wasser- seitigen Deichfuß. Auch das dritte Revier „Alte Elbe nördlich Anna-Ebert-Brücke“ umfasst die Alte Elbe Magdeburg einschließlich ihrer unmittelbaren Uferbereiche. Es beginnt bei etwa Deich-km 42,08 und verläuft bis nördlich außerhalb des Untersuchungsgebietes. Dabei grenzt es ab ca. Deich-km 42,13 direkt an den Deich bzw. die höhergelegenen Uferbereiche. Nach den Daten von WEBER (2015) wurden in Teilbereichen der Reviere „Laafsbrücke Was- serfall“ und „Alte Elbe nördlich Anna-Ebert-Brücke“ eine Vielzahl von Kellen- und Fraßspuren des Bibers gefunden. Ein Biberbau innerhalb des Untersuchungsraumes ist nicht bekannt. Die nächstgelegene bekannte Biberburg befindet sich im Bereich der Alten Elbe Magdeburg, etwa 2 km nördlich des Planungsabschnittes (vgl. WEBER 2015). Die Hauptaktivitäten der Art kon- zentrieren sich auf die mit Strauchweiden bewachsenen und mittig im Flusslauf liegenden

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Sandbänke im nördlichen Teil der Alten Elbe Magdeburg, außerhalb des Untersuchungsge- bietes. Neben diesem Schwerpunktbereich im Nordteil der Alten Elbe Magdeburg haben die innerhalb des Untersuchungsraumes gelegenen Gewässerabschnitte, Uferzonen und Schilf- bereiche wichtige lokale und überregional verbindende Funktion in dem vom Biber genutzten Lebensraum und schützen die Art direkt vor anthropogenen Störungen sowie vor Prädations- druck. Insbesondere die Weichholzauenwaldreste und rhizomreichen Wasserpflanzengesell- schaften im Planungsraum dienen ganzjährig und in bestimmten sozialen artspezifischen Phasen als Nahrungsreservoirs und Schutzzonen (Migration, Revierausprägung/-verteidi- gung, Jungenaufzucht). Sie haben daher eine hohe funktionale Bedeutung innerhalb der vom Biber genutzten Biozönose. Das Deichvorland mit der Alten Elbe Magdeburg stellt somit einen bedeutenden Reproduktionsraum mit einer guten Habitatqualität sowie einen wichtigen Mig- rationskorridor der Art innerhalb des Stadtgebietes von Magdeburg dar.

Fischotter (Lutra lutra) Der Fischotter, eine Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, besiedelt strukturreiche Ufer und kann zahlreiche Baue oder Unterschlupfe in einem Revier bewohnen. Die Reviere der Männchen können entlang eines Flusslaufes bis zu 40 km und die der Weibchen bis zu 20 km lang sein. Im Rahmen der faunistischen Bestandserfassung (IHU 2019) konnten keine Nachweise für die Art im Vorhabenbereich erbracht werden. Laut Daten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU 2018) existiert ein Altnachweis des Fischotters, in Form von Kotspuren, am wasserseitigen Deichfuß bei Deich-km 41,3. Dieser stammt aus dem Jahr 2010. Ein wei- terer Nachweis der Art wurde im Jahr 2015 unweit des ersten Nachweises, auf der Sohl- schwelle des Cracauer Wehres erbracht (vgl. WEBER 2015). Baue der Art sind innerhalb des Vorhabengebietes nicht bekannt. Aufgrund der Habitatausstattung sowie der Nachweise ist jedoch davon auszugehen, dass der Fischotter das Deichvorland des Untersuchungsgebietes zumindest sporadisch als störungsarmen Migrationskorridor innerhalb Magdeburgs nutzt.

Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Im Rahmen der bioakustischen Transekterfassung (vgl. IHU 2019) wurden Vertreter der Mops- fledermaus im Bereich des Hochufers bei ca. Deich-km 42,15 bis 42,25 nachgewiesen. Zudem dürfte der Untersuchungsraum, aufgrund seiner Habitatausstattung mit teils älteren Laubge- hölzen sowie den vorhandenen Gewässern im Deichvor- bzw. Deichhinterland, sowohl im Hin- blick auf das Quartierangebot als auch im Hinblick auf die Eignung als Jagdterritorium eine erhöhte Bedeutung für die Art aufweisen. Zudem stellt die parallel zum nördlichen Sanierungs- abschnitt verlaufende Alte Elbe Magdeburg, gemäß den Ergebnissen der Fledermauserfas- sung (IHU 2019), eine bedeutende Leitlinie für Fledermäuse (Dunkelkorridor) innerhalb des Stadtgebietes dar.

5.2.2 Xylobionte Käfer des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Eremit (Osmoderma eremita) Beim Eremiten handelt es sich um eine prioritäre Art nach Anhang II bzw. IV der FFH-Richtli- nie. Im Rahmen der faunistischen Erfassungen (IHU 2019) wurden keine Vorkommen des Eremiten innerhalb des Untersuchungsbereiches ermittelt. Potenzielle Brutsubstrate (Alt- bäume mit mulmreichen Höhlungen) sind nur im Einzelfall vorhanden.

Heldbock (Cerambyx cerdo) Der Heldbock ist eine Art des Anhangs II bzw. IV der FFH-Richtlinie. Im Bereich des Untersu- chungsgebietes wurden im Rahmen der faunistischen Untersuchung (IHU 2019) keine Brut- bäume der Art festgestellt. Es wird daher nicht von aktuellen Vorkommen des Heldbocks im Planungsbereich ausgegangen.

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Hirschkäfer (Lucanus cervus) Der Hirschkäfer ist eine Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie. Im Rahmen der Erfassung xy- lobionter Käferarten wurden keine Nachweise des Hirschkäfers erbracht (vgl. IHU 2019). In- nerhalb des Untersuchungsgebietes sind für die Art geeignete Brutsubstrate (Altbäume mit Absterbeerscheinungen, Totholz, Stubben) und Totholzablagerungen kaum vorhanden. Zu- dem befindet sich das Vorland des Planungsbereiches im Überschwemmungsgebiet. Eine Entwicklung im Wurzel- bzw. im unteren Stammbereich der Bäume würde somit bei längeren Überschwemmungsphasen stark beeinträchtigt werden.

5.2.3 Fische und Rundmäuler des Anhangs II

Steinbeißer (Cobitis taenia) Der Steinbeißer ist ein stationärer, nachtaktiver Bodenfisch, der flache, schwach fließende so- wie stehende Gewässer besiedelt. Die Art ist stark an ein sandiges Substrat mit feinen, orga- nischen Beimengungen gebunden, worin sich der Fisch während des Tages und bei Gefahr eingräbt. Schlammige und grobkiesige Gewässer, anaerobe Substrate sowie schnell fließende Gewässer werden gemieden. Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind gemäß den abgefragten Daten des LAU (2018) Nachweise der Art aus der Alten Elbe Magdeburg bekannt. Dabei handelt es sich um Altnach- weise aus dem Zeitraum von 1997 bis 2015.

Rapfen (Leuciscus aspius) Der Rapfen besiedelt vornehmlich größere fließende Gewässer und breitere Flussabschnitte. Die Art ist in stehenden Gewässern und kleineren Fließgewässern in der Regel nur anzutref- fen, wenn diese in Verbindung mit den vorgenannten größeren Gewässern stehen. Bevorzugt kommt der Rapfen in der Barben- und Bleiregion größerer Flüsse und Ströme vor. Zur Repro- duktion benötigt er Kiesbetten in stärker strömendem Wasser. Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind gemäß den abgefragten Daten des LAU (2018) Nachweise der Art aus der Alten Elbe Magdeburg bekannt. Dabei handelt es sich um Altnach- weise aus dem Zeitraum von 1993 bis 2015. Ein weiterer Altnachweis des Rapfens stammt aus dem wasserseitig deichnahen Auenkolk bei Deich-km 40,65 bis 40,71 (vgl. LAU 2018).

Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) Der rheophile, nachtaktive Schlammpeitzger besiedelt Flussabschnitte mit schlammig-wei- chen Sohlsubstraten. Die Art ist gut an sauerstoffarme Wasserverhältnisse angepasst. Im Untersuchungsgebiet sind Altnachweise der Art innerhalb der Alten Elbe Magdeburg be- kannt (vgl. LAU 2018). Diese stammen aus den Jahren 1997 und 2015.

Bitterling (Rhodeus amarus) Der Bitterling lebt in kleinen Schwärmen in pflanzenbewachsenen Uferzonen stehender und langsam fließender Gewässer mit Schlamm- und Sandgrund wie Teiche, Weiher, Seen, Alt- wasser und in ruhigen Fluss- und Strombuchten der Brassenregion (GEBHARDT & NESS 1997). Die relativ kleine Art ist in ihrem Lebenszyklus an das Vorkommen von Wirtsmuscheln gebun- den. Als Wirtsmuscheln kommen Fluss-, Teich- oder Malermuscheln (Gattungen Unio, Ano- donta) in Frage. Innerhalb des Untersuchungsgebietes ist ein Altnachweis des Bitterlings aus der Alten Elbe Magdeburg bekannt (vgl. LAU 2018). Der Nachweis stammt aus dem Jahr 1999.

Stromgründling (Romanogobio belingi) Der rheophile Stromgründling besiedelt langsam bis mäßig schnell fließenden Tieflandflüsse. Die Art bevorzugt kiesig-sandigen Untergrund und ist oft weit vom Ufer entfernt zu finden. Im Untersuchungsgebiet sind Altnachweise der Art innerhalb der Alten Elbe Magdeburg be- kannt (vgl. LAU 2018). Diese stammen aus dem Zeitraum zwischen 1999 und 2005.

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Atlantischer Lachs (Salmo salar) Die Stromelbe stellt einen Migrationskorridor für Lachse der atlantischen Region dar. Die Adul- ten des anadromen Wanderfisches ziehen flussaufwärts zu den Laichhabitaten (flach über- strömte, grobkiesige Abschnitte in den Flussoberläufen) und stromabwärts als Jungfische zu den marinen Fressplätzen. Der Flussabschnitt im Untersuchungsgebiet dient somit in erster Linie als Wanderstrecke der Art zu ihren Laichplätzen bzw. zur Wanderung von den Aufwuchs- habitaten ins Meer. Für die ehemals verschollene bzw. ausgestorbene Art liegen nach Durchführung verschiede- ner großräumig angelegter Besatzprogramme inzwischen wieder Nachweise aus der Elbe vor. Nachweise aus dem Untersuchungsgebiet sind nicht bekannt. Laut den Daten des LAU (2018) existiert jedoch ein Altnachweis der Art aus dem Bereich der Stromelbe im Stadtgebiet von Magdeburg, mit welcher der Untersuchungsraum über die Alte Elbe Magdeburg räumlich ver- bunden ist. Dieser stammt aus dem Jahr 2004.

Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) Das Flussneunauge, die zweitgrößte heimische Rundmäulerart, gehört zu den anadromen Ar- ten. Die adulten Exemplare leben während ihrer Fressphase in den Küstenregionen der Meere und wandern zum Ablaichen in größere Flüsse auf. Die Laichplätze des Flussneunauges im Bereich der Elbe befinden sich, genauso wie die Aufwuchshabitate der Querder, überwiegend in den Flussmittel- bzw. Oberläufen von in die Stromelbe einmündenden Nebengewässern. Der Flussabschnitt im Untersuchungsgebiet dient somit in erster Linie als Wanderstrecke der Art zu ihren Laichplätzen bzw. zur Wanderung von den Aufwuchshabitaten ins Meer. Im Untersuchungsgebiet sind Altnachweise der Art innerhalb der Alten Elbe Magdeburg be- kannt (vgl. LAU 2018). Diese stammen aus dem Zeitraum zwischen 1992 und 2004.

5.2.4 Charakteristische Arten der LRT

Neben den Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ist innerhalb der Vorhabenbereiche bzw. daran angrenzend außerdem mit folgenden charakteristischen Arten der LRT zu rechnen.

Fledermäuse Im Rahmen der bioakustischen Transekterfassung (vgl. IHU 2019) wurden neben Vertretern der Anhang II-Art Mopsfledermaus (siehe oben) zudem die Arten Breitflügelfledermaus (Ep- tesicus serotinus), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pi- pistrellus nathusii), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) sowie Braunes und/oder Graues Langohr (Plecotus auritus / P. austriacus) sicher im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Weiterhin sind aufgrund der fest- gestellten Ortungslaute, welche nicht eindeutig zugeordnet werden konnten, Vorkommen der Arten Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) und/oder Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) im Untersuchungsraum möglich. Im Rahmen der Suche nach Bäumen, die aufgrund bestimmter Strukturen (Baumhöhlungen und/oder Fugen hinter Rindenablösungen) als mögliches Quartier von Fledermäusen in Be- tracht kommen, wurden unmittelbar entlang der zur Sanierung vorgesehenen Deichtrasse ins- gesamt fünf Bäume mit Quartierpotential für Fledermäuse festgestellt (vgl. IHU 2019; Anlage 1.3). Einer dieser Bäume wurde im südlichen Sanierungsabschnitt, wasserseitig des Deiches, bei ca. Deich-km 41,05 festgestellt. Der zweite Baum steht im Hochuferbereich am Bauanfang des nördlichen Sanierungsabschnittes. Die drei restlichen Bäume grenzen zwischen Deich- km 41,2 und 41,3 unmittelbar landseitig an den zu sanierenden Deich. Ein direkter Nachweis der Nutzung der ermittelten potenziellen Baumquartiere wurde zum Zeitpunkt der Erfassung nicht erbracht. Schwärmverhalten in der Morgendämmerung, welches auf eine Quartiernut- zung hindeutet, wurde im Rahmen der konkreten Überprüfung infrage kommender Bereiche nicht festgestellt (vgl. IHU 2019). Zusätzlich zu den fünf ermittelten potenziellen Quartierbäu- men an der Deichtrasse sind wasserseitig des zu sanierenden Deiches zahleiche Baumweiden vorhanden, die mehrheitlich potenzielle Quartierstrukturen aufweisen. Da die wasserseitigen

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Weiden im Rahmen des Vorhabens nicht beeinträchtigt werden sollen sowie aufgrund der ho- hen Anzahl an potenziellen Habitatbäumen erfolgte für diese allerdings keine einzelbaumbe- zogene Betrachtung und Bewertung. Zur Besiedlung durch Fledermäuse geeignete Gebäudestrukturen sind innerhalb der vorhabenbedingten Eingriffsflächen nicht vorhanden. Zusammenfassend dürfte der Untersuchungsraum, aufgrund seiner Habitatausstattung mit teils älteren Laubgehölzen und Gebäudestrukturen sowie den vorhandenen Gewässern im Deichvor- bzw. Deichhinterland, sowohl im Hinblick auf das Quartierangebot als auch im Hin- blick auf die Eignung als Jagdterritorium eine erhöhte Bedeutung für Fledermäuse aufweisen. Zudem stellt die parallel zum nördlichen Sanierungsabschnitt verlaufende Alte Elbe Magde- burg, gemäß den Ergebnissen der Fledermauserfassung (IHU 2019), eine bedeutende Leitli- nie für Fledermäuse (Dunkelkorridor) innerhalb des Stadtgebietes dar.

Amphibien Im Rahmen der faunistischen Erfassungen (IHU 2019) wurden Nachweise der Arten Kreuz- kröte (Epidalea calamita), Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) und Laubfrosch (Hyla ar- borea) innerhalb der Stillgewässer- und Röhrichtbereiche des wasserseitig deichnahen, als Prester See bezeichneten Elbaltarms zwischen Deich-km 40,40 bis 40,97 erbracht. Zusätzlich sind gemäß den abgefragten Daten des LAU (2018) sowie weiterer bekannter Untersuchun- gen (IHU 2008) Altnachweise der Arten Wechselkröte (Bufotes viridis) und Moorfrosch (Rana arvalis) aus dem Prester See bzw. dessen unmittelbaren Umfeld bekannt. Die ver- schiedenen Gewässerbereiche des Prester Sees im südlichen Sanierungsabschnitt können in ihrer Gesamtheit somit als Laichgewässer der Amphibien eingestuft werden. Die angrenzen- den Bereiche im Deichvorland sowie ggf. die Gärten im Deichhinterland dürften als Landle- bensraum der verschiedenen Arten dienen, sodass davon auszugehen ist, dass der südliche zu sanierende Deichabschnitt im Bereich des Prester Sees im Rahmen von Wanderungsbe- wegungen zumindest sporadisch von Amphibien gequert wird. Aus dem Bereich der Alten Elbe Magdeburg sind keine Amphibiennachweise bekannt. Diese ist aufgrund ihres Fischbesatzes sowie der vorhandenen Vorflut nicht als Laichgewässer für die oben genannten Amphibienarten geeignet.

Zauneidechse (Lacerta agilis) Im Rahmen der faunistischen Erfassungen (IHU 2019) wurde ein Einzelnachweis der Zau- neidechse im Bereich des südlichen, zu sanierenden Deiches bei ca. Deich-km 40,8 erbracht. Der Deich selbst wird aufgrund der im Umfeld vorhandenen Habitatstrukturen nicht als essen- zieller Lebensraum der Zauneidechse eingeschätzt. Aufgrund des Einzelnachweises ist aller- dings mit sporadischen Vorkommen der Art innerhalb der Eingriffsbereiche des südlichen Sanierungsabschnittes zu rechnen.

Neuntöter (Lanius collurio) Vom Neuntöter werden halboffene Flächen mit zumindest abschnittsweise gut strukturierten Bereichen besiedelt. Als Gebüschbrüter ist für die Art das Vorhandensein von verwilderten, lockeren Gebüschstrukturen mit überstehenden Ansitzwarten und ausgeprägten, langen Grenzlinien erforderlich. Die genutzten Reviere erstrecken sich häufig linear entlang von He- cken und Gehölzen. Eine Bedeutung hat die Verzahnung von Gebüschstrukturen mit den als Nahrungshabitat genutzten Gras- und Staudenfluren in deren Umfeld. Im Rahmen der avifaunistischen Erfassungen (IHU 2019) erfolgten keine Nachweise der Art. Laut den Daten des LAU (2018) existiert jedoch ein Altnachweis des Neuntöters aus dem Deichvorland des südlichen Sanierungsabschnittes bei ca. Deich-km 40,80. Dieser stammt aus dem Jahr 2010 und liegt mindestens 180 m vom Deich entfernt.

Schwarzmilan (Milvus migrans) Diese Greifvogelart besiedelt reich strukturierte Landschaften mit offenen und halboffenen Be- reichen. Die größte Siedlungsdichte der Art Schwarzmilan wird im Bereich von Flusstälern erreicht (WEBER et al. 2003). Bevorzugte Brutplätze bilden Randbereiche von Wäldern sowie Flurgehölze. Als Nahrungshabitat fungieren Wasserflächen, offenes Kulturland sowie Sied- lungsbereiche.

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Der Schwarzmilan wurde im April und Mai 2019 als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet erfasst. Horststandorte sind innerhalb des Vorhabengebietes nicht bekannt (vgl. IHU 2019, LAU 2018).

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6 Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutz- und Erhaltungsziele

6.1 Generelle Auswirkungen des Vorhabens

Die geplanten Eingriffe im Rahmen der Deichsanierung dienen dem Hochwasserschutz der Bürger sowie deren Sachgüter und Flächen im Stadtteil Magdeburg-Cracau. Um die ökologi- schen Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutz- und Erhaltungsziele des be- troffenen FFH-Gebietes zu ermitteln, wird unterschieden zwischen:

– anlagebedingten Auswirkungen, – baubedingten Auswirkungen und – betriebsbedingten Auswirkungen.

Die Unterscheidung nach bau, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen bietet die Mög- lichkeit, den zeitlichen Aspekt und somit die Nachhaltigkeit einzelner Beeinträchtigungen zu ermitteln. Anlagebedingte Auswirkungen umfassen dauerhafte Beeinträchtigungen, die mit der baulichen Veränderung der betrachteten Hochwasserschutzanlagen einhergehen. Baube- dingte (temporäre) Auswirkungen bedingen Veränderungen und Störungen des Naturhaushal- tes während der Umsetzung der Baumaßnahmen. Betriebsbedingte (wiederkehrende) Auswirkungen stellen Einflüsse durch Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an den Hochwasser- schutzanlagen dar.

6.1.1 Dauerhafte, anlagebedingte Wirkungen

Als dauerhafte, von der Anlage ausgehende Einflussgrößen wirken sich der Flächenverbrauch (und die damit verbundene Nutzungsänderung) sowie die Bodenversiegelung durch den Ein- bau der Spundwand und des Wühltierschutzes (Steinschüttung) am wasserseitigen Deichfuß, durch die Schaffung neuer (teil-)versiegelter Wegabschnitte (Verbreiterung des Deichkronen- weges, neue Deichüberfahrt, Wirtschaftsweg im Deichhinterland) sowie durch die dauerhaften Gehölzbeseitigungen auf dem Deich und im Deichhinterland auf die Faktoren Boden, Wasser, Flora und Fauna aus. Durch die Deichsanierung wird das bestehende Querprofil des Deiches verändert und mit der aus dem Boden ragenden Hochwasserschutzwand eine zusätzliche Wanderungsbarriere für bodengebundene Tiere geschaffen. Um die Barrierewirkung der Spundwand unter anderem für Herpeten abzuschwächen, sind bei ca. Deich-km 40,525, 40,625, 40,775, 40,925, 41,27, 41,52, 41,72 sowie 41,82 jeweils 1,5 m breite Öffnungen in der Spundwand vorgesehen, an denen bodenlebende Tiere die Hochwasserschutzwand queren können. Wasserseitig der Öff- nungen werden mit Grünland anzusäende Rampen mit einem Böschungsgefälle von maximal 1:2,5 errichtet, damit die Öffnungen von den Tieren problemlos erreicht werden können. Wei- terhin können die vorgesehenen Deichüberfahrten bei Deich-km 40,38, 41,06 und 42,05 sowie die wasserseitige Anrampung zum Kronenkontrollweg südlich der Rotehornbrücke von Herpe- ten und anderen bodengebundenen Tieren zur Querung des Deiches genutzt werden, sodass insgesamt nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen der faunistischen Wanderbewegungen im betrachteten Gebiet gerechnet wird. Auf einem kurzen Stück nahe des Hochuferbereiches im südlichen Sanierungsabschnitt (nörd- lich Deich-km 41,05) sowie im nördlichen Sanierungsabschnitt zwischen dem Hochufer im Sü- den bis ca. Deich-km 41,37 sollen aller Voraussicht nach Beleuchtungselemente im Bereich der Spundwand installiert werden, sodass es in diesen derzeit unbeleuchteten Bereichen künf- tig zu zusätzlichen Beeinträchtigungen für Fledermäuse kommt. Da diese Beeinträchtigungen einen relativ kleinen Bereich betreffen, die in den betroffenen Bereichen vorhandenen Bäume mit Quartierpotenzial für Fledermäuse ohnehin vorhabenbedingt beseitigt werden müssen und im Bereich der Alten Elbe Magdeburg ein breiter Dunkelkorridor als Hauptleitlinie im Stadtge- biet verbleibt, wird hierbei nicht von erheblichen Beeinträchtigungen für die Fledermäuse aus- gegangen.

