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Anhang 5b - Formblatt EFRE Datenschutz Nachunternehmer (auszufüllen im Auftragsfall).docx

Instandsetzung und Ausbau des Elbdeichs in Magdeburg-Cracau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 22:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Name NU

Vergabenummer Bezeichnung der Maßnahme

26/N/0129/SB HWSB Elbdeich rechts MD-Cracau km 40,4 - 42,1, 1.BA

Informationen der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Unterauftragnehmer

Sie erhalten dieses Informationsblatt, weil Sie mittelbar als Unterauftragnehmer mit der Leistungserbringung in einem aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) oder dem Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF) geförderten Vorhaben beauftragt sind. Der Begünstigte (Empfänger) der EU-Fördermittel ist daher verpflichtet, personenbezogene Daten von Ihnen zu erheben, zu verarbeiten und an die fördernde Stelle zu übermitteln.

FördervorhabenBegünstigter = Auftraggeber
AuftragAuftragnehmer
UnterauftragUnterauftragnehmer

Bei der Verarbeitung der Daten beachten wir höchste Anforderungen an den Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten. Mit diesem Informationsblatt erhalten Sie alle diesbezüglichen Informationen (Grund, Rechtsgrundlage, zuständige Stellen). Bitte lesen Sie das Informationsblatt sorgfältig durch und nehmen Sie es bitte zu Ihren Unterlagen.

Hintergrund der Datenerhebung

Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung ist die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF in der EU-Förderperiode 2021-2027 verpflichtet, ausgewählte personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Sofern dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, drohen entsprechende finanzielle Sanktionen durch die Europäische Kommission.

Seit dem 25. Mai 2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Verordnung (EU) 2016/6791 (Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO) anzuwenden. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 DS-GVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden Rechte.[1]

Zweck und Rechtsgrundlage

Die Daten sind zum Zweck der Begleitung, der Evaluierung, des Finanzmanagements und für (Über-) Prüfungen zu erheben. Insbesondere dient die Datenerhebung dazu, Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhüten, aufzudecken, zu korrigieren und gegenüber der Europäischen Kommission darüber Bericht zu erstatten.

Ihre Daten werden auf Grundlage von § 4 Satz 1 Nr. 2 Gesetz zur Ausfüllung der Verordnung (EU) 2016/679 und Anpassung des allgemeinen Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt (Datenschutz-Grundverordnung-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt - DSAG LSA) in Verbindung mit Artikel 69 Absatz 2 einschließlich Anhang XII und Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe e) einschließlich Anhang XVII Verordnung (EU) 2021/1060[2] verarbeitet. Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe e) in Verbindung mit Anhang XVII Verordnung (EU) 2021/1060 gibt die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten verpflichtend vor.

Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben und verarbeitet, wie es für die Umsetzung der Förderung aus EFRE, ESF+ oder JTF sowie die verpflichtende Berichterstattung erforderlich ist.

Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet und woher kommen diese?

Die zu erhebenden Daten ergeben sich aus Verordnung (EU) 2021/1060, Anhang XVII, Datenfeld Nr. 24. Erfragt werden daher nach Unterzeichnung der Verträge folgende Daten.

Kategorie:Daten:
Allgemeine PersonendatenName
KennnummernUmsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer

Unabhängig von diesen personenbezogenen Daten werden auch Daten zu Sachverhalten erhoben, die mit Ihnen in Verbindung stehen. Dies sind Angaben zu dem Vertrag, der zwischen dem Auftragnehmer und Ihnen abgeschlossen wurde. Dazu gehören Datum, Name (z. B. Vertragsgegenstand), Bezugsnummer (z. B. Verfahrensnummer der elektronischen Vergabeplattform oder Auftragsnummer) und Wert dieses Vertrags.

Diese Angaben sind verpflichtend, sofern der abgeschlossene Vertrag mittels eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens ab Erreichen oder oberhalb der jeweils geltenden Unionsschwellenwerte gemäß § 106 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zustande gekommen ist.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Das für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortliche Referat ist die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt. Für Anmerkungen oder Fragen wenden Sie sich bitte an:

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Referat EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF

Editharing 40

39108 Magdeburg

E-Mail: ESIF.MF@sachsen-anhalt.de

Wer erhebt die Daten und was passiert mit den Daten?

