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Landeshauptstadt Magdeburg
Die Oberbürgermeisterin
Landesbetriebfür Hochwasserschutz undWasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Eing : 10 FEB. 2026 ottostadt
LandeshauptstadtMagdeburg « 39090Magdeburg Fachbereich Bau- und Umweltrecht Poststelle DezernatfürUmwelt und Stadtentwicklung Fachbereich Bau- und Umweltrecht FachdienstBauordnungsamt und Denkmalschutz Landesbetrieb für Hochwasserschutz und UntereDenkmalschutzbehörde Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) Herrn Franz Senger Straße: AnderSteinkuhle6, 39128 Magdeburg Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg Bearbeitetdurch: FrauOnnertz
Zimmer: 314
E-Mail: jaura.onnertz@stadt.magdeburg.de {giltnurfürformloseMitteilungenohneelektronische Signatur)
Datum undZeichen (BittebeiAntwortangeben) Telefon Telefax Datum IhresSchreibens UnserZeichen +49391540 5456 +49391540 2236 05.02.2026 17.10.2025, 3.2.8 67.13/LO
Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Vorhaben: Magdeburg, Cracau, Leuschnerstraße bis Strombrückenzug, HWSB Elbdeich, re. MD -Cracau km 40,4-42,1 Ihr Antrag vom: 06.10.2025
Denkmalrechtliche Genehmigung
Sehr geehrter Herr Senger,
die beantragten 0. g. Maßnahmen am Kulturdenkmal werden auf der Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen vom 06.10.2025 eingegangen am 10.10.2025 denkmalrechtlich mit einer Bedingung qenehmigt
Rechtsgrundlage: Die Rechtsgrundlage für diesen Bescheid bildet $ 14 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) in der derzeit geltenden Gesetzesfassung. Gemäß 95 14 Abs. 1 DenkmSchG LSA bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde wer ein Kulturdenkmal
- instandsetzen, umgestalten oderverändern,
- in seiner Nutzung verändern,
- durch Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügen von Anlagen in seiner Umgebung im Bestand und Erscheinungsbild verändern, beeinträchtigen oder zerstören,
- von seinem Standort entfernen,
- beseitigen oder zerstören will.
Darüber hinaus gilt 5 14 Abs. 2 DenkmSchG LSA, demnach bedarfes einer Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde wenn bei Erd- und Bauarbeiten begründete Anhaltspunkte bestehen, dass Kulturdenkmale entdeckt werden.
Telefon(0391) 540-0 Bankverbindungen: SparkasseMagdeBurg: IBAN DE028105327200140001 01 BIC NOLADE21MDG Telefax(0391) 54021 11 VolksbankMagdeburg IBAN DE5581093274 0001 900900 BICGENODEF1MD1 CommerzbankMagdeburg: IBAN DE19810400000200244200 BICCOBADEFF810 USt-IDNr. DE 139311977 Deutsche Bank: IBAN DE648107000001178201 00 BICDEUTDEBMXXX
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Das beantragte Vorhaben befindet sich im Bereich archäologischer Kulturdenkmale gem. $ 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA. Weiter befindet es sich im Randbereich und der Umgebung zu mehreren archäologischen Kulturdenkmalen gem. 5 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA. Darüber hinaus befindet sich das Vorhaben innerhalb begründeter archäologischer Verdachtsflächen. Der Umfang der archäologischen Kulturdenkmale und die denkmalfachliche Begründung der Verdachtsflächen sind der Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt zu entnehmen. Diese liegt vorliegendem Bescheid.als Anlage bei.
Gemäß 8 Abs. DenkmSchG LSA ist unsere Zuständigkeit als Untere Denkmalschutzbehörde 5 1 für das denkmalrechtliche Genehmigungsverfahren gegeben.
Nach 8 36 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) kann eine Genehmigung gemäß 5 14 Abs.1 DenkmSchG LSA mit Auflagen und Bedingungen erteilt oder versagt werden, wenn es die Einhaltung dieses Gesetzes erfordert.