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Zusammenfassend sind folgende anlagebedingten Auswirkungen zu erwarten:

  • Flächenumnutzung/(Teil-)Versiegelung zur Verbreiterung des neuen Deichkronenwe- ges, der neuen Deichüberfahrt sowie des landseitigen Wirtschaftsweges
  • Beeinträchtigung gewachsener Bodenstrukturen durch Bodenabtrag bzw. Bodenabla- gerung zur Anpassung der Deichkrone und Böschungen sowie durch Einbau eines Wühltierschutzes am wasserseitigen Deichfuß
  • Eingriff in das Drängewasser durch neue Spundwand
  • Beseitigung von Krautfluren, Bäumen und Sträuchern
  • Verstärkung des Zerschneidungseffektes, Schaffung einer zusätzlichen Wanderungs- barriere durch die aus dem Boden ragende Hochwasserschutzwand
  • Beeinträchtigung von Fledermäusen durch verstärkte Lichtbelastung im Bereich der neu zu installierenden Beleuchtungselemente am Deich

6.1.2 Baubedingte Auswirkungen

Zur Umsetzung der geplanten Maßnahme sind Gehölzbeseitigungen sowie Erd- und weitere Bauarbeiten im Bereich der bestehenden Deichtrasse erforderlich. Die bei diesen Arbeiten auftretenden Emissionen sind bedingt durch den Einsatz von teils schwerem Gerät, Maschinen und/oder Fahrzeugen vor allem Abgase, Staub und Lärm. Die dadurch hervorgerufenen Be- einträchtigungen sind zeitlich begrenzt und beschränken sich im Wesentlichen auf die unmit- telbaren Eingriffsflächen einschließlich der darin vorkommenden Floren- und Faunenelemente. Des Weiteren bestehen baubedingte Gefahren durch Leckagen an Baumaschinen und damit der Eintrag von Schadstoffen in Boden und Grundwasser. Diese potenziellen Beeinträchtigun- gen sind durch Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen zu verhindern. Dazu zählen der Einsatz von Baumaschinen und -geräten, die den gesetzlichen Wartungsvorschriften entspre- chen, die Anwendung des neuesten und umweltverträglichsten Standes der Technik bei der Bauausführung (z. B. Verwendung biologisch abbaubarer Hydrauliköle und Schmierstoffe) so- wie die Verwendung und Lagerung wassergefährdender Hilfs- und Betriebsmittel gemäß den gesetzlichen Auflagen und Sicherheitsvorschriften. Während der Arbeiten entstehen durch den Betrieb der Baufahrzeuge und -maschinen zeitlich begrenzte Geräuschimmissionen, Erschütterungen sowie visuelle Unruhe, die zu entspre- chenden baubedingten Vergrämungs- und Verschreckungseffekten für die örtliche Fauna füh- ren können. Da die zur Umsetzung des Vorhabens notwendigen Arbeiten allerdings nur während der Tagesstunden (max. 07:00 bis 18:00 Uhr) erfolgen sollen und die zum Einsatz kommenden Maschinen, in Bezug auf maximale Geräuschpegel den aktuellen Standards ent- sprechen, werden hierdurch keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Fauna erwartet. Weiterhin ist einschränkend festzuhalten, dass durch die Lage der Eingriffsflächen innerhalb des Stadtgebietes von Magdeburg, zumindest in Teilbereichen, bereits eine deutli- che Vorbelastung hinsichtlich der Geräuschemissionen und visueller Unruhe (Fahrrad- und Fußgängerverkehr auf dem Deich, angrenzender Straßenverkehr) im Bereich des zu sanie- renden Deiches besteht. Die zu erwartenden baubedingten Staubemissionen sind in ihrer Wirkung räumlich sehr eng begrenzt. Sie beschränken sich größtenteils auf die Deichtrasse und sind kaum quantifizierbar. Die aus den Verbrennungsmotoren der Arbeitsmittel emittierten Schadstoffe Staub (Ruß), CO, NO und SO werden sich, nach allgemeinen Erfahrungen aus dem Bereich der Beurteilung x 2 von Verkehrsemissionen, aufgrund der geringen Quellhöhe und der sehr geringen Massen- ströme ebenfalls nicht wesentlich über die unmittelbaren Eingriffsflächen hinaus auswirken. Durch die erforderlichen Transport- und sonstigen Anfahrten zur Vorhabenfläche kann eine geringfügig erhöhte Frequentierung der zuführenden Wege und Straßen erforderlich sein, die jedoch nicht wesentlich über den bereits bestehenden Verkehr hinausgehen wird. Durch den erforderlichen Transportverkehr sind somit keine relevanten grenzwertüberschreitenden Lärm- und Abgasemissionen für die angrenzenden Flächen zu erwarten.

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Zusammenfassend sind folgende baubedingte Auswirkungen zu erwarten: – zeitlich begrenzte Lärm-, Abgas- und Staubemissionen sowie Erschütterungen durch die Bautätigkeit und den Transportverkehr – geringfügige Bodenverdichtung durch Maschineneinsatz – zeitweilige Bodenentnahme und -ablagerung, Beeinträchtigung gewachsener Boden- strukturen im Bereich von lediglich baubedingt in Anspruch genommenen Flächen – zeitweilige Beseitigung bzw. Beeinträchtigung bestehender Vegetation in der Kraut- schicht von lediglich baubedingt in Anspruch genommenen Flächen – mögliche kurzzeitige Vergrämungs- und Verschreckungseffekte faunistischer Arten, Ausweichmöglichkeiten bestehen

6.1.3 Betriebsbedingte Auswirkungen

Betriebsbedingte Auswirkungen des Vorhabens, die erheblich über die derzeit bereits erfol- genden Arbeiten zur Pflege und Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen hinausgehen, sind nicht zu erwarten.

Zusammenfassend sind folgende betriebsbedingte Auswirkungen zu erwarten: – zeitlich begrenzte Lärm- und Abgasemissionen im Rahmen der Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen am Deich – Bodenverdichtung durch den Einsatz von Pflegemaschinen – mögliche kurzzeitige Vergrämungs- und Verschreckungseffekte faunistischer Arten im Rahmen der Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen am Deich, Ausweichmöglichkei- ten bestehen

6.2 Auswirkungen auf Lebensraumtypen (LRT)

Im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen wird nicht unmittelbar in die im FFH-Gebiet vor- handenen Lebensraumtypen eingegriffen. Es werden daher durch die geplanten Maßnahmen keine anlagebedingten Auswirkungen für die Lebensraumtypen des FFH-Gebietes erwartet. Für Lebensraumtypen, die relativ nah am Deich bzw. am Baubereich liegen, kann es zu indi- rekten baubedingten Beeinträchtigungen z. B. durch Staub und Abgase kommen, welche je- doch aufgrund der zeitlichen und engen räumlichen Begrenzung der zu erwartenden Auswirkungen nicht als erheblich eingeschätzt werden Beeinträchtigungen der LRT sollen, soweit möglich, vermieden werden, indem diese natur- schutzfachlich wertvollen Bereiche besonders kenntlich gemacht werden.

Dies betrifft folgende Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes, angrenzend an den Deichfuß oder in der Nachbarschaft zum Deich:

  • Weichholzauenwald (LRT 91E0*) im Abschnitt Deich-km 40,51 bis 40,76, wasserseitig grenzen Flächen des LRT an den Deichfuß bzw. verlaufen wenige Meter vom Deich entfernt
  • Weichholzauenwald (LRT 91E0*) im Abschnitt Deich-km 40,79 bis 40,97, wasserseitig grenzen Flächen des LRT an den Deichfuß bzw. verlaufen wenige Meter vom Deich entfernt
  • natürlicher eutropher See (LRT 3150) im Abschnitt Deich-km 40,90 bis 40,97, wasser- seitig verlaufen Flächen des LRT in Deichnähe
  • feuchte Hochstaudenfluren (LRT 6430) im Abschnitt Deich-km 40,97 bis 41,02, wasser- seitig grenzen Flächen des LRT an den Deichfuß
  • Weichholzauenwald (LRT 91E0*) im Abschnitt Deich-km 41,02 bis 41,03, wasserseitig grenzen Flächen des LRT an den Deichfuß

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  • feuchte Hochstaudenfluren (LRT 6430) im Abschnitt Deich-km 41,20 bis 41,42, wasser- seitig grenzen Flächen des LRT an den Deichfuß
  • Weichholzauenwald (LRT 91E0*) im Abschnitt Deich-km 41,22 bis 42,13, wasserseitig verlaufen Flächen des LRT wenige Meter vom Deich entfernt

Da davon auszugehen ist, dass nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme die Pflege des Deiches unverändert durch eine Mahd und/oder eine Beweidung erfolgen wird, werden keine zusätzlichen betriebsbedingten Beeinträchtigungen der LRT innerhalb des FFH-Gebietes er- wartet.

Außerhalb des FFH-Gebietes sind keine Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet vorhan- den. Es sind daher keine anlage-, bau- oder betriebsbedingten Auswirkungen für LRT außer- halb des FFH-Gebietes zu erwarten.

