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Landesbetrieb für Hochwasserschutz
und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
HWSB Elbdeich rechts MD-Cracau
km 40,40 - 42,10
– Ausführungsplanung –
Erläuterungsbericht
Magdeburg, den 30.07.2026
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*** Projekt: HWSB Elbdeich rechts MD-Cracau km 40,40-42,10 ***
Inhaltsverzeichnis
Seite
1 Art und Umfang des Vorhabens 4
2 Zweck des Vorhabens 5
3 Bestehende Verhältnisse 6 Lage des Vorhabens 6 Länge des Planungsbereiches 7 bestehende Zufahrten, Verkehrswege 7 Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten 8 Lager- und Arbeitsplätze 8 Baugrunduntersuchungen 9 Allgemeines 9 geologische Situation 9 Erkundung des Baugrundes / Geoelektrik 10 Geotechnische Felduntersuchungen 10 Geotechnische Laboruntersuchungen 11 Grundwassersituation 11 Homogenbereiche 13 Naturschutzfachliche Betrachtungen 14 Allgemeines 14 Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse der Bestandserfassung 14 Untersuchungsgebiet 15 FFH-Gebiet 16 Lebensraumtypen (LRT) 16 Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie 17 Charakteristische Arten der LRT 18 Maßnahmen 18 Altlastverdachtsfläche 19 Ver- und Entsorgungsleitungen im Planungsbereich 19 Stellungnahme Landeshauptstadt Magdeburg 20
4 Angaben zur Ausführung 21 Übergangsbereiche HWS-Anlage LHW / Stadt Magdeburg 21 Tragwerksplanung Deichkörper 22 Bauvorbereitende und baubegleitende Kampfmittelräumung 23 Archäologie 23 Verkehrsführung und Baustellenlogistik 24 Verkehrsführung motorisierter Verkehr 24 Führung Radverkehr 25 Bauablauf 25 Hochwasserschutz und Wasserhaltung 26 Vermessung und Absteckung 27 Beweissicherung 27 Schwingungsmessungen 28 Leistungsumfang und Art der Ausführung 28 Bereits durchgeführte Baumaßnahmen - Fällarbeiten 28 Deichkronenbreite / -befestigung 28 Aufbau Aufenthaltsfläche 29 Deichböschungen 30 Spundwand 30
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4.11.5.1 Einbringverfahren 31 4.11.5.2 Wandverkleidung / -verschalung 32 4.11.5.3 Landseitige sichtbare Höhe der geplanten Hochwasserschutzanlage 33 Anordnung von Deichscharten 33 Rückbau Treppenanlagen 34 Errichtung von Treppenanlagen 34 Verkehrsinseln Büchnerstraße 35 Beleuchtung 35 Aufenthaltsmöglichkeiten 36 Deichschutzstreifen 37 Oberboden / Rasenansaat 37 Deichkilometersteine 38 Allgemeine Anforderungen zum Deichbau 38 Abrechnung 38 Qualitätssicherung 39
5 Hinweise zur Technologie und zur Kalkulation 41 Allgemeines 41 Baufeld und Zufahrten 41 Baubehelfe 41
6 Ausführungsunterlagen 42 Vom AG zur Bauausführung bereitgestellte Unterlagen 42 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Unterlagen zur Bauausführung 42
7 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 42 Allgemeines 42 Geltende ZTV 43 Änderungen und Ergänzungen der ZTV 43 Vertragliche Hinweise 44 Richtlinien 44 Merkblätter 44 Technische Lieferbedingungen 44
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1 Art und Umfang des Vorhabens
Das Vorhaben:
HWSB Elbdeich rechts MD-Cracau km 40,40 - 42,10
wird im Auftrag des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Straße 5 39104 Magdeburg bearbeitet.
Gegenstand der Baumaßnahme ist der Ausbau des rechtsseitigen Elbdeiches im Abschnitt
Magdeburg Cracau, Deich-km 41+175 bis Deich-km 42+125. Der Ausbaubereich erstreckt
sich zwischen der Burchardstraße und der Büchnerstraße und schließt an die bestehende
Schwergewichtsmauer der Landeshauptstadt Magdeburg an. Die Gesamtlänge des Bauab-
schnittes beträgt ca. 1028,50 m.
Die vermessungstechnischen Grundlagen für die Planung wurden durch das Ingenieurbüro
MENZEL & Co. aus Magdeburg erarbeitet.
Die zur Planung erforderlichen Baugrunduntersuchungen wurden durch den Landesbetrieb für
Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) an das Ingenieurbüro Kas-
hani aus Delitzsch vergeben. Der geotechnische Bericht wurde im Juni 2020 zur Verfügung
gestellt und bildete die Grundlage für die Planung. Darüber hinaus erarbeitete das Ingenieur-
büro Kashani die erdstatischen Berechnungen, bestehend aus der Vor- bzw. Genehmigungs-
statik einschließlich der zugehörigen Prüfstatik für den Planungsbereich.
Im März 2025 wurden durch die IHU Geologie und Analytik GmbH aus Stendal die umwelt-
fachlichen Planungsunterlagen erstellt. Diese umfassen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB), FFH-Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
Zur Vorbereitung der Deichausbaumaßnahme wurden im Februar 2026 die innerhalb des Bau-
feldes befindlichen Bäume entsprechend den naturschutzrechtlichen Vorgaben gefällt. Gegen-
stand der vorliegenden Ausschreibung ist ausschließlich die Rodung der verbliebenen Baum-
stubben im Baufeld.
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2 Zweck des Vorhabens
Das Junihochwasser 2013 in Elbe und Saale war ein Extremereignis außerordentlicher Größe
und verdeutlichte einmal mehr die Bedeutung des Hochwasserschutzes für den Schutz der
binnenseitig der Hochwasserschutzanlagen liegenden materiellen Güter und Infrastruktur.
Das Hochwasser offenbarte unter anderem Defizite an den Hochwasserschutzanlagen des
rechten Elb-Hauptdeiches im Stadtgebiet von Magdeburg.
Dabei ist neben der Gefährdung der Standsicherheit sowie keiner ausreichenden Deichhöhe
auch der Umstand zu berücksichtigen, dass der rechte Elbdeich keinen Deichquerschnitt ge-
mäß DIN 19712 aufweist.
Zur Beseitigung dieser Defizite ist die Hochwasserschutzanlage zu sanieren, wobei die Sanie-
rung Bestandteil der Hochwasserschadensbeseitigung des Junihochwassers 2013 und der
Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt ist.
Das wesentliche Ziel ist die Herstellung eines Deichabschnittes, der den Forderungen der
DIN 19712 und des Merkblattes DWA-M 507 entspricht.
Zweck des Vorhabens ist die Erhöhung der Standsicherheit und die Anpassung der Krone an
höhere Wasserstände. Ein weiteres Ziel der Sanierung ist die Sicherstellung der Kontrolle und
der Verteidigung im Hochwasserfall.
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3 Bestehende Verhältnisse
Lage des Vorhabens
Siehe auch Übersichtskarte und -lageplan (Unterlage 4, Blatt 1 und 2).
Der Untersuchungsbereich liegt innerhalb der kreisfreien Landeshauptstadt Magdeburg. Der
hier zu untersuchende Deich befindet sich am rechten Elbufer zwischen Elbe-km 324,30 und
325,80. Der Deichabschnitt verläuft ausschließlich innerhalb der Stadtgrenzen von Magde-
burg.
Biederitz
Magdeburg
Bauende
Bauanfang
Pechau
Darstellung geplanter Deichabschnitt, Quelle: google.de/maps
Der Abschnitt verläuft auf einer Länge von ca. 1.028,5 m zwischen dem Brückenbauwerk am
Cracauer Wasserfall / Burchardstraße und dem Kreuzungsbereich Cracauer Straße / Büch-
nerstraße. Die Deichkrone ist befestigt, hier ist ein in Asphaltbauweise hergestellter Kronen-
kontrollweg vorhanden. Dieser weist eine Breite von ca. 2,00 m auf. Eine landseitige Berme
ist nicht vorhanden.
Auf der Landseite grenzt direkt an den Böschungsfuss der Straßenbereich der Büchnerstraße
an. Im südlichen Abschnitt grenzen eine private Grundstückszuwegung bzw. die Parkanlagen
der Schule „Am Wasserfall“ an die Hochwasserschutzanlagen an. Soweit vorhanden können
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die vorgenannten Straßen / Wege als Deichverteidigungsweg angesehen werden, diese sind
aktuell jedoch nicht Bestandteil der Hochwasserschutzanlage.
Die Neigung der wasserseitigen Böschung schwankt unerheblich zwischen 1:2.5 bis 1:3. Die
landseitige Böschungsneigung liegt zwischen 1:1.33 und 1:4.
Ein Deichschutzstreifen (wasserseitig) im eigentlichen Sinne ist derzeitig nur im Bereich paral-
lel zur Büchnerstraße wahrnehmbar.
Eine landseitige Deichrampe ist am Bauende (Bereich Beginn Hochufer) sowie bei Deich-km
41+335 vorhanden. Beide sollen entsprechend den geplanten baulichen Ausführungen der
Hochwasserschutzanlage neu ausgebildet werden.
innerhalb des Baufeldes wurden bereits im Februar 2026 Baumfällungen durchgeführt, sodass
innerhalb der Deichsanierung lediglich die Baumstubben gerodet werden müssen.
Eine Vielzahl an Versorgungsleitungen verlaufen im Bereich der Büchnerstraße. Diese über-
schneiden sich jedoch nicht mit dem Verlauf des vorhandenen Deichkörpers. Nur im Bereich
des Bauendes bei Deich-km 42+125 verläuft eine ND-Gasleitung DN 200 GG der SWM im
Abstand von ca. 3,00 m zur Deichkrone.
Länge des Planungsbereiches
Die Projektbezeichnung lautet zwar „HWSB Elbdeich rechts MD-Cracau km 40,40 - 42,10“.
Allerdings soll hier ausschließlich der Deichabschnitt von Deich-km 41+175 bis Deich-km
42+125 auf einer Länge von ca.1.028,5 m mit Bauanfang im Bereich der Burchardstraße und
Bauende im Bereich Büchnerstraße (Übergang zur Schwergewichtsmauer) saniert werden.
bestehende Zufahrten, Verkehrswege
Der hier zu betrachtende Abschnitt ist über eine Vielzahl an direkt angrenzenden bzw. parallel
verlaufenden Straßen / Verkehrsanlagen zu erreichen (siehe unter anderem auch Unterlage
5.3 – Lageplan Baustelleneinrichtung / Zuwegung / Umleitung). Dazu zählen neben der Büch-
nerstraße auch die nördlich des Planungsbereiches verlaufende Cracauer Straße sowie die
im südlichen Bereich angrenzende Burchardstraße.
Über den gesamten hier zu betrachtenden Planungsbereich ist ein in Asphaltbauweise befes-
tigter Kronenkontroll- bzw. Deichverteidigungsweg mit einer Ausbaubreite von
ca. 2,00 - 2,50 m vorhanden.
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Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen stellt der AG nicht zur Verfügung.
Über die nächsten Anschlussmöglichkeiten hat sich der AN selbst zu informieren. Benötigte
Anschlussmöglichkeiten sind vom AN mit den Versorgungsunternehmen direkt zu klären. Die
Einholung aller erforderlichen Genehmigungen ist Sache des AN.
Die Versorgung der Baustelle mit Strom und Wasser sowie die Entsorgung, einschließlich des
Einholens aller Erlaubnisse und Genehmigungen, ist Sache des AN und wird nicht gesondert
vergütet. Alle dafür entstehenden Kosten bis zur Beendigung der Baumaßnahme sind in der
Baustelleneinrichtungspauschale einzubeziehen und werden nicht gesondert vergütet.
