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_210 BAU.EU Angebotsaufforderung.Bedingungen-1.pdf

Instandsetzung und Ausbau des Elbdeichs in Magdeburg-Cracau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 22:23 (Europe/Berlin)

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211EU Angebotsaufforderung Bau-EU

Name und Anschrift der Vergabestelle Vergabeart Name Offenes Verfahren Name Forts. Nicht Offenes Verfahren mit TNW Straße, Nr. Verhandlungsverfahren mit TNW PLZ, Ort Verhandlungsverfahren ohne TNW Land Wettbewerblicher Dialog Name und Anschrift des Unternehmens Ende der Angebotsfrist: , Uhr Name Ende der Bindefrist:

Name Forts.

Straße, Nr.

PLZ, Ort

Land

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - Bau EU (VOB/A EU)

gemäß Abschnitt 2 VOB/A EU, Bauleistungen

Vergabenummer Für die Maßnahme

Für die Leistung

A Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

Bekanntmachung (Veröffentlichung auf der Vergabeplattform www.evergabe-online.de) 211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Teil dieser Formblattsammlung) 212EU Teilnahmebedingungen (Teil dieser Formblattsammlung) 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien

B Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Anlagen LB Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen (Teile der Leistungsbeschreibung) 214 Besondere Vertragsbedingungen (Teil dieser Formblattsammlung) 214-LHW Besondere Vertragsbedingungen (separates Formblatt) 241 Abfall 244 Datenverarbeitung

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Unternehmen: 211EU Vergabenummer: Angebotsaufforderung Bau-EU

C Anlagen, die von jedem Bieter mit dem Angebot einzureichen sind (siehe auch 3.1):

213 Angebotsschreiben LV Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm (Teile der Leistungsbeschreibung) BAV Bieterangaben / Bieterangabenverzeichnis (Teile der Leistungsbeschreibung) 124 Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte Bieter, BieGe) 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung (221 oder 222 nach Wahl des Bieters) 235 Nachunternehmerleistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (soweit zutreffend) 234 Bieter- / Arbeitsgemeinschaft BieGe (soweit zutreffend)

D Anlagen, die auf gesondertes Verlangen einzureichen sind (siehe auch 3.2): 124 Eigenerklärung zur Eignung (nicht präqualifizierte NUN) 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (NUN) 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223

1 Wir beabsichtigen, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen Wir beabsichtigen, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung

zu vergeben.

2 Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt:

elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. auf andere Weise (schriftlich / Textform). in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de, danach schriftlich oder in Textform: Stelle:

Straße: Fax: PLZ / Ort: E-Mail:

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Unternehmen: 211EU Vergabenummer: Angebotsaufforderung Bau-EU

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

3.1 Unterlagen, die von jedem Bieter mit dem Angebot einzureichen sind (siehe auch C):

Für die Zuschlagswertung die Nachweise entsprechend Bekanntmachung PQ Nachweis / Angabe der Präqualifizierung (präqualifizierte Bieter, BieGe)

3.2 Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen einzureichen sind (siehe auch D):

Zur Beurteilung der Eignung die Nachweise entsprechend Bekanntmachung PQ Nachweis / Angabe der Präqualifizierung (präqualifizierte NUN) Nachweise gemäß Formblatt 124 (nicht präqualifizierte Bieter, BieGe, NUN) (z.B. Referenzen, Angabe zu Arbeitskräften, Berufsregister, Gewerbeanmeldung, Bescheinigung in Steuersachen, Sozialkasse, Berufsgenossenschaft) Urkalkulation mit Einzelkosten der Teilleistungen, Zuschlägen, Gewinn und Wagnis

3.3 Nachforderung Fehlender Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar nur: teilweise nachgefordert, außer den folgenden Unterlagen:

nicht nachgefordert. Hinweis: Unterlagen und Angaben, die Einfluss auf den Rang des Angebotes in der Zuschlagswertung haben, werden weder nachgefordert noch können diese nach Angebotsabgabe korrigert werden!

4 Losweise Vergabe

nein ja, Angebote sind möglich für eine beliebige Anzahl an Losen nur für alle Lose (alle Lose müssen abgegeben werden) nur für ein Los für eine maximale Anzahl von Losen. Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält (bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los). Ggf. Höchstzahl und weitere Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als die Höchstzahl:

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Unternehmen: 211EU Vergabenummer: Angebotsaufforderung Bau-EU

5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Angebot.

nicht zugelassen.

6 Nebenangebote

6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.

6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) –ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten – für die gesamte Leistung in nachfolgend genannten Bereichen sind Nebenangebote zugelassen ausgeschlossen

unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

7 Angebotsauswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote (cid:61)(cid:88)(cid:86)(cid:70)(cid:75)(cid:79)(cid:68)(cid:74)(cid:86)(cid:78)(cid:85)(cid:76)(cid:87)(cid:72)(cid:85)(cid:76)(cid:88)(cid:80)(cid:3)(cid:51)(cid:85)(cid:72)(cid:76)(cid:86) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Diese werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebots- summen, insb. unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbeitrag aus Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Bekanntmachung / Anlage Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis als Werkstatt für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

