[Seite 1]
Pflichtenheft für den CAD-
Datenaustausch
Version 5.0
Stand: September 2026
Vereinbarungen über den elektronischen Datenaustausch für digitale Zeichnungen
Gültig für Baumaßnahmen und Bestandsunterlagen im Zuständigkeitsbereich der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
[Seite 2]
Inhaltsverzeichnis
1.) VORBEMERKUNGEN 1 1.1.) Ziel des Pflichtenheftes 1 1.2.) Ansprechpartner 1 1.3.) Urheberrecht und Datenschutz 2 1.4.) Mündliche Vereinbarungen 2 1.5.) Pilottest 2
2.) ORGANISATION DER PROJEKTBEARBEITUNG 3 2.1.) Datenaustauschzyklen 3 2.2.) Datenvollständigkeit und –richtigkeit 3 2.3.) Übergabeumfang 3 2.4.) Bearbeitungs- und Änderungsrecht 3 2.5.) Bestandspläne 3 2.6.) Planmanagement/CAD-Koordination 4
3.) DATENTRÄGER UND DATEIEN 5 3.1.) Datenträger und Datenträgertransfer 5 3.2.) Datenbereinigung und Datenkomprimierung 5 3.3.) Datensicherung und -archivierung 5 3.4.) Zeichnungsstruktur 6 3.5.) Dateibenennung 7
4.) SYSTEMANFORDERUNGEN UND DATENFORMATE 10 4.1.) Betriebssystem und Software 10 4.2.) Zugelassene Datenformate und Schnittstellen 10
5.) ZEICHNUNGSVORGABEN 11 5.1.) Allgemeines 11 5.2.) Koordinatensystem 11 5.3.) Maßstab 11 5.4.) Zeichnungsgenauigkeit 12 5.5.) Schriften 12 5.6.) Bemaßung 12 5.7.) Linienstärken und Linientypen 12 5.8.) Layerbelegung 12 5.9.) Planerstellung in 2D und 3D 12 5.10.) Schriftfeld / Plankopf 13 5.10.1) Ausfüllen des Schriftfeldes 13 5.10.1.1) Blattnummer 13 5.11.) Zeichnungsrahmen und –größe 13
[Seite 3]
5.12.) Tabellen- und Textdokumente 13
6.) ANLAGENVERZEICHNIS - EXEMPLARISCH 6.1) Schriftfeld I 6.2) Schriftfeld mit Prüffeld II
[Seite 4]
Versionsstand des Pflichtenheftes für den CAD-Datenaustausch
Das Pflichtenheft wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Mit jeder Änderung er- folgt eine Erhöhung der Versionsnummer.
Bei größeren oder inhaltlichen Änderungen oder Ergänzungen ändert sich die Versions- nummer vor dem Punkt. Kleinere Änderungen oder Anpassungen werden durch eine Än- derung der Versionsnummer nach dem Punkt gekennzeichnet.
| Datum | Änderung | Name | Version |
|---|---|---|---|
| 01.07.2011 | Korba | 1.0 | |
| 22.05.2019 | Akt. Programmumstellung (AutoCAD 2019) | Pekrul | 2.0 |
| 30.10.2020 | Anpassung Dateibenennung | Pekrul | 3.0 |
| 12.04.2024 | Anpassung 4.1. und 4.2. | Knebel | 4.0 |
| 22.09.2026 | Anpassung 1.2. / 3.5. und 6 | Knebel | 5.0 |
[Seite 5]
1.) Vorbemerkungen
1.1.) Ziel des Pflichtenheftes Das vorliegende Pflichtenheft beschreibt den allgemein verbindlichen CAD-Standard der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG. Es soll eine einheitliche, strukturierte und somit effiziente Erstellung und Bearbeitung von CAD-Daten zwischen den Vertrags- partnern ermöglichen und die Sicherstellung einer gleichbleibenden und gebrauchs- fähigen Datenqualität gewährleisten.
