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I
Landschaftspflegerischer Begleitplan
zur HWSB rechter Elbdeich Magdeburg-Cracau
Deich-km 40+400 bis 42+100
Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg
Auftragnehmer: IHU Geologie und Analytik GmbH Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 23 39576 Stendal
Bearbeiter: Dipl.-Ing. J. Schickhoff Dipl.-Biol. P. Kühne
Ort, Datum: Stendal, November 2025
IHU Geologie und Analytik GmbH Stendal, Dr.-Kurt-Schumacher-Str.23, 39576 Stendal (03931)5230-0
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 I
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis ________________________________________________________ II Abbildungsverzeichnis ______________________________________________________ II Anlagenverzeichnis ________________________________________________________ III 1 Einführung ________________________________________________________ 1 1.1 Veranlassung _____________________________________________________________ 1 1.2 Rechtliche Grundlagen______________________________________________________ 1 2 Kurzbeschreibung des Vorhabens ______________________________________ 3 2.1 Geografische Übersicht _____________________________________________________ 3 2.2 Landschaftliche Einordnung __________________________________________________ 4 2.3 Beschreibung des Bauvorhabens _____________________________________________ 4 3 Beschreibung des Untersuchungsgebietes _______________________________ 8 3.1 Schutzgebiete ____________________________________________________________ 8 3.1.1 FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg (FFH0050LSA) _________________ 8 3.1.2 Biosphärenreservat „Mittelelbe“ (BR_0004LSA) _________________________________________ 18 3.1.3 Wasserschutzgebiete _____________________________________________________________ 19 3.2 Klima/Luft _______________________________________________________________ 19 3.2.1 Makroklima _____________________________________________________________________ 19 3.2.2 Mesoklima _____________________________________________________________________ 20 3.2.3 Luft ___________________________________________________________________________ 21 3.3 Geologie und Boden ______________________________________________________ 22 3.4 Wasser _________________________________________________________________ 23 3.4.1 Grundwasser ___________________________________________________________________ 23 3.4.2 Oberflächenwasser _______________________________________________________________ 24 3.5 Landschaftsbild __________________________________________________________ 25 3.6 Flora und Fauna __________________________________________________________ 26 3.6.1 Flora __________________________________________________________________________ 26 3.6.2 Fauna _________________________________________________________________________ 32 4 Auswirkungen des Vorhabens ________________________________________ 64 4.1 Generelle Auswirkungen des Vorhabens _______________________________________ 64 4.1.1 Anlagebedingte (dauerhafte) Auswirkungen ____________________________________________ 64 4.1.2 Baubedingte (temporäre) Auswirkungen ______________________________________________ 65 4.1.3 Betriebsbedingte Auswirkungen _____________________________________________________ 66 5 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens und der daraus resultierenden Konflikte ________________________________________________________________ 67 5.1 Schutzgebiete ___________________________________________________________ 67 5.1.1 FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (FFH0050LSA) ________________ 67 5.1.2 Biosphärenreservat „Mittelelbe“ (BR_0004LSA) _________________________________________ 67 5.1.3 Wasserschutzgebiete _____________________________________________________________ 67 5.2 Klima/Luft _______________________________________________________________ 67 5.2.1 Makroklima _____________________________________________________________________ 67 5.2.2 Mesoklima _____________________________________________________________________ 67 5.2.3 Luft ___________________________________________________________________________ 68 5.3 Geologie und Boden ______________________________________________________ 69 5.4 Wasser _________________________________________________________________ 71 5.4.1 Grundwasser ___________________________________________________________________ 71 5.4.2 Oberflächenwasser _______________________________________________________________ 72 5.5 Landschaftsbild __________________________________________________________ 73 5.6 Flora und Fauna __________________________________________________________ 74 5.6.1 Flora __________________________________________________________________________ 75 5.6.2 Fauna _________________________________________________________________________ 77 5.7 Wechselwirkungen ________________________________________________________ 78 6 Vermeidung, Minderung und Bilanzierung des Eingriffs ____________________ 80 6.1 Vermeidung und Minderung _________________________________________________ 80 6.1.1 Allgemeine Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen __________________________________ 80 6.1.2 Schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ___________________________ 81
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II Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
6.1.3 Schadenbegrenzungs-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen der FFH-Verträglichkeitsstudie 84 6.1.4 Konfliktmindernde Maßnahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ____________________ 84 6.1.5 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ________________________________________________ 84 6.2 Unvermeidbare Beeinträchtigungen __________________________________________ 84 6.3 Kompensationsermittlung___________________________________________________ 84 6.3.1 Flächenbezogene Kompensationsermittlung ___________________________________________ 84 6.3.2 Gehölzbezogene Kompensationsermittlung ____________________________________________ 91 6.3.3 Landschaftsraumbezogene Kompensationsermittlung ____________________________________ 91 7 Maßnahmenblätter _________________________________________________ 93 8 Literatur- / Quellenverzeichnis _______________________________________ 110
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie innerhalb des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (SDB; LAU 2020)_____________ 8 Tabelle 2: Arten nach Anhang II bzw. IV der FFH-Richtlinie innerhalb des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (SDB; LAU 2020) ___________________ 9 Tabelle 3: Jahresdurchschnittstemperatur und -niederschlag in Magdeburg nach climate-data.org (2025) _____________________________________________________________ 19 Tabelle 4: Stillgewässer am Deich Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 ____________ 25 Tabelle 5: Lebensraumtypen und Biotope auf dem Deich und angrenzenden Flächen _______ 27 Tabelle 6: Gesamtergebnistabelle zur bioakustischen Übersichtserfassung der Fledermausfauna (HWSB MAGDEBURG Cracau [Deich-km 40,4–42,1] sowie HWSB MAGDEBURG Prester [Deich-km 38,4–40,4], Erfassung zur Wochenstubenzeit: 12.–13.06.2019, Bear. F. Sieg) ____________________________________________________________ 37 Tabelle 7: Bäume mit Quartierpotential im Untersuchungsgebiet (BHD = Brusthöhendurchmesser) ___________________________________________________________________ 40 Tabelle 8: Übersicht über den Nachweis von Fledermausarten im Untersuchungsgebiet _____ 46 Tabelle 9: Gefährdungskategorie und Schutzstatus des Eremiten _______________________ 49 Tabelle 10: Häufigkeitsverteilung von C. cerdo – besiedelte Eichen (Stammumfang in 1m Höhe gemessen, n = 175) nach NEUMANN (1985) ________________________________ 50 Tabelle 11: Gefährdungskategorie und Schutzstatus des Heldbocks ______________________ 50 Tabelle 12: Gefährdungskategorie und Schutzstatus des Hirschkäfers ____________________ 51 Tabelle 13: Nebennachweise naturschutzfachlich bedeutsamer Käferarten _________________ 51 Tabelle 14: Amphibiennachweise an den Gewässerstandorten 1 und 2 (IHU 2019) __________ 55 Tabelle 15: Herpetennachweise im Untersuchungsgebiet bzw. daran angrenzend - Gesamttabelle inkl. Gefährdungsgrad und Schutzstatus __________________________________ 56 Tabelle 16: Termine zur Erfassung der Avifauna im Bereich Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 _______________________________________________________________ 59 Tabelle 17: Gesamtartenliste der Brutvogelerfassung im Untersuchungsgebiet (vgl. IHU 2019) _ 59 Tabelle 18: allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung _____________________ 81 Tabelle 19: Biotoptypen vor dem Eingriff ____________________________________________ 85 Tabelle 20: Wertermittlung der betroffenen Strukturen vor dem Eingriff ____________________ 87 Tabelle 21: Biotoptypen nach dem Eingriff ___________________________________________ 88 Tabelle 22: Wertermittlung der betroffenen Strukturen nach dem Eingriff ___________________ 90
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersichtskarte zur Lage des Vorhabengebietes der HWSB Magdeburg-Cracau (Kartengrundl: TK50, © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2020) _________________ 3 Abbildung 2: Klimadiagramm für Magdeburg nach climate-data.org (2025) _________________ 20 Abbildung 3: Regionalgeologische Gliederung nach RADZINSKI (1995) _____________________ 22
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 III
Abbildung 4: Blick von der Deichkrone auf Höhe der Einmündung Potsdamer Straße in Richtung Norden (ca. Deich-km 41,50), auf das Deichvorland/Alte Elbe Magdeburg während der Abenddämmerung (links) bzw. auf das Deichhinterland/Laternenreihe Büchnerstraße nach Mitternacht (rechts) (F. Sieg, 12./13.06.2019) _________________________ 35 Abbildung 5: Baum mit Quartierpotential Nr. 01 mit Astschnittausfaulung und Rindenablösung (re.) (F. Sieg, 26.02.2019) _________________________________________________ 41 Abbildung 6: Blick auf die landseitig dicht an den Deich angrenzenden potenziellen Quartierbäume Nr. 02, 03 und 04 unweit nördlich der Rotehornbrücke (F. Sieg, 26.02.2019) _____ 41 Abbildung 7: Baum mit Quartierpotential Nr. 02 mit (exemplarisch) Astmuldenausfaulung (re.) (F. Sieg, 26.02.2019)____________________________________________________ 42 Abbildung 8: Baum mit Quartierpotential Nr. 03 mit Spechthöhlung (li.) und einer zum Erfassungszeitpunkt vermutlich vom Star genutzten Höhle an einem Astabbruch (re.) (F. Sieg, 26.02.2019) _________________________________________________ 42 Abbildung 9: Baum mit Quartierpotential Nr. 04 mit Altnest (vermutlich Taube, li.) und Höhlung (vermutlich diesjährige Spechthöhle) an einem alten Astabbruch (re.) (F. Sieg, 26.02.2019) ________________________________________________________ 43 Abbildung 10: Baum mit Quartierpotential Nr. 05 mit Stammspalt bzw. Aufreißendem V-Zwiesel (re.) (F. Sieg, 26.02.2019) _________________________________________________ 43 Abbildung 11: Wasserseitig am Deichfuß stockende Weiden bei ca. Deich-km 40,70 (F. Sieg, 26.02.2019) ________________________________________________________ 44 Abbildung 12: Wasserseitig am Deichfuß stockende Weide mit Stammrisshöhlung (re.) (F. Sieg, 26.02.2019) ________________________________________________________ 44 Abbildung 13: Mückenfledermaus-Balzgesellschaft in einem Nistkasten an der Rotehorn-Südspitze (F. Sieg, 12.09.2019)____________________________________________________ 45 Abbildung 14: Abgestorbene Ulme mit Fraßbildern von Ulmensplintkäfern (V. Neumann, 2018) __ 52 Abbildung 15: Fraßbild Ulmensplintkäfer (V. Neumann, 2018) ____________________________ 52 Abbildung 16: Lage der potenziellen Laichgewässer (Nr. 1 und 2) entlang des zu sanierenden Deichabschnittes (gelbe Linie) (Grundl.: Google Earth, Luftbild vom 22.04.2018) __ 54
Anlagenverzeichnis
Anl. 1: Bericht zu den Untersuchungsergebnissen der Bestandserfassung Anl. 1.1, Blatt 1 bis 2: Biotoptypen Anl. 1.2, Blatt 1 bis 2: Lebensräume und Nachweise wertgebender Arten Anl. 1.3: Fledermausnachweise und Quartierpotenziale Anl. 1.4: Brutvogelreviere Anl. 2: Übersicht mit Schutzgebieten Anl. 3, Blatt 1 bis 4: Eingriffe Anl. 4: Ersatzmaßnahmen Anl. 5: Erläuterung Ökokonto
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 1
1 Einführung
1.1 Veranlassung
Das Hochwasser im Juni 2013 hat verschiedene Problemstellen am rechten Elbdeich aufge- zeigt. Unter anderem traten erhebliche Standsicherheitsprobleme und unzureichende Höhen des Deiches auf. Als Ergebnis der Auswertung der Problemstellen resultieren grundlegende und umfangreiche Deichsanierungen an den rechten Elbdeichen, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Zur Beseitigung dieser Problemstellen werden technische Planungen erstellt, die eine Besei- tigung der Schadstellen und eine grundlegende Sanierung der Deichabschnitte zum Ziel ha- ben, so auch im vorliegenden Abschnitt Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1. Zum Schutz der betroffenen Bürger, deren Sachgüter und Flächen sind die vorgesehenen techni- schen Maßnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten erforder- lich. Die technischen Planungen bedingen in den verschieden ausgeprägten, naturnahen und wert- vollen Lebensräumen, die in der Elbaue und zum Teil auch unmittelbar an den Deichen vor- handen sind, naturschutzrechtliche Eingriffe. Eine Behebung der Schadstellen und Sanierung der Deiche ohne eine Beeinträchtigung der auf dem Deich existierenden und angrenzenden Strukturen, Lebensräume und Arten ist jedoch nicht möglich. Um den Schutz der Anwohner zu gewährleisten, müssen im Abschnitt Magdeburg-Cracau folgende Eingriffe vorgenommen werden:
- Inanspruchnahme von Grünlandstrukturen auf den Deichböschungen,
- Überdeckung deichangrenzender Flächen im Deichhinterland, insbesondere Grün- land- und Saumstrukturen,
- Entnahme von Bäumen und Sträuchern auf dem Deich sowie im Deichhinterland.
Das Vorhaben stellt einen Eingriff im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) dar, da die Baumaßnahme Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild beeinträchtigen, verursacht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist daher ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zu erstellen und beizufügen, der auf der Grundlage einer Bestandsermittlung die Aus- wirkungen auf die Schutzgüter Klima/Luft, Boden, Wasser, Landschaft sowie Flora/Fauna er- mittelt und bewertet. Im Rahmen des LBP sind geeignete Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen aufzustel- len sowie eine Kompensationsermittlung inklusive einer Darstellung geeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind zu be- schreiben und den Beeinträchtigungen gegenüberzustellen.
1.2 Rechtliche Grundlagen
Gegenstand des Verfahrens ist zusammenfassend die Prüfung der Belange des Naturschut- zes und der Landschaftspflege sowie der bedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Klima/Luft, Boden, Wasser, Landschaft und Flora/Fauna einschließlich der jewei- ligen Wechselwirkungen.
Zugrunde liegende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien:
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)
- Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) in der Fassung vom
- Dezember 2010, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2019 (GVBl. LSA S. 346)
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2 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
- Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzver- ordnung - BArtSchV) vom 16. Februar 2005, zuletzt geändert durch Art. 10 des Geset- zes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95)
- Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sach- sen-Anhalt (N2000-LVO LSA) vom 21. Dezember 2018
- Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie - FFH-RL) in der Fassung vom 21. Mai 1992, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/17/EU vom 13. Mai 2013
- Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhal- tung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) vom 30. November 2009 (ko- difizierte Fassung der Richtlinie 79/409/EWG), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2019/1010 vom 05. Juni 2019
- Biotoptypenrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt vom 01. Juni 1994 (MBl. LSA S. 2099), zuletzt geändert durch RdErl. des MULE vom 15. Februar 2020 (MBl. LSA Nr. 19/2020, v. 02.06.2020)
- Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt (Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt) vom 16. November 2004 (RdErl. des MLU, MBV, MI und MW – 42.2-22302/2), zuletzt geändert durch den RdErl. des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 12.3.2009 – 22.2-22302/2 (MBl. LSA 2009, S. 250)
- Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Biosphärenreservat „Mittelelbe“. Bekannt- machung des MLU vom 02.02.2006 – 41.11-22421, Ministerialblatt für das Land Sach- sen-Anhalt 16 (2006) 10 vom 13.03.2006
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2 Kurzbeschreibung des Vorhabens
2.1 Geografische Übersicht
Bundesland: Sachsen-Anhalt Gemeinde: Stadt Magdeburg Stadtteil: Cracau Gemarkung: Magdeburg Flur: 720, 756 und 793
Messtischblätter: 3835 Landeshauptstadt Magdeburg (MTB TK 25) 3836 Biederitz (MTB TK 25)
Abbildung 1: Übersichtskarte zur Lage des Vorhabengebietes der HWSB Magdeburg-Cracau (Kartengrundl: TK50, © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, 2020)
Der zu sanierende Deich Magdeburg-Cracau besteht aus zwei separaten Abschnitten. Der erste Abschnitt (Abschnitt Nr. 1 – Bereich Seestraße) umfasst die Deich-km 40,375 bis 41,05 und der zweite Abschnitt (Abschnitt Nr. 2 – Büchnerstraße) erstreckt sich zwischen Deich-km 41,175 bis 42,125. Zwischen diesen beiden Abschnitten befindet sich ein Uferbereich, der auf- grund seiner höheren Lage nicht durch einen Deich geschützt werden muss. Das Deichhinterland, welches Bestandteil der morphologischen (ehemaligen) Aue ist, wird zum Teil noch durch den Wasserstand der Elbe mit beeinflusst. Bei hohen Elbwasserständen ist im Deichhinterland teilweise mit dem Auftreten von Qualmwasser zu rechnen. Über die gesamte Länge des zu sanierenden Deichabschnittes stoßen Siedlungsbereiche des Magde- burger Stadtteils Cracau direkt an den Deich. Zwischen Deich-km 41,35 und 42,125 verläuft die Büchnerstraße am landseitigen Deichfuß.
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4 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
Das südliche Deichvorland des Planungsabschnittes ist sehr breit und wird zu großen Teilen von Extensivgrünland eingenommen, welches durch zahlreiche Gehölzstrukturen, wie Weich- holzauenwald, Gebüsche und Baumgruppen strukturiert ist. Zwischen Deich-km 40,375 und 41,00 verläuft zudem ein deichparalleler Altarm der Elbe („Prester See“), welcher sich teilweise bis auf wenige Meter dem wasserseitigen Deichfuß annähert. Bei Deich-km 41,00 bis 41,05 liegen die Gebäude des „Kanuclubs Falke Magdeburg e.V.“ und des „Kanu-Klubs Börde Magdeburg e.V.“ im Deichvorland und grenzen unmittelbar an den wasserseitigen Deichfuß. Zwischen Deich-km 41,15 und 42,10 ist das Deichvorland des Planungsabschnittes sehr schmal und wird von einem deichparallelen Streifen Weichholzaue, der durch kleinere Grün- landflächen unterbrochen ist, geprägt. Bei Deich-km 41,15 führt die Rotehornbrücke über die Alte Elbe Magdeburg und verbindet für Fußgänger und Radfahrer den Stadtteil Cracau mit dem Rotehornpark.
2.2 Landschaftliche Einordnung
Das Untersuchungsgebiet gehört gemäß der Landschaftsgliederung des Landes Sachsen-An- halt (REICHHOFF et al. 2001) naturräumlich zum Dessauer Elbetal. Nach MEYNEN & SCHMITHÜ- SEN (1953) wird die Elbtalniederung als Abschnitt der Elbe verstanden, in den die Urströme der Weichselvereisung einmündeten und in dem ihre Schmelzwasser zur Nordsee abflossen. Das dominante, landschaftsbildprägende Element des Untersuchungsgebietes ist die Alte Elbe Magdeburg. Dabei handelt es sich um einen Elbarm im Stadtgebiet von Magdeburg, der südlich der Rothehornspitze bei Elbkilometer 322,5 von der Stromelbe abzweigt, dann östlich entlang einer heute als Rothehornpark sowie Großer Werder bezeichneten Elbinsel vorbei- fließt und in Höhe des Herrenkrugparkes bei Elbkilometer 330,1 wieder in die Stromelbe mün- det. Trotz der Lage innerhalb der Großstadt Magdeburg entspricht die Alte Elbe in vielen Teilen einem naturnahen Fließgewässer mit zahlreichen Struktur- und Vegetationselementen bzw. einer Vielzahl auentypischer Lebensräume sowie auentypischer Tier- und Pflanzenarten. Durch den in der ehemaligen Aue erfolgten Siedlungsbau und die Beschränkung natürlicher Flussdynamik durch die Eindeichung ist jedoch eine starke Einschränkung des Auencharak- ters und der landschaftlichen Eigenart festzustellen. Nur das Deichvorland ist durch den Hoch- flutrhythmus noch ständiger Erneuerung und Veränderung unterworfenen. Um den Wasserstand in der Stromelbe im Bereich der Stadtstrecke Magdeburg bei niedrigen Wasserständen höher zu halten, befindet sich im südlichen Teil der Alten Elbe Magdeburg eine Sohlschwelle (Cracauer Wehr), die bereits bei mittleren Wasserständen den Zufluss von Wasser in die Alte Elbe Magdeburg begrenzt. Nur bei mittleren und höheren Wasserständen wird die Sohlschwelle teilweise oder ganz überströmt. Daher kann der Wasserzufluss in die Alte Elbe bei Niedrigwasser zum Erliegen kommen. Durch den begrenzten Zufluss von Wasser haben sich im Verlauf dieses Elbarms ausgedehnte Sand- und Schlammbänke ausbilden kön- nen. Diese fallen bei Niedrigwasser trocken und haben dann für eine Reihe von Vogel- und anderen Tierarten eine hohe bis sehr hohe Bedeutung. Natürliche Flussverlagerungen sind im Untersuchungsbereich nicht mehr möglich. Die aktive Elbaue wurde durch die Eindeichung erheblich eingeschränkt und verkleinert. Der bestehende Deich verläuft in einem Abstand von 20 bis 650 m zur Alten Elbe und verhindert das Ausufern in das ehemalige Überschwemmungsgebiet.
2.3 Beschreibung des Bauvorhabens
Zur Beschreibung des Bauvorhabens werden die Ausführungen des technischen Planers (Ent- wurfsplanung; WSTC GmbH 2024) im Folgenden zitathaft übernommen. Der zu sanierende Deichabschnitt besteht aus zwei separaten Abschnitten. Der erste Abschnitt (Abschnitt Nr. 1 – Bereich Seestraße) beginnt an der bestehenden Deichüberfahrt bei Deich-km 40,375 und verläuft bis zum Hochufer nördlich der Seestraße bei Deich-km 41,05. Der Abschnitt Nr. 1 hat
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eine Baulänge von etwa 825 m. Der zweite Abschnitt (Abschnitt Nr. 2 – Büchnerstraße) er- streckt sich von der Hochfläche im Bereich der Burchardstraße bei Deich-km 41,175 bis zum Übergang zum Hochufer bei Deich-km 42,125. Die Gesamtlänge des Abschnitt Nr. 2 beträgt ca. 1.029 m.
Derzeitiger Zustand der Hochwasserschutzanlagen Nach Angaben des technischen Planers erfolgte als Notsicherung nach dem Extremhochwas- serereignis im Jahr 2002 im zu sanierenden, südlichen Abschnitt Nr. 1 (Deich-km 40,375 bis 41,05) die Einbringung einer Spundwand zwischen den damals vorhandenen Betonspurbah- nen im Bereich der Deichkrone. Zwischenzeitlich wurden die Betonspurbahnen in beiden zu sanierenden Deichabschnitten durch den derzeit vorhandenen, 2,0 bis 2,5 m breiten Kronen- kontrollweg in Asphaltbauweise ersetzt. Die Böschungsverhältnisse der wasserseitigen Deich- böschungen liegen in beiden Deichabschnitten zurzeit zwischen 1:2 bis 1:3 und die der landseitigen Deichböschungen bei 1:1,33 bis 1:4. Im Nachgang an das Extremhochwasserereignis im Jahr 2013 wurden die Schwachstellen der Hochwasserschutzanlagen innerhalb des Planungsbereiches deutlich. In den beiden hier zu betrachtenden Deichabschnitten kam es zu zahlreichen Setzungserscheinungen und Was- seraustritten auf der Landseite. Teilweise sind die ursprünglich vorhandenen Bankettbereiche nur noch sporadisch vorhanden und die wasserseitige Flanke des Kronenkontrollweges liegt vielfach frei. Ein weiteres Anzeichen für die Setzung des Deichkörpers stellen die vorhandenen Risse in der Asphaltdecke des Kronenkontrollweges dar. Hinzu kommt die Tatsache, dass die im südlichen Teilabschnitt über den gesamten Bereich eingebrachte Spundwand sich mittler- weile an der Wegeoberfläche wahrnehmbar abbildet. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten entspricht der vorhandene Deichkörper nicht den Anforderungen an einen DIN-gerechten Deich. Der Deich weist eine sehr geringe Aufstellflä- che auf, sodass es während des Hochwassers 2013 zur Bildung von Sickerwasser im Bereich des landseitigen Böschungsfußes kam. Der Materialaustrag (mit möglicherweise anschließen- dem Deichbruch) konnte damals nur durch zusätzliche Maßnahmen (Sandsackverbau, etc.) unterbunden werden. Hierbei erwies sich vor allem im südlichen Planungsabschnitt die man- gelhafte Zuwegung als sehr problematisch.
Sanierung der Hochwasserschutzanlagen Die geplante Sanierung des Deiches ist größtenteils innerhalb der vorhandenen Trasse ge- plant. Dabei soll sowohl im südlichen als auch im nördlichen Sanierungsabschnitt eine neue Hochwasserschutzwand in Form einer Spundwand in den oberen Bereich der wasserseitigen Deichböschung eingebracht werden, welche künftig als Innendichtung fungieren wird. Ledig- lich in einem ca. 95 m langen Abschnitt des nördlichen Sanierungsabschnittes (Hochufer bis unmittelbar nördlich der Rotehornbrücke bei ca. Deich-km 41,19) soll die Spundwand landsei- tig des Kronenkontrollweges angeordnet werden. Das Einbringen der Spundwand ist in beiden Planungsabschnitten so geplant, dass ein Freibord von 1,0 m gegenüber dem Bemessungs- wasserstand entsteht. Die Spundwand wird im Regelfall ca. 1,3 m, höchstens jedoch 1,6 m, über die Oberkante der Deichkrone hinausragen. Wasserseitig wird die Absturzhöhe der Spundwand, je nach Neigungswinkel der Deichböschung, bis zu 2,45 m betragen. Im südli- chen Abschnitt zwischen der Leuschnerstraße (Deich-km 40,375) und der Deichüberfahrt an der Seestraße (Deich-km 41,05) ist geplant, den aus dem Boden herausragenden Teil der Spundwand unverkleidet zu lassen. Hier sind lediglich eine Stahlabdeckung sowie ein Schutz- anstrich vorgesehen. Im Restbereich bis zum nördlichen Bauende des Abschnittes Nr. 1 sowie im gesamten nördlichen Sanierungsabschnitt ist die Anordnung einer landseitigen Betonver- kleidung oder eine Wandverkleidung mittels Verschalung für den aus dem Boden herausra- genden Teil der Spundwand geplant. Diese Verkleidung/Verschalung soll im südlichen Abschnitt sowie im nördlichen Abschnitt zwischen ca. Deich-km 41,19 bis 41,37 aller Voraus- sicht nach im Bereich des Kopfbalkens mit Beleuchtungselementen ausgestattet werden. Im Bereich der bis zur Rotehornbrücke landseitig verlaufenden Spundwand werden neue Be- leuchtungselemente voraussichtlich landseitig auf Masten angeordnet. In den restlichen Be- reichen des südlichen und nördlichen Sanierungsabschnittes ist derzeit keine zusätzliche Beleuchtung vorgesehen.
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Um die Barrierewirkung der Spundwand unter anderem für Herpeten abzuschwächen, sind bei ca. Deich-km 40,525, 40,625, 40,775, 40,925, 41,27, 41,52, 41,72 sowie 41,82 jeweils 1,5 m breite, im Hochwasserfall mit Klapptoren verschließbare Öffnungen in der Spundwand vor- gesehen, an denen bodenlebende Tiere die Hochwasserschutzwand queren können. Wasser- seitig der Öffnungen werden mit Grünland anzusäende Rampen mit einem Böschungsgefälle von maximal 1:2,5 errichtet, damit die Öffnungen von den Tieren problemlos erreicht werden können. Weiterhin können die vorgesehenen Deichüberfahrten bei Deich-km 40,38, 41,06 und 42,05 sowie die wasserseitige Anrampung zum Kronenkontrollweg südlich der Rotehornbrü- cke von Herpeten und anderen bodengebundenen Tieren zur Querung des Deiches genutzt werden. Die Lage der derzeit vorhandenen Böschungsfüße des Deiches soll weitestgehend beibehal- ten werden. Die alte, derzeit im südlichen Deichabschnitt (Deich-km 40,375 bis 41,05) vorhan- dene Spundwand wird entweder freigelegt und durch Abbrennen verkürzt oder vollständig gezogen. In die wasserseitige Deichböschung unterhalb der neu einzubringenden Spundwand wird im Regelfall nicht eingegriffen. Ausgenommen sind hierbei die Bereiche der zu errichten- den bzw. anzupassenden wasserseitigen Rampen sowie der zurückzubauenden wasserseiti- gen Böschungstreppen. Weiterhin wird in den Bereichen zwischen ca. Deich-km 40,45 und 40,54 sowie zwischen ca. Deich-km 40,65 und 40,725 jeweils eine Steinschüttung (Biber-/ Wühltierschutz) am wasserseitigen Deichfuß eingebracht. Diese Steinschüttungen werden im Anschluss mit Oberboden angedeckt und angesät. Landseitig der einzubringenden Spundwand wird die neue Deichkrone mit einer Breite von 5,0 m ausgebildet. Auf der Krone wird ein 4,0 m breiter Kronenkontrollweg in Asphaltbauweise errichtet. Das wasserseitige, unmittelbar an die Spundwand angrenzende Bankett wird mit ei- ner Breite von 0,5 m angelegt und mit in Beton gesetztem Natursteinpflaster oder Gussasphalt versiegelt. Das landseitige, ebenfalls 0,5 m breite Bankett wird mit Schotter befestigt. Die landseitig neu zu errichtende Deichböschung soll, wo es aufgrund der begrenzten räumli- chen Gegebenheiten durch die angrenzenden Siedlungsflächen möglich ist, in einem Verhält- nis von 1:3, maximal jedoch in einem Verhältnis von 1:2,5, angelegt werden. Im südlichen Planabschnitt zwischen Deich-km 40,39 bis 41,05 wird zudem ein 3,0 m breiter, mit Schotter befestigter Wirtschaftsweg unmittelbar landseitig des neuen Deichfußes errichtet. Am Bau- ende des südlichen Abschnittes (nördlich Deich-km 41,05) ist auf der Landseite die Errichtung einer Wendestelle für den Kronenkontrollweg vorgesehen. Die im südlichen Abschnitt bestehenden Deichüberfahrten bei Deich-km 40,38 (Leuschner- straße) und 41,06 (Seestraße) werden im Rahmen der Sanierung an die neue Deichhöhe an- gepasst und mit Asphalt versiegelt. Die im nördlichen Sanierungsabschnitt bestehende wasserseitige Rampe südlich der Rotehornbrücke sowie die landseitig bestehende Deich- rampe bei Deich-km 41,35 werden ebenfalls an die neue Deichhöhe angepasst. Zusätzlich wird bei Deich-km 42,05 eine neue Deichüberfahrt errichtet und mit Asphalt versiegelt. Im Be- reich der Deichüberfahrten sowie in dem Bereich, in dem die Spundwand nördlich der Ro- tehornbrücke von der Landseite des Kronenkontrollweges auf die Wasserseite wechselt, werden Deichscharten innerhalb der Spundwand angelegt, die im Hochwasserfall mittels eines mobilen Dammbalkensystems verschlossen werden können. Die im südlichen Sanierungsabschnitt bei Deich-km 40,75 (Pfauenweg) und 40,83 (Tauben- weg) sowie im nördlichen Abschnitt bei Deich-km 41,59 (Zetkinstraße), 41,68 (Karl-Schurz- Straße), 41,77 (Bennigsenstraße) und 41,86 (Bassermannstraße) landseitig bestehenden Bö- schungstreppen werden im Rahmen des Vorhabens abgerissen und an gleicher Stelle jeweils eine neue Treppenanlage errichtet. Die im nördlichen Abschnitt bei Deich-km 41,42 (Potsda- mer Straße) landseitig bestehende Böschungstreppe sowie die bei Deich-km 41,42, 41,59, 41,68, 41,77, 41,86 und 42,05 bestehenden wasserseitigen Böschungstreppen werden im Zuge der Deichsanierung ersatzlos zurückgebaut. Am Bauende des südlichen Deichabschnittes queren im Bereich der Seestraße Hausan- schlussleitungen (Trinkwasser-, Elektro- und Gasleitungen) die vorhandene Hochwasser- schutzanlage. Diese Querungen verlaufen sowohl innerhalb der Rampenanlage der Seestraße sowie nordwestlich als auch südöstlich der Rampe. Im Rahmen der Deichsanierung müssen in diesem Bereich daher Leitungsumverlegungen erfolgen.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 7
Deichschutzstreifen Land- und wasserseitig des Deiches sind Schutzstreifen von mindestens 5,0 m Breite erfor- derlich. Diese sind von Gehölzbewuchs freizuhalten. Der Deichschutzstreifen erstreckt sich auf der Wasser- und Landseite ausgehend von den vorhandenen bzw. geplanten Böschungs- füßen. Zusätzlich ist beidseitig des Deiches ein 10,0 m breiter Technologiestreifen (in diesem sind die 5,0 m Deichschutzstreifen bereits berücksichtigt) baumfrei zu halten. Dementspre- chend sind auf dem Deich sowie im Deichhinterland Gehölzbeseitigungen erforderlich.
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3 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Das Untersuchungsgebiet setzt sich aus den direkten Eingriffsbereichen des Baufeldes sowie einem Wirkbereich von ca. 100 m um das Baufeld zusammen. Schutzgutbezogen wurden ver- einzelt auch größere Untersuchungsräume und Abstände zum Baufeld berücksichtigt.
3.1 Schutzgebiete
Das Vorhabengebiet unterliegt ganz oder teilweise mehreren unterschiedlichen Schutzge- bietsausweisungen (vgl. Anlage 2), die nachfolgend aufgelistet sind.
- FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (FFH0050LSA)
- Biosphärenreservat „Mittelelbe“ (STBR0004LSA)
Im Folgenden werden die vorhandenen Schutzgebiete sowie deren Schutz- und Erhaltungs- ziele zusammenfassend dargestellt.
3.1.1 FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg (FFH0050LSA)
Das FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ wird als strukturreicher Elbauenabschnitt mit bedeutenden Vorkommen auentypischer Lebensräume charakterisiert. Die Schutzwürdigkeit resultiert aus den großflächigen und vielgestaltigen Auwäldern, Wiesen und Altwässern als Lebensraum für zahlreiche auentypische Tier- und Pflanzenarten sowie der Elbe als Lebensraum für Libellen und wandernde Fischarten. Für das FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ werden im Standard- datenbogen des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (SDB, LAU 2020) für das Gebiet folgende in der Tabelle aufgelistete Anhang I Lebensraumtypen (LRT) aufgeführt. Die Flächengröße und der Erhaltungszustand sind dem SDB entnommen.
Tabelle 1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie innerhalb des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (SDB; LAU 2020)
| Lebensraumtyp (LRT) nach Anhang I | Flächengröße | Erhaltungszu- | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code | Name | [ha] | stand | ||||
| 2310 | Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland] | 0,2 | A | ||||
| 2330 | Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis [Dünen im Binnenland] | 6,0 | A | ||||
| 3150 | Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions | 60,0 | B | ||||
| 3260 | Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vege- tation des Ranunculion fluitantis und des Cal- litricho-Batrachio | 4,0 | B | ||||
| 3270 | Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. | 300,0 | B | ||||
| 6120* | Trockene, kalkreiche Sandrasen | 35,0 | A | ||||
| 6430 | Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, incl. Waldsäume | 220,0 | B | ||||
| 6440 | Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) | 5,0 | C | ||||
| 6510 | Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus praten- sis, Sanguisorba officinalis) | 400,0 | B | ||||
| 9170 | Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio Carpi- netum | 2,8 | B | ||||
| 9190 | Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur | 0,3 | - |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 9
| Lebensraumtyp (LRT) nach Anhang I | Flächengröße | Erhaltungszu- | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code | Name | [ha] | stand | ||||
| 91E0* | Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion al- bae) | 45,0 | A | ||||
| 100,0 | B | ||||||
| 6,0 | C | ||||||
| 91F0 | Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus lae- vis, Ulmus minor Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) | 105,0 | A | ||||
| 728,0 | B | ||||||
| 133,0 | C | ||||||
| Legende: * = prioritärer Lebensraumtyp |
Bei den im FFH-Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen handelt es sich überwiegend um für Auengebiete typische LRT. Zu den prioritären FFH-Lebensraumtypen gehören die Weichholz- auenbestände (91E0*) sowie die trockenen, kalkreichen Sandrasen (6120*). Für den betrachteten Untersuchungsraum wurde im Jahr 2019 eine gesonderte selektive flo- ristische Kartierung durchgeführt. Die Ergebnisse der Aufnahmen sind der Anlage 1.1 zu ent- nehmen.
Die folgende Tabelle beinhaltet die Arten des Anhangs II bzw. IV der FFH-Richtlinie, die im Standarddatenbogen (SDB) für das FFH-Gebiet (LAU 2020) aufgeführt werden.
Tabelle 2: Arten nach Anhang II bzw. IV der FFH-Richtlinie innerhalb des FFH-Gebietes „El- baue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (SDB; LAU 2020)
| Arten nach Anhang II und IV | FFH- Anh. II | FFH- Anh. IV | Status | Pop.- Größe | EHZ | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wissenschaftli- | Deutscher Name | |||||||
| cher Name | ||||||||
| Säugetiere | ||||||||
| Barbastella barbastellus | Mopsfledermaus | x | x | r | p | B | ||
| Castor fiber | Biber | x | x | r | c | B | ||
| Eptesicus serotinus | Breitflügelfledermaus | x | r | p | - | |||
| Lutra lutra | Fischotter | x | x | r | p | B | ||
| Myotis brandtii | Große Bartfledermaus | x | r | p | - | |||
| Myotis daubentonii | Wasserfledermaus | x | r | p | - | |||
| Myotis myotis | Großes Mausohr | x | x | r | p | B | ||
| Myotis mystacinus | Kleine Bartfledermaus | x | r | p | - | |||
| Myotis nattereri | Fransenfledermaus | x | r | p | - | |||
| Nyctalus leisleri | Kleiner Abendsegler | x | r | p | - | |||
| Nyctalus noctula | Großer Abendsegler | x | r | p | - | |||
| Pipistrellus nathusii | Rauhautfledermaus | x | r | p | - | |||
| Pipistrellus pipistrellus | Zwergfledermaus | x | r | p | - | |||
| Pipistrellus pygmaeus | Mückenfledermaus | x | r | p | - | |||
| Plecotus auritus | Braunes Langohr | x | r | p | - | |||
| Fische | ||||||||
| Cobitis taenia | Steinbeißer | x | r | c | B | |||
| Lampetra fluviatilis | Flussneunauge | x | m | v | B | |||
| Lampetra planeri | Bachneunauge | x | r | p | B | |||
| Leuciscus aspius | Rapfen | x | r | c | B | |||
| Misgurnus fossilis | Schlammpeitzger | x | r | r | B | |||
| Rhodeus amarus | Bitterling | x | r | r | B | |||
| Romanogobio belingi | Stromgründling | x | r | r | B | |||
| Salmo salar | Lachs | x | m | r | B |
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10 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
| Arten nach Anhang II und IV | FFH- Anh. II | FFH- Anh. IV | Status | Pop.- Größe | EHZ | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wissenschaftli- | Deutscher Name | ||||||||
| cher Name | |||||||||
| Amphibien | |||||||||
| Bombina bombina | Rotbauchunke | x | x | r | c | C | |||
| Bufotes viridis | Wechselkröte | x | r | p | - | ||||
| Epidalea calamita | Kreuzkröte | x | r | p | - | ||||
| Hyla arborea | Laubfrosch | x | r | p | - | ||||
| Pelobates fuscus | Knoblauchkröte | x | r | p | - | ||||
| Pelophylax lessonae | Kleiner Wasserfrosch | x | r | p | - | ||||
| Rana arvalis | Moorfrosch | x | r | p | - | ||||
| Triturus cristatus | Kammmolch | x | x | r | r | B | |||
| Reptilien | |||||||||
| Lacerta agilis | Zauneidechse | x | r | p | - | ||||
| Käfer | |||||||||
| Cerambyx Cerdo | Heldbock | x | x | r | r | A | |||
| Lucanus cervus | Hirschkäfer | x | r | r | B | ||||
| Osmoderma eremita* | Eremit | x | x | r | r | A | |||
| Libellen | |||||||||
| Aeshna viridis | Grüne Mosaikjungfer | x | r | p | - | ||||
| Gomphus flavipes | Asiatische Keiljungfer | x | r | p | - | ||||
| Leucorrhinia albifrons | Östliche Moosjungfer | x | r | p | - | ||||
| Ophiogomphus cecilia | Grüne Flussjungfer | x | x | r | r | B | |||
| Gefäßpflanzen | |||||||||
| Jurinea cyanoides* | Sand-Silberscharte | x | x | r | c | A | |||
| Legende: * = prioritäre Art; FFH-Anh. II = Art nach Anhang II der FFH-Richtlinie; FFH-Anh. IV = Art nach Anhang IV der FFH- | |||||||||
| Richtline; Status: r = resident, m = wandernde / rastende Tiere; Populationsgröße: c = häufig, große Population, p = vorhanden | |||||||||
| (ohne Einschätzung), r = selten, mittlere bis kleine Population, v = sehr selten, sehr kleine Population, Einzelindividuen; EHZ | |||||||||
| = Erhaltungszustand, A = sehr gut, B = gut, C = mittel bis schlecht |
Im Standarddatenbogen erfolgen außerdem Aussagen zu Arten des Anhangs V der FFH- Richtlinie innerhalb des FFH-Gebietes. Aus dem Anhang V werden unter den Amphibien, Teichfrosch (Pelophylax esculentus), Seefrosch (Pelophylax ridibundus) und Grasfrosch (Rana temporaria), unter den Fischen, die Barbe (Barbus barbus) sowie unter den Mollusken, die Weinbergschnecke (Helix pomatia) genannt. Alle angeführten Arten des Anhangs V sind im FFH-Gebiet als resident eingestuft. Zur Populationsgröße erfolgt keine nähere Angabe nur die generelle Aussage zum Vorkommen.
Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes
Durch einen Beschluss der Landesregierung vom 29.07.2014 sowie aufgrund des darauf ba- sierenden Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen- Anhalt wurde das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt aufgefordert, die noch nicht natio- nalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete mittels einer landesweit gültigen Verordnung unter Schutz zustellen. Mit der daraus resultierenden „Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000- Gebiete im Land Sachsen-Anhalt“ (N2000-LVO LSA) vom 20.12.2018 wurden 26 Europäische Vogelschutzgebiete gemäß Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) sowie 216 Gebiete von gemein- schaftlicher Bedeutung gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) in nationales Recht
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 11
überführt sowie unter anderem verbindliche Schutz- und Erhaltungsziele für die entsprechen- den Gebiete formuliert. Zu den durch die N2000-LVO LSA rechtlich gesicherten Gebieten zählt auch das hier betrachtete FFH-Gebiet Nr. 50 „Elbaue zwischen Saalemündung und Magde- burg“.
Allgemeine Schutz- und Erhaltungsziele Nach Kapitel 1 § 5 der N2000-LVO LSA, umfasst der allgemeine Schutzzweck für FFH-Ge- biete die Gewährleistung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 und die Wahrung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes
-
der LRT gemäß Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenarten als maßgebliche Bestandteile der besonderen Schutzgebiete, ein- schließlich der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume im jeweiligen besonderen Schutzgebiet,
-
der Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II FFH-RL als maßgebliche Bestandteile der besonderen Schutzgebiete, einschließlich der mit ihren Habitatflächen räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologi- schen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume im jeweiligen besonderen Schutzge- biet.
Die LRT und Arten sowie deren ökologischen Erfordernisse und erforderlichen Lebensraum- bestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand sind in § 2 der Anlage Nr. 2 der N2000- LVO LSA gelistet.
Gebietsbezogene Schutz- und Erhaltungsziele Die Formulierung gebietsbezogener Schutzzwecke und Bestimmungen für das FFH-Ge- biet Nr. 50 „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ erfolgte in den § 2 und 3 der Anlage Nr. 3.64 der N2000-LVO LSA. Diese werden nachfolgend dargestellt.
Der Schutzzweck des Gebietes umfasst ergänzend zu Kapitel 1 § 5 der N2000-LVO LSA:
(1) die Erhaltung des Abschnittes der Elbtalaue mit ihren gebietstypischen Lebensräumen, insbesondere des gebietsprägenden Flusslaufes einschließlich seiner Altwasser, der Hart- und Weichholzauenwälder, Staudenfluren, der frischen bis feuchten Grünländer sowie verschiedenen Magerstandorten mit Heiden, Sandtrockenrasen und kleinflächi- gen Binnendünen,
(2) die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbe- sondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile:
- LRT gemäß Anhang I FFH-RL:
Prioritäre LRT:
| 6120* | Trockene, kalkreiche Sandrasen |
|---|---|
| 91E0* | Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Al- nion incanae, Salicion albae) |
Weitere LRT:
| 2310 | Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista |
|---|---|
| 2330 | Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis |
| 3150 | Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions |
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| 3260 | Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion |
|---|---|
| 3270 | Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. |
| 6430 | Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe |
| 6440 | Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) |
| 6510 | Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba offi- cinalis) |
| 9170 | Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) |
| 91F0 | Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxi- nus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) |
einschließlich ihrer jeweiligen charakteristischen Arten, hier insbesondere o Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes), o Barbe (Barbus barbus), o Braunes Langohr (Plecotus auritus), o Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), o Eisvogel (Alcedo atthis), o Fransenfledermaus (Myotis nattereri), o Gehölz-Haarahlenläufer (Asaphidion curtum), o Graugans (Anser anser), o Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), o Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), o Großer Gelbschulter-Wanderläufer (Badister dorsiger), o Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis), o Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus), o Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), o Knäkente (Spatula querquedula), o Laubfrosch (Hyla arborea), o Löffelente (Spatula clypeata), o Mittelspecht (Dendrocoptes medius), o Moorfrosch (Rana arvalis), o Neuntöter (Lanius collurio), o Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), o Rohrweihe (Circus aeruginosus), o Schwarzmilan (Milvus migrans), o Sumpfwald-Enghalsläufer (Platynus livens), o Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), o Zauneidechse (Lacerta agilis), o Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus); konkrete Ausprägungen und Erhaltungszustände der LRT des Gebietes sind hierbei zu berücksichtigen,
- Arten gemäß Anhang II FFH-RL:
Prioritäre Arten: o *Eremit (Osmoderma eremita), o *Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides),
Weitere Arten: o Bachneunauge (Lampetra planeri), o Biber (Castor fiber), o Bitterling (Rhodeus amarus), o Fischotter (Lutra lutra), o Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), o Großes Mausohr (Myotis myotis),
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o Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia), o Heldbock (Cerambyx cerdo), o Hirschkäfer (Lucanus cervus), o Kammmolch (Triturus cristatus), o Lachs (Salmo salar), o Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), o Rapfen (Leuciscus aspius), o Rotbauchunke (Bombina bombina), o Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), o Steinbeißer (Cobitis taenia), o Stromgründling (Romanogobio belingi).