Bedingungen:
- Vor Beginn jeglicher Erdarbeiten haben gem. & 14 Abs. 9 DenkmSchG LSA archäologische Untersuchungen zur Dokumentation der Funde und Befunde stattzufinden. Aus diesem Grund ist der Beginn der Erd- und Bauarbeiten im Voraus mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Abt. Bodendenkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde abzusprechen. Es ist vor Beginn der Erdarbeiten eine Sachsen- Grabungsvereinbarung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Anhalt abzuschließen. Kontakt:
Herr Dr. Götz Alper Landesamtfür Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt Grabungsstützpunkt Heyrothsberge Berliner Straße 25 39175 Heyrothsberge
Tel.: 039292/ 6998-14 mobil: 01578 7393549 Fax: 039292/ 6998-50 E-Mail: aalper@lda.stk.sachsen-anhalt.de
Die Dokumentationskosten sind vom Veranlasser von Veränderungen oder Maßnahmen an Kulturdenkmalen im Rahmen des Zumutbaren zu übernehmen. Grundlage hierfür ist $ 14 Abs. 9 DenkmSchG LSA.
Auflagenvorbehalt: Zur Umsetzung denkmalrechtlicher oder denkmalpflegerischer Grundsätze und Ziele bezüglich des Erhalts, der Pflege oder Dokumentation von Kulturdenkmalen sowie des Erkenntnisgewinnes behalte ich mir gem. & 36 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG die Erteilung weitergehender Auflagen vor. Das gilt im Besonderen dann, wenn bei den Erdeingriffen archäologische Funde zutage treten, die nach $ 14 Abs. DenkmSchG LSA zu dokumentieren sind.
Begründung: Das beantragte Vorhaben befindet sich im Bereich archäologischer Kulturdenkmale gem. $ 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA. Weiter befindet es sich im Randbereich und der Umgebung zu mehreren archäologischen Kulturdenkmalen gem. $ 2 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA. Darüber hinaus befindet sich das Vorhaben innerhalb begründeter archäologischer Verdachtsflächen
Grundsätzlich sind Kulturdenkmale gem. $ 9 Abs. 2 DenkmSchG LSA nach denkmalpflegerischen Grundsätzen zu erhalten, zu pflegen und instand zu setzen. Soweit archäologische Kulturdenkmale auf Grund der beantragten Erdeingriffe nicht in situ erhalten bleiben können, müssen sie dokumentiert und das Fundgut lagebezogen aufgenommen werden. In diesem Fall wird die Primärpflicht der unveränderten Erhaltung durch die Sekundärpflicht zur
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wissenschaftlichen Dokumentation ersetzt, um das Kulturdenkmal aufdiese Weise der Nachwelt zu überliefern.
Die Nebenbestimmungen der vorliegenden denkmalrechtlichen Genehmigung sind nach Art und Umfang geeignet und erforderlich, um den erstrebten Zweck der Denkmalverträglichkeit des Vorhabens zu erreichen. Art und Umfang der Nebenbestimmungen wurden dem Zustand und der Bedeutung des Denkmals entsprechend festgesetzt. Sie sind auch angemessen. Ein gegenüber dem öffentlichen Interesse des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege überwiegendes privates Interesse ist nach Abwägung aller Belange nicht ersichtlich.
Der Bescheid ergeht gemäß 20 DenkmSchG LSA kostenfrei. 85
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid der Landeshauptstadt Magdeburg kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. DerWiderspruch ist bei der Landeshauptstadt Magdeburg - Die Oberbürgermeisterin - Alter Markt 6, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen A
Innuh-
Onnertz
Hinweise zur denkmalrechtlichen Genehmigung:
- Die denkmalrechtliche Genehmigung gilt auch für oder gegen die Rechtsnachfolger des Antragstellers.
- Abweichungen von der Genehmigung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
- Die erteilte Genehmigung erlischt gemäß 514 Abs. 7 DenkmSchG LSA, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung mit derAusführung der Maßnahme begonnen wurde. Die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde kann diese Frist verlängern.
- Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften sind von dieser Genehmigung unberücksichtigt, d.h. sie sind ggf. eigenständig zu beantragen.
- Baubeginn und Bauende sind der Unteren Denkmalschutzbehörde Landeshauptstadt Magdeburg, Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung, An der Steinkuhle 6, anzuzeigen.
- Die bauausführenden Betriebe sind auf die Einhaltung der gesetzlichen Meldepflicht nach $ 9 Abs. 3 DenkmSchG LSA im Falle unerwartet freigelegter archäologischer Funde oder Befunde hinzuweisen. Befunde mit den Merkmalen eines Kulturdenkmals sind bis zum Ablauf einer Woche nach der Anzeige unverändert zu lassen. In dieser Zeit wird dann entschieden, ob eine wissenschaftliche Untersuchung durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie erforderlich ist.