Um eine aufwändige und zeitintensive Nachbearbeitung der Daten bei Nichtbeach- tung dieser Vorgaben zu verhindern, sind alle Vertragspartner dazu verpflichtet diese Richtlinien einzuhalten. Eventueller Mehraufwand, der aus der Nachbearbeitung von Daten entsteht, geht zu Lasten des Auftragnehmers. Eine wiederholte Aufforderung zur Nachbesserung kann das Hinzuziehen externer Dienstleister zur Folge haben. Die entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. Somit sollen die Vor- gaben bereits zu Beginn der Planungs- und Bearbeitungsphase in das System inte- griert werden, um einen hohen Grad der Umsetzung zu erreichen sowie eine stetige Verfügbarkeit von Planungszwischenständen zu ermöglichen.
Beabsichtigt der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit eine Änderung der CAD-Software oder der CAD-Programmversion, besteht eine Informationspflicht dem Auftraggeber gegenüber. Bei Inbetriebnahme der erneuerten CAD-Software muss ein erneuter Pilottest nach Punkt 1.5 durchgeführt werden.
1.2.) Ansprechpartner Zur Gewährleistung des reibungslosen Ablaufes steht dem Auftragnehmer bei Rück- fragen bei Niedersachsen Ports ein Ansprechpartner zur Verfügung:
Für technische Fragen: Für allgemeine Fragen: Frau Anke Vogel Frau Dörthe Knebel Engineering und Consulting Technisches Projektcontrolling/GIS
Tel: +49 4931 1804-112 Tel: +49 160 96820737 E-Mail: avogel@nports.de E-Mail: dknebel@nports.de
Von Seiten des Auftragnehmers ist dem Auftraggeber spätestens nach Vertragsab- schluss ebenfalls ein kompetenter Ansprechpartner zu nennen, der die Aufgabe übernimmt, die Einhaltung der Vereinbarungen für den Datenaustausch zu gewähr- leisten.
1
[Seite 6]
1.3.) Urheberrecht und Datenschutz Das Urheberrecht der erzeugten und übergebenen Daten liegt grundsätzlich beim Auftraggeber. Für die Weitergabe an Dritte ist das schriftliche Einverständnis des Auftraggebers einzuholen. Die geltenden Datenschutzbestimmungen sind zu beach- ten.
1.4.) Mündliche Vereinbarungen Mündliche Vereinbarungen werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Richtlinien bedürfen der Schriftform und dem ausdrücklichen Hinweis, dass es sich um Änderungen dieser Vereinbarung handelt.
1.5.) Pilottest Nach der Beauftragung des Auftragnehmers muss eine erfolgreiche Durchführung eines Probedatenaustausches im Rahmen eines Pilottests erfolgen. Im Rahmen die- ses Probeaustausches wird eine Probedatei, die alle wichtigen Zeichnungseinstel- lungen und -attribute (Farben, Linienstärken, Strichstärken, Beschriftung und Bema- ßung etc.) enthält, zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht. Diese Probedatei sollte im Format „.dwg“ ausgegeben werden.
Niedersachsen Ports überprüft ob die vorgegebenen Zeichnungsinhalte eingehalten wurden.
Etwaige Fehler werden dem Auftragnehmer mitgeteilt. Anschließend soll durch den Auftragnehmer unverzüglich die Beseitigung der Fehler vorgenommen werden. Zum Nachweis der Fehlerkorrektur muss ein weiterer Pilottest durchgeführt werden.
2
[Seite 7]
2.) Organisation der Projektbearbeitung
2.1.) Datenaustauschzyklen Es sollen möglichst lange Zyklen für den Zeichnungsaustausch angestrebt werden, um einen überschaubaren und effizienten Datenverkehr zu erreichen. Jedoch muss ein Plan neu übergeben werden, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:
• Abschluss von relevanten Leistungsphasen • Inhaltliche Planungsänderungen, die andere fachlich Beteiligte betreffen • Fehlerkorrekturen • Besondere Aufforderung
Für nachrichtliche Zwecke werden dem Auftraggeber lediglich PDF-Dateien übermit- telt. Sämtliche Pläne sollen sowohl im zugelassenen Zeichendatenformat als auch als PDF-Datei übermittelt werden.