Auf der Grundlage des § 2 der Anlage Nr. 2 der N2000-LVO LSA werden folgende Schutz- und Erhaltungsziele für die im FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ vorhandenen LRT und Arten formuliert:
für die LRT der Wälder (u. a. LRT 9170, 91E0*, 91F0):
Die Erhaltung oder Wiederherstellung
-
natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypischer Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 91E0* und 91F0 hinreichend hohe Wasserstände bzw. ggf. regelmäßig stattfindende Überflu- tungsereignisse), auf den Nährstoffhaushalt, auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand,
-
eines lebensraumtypisches Arteninventars,
-
eines hinreichend hohen Anteils an Alt- und Biotopbäumen,
-
eines hinreichend hohen Anteils an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z.B. ste- hendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und -außenrän- der, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen),
-
eines Mosaiks unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend ho- hen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung,
-
eines hinreichend hohen Anteils weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Be- stände,
für die LRT der Gewässer (u. a. LRT 3150, 3260, 3270):
Die Erhaltung oder Wiederherstellung
-
natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypischer Gewässerstrukturen und Standort- bedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie für die flie- ßenden bzw. periodisch fließenden LRT 3260 und 3270 günstige Strömungsverhält- nisse), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für die LRT geringerer Trophiestufen: LRT 3260), auf den ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (ins- besondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Ge- wässergrundes,
-
eines lebensraumtypischen Arteninventars in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation,
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14 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
für die LRT der Schwermetall-, Pionier-, Borstgras- und Kalkmagerrasen sowie der pe- ripannonischen Gebüsche (u. a. LRT 6120*):
Die Erhaltung oder Wiederherstellung
-
lebensraumtypischer Strukturen und Standortbedingungen,
-
eines lebensraumtypischen Arteninventars mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen,
-
lückiger, niedrigwüchsiger, besonnter Rasenstrukturen mit partiell vegetationsfreien Offenbodenstellen, höchstens geringen Streuauflagen und ggf. randlich thermophilen Saumstrukturen (LRT 6120*) und anstehendem Festgestein, in Kombination mit in Folge von Erosionsprozessen partiell vegetationsfreien Bereichen,
-
LRT-angepasster Bewirtschaftungsformen,
für die LRT der Dünen und trockenen Heiden (u. a. LRT 2310, 2330):
Die Erhaltung oder Wiederherstellung
-
natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypischer Strukturen und Standortbedingun- gen (insbesondere trockene, nährstoffarme, besonnte Dünen- und Sandstandorte mit charakteristischen Bodeneigenschaften),
-
eines lebensraumtypischen Arteninventars mit einem hohen Anteil konkurrenzschwa- cher Arten, insbesondere auch Kryptogamen,
-
der Präsenz der verschiedenen charakteristischen Altersstadien der LRT in Kombina- tion mit vegetationsfreien Rohböden und weiteren charakteristischen Biotopen sowie eingestreuten Sonderstrukturen,
-
LRT-angepasster Bewirtschaftungsformen,
für die LRT der Salz-, Frisch- und Feuchtwiesen (u. a. LRT 6440, 6510):
Die Erhaltung oder Wiederherstellung
-
natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypischer Strukturen und Standortbedingun- gen in Bezug auf den Wasserhaushalt (frische bis feuchte, für den LRT 6440 teilweise auch wechselfeuchte bzw. nasse Standortbedingungen), auf den Nährstoffhaushalt (teilweise für die LRT 6440 und 6510 nährstoffarme Standortbedingungen), auf die Sa- linität oder ggf. vorhandene Sonderstrukturen wie Solaustritte sowie auf typische Au- enstrukturen (für den LRT 6440),
-
von Grünlandbeständen mit niedriger bis mittlerer Wüchsigkeit, einem lebensraumty- pischen Arteninventar und einem hohen Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkur- renzschwacher Arten,
-
LRT-angepasster Bewirtschaftungsformen,
für den LRT der Hochstaudenfluren (LRT 6430):
Die Erhaltung oder Wiederherstellung
- natürlicher oder naturnaher, lebensraumtypischer Strukturen und Standortbedingun- gen, insbesondere in Bezug auf eine hinreichende Wasser- und Nährstoffversorgung, die Erhaltung der Oberflächenmorphologie der LRT-Standorte sowie angrenzender Bi- otope (Gewässer bzw. Waldsäume),
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- eines lebensraumtypischen Arteninventars,
für die Fischarten (u. a. Bitterling, Lachs, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Strom- gründling), und die Rundmäuler (u. a. Bachneunauge, Flussneunauge):
Die Erhaltung oder Wiederherstellung
- natürlicher oder naturnaher, schadstofffreier Habitate mit artspezifisch geeignet aus- geprägten Gewässer-, Ufer- und Vegetationsstrukturen (Gewässer charakterisiert ins- besondere durch einen guten ökologischen, trophischen und chemischen Zustand sowie für die Arten der Fließgewässer durch eine ökologische Durchgängigkeit),
für die Libellenarten (u. a. Grüne Keiljungfer):
Die Erhaltung oder Wiederherstellung
- natürlicher oder naturnaher Habitate mit artspezifisch geeignet ausgeprägten Gewäs- ser- und Uferstrukturen (schadstofffreie, höchstens mesotrophe, mäßig fließende, ste- hende, moorige bis anmoorige Gewässer einschließlich gut ausgeprägter Ufer- und Gewässervegetation in Verbindung mit vegetationsfreien Wasserflächen),
für den Kammmolch und die Rotbauchunke:
Die Erhaltung oder Wiederherstellung
-
natürlicher oder naturnaher, nicht hypertropher, schadstofffreier, fischfreier bzw. -ar- mer Habitatgewässer mit artspezifisch geeignet ausgeprägten Gewässer-, Ufer- und Vegetationsstrukturen,
-
von störungsarmen Wanderkorridoren zwischen den Teillebensräumen, von geeigne- ten Winterquartieren im Umfeld der Reproduktionsgewässer sowie von nicht bzw. ex- tensiv genutzten Landlebensräumen,
für die xylobionten Käferarten (u. a. *Eremit, Heldbock, Hirschkäfer):
Die Erhaltung oder Wiederherstellung
-
eines hinreichenden Angebots an Habitatbäumen mit ausreichender Dimensionierung sowie unbeeinträchtigten Höhlen und Mulmkörpern,
-
eines hohen und dauerhaften Anteils an Alt- und ggf. Totholz sowie an Großhöhlen- und Uraltbäumen geeigneter Habitatbaumarten,
-
lichter Gehölzbestände mit geeigneten Habitatbäumen,
für den Biber und den Fischotter:
Die Erhaltung oder Wiederherstellung
-
natürlicher oder naturnaher Gewässer-, Ufer- und Ufervegetationsstrukturen, ein- schließlich eines umfassenden Angebotes an Weichhölzern,
-
unzerschnittener, störungsarmer Habitate und ggf. vernetzter Oberflächengewässer mit guter bis optimaler Gewässergüte,
für die Fledermausarten (u. a. Großes Mausohr, Mopsfledermaus):
Die Erhaltung oder Wiederherstellung
- ausgedehnter, strukturreicher Laub(misch)wälder oder sonstiger artspezifisch geeig- neter Wald- bzw. Gehölzbestände (z. B. Hallenwälder, Streuobstwiesen) mit hohem Alt- und Totholzanteil,
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16 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
-
von geeigneten Leitstrukturen und von Jagdhabitaten, die lediglich einer extensiven Nutzung unterliegen,
-
des hinreichenden Vorhandenseins von Quartierbäumen (insbesondere (Alt-) Bäume mit Höhlen und Spaltenquartieren, Stammanrissen, stehendem Totholz und Totholz im Kronenbereich),
-
störungsarmer bzw. -freier natürlicher und anthropogener Quartiere mit geeigneten Strukturen und mikroklimatischen Bedingungen zur Nutzung als Wochenstuben-, Schwärm-, Zwischen-, Ausweich- oder Winterquartier,
-
wenig zersiedelter oder zerschnittener Landschaften zwischen den Habitaten,
für die Blütenpflanzenarten trockenerer Standorte (u. a. *Sand-Silberscharte):
Die Erhaltung oder Wiederherstellung
- nährstoffarmer, trockener, besonnter Habitate mit geeigneter, habitatprägender und artverträglicher Nutzung sowie einer offenen bzw. lückigen, niedrigwüchsigen und ge- hölzfreien Vegetationsstruktur.
(1) Neben den allgemeinen Schutzbestimmungen gemäß Kapitel 2 § 6 der N2000-LVO LSA gelten für das FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ folgende ge- bietsbezogene Schutzbestimmungen:
-
keine Veränderungen oder Störungen durch Handlungen aller Art im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue,
-
kein Betreten von und keine Veränderungen an anthropogenen, nicht mehr in Nutzung befindlichen Objekten, die ein Zwischen-, Winter- oder Sommerquartier für Fleder- mäuse darstellen, insbesondere Bunker, Stollen, Keller, Schächte oder Eingänge in Steinbruchwände; eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 dieser Verordnung kann erteilt werden für notwendige Sicherungs- und Verwahrungsmaßnahmen,
-
kein Befahren der Gewässer; freigestellt ist das Befahren der Bundeswasserstraße Elbe sowie das Befahren der in Detailkarte 159 dargestellten Elbeumflut.
(2) Für die Landwirtschaft gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 § 7 der N2000-LVO LSA:
-
ohne jedwede Düngung auf den LRT 2310, 2330 und 6120*,
-
ohne Düngung der LRT 6510 bzw. 6440 jeweils in der Ausprägung nährstoffreicher Standorte über die Nährstoffabfuhr i. S. d. DüV hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stick- stoff je Hektar je Jahr; die verschiedenen Ausprägungen ergeben sich aus der Darstel- lung in den Detailkarten zum FFH-Gebiet; freigestellt ist die Phosphor- sowie die Kalium-Düngung bis zur Versorgungsstufe B sowie eine Kalkung nach Bedarf entspre- chend einer vorherigen Bedarfsanalyse,
-
Nutzung von Nachtpferchen auf den LRT 2310, 2330 und 6120* nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 dieser Verordnung,
-
auf den LRT 6440 und 6510 die Einhaltung einer Nutzungspause von mindestens 7 Wochen zwischen 2 Mahdnutzungen; zur Verkürzung des Mahdintervalls kann eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 dieser Verordnung erteilt werden, wenn eine erhebliche betriebliche Betroffenheit besteht,
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-
Winterweide mit Rindern auf den LRT 6440 und 6510 nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 dieser Verordnung,
-
ohne das Ausbringen von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln auf einem 10 m breiten Pufferstreifen um Gewässer in den Vorkommensbereichen der Rotbauchunke; inner- halb dieser Pufferstreifen sind die Bestimmungen auf LRT-Flächen gemäß der Nrn. 1 und 2 nicht anzuwenden,
-
in den Vorkommensbereichen der Rotbauchunke jährlich in der Zeit vom 01. März bis
-
April und 15. September bis 31. Oktober jeweils ohne Einsatz von Mineraldünger sowie ohne Pflügen,
-
in der Gemarkung Lübs außerhalb der Elbaue Beweidung oder Mahd sowie Maßnah- men zur Grünlandpflege (z. B. Walzen oder Schleppen) nur nach mindestens 2 Wo- chen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 dieser Verordnung und ohne jedwede Düngung auf Grünlandflächen; innerhalb der Gemarkung sind die Best- immungen gemäß der Nrn. 1 und 3 nicht anzuwenden.
(3) Für die Forstwirtschaft gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 § 8 der N2000-LVO LSA:
-
nur einzelstammweise Nutzung, zeitlich gestaffelt und vorrangig zur Förderung der standorttypischen Gehölzzusammensetzung, in isolierten Beständen des LRT 91E0* mit einer Gesamtfläche kleiner 1 ha,
-
Erhaltung eines für die LRT 91E0* und 91F0 typischen Wasserregimes,
-
keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern.
(4) Für die Jagd gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 § 9 der N2000-LVO LSA:
-
die Errichtung oder Erweiterung jagdlicher Anlagen auf den LRT 2310, 2330 und 6120* nur nach Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 dieser Verordnung,
-
keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um er- kennbare Biberbaue oder Fischotterbaue,
-
Jagdausübung auf Nutrias an Gewässern nur als Fallenjagd mit Lebendfallen und unter täglicher Kontrolle; Jagdausübung auf Nutrias unter Nutzung von Schusswaffen aus- schließlich auf an Land befindliche Nutrias.
(5) Für die Gewässerunterhaltung gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 § 10 der N2000- LVO LSA:
-
Mahd des LRT 6430 nur einmal jährlich und nicht vor dem 1. August,
-
Belassen von Uferabbrüchen, soweit der ordnungsgemäße Wasserabfluss oder bauli- che Anlagen dadurch nicht beeinträchtigt werden,
-
keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern.
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(6) Für die Angelfischerei gilt neben den Vorgaben gemäß Kapitel 2 § 11 der N2000-LVO LSA:
-
Besatzmaßnahmen in Standgewässern nur nach Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Ab- satz 2 dieser Verordnung,
-
kein Fischen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue,
-
kein Befahren der Gewässer; freigestellt ist das Befahren der Bundeswasserstraße Elbe sowie das Befahren der in Detailkarte 159 dargestellten Elbeumflut.
3.1.2 Biosphärenreservat „Mittelelbe“ (BR_0004LSA)
Das Vorhabengebiet liegt teilweise innerhalb der Zone 3 (Entwicklungszone) des Biosphären- reservates „Mittelelbe“. Mit der Bekanntmachung vom 02.02.2006 durch das MLU des Landes Sachsen-Anhalt wurde für das Land nach § 33 NatSchG LSA das Biosphärenreservat „Mit- telelbe“ erklärt und ausgewiesen, welches Bestandteil des länderübergreifenden Biosphären- reservates „Flusslandschaft Elbe“ und auch flächengleich mit diesem ist. Es erstreckt sich entlang der Elbe von der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen bis zur niedersächsischen Landesgrenze. Im Punkt 4 der Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Biosphärenreservat „Mittelelbe“ vom Februar 2006 ist der Schutzzweck des Biosphärenreservates aufgeführt:
- Zweck des Biosphärenreservates
4.1 Ein Biosphärenreservat ist ein national wie international bedeutsames Gebiet, in dem das Miteinander von Mensch und Natur beispielhaft bewahrt und gefördert wird. Es dient dazu, gewachsene Kulturlandschaften entsprechend den „Internationalen Leitli- nien für das Weltnetz der Biosphärenreservate" im Rahmen des Programms „Mensch und die Biosphäre“ der UNESCO und den „Kriterien für die Anerkennung und Über- prüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland" einheitlich zu schüt- zen und zu entwickeln.
4.2 Durch die Verbindung der im Folgenden aufgeführten Funktionen soll das Biosphären- reservat Modellstandort für Ansätze zu Schutz und nachhaltiger Entwicklung auf regi- onaler Ebene sowie deren Erforschung, Demonstration und Kommunikation sein:
a) Beitrag zur Erhaltung von Landschaften, Ökosystemen, Arten und genetischer und biologischer Vielfalt, sowie der natürlichen Entwicklung in den dafür aus- gewiesenen Zonen; b) Förderung einer wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung, die umwelt- und sozialverträglich ist; c) Förderung von Demonstrationsprojekten, Umweltbildung und -ausbildung, For- schung und Umweltbeobachtung im Rahmen lokaler, regionaler, nationaler und weltweiter Themen des Schutzes und der nachhaltigen Entwicklung.
4.3 Zweck der Erklärung zum Biosphärenreservat ist der Erhalt der biologischen Vielfalt sowie die Entwicklung und Förderung der reichen, überregional bedeutsamen Natur- ausstattung und der beispielhaften landschaftsverträglichen, nachhaltigen Land- und Waldnutzung und Regionalentwicklung entsprechend den "Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate" im Rahmen des Programms „Mensch und Biosphäre“ der UNESCO.
4.4 Das Biosphärenreservat dient insbesondere der Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Strukturen einer natürlichen Flussaue und der Pflege und Entwicklung der
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durch die Elbe, ihre Nebenflüsse und Altwässer geprägten und historisch gewachse- nen Landschaften. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Entwicklung der Elbe, der Nebenflüsse und Altwässer als Flussniederungen mit hoher Wassergüte und ihrer natürlichen Auendynamik, insbesondere der gewässerökologisch bedeutsamen Struk- turen wie Kies-, Sand- und Schlammbänke, Abbruchkanten, Steilufer und der Pro- zesse, die diese morphologischen Strukturen unter Berücksichtigung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses ermöglichen. Unberührt bleiben Belange des Hochwasserschutzes des Landes insbesondere die erforderlichen Maßnahmen zur Unterhaltung und zur Sicherung der für den Hochwasserschutz notwendigen Anlagen.
4.5 Der Schutz, die Pflege und die Entwicklung der historisch gewachsenen und in Teilen bewusst gestalteten Kulturlandschaft, insbesondere des Gartenreichs Dessau-Wörlitz, sollen durch eine langfristige nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen ent- sprechend dem Programm „Mensch und Biosphäre“ der UNESCO gesichert werden.
3.1.3 Wasserschutzgebiete
Innerhalb des Untersuchungsraumes gibt es kein Wasserschutzgebiet. Das am nächsten lie- genden Wasserschutzgebiet ist das Wasserschutzgebiet „Colbitz-Letzlinger Heide“ (WSG0028). Dieses liegt ca. 19,5 km nördlich des Vorhabengebietes.
3.2 Klima/Luft
3.2.1 Makroklima
Gemäß REICHHOFF et al. (2001) wird das „Dessauer Elbetal“, in dem sich das Vorhabengebiet befindet, dem subatlantisch-subkontinentalen Übergangsbereich des Binnentieflandklimas zu- geordnet.
Der mittlere Jahresniederschlag im Bereich Magdeburg erreicht 686 mm mit einem schwach ausgeprägten Niederschlagsmaximum im Sommer. Die Jahresdurchschnittstemperatur in der Region von 10,2 °C entspricht den großklimatischen Verhältnissen dieses Raumes. Die mitt- lere Januartemperatur liegt bei ca. 1 °C und die mittlere Julitemperatur bei ca. 20 °C.
Tabelle 3: Jahresdurchschnittstemperatur und -niederschlag in Magdeburg nach climate- data.org (2025)
| JAN | FEB | MRZ | APR | MAI | JUN | JUL | AUG | SEP | OKT | NOV | DEZ | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Niederschlag in mm | 56 | 42 | 53 | 44 | 61 | 63 | 79 | 68 | 60 | 51 | 52 | 57 |
| Temperatur in °C | 1,3 | 1,9 | 4,9 | 9,7 | 14,2 | 17,5 | 19,7 | 19,2 | 15,4 | 10,6 | 5,9 | 2,6 |
Das Jahresmittel der Windgeschwindigkeit liegt im Untersuchungsraum bei 3,1 bis 3,4 m/s (DWD 2004). Insgesamt weist die Häufigkeitsverteilung der Windrichtung ein Maximum bei Winden aus 240 bis 270 Grad (Westsüdwest bis West) auf. Außerdem treten in diesem Be- reich im Jahresdurchschnitt am häufigsten Windgeschwindigkeiten 4 m/s auf (METEOBLUE 2025).
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Abbildung 2: Klimadiagramm für Magdeburg nach climate-data.org (2025)
3.2.2 Mesoklima
Das Lokalklima wird insgesamt durch die geländebedingte Variation der meteorologisch-kli- matischen Elemente im Bereich der bodennahen Luftschicht gekennzeichnet.
Kaltluftproduktions-, Abfluss- und Sammelgebiete Insgesamt ist das Elbetal infolge seines Wasserreichtums und des hohen Grünlandanteils ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet mit hoher Nebelbildung (vgl. REICHHOFF et al. 2001). Auf- grund der nächtlichen Ausstrahlung kommt es auf diesen Flächen zu einer starken Abkühlung der bodennahen Luftschichten. Diese Kaltluftbildung tritt vor allem in windschwachen Strah- lungsnächten auf (Hochdruckwetterlagen). Je nach Beschaffenheit des Entstehungsgebietes (Neigung, Lage, Bewuchs) bleibt die kühle Luft auf der Fläche liegen, oder sie fließt, der Schwerkraft folgend, ab. Die auf den Flächen des Deichvorlands entstehende Kaltluft strebt je nach standörtlichen Vo- raussetzungen der Stromelbe bzw. der Alten Elbe Magdeburg zu. Dabei wirken die Wasser- flächen des Elbealtarms „Prester See“ sowie die verschiedenen Senken, Flutrinnen und Kleingewässern im südlichen Bereich des Planungsabschnittes als Kaltluftsammelflächen. Die Elbe besitzt eine überregionale Bedeutung für den Kaltluftabfluss, da die Kaltluft aller an- grenzenden Gebiete aufgrund und entsprechend dem Flussgefälle abströmt. Durch die erhöh- ten Wärmeabgabe der Wasserflächen der Stromelbe, der Alten Elbe bzw. des Elbealtarms „Prester See“ kommt es besonders im Herbst zu einer verstärkten Nebelbildung.
Frischluftproduktion Wälder, insbesondere Laubwälder, haben die Funktion der Frischluftproduktion. Im unmittel- baren Bereich des Vorhabengebietes befinden sich Flächen mit Weichholzauenwaldresten im Deichvorland bei Deich-km 40,51 bis 41,03 sowie bei Deich-km 41,20 bis 42,10. Weiterhin
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finden sich größere Laubwaldbereiche im Rotehornpark auf der dem Vorhabengebiet gegen- überliegenden Seite der Alten Elbe Magdeburg. Auch Kleingehölze wie Hecken und Baumgruppen leisten einen Beitrag für die Frischluftent- stehung und die Verringerung der Staubbelastung. Zahlreiche solcher Kleingehölze befinden sich im Deichvorland des südlichen Sanierungsabschnittes sowie in den öffentlichen Grünan- lagen und privaten Gärten des Stadtteils Cracau.
Thermische Begünstigung Versiegelte Flächen wie die Siedlungsbereiche des Stadtteils Cracau und die umliegenden Verkehrswege (u. a. asphaltierte Straßen, Radwege, versiegelte Deichwege) sind thermisch begünstigte Bereiche. Diese Flächen sind in verstärktem Maße in der Lage bei Einstrahlung Wärme aufzunehmen und diese in der Nacht abzugeben. Bei einem geringen Luftmassenaustausch kann es inner- halb des Stadtgebietes zu einem ausgeprägten Lokalklima kommen. Dabei sind gegenüber dem Umland deutlich höhere Durchschnittstemperaturen und eine geringere Luftfeuchtigkeit zu verzeichnen.
Windoffenheit Windoffene Räume sind Flächen, die durch die Geländebeschaffenheit und durch die Exposi- tion zu statistisch überwiegenden Windrichtungen besonders häufig und stark beeinflusst wer- den. Solche Geländebedingungen treten bei deutlichem Vorherrschen zyklonaler Wetterlagen im Luvbereich von Erhebungen und Freiflächen mit besonders großen Streichlängen bei den Hauptwindrichtungen Südwest, West und Nordwest auf. Weiterhin können Konvergenz- und Divergenzeffekte an Hindernissen auftreten. Die Folge sind Verstärkungen der Windbewe- gung seitlich oder oberhalb der Hindernisse bzw. windabbremsende Wirkungen im Leebereich von Bäumen und Gebüschen. Der Untersuchungsraum ist aufgrund der vorhandenen Gehölzstrukturen und Siedlungsberei- che grundsätzlich nicht als windoffen zu charakterisieren. Dennoch können bei bestimmten Windrichtungen an der Stromelbe bzw. an der Alten Elbe Magdeburg aufgrund der großen Streichlängen entlang der Fließgewässer spürbar stärkere Windbewegungen auftreten.
Verdunstung Die Verdunstung, d.h. die Aufnahme von Wasser in die Erdatmosphäre, ist von der Intensität der Lufttemperatur, der Luftfeuchtigkeit, der Sonneneinstrahlung, der Windstärke /-richtung, der Oberflächenbeschaffenheit /-bedeckung und des Wassergehalts des Bodens bzw. der Nie- derschlagsmenge abhängig. Der mittlere jährliche Gang der Verdunstungshöhe von Vegetationsflächen folgt der Bestands- entwicklung, kann in einzelnen Jahren in Abhängigkeit von der jeweiligen Witterung jedoch auch vom mittleren jährlichen Gang bzw. der mittleren jährlichen Summe abweichen. Dabei ist der Schwankungsbereich der Verdunstungshöhen aber deutlich geringer als derjenige der Niederschlagshöhen. Bei Grünlandbeständen, die sich zu Beginn der Vegetationsperiode als nahezu bodendecken- der Bestand mit ausgebildetem Wurzelsystem darstellen, ist eine intensive Nutzung der hohen Frühjahrsbodenfeuchte für den Wachstums- bzw. den Transpirationsprozess möglich. Durch die vorhandene natürliche Vegetation ist im Deichvorland des Untersuchungsgebietes eine natürliche Verdunstung gegeben.
3.2.3 Luft
Laut Immissionsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt (LAU 2024) sowie laut der Daten des Umweltbundesamtes (UBA 2022) wird die Luft im Stadtgebiet von Magdeburg im Schnitt als gering bis mittelmäßig durch Staub, Schwefeldioxid, Stickoxide und Kohlenmonoxide be- lastet ausgewiesen. An den Hauptverkehrswegen der Stadt und hierbei vor allem an Stellen mit ungünstigen Ausbreitungsbedingungen (Straßenschluchten) können zeit- und wetterab- hängig auch deutlich höhere Belastungen auftreten.
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Das Vorhabengebiet mit dem zu sanierenden Deich liegt am Rand des Stadtteils Cracau, so- dass hier nicht von einer erhöhten Luftschadstoffbelastung auszugehen ist. Die Hauptquellen für Luftverunreinigungen im Untersuchungsgebiet sind der Straßenverkehr sowie der Haus- brand. Stäube entstehen im Vorhabenbereich vorrangig auf den Zufahrts- und Verbindungs- straßen des Stadtteils Cracau. Im weiteren Umfeld und bei ungünstiger Wetterlage können Immissionen aus dem dicht be- siedelten, westlich gelegenen Ortskern von Magdeburg bzw. aus den Randgebieten der Stadt (Gewerbegebiete) die Luftverhältnisse im Untersuchungsraum beeinflussen. Grundsätzlich befindet sich das Vorhabengebiet aber in einem Raum mit relativ geringer Luftbelastung.
3.3 Geologie und Boden
Abbildung 3: Regionalgeologische Gliederung nach RADZINSKI (1995)
Die Landschaftseinheit „Dessauer Elbetal“, zu der auch das Untersuchungsgebiet zählt, ist Teil des „Mitteleuropäischen Schollengebietes“ und liegt hier im Bereich der „Flechtlingen - Rosslauer Scholle“ bzw. der „Weferlinger - Schönebecker Scholle“ (vgl. Abbildung 3). Es ist
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geprägt durch die Entwicklung der Schmelzwasserabflüsse vor der warthestadialen Gletscher- randlage der saalezeitlichen Inlandvereisung im Bereich Fläming-Altmark zum Lausitzer-Mag- deburger Urstromtal, das sich im Aller-Ohre-Urstromtal fortsetzt. Seit der Saalekaltzeit grub sich die Elbe durch Tiefenerosion in die breitflächig abgelagerten Talsande dieses Urstromtals und gestaltete diesen Talabschnitt zum heutigen breiten Elbtal mit weiten holozänen Fluss- auen und ausgedehnten randlich erhaltenen, flachen, tiefliegenden weichselkaltzeitlichen Nie- derterrassenflächen aus. Aus den Sandflächen der Niederterrassen wurden in den Zeiten der vegetationsarmen Kältesteppen des Hoch- und Spätglazials der Weichselkaltzeit Binnendü- nen aufgeweht, die besonders zwischen Wittenberg und Magdeburg erhebliche Ausdehnun- gen erreichen (vgl. REICHHOFF et al. 2001). Die im Spätglazial beginnende Tiefenerosion setzte sich bis ins Holozän fort, sodass die weichselkaltzeitlichen Sande im Elbtal bis zu einer Tiefe von ca. 8 m unter der heutigen Ober- fläche ausgeräumt und durch jüngere (holozäne) Sande ersetzt wurden. Holozäne, z. T. kie- sige Sande treten als fluviatile Bildungen der Elbe im Bereich der Elbaue auf. Sie erreichen Mächtigkeiten von 6 bis 8 m und sind in der Nähe der Elbe an der Geländeoberfläche anzu- treffen. Einlagerungen von Schluff bis Ton sind möglich. Teilweise sind sie von Auenlehm be- deckt. Der limnisch-fluviatile holozäne Auenlehm ist in der Region weit verbreitet. Hierbei handelt es sich um einen wechselnd humosen, tonigen bis sandigen Schluff, der häufig weniger als 1 m mächtig ist und meist über sandig-kiesigen Bildungen liegt. Er wurde durch jährliche Hochwas- ser im Bereich des Elbtals abgelagert. ALTERMANN et al. (2001) verweist darauf, dass der Beginn der holozänen Sedimentation der Auensedimente auf die Rodung und den Ackerbau der Bandkeramiker zurückzuführen sei. Im Subboreal kam es zu seitlichen Flussbettverlagerungen und außerhalb des Flussbetts zu ver- stärkter Ablagerung von Auensedimenten. Ältere Ablagerungen wurden überdeckt. Im Subat- lantikum verstärkten sich anthropogene Einflüsse, und damit kam es auch zu vermehrter Akkumulation in den Auen (ELßMANN & LITT 1994).
Gemäß Baugrunderkundung zeigt der Untergrund des wasserseitigen Deichfußes im Sanie- rungsabschnitt mehrere Wechsel zwischen sandigem, gemischtkörnigem und bindigem Mate- rial, wobei die Abschnitte mit sandigem und gemischtkörnigem Material deutlich überwiegen. Landseitig wurden, mit Ausnahme der Abschnitte zwischen Deich-km 0+063 und 41+400, bin- dige Böden (Auenlehm) durchgehend in Mächtigkeiten zwischen 0,2 und 1,9 m angetroffen. Die natürliche Bodenfolge ist aufgrund urbaner Beeinflussung durch anthropogene Auffüllun- gen teilweise ersetzt worden (vgl. WSTC 2024). Als Deichmaterial wurden hauptsächlich sandige und gemischtkörnige Böden verwendet. Eine bindige Teilausbildung des Deiches liegt zwischen Deich-km 40+395 und 40+600 bzw. 41+450 und 41+900 vor. Landseitig sind überwiegend Auffüllungen vorhanden, welche z. T. mit Fremd- beimengungen (Bauschutt) vermengt sind. Die meist geringen Schlagzahlen der Rammson- dierungen im Bereich des Deiches, deuten darauf hin, dass hier keine bzw. nur eine geringe Verdichtung vorliegt (vgl. WSTC 2024). Die Deichbasis wird z. T. von Auenlehm/Auensand und z. T. von Flussanden und -kiesen ge- bildet. Der Auenlehm wurde überwiegend in weicher bis halbfester Konsistenz und unterge- ordnet in breiiger Konsistenz angetroffen. Der Auensand weist eine lockere bis mitteldichte Lagerung auf, wobei dicht gelagerte Abschnitte nicht auszuschließen sind. Die quartären Flusssande und -kiese weisen im Hangenden eine lockere bis mitteldichte Lagerung auf. Im Liegenden ist mit einer mitteldichten bis dichten Lagerung zu rechnen (vgl. WSTC 2024).
3.4 Wasser
3.4.1 Grundwasser
Spätestens seit der Fläming-Eisrandlage der Saale-Kaltzeit nimmt die Elbe ihr gegenwärtiges Tal ein. Während der Saale-Kaltzeit setzte das von den Inlandeismassen abfließende
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Schmelzwasser seine Schuttfracht als großflächige, sanft geneigte Sander ab. Die Schmelz- wassersande bildeten eine breite Talsandebene aus gleichmäßig gekörnten Sanden. Während der Weichseleiszeit wurde die Flusslandschaft der Elbe nicht mehr vom Inlandeis erreicht. Mit Beginn dieser Kaltzeit setzte erneut die Sedimentation des Flusses ein. Den weit- aus größten Teil der heutigen Auenflächen bedecken die Flussablagerungen des Holozäns (holozäne Schotter und Auelehme). Die Auensedimente verdanken ihre Entstehung vor allem dem warmgemäßigten Klima des Holozäns. Die Elbaue setzt sich im Ergebnis aus einem Mo- saik von Sedimentationskörpern zusammen, die zu verschieden alten Elbeläufen des zwi- schen seinen Talrändern pendelnden Flusses gehören. Aufgrund von flussgeologischen Prozessen im Holozän und der daraus folgenden Laufverle- gungsdynamik entstand im Untersuchungsgebiet eine komplexe Abfolge von Auensedimenten verschiedener Mächtigkeiten und Strukturen mit unterschiedlichen Durchlässigkeiten. Im Grundwasser kommt es daher je nach Auendeckenstruktur und Grundwasserstand zu unge- spannten, teilgespannten oder gespannten Verhältnissen.
Im Untersuchungsgebiet bilden die quartären Sande und Kiese den bestimmenden Grundwas- serleiter. Es ist von einer Korrespondenz zwischen dem Grundwasser und der Wasserführung der Elbe auszugehen. Aufgrund der geringen Durchlässigkeit der Deckschichten sowie ver- festigte Sand- und Kiesschichten ist bei deren Vorhandensein von gespannten Grundwasser- verhältnissen und Schichtenwasserbildung auszugehen. So wurden im Bereich der Deichflanken bis ca. 2,0 m höhere Grundwasserstände eingemessen. Grundsätzlich ist von einem geringen Grundwasserfließgefälle in Richtung Elbe auszugehen. Aufgrund der großen Ausdehnung des Bauwerkes und unter Beachtung der technischen Funktion des Deiches ist eine einheitliche Angabe der Grundwasserverhältnisse nicht möglich. Generell kann davon ausgegangen werden, dass die im Rahmen der Baugrunduntersuchung erkundeten Grund- wasserstände etwa den mittleren Grundwasserständen (42,3 – 43,3 m DHHN 92) entspre- chen. Im Hochwasserfall steigen diese entsprechend bis zur Geländeoberkante (vgl. WSTC 2024).
3.4.2 Oberflächenwasser
Das dominierende Gewässer im Gebiet stellt die Elbe dar. Sie zählt mit einer Länge von 1.091 km und einem Einzugsgebiet von 148.268 km² zu den größten Flüssen Mitteleuropas. Ihr Abflussverhalten wird vorwiegend durch Winter- und Frühjahrshochwasser geprägt. Hin- sichtlich ihrer Morphologie ist die Elbe nur bedingt als naturnah einzustufen. Entsprechend der Einstufung der Fließgewässer in Fließgewässertypen der Bund / Länderar- beitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ist die Elbe im Raum Magdeburg dem Typ 20 „Sandge- prägter Strom“ zuzuordnen. Aus hydrologischer Sicht besitzt die Elbe bei Gefälleverhältnissen von etwa 0,2 ‰ einen aus- geprägten Tieflandcharakter. Solche Gewässerläufe bilden infolge der verstärkten Seitenero- sion oft Mäander und tragen so zur Entstehung von mehreren nebeneinander verlaufenden Flussarmen und im Verlauf der Sukzession nachfolgend zur Bildung von Altwassern bei. Dy- namische Veränderungen des Flusslaufs traten in historischer Zeit unregelmäßig immer wie- der auf und prägten das Bild der Flussaue. Sie sind heutzutage durch Eindeichungen, Laufbegradigungen, Uferbefestigungen und Buhnenausbau weitgehend unterbunden. Die na- türliche Heterogenität der flussnahen Bereiche ist daher nur noch sehr bedingt vorhanden. Als Altlauf der Elbe innerhalb des Urstromtals ist auch die Alte Elbe Magdeburg zu verstehen. Sie ist direkt an das Hochwassergeschehen des heutigen Hauptlaufs (Stromelbe) angebunden und ihre zum Vorhabengebiet gehörenden Uferbereiche unterliegen dementsprechend wie- derkehrenden Überschwemmungen, wobei durch die Eindeichungen davon nur noch das Deichvorland betroffen ist. Die Hochwässer der Elbe treten vor allem in den Winter- und Frühjahrsmonaten auf. Intensive Hochwasserereignisse können sich bis wenige Zentimeter unter der Deichkrone ausbreiten. Die Überschwemmungen üben erodierende, transportierende und akkumulierende Prozesse aus. Diese Prozesse bilden die Grundlage für den typischen Auestandort, der neben der
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Stromelbe bzw. der Alten Elbe selbst auch typische Auengewässer wie einen Altarm der Elbe („Prester See“) sowie Kleingewässer im Deichvorland des südlichen Sanierungsabschnittes aufweist. Aufgrund der hydraulischen Verbindungen zum ersten Grundwasserleiter ist ein deutlicher Zu- sammenhang zwischen dem Wasserspiegel der Elbe und dem des Elbealtarms bzw. der vor- handenen Kleingewässer zu erkennen, sodass bei steigendem Elbewasserspiegel auch der Wasserspiegel des Altarms bzw. der Kleingewässer innerhalb kurzer Zeit steigt. Besonders durch das weitgehend natürliche Hoch- und Niedrigwassergeschehen konnten sich im Untersuchungsgebiet naturschutzfachlich sehr hochwertige Gewässer- und Gehölzstruktu- ren entwickeln. Innerhalb der Alten Elbe Magdeburg sind besonders die vorhanden Sand- und Kiesbänke sowie die das Gewässer begleitende Weichholzaue hervorzuheben. Daneben sind neben langfristigen ökologischen Einflüssen (z. B. direkte morphologische Än- derungen im System) auch dynamische, schnelle und kurzfristige Veränderungen, wie u. a. Genistbildung, Ausbildung von Feuchtflächen, Unterbrechung oder Neubeginn von Sukzes- sion, Organismenverfrachtung usw. im Gebiet keine Einzelfälle. Die Stillgewässer im Deichvorland des südlichen Sanierungsabschnittes stellen zudem einen bedeutenden Laichplatz für Amphibien sowie Brut- und Rastplatz für Wasservögel dar. Sie bieten Tränk- und Badegelegenheit für Säugetiere, Vögel und Insekten und stellen einen Groß- teil der Nahrungsreserven für insektenfressende Tiere wie Fledermäuse, Lurche und Vögel bereit.
Tabelle 4: Stillgewässer am Deich Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1
| Deich-km | Deichseite | Bezeichnung des Gewässers | Wasser- | ||
|---|---|---|---|---|---|
| führung | |||||
| 40,45 - 40,53 | wasserseitig | Auenkolk (STE), Mindestabstand von 10 m zum Deich | dauerhaft | ||
| 40,60 - 40,97 | wasserseitig | natürlicher eutropher See (SEF/LRT 3150), Mindestabstand von < 10 m zum Deich | dauerhaft | ||
| 40,65 - 40,71 | wasserseitig | Auenkolk (STE), Mindestabstand von < 10 m zum Deich | dauerhaft |
Die Elbe wie auch die Alte Elbe Magdeburg schneiden in den Grundwasserleiter ein und wir- ken als Vorfluter.
3.5 Landschaftsbild
Die Flusslandschaft der Elbniederung am Deich bei Cracau ist zum einen von naturnahen Elementen geprägt und weist zum anderen städtische Siedlungsbereiche auf. Das naturnahe Vorland des Deiches ist im nördlichen Sanierungsabschnitt durch einen Weich- holzauenstreifen und kleinere Grünlandflächen geprägt. Der Blick auf die Alte Elbe Magdeburg mit ihren großflächigen Sand- und Schlammbänken sowie auf den gegenüberliegenden Ro- tehornpark wird dabei von den direkt am Deich anstehenden Gehölzflächen teilweise stark begrenzt. Auch im südlichen Sanierungsabschnitt wird der Blick ins Deichvorland strecken- weise von elbseitig anstehenden Bäumen eingeschränkt. Teilweise weitet sich der Blick ins Deichvorland allerdings aufgrund des deichangrenzenden Elbealtarms „Prester See“ mit sei- nen ausgedehnten Röhrichtflächen und den daran angrenzenden Grünlandbereichen mit Weichholzauenwald, Baumgruppen und Gebüschen, was dem Betrachter in diesen Bereichen aufgrund der Vielfältigkeit des Deichvorlandes, abwechslungsreiche Blickbeziehungen von der Deichkrone in Richtung Elbe ermöglicht. Der Blick auf den Fluss selbst wird über weite Stre- cken von den ufernahen Weichholzauenwäldern und sonstigen Gehölzflächen versperrt. Der naturnahe Gesamteindruck des Deichvorlandes wird im mittleren Hochuferbereich des Unter- suchungsgebietes durch Gebäude am elbseitigen Deichfuß, das „Cracauer Wehr“ sowie die Rotehornbrücke, die in diesem Bereich die Alte Elbe Magdeburg quert, gestört.
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Das Wasser ist das am meisten prägende Element des Deichvorlandes und zeigt sich ent- sprechend den mittelfristigen Witterungsverhältnissen in temporär oder ganzjährig wasserfüh- renden Bereichen der Alten Elbe Magdeburg, des Elbealtarms „Prester See“ sowie in den daran angrenzenden Kleingewässern. Bei Normalwasserstand der Stromelbe bzw. der Alten Elbe Magdeburg offenbart sich der zuvor beschriebene Eindruck des wasserseitigen Untersu- chungsgebietes. Bei Hochwasserereignissen kann je nach Ausprägung des Hochwassers das gesamte Deichvorland überschwemmt sein. Eine große Wasserfläche, die sich bis zur ande- ren Seite des Flusses erstreckt, entsteht. Somit wird deutlich wie stark der Einfluss und die Dynamik des Wassers auf das Landschaftsbild in diesem Gebiet wirkt. Das an den Deich angrenzende Hinterland vermittelt hingegen einen völlig anderen Eindruck als die Vorlandflächen. Der Blick von der Deichkrone wird durch die deichangrenzenden, städ- tischen Siedlungsbereiche des Stadtteils Cracau stark eingeschränkt. Im südlichen Sanie- rungsabschnitt bestehen diese vor allem aus einer Kleingartensiedlung sowie Ein- und Mehrfamilienhäusern mit Hausgärten. Im nördlichen Sanierungsabschnitt verläuft die Büch- nerstraße deichparallel, direkt am landseitigen Deichfuß. Daran schließen sich die großen Wohnblöcke der „Siedlung Cracau“, die Gemeinschaftsschule „Thomas Mann“ bzw. ein Sport- gelände an. Im Hochuferbereich südlich der Potsdamer Straße dominieren Ein- und Mehrfa- milienhäuser mit Hausgärten. Zudem grenzt in diesem Bereich das Gelände der Schule „Am Wasserfall“ unmittelbar an den landseitigen Deichfuß.
3.6 Flora und Fauna
3.6.1 Flora
3.6.1.1 Potenzielle natürliche Vegetation
Für das Deichvorland des Untersuchungsgebietes kann auf Basis der „Karte der potenziell natürlichen Vegetation von Sachsen-Anhalt“ (LAU 2000) ein Eschen-Stieleichen-Hainbuchen- wald der eingedeichten Aue als potenziell natürliche Vegetation zugeordnet werden. Dieser Waldtyp gehört zu den „Grundwassernahen Stieleichen-Mischwäldern“ und hier insbesondere zu den „Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwäldern“. Er stockt auf lehmigen bis sandigen, zeitweilig oder auch dauerhaft feuchten Böden mit höherem Grundwasserstand bzw. Stau- wassereinfluss. Es werden sowohl Senken, Täler und Niederungen als auch Niederterrassen der Flusstäler besiedelt. Als Bodentypen treten Vegas, Vega-Gleye, Vega-Amphigleye und seltener Amphigleye auf.
Eschen-Stieleichen-Hainbuchenwald der eingedeichten Aue (F 50) Bei diesem Waldtyp handelt es sich um einen meist zweischichtigen Laubwald. Im Vergleich zum Eichen-Ulmen-Auenwald nimmt der Anteil überflutungsempfindlicher Baumarten, wie Ahorn (Acer spec.), Hainbuche (Carpinus betulus) und Winter-Linde (Tilia cordata) zu. Eschen- Stieleichen-Hainbuchenwälder besiedeln die für Rotbuchen (Fagus sylvatica) infolge von Grundwasser- oder Staunässeeinfluss ungeeigneten Standorte. In ihnen bilden alte Stielei- chen (Quercus robur) ein mehr oder minder lockeres Kronendach als Oberschicht. Andere Baumarten, die kurzlebiger als die Eichen sind, bilden eine Mittelschicht, welche eine raschere Generationsfolge durchlebt als die obere Baumschicht. Die Strauchschicht wird von Zweigrif- feligem Weißdorn (Crataegus laevigata) und Schwarzem Holunder (Sambucus nigra) be- stimmt. Seltener sind Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) und Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna). Die Bodenvegetation ist reich an Frühjahrsgeophyten wie dem Mittleren Lerchensporn (Cory- dalis intermedia), dem Buschwindröschen (Anemone nemorosa), dem Scharbockskraut (Fica- ria verna), dem Wald-Gelbstern (Gagea lutea) oder dem Gefleckten Aronstab (Arum maculatum). Im Sommer ist die Krautschicht grasreich und mehr oder weniger lückig. Typisch sind frische- bis feuchteliebende Arten wie z. B. Wald-Ziest (Stachys sylvatica), Echte Nelken- wurz (Geum urbanum), Gefleckte Taubnessel (Lamium maculatum), Gewöhnlicher Giersch
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(Aegopodium podagraria), Große Sternmiere (Stellaria holostea), Wald-Zwenke (Brachypo- dium sylvaticum), Hain-Rispengras (Poa nemoralis), Wald-Flattergras (Milium effusum), Ra- sen-Schmiele (Deschampsia cespitosa), Großes Hexenkraut (Circaea lutetiana) und Gundermann (Glechoma hederacea). Als Trennarten dieser Pflanzengesellschaft gelten Hain- Veilchen (Viola riviniana), Blut-Ampfer (Rumex sanguineus) und Violette Stendelwurz (Epipac- tis purpurata) (vgl. LAU 2000).
3.6.1.2 Beschreibung der vorhandenen Vegetation und Biotope
Das Untersuchungsgebiet der HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 setzt sich aus den beiden zu sanierenden Deichabschnitten und den angrenzenden Flächen zusammen. Zur Ermittlung der Biotop- und Lebensraumtypen wurde im Juli 2019 der floristische Artenbe- stand im Untersuchungsgebiet aufgenommen (vgl. IHU 2019). Dabei wurden sowohl die Deichböschungen als auch die angrenzenden Bereiche in einem Abstand von bis zu 100 m untersucht. Die floristische Artenaufnahme bildete die Grundlage für die Biotoptypeneinteilung. Die Einteilung und Codierung basiert auf der „Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen- Anhalt, Teil Offenland“ (LAU 2010). Als Grundlage für die Biotoptypenkartierung diente die CIR-Luftbildauswertung des Landes- amtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2009. Diese Daten wurden mittels der floristischen Bestandsaufnahme aktualisiert. Eine kartografische Darstellung der Biotoptypen findet sich in der Anlage 1.1. Gemäß Biotop- und Nutzungskartierung ergibt sich für den Deich und die deichangrenzenden Flächen folgende Bestandssituation.