Für die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern ist vom AN die Zustimmung der Unteren
Wasserbehörde einzuholen.
Für das Einleiten des anfallenden Schmutzwassers während der Bauzeit in öffentliche Gewäs-
ser bzw. das Versickern in den Boden hat der AN die Erlaubnisse einzuholen. Ansonsten ist
das Schmutzwasser während der gesamten Bauzeit fachgerecht zu entsorgen.
Lager- und Arbeitsplätze
Siehe hierzu auch die Ausführungen Unterlage 5.3 – Lageplan Baustelleneinrichtung / Zuwe-
gung / Umleitung.
Für die Baustelleneinrichtung sowie die Zwischenlagerung von Baustoffen und Materialien
stellt der AG innerhalb der Büchnerstraße im Bereich des Sportplatzes eine Fläche von ca.
820 m² zur Verfügung.
Innerhalb dieser Fläche befindet sich vereinzelt Baumbestand. Die Wurzelbereiche der Bäume
sind von jeglicher Lagerung freizuhalten, um Bodenverdichtungen und Schädigungen des
Wurzelraumes zu vermeiden. Darüber hinaus sind geeignete Schutzmaßnahmen zum Erhalt
des Baumbestandes während der Bauausführung vorzusehen. Beschädigungen an Stamm,
Krone und Wurzelbereich sind auszuschließen.
Weitere Lager-, Baustelleneinrichtungs- oder Bereitstellungsflächen werden durch den AG
nicht zur Verfügung gestellt. Soweit der AN aus technologischen oder logistischen Gründen
zusätzliche Flächen benötigt, sind diese außerhalb des Baufeldes eigenverantwortlich auf ei-
gene Kosten zu beschaffen. Sämtliche hieraus resultierenden Aufwendungen, insbesondere
für Anmietung, Unterhaltung sowie Material- und Gerätetransporte, sind vom AN zu tragen.
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Im Zuge der Bauablaufplanung sind mit dem TBA MD sowie dem LHW Abstimmungen darüber
zu führen, ob und in welchem Umfang Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen der nördlich
bzw. südlich angrenzenden Hochwasserschutzmaßnahmen (HWSB-Maßnahmen) mitgenutzt
oder weiterhin genutzt werden können.
Baugrunduntersuchungen
Allgemeines
Für den Planungsbereich erfolgte nach Abstimmung mit dem Auftraggeber die Erarbeitung
eines Baugrundgutachtens, welches durch das Ingenieurbüro Kashani am 01.06.2020 in der
endgültigen, vollständigen Fassung übergeben wurde. In den folgenden Abschnitten werden
wesentliche Angaben aus dem Baugrundgutachten angerissen. Weitere detailliertere Anga-
ben sind der Unterlage Nr. 10.1 - Geotechnischer Bericht (inklusive Anlagen) zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der geotechnische Bericht für zwei Teilabschnitte erstellt
wurde: Abschnitt Nr. 1 - Bereich Seestraße o Deich-km 40+375 - 41+050 Abschnitt Nr. 2 - Bereich Büchnerstraße o Deich-km 41+175 - 42+125
Der Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung beschränkt sich jedoch ausschließlich auf
den Teilabschnitt 2 – Bereich Büchnerstraße (Deich-km 41+175 bis 42+125). Der südlich ge-
legene Teilabschnitt im Bereich der Seestraße ist nicht Bestandteil dieser Baumaßnahme.
geologische Situation
Der Standort liegt direkt in der Flussaue der Elbe. Hier sind oberflächennah, neben Auffüllun-
gen, hauptsächlich holozäne fluviatil sedimentierte Böden (Auelehm und Auesand) zu erwar-
ten, die von mächtigen quartären Deckschichten (Sande und Kiese) unterlagert werden.
Im Liegenden der Quartärdecke können tertiäre Sande bzw. Kiese auftreten. Die Mächtigkeit
dieser Horizonte schwankt im Gebiet stark. Unterhalb dieser Schichten sind mächtige triassi-
sche Formationen mit Ton-, Sand- und Schluffstein zu erwarten.
Eine Gefährdung durch untertägige Hohlraumbildung infolge Auslaugung / Karstbildung ist
nicht zu erwarten. Der Standort gehört, gemäß DIN EN 1998-1/NA, zu keiner Erdbebenzone.
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Erkundung des Baugrundes / Geoelektrik
Zur Vorerkundung sowie der Optimierung und Extrapolation der Ergebnisse punktueller direk-
ter Aufschlüsse wurden geoelektrische Messungen des Deiches, des Deichuntergrundes so-
wie des angrenzenden Deichvor- und -hinterlandes ausgeführt. Aufgrund der Zugänglichkeit,
nahliegende Bebauung und z. T. hoher Wassersättigung konnten die Messungen nicht überall
ausgeführt werden. Des Weiteren sind hier mit Abweichungen in der Interpretation zu rechnen.
Als Ergebnis liegen Vertikalschnitte des spezifischen elektrischen Widerstandes für 2 bis 4
deichparallele Messprofile bis in Tiefen von 6,00 bis 8,00 m unter GOK vor.
Im nördlichen Teil des Messgebietes (Abschnitt Nr. 2) besteht der Deichkörper bis etwa Deich-
km 41+350 aus rolligem Material. Anschließend folgen etwa 400 m mit gemischtkörnigem Ma-
terial, wobei im Profilschnitt der Deichkrone eine bindige Zwischenschicht erkennbar ist. Im
nördlichen sind im Deichkörper größtenteils söhlig gelagerte Sedimente vorhanden. Der Be-
reich des Deichfußes auf der Wasserseite zeigt rollige Sedimente über den gesamten Ab-
schnitt.
Geotechnische Felduntersuchungen
Im Bereich der beiden Teilanschnitte wurden (ohne Berücksichtigung der Aufschlüsse bei km
40+395) folgende Aufschlüsse nach DIN EN ISO 22475-1 und DIN EN ISO 22476-2 ausge-
führt: 4 Bohrungen, 100 Bohrsondierungen / Kleinrammbohrungen, 10 Schürfe und 25 schwere Rammsondierungen.
Deichfüße
Der Untergrund des wasserseitigen Deichfußes zeigt mehrere Wechsel zwischen sandigem,
gemischtkörnigem und bindigem Material, wobei die Abschnitte mit sandigem und gemischt-
körnigem Material deutlich überwiegen. Landseitig wurden, mit Ausnahme der Abschnitte zwi-
schen 0+063 und 41+400, bindige Böden (Auelehm) durchgehend in Mächtigkeiten zwischen
0,20 und 1,90 m angetroffen. Die natürliche Bodenfolge ist durch die urbane Beeinflussung
durch anthropogene Auffüllung teilweise ersetzt worden.
Deich
Die Asphaltdecke des Deichkronenweges wurde mit Mächtigkeiten zwischen 9 und 13 cm und
der Unterbau der Oberflächenbefestigung mit 0,10 bis 0,50 m erkundet. Als Deichmaterial
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wurden hauptsächlich sandige und gemischtkörnige Böden verwendet. Eine bindige Teilaus-
bildung des Deiches liegt zwischen km 40+395 und 40+600 bzw. 41+450 und 41+900 vor.
Landseitig liegen überwiegend Auffüllungen vor welche z. T. mit Fremdbeimengungen (Bau-
schutt) vermengt sind. Die meist geringen Schlagzahlen der Rammsondierungen, im Bereich
des Deiches, deuten darauf hin, dass hier keine bzw. nur eine geringe Verdichtung vorliegt.
Nach dem Hochwasserereignis im Jahr 2002 erfolgte im Teilabschnitt Nr. 1 als Notsicherung
die Einbringung einer 6,00 m langen Spundwandreihe zwischen den damals vorhandenen Be-
tonspurbahnen im Bereich der Deichkrone. Zwischenzeitlich wurden die Betonspurbahnen
durch die nunmehr vorhandene Asphaltdecke ersetzt.
Die Deichbasis wird z. T. von Auelehm / Auesand und z. T. von Flussanden und -kiesen ge-
bildet. Der Auelehm wurde überwiegend in weicher bis halbfester Konsistenz und untergeord-
net in breiiger Konsistenz angetroffen. Der Auesand weist eine lockere bis mitteldichte Lage-
rung auf, wobei dicht gelagerte Abschnitte nicht auszuschließen sind. Die quartären Fluss-
sande und -kiese weisen im Hangenden eine lockere bis mitteldichte Lagerung auf. Im Lie-
genden ist mit einer mitteldichten bis dichten Lagerung zu rechnen.
Geotechnische Laboruntersuchungen
An allen Proben erfolgte neben der organoleptischen Ansprache durch einfache Handprüfun-
gen die Einschätzung der Klassifikations- und Zustandskennzahlen nach DIN 18196 und DIN
4022/1. Zur Ergänzung dieser Ergebnisse wurden an ausgewählten Proben zusätzliche La-
boruntersuchungen durchgeführt. Insgesamt wurden folgende Laboruntersuchungen ausge-
führt: 2 x Bestimmung des Wassergehaltes nach DIN EN ISO 17892-1, 6 x Bestimmung des Glühverlustes nach DIN 18128, 12 x Bestimmung der Korngrößenverteilung nach DIN EN ISO 17892-4 und 7 x Bestimmung der Konsistenzgrenzen nach DIN 18122.
Grundwassersituation
Im Untersuchungsgebiet bilden die quartären Sande und Kiese den bestimmenden Grundwas-
serleiter. Es ist von einer Korrespondenz zwischen dem Grundwasser und der Wasserführung
der Elbe auszugehen. Im Rahmen der Baugrunderkundung wurden folgende Grundwasser-
stände in Deichmitte erkundet:
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Messungen des Grundwasserstandes; Quelle: Baugrund Kashani
| Aufschluss | Wasser-an- | Wasser- | Aufschluss | Wasser-an- | Wasser- | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| schnitt | Ruhe | schnitt | Ruhe | |||||||||||
| [m DHHN 92] | [m DHHN 92] | [m DHHN 92] | [m DHHN 92] | |||||||||||
| BK 40+395/1 | 42,92 | 43,32 | BS 0+350/2 | 39,64 | 39,64 | |||||||||
| BS 40+450/3 | 40,57 | 40,57 | BS 41+215/3 | 40,80 | 1) | |||||||||
| BS 40+500/3 | 41,88 | 41,88 | BS 41+300/3a | 39,76 | 1) | |||||||||
| BS 40+525/2 | 41,48 | 1) | BS 41+400/3 | - | - | |||||||||
| BS 40+600/3 | 40,31 | 40,31 | BS 41+500/3 | 39,73 | 39,73 | |||||||||
| BS 40+700/3 | 39,68 | 1) | BS 41+600/3 | 39,61 | 1) | |||||||||
| BS 40+800/3 | 40,70 | 40,85 | BS 41+700/3 | 39,77 | 1) | |||||||||
| BS 40+900/3 | 41,56 | 1) | BS 41+800/3 | 40,59 | 1) | |||||||||
| BS 41+000/3 | 39,80 | 1) | BS 41+900/3 | 40,88 | 1) | |||||||||
| BS 41+050/2 | 41,17 | 1) | BS 42+000/3 | 40,67 | 40,67 | |||||||||
| BS 0+063/3 | 38,67 | 41,97 | BK 42+100/3 | 40,81 | 41,16 | |||||||||
| BS 0+132/2 | 41,16 | 1) | 1) = nicht messbar |
Aufgrund der geringen Durchlässigkeit der Deckschichten sowie verfestigte Sand- und Kies-
schichten ist bei deren Vorhandensein von gespannten Grundwasserverhältnissen und
Schichtenwasserbildung auszugehen. So wurden in Bereich der Deichflanken bis ca. 2,00 m
höhere Grundwasserstände eingemessen.