2.2.) Datenvollständigkeit und –richtigkeit Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übersendeten Daten trägt der sendende Vertragspartner Sorge. Eine etwaige Korrektur fehlerhafter Daten ist unverzüglich durchzuführen. Falsche Daten sind zu entfernen.
2.3.) Übergabeumfang Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe der digitalen Daten nur 1-fach. Der Übergabeumfang der Papierpläne ist im Ingenieurvertag gesondert geregelt.
2.4.) Bearbeitungs- und Änderungsrecht Jeder Vertragspartner erzeugt grundsätzlich eigene Daten (die Erstellung dieser Da- ten wird im Folgenden unter Punkt. 5. erläutert). Daten anderer Beteiligter können als Grundlage für die eigene Planung dienen, dürfen jedoch nur unterlegt bzw. referen- ziert werden. Dies bedeutet, dass zur Verfügung gestellte Daten, die als Planungs- grundlage dienen, nur als Referenz (bzw. ‚x-ref‘) hinterlegt und nicht in die eigentliche Zeichnungsdatei integriert werden dürfen. Die Übernahme von Daten aus anderen Fachbereichen wird ausschließlich vom Auf- traggeber oder dessen Bevollmächtigten veranlasst.
2.5.) Bestandspläne Stellt der Auftraggeber Bestandspläne in digitaler oder papierner Form zur Verfü- gung, sollten die Pläne ggf. auf deren Vollständigkeit und Aktualität überprüft werden. Hier muss eine Rücksprache mit dem Auftraggeber erfolgen.
3
[Seite 8]
2.6.) Planmanagement/CAD-Koordination Das Planmanagement und die CAD-Koordination übernimmt Niedersachsen Ports oder ein Bevollmächtigter. Dieser kann ein gegebenenfalls eingesetzter Archi- tekt/Ingenieur oder Generalunternehmer sein, der die Projektsteuerung durchführt.
Das Fortschreiben der Planstände übernimmt der Planersteller gemäß den entspre- chenden Verträgen mit dem Auftraggeber. Die dazugehörige Koordination des Plan- managements übernimmt Niedersachsen Ports. Die abschließende Überführung der endgültigen Planstände erfolgt, ebenso wie die relevanten Planungszwischenstände, nach den Vorgaben dieses Pflichtenheftes.
4
[Seite 9]
3.) Datenträger und Dateien
3.1.) Datenträger und Datenträgertransfer Die übermittelten Datenträger müssen virenfrei und lesbar beschriftet sein (Datum, Firma, Baumaßnahme). Eine Rückgabe erfolgt nicht. Für die Übergabe der Daten sind folgende Übertragungsmedien zugelassen:
• E-Mail • Festplatte • Cloud
Nicht den Vorgaben entsprechende Datenträger müssen mit dem Auftraggeber ab- gestimmt werden. Ansonsten werden die Datenträger ggf. abgewiesen.
Den Datenträgern sind alle der für die Gesamtheit der Daten relevanten Dateien bei- zufügen. Dies können beispielsweise verwendete referenzierten Zeichnungen, refe- renzierte Bilddateien und sonstige Begleitdateien, wie Tabellen oder Textdokumente sein.
Bestandteil des übermittelten Datenträgers ist eine Inhaltsübersicht, in der alle auf dem Datenträger enthaltenen Dateien aufgelistet sind.
3.2.) Datenbereinigung und Datenkomprimierung Die dem Auftraggeber übergebenen CAD-Dateien müssen vollständig bereinigt und reorganisiert sein und den festgelegten Zeichnungsanforderungen (siehe Punkt 5.) entsprechen. Die Bereinigung betrifft insbesondere nicht verwendete Layer. Somit wird unnötiger Ballast entfernt und die Übersichtlichkeit gewährleistet.
Eine eventuelle Datenkomprimierung darf nicht erfolgen. Sollte die Datenkapazität des Übertragungsmediums nicht ausreichen, sollen die Daten auf mehrere Datenträ- ger verteilt werden. Hierbei ist auf eine eindeutige Beschriftung des Datenträgers und eine genaue Dokumentation der Datenträgeranzahl zu achten.