Tabelle 5: Lebensraumtypen und Biotope auf dem Deich und angrenzenden Flächen
| Deichabschnitt | Lebensraumtyp (LRT) / Biotoptyp (mit Code) |
|---|---|
| Deichanlage - Deichkrone | |
| km 40,40 bis 41,05 km 41,15 bis 42,13 | - ausgebauter Weg (VWC) |
| Deichanlage - wasserseitige Deichböschung (km 40,40 bis 41,00 sowie km 41,15 bis 42,13 innerhalb des FFH-Gebietes) | |
| km 40,40 bis 41,05 km 41,15 bis 42,13 | - mesophiles Grünland (GMA) |
| Deichanlage – landseitige Deichböschung | |
| km 40,40 bis 41,05 km 41,15 bis 42,07 | - mesophiles Grünland (GMA) |
| km 42,07 bis 42,13 | - Mischbestand Laubholz, überwiegend heim. Baumarten (XQX) |
| Deichanlage – Deichrampen / Deichüberfahrten | |
| km 40,38 | - landseitig: Deichrampe mit teilversiegelter Straße (VSA) - wasserseitig: unbefestigte Deichrampe (VWA) |
| km 41,06 | - beidseitig: ausgebaute Deichüberfahrt (VWC) |
| km 41,15 | - wasserseitig: Rotehornbrücke (VWC) |
| km 41,35 | - landseitig: ausgebaute Deichrampe (VWC) |
| Biotope auf der Wasserseite des Deiches (km 40,40 bis 41,00 sowie km 41,15 bis 42,13 inner- halb des FFH-Gebietes) | |
| km 40,40 bis 40,45 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Süden erstrecken sich: - sonstige Feucht- oder Nasswiese (GFY) - Schilf-Landröhricht (NLA) - Brenndolden-Auenwiesen (GFC / LRT 6440) - mesophiles Grünland (GMA) |
| km 40,45 bis 40,49 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Süden erstrecken sich: - Auenkolk (STE), der von Schilf-Landröhricht (NLA) umgeben ist - Brenndolden-Auenwiesen (GFC / LRT 6440) - mesophiles Grünland (GMA) |
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28 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
| Deichabschnitt | Lebensraumtyp (LRT) / Biotoptyp (mit Code) |
|---|---|
| km 40,49 bis 40,51 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Süden erstrecken sich: - Auenkolk (STE), der von Schilf-Landröhricht (NLA) umgeben ist - mesophiles Grünland (GMA) |
| km 40,51 bis 40,53 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Süden erstrecken sich: - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - Auenkolk (STE), der von Schilf-Landröhricht (NLA) umgeben ist - mesophiles Grünland (GMA) |
| km 40,53 bis 40,60 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Süden erstrecken sich: - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - Schilf-Landröhricht (NLA) - mesophiles Grünland (GMA) |
| km 40,60 bis 40,65 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Süden erstrecken sich: - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - sonstige Feucht- oder Nasswiese (GFY) - sonstiges Landröhricht (NLY) - natürlicher eutropher See (SEF / LRT 3150) |
| km 40,65 bis 40,68 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Süden erstrecken sich: - Auenkolk (STE) der von Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) umgeben ist - sonstige Feucht- oder Nasswiese (GFY) - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - natürlicher eutropher See (SEF / LRT 3150) |
| km 40,68 bis 40,71 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Süden erstrecken sich: - Auenkolk (STE) der von Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) umgeben ist - natürlicher eutropher See (SEF / LRT 3150) |
| km 40,71 bis 40,73 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Süden erstrecken sich: - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - natürlicher eutropher See (SEF / LRT 3150) |
| km 40,73 bis 40,76 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Süden erstrecken sich: - Feuchtwiesenbrache (GFX) - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - natürlicher eutropher See (SEF / LRT 3150) |
| km 40,76 bis 40,79 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Süden erstrecken sich: - Feuchtwiesenbrache (GFX) - Schilf-Landröhricht (NLA) - natürlicher eutropher See (SEF / LRT 3150) |
| km 40,79 bis 40,83 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Süden erstrecken sich: - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - Schilf-Landröhricht (NLA) - natürlicher eutropher See (SEF / LRT 3150) |
| km 40,83 bis 40,90 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Süden erstrecken sich: - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - Rohrglanzgras-Landröhricht (NLB) - natürlicher eutropher See (SEF / LRT 3150) |
| km 40,90 bis 40,97 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Süden erstrecken sich: - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - Rohrglanzgras-Landröhricht (NLB) - natürlicher eutropher See (SEF / LRT 3150) - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - unbefestigter Weg (VWA) - Ruderalflur (URA) |
| km 40,97 bis 41,02 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Süden erstrecken sich: - feuchte Hochstaudenfluren (NUC / LRT 6430) - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - unbefestigter Weg (VWA) - Ruderalflur (URA) - naturnaher Fluss ohne Arten d. FFH-Fließgewässer-LRT (FFC) |
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| Deichabschnitt | Lebensraumtyp (LRT) / Biotoptyp (mit Code) |
|---|---|
| km 41,02 bis 41,03 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Süden erstrecken sich: - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - unbefestigter Weg (VWA) - Ruderalflur (URA) - naturnaher Fluss ohne Arten d. FFH-Fließgewässer-LRT (FFC) |
| km 41,03 bis 41,05 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Westen erstrecken sich: - Freizeitanlage (PSC) - naturnaher Fluss ohne Arten d. FFH-Fließgewässer-LRT (FFC) |
| km 41,15 bis 41,20 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Westen erstrecken sich: - Feldgehölz aus überwiegend heimischen Arten (HGA) - vegetationsarmer Uferbereich, natürlich (NPC) - naturnaher Fluss ohne Arten d. FFH-Fließgewässer-LRT (FFC) |
| km 41,20 bis 41,22 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Westen erstrecken sich: - feuchte Hochstaudenfluren (NUC / LRT 6430) - vegetationsarmer Uferbereich, natürlich (NPC) - naturnaher Fluss ohne Arten d. FFH-Fließgewässer-LRT (FFC) |
| km 41,22 bis 41,35 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Westen erstrecken sich: - feuchte Hochstaudenfluren (NUC / LRT 6430) - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - naturnaher Fluss ohne Arten d. FFH-Fließgewässer-LRT (FFC) |
| km 41,35 bis 41,42 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Westen erstrecken sich: - feuchte Hochstaudenfluren (NUC / LRT 6430) - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - naturnaher Fluss ohne Arten d. FFH-Fließgewässer-LRT (FFC) - Pioniervegetation auf (wechsel-) nassen, nährstoffreichen Standorten (NPB) |
| km 41,42 bis 41,67 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Westen erstrecken sich: - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - naturnaher Fluss ohne Arten d. FFH-Fließgewässer-LRT (FFC) - Pioniervegetation auf (wechsel-) nassen, nährstoffreichen Standorten (NPB) |
| km 41,67 bis 41,70 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Westen erstrecken sich: - ein schmaler Streifen ruderales mesophiles Grünland (GMF) - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - naturnaher Fluss ohne Arten d. FFH-Fließgewässer-LRT (FFC) - Pioniervegetation auf (wechsel-) nassen, nährstoffreichen Standorten (NPB) |
| km 41,70 bis 42,07 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Westen erstrecken sich: - ein schmaler Streifen ruderales mesophiles Grünland (GMF) - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - Fluss mit Schlammbänken (FFG / LRT 3270) - naturnaher Fluss ohne Arten d. FFH-Fließgewässer-LRT (FFC) - Pioniervegetation auf (wechsel-) nassen, nährstoffreichen Standorten (NPB) |
| km 42,07 bis 42,13 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Westen erstrecken sich: - ein schmaler Streifen ruderales mesophiles Grünland (GMF) - Weichholzauenwald (WWA / LRT 91E0*) - Fluss mit Schlammbänken (FFG / LRT 3270) |
| Biotope auf der Landseite des Deiches (außerhalb des FFH-Gebietes) | |
| km 40,40 bis 40,70 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Norden erstreckt sich: - Einzelhausgebiet (BSE) |
| km 40,70 bis 40,83 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Norden erstrecken sich: - sonstige Hecke (HHY) - Einzelhausgebiet (BSE) |
| km 40,83 bis 41,05 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Norden erstreckt sich: - Einzelhausgebiet (BSE) |
| km 41,15 bis 41,35 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Osten erstreckt sich: - Hochhaus- und Großformbebauung (BSD) |
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| Deichabschnitt | Lebensraumtyp (LRT) / Biotoptyp (mit Code) |
|---|---|
| km 41,35 bis 42,13 | ausgehend vom Deichfuß in Richtung Osten erstrecken sich: - ein- bis zweispurige Straße (VSB) - Hochhaus- und Großformbebauung (BSD) |
Lebensraumtypen (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie im Untersuchungsgebiet
Natürliche eutrophe Seen (LRT 3150) Dieser Gewässer-LRT umfasst nährstoffreiche Seen, Weiher, Altwässer, Teiche und tempo- räre Stillgewässer mit üppiger, z. T. mehrschichtiger sowie artenreicher Wasservegetation ein- schließlich ihrer Ufervegetation. Kennzeichnend ist dabei das Vorkommen untergetauchter Laichkrautgesellschaften und/oder freischwimmender Wasserpflanzengesellschaften (LAU 2010). Gemäß der Biotoptypenkartierung (IHU 2019) befindet sich ein LRT 3150-Gewässer im Deich- vorland des südlichen Sanierungsabschnittes. Dabei handelt es sich um den innerhalb des FFH-Gebietes zwischen Deich-km 40,60 und 40,97 gelegenen Bereich des als „Prester See“ bezeichneten Altarms der Elbe, welcher sich bei ca. Deich-km 40,97 dem wasserseitigen Deichfuß bis auf wenige Meter nähert.
Flüsse mit Schlammbänken (LRT 3270) Zu diesem Lebensraumtyp gehören natürliche und naturnahe Fließgewässer mit schlammigen Ufern bzw. Schlammbänken. Kennzeichnend ist das Vorkommen von einjähriger Vegetation (Pioniervegetation) auf zeitweise trockenfallenden schlammigen Ufern (Bidention p.p., Chenopodion rubri p.p.) (vgl. LAU 2010). Verbreitungsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt sind die vorwiegend sandigen Uferbereiche der Elbe. Zwischen Deich-km 41,70 und 42,13 wurde das Ufer der Alten Elbe Magdeburg laut Bestand- serfassung (IHU 2019) als LRT 3270 kartiert. Die als LRT 3270 eingestuften Flächen liegen innerhalb des FFH-Gebietes und haben einen Mindestabstand von 20 m zum Deich.
Feuchte Hochstaudenfluren (LRT 6430) Dieser LRT umfasst uferbegleitende Hochstaudenvegetation feuchter bis nasser, meist nähr- stoffreicher Standorte an Fließgewässern sowie feuchte Staudensäume der Wälder. Die Mehr- zahl der Pflanzengesellschaften dieses Lebensraumtyps kommt auch an anderen Standorten vor, z. B. am Rande von Hecken, Gebüschen, Feldgehölzen oder Entwässerungsgräben. Als LRT gelten jedoch nur Vorkommen an Waldrändern und Fließgewässern (LAU 2010). Entsprechend der Biotoptypenkartierung (IHU 2019) wurden zwei LRT 6430-Flächen im Deichvorland des Untersuchungsgebietes ausgewiesen. Die erste grenzt zwischen Deich-km 40,97 und 41,02 unmittelbar an den Deich. Die zweite Fläche verläuft zwischen Deich-km 41,20 und 41,42 entlang des wasserseitigen Deichfußes. Beide Flächen des LRT 6430 befin- den sich innerhalb des FFH-Gebietes.
Brenndolden-Auenwiesen (LRT 6440) Beim LRT 6440 handelt es sich um wechselnasse bis wechselfeuchte Auenwiesen aus dem Verband Deschampsion cespitosae (= Cnidion dubii), die vorwiegend subkontinental verbreitet sind und für gewöhnlich Brenndolde (Selinum dubium) enthalten (LAU 2010). Im Rahmen der Biotopkartierung (IHU 2019) wurde eine LRT 6440-Fläche im Deichvorland zwischen Deich-km 40,45 und 40,49 ausgewiesen. Diese befindet sich innerhalb des FFH- Gebietes und hat einen Mindestabstand von 30 m zum Deich.
Weichholzauenwälder an Fließgewässern (LRT 91E0*) Weichholzauenwälder treten in den Auen und Niederungen der Überschwemmungsbereiche größerer Flüsse auf und werden von Baumweiden (Salix spec.) dominiert. Sie gehören zu den prioritären Lebensraumtypen. Laut der Biotoptypenkartierung (IHU 2019) finden sich Weichholzauenwaldreste im Deichvor- land des Untersuchungsgebietes. Im südlichen Sanierungsabschnitt erstrecken sich Flächen
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des LRT 91E0* im Deichvorland zwischen Deich-km 40,51 und 40,76, zwischen Deich-km 40,79 und 40,97 sowie zwischen Deich-km 41,02 und 41,03 teilweise an den wasserseitigen Deichfuß angrenzend bzw. im Abstand von nur wenigen Metern zum Deich. Im nördlichen zu sanierenden Deichabschnitt verläuft zudem ein Weichholzauenwaldstreifen deichparallel zwi- schen Deich-km 41,22 und 42,20 und reicht stellenweise bis auf wenige Meter an den wasser- seitigen Deichfuß. Alle Weichholzauenwaldflächen im Untersuchungsgebiet liegen innerhalb des FFH-Gebietes.
Weitere Biotope im Untersuchungsgebiet, die darüber hinaus gemäß § 30 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes und/oder gemäß §§ 21 Abs. 1 bzw. 22 Abs. 1 des Natur- schutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gesetzlich geschützt sind:
Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer umfassen nicht oder nur we- nig anthropogen veränderte Abschnitte der Fließgewässer einschließlich der Wasser- und Ufervegetation sowie ihre typische Umgebung (vgl. MULE 2020). Die Alte Elbe Magdeburg erstreckt sich ab Deich-km 40,97 innerhalb des Untersuchungsge- bietes und nähert sich dem Deich bis auf 20 m. Der nördliche Uferbereich des Flusssabschnit- tes wurde als LRT 3270 eingestuft (siehe oben). Die restlichen Wasserflächen wurden als naturnaher Fluss ohne Arten des FFH-Fließgewässer-LRT (FFC) kartiert (vgl. IHU 2019).
Natürliche oder naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer Natürliche oder naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer beinhalten natürliche oder anthropogene Stillgewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation. Dazu gehören stehende Gewässer aller Trophiestu- fen, wie zum Beispiel Seen, Teiche (nicht oder extensiv bewirtschaftet), Weiher und von Fließ- gewässern (teilweise) abgeschnittene Altwasser sowie naturnah entwickelte, aufgelassene Abbaugewässer (vgl. MULE 2020). Zu den geschützten Stillgewässern gehören unter anderem die Auenkolke (STE). Zwei solcher Gewässer finden sich im Deichvorland des Untersuchungsgebietes. Der erste Auenkolk (STE) erstreckt sich zwischen Deich-km 40,45 und 40,53 und hat einen Mindestabstand von 10 m zum wasserseitigen Deichfuß. Der zweite Auenkolk (STE) liegt zwischen Deich-km 40,65 und 40,71. Dieser reicht bis auf wenige Meter an den Deich. Beide Auenkolke befinden sich inner- halb des FFH-Gebietes.
Natürliche oder naturnahe Verlandungsbereiche Natürliche oder naturnahe Verlandungsbereiche umfassen die natürliche Vegetationsfolge von Ufergehölzen, Röhricht- und Riedbeständen, trockengefallenen Kies-, Sand- und Schlamm- bänken, Schwimmblattgesellschaften bis hin zur Unterwasservegetation an natürlichen oder anthropogenen Stillgewässern. Geschützt sind dabei auch Verlandungszonen, deren Vegeta- tionsabfolge unvollständig bzw. unterbrochen ist (vgl. MULE 2020). Zu den natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereichen gehört unter anderem auch Pio- niervegetation auf (wechsel-)nassen, nährstoffreichen Standorten (NPB). Eine solche Pionier- vegetation (NPB) findet sich auf den Sandbänken der Alten Elbe Magdeburg, welche je nach Zeitpunkt mehr oder weniger von Wasser überspült werden. Zum Zeitpunkt der Biotoptypen- kartierung im Jahr 2019 verliefen Sandbänke mit Pioniervegetation (NPB) innerhalb des Un- tersuchungsgebietes, zwischen Deich-km 41,35 und 42,07 (vgl. IHU 2019). Diese hatten einen Mindestabstand von 40 m zum Deich. Weiterhin gehören natürliche, vegetationsarme Uferbereiche (NPC) zu den gesetzlich ge- schützten Verlandungsbereichen. Ein solcher Uferbereich (NPC) wurde an der Alten Elbe Magdeburg zwischen Deich-km 41,15 und 41,22, im Abstand von mindestens 10 m zum was- serseitigen Deichfuß, kartiert (vgl. IHU 2019).
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Röhrichte Röhrichte besiedeln vor allem Biotope mit hoch anstehendem Grundwasser, häufig in Gewäs- sernähe und sind durch einen hohen Anteil von Schilf und anderen grasartigen Pflanzen ge- kennzeichnet. (MULE 2020). Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden zwei Flächen mit Schilf-Landröhricht (NLA), eine Fläche mit Rohrglanzgras-Landröhricht (NLB) sowie eine Fläche sonstiges Landröhricht (NLY) im Deichvorland kartiert (vgl. IHU 2019). Die erste Schilf-Landröhrichtfläche (NLA) er- streckt sich zwischen Deich-km 40,40 und 40,60. Sie reicht teilweise bis unmittelbar an den Deich. Die zweite NLA-Fläche befindet sich zwischen Deich-km 40,76 und 40,83, im Abstand von mindestens 10 m zum wasserseitigen Deichfuß. Ein Streifen Rohrglanzgras-Landröhricht (NLB) verläuft entlang des „Prester Sees“ zwischen Deich-km 40,83 und 40,97. Dieser besitzt ebenfalls einen Mindestabstand von 10 m zum Deich. Das sonstige Landröhricht (NLY) wurde zwischen Deich-km 40,60 und 40,65 ausgewiesen und hat einen Abstand von mindestens 50 m zum Deichfuß. Alle Röhrichtflächen liegen innerhalb des FFH-Gebietes.
3.6.2 Fauna
Für die Bestandsdarstellung des faunistischen Artenspektrums, das im Vorhabengebiet am Deich Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 vorkommt, wird auf die Kartierungen einer faunistischen Bestanderfassung (IHU 2019; Anlage 1) sowie auf abgefragte Daten aus den Datenbanken des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU 2018) und der Refe- renzstelle für Biberschutz in der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe (RFBS 2019) zu- rückgegriffen. Für die Betrachtung der Arten Biber und Fischotter werden zudem Untersuchungen des Büros Wildforschung & Artenschutz (WEBER 2015) herangezogen. Die Darstellung der Nachweise erfolgt in den Anlagen 1.2, 1.3 sowie 1.4.
3.6.2.1 Säugetiere
Europäischer Biber (Castor fiber) Nach den Daten der Referenzstelle für Biberschutz (2019) wurden mit Bezug zum Planungs- abschnitt drei Reviere für die Art im Deichvorland ausgewiesen. Das erste Revier „Prester See“ umfasst die dauerhaft bzw. temporär wasserführenden Bereiche des Prester Sees sowie dessen unmittelbare Uferbereiche. Es beginnt südlich des Vorhabengebietes und verläuft bis etwa Deich-km 40,70. Dieses Revier reicht im Planabschnitt teilweise bis auf den Deichkörper. Das zweite Biberrevier „Laafsbrücke Wasserfall“ beginnt ebenfalls südlich des Untersuchungs- gebietes und verläuft bis ca. Deich-km 41,55. Es schließt die Alte Elbe Magdeburg sowie deren Uferbereiche ein und grenzt zwischen Deich-km 41,15 bis 41,53 unmittelbar an den wasser- seitigen Deichfuß. Auch das dritte Revier „Alte Elbe nördlich Anna-Ebert-Brücke“ umfasst die Alte Elbe Magdeburg einschließlich ihrer unmittelbaren Uferbereiche. Es beginnt bei etwa Deich-km 42,08 und verläuft bis nördlich außerhalb des Untersuchungsgebietes. Dabei grenzt es ab ca. Deich-km 42,13 direkt an den Deich bzw. die höhergelegenen Uferbereiche. Nach den Daten von Weber (2015) wurden in Teilbereichen der Reviere „Laafsbrücke Was- serfall“ und „Alte Elbe nördlich Anna-Ebert-Brücke“ eine Vielzahl von Kellen- und Fraßspuren des Bibers gefunden. Ein Biberbau innerhalb des Untersuchungsraumes ist nicht bekannt. Die nächstgelegene bekannte Biberburg befindet sich im Bereich der Alten Elbe Magdeburg, etwa 2 km nördlich des Planungsabschnittes (vgl. Weber 2015). Die Hauptaktivitäten der Art kon- zentrieren sich auf die mit Strauchweiden bewachsenen und mittig im Flusslauf liegenden Sandbänke im nördlichen Teil der Alten Elbe Magdeburg, außerhalb des Untersuchungsge- bietes. Neben diesem Schwerpunktbereich im Nordteil der Alten Elbe Magdeburg haben die innerhalb des Untersuchungsraumes gelegenen Gewässerabschnitte, Uferzonen und Schilf- bereiche wichtige lokale und überregional verbindende Funktion in dem vom Biber genutzten Lebensraum und schützen die Art direkt vor anthropogenen Störungen sowie vor Prädations- druck. Insbesondere die Weichholzauenreste und rhizomreichen Wasserpflanzengesellschaf- ten im Planungsraum dienen ganzjährig und in bestimmten sozialen artspezifischen Phasen
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als Nahrungsreservoirs und Schutzzonen (Migration, Revierausprägung/-verteidigung, Jun- genaufzucht). Sie haben daher eine hohe funktionale Bedeutung innerhalb der vom Biber ge- nutzten bzw. geschaffenen Biozönose. Das Deichvorland mit der Alten Elbe Magdeburg stellt somit einen bedeutenden Reprodukti- onsraum mit einer guten Habitatqualität sowie einen wichtigen Migrationskorridor der Art in- nerhalb des Stadtgebietes von Magdeburg dar.
Fischotter (Lutra lutra) Im Rahmen der faunistischen Bestandserfassung (IHU 2019) konnten keine aktuellen Nach- weise für die Art im Vorhabenbereich erbracht werden. Laut Daten des Landesamtes für Um- weltschutz Sachsen-Anhalt (LAU 2018) existiert ein Altnachweis des Fischotters, in Form von Kotspuren, am wasserseitigen Deichfuß bei Deich-km 41,30. Dieser stammt aus dem Jahr 2010. Ein weiterer Nachweis der Art wurde im Jahr 2015 unweit des ersten Nachweises, auf der Sohlschwelle des Cracauer Wehres erbracht (vgl. WEBER 2015). Baue der Art sind inner- halb des Vorhabengebietes nicht bekannt. Aufgrund der Habitatausstattung sowie der Nach- weise ist jedoch davon auszugehen, dass der Fischotter das Deichvorland des Untersuchungsgebietes zumindest sporadisch als störungsarmen Migrationskorridor innerhalb Magdeburgs nutzt.
Fledermäuse (Microchiroptera) Im Rahmen der Bestandserfassungen (IHU 2019) erfolgten sowohl bioakustische Erfassungen von Fledermausvorkommen innerhalb des Untersuchungsgebietes als auch die Kartierung von Quartierpotentialen im Nahbereich des zu sanierenden Deiches. Im Folgenden werden die Angaben zur Methodik sowie zu den Untersuchungsergebnissen zitathaft aus dem Erfas- sungsbericht übernommen.
3.6.2.1.1 Methodik der Fledermauserfassung
Vorerkundung, Gebietsbeschreibung In Vorbereitung auf die Erfassung von Fledermäusen wurde das Untersuchungsgebiet im Rah- men der Quartierpotentialerfassung (siehe unten) erkundet. Anhand von Luftbildern und topo- graphischen Karten konnten bereits vorab Strukturen gesichtet und mögliche Erfassungsschwerpunkte ausgewählt werden. Die bioakustische Übersichtserfassung erfolgte Mitte Juni des Jahres 2019 und damit zur Wo- chenstubenzeit der Fledermäuse (Reproduktionsphase: Geburt und Jungenaufzucht). Das unmittelbare Erfassungsgebiet ist vorwiegend von der vorhandenen Struktur des rechten Elbdeichs und der ihn im Deichvorland begleitenden Alten Elbe Magdeburg mit ihren weiden- dominierten Gehölzstreifen, den Sandbänken und schmalen Grünlandflächen geprägt. Was- serseitig schließt im Südteil des Deichsanierungsabschnittes der nördliche Abschnitt des Elbaltarms Prester See an. Aufgrund der Lage innerhalb der Landeshauptstadt Magdeburg ist das Deichhinterland in hohem Maß städtebaulich geprägt. In vielen Abschnitten reicht das Siedlungsgebiet teils unmittelbar an die Deichanlagen heran. Der Elbdeich wird zudem ver- gleichsweise häufig durch den Publikumsverkehr bzw. durch Erholungssuchende (Radfahrer, Hundespaziergänger u. ä.) frequentiert. Im nördlichen Abschnitt verläuft die Büchnerstraße nahezu parallel zur projektierten Deichtrasse. Durch die im Deichvorland vorhandenen, von Weichholzauen gegliederten Offen- und Halboffenflächen, durch die Gewässer- bzw. Altge- wässerstrukturen der Elbaue sowie durch die im Deichhinterland befindlichen potenziellen Fle- dermausquartiere mit Bezug zu Gebäudestrukturen ergibt sich eine vergleichsweise reich strukturierte Biotopausstattung im Betrachtungsraum.
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Bioakustische Erfassung
Transektbegehung mittels Fledermausdetektor Mithilfe von sogenannten Fledermaus- oder auch Bat-Detektoren wurde das Untersuchungs- gebiet auf Aktivitäten von Fledermäusen untersucht. Es handelt sich um mobile, d. h. tragbare Handgeräte, welche die hochfrequenten Fledermausrufe in einen vom Menschen hörbaren Bereich wandeln und wiedergeben – bspw. durch das Frequenz-Mischungs- oder -Teilungs- prinzip. Als Detektormodell wurde der Batscanner Stereo der Firma Elekon AG (Schweiz) mit Kopfhö- rern verwendet. Unter geeigneten Bedingungen erlaubt das Gerät durch den Einsatz von zwei Mikrophonen (links und rechts) eine akustische Einschätzung über Flugrichtung und Ge- schwindigkeit des Vorbeiflugs bei völliger Dunkelheit. Die Protokollierung und Bestimmung des Fledermauskontaktes erfolgten mithilfe eines Diktiergerätes während bzw. unmittelbar nach dem verhörten Kontakt. Zusätzlich mitgeführt wurden zwei GPS-fähige Horchboxen (Modell „Horchbox 3“ [HB3], Firma Albotronic, Inh. Marcus Borst) zum automatisierten Aufzeichnen und Loggen von Fledermaus- kontakten und zur Erstellung eines Tracklogs der registrierten Kontakte und der gewählten Laufroute. Die Echtzeit-Aufzeichnung der Horchbox erlaubt eine Bestimmung der Rufsequen- zen im Nachgang unter Zuhilfenahme von Kurvenverläufen am Oszillogramm und Spektro- gramm. Die Ortungslaute können anhand der Hauptfrequenz, des Frequenzverlaufs, der Rufdauer, dem Rufrhythmus, der „Stimmfärbung“ und weiteren Merkmalen einer Art, Gattung oder Gruppe zugeordnet werden (vgl. SKIBA 2009; DIETZ & KIEFER 2014). Die nachträgliche Auswertung der aufgezeichneten Daten und Rufparameter ermöglicht im Vergleich zum reinen Verhören der Rufe über den Fledermausdetektor eine genauere und sicherere Arteinstufung. Die Detektor-Transektkartierung fand in der Nacht vom 12. zum 13.06.2019 und im Wesentli- chen entlang der vorhandenen Deichtrasse im Projektabschnitt statt. Zudem wurden dicht an- grenzende, für eine hohe Fledermausaktivität infrage kommende Strukturen (Quartierbäume, Gebäude) näher bzw. über einen längeren Zeitraum untersucht. Die Erfassung erfolgte über die gesamte nächtliche Aktivitätsperiode von der Ausflugszeit in der Abenddämmerung bis zur morgendlichen Schwärmphase. Die Transektlinie wurde im Wesentlichen durch die Deichtrasse vorgegeben, sodass im We- sentlichen alle Kontakte vom Deich aus registriert wurden. Insgesamt wurde auf ein gleichmä- ßiges und langsames Abschreiten geachtet. Ziel war es, alle Bereiche im planungsrelevanten Bereich miteinzubeziehen, die für unterschiedlichste Fledermausaktivitäten aussagefähig er- schienen und zugleich mehreren Arten geeignete Bedingungen lieferten (z. B. Leitstrukturen, potentielle Jagdkorridore bzw. ausgedehnte Jagdflächen, Grenzflächen zwischen Offenland und Wald, Verbindungskorridore zwischen attraktiven Nahrungsräumen usw.). Dieses Vorge- hen erlaubt die Abschätzung des zu erwartenden Fledermausgeschehens im Gebiet und des vorhabenbedingten Konfliktpotentials. Als ein Kontakt wird im Rahmen dieser Untersuchung das durchgängige Verhören einer Rufsequenz im Detektor mit Pausen von bis zu etwa einer Sekunde bezeichnet. Ist die Pau- sendauer länger als etwa eine Sekunde, so wird ein neuer Kontakt registriert – selbst dann, wenn es sich um ein und dasselbe Individuum handelt. Kontaktzahlen und das Maß der Akti- vität sind daher nicht gleichzusetzen mit den tatsächlichen Individuenzahlen. Zur frühen Ausflugszeit bei Dämmerung sind die Tiere in den meisten Fällen optisch noch gut zu erkennen. Merkmale der sich vor dem Abendhimmel abhebenden Flugsilhouette können zur Artbestimmung herangezogenen werden. Im Rahmen der nächtlichen Begehung wurden bei günstiger Gelegenheit Rotlichttaschenlam- pen eingesetzt, um Sichtkontakte von Fledermäusen zu ermöglichen. Im Falle eines Sichtkon- taktes festgestellte Flugbewegungen, Anzahlen gleichzeitig fliegend gesichteter Individuen und anderer Merkmale über das Verhalten der registrierten Tiere (längere Jagd an einem be- stimmten Standort, kurzer Vorbeiflug etc.) wurden festgehalten. Die Fledermauserfassung einschränkende Nebengeräusche durch Heuschreckenlaute (Stri- dulation) traten nicht auf. Die Erfassungsbedingungen der lauen Sommernacht waren günstig. Eine sommerliche Gewitterfront zog bereits am späten Nachmittag des Vortages über das
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Untersuchungsgebiet, sodass am Abend noch einige Pfützen sichtbar waren. Die Temperatu- ren am Vortag betrugen bis etwa 30 °C, was die Insektenaktivität höchstwahrscheinlich zu- sätzlich begünstigt hat. Die Temperaturen am Abend lagen noch bei etwa 18 bis 20 °C und sind bis zum frühen Morgen auf etwa 14 bis 15 °C gefallen. Auf der Deichkrone war während der ersten Nachthälfte noch ein leichter bis mäßiger Wind spürbar. Die Zeit nach Mitternacht war von beinahe windstillen Phasen geprägt. Die Nacht war leicht bewölkt bei zunehmendem Halbmond. Der Sonnenuntergang ereignete sich um 21:34 Uhr, der Sonnenaufgang gegen etwa 4:50 Uhr.
Abbildung 4: Blick von der Deichkrone auf Höhe der Einmündung Potsdamer Straße in Rich- tung Norden (ca. Deich-km 41,50), auf das Deichvorland/Alte Elbe Magdeburg während der Abenddämmerung (links) bzw. auf das Deichhinterland/Laternen- reihe Büchnerstraße nach Mitternacht (rechts) (F. Sieg, 12./13.06.2019)
Die bioakustische Erfassung wird vor allem durch die ökologische Einnischung und Speziali- sierung der Fledermausarten ermöglicht. So gibt es Arten, die bevorzugt in hindernisreicher Umgebung nach Nahrung suchen, beispielsweise im Baumkronenbereich von Wäldern oder nahe der Vegetation und anderer Strukturen. Um ein möglichst genaues „Hörbild“ von der nahen Umgebung abzubilden, weisen ihre Rufe eine tendenziell höhere Frequenz auf und durchstreifen einen größeren Frequenzbereich. Demgegenüber stehen Arten, die sich eher im hindernisarmen, freien Luftraum bewegen bzw. jagen. Da Echolaute mit geringen Frequenzen über eine größere Distanz wahrgenommen werden können, sind die Rufe jener Arten folglich tieffrequenter und durchlaufen i. d. R. ein engeres Frequenzspektrum. Aufgrund von interspezifischen Gemeinsamkeiten sowie aufgrund der inter- und intraindividu- ellen wie auch der situativen Variabilität von Fledermausrufen ist eine zweifelsfreie Determi- nation bis zur Art jedoch nicht immer bzw. nur unter Vorbehalt möglich. So überschneiden sich Frequenzbereiche und Rufmerkmale einiger eng verwandter und/oder ökologisch-funktional ähnlich eingenischter Fledermausarten. Von den in der Region des Un- tersuchungsgebietes beheimateten Spezies betrifft dies unter anderem die Mausohren (Gat- tung Myotis) – hier insbesondere die beiden Schwesterarten Große und Kleine Bartfledermaus – sowie die beiden Langohrfledermäuse (Braunes und Graues Langohr), aber auch bestimmte Rufsequenzen der Gruppe der tiefrufenden „Nyctaloiden“, wozu im Wesentlichen die beiden Abendsegler-Arten, die Breitflügelfledermaus und die Zweifarbfledermaus gerechnet werden. Letztere darf vor allem für das Stadtgebiet Magdeburg nicht ausgeschlossen werden. Weiterhin ergeben sich situationsgebundene Unterschiede der Rufeigenschaften, vor allem zwischen hindernisarmem und hindernisreichem Fluggeschehen (Nahortung / Fernortung), aber auch zwischen Orientierungsrufen auf Kurz- oder Langstrecken (Transferrufe) und Jagd- bzw. Fangrufen oder Soziallauten. Auch die Motivation oder der gesundheitliche Zustand des Tieres können eine Rolle spielen. Ein weiterer Faktor ist die Aufnahmequalität. Diese kann beeinträchtigt werden durch Nebengeräusche (z. B. Regen, Wind, Heuschreckenlaute), die Mikrofonausrichtung oder durch geringe Aufnahmelautstärken infolge großer Distanzen, aus der die Tiere rufen.
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Im Rahmen der Auswertung wurde mit der Software BatScope sowie BatExplorer eine auto- matische Rufanalyse durchgeführt, mithilfe derer bereits eine „Vorauswahl“ der möglichen Art(en) für die jeweilige Aufnahme erstellt wird. Aufgrund der überschaubaren Anzahl an Kon- takten erfolgte die Auswertung dennoch nach gutachterlicher Einschätzung durch individuelle personengebundene Sichtung eines Großteils (86 %) der Aufnahmen bzw. Rufsequenzen. Es wurden nur solche Kontakte einer Art eindeutig zugeordnet, die eine Kombination aus mehre- ren Schlüsselmerkmalen erkennen ließen und somit eine hinreichend sichere Artbestimmung ermöglichten. Die Ergebnisse der in dem vorgegebenen Gebiet und dessen Nahumfeld ermittelten Fleder- mausaktivitäten sind zwar nur ein Spiegelbild eines schmalen Geländeabschnittes zu einer bestimmten Zeit; dennoch geben sie einen guten Anhaltspunkt für die vorhandene Aktivität der Fledermäuse und des sommerlichen Artenspektrums der Fledermausfauna im Untersu- chungsraum.
Erfassung von Quartierpotentialen Die Übersichtserfassung zur Fledermausfauna beinhaltete weiterhin eine Kartierung von Quartierpotentialen. Innerhalb des unmittelbar betroffenen Vorhabengebietes handelt es sich dabei ausschließlich um Bäume mit potenziellen Quartierstrukturen. Im Rahmen der Vorerkundung im Vorfeld der Detektorbegehung am 26.02.2019 wurde im vorgegebenen Bereich vom Boden aus nach potenziellen Quartierbäumen mit Baumhöhlun- gen und ähnlichen Quartierstrukturen von Wald- bzw. Baumfledermäusen gesucht. Als Hilfs- mittel diente ein Fernglas. Es wurden solche Bäume, die über potenziell geeignete Quartierstrukturen verfügen, fotografiert und ihr Standort mittels GPS eingemessen. Die Licht- verhältnisse waren gut, sodass bis in den unteren und mittleren Kronenbereich ein Erkennen von Astausfaulungen und Rindenveränderungen möglich war. Zur Begehung Ende Februar waren die Gehölze unbelaubt, sodass ein weitgehend ungehinderter Blick in die oberen Stock- werke ermöglicht und somit der wesentliche Kronenbereich eingesehen werden konnte.
Als für Fledermäuse potenziell geeignete Quartiere in und an Gehölzen kommen vorrangig folgende Strukturen infrage:
- Baumhöhlen (Stamm- und Asthöhlen), Einflugöffnung rund bis oval, meist verlassene Specht- oder Fäulnishöhlen / Ausfaulungen
- Baumspalten, Einflugöffnung schlitzförmig, meist durch Stammrisse, Astabrisse, Risse an V-Zwieseln, Blitzschlag u. Ä. entstanden
- Fugen hinter Rindenablösungen, meist an abgängigen Bäumen bzw. Bäumen in der Zerfallsphase (stehendes Totholz)
Als Bäume mit Quartierpotential wird jeder Baum eingestuft, der mindestens eine typische Struktur aufwies, die als Fledermausquartier infrage kommt – ungeachtet dessen, ob die Höh- lung / Struktur zum Zeitpunkt der Erfassung tatsächlich als Quartier genutzt wird. Die vom Bo- den aus einsehbaren Quartierstrukturen werden mittels Taschenlampe, Teleskopspiegel und/oder Endoskopkamera auf eine Nutzung durch Fledermäuse überprüft.
3.6.2.1.2 Untersuchungsergebnisse der Fledermauserfassungen
Ergebnisse der bioakustischen Übersichtserfassung Die bioakustische Erfassung erfolgte als mobile Detektorbegehung (Transektkartierung). Sie diente der Übersichtsermittlung des zu erwartenden Artenspektrums und der Fledermausakti- vität im Gebiet und sollte Hinweise auf die Habitat- und Raumnutzung der Fledermäuse liefern.
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Artenspektrum
Tabelle 6: Gesamtergebnistabelle zur bioakustischen Übersichtserfassung der Fledermaus- fauna (HWSB MAGDEBURG Cracau [Deich-km 40,4–42,1] sowie HWSB MAGDEBURG Prester [Deich-km 38,4– 40,4], Erfassung zur Wochenstubenzeit: 12.–13.06.2019, Bear. F. Sieg)
Die Verteilung der Fledermauskontakte sowie der durch die bioakustische Erfassung wahrge- nommenen Raumnutzungsmerkmale der Fledermäuse können der Anlage 1.3 entnommen
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werden. Die Gesamtergebnistabelle (vgl. Tabelle 6) stellt sämtliche durch den Einsatz von Detektoren und den mitgeführten Horchboxen festgestellten Arten und Kontaktzahlen dar. Die Ergebnisse des direkt südlich an das Projektgebiet anschließenden Deichsanierungsabschnit- tes Magdeburg-Prester (Deich-km 38,4 bis 40,4) werden aufgrund des räumlichen Zusammen- hangs und der großen Aktionsradien von Fledermäusen nachrichtlich in der Tabelle 6 mitaufgeführt und nachfolgend mitberücksichtigt. Typische in Baumquartieren übertagende „Waldfledermaus“-Arten stehen in der Tabelle 6 im Fettdruck. Die übrigen Arten nutzen entweder bevorzugt Gebäudequartiere (bzw. ursprüng- lich Felsquartiere) oder sind Generalisten, die in unterschiedlichen Strukturen Quartier bezie- hen können. Zwischen den Gruppen gibt es jedoch mehr oder minder große Überschneidungsbereiche. Potenziell können alle heimischen Fledermausarten Wald- bzw. Gehölzstrukturen als Quartier nutzen. Durch die bioakustische Erfassung wurden im erweiterten Betrachtungsgebiet Magdeburg Cracau–Prester insgesamt mind. 9 Arten sicher erfasst. Dazu gehören der Große Abendseg- ler, die Breitflügelfledermaus, die drei in der Region vorkommenden Pipistrellus-Arten (Zwerg- , Mücken- und Rauhautfledermaus) sowie einzelne Kontakte der Wasserfledermaus und der im Anhang II der FFH-Richtlinie gelisteten Mopsfledermaus. Zudem wurde mindestens eine Art der Gattung Plecotus (Langohren) sicher registriert. Auf- grund seiner Habitatpräferenzen und allgemeinen Häufigkeit handelt es sich wahrscheinlich um das Braune Langohr als typische Waldfledermaus. Die Anwesenheit des Grauen Langohrs als typischem Gebäudebewohner ist im Raum Magdeburg jedoch ebenfalls wahrscheinlich. Bei den in der Erfassungsnacht verhörten Myotis-Kontakten handelt es sich wahrscheinlich ausschließlich um die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii). Im Sinne einer Worst-Case- Bewertung muss aber auch die mögliche Anwesenheit des selteneren Großen Mausohrs (My- otis myotis) als typischer Kirchen- und Gebäudefledermaus in Betracht gezogen werden. Ferner wurden nicht eindeutige Nyctaloiden-Kontakte registriert. Vermutlich handelt es sich zum Teil um den Kleinabendsegler, zum Teil um die Breitflügelfledermaus; aber auch die An- wesenheit der Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) ist für den Raum Magdeburg bekannt und wird aufgrund eines einzelnen Kontakts auch im Betrachtungsraum vermutet. Mit der Transektbegehung wurde der Nachweis eines Großteils der am häufigsten zu erwar- tenden Fledermausarten in der Region des Untersuchungsraumes innerhalb einer einzelnen Erfassungsnacht erbracht. Insgesamt handelt es sich überwiegend um in der Region des Untersuchungsraumes ver- gleichsweise häufig vertretende Arten. Die Art mit den meisten festgestellten Kontakten ist mit deutlichem Abstand die Zwergfledermaus (> 100) – gefolgt von der Rauhautfledermaus (ca. 50), der Mückenfledermaus (ca. 30) und der Breitflügelfledermaus (ca. 15). Von diesen können Zwerg- und Breitflügelfledermäuse als typische gebäudebewohnende Arten angesehen wer- den, die aus dem umliegenden Siedlungsgebiet der Landeshauptstadt stammen. Alle weiteren Arten wurden mit jeweils weniger als 10 Kontakten nur vereinzelt festgestellt. Rauhaut- und Mückenfledermäuse, aber auch Abendsegler und Myotis-Arten wie die Wasserfledermaus nut- zen im Regelfall Baumstrukturen als Quartier und können als charakteristische Bewohner von Höhlungen wie in jenen der festgestellten deichangrenzenden Bäume mit Quartierpotential (s. u.) angesehen werden. Die einzeln detektierte Mopsfledermaus gilt als klassischer Spezi- alist für Übertagungen hinter abstehender Rinde.
Aktivität, Hinweise auf Habitat- und Raumnutzung Einzig bei ca. Deich-km 41,30, im Bereich der land- wie auch wasserseitigen Gehölzbestände unweit nördlich des Cracauer Wehrs und somit im Bereich der hier festgestellten potentiellen Quartierbäume Nr. 01 bis 04, gab es eine Häufung frühabendlicher Kontakte von Rauhautfle- dermäusen während der Ausflugsphase und damit Hinweise auf Quartiernähe eines Wochen- stubenverbandes. Im Rahmen zweier gezielter Kontrollen in diesem Bereich konnte jedoch weder kurz vor dem Morgengrauen noch unmittelbar während der Morgendämmerung früh- morgendliches Schwärmverhalten registriert werden. (Bei der Rückkehr zu ihren Quartieren fliegen Fledermäuse die genutzten Quartierstrukturen kurz vor der Einkehr oft mehrmals an bzw. fliegen um das betreffende Objekt herum [„schwärmen“]). Somit kann nicht davon aus- gegangen werden, dass zur Erfassungszeit im Rahmen der Wochenstubenzeit eine Nutzung
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der festgestellten Bäume mit Quartierpotential zur Reproduktion erfolgte (Geburt und Jungen- aufzucht in Muttertierverbänden). Die Häufung frühabendlicher Rauhautfledermauskontakte wird auf eine in diesem Abschnitt durchfliegende Wochenstubengesellschaft aus dem Nahum- feld zurückgeführt. Des Weiteren wurden im genannten Bereich – sowohl unmittelbar nördlich des Gehölzes als auch kurz vor der Rotehornbrücke und südlich davon, unweit des Ufermauerwegs in Richtung Seestraße, mehrfach Soziallaute von Zwergfledermäusen detektiert, die als sog. „Kurztriller“ als Drohrufe männlicher Exemplare gegenüber anderen Arten bzw. zur Abgrenzung eines Jagdterritoriums gedeutet werden. Insgesamt liegen keine morgendlichen Beobachtungen schwärmender Fledermäuse vor. Ge- zielte Kontrollen erfolgten weiterhin für die wasserseitig am Deichfuß befindliche Ulme mit Quartierpotential auf Höhe der Seestraße (ca. Deich-km 41,00) und im Abschnitt der Deichsa- nierung Magdeburg Prester (Deich-km 38,4 bis 40,4) im Bereich Alt-Prester für die unmittelbar landseitig an den Deich angrenzenden Gebäude bei Deich-km 39,48 bis 39,61 und das Res- taurant „Die Kirche“ (ca. Deich-km 39,45). Entlang der Deichlinie bzw. entlang der deichbegleitenden Gehölzbestände wurden vereinzelt Transferflüge bzw. Flugrouten von Fledermäusen beobachtet, sodass diesen eine gewisse Leitlinien- und Biotopverbundfunktion als Dunkelkorridor für Fledermäuse zukommt. So wur- den unter anderem im Bereich des Gehölzes unweit nördlich des Cracauer Wehrs Rauhaut- fledermäuse detektiert, die sich entlang des landseitigen Gehölzstreifens fortbewegten. Weiterhin wurde bei ca. Deich-km 40,60 eine Breitflügelfledermaus beobachtet, die den Deich entlang flog. Eine weitaus bedeutendere Leitlinie stellt jedoch die im Nordteil parallel zum Deich verlaufende Alte Elbe Magdeburg dar. Besonders auffällig war diese Leitlinienfunktion am „Großen Was- serfall“ (bzw. Cracauer Wehr) an der für Fußgänger und Radfahrer dienenden Rotehornbrücke wahrzunehmen, welche den Rotehornpark mit dem Stadtteil Cracau verbindet. Von der Brücke aus wurden mehrmals in der Nacht an beiden Uferseiten sehr hohe Kontaktzahlen verschie- dener Arten in vergleichsweise kurzer Zeit erbracht, die auf eine rege Nutzung der Uferlinien und -strukturen als Dunkelkorridor schließen lassen. Die derart hohe Aktivität entlang der Ufer konnte dagegen im Mittelteil der Brücke und damit im Zentrum der Alten Elbe Magdeburg nicht bestätigt werden. Zudem wurden typische Transferflugrufe der Mückenfledermaus unweit nördlich des geplan- ten Bauendes im Bereich der heute nicht mehr genutzten Eisenbahnbrücke einer ehemaligen Bahnlinie, die als Kanonenbahn bezeichnet wird, detektiert. Aber auch deichquerende Flugbewegungen von der Wasser- zur Landseite und umgekehrt wurden wahrgenommen. Besonders kurz vor dem Morgengrauen wurden im Bereich unweit nördlich des Gehölzbestandes am Cracauer Wehr – etwa auf Höhe der Einmündung Potsda- mer Straße und nördlich davon – mehrere Flugbewegungen von Zwergfledermäusen aus Richtung Wasserseite nach Landseite festgestellt, die als Rückflüge von in der Elbaue jagen- den Fledermäusen zu ihren landseitigen Gebäudequartieren im Stadtgebiet Cracau interpre- tiert werden können. Weitere deichquerende Flugbewegungen wurden im Deichsanierungsabschnitt Magdeburg Prester (Deich-km 38,4 bis 40,4) wahrgenommen – so im Südteil am Bauanfang (ca. Deich-km 38,40) von einer Myotis-Art einmal von der Wasser- (Stromelbe) zur Landseite (Ackerland) und einmal unweit nördlich davon am Südrand des Prester Sees (ca. Deich-km 39,00) umge- kehrt von der Land- zur Wasserseite. Weiterhin wurde der Flug einer Zwergfledermaus entlang der Laternenreihe des Loburger Wegs in Richtung Prester See beobachtet. Es ist davon aus- zugehen, dass die laternenbeleuchteten und auf die Aue zuführenden Wege im Stadtteil Pres- ter diverse Fluginsekten anziehen und daher bevorzugte Flugstraßen von Siedlungsfledermäusen auf ihrem Weg zum Jagdgebiet darstellen bzw. selbst zur Jagd ge- nutzt werden können. Häufungen von sog. „feeding buzzes“ – also Fangrufe zur Nahortung bzw. Feinlokalisierung von Beuteinsekten – können Hinweise auf eine Jagdnutzung am jeweiligen Standort liefern – in Verbindung mit wechselnd hin und her fliegenden Bewegungsmustern.
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Es kann davon ausgegangen werden, dass die Alte Elbe Magdeburg und der Elbaltarm Prester See eine vergleichsweise reiche Fluginsektenfauna hervorbringen und die Flächen daher von daran angepassten Fledermausarten als Nahrungsgründe genutzt werden. Im Bereich des nördlichen Gehölzes am geplanten Bauende bei Deich-km 42,10 wurde am frühen Abend zur Ausflugszeit eine sporadische Jagdnutzung durch Zwergfledermäuse beo- bachtet. Wasserseitig der genannten Gehölzfläche jagte nach Mitternacht eine oder mehrere Mückenfledermäuse. In diesem Zusammenhang wurden auch einzelne Kontakte der Mopsfle- dermaus wasserseitig des Gehölzes wahrgenommen – jedoch ohne „feeding buzzes“. Weitere sporadische Jagdaktivitäten von Zwerg- und Rauhautfledermäusen wurden wasser- seitig mit Bezug zum Gehölzbestand unweit nördlich der Rotehornbrücke bzw. des Cracauer Wehrs verhört. Im Deichsanierungsabschnitt Magdeburg Prester (Deich-km 38,4 bis 40,4) wurden darüber hinaus Fanglaute der Zwergfledermaus über dem Prester See detektiert. Im Süden unweit des Bauanfangs jagten mit Bezug zum weidendominierten Weichholzauenwaldbestand die Breit- flügel- und Rauhautfledermaus.
Ergebnisse der Erfassung von Bäumen mit Quartierpotential
Im Rahmen der bodengebundenen Kartierung von deichnah angrenzenden Bäumen mit Quar- tierpotential wurden im Projektabschnitt der HWSB Magdeburg-Cracau (km 40,4 bis 42,1) ins- gesamt 5 Bäume erfasst, die potenzielle Habitatstrukturen für Fledermäuse erkennen ließen. Die ermittelten Bäume mit Quartierpotential und deren Quartierstrukturen sind in der folgenden Tabelle 7 aufgelistet. Die mittels GPS eingemessene Lage der Bäume ist in der Anlage 1.3 dargestellt.
Tabelle 7: Bäume mit Quartierpotential im Untersuchungsgebiet (BHD = Brusthöhendurchmesser)
| Nr. | Baumart | BHD ca. | Quartiertyp | ||
|---|---|---|---|---|---|
| (in cm) | |||||
| 01 | Stiel-Eiche (Quercus robur) | 130 | mehrere (diverse Höhlungen, abstehende Rinde) | ||
| 02 | Gem. Esche (Fraxinus excelsior) | 120 | mehrere (diverse Höhlungen, abstehende Rinde) | ||
| 03 | Gem. Esche (Fraxinus excelsior) | 110 | mehrere (diverse Höhlungen, abstehende Rinde) (Starenhöhle) | ||
| 04 | Gem. Esche (Fraxinus excelsior) | 100 | mehrere (diverse Höhlungen, abstehende Rinde) (Altnest Taube) | ||
| 05 | Feld-Ulme (Ulmus minor) | 60 | 1 Baumspalt (V-Zwiesel) |
Die nachstehenden Abbildungen zeigen eine Auswahl der festgestellten Bäume mit Quartier- potential für Fledermäuse.