Die Nachfrage bei der Behörde ergab, dass hier keine umfangreichen Grundwasserbeobach-
tungen und abgeleiteten Hydroisohypsenpläne vorliegen. Grundsätzlich ist von einem gerin-
gen GW-Fließgefälle in Richtung Elbe auszugehen.
Aufgrund der großen Ausdehnung des Bauwerkes und unter Beachtung der technischen Funk-
tion des Deiches ist eine einheitliche Angabe der Grundwasserverhältnisse nicht möglich. Ge-
nerell kann davon ausgegangen werden, dass die erkundeten Grundwasserstände etwa den
mittleren Grundwasserständen entsprechen. Im Hochwasserfall werden diese entsprechend
bis GOK steigen. Für Standsicherheitsuntersuchungen ist je nach Lastfall und Richtung der
maßgebende Wasserstand zu wählen.
Nach den Aufschlussergebnissen, Datentabelle der Grundwassermessstelle 38350112 und
unter Berücksichtigung der Grundwasserschwankungen wurden folgende Wasserstände für
den Deichstandort abgeleitet: mittlerer Grundwasserstand: 42,30 - 43,30 m DHHN 92 / angetroffener Grundwasser-
stand, Höchstgrundwasserstand: entsprechend HQ / Geländeniveau Deichhinterland.
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Die aus den Bohrlöchern der Bohrungen BK 40+395/1 und BK 42+075/1-A entnommenen
Wasserproben wurden nach DIN 4030 auf Betonaggressivität untersucht. Demnach ist das
Grundwasser bei BK 40+395/1 aufgrund der erhöhten Sulfatkonzentration (334 mg/l) schwach
betonangreifend (XA1). Bei Bohrung BK 42+075/1-A wurden keine Grenzüberschreitungen
festgestellt, somit ist das Wasser als nicht betonangreifend einzustufen (XA0).
Weiterhin wurden die Wasserproben nach DIN 50929 zur Abschätzung der Korrosionswahr-
scheinlichkeit gegenüber Stahl untersucht. In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse zu-
sammengefasst.
Beurteilung der Korrosionswahrscheinlichkeit
| Probe aus Auf- schluss | Güte der Deck- | Korrosionswahrscheinlichkeit bei unlegierten und niedrig legierten Stählen | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| schichte für feuer- | ||||||||||||||||
| verzinkte Stähle | ||||||||||||||||
| UWB | WLG | UWB | WLG | |||||||||||||
| BK 40+395/1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 3 | 2 | ||||||||||
| BK 42+075/1-A | 1 | 2 | 1 | 1 | 2 | 1 |
UWB … Unterwasserbereich 1 … sehr gut bzw. sehr gering WLG … Wasser/Luft-Grenze 2 … gut bzw. gering MLK … Mulden- und Lochkorrosion 3 … befriedigend bzw. mittel FK … Flächenkorrosion 4 … nicht ausreichend bzw. hoch
Homogenbereiche
Gemäß VOB Teil C sind die Baugrundschichten anhand der Eigenschaften für unterschiedli- che Gewerke in Homogenbereiche zusammenzufassen. Nachfolgend erfolgt die Einteilung in Homogenbereiche, hinsichtlich der vermuteten Technologie, für die Bauausführung:
Übersicht der Homogenbereiche
| Baugrundschicht | Homogenbereich | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ortsübliche Bezeichnung | DIN 18300 (Erdarbeiten) | DIN 18301 (Bohrarbeiten) | DIN 18304 | |||||
| (Ramm-, Rüttel- und | ||||||||
| Verpressarbeiten) | ||||||||
| Mutterboden (Mu) | H1 | |||||||
| Auffüllungen (A) | H2 | |||||||
| Deich, sandig (DS) | ||||||||
| Auesand (AS) | ||||||||
| Flusssand (FS) | ||||||||
| Flusskies (FG) | ||||||||
| Tertiärsand (TS) | ||||||||
| Deich, gemischtkörnig (DG) | H3 | |||||||
| Deich, bindig (DB) | ||||||||
| Auelehm (AL) | H4 |
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Naturschutzfachliche Betrachtungen
Allgemeines
Eine Deichsanierung ohne Beeinträchtigung der auf dem Deich existierenden und angrenzen-
den Strukturen, Lebensräume und Arten ist nicht möglich.
Der Planungsbereich verläuft über die gesamte Strecke innerhalb bzw. direkt angrenzend an
den folgend aufgeführten Schutzgebieten: FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“ (STFFH0050LSA), Biosphärenreservat „Mittelelbe“ (STBR_0004LSA).
Die vorgenannten Schutzgebiete grenzen direkt an die vorhandenen Hochwasserschutzanla-
gen an. Somit ist bei der Betrachtung der einzelnen Sanierungsabschnitte zu beachten, inwie-
fern Eingriffe innerhalb des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg“
sowie dem Biosphärenreservat „Mittelelbe“ erforderlich, unumgänglich bzw. zu vermeiden
sind.
km 42+125
km 41+175 km 41+050
km 40+375
Darstellung Schutzgebiete (Quelle: lvermgeo.de)
Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse der Bestandserfassung
Siehe hierzu auch Unterlage 12.1 – Landschaftspflegerischer Begleitplan.
Im Rahmen des geplanten Vorhabens erfolgte für das Untersuchungsgebiet (UG), hier der
Deichabschnitt Magdeburg Cracau bei Deich-km 40,4 bis 42,1, im Vorfeld und als Grundlage
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der naturschutzrechtlichen Genehmigungsplanung eine Erfassung der Biotoptypen sowie eine
Begutachtung verschiedener faunistischer Artengruppen.
Untersuchungsgebiet
Das Vorhabengebiet liegt auf der rechten Seite der Alten Elbe, im östlichen Stadtgebiet von
Magdeburg.
Der zweite Teilabschnitt im Süden bei Deich-km 40,40 schließt an den Deichabschnitt Magde-
burg Prester an und beginnt an der Deichüberfahrt an der „Leuschnerstraße“ und verläuft west-
lich des Stadtteils Cracau bis zum nördlichen Ende der „Büchnerstraße“ bei Deich-km 42,10.
Übersicht zur Lage des Untersuchungsgebietes; Quelle: LVermGeo / Bericht IHU
Das südliche Deichvorland des Planungsabschnittes ist sehr breit und wird teilweise als Grün-
land genutzt. Die Grünländer sind durch zahlreiche Gehölzstrukturen, wie Weichholzauen-
wald, Gebüsche und Baumgruppen strukturiert. Zwischen Deich-km 40,40 und 40,98 verläuft
zudem ein deichparalleler Altarm der Elbe („Prester See“), welcher sich teilweise bis auf we-
nige Meter an den wasserseitigen Deichfuß grenzt. Bei Deich-km 41,00 bis 41,15 liegen die
Gebäude des „Kanuclubs Falke Magdeburg e.V.“ und des „Kanu-Klubs Börde Magdeburg
e.V.“ im Deichvorland und grenzen unmittelbar an den wasserseitigen Deichfuß. Zwischen
Deich-km 41,20 und 42,10 ist das Deichvorland des Planungsabschnittes sehr schmal und
wird von einem deichparallelen Streifen Weichholzaue, der durch kleinere Grünlandflächen
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unterbrochen ist, geprägt. Im Deichhinterland stoßen über die gesamte Länge des zu sanie-
renden Deichabschnittes Siedlungsbereiche des Stadtteils Cracau direkt an den Deich.
Die Region ist durch die Kreisstraße K 1227 (von Süd nach Nord: „Pechauer Straße“, „Gent-
hiner Straße“ bzw. „Cracauer Straße“) erschlossen. Zwischen Deich-km 41,35 und 42,10 ver-
läuft die „Büchnerstraße“ am landseitigen Deichfuß, welche bei 42,10 in die „Cracauer Straße“
einmündet. Bei Deich-km 41,20 führt die Rotehornbrücke über die Alte Elbe und verbindet für
Fußgänger und Radfahrer den Stadtteil Cracau mit dem Rotehornpark.
FFH-Gebiet
Die zu sanierende Deichanlage auf der rechten Elbseite stellt im betrachteten Flussabschnitt
teilweise die östliche Grenze des FFH-Gebietes „Elbaue zwischen Saalemündung und Mag-
deburg“ (FFH0050LSA) dar. Die Lage des Planungsabschnittes und des Schutzgebietes wird
aus der Anlage 1 der Unterlage 13.1 (FFH-Verträglichkeitsstudie) ersichtlich.
Die Eingriffe erfolgen sowohl innerhalb des FFH-Gebietes auch angrenzend daran.
Lebensraumtypen (LRT)
Siehe hierzu auch Unterlage 13.1 – FFH-Verträglichkeitsstudie.
Zur Ermittlung der Biotop- und Lebensraumtypen wurde im Juli 2019 der floristische Artenbe-
stand im Untersuchungsgebiet kartiert (vgl. IHU 2019). Dabei wurden sowohl die Deichbö-
schungen als auch die angrenzenden Bereiche in einem Abstand von bis zu 100 m untersucht.
Die Ergebnisse dieser floristischen Erfassung bildeten die Grundlage für die Darstellung der
Biotop- und Lebensraumtypen. Eine kartografische Darstellung der Biotop- und Lebensraum-
typen findet sich in Anlage 1.1. Die Einteilung und Verschlüsselung der Biotop- und Lebens-
raumtypen basiert auf der „Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt, Teil Offenland“
(LAU 2010). Dementsprechend ergibt sich für die vorhabenbedingten Eingriffsflächen und die
angrenzenden Flächen folgende Bestandssituation hinsichtlich der Lebensraumtypen des An-
hangs I der FFH-Richtlinie.
Flüsse mit Schlammbänken (LRT 3270)
Zu diesem Lebensraumtyp gehören natürliche und naturnahe Fließgewässer mit schlammigen
Ufern bzw. Schlammbänken. Kennzeichnend ist das Vorkommen von einjähriger Vegetation
(Pioniervegetation) auf zeitweise trockenfallenden schlammigen Ufern (Bidention p.p.,
Chenopodion rubri p.p.) (vgl. LAU 2010). Verbreitungsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt sind die
vorwiegend sandigen Uferbereiche der Elbe.
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Zwischen Deich-km 41,70 und 42,13 wurde das Ufer der Alten Elbe Magdeburg laut Bestand-
serfassung (IHU 2019) als LRT 3270 kartiert. Die als LRT 3270 eingestuften Flächen liegen
innerhalb des FFH-Gebietes und haben einen Mindestabstand von 20 m zum Deich.
Feuchte Hochstaudenfluren (LRT 6430)
Dieser LRT umfasst uferbegleitende Hochstaudenvegetation feuchter bis nasser, meist nähr-
stoffreicher Standorte an Fließgewässern sowie feuchte Staudensäume der Wälder. Die Mehr-
zahl der Pflanzengesellschaften dieses Lebensraumtyps kommt auch an anderen Standorten
vor, z. B. am Rande von Hecken, Gebüschen, Feldgehölzen oder Entwässerungsgräben. Als
LRT gelten jedoch nur Vorkommen an Waldrändern und Fließgewässern (LAU 2010).
Entsprechend der Biotoptypenkartierung (IHU 2019) wurden zwei LRT 6430-Flächen im
Deichvorland des Untersuchungsgebietes ausgewiesen. Die erste grenzt zwischen Deich-km
40,97 und 41,02 unmittelbar an den Deich (1. Teilabschnitt). Die zweite Fläche verläuft zwi-
schen Deich-km 41,20 und 41,42 entlang des wasserseitigen Deichfußes. Beide Flächen des
LRT 6430 befinden sich innerhalb des FFH-Gebietes.