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Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt LANDESMUSEUM FÜR VORGESCHICHTE
LandesamtfürDenkmalpflegeundArchäologieSachsen-Anhalt Richard-Wagner-Str.9 D-06114Halle
Dr.DietlindPaddenberg ReferentinBodendenkmalpflege Landeshauptstadt Magdeburg Fr. Onnertz Halle(Saale) Dezernat für Umwelt- und Stadtentwicklung Tel.0345/5247-496 Fachbereich Bau- und Umweltrecht Fax 0345/5247-460 Fachdienst Bauordnungsamt und Denkmalschutz Email Untere Denkmalschutzbehörde dpaddenberg@lda.stk.sachsen-anhalt.de An der Steinkuhle 6 39128 Magdeburg
Archäologische Stellungnahme hier: Magdeburg, HWSB Elbdeich re. MD-Cracau km 40,4-42,1 - denkm. Genehmigung 19. Dezember 2025
Ihr Schreiben vom: 18.12.2025 IhrZeichen: -
Sehrgeehrte Frau Onnertz, IhrZeichen
zu oben genanntem Vorhaben erhalten Sie aus Sicht des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie (LDA) folgende fachliche Stellungnahme zu archäologischen Belangen: UnserZeichen 25-22284-43.2/Pa Im Bereich des geplanten Vorhabens befinden sich gemäß $ 2 DenkmSchG LSA archäologische Kulturdenkmale (Siedlungen: Ur- und Frühgeschichte, Mittel- alter; frühe Neuzeit, darunterderhistorische Ortskern von Cracau; Befestigung: Kaiser-/Völker- Mittelalter; Schlachtfeld: Magdeburg 1631; Fundstelle: römische wanderungszeit). Weitere archäologische Kulturdenkmale befinden sich im un- mittelbaren Umfeld des geplanten Vorhabens (darunter alt-/mittelsteinzeitliche sowiejungsteinzeitliche, bronze-, eisen- und kaiserzeitliche Fundstellen; Brand- bestattung: Eisenzeit; Siedlungen: römische Kaiser-/Völkerwanderungszeit, Mittelalter); zur Ausdehnung vgl. Anlage. Insgesamt befindet sich der Eingriffsbereich in unmittelbarer Randlage der Elbe. Fluss- und Auenlandschaften waren seit der frühesten Menschheitsgeschichte bevorzugte Siedlungsplätze. Schon vor fast 400.000 Jahren, in der Alt- und Mit- Postanschrift telsteinzeit, durchschweiften nomadische Jäger und Sammler die breiten Auen- LandesamtfürDenkmalpflege landschaften und schlugen hier ihre Rastplätze auf. Diese Fundstellen sind undArchäologieSachsen-Anhalt- LandesmuseumfürVorgeschichte aufgrund ihres hohen Alters, der nur wenige fassbare Spuren hinterlassenden Richard-Wagner-Str. 9 Lebensform und späterer eiszeitlicher Ablagerungen äußerst selten, aus der 06114Halle(Saale) Elbaue bei Prester aber bereits mehrfach bekannt geworden; das öffentliche Interesse ist gegeben. Typischerweise treten diese eis- und zwischeneiszeit- LandeshauptkasseSachsen-Anhalt lichen Relikte in den Randbereichen von Fließgewässern auf. Zum einen nutzte SitzDessau der Mensch des Paläolithikums die Sandbänke als leicht zugängliche Rohstoff- IBAN: DE21810000000081001500 BIC: MARKDEF1810 BundesbankfilialeMagdeburg
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quellen in einer ansonsten noch weitgehend von Vegetation bedeckten Land- schaft; zum anderen wurden die jahrhunderttausende alten Steinartefakte nach ihrer Nutzung in Ablagerungen des fließenden Wassers eingelagert. Die mittel- steinzeitliche Subsistenzwirtschaft wiederum war in besonderem Maße auf eine fischreiche Ernährung ausgerichtet. Die anhand von Pollenprofilen nachweisbare dichte Waldvegetation während des Mesolithikums dürfte auch zu einer noch- mals intensivierten Nutzung derWasserwege geführt haben. Hinzu kommt, dass infolge früherer Verlagerungen und Begradigungen des Flusslaufs derselbe streckenweise nicht mehr dem ursprünglichen Verlauf ent- spricht, so dass im Vorhabensbereich nicht nur ehemalige Flussrandlagen mit den oben beschriebenen charakteristischen Befunden, sondern auch vormalige flussferne Siedlungsflächen und Bestattungsplätze tangiert sein können. Auch nach der Sesshaftwerdung der Menschheit in der Jungsteinzeit vor ca. 7.500 Jahren bildete die Elbe die Grundlage für Versorgung und Ernährung in der Region und war seit Anbeginn wichtiger Verkehrsweg, der Kontakt, Aus- tausch und Techniktransfer ermöglichte. Nicht ohne Grund dienten deshalb Ge- wässer insbesondere in der Bronze- und Eisenzeit auch als Opfer- und Depo- nierungsplätze. Aus der darauf folgenden römischen Kaiserzeit ist im Mafßnah- mebereich bereits eine Fundstelle bekannt. Da die Gräberfelder in der Regel in Sichtweite zur Siedlung angelegt wurden, ist bei Bodeneingriffen auch mit dem Auftreten der zugehörigen Bestattungen zu rechnen, deren Lage bislang nicht bekannt ist.