Tabelle 4: Auswirkungen auf die Lebensraumtypen

LRTLageArt der Auswirkung
LRT 91E0*Deich-km 40,51 bis 40,76, wasserseitig, an den Deich- fuß angrenzend bzw. wenige Meter vom Deich entfernt (in- nerhalb des FFH-Gebietes)baubedingte Beeinträchtigungen: - Beeinträchtigungen durch Staub oder Ab- gase im Rahmen der geplanten Maßnah- men möglich
LRT 91E0*Deich-km 40,79 bis 40,97, wasserseitig, an den Deich- fuß angrenzend bzw. wenige Meter vom Deich entfernt (in- nerhalb des FFH-Gebietes)baubedingte Beeinträchtigungen: - Beeinträchtigungen durch Staub oder Ab- gase im Rahmen der geplanten Maßnah- men möglich
LRT 91E0*Deich-km 41,02 bis 41,03, wasserseitig, an den Deich- fuß angrenzend (innerhalb des FFH-Gebietes)baubedingte Beeinträchtigungen: - Beeinträchtigungen durch Staub oder Ab- gase im Rahmen der geplanten Maßnah- men möglich
LRT 91E0*Deich-km 41,22 bis 42,13, wasserseitig, wenige Meter vom Deich entfernt (innerhalb des FFH-Gebietes)baubedingte Beeinträchtigungen: - Beeinträchtigungen durch Staub oder Ab- gase im Rahmen der geplanten Maßnah- men möglich
LRT 3150Deich-km 40,90 bis 40,97, wasserseitig, in Deichnähe verlaufend (innerhalb des FFH-Gebietes)baubedingte Beeinträchtigungen: - Beeinträchtigungen durch Staub oder Ab- gase im Rahmen der geplanten Maßnah- men möglich
LRT 6430Deich-km 40,97 bis 41,02, wasserseitig, an den Deich- fuß angrenzend (innerhalb des FFH-Gebietes)baubedingte Beeinträchtigungen: - Beeinträchtigungen durch Staub oder Ab- gase im Rahmen der geplanten Maßnah- men möglich
LRT 6430Deich-km 41,20 bis 41,42, wasserseitig, an den Deich- fuß angrenzend (innerhalb des FFH-Gebietes)baubedingte Beeinträchtigungen: - Beeinträchtigungen durch Staub oder Ab- gase im Rahmen der geplanten Maßnah- men möglich

6.3 Auswirkungen auf Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie charak- teristische Arten der LRT

Die nachfolgenden Betrachtungen beziehen sich auf die im Rahmen der faunistischen Erfas- sungen (IHU 2019) nachgewiesenen Vorkommen von Anhang II-Arten der FFH-Richtlinie und der charakteristischen Arten der LRT sowie auf die Vorkommen, die laut den Daten von WEBER (2015), den Daten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU 2018) sowie den Daten der Referenzstelle für Biberschutz im Land Sachsen-Anhalt (2019) im Untersuchungs- gebiet festgestellt wurden.

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Für die im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sind folgende Auswirkungen durch das betrachtete Vorhaben zu erwarten.

6.3.1 Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Europäischer Biber (Castor fiber) Gemäß den Daten der Referenzstelle für Biberschutz (2019) nutzt die Art die Gewässer- und Uferbereiche der Alten Elbe Magdeburg und des Prester Sees sowie daran angrenzende Flä- chen im Deichvorland des Planungsgebietes als Lebensraum. Die bekannten Reviere reichen bei Deich-km 40,40 bis 40,70, bei Deich-km 41,15 bis 41,53 sowie bei Deich-km 42,13 bis 42,15 bis an den wasserseitigen Deichfuß. Biberbaue oder Dämme sind innerhalb des Unter- suchungsraumes nicht bekannt. Ansiedlungen des Bibers unmittelbar am Deich werden auf- grund der vorhandenen Störquellen (Fahrradfahrer, Hundespaziergänger, Straßenverkehr im Deichhinterland) als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. In die vorhandenen Biberreviere selbst wird im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen nicht unmittelbar eingegriffen, sodass vorhabenbedingte Schädigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Art ausgeschlossenen werden können. Da die Arbeiten zur HWSB Magde- burg-Cracau in den Tagesstunden (max. 07:00 bis 18:00 Uhr) stattfinden sollen (Minderungs- maßnahme M2; vgl. IHU 2025a), sind zudem keine direkten Schädigungen von Vertretern der nacht- und dämmerungsaktiven Art durch die Bauarbeiten bzw. durch den Baustellenverkehr zu erwarten. Im Rahmen der Bauarbeiten sind potenzielle Störungen der im Gebiet gegebenenfalls anwe- senden Biber möglich. Diese werden jedoch nicht als erheblich eingestuft, da die von den Baumaßnahmen ausgehenden Reize eine relativ enge räumliche Begrenzung aufweisen und im Umfeld der geplanten Eingriffe keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Bibers bekannt sind. Weiterhin erfolgen die Bauarbeiten ausschließlich während der Tagesstunden und nicht während der Hauptaktivitätszeit der Art (Dämmerung und Nacht). Da zudem genügend gleich- wertige Ausweichmöglichkeiten im Umfeld des Planungsgebietes bestehen, werden erhebli- chen Störungen der Art weitgehend ausgeschlossen. Die künftig aus dem Boden ragende Hochwasserschutzwand stellt eine Wanderungsbarriere für den Biber dar. Erhebliche anlagebedingte Beeinträchtigungen der Art werden hierdurch allerdings nicht erwartet, da für die Herpeten in regelmäßigen Abständen Öffnungen in der Spundwand vorgesehen sind, an denen auch Biber die Hochwasserschutzwand künftig que- ren können. Zusätzlich können Vertreter der Art auch die vorgesehenen Deichüberfahrten und Deichrampen zur Querung des Deiches nutzen. Einschränkend ist zudem festzuhalten, dass im gesamten Hinterland des zu sanierenden Deichabschnittes die städtischen Siedlungsbe- reiche des Magdeburger Stadtteils Cracau unmittelbar an den landseitigen Deichfuß angren- zen und landseitig im Umfeld keine zur Besiedlung durch den Biber geeigneten Gewässer bestehen, weshalb aller Voraussicht nach nicht davon auszugehen ist, dass der Deich in die- sem Abschnitt, im Rahmen von Wanderungsbewegungen, durch die Art gequert wird. Eine negative Beeinflussung der Habitatbedingungen innerhalb des Vorhabengebietes, die zu einer Herabstufung des Erhaltungszustandes führen würde, oder eine negative Beeinflussung des Gesamterhaltungszustands der Biberpopulation im FFH-Gebiet, ist durch die geplanten Eingriffe sowie aufgrund der genannten Minderungsmaßnahme M2 insgesamt nicht zu erwar- ten.

Fischotter (Lutra lutra) Baue der Art sind innerhalb des Vorhabengebietes nicht bekannt. Aufgrund der Habitataus- stattung sowie der bekannten Altnachweise ist jedoch davon auszugehen, dass der Fischotter das Deichvorland des Untersuchungsgebietes im Rahmen von Wanderungsbewegungen als störungsarmen Migrationskorridor innerhalb des Stadtgebiets von Magdeburgs zumindest sporadisch nutzt. Die geplanten Eingriffsbereiche beschränken sich auf die Deichtrasse sowie das Deichhinter- land, sodass vorhabenbedingte Schädigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des

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Fischotters auszuschließen sind. Da die Arbeiten zur HWSB Magdeburg-Cracau in den Ta- gesstunden (max. 07:00 bis 18:00 Uhr) stattfinden sollen (Minderungsmaßnahme M2; vgl. IHU 2025a), sind zudem keine direkten Schädigungen von Vertretern der nacht- und dämmerungs- aktiven Art durch die Bauarbeiten bzw. durch den Baustellenverkehr zu erwarten. Im Rahmen der Bauarbeiten sind potenzielle Störungen der im Gebiet gegebenenfalls anwe- senden Fischotter möglich. Diese werden jedoch nicht als erheblich eingestuft, da die von den Baumaßnahmen ausgehenden Reize eine relativ enge räumliche Begrenzung aufweisen und im Umfeld der geplanten Eingriffe keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Fischotters be- kannt sind. Weiterhin erfolgen die Bauarbeiten ausschließlich während der Tagesstunden und nicht während der Hauptaktivitätszeit der Art (Dämmerung und Nacht). Da zudem genügend gleichwertige Ausweichmöglichkeiten im Umfeld des Planungsgebietes bestehen, werden er- heblichen Störungen der Art weitgehend ausgeschlossen. Die künftig aus dem Boden ragende Hochwasserschutzwand stellt eine Wanderungsbarriere für den Fischotter dar. Erhebliche anlagebedingte Beeinträchtigungen der Art werden hier- durch allerdings nicht erwartet, da für die Herpeten in regelmäßigen Abständen Öffnungen in der Spundwand vorgesehen sind, an denen auch Fischotter die Hochwasserschutzwand künf- tig queren können. Zusätzlich können Vertreter der Art auch die vorgesehenen Deichüberfahr- ten und Deichrampen zur Querung des Deiches nutzen. Einschränkend ist zudem festzuhalten, dass im gesamten Hinterland des zu sanierenden Deichabschnittes die städti- schen Siedlungsbereiche des Magdeburger Stadtteils Cracau unmittelbar an den landseitigen Deichfuß angrenzen und landseitig im Umfeld keine zur Besiedlung durch den Fischotter ge- eigneten Gewässer bestehen, weshalb aller Voraussicht nach nicht davon auszugehen ist, dass der Deich in diesem Abschnitt, im Rahmen von Wanderungsbewegungen, durch die Art gequert wird. Eine negative Beeinflussung der Habitatbedingungen innerhalb des Vorhabengebietes, die zu einer Herabstufung des Erhaltungszustandes führen würde, oder eine negative Beeinflussung des Gesamterhaltungszustands der Fischotterpopulation im FFH-Gebiet, ist durch die geplan- ten Eingriffe sowie aufgrund der genannten Minderungsmaßnahme M2 insgesamt nicht zu erwarten.

Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Im Rahmen des Vorhabens müssen Gehölze auf dem Deich sowie im Deichhinterland besei- tigt werden, darunter auch die im nördlichen Sanierungsabschnitt zwischen Hochufer und Deich-km 41,3 festgestellten Bäume mit Quartierpotenzial für Fledermäuse. Um direkte Schä- digungen von Vertretern der Mopsfledermaus im Rahmen der geplanten Gehölzbeseitigungen vollkommen auszuschließen, sollen die vorhabenbedingt zu beseitigenden Bäume vor der Fäl- lung nochmals auf eine Besiedlung durch Fledermäuse bzw. auf für Fledermäuse geeignete Quartiere untersucht werden, die sich in der Zwischenzeit entwickelt haben könnten (Vermei- dungsmaßnahme V7). Eventuell gefundene Exemplare sind umzusiedeln. Nachfolgend sind die kontrollierten Höhlen und Spalten gegebenenfalls vorsorglich zu verschließen, um eine Besiedlung vor den Fällmaßnahmen auszuschließen. Die erforderliche Beseitigung von Ge- hölzen wird zudem im Zeitraum von Oktober bis einschließlich Februar erfolgen (Minderungs- maßnahme M4), sodass Störungen von Sommerquartieren (Fortpflanzungsstätten) im Rahmen der Fällarbeiten auszuschließen sind. Erhebliche Beeinträchtigungen des Fleder- mauslebensraumes werden aufgrund der erforderlichen Gehölzbeseitigungen nicht erwartet, da insbesondere im Bereich der Weich- und Hartholzauenwaldreste im Deichvorland des Un- tersuchungsgebietes eine große Anzahl an Bäumen mit Quartierpotenzial verbleibt. Mit einem erheblichen Verlust von Leitlinien oder Anflugtrittsteinen ist durch die kleinflächigen, vorhaben- bedingten Gehölzbeseitigungen ebenfalls nicht zu rechnen. Zur Besiedlung durch die Mops- fledermaus geeignete Gebäudestrukturen sind innerhalb der vorhabenbedingten Eingriffsflächen nicht vorhanden. Aufgrund der relativen Nähe einiger der potenziellen Quartierbäume zum Baufeld, kann es im Rahmen der Baumaßnahmen zu baubedingten Beeinträchtigungen (z. B. durch akustische Beeinflussungen) der potenziell vorhandenen Quartiere kommen. Eine erhebliche Beeinträch- tigung, die zu einer Herabstufung des Erhaltungszustandes führen würde, ist durch die ge- planten Eingriffe jedoch nicht zu erwarten, da die von den Baumaßnahmen ausgehenden