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Abbildung 5: Baum mit Quartierpotential Nr. 01 mit Astschnittausfaulung und Rindenablösung (re.) (F. Sieg, 26.02.2019)
02
03
04
Abbildung 6: Blick auf die landseitig dicht an den Deich angrenzenden potenziellen Quartier- bäume Nr. 02, 03 und 04 unweit nördlich der Rotehornbrücke (F. Sieg, 26.02.2019)
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02
Abbildung 7: Baum mit Quartierpotential Nr. 02 mit (exemplarisch) Astmuldenausfaulung (re.) (F. Sieg, 26.02.2019)
Abbildung 8: Baum mit Quartierpotential Nr. 03 mit Spechthöhlung (li.) und einer zum Erfas- sungszeitpunkt vermutlich vom Star genutzten Höhle an einem Astabbruch (re.) (F. Sieg, 26.02.2019)
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04
Abbildung 9: Baum mit Quartierpotential Nr. 04 mit Altnest (vermutlich Taube, li.) und Höhlung (vermutlich diesjährige Spechthöhle) an einem alten Astabbruch (re.) (F. Sieg, 26.02.2019)
05
Abbildung 10: Baum mit Quartierpotential Nr. 05 mit Stammspalt bzw. Aufreißendem V-Zwiesel (re.) (F. Sieg, 26.02.2019)
Vor allem im Südteil des Deichbauabschnitts sind wasserseitig und teils dicht am Deichfuß zahleiche Baumweiden vorhanden, die mehrheitlich potenzielle Quartierstrukturen aufweisen. Da die wasserseitigen Weiden seitens der technischen Planung derzeit nicht überplant werden sowie aufgrund der hohen Anzahl an potenziellen Habitatbäumen erfolgte für diese keine ein- zelbaumbezogene Betrachtung und Bewertung. Nachfolgend werden exemplarisch Fotos an- gefügt.
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Abbildung 11: Wasserseitig am Deichfuß stockende Weiden bei ca. Deich-km 40,70 (F. Sieg, 26.02.2019)
Abbildung 12: Wasserseitig am Deichfuß stockende Weide mit Stammrisshöhlung (re.) (F. Sieg, 26.02.2019) Bei den insbesondere landseitig aufgenommenen Baumbeständen im Untersuchungsraum handelt es sich überwiegend um Laubgehölze, welche von Arten der Hartholzaue, wie Eichen, Eschen und Ulmen, geprägt sind. Im Deichvorland stocken dagegen hauptsächlich weidendo- minierte Weichholzauenbestände. Auch unter den mittelalten Gehölzen wurden neben den konkret festgestellten Bäumen mit Quartierpotential viele weitere quartierhöffige Bäume bzw. Quartierbaumanwärter mit Halbhöhlungen und sonstigen Strukturen im Entstehungsprozess (z. B. beginnende Ausfaulungen) festgestellt. Sie besitzen das Potential, in relativ kurzen Zeit- räumen Strukturen auszubilden, die künftig als Quartiere für Fledermäuse dienen können. Diese wurden im Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht näher quantifiziert. Die bodennahen bzw. direkt vom Boden aus einsehbaren Quartierstrukturen wurden kontrol- liert. Eine Nutzung jener Quartierstrukturen durch Fledermäuse zum Erfassungszeitpunkt konnte nicht nachgewiesen werden. Da Fledermäuse ihre Quartiere selbst in der sensiblen Wochenstubenzeit mehrfach wechseln können, sind sie in ihrem Lebensraum jedoch meist auf mehrere Quartierstrukturen im Verbund angewiesen.
Weitere vorliegende Daten aus dem Nahumfeld
Für den Bereich der südlichen Werderspitze bzw. der Südspitze des Rotehornparks auf der gegenüberliegenden Uferseite der Alten Elbe Magdeburg (ca. 600 bis 700 m südwestlich des Projektgebietes) liegen den Bearbeitern aktuelle Ergebnisse eines Fledermauskastenmonito- rings vom 12.09.2019 vor. In einem für Meisenvögel konzipierten Vogelnistkasten wurde eine Balzgesellschaft mit 6 Mückenfledermausindividuen (Pipistrellus pygmaeus) nachgewiesen (1 beringtes Männchen, 5 unberingte Weibchen).
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Abbildung 13: Mückenfledermaus-Balzgesellschaft in einem Nistkasten an der Rotehorn-Süd- spitze (F. Sieg, 12.09.2019)
Zusammenfassung der Ergebnisse
Auf Grundlage der bioakustischen Transekterfassung von Fledermäusen für das Vorhaben der HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 wurden die folgenden sechs Arten sicher nachgewiesen: – Großer Abendsegler Nyctalus noctula – Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus – Mopsfledermaus Barbastella barbastellus – Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii – Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus – Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus
Von der Mopsfledermaus wurde zwar nur ein einzelner Kontakt registriert. Der Umfang der Erfassung reicht jedoch nicht aus, um den Schluss zuzulassen, dass es sich lediglich um ein das Gebiet überfliegendes bzw. nur sporadisch auftretendes Individuum handelt.
Ferner wurden vereinzelt Langohren und Mausohren detektiert, die jedoch akustisch nicht ein- deutig bestimmt werden konnten: – Braunes / Graues Langohr Plecotus auritus / P. austriacus – Wasserfledermaus Myotis daubentonii
Des Weiteren wurden einzelne nyctaloide Ortungslaute vernommen, die zwar aufgrund feh- lender Schlüsselmerkmale nicht eindeutig zuzuordnen waren; nach gutachterlicher Einschät- zung kommen dafür jedoch am wahrscheinlichsten der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) wie auch die Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) infrage.
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Zusammenfassend wurden inklusive einer der beiden Langohrfledermäuse (Plecotus sp.) und einem Vertreter der Mausohrfledermäuse (Myotis sp.) mindestes 8 Arten sicher erfasst. Nimmt man zusätzlich das Vorkommen der jeweils anderen Schwesternart der Langohren sowie das Vorkommen des Kleinabendseglers und der Zweifarbfledermaus an, können auf Basis der Untersuchungen maximal 11 Arten angenommen werden. Das Vorkommen weiterer Arten, darunter Myotis-Arten (inkl. Großes Mausohr [Myotis myotis]) kann in Anbetracht des ver- gleichsweise geringen Untersuchungsumfangs jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die folgende Tabelle 8 stellt die im Untersuchungsgebiet im Jahr 2019 ermittelten und vermu- teten Fledermausarten sowie ihren Gefährdungs- und Schutzstatus in einer Gesamtartenliste dar. Die genannten Arten sind streng geschützt und aufgrund ihres Vorkommens oder des begründeten Verdachts auf ihr Vorkommen prüfrelevant. Typische Baumhöhlenbewohner ste- hen im Fettdruck. Die Ergebnisse der Erfassung aus dem unmittelbar an das Projektgebiet anschließenden Deichsanierungsabschnitt Magdeburg Prester (Deich-km 38,4 bis 40,4) wer- den aufgrund des räumlichen Zusammenhangs und der großen Aktionsradien von Fledermäu- sen nachrichtlich in der Tabelle mitaufgeführt Im Rahmen der Suche nach Bäumen, die aufgrund bestimmter Strukturen (Baumhöhlungen und/oder Rindenablösungen) als mögliches Quartier von Fledermäusen in Betracht kommen, wurden im Untersuchungsgebiet entlang der zur Sanierung vorgesehenen Deichtrasse insge- samt 5 Bäume mit Quartierpotentialen festgestellt. Ein direkter Nachweis der Quartiernutzung unter den ermittelten potenziellen Baumquartieren wurde zum Zeitpunkt der Erfassung nicht erbracht. Schwärmverhalten in der Morgendämmerung, welches auf eine Quartiernutzung hin- deutet, wurde im Rahmen der konkreten Überprüfung infrage kommender Bereiche nicht fest- gestellt.
Tabelle 8: Übersicht über den Nachweis von Fledermausarten im Untersuchungsgebiet
MAGDE- MAGDE- RL RL FFH Wissenschaftlicher Name Deutscher Name S BURG BURG Gesamt ST D RL Cracau Prester
Nyctalus noctula Großer Abendsegler 2 V §§ IV x x x (SCHREBER 1774) Nyctalus leisleri Kleinabendsegler / 2 D §§ IV (x) (x) (KUHL 1817) Kleiner Abendsegler
Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus G D §§ IV (x) (x) (L. 1758)
Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus 3 G §§ IV x x x (SCHREBER 1774) Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus 2 * §§ IV x x x (KEYSERLING & BLASIUS 1839) Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus 3 * §§ IV x x x (SCHREBER 1774) Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus 3 D §§ IV x x (LEACH 1825) Myotis daubentonii Wasserfledermaus 3 * §§ IV (x) x x (KUHL 1817)
Plecotus auritus / austriacus Braunes / Graues Langohr 2 / 1 V / 2 §§ IV x x x (L. 1758 / B.J. Fischer 1829)
Barbastella barbastellus Mopsfledermaus 2 2 §§ II / IV x x (SCHREBER 1774)
Die Abkürzungen bedeuten: x = Vorkommen der Art nachgewiesen, Artansprache hinreichend sicher; (x) = Vorkommen der Art wird vermutet, Art nicht eindeutig zuzuordnen; RL ST = Rote Liste Sachsen-Anhalt (TROST et al. 2018); RL D = Rote Liste Deutschland (HAUPT et al. 2009); Kate- gorien Rote Liste: 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Art der Vorwarnliste; G = Gefährdung anzunehmen; D = Daten defizitär; * = ungefährdet; S = Gesetzlicher Schutz nach BNatSchG; § = besonders geschützte Art; §§ = streng geschützte Art; FFH-RL = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Nennung im Anhang II und/oder IV
Fazit
Die Erfassung fand entlang der Deichtrasse und des vorhandenen deichangrenzenden Wege- netzes statt. Die natürliche Ausstattung des Untersuchungsgebietes mit den teils älteren Laub- gehölzen sowie den vorhandenen Gewässern in der Aue des Deichvorlandes ist für mögliche reproduzierende Vorkommen lokaler Fledermauspopulationen gut geeignet. In Anbetracht der
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Größe und Habitatausstattung des Gebietes ist trotz der Lage innerhalb der Landeshauptstadt Magdeburg von individuenreichen Wochenstubenquartieren auszugehen. Typische Waldfledermausarten, die häufig in Baumquartieren übertagen und/oder bevorzugt strukturnah in Wäldern bzw. Forsten auf Nahrungssuche gehen, sowie typische Arten der Flussauen stehen in der voranstehenden Tabelle 8 im Fettdruck. Mit dem Großen Abendseg- ler, der Mops-, Wasser-, und Rauhautfledermaus wurden vier für Wälder / Gehölze bzw. für Flussauen charakteristische Arten im Untersuchungsgebiet festgestellt bzw. werden aufgrund nicht vollständig eindeutiger Kontakte vermutet. Hinzu kommt die Mückenfledermaus als zum Großteil Baumhöhlen nutzende Art und zugleich typische Art der Auenlandschaften. Des Weiteren wurden einzelne Kontakte der Gattung Plecotus (Langohren) akustisch erfasst. Sollte es sich hierbei (auch) um das Braune Langohr handeln, was aufgrund der Habitatpräfe- renzen, Verbreitung und Häufigkeit der beiden Arten wahrscheinlich ist, würde eine sechste typische Baumhöhlenfledermaus hinzukommen. Ferner wird die Anwesenheit des Kleinabend- seglers als potenziell siebte Art der Wälder und Auen vermutet. Besonders die beiden Abend- segler-Arten zählen zu den bevorzugt im Offenland / im freien Luftraum jagenden Spezies. Auch wenn die übrigen Arten nicht unbedingt als ausgesprochen typische „Waldfledermäuse“ gelten, so entspricht ihre Anwesenheit im Bereich der Landeshauptstadt Magdeburg während der nächtlichen Jagd- und Aktivitätsphase den Erwartungen. Die für das Untersuchungsgebiet belegten Arten Breitflügel- und Zwergfledermaus sowie das potenziell vorhandene Graue Langohr und die Zweifarbfledermaus werden als typische Gebäudefledermäuse (ursprüngli- che Felsbewohner) beschrieben, deren Quartiere meist im Siedlungsbereich liegen; ihre Jagdterritorien befinden sich jedoch auch außerhalb der Siedlungen in Feld- und Waldfluren. Die in den Teilgebieten ermittelte Aktivität, Artenzahl und das Artenspektrum der Fledermäuse entsprechen der jeweils vorgefundenen Biotopausstattung. Die vorhandenen angrenzenden Laubbaumbestände mit typischen Arten der Hart- und Weichholzauenwälder sind teilweise alt, totholzreich und dementsprechend naturschutzfachlich nicht nur als Standort von Baumquar- tieren und Jagdterritorien für Fledermäuse wertvoll, sondern gegebenenfalls auch für andere Artengruppen, wie z. B. gehölzbrütende Vögel (bspw. Spechtarten). Besonders die entlang sonnenexponierter Wald-/Gehölzränder vorhandenen wärmebegünstigten Altbäume sind wertgebende Elemente. Das angrenzende Auengebiet wird zudem von diversen Altgewässern gekennzeichnet, welche den Reichtum und die Entwicklung von Insekten als Nahrungsgrund- lage von Fledermäusen steigern. Betrachtet man die Gesamtgebietskulisse, so stellen die Flächen entlang der Alten Elbe Mag- deburg und des Elbaltarms Prester See eine Leitlinie sowie eine Zwischen- oder Durchgangs- station auf dem Flug der Fledermäuse zwischen dem Stadtgebiet Magdeburg, der Elbaue und den größeren zusammenhängenden Waldgebieten der Alten Elbe Randau-Calenberge bzw. Alten Elbe Kreuzhorst dar. Solche Zwischenstationen in den bzw. nahe der Flussauen sind vor allem für saisonal fernziehende Arten relevant. Zu diesen Fernziehern gehören als klassische Beispiele die beiden Abendsegler-Arten, insbesondere der Kleinabendsegler, sowie die Rau- hautfledermaus, aber auch die Zweifarbfledermaus. Sie können auf ihren Herbst- und Früh- jahrszügen Strecken von 1.000 km und mehr zurücklegen. Es wird angenommen, dass die größeren mitteleuropäischen Flussauenlandschaften für diese Langstreckenwanderer eine besondere Leitlinienfunktion auf dem Zug erfüllen. Aufgrund ihres überwiegend günstigen Nahrungs- und Quartierangebotes werden sie im Rahmen der Migration bevorzugt zur Jagd und Übertagung in Zwischenquartieren genutzt. Die Rast kann von kurzer Dauer sein oder aber, besonders bei Witterungsumschwüngen, auch mehrere Tage in Anspruch nehmen. In letzterem Fall warten die Tiere meist eine günstige Wetterlage zum Weiterzug ab. Sowohl im Hinblick auf das Quartierangebot als auch im Hinblick auf die Eignung als Jagdter- ritorium und Verbundkorridor wird dem Vorhabensraum – insbesondere dem Deichvorland – insgesamt eine erhöhte Bedeutung als Lebensraum für die Artgruppe der Fledermäuse zuge- sprochen. Das unmittelbar auf die Deichtrasse beschränkte Projektgebiet grenzt teilweise di- rekt an für die Fledermausfauna relevante Flächen an.
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3.6.2.2 Xylobionte Käfer
Im Rahmen der Bestandserfassungen (IHU 2019; Anlage 1) wurden die vorhandenen xylobi- onten Käferarten im Untersuchungsraum ermittelt, wobei das Hauptaugenmerk auf die drei Arten Eremit (Osmoderma eremita), Heldbock (Cerambyx cerdo) und Hirschkäfer (Lucanus cervus) gelegt wurde. Die Erfassungsbegehungen erfolgten am 30.07.2018 sowie am 04.08.2018. Im Folgenden werden die Angaben zur Methodik sowie zu den Untersuchungser- gebnissen zitathaft aus dem Erfassungsbericht übernommen.
3.6.2.2.1 Methodik
Zur Erfassung des Eremiten, des Heldbocks sowie des Hirschkäfers kamen im Wesentlichen folgende Untersuchungsmethoden zur Anwendung:
Eremit (Osmoderma eremita): Suche nach Käfern bzw. Käferresten, Larvenstadien, Puppen sowie nach Mulmaus- wurf mit Kotpillen an Altbäumen mit Höhlungsbereichen.
Die Methodik der Ersterfassung und Bewertung des Eremiten folgt den Vorgaben von SCHNIT- TER et al. (2006). Jedoch muss berücksichtigt werden, dass die Nachweise mit Hilfe von Kot- pillen nur an Höhlungen mit Mulmauswurf erfolgen können. Daraus resultiert eine Dunkelziffer nicht erfasster Bäume.
Heldbock (Cerambyx cerdo): Suche nach Schlupflöchern, Käfern bzw. Käferesten an Alteichen.
Die Methodik der Ersterfassung sowie Bewertung des Heldbockes folgt den Vorgaben von SCHNITTER et al. (2006).
Hirschkäfer (Lucanus cervus): Suche nach Käfern, Käferresten und Ausschlupflöchern.
Die Methodik der Ersterfassung sowie Bewertung des Heldbockes folgt den Vorgaben von SCHNITTER et al. (2006).
Weitere naturschutzfachlich bedeutsame Käferarten Als naturschutzfachlich bedeutsame Arten wurden Arten betrachtet, die gesetzlich geschützt sind und/oder in der Roten Liste Deutschlands bzw. Sachsen-Anhalts aufgeführt sind. Die Nomenklatur der Bockkäferarten richtet sich nach BENSE (1995), dem auch biologische Daten entnommen wurden. Für die Populärarten werden Bezeichnungen von HARDE & SEVERA (1998) genutzt. Auf Grundlage der Roten Listen Deutschlands (GEISER 1998) und Sachsen-Anhalts (NEUMANN et al. 2020, MALCHAU 2020a, MALCHAU 2020b) wurde die Gefährdungseinstufung vorgenom- men. Die Angaben für den gesetzlichen Schutz erfolgten nach der Bundesartenschutzverord- nung.
3.6.2.2.2 Untersuchungsergebnisse Eremit (Osmoderma eremita) Die Art ist nur in Europa, vor allem in den kontinental beeinflussten Klimabereichen vertreten. Die Verbreitung des Eremiten oder Juchtenkäfers erstreckt sich über Mittel-und Südeuropa, das südliche Nordeuropa und ganz Osteuropa (HORION 1958). In Mitteleuropa wird er als ur- sprüngliche Charakterart der Alter- und Zerfallsphase der Wälder angesehen, von denen er
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sekundär auf Allee- und Parkbäume überwechselte (MÜLLER-KROEHLING et al. 2005). Vorkom- men der Art sind generell als Reliktstandorte zu betrachten, da der Käfer zu einer Fernverbrei- tung nicht in der Lage ist (SCHAFFRATH 2003a, b). Die BRD liegt im Verbreitungszentrum, wobei sich flächige Verbreitungsmuster fast ausschließlich nur noch im Osten Deutschlands befinden (SCHAFFRATH 2003a). Über die Verbreitung in Sachsen-Anhalt berichten GRILL (2001) und MALCHAU et al. (2010). Danach konzentrieren sich die meisten aktuellen Funde im Gebiet um Dessau, Bernburg, Köthen und Halle. Bezüglich des Magdeburger Raums bestehen Nachweise aus dem NSG Kreuzhorst und ältere Nachweise aus Schönebeck (MALCHAU 2004b). Die Larven des Eremiten entwickeln sich im Mulm alter, hohler Laubbäume, überwiegend Ei- che und Linde, aber auch Kopfweide, Pappel, Buche, Esche, Kastanie, Robinie, Walnuss, Pla- tane, Birke, Obstbäume (HARDTKE 2001). Für Polen berichten OLESKA et al. (2003) auch über ein Vorkommen in Nadelholz (Pinus sylvestris). Der Mulm muss einen bestimmten Zerset- zungsgrad sowie eine spezifische Pilzflora aufweisen. Die Käfer befinden sich meist an ihren Brutbäumen und können von Mai bis September nachgewiesen werden. Ausführliche Anga- ben zur Biologie geben u. a. STEGNER (2002), SCHAFFRATH (2003a, b, c), MÜLLER-KROEHLING et al. (2005) und STEGNER et al. (2009). Beim Eremiten oder Juchtenkäfer handelt es sich um eine prioritäre Blatthornkäferart nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie der Europäischen Union mit hoher Gefährdungskategorie und hohem Schutzstatus (vgl. Tabelle 9).
Tabelle 9: Gefährdungskategorie und Schutzstatus des Eremiten
| Rote Liste Deutschland | Rote Liste Sachsen-Anhalt | Bundesnaturschutzgesetz | FFH-Richtlinie |
|---|---|---|---|
| 2 – stark gefährdet | 3 - gefährdet | Besonders geschützte Art nach § 20a (1) 7. b), aa) und streng geschützte Art nach § 20a (1) 8. b) | Prioritäre Art*, Art nach Anhang ll und Anhang IV |
Die größte Gefahr für den Eremiten ist der Verlust seiner Brutbäume ohne adäquaten Ersatz in der näheren Umgebung. Häufig gehen die Lebensstätten in diesen alten, morschen, mulch- reichen Bäumen durch Baumpflege oder Wegsicherungspflicht verloren. Aber auch fehlende Feuchteversorgung von Brutplätzen, in Bruthöhlen eindringendes Regenwasser oder Aus- trocknung durch zu starke Besonnung bei unzureichender Beschattung zählen zu den Gefähr- dungsursachen. Im Rahmen der aktuellen faunistischen Erfassungen (IHU 2019) wurden keine Vorkommen des Eremiten innerhalb des Untersuchungsbereiches ermittelt. Potenzielle Brutsubstrate (Alt- bäume mit mulmreichen Höhlungen) sind nur im Einzelfall vorhanden.
Heldbock (Cerambyx cerdo) Der Heldbock, nach PALM (1959) und FRANZ (1974) ein Urwaldrelikt, ist eine Art mit Arealre- gression. In Deutschland kommt die westeuropäische Unterart Cerambyx cerdo cerdo vor. Ehemalige und gegenwärtige Vorkommen befinden sich in den Bundesländern Brandenburg mit Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, wobei die Art in Sachsen-Anhalt ihre höchste Verbreitung zeigt. Verbreitungsschwerpunkt stellen hier die Auenwaldrestgebiete des Mittelelbegebietes (Erfassung Biosphärenreservatmitarbeiter 2005/2006, MALCHAU et al. 2010) sowie die Restalteichenbestände der Colbitz-Letzlinger Heide dar (EVSA e. V. & RANA 2006, MALCHAU et al. 2010). Die nördlichsten Vorkommen befinden sich in und um Havelberg. Das südlichste Vorkommen, Zeitzer Forst (Naturräumliche Haupteinheit D19 Sächsisches Hü- gelland und Erzgebirgsvorland), scheint seit Jahrzehnten erloschen zu sein (KUNZE et al. 1999). Östlich gibt es Nachweise aus Coswig, Wörlitz, Oranienbaum und der Umgebung die- ser Orte. Aus der Umgebung sowie aus dem Stadtbereich von Magdeburg bestehen Held- bockvorkommen. Ein Monitoringgebiet des Heldbockes wurde bei Gerwisch in Elbnähe
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ausgewiesen. Im Bereich der Ortslage Biederitz (NEUMANN 2012) und im NSG Elbwiesenaue nördlich von Magdeburg (GRASER 1995) sind ebenfalls Heldbockvorkommen bekannt. In den Magdeburger Parkanlagen Herrenkrug (GRASER 1995) und Wiesenpark befinden sich Stielei- chen mit Heldbockbesiedlung, ebenso südlich von Magdeburg im NSG Kreuzhorst (GRASER 1995). In Deutschland entwickelt sich der Heldbock in Eichen (Quercus spec.), wobei die Stieleiche (Quercus robur) den bevorzugten Entwicklungsbaum darstellt. In geringerem Maße werden auch Traubeneiche (Quercus petraea) (NESSING 1988, KALZ & ARNOLD 1990, EHRLER & ARNOLD 1992, MEITZNER et al. 1999) sowie vereinzelt Roteiche (Quercus rubra) (VOLK 2004), Sumpfeiche (Quercus palustris) (NEUMANN & REICHHOFF 2013) und Scharlacheiche (Quercus coccinea) (NEUMANN & SCHMIDT 2001) besiedelt. Der Käfer benötigt für seine temperarturabhängige 3- bis 5-jährige Entwicklung locker struktu- rierte oder einzelnstehende sowie lebende Alteichen, ohne Unterbewuchs mit hoher Beson- nung. Die Entwicklungsbäume müssen dabei eine gewisse Stärke aufweisen, bevorzugt werden Bäume mit einem Stammumfang von 100-400 Zentimetern (vgl. Tabelle 10). Die Lar- ven können eine vollständige Larvenentwicklung nur in Bäumen mit Saftfluss vollziehen. Ab- gestorbene Bäume können nur noch eine begrenzte Zeit genutzt werden. Wahrscheinlich können sich dann nur noch Larven des letzten Stadiums zum Vollkerf weiter entwickeln.
Tabelle 10: Häufigkeitsverteilung von C. cerdo – besiedelte Eichen (Stammumfang in 1m Höhe gemessen, n = 175) nach NEUMANN (1985)
| < 100 cm | < 200 cm | < 300 cm | < 400 cm | < 500 cm | < 600 cm | > 600 cm |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 39 | 49 | 51 | 23 | 11 | 1 |
Ausführliche Angaben zur Biologie der Art finden sich u. a. bei RUDNEW (1936), WECKWERTH (1954), DÖHRING (1955), PALM (1959), TEMBROCK (1960), NEUMANN (1985, 1997) und KLAUS- NITZER et al. (2003). Bei dem Heldbock oder Großen Eichenbock Cerambyx cerdo handelt es sich um eine Bock- käferart nach Anhang II und IV der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie der Europäischen Union. In der Tabelle 11 werden die Gefährdungskategorie und der Schutzstatus der Art aufgeführt.
Tabelle 11: Gefährdungskategorie und Schutzstatus des Heldbocks
| Rote Liste Deutschland | Rote Liste Sachsen-Anhalt | Bundesartenschutzgesetz | FFH-Richtlinie |
|---|---|---|---|
| 1 – vom Aussterben bedroht | 1 – vom Aussterben bedroht | Besonders geschützte Art nach § 20a (1) 7. B), aa) und streng geschützte Art nach § 20a (1) 8. b) | Art nach Anhang ll und Anhang IV |
Im Bereich des Untersuchungsgebietes wurden im Rahmen der faunistischen Untersuchung (IHU 2019) keine Brutbäume der Art festgestellt. Es wird daher nicht von aktuellen Vorkommen des Heldbocks im Planungsbereich ausgegangen.
Hirschkäfer (Lucanus cervus) Der Hirschkäfer wurde mit Ausnahme Schleswig-Holsteins von allen deutschen Bundeslän- dern mit Nachweisen nach 1950 gemeldet (KÖHLER & KLAUSNITZER 1998). In Sachsen-Anhalt kommt er besonders in den Hartholzauen des Mittelelbegebietes sowie im Bereich Haldensle- ben und in der Colbitz-Letzlinger Heide vor. MALCHAU (2001) nennt eine mehr oder weniger flächendeckende Verbreitung mit schwerpunktmäßigen Vorkommen im Elbetal einschließlich Dübener Heide, am nördlichen und südlichen Harzrand sowie in den Gebieten um Naumburg bis zum Ziegelrodaer Forst. Nordöstlich erfolgten im „Mühlenholz“ (Stadtbereich Havelberg) die letzten Nachweise im Jahre 1999 (MALCHAU et al. 2010). Aus Magdeburg und Schönebeck bestehen ebenfalls Nachweise (MALCHAU 2004).
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Der größte heimische Käfer entwickelt sich in zersetzendem Laub- und Nadelholz. SMITH (2003) führt 27 Baum- und Straucharten auf, an denen eine Hirschkäferentwicklung bekannt wurde. Darüber hinaus erwähnt ERNST (2009) eine Entwicklung im Wurzelstock eines Flieder- busches. THEUNERT (2012) beschreibt eine Eiablage an Hänge-Birken (Betula pendula) in der Colbitz-Letzlinger Heide. Trotz der polyphagen Lebensweise der Larven stellen in Mitteleuropa wohl Eichen das bevorzugte Brutsubstrat dar. Die Eier werden in die Erde an das morsche Holz abgelegt. Auch die Verpuppung erfolgt in einer aus Erde und Speichel gefertigten Pup- penwiege bis ca. 0,25 m tief im Erdreich (SPRECHER-UEBERSAX 2012). Die Entwicklungsdauer vom Ei bis zum Vollkerf kann 5-8 Jahre dauern. Angaben zur Biologie geben u. a. HORION (1958), KÜHNEL & NEUMANN (1981), KLAUSNITZER (1995), BRECHTEL & KOSTENBADER (2002), KLAUSNITZER & WURST (2003), MÜLLER-KROEHLING et al. (2005), ERNST (2009), MADER (2009) und SPRECHER-UEBERSAX (2001, 2012). Als Prädatoren der Hirschkäfer erweisen sich besonders die Vogelarten Star (Starnus vulga- ris), Buntspecht (Dendrocopus major) und Eichelhäher (Garrulus glandarius). Bei den Säuge- tieren sind es Fledermäuse, Fuchs (Vulpes vulpes) und wahrscheinlich auch Waschbär (Procyon lotor). Beim Hirschkäfer Lucanus cervus handelt es sich um eine Schröterart nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der Europäischen Union mit hoher Gefährdungskategorie und hohem Schutzstatus (vgl. Tabelle 12).
Tabelle 12: Gefährdungskategorie und Schutzstatus des Hirschkäfers
| Rote Liste | Rote Liste | Bundesnaturschutzgesetz | FFH-Richtlinie | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | Sachsen-Anhalt | ||||||
| 2 – stark gefährdet | 3 – gefährdet | Besonders geschützte Art nach § 20a (1) 7. C) | Art nach Anhang ll |
Im Rahmen der Erfassung xylobionter Käferarten wurden keine Nachweise des Hirschkäfers erbracht (vgl. IHU 2019). Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind für die Art geeignete Brut- substrate (Altbäume mit Absterbeerscheinungen, Totholz, Stubben) und Totholzablagerungen kaum vorhanden. Zudem befindet sich das Vorland des Planungsbereiches im Überschwem- mungsgebiet. Eine Entwicklung im Wurzel- bzw. im unteren Stammbereich der Bäume würde somit bei längeren Überschwemmungsphasen stark beeinträchtigt werden.
Nachweise weiterer naturschutzfachlich bedeutsamer Käferarten
Bei den Untersuchungen erfolgte ein Nebennachweis des Kleinen Pappelbocks (Saperda po- pulnea), einer weiteren naturschutzfachlich bedeutsamen Art (vgl. Tabelle 13). Es ist zudem anzumerken, dass die Flugzeit vieler Arten zum Untersuchungszeitpunkt bereits vorüber war. Durch die mehrmonatige Warmperiode traten bei vielen Käfern frühere und ver- kürzte Flugzeiten auf.
Tabelle 13: Nebennachweise naturschutzfachlich bedeutsamer Käferarten
| Art | Lage | Nachweis- | Nachweis- | RL ST | RL D | BArt- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| art | baum | SchV | ||||||||||
| Kleiner Pappelbock Saperda populnea | ca. Deich-km 42,00, wasserseitig in Deichnähe | Hufeisen- förmiger Fraß, Kallus- bildung | Pappeläste | 3 | § | |||||||
| Legende RL ST = Rote Liste Sachsen-Anhalt; RL D = Rote Liste Deutschland; Kategorien Rote Liste: 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Art der Vorwarnliste; G = Gefährdung anzunehmen; D = Daten defizitär; * = ungefährdet; Schutz nach Bundesar- tenschutzverordnung BArtSchV: § = besonders geschützte Art; §§ = streng geschützte Art |
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Abbildung 14: Abgestorbene Ulme mit Fraßbildern von Ulmensplintkäfern (V. Neumann, 2018)
Abbildung 15: Fraßbild Ulmensplintkäfer (V. Neumann, 2018)
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Zu den Ulmensplintkäfern (Scolytus spec.) gehören Arten der Gattung Splintkäfer Scolytus, Unterfamilie Borkenkäfer, welche durch Übertragung des Schlauchpilzes Ophiostoma nova- ulmi das „Ulmensterben“ verursachen. Ein weiterer Nebennachweis am Deichabschnitt Mag- deburg-Cracau wurde wasserseitig rund 280 m nördlich der Rotehornbrücke (gegenüber Büchnerstraße 43 / Ecke Potsdamer Straße) erbracht. Eine abgestorbene Ulme (vgl. Abbil- dung 14) in diesem Bereich des Untersuchungsgebietes wies Fraßbilder (vgl. Abbildung 15) des Ulmensplintkäfers (Scolytus spec.) auf.
3.6.2.3 Amphibien und Reptilien (Herpeten)
Die Gruppe der Herpeten stellt für jeden Biotopstandort ein wichtiges Glied der Nahrungskette dar. Die meisten Lurche und Kriechtiere ernähren sich weitgehend von Wirbellosen und dienen wiederum vielen Tierarten als Nahrung (Vögel, Säugetiere usw.). Auch zwischen einzelnen Arten der Herpeten bestehen wichtige nahrungsökologische Zusammenhänge. Resultierend aus der Lebensweise der Lurche und Kriechtiere sind die Habitatansprüche als sehr komplex anzusehen. Lurche suchen jährlich für unterschiedlich lange Zeit Gewässer auf, um sich hier fortzupflanzen. Die Sommer- und Winterlebensräume befinden sich jedoch fast ausschließlich in geeigneten Biotopen an Land im Umfeld der Reproduktionsgewässer. Paarungs- und Laich- gewässer sowie Sommer- und Winterlebensräume liegen oft räumlich getrennt, sodass die unterschiedlich langen Wanderungen der einzelnen Arten und Populationen eine Notwendig- keit darstellen. Aufgrund dieser räumlichen Trennung und den damit verbundenen Wanderungen ist diese Tiergruppe besonders stark durch Eingriffe in den verschiedensten Landschaftsteilen betrof- fen. Bspw. kann ein Laichgewässer durch Sukzession und völlige Beschattung sowie starken Laubeintrag und daraus resultierender Faulschlammbildung genauso entwertet werden, wie durch direkten oder indirekten Eintrag von Chemikalien und Nährstoffen durch die Landwirt- schaft. Die Elbeniederung ist ein bedeutendes Flusstal in Sachsen-Anhalt. Deichbaumaßnahmen zum Schutz der Menschen im Hinterland grenzen die natürliche Überflutungsaue, und damit auch einen der wichtigsten Lebensräume der Amphibien, ein. Mit der Regulierung des El- bestromes werden auch die natürlichen Laufveränderungen weitgehend unterbunden. Das führt dazu, dass die Dynamik des Stromes und der sich anschließenden Aue verloren geht und regelmäßige Veränderungen, die u. a. auch neue Lebensräume für Amphibien entstehen lassen, verhindert.
3.6.2.3.1 Methodik
Neben der Auswertung der Daten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU 2018) erfolgten auch Erfassungen der Herpetofauna im Untersuchungsgebiet (IHU 2019). Während insgesamt sieben Terminen zwischen Ende Februar und Mitte Juni 2019 wurden die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Amphibien- und Reptilienarten (Herpeten) ermittelt (IHU 2019; Anlage 1)). Außerdem wurden alle Zufallsfunde, die im Rahmen anderer Erfassun- gen gelangen, mit ausgewertet.
Amphibien: Zum Nachweis von Amphibien kamen im Wesentlichen folgende Untersuchungsmethoden zur Anwendung:
- Akustischer Nachweis durch Zählung der männlichen Rufer
- Sichtbeobachtungen und Zählung der Individuen bei Nachtbegehungen mit starker Ta- schenlampe
- Tagbegehungen, Auszählung der Laichballen und -schnüre
- Kontrolle von geeignet erscheinenden Verstecken in der Nähe der Laichgewässer (Steinhaufen usw.)
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- Kescherfang (Molche, Larven)
Es wurden alle potenziellen Laichgewässer der Amphibien im Untersuchungsgebiet begutach- tet. Insgesamt wurden zwei Gewässerstandorte im Nahumfeld des Deiches auf das Vorkommen von Amphibien hin untersucht (vgl. Abbildung 16). Beim ersten handelt es sich um die dauer- haft bzw. temporär wasserführenden Bereiche des Prester Sees und der angrenzenden Au- enkolke. Dieser wasserseitig zwischen Deich-km 40,40 bis 40,97 liegende Gewässerkomplex (Gewässer Nr. 1) nähert sich dem wasserseitigen Deichfuß stellenweise bis auf wenige Meter. Beim zweiten Gewässerstandort (Gewässer Nr. 2) handelt es sich um den Altarm Alte Elbe Magdeburg, welcher ab Deich-km 40,97 innerhalb des Untersuchungsgebietes verläuft und sich dem Deich bis auf 20 m nähert. Beide Gewässerstandorte befinden sich innerhalb des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“. Mit Bezug auf die Witterung ist festzuhalten, dass aufgrund der bereits im Jahr 2018 sowie in der erste Hälfte des Jahres 2019 herrschenden Trockenheit und des damit verbundenen Aus- trocknens vieler Gewässer im gesamten Landschaftsraum, insgesamt für Amphibien sehr un- günstige Bedingungen im Erfassungszeitraum bestanden. Viele Amphibien hatten sich daher im gesamten Landschaftsraum nur eingeschränkt entwickelt und fehlten an vielen bekannten Vorkommensstandorten.
Abbildung 16: Lage der potenziellen Laichgewässer (Nr. 1 und 2) entlang des zu sanierenden Deichabschnittes (gelbe Linie) (Grundl.: Google Earth, Luftbild vom 22.04.2018)
Reptilien: Zum Nachweis von Reptilien kamen im Wesentlichen folgende Untersuchungsmethoden zur Anwendung:
- Kontrolle geeignet erscheinender Verstecke (Steinhaufen usw.)
- Absuchen von geeigneten „Sonnenplätzen“ für Reptilien in den frühen Morgenstunden (Baumstubben usw.) mit Fernglas
- Sichtbeobachtung von Reptilien während des Belaufens des Untersuchungsgebietes
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Zusätzlich wurden bei den sommerlichen Begehungen Lebendfänge durchgeführt. Diese Indi- viduen wurden vor Ort nach STRESEMANN (1989) bestimmt und anschließend wieder freige- lassen.
3.6.2.3.2 Untersuchungsergebnisse
Im Zuge der faunistischen Erfassungen (IHU 2019) konnten sechs Amphibienarten sowie eine Reptilienart an den Gewässern entlang des Deiches nachgewiesen werden. Im Einzelnen wur- den folgende Nachweise an den beiden Gewässerstandorten (vgl. Abbildung 16) erbracht:
Tabelle 14: Amphibiennachweise an den Gewässerstandorten 1 und 2 (IHU 2019)
| Datum | Uhrzeit/ Temperatur | Gewässer (Nr.) und Beobachtungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | |||||||
| Deich-km | Deich-km | |||||||
| 40,40 bis 40,97 | 40,97 bis 42,15 | |||||||
| 25.02.2019 | 14.00 Uhr/ 2 bis 15 °C | ꟷ | ꟷ | |||||
| 17.03.2019 | 14.00 Uhr/ 5 bis 12 °C | ErKr 20-30 Exp. ruf | ꟷ | |||||
| 05.04.2019 | 08.00 Uhr/ 5 bis 15 °C | ErKr 8 Exp. im UB KnKr 3 Exp. ruf | ꟷ | |||||
| 17.04.2019 | 21.00 Uhr/ 10 bis 12 °C | TeMo 3 Exp. Ke KnKr 1 Exp. ruf TeFr 15-20 Exp. ruf | ꟷ | |||||
| 17.05.2019 | 21.00 Uhr/ 18 bis 20 °C | TeFr 10-15 Exp. ruf | ꟷ | |||||
| 24.05.2019 | 12.00 Uhr/ 13 bis 24 °C | LaFr 20-25 Exp. ruf KrKr 10-15 Exp. ruf | ꟷ | |||||
| 11.06.2019 | 21.00 Uhr/ 20 bis 26 °C | TeMo 1 Exp. Ke TeFr 10-15 Exp. ruf | ꟷ | |||||
| Legende: Exp. = Exemplar; ruf = rufend; Ke = Kescher; UB = Uferbereich; Arten: TeMo = Teichmolch (Lissotriton vulgaris), | ||||||||
| ErKr = Erdkröte (Bufo bufo), KnKr = Knoblauchkröte (Pelobates fuscus), KrKr = Kreuzkröte (Epidalea calamita), TeFr = Teich- | ||||||||
| frosch (Pelophylax kl. esculentus), LaFr = Laubfrosch (Hyla arborea) |
Im Rahmen der faunistischen Erfassungen (IHU 2019) wurde neben den in Tabelle 14 aufge- führten Amphibiennachweisen auch ein Nachweis der Reptilienart Zauneidechse (Lacerta agi- lis) im Untersuchungsgebiet erbracht. Dieser erfolgte am 11.06.2019 im Bereich des Deiches bei ca. Deich-km 40,80. Zusätzlich zu den faunistischen Erfassungen (IHU 2019) wurden laut den Daten des LAU (2018) neben den aktuell festgestellten Arten außerdem Altnachweise für die Amphibienarten Moorfrosch (Rana arvalis) und Seefrosch (Pelophylax ridibundus) sowie für die Reptilienart Ringelnatter (Natrix natrix) innerhalb des Untersuchungsgebietes bzw. daran angrenzend ge- meldet. Alle Nachweise stammen aus den dauerhaft bzw. temporär wasserführenden Berei- chen des Prester Sees und wurden im Zeitraum zwischen 1965 und 2008 erbracht. Im Rahmen
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der § 37 Biotopkartierungen Magdeburg im Jahr 2008 erfolgte zudem zusätzlich ein Altnach- weis für die Amphibienart Wechselkröte (Bufotes viridis) innerhalb des nördlichen Abschnittes des Prester Sees (vgl. IHU 2008).
Tabelle 15: Herpetennachweise im Untersuchungsgebiet bzw. daran angrenzend - Gesamtta- belle inkl. Gefährdungsgrad und Schutzstatus
| Kürzel | Deutscher Name | Wissenschaftl. Name | RL | RL | S | FFH | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ST | D | |||||||||||
| TeMo | Teichmolch | Lissotriton vulgaris | * | * | § | |||||||
| ErKr | Erdkröte | Bufo bufo | V | * | § | |||||||
| KnKr | Knoblauchkröte | Pelobates fuscus | 3 | 3 | §§ | IV | ||||||
| KrKr | Kreuzkröte | Epidalea calamita | 2 | 2 | §§ | IV | ||||||
| WeKr | Wechselkröte | Bufotes viridis | 2 | 2 | §§ | IV | ||||||
| TeFr | Teichfrosch | Pelophylax kl. esculentus | * | * | § | V | ||||||
| SeFr | Seefrosch | Pelophylax ridibundus | * | D | § | V | ||||||
| MoFr | Moorfrosch | Rana arvalis | 2 | 3 | §§ | IV | ||||||
| LaFr | Laubfrosch | Hyla arborea | 3 | 3 | §§ | IV | ||||||
| RiNa | Ringelnatter | Natrix natrix | 3 | 3 | § | |||||||
| ZaEi | Zauneidechse | Lacerta agilis | 3 | V | §§ | IV | ||||||
| Legende: RL ST = Rote Liste Sachsen-Anhalt (GROSSE et al. 2019); RL D = Rote Liste Deutschland (ROTE LISTE GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTI- | ||||||||||||
| LIEN 2020a, b); Kategorien Rote Liste: 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Art der Vorwarnliste; G = Gefährdung | ||||||||||||
| anzunehmen; D = Daten defizitär; * = ungefährdet; S = Gesetzlicher Schutz nach BNatSchG; § = besonders geschützte Art; §§ = streng ge- | ||||||||||||
| schützte Art; FFH-RL = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Nennung im Anhang II, IV und/oder V |
Mit Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Laubfrosch und Zauneidechse (Nachweis 2019) sowie Moorfrosch und Wechselkröte (Altnachweise) sind sechs der aufgeführten Arten nach Bun- desnaturschutzgesetz streng geschützt und stehen im Anhang IV der FFH-Richtlinie. Die ge- nannten Arten stehen ebenfalls jeweils in einer Gefährdungskategorie der Roten Liste Deutschlands und/oder Sachsen-Anhalts. Die Arten Teichfrosch (Nachweis 2019) und See- frosch (Altnachweis) werden im Anhang V der FFH-Richtlinie geführt und können damit Ge- genstand von Verwaltungsmaßnahmen sein. Die Reptilienart Ringelnatter gilt laut Roter Liste in Sachsen-Anhalt und Deutschland als gefährdet, sie ist jedoch keine FFH-Art.
3.6.2.4 Fische und Rundmäuler
Im direkten Untersuchungsgebiet besiedeln Fische und Rundmäuler die Alte Elbe Magdeburg (Deich-km 40,97 bis 42,15) sowie die dauerhaft wasserführenden Bereiche des Prester Sees (Deich-km 40,60 bis 40,97). Bei diesen Gewässern handelt es sich um Altgewässer der Elbe im Deichvorland. Der Verlauf der Alte Elbe Magdeburg ist durch den Wechsel von unterschied- lich schnell fließenden und zum Teil fast stehenden, unterschiedlich tiefen Gewässerabschnit- ten über vorwiegend sandigen und kiesigen Substraten gekennzeichnet. Zusätzlich ist mit im Gewässer vorhanden Totholz und anderen Strukturen sowie aufgrund der vielgestaltigen Ufer- linie eine hohe Strukturvielfalt gegeben. Neben der allgemeinen Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum aus der schnell fließenden Stromelbe stellt die Alte Elbe Magdeburg mit ihren strömungsberuhigten Bereichen besonders für Jungfische rheophiler Arten einen bedeuten- den Lebensraum dar. Gemäß den Daten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU 2018) wurden Altnachweise für folgende Fischarten und Rundmäuler der FFH-Richtlinie innerhalb des Untersuchungsraums erbracht:
Steinbeißer (Cobitis taenia) Der Steinbeißer ist ein stationärer, nachtaktiver Bodenfisch, der flache, schwach fließende so- wie stehende Gewässer besiedelt. Die Art ist stark an ein sandiges Substrat mit feinen, orga- nischen Beimengungen gebunden, worin sich der Fisch während des Tages und bei Gefahr
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eingräbt. Schlammige und grobkiesige Gewässer, anaerobe Substrate sowie schnell fließende Gewässer werden gemieden. Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind gemäß den abgefragten Daten des LAU (2018) Nachweise der Art aus der Alten Elbe Magdeburg bekannt. Dabei handelt es sich um Altnach- weise aus dem Zeitraum von 1997 bis 2015.
Rapfen (Leuciscus aspius) Der Rapfen besiedelt vornehmlich größere fließende Gewässer und breitere Flussabschnitte. Die Art ist in stehenden Gewässern und kleineren Fließgewässern in der Regel nur anzutref- fen, wenn diese in Verbindung mit den vorgenannten größeren Gewässern stehen. Bevorzugt kommt der Rapfen in der Barben- und Bleiregion größerer Flüsse und Ströme vor. Zur Repro- duktion benötigt er Kiesbetten in stärker strömendem Wasser. Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind gemäß den abgefragten Daten des LAU (2018) Nachweise der Art aus der Alten Elbe Magdeburg bekannt. Dabei handelt es sich um Altnach- weise aus dem Zeitraum von 1993 bis 2015. Ein weiterer Altnachweis des Rapfens stammt aus dem wasserseitig deichnahen Auenkolk bei Deich-km 40,65 bis 40,71 (vgl. LAU 2018).
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) Der rheophile, nachtaktive Schlammpeitzger besiedelt Flussabschnitte mit schlammig-wei- chen Sohlsubstraten. Die Art ist gut an sauerstoffarme Wasserverhältnisse angepasst. Im Untersuchungsgebiet sind Altnachweise der Art innerhalb der Alten Elbe Magdeburg be- kannt (vgl. LAU 2018). Diese stammen aus den Jahren 1997 und 2015.
Bitterling (Rhodeus amarus) Der Bitterling lebt in kleinen Schwärmen in pflanzenbewachsenen Uferzonen stehender und langsam fließender Gewässer mit Schlamm- und Sandgrund wie Teiche, Weiher, Seen, Alt- wasser und in ruhigen Fluss- und Strombuchten der Brassenregion (GEBHARDT & NESS 1997). Die relativ kleine Art ist in ihrem Lebenszyklus an das Vorkommen von Wirtsmuscheln gebun- den. Als Wirtsmuscheln kommen Fluss-, Teich- oder Malermuscheln (Gattungen Unio, Ano- donta) in Frage. Innerhalb des Untersuchungsgebietes ist ein Altnachweis des Bitterlings aus der Alten Elbe Magdeburg bekannt (vgl. LAU 2018). Der Nachweis stammt aus dem Jahr 1999.