Im Bereich des geplanten Vorhabens sind darüber hinaus mittelalterliche bis neuzeitliche Fundstellen bekannt. Wegen der dauernden Hochwassergefahr durch die Elbe wurde schon früh ein Deich angelegt, der bereits im 16. Jahrhundert erwähnt wurde. Während der Belagerung Magdeburgs durch den kaiserlichen GeneralWallenstein ließ dieser im Juni 1629 z. B. in derGemarkung Prester Schanzen anlegen; generell gehört der Maßnahmebereich zum archäo- logischen Flächendenkmal des Magdeburger Schlachtfeldes von 1631 aus dem Dreißigjährigen Krieg. Diverse historische Festungsanlagen sind im Umfeld des Maßnahmebereichs situiert; genau am Nordende der geplanten Trasse liegt die sogenannte „Thurme Schantz". Auch für die vermeintlich schriftlichen Epochen des Mittelalters und der frühen Neuzeit sind die archäologischen Bodenfunde eine unersetzliche wissenschaftliche Quelle. Derartige Befunde sind insbeson- dere von hoher regionalhistorischer Bedeutung. Insgesamt bestehen somit aus Sicht der archäologischen Denkmalpflege aufgrund der topographischen Situati- on und der naturräumlichen Gegebenheiten sowie aufgrund analoger Gegeben- heiten vergleichbarer Siedlungsregionen begründete Anhaltspunkte, dass bei Bodeneingriffen bislang unbekannte Bodendenkmale entdeckt werden. Denn zahlreiche Beobachtungen haben innerhalb der letzten Jahre gezeigt, dass uns aus Luftbildbefunden, Lesefunden etc. nicht alle archäologischen Kulturdenk- male bekanntsind und nicht bekannt sein können; vielmehrwerden diese oftmals erst bei invasiven Eingriffen erkannt. Flusslandschaften kommt schtießlich eine besondere Bedeutung bei Erhaltung organischen Materials zu, denn nur unter Sauerstoffabschluss, wie er in Gewässernähe gegeben ist, können Holzkon- struktionen und -objekte (über Geräte bis hin zu Wasserfahrzeugen, Hafenanla- gen, Fischfangvorrichtungen, Brunnen, Brücken, Furten und Bohlenwegen), aber
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auch Leder, Textil- und Pflanzenreste konserviert werden. Diese Objekte be- sitzen, gerade wegen ihrer schwierigen Erhaltung, einen besonderen Selten- heitswert. Fundplätze, die sich in der Nähe von Gewässern befinden, weisen infolge dessen einen hohen Grad an Komplexität auf. ©. g. Baumaßnahme führt zu erheblichen Eingriffen, Veränderungen und Beeinträchtigungen des Kulturdenkmales. Gemäß $ 1 und $ 9 DenkmSchG LSA sind archäologische Kulturdenkmale im Sinne des DenkmSchG LSA zu schützen, zu erhalten und zu pflegen (substanzielle Primärerhaltungspflicht). Hierbei erstrecktsich derSchutz aufdie gesamte Substanzdes Kulturdenkmales einschließlich seiner Umgebung, soweit dies für die Erhaltung, Wirkung, Erschließung und die wissenschaftliche Forschung von Bedeutung ist. Aus facharchäologischer Sicht kann dem Vorhaben dennoch, aber nur unterder Bedingung, zugestimmtwerden, dass vorgeschaltetzur Baumaß- nahme entsprechend 14 (9) eine fachgerechte archäologische Dokumen- 5 tation nach den derzeitig gültigen Standards des LDA LSA durchgeführt wird (Sekundärerhaltung). Die Dokumentation ist gem. $ 5 Abs. 2 DenkmSchG LSA durch das LDA LSA durchzuführen. Die Ausführungen zur erforderlichen