3.3.) Datensicherung und -archivierung Die ein- und ausgehenden Daten müssen von den Vertragspartnern wirksam gegen Verlust und Überschreibung sowie gegen unberechtigten Zugriff gesichert werden. Der Sender hat die jeweils letzten drei übermittelten Planungsstände, ungeachtet der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, im Originalzustand aufzubewahren, so dass eine Wiederholungsübertragung problemlos möglich ist.
5
[Seite 10]
Beide Vertragspartner stellen sicher, dass die abgesandten und empfangenen Daten sowie deren Inhalt vollständig chronologisch aufgezeichnet werden. Die Aufzeich- nung kann elektronisch erfolgen, sofern sichergestellt werden kann, dass eine prob- lemlose Wiederherstellung jederzeit vorgenommen werden kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich des Weiteren, die abgeschlossenen Planungsstände gemäß der ge- setzlichen Aufbewahrungsfrist zu archivieren.
3.4.) Zeichnungsstruktur Durch die Vielfältigkeit der Zeichnungsprogramme ergeben sich gleichzeitig ver- schiedene Strukturen beim Anlegen der Zeichnungen. An dieser Stelle soll auf die grundlegende Gliederung der Zeichnungsdateien eingegangen werden.
Die vom Auftraggeber verwendete AutoCAD basiert auf einer zweistufigen Hierar- chieordnung. In der eigentlichen Zeichnungsdatei (Modell) sind alle Zeichnungsele- mente vorhanden. Sie sind in sogenannten Layer unterteilt.
In der Zeichnungsdatei gibt es das Layout (Blattmodell), oder mehrere Layouts. In diesem werden die Zeichnungselemente (im Maßstab) für den Plot auf einem Blatt angeordnet.
Somit ist es wünschenswert, dass auch Auftragnehmer, die mit anderen CAD- Systemen zeichnen, diese Struktur annehmen. Das Umsetzen dieser Forderung liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers und wird bei der Durchführung des Pilot- tests überprüft.
6
[Seite 11]
3.5.) Dateibenennung Die Benennung der vom Auftragnehmer übersendeten Dateien hat nach einem fest- gelegten Schema zu erfolgen. Dieses Schema wurde ausgewählt, um in stark ge- kürzter Form genaue Auskunft über den Zeichnungsinhalt geben zu können. Aus fol- genden Elementen muss der Dateiname gebildet werden:
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Datum | Projekt / Maßnahme | Obj.-HK | Planart | Blattnr. | |||||||||||||
| Beispiel | 2020-04-27 | Nummer | SW | GR | E-01-a |
| 1 | 2 | 3 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| L-Phase | Nr. | Index | |||||||||
| Beispiel | E | 01 | a |
• Beispiel ausgeschrieben:
2020-04-27_Projektnummer_SW_GR_1-01-a.dwg
• Erläuterung der Benennungselemente:
Abkürzung Bedeutung Bemerkung
Datum aktuelles Datum (internationale Schreibweise)
Projekt Projektnummer Projekt- / Maßnahmennummer (Nummer wird von Niedersachsen Ports vergeben) Lässt sich die Zeichnung keinem Projekt bzw. Maßnahme zuordnen, ist eine kurze sinnvolle Bezeichnung zu wählen, (z.B. EMD_SK_HWS_LP_1a Beispiel ausgeschrieben: NL_Hafenteil_Beschreibung_LP_1a, in Anlehnung an die Clusternummerierung).