Stromgründling (Romanogobio belingi) Der rheophile Stromgründling besiedelt langsam bis mäßig schnell fließenden Tieflandflüsse. Die Art bevorzugt kiesig-sandigen Untergrund und ist oft weit vom Ufer entfernt zu finden. Im Untersuchungsgebiet sind Altnachweise der Art innerhalb der Alten Elbe Magdeburg be- kannt (vgl. LAU 2018). Diese stammen aus dem Zeitraum zwischen 1999 und 2005.
Atlantischer Lachs (Salmo salar) Die Stromelbe stellt einen Migrationskorridor für Lachse der atlantischen Region dar. Die Adul- ten des anadromen Wanderfisches ziehen flussaufwärts zu den Laichhabitaten (flach über- strömte, grobkiesige Abschnitte in den Flussoberläufen) und stromabwärts als Jungfische zu den marinen Fressplätzen. Der Flussabschnitt im Untersuchungsgebiet dient somit in erster Linie als Wanderstrecke der Art zu ihren Laichplätzen bzw. zur Wanderung von den Aufwuchs- habitaten ins Meer. Für die ehemals verschollene bzw. ausgestorbene Art liegen nach Durchführung verschiede- ner großräumig angelegter Besatzprogramme inzwischen wieder Nachweise aus der Elbe vor. Nachweise aus dem Untersuchungsgebiet sind nicht bekannt. Laut den Daten des LAU (2018) existiert jedoch ein Altnachweis der Art aus dem Bereich der Stromelbe im Stadtgebiet von Magdeburg, mit welcher der Untersuchungsraum über die Alte Elbe Magdeburg räumlich ver- bunden ist. Dieser stammt aus dem Jahr 2004.
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) Das Flussneunauge, die zweitgrößte heimische Rundmäulerart, gehört zu den anadromen Ar- ten. Die adulten Exemplare leben während ihrer Fressphase in den Küstenregionen der Meere
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und wandern zum Ablaichen in größere Flüsse auf. Die Laichplätze des Flussneunauges im Bereich der Elbe befinden sich, genauso wie die Aufwuchshabitate der Querder, überwiegend in den Flussmittel- bzw. Oberläufen von in die Stromelbe einmündenden Nebengewässern. Der Flussabschnitt im Untersuchungsgebiet dient somit in erster Linie als Wanderstrecke der Art zu ihren Laichplätzen bzw. zur Wanderung von den Aufwuchshabitaten ins Meer. Im Untersuchungsgebiet sind Altnachweise der Art innerhalb der Alten Elbe Magdeburg be- kannt (vgl. LAU 2018). Diese stammen aus dem Zeitraum zwischen 1992 und 2004.
3.6.2.5 Vögel
Das Elbtal ist von besonderer Bedeutung für Brutvogelarten des natürlicherweise durch Hoch- wasser beeinträchtigten Offen- und Halboffenlandes sowie für ziehende Wat- und Wasservo- gelschwärme. Da Vögel einen sehr großen Aktionsradius haben, ist es notwendig alle potenziellen Arten des Untersuchungsraumes zu betrachten. Aufgrund der großen Artendiversität konzentriert sich diese Betrachtung hauptsächlich auf die wertgebenden Arten. Als wertgebend werden die An- hang I-Arten der Vogelschutzrichtlinie, Arten, die in einer Gefährdungskategorie (0, 1 ,2 ,3) der Roten Liste Deutschlands bzw. der Roten Liste Sachsen-Anhalts geführt werden sowie streng geschützte Arten nach Bundesnaturschutzgesetz betrachtet. Zeichnet sich ein Vorkommen einer Art durch bemerkenswerte Bestandszahlen aus, wie es vor allem bei den Zug- und Rast- vögeln zutrifft, dann wird diese ebenfalls angeführt. Es wird auch darauf verwiesen, dass für die Roten Listen zwischen der Roten Liste für Brut- vögel (RYSLAVY et al. 2020; SCHÖNBRODT & SCHULZE 2017) und der Roten Liste für Zug- und Rastvögel (HÜPPOP et al. 2013) unterschieden wird. Zur Artengruppe der Brutvögel am Deich Magdeburg-Cracau erfolgte im Jahr 2019 eine avifaunistische Bestandserfassung (IHU 2019; Anlage 1). Im Folgenden werden die Angaben zur Methodik sowie zu den Untersuchungsergebnissen zitathaft aus dem Erfassungsbericht übernommen.
3.6.2.5.1 Material und Methodik - Brutvögel
Die Erfassung der Avifauna erfolgte für die Brutperiode von Februar bis Juni 2019. Für den Untersuchungszeitraum wurden insgesamt sieben Begehungstermine veranschlagt, die bei geeigneten Witterungsbedingungen und zu begünstigten Tageszeiten entsprechend den kar- tierten Arten durchgeführt wurden. Die Begehungstermine wurden zeitlich und periodisch so verteilt, dass alle aus naturschutzfachlicher Sicht wertgebenden Vogelarten aufgenommen werden konnten. Als Untersuchungsraum wurde der direkt beeinträchtigte Planungsraum einschließlich eines 100 m breiten Streifens beidseitig des Deiches angesetzt. Bei jedem einzelnen Kartiergang wurde die gesamte Route abgelaufen. Bei jeder Begehung wurden alle Artnachweise (visuell und akustisch) mit Anmerkungen zum Verhalten der Vögel in Tageskarten und Tagesprotokolle eingetragen. Anhand der Verhaltensweisen (revieranzei- gendes Männchen, Vogel trägt Nistmaterial, Kopulation sowie der Beobachtung von warnen- den, Futter tragenden oder verleitenden Altvögeln und gegebenenfalls Futtersuche) ist es möglich, den Status einzelner Vogelarten und die Anzahl der Reviere in einem Untersuchungs- gebiet einzuschätzen (SÜDBECK et al. 2005). Zudem wurde nach Nestern Ausschau gehalten, um gegebenenfalls den Status der einzelnen Arten im Gebiet genauer bestimmen zu können. Weiterhin wurden auch Kotspritzer, Gewölle oder andere Spuren als Hinweis auf bestimmte Arten herangezogen. Bei häufigeren und im Untersuchungsraum verbreitet vorkommenden Arten wurden das revieranzeigende Verhalten bereits bei der Kartierung zusammengefasst.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 59
Tabelle 16: Termine zur Erfassung der Avifauna im Bereich Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1
| Durchgang | Datum | Uhrzeit | Witterung |
|---|---|---|---|
| 1 | 25.02.2019 | 8.00 bis 16.00 | mäßiger Wind, kein Niederschlag, teilweise bewölkt, 2 - 15°C |
| 2 | 17.03.2019 | 8.00 bis 16.00 | schwacher Wind, kein Niederschlag, sonnig, 5 - 12°C |
| 3 | 05.04.2019 | 8.00 bis 16.00 | schwacher Wind, kein Niederschlag, teilweise bewölkt, 5 - 15°C |
| 4 | 17.04.2019 | 15.00 bis 22.00 | schwacher Wind, kein Niederschlag, bewölkt, 10 - 12°C |
| 5 | 17.05.2019 | 16.00 bis 22.00 | schwacher Wind, kein Niederschlag, teilweise bewölkt, 18 - 20°C |
| 6 | 24.05.2019 | 8.00 bis 16.00 | schwacher Wind, kein Niederschlag, teilweise bewölkt, 13 - 24°C |
| 7 | 11.06.2019 | 15.30 bis 22.00 | schwacher Wind, kein Niederschlag, teilweise bewölkt, 20 - 26°C |
3.6.2.5.2 Untersuchungsergebnisse – Brutvögel
Insgesamt wurden bei der Brutvogelerfassung im Jahr 2019 entlang des rechten Elbdeichs Magdeburg-Cracau 45 Vogelarten (vgl. Tabelle 17) erfasst. Drei der erfassten Arten stehen im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie. Vier Arten sind in einer Gefährdungskategorie (1, 2, 3, R) in der Roten Liste Sachsen-Anhalt (SCHÖNBRODT & SCHULZE 2017), sieben Arten in der Vor- warnliste Sachsen-Anhalt, fünf Arten in einer Gefährdungskategorie (1, 2, 3, R) der Roten Liste Deutschland (Brutvögel; RYSLAVY et al. 2020) und vier Arten in der Vorwarnliste Deutschland (Brutvögel) gelistet. Zudem sind acht der festgestellten Arten als streng geschützte Art laut Bundesnaturschutzgesetz bzw. Bundesartenschutzverordnung aufgeführt. Die kartografische Darstellung der Brutreviermittelpunkte der wertgebenden Arten findet sich in Anlage 1.4.
Tabelle 17: Gesamtartenliste der Brutvogelerfassung im Untersuchungsgebiet (vgl. IHU 2019)
| Deutscher Name | Wissenschaftl. Name | RL ST | RL D BV | RL D Z+R | VR I | S | Status 2019 | Gesamtein- schätzung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Höckerschwan | Cygnus olor | § | NG | NG | ||||
| Stockente | Anas platyrhynchos | § | BV | NG / 1 BP | ||||
| Mauersegler | Apus apus | § | BV | 20-30 BP | ||||
| Kuckuck | Cuculus canorus | 3 | 3 | 3 | § | mBV | BV | |
| Ringeltaube | Columba palumbus | § | BV | 3-5 BP | ||||
| Türkentaube | Streptopelia decaocto | § | BV | 4-5 BP | ||||
| Flussregenpfeifer | Charadrius dubius | V | V | §§ | BV | 2 BP | ||
| Flussuferläufer | Actitis hypoleucos | 2 | 2 | §§ | mBV | mBV | ||
| Graureiher | Ardea cinerea | V | § | NG | NG | |||
| Rotmilan | Milvus milvus | V | 3 | l | §§ | NG | NG | |
| Schwarzmilan | Milvus migrans | I | §§ | NG | NG | |||
| Mäusebussard | Buteo buteo | §§ | NG | NG | ||||
| Buntspecht | Dendrocopos major | § | BV | 8-10 BP | ||||
| Grünspecht | Picus viridis | §§ | mBV | 1-2 BP | ||||
| Eichelhäher | Garrulus glandarius | § | mBV | 1-2 mBP | ||||
| Elster | Pica pica | § | BV | 1 BP |
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60 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
| Deutscher Name | Wissenschaftl. Name | RL ST | RL D BV | RL D Z+R | VR I | S | Status 2019 | Gesamtein- schätzung | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aaskrähe | Corvus corone | § | BV | 2 BP | |||||
| Blaumeise | Cyanistes caeruleus | § | BV | 6-8 BP | |||||
| Kohlmeise | Parus major | § | BV | 8-10 BP | |||||
| Rauchschwalbe | Hirundo rustica | 3 | V | § | mBV | mBV | |||
| Mehlschwalbe | Delichon urbicum | 3 | § | BV | 24 BP | ||||
| Fitis | Phylloscopus trochilus | § | BV | 5-6 BP | |||||
| Zilpzalp | Phylloscopus collybita | § | BV | 5-6 BP | |||||
| Drosselrohrsänger | Acrocephalus arundinaceus | §§ | BV | 5-6 BP | |||||
| Teichrohrsänger | Acrocephalus scirpaceus | § | BV | 20-30 BP | |||||
| Mönchsgrasmücke | Sylvia atricapilla | § | BV | 10-15 BP | |||||
| Gartengrasmücke | Sylvia borin | § | BV | 5-8 BP | |||||
| Sperbergrasmücke | Sylvia nisoria | 3 | 1 | V | l | §§ | BV | 1-2 BP | |
| Klappergrasmücke | Sylvia curruca | § | BV | 1-2 BP | |||||
| Dorngrasmücke | Sylvia communis | § | BV | 8-10 BP | |||||
| Zaunkönig | Troglodytes troglodytes | § | BV | 3-5 BP | |||||
| Gartenbaumläufer | Certhia brachydactyla | § | BV | 1 BP | |||||
| Star | Sturnus vulgaris | V | 3 | § | BV | 10-15 BP | |||
| Amsel | Turdus merula | § | BV | 8-10 BP | |||||
| Singdrossel | Turdus philomelos | § | BV | 3-5 BP | |||||
| Rotkehlchen | Erithacus rubecula | § | BV | 2-3 BP | |||||
| Hausrotschwanz | Phoenicurus ochruros | § | BV | 2-3 BP | |||||
| Gartenrotschwanz | Phoenicurus phoenicurus | § | BV | 2-3 BP | |||||
| Haussperling | Passer domesticus | V | § | BV | 10-15 BP | ||||
| Feldsperling | Passer montanus | V | V | § | BV | 10-15 BP | |||
| Bachstelze | Motacilla alba | § | BV | 3-5 BP | |||||
| Baumpieper | Anthus trivialis | V | V | § | mBV | mBV | |||
| Buchfink | Fringilla coelebs | § | BV | 30-40 BP | |||||
| Goldammer | Emberiza citrinella | § | BV | 8-10 BP | |||||
| Rohrammer | Emberiza schoeniclus | § | BV | 20-30 BP | |||||
| Legende: RL ST = Rote Liste Sachsen-Anhalt (SCHÖNBRODT & SCHULZE 2017); RL D = Rote Liste Deutschland (BV = Brutvögel: | |||||||||
| RYSLAVY et al. 2020; Z+R = Zug- u. Rastvögel: HÜPPOP et al. 2013); Kat. d. RL: 0 = verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, | |||||||||
| 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, V = Art der Vorwarnliste; VR = Vogelschutzrichtlinie der EU; I = Listung | |||||||||
| der Art im Anh. I der VR; S = Schutz nach BNatSchG, § = besonders geschützte Art, §§ streng geschützte Art; BN = Brutnach- | |||||||||
| weis, BV = Brutverdacht, BZB = Brutzeitbeobachtung, NG = Nahrungsgast, Z&R = Zug und Rast(vogel), mBV = möglicher BV, | |||||||||
| mBP= mögliches Brutpaar, BP = Brutpaare |
Bei den nachgewiesenen Arten im Untersuchungsgebiet handelt es sich vorrangig um:
- Wat- und Wasservögel wie Höckerschwan, Stockente, Graureiher, Flussuferläufer, Flussregenpfeifer
- Greifvögel wie Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan
- Halboffenlandarten wie Feldsperling und Goldammer;
- gehölzbezogene Arten wie Buntspecht und Grünspecht
- siedlungsbezogene Arten wie Mauersegler, Mehl- und Rauchschwalbe.
Als sicherer Brutvogel im Untersuchungsgebiet konnte aktuell keine der 45 Arten ermittelt wer- den. Als wahrscheinliche Brutvogelarten (BV) wurden 34 Vogelarten festgestellt. Hierbei han- delt es sich um Arten, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb und am Rand des Vorhabengebietes brüten. Mit einer Brutzeitbeobachtung (mBV, einmalige Beobachtung in möglichem Bruthabitat) wurden sechs Arten ermittelt. Hier handelt es sich um Arten, welche
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vermutlich zum großen Teil ebenfalls Brut- und Revierstandorte im Umfeld des Planungsbe- reiches haben. Lediglich als Nahrungsgast konnten fünf Vogelarten festgestellt werden, da- runter zum großen Teil Groß- und Greifvogelarten mit größeren Raumansprüchen.
Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie Als Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie wurden im Rahmen der Kartierungen (IHU 2019) und nach den Daten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU 2018) folgende Vogelarten im Untersuchungsraum nachgewiesen:
Rotmilan (Milvus milvus) Der Rotmilan wurde im März 2019 lediglich als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet ermit- telt. Horststandorte sind im Plangebiet nicht bekannt (vgl. IHU 2019). Die nächstgelegenen Nachweispunkte für Horststandorte befinden sich laut den Daten des LAU (2018) im Deich- vorland bei ca. Deich-km 40,60 sowie Deich-km 40,80. Dabei handelt es sich um Altnachweise aus dem Jahr 2012, welche mit einer Entfernung von mindestens 240 m bzw. 140 m weit vom Deich entfernt liegen.
Schwarzmilan (Milvus migrans) Der Schwarzmilan wurde im April und Mai 2019 als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet erfasst. Horststandorte sind innerhalb des Vorhabengebietes nicht bekannt (vgl. IHU 2019, LAU 2018).
Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria), Neuntöter (Lanius collurio) Die Sperbergrasmücke bevorzugt strukturierte, halboffene Landschaften. Dabei ist vor allem das Vorhandensein von dichten, dornenstrauchreichen Gebüschen und Hecken als Bruthabi- tat von Bedeutung. Im Deichvorland des Planungsabschnittes gibt es solche Strukturen vor allem außerhalb des Untersuchungsgebietes. Dementsprechend erfolgte im Rahmen der Er- fassungen (IHU 2019) hier jeweils ein Nachweis der Art in den Gebüschen bei ca. Deich-km 40,75 sowie bei ca. Deich-km 40,85. Die Nachweispunkte liegen mit mindestens 230 m bzw. 160 m weit vom zu sanierenden Deich entfernt. Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden keine Reviere der Sperbergrasmücke erfasst. Der Neuntöter ist auf ähnliche Strukturen angewiesen wie die Sperbergrasmücke. Im Rahmen der avifaunistischen Erfassungen (IHU 2019) erfolgten keine Nachweise der Art. Laut den Da- ten des LAU (2018) existiert jedoch ein Altnachweis des Neuntöters aus dem Deichvorland bei ca. Deich-km 40,80. Dieser stammt aus dem Jahr 2010 und liegt mindestens 180 m vom Deich entfernt.
Weitere wertgebende Vogelarten Als weitere wertgebende Vogelarten wurden im Rahmen der Kartierungen (IHU 2019) und nach den Daten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU 2018) folgende Vogelarten im Untersuchungsraum nachgewiesen:
Mäusebussard (Buteo buteo) Der Mäusebussard wurde über den gesamten Erfassungszeitraum 2019 mehrfach als Nah- rungsgast im Untersuchungsraum nachgewiesen. Horststandorte der Art sind im Planungsge- biet allerdings nicht bekannt (vgl. IHU 2019, LAU 2018).
Flussuferläufer (Actitis hypoleucos) Der Flussuferläufer ist ein Bodenbrüter, der sein Nest in der niedrigen Vegetation auf Sand- und Kiesbänken innerhalb von Flüssen, Bächen oder Seen bzw. entlang deren kiesiger Ufer- bereiche errichtet. Im Rahmen der avifaunistischen Erfassungen wurden im April und Mai 2019 mehrere futter- suchende Exemplare des Flussuferläufers auf den Sand- und Schlammbänken innerhalb der Alten Elbe Magdeburg beobachtet. Daraus wurde ein möglicher Brutverdacht der Art im Be-
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reich der Alten Elbe abgeleitet, wobei ein Revier innerhalb des Untersuchungsgebietes nörd- lich der Rotehornbrücke und eines außerhalb des Planungsbereiches südlich der Brücke ver- ortet wurde (vgl. IHU 2019).
Flussregenpfeifer (Charadrius dubius) Der Flussregenpfeifer legt sein Nest bevorzugt in einer vegetationsfreien Mulde zwischen Kie- selsteinen an. Sein ursprünglicher Lebensraum waren die Schotterinseln und flachen Ufer un- verbauter Flüsse. Heutzutage besiedelt die Art, neben solchen ursprünglichen Lebensräumen, hauptsächlich anthropogen geschaffene, vegetationsfreie Kiesflächen und Rohböden entlang von Gewässern (z. B. an Baggerseen oder in Kiesgruben). An den beiden Terminen im Mai 2019 erfolgten Nachweise von Flussregenpfeifern auf den Sand- und Schlammbänken der Alten Elbe Magdeburg. Aufgrund dessen besteht Brutverdacht für die Art in der Alten Elbe. Dabei wurde wie beim Flussuferläufer ein Revier innerhalb des Untersuchungsgebietes nördlich der Rotehornbrücke und eines außerhalb des Planungsbe- reiches südlich der Brücke kartiert (vgl. IHU 2019).
Kuckuck (Cuculus canorus) Bei den Kartierungsterminen im Zeitraum von Mai bis Juni 2019 gab es mehrere akustische Nachweise des Kuckucks entlang des zu sanierenden Deichabschnitts (vgl. IHU 2019). Daher besteht innerhalb des Untersuchungsgebietes Brutverdacht für diese parasitisch brütende Art, die ihre Eier auf die Nester anderer Wirtsvogelarten verteilt.
Grünspecht (Picus viridis) Der in Baumhöhlen brütende Grünspecht besiedelt vor allem halboffene Landschaften mit aus- gedehnten, alten Laubgehölzen. Er kommt an Waldrändern, Waldlichtungen und in Feldgehöl- zen, aber auch in Parks, Streuobstwiesen sowie Gärten mit ausreichendem Baumbestand vor. Innerhalb des Untersuchungsraumes stellen vor allem die lockeren Gehölzflächen des Deich- vorlands sowie die Gehölze der Gärten und öffentlichen Grünanlagen im Deichhinterland po- tenzielle Bruthabitate für die Art dar. Im Zeitraum von März bis April 2019 wurde der Grünspecht insgesamt viermal im Untersu- chungsgebiet nachgewiesen. Alle diese Nachweise erfolgten im wasserseitig deichangrenzen- den Weichholzauenstreifen zwischen Deich-km 41,40 bis 41,85. Nistplätze des Grünspechts sind innerhalb des Planungsgebietes nicht bekannt. Aufgrund der erfolgten Beobachtungen wird jedoch von ein bis zwei Brutpaaren mit Brutverdacht im Gebiet ausgegangen.
Rauchschwalbe (Hirundo rustica) Die Rauchschwalbe zählt zu den Nischenbrütern und ist ein ausgesprochener Kulturfolger. Sie legt ihr Nest meist auf kleinen Mauervorsprüngen, überdachten Simsen, Balken o. ä., aber auch in Nischen innerhalb frei zugänglicher Gebäude bzw. Gebäudeteile an (Ställe, Scheunen, Schuppen, Lagerräume, Hauseingänge, Vorbauten, unter Brücken, in Schleusen). Wie bei der Mehlschwalbe sind jedoch auch Außennester, oft unter Dachvorsprüngen, bekannt. Die Art brütet einzeln oder locker in Kolonien. Gewässer- und Grünlandbereiche in der Nähe der Brut- plätze dienen als Nahrungshabitat. Im Zeitraum von Mai bis Juni 2019 wurden an den einzelnen Terminen jeweils 15 bis 20 fut- tersuchende Exemplare der Art, an der Alten Elbe nördlich bzw. südlich der Rotehornbrücke beobachtet (vgl. IHU 2020). Brutstandorte sind innerhalb des Planungsraumes nicht bekannt. Aufgrund der bevorzugten Bruthabitate der Art besteht jedoch ein möglicher Brutverdacht für die Gebäude im Deichvor- und Deichhinterland des Untersuchungsgebietes. Auch die Ro- tehornbrücke stellt ein potenzielles Bruthabitat im Planungsraum dar. Die Vorhabenflächen am Deich selbst werden lediglich im Rahmen der Nahrungssuche überflogen.
Mehlschwalbe (Delichon urbicum) Steile Felswände stellen das ursprüngliche Bruthabitat der Mehlschwalbe dar. In Deutschland baut die Art als Kulturfolger ihre Nester heutzutage jedoch hauptsächlich an Häusern und unter Brücken. Im Gegensatz zur Rauchschwalbe werden die Nester allerdings nur im Ausnahmefall innerhalb von Gebäuden angelegt.
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Alle im Rahmen der avifaunistischen Erfassungen (IHU 2019) ermittelten Nachweise der Mehl- schwalbe (insgesamt 24 Brutpaare) befinden sich deutlich außerhalb des Untersuchungsrau- mes im direkten Stadtgebiet von Cracau. Brutstandorte innerhalb des Planungsgebietes sind nicht bekannt. Aufgrund der bevorzugten Bruthabitate stellen jedoch die Rotehornbrücke so- wie die Gebäude im Deichvor- und Deichhinterland des Untersuchungsgebietes potenzielle Brutstandorte der Art dar. Die Vorhabenflächen am Deich selbst werden nur im Rahmen der Nahrungssuche genutzt.
Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) Der Drosselrohrsänger besiedelt dichte Röhrichtbestände und Ufergebüsche entlang von Seen, Teichen, Flüssen oder Mooren. Das Nest wird dabei meist innerhalb des Röhrichts über dem Wasser befestigt. Im Deichvorland des Untersuchungsgebietes finden sich ausgedehnte, für die Art nutzbare Röhrichtflächen im Bereich des Prester Sees zwischen Deich-km 40,40 und 41,00. Diese grenzen stellenweise unmittelbar an den wasserseitigen Deichfuß. Im Zeitraum von Mai bis Juni 2019 wurden im gesamten Bereich des Prester Sees mehrere akustische Nachweise der Art erbracht (vgl. IHU 2019). Aufgrund dieser Nachweise besteht Brutverdacht für fünf bis sechs Brutpaare innerhalb der Röhrichtflächen des Untersuchungs- gebietes.
Star (Sturnus vulgaris) Der Star ist ein Höhlenbrüter, der in Sachsen-Anhalt flächendeckend verbreitet ist. Die höchs- ten Dichten werden dabei in Bereichen mit höhlenreichen Baumgruppen und benachbartem Grünland zur Nahrungssuche erreicht. Innerhalb des Untersuchungsraumes gibt es solche Flächen vor allem im Bereich der deichnahen Weichholzauenwaldreste im Deichvorland. Dem- entsprechend erfolgten 2019 in diesen Bereichen zahlreiche Nachweise der Art. Aufgrund die- ser Beobachtungen wird von 10 bis 15 Brutpaaren mit Brutverdacht innerhalb des Untersuchungsgebietes ausgegangen.
Zug- und Rastvögel Die Elbtalaue hat grundsätzlich eine große Bedeutung für Zug- und Rastvogelarten, insbeson- dere für die Wat- und Wasservögel. Die Bedeutung einzelner Flächen ist allerdings stark von Hochwasserereignissen und der damit verbundenen Überstauung abhängig. Mit Bezug zum Untersuchungsraum entlang des rechten Elbdeiches Magdeburg-Cracau ist festzuhalten, dass insbesondere die Grünlandflächen des Deichvorlandes, die dauerhaft und temporär wasser- führenden Bereiche des Prester Sees sowie die Sand- und Schlammbänke der Alten Elbe Magdeburg als Schlaf- und Rastplätze für größere Zug- und Rastvogelarten (z.B. Schwäne, nordische Gänse, Kraniche) potenziell bedeutsam sein können. Eine gesonderte Zug- und Rastvogelerfassung erfolgte nicht.
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64 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
4 Auswirkungen des Vorhabens
4.1 Generelle Auswirkungen des Vorhabens
Die geplanten Eingriffe im Rahmen der Deichsanierung dienen dem Hochwasserschutz der Bürger sowie deren Sachgüter und Flächen im Stadtteil Magdeburg-Cracau. Um die ökologi- schen Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter zu ermitteln, wird unter- schieden zwischen:
– anlagebedingten Auswirkungen, – baubedingten Auswirkungen und – betriebsbedingten Auswirkungen.
Die Unterscheidung nach bau, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen bietet die Mög- lichkeit, den zeitlichen Aspekt und somit die Nachhaltigkeit einzelner Beeinträchtigungen zu ermitteln. Anlagebedingte Auswirkungen umfassen dauerhafte Beeinträchtigungen, die mit der baulichen Veränderung der betrachteten Hochwasserschutzanlagen einhergehen. Baube- dingte (temporäre) Auswirkungen bedingen Veränderungen und Störungen des Naturhaushal- tes während der Umsetzung der Baumaßnahmen. Betriebsbedingte (wiederkehrende) Auswirkungen stellen Einflüsse durch Pflege- und Unterhaltungsarbeiten an den Hochwasser- schutzanlagen dar. Es werden mögliche Auswirkungen durch die geplante Maßnahme betrachtet, um erhebliche Beeinträchtigungen für Schutzgüter zu erfassen und – wenn notwendig – minimieren bzw. kompensieren zu können.
4.1.1 Anlagebedingte (dauerhafte) Auswirkungen
Als dauerhafte, von der Anlage ausgehende Einflussgrößen wirken sich der Flächenverbrauch (und die damit verbundene Nutzungsänderung) sowie die Bodenversiegelung durch den Ein- bau der Spundwand und des Wühltierschutzes (Steinschüttung) am wasserseitigen Deichfuß, durch die Schaffung neuer (teil-)versiegelter Wegabschnitte (Verbreiterung des Deichkronen- weges, neue Deichüberfahrt, Wirtschaftsweg im Deichhinterland) sowie durch die dauerhaften Gehölzbeseitigungen auf dem Deich und im Deichhinterland auf die Faktoren Boden, Wasser, Landschaftsbild sowie Flora und Fauna aus. Nach Abschluss der Bautätigkeiten stellt sich ein geringfügig verändertes landschaftliches Bild dar. Die vorherige Nutzung und Struktur der ver- bauten Bereiche stehen nicht mehr zur Verfügung. Es erfolgt eine generelle Umnutzung. Durch die Deichsanierung wird das bestehende Querprofil des Deiches verändert und mit der aus dem Boden ragenden Hochwasserschutzwand eine zusätzliche Wanderungsbarriere für bodengebundene Tiere geschaffen. Um die Barrierewirkung der Spundwand unter anderem für Herpeten abzuschwächen, sind bei ca. Deich-km 40,525, 40,625, 40,775, 40,925, 41,27, 41,52, 41,72 sowie 41,82 jeweils 1,5 m breite Öffnungen in der Spundwand vorgesehen, an denen bodenlebende Tiere die Hochwasserschutzwand queren können. Wasserseitig der Öff- nungen werden mit Grünland anzusäende Rampen mit einem Böschungsgefälle von maximal 1:2,5 errichtet, damit die Öffnungen von den Tieren problemlos erreicht werden können. Wei- terhin können die vorgesehenen Deichüberfahrten bei Deich-km 40,38, 41,06 und 42,05 sowie die wasserseitige Anrampung zum Kronenkontrollweg südlich der Rotehornbrücke von Herpe- ten und anderen bodengebundenen Tieren zur Querung des Deiches genutzt werden, sodass insgesamt nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen der faunistischen Wanderbewegungen im betrachteten Gebiet gerechnet wird. Auf einem kurzen Stück nahe des Hochuferbereiches im südlichen Sanierungsabschnitt (nörd- lich Deich-km 41,05) sowie im nördlichen Sanierungsabschnitt zwischen dem Hochufer im Sü- den bis ca. Deich-km 41,37 sollen aller Voraussicht nach Beleuchtungselemente im Bereich der Spundwand installiert werden, sodass es in diesen derzeit unbeleuchteten Bereichen künf- tig zu zusätzlichen Beeinträchtigungen für Fledermäuse kommt. Da diese Beeinträchtigungen
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 65
einen relativ kleinen Bereich betreffen, die in den betroffenen Bereichen vorhandenen Bäume mit Quartierpotenzial für Fledermäuse ohnehin vorhabenbedingt beseitigt werden müssen und im Bereich der Alten Elbe Magdeburg ein breiter Dunkelkorridor als Hauptleitlinie im Stadtge- biet verbleibt, wird hierbei nicht von erheblichen Beeinträchtigungen für die Fledermäuse aus- gegangen.
Zusammenfassend sind folgende anlagebedingten Auswirkungen zu erwarten:
- Flächenumnutzung/(Teil-)Versiegelung zur Verbreiterung des neuen Deichkronenwe- ges, der neuen Deichüberfahrt sowie des landseitigen Wirtschaftsweges
- Beeinträchtigung gewachsener Bodenstrukturen durch Bodenabtrag bzw. Bodenabla- gerung zur Anpassung der Deichkrone und Böschungen sowie durch Einbau eines Wühltierschutzes am wasserseitigen Deichfuß
- Eingriff in das Drängewasser durch neue Spundwand
- Beseitigung von Krautfluren, Bäumen und Sträuchern
- Verstärkung des Zerschneidungseffektes, Schaffung einer zusätzlichen Wanderungs- barriere durch die aus dem Boden ragende Hochwasserschutzwand
- Beeinträchtigung von Fledermäusen durch verstärkte Lichtbelastung im Bereich der neu zu installierenden Beleuchtungselemente am Deich
4.1.2 Baubedingte (temporäre) Auswirkungen
Zur Umsetzung der geplanten Maßnahme sind Gehölzbeseitigungen sowie Erd- und weitere Bauarbeiten im Bereich der bestehenden Deichtrasse erforderlich. Die bei diesen Arbeiten auftretenden Emissionen sind bedingt durch den Einsatz von teils schwerem Gerät, Maschinen und/oder Fahrzeugen vor allem Abgase, Staub und Lärm. Die dadurch hervorgerufenen Be- einträchtigungen sind zeitlich begrenzt und beschränken sich im Wesentlichen auf die unmit- telbaren Eingriffsflächen einschließlich der darin vorkommenden Floren- und Faunenelemente. Des Weiteren bestehen baubedingte Gefahren durch Leckagen an Baumaschinen und damit der Eintrag von Schadstoffen in Boden und Grundwasser. Diese potenziellen Beeinträchtigun- gen sind durch Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen zu verhindern. Dazu zählen der Einsatz von Baumaschinen und -geräten, die den gesetzlichen Wartungsvorschriften entspre- chen, die Anwendung des neuesten und umweltverträglichsten Standes der Technik bei der Bauausführung (z. B. Verwendung biologisch abbaubarer Hydrauliköle und Schmierstoffe) so- wie die Verwendung und Lagerung wassergefährdender Hilfs- und Betriebsmittel gemäß den gesetzlichen Auflagen und Sicherheitsvorschriften. Während der Arbeiten entstehen durch den Betrieb der Baufahrzeuge und -maschinen zeitlich begrenzte Geräuschimmissionen, Erschütterungen sowie visuelle Unruhe, die zu entspre- chenden baubedingten Vergrämungs- und Verschreckungseffekten für die örtliche Fauna füh- ren können. Da die zur Umsetzung des Vorhabens notwendigen Arbeiten allerdings nur während der Tagesstunden (max. 07:00 bis 18:00 Uhr) erfolgen sollen und die zum Einsatz kommenden Maschinen, in Bezug auf maximale Geräuschpegel den aktuellen Standards ent- sprechen, werden hierdurch keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Fauna erwartet. Weiterhin ist einschränkend festzuhalten, dass durch die Lage der Eingriffsflächen innerhalb des Stadtgebietes von Magdeburg, zumindest in Teilbereichen, bereits eine deutli- che Vorbelastung hinsichtlich der Geräuschemissionen und visueller Unruhe (Fahrrad- und Fußgängerverkehr auf dem Deich, angrenzender Straßenverkehr) im Bereich des zu sanie- renden Deiches besteht. Die zu erwartenden baubedingten Staubemissionen sind in ihrer Wirkung räumlich sehr eng begrenzt. Sie beschränken sich größtenteils auf die Deichtrasse und sind kaum quantifizierbar. Die aus den Verbrennungsmotoren der Arbeitsmittel emittierten Schadstoffe Staub (Ruß), CO, NO und SO werden sich, nach allgemeinen Erfahrungen aus dem Bereich der Beurteilung x 2 von Verkehrsemissionen, aufgrund der geringen Quellhöhe und der sehr geringen Massen- ströme ebenfalls nicht wesentlich über die unmittelbaren Eingriffsflächen hinaus auswirken.
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Durch die erforderlichen Transport- und sonstigen Anfahrten zur Vorhabenfläche kann eine geringfügig erhöhte Frequentierung der zuführenden Wege und Straßen erforderlich sein, die jedoch nicht wesentlich über den bereits bestehenden Verkehr hinausgehen wird. Durch den erforderlichen Transportverkehr sind somit keine relevanten grenzwertüberschreitenden Lärm- und Abgasemissionen für die angrenzenden Flächen zu erwarten.
Zusammenfassend sind folgende baubedingte Auswirkungen zu erwarten: – zeitlich begrenzte Lärm-, Abgas- und Staubemissionen sowie Erschütterungen durch die Bautätigkeit und den Transportverkehr – geringfügige Bodenverdichtung durch Maschineneinsatz – zeitweilige Bodenentnahme und -ablagerung, Beeinträchtigung gewachsener Boden- strukturen im Bereich von lediglich baubedingt in Anspruch genommenen Flächen – zeitweilige Beseitigung bzw. Beeinträchtigung bestehender Vegetation in der Kraut- schicht von lediglich baubedingt in Anspruch genommenen Flächen – mögliche kurzzeitige Vergrämungs- und Verschreckungseffekte faunistischer Arten, Ausweichmöglichkeiten bestehen
4.1.3 Betriebsbedingte Auswirkungen
Betriebsbedingte Auswirkungen des Vorhabens, die erheblich über die derzeit bereits erfol- genden Arbeiten zur Pflege und Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen hinausgehen, sind nicht zu erwarten.
Zusammenfassend sind folgende betriebsbedingte Auswirkungen zu erwarten: – zeitlich begrenzte Lärm- und Abgasemissionen im Rahmen der Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen am Deich – Bodenverdichtung durch den Einsatz von Pflegemaschinen – mögliche kurzzeitige Vergrämungs- und Verschreckungseffekte faunistischer Arten im Rahmen der Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen am Deich, Ausweichmöglichkei- ten bestehen
Zusammenfassend sind mit dem Vorhaben vorrangig anlage- und baubedingte Auswirkungen verbunden, die aus den Flächenumgestaltungen im Bereich der Deichtrasse resultieren und die Gewährleistung des Hochwasserschutzes für den Magdeburger Stadtteil Cracau zum Ziel haben. Aufgrund der räumlich-zeitlichen Begrenzung der zur Umsetzung notwendigen Arbei- ten werden unter Einhaltung der vorgesehenen Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen (vgl. Kapitel 6) insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen des Vorhabens erwartet.
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5 Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens und der daraus resultie-
renden Konflikte
5.1 Schutzgebiete
5.1.1 FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (FFH0050LSA)
Im Rahmen einer separaten FFH-Verträglichkeitsstudie (IHU 2025a) wurde die Verträglichkeit des Vorhabens in Bezug auf das FFH-Gebiet gemäß § 34 BNatSchG untersucht. Die Prüfung im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsstudie ergab, dass bei Realisierung des Vor- habens nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (einschließlich ihrer charakteristischen Tierarten), für die Arten gemäß An- hang II der FFH-Richtlinie sowie für die Erhaltungs- und Entwicklungsziele des FFH-Gebietes zu rechnen ist. Die einzelnen Auswirkungen auf die Schutzgüter Flora und Fauna sowie die Auswirkungen auf die Erhaltungs- und Entwicklungsziele des FFH-Gebietes werden im Rahmen der FFH-Ver- träglichkeitsstudie (IHU 2025a) näher erläutert, weshalb an dieser Stelle auf eine erneute Dar- stellung der Auswirkungen verzichtet wird.
5.1.2 Biosphärenreservat „Mittelelbe“ (BR_0004LSA)
Das Ziel des Biosphärenreservats – der Erhalt der biologischen Vielfalt sowie die Entwicklung und Förderung der reichen, überregional bedeutsamen Naturausstattung und der beispielhaf- ten landschaftsverträglichen nachhaltigen Land- und Waldnutzung sowie Regionalentwicklung – wird durch das geplante Vorhaben temporär baubedingt beeinträchtigt. Langfristig sind je- doch keine Auswirkungen zu erwarten, die erheblich über die Wirkung der derzeit bereits be- stehenden Hochwasserschutzanlage im Bereich Magdeburg Cracau hinausgehen.
5.1.3 Wasserschutzgebiete
Innerhalb des Untersuchungsraumes gibt es kein Wasserschutzgebiet. Das am nächsten lie- genden Wasserschutzgebiet ist das Wasserschutzgebiet „Colbitz-Letzlinger Heide“ (WSG0028). Dieses liegt ca. 19,5 km nördlich des Vorhabengebietes. Aufgrund der Art und Weise des Vorhabens sowie aufgrund der großen Entfernung wird eine vorhabenbedingte Be- einträchtigung des nächstgelegen Wasserschutzgebietes sowie anderer Wasserschutzge- biete im weiteren Umfeld ausgeschlossen.
5.2 Klima/Luft
5.2.1 Makroklima
Vorhabenbedingte Veränderungen des Makroklimas werden aufgrund des Umfangs und der Art und Weise des Vorhabens ausgeschlossen.
5.2.2 Mesoklima
Anlagebedingte Auswirkungen Für das Mesoklima sind insgesamt nur sehr geringe Einflüsse durch das Vorhaben zu erwar- ten. Während die Grundfläche größtenteils unverändert bleibt, wird der Deich durch den Einbau der Spundwand geringfügig erhöht. Insofern erhöht sich auch das Abflusshindernis für die
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Kaltluft aus dem Deichhinterland geringfügig. Diese Auswirkung fällt aufgrund der landseitig des Deiches bereits bestehenden Abflusshindernisse (Siedlungsbereiche) allerdings kaum ins Gewicht. Durch die notwendigen Gehölzbeseitigungen verringern sich die frischluftluftproduzierenden Flächen. Da es sich hierbei aber nur um vereinzelte Bäume und Sträucher auf dem Deich sowie im Deichhinterland handelt und sowohl wasser- als auch landseitig umfangreiche Ge- hölzbereiche verbleiben, ist der voraussichtliche Effekt auf die Frischluftproduktion im Gebiet vernachlässigbar gering. Auch für die Windoffenheit des Gebietes sind durch die im Rahmen des Vorhabens geplanten, kleinflächigen Gehölzbeseitigungen keine erheblichen Veränderun- gen zu erwarten. Der vorhabenbedingt verbreiterte Deichkronenweg, die Spundwand, die neu versiegelten Deichüberfahrten sowie der im südlichen Sanierungsabschnitt landseitig deichangrenzende Schotterweg sind künftig als thermisch begünstigte Bereiche einzustufen. Statt Verdunstung bzw. Kaltluftproduktion wird auf den entsprechenden Flächen in Zukunft eine zusätzliche Er- wärmung und eine damit einhergehende Veränderung des Mikroklimas in den entsprechenden Teilbereichen des Vorhabengebietes erfolgen. Da die von diesen Veränderungen betroffenen Flächen insgesamt im Vergleich zu den verbleibenden Gewässer- und Grünlandflächen im Umfeld als äußerst kleinräumig anzusehen sind und die kaltluftproduzierenden Gewässer- und Grünlandbereiche im Umfeld der Erwärmung entgegenwirken, sind erhebliche negative Be- einträchtigungen des Mesoklimas aufgrund der anlagebedingten (Teil-)Versiegelungen des Geländes nicht zu befürchten.
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen Baubedingte Auswirkungen auf das Mesoklima oder betriebsbedingte Auswirkungen, die er- heblich über die Wirkung der derzeit bereits bestehenden Hochwasserschutzanlage hinaus- gehen, sind im Rahmen des Vorhabens nicht zu erwarten.
5.2.3 Luft
Baubedingte Auswirkungen Die zu erwartenden baubedingten Staubemissionen sind in ihrer Wirkung räumlich eng be- grenzt. Sie beschränken sich größtenteils auf die Eingriffsbereiche am Deich sowie die Lager- flächen. Beim Abtrag des Mutterbodens sowie den weiteren Erdarbeiten kann es je nach Witterungs- bedingungen zu geringen Staubemissionen kommen. Aufgrund der Restfeuchte des Bodens sind hierbei im Normalfall allerdings keine erheblichen baubedingten Beeinträchtigungen der Luftqualität zu erwarten. Sollte der Boden, z. B. bei großer Trockenheit im Sommer in Einzel- fällen sehr trocken sein, kann einer übermäßigen Staubentwicklung während der Arbeiten durch ein Befeuchten der Flächen vermieden werden. Im Rahmen des Transportaufkommens kann es zu einer höheren Staubentwicklung auf den Zufahrtswegen und in den Baubereichen kommen. Da die bestehenden Zuwegungen im Um- feld des Baufeldes größtenteils asphaltiert sind, werden hierbei allerdings überwiegend nur geringfügige Staubemissionen erwartet. Einer übermäßigen Staubentwicklung in Trockenpha- sen kann bei Bedarf durch eine regelmäßige Reinigung und Befeuchtung der Fahrwege ent- gegengewirkt werden. Das Ausmaß der Staubentwicklung von im Außenbereich gelagerten Haufwerken hängt haupt- sächlich von der verfügbaren Oberfläche und der Körnungsart der gelagerten Bodenmateria- lien ab. Weiträumige Abwehung von Staubpartikeln ist im Wesentlichen auf Partikel < 0,1 mm beschränkt. Das Ausmaß dieser Abwehung ist naturgemäß umso höher, je höher der Anteil dieser Partikel am Haufwerk ist. Bei sogenannten ruhenden Oberflächen oder Halden, bei de- nen Partikel dieser Größe nicht regelmäßig neu durch Baufahrzeuge oder andere Bearbeitung freigelegt und so dem Windangriff ausgesetzt werden, kommt es schnell zu einer oberflächli- chen Verarmung an Partikeln dieser Größe. Das Ausmaß der Staubemissionen von ruhenden Oberflächen oder Halden ist deshalb deutlich geringer als bei bearbeiteten Oberflächen. Im
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Bereich der Lagerflächen sowie im Bereich anderer zeitweise ruhender vegetationsloser Bo- denbereiche innerhalb des Baufeldes ist somit nicht mit erheblichen Staubemissionen, welche mit einer deutlichen Verschlechterung der Luftqualität einhergehen, zu rechnen. Die baubedingt aus den Verbrennungsmotoren der Arbeitsmittel emittierten Schadstoffe Staub (Ruß), CO, NO und SO werden sich, nach allgemeinen Erfahrungen aus dem Bereich der x 2 Beurteilung von Verkehrsemissionen, aufgrund der geringen Quellhöhe und der sehr geringen Massenströme nicht wesentlich über die unmittelbaren Eingriffsflächen sowie die Transport- und Zufahrtswege hinaus auswirken. Aufgrund der engen räumlichen und zeitlichen Begrenzung bzw. des geringen zu erwartenden Umfangs der baubedingten Staub- und Schadstoffemissionen wird hierbei insgesamt nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen der Luftqualität im Untersuchungsraum gerechnet.
Anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Luftqualität, die erheblich über die Wir- kung der derzeit bereits bestehenden Hochwasserschutzanlage hinausgehen, sind im Rah- men des Vorhabens nicht zu erwarten.
5.3 Geologie und Boden
Im Rahmen des Vorhabens werden keine Auswirkungen auf die geologischen Verhältnisse im Gebiet erwartet.
Für das Schutzgut Boden ergeben sich vor allem Beeinträchtigungen durch Bodenabtrag bzw. Bodenauftrag (Deichbau) und (Teil-)Versiegelungen (Spundwand, Wegebau). Insgesamt kön- nen allgemein folgende wesentliche Auswirkungen auf den Boden festgestellt werden:
- Störung bestehender Bodenstrukturen und des Bodenwasserhaushaltes
- vollständiger Funktionsverlust des Bodens mit Unterbrechung bodenbildender Pro- zesse durch Bodenversiegelung und -verdichtung
- teilweiser Funktionsverlust des Bodens mit zeitweiser Unterbrechung bodenbildender Prozesse durch Bodenentnahmen und -umlagerungen
- Verlust freier Bodenoberfläche u.a. als Lebensgrundlage für Tier- und Pflanzenarten
- Verringerung der Bodenfeuchte und Begünstigung der Winderosion in vegetations- freien, windexponierten Bereichen (Bodenlagerflächen)
- potenzieller Schadstoffeintrag während Bau und Betrieb (durch Bau- und Unterhal- tungstechnik)
Durch die notwendigen Aufschüttungen und Abgrabungen am Deich kommt es zur Zerstörung der natürlichen Bodenlagerung und zur Unterbrechung bodenbildender Prozesse von gewach- senen Böden. Bodenfunktionen wie auch die Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern, grundwasserleitende oder -stauende Eigenschaften, die Aufnahme von Niederschlägen und auch Standorte für die Vegetation werden gestört oder gehen verloren. Weiterhin kommt es infolge des Einbaus der Spundwand sowie infolge der Verbreiterung des Deichkronenweges und der Anlage sonstiger Zuwegungen einschließlich ihrer Bankette zu einer vollständigen bzw. teilweisen Bodenversiegelung.