Weichholzauenwälder an Fließgewässern (LRT 91E0*)
Weichholzauenwälder treten in den Auen und Niederungen der Überschwemmungsbereiche
größerer Flüsse auf und werden von Baumweiden (Salix spec.) dominiert. Sie gehören zu den
prioritären Lebensraumtypen.
Laut der Biotoptypenkartierung (IHU 2019) finden sich Weichholzauenwaldreste im Deichvor-
land des Untersuchungsgebietes. Im südlichen Sanierungsabschnitt erstrecken sich Flächen
des LRT 91E0* im Deichvorland zwischen Deich-km 40,51 und 40,76, zwischen Deich-km
40,79 und 40,97 sowie zwischen Deich-km 41,02 und 41,03 teilweise an den wasserseitigen
Deichfuß angrenzend bzw. im Abstand von nur wenigen Metern zum Deich. Im nördlichen zu
sanierenden Deichabschnitt verläuft zudem ein Weichholzauenwaldstreifen deichparallel zwi-
schen Deich-km 41,22 und 42,20 und reicht stellenweise bis auf wenige Meter an den wasser-
seitigen Deichfuß. Alle Weichholzauenwaldflächen im Untersuchungsgebiet liegen innerhalb
des FFH-Gebietes.
Säugetiere des Anhangs II der FFH-Richtlinie
Entsprechend der faunistischen Kartierung (IHU 2019), den Daten von WEBER (2015), den
Daten der Referenzstelle für Biberschutz (2019) sowie den Daten des Landesamtes für Um-
weltschutz Sachsen-Anhalt (LAU 2018) ist im Bereich des betrachteten Planabschnittes zwi-
schen Deich-km 40,4 bis 42,1 mit dem Vorkommen folgender Arten des Anhangs II der FFH-
Richtlinie zu rechnen (vgl. Anlage 1.2 und 1.3):
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Europäischer Biber (Castor fiber), Fischotter (Lutra lutra), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)
Charakteristische Arten der LRT
Neben den Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie ist innerhalb der Vorhabenbereiche bzw.
daran angrenzend außerdem mit folgenden charakteristischen Arten der LRT zu rechnen. Fledermäuse: Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus,
Zwergfledermaus, Mückenfledermaus sowie Braunes und / oder Graues Langohr, Amphibien: Kreuzkröte, Knoblauchkröte, Laubfrosch, Wechselkröte und Moorfrosch, Zauneidechse, Neuntöter, Schwarzmilan.
Maßnahmen
Auf der Grundlage des BNatSchG muss bei Eingriffen / Konflikten vor dem Ausgleich des Ein-
griffs dieser durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen weitgehend reduziert wer-
den. Im folgenden Abschnitt wurden die möglichen Vermeidungs- und Verminderungsmaß-
nahmen zusammengestellt.
Vermeidungsmaßnahme V1: Markieren von sensiblen Biotopen (Anschlussflächen),
Vermeidungsmaßnahme V2: Errichtung eines Herpetenschutzzaunes während der Bauzeit,
Vermeidungsmaßnahme V3: Ausschluss der Befahrung aller unbefestigten Bereiche außer-
halb des Baufeldes,
Vermeidungsmaßnahme V4: Ordnungs- und naturschutzgerechte Wiederherstellung der
temporär im Bauprozess genutzten Flächen,
Vermeidungsmaßnahme V5: ökologische Baubegleitung (wird separat ausgeschrieben),
Vermeidungsmaßnahme V6: Suche, Fangen und Umsiedlung von Herpeten vor der Inan-
spruchnahme der Flächen,
Vermeidungsmaßnahme V7: Absuchen der zu fällenden Bäume auf potenzielle Fleder-
mausquartiere (bereits zu den Fällarbeiten erfolgt),
Minderungsmaßnahme M1: Benässen und Säubern aller Transportwege im Baufeld sowie
der Zufahrtsstraßen und -wege im Umland,
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Minderungsmaßnahme M2: Beschränkung der Bautätigkeiten auf den Tageszeitraum (ma-
ximal 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr),
Minderungsmaßnahme M3: Wiederverwendung des Oberbodens des vorhandenen Dei-
ches und der Nebenflächen,
Minderungsmaßnahme M4: Beseitigung von Gehölzen im Zeitraum von Oktober bis Feb-
ruar,
Minderungsmaßnahme M5: Baufeldfreimachung im Zeitraum von September bis Februar,
Ersatzmaßnahme E1: Ersatzpflanzungen von Hochstämmen für die notwendigen
Baumfällungen (nicht Bestandteil der hier vorliegenden Aus-
schreibung),
Ersatzmaßnahme E2: Wiederherstellung eines Flutrinnenabschnittes (nicht Bestand-
teil der hier vorliegenden Ausschreibung),
Altlastverdachtsfläche
Nach aktuellem Kenntnisstand befinden sich innerhalb der hier zu betrachtenden Flurstücke
keine Altlastverdachtsflächen. Allerdings können aufgrund der gewerblich-industriellen Vornut-
zung des Geländes nicht ausgeschlossen werden, dass bei Eingriffen in den Boden bisher
nicht bekannte Bodenbelastungen aufgefunden werden.
Hinweis:
Das Vorhaben befindet sich in einem Gebiet in dem in der Vergangenheit eine großflächige
Grundwasserbelastung mit Leichtflüssigkeiten Halogenierten Kohlenwasserstoffe (LHKW)
nachgewiesen wurden. Bei späteren Eingriffen in den Boden, bei denen eine Grundwasser-
haltung erforderlich wird, ist das Grundwasser im Vorfeld auf die grundwasserrelevanten
Schadstoffe zu untersuchen.
Ver- und Entsorgungsleitungen im Planungsbereich
Siehe dazu auch Unterlage 17.1 - Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange.
Da der hier zu betrachtende Deichabschnitt von Deich-km 41+175 bis 42+125 auf der gesam-
ten Strecke innerhalb des Stadtgebietes von Magdeburg verläuft, ist eine Vielzahl an Ver- und
Entsorgungsmedien im Näherungsbereich der beiden Planungsabschnitte vorhanden.
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Im Einzelnen handelt es sich dabei um: Kanalisation Schmutzwasser (SWM), Trinkwasserversorgung (SWM), Telekommunikationsleitungen (Telekom & Kabel Deutschland), Gasversorgung (SWM), Elektroversorgung Nieder- und Mittelspannung (SWM).
Im Rahmen der ursprünglichen Erarbeitung der Entwurfsvermessung des Planungsbereiches
(Jahr 2015) wurden die Leitungsbestände bereits abgefragt und in der Vermessungsdatei mit
abgebildet. Im Frühjahr 2023 erfolgte eine Fortschreibung bzw. erneute Leitungsabfrage bei
den SWM.
Stellungnahme Landeshauptstadt Magdeburg
Die Stellungnahme der Landeshauptstadt Magdeburg vom 28.07.2026 ist Bestandteil der Aus-
schreibungsunterlagen (siehe Unterlage 17.2). Die darin enthaltenen Hinweise, Auflagen und
Anforderungen sind vom Auftragnehmer zu berücksichtigen, soweit sie im Leistungsverzeich-
nis, in den Plänen oder in der Baubeschreibung ausdrücklich übernommen wurden.
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4 Angaben zur Ausführung
Übergangsbereiche HWS-Anlage LHW / Stadt Magdeburg
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt
ist dazu verpflichtet, die vorhandenen Hochwasserschutzanlagen entsprechend der im Nach-
gang an das Hochwasserereignis 2013 in Elbe und Saale überarbeiteten Anschlaglinienkarten
zu ertüchtigen. Entsprechend der hier aufgeführten Anschlagpunkte erfolgt die Auslegung der
erforderlichen Deichkronen, hinzukommen die erforderlichen Aufschläge.
Es existieren 2 Schnittpunkte mit angrenzenden Bereichen, in denen (teilweise) ebenfalls
Maßnahmen zur Sanierung der Hochwasserschutzanlagen vorgesehen sind. Dabei handelt
es sich um: Anbindung an Brückenbauwerk Am Wasserfall / Burchardstraße – Bauanfang Deich-
km 41+175 sowie Anbindung an Hochufer Büchnerstraße / Cracauer Straße – Bauende Deich-km
42+125.
Im Bereich des Bauanfangs läuft die Hochwasserschutzanlage im weiteren Verlauf der Burch-
ardstraße aus. Im Bereich des Bauendes erfolgt die Verschneidung des Verlaufes der zu sa-
nierenden Hochwasserschutzanlagen entsprechend der erforderlichen Kronenhöhen mit dem
Gelände.
südlicher Bauanfang im Bereich der Burchardstraße, aufgenommen am 15.11.2015
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nördliches Bauende Hochufer, aufgenommen am 27.04.2026
Tragwerksplanung Deichkörper
Im Zuge der Sanierungsmaßnahme „HWSB Elbdeich rechts MD-Cracau km 40,40 - 42,10“
wurde innerhalb der Planungsphasen eine Tragwerksplanung (Genehmigungsstatik) erarbei-
tet.
Die Gewährleistung der Standsicherheit des Deiches erfolgt durch den Einbau einer Spund-
wand. Diese wird, zur Reduzierung der Rückstauwirkung im Grundwasserkörper gefenstert,
ausgeführt. Hinter den Spundwänden wird ein Kontrollweg angeordnet welcher durch 60 Ton-
nen Fahrzeuge (SLW 60) befahren werden kann.
Die Spundwand erhält eine Ortbetonverkleidung. Als weitere konstruktive Elemente sollen 2
Deichscharten hergestellt werden. Die Randeinfassung der mobilen Hochwasserverschlüsse
der Scharten wird aus Stahlbetonholm und Betonpfeiler ausgebildet. Um einen möglichen Aus-
fall (z. B. durch Anprall) zu berücksichtigen wird für die Verschlussbauteile eine Redundanz
(doppelte Führung) vorgesehen.
Gemäß Geotechnischer Bericht ist das Grundwasser nicht bis schwach betonangreifend ein- gestuft (Sulfatgehalt 334 mg/l XA1). In Bezug auf die Stahlkorrosivität können nach DIN
50929 sehr geringe bis mittlere Wahrscheinlichkeiten im Unterwasserbereich und Wasser-
Luftgrenze auftreten. Es wird eine Abrostung von 0,015 mm/a angesetzt.
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Nach Auftragserteilung hat der AN innerhalb von 5 Wochen die Ausführungsunterlagen (Statik,
Werkszeichnungen, Belastungsdiagramme, Materialkennwerte, Profildatenblätter usw.) für
alle zuvor beschriebenen konstruktiven Anlagen des Deichkörpers (wie Spundwand, Verblen-
dung der Spundwand, Scharten usw.) vorzulegen. Erst nach Prüfung durch den Prüfstatiker
kann die Freigabe der Bauteile zur Fertigung erfolgen.
Bauvorbereitende und baubegleitende Kampfmittelräumung
Entsprechend einer allgemeinen Gefährdungsabschätzung aus der Historie des Vorhabenge-
bietes, ergänzt durch eine Luftbildauswertung, ist im benannten Deichabschnitt sowie für den
Bau notwendiger Nebenflächen vor bodeneingreifenden Maßnahmen eine Kampfmittelräu-
mung (KMR) zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit durchzuführen.
Um eine weitestgehende Kampfmittelfreiheit für das Baugeschehen zu erlangen, werden der
Deichkörper, der Arbeitsraum, eine wasserseitige Erweiterungsfläche ohne bauliche Verände-
rungen sowie die Aufstellfläche der späteren Geländeangleichung vor Baubeginn untersucht.