Obj.-HK Objekthauptklasse Fachsparten Stahlwasserbau = SW Bau allgemein = AL
7
[Seite 12]
Rammplan = RA Bewehrung = BW Schalplan = SC Stahlbau = SB Ausrüstung = AU Abbruch = AB Erdarbeiten = ER Skizze = SK Statik, Berechnung = ST Baustelleneinrichtung = BE Bauphasen, Bauablauf = BP Entwässerung = EN Leitungen, Trassen = LT Positionspläne = PO Übersichten = UE Vermessung = VE Straßenbau = SR Elektro = ET
Planart Planart z.B. Grundriss = GR Querschnitt = QS Längsschnitt = LS Ansicht = AN Detail = DET Lageplan = LP Deckenhöhenplan = DHP Liste = LI
Blattnr. Blattnummer Blattnummer des Stempelfeldes beste- hend aus folgenden Inhalten:
L-Phase Leistungsphase Leistungsphase des Planungstandes
E = Entwurfsplanung G = Genehmigungsplanung A = Ausführungsplanung B = Bestand
Nr. Nummer fortlaufende Nummerierung der Pläne innerhalb des Plansatzes
8
[Seite 13]
Index Index als mit dem geänderten Planstand fortlaufendem Buchstaben z.B. a, b, c, d, …
Der Dateiname ist am linken Rand des Zeichnungsrahmens anzugeben. Etwaige Abweichungen von der oben genannten Strukturierung des Dateinamens sind mit dem Auftraggeber abzusprechen.
9
[Seite 14]
4.) Systemanforderungen und Datenformate
4.1.) Betriebssystem und Software Niedersachsen Ports verwendet zurzeit folgende Systeme:
Betriebssystem: Windows 11 Pro
CAD-Software: Autodesk Civil 3D 2024 / Map 3D 2024
GIS: CAIGOS / CAIGOS-Globe
4.2.) Zugelassene Datenformate und Schnittstellen Zur Gewährleistung einer reibungslosen CAD-Datenübertragung müssen die Daten- formate, die eine Kompatibilität ermöglichen, festgelegt werden. Als Übergabeformat für CAD-Daten schreibt Niedersachsen Ports das AutoCAD ei- gene „.dwg“ - Format (Version 2019) verbindlich vor. Für das verwendete GIS, Sha- pefiles (mindestens bestehend aus jeweils einer *.shp-, *.shx- und *.dbf-Datei), eventl. Excel Dateiformat nach vorheriger Abstimmung des inhaltlichen Dateiaufbaus. Es werden keine anderen Datenformate akzeptiert. Es ist Aufgabe des Auftragneh- mers die zu übermittelnden Dateien in diesem Format dem Auftraggeber zu über- senden.
Alle nachfolgend in Punkt 5 vorgeschriebenen Zeichnungsvorgaben sind, unabhän- gig von der Wahl des Dateiformates, einzuhalten.
Für Pixel-Grafiken sind folgende Datenformate zugelassen: • .tif • .pdf • .jpg • .png
Viewing-Dateien müssen im PDF-Format und unbedingt maßstäblich übertragen werden. Hierbei gilt, dass die PDF-Größe das DIN-Format A0 keinesfalls überschrei- ten darf.
10
[Seite 15]
5.) Zeichnungsvorgaben
5.1.) Allgemeines Im Folgenden werden die wesentlichen zeichnungsbezogenen Einstellungen zur Er- stellung und Bearbeitung von CAD-Zeichnungen aufgeführt. Diese sollen eine ein- heitliche Struktur ermöglichen und die problemlose Datenübertragung zwischen den Vertragspartnern garantieren. Generell stellt Niedersachsen Ports für das hauseige- ne CAD-System alle grundlegenden Vorlagedatei im „.dwt“-Format zur Verfügung. Bei der Verwendung einer anderen Zeichnungssoftware ist die Vorlagedatei im „.dwg“-Format erhältlich. Diese Vorlagedatei enthält im Wesentlichen nachfolgende Vereinbarungen der Zeichnungsanforderung und sollen unbedingt für eine verein- fachte Standardisierung der Daten genutzt werden.
Für die Einstellung der von Niedersachsen Ports vorgegebenen Zeichnungsgrundla- gen (z.B. Einheiten, globaler Zeichnungsursprung, Ansichtsattribute, Bemaßung und Texte etc.) sollen die bezeichnete Datei genutzt werden.
| Vorlagedateien | ||||
|---|---|---|---|---|
| Format | Inhalt | |||
| .dwt | .dwg | |||
| Schriftfelder NPorts ... .dwt | Schriftfelder NPorts … .dwg | Schriftfelder |
Tab. 1
5.2.) Koordinatensystem Lagepläne sind grundsätzlich georeferenziert im UTM-Koordinatensystem EPSG:25832 - ETRS89/UTM 32N / Höhensystem (NHN) im DHHN2016 (Status170) EPSG 7837 anzufertigen.