Anlagebedingte Auswirkungen Anlagenbedingt werden durch die Sanierung des Deiches der Abtrag der Oberbodenschicht und die Überdeckung des Bodens durch nicht gewachsene Erdstoffe hervorgerufen. Es ent- steht ein unnatürlicher Erdstoffkörper. Die im Rahmen des Vorhabens zu erwartenden Boden- überlagerungen sowie die Reliefveränderung sind jedoch vernachlässigbar gering. Die Verbreiterung des Deichkronenweges (einschließlich des an die Spundwand angrenzen- den Banketts) sowie die Neuanlage von Deichüberfahrten, Rampen bzw. Böschungstreppen und der hierdurch verursachte vollständige Verlust der Bodenfunktionen durch neue Vollver-
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siegelungen umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 5.388 m². Dazu kommen noch die Ver- luste der Bodenfunktionen durch den Einbau der Spundwand, welche insgesamt eine Fläche von ca. 974 m2 betreffen. Weiterhin kommt es zu Störungen der Bodenfunktionen durch die Teilversiegelung des landseitigen Banketts des Deichkronenweges mit Schotter, den Einbau von Steinschüttungen (Biber-/Wühltierschutz) am wasserseitigen Deichfuß und die Neuanlage eines landseitigen, geschotterten Wirtschaftsweges im südlichen Sanierungsabschnitt. Die im Rahmen des Vorhabens neu teilversiegelten Flächen haben eine Größe von insgesamt ca. 2.468 m2. Da im Rahmen des Vorhabens ausschließlich in die vorhandene Deichtrasse sowie die unmit- telbar an den Deichfuß angrenzenden Flächen eingegriffen wird, sind von den anlagebeding- ten Überbauungen und Veränderungen der Bodenstruktur fast ausschließlich aktuell bereits überbaute bzw. bereits stark anthropogen überprägte Böden (Versiegelungen/Befestigun- gen/Verdichtungen/Auffüllungen im Bereich der Deichanlage sowie im Deichhinterland) betrof- fen. Die Hochwasserschutzfunktion des Deiches und damit das Ausbleiben der Flussdynamik mit Abtrag und Auftrag von Sedimenten haben zudem den Charakter und die Entwicklung der Böden im Deichhinterland bereits langfristig gestört und verhindert. Durch die Deichsanierung wird in dieser Hinsicht keine neue Situation geschaffen. Bereiche ohne oder mit geringen anthropogenen Bodenveränderungen, seltene oder gefähr- dete Bodentypen, Bereiche mit überdurchschnittlich hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit oder Vorkommen natur- und kulturgeschichtlich wertvoller Böden sind in den geplanten Eingriffsbe- reichen sowie in deren näherer Umgebung insgesamt nicht vorhanden. Die im Plangebiet an- stehenden Böden sind auch überregional weit verbreitet, weshalb insgesamt nicht von erheblichen anlagebedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden durch die zu erwar- tenden, äußerst kleinräumig erfolgenden Inanspruchnahmen ausgegangen wird.
Baubedingte Auswirkungen Im Bereich des Baufeldes sowie auf Lagerflächen ist durch das Befahren mit Baumaschinen und die Lagerung von Aushub- und Baumaterialien mit Verdichtungen des Bodengefüges und damit verbundenen temporären Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu rechnen. Wie be- reits bei den anlagebedingten Beeinträchtigungen geschildert, sind auch von den baubeding- ten Beeinträchtigungen fast ausschließlich weit verbreitete, aktuell bereits überbaute bzw. durch Befestigungen, Auffüllungen und Verdichtungen stark anthropogen überprägte Böden betroffen. Zudem erfolgen die genannten baubedingten Beeinträchtigungen äußerst kleinräu- mig und sind auf den Durchführungszeitraum begrenzt, weshalb insgesamt nicht mit erhebli- chen baubedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden gerechnet wird. Im Bereich von baubedingt vegetationsfreien und windexponierten Flächen kann es bei länge- ren Trockenphasen zu einer Verringerung der Bodenfeuchte und Begünstigung der Windero- sion kommen. Dem kann bei Bedarf durch Befeuchtung der Oberfläche entgegengewirkt und erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden somit vermieden werden. Wie bereits beim Schutzgut Klima/Luft geschildert, ist hierbei zudem einschränkend festzuhalten, dass die weiträumige Abwehung von Bodenpartikeln im Wesentlichen auf Partikel < 0,1 mm beschränkt ist. Bei ruhenden Oberflächen (z. B. Lagerflächen), bei denen Partikel dieser Größe nicht re- gelmäßig neu durch Baufahrzeuge oder andere Bearbeitungen freigelegt und so dem Wind- angriff ausgesetzt werden, kommt es schnell zu einer oberflächlichen Verarmung an Partikeln dieser Größe, weshalb die Winderosion von ruhenden Bodenoberflächen im Vergleich zu be- arbeiteten Flächen als wesentlich geringer einzuschätzen ist. Des Weiteren besteht im Rahmen des Vorhabens die Gefahr von Leckagen an Baumaschinen und damit des baubedingten Eintrags von Schadstoffen in den Boden. Auf diese potenziellen Beeinträchtigungen kann durch Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen Einfluss genom- men werden. Dazu zählen der Einsatz von Baumaschinen und -geräten, die den gesetzlichen Wartungsvorschriften entsprechen, die Anwendung des neuesten und umweltverträglichsten Standes der Technik bei der Bauausführung (z. B. Verwendung biologisch abbaubarer Hyd- rauliköle und Schmierstoffe) sowie die Verwendung und Lagerung wassergefährdender Hilfs- und Betriebsmittel gemäß den gesetzlichen Auflagen und Sicherheitsvorschriften.
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Betriebsbedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Beeinträchtigungen werden durch Befahrungen im Rahmen der regelmäßi- gen Pflege- und Instandhaltungsarbeiten am Deich hervorgerufen. Es besteht zudem die po- tenzielle betriebsbedingte Gefahr von Leckagen und einem damit verbundenen Eintrag von Schadstoffen im Zuge der Pflege- und Instandsetzungsarbeiten. Diese können, wie schon bei den baubedingten Beeinträchtigungen geschildert, durch vorbeugende Maßnahmen vermie- den werden. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen des Bodens, die erheblich über die Wirkung der derzeit bereits bestehenden Hochwasserschutzanlage hinausgehen, sind im Rahmen des Vorhabens allerdings nicht zu erwarten
5.4 Wasser
5.4.1 Grundwasser
Das Grundwasser ist vor allem gegenüber dem Eintrag von Schadstoffen empfindlich, wobei in diesem Zusammenhang die Mächtigkeit und Zusammensetzung der Deckschicht das ent- scheidende Kriterium darstellt.
Anlagebedingte Auswirkungen Die Spundwand wird mit einer in den Untergrund einbindenden Dichtung hergestellt. Der flur- nahe Grundwasserleiter (Flusssand, -kies) wird von dem Einbau der Dichtung nur geringfügig beeinflusst. Die Dichtung bindet in den Stauer ein. Der Grundwasserstauer (Auelehm) ist im Bereich des Vorhabens nahezu flächendeckend vorhanden. Der Austausch zwischen Grund- und Oberflächenwasser wird durch Fehlstellen im Vorland sowie lokale Fehlstellen im Hinter- land bedingt. Die Einbindung der Spundwand in den Grundwasserstauer wird zu einer Verzögerung und eventuell auch Verringerung des Qualmwasserandrangs im Deichhinterland führen. Die Ver- zögerung wird durch die Fließwegverlängerung des Qualmwassers hervorgerufen. Bei zeitlich kürzeren Hochwasserereignissen ist damit eine potenzielle Verringerung der Qualmwasser- menge verbunden. Im längeren Hochwasserfall wird sich das Qualmwasser jedoch nach wie vor im Bereich von Fehlstellen im Deichhinterland ausbreiten. Wie bereits beim Schutzgut Boden geschildet, werden im Rahmen der geplanten Maßnahmen zusätzlich zu den derzeit bereits versiegelten Flächen im Baufeld, etwa 6.362 m2 an weiteren Flächen (verbreiterter Deichkronenweg, Spundwand, Deichüberfahrten, Rampen, Böschungs- treppen) vollversiegelt. Zusätzlich zu den Vollversiegelungen werden im Rahmen des Vorha- bens außerdem ca. 2.468 m2 innerhalb des Baufeldes durch Befestigung (landseitiges Bankett des Deichkronenweges, wasserseitige Steinschüttungen, landseitiger Wirtschaftsweg) teilver- siegelt. Im Bereich der lediglich teilversiegelten Bodenflächen (Schotter, Wasserbausteine) kommt es zu geringen Auswirkungen auf die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers, wo- bei eine geminderte Durchlässigkeit weiterhin möglich ist, sodass hierbei keine erheblichen anlagebedingten Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate im Gebiet erwartet werden. Durch die Vollversiegelungen wird die Versickerungen von Niederschlägen auf den betroffenen Flächen zwar gänzlich unterbunden, eine Ableitung des Niederschlagswasser er- folgt allerdings nicht, sodass dieses nach dem Abfluss von den versiegelten Flächen auf den angrenzenden unbefestigten Bereichen versickern kann. Des Weiteren besteht im Gebiet eine Kopplung zwischen der Elbe sowie dem im Gebiet vorhandenen Grundwasserkörper, sodass der geringfügige Verlust an Niederschlagswasser aufgrund der relativ kleinflächigen Neuver- siegelungen des Bodens, durch die Wasserzufuhr des Oberflächenwasserkörpers der Elbe deutlich überlagert und ausgeglichen wird. Eine wesentliche anlagebedingte Veränderung der Wasserbilanz des Gebietes, welche zu messbaren Unterschieden im Grundwasserstand füh- ren würden, ist durch die vorhabenbedingt geplanten (Teil-)Versiegelungen somit insgesamt auszuschließen.
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Baubedingte Auswirkungen Ein baubedingter Einfluss auf den ersten oder andere Grundwasserleiter kann im Normalfall ausgeschlossen werden. Im Havariefall können Schadstoffe, wie z. B. Öle oder Schmiermittel der Baufahrzeuge, aufgrund des geringen Flurabstandes relativ schnell in den ersten Grund- wasserleiter eindringen. Es sind dementsprechend Vorkehrungen zu treffen, um solche Scha- densfälle zu vermeiden (vgl. Kapitel 6.1).
Betriebsbedingte Auswirkungen Es besteht die potenzielle betriebsbedingte Gefahr von Leckagen und einem damit verbunde- nen Eintrag von Schadstoffen, z. B. im Rahmen von Pflege- und Instandhaltungsarbeiten an den Deichanlagen. Diese können, wie schon bei den baubedingten Beeinträchtigungen ge- schildert, durch vorbeugende Maßnahmen vermieden werden. Betriebsbedingte Beeinträchti- gungen des Grundwassers, die erheblich über die Wirkung der derzeit bereits bestehenden Hochwasserschutzanlage hinausgehen, sind im Rahmen des Vorhabens allerdings nicht zu erwarten.
5.4.2 Oberflächenwasser
Anlagebedingte Auswirkungen Da der Deich in der vorhandenen Trasse saniert wird, sind anlagebedingte Auswirkungen auf die Elbe bzw. die Alte Elbe Magdeburg, welche erheblich über die Wirkung der bereits beste- henden Hochwasserschutzanlage hinausgehen, nicht zu erwarten Im Rahmen der Deichsanierung wird zudem nicht unmittelbar in Gewässer bzw. deren Ufer- bereiche eingegriffen sodass anlagebedingte Auswirkungen für die im Deichvorland vorhan- den Stillgewässer ebenfalls auszuschließen sind.
Baubedingte Auswirkungen Aufgrund der Entfernung zu den Eingriffsbereichen, ist im Rahmen des Vorhabens nicht mit baubedingten Auswirkungen auf die Elbe bzw. die Alte Elbe Magdeburg zu rechnen. Bei den wasserseitigen Stillgewässerbereichen, die besonders nah am Deich liegen kann es im Rahmen der Bauarbeiten zu baubedingten Beeinträchtigungen durch Staub und Abgase kommen, die allerdings nicht als erheblich einzuschätzen sind. Dies betrifft die beiden Auen- kolke zwischen Deich-km 40,45 bis 40,53 und zwischen Deich-km 40,65 bis 40,71 sowie deichnahe Teilbereiche des eutrophen Sees zwischen Deich-km 40,60 und 40,97. sowie den Grundsätzlich besteht bei diesen deichnahen Gewässern zudem die Gefahr der Kontamina- tion des Oberflächenwassers durch mögliche baubedingte Schadstoffeinträge (z. B. bei Hava- rien). Auf diese potenziellen Beeinträchtigungen kann durch Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen Einfluss genommen werden. Dazu zählen der Einsatz von Bauma- schinen und -geräten, die den gesetzlichen Wartungsvorschriften entsprechen, die Anwen- dung des neuesten und umweltverträglichsten Standes der Technik bei der Bauausführung (z. B. Verwendung biologisch abbaubarer Hydrauliköle und Schmierstoffe) sowie die Verwendung und Lagerung wassergefährdender Hilfs- und Betriebsmittel gemäß den gesetzlichen Auflagen und Sicherheitsvorschriften (vgl. Kapitel 6.1).
Betriebsbedingte Auswirkungen Aufgrund der Entfernung zu den Eingriffsbereichen, ist im Rahmen des Vorhabens nicht mit betriebsbedingten Auswirkungen auf die Elbe bzw. die Alte Elbe Magdeburg zu rechnen. Für die wasserseitig deichnahen Stillgewässerbereiche besteht die potenzielle betriebsbe- dingte Gefahr von Leckagen und einem damit verbundenen Eintrag von Schadstoffen, z. B. im Rahmen von Pflege- und Instandhaltungsarbeiten an den Deichanlagen. Diese können, wie schon bei den baubedingten Beeinträchtigungen geschildert, durch vorbeugende Maßnahmen vermieden werden. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen, die erheblich über die Wirkung der derzeit bereits bestehenden Hochwasserschutzanlage hinausgehen, sind im Rahmen des Vorhabens allerdings nicht zu erwarten.
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5.5 Landschaftsbild
Das Vorhabengebiet ist aufgrund seiner Lage innerhalb des stark anthropogen übergeprägten Stadtgebietes von Magdeburg sowie aufgrund der geringen Einsehbarkeit der Eingriffsflächen durch die angrenzenden Gehölze im Deichvorland bzw. der Siedlungsbereiche im Deichhin- terland, gegenüber nicht unmaßstäbigen Bauwerken relativ unempfindlich. Deichanlagen, die schon seit Jahrzehnten das Landschaftsbild der Kulturlandschaft an der Elbe prägen, fallen trotz der landschaftsbildprägenden Wirkungen dem regional ansässigen Betrachter nur noch selten bewusst ins Auge. Eine Deichbaumaßnahme stellt somit kein un- maßstäbiges Vorhaben dar.
Anlagebedingte Auswirkungen Die Sichtwirkung der kilometerlangen, linearen Deichführung wird durch das Vorhandensein der direkt angrenzenden Siedlungsflächen im Hinterland des Deiches sowie der im Deichvor- land vorhandenen Gehölzflächen deutlich abgeschwächt. Das natürliche Grün der krautigen Vegetation auf dem Deich vermindert den Eindruck zusätzlich. Die Grundfläche des Deiches bleibt größtenteils gleich und auch die Trassenführung wird nicht verändert. Anlagebedingt ändert sich allerdings der Deichquerschnitt und die Deichhöhe durch den Einbau der Spundwand. Die Spundwand selbst stellt dabei den größten von der Sanie- rungsmaßnahme ausgehenden störenden Einfluss auf das Landschaftsbild dar. Dieser Ein- fluss ist aufgrund der niedrigen Höhe der Spundwand über dem Erdboden allerdings als gering einzuschätzen und wird zudem durch bereits an der Deichtrasse vorhandene Gebäude, sowie die Rotehornbrücke und das Cracauer Wehr überlagert. Im gesamten nördlichen Sanierungs- abschnitt sowie im südlichen Sanierungsabschnitt zwischen der Deichüberfahrt an der See- straße (Deich-km 41,05) und dem nördlich gelegenen Hochufer ist außerdem geplant die Sichtwirkung der Spundwand durch die Anordnung einer landseitigen Betonverkleidung oder eine Wandverkleidung mittels Verschalung weiter abzuschwächen. Bei den im Rahmen des Vorhabens notwendigen Gehölzbeseitigungen handelt es sich ledig- lich um vereinzelte Bäume und Sträucher auf dem Deich sowie im Deichhinterland. Sowohl wasser- als auch landseitig werden umfangreiche Gehölzbereiche verbleiben, sodass der Un- terschied zum Istzustand kaum ins Gewicht fällt. Die anlagebedingten Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild werden somit ins- gesamt als nicht erheblich eingeschätzt. Der derzeit bestehende Gesamtcharakter des Unter- suchungsraumes wird durch das geplante Vorhaben nicht negativ verändert.
Baubedingte Wirkungen Visuelle baubedingte Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind im Bereich der Eingriffs- flächen durch bauzeitliche Vegetationsbeseitigungen und Offenlegungen von Bodenbereichen sowie durch naturferne Elemente wie Baumaschinen, Materiallagerplatz und sonstige Baustel- leneinrichtungen zu erwarten. Die visuelle Unruhe durch die Bauarbeiten selbst sowie die da- mit verbundenen Staub-, Abgas- und Lärmbelastungen werden ebenfalls einen negativen Effekt auf das Landschaftsbild des Vorhabengebietes ausüben. Hierbei ist allerdings ein- schränkend festzuhalten, dass die zu erwartenden baubedingten Störungen aufgrund der re- lativ geringen Einsehbarkeit der Baustelle (unmittelbar angrenzende Siedlungsflächen im Deichhinterland, natürlicher Sichtschutz durch die Gehölze im Deichvorland) nur eine geringe Wirkung entfalten werden. Die baubedingten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes erfolgen zudem nur temporär, da die Baustelleneinrichtungen nach Abschluss der Maßnahmen vollständig entfernt und die Oberfläche und Vegetation des Baustellenbereichs durch Ansaat wiederhergestellt werden, sodass insgesamt nicht von erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Rah- men der Baumaßnahmen auszugehen ist.
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Betriebsbedingte Auswirkungen Betriebsbedingte Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (z. B. im Rahmen von Pflege- und Instandsetzungsarbeiten), die wesentlich über die Wirkung der derzeit an gleicher Stelle be- reits vorhandenen Hochwasserschutzanlage hinausgehen, sind im Rahmen des Vorhabens nicht zu erwarten.
5.6 Flora und Fauna
Für das Schutzgut Flora und Fauna ergeben sich vor allem Beeinträchtigungen durch den Verlust von Vegetations- und Habitatflächen sowie durch die Zerschneidung von Lebensräu- men.
Anlagebedingte Auswirkungen Artspezifische Darstellungen der anlagebedingten Auswirkungen des Vorhabens werden im Kapitel 5.6.2 dieser Unterlage bzw. im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsstudie (IHU 2025a) sowie des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (IHU 2025b) näher erläutert. Die gravierendsten Auswirkungen für die Fauna und Flora sind die Gehölzbeseitigungen, der Bodenauf- und -abtrag sowie die teilweise Überbauung im Zuge der Deichsanierung. Hier- durch werden Lebensräume direkt zerstört oder überbaut. Weiterhin kann es durch den Einbau der Spundwand zur Beeinträchtigung von Wanderungs- bewegungen bodengebundener Tierarten im Bereich der Deichtrasse kommen, welche aller- dings durch die geplanten regelmäßigen Öffnungen in der Spundwand abgeschwächt werden. Einschränkend ist zudem festzuhalten, dass über die gesamte Länge des Deiches bereits er- hebliche Wanderungsbarrieren, in Form der landseitig angrenzenden Siedlungsbereiche des Magdeburger Stadtteils Cracau bestehen. Auf einem kurzen Stück nahe des Hochuferbereiches im südlichen Sanierungsabschnitt (nörd- lich Deich-km 41,05) sowie im nördlichen Sanierungsabschnitt zwischen dem Hochufer im Sü- den bis ca. Deich-km 41,37 sollen aller Voraussicht nach Beleuchtungselemente im Bereich der Spundwand installiert werden, sodass es in diesen derzeit unbeleuchteten Bereichen künf- tig zu zusätzlichen Beeinträchtigungen für Fledermäuse kommt. Da diese Beeinträchtigungen einen relativ kleinen Bereich betreffen, die in den betroffenen Bereichen vorhandenen Bäume mit Quartierpotenzial für Fledermäuse ohnehin vorhabenbedingt beseitigt werden müssen und im Bereich der Alten Elbe Magdeburg ein breiter Dunkelkorridor als Hauptleitlinie im Stadtge- biet verbleibt, wird hierbei nicht von erheblichen Beeinträchtigungen für die Fledermäuse aus- gegangen.
Baubedingte Wirkungen Artspezifische Darstellungen der baubedingten Auswirkungen des Vorhabens werden im Ka- pitel 5.6.2 dieser Unterlage bzw. im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsstudie (IHU 2025a) so- wie des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (IHU 2025b) näher erläutert. Bei der Beurteilung der baubedingten Wirkungen wird generell von der Einhaltung der gültigen Normen, Richtlinien und Schutzvorschriften ausgegangen. Baubedingt kann es temporär zu einer Erhöhung der Einträge von Schad- und/oder Feststof- fen (Abgase, Staub) in die angrenzenden Flächen/Pflanzenbestände bzw. Gewässer(-ufer) kommen. Auch sind zeitlich begrenzte Veränderungen durch das Befahren von Eingriffsne- benflächen möglich. Hierdurch können (z. B. im Zuge von Staubablagerungen) die Vegetation und Fauna direkt bzw. indirekt über Veränderungen des Stoffhaushaltes des betroffenen Stan- dortes beeinträchtigt werden. Darüber hinaus können Lärm, Erschütterungen und Lichtemissionen sowie Fahrzeug- und Personenbewegungen zu Beeinträchtigungen bei der Fauna führen. Der geplante Baustellen- verkehr verläuft hauptsächlich über bestehende ausgebaute Straßen und Wege. Die an die Bauzuwegung angrenzenden Flächen werden durch die Emissionen belastet. Störungsempfindliche Arten (z. B. Vögel) werden temporär zurückweichen bzw. den Lebens- raum je nach Ausweichmöglichkeit (vorübergehend) aufgeben. Durch die ausschließlich im
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Tageszeitraum (max. 07:00 bis 18:00 Uhr) erfolgende Bauausführung stellen die direkte Schä- digung von Lebewesen durch Kollision mit Baufahrzeugen sowie Lichtemissionen nur eine geringe Gefahr dar. Weiterhin werden voraussichtlich Flächen für die Baustelleneinrichtung und als Lagerflächen benötigt, was ggf. einen zeitweiligen Lebensraumverlust während der Bauarbeiten bedeutet.
Betriebsbedingte Wirkungen Betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Flora und Fauna (z. B. im Rahmen von Pflege- und Instandsetzungsarbeiten), die wesentlich über die Wirkung der derzeit bereits vorhandenen Hochwasserschutzanlage hinausgehen, sind im Rahmen des Vorhabens nicht zu erwarten.
5.6.1 Flora
Die vorhabenbedingten Eingriffe sind in der Anlage 3 kartografisch dargestellt.
5.6.1.1 Auswirkungen auf Lebensraumtypen gemäß Anlage I der FFH-Richtlinie
Im Rahmen einer separaten FFH-Verträglichkeitsstudie (IHU 2025a) wurde die Verträglichkeit des Vorhabens in Bezug auf das FFH-Gebiet gemäß § 34 BNatSchG untersucht. Hierbei wur- den auch die Auswirkungen auf Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie betrach- tet. Die einzelnen Auswirkungen auf die jeweils vom Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen werden im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsstudie (IHU 2025a) näher erläutert, weshalb an dieser Stelle auf eine erneute Darstellung der Auswirkungen verzichtet wird. Zusammenfas- send ist festzuhalten, dass die Prüfung im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsstudie ergab, dass bei Realisierung des Vorhabens nicht mit erheblichen anlage-, bau- oder betriebsbedingten Beeinträchtigungen für Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie zu rechnen ist.
5.6.1.2 Auswirkungen auf weitere gesetzlich geschützte Biotope
Im Rahmen des Vorhabens wird nicht unmittelbar in die weiteren im Untersuchungsgebiet vor- handenen, gesetzlich geschützten Biotope (vgl. Kapitel 3.6.1.2) eingegriffen, sodass keine an- lage-, bau- oder betriebsbedingten Auswirkungen für diese Biotope erwartet werden.
5.6.1.3 Auswirkungen auf weitere Biotop- und Nutzungstypen
Deichanlage Die wasser- und landseitigen Deichböschungen wurde in den beiden Sanierungsabschnitten als mesophiles Grünland (GMA) kartiert. Für Teilflächen der wasserseitigen Deichböschung sowie für die gesamte landseitige Deichböschung ist mit anlagebedingten Beeinträchtigungen durch Überbauungen (Deichkronenweg, Spundwand, Deichüberfahrten, Rampen, Bö- schungstreppen) bzw. durch baubedingte Beeinträchtigungen im Rahmen der Anpassungen des Deichprofils sowie des Einbaus von Steinschüttungen am wasserseitigen Deichfuß zu rechnen. Der vorab abgetragene Mutterboden soll auf den lediglich baubedingt beanspruchten Flächen mit der zerkleinerten Grasnarbe wieder aufgetragen werden. Anschließend soll eine Ansaat mit biotoptypgerechtem Saatgut erfolgen. Von den anlage- und baubedingten Beein- trächtigungen sind insgesamt ca. 7.816 m2 des mesophilen Grünlands (GMA) im südlichen Sanierungsabschnitt und ca. 7.266 m2 des mesophilen Grünlands (GMA) im nördlichen Sanie- rungsabschnitt betroffen.
Auf der wasserseitigen Deichrampe bei Deich-km 40,38 besteht derzeit ein unbefestigter Weg (VWA), welcher anlagebedingt mit Asphalt versiegelt werden soll. Dies betrifft ca. 96 m2 des unbefestigten Weges (VWA).
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Im Bereich der wasserseitigen Deichböschung am Hochuferbereich nördlich Deich-km 41,06 besteht derzeit eine Baumreihe aus überwiegend heimischen Gehölzen (HRB), die anlagebe- dingt beseitigt werden muss. Dies betrifft ca. 144 m2 der Baumreihe (HRB).
Im Bereich der wasserseitigen Deichböschung am Hochuferbereich nördlich Deich-km 41,06 besteht derzeit eine Baumgruppe aus überwiegend einheimischen Arten (HEC), die anlage- bedingt beseitigt werden muss. Dies betrifft ca. 252 m2 der Baumgruppe (HEC). Im Bereich der wasser- und landseitigen Deichböschung des nördlichen Sanierungsabschnitt zwischen Hochufer und Deich-km 41,27 sowie im Bereich der landseitigen Deichböschung zwischen Deich-km 41,29 bis 41,36 befindet sich derzeit eine Baumgruppe aus überwiegend einheimischen Arten (HEC), die anlagebedingt beseitigt werden muss. Dies betrifft ca. 1.275 m2 der Baumgruppe (HEC).
Auf der wasser- und landseitigen Deichböschung zwischen Deich-km 42,08 bis 42,13 besteht derzeit ein Mischbestand Laubholz, überwiegend heimische Baumarten (XQX), der anlagebe- dingt beseitigt werden muss. Dies betrifft ca. 498 m2 des Mischbestandes Laubholz (XQX).
Deichvorland Im Deichvorland bei Deich-km 40,78 sowie bei Deich-km 40,93 erfolgen kleinflächige Eingriffe zur Schaffung der geplanten wasserseitigen Rampen, die u. a. von den Herpeten zur Querung der Spundwand genutzt werden sollen. Hierbei kommt es zu anlage- bzw. baubedingten Be- einträchtigungen des in diesen Bereichen vorhandenen mesophilen Grünlands (GMA). Der vorab abgetragene Mutterboden soll hier mit der zerkleinerten Grasnarbe wieder aufgetragen werden. Anschließend soll eine Ansaat mit biotoptypgerechtem Saatgut erfolgen. Dies betrifft bei Deich-km 40,78 ca. 22 m2 und bei Deich-km 40,93 ca. 27 m2 des mesophilen Grünlands (GMA).
Im Deichvorland am Hochuferbereich nördlich Deich-km 41,06 besteht derzeit eine Baum- gruppe aus überwiegend einheimischen Arten (HEC), die anlagebedingt beseitigt werden muss. Dies betrifft ca. 61 m2 der Baumgruppe (HEC).
Im Deichvorland bei Deich-km 41,72 sowie bei Deich-km 42,01 bis 42,06 erfolgen Eingriffe zur Schaffung einer geplanten wasserseitigen Rampe, die u. a. von den Herpeten zur Querung der Spundwand genutzt werden soll bzw. zur Schaffung einer neuen Deichüberfahrt. Hierbei kommt es zu anlage- bzw. baubedingten Beeinträchtigungen des in diesen Bereichen vorhan- denen ruderalen mesophilen Grünlands (GMF). Dies betrifft insgesamt ca. 363 m2 des rudera- len mesophilen Grünlands (GMF).
Deichhinterland Bei Deich-km 40,38 bis 40,39, Deich-km 40,66 bis 40,75 sowie Deich-km 40,81 bis 40,97 erst- ecken sich schmale Streifen mit Ruderalflur (URA) landseitig im deichnahen Umfeld bzw. am landseitigen Deichfuß angrenzend. Für diese Flächen ist im Rahmen der Schaffung des ge- planten landseitigen Wirtschaftsweges mit anlagebedingten Beeinträchtigungen zu rechnen. Dies betrifft insgesamt ca. 601 m2 des Ruderalflur (URA).
Bei Deich-km 40,39 bis 40,48, Deich-km 40,70 bis 40,71, Deich-km 40,75 bis 40,91, Deich-km 40,92 bis 40,94 sowie Deich-km 41,01 bis 41,03 erstecken sich Zierhecken (HHD) landseitig im deichnahen Umfeld, welche anlagebedingt beseitigt werden müssen. Dies betrifft insge- samt ca. 493 m2 an Zierhecken (HHD).
Bei Deich-km 40,50 bis 40,70, Deich-km 40,72 bis 41,03, nördlich Deich-km 41,06 (am Hoch- ufer) sowie bei Deich-km 41,87 bis 42,07 erstecken sich schmale Streifen mit mesophilem Grünland (GMA) angrenzend zum landseitigen Deichfuß. Für diese Flächen ist mit anlage- bzw. baubedingten Beeinträchtigungen zu rechnen. Dies betrifft insgesamt ca. 2.104 m2 des mesophilen Grünlands (GMA).
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Bei Deich-km 40,71, bei Deich-km 40,94 bis 40,95 sowie bei Deich-km 41,28 befinden sich sonstige Einzelbäume (HEX) landseitig im deichnahen Umfeld, welche anlagebedingt beseitigt werden müssen. Dies betrifft insgesamt ca. 70 m2 an Einzelbäumen (HEX).
Vom Hochufer bis Deich-km 41,27 sowie bei Deich-km 41,33 bis 41,36 erstecken sich Baum- gruppen aus überwiegend einheimischen Arten (HEC) landseitig im deichnahen Umfeld, wel- che anlagebedingt beseitigt werden müssen. Dies betrifft insgesamt ca. 677 m2 an Baumgruppen (HEC).
5.6.2 Fauna
5.6.2.1 Säugetiere
Artspezifische Darstellungen der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die im Untersuchungs- gebiet nachgewiesenen Arten Biber (Castor fiber) und Fischottter (Lutra lutra) sowie auf die nachgewiesenen bzw. potenziell vorkommenden Fledermausarten Mopsfledermaus (Barbas- tella barbastellus), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Mü- ckenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), Braunes und/oder Graues Langohr (Plecotus auri- tus / P. austriacus) sowie Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) erfolgen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsstudie (IHU 2025a) bzw. des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (IHU 2025b). Auf eine doppelte Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bei Einhaltung der im Kapitel 6 aufgeführten Vermei- dungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen für die betrachtungsrelevanten Säugetierarten im Untersuchungsgebiet zu erwarten sind.
5.6.2.2 Xylobionte Käfer
Im Rahmen der faunistischen Erfassungen wurden keine Hinweise auf ein Vorkommen der xylobionten Käferarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (Eremit (Osmoderma eremita), Held- bock (Cerambyx cerdo), Hirschkäfer (Lucanus cervus)) im Untersuchungsgebiet gefunden. Potenziell geeignete Habitatbäume bzw. Habitatstrukturen der verschiedenen Arten (Altbäume mit mulmreichen Höhlungen, Altbäume mit Absterbeerscheinungen, Totholz, Stubben) werden im Rahmen der geplanten Maßnahmen nicht beseitigt. Es wird daher nicht mit anlage-, bau- oder betriebsbedingten Beeinträchtigungen für xylobionte Käferarten des Anhangs II gerech- net.
5.6.2.3 Amphibien
Artspezifische Darstellungen der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die im Untersuchungs- gebiet nachgewiesenen bzw. potenziell vorkommenden, streng geschützten Arten Wechsel- kröte (Bufotes viridis), Kreuzkröte (Epidalea calamita), Knoblauchkröte (Pelobates fuscus), Laubfrosch (Hyla arborea) und Moorfrosch (Rana arvalis) erfolgen im Rahmen der FFH-Ver- träglichkeitsstudie (IHU 2025a) bzw. des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (IHU 2025b). Auf eine doppelte Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bei Einhaltung der im Kapitel 6 aufgeführten Vermei- dungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen für die betrachtungsrelevanten Amphibienarten im Untersuchungsgebiet zu erwarten sind. Diese Aussage gilt auch für die lediglich besonders geschützten Amphibienarten Erdkröte (Bufo bufo), Teichfrosch (Pelophylax esculentus), Seefrosch (Pelophylax ridibundus) und Teichmolch (Lissotriton vulgaris), welche im Untersuchungsgebiet nachgewiesen wurden bzw. welche potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommen.
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5.6.2.4 Reptilien
Artspezifische Darstellungen der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die im Untersuchungs- gebiet nachgewiesene, streng geschützte Art Zauneidechse (Lacerta agilis) erfolgen im Rah- men der FFH-Verträglichkeitsstudie (IHU 2025a) bzw. des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (IHU 2025b). Auf eine doppelte Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bei Einhaltung der im Kapitel 6 aufgeführten Vermei- dungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen für diese betrachtungsrelevante Reptilienart im Untersuchungsgebiet zu erwarten sind. Diese Aussage gilt auch für die lediglich besonders geschützte Reptilienart Ringelnatter (Natrix nat- rix), welche ebenfalls im Untersuchungsgebiet nachgewiesen wurde.
5.6.2.5 Fische und Rundmäuler sowie weitere aquatische Organismen
Im Rahmen des Vorhabens wird nicht in Gewässer oder deren unmittelbare Uferbereiche ein- gegriffen, sodass anlage-, bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen für im Gebiet vor- kommende Fische und Rundmäuler sowie sonstige aquatische Organismen insgesamt ausgeschlossen werden können.
5.6.2.6 Vögel
Artspezifische Darstellungen der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die im Untersuchungs- gebiet nachgewiesenen bzw. potenziell vorkommenden Vogelarten bzw. Vogelgilden erfolgen im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (IHU 2025b). Auf eine doppelte Darstel- lung wird an dieser Stelle verzichtet. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass bei Einhaltung der im Kapitel 6 aufgeführten Vermei- dungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen für die betrachtungsrelevanten Vogelarten im Untersuchungsgebiet zu erwarten sind.
5.6.2.7 Fazit des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages
Im Rahmen einer ausführlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die Umsetzung des Vorha- bens zur HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 für keine prüfpflichtigen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, keine einheimischen Vogelarten gemäß Art. 1 der Vogel- schutz-Richtlinie und keine sonstigen prüfrelevanten Arten die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Dabei erfolgte für einige Arten die Einbeziehung von konfliktvermeidenden Maßnahmen (vgl. IHU 2025b).
5.7 Wechselwirkungen
Unter dem Begriff Wechselwirkungen werden im Allgemeinen Auswirkungen verstanden, die sich aufgrund des vielfältigen medienübergreifenden Beziehungsgeflechtes zwischen den ein- zelnen Schutzgütern ergeben. Beispielsweise kann die Überforderung des Filterpotenzials ei- nes Bodens zur Veränderung eines Pflanzenbestandes und der damit verbundenen Tierarten führen, was sich auf den Nährstoff- und Wasserhaushalt sowie das biogene Gefüge des Bo- dens auswirken kann. Auswirkungen eines Vorhabens über ein Schutzgut auf ein weiteres Schutzgut in einer Wirkungskette können dagegen nicht als Wechselwirkungen bezeichnet werden, sofern es keine Rückkopplung zwischen den Schutzgütern gibt. Ein allgemeiner Definitionsversuch nach TÜV Hannover / Sachsen-Anhalt e. V. (1997) lautet: „Unter Wechselwirkungen im Sinne der EG-Richtlinie und des UVP-Gesetzes lassen sich er- hebliche Auswirkungsverlagerungen und Sekundärauswirkungen zwischen verschiedenen
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 79
Umweltmedien und auch innerhalb dieser verstehen, die sich gegenseitig in ihrer Wirkung ad- dieren, verstärken, potenzieren, aber auch vermindern bzw. sogar aufheben können.“ Es können auch Wechselwirkungen durch bestimmte vorhabenbedingte Schutzmaßnahmen hervorgerufen werden, die zu Problemverschiebungen führen. In der Praxis ist es häufig schwierig, echte Wechselwirkungen und Wirkungsketten differenziert darzustellen. Die Aus- wirkungen des Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter über Wechselwirkungen im wei- teren Sinne wurden daher bereits in den jeweiligen schutzgutbezogenen Kapiteln behandelt.
Wechselwirkungen können unter anderem durch die folgenden Eingriffe entstehen:
Flächenverbrauch Wirkungen können sein:
- (temporärer) Wegfall der Vegetationsbedeckung und dadurch (temporärer) Wegfall von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere
- Verlust des Oberbodens und damit aller seiner Funktionen
Folgewirkungen können sein:
- Veränderung oder völliger Wegfall des ursprünglichen Vegetationsspektrums
- (vorübergehende) Minderung des Landschaftsbildes
- Gefahr der erhöhten Bodenerosion durch temporären Wegfall der schützenden Vege- tationsdecke
- vorübergehend erhöhter Stress durch Verdrängung von Tieren aus angestammten Le- bensräumen in benachbarte Habitate
Emissionen Wirkungen können sein:
- Lärmbelastung (während des Tages dauerhaft) auf Planfläche und an Transportwegen
- Vergrämung bzw. Fernhalten von Tieren vom Vorhabenbereich
- Einschränkung des Pflanzenwachstums durch Stäube auf Blättern
Folgewirkungen können sein: vorübergehend erhöhter Stress durch Verdrängung von Tieren aus angestammten Le- bensräumen in benachbarte Habitate vorübergehende Minderung des Landschaftsbildes
Mit dem Vorhaben werden insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Wechsel- wirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern erwartet.
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6 Vermeidung, Minderung und Bilanzierung des Eingriffs
Ein Eingriff in Natur und Landschaft ist im naturschutzrechtlichen Sinne gemäß § 14 Bun- desnaturschutzgesetz (BNatSchG) definiert als eine Veränderung (a) der Gestalt, (b) der Nut- zung und/oder (c) des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die (1) die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und/oder (2) das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
Nach § 15 BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen. Der Ausgleich stellt eine gleichartige Kompensation im räumlich-funktionalen Zusammenhang des Eingriffs dar. Der Ersatz ist die gleichwertige Kompensation, die zumindest im Naturraum des Eingriffs stattfindet.
Das Vorhaben zur HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar. Dieser Eingriff ist nach § 15 BNatSchG auszugleichen oder zu ersetzen.
6.1 Vermeidung und Minderung
Ziel dieser Anregungen ist es, die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch konsequente Be- achtung der Schutzgüter zu minimieren. Im Sinne einer nachhaltigen Sicherung der Werte und Funktionen von Natur und Landschaft haben Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ge- nerell Priorität vor kompensatorischen Maßnahmen. Es ist von Beginn an Wert darauf zu legen, dass landschaftspflegerische Aspekte berücksich- tigt werden. Zu den angrenzenden Biotopstrukturen ist während der Bauarbeiten und des Transportes der Materialien ein ausreichender Abstand zu wahren, sodass eine bestandsge- fährdende Beeinflussung ausgeschlossen werden kann.
Grundsätzlich sind alle an der Umsetzung beteiligten Personen dazu verpflichtet, bei einer Vermeidung bzw. Unterbindung von nach § 44 Abs. 1 BNatSchG verbotenen Handlungen mit- zuwirken. Sollten sich neue Verdachtsmomente eines möglichen Verbotstatbestands ergeben, so sind in Rücksprache mit den zuständigen Behörden weitere Maßnahmen abzustimmen und zu ergreifen.
Bereits vor und während der Arbeiten sind Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durch- zuführen, welche die Auswirkungen auf die Umgebung verringern. Um die vorhabenbedingten Beeinträchtigungen zu reduzieren, werden folgende Vermeidungs- und Minderungsmaßnah- men vorgeschlagen.
6.1.1 Allgemeine Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Die nachfolgende Tabelle listet allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung auf.
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Tabelle 18: allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
| Maßnahme | Begünstigtes Schutzgut |
|---|---|
| optimale Organisation des Bauablaufs (Technik, Zeitpunkt, Begleitmaßnahmen) | alle betroffenen Schutzgüter |
| Minimierung des Flächenbedarfes und optimale logistische Lage von Baufeldern und -streifen | alle betroffenen Schutzgüter |
| Ausschluss (Sperrung) besonders schützenswerter und wertvoller Biotope auf an- grenzenden Flächen | Fauna, Flora |
| weitgehende Nutzung vorhandener Straßen und Wege | Boden, Fauna, Flora |
| Anwendung des neuesten und umweltverträglichsten Standes der Technik bei der Bauausführung | alle betroffenen Schutzgüter |
| Verringerung der Lärmemissionen von Baumaßnahmen durch den Einsatz moder- ner schallgedämpfter Baugeräte | Fauna |
| Einsatz von Baumaschinen und -geräten, die den gesetzlichen Wartungsvorschrif- ten entsprechen, um Boden- und Wasserverunreinigungen mit Treibstoffen und Schmiermitteln zu vermeiden | Boden, Wasser, Flora |
| Verwendung und Lagerung wassergefährdender Hilfs- und Betriebsmittel gemäß den gesetzlichen Auflagen und Sicherheitsvorschriften | Boden, Wasser |
| Schutz von Mutterboden, schichtenweiser Abtrag und Wiedereinbau des Bodens | Boden |
| Verminderung von Bodenverdichtungen durch Optimierung der Baustellentrans- porte und Anwendung üblicher Schutzmaßnahmen in sensiblen Bereichen (z. B. Verwendung von Geotexmatten u. a.) | Boden, Flora |
| fachgerechte Aufnahme und Entsorgung aller Bauabfälle sowie Abwässer tempo- rärer Baustelleneinrichtungen | Boden, Wasser |
| Nutzung vorgeschädigter Flächen (z. B. versiegelte Flächen) als Materiallager- plätze | Boden, Wasser, Fauna, Flora |
| Baustelleneinrichtungen, Baumaschinen- und Geräteabstellplätze sowie Material- lager an grund- und oberflächenwasserfernen Standorten, keine Einrichtung von Lagerplätzen für grundwassergefährdende Stoffe auf unversiegelten Flächen | Boden, Wasser |
| nach Beendigung der Arbeiten/über Nacht: Ausbreitung von Folien unter abgestell- ten Baumaschinen (besonders unter Motor- und Hydraulikbereich), kein Abstellen von Baufahrzeugen im Deichvorland, Verwendung von biologisch abbaubaren Hyd- raulikölen | Boden, Wasser |
| Minimierung von Bodenverdichtungen (Flächeninanspruchnahme, witterungsange- passter Zeitpunkt, geeignete Technik) | Boden, Wasser, Flora |
| Beachtung gesetzlicher Normen zum Schutz von Pflanzen bei Baumaßnahmen (Gehölzschutz für im Baufeld liegende bzw. ans Baufeld grenzende Bäume und Sträucher) | Flora |
6.1.2 Schutzgutbezogene Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Schutzgut Flora und Fauna
Tiere und Pflanzen sind vorrangig durch Lebensraumverluste sowie Lärm-, Schadstoff- und Staubimmissionen während des Baus beeinträchtigt, die durch folgende Maßnahmen vermie- den oder vermindert werden können:
V1 - Markieren von sensiblen Biotopen (Ausschlussflächen) Sensible Biotope und Gehölze in unmittelbarer Nähe der Eingriffe sollen zur besseren Kennt- lichkeit durch eine sichtbare Absperrung markiert werden. Dies hat insbesondere den Schutz von nicht durch Baumaßnahmen betroffenen Strukturen zur Folge. Solche Habitate sind als Rückzugsbiotope für die Wiederbesiedlung des Baufeldes von besonderer Bedeutung. Für folgende Lebensräume ist ein Ausschluss von Beeinträchtigungen (keine Befahrung, Inan- spruchnahme, Überdeckung etc.) zu gewährleisten:
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- Schilf-Landröhricht (NLA), wasserseitig zwischen Deich-km 40,40 und 40,60, teil- weise an den wasserseitigen Deichfuß angrenzend
- Auenkolk (STE), wasserseitig zwischen Deich-km 40,45 bis 40,53, teilweise im Ab- stand von wenigen Metern zum wasserseitigen Deichfuß
- Weichholzauenwaldrest (WWA / LRT 91E0*), wasserseitig zwischen Deich-km 40,51 und 40,76, teilweise an den wasserseitigen Deichfuß angrenzend
- natürlicher eutropher See (SEF / LRT 3150), wasserseitig zwischen Deich-km 40,60 bis 40,97, teilweise im Abstand von wenigen Metern zum wasserseitigen Deichfuß
- Auenkolk (STE), wasserseitig zwischen Deich-km 40,65 bis 40,71, teilweise im Ab- stand von wenigen Metern zum wasserseitigen Deichfuß
- Weichholzauenwaldrest (WWA / LRT 91E0*), wasserseitig zwischen Deich-km 40,79 und 40,97, teilweise im Abstand von wenigen Metern zum wasserseitigen Deichfuß
- Rohrglanzgras-Landröhricht (NLB), wasserseitig zwischen Deich-km 40,83 bis 40,97, teilweise im Abstand von wenigen Metern zum wasserseitigen Deichfuß
- feuchte Hochstaudenflur (NUC / LRT 6430), wasserseitig zwischen Deich-km 40,97 und 41,02, unmittelbar an den wasserseitigen Deichfuß angrenzend
- Weichholzauenwaldrest (WWA / LRT 91E0*), wasserseitig zwischen Deich-km 41,02 und 41,03, teilweise an den wasserseitigen Deichfuß angrenzend
- feuchte Hochstaudenflur (NUC / LRT 6430), wasserseitig zwischen Deich-km 41,20 und 41,42, unmittelbar an den wasserseitigen Deichfuß angrenzend
- Weichholzauenwaldrest (WWA / LRT 91E0*), wasserseitig zwischen Deich-km 41,22 und 42,20, teilweise im Abstand von wenigen Metern zum wasserseitigen Deichfuß
V2 - Aufstellen eines Herpetenschutzzaunes An Baufeldabschnitten mit geeigneten Habitaten für Amphibien bzw. Reptilien soll ein Herpe- tenschutzzaun während der Bauzeit aufgestellt und von fachkundiger Seite betreut werden. Der Schutzzaun sollen verhindern, dass Vertreter potenziell vorhandener Amphibien- bzw. Reptilienarten in den Baubereich einwandern. Dementsprechend muss der Zaun an den ver- schiedenen Gewässerabschnitten während des Bauzeitraumes errichtet werden. Hierbei ist ein Folienzaun zu verwenden, um zu verhindern, dass Zauneidechsen den Zaun überwinden können. An folgenden Gewässern bzw. Baufeldabschnitten ist für den Bauzeitraum ein dauerhafter Herpetenschutzzaun zu errichten.
- Deich-km 40,32 bis 41,02, am wasserseitigen Deichfuß (Gesamtlänge: ca. 700 m), zur Abgrenzung der Laichgewässer und des potenziellen Landlebensrau- mes der Amphibien sowie des potenziellen Zauneidechsenhabitats
Der Zaun ist für den gesamten Bauzeitraum zu errichten und regelmäßig zu überprüfen und instand zu setzen. Der optimale Zeitraum zur Errichtung des Zaunes ist nach Möglichkeit dann, wenn die Amphi- bien in die Laichgewässer eingewandert sind und sich dort bevorzugt aufhalten (Ende April bis Anfang Juni) Zusätzlich zum oben aufgeführten Abschnitt können weitere Zaunabschnitte notwendig wer- den. Die Errichtung zusätzlicher Zaunabschnitte ist bei Bedarf von der ökologischen Baube- gleitung zu veranlassen.
V3 - Ausschluss der Befahrung aller unbefestigten Bereiche außerhalb des Baufeldes Die überwiegend wertvollen Biotopstrukturen, die sich an das Baufeld anschließen, müssen unbeeinträchtigt bleiben.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 83
V4 - Ordnungs- und naturschutzgerechte Wiederherstellung der temporär im Bauprozess ge- nutzten Flächen Bei der Wiederherstellung ist vor allem auch die Minderungsmaßnahme M3 zu berücksichti- gen.