Hierbei sind die Verfahren durch den AN so zu wählen und einzusetzen, dass die Anforderun-
gen an den zeitlichen Ablauf gewährleistet werden und die dort befindlichen Kampfmittel sicher
detektiert und geborgen werden können.
Nähere Erläuterungen zur Kampfmittelräumung sind den Unterlagen 19.1 – Leistungsbe-
schreibung Kampfmittelräumung bzw. dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Archäologie
Die denkmalrechtliche Genehmigung für die Maßnahme „HWSB Elbdeich, rechts Magdeburg-
Cracau km 40,4 – 42,1“ wurde durch die Landeshauptstadt Magdeburg (Stand Februar 2026)
mit einer Bedingung erteilt und liegt den Planungsunterlagen (Unterlage 2.2 – denkmalrechtli-
che Genehmigung) bei.
Vor Beginn jeglicher Erdarbeiten haben gemäß § 14 Abs. 9 DenkmSchG LSA archäologische
Untersuchungen zur Dokumentation der Funde und Befunde stattzufinden. Aus diesem Grund
ist der Beginn der Erd- und Bauarbeiten im Voraus mit dem Landesamt für Denkmalpflege und
Archäologie (LDA), Abt. Bodendenkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde abzu-
sprechen. Es ist vor Beginn der Erdarbeiten eine Grabungsvereinbarung zwischen dem LHW
und dem LDA abzuschließen.
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Hinweis:
Gemäß Abstimmungen zwischen dem LDA und dem LHW sind im Vorfeld der Deichbauarbei-
ten nach den erfolgten Kampfmittelsondierungen und vor den eigentlichen Deichsanierungs-
arbeiten im Bereich der Deichrampen auf einer Fläche von ca. 400 m² archäologische Vorun-
tersuchungen erforderlich.
Verkehrsführung und Baustellenlogistik
Der betrachtete Bauabschnitt ist über mehrere unmittelbar angrenzende bzw. parallel verlau-
fende Straßen und Verkehrsanlagen erschlossen (siehe Unterlage 5.3 - Lageplan Baustellen-
einrichtung / Zuwegung / Umleitung). Hierzu zählen neben der Büchnerstraße insbesondere
die nördlich des Planungsbereiches verlaufende Cracauer Straße sowie die südlich angren-
zenden Straßen Potsdamer Straße und Burchardstraße. Da es sich teilweise um Anliegerstra-
ßen handelt, ist die Materialanlieferung hinsichtlich der Befahrbarkeit sowie möglicher Ein-
schränkungen im Zuge der Ausführungsplanung und Bauausführung zu berücksichtigen.
Der wasserseitige Deichschutzstreifen ist unbefestigt und steht für die Bauausführung nicht
als Baustellenzufahrt oder Transportweg zur Verfügung. Ein Befahren der wasserseitigen Flä-
chen ist zur Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeschlossen.
Verunreinigungen der öffentlichen Straßen und Baustellenzufahrten sind unverzüglich im Rah-
men der Nebenleistungen zu beseitigen. Durch den Baustellenverkehr verursachte Schäden
oder Ausfahrungen in den Seitenbereichen sind während der Bauzeit instand zu setzen und
zu unterhalten. Eine Kontrolle und erforderlichenfalls Wiederherstellung haben regelmäßig,
mindestens jedoch einmal wöchentlich, zu erfolgen.
Verkehrsführung motorisierter Verkehr
Zwischen dem LHW sowie der Landeshauptstadt Magdeburg wurden bereits erste Abstim-
mungen zur bauzeitlichen Verkehrsführung des motorisierten Verkehrs durchgeführt. Vorge-
sehen ist, die Büchnerstraße während der Bauausführung halbseitig für den Baustellenverkehr
zu nutzen. Auf der anderen Hälfte der Kopfsteinpflasterstraße soll es eine Einbahnstraßenre-
gelung für den Straßenverkehr geben.
Darüber hinaus ist aufgrund der begrenzten Fahrbahnbreite der Burchardstraße vorgesehen,
für die Dauer der Bauarbeiten ein einseitiges Haltverbot einzurichten.
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Führung Radverkehr
Der Radverkehr wird während der Bauzeit über eine entsprechend ausgeschilderte Umlei-
tungsstrecke gemäß Unterlage 5.3 geführt. Die Umleitung verläuft über die Burchardstraße
und Simonstraße sowie anschließend über die vorhandenen Nebenanlagen der Cracauer
Straße bis zur Wiedereinbindung in den bestehenden Radweg im Bereich der Cracauer
Straße. Die Verkehrsführung ist in beiden Fahrtrichtungen vorgesehen.
Parallel stattfindende Bauarbeiten
In den östlichen Nebenanlagen der Büchnerstraße befindet sich eine Trinkwasserleitung
DN 300 GG. Seitens der Städtischen Werke Magdeburg (SWM) ist vorgesehen, diese Leitung
im Jahr 2027 zu erneuern.
Aufgrund der zeitlichen Überschneidung der geplanten Leitungsbauarbeiten mit der Herstel-
lung der Hochwasserschutzanlage kann die ursprünglich vorgesehene Führung des Radver-
kehrs über die Büchnerstraße nicht umgesetzt werden. Für die Dauer der Bauarbeiten ist da-
her die im Abschnitt 4.5.2 beschriebene Umleitungsstrecke für den Radverkehr vorgesehen
und bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Im Zuge der Bauausführung der Deichbaumaßnahme ist zudem mit Behinderungen und ge-
genseitigen Beeinträchtigungen durch die zeitgleich stattfindenden Bauarbeiten der SWM zu
rechnen. Die hieraus resultierenden erschwerten Bauabläufe und möglichen Einschränkungen
sind bei der Kalkulation und Bauablaufplanung des Auftragnehmers entsprechend zu berück-
sichtigen.
Bauablauf
Folgend soll stichpunktartig der geplante Bauablauf beschrieben werden: Baustelleneinweisung des AN durch den AG und seiner Beauftragten, Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, technische Bearbeitung, Dokumentation,
Beweissicherung, Rückbau der vorhandenen Wegebefestigung, Flächensondierung und Bergung Kampfmittel Krone und Böschung, Abtrag Mutterboden in den Böschungen sowie Abtrag Krone bis Planum Baustraße, Tiefensondierung für Spundwand und Bergung Kampfmittel, (Wiederherstellung Deich) Planum und Aufbau Baustraße / Arbeitsebene,
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Spundwandarbeiten, Rückbau Baustraße / Arbeitsebene, Herstellung Sauberkeitsschicht und Modellierung Wasserseite, Betonherstellung, Oberbodenandeckung Wasserseite, Wege- und Straßenbauarbeiten, Modellierung Landseite, Ausstattung, Ansaat, Baustellenräumung und Flächenwiederherstellung, Rückbau Verkehrssicherung, Be-
weissicherung, Reinigungs- und Wiederherstellungsarbeiten, Übergabe vollständige technische Dokumentation, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Ein Bauablaufplan und ein Zahlplan sind vom AN vor Baubeginn zur Bestätigung vorzulegen.
Zu berücksichtigen sind auch die unter Pkt. 3.3 und 4.4 aufgeführten Einschränkungen und
Zwänge sowie die Durchführung der Baumaßnahme in Teilabschnitten von max. 250 m. Die
maximale Teilabschnittslänge beinhaltet auch das Auffräsen der Deichböschungen.
Im Rahmen der Deichbaumaßnahme anfallendes Bodenmaterial soll bei nachgewiesener Eig-
nung wiederverwendet werden.
Hochwasserschutz und Wasserhaltung
Für den Fall, dass es zu einem signifikanten Hochwasserereignis während der Bauausführun-
gen kommt, ist eine Vorwarnzeit von 5 Tagen im Bereich der Mittelelbe zu berücksichtigen.
Demzufolge ist die Länge der „Wanderbaustelle“ für die Errichtung der Spundwandreihen an-
zupassen.
Die Länge der Zwischenbauabschnitte für den Hochwasserschutz betreffende wesentliche
Elemente wurde auf 250 m festgelegt. Bei der Vorwarnzeit von 5 Tagen sind die Zwischen-
bauabschnitte kurz genug, um in dieser Reaktionszeit den offenen Abschnitt entsprechend
des Hochwasserschutzplanes zu schließen.
Es ist technisch möglich, 250 m innerhalb von 5 Tagen mit der Spundwand zu schließen.
Der als Anlage beigefügte Hochwassermaßnahmeplan ist vom AN zu ergänzen und zur Be-
stätigung vorzulegen.
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Die fachgerechte Ableitung des Oberflächenwassers während der Bauzeit ist Sache des AN
und wird nicht gesondert vergütet. Das Planum ist so anzulegen, dass Oberflächenwasser
zügig abfließen kann. Offene Bauflächen sind bei Arbeitsunterbrechung zu schützen, gegebe-
nenfalls mit einer Schutzschicht über der Gründungssohle. Diese Leistungen werden nicht ge-
sondert vergütet und sind in die EP einzurechnen.
Etwaige Stillstandzeiten aufgrund außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse sind mit Daten
des DWD zu belegen. Ausschlaggebend hierfür ist die nächstgelegene Wetterstation des
Deutschen Wetterdienstes.
Witterungsbedingte Stillstandzeiten gelten grundsätzlich als vom AN zu berücksichtigendes
Ausführungsrisiko. Sie berechtigen weder zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten
Bauzeit noch zu Mehrkosten- oder Entschädigungsansprüchen gegenüber dem Auftraggeber.
Dies gilt auch für witterungsbedingte Stillstandzeiten von mehr als 10 Werktagen.
Vermessung und Absteckung
Die Lage des Deiches zur Wasserseite wird nicht verändert. Die Achse des neuen Deiches
verschiebt sich sowohl wasserseitig als auch landseitig zur Achse des Altdeiches.
Für die geplante Deichachse werden die Koordinaten bereitgestellt.
Eine örtliche Anpassung ist aber erforderlich und mit der Bauleitung abzustimmen, soweit es
in der Örtlichkeit zu erkennbaren Projektabweichungen kommt.
Für die Deichkrone sind konstante Breiten, Abstände und Höhenunterschiede vorgegeben.
Die geplanten Böschungsneigungen variieren auf der Land- und auf der Wasserseite.
Übergebene Achs- und Höhenpunkte, Grenz- und Kilometersteine, die durch schuldhaftes
Verhalten des AN ihre ursprüngliche Lage verlieren, sind auf seine Kosten neu einzumessen.
Die Dokumentation der Bestandsvermessung ist auf Grundlage der Hinweise vom AG (Deck-
blatt als Anlage sowie vollständige Unterlagen als Bestandteil der Vergabeunterlagen) zu er-
stellen und vor der Bauabnahme in digitaler Form zu übergeben.
Beweissicherung
Eine Beweissicherung wird für erforderlich gehalten. Vor Baubeginn und nach Bauende ist
vom AN eine fachgerechte Beweissicherung durch einen zertifizierten Gutachter (Sachver-
ständiger) des Baustellenbereiches entsprechend der LV-Position durchzuführen. Dies gilt
auch für die Zufahrten sowie für die Inanspruchnahme angrenzender Flächen.
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Die Landeshauptstadt Magdeburg, Eigentümer und Nutzer der angrenzenden Flächen sind
einzubeziehen.
Schwingungsmessungen
Zur Überwachung möglicher Schwingungseinwirkungen infolge der Bauausführung sind an
den umliegenden bzw. angrenzenden schwingungsempfindlichen Bauwerken (z. B. zweige-
schossigen Wohngebäuden, dreigeschossigen Schulgebäude sowie dem Brückenbauwerk
„Am Wasserfall“) Schwingungsmessungen durchzuführen. Die Messungen dienen der Erfas-
sung und Dokumentation der durch die Baumaßnahme verursachten Erschütterungen sowie
der Beurteilung ihrer Einwirkungen auf die angrenzende Bebauung.