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Reize eine relativ enge zeitliche und räumliche Begrenzung aufweisen. Die ausschließlich tagsüber stattfindenden Bauarbeiten (Minderungsmaßnahme M2) bewirken zudem keine Be- hinderung für die während der Dämmerung und Nacht jagende Art. Auf einem kurzen Stück nahe des Hochuferbereiches im südlichen Sanierungsabschnitt (nörd- lich Deich-km 41,05) sowie im nördlichen Sanierungsabschnitt zwischen dem Hochufer im Sü- den bis ca. Deich-km 41,37 sollen aller Voraussicht nach Beleuchtungselemente im Bereich der Spundwand installiert werden, sodass es in diesen derzeit unbeleuchteten Bereichen künf- tig zu zusätzlichen Beeinträchtigungen für Fledermäuse kommt. Da diese Beeinträchtigungen einen relativ kleinen Bereich betreffen, die in den betroffenen Bereichen vorhandenen Bäume mit Quartierpotenzial für Fledermäuse ohnehin vorhabenbedingt beseitigt werden müssen und im Bereich der Alten Elbe Magdeburg ein breiter Dunkelkorridor als Hauptleitlinie im Stadtge- biet verbleibt, wird hierbei nicht von erheblichen Beeinträchtigungen für die Mopsfledermaus ausgegangen. Eine negative Beeinflussung der Habitatbedingungen innerhalb des Vorhabengebietes, die zu einer Herabstufung des Erhaltungszustandes führen würde, oder eine negative Beeinflussung des Gesamterhaltungszustands der Mopsfledermauspopulation im FFH-Gebiet, ist durch die geplanten Eingriffe sowie aufgrund der genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen insgesamt nicht zu erwarten.

6.3.2 Xylobionte Käfer des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Eremit (Osmoderma eremita), Heldbock (Cerambyx cerdo), Hirschkäfer (Lucanus cer- vus) Im Rahmen der faunistischen Erfassungen wurden keine Hinweise auf ein Vorkommen der xylobionten Käferarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im Untersuchungsgebiet gefunden. Potenziell geeignete Habitatbäume bzw. Habitatstrukturen der verschiedenen Arten (Altbäume mit mulmreichen Höhlungen, Altbäume mit Absterbeerscheinungen, Totholz, Stubben) werden im Rahmen der geplanten Maßnahmen nicht beseitigt. Es wird daher nicht mit anlage-, bau- oder betriebsbedingten Beeinträchtigungen für xylobionte Käferarten des Anhangs II gerech- net.

6.3.3 Fische und Rundmäuler des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Im Rahmen des Vorhabens wird nicht in Gewässer oder deren unmittelbare Uferbereiche ein- gegriffen, sodass anlage-, bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen für die im FFH-Ge- biet vorkommenden Fische und Rundmäuler des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie für deren Lebensräume insgesamt ausgeschlossen werden können.

6.3.4 Charakteristische Arten der LRT

Für die charakteristischen Arten der LRT (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) wird von folgender Prognose der Beeinträchtigungen ausgegangen.

Fledermäuse Im Rahmen des Vorhabens müssen Gehölze auf dem Deich sowie im Deichhinterland besei- tigt werden, darunter auch die im nördlichen Sanierungsabschnitt zwischen Hochufer und Deich-km 41,3 festgestellten Bäume mit Quartierpotenzial für Fledermäuse. Um direkte Schä- digungen von Vertretern der Artengruppe im Rahmen der geplanten Gehölzbeseitigungen voll- kommen auszuschließen, sollen die vorhabenbedingt zu beseitigenden Bäume vor der Fällung nochmals auf eine Besiedlung durch Fledermäuse bzw. auf für Fledermäuse geeignete Quar- tiere untersucht werden, die sich in der Zwischenzeit entwickelt haben könnten (Vermeidungs- maßnahme V7). Eventuell gefundene Exemplare sind umzusiedeln. Nachfolgend sind die

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kontrollierten Höhlen und Spalten gegebenenfalls vorsorglich zu verschließen, um eine Be- siedlung vor den Fällmaßnahmen auszuschließen. Die erforderliche Beseitigung von Gehöl- zen wird zudem im Zeitraum von Oktober bis einschließlich Februar erfolgen (Minderungsmaßnahme M4), sodass Störungen von Sommerquartieren (Fortpflanzungsstät- ten) im Rahmen der Fällarbeiten auszuschließen sind. Erhebliche Beeinträchtigungen des Fle- dermauslebensraumes werden aufgrund der erforderlichen Gehölzbeseitigungen nicht erwartet, da insbesondere im Bereich der Weich- und Hartholzauenwaldreste im Deichvorland des Untersuchungsgebietes eine große Anzahl an Bäumen mit Quartierpotenzial verbleibt. Mit einem erheblichen Verlust von Leitlinien oder Anflugtrittsteinen ist durch die kleinflächigen, vorhabenbedingten Gehölzbeseitigungen ebenfalls nicht zu rechnen. Zur Besiedlung durch Fledermäuse geeignete Gebäudestrukturen sind innerhalb der vorhabenbedingten Eingriffs- flächen nicht vorhanden. Aufgrund der relativen Nähe einiger der potenziellen Quartierbäume zum Baufeld, kann es im Rahmen der Baumaßnahmen zu baubedingten Beeinträchtigungen (z. B. durch akustische Beeinflussungen) der potenziell vorhandenen Quartiere kommen. Eine erhebliche Beeinträch- tigung, die zu einer Herabstufung des Erhaltungszustandes führen würde, ist durch die ge- planten Eingriffe jedoch nicht zu erwarten, da die von den Baumaßnahmen ausgehenden Reize eine relativ enge zeitliche und räumliche Begrenzung aufweisen. Die ausschließlich tagsüber stattfindenden Bauarbeiten (Minderungsmaßnahme M2) bewirken zudem keine Be- hinderung für die während der Dämmerung und Nacht jagende Artengruppe. Auf einem kurzen Stück nahe des Hochuferbereiches im südlichen Sanierungsabschnitt (nörd- lich Deich-km 41,05) sowie im nördlichen Sanierungsabschnitt zwischen dem Hochufer im Sü- den bis ca. Deich-km 41,37 sollen aller Voraussicht nach Beleuchtungselemente im Bereich der Spundwand installiert werden, sodass es in diesen derzeit unbeleuchteten Bereichen künf- tig zu zusätzlichen Beeinträchtigungen für Fledermäuse kommt. Da diese Beeinträchtigungen einen relativ kleinen Bereich betreffen, die in den betroffenen Bereichen vorhandenen Bäume mit Quartierpotenzial für Fledermäuse ohnehin vorhabenbedingt beseitigt werden müssen und im Bereich der Alten Elbe Magdeburg ein breiter Dunkelkorridor als Hauptleitlinie im Stadtge- biet verbleibt, wird hierbei nicht von erheblichen Beeinträchtigungen für die betrachtete Arten- gruppe ausgegangen. Eine negative Beeinflussung der Habitatbedingungen innerhalb des Vorhabengebietes, die zu einer Herabstufung des Erhaltungszustandes führen würde, oder eine negative Beeinflussung des Gesamterhaltungszustands der Fledermauspopulationen im FFH-Gebiet, ist durch die ge- planten Eingriffe sowie aufgrund der genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen insgesamt nicht zu erwarten. Diese Aussage gilt für alle im Untersuchungsgebiet nachgewie- senen sowie potenziell vorkommenden Fledermausarten (vgl. Kapitel 5.2; IHU 2019).

Amphibien Im Rahmen der Baumaßnahmen wird nicht unmittelbar in Gewässer eingegriffen, sodass an- lage-, bau- oder betriebsbedingte Beeinträchtigungen der im Deichvorland vorhandenen Laichgewässer ausgeschlossen werden können. In Abhängigkeit von der Bauzeit sind aller- dings Einwanderungen der Amphibienarten ins Baufeld möglich. Um baubedingte Schädigun- gen von Amphibien zu vermeiden, muss das Einwandern der Tiere während des Bauprozesses in den Baubereich durch die Errichtung eines Amphibienschutzzaunes am was- serseitigen Deichfuß zwischen Deich-km 40,32 und 41,02 unterbunden werden (Vermeidungs- maßnahme V2). Das Aufstellen dieses Zaunes sollte erfolgen, nachdem die Tiere in die Laichgewässer eingewandert sind und sich dort bevorzugt aufhalten. Zudem sollen die vorha- benbedingten Eingriffsflächen unmittelbar vor Baubeginn (Abschieben des Oberbodens) auf das Vorhandensein von Amphibien abgesucht und eventuell vorhandene Tiere in Vorlandbe- reiche außerhalb des Baufeldes umgesiedelt werden (Vermeidungsmaßnahme V6). Die künftig aus dem Boden ragende Hochwasserschutzwand stellt eine Wanderungsbarriere für Amphibien dar. Um die Barrierewirkung abzuschwächen, sind bei ca. Deich-km 40,525, 40,625, 40,775, 40,925, 41,27, 41,52, 41,72 sowie 41,82 jeweils 1,5 m breite Öffnungen in der Spundwand vorgesehen, an denen Amphibien die Hochwasserschutzwand queren können. Wasserseitig der Öffnungen werden mit Grünland anzusäende Rampen mit einem Böschungs- gefälle von maximal 1:2,5 errichtet, damit die Öffnungen von den Tieren problemlos erreicht

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werden können. Weiterhin können die vorgesehenen Deichüberfahrten bei Deich-km 40,38, 41,06 und 42,05 sowie die wasserseitige Anrampung zum Kronenkontrollweg südlich der Ro- tehornbrücke von Amphibien zur Querung des Deiches genutzt werden, sodass insgesamt nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Wanderbewegungen der Amphibien im be- trachteten Gebiet gerechnet wird. Eine negative Beeinflussung der Habitatbedingungen innerhalb des Vorhabengebietes, die zu einer Herabstufung des Erhaltungszustandes führen würde, oder eine negative Beeinflussung des Gesamterhaltungszustands der Amphibienpopulationen im FFH-Gebiet, ist durch die ge- planten Eingriffe sowie aufgrund der genannten Vermeidungsmaßnahmen insgesamt nicht zu erwarten. Diese Aussage gilt für alle im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen sowie poten- ziell vorkommenden Amphibienarten (vgl. Kapitel 5.2.4; IHU 2019).