V5 - Ökologische Baubegleitung Aufgrund der hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit des Landschaftsraumes, der hohen Dy- namik in der Elbaue und dem damit verbundenen Vorkommen wertgebender Arten im Baube- reich, ist die Baustelle auf Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen und zum Schutz verschiedener wertgebender Arten zu kontrollieren. Für die Kontrolle wird eine ökologische Baubegleitung vorgesehen. Diese ökologische Baubegleitung sollte das gesamte Baufeld um- fassen, sich aber auf die sensiblen Bereiche konzentrieren. Die verschiedenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind von der ökologischen Baubegleitung zu kontrollieren und teilweise fachlich zu begleiten bzw. umzusetzen. Die Begehungen der ökologischen Baube- gleitung sind mindestens zweimal monatlich durchzuführen.
V6 - Suche, Fangen und Umsiedlung von Herpeten vor der Inanspruchnahme der Fläche Nach Herstellung des Herpetenschutzzaunes (vgl. Maßnahme V2) und vor der Inanspruch- nahme des Baufeldes (Abschieben des Oberbodens) im südlichen Sanierungsabschnitt (Deich-km 40,375 bis 41,05), ist dieses auf Vorkommen von Herpeten abzusuchen. Die vor- handenen Tiere sind zu fangen und in unbeeinträchtigte Lebensräume im Deichvorland um- zusiedeln.
V7 - Absuchen der zu fällenden Bäume auf potenzielle Fledermausquartiere Um direkte Beeinträchtigungen von Vertretern der Fledermausarten auszuschließen, müssen die vorhabenbedingt zu beseitigenden Bäume vor der Fällung nochmals auf eine Besiedlung durch Fledermäuse bzw. auf für Fledermäuse geeignete Quartiere untersucht werden, die sich in der Zwischenzeit entwickelt haben könnten. Eventuell gefundene Exemplare sind umzusie- deln. Nachfolgend sind die kontrollierten Höhlen und Spalten gegebenenfalls vorsorglich zu verschließen, um einer erneuten Besiedlung vor dem Fällen vorzubeugen.
M1 - Benässen und soweit möglich Säubern der Zufahrtsstraßen und -wege während Trocken- perioden zur Verringerung der Staubentwicklung
M2 - Beschränkung der Bautätigkeit auf den Tageszeitraum (maximal 07:00 bis 18:00 Uhr)
M3 - Wiederverwendung des Oberbodens des vorhandenen Deiches und der Nebenflächen Im Rahmen der Deichsanierung sind ein getrennter Abtrag und eine separate Lagerung der Vegetationsschicht der vorhandenen Deichböschungen und Nebenflächen sowie der Wieder- einbau im Rahmen der Endgestaltung/-profilierung einzuplanen. Mit dieser Maßnahme sollen die artenreichen Grünlandbestände, die derzeit auf dem Deich bzw. im Deichvor- und Deich- hinterland bestehen, überwiegend erhalten bleiben. Das Samenpotential im Boden kann zur zukünftigen Begrünung beitragen.
M4 - Fällen der Bäume und Beseitigung von Sträuchern im Zeitraum von Oktober bis Februar
M5 - Baufeldfreimachung im Zeitraum von September bis Februar Diese beiden Maßnahmen sollen verhindern, dass im Rahmen späterer Beeinträchtigungen der Gehölze und Grünländer im Baufeld brütende Vögel oder andere faunistische Arten be- einträchtigt werden.
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84 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
6.1.3 Schadenbegrenzungs-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen der FFH-Verträglichkeitsstudie
Separate Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, die über die bereits in den Kapiteln 6.1.1 und 6.1.2 formulierten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen hinausgehen, werden für das Vorhaben nicht notwendig. Die LRT- bzw. artspezifischen Maßnahmen sind auf den Seiten 43 bis 44 der FFH-Verträglichkeitsstudie (IHU 2025a) aufgeführt. Auf eine doppelte Darstel- lung wird an dieser Stelle verzichtet.
6.1.4 Konfliktmindernde Maßnahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitra- ges
Separate konfliktmindernde Maßnahmen, die über die bereits in den Kapiteln 6.1.1 und 6.1.2 definierten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen hinausgehen, werden für das Vorha- ben nicht notwendig. Die artspezifischen Maßnahmen sind auf den Seiten 48 bis 49 des ar- tenschutzrechtlichen Fachbeitrages (IHU 2025b) aufgeführt. Auf eine doppelte Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet.
6.1.5 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktio- nalität (CEF-Maßnahmen) des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages
Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnah- men i. S. v. § 44 Abs. 5 BNatSchG) werden durchgeführt, um Gefährdungen lokaler Populati- onen zu vermeiden. Aus heutiger Sicht ist für das geplante Vorhaben keine solche Maßnahme notwendig.
6.2 Unvermeidbare Beeinträchtigungen
Entsprechend dem § 6 des NatSchG LSA bzw. dem §15 des BNatSchG sind bei nicht ver- meidbaren Eingriffen und Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie des Landschaftsbil- des Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu erbringen. Es sind folgende unvermeidbare Beeinträchtigungen und Eingriffe zu kompensieren: dauerhafte bzw. bauzeitliche Beseitigung von Biotopen und damit von potenziellen Ha- bitaten unterschiedlichster Arten vollständiger bzw. teilweiser Funktionsverlust des Bodens und Verlust freier Boden- oberfläche als Lebensgrundlage für Tiere und Pflanzen in versiegelten bzw. teilversie- gelten Bereichen Verlust von Gehölzen geringfügiger Eingriff in das Landschaftsbild temporäre Vergrämung von faunistischen Arten.
6.3 Kompensationsermittlung
6.3.1 Flächenbezogene Kompensationsermittlung
Zur Ermittlung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, für den dauerhaften flächenhaften Ein- griff, wurde ein Bewertungsmodell mit integrierter Kompensationsrechnung angewendet. Ziel ist es, den geplanten Eingriff zu bewerten und eine Größenordnung für die durchzuführenden Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen zu bestimmen.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 85
Die Bewertung des Eingriffes in Natur und Landschaft erfolgte nach der Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt (Bewertungsmodell Sach- sen-Anhalt) Herausgeber:
- Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Im Rahmen des Bewertungsmodells werden die beeinträchtigten Flächen sowohl vor als auch nach dem Eingriff bewertet. Aus der Bewertung und der Flächengröße wird das Produkt gebil- det, das den Flächenwert in Punkten widerspiegelt. Die Differenz aus den beiden Werten stellt den zu kompensierenden Wert dar. Für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird ebenfalls der Wert vor als auch nach der Durchführung ermittelt. Die Differenz ergibt den möglichen Kompensationswert. Abschließend sind der zu kompensierende Wert und der Kompensati- onswert abzugleichen. Der Kompensationswert muss größer sein als der zu kompensierende Wert, um eine vollständige Eingriffskompensation zu erreichen. Als Grundlage für die flächenbezogene Kompensationsermittlung dienen die vor Ort ermittel- ten Biotoptypen.
Tabelle 19: Biotoptypen vor dem Eingriff
| Deichabschnitt | Biotoptyp (mit Code) | Fläche in m² |
|---|---|---|
| Deichanlage | ||
| südlicher Abschnitt: Deich-km 40,38 bis zum Hochufer nördlich Deich-km 41,06 | ||
| km 40,38 bis Hochufer Deichkronenweg, Böschungs- treppen, Deichrampen und Deichüberfahrten | ausgebauter Weg (VWC) | 1.884 |
| km 40,38 bis Hochufer wasser- und landseitige Deich- böschung | mesophiles Grünland (GMA) | 7.383 |
| km 40,38 wasserseitige Deichrampe | unbefestigter Weg (VWA) | 96 |
| km 40,45 bis 40,54 wasserseitige Deichböschung (Bereich der geplanten Stein- schüttung) | mesophiles Grünland (GMA) | 273 |
| km 40,65 und 40,725 wasserseitige Deichböschung (Bereich der geplanten Stein- schüttung) | mesophiles Grünland (GMA) | 160 |
| nördlich km 41,06 wasserseitige Böschung im Ho- chuferbereich | Baumreihe aus überwiegend heimischen Gehölzen (HRB) | 144 |
| nördlich km 41,06 wasserseitige Böschung im Ho- chuferbereich | Baumgruppe aus überwiegend einheimi- schen Arten (HEC) | 252 |
| nördlicher Abschnitt: Hochufer bis Deich-km 42,13 | ||
| Hochufer bis km 42,13 Deichkronenweg, Böschungs- treppen, Zufahrt zur Rotehorn- brücke, Deichrampen | ausgebauter Weg (VWC) | 2.148 |
| Hochufer bis km 41,27 km 41,29 bis 41,36 wasser- bzw. landseitige Deich- böschung | Baumgruppe aus überwiegend einheimi- schen Arten (HEC) | 1.275 |
| km 41,20 bis 42,08 wasser- bzw. landseitige Deich- böschung | mesophiles Grünland (GMA) | 7.266 |
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86 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
| Deichabschnitt | Biotoptyp (mit Code) | Fläche in m² |
|---|---|---|
| km 42,08 bis 42,13 wasser- bzw. landseitige Deich- böschung | Mischbestand Laubholz, überwiegend hei- mische Baumarten (XQX) | 498 |
| Biotope, die am wasserseitigen Deichfuß beeinträchtigt bzw. beseitigt werden | ||
| südlicher Abschnitt: Deich-km 40,38 bis zum Hochufer nördlich Deich-km 41,06 | ||
| km 40,78 wasserseitig am Deichfuß an- grenzend | mesophiles Grünland (GMA) | 22 |
| km 40,93 wasserseitig am Deichfuß an- grenzend | mesophiles Grünland (GMA) | 27 |
| nördlich km 41,06 wasserseitig im Hochuferbereich | Freizeitanlage (PSC) - Kanuverein | 150 |
| nördlich km 41,06 wasserseitig im Hochuferbereich | Baumgruppe aus überwiegend einheimi- schen Arten (HEC) | 61 |
| nördlicher Abschnitt: Hochufer bis Deich-km 42,13 | ||
| km 41,72 km 42,01 bis 42,06 wasserseitig am Deichfuß an- grenzend | ruderales mesophiles Grünland (GMF) | 363 |
| Biotope, die am landseitigen Deichfuß beeinträchtigt bzw. beseitigt werden | ||
| südlicher Abschnitt: Deich-km 40,38 bis zum Hochufer nördlich Deich-km 41,06 | ||
| km 40,38 bis 40,70 km 40,74 km 40,83 km 40,97 bis 41,06 landseitig an den Deichfuß an- grenzend bzw. landseitig im deichnahen Umfeld | befestigter Weg (VWB) | 1.141 |
| km 40,38 bis 40,39 km 40,66 bis 40,75 km 40,81 bis 40,97 landseitig im deichnahen Umfeld bzw. landseitig an den Deichfuß angrenzend | Ruderalflur (URA) | 601 |
| km 40,39 bis 40,48 km 40,70 bis 40,71 km 40,75 bis 40,91 km 40,92 bis 40,94 km 41,01 bis 41,03 landseitig im deichnahen Umfeld | Zierhecke (HHD) | 493 |
| km 40,50 bis 40,70 km 40,72 bis 41,03 nördlich km 41,06 (Hochufer) landseitig an den Deichfuß an- grenzend | mesophiles Grünland (GMA) | 1.640 |
| km 40,71 km 40,94 bis 40,95 landseitig im deichnahen Umfeld | sonstige Einzelbäume (HEX) | 40 |
| km 40,87 bis 40,97 landseitig im deichnahen Umfeld | unbefestigter Weg (VWA) | 38 |
| km 40,98 bis 41,01 km 41,03 bis 41,06 landseitig im deichnahen Umfeld | Einzelhausgebiet (BSE) | 90 |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 87
| Deichabschnitt | Biotoptyp (mit Code) | Fläche in m² |
|---|---|---|
| km 41,06 landseitig an den Deichfuß an- grenzend | ausgebauter Weg (VWC) | 28 |
| nördlicher Abschnitt: Hochufer bis Deich-km 42,13 | ||
| Hochuferbereich Zufahrt zum Deich bzw. zur Ro- tehornbrücke | ausgebauter Weg (VWC) | 183 |
| Hochuferbereich an der Zufahrt zum Deich km 41,28 landseitig im deichnahen Umfeld bzw. landseitig an den Deichfuß angrenzend | sonstige Einzelbäume (HEX) | 30 |
| Hochufer bis km 41,27 km 41,33 bis 41,36 landseitig an den Deichfuß an- grenzend | Baumgruppe aus überwiegend einheimi- schen Arten (HEC) | 677 |
| km 41,87 bis 42,07 landseitig an den Deichfuß an- grenzend | mesophiles Grünland (GMA) | 464 |
| km 41,35 bis 42,13 landseitig im deichnahen Umfeld bzw. landseitig an den Deichfuß angrenzend | ein- bis zweispurige Straße (versiegelt) (VSB) | 2.899 |
| Summe | 30.326 |
Gemäß obiger Tabelle wird insgesamt eine Fläche von 30.326 m2 durch das Vorhaben dauer- haft bzw. temporär beansprucht. Für diese Fläche erfolgt in den folgenden Tabellen die nume- rische Eingriffsbilanzierung.
Tabelle 20: Wertermittlung der betroffenen Strukturen vor dem Eingriff
| Biotop- schlüssel | Bezeichnung | Fläche in m2 | Biotopwert WP/m2 | Flächenwert | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in WP | ||||||
| Deichanlage | ||||||
| südlicher Abschnitt: Deich-km 40,38 bis zum Hochufer nördlich Deich-km 41,06 | ||||||
| VWC | ausgebauter Weg | 1.884 | 0 | 0 | ||
| GMA | mesophiles Grünland | 7.816 | 18 | 140.688 | ||
| VWA | unbefestigter Weg | 96 | 6 | 576 | ||
| HRB | Baumreihe aus überwiegend heimischen Gehölzen | 144 | 16 | 2.304 | ||
| HEC | Baumgruppe aus überwiegend einheimi- schen Arten | 252 | 20 | 5.040 | ||
| nördlicher Abschnitt: Hochufer bis Deich-km 42,13 | ||||||
| VWC | ausgebauter Weg | 2.148 | 0 | 0 | ||
| HEC | Baumgruppe aus überwiegend einheimi- schen Arten | 1.275 | 20 | 25.500 | ||
| GMA | mesophiles Grünland | 7.266 | 18 | 130.788 | ||
| XQX | Mischbestand Laubholz, überwiegend heimische Baumarten | 498 | 17 | 8.466 | ||
| Biotope, die am wasserseitigen Deichfuß beeinträchtigt bzw. beseitigt werden | ||||||
| südlicher Abschnitt: Deich-km 40,38 bis zum Hochufer nördlich Deich-km 41,06 | ||||||
| GMA | mesophiles Grünland | 49 | 18 | 882 | ||
| PSC | Freizeitanlage (Kanuverein) | 150 | 0 | 0 |
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88 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
| Biotop- schlüssel | Bezeichnung | Fläche in m2 | Biotopwert WP/m2 | Flächenwert in WP | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| HEC | Baumgruppe aus überwiegend einheimi- schen Arten | 61 | 20 | 1.220 | ||
| nördlicher Abschnitt: Hochufer bis Deich-km 42,13 | ||||||
| GMF | ruderales mesophiles Grünland | 363 | 16 | 5.808 | ||
| Biotope, die am landseitigen Deichfuß beeinträchtigt bzw. beseitigt werden | ||||||
| südlicher Abschnitt: Deich-km 40,38 bis zum Hochufer nördlich Deich-km 41,06 | ||||||
| VWB | befestigter Weg | 1.141 | 3 | 3.423 | ||
| URA | Ruderalflur | 601 | 14 | 8.414 | ||
| HHD | Zierhecke | 493 | 7 | 3.451 | ||
| GMA | mesophiles Grünland | 1.640 | 18 | 29.520 | ||
| HEX | sonstige Einzelbäume | 40 | 12 | 480 | ||
| VWA | unbefestigter Weg | 38 | 6 | 228 | ||
| BSE | Einzelhausgebiet | 90 | 0 | 0 | ||
| VWC | ausgebauter Weg | 28 | 0 | 0 | ||
| nördlicher Abschnitt: Hochufer bis Deich-km 42,13 | ||||||
| VWC | ausgebauter Weg | 183 | 0 | 0 | ||
| HEX | sonstige Einzelbäume | 30 | 12 | 360 | ||
| HEC | Baumgruppe aus überwiegend einheimi- schen Arten | 677 | 20 | 13.540 | ||
| GMA | mesophiles Grünland | 464 | 18 | 8.352 | ||
| VSB | ein- bis zweispurige Straße (versiegelt) | 2.899 | 0 | 0 | ||
| Summe | 30.326 | 389.040 |
Durch das Vorhaben werden die aufgelisteten Biotoptypen überbaut bzw. temporär oder dau- erhaft beseitigt. Nach dem Bauvorhaben werden die Flächen folgende Biotop- und Nutzungs- typen aufweisen.
Tabelle 21: Biotoptypen nach dem Eingriff
| Deichabschnitt | Biotoptyp (mit Code) | Fläche in m² |
|---|---|---|
| Deichanlage | ||
| südlicher Abschnitt: Deich-km 40,38 bis zum Hochufer nördlich Deich-km 41,06 | ||
| km 40,38 bis Hochufer Deichkronenweg, Böschungs- treppen, Deichrampen und -über- fahrten | ausgebauter Weg (VWC) | 3.998 |
| km 40,38 bis Hochufer landseitiges Bankett | Schotter (VWB) | 496 |
| km 40,38 bis Hochufer wasserseitige Böschungsschul- ter | Spundwand (VHC) | 361 |
| km 40,38 bis Hochufer wasser- und landseitige Deich- böschung | mesophiles Grünland (GMA) | 4.362 |
| km 40,45 bis 40,54 wasserseitige Deichböschung (Bereich der Steinschüttung) | mesophiles Grünland (GMA) | 273 |
| km 40,65 und 40,725 wasserseitige Deichböschung (Bereich der geplanten Stein- schüttung) | mesophiles Grünland (GMA) | 160 |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 89
| Deichabschnitt | Biotoptyp (mit Code) | Fläche in m² |
|---|---|---|
| nördlicher Abschnitt: Hochufer bis Deich-km 42,13 | ||
| Hochufer bis km 42,13 Deichkronenweg, Böschungs- treppen, Zufahrt zur Rotehorn- brücke, Deichrampen und - überfahrten | ausgebauter Weg (VWC) | 5.094 |
| Hochufer bis km 42,13 landseitiges Bankett | Schotter (VWB) | 526 |
| Hochufer bis km 42,13 wasserseitige Böschungsschul- ter | Spundwand (VHC) | 613 |
| Hochufer bis km 42,13 wasser- und landseitige Deichbö- schung | mesophiles Grünland (GMA) | 5.394 |
| Deichvorland | ||
| südlicher Abschnitt: Deich-km 40,38 bis zum Hochufer nördlich Deich-km 41,06 | ||
| km 40,78 wasserseitig am Deichfuß an- grenzend | mesophiles Grünland (GMA) | 18 |
| km 40,93 wasserseitig am Deichfuß an- grenzend | mesophiles Grünland (GMA) | 21 |
| nördlich km 41,06 wasserseitig im Hochuferbereich | Freizeitanlage (PSC) - Kanuverein | 150 |
| nördlich km 41,06 wasserseitige Böschung im Ho- chuferbereich | mesophiles Grünland (GMA) | 396 |
| nördlicher Abschnitt: Hochufer bis Deich-km 42,13 | ||
| km 41,72 km 42,01 bis 42,06 wasserseitig am Deichfuß an- grenzend | mesophiles Grünland (GMA) | 107 |
| Deichhinterland | ||
| südlicher Abschnitt: Deich-km 40,38 bis zum Hochufer nördlich Deich-km 41,06 | ||
| km 40,38 bis 40,39 landseitig am Deichfuß angren- zend | ausgebauter Weg (VWC) | 149 |
| km 40,39 bis Hochufer landseitig am Deichfuß angren- zend bzw. landseitig im deichna- hen Umfeld | befestigter Weg (VWB) | 2.154 |
| km 40,38 bis Hochuferbereich landseitig am Deichfuß angren- zend bzw. landseitig des deich- parallelen Weges | mesophiles Grünland (GMA) | 1.717 |
| km 40,98 bis 41,01 km 41,03 bis 41,06 landseitig im deichnahen Umfeld | Einzelhausgebiet (BSE) | 90 |
| km 41,06 landseitig an den Deichfuß an- grenzend | ausgebauter Weg (VWC) | 28 |
| nördlicher Abschnitt: Hochufer bis Deich-km 42,13 |
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90 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
| Deichabschnitt | Biotoptyp (mit Code) | Fläche in m² |
|---|---|---|
| Hochuferbereich Zufahrt zum Deich bzw. zur Ro- tehornbrücke | ausgebauter Weg (VWC) | 362 |
| Hochufer bis km 41,35 km 41,87 bis 42,07 landseitig an den Deichfuß an- grenzend | mesophiles Grünland (GMA) | 958 |
| km 41,35 bis 42,13 landseitig im deichnahen Umfeld bzw. landseitig an den Deichfuß angrenzend | ein- bis zweispurige Straße (versiegelt) (VSB) | 2.899 |
| Summe | 30.326 |
Für die im Rahmen der Sanierung des Deichabschnitts beanspruchte Fläche erfolgt in der folgenden Tabelle die numerische Wertermittlung nach dem Eingriff. In den beiden Bereichen der wasserseitigen Steinschüttungen im südlichen Abschnitt wird der Oberboden wieder auf- getragen und angesät, sodass sich perspektivisch mesophiles Grünland in diesem Bereich entwickeln kann. Aufgrund der unterliegenden Steinschüttungen wird den Steinschüttungsflä- chen allerdings nur ein Planwert von 8 Wertpunkten/m2 zugewiesen.
Tabelle 22: Wertermittlung der betroffenen Strukturen nach dem Eingriff
| Biotop- schlüssel | Bezeichnung | Fläche in m2 | Planwert WP/m2 | Flächenwert | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in WP | ||||||
| Deichanlage | ||||||
| südlicher Abschnitt: Deich-km 40,38 bis zum Hochufer nördlich Deich-km 41,06 | ||||||
| VWC | ausgebauter Weg | 3.998 | 0 | 0 | ||
| VWB | Schotter | 496 | 3 | 1.488 | ||
| VHC | Spundwand | 361 | 0 | 0 | ||
| GMA | mesophiles Grünland | 4.362 | 16 | 69.792 | ||
| GMA | mesophiles Grünland - Steinschüttung | 433 | 8 | 3.464 | ||
| nördlicher Abschnitt: Hochufer bis Deich-km 42,13 | ||||||
| VWC | ausgebauter Weg | 5.094 | 0 | 0 | ||
| VWB | Schotter | 526 | 3 | 1.578 | ||
| VHC | Spundwand | 613 | 0 | 0 | ||
| GMA | mesophiles Grünland | 5.394 | 16 | 86.304 | ||
| Deichvorland | ||||||
| südlicher Abschnitt: Deich-km 40,38 bis zum Hochufer nördlich Deich-km 41,06 | ||||||
| GMA | mesophiles Grünland | 435 | 16 | 6.960 | ||
| PSC | Freizeitanlage (Kanuverein) | 150 | 0 | 0 | ||
| nördlicher Abschnitt: Hochufer bis Deich-km 42,13 | ||||||
| GMA | mesophiles Grünland | 107 | 16 | 1.712 | ||
| Deichhinterland | ||||||
| südlicher Abschnitt: Deich-km 40,38 bis zum Hochufer nördlich Deich-km 41,06 | ||||||
| VWC | ausgebauter Weg | 177 | 0 | 0 | ||
| VWB | befestigter Weg | 2.154 | 3 | 6.462 | ||
| GMA | mesophiles Grünland | 1.717 | 16 | 27.472 | ||
| BSE | Einzelhausgebiet | 90 | 0 | 0 | ||
| nördlicher Abschnitt: Hochufer bis Deich-km 42,13 | ||||||
| VWC | ausgebauter Weg | 362 | 0 | 0 | ||
| GMA | mesophiles Grünland | 958 | 16 | 15.328 |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 91
| Biotop- | Bezeichnung | Bezeichnung | Fläche in m2 | Planwert WP/m2 | Flächenwert | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| schlüssel | in WP | ||||||
| VSB | ein- bis zweispurige Straße (versiegelt) | 2.899 | 0 | 0 | |||
| Summe | 30.326 | 220.560 | |||||
| Summe aus Tabelle 20 | 30.326 | 389.040 | |||||
| Differenz aus Tabelle 20 - Tabelle 22 | 0 | 168.480 |
Aus den Summen der Tabelle 20 und Tabelle 22 ergibt sich die zu kompensierende Wertdif- ferenz in Höhe von 168.480 Ökopunkten.
Zur Kompensation des flächenhaften Eingriffs des Vorhabens beabsichtigt der Vorhabensträ- ger, die notwendigen Ökopunkte zur Kompensation über ein Ökopoolprojekt bereitzustellen.
Ökopoolprojekt
Wie bereits ausgesagt beabsichtigt der Vorhabenträger, die notwendigen Ökopunkte zur Kom- pensation über ein Ökopoolprojekt bereitzustellen. Dabei handelt es sich um das Ökopoolpro- jekt „Aufwertung und Innutzungnahme eines verbrachten Grünlandkomplexes durch extensive Beweidung mit Robustrindern in der Gemarkung Hadmersleben“ der Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt.
In diesem Projekt steht laut Aussage der Stiftung eine Aufwertungsflächen von ca. 2,9 ha mit ca. 182.000 BWP zur Verfügung. Inhaltlich handelt es sich um die Entwicklung von artenreichen Grünlandbeständen der fri- schen Standorte (vgl. Anlage 5). Auf die Darstellung der Ökokonto-Maßnahme innerhalb eines Maßnahmeblattes wird verzichtet.
6.3.2 Gehölzbezogene Kompensationsermittlung
Im Rahmen des Vorhabens besteht die Notwendigkeit der Fällung von 52 Bäumen. Die Bäume befinden sich innerhalb der vorgesehenen Aufstandsfläche des neuen Deiches und müssen als bauvorbereitende Maßnahme entfernt werden. Im Rahmen der Bauvorbereitung wurde daher bereits ein separater Antrag auf Baumfällung durch den Vorhabensträger mit Datum vom 09.10.2025 gestellt. Im Rahmen des Antrages wurden alle Bäume gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Magdeburg bewertet und entspre- chende notwendige Kompensationspflanzungen ermittelt. Die Ausführungen des Antrages werden hier nicht wiederholt.
Im Ergebnis der Bewertung besteht die Notwendigkeit der kompensierenden Pflanzung von 79 Hochstämmen. Als Standort für die Ersatzpflanzung kommt das Flurstück 13 in der Flur 728 der Gemarkung Magdeburg in Betracht. So sollen im Abflussschatten vorhandene Baum- gruppen/Auewälder vergrößert und der östliche Rand (am bestehenden Waldrand) bepflanzt werden. Die vorgschlagene Lage der Ersatzpflanzung wird in der Anlage 4 als Ersatzmaß- nahme E1 dargestellt.
6.3.3 Landschaftsraumbezogene Kompensationsermittlung
Die Ökokontomaßnahme stellt zwar bezogen auf die Eingriffsart, die vor allem die temporäre Beseitigung der Grünlandstrukturen der Deichböschungen und zusätzliche Versiegelungen beinhaltet, eine adäquate Kompensation dar, nicht jedoch auf den Eingriffsort. Der betroffene Landschaftsraum der Magdeburger Elbaue wird durch das Ökokonto nicht bevorteilt.
Daher wird als weitere Ersatzmaßnahme eine Aufwertungsmaßnahme innerhalb des betroffe- nen Landschaftsraumes vorgeschlagen. Sie beinhaltet die Pflege und Wiederherstellung des
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92 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
ursprünglichen Profils eines Flutrinnenabschnittes auf dem Flurstück 13 in der Flur 728 der Stadt Magdeburg innerhalb der aktiven Elbaue dar. Dabei wird auch dem Fakt Rechnung ge- tragen, dass die Deichsanierung am Rand einer Flutrinne erfolgt. Der dauerhafte Erhalt des Flutrinnenabschnitts durch die geplante Pflege bedingt einen Eingriff in das gemäß § 30 BNatSchG geschützte Biotop. Der Eingriff beinhaltet eine Pflege und sichert den Erhalt des Biotops. Sollte dennoch eine separate Befreiung von den Eingriffsverboten erforderlich sein, wird diese mit der hiermit vorgelegten Unterlage beantragt. Der wiederherzustellende Bereich der Flutrinne weist eine Größe von ca. 3.000 m2 auf. Die im Rahmen der Wiederherstellung des ehemaligen Profils anfallenden Erdstoffe sollen seitlich der Flutrinne wallartig dauerhaft abgelagert werden.
Die Aufwertungsmaßnahme wird als Ersatzmaßnahme E2 der HWSB aufgenommen und ebenfalls in der Anlage 4 dargestellt.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 93
7 Maßnahmenblätter
In den folgenden Maßnahmenblättern sind die einzelnen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie zur Kompensation zusammenfassend aufgeführt. Dabei werden alle Vermei- dungs-, Minderungs- und Ersatzmaßnahmen berücksichtigt.
| Maßnahmenblatt | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung des Vorhabens: HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 | Maßnahmennummer: | V1 | ||
| Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser- wirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg | Maßnahmetyp: V Vermeidungsmaßnahme M Minderungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme SB Schadenbegrenzungsmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex: CEF CEF-Maßnahme FCS FCS-Maßnahme KO Kohärenzmaßnahme AFB Kompensationsmaßnahme des AFB | |||
| Lage der Maßnahme: verschiedene Biotope, die an das Baufeld bzw. an die Eingriffsbereiche grenzen | ||||
| Maßnahmebezeichnung: Markieren von sensiblen Biotopen (Ausschlussflächen) | ||||
| Konfliktbeschreibung: Das geplante Vorhaben verursacht bau- bzw. anlagebedingte Beeinträchtigungen durch Biotop- und Lebensraumverluste von allgemeiner Bedeutung. Hierzu zählen unter anderem die Rodung von Ge- hölzen sowie die Inanspruchnahme von artenreichem Grünland. Um eine übermäßige, zusätzliche Beeinträchtigung zu vermeiden, sind alle sensiblen Biotope und Gehölze, die in unmittelbarer Nähe der vorhabenbedingten Eingriffe liegen, vor Beeinträchtigungen zu sichern. Eine Befahrung, Beschä- digung der angrenzenden Biotope ist zu vermeiden. | ||||
| Maßnahmenbeschreibung / Zielsetzung: Sensible Biotope und Gehölze in unmittelbarer Nähe der Eingriffe sollen zur besseren Kenntlichkeit durch eine sichtbare Absperrung markiert werden. Dies hat insbesondere den Schutz von nicht durch Baumaßnahmen betroffenen Strukturen zur Folge. Solche Habitate sind als Rückzugsbiotope für die Wiederbesiedlung des Baufeldes von besonderer Bedeutung. Für folgende Lebensräume ist ein Aus- schluss von Beeinträchtigungen (keine Befahrung, Inanspruchnahme, Überdeckung etc.) zu gewähr- leisten: - Schilf-Landröhricht (NLA), wasserseitig zwischen Deich-km 40,40 und 40,60, teilweise an den wasserseitigen Deichfuß angrenzend - Auenkolk (STE), wasserseitig zwischen Deich-km 40,45 bis 40,53, teilweise im Abstand von wenigen Metern zum wasserseitigen Deichfuß - Weichholzauenwaldrest (WWA / LRT 91E0*), wasserseitig zwischen Deich-km 40,51 und 40,76, teilweise an den wasserseitigen Deichfuß angrenzend - natürlicher eutropher See (SEF / LRT 3150), wasserseitig zwischen Deich-km 40,60 bis 40,97, teilweise im Abstand von wenigen Metern zum wasserseitigen Deichfuß - Auenkolk (STE), wasserseitig zwischen Deich-km 40,65 bis 40,71, teilweise im Abstand von wenigen Metern zum wasserseitigen Deichfuß - Weichholzauenwaldrest (WWA / LRT 91E0*), wasserseitig zwischen Deich-km 40,79 und 40,97, teilweise im Abstand von wenigen Metern zum wasserseitigen Deichfuß - Rohrglanzgras-Landröhricht (NLB), wasserseitig zwischen Deich-km 40,83 bis 40,97, teilweise im Abstand von wenigen Metern zum wasserseitigen Deichfuß - feuchte Hochstaudenflur (NUC / LRT 6430), wasserseitig zwischen Deich-km 40,97 und 41,02, unmittelbar an den wasserseitigen Deichfuß angrenzend |
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94 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
- Weichholzauenwaldrest (WWA / LRT 91E0*), wasserseitig zwischen Deich-km 41,02 und 41,03, teilweise an den wasserseitigen Deichfuß angrenzend
- feuchte Hochstaudenflur (NUC / LRT 6430), wasserseitig zwischen Deich-km 41,20 und 41,42, unmittelbar an den wasserseitigen Deichfuß angrenzend
- Weichholzauenwaldrest (WWA / LRT 91E0*), wasserseitig zwischen Deich-km 41,22 und 42,20, teilweise im Abstand von wenigen Metern zum wasserseitigen Deichfuß
Ziel der Maßnahme ist der Erhalt und der Schutz der aufgeführten, angrenzenden Biotope.
Funktionskontrolle Die Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung.
Risikomanagement Nicht erforderlich
Hinweise für die (rechtliche) Sicherung der Maßnahme / Unterhaltungspflege: Eine Sicherung der Maßnahme ist nicht notwendig. Sie ist im Rahmen der Ausführungsplanung zu berücksichtigen.
Zeitliche Zuordnung / Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Bauarbeiten im Zuge der Bauarbeiten mit Beginn der Bauarbeiten nach Abschluss der Bauarbeiten
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 95
| Maßnahmenblatt | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung des Vorhabens: HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 | Maßnahmennummer: | V2 | ||
| Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser- wirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg | Maßnahmetyp: V Vermeidungsmaßnahme M Minderungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme SB Schadenbegrenzungsmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex: CEF CEF-Maßnahme FCS FCS-Maßnahme KO Kohärenzmaßnahme AFB Kompensationsmaßnahme des AFB | |||
| Lage der Maßnahme: wasserseitiger Deichfuß des südlichen Sanierungs- abschnittes | ||||
| Maßnahmebezeichnung: Errichtung eines Herpetenschutzzaunes während der Bauzeit | ||||
| Konfliktbeschreibung: Das geplante Vorhaben verursacht bau- bzw. anlagebedingte Beeinträchtigungen durch Biotop- und Lebensraumverluste von allgemeiner Bedeutung. Unmittelbar angrenzend zum Baufeld bzw. angren- zend zu den Eingriffsbereichen existieren geeignete Laichhabitate und Landlebensräume für Amphi- bien bzw. geeignete Habitate für die Zauneidechse und andere Reptilien. Im Rahmen der Baumaßnahmen und Transporte sind Individuenverluste für ins Baufeld einwandernde Amphibien bzw. Reptilien möglich, womit je nach betroffener Art der Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wäre. Um ein Einwandern von Amphibien und Reptilien ins Baufeld zu verhindern, soll im Durchführungszeitraum ein Herpetenschutzzaun aufgestellt und fachkundig betreut werden. | ||||
| Maßnahmenbeschreibung / Zielsetzung: An Baufeldabschnitten mit geeigneten Habitaten für Amphibien bzw. Reptilien soll ein Herpeten- schutzzaun während der Bauzeit aufgestellt und von fachkundiger Seite betreut werden. Der Schutzzaun sollen verhindern, dass Vertreter potenziell vorhandener Amphibien- bzw. Reptilien- arten in den Baubereich einwandern. Dementsprechend muss der Zaun an den verschiedenen Ge- wässerabschnitten während des Bauzeitraumes errichtet werden. Hierbei ist ein Folienzaun zu verwenden, um zu verhindern, dass Zauneidechsen den Zaun überwinden können. An folgenden Gewässern bzw. Baufeldabschnitten ist für den Bauzeitraum ein dauerhafter Herpeten- schutzzaun zu errichten. - Deich-km 40,32 bis 41,02, am wasserseitigen Deichfuß (Gesamtlänge: ca. 700 m), zur Abgrenzung der Laichgewässer und des potenziellen Landlebensraumes der Amphibien sowie des potenziellen Zauneidechsenhabitats Der Zaun ist für den gesamten Bauzeitraum zu errichten und regelmäßig zu überprüfen und instand zu setzen. Der optimale Zeitraum zur Errichtung des Zaunes ist nach Möglichkeit dann, wenn die Amphibien in die Laichgewässer eingewandert sind und sich dort bevorzugt aufhalten (Ende April bis Anfang Juni) Zusätzlich zum oben aufgeführten Abschnitt können weitere Zaunabschnitte notwendig werden. Die Errichtung zusätzlicher Zaunabschnitte ist bei Bedarf von der ökologischen Baubegleitung zu veran- lassen. | ||||
| Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung von Individuenverlusten für diffus ins Baufeld bzw. in die Eingriffsbereiche einwandernde Amphibien sowie Reptilien und damit auch der Ausschluss der Ver- botstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG. Funktionskontrolle Die Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. |
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96 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
Risikomanagement Nicht erforderlich
Hinweise für die (rechtliche) Sicherung der Maßnahme / Unterhaltungspflege: Eine Sicherung der Maßnahme ist nicht notwendig. Die Ausschreibung des Schutzzaunes muss im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.