Schwingungsanregungen können insbesondere durch den Einsatz von Baugeräten im Zuge
der Erdarbeiten, des Rückbaus vorhandener Anlagen, der Herstellung von Verbau- und Grün-
dungsmaßnahmen sowie durch Verdichtungsarbeiten entstehen. Art, Umfang und Dauer der
Messungen sind an die jeweiligen Bauphasen und die eingesetzten Bauverfahren anzupas-
sen.
Die Durchführung der Schwingungsmessungen erfolgt vor Beginn schwingungsintensiver Ar-
beiten zur Erfassung des Ausgangszustandes sowie während der Bauausführung zur kontinu-
ierlichen bzw. anlassbezogenen Überwachung. Die hierfür erforderlichen Leistungen sind im
Leistungsverzeichnis berücksichtigt.
Leistungsumfang und Art der Ausführung
Bereits durchgeführte Baumaßnahmen - Fällarbeiten
Die erforderlichen Fällarbeiten im Planungsbereich wurden bereits im Auftrage des LHW im
Februar 2026 ausgeführt. Die bauzeitliche Verzögerung kann zu neuen Wurzelausschlägen
führen. Dieses ist bei der Baufeldberäumung zu beachten. Durch den AN sind die erforderli-
chen Rodungen der Wurzelstöcke entsprechend der LV-Positionen auszuführen.
Deichkronenbreite / -befestigung
Folgend sollen die seitens des Auftraggebers vergebenen Parameter für die Ausbildung des
Deiches aufgeführt werden.
Durch die Beteiligung der Landeshauptstadt Magdeburg an die geplante Sanierungsmaß-
nahme wird die Kronenbreite des Deiches unter Berücksichtigung der Mitbenutzung durch
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Rad- und Fußgängerverkehr mit 5,00 m hergestellt. Diese setzt sich wie folgend aufgeführt
zusammen: 0,50 m Bankett (wasserseitig) mit 3,0 % Querneigung - befestigt (Gussasphalt mit
Rundbordabgrenzung), 4,00 m Kronenkontrollweg mit 3,0 % Querneigung - befestigt (Asphaltbauweise), 0,50 m Bankett (landseitig) mit 6,0 % Querneigung - Schotterbauweise.
Die Festlegung des zu wählenden Straßenaufbaus erfolgt entsprechend den Vorgaben seitens
des AG unter Beachtung der RStO 12/24, Tafel 1, Zeile 1. Belastungsklasse 0,3, Frostempfindlichkeitsklasse, gewählt F3, aus der Frostempfindlichkeitsklasse F3 und der BK 0,3 ergibt sich nach Tabelle 6,
RStO 12/24 eine Dicke für den frostsicheren Aufbau von 50 cm, Mehr- oder Minderdicke Frost Zone II mit + 5 cm, Mehr- oder Minderdicke Lage der Gradiente auf Damm - 5 cm.
Wegen der bereits erwähnten Forderung nach einem frostsicheren Aufbau wurde der folgende
Fahrbahnaufbau gemäß RStO 12/24 gewählt:
4 cm Asphaltdeckschicht AC 8 D N, kalkfrei 10 cm Asphalttragschicht AC 22 T N, kalkfrei min. 41 cm Frostschutzschicht 0/45 mm B2 EV2 100 MPa Planum EV2 045 MPa 55 cm Gesamtaufbaustärke
Die Bankette werden als Schotterrasen hergestellt und verdichtet.
Aufbau Aufenthaltsfläche
Entsprechend den bisherigen Abstimmungen mit Vertretern der Landeshauptstadt Magdeburg
soll die zukünftig im Bereich des Brückenbauwerkes am Cracauer Wasserfall geplante Aufent-
haltsfläche (Aufstellfläche für Materialien im Hochwasserfall) in Pflasterbauweise befestigt
werden. Dazu ist der Einsatz von Betonsteinpflaster Rechteck Grau in den Maßen
20010080 mm vorgesehen. Folgend wird der geplante Aufbau der Aufenthaltsfläche entspre-
chend RStO 12/24 Tafel 3, Zeile 1, Bk 1,0 aufgeführt.
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8 cm Betonsteinpflaster 4 cm Pflasterbettung, Splitt- / Brechsandgemisch 15 cm Schottertragschicht 0/32 mm B1 EV2 120 MPa 28 cm Frostschutzschicht 0/45 mm B2 EV2 100 MPa Planum EV2 045 MPa 55 cm Gesamtaufbaustärke
Deichböschungen
Die erforderlichen Böschungsneigungen sind von einer Vielzahl von Faktoren abhängig.
Hierzu zählen insbesondere: die Deichhöhe, das gewählte Deichbaumaterial, die Baugrundverhältnisse sowie die zu erwartenden Beanspruchungen infolge von Wasserdruck, Sickerwasser und Po-
renwasserüberdruck.
Nach DIN 19712 sind Böschungsneigungen von 1:3 oder flacher sowohl auf der Wasser- als
auch auf der Landseite im Hinblick auf die Unterhaltung und Pflege am günstigsten. Die Aus-
führung steilerer Böschungen wird aus verschiedenen Gründen grundsätzlich nicht bevorzugt.
Aufgrund der örtlichen Randbedingungen, insbesondere der begrenzten Flächenverfügbarkeit
infolge angrenzender Siedlungsbereiche sowie unmittelbar benachbarter Schutzgebiete,
wurde in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine maximale Böschungsneigung von 1:2,5 fest-
gelegt.
Über den überwiegenden Teil der zu sanierenden Deichstrecke weisen die Böschungen je-
doch flachere Neigungen als 1:2,5 auf. Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und den
vorhandenen Platzverhältnissen variieren die Böschungsneigungen abschnittsweise, sodass
eine an die jeweiligen Randbedingungen angepasste Deichgeometrie umgesetzt wird.
Spundwand
Siehe auch nähere Erläuterungen unter Abschnitt 4.2, Seite 22.
Für den gesamten Planungsbereich mit der Länge von 1.028,5 m ist der Einbau einer Kern-
dichtung in Form einer statisch vollwirksamen Spundwand vorgesehen. Die Spundbohlen sind
als Neumaterial durch den AN zu liefern und einzubauen.
Als Einbringtechnik ist das freischreitende Bohr-Press-Verfahren vorgesehen, sodass an Bau-
werken gemäß DIN 4150-3 keine Schädigungen auftreten.
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Bei der Einbringung sind die vorliegenden Baugrundgutachten zu beachten. Die Bodengut-
achten werden Vertragsbestandteil, AN hat seine Technologie und Einbringhilfen entspre-
chend auszuwählen. Im Rahmen der technischen Bearbeitung hat der AN die Rammpläne zu
aktualisieren. Es dürfen ausschließlich Einzelbohlen eingebaut werden. Der AN hat die Eig-
nung seiner Technologie durch vergleichbare Projekte und Böden nachzuweisen.
Im Bereich von Station 0+000 bis Station 0+095 ist eine statisch vollwirksame Spundwand mit
einer Bohlenlänge von 9,90 m herzustellen. Die erforderliche Einbindetiefe beträgt dabei
9,00 m. Ab Station 0+095 bis zum Bauende ist eine statisch vollwirksame Spundwand mit
einer Bohlenlänge von 14,60 m herzustellen. Die Einbindetiefe beträgt in diesem Abschnitt
13,70 m.
In den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erfolgten vielfache Untersuchungen zum
Grundwasser in den ostelbischen Gebieten der Landeshauptstadt Magdeburg. Das Grund-
wasser fließt in Süd-Nord-Richtung, folglich findet eine Exfiltration in Richtung der Elbe statt.
Im Hochwasserfall ist mit einem Anstieg des Grundwasserspiegels auf der Landseite zu rech-
nen. Die geplanten Spundwandreihen reichen zukünftig weit in den Grundwasserleiter (GWL)
hinein. Damit dies keine negativen Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel haben wird,
werden die langen Spundbohlen durch kürzere Spundbohlen in einem vorgegebenen Raster
gefenstert. Diese werden so kurz ausgeführt, dass sie zukünftig den Grundwasserleiter nicht
abschneiden. Somit kann auch zukünftig eine Kommunikation zwischen Elbe und oberen GWL
stattfinden.
Folglich werden zur Reduzierung der Rückstaueffekte im Grundwasser die Spundwände ge-
fenstert ausgeführt. Hierfür wird je 4 x Einzelbohle eine kurze Einzelbohle mit ≥ 3,0 m Einbin-
dung im Urgelände eingebracht. Die Fensterung erfolgt außerhalb der Scharten.
4.11.5.1 Einbringverfahren
Bei einer Ausführung der Ufermauer aus Spundwänden sind diese durch resonanzfreien
Hochfrequenzrüttler und unter Schwingungsbegleitmessungen einzubringen. Um eine Anre-
gung des Bestandes auszuschließen, ist das Raster von Auflockerungsbohrungen und die
Gerätekonfiguration ständig anzupassen. Ein weiteres Problem bei dem Einbau von Spund-
wänden sind Nachverdichtungseffekte, welche durch die Schwingungen verursacht werden.
Nach DIN 4150-3 sollten in wassergesättigten nicht bindigen Böden, zwischen Erschütterungs-
quelle und Gebäudefundament, ein Winkel von 45° zur Vertikalen eingehalten werden.
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Im Bereich des Bauanfangs nähert sich die HWS-Wand der bestehenden Fußgängerbrücke.
Das betroffene Widerlager verfügt über eine Tiefgründung. In den Planungsunterlagen werden
Ortbeton-Rammrohrpfähle sowie Stahlbeton-Fertigrammpfähle angegeben.
Die Spundwand wird im hier zu betrachtenden Abschnitt auf einer Länge von ~ 1.028,50 m
eingebracht. Zur Einbringung der Spundwand ist ein Bohr-Press-Verfahren vorgesehen. Le-
diglich die ersten zwei Bohlen, welche als sogenannte Startbohlen fungieren, werden
einvibriert. Die Startbohlen sollen so angeordnet werden, dass sich diese möglichst weit weg
von der vorhandenen Bebauung befinden.
Die Gerätschaften (Pressgerät / Einbringhilfen) hierfür sollten hinsichtlich Spundwandlängen
und anstehenden Böden abgestimmt werden. Entlang der geplanten Spundwandachse ist ein
durchgehender Vorbohrkanal herstellen. Das Vorbohren dient der Lockerung bzw. dem Lösen
von Einbringhindernissen sowie der Reduzierung der Einbringkräfte für die Stahlspundbohlen.
Die Anordnung der Spundwand erfolgt von Station 0+000 bis Station 0+095 auf der Landseite
und ab Station 0+095 bis Bauende auf der Wasserseite des neu zu errichtenden Kronenkon-
trollweges.
Vor Baubeginn erfolgt eine Beweissicherung für nah anstehende Bebauung. Die Gebäude
werden von außen und innen dokumentiert. Während der Baumaßnahme kommen Schwin-
gungsmesser in oder an den Gebäuden zum Einsatz, um die korrekte Zuordnung der festge-
stellten Schwingungen zu ermöglichen. Ein vorbeifahrendes Fahrzeug, der Kran oder sonstige
Erschütterungen, die über eine normale Nutzung der Straße hinausgehen und Risse verursa-
chen, werden nach Verursacherprinzip behandelt.
4.11.5.2 Wandverkleidung / -verschalung
Es erfolgt über den gesamten Planungsbereich der Einsatz einer Verkleidung der Spundwand.