8 Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de

in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel (cid:37)(cid:72)(cid:76)(cid:3)(cid:72)(cid:79)(cid:72)(cid:78)(cid:87)(cid:85)(cid:82)(cid:81)(cid:76)(cid:86)(cid:70)(cid:75)(cid:72)(cid:85)(cid:3)(cid:36)(cid:81)(cid:74)(cid:72)(cid:69)(cid:82)(cid:87)(cid:86)(cid:129)(cid:69)(cid:72)(cid:85)(cid:80)(cid:76)(cid:87)(cid:87)(cid:79)(cid:88)(cid:81)(cid:74)(cid:3)(cid:76)(cid:81)(cid:3)(cid:55)(cid:72)(cid:91)(cid:87)(cid:73)(cid:82)(cid:85)(cid:80)(cid:3)(cid:80)(cid:88)(cid:86)(cid:86)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:85)(cid:3)(cid:49)(cid:68)(cid:80)(cid:72)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:86)(cid:3)(cid:37)(cid:76)(cid:72)(cid:87)(cid:72)(cid:85)(cid:86)(cid:3)(cid:79)(cid:72)(cid:86)(cid:69)(cid:68)(cid:85)(cid:3)(cid:86)(cid:72)(cid:76)(cid:81)(cid:3)(cid:11)(cid:93)(cid:17)(cid:3)(cid:37)(cid:17)(cid:3) (cid:39)(cid:85)(cid:88)(cid:70)(cid:78)(cid:69)(cid:88)(cid:70)(cid:75)(cid:86)(cid:87)(cid:68)(cid:69)(cid:72)(cid:81)(cid:12)(cid:17) Dies können der Name des Unternehmens, der Bietergemeinschaft oder der beauftragten Person sein. (cid:39)(cid:68)(cid:86)(cid:3)(cid:41)(cid:82)(cid:85)(cid:80)(cid:69)(cid:79)(cid:68)(cid:87)(cid:87)(cid:3)213(cid:3)(cid:11)(cid:36)(cid:81)(cid:74)(cid:72)(cid:69)(cid:82)(cid:87)(cid:86)(cid:86)(cid:70)(cid:75)(cid:85)(cid:72)(cid:76)(cid:69)(cid:72)(cid:81)(cid:12)(cid:3)(cid:76)(cid:86)(cid:87)(cid:3)(cid:93)(cid:88)(cid:86)(cid:68)(cid:80)(cid:80)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:80)(cid:76)(cid:87)(cid:3)(cid:71)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:36)(cid:81)(cid:79)(cid:68)(cid:74)(cid:72)(cid:81)(cid:3)(cid:74)(cid:72)(cid:80)(cid:108)(cid:137)(cid:3)(cid:38)(cid:3)(cid:88)(cid:81)(cid:71)(cid:3)(cid:22)(cid:17)(cid:20)(cid:3)bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die (cid:57)(cid:72)(cid:85)(cid:74)(cid:68)(cid:69)(cid:72)(cid:83)(cid:79)(cid:68)(cid:87)(cid:87)(cid:73)(cid:82)(cid:85)(cid:80)(cid:3)(cid:90)(cid:90)(cid:90)(cid:17)(cid:72)(cid:89)(cid:72)(cid:85)(cid:74)(cid:68)(cid:69)(cid:72)(cid:16)(cid:82)(cid:81)(cid:79)(cid:76)(cid:81)(cid:72)(cid:17)(cid:71)(cid:72)(cid:3)zu übermitteln. Es wird empfohlen, das Angebotsschreiben als einzelne / separate Datei hochzuladen sowie nicht eingescannt, nicht in einem Unterverzeichnis und nicht als ZIP-Archiv gepackt.

9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)

10 Beschwerdestelle: Vergabestelle, siehe oben.

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212 EU Teilnahmebedingungen Bau-EU

Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A-EU, Abschnitt 2).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin- zuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzel- ner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wer- tung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzuge- ben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote

4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver- tragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Anga- ben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

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212 EU Teilnahmebedingungen Bau-EU

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.

5 Bietergemeinschaften

5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Ver- treter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.

5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieter-gemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgese- henen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese ge- meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflich- tungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechen- de Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

7 Eignung

7.1 Offenes Verfahren Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifi- kationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi- sche Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot

  • Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezi- fische Einzelnachweise
  • Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigener- klärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachwei- se. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ge- führt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 3

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212 EU Teilnahmebedingungen Bau-EU

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren

Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der en- geren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unter- nehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zustän- diger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigener- klärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Ver- eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deut- scher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 3

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214 Besondere Vertragsbedingungen Bau

Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen finden keine Anwendung. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen gemäß dem separaten Formblatt "Fb214-LHW".

Besondere Vertragsbedingungen

Vergabenummer Für die Maßnahme

Für die Leistung

1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (= Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am . spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif zu erstellen) am . innerhalb von nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.

1.2 Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn, vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung, folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

sonstige Fristen:

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: (ohne Umsatzsteuer) Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leis- tungen entspricht.

2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftrags- summe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftrags- summe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

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214 Vergabenummer: Besondere Vertragsbedingungen Bau

2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzel- fristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leis- tung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schluss- zahlung gemäß § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage.

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3% der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftragge- bers zu verwenden, und zwar für – die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ – die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“ – vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft“

7 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen euro- päische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

9 frei

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

10.1 Der AN erstellt nach Auftragsbestätigung: Bauzeitenplan BZP. Dieser wird nach Bestätigung durch den AG Vertragsbestandteil. Hochwassermaßnahmeplan entsprechend LV. Wird nach Bestätigung durch AG Vertragsbestandteil. Qualitätssicherungsplan. Wird nach Bestätigung durch AG Vertragsbestandteil. Zahlungsplan. Wird nach Bestätigung durch AG Vertragsbestandteil. Aufstellung der Beschäftigten der Maßnahme. Übergabe der Aufstellung an AG.

10.2Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche werden für die vertragliche Leistung 5 Jahre vereinbart.

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214 Vergabenummer: Besondere Vertragsbedingungen Bau

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