Zeitliche Zuordnung / Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Bauarbeiten im Zuge der Bauarbeiten mit Beginn der Bauarbeiten nach Abschluss der Bauarbeiten
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 97
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung des Vorhabens: HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 | Maßnahmennummer: | V3 | ||||
| Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser- wirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg | Maßnahmetyp: V Vermeidungsmaßnahme M Minderungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme SB Schadenbegrenzungsmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex: CEF CEF-Maßnahme FCS FCS-Maßnahme KO Kohärenzmaßnahme AFB Kompensationsmaßnahme des AFB | |||||
| Lage der Maßnahme: alle Bereiche, die ans Baufeld grenzen | ||||||
| Maßnahmebezeichnung: Ausschluss der Befahrung aller unbefestigten Bereiche außerhalb des | ||||||
| Baufeldes | ||||||
| Konfliktbeschreibung: Das geplante Vorhaben verursacht bau- bzw. anlagebedingte Beeinträchtigungen durch Biotop- und Lebensraumverluste von allgemeiner Bedeutung. Um eine übermäßige, zusätzliche Beeinträchtigung zu vermeiden, sind alle unbefestigten Bereiche, die außerhalb des Baufeldes liegen, vor Beeinträch- tigungen zu sichern. Eine Befahrung, Beschädigung etc. von angrenzenden Biotopen ist zu vermei- den. | ||||||
| Maßnahmenbeschreibung / Zielsetzung: Grundsätzliche Vermeidung baubedingter Befahrungen der Gewässer-, Röhricht-, Grünland-, Ge- hölz- bzw. sonstiger unbefestigter Biotopflächen außerhalb des Baufeldes sowie keine Materiallage- rungen und Maschinenabstellungen außerhalb des Baufeldes. | ||||||
| Ziel der Maßnahme ist der Erhalt der angrenzenden Biotope sowie die Sicherung aller außerhalb des Baufeldes befindlichen Strukturen, insbesondere aller Gewässer-, Röhricht-, Grünland- und Ge- hölzflächen. Funktionskontrolle Die Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. Risikomanagement Nicht erforderlich | ||||||
| Hinweise für die (rechtliche) Sicherung der Maßnahme / Unterhaltungspflege: Eine Sicherung der Maßnahme ist nicht notwendig. Sie ist im Rahmen der Ausführungsplanung zu berücksichtigen. | ||||||
| Zeitliche Zuordnung / Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Bauarbeiten im Zuge der Bauarbeiten mit Beginn der Bauarbeiten nach Abschluss der Bauarbeiten |
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98 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung des Vorhabens: HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 | Maßnahmennummer: | V4 | ||||
| Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser- wirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg | Maßnahmetyp: V Vermeidungsmaßnahme M Minderungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme SB Schadenbegrenzungsmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex: CEF CEF-Maßnahme FCS FCS-Maßnahme KO Kohärenzmaßnahme AFB Kompensationsmaßnahme des AFB | |||||
| Lage der Maßnahme: alle während der Baumaßnahme genutzten Flächen | ||||||
| Maßnahmebezeichnung: Ordnungs- und naturschutzgerechte Wiederherstellung der temporär im | ||||||
| Bauprozess genutzten Flächen | ||||||
| Konfliktbeschreibung: Der Eingriff in die nicht zu überbauenden Teilflächen des Baufeldes (Deichböschungen + Nebenflä- chen) sowie in ggf. erforderliche Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) erfolgt lediglich tempo- rär. Eine dauerhafte Schädigung des Bodens kann jedoch aus einer unsachgemäßen Beanspruchung der Flächen resultieren. | ||||||
| Maßnahmenbeschreibung / Zielsetzung: Lediglich baubedingt beanspruchte Teilbereiche des Baufeldes (Deichböschungen + Nebenflächen) sowie ggf. erforderliche BE-/Lagerflächen sind vor Inanspruchnahme vorzubereiten, d. h. der Mutter- boden ist abzuschieben und seitlich zu lagern (kann gleichzeitig als Schutz und Abgrenzung dienen). Im Bereich der Lagerung von Steinen oder Schotter ist ein Geotextil als Unterlage zu verwenden. Nach Abschluss der Arbeiten ist der seitlich gelagerte Mutterboden wieder anzudecken. Der Unter- grund ist vor Wiederandeckung des Mutterbodens ggf. aufzulockern. | ||||||
| Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der temporär in Anspruch genommenen Flächen. Funktionskontrolle Die Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. Risikomanagement Nicht erforderlich | ||||||
| Hinweise für die (rechtliche) Sicherung der Maßnahme / Unterhaltungspflege: Eine Sicherung der Maßnahme ist nicht notwendig. Sie ist im Rahmen der Ausführungsplanung zu berücksichtigen. | ||||||
| Zeitliche Zuordnung / Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Bauarbeiten im Zuge der Bauarbeiten mit Beginn der Bauarbeiten nach Abschluss der Bauarbeiten |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 99
| Maßnahmenblatt | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung des Vorhabens: HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 | Maßnahmennummer: | V5 | ||
| Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser- wirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg | Maßnahmetyp: V Vermeidungsmaßnahme M Minderungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme SB Schadenbegrenzungsmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex: CEF CEF-Maßnahme FCS FCS-Maßnahme KO Kohärenzmaßnahme AFB Kompensationsmaßnahme des AFB | |||
| Lage der Maßnahme: gesamtes Baustellenbereich und angrenzende Flä- chen | ||||
| Maßnahmebezeichnung: Ökologische Baubegleitung | ||||
| Konfliktbeschreibung: Das geplante Vorhaben verursacht bau- bzw. anlagebedingte Beeinträchtigungen durch Biotop- und Lebensraumverluste von allgemeiner Bedeutung. Um eine übermäßige, zusätzliche Beeinträchtigung des Naturraumes sowie der betroffenen Schutzgüter zu vermeiden, sind alle sensiblen Bereiche im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung zu überwachen. | ||||
| Maßnahmenbeschreibung / Zielsetzung: Aufgrund der hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit des Landschaftsraumes, der hohen Dynamik in der Elbaue und dem damit verbundenen Vorkommen wertgebender Arten im Baubereich, ist die Baustelle auf Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen und zum Schutz verschiedener wertgebender Arten zu kontrollieren. Für die Kontrolle wird eine ökologische Baubegleitung vorgesehen. Diese öko- logische Baubegleitung sollte das gesamte Baufeld umfassen, sich aber auf die sensiblen Bereiche konzentrieren. Die verschiedenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind von der ökologi- schen Baubegleitung zu kontrollieren und teilweise fachlich zu begleiten bzw. umzusetzen. Die Be- gehungen der ökologischen Baubegleitung sind mindestens zweimal monatlich durchzuführen. | ||||
| Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung von zusätzlichen Eingriffen in wertgebende Biotope und Le- bensräume sowie die Sicherstellung der verschiedenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und die damit verbundene Minderung der Auswirkungen des Bauvorhabens. Funktionskontrolle Nicht erforderlich Risikomanagement Nicht erforderlich | ||||
| Hinweise für die (rechtliche) Sicherung der Maßnahme / Unterhaltungspflege: Die ökologische Baubegleitung ist separat an ein Fachbüro zu vergeben. | ||||
| Zeitliche Zuordnung / Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Bauarbeiten im Zuge der Bauarbeiten mit Beginn der Bauarbeiten nach Abschluss der Bauarbeiten |
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100 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung des Vorhabens: HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 | Maßnahmennummer: | V6 | ||||
| Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser- wirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg | Maßnahmetyp: V Vermeidungsmaßnahme M Minderungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme SB Schadenbegrenzungsmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex: CEF CEF-Maßnahme FCS FCS-Maßnahme KO Kohärenzmaßnahme AFB Kompensationsmaßnahme des AFB | |||||
| Lage der Maßnahme: Baufeld des südlichen Sanierungsabschnittes (Deich-km 40,375 bis 41,05) | ||||||
| Maßnahmebezeichnung: Suche, Fangen und Umsiedlung von Herpeten vor der Inanspruchnahme | ||||||
| der Fläche | ||||||
| Konfliktbeschreibung: Das geplante Vorhaben verursacht bau- bzw. anlagebedingte Beeinträchtigungen durch Biotop- und Lebensraumverluste von allgemeiner Bedeutung. Unmittelbar wasserseitig angrenzend zum Baufeld bzw. angrenzend zu den Eingriffsbereichen existieren geeignete Laichhabitate und Landlebens- räume für Amphibien sowie Habitate für die Zauneidechse und andere Reptilien. Geeignete (Land-) Lebensräume für die Herpeten finden sich zudem auch innerhalb des Baufeldes bzw. innerhalb der Eingriffsbereiche. Durch die bau- bzw. anlagebedingte Inanspruchnahme von potenziellen (Land-) Lebensräumen der Herpeten sind Individuenverluste für die Artengruppe innerhalb des Baufeldes möglich, womit je nach Art der Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wäre. Es muss daher vor Beginn der Baumaßnahmen sichergestellt werden, dass sich keine Herpeten innerhalb der Eingriffsbereiche aufhalten. | ||||||
| Maßnahmenbeschreibung / Zielsetzung: Nach Herstellung des Herpetenschutzzaunes (vgl. Maßnahme V2) und vor der Inanspruchnahme des Baufeldes (Abschieben des Oberbodens) im südlichen Sanierungsabschnitt (Deich-km 40,375 bis 41,05), ist dieses auf Vorkommen von Herpeten abzusuchen. Die vorhandenen Tiere sind zu fangen und in unbeeinträchtigte Lebensräume im Deichvorland umzusiedeln. | ||||||
| Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung von Individuenverlusten für innerhalb der Eingriffsbereiche vorhandene Herpeten und damit auch der Ausschluss der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG. Funktionskontrolle Die Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. Risikomanagement Nicht erforderlich | ||||||
| Hinweise für die (rechtliche) Sicherung der Maßnahme / Unterhaltungspflege: Das Suchen, Fangen und Umsiedeln der Herpeten muss von einem Fachbüro durchgeführt werden. | ||||||
| Zeitliche Zuordnung / Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Bauarbeiten im Zuge der Bauarbeiten mit Beginn der Bauarbeiten nach Abschluss der Bauarbeiten |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 101
| Maßnahmenblatt | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung des Vorhabens: HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 | Maßnahmennummer: | V7 | ||
| Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser- wirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg | Maßnahmetyp: V Vermeidungsmaßnahme M Minderungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme SB Schadenbegrenzungsmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex: CEF CEF-Maßnahme FCS FCS-Maßnahme KO Kohärenzmaßnahme AFB Kompensationsmaßnahme des AFB | |||
| Lage der Maßnahme: vorhabenbedingt zu beseitigende Bäume | ||||
| Maßnahmebezeichnung: Absuchen der zu fällenden Bäume auf potenzielle Fledermausquartiere | ||||
| Konfliktbeschreibung: Das geplante Vorhaben verursacht bau- bzw. anlagebedingte Beeinträchtigungen durch Biotop- und Lebensraumverluste von allgemeiner Bedeutung. Im Rahmen des Vorhabens sind Gehölzfällungen auf dem Deich sowie im Deichhinterland erforderlich. Vier der gemäß der faunistischen Erfassungen aus dem Jahr 2019 bekannten potenziellen Fledermausquartierbäume (vgl. IHU 2019; Anlage 1.3) sollen anlagebedingt beseitigt werden. Bei den weiteren innerhalb des Baufeldes zu beseitigenden Bäumen können sich in der Zwischenzeit zudem ebenfalls potenziell für Fledermäuse geeignete Quartiere entwickelt haben. Im Zuge der Fällungen der bekannten bzw. weiterer ggf. vorhandener Quartierbäume kann es potenziell zu Individuenverlusten für Fledermausarten kommen, womit auch der Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wäre. Es muss daher vor Beginn der Fäll- maßnahmen sichergestellt werden, dass sich keine Fledermäuse innerhalb der zu fällenden Bäume aufhalten. | ||||
| Maßnahmenbeschreibung / Zielsetzung: Um direkte Beeinträchtigungen von Vertretern der Fledermausarten auszuschließen, müssen die vor- habenbedingt zu beseitigenden Bäume vor der Fällung nochmals auf eine Besiedlung durch Fleder- mäuse bzw. auf für Fledermäuse geeignete Quartiere untersucht werden, die sich in der Zwischenzeit entwickelt haben könnten. Eventuell gefundene Exemplare sind umzusiedeln. Nachfolgend sind die kontrollierten Höhlen und Spalten gegebenenfalls vorsorglich zu verschließen, um einer erneuten Besiedlung vor dem Fällen vorzubeugen. | ||||
| Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung von Individuenverlusten für innerhalb der zu beseitigenden Bäume vorhandene Fledermäuse und damit auch der Ausschluss der Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG. Funktionskontrolle Die Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. Risikomanagement Nicht erforderlich | ||||
| Hinweise für die (rechtliche) Sicherung der Maßnahme / Unterhaltungspflege: Das Suchen und Umsiedeln der Fledermäuse muss von einem Fachbüro durchgeführt werden. |
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102 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
Zeitliche Zuordnung / Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Bauarbeiten im Zuge der Bauarbeiten mit Beginn der Bauarbeiten nach Abschluss der Bauarbeiten
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 103
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung des Vorhabens: HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 | Maßnahmennummer: | M1 | ||||
| Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser- wirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg | Maßnahmetyp: V Vermeidungsmaßnahme M Minderungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme SB Schadenbegrenzungsmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex: CEF CEF-Maßnahme FCS FCS-Maßnahme KO Kohärenzmaßnahme AFB Kompensationsmaßnahme des AFB | |||||
| Lage der Maßnahme: Transportwege innerhalb des Baufeldes und an- grenzende Zuwegungen | ||||||
| Maßnahmebezeichnung: Benässen und Säubern aller Transportwege im Baufeld sowie der Zu- | ||||||
| fahrtsstraßen und -wege im Umfeld | ||||||
| Konfliktbeschreibung: Durch den Transportverkehr wird es besonders während länger anhaltender Trockenperioden auf den Transportwegen innerhalb des Baufeldes, aber auch auf den befestigten Zuwegungen im Umfeld zu Staubentwicklungen kommen. | ||||||
| Maßnahmenbeschreibung / Zielsetzung: Zur Verringerung der Staubentwicklung sind die Transport- und Zufahrtswege des Planungsraumes in Trockenperioden mittels eines Wasserwagens regelmäßig zu benässen bzw. zu befeuchten. In Abhängigkeit vom Transportaufkommen ist dieser Vorgang bei Bedarf täglich mehrfach zu wiederho- len. Ausgefahrene Spurrillen sind zu beseitigen. Bei starker Verschmutzung der Zufahrtstraßen und -wege durch den Bauverkehr, sind diese ggf. zu säubern. | ||||||
| Ziel der Maßnahme ist es, erhebliche Staubentwicklungen innerhalb des Baufeldes sowie in dessen Umfeld zu vermeiden. Funktionskontrolle Die Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. Risikomanagement Nicht erforderlich | ||||||
| Hinweise für die (rechtliche) Sicherung der Maßnahme / Unterhaltungspflege: Eine Sicherung der Maßnahme ist nicht notwendig. Sie ist im Rahmen der Ausführungsplanung zu berücksichtigen. | ||||||
| Zeitliche Zuordnung / Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Bauarbeiten im Zuge der Bauarbeiten mit Beginn der Bauarbeiten nach Abschluss der Bauarbeiten |
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104 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung des Vorhabens: HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 | Maßnahmennummer: | M2 | ||||
| Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser- wirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg | Maßnahmetyp: V Vermeidungsmaßnahme M Minderungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme SB Schadenbegrenzungsmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex: CEF CEF-Maßnahme FCS FCS-Maßnahme KO Kohärenzmaßnahme AFB Kompensationsmaßnahme des AFB | |||||
| Lage der Maßnahme: gesamtes Baufeld | ||||||
| Maßnahmebezeichnung: Beschränkung der Bautätigkeit auf den Tageszeitraum (maximal 07:00 | ||||||
| bis 18:00 Uhr) | ||||||
| Konfliktbeschreibung: Im Rahmen der Bauarbeiten sowie des Transportverkehrs sind Vergrämungen und Verschreckungen von faunistischen Arten aufgrund von Lärm und visueller Unruhe zu erwarten. Dabei kann es zu Kon- flikten mit dem Artenschutz kommen. | ||||||
| Maßnahmenbeschreibung / Zielsetzung: Die Bautätigkeit soll auf den Tageszeitraum (max. 07:00 bis 18:00 Uhr) beschränkt werden, sodass Arbeiten in der Dämmerung und Nacht ausgeschlossen werden. | ||||||
| Ziel der Maßnahme ist es die faunistischen Arten des Planungsraumes vor erheblichen Beeinträch- tigungen zu schützen. Funktionskontrolle Die Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. Risikomanagement Nicht erforderlich | ||||||
| Hinweise für die (rechtliche) Sicherung der Maßnahme / Unterhaltungspflege: Eine Sicherung der Maßnahme ist nicht notwendig. Sie ist im Rahmen der Ausführungsplanung zu berücksichtigen. | ||||||
| Zeitliche Zuordnung / Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Bauarbeiten im Zuge der Bauarbeiten mit Beginn der Bauarbeiten nach Abschluss der Bauarbeiten |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 105
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung des Vorhabens: HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 | Maßnahmennummer: | M3 | ||||
| Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser- wirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg | Maßnahmetyp: V Vermeidungsmaßnahme M Minderungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme SB Schadenbegrenzungsmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex: CEF CEF-Maßnahme FCS FCS-Maßnahme KO Kohärenzmaßnahme AFB Kompensationsmaßnahme des AFB | |||||
| Lage der Maßnahme: temporär im Bauprozess genutzte Flächen | ||||||
| Maßnahmebezeichnung: Wiederverwendung des Oberbodens des vorhandenen Deiches und der | ||||||
| Nebenflächen | ||||||
| Konfliktbeschreibung: Das geplante Vorhaben verursacht baubedingte Beeinträchtigungen durch Biotop- und Lebensraum- verluste von allgemeiner Bedeutung. Im Rahmen der baubedingten Nutzung besteht die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope. | ||||||
| Maßnahmenbeschreibung / Zielsetzung: Im Rahmen der Deichsanierung sind ein getrennter Abtrag und eine separate Lagerung der Vegeta- tionsschicht der vorhandenen Deichböschungen und Nebenflächen sowie der Wiedereinbau im Rah- men der Endgestaltung/-profilierung einzuplanen. Mit dieser Maßnahme sollen die artenreichen Grünlandbestände, die derzeit auf dem Deich bzw. im Deichvor- und Deichhinterland bestehen, über- wiegend erhalten bleiben. Das Samenpotential im Boden kann zur zukünftigen Begrünung beitragen. | ||||||
| Ziel der Maßnahme ist der Erhalt der Biotope im Bereich der lediglich temporär im Bauprozess be- anspruchten Flächen. Funktionskontrolle Die Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. Risikomanagement Nicht erforderlich | ||||||
| Hinweise für die (rechtliche) Sicherung der Maßnahme / Unterhaltungspflege: Eine Sicherung der Maßnahme ist nicht notwendig. Sie ist im Rahmen der Ausführungsplanung zu berücksichtigen. | ||||||
| Zeitliche Zuordnung / Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Bauarbeiten im Zuge der Bauarbeiten mit Beginn der Bauarbeiten nach Abschluss der Bauarbeiten |
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106 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
| Maßnahmenblatt | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung des Vorhabens: HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 | Maßnahmennummer: | M4 | ||
| Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser- wirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg | Maßnahmetyp: V Vermeidungsmaßnahme M Minderungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme SB Schadenbegrenzungsmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex: CEF CEF-Maßnahme FCS FCS-Maßnahme KO Kohärenzmaßnahme AFB Kompensationsmaßnahme des AFB | |||
| Lage der Maßnahme: vorhabenbedingt zu beseitigende Gehölzbereiche | ||||
| Maßnahmebezeichnung: Beseitigung von Gehölzen im Zeitraum von Oktober bis Februar | ||||
| Konfliktbeschreibung: Das geplante Vorhaben verursacht bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen durch Biotop- und Lebensraumverluste von allgemeiner Bedeutung. Vor Beginn der Bauarbeiten sind Gehölzbereiche auf dem Deich sowie im Deichhinterland zu beseitigen. Alle zu beseitigenden Bäume und Sträucher sind potenzielle Lebensräume für zahlreiche faunistische Arten. Um die Beeinträchtigung dieser Ar- ten im Rahmen des Lebensraumverlustes so gering wie möglich zu gestalten, sollen die Gehölze im Zeitraum von Oktober bis Februar entnommen werden. | ||||
| Maßnahmenbeschreibung / Zielsetzung: Das Fällen der Bäume und die Beseitigung von Sträuchern sind im Zeitraum von Oktober bis Februar vorzunehmen, um den Eingriff für an diesen Lebensraum angepasste Arten so gering wie möglich zu gestalten. In dieser Jahreszeit ist ein Großteil der Arten nicht aktiv, fehlt im Untersuchungsraum oder nutzt die Gehölze nicht dauerhaft. | ||||
| Ziel der Maßnahme ist die geringstmögliche Beeinträchtigung von faunistischen Arten, denen die zu beseitigenden Gehölze als Lebensraum dienen. Funktionskontrolle Die Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. Risikomanagement Nicht erforderlich | ||||
| Hinweise für die (rechtliche) Sicherung der Maßnahme / Unterhaltungspflege: Eine Sicherung der Maßnahme ist nicht notwendig. Sie ist im Rahmen der Ausführungsplanung zu berücksichtigen. | ||||
| Zeitliche Zuordnung / Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Bauarbeiten im Zuge der Bauarbeiten mit Beginn der Bauarbeiten nach Abschluss der Bauarbeiten |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 107
| Maßnahmenblatt | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung des Vorhabens: HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 | Maßnahmennummer: | M5 | ||
| Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser- wirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg | Maßnahmetyp: V Vermeidungsmaßnahme M Minderungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme SB Schadenbegrenzungsmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex: CEF CEF-Maßnahme FCS FCS-Maßnahme KO Kohärenzmaßnahme AFB Kompensationsmaßnahme des AFB | |||
| Lage der Maßnahme: Baufeld und ggf. erforderliche Lagerplätze | ||||
| Maßnahmebezeichnung: Baufeldfreimachung im Zeitraum von September bis Februar | ||||
| Konfliktbeschreibung: Das geplante Vorhaben verursacht bau- und anlagebedingte Beeinträchtigungen durch Biotop- und Lebensraumverluste von allgemeiner Bedeutung. Ein erster Schritt der Bauarbeiten ist die Baufeld- freimachung, in deren Rahmen die Eingriffsbereiche sowie die lediglich temporär im Bauprozess ge- nutzten Flächen (ggf. erforderliche BE-/Lagerflächen) beräumt werden. Dabei werden potenzielle Lebensräume für verschiedene Vogelarten beeinträchtigt. | ||||
| Maßnahmenbeschreibung / Zielsetzung: Die Baufeldräumung (Abschieben des Oberbodens) im Bereich der Grünlandflächen auf dem Deich sowie auf den Nebenflächen ist im Zeitraum von September bis Februar vorzunehmen, um den Ein- griff für an diesen Lebensraum angepasste Vogelarten so gering wie möglich zu gestalten. In dieser Jahreszeit ist ein Großteil der Arten nicht aktiv, fehlt im Untersuchungsraum oder nutzt die entspre- chenden Flächen nicht dauerhaft. | ||||
| Ziel der Maßnahme ist die Gewährleistung der geringstmöglichen Beeinträchtigung von Vogelarten, denen die Vorhabenflächen als potenzielles Brut- und Nahrungshabitat dienen. Funktionskontrolle Die Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. Risikomanagement Nicht erforderlich | ||||
| Hinweise für die (rechtliche) Sicherung der Maßnahme / Unterhaltungspflege: Eine Sicherung der Maßnahme ist nicht notwendig. Sie ist im Rahmen der Ausführungsplanung zu berücksichtigen. | ||||
| Zeitliche Zuordnung / Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Bauarbeiten im Zuge der Bauarbeiten mit Beginn der Bauarbeiten nach Abschluss der Bauarbeiten |
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108 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
| Maßnahmenblatt | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung des Vorhabens: HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 | Maßnahmennummer: | E1 | ||
| Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser- wirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg | Maßnahmetyp: V Vermeidungsmaßnahme M Minderungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme SB Schadenbegrenzungsmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex: CEF CEF-Maßnahme FCS FCS-Maßnahme KO Kohärenzmaßnahme AFB Kompensationsmaßnahme des AFB | |||
| Lage der Maßnahme: Gemarkung Magdeburg, Flur 728, Flurstück 13 | ||||
| Maßnahmebezeichnung: Ersatzpflanzung von Hochstämmen für die notwendigen Baumfällungen | ||||
| Konfliktbeschreibung: Im Rahmen der Deichsanierung erfolgt eine Zerstörung und Beeinträchtigung von Pflanzenstandor- ten und Tierlebensräumen. Mit der Deichsanierung ist eine Beseitigung von einzelnen Bäumen und Baumgruppen verbunden. Insgesamt müssen 52 Bäume beseitigt werden. Diese Fällarbeiten sind im Vorfeld der Bauarbeiten erforderlich. | ||||
| Maßnahmenbeschreibung / Zielsetzung: Pflanzung von Hochstämmen in der aktiven Überflutungsaue, langfristige Vergrößerung einer Hart- holzaue Als notwendige Ersatzmaßnahme wird die Pflanzung von 79 Hochstämmen auf einer Gesamtfläche von 0,395 ha vorgesehen. Damit wird zum einen der notwendige Ersatz gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Magdeburg geschaffen und zum anderen ein naturschutzfachlich hochwertiger Lebens- raum initiiert. Diese Maßnahme berücksichtigt die separate gehölzbezogene Kompensation. Die Hochstammpflanzung schafft in der Elbeaue eine Struktur, die von verschiedensten Vertretern der gebietstypischen Fauna genutzt wird und stellt langfristig wichtige Ersatzhabitate dar. Pflanzabstand 8 x 6 m Baumarten: Popuplus nigra - Schwarz-Pappel Quercus robur - Stiel-Eiche Ulmus minor - Feld-Ulme Ulmus laevis - Flatter-Ulme Acer campestre - Feld-Ahorn | ||||
| Ziel der Maßnahme ist es, Ersatzlebensräume für die im Rahmen der Deichsanierung beeinträch- tigten Biotope und Arten zu schaffen. Funktionskontrolle Die Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. Risikomanagement Nicht erforderlich | ||||
| Hinweise für die (rechtliche) Sicherung der Maßnahme / Unterhaltungspflege: Eine Sicherung der Maßnahme ist nicht notwendig. | ||||
| Zeitliche Zuordnung / Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Bauarbeiten im Zuge der Bauarbeiten mit Beginn der Bauarbeiten nach Abschluss der Bauarbeiten |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 109
| Maßnahmenblatt | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung des Vorhabens: HWSB Magdeburg-Cracau, Deich-km 40,4 bis 42,1 | Maßnahmennummer: | E2 | ||
| Vorhabenträger: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasser- wirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg | Maßnahmetyp: V Vermeidungsmaßnahme M Minderungsmaßnahme A Ausgleichsmaßnahme E Ersatzmaßnahme SB Schadenbegrenzungsmaßnahme G Gestaltungsmaßnahme Zusatzindex: CEF CEF-Maßnahme FCS FCS-Maßnahme KO Kohärenzmaßnahme AFB Kompensationsmaßnahme des AFB | |||
| Lage der Maßnahme: Gemarkung Magdeburg, Flur 728, Flurstück 13 | ||||
| Maßnahmebezeichnung: Wiederherstellung eines Flutrinnenabschnittes | ||||
| Konfliktbeschreibung: Der Großteil der flächenhaften Kompensation soll über eine Ökokontomaßnahme kompensiert wer- den. Die Ökokontomaßnahme stellt zwar bezogen auf die Eingriffsart, die vor allem die temporäre Beseitigung der Grünlandstrukturen der Deichböschungen und zusätzliche Versiegelungen beinhal- tet, eine adäquate Kompensation dar, nicht jedoch auf den Eingriffsort. Der betroffene Landschafts- raum der Magdeburger Elbaue wird durch das Ökokonto nicht bevorteilt. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Deichsanierung eine temporäre Beanspruchung von Randbe- reichen einer Flutrinnenstruktur erfolgt. | ||||
| Maßnahmenbeschreibung / Zielsetzung: Die Ersatzmaßnahme E2 wird innerhalb des betroffenen Landschaftsraumes vorgeschlagen. Sie be- inhaltet die Pflege und Wiederherstellung des ursprünglichen Profils eines Flutrinnen-abschnittes auf dem Flurstück 13 in der Flur 728 der Stadt Magdeburg innerhalb der aktiven Elbaue dar. Dabei wird auch dem Fakt Rechnung getragen, dass die Deichsanierung am Rand einer Flutrinne erfolgt. Der dauerhafte Erhalt des Flutrinnenabschnitts durch die geplante Pflege bedingt einen Eingriff in das gemäß § 30 BNatSchG geschützte Biotop. Der Eingriff beinhaltet eine Pflege und sichert den Erhalt des Biotops. Der wiederherzustellende Bereich der Flutrinne weist eine Größe von ca. 3.000 m2 auf. Die im Rahmen der Wiederherstellung des ehemaligen Profils anfallenden Erdstoffe sollen seitlich der Flutrinne wallartig dauerhaft abgelagert werden. | ||||
| Ziel der Maßnahme ist es, Ersatzlebensräume für die im Rahmen der Deichsanierung beeinträch- tigten Biotope und Arten zu schaffen. Funktionskontrolle Die Kontrolle der Umsetzung und Einhaltung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung. Risikomanagement Nicht erforderlich | ||||
| Hinweise für die (rechtliche) Sicherung der Maßnahme / Unterhaltungspflege: Eine Sicherung der Maßnahme ist nicht notwendig. | ||||
| Zeitliche Zuordnung / Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: vor Beginn der Bauarbeiten im Zuge der Bauarbeiten mit Beginn der Bauarbeiten nach Abschluss der Bauarbeiten |
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110 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
8 Literatur- / Quellenverzeichnis
ALTERMANN, M., O. ROSCHE, H. WIECHMANN, V. EISENMANN (2001): Rückgewinnung von Re- tentionsflächen und Altauenreaktivierung an der Mittleren Elbe in Sachsen-Anhalt, Teil- projekt 2: Bodenkunde und Ökologie: Zustand und Eigenschaften der Auenböden sowie deren ökologische Eigenschaften nach Deichrückbau. Endbericht im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz, 118 S. BACKBIER L. A. M., E. J. GUBBELS, K. SELUGA, A. WEIDLING, U. WEINHOLD, W. ZIMMERMANN (1998) Der Feldhamster Cricetus cricetus (L. 1758). Eine stark gefährdete Tierart. In- ternationale Arbeitsgruppe Feldhamster. Stichting Hamsterwerkgroep Limburg, Mar- graten, The Netherlands. 32 S. BARTHEL, P. H. & A. J. HELBIG (2005): Artenliste der Vögel Deutschlands. - Limicola 19: 89- 111 BARTHEL, P. H. & T. KRÜGER (2018): Artenliste der Vögel Deutschlands. - Vogelwarte 56: 171- 203 BARTHEL, P. H. & T. KRÜGER (2019): Liste der Vögel Deutschlands, Version 3.2. - DO-G Ra- dolfzell BELLMANN, N. (2016): Der Kosmos Schmetterlingsführer: Schmetterlinge, Raupen und Nah- rungspflanzen. Franckh Kosmos Verlag, 3. Edition (9. März 2016), 448 S. BENSE, U. (1995): Bockkäfer - Illustrierter Schlüssel zu den Cerambyciden und Vesperiden Europas. Markgraf Verlag Weikersheim, 512 S. BEZZEL, E. (2019): Das BLV Handbuch Vögel - Alle Vögel Mitteleuropas. Gräfe und Unzer Verlag, 2. Auflage (6. März 2019), 512 S. BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ [Hrsg.] (2025): Artenportraits von Arten der FFH-Richt- linie sowie von Vögeln der Vogelschutzrichtline, Zugriffsdatum: März 2025, Quelle: https://www.bfn.de/artenportraits BGR - BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE (2023): Geodatendienste. BGR-Geoviewer, © BGR, Hannover, Quelle: https://geoviewer.bgr.de/mapapps4/re- sources/apps/geoviewer/index.html?lang=de BIBBY, C. J., N. D. BURGESS, D. A. HILL (1995): Methoden der Feldornithologie: Bestandserfas- sung in der Praxis. Neumann, Radebeul, 270 S. BLAB, J. (1993): Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere. Kilda-Verlag, Bonn – Bad Godes- berg BLAB, J. & H. VOGEL (1996): Amphibien und Reptilien erkennen und schützen: Alle mitteleuro- päischen Arten. Biologie, Bestand, Schutzmaßnahmen, Neuausgabe des Intensivfüh- rers Amphibien und Reptilien. 2. überarbeitete Auflage. BLV. München BÖHR (1966): Vorschlag einer Einteilung des Territoriums der Deutschen Demokratischen Re- publik in Gebiete mit einheitlichem Großklima.- Zs. f. Meteorologie, 17 (1966), 9-12, 267-275 CHANIN, P. (2003): Ecology of the European Otter. Conserving Natura 2000. Rivers Ecology Series No. 10. English Nature, Peterborough DIETZ, C. & A. KIEFER (2020): Die Fledermäuse Europas: Alle Arten erkennen und sicher be- stimmen - 77 Arten Europas und angrenzender Gebiete - Lebensräume, Biologie und Schutz. Franckh Kosmos Verlag. 2. Auflage. 16. Juli 2020, 416 S. DORNBUSCH, G. & G. SCHEIL (2006): Die Bestandsentwicklung des Kranichs (Grus grus) in Sachsen-Anhalt. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 1: 5-35 DWD - DEUTSCHER WETTERDIENST - ABTEILUNG KLIMA- UND UMWELTBERATUNG [Hrsg.] (2004): Karte: Jahresmittel der Windgeschwindigkeit - 10 m über Grund - in Sachsen-Anhalt. Quelle: https://www.dwd.de/DE/leistungen/windkarten/ deutschland_und_bundeslaender.html (Windkarte Sachsen-Anhalt) ELßMANN, L. & T. LITT (Hrsg.) (1994): Das Quartär Mitteldeutschlands. – Ein Leitfaden und Exkursionsführer. Mit einer Übersicht über das Präquartär des Saale-Elbe-Gebietes. Altenburger naturwissenschaftliche Forschungen, Altenburg, 458 S.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1 111
FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. IHW-Verlag. Eching. 879 S. FÖA - FÖA LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH (2013): Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutz- maßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Forschungsprojekt des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Schlussbericht 05.02.2013 FRANK, D., P. BRADE, D. ELIAS, B. GLOWKA, A. HOCH, H. JOHN, A. KEDING, S. KLOTZ, A. KORS- CHEFSKY, A. KRUMBIEGEL, S. MEYER, F. MEYSEL, P. SCHÜTZE, J. STOLLE, G. WARTHE- MANN, U. WEGENER [Bearb.] (2020): Rote Listen Sachsen-Anhalt - Farne und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta). 4. Fassung, Stand: September 2019
- in: Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle, Heft 1/2020: 151-186 FREYHOF, J., D. BOWLER, T. BROGHAMMER, M. FRIEDRICHS-MANTHEY, S. HEINZE, C. WOLTER (2023): Rote Liste und Gesamtartenliste der sich im Süßwasser reproduzierenden Fi- sche und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) Deutschlands – Naturschutz und Bio- logische Vielfalt 170 (6): 63 S. GEBHARD, H. & A. NESS (1997): Fische. 3. durchgesehene Neuauflage - BLV Verlagsgesell- schaft mbH, München, Wien, Zürich GEDEON, K., C. GRÜNEBERG, A. MITSCHKE, C. SUDFELDT, W. EIKHORST, S. FISCHER, M. FLADE, S. FRICK, I. GEIERSBERGER, B. KOOP, M. KRAMER, T. KRÜGER, N. ROTH, T. RYSLAVY, S. STÜBING, S. R. SUDMANN, R. STEFFENS, F. VÖKLER, K. WIT (2014): Atlas Deutscher Brut- vogelarten. Atlas of German Breeding Birds. Stiftung Vogelmonitoring GEISER, R. (1998): Rote Liste der Käfer (Coleoptera). In: Bundesamt für Naturschutz [Hrsg.]: Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 55: 178-179 GLA - GEOLOGISCHES LANDESAMT SACHSEN-ANHALT (1999): Bodenatlas Sachsen-Anhalt. Teil 1 und 2. Halle GLANDT, D. (2008): Heimische Amphibien. Bestimmen - Beobachten - Schützen. AULA-Verlag, Wiebelsheim. 178 S. GLD - GEWÄSSERKUNDLICHER LANDESDIENST SACHSEN-ANHALT (2014): Grundwasserkörper in Sachsen-Anhalt. Quelle: https://wrrl.sachsen-anhalt.de/bewirtschaftungspla- nung/bewirtschaftungsplan-und-massnahmenprogramm/grk-2016-bis-2021/grund- wasserkoerper/ GLD - GEWÄSSERKUNDLICHER LANDESDIENST SACHSEN-ANHALT (2025): Datenportal: Grund- und Oberflächenwasser. Zugriff: März 2025, Quelle: https://gld.lhw-sachsen-anhalt.de/ GROSSE, W.-R.; B. SIMON, M. SEYRING, J. BUSCHENDORF, J. REUSCH, F. SCHILDHAUER, A. WESTERMANN, & U. ZUPPKE [Bearb.] (2015): Die Lurche und Kriechtiere des Landes Sachsen-Anhalt unter besonderer Berücksichtigung der Arten der Anhänge der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie sowie der kennzeichnenden Arten der Fauna-Flora-Habitat-Le- bensraumtypen. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 4. 640 S. GROSSE, W-R., F. MEYER, M. SEYRING (2020): Rote Listen Sachsen-Anhalt - Lurche (Amphibia) und Kriechtiere (Reptilia). 4. Fassung, Stand: März 2019 - in: Berichte des Landesam- tes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle, Heft 1/2020: 345-355 HAGEMEIJER, S. R., & M. J. BLAIR (1997): The EBCC Atlas of European Breeding Birds: Their Distribution and Abundance. London HARDE, K. W. & F. SEVERA (1998): Der Kosmos-Käferführer. 3. Aufl. - Frankh, Stuttgart, 352 S. HARDTKE, H.-J. (2001): Osmoderma eremita Scopoli in Possendorf (Col., Scarabaeidae). En- tomologische Nachrichten und Berichte 45: 235 HAUPT, H., G. LUDWIG, H. GRUTTKE, M. BINOT-HAFKE, C. OTTO & A. PAULY [Red.] (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Bun- desamt für Naturschutz, Bonn-Bad Godesberg. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1). 386 S.
IHU Geologie und Analytik GmbH · Dr.-Kurt-Schumacher-Str.23 · 39576 Stendal · (03931) 52 30-0
[Seite 118]
112 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur HWSB Magdeburg-Cracau – Deich-km 40,4 bis 42,1
HÜPPOP, O., H.-G. BAUER, H. HAUPT, T. RYSLAVY, P. SÜDBECK & J. WAHL (2013): Rote Liste wandernder Vogelarten Deutschlands, 1. Fassung, 31. Dezember 2012. - Berichte zum Vogelschutz, 49/50: 23-83 IHU - Gesellschaft für Ingenieur-, Hydro- und Umweltgeologie (2008): § 37 Biotope Magde- burg, Kartierung 2008. im Auftrag der Stadt Magdeburg, unveröffentlicht IHU - Gesellschaft für Ingenieur-, Hydro- und Umweltgeologie (2017): Unterhaltungsrahmen- plan für den Elbumflutkanal und die Alte Elbe Magdeburg - Teil 05: Landschaftspflege- rischer Begleitplan mit integriertem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag. im Auftrag des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, 197 S., unveröffentlicht IHU - GESELLSCHAFT FÜR INGENIEUR- HYDRO- UND UMWELTGEOLOGIE MBH STENDAL (2019): Be- richt zu Untersuchungsergebnissen der Bestandserfassung im Rahmen des Vorha- bens HWSB Magdeburg Cracau. Ausbau und Sanierung Deich-km 40+400 bis 42+100. im Auftrag des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, 59 S., un- veröffentlicht IHU - GESELLSCHAFT FÜR INGENIEUR- HYDRO- UND UMWELTGEOLOGIE MBH STENDAL (2025a): FFH-Verträglichkeitsstudie zur HWSB rechter Elbdeich Magdeburg-Cracau – Deich- km 40+400 bis 42+100. im Auftrag des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, 57 S., unveröffentlicht IHU - GESELLSCHAFT FÜR INGENIEUR- HYDRO- UND UMWELTGEOLOGIE MBH STENDAL (2025b): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) zur HWSB rechter Elbdeich Magdeburg- Cracau – Deich-km 40+400 bis 42+100. im Auftrag des Landesbetriebs für Hochwas- serschutz und Wasserwirtschaft, 56 S., unveröffentlicht JENTZSCH, M. & L. REICHHOFF (2013): Handbuch der Flora-Fauna-Habitat-Gebiete Sachsen- Anhalts. Hrsg. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale), 616 S. JUNGBLUTH, J.H. & D. VON KNORRE (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Binnenmollus- ken (Schnecken und Muscheln; Gastropoda et Bivalvia) Deutschlands. – in: BINOT- HAFKE, M., S. BALZER, N. BECKER, H. GRUTTKE, H. HAUPT, N. HOFBAUER, G. LUDWIG, G. MATZKE-HAJEK, M. STRAUCH [Red.]: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). – Münster (Landwirtschaftsverlag). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (3): 647-708 KAMMERAD, B., S. ELLERMANN, J. MENCKE et al. (1997): Die Fischfauna von Sachsen-Anhalt: Verbreitungsatlas. herausgegeben durch das Ministerium für Raumordnung, Landwirt- schaft und Umwelt Sachsen-Anhalt, Magdeburg, 180 S. KAMMERAD, B & J. SCHARF (2012): Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt - Teil I: Die Fischarten. herausgegeben durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt, Magdeburg, 240 S. KAMMERAD, B.: (2014): Fischarten und Fischgewässer in Sachsen-Anhalt - Teil II: Die Fisch- gewässer. herausgegeben durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sach- sen-Anhalt, Magdeburg, 379 S. KAMMERAD, B., O. WÜSTEMANN, K. KUBACZYNSKI, U. ZUPPKE (2020): Rote Listen Sachsen-An- halt - Fische und Rundmäuler (Pisces et Cyclostomata). 3. Fassung, Stand: August 2019 - in: Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle, Heft 1/2020: 357-365 KAULE, G. (1991): Arten- und Biotopschutz. 2. Auflage, Eugen Ulmer Verlag, Stuttgart LAGB - Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (2017): Vorläufige Boden- karte im Maßstab 1:50.000. © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA, Quelle: http://www.geo- daten.lagb.sachsen-anhalt.de/ LAU - LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT (1994): Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt. Quelle: https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/land- schaftsplanung/landschaftsprogramm/page LAU - LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT [Hrsg.] (2000): Karte der Potentiel- len Natürlichen Vegetation von Sachsen-Anhalt, Erläuterungen zur Naturschutz-Fach- karte M 1 : 200.000 – Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Halle (SH 1)
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LAU - LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT [Hrsg.] (2001): Die Tier- und Pflan- zenarten nach Anhang II der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Sonderheft, 38. Jahrgang, 2001 LAU - LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT [Hrsg.] (2004): Die Tier- und Pflan- zenarten nach Anhang IV der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, Sonderheft, 41. Jahrgang, 2004 LAU - LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT [Hrsg.] (2010): Kartieranleitung Le- bensraumtypen Sachsen-Anhalt, Teil Offenland. Stand: 11.05.2010, 186 S. LAU - LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT [Hrsg.] (2014): Kartieranleitung Le- bensraumtypen Sachsen-Anhalt, Teil Wald. Stand: 05.08.2014, 88 S. LAU - LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2020): Standarddatenblatt des FFH-Gebietes „El- baue zwischen Saalemündung und Magdeburg“. Stand: Juli 2020, Quelle: https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/ Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/3936-301_FFH0050.pdf LAU - LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT [Hrsg.] (2024): Immissionsschutz- bericht 2023 - Sachsen-Anhalt. Landesamt für Umweltschutz, Halle (Saale), Oktober 2024, 134 S. LAU - LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT (2025): Tierartenmonitoring Sach- sen-Anhalt. Zugriff: Februar 2025, Quelle: https://www.tierartenmonitoring-sachsen-an- halt.de/ LVWA -LANDESVERWALTUNGSAMT SACHSEN-ANHALT (2018): Natura 2000-Landesverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA). https://www.natura2000-lsa.de/na- tura_2000/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/LVO_N2000_Links.pdf LVWA - LANDESVERWALTUNGSAMT SACHSEN-ANHALT (2025): www.natura2000-lsa.de (Schutz- gebiete / Arten und Lebensräume) Zugriff: Februar 2025 LUDWIG, G., H. HAUPT, H. GRUTTKE, M. BINOT-HAFKE (2009): Methodik der Gefährdungsana- lyse für Rote Listen. – in: HAUPT, H., G. LUDWIG, H. GRUTTKE, M. BINOT-HAFKE, C. OTTO, A. PAULY [Bearb.]: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. – Münster (Landwirtschaftsverlag). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): 19-71 MALCHAU, W. (2020a): Rote Listen Sachsen-Anhalt - Blatthornkäfer (Coleoptera: Trogidae, Geotrupidae, Ochodaeidae, Scarabaeidae). 3. Fassung, Stand: Januar 2019 - in: Be- richte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle, Heft 1/2020: 711- 720 MALCHAU, W. (2020b): Rote Listen Sachsen-Anhalt - Schröter (Coleoptera: Lucanidae). 3. Fas- sung, Stand: Januar 2019 - in: Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen- Anhalt, Halle, Heft 1/2020: 721-726 MAMMEN, K., K. BAUMANN, M. DUMJAHN, J. HUTH, B. NICOLAI, M. SCHULZE (2019): Rote Listen Sachsen-Anhalt - Libellen (Odonata). 3. Fassung, Stand: August 2019 - in: Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle, Heft 1/2020: 477-496 MEINIG, H., P. BOYE, M. DÄHNE, R. HUTTERER, J. LANG (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (2): 73 S. METEOBLUE (2025): Historie und Klima: Simulierte historische Klima- und Wetterdaten für Magdburg. Zugriff: März 2025, Quelle: https://www.meteoblue.com/de/wetter/historyc- limate/climatemodelled/magdeburg_deutschland_2874545 METZING, D., E. GARVE, G. MATZKE-HAJEK, J. ADLER, W. BLEEKER, T. BREUNIG, S. CASPARI, F.G. DUNKEL, R. FRITSCH, G. GOTTSCHLICH, T. GREGOR, R. HAND, M. HAUCK, H. KORSCH, L. MEIEROTT, N. MEYER, C. RENKER, K. ROMAHN, D. SCHULZ, T. TÄUBER, I. UHLEMANN, E. WELK, K. VAN DE WEYER, A. WÖRZ, W. ZAHLHEIMER, A. ZEHM, F. ZIM- MERMANN (2018): Rote Liste und Gesamtartenliste der Farn- und Blütenpflanzen (Trachaeophyta) Deutschlands. - in: METZING, D., N. HOFBAUER, G. LUDWIG, & G. MATZKE-HAJEK [Red.]: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutsch- lands. Band 7: Pflanzen. – Münster (Landwirtschaftsverlag). – Naturschutz und Biolo- gische Vielfalt 70 (7): 13-358
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MEYER, F.; J. BUSCHENDORF, U. ZUPPKE, F. BRAUMANN, M. SCHÄDLER, W.-R. GROSSE (2004): Die Lurche und Kriechtiere Sachsen-Anhalts. Verbreitung, Ökologie, Gefährdung und Schutz. Laurenti-Verlag. 239 S. MEYNEN & SCHMITHÜSEN (1953): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands. - Selbstverlag der Bundesanstalt für Landeskunde, Remagen, 1339 S. MULE - MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND ENERGIE SACHSEN-ANHALT (2019): Biotoptypen-Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt. Stand: Dezember 2019, Quelle: https://mule.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwal- tung/MLU/MLU/02_Umwelt/Naturschutz/Biotope/biotoptypen-richtlinie_02.pdf MULE - MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND ENERGIE SACHSEN-ANHALT (2020): Biotoptypenrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt. Stand: Februar 2020, Quelle: https://mule.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwal- tung/MLU/MLU/02_Umwelt/Naturschutz/Biotope/15_02_2020__VVST- VVST000011181__1_.pdf NEUMANN, V., W. MALCHAU, A. RÖSSLER, O. BLOCHWITZ (2020): Rote Listen Sachsen-Anhalt - Bockkäfer (Coleoptera: Cerambycidae). 3. Fassung, Stand: Januar 2019 - in: Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle, Heft 1/2020: 727-736 OTT, J., K.-J. CONZE, A. GÜNTHER, M. LOHR, R. MAUERSBERGER, H.-J. ROLAND, F. SUHLING (2021): Rote Liste und Gesamtartenliste der Libellen (Odonata) Deutschlands. – in: RIES, M., S. BALZER, H. GRUTTKE, H. HAUPT, N. HOFBAUER, G. LUDWIG, G. MATZKE- HAJEK [Red.]: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 5: Wirbellose Tiere (Teil 3). – Münster (Landwirtschaftsverlag). – Naturschutz und Biolo- gische Vielfalt 70 (5): 659-679 RADZINSKI, K.H. (1995): Erdgeschichtlicher Rückblick. Geologisches Landesamt für Sachsen- Anhalt. Tätigkeitsbericht 1993 bis 1995. S. 11-18 REICHHOFF, L., H. KUGLER, K. REFIOR, G. WARTHEMANN (2001): Die Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts (Stand: 01.01.2001). Im Auftrag des Ministeriums für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und des Landesamtes für Um- weltschutz Sachsen-Anhalt, 336 S. REINHARDT, R., & R. BOLZ (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Tagfalter (Rhopalocera) (Lepidoptera: Papilionoidea et Hesperioidea) Deutschlands. - in: BINOT-HAFKE, M., S. BALZER, N. BECKER, H. GRUTTKE, H. HAUPT, N. HOFBAUER, G. LUDWIG, G. MATZKE- HAJEK, M. STRAUCH [Red.]: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutsch- lands, Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). - Münster (Landwirtschaftsverlag) - Natur- schutz und Biologische Vielfalt 70 (3): 167-194 RENNWALD, E., T. SOBCZYK, A. HOFMANN (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Spinner- artigen Falter (Lepidoptera: Bombyces, Sphinges s.l.) Deutschlands. - in: BINOT-HAFKE, M., S. BALZER, N. BECKER, H. GRUTTKE, H. HAUPT, N. HOFBAUER, G. LUDWIG, G. MATZKE-HAJEK, M. STRAUCH [Red.]: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). - Münster (Landwirtschaftsverlag) - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (3): 243-283 ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN (2020a): Rote Liste und Gesamtartenliste der Amphibien (Amphibia) Deutschlands. Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (4): 86 S. ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN (2020b): Rote Liste und Gesamtartenliste der Reptilien (Reptilia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (3): 64 S. RYSLAVY, T., H.-G. BAUER, B. GERLACH, O. HÜPPOP, J. STAHMER, P. SÜDBECK & C. SUDFELDT (2020): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 6. Fassung, 30. September 2020. - Be- richte zum Vogelschutz, 57: 13-112 SCHÄFER, B. & A. PSCHORN (2011): Brutvorkommen wertgebender Vogelarten im FFH-Gebiet Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg im Jahr 2010. Berichte des Landes- amtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle, Sonderheft 1/2020: 37-52 SCHNITTER, P. (2006): Käfer (Coleoptera). - in: SCHNITTER, P., C. EICHEN, G. ELLWANGER, M. NEUKIRCHEN, E. SCHRÖDER [Bearb.] (2006): Empfehlungen für die Erfassung und Be-
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wertung von Arten als Basis für das Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richt- linie in Deutschland. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle, Sonderheft 2 (2006): 140-158 SCHOBER, W & E. GRIMMBERGER (1998): Die Fledermäuse Europas: kennen – bestimmen – schützen. 2. Aufl. Kosmos, Stuttgart SCHÖNBORN, C, unter Mitarbeit von B.-O. BENNEDSEN, O. BLOCHWITZ, B. HEINZE, P. STROBL, M. THATE (2018): Rote Listen Sachsen-Anhalt - Großschmetterlinge (Lepidoptera part.). 3. Fassung, Stand November 2018 - in: Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle, Heft 1/2020: 825-848 SCHÖNBRODT, M. & M. SCHULZE: Rote Liste der Brutvögel des Landes Sachsen-Anhalt 3. Fas- sung, Stand November 2017 – Apus 22, Sonderheft: 3 – 80 SCHRADER, S. (1994): Influence of earthworms on the pH conditions of their environment by cutaneous mucus secretion. Zool. Anz. 233, 211–219 SCHULZE, M., T. SÜßMUTH, F. MEYER, K. HARTENAUER (2018): Anhang II zum Artenschutzbei- trag Sachsen-Anhalt. Artenschutzliste Sachsen-Anhalt. Liste der in Sachsen-Anhalt vorkommenden, im Artenschutzbeitrag zu berücksichtigenden Arten. Stand: Juni 2018 (Fortschreibung der Liste zur Einzelartbetrachtung der Avifauna), im Auftrag des Lan- desbetriebs Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt, 31 S. SEIFERT, B. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Ameisen (Hymenoptera: Formicidae) Deutschlands. - in: BINOT-HAFKE, M., S. BALZER, N. BECKER, H. GRUTTKE, H. HAUPT, N. HOFBAUER, G. LUDWIG, G. MATZKE-HAJEK, M. STRAUCH [Bearb.]: Rote Liste der gefähr- deten Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). – Bonn (Bundesamt für Naturschutz). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (3): 469-487 SEIFERT, B. (2020): Rote Listen Sachsen-Anhalt – Ameisen (Hymenoptera: Formicidae). 3. Fassung, Stand: Januar 2019 - in: Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sach- sen-Anhalt, Halle, Heft 1/2020: 807-811 SKIBA, R. (2009): Europäische Fledermäuse: Kennzeichen, Echoortung und Detektoranwen- dung. VerlagsKG Wolf. 2. Auflage. 31. Oktober 2009. 220 S. SPITZENBERG, D., W. SONDERMANN, L. HENDRICH, M. HESS, U. HECKES (2016): Rote Liste und Gesamtartenliste der wasserbewohnenden Käfer (Coleoptera aquatica) Deutschlands. – in: GRUTTKE, H., S. BALZER, M. BINOT-HAFKE, H. HAUPT, N. HOFBAUER, G. LUDWIG, G. MATZKE-HAJEK, M. RIES [Red.]: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 4: Wirbellose Tiere (Teil 2). – Münster (Landwirtschaftsverlag). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (4): 207-246 SPITZENBERG, D., unter Mitarbeit von A. SCHÖNE, B. KLAUSNITZER, W. MALCHAU (2021): Die wasserbewohnenden Käfer Sachsen-Anhalts. - Hrsg.: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. - Natur+Text Rangsdorf 2021, 772 S. STRESEMANN, E. (1989): Exkursionsfauna für die Gebiete der DDR und BRD. BD. 3 Wirbeltiere, Volk und Wissen Berlin STUBBE M. & A. STUBBE [Hrsg.] (1998): Ökologie und Schutz des Feldhamsters. Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg, Halle/Saale: 119-124 SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER, C. SUD- FELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolf- zell THIEL, R., H. WINKLER, U. BÖTTCHER, A. DÄNHARDT, R. FRICKE, M. GEORGE, M. KLOPPMANN, T. SCHAARSCHMIDT, C. UBL, R. VORBERG (2013): Rote Liste und Gesamtartenliste der etablierten Fische und Neunaugen (Elasmobranchii, Actinopterygii & Petromyzontida) der marinen Gewässer Deutschlands. – in: BECKER, N., H. HAUPT, N. HOFBAUER, G. LUDWIG, S. NEHRING [Bearb.]: Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 2: Meeresorganismen. – Bonn (Bundesamt für Naturschutz). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (2): 11–76 TRESS, J., M. BIEDERMANN, H. GEIGER, J. PRÜGER, W. SCHORCHT, C. TRESS, K.-P. WELSCH (2012): Fledermäuse in Thüringen. 2. Aufl. Naturschutzreport Heft 27, 656 S. TROST, M., B. OHLENDORF, R. DRIECHCIARZ, A. WEBER, T. HOFMANN, K. MAMMEN (2020): Rote Listen Sachsen-Anhalt - Säugetiere (Mammalia). 3. Fassung, Stand: Dezember 2018
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- in: Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle, Heft 1/2020: 293-302 TRUSCH, R., J. GELBRECHT, A. SCHMIDT, C. SCHÖNBORN, H. SCHUMACHER, H. WEGNER, W. WOLF (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Spanner, Eulenspinner und Sichel- flügler (Lepidoptera: Geometridae et Drepanidae) Deutschlands. – in: BINOT-HAFKE, M., S. BALZER, N. BECKER, H. GRUTTKE, H. HAUPT, N. HOFBAUER, G. LUDWIG, G. MATZKE-HAJEK, M. STRAUCH [Bearb.]: Rote Liste der gefährdeten Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). – Bonn (Bundesamt für Natur- schutz). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (3): 287-324 UBA - UMWELTBUNDESAMT (2022): Daten zur Beurteilung der Luftqualität. Zugriff: März 2025, Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten VOLLMER, A. & B OHLENDORF (2004): Die Fledermäuse (Chiroptera) des Anhang IV. – in: Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. – Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt (Sonderheft) WACHLIN, V. & R. BOLZ (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Eulenfalter, Trägspinner und Graueulchen (Lepidoptera: Noctuoidea) Deutschlands. – in: BINOT-HAFKE, M., S. BALZER, N. BECKER, H. GRUTTKE, H. HAUPT, N. HOFBAUER, G. LUDWIG, G. MATZKE- HAJEK, M. STRAUCH [Bearb.]: Rote Liste der gefährdeten Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 3: Wirbellose Tiere (Teil 1). – Bonn (Bundesamt für Naturschutz). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (3): 197–237 WAHL, J., DRÖSCHMEISTER, R., LANGGEMACH, T. & C. SUDFELDT (2011): Vögel in Deutschland – 2011. DDA, BfN, LAG vSW, Münster WEBER, M., U. MAMMEN, G. DORNBUSCH & K. GEDEON (2003): Die Vogelarten nach Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie im Land Sachsen-Anhalt. Natursch. Land Sachsen-Anhalt 40, Sonderheft: 1-222 WEBER, A. & M. TROST (2015): Die Säugetierarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt – Fischotter (Lutra lutra L., 1785). Berichte des Landesamtes für Um- weltschutz Sachsen-Anhalt. Heft 1/2015. 232 S. WEDDELING, K., J. SACHTELEBEN, M. BEHRENS, M. NEUKIRCHEN (2009): Ziele und Methoden des bundesweiten FFH-Monitorings am Beispiel der Amphibien- und Reptilienarten. Zeitschrift für Feldherpetologie, Suppl. 15: 135-152 WSTC GMBH – WASSERSTRAßENTIEFBAU & CONSULTING GMBH (2024): Entwurfsplanung zur HWSB Elbdeich rechts MD-Cracau km 40,40-42,10. im Auftrag des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, Stand: August 2024
Gesetze, Verordnungen und Richtlinien: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) in der Fassung vom 10. De- zember 2010, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2019 (GVBl. LSA S. 346) Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung
- BArtSchV) vom 16. Februar 2005, zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom
- Januar 2013 (BGBl. I S. 95) Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA) vom 21. Dezember 2018 Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildle- benden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie - FFH-RL) in der Fassung vom 21. Mai 1992, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/17/EU vom 13. Mai 2013 Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) vom 30. November 2009 (kodifizierte Fassung der Richtlinie 79/409/EWG), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2019/1010 vom 05. Juni 2019
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Biotoptypenrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt vom 01. Juni 1994 (MBl. LSA S. 2099), zu- letzt geändert durch RdErl. des MULE vom 15. Februar 2020 (MBl. LSA Nr. 19/2020, v. 02.06.2020) Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt (Be- wertungsmodell Sachsen-Anhalt) vom 16. November 2004 (RdErl. des MLU, MBV, MI und MW – 42.2-22302/2), zuletzt geändert durch den RdErl. des Ministeriums für Land- wirtschaft und Umwelt vom 12.3.2009 – 22.2-22302/2 (MBl. LSA 2009, S. 250) Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Biosphärenreservat „Mittelelbe“. Bekanntma- chung des MLU vom 02.02.2006 – 41.11-22421, Ministerialblatt für das Land Sachsen- Anhalt 16 (2006) 10 vom 13.03.2006
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