Der Planungsbereich verläuft weitestgehend innerhalb eines dicht bewohnten Bereiches des
Stadtteiles Cracau der Stadt Magdeburg. Dahingehend soll sowohl die landseitige als auch
die wasserseitige Spundwandansicht zukünftig verkleidet werden.
Dabei ist eine Ansichtsfläche von maximal 1,30 m Höhe zukünftig zu erwarten. Ausgenommen
davon ist der Bauanfang sowie das Bauende, da es hier jeweils zu Verschneidungen der ge-
planten Wegeführung des Kronenkontrollweges mit dem Bestandsgelände (Büchnerstraße &
Burchardstraße) kommt. Die Ansichtsfläche läuft jeweils final am Bauanfang sowie Bauende
des Abschnittes auf 0 aus.
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4.11.5.3 Landseitige sichtbare Höhe der geplanten Hochwasserschutzanlage
Grundsätzlich ist es vorgesehen, die Hochwasserschutzanlage über den gesamten Planungs-
abschnitt mit einer landseitig sichtbaren Regelhöhe von 1,30 m auszuführen. Diese Höhe dient
gleichzeitig als erforderliche Absturzsicherung.
Hiervon ausgenommen sind die nachfolgend aufgeführten Teilbereiche: Bau-km 0+000.000 bis 0+095.000: Aufgrund der Lage der Hochwasserschutzanlage
„hinter“ dem Kronenkontrollweg, der geplanten Aufstellfläche sowie der Anbindung an
die bestehende Verkehrsanlage „Torsten-Lamprecht-Weg“ liegt die landseitig sicht-
bare Höhe unter dem Regelmaß von 1,30 m. In Richtung Bauanfang reduziert sich die
sichtbare Höhe kontinuierlich bis auf 0,00 m. Bau-km 0+910.000 bis 1+028.373: In diesem Abschnitt wird das Höhenprofil des Kro-
nenkontrollweges angehoben, um einen höhengleichen Anschluss an die geplante
Wegeführung des Tiefbauamtes der Landeshauptstadt Magdeburg im Bereich des Ho-
chufers herzustellen. Dadurch verringert sich die landseitig sichtbare Höhe der Hoch-
wasserschutzanlage entsprechend. Zur Gewährleistung der erforderlichen Absturzsi-
cherung ist in diesem Bereich gemäß Leistungsverzeichnis die Herstellung eines Füll-
stabgeländers vorgesehen.
Anordnung von Deichscharten
Innerhalb des Planungsbereiches ist die Anordnung von insgesamt 2 redundante Deichschar-
ten vorgesehen. Folgend wird die Stationierung / Anordnung der Deichscharten stichpunktartig
aufgeführt. Bau-km 0+095.000, o Deichscharte DS zur Abgrenzung der Aufstellflächen (zwischen Bau-km 1 0+000.000 bis 0+095.000) Baulänge = 6,00 m, o Deichscharte quer zum geplanten Kronenkontrollweg, Bau-km 0+951.500 bis 0+963.500, o Deichscharte DS zur Erreichung des Deichvorlandes über die Rampenanlage 2 Alwin-Brandes-Straße Baulänge = 12,00 m,
Die Baulängen der Deichscharten wurden so gewählt, dass für die 2 Deichscharten DS ein 1-2
einheitlicher Achsabstand von 3,00 m gegeben ist. Somit werden die lichten Öffnungsweiten
zukünftig ein Vielfaches von 3,00 m abzüglich der Aussparungstiefen für die Endprofile betra-
gen. Die Endprofile sind jeweils mit einer Aussparungstiefe von 0,10 m auszubilden.
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Die einzelnen Dammbalkensysteme sind 0,20 m hoch. Somit muss die zukünftige Höhe der
Deichscharten einem Vielfachen von 0,20 m entsprechen. Die Hochwasserschutzmauer wird
zukünftig eine Ansichtshöhe von 1,30 m aufweisen. Folglich ist es erforderlich, die Widerlager
zur Aufnahme der Endprofile so auszubilden, dass diese zukünftig eine Gesamthöhe von
0,20 m * 7 Stück Dammbalken = 1,40 m aufweisen.
Rückbau Treppenanlagen
Innerhalb des Deichabschnittes befinden sich insgesamt 4 Treppenanlagen im Bereich der
landseitigen Böschung. Diese sind im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung zurück
zu bauen und durch neu anzulegende Treppenanlagen (siehe auch Punkt 4.11.8) zu ersetzen
Weiterhin sind innerhalb des Abschnittes insgesamt 9 Treppenanlagen im Bereich der was-
serseitigen Böschung vorhanden. Davon wird ausschließlich die Treppenanlage im Bereich
des Brückenbauwerkes am Cracauer Wasserfall erhalten und an die zukünftigen Geländehö-
hen baulich angepasst. Die übrigen 8 Treppenanlagen sind vollständig zurück zu bauen, Er-
satzbauwerke sind hier nicht vorgesehen.
Errichtung von Treppenanlagen
Über den gesamten Planungsbereich ist es vorgesehen, Treppenanlagen zur zukünftigen Er-
reichbarkeit des Kronenkontrollweges zu errichten. Dabei ist es beabsichtigt, landseitig Trep-
penanlagen dort anzuordnen, wo bislang auch Bestandstreppen vorhanden sind.
Die folgende Abbildung zeigt die Aufteilung der geplanten kombinierten Treppenanlage (inklu-
sive Fahrspuren aus Muldensteine für Kinderwagen sowie Radfahrer und einseitigem Gelän-
der).
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Detail Draufsicht Treppenanlage; Quelle: Planungsbüro
Verkehrsinseln Büchnerstraße
Derzeitig befinden sich an den vorhandenen Treppenanlagen im Bereich der Büchnerstraße,
welche auf der landseitigen Böschung angeordnet sind, Verkehrsinseln. Diese baulichen An-
lagen dienen dazu, dass nach Nutzung der Treppenanlage (Abgang vom vorhandenen KKW
auf die Büchnerstraße) man sich nicht direkt auf der Richtungsfahrbahn Süd der Büchner-
straße befindet.
Im Zuge der Ausschreibung sind diese Verkehrsinseln entsprechend dem Leistungsverzeich-
nis aufzunehmen, zwischenzulagern und nach Abschluss der Deichbaumaßnahme wiederher-
zustellen.
Beleuchtung
Im Abschnitt von Bau-km 0+000.000 bis Bau-km 0+235.000 wurde planungsseitig vorerst die
Anordnung von Beleuchtungsmasten auf der landseitigen Deichböschung in einem Regelab-
stand von ca. 20 m berücksichtigt. Die endgültige Anzahl, die Standorte sowie die lichttechni-
sche Planung der Beleuchtungsanlage werden durch das Tiefbauamt der Landeshauptstadt
Magdeburg festgelegt.
Die Planung und Ausführung der Beleuchtungsanlage einschließlich der Leuchten, Maste, Ka-
beltrassen, Kabelzuführungen sowie der elektrotechnischen Ausrüstung erfolgen durch das
Tiefbauamt der Landeshauptstadt Magdeburg.
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Im Leistungsumfang dieser Baumaßnahme ist ausschließlich die Herstellung der Mastfunda-
mente einschließlich der Einbauhülsen für insgesamt 12 Beleuchtungsmasten enthalten. Die
Lage der Fundamente ist mit dem Tiefbauamt der Landeshauptstadt Magdeburg vor Ausfüh-
rung abzustimmen.
Aufenthaltsmöglichkeiten
Im Bereich des östlichen Widerlagers der Brücke am Cracauer Wasserfall befindet sich derzeit
Stadtmobiliar in Form von Sitzgruppen, Abfallbehältern und Informationstafeln (siehe nachfol-
gende Abbildung).
vorhandenes Stadtmobiliar Bereich Brücke am Wasserfall, aufgenommen am 22.06.2022
Im Zuge der Baumaßnahme wird in diesem Bereich eine befestigte Aufstellfläche in Pflaster-
bauweise hergestellt, die unmittelbar an den geplanten Kronenkontrollweg angrenzt. Nach Ab-
schluss der Bauarbeiten kann das vorhandene Stadtmobiliar auf dieser Fläche wieder aufge-
stellt werden.
Zur Herstellung der Baufreiheit sind die vorhandenen Ausstattungselemente vor Beginn der
Bauarbeiten fachgerecht zu demontieren, während der Bauzeit zwischenzulagern und nach
Fertigstellung der Aufstellfläche wieder an den vorgesehenen Standorten zu montieren. Die
Wiederaufstellung erfolgt in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Magdeburg.
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Deichschutzstreifen
Gemäß DIN 19712 sind Deichschutzstreifen an den land- und wasserseitigen Böschungsfü-
ßen zur Sicherstellung der Deichunterhaltung, -überwachung und -verteidigung vorzusehen.
Sie sollen in der Regel eine Mindestbreite von 5,00 m sowie ein vom Deich weg gerichtetes
Quergefälle von mindestens 3 % aufweisen. Deichschutzstreifen sind Bestandteil des Deiches
und dauerhaft von Bebauung, Gehölzen und sonstigen die Unterhaltung beeinträchtigenden
Nutzungen freizuhalten.
Im vorliegenden Planungsabschnitt ist ausschließlich am wasserseitigen Böschungsfuß ein
Deichschutzstreifen vorhanden. Auf der Landseite grenzt die Büchnerstraße unmittelbar an
den Deichfuß an, sodass die Anlage eines landseitigen Deichschutzstreifens nicht möglich ist.
Der vorhandene wasserseitige Deichschutzstreifen bleibt von den geplanten Baumaßnahmen
unberührt und wird nicht als Baustelleneinrichtungs- oder Transportfläche genutzt. Im Leis-
tungsumfang der Baumaßnahme sind lediglich die Mahd des Deichschutzstreifens sowie die
erforderlichen Pflegeleistungen im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ent-
halten.
Oberboden / Rasenansaat
Oberboden ist getrennt zwischen Land- und Wasserseite aufzunehmen, zwischenzulagern,
aufzubereiten und wieder einzubauen. Die anzulegenden Bodenmieten sind so zu profilieren
und zu gestalten, dass eine Vernässung durch Niederschläge verhindert wird und dass sie
keinen geeigneten Lebensraum für Tiere darstellen (z. B. Schwalben, Bienenfresser etc.).
Aufwuchs ist vor der Wiederverwendung zu entfernen und zu Lasten des AN einer Wiederver-
wertung zuzuführen.
Für die Ansaat ist zertifiziertes Saatgut gemäß Leistungsverzeichnis zu verwenden. Das Zer-
tifikat sowie der Nachweis der Regionalität sind mindestens 4 Wochen vor Ausbringung im
Original zur Prüfung vorzulegen bzw. aufzuzeigen.
Die Lieferung und das Einbringen des Saatgutes sind Vertragsbestandteil und mit den Ein-
heitspreisen abgegolten.
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Deichkilometersteine
Im bestehenden Deichabschnitt sind Deichkilometersteine in einem Regelabstand von 200 m
vorhanden. Diese sind im Zuge der Bauausführung einschließlich aller Befestigungen fachge-
recht zurückzubauen.
Die aufgenommenen Deichkilometersteine der Stationen Deich-km 41,2; 41,4; 41,6; 41,8; 42,0
und 42,1 sind aufzunehmen, zu verladen, zum Pretziener Wehr in Schönebeck (Elbe), Ortsteil
Pretzien, zu transportieren und dort an der vom Auftraggeber benannten Stelle abzuladen.