archäologischen Dokumen- tation (Geländearbeit mit Vor- und Nachbereitung, restauratorischer Sicherung, Inventarisierung) sind in Form einerschriftlichen Vereinbarung zwischen Bauherr und LDA LSA abzustimmen. Dabei gilt für die Kostentragungspflicht ent- sprechend DenkmSchG dasVerursacherprinzip; siehe auch Hinweisezu den Er- läuterungen und Verwaltungsvorschriften zum Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Bek. der StK vom 14.5.2021 -63.57704 in MBl. LSA, 329) zu $ 14 Abs. 9. Art, Dauer und Umfang der Dokumentation sind rechtzeitig mindestens 10 Wo- chen im Vorfeld der Maßnahme mit dem LDA verbindlich abzustimmen. Hierzu möchte ich auf die zwischen dem LHW und dem LDA bestehende Rahmenver- einbarung vom 15.12.2009 hinweisen. Die Vereinbarung ist in Kopie der unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich nach Unterzeichnung, jedoch spätestens mit der Baubeginnanzeige zu überreichen. Aufgrund der Siedlungsgeschichte der Region können weitere Fundsituationen bzw. archäologische Quellen nicht ausgeschlossen werden. Gemäß 5 2 in Verb. mit $ 18 (1) DenkmSchG LSA entsteht ein Denkmal ipso iure und nicht durch einen Verwaltungsakt. Im Übrigen sollte bereits in der Genehmigung der Hin- weis, im Bedarfsfall Grabungen erweitern zu müssen, aufgenommen werden. Als Ansprechpartnerin für Belange der archäologischen Bodendenkmalpflege steht Ihnen Frau Dr. Paddenberg zur Verfügung, Tel.: 0345/5247-496, Fax: 0345/5247-460; Email: dpaddenberg@lda.stk.sachsen-anhalt.de.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Dr. Paddenberg
Anlage -Kartierungderarchäologischen Kulturdenkmale(Stand Dezember2025) Verteiler: -LDA. RL43 Seite 3 von 3
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©LDASachsen-Anhalt2023 ©GeoBasis-DE/GDI-LSA2023
052000 &33000
25-05166 HWSB Elbdeich rechts MD-Cracau Karte Kd.
ErstelltfürMaßstab:14000 Lagestatus489/EPSG 25832 1/2 0 190 380 570 760 Metar
Erstellungsdatum 04.07.2025 LandesamtfürDenkmalpflegeundArchäologieSachsen-Anhalt LandesmuseumfürVorgeschichte Ersteller Weihmann,Marius(Weihmanrf$aRtsssjard-Wagner-Str 9,06114Halle(Saale)
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Legende
ArchäologischeKulturdenkmale(514.1)(Pufferzone)
ArchäologischeFundstelle (814.1)(Pufferzone)
BegründetetAnhaltspunkte(514.2)
BegründeteAnhaltspunkte(814.2)
LiDARStrukturen(flächigerfasst)
Kulturlandschaftselemente
moderneStrukturen
AktuelleKleindenkmale
8 verifizierterStandort
ArchäologischeStrukturen
ArchäologischeStrukturinhistorischerKarte
Wind-undWassermühlen
® Windmühle
HistorischeOrtskerne
HistorischeOrtslage
Wege(1.Ordnung)
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BedeutenderWeg Damm
GewöhnlicherWeg
Wege(2.Ordnung)
Fussweg
KleinereFließgewässer
KleineresFließgewässer
Seen,Flüsse
See/Fluß
Schlachtfelder(flächigerfasst)
HistorischesSchlachtfeld
8 02 25-05166 HWSB Elbdeich rechts MD-Cracau Karte Kd
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8 6 Erstellungsdatum 04.07.2025 Ersteller Weihmann,Marius(WeihmannMarius)
LandesamtfürDenkmalpflegeundArchäologieSachsen-Anhalt LandesmuseumfürVorgeschichte 2/2 Richard-Wagner-Str.9,06114Halle(Saale)