Zauneidechse (Lacerta agilis) Im Rahmen der faunistischen Erfassungen (IHU 2019) wurde ein Einzelnachweis der Zau- neidechse im Bereich des südlichen, zu sanierenden Deiches bei ca. Deich-km 40,8 erbracht. Der Deich selbst wird aufgrund der im Umfeld vorhandenen Habitatstrukturen nicht als essen- zieller Lebensraum der Zauneidechse eingeschätzt. Aufgrund des Einzelnachweises ist aller- dings mit sporadischen Vorkommen der Art innerhalb der Eingriffsbereiche des südlichen Sanierungsabschnittes zu rechnen. Um baubedingte Schädigungen von Vertretern der Art zu vermeiden, sollen die vorhabenbedingten Eingriffsflächen daher unmittelbar vor Baubeginn (Abschieben des Oberbodens) auf das Vorhandensein von Vertretern der Zauneidechse ab- gesucht und eventuell vorhandene Tiere in Vorlandbereiche außerhalb des Baufeldes umge- siedelt werden (Vermeidungsmaßnahme V6). Da für die Amphibien ein Schutzzaun entlang des wasserseitigen Deichfußes zwischen Deich-km 40,32 und 41,02 vorgesehen ist (Vermei- dungsmaßnahme V2), wird auch ein erneutes Einwandern der Zauneidechse ins Baufeld un- terbunden, sodass die Zauneidechse ebenfalls von dieser Maßnahme profitiert. Um die Wirksamkeit des Schutzzaunes für die Zauneidechse zu gewährleisten, ist ein Folienzaun zu verwenden. Die künftig aus dem Boden ragende Hochwasserschutzwand stellt eine Wanderungsbarriere für die Zauneidechse dar. Um die Barrierewirkung abzuschwächen, sind bei ca. Deich-km 40,525, 40,625, 40,775, 40,925, 41,27, 41,52, 41,72 sowie 41,82 jeweils 1,5 m breite Öffnun- gen in der Spundwand vorgesehen, an denen Vertreter der Art die Hochwasserschutzwand queren können. Wasserseitig der Öffnungen werden mit Grünland anzusäende Rampen mit einem Böschungsgefälle von maximal 1:2,5 errichtet, damit die Öffnungen von den Tieren problemlos erreicht werden können. Weiterhin können die vorgesehenen Deichüberfahrten bei Deich-km 40,38, 41,06 und 42,05 sowie die wasserseitige Anrampung zum Kronenkontrollweg südlich der Rotehornbrücke von Zauneidechsen zur Querung des Deiches genutzt werden, sodass insgesamt nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Wanderbewegungen der Art im betrachteten Gebiet gerechnet wird. Eine negative Beeinflussung der Habitatbedingungen innerhalb des Vorhabengebietes, die zu einer Herabstufung des Erhaltungszustandes führen würde, oder eine negative Beeinflussung des Gesamterhaltungszustands der Zauneidechsenpopulation im FFH-Gebiet, ist durch die geplanten Eingriffe sowie aufgrund der genannten Vermeidungsmaßnahmen insgesamt nicht zu erwarten.

Neuntöter (Lanius collurio) Im Deichvorland des südlichen Sanierungsabschnittes existieren gemäß den Daten des LAU (2018) Altnachweise des Neuntöters. Im Bereich der Eingriffsflächen selbst sowie in deren unmittelbaren Umfeld sind allerdings keine Brutvorkommen der Art bekannt. Die im Deichhin- terland vorhabenbedingt zu beseitigenden Zierhecken sind aufgrund des fehlenden unmittel- baren Verbundes mit größeren Grünlandflächen nur bedingt als Bruthabitate für den Neuntöter geeignet. Um direkte Schädigungen von Vertretern der Art bzw. von deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten vollkommen auszuschließen, sind die vorhabenbedingt erforderlichen Ge- hölzbeseitigungen im Zeitraum von Oktober bis einschließlich Februar und somit außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten durchzuführen (Minderungsmaßnahme M4). Erhebliche Beein-

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trächtigungen des Neuntöterlebensraumes werden aufgrund der erforderlichen Gehölzbesei- tigungen nicht erwartet, da im Deichvorland des Untersuchungsgebietes eine große Anzahl an höherwertigen Gebüschbereichen für die Art verbleiben. Im Bereich der Deichtrasse sowie angrenzend daran bestehen ansonsten keine geeigneten Bruthabitate für den Neuntöter, sodass erhebliche bau- oder betriebsbedingte Störungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Art ausgeschlossen werden können. Im Zuge der Bau- maßnahmen sind gegebenenfalls Störungen einzelner anwesender Vertreter der Art möglich. Aufgrund der außerhalb der Brutzeit gegebenen Möglichkeit zum Ausweichen werden poten- zielle, jeweils lokal begrenzte Störungen als geringfügig und nicht nachhaltig eingeschätzt. Eine negative Beeinflussung der Habitatbedingungen innerhalb des Vorhabengebietes, die zu einer Herabstufung des Erhaltungszustandes führen würde, oder eine negative Beeinflussung des Gesamterhaltungszustands der Neuntöterpopulation im FFH-Gebiet, ist durch die geplan- ten Eingriffe sowie aufgrund der genannten Vermeidungsmaßnahme insgesamt nicht zu er- warten.

Schwarzmilan (Milvus migrans) Mit dem Vorhaben werden keine bekannten Horststandorte des Schwarzmilans beeinträchtigt. Um direkte Schädigungen von Vertretern der Art bzw. von deren Fortpflanzungs- und Ruhe- stätten vollkommen auszuschließen, sind die vorhabenbedingt erforderlichen Gehölzbeseiti- gungen im Zeitraum von Oktober bis einschließlich Februar und somit außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten durchzuführen (Minderungsmaßnahme M4). Der temporäre Verlust an poten- ziellen Nahrungsflächen während der Bauarbeiten wird als nicht erheblich eingeschätzt, da ausreichend gleichwertige Ausweichflächen im Umfeld vorhanden sind. Im Zuge der Baumaßnahmen sind gegebenenfalls Störungen einzelner anwesender Vertreter der Art möglich. Aufgrund der außerhalb der Brutzeit gegebenen Möglichkeit zum Ausweichen werden potenzielle, jeweils lokal begrenzte Störungen als geringfügig und nicht nachhaltig ein- geschätzt. Eine negative Beeinflussung der Habitatbedingungen innerhalb des Vorhabengebietes, die zu einer Herabstufung des Erhaltungszustandes führen würde, oder eine negative Beeinflussung des Gesamterhaltungszustands der Schwarzmilanpopulation im FFH-Gebiet, ist durch die ge- planten Eingriffe sowie aufgrund der genannten Vermeidungsmaßnahme insgesamt nicht zu erwarten.

Es sind keine weiteren Auswirkungen auf andere charakteristische Arten der LRT zu erwarten.

6.4 Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele

Die folgende Tabelle bezieht sich auf die Schutz- und Erhaltungsziele, die im Kapitel 4.3 auf- geführt sind. Es werden jedoch nur die Schutz- und Erhaltungsziele in die Tabelle aufgenom- men, für die vorhabenbedingte Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können.

Tabelle 5: Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele

Schutz- und ErhaltungszieleAuswirkungen
- […] die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: Prioritäre LRT o LRT 6120* o LRT 91E0* Weitere LRT o LRT 2310 o LRT 2330 o LRT 3150Anlagebedingte Auswirkungen - Beseitigung von vier (an das FFH-Gebiet angrenzenden) po- tenziellen Quartierbäumen im nördlichen Sanierungsabschnitt zwischen dem Hochufer im Sü- den bis Deich-km 41,3 und da- mit geringe Beeinträchtigung des Habitats der Arten Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner

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Schutz- und ErhaltungszieleAuswirkungen
o LRT 3260 o LRT 3270 o LRT 6430 o LRT 6440 o LRT 6510 o LRT 9170 o LRT 91F0 einschließlich ihrer jeweiligen charakteristischen Arten, hier insbesondere o Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes), o Barbe (Barbus barbus), o Braunes Langohr (Plecotus auritus), o Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), o Eisvogel (Alcedo atthis), o Fransenfledermaus (Myotis nattereri), o Gehölz-Haarahlenläufer (Asaphidion cur- tum), o Graugans (Anser anser), o Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), o Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), o Großer Gelbschulter-Wanderläufer (Badis- ter dorsiger), o Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis), o Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus), o Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), o Knäkente (Anas querquedula), o Laubfrosch (Hyla arborea), o Löffelente (Spatula clypeata), o Mittelspecht (Dendrocoptes medius), o Moorfrosch (Rana arvalis), o Neuntöter (Lanius collurio), o Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), o Rohrweihe (Circus aeruginosus), o Schwarzmilan (Milvus migrans), o Sumpfwald-Enghalsläufer (Platynus livens), o Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), o Zauneidechse (Lacerta agilis), o Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus); konkrete Ausprägungen und Erhaltungszustände der LRT des Gebietes sind hierbei zu berücksichtigen, […]Abendsegler, Rauhautfleder- maus, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus Baubedingte Auswirkungen - bei den LRT-Flächen, die im oder am Baufeld liegen (siehe Tabelle 4), sind Beeinträchti- gungen durch Abgase und Staub im Rahmen des Vorha- bens möglich - temporäre Inanspruchnahme des Baufeldes als potenzieller Teillebensraum der Arten Brau- nes Langohr, Breitflügelfleder- maus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Laub- frosch, Moorfrosch, Neuntöter, Rauhautfledermaus, Schwarz- milan, Wasserfledermaus, Zau- neidechse und Zwergfleder- maus - geringer Vergrämungs- und Verschreckungseffekt für die Ar- ten Neuntöter und Schwarzmi- lan möglich Weitere anlagen-, bau- oder be- triebsbedingte Auswirkungen auf Lebensraumtypen des Anhangs I bzw. ihre charakteristischen Arten werden nicht erwartet.
- […] die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: […] Arten gemäß Anhang II FFH-RL: Prioritäre Arten: o Eremit (Osmoderma eremita), o Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides), Weitere Arten: o Bachneunauge (Lampetra planeri), o Biber (Castor fiber), o Bitterling (Rhodeus amarus), o Fischotter (Lutra lutra),Anlagebedingte Auswirkungen - Beseitigung von vier (an das FFH-Gebiet angrenzenden) po- tenziellen Quartierbäumen im nördlichen Sanierungsabschnitt zwischen dem Hochufer im Sü- den bis Deich-km 41,3 und da- mit geringe Beeinträchtigung des Habitats der Art Mopsfle- dermaus Baubedingte Auswirkungen - temporäre Inanspruchnahme des Baufeldes als potenzieller Teillebensraum der Arten Biber, Fischotter und Mopsfledermaus