Im Zuge der Deichsanierung sind neue Deichkilometersteine auf dem Stahlbeton-Kopfbalken
der Spundwand herzustellen. In Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgt die Neuanordnung
der Deichkilometersteine in einem Regelabstand von 100 m. Innerhalb des Planungsabschnit-
tes werden insgesamt zehn neue Deichkilometersteine an den Stationen Deich-km 41,2; 41,3;
41,4; 41,5; 41,6; 41,7; 41,8; 41,9; 42,0 und 42,1 hergestellt. Die Beschriftung der Deichkilo-
metersteine ist beidseitig auszuführen, sodass die Kilometrierung sowohl vom Kronenkontroll-
weg als auch von der Wasserseite dauerhaft gut lesbar ist.
Allgemeine Anforderungen zum Deichbau
Die in der DIN 19712 und den Unterlagen 2.7a / 2.7b aufgeführten Anforderungen und Hin-
weise an Baustoffe, an den Einbau und an die Eignungs-, Eingangsprüfung und Einbaukon-
trolle sind Vertragsbestandteil.
Das Planum der Wege ist für die einzelnen Schichten auf die im Regelquerschnitt angegebe-
nen Werte zu verdichten.
Durch Witterung und mechanische Einflüsse verursachte Strukturmängel infolge unzureichen-
der Sicherung des Planums erfordern den zusätzlichen Abtrag der Schichten. Die Mehrauf-
wendungen werden nicht vergütet.
Bauabschnitte
Grundsätzlich besteht nach aktuellem Kenntnisstand nicht das Erfordernis, den gesamten Pla-
nungsumfang in mehreren Bauabschnitten zu sanieren. Jedoch dürfen die Bauabschnitte, in
der eine starke Profilschwächung erfolgt, laut Havarieplan eine Länge von 250 m nicht über-
schreiten.
Abrechnung
Siehe Einzelpositionen LV - Unterlage 3.1.
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Die Ausführung und die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der vorgegebenen Querprofile.
Die digitale Mengenberechnung hat nach REB VB 21.013 und REB VB 21.022 zu erfolgen.
Die für die Berechnung der Mengen zu Grunde gelegten Daten und Verknüpfungen sind digital
mit der Rechnung zu übergeben. Leistungen für Mengenermittlungen manuell oder digital sind
in die Einheitspreise einzurechnen. Materiallieferungen sind über Lieferscheine nachzuwei-
sen.
Mengenermittlungen, Rechnungen und Lieferscheine für abgeschlossene Zwischenstände
sind dem AG zeitnah zu übergeben (Nebenleistung).
Sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung des Bauvertrages anfallenden Lieferscheine
sowie Rechnungs- und Zahlungsbelege - auch solche, die nicht zu Abrechnungszwecken ge-
mäß § 14 VOB/B dienen - sind übersichtlich und geordnet nach Leistungspositionen zusam-
menzustellen und unverzüglich und vollzählig dem AG vorzulegen.
Die Abrechnung muss kontinuierlich nach abgestimmtem und bestätigtem Zahlungsplan erfol-
gen. Auf die termingerechte Vorlage der Schlussrechnung nach VOB/B § 14 Abs. 3 wird hier-
mit nochmal verwiesen und ist zwingend im Zahlungsplan zu berücksichtigen und entspre-
chend umzusetzen.
Qualitätssicherung
Vom AN sind die nach DIN 19712 sowie nach Unterlage 2.7a / 2.7b angegebenen Qualitäts-
parameter zu erfüllen sowie die geforderten Eignungsnachweise und Eigenüberwachungsprü-
fungen durchzuführen und zu dokumentieren. Vom AG werden Kontrollprüfungen durchge-
führt.
Die erforderlichen Eigenüberwachungsprüfungen sind Bestandteil der Bauleistungen, durch
den AN zu erbringen und die Ergebnisse dem AG vor Abnahme der Gesamtleistung zu über-
geben. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Im Leistungsverzeichnis sind gesonderte Leistungspositionen über das Anlegen von Probefel-
dern im Rahmen der Eigenüberwachung vorgegeben. Zu jedem Probefeld sind gesonderte
Prüfberichte zu erstellen.
Nach Erteilung des Auftrages sind vom AN unverzüglich (spätestens 2 Wochen vor Einbau)
die Eignungsprüfungen in Form eines Zertifikates der einzubauenden Materialien vorzulegen.
Bei Nichteinhaltung dieser Fristen verzögert sich der Einbau zu Lasten des AN.
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Während der Dauer der Bauzeit muss gesichert sein, dass personell und fachlich mit allen
notwendigen Geräten Prüfungen nach den technischen Vorschriften entsprechend den Tages-
leistungen durchgeführt werden können.
Bestimmung der Einbaudicken der Asphaltschichten:
Der Nachweis der vertraglich vereinbarten Einbaudicken der Asphaltschichten ist durch ein
elektromagnetisches Dickenmessverfahren zu führen. Die Messungen zur Bestimmung der
Einbaudicken sind vom Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam durchzuführen.
Die Anzahl und Lage der Messstellen sind für alle Bauweisen nach den Regelungen der ZTV
Asphalt-StB bzw. ZTV T-StB festzulegen. Es sind die Formblätter der TPD-StB zu verwenden.
Der Auftragnehmer hat alle für die Bestimmung der Einbaudicke benötigten Mess- und Ar-
beitsgeräte, einschließlich liefern und kleben der Folien bzw. Bleche, auf der Baustelle vorzu-
halten und das für die Messung erforderliche Personal zu stellen.
Berücksichtigung weiterer Baumaßnahmen
Der bauliche Fortschritt der nördlich angrenzenden HWSB-Maßnahmen zur Sanierung der
Hochwasserschutzanlagen seitens der Landeshauptstadt Magdeburg ist zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat Behinderungen und Erschwernisse infolge angrenzender Baumaßnah-
men bei seiner Kalkulation zu berücksichtigen.
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5 Hinweise zur Technologie und zur Kalkulation
Allgemeines
Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und insbesondere
über die Zufahrten / Zuwegungen zu informieren. Bei Unklarheiten ist der Auftraggeber zu
konsultieren.
Baufeld und Zufahrten
Das Baufeld sind die gesamte Deichstrecke sowie die Bereitstellungsfläche.
Weitere vom AN genutzte Flächen und das Anlegen von Zwischenlagern außerhalb der vor-
gegebenen Baugrenzen ist Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet. Flächen auf der
Wasserseite sind zur Nutzung im Deichvorland nicht freigegeben.
Förder- und Transportwege über 50 m innerhalb des Baufeldes sowie außerhalb zu den vom
AN zusätzlich genutzten Flächen gehören zur Leistung und werden nicht gesondert vergütet.
Diese Aufwendungen sind in die EP einzurechnen.
Bauzeitige Zufahrten (Rampen) im Baustellenbereich zur vorhandenen sind auf Grundlage der
vorgesehenen Technologie sowie des Geräteeinsatzes mit einzukalkulieren.
Baubehelfe
Gültig sind die geltenden Vorschriften.
Datum: 30.07.2026 Seite 41 von 45
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6 Ausführungsunterlagen
Vom AG zur Bauausführung bereitgestellte Unterlagen
Erläuterungsbericht Deichbaumaßnahme, Erläuterungsbericht Kampfmittelberäumung, Leistungsverzeichnis, Planunterlagen, Baugrunduntersuchung, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), FFH-Verträglichkeitsstudie Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB).
Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Unterlagen zur Bauausführung
Baustelleneinrichtungs- und Bauzeitenplan, Hochwassermaßnahmenplan auf Grundlage der Unterlage 2.8, Zahlungsplan, Tragwerksplanung / statische Berechnungen Schachtscheine, Bautagebuch, Eignungsnachweise und Eigenüberwachungsprüfungen, Wiege- und Lieferscheine, Verwertungs- und Entsorgungsnachweise.
7 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Allgemeines
Neben der DIN 19712 sind die folgend aufgeführten Vorschriften Vertragsbestandteil.
Die Technischen bzw. Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen sind in der drei Monate
vor Ablauf der Angebotsfrist gültigen Fassung maßgebend.
Sämtliche Leistungen sind gemäß nachfolgend aufgeführten Zusätzlichen Technischen Vor-
schriften und Richtlinien auszuführen. Abweichungen sind nur mit ausdrücklicher und schriftli-
cher Genehmigung des Auftraggebers zulässig.
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Alle maßgebenden Technischen Vorschriften und Verwaltungsvorschriften, die diesem Bau-
vertrag zugrunde liegen, müssen auf der Baustelle vorhanden sein und jederzeit zur Einsicht-
nahme zur Verfügung stehen.
Geltende ZTV
ZTV-W 205, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Wasserbau für Erdarbeiten.
Es gilt weiterhin das Verzeichnis der technischen Vorschriften des LSBB Sachsen-Anhalt,
https://lsbb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LSBB/Ser-
vice/Bautechnik_Info/2018_05_Verz_tech_Vorschriften.pdf
ZTV-StB LSBB ZTV E-StB ZTV La-StB ZTV Beton-StB ZTV Asphalt-StB ZTV SoB-StB ZTVT-StB ZTV Ew-StB ZTV-Ing. ZTV A-StB ZTV-M ZTV-SA ZTV BEA-StB ZTV Fug-StB ZTV-LW
Änderungen und Ergänzungen der ZTV
TPD-StB - Technische Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbau-
schichten im Straßenbau TP Griff-StB (SCRIM) - Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Stra-
ßenbau, Teil: Messverfahren SCRIM TP Min-StB - Technische Prüfvorschriften für Mineralstoffe im Straßenbau
Datum: 30.07.2026 Seite 43 von 45
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Vertragliche Hinweise
Gemäß § 4, Nr. 2 und § 13, Nr. 1 VOB/B sind DIN-Normen als anerkannte Regeln der
Technik zu beachten. Profilgerechte Lage:
Das Herstellen der profilgerechten Lage (entsprechend den Anforderungen nach den
Abschnitten 4.4 der ZTV E-StB und 2.2.4.3, 2.3.4.3 usw. der ZTV SoB-StB) ist in die
Einheitspreise des Angebotes einzurechnen.
Richtlinien
TL G SoB-StB - Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur
Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau Teil: Güteüberwachung RAS-LP 4 - Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege Abschnitt 4:
Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen RSA - Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen einschließlich aller
gültigen Technischen Lieferbedingungen RAS-Ew - Richtlinie für die Anlage von Straßen; Teil: Entwässerung
Merkblätter
M VAG, Ausgabe - Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat M SNAR, Ausgabe - Merkblatt für Schichtenverbund, Nähte, Anschlüsse und Rand-
ausbildung von Verkehrsflächen aus Asphalt
Technische Lieferbedingungen
TL Gestein: Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau TL AG-StB: Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat TL Fug-StB: Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen TL-Asphalt-StB: Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau, Teil: Güte-
überwachung TL PmB: Technische Lieferbedingungen für polymermodifizierte Bitumen TL SoB-StB: Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Her-
stellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau.
Datum: 30.07.2026 Seite 44 von 45
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Abbildungsverzeichnis
Darstellung geplanter Deichabschnitt, Quelle: google.de/maps 6
Darstellung Schutzgebiete (Quelle: lvermgeo.de) 14
Übersicht zur Lage des Untersuchungsgebietes; Quelle: LVermGeo / Bericht IHU 15
südlicher Bauanfang im Bereich der Burchardstraße, aufgenommen am 15.11.2015 21
nördliches Bauende Hochufer, aufgenommen am 27.04.2026 22
Detail Draufsicht Treppenanlage; Quelle: Planungsbüro 35
vorhandenes Stadtmobiliar Bereich Brücke am Wasserfall, aufgenommen am 22.06.2022 36
Tabellen- /Diagrammverzeichnis
Messungen des Grundwasserstandes; Quelle: Baugrund Kashani 12
Beurteilung der Korrosionswahrscheinlichkeit 13
Übersicht der Homogenbereiche 13
Datum: 30.07.2026 Seite 45 von 45