Die Erhebung der vorgenannten Daten erfolgt beim Begünstigten (Fördermittelempfänger) des aus EFRE, ESF+ oder JTF geförderten Vorhabens. Der Begünstigte ist mit der EU-Förderung seines Vorhabens aufgrund der Vorgaben aus den EU-Verordnungen zur Übermittlung der durch ihn erhobenen Daten verpflichtet. Dafür steht ihm die Rechtsgrundlage nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) DS-GVO zur Verfügung. In seiner Funktion ist dieser zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden beispielsweise digital über einen sicheren Kommunikationsweg (efDialog Sachsen-Anhalt) dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt weitergeleitet. Dieses agiert für die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF und ist ebenfalls zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt prüft die übermittelten Datensätze auf Plausibilität und pflegt diese anschließend in eine zentrale Datenbank (efREporter4) ein.

Die Datenbank efREporter4 erfasst alle Vorhabendaten zur Umsetzung von EFRE, ESF+ und JTF in Sachsen-Anhalt und bietet damit die Grundlage für die Berichterstattung und Abrechnung gegenüber der Europäischen Kommission.

Wem gegenüber werden die Daten offengelegt und wer arbeitet mit diesen Daten?

Innerhalb der Aufgabenwahrnehmung erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die zur Erfüllung der oben genannten Zwecke beitragen. Als zuständige Bewilligungsstelle für das Fördervorhaben, in dem Sie als Unterauftragnehmer agieren, erhält das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Kenntnis von Ihren Daten. Weiterhin erhalten die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als technischer Dienstleister sowie die zur Überprüfung der Förderung berechtigten Institutionen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union Zugriff. Dies sind insbesondere die EU-Prüfbehörde, der Landesrechnungshof, die Europäische Kommission, der Europäische Rechnungshof und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sowie von diesen beauftragte Dritte.

Die vorgenannten Stellen können im Sinne ihrer Aufgabenwahrnehmung auch Dritte beauftragen.

Wie und wie lange werden die personenbezogenen Daten gespeichert?

Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn diese für den Zweck der Erhebung und Verarbeitung nicht mehr notwendig sind. Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt in der zentralen Datenbank efREporter4 sowie im elektronischen Kommunikationssystem efDialog Sachsen-Anhalt.

Die personenbezogenen Daten werden unmittelbar nach Abschluss der Aufbewahrungsfrist gemäß Artikel 82 Verordnung (EU) 2021/1060 datenschutzgerecht vernichtet - im IT-System gelöscht, sonst physisch vernichtet. Dies wird voraussichtlich spätestens am 31.12.2035 der Fall sein.

Ihre Rechte als betroffene Personen gegenüber der EU-Verwaltungsbehörde

EFRE/ESF/JTF

Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt geltend machen können:

  • Auskunft über die Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO),
  • Berichtigung und Vervollständigung von Daten (Artikel 16 DS-GVO),
  • Recht auf Löschung (Artikel 17 DS-GVO),
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO).

Für Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt und zur Wahrnehmung Ihrer diesbezüglichen Rechte gemäß der DS-GVO steht Ihnen der behördliche Datenschutzbeauftragte zur Verfügung. Dieser ist wie folgt zu erreichen:

Datenschutzbeauftragter des

Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Editharing 40

39108 Magdeburg

Telefon: 0391 567-1166

E-Mail: datenschutz-mf@sachsen-anhalt.de

Der Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Er ist nicht befugt, Ihnen inhaltliche Auskunft über die Bearbeitung Ihres Anliegens zu geben oder sonstige Rechtsberatung zu erteilen.

Beschwerderecht

Selbstverständlich können Sie sich mit Anliegen, die Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten betreffen, jederzeit an die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt wenden.

Es steht Ihnen frei, sich gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe d) und Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe e) in Verbindung mit Artikel 77 DS-GVO mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde im Sinne der DS-GVO zu wenden.

Die für das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zuständige Aufsichtsbehörde ist der:

Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt

Otto-von-Guericke-Straße 34a

39104 Magdeburg

E-Mail: Poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de

Sprachliche Gleichstellung

Die Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Informationsblatt gelten jeweils in

männlicher und weiblicher Form.

Zur Kenntnis genommen durch Unterauftragnehmer:

Ort, Datum Name des Erklärenden*

* Die Erklärung ist in Textform gem. § 126 b BGB abzugeben.

  1. Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher

    Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

    (Datenschutz-Grundverordnung) ↑

  2. Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, und Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfen im Grenzverwaltung und Visumpolitik ↑

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