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Schutz- und ErhaltungszieleAuswirkungen
o Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), o Großes Mausohr (Myotis myotis), o Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), o Heldbock (Cerambyx cerdo), o Hirschkäfer (Lucanus cervus), o Kammmolch (Triturus cristatus), o Lachs (Salmo salar), o Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), o Rapfen (Leuciscus aspius), o Rotbauchunke (Bombina bombina), o Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), o Steinbeißer (Cobitis taenia), o Stromgründling (Romanogobio belingi).Weitere anlagen-, bau- oder be- triebsbedingte Auswirkungen auf Arten des Anhangs II werden nicht erwartet.
- […] für die LRT der Wälder (u. a. LRT 9170, 91E0*, 91F0): Die Erhaltung oder Wiederherstellung o natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypi- scher Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydro- morph geprägten LRT 91E0* und 91F0 hinrei- chend hohe Wasserstände bzw. ggf. regelmäßig stattfindende Überflutungsereig- nisse), auf den Nährstoffhaushalt, auf das Be- standsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand, […]Baubedingte Auswirkungen - bei den LRT-Flächen, die im oder am Baufeld liegen (siehe Tabelle 4), sind Beeinträchti- gungen durch Abgase und Staub im Rahmen des Vorha- bens möglich Weitere anlagen-, bau- oder be- triebsbedingte Auswirkungen auf Lebensraumtypen der Wälder wer- den nicht erwartet.
- […] für die LRT der Gewässer (u. a. LRT 3150, 3260, 3270): Die Erhaltung oder Wiederherstellung o natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypi- scher Gewässerstrukturen und Standortbedin- gungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserre- gime (insbesondere hinreichend hoher Was- serspiegel sowie für die fließenden bzw. periodisch fließenden LRT 3260 und 3270 günstige Strömungsverhältnisse), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für die LRT geringerer Trophiestufen: LRT 3260), auf den ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewäs- ser sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes, […]Baubedingte Auswirkungen - bei den LRT-Flächen, die im oder am Baufeld liegen (siehe Tabelle 4), sind Beeinträchti- gungen durch Abgase und Staub im Rahmen des Vorha- bens möglich Weitere anlagen-, bau- oder be- triebsbedingte Auswirkungen auf Lebensraumtypen der Gewässer werden nicht erwartet.
- […] für den LRT der Hochstaudenfluren (LRT 6430): Die Erhaltung oder Wiederherstellung o natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypi- scher Strukturen und Standortbedingungen, insbesondere in Bezug auf eine hinreichende Wasser- und Nährstoffversorgung, die Erhal- tung der Oberflächenmorphologie der LRT- Standorte sowie angrenzender Biotope (Ge- wässer bzw. Waldsäume), […]Baubedingte Auswirkungen - bei den LRT-Flächen, die im oder am Baufeld liegen (siehe Tabelle 4), sind Beeinträchti- gungen durch Abgase und Staub im Rahmen des Vorha- bens möglich Weitere anlagen-, bau- oder be- triebsbedingte Auswirkungen auf

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Schutz- und ErhaltungszieleAuswirkungen
Lebensraumtyp der Hochstauden- fluren werden nicht erwartet.
- […] für den Biber und den Fischotter: Die Erhaltung oder Wiederherstellung […] o unzerschnittener, störungsarmer Habitate und ggf. vernetzter Oberflächengewässer mit guter bis optimaler Gewässergüte, […]Baubedingte Auswirkungen: - temporäre Inanspruchnahme des Baufeldes als potenzieller Teillebensraum der Arten Biber und Fischotter Weitere anlagen-, bau- oder be- triebsbedingte Auswirkungen auf die Arten Biber und Fischotter wer- den nicht erwartet.
- […] für die Fledermausarten (u. a. Großes Mausohr, Mopsfledermaus): Die Erhaltung oder Wiederherstellung o ausgedehnter, strukturreicher Laub(misch)wäl- der oder sonstiger artspezifisch geeigneter Wald- bzw. Gehölzbestände (z. B. Hallenwäl- der, Streuobstwiesen) mit hohem Alt- und Tot- holzanteil, […]Baubedingte Auswirkungen - temporäre Inanspruchnahme des Baufeldes als potenzieller Teillebensraum der Art Mopsfle- dermaus Weitere anlagen-, bau- oder be- triebsbedingte Auswirkungen auf die Fledermausarten werden nicht erwartet.

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FFH-Verträglichkeitsstudie zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 43

7 Vorhabenbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung

Separate Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, die über die bereits im Landschaftspflegeri- schen Begleitplan (IHU 2025a) definierten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (V- und M-Maßnahmen) hinausgehen, werden für das Vorhaben nicht notwendig. Nachfolgend erfolgt noch einmal eine Zusammenfassung der für die betroffenen LRT und Arten vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

7.1 Maßnahmen zur Schadensbegrenzung der Auswirkungen auf die Le- bensraumtypen (LRT)

Mit der Durchführung des geplanten Vorhabens wird grundsätzlich versucht die Beeinträchti- gungen auf die LRT-Flächen so gering wie möglich zu halten.

Tabelle 6: Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für Lebensraumtypen

StandortMaßnahme
Maßnahmen innerhalb des FFH-Gebietes
LRT 91E0*, wasserseitig (Deich-km 40,51 bis 40,76, Deich-km 40,79 bis 40,97, Deich-km 41,02 bis 41,03 sowie Deich-km 41,22 bis 42,13)- während der Sanierungsarbeiten deutlich sichtbare Abgrenzung und Markierung des Baubereiches von den benachbarten LRT-Flächen, Verhinderung der Be- fahrung oder direkten Beeinträchtigung der LRT - Eine Inanspruchnahme der angrenzenden LRT-Flä- chen ist zwingend zu vermeiden.
LRT 3150, wasserseitig (Deich-km 40,90 bis 40,97)
LRT 6430, wasserseitig (Deich-km 40,97 bis 41,02 sowie Deich-km 41,20 bis 41,42)

7.2 Maßnahmen zur Schadensbegrenzung der Auswirkungen auf die Arten des Anhangs II sowie der charakteristischen Arten der LRT

Tabelle 7: Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für die Arten des Anhangs II sowie der charakteristischen Arten der LRT

Arten des Anh. II der FFH- RL / charakteristische Ar- ten der LRTMaßnahme
Biber (Castor fiber) Fischotter (Lutra lutra)- keine Bauarbeiten während der Dämmerungs- und Nachtstun- den (max. 07:00 bis 18:00 Uhr) (M2)
Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)- keine Bauarbeiten während der Dämmerungs- und Nachtstun- den (max. 07:00 bis 18:00 Uhr) (M2) - Gehölzbeseitigungen im Zeitraum von Oktober bis einschließ- lich Februar (M4) - Gehölzbeseitigungen erst nach Kontrolle der zu fällenden Bäume auf Fledermäuse und Fledermausquartiere sowie bei

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44 FFH-Verträglichkeitsstudie zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1

Arten des Anh. II der FFH- RL / charakteristische Ar- ten der LRTMaßnahme
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) Braunes Langohr (Plecotus auritus) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus)Bedarf nach Umsiedlung der Tiere bzw. Verschluss der Quar- tiere (V7)
Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) Kreuzkröte (Epidalea calamita) Wechselkröte (Bufotes viridis) Laubfrosch (Hyla arborea) Moorfrosch (Rana arvalis) Zauneidechse (Lacerta agilis)Gewässer- und Röhrichtbereiche im Deichvorland bei Deich-km 40,32 bis 41,02: - Aufstellen eines Schutzzaunes (Folie) am wasserseitigen Deichfuß während der Bauzeit; nach Möglichkeit, nachdem die Amphibien in die Laichgewässer eingewandert sind und sich dort bevorzugt aufhalten (V2) - Absuchen der Eingriffsbereiche auf das Vorkommen von Her- peten und bei Bedarf Absammeln der Tiere und Umsiedlung (V6)

7.3 Maßnahmen zur Schadensbegrenzung der Auswirkungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele

Tabelle 8: Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für Schutz- und Erhaltungsziele

Schutz- und ErhaltungszielMaßnahme
Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung- siehe Tabelle 6
günstige Erhaltungszustände für Arten des Anhangs II sowie charakteristische Arten der LRT- siehe Tabelle 7

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8 Prognose der Erheblichkeit von zu erwartenden Beeinträchtigungen

der Erhaltungsziele der betroffenen Natura 2000-Gebiete

In diesem Kapitel wird anhand der vom geplanten Vorhaben ausgehenden direkten und indi- rekten Wirkfaktoren geprüft, ob durch das Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen der natür- lichen Lebensräume und Arten gemäß den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie sowie der für das Gebiet angestrebten Erhaltungs- und Entwicklungsziele zu erwarten sind.

8.1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie

Im Zuge der geplanten Maßnahmen sind gemäß Kap. 6.2 keine unmittelbaren Inanspruchnah- men für Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie innerhalb und außerhalb von Na- tura 2000-Gebieten zu erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie sind im Rahmen des Vorhabens somit auszuschließen.

8.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie

Entsprechend den Vorgaben für Tierarten des Anhangs II der FFH-RL ist eine langfristige Si- cherung derer Habitate für ein Überleben essenziell. Bestehende günstige Erhaltungszu- stände sind zu bewahren. Flächenhafte Verluste, die von Bedeutung für die jeweilige Tierart sind, sind daher von vornherein als kritisch anzusehen, da sie diesen Zielen meistens wider- sprechen (LAMBRECHT et al. 2004). Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass eine direkte Flächeninanspruchnahme nicht zwangsläufig und stets eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen muss, wenn ein gewisses Maß einer Veränderung für den zu sichernden Erhaltungszustand einer Art im FFH-Gebiet insgesamt nicht entscheidend ist. Insofern dürfen projekt- oder planbedingte Wirkungen:

  • weder zu einer entscheidungsrelevanten Verringerung der Überlebenswahrscheinlich- keit der Population bzw. des Bestands in dem betreffenden Gebiet,
  • noch zu einer entscheidungserheblichen Verringerung der Bestandsgröße der jeweili- gen Art,
  • noch zu einer entscheidungserheblichen Verringerung der von der Art im Gebiet ge- nutzten Fläche kommen. (ebd.)

Eine im Einzelfall als unerheblich zu bewertende Beeinträchtigung ist somit nur unter bestimm- ten Bedingungen möglich. Entsprechend sind nach LAMBRECHT et al. (2004) Beeinträchtigun- gen im Einzelfall als nicht erheblich einzustufen, wenn:

a) es sich bei der in Anspruch genommenen Fläche nicht um einen für die Art essenziellen bzw. obligaten Bestandteil des Habitats handelt, das erhalten oder entwickelt werden soll, und keine Habitatstrukturen betroffen sind, die an anderer Stelle fehlen bzw. qualitativ oder quantitativ nur unzureichend (oder: deutlich schlechter) vorhanden sind, und b) für die jeweilige Art und das betroffene (Teil)Habitat eine Anwendung von Bagatellgrenzen in Betracht kommt und die dazu formulierte Schwelle nicht überschritten wird, und c) 1 % der Gesamtfläche des jeweiligen Lebensraums bzw. Habitates der Art im Gebiet durch die direkte Flächeninanspruchnahme nicht überschritten wird, und d) eine entsprechende Beeinträchtigung des (Teil)Habitats dieser Art im Gebiet nicht bereits aus einem anderen kumulativ zu beurteilenden Projekt oder Plan resultiert und auch nicht die Summe der Beeinträchtigungen durch dieses und die anderen Projekte oder Pläne zu einer Überschreitung der oben genannten Schwellenwerte (Bagatellgrenzen und 1 %- Wert) führen würde,

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und e) über die Betroffenheit durch direkten Flächenentzug hinaus keine weiteren negativen Ef- fekte von der betroffenen Fläche ausgehen, d.h. keine anderen Wirkfaktoren relevant sind, die erhebliche Beeinträchtigungen hervorrufen können.

Für keine der betrachteten Arten der Anhänge II sind erhebliche Beeinträchtigungen, auch in Bezug auf die von LAMBRECHT & TRAUTNER (2007) angegebenen Orientierungswerte für noch tolerable Flächenverluste (soweit diese anwendbar waren), zu erwarten. Die beeinträchtigten Teilbereiche der Lebensräume haben aufgrund ihrer geringen Größe keine existentielle Bedeutung für die im Gebiet vorhandenen Arten. Eine vorhabenbedingte Verschlechterung des jeweiligen Erhaltungszustandes ist nicht zu erwarten. Die vorhabenbe- dingte Beeinträchtigung der jeweiligen Habitatbereiche erfolgt größtenteils temporär im Rah- men der erforderlichen Bauarbeiten. Die anlage- und betriebsbedingt zu erwartenden Beeinträchtigungen der Habitatbereiche werden nicht erheblich über die Wirkung der derzeit vorhandenen Hochwasserschutzanlagen hinausgehen. Der Lebensraum steht den im Unter- suchungsraum vorkommenden Arten nach dem Ende der geplanten Maßnahmen wieder voll- ständig zur Verfügung.

8.3 Schutz- und Erhaltungsziele

Die Prognose der Erheblichkeit der zu erwartenden Beeinträchtigungen bezieht sich, wie auch bereits in Kapitel 6.4 angewandt, lediglich auf die Schutz- und Erhaltungsziele, die von dem Vorhaben betroffen sind.

Tabelle 9: Prognose erheblicher Beeinträchtigungen auf die Schutz- und Erhaltungsziele

Schutz- und ErhaltungszielePrognose erheblicher Beein-
trächtigungen
- […] die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: Prioritäre LRT o LRT 6120* o LRT 91E0* Weitere LRT o LRT 2310 o LRT 2330 o LRT 3150 o LRT 3260 o LRT 3270 o LRT 6430 o LRT 6440 o LRT 6510 o LRT 9170 o LRT 91F0 einschließlich ihrer jeweiligen charakteristischen Arten, hier insbesondere o Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes), o Barbe (Barbus barbus), o Braunes Langohr (Plecotus auritus), o Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), o Eisvogel (Alcedo atthis), o Fransenfledermaus (Myotis nattereri), o Gehölz-Haarahlenläufer (Asaphidion cur- tum), o Graugans (Anser anser),Es kann zu baubedingten Beein- trächtigungen der LRT 3150, 6430 und 91E0* kommen, die jedoch nicht erheblich sind. Es kann zu anlage- bzw. baubeding- ten Beeinträchtigungen für die Arten Braunes Langohr, Breitflügelfleder- maus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Laubfrosch, Moor- frosch, Neuntöter, Rauhautfleder- maus, Schwarzmilan, Wasserfleder- maus, Zauneidechse und Zwerg- fledermaus kommen, die jedoch nicht erheblich sind.

o

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Schutz- und ErhaltungszielePrognose erheblicher Beein-
trächtigungen
o Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), o Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), o Großer Gelbschulter-Wanderläufer (Badis- ter dorsiger), o Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis), o Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus), o Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), o Knäkente (Anas querquedula), o Laubfrosch (Hyla arborea), o Löffelente (Spatula clypeata), o Mittelspecht (Dendrocoptes medius), o Moorfrosch (Rana arvalis), o Neuntöter (Lanius collurio), o Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), o Rohrweihe (Circus aeruginosus), o Schwarzmilan (Milvus migrans), o Sumpfwald-Enghalsläufer (Platynus livens), o Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), o Zauneidechse (Lacerta agilis), o Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus); konkrete Ausprägungen und Erhaltungszustände der LRT des Gebietes sind hierbei zu berücksichtigen, […]
- […] die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: […] Arten gemäß Anhang II FFH-RL: Prioritäre Arten: o Eremit (Osmoderma eremita), o Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides), Weitere Arten: o Bachneunauge (Lampetra planeri), o Biber (Castor fiber), o Bitterling (Rhodeus amarus), o Fischotter (Lutra lutra), o Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), o Großes Mausohr (Myotis myotis), o Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), o Heldbock (Cerambyx cerdo), o Hirschkäfer (Lucanus cervus), o Kammmolch (Triturus cristatus), o Lachs (Salmo salar), o Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), o Rapfen (Leuciscus aspius), o Rotbauchunke (Bombina bombina), o Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), o Steinbeißer (Cobitis taenia), o Stromgründling (Romanogobio belingi).Es kann zu anlage- bzw. baube- dingten Beeinträchtigungen für die Arten Biber, Fischotter und Mops- fledermaus kommen, die jedoch nicht erheblich sind.

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Schutz- und ErhaltungszielePrognose erheblicher Beein-
trächtigungen
- […] für die LRT der Wälder (u. a. LRT 9170, 91E0*, 91F0): Die Erhaltung oder Wiederherstellung o natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypi- scher Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydro- morph geprägten LRT 91E0* und 91F0 hinrei- chend hohe Wasserstände bzw. ggf. regelmäßig stattfindende Überflutungsereig- nisse), auf den Nährstoffhaushalt, auf das Be- standsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand, […]Es kann zu baubedingten Beein- trächtigungen des LRT 91E0* kom- men, die jedoch nicht erheblich sind.
- […] für die LRT der Gewässer (u. a. LRT 3150, 3260, 3270): Die Erhaltung oder Wiederherstellung o natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypi- scher Gewässerstrukturen und Standortbedin- gungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserre- gime (insbesondere hinreichend hoher Was- serspiegel sowie für die fließenden bzw. periodisch fließenden LRT 3260 und 3270 günstige Strömungsverhältnisse), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für die LRT geringerer Trophiestufen: LRT 3260), auf den ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewäs- ser sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes, […]Es kann zu baubedingten Beein- trächtigungen des LRT 3150 kom- men, die jedoch nicht erheblich sind.
- […] für den LRT der Hochstaudenfluren (LRT 6430): Die Erhaltung oder Wiederherstellung o natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypi- scher Strukturen und Standortbedingungen, insbesondere in Bezug auf eine hinreichende Wasser- und Nährstoffversorgung, die Erhal- tung der Oberflächenmorphologie der LRT- Standorte sowie angrenzender Biotope (Ge- wässer bzw. Waldsäume), […]Es kann zu baubedingten Beein- trächtigungen des LRT 6430 kom- men, die jedoch nicht erheblich sind.
- […] für den Biber und den Fischotter: Die Erhaltung oder Wiederherstellung […] o unzerschnittener, störungsarmer Habitate und ggf. vernetzter Oberflächengewässer mit guter bis optimaler Gewässergüte, […]Es kann zu baubedingten Beein- trächtigungen für die Arten Biber und Fischotter kommen, die jedoch nicht erheblich sind.
- […] für die Fledermausarten (u. a. Großes Mausohr, Mopsfledermaus): Die Erhaltung oder Wiederherstellung o ausgedehnter, strukturreicher Laub(misch)wäl- der oder sonstiger artspezifisch geeigneterEs kann zu anlage- bzw. baubeding- ten Beeinträchtigungen für die Art Mopsfledermaus kommen, die je- doch nicht erheblich sind.

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Schutz- und ErhaltungszielePrognose erheblicher Beein-
trächtigungen
Wald- bzw. Gehölzbestände (z. B. Hallenwäl- der, Streuobstwiesen) mit hohem Alt- und Tot- holzanteil, […]

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9 Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte

Folgende weitere Baumaßnahmen sind dem Gutachter im Umfeld bekannt. Im FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (FFH0050LSA) bzw. daran angrenzend sind im Bereich von Magdeburg-Prester Deich-km 38,4 bis 40,4 sowie in den südlich daran anschließenden Deichabschnitten weitere Schadenbeseitigungsmaßnahmen am rechten Elb- deich geplant bzw. wurden bereits Schadensbeseitigungsmaßnahmen durchgeführt. Darüber hinaus wird derzeit ca. 250 m nördlich des zu sanierenden Deichabschnittes Magdeburg- Cracau die zum neuen Strombrückenzug gehörende Kaiser-Otto-Brücke über die Alte Elbe Magdeburg gebaut. Da sich die im Rahmen der genannten Projekte auftretenden Beeinträch- tigungen nur lokal auswirken und jeweils durch Kohärenz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnah- men kompensiert werden, sind auch im Zusammenwirken mit dem hier betrachteten Vorhaben keine kumulative Wirkungen und damit einhergehende erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele bzw. der maßgeblichen Gebietsbestandteile des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ zu erwarten.

Hinsichtlich des Zusammenwirkens mit dem Vorhaben ist weiterhin auf die fortlaufenden Un- terhaltungsmaßnahmen an der Alten Elbe Magdeburg zu verweisen. Aufgrund der engen zeit- lichen und räumlichen Beschränkung der Maßnahmen ist auch hierbei nicht mit erheblichen negativen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem betrachteten Vorhaben, aufgrund kumu- lativer Wirkung, zu rechnen.

10 Risikomanagement

Ein Risikomanagement ist projektbezogen vor allem notwendig aufgrund von:

  • Wissensdefiziten zur Wirkung von Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaß- nahmen sowie
  • ungeplanten baubedingten Beeinträchtigungen.

Zur Gewährleistung der Funktionserfüllung der vorhabenbezogenen Maßnahmen zur Scha- densbegrenzung (vgl. Kapitel 7) ist eine ökologische Baubegleitung vorzusehen.

Ökologische Baubegleitung Die ökologische Baubegleitung ist für den Zeitraum der gesamten Baumaßnahme vorzusehen. Sie umfasst die regelmäßige vollständige Begehung der Baustelle und Kontrolle auf Defizite und Konfliktpotenzial hinsichtlich des Schutzes der Erhaltungsziele des betroffenen FFH-Ge- bietes. Diese Begehungen sind mindestens zweimal monatlich durchzuführen. Es sind gezielt die Konfliktbereiche, die im Rahmen der vorliegenden Unterlage herausgear- beitet wurden, zu kontrollieren. Ein weiterer Inhalt der ökologischen Baubegleitung ist zudem die Kontrolle der Einhaltung sowie die fachliche Begleitung bzw. Umsetzung der vorhabenbe- zogenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für die LRT des Anhangs I (einschließlich ihrer charakteristischen Arten) sowie die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (vgl. Kapitel 7).

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11 Gesamteinschätzung/Zusammenfassung

Für die Prüfung der Verträglichkeit der geplanten Maßnahmen zur HWSB rechter Elbdeich Magdeburg-Cracau - Deich-km 40+400 bis 42+100, in Bezug auf das FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (FFH0050LSA), ist eine ausreichende Datenlage vorhanden.

Für die natürlichen Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (einschließlich ihrer charakteristischen Arten), die Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie sowie für die Erhal- tungs- und Entwicklungsziele des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Mag- deburg“ ergeben sich bei einer Realisierung des geplanten Vorhabens folgende Konsequenzen.

Unter Einhaltung der im Kapitel 7 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (einschließlich ihrer charakteristischen Arten), für die Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie sowie für die Erhaltungs- und Entwicklungsziele des FFH-Gebietes zu rech- nen.

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12 Literatur- / Quellenverzeichnis

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FFH-Verträglichkeitsstudie zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 57

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Gesetze, Verordnungen und Richtlinien: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) in der Fassung vom 10. De- zember 2010, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2019 (GVBl. LSA S. 346) Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung

  • BArtSchV) vom 16. Februar 2005, zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom
  1. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA) vom 21. Dezember 2018 Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildle- benden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie - FFH-RL) in der Fassung vom 21. Mai 1992, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/17/EU vom 13. Mai 2013 Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) vom 30. November 2009 (kodifizierte Fassung der Richtlinie 79/409/EWG), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2019/1010 vom 05. Juni 2019 Biotoptypenrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt vom 01. Juni 1994 (MBl. LSA S. 2099), zu- letzt geändert durch RdErl. des MULE vom 15. Februar 2020 (MBl. LSA Nr. 19/2020, v. 02.06.2020

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