5.3.) Maßstab Da bei Niedersachsen Ports grundsätzlich im Maßstab 1:1 gezeichnet wird und erst beim Plotten der Ausgabemaßstab festgelegt wird, muss bei der Erstellung der Zeichnungen darauf geachtet werden, dass der Detailreichtum der Zeichnung auf den Ausgabemaßstab abgestimmt ist. Eine zu hohe Ausprägung (Detailreichtum) kann bei ungünstigen Ausgabemaßstäben, auf Grund der Datenfülle, zu nicht mehr lesbaren Plots führen.
11
[Seite 16]
5.4.) Zeichnungsgenauigkeit Die CAD-Daten müssen, unabhängig vom verwendeten System, klar definierte Zeichnungsobjekte enthalten, die in ihren Koordinaten punkt- und maßgenau sowie als geschlossene Bauteile eindeutig festgelegt sind. Entsprechende Fangfunktionen sind einzuhalten. Nicht sauber geschlossene Linien oder Schraffurumgrenzungen sind nicht zulässig.
5.5.) Schriften Um ein möglichst einheitliches Schriftbild zu erreichen, sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Schriftarten zu nutzen.
Die zu verwendende Schriftart ist Arial.
5.6.) Bemaßung Generell soll die Bemaßung der aktuellen DIN entsprechen und in der Schriftart Arial erstellt werden.
5.7.) Linienstärken und Linientypen Bei der Zuordnung der von Linientypen und Stärken ist die aktuell gültige DIN für Bauzeichnungen anzuwenden.
5.8.) Layerbelegung Vom Auftraggeber wird vorgeschrieben alle Layer eindeutig und auf den Inhalt des jeweiligen Layers reduziert zu benennen. Auf benannten Layern sollen sich auch nur genannte Objekte befinden (z.B. Linien, Symbole, Texte, Schraffuren, etc.). Dies ist die Voraussetzung für eine einheitliche Übergabeform zwischen den Vertragspart- nern und eine spätere Weiterverarbeitung der Daten möglichst problemlos zu errei- chen. Den Layern sind gleichzeitig auch die Zeichnungsattribute aus den Punkten 5.5 – 5.8 (Schriften, Bemaßung, Linienstärke- und typ, Farbbelegung) zugeordnet.
Die Belegung der Layer ist abhängig von dem auszuführenden Gewerk bzw. der Ob- jekthauptklasse.
5.9.) Planerstellung in 2D und 3D Alle Zeichnungen sollen standardmäßig in 2D angefertigt werden, es sei denn, dass 3D-Daten durch den Auftraggeber explizit angefordert werden.
12
[Seite 17]
5.10.) Schriftfeld / Plankopf Das zu verwendende Schriftfeld muss der von Niedersachsen Ports vorgegebenen Form entsprechen. Zu diesem Zweck stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ei- ne Musterdatei des Schriftfeldes sowohl im „dwt“- als auch im „dwg“-Format zur Ver- fügung (Abbildung siehe Anlage 2). Etwaige Abweichungen von dieser fest vorge- schriebenen Form können nur in begründeten Ausnahmefällen und bei zwingend vorliegenden Gründen unter Absprache mit dem Auftraggeber vorgenommen wer- den.
Das Schriftfeld muss in der weiteren Planungsphase von dem Auftragnehmer ver- wendet werden.
5.10.1) Ausfüllen des Schriftfeldes Beim Ausfüllen des Schriftfeldes sollen die im normalen Umgang mit Zeichnungen bekannten Daten bearbeitet werden. Insbesondere soll an dieser Stelle folgendes besonders beachtet werden:
5.10.1.1) Blattnummer Die Erstellung der Blattnummern erfolgt anhand der unter Punkt 3.5. genannten Kri- terien. Abweichungen von dieser Struktur sind nur unter Absprache mit dem Auftrag- geber zulässig.
5.11.) Zeichnungsrahmen und –größe Für die erstellten Plotausgaben sollen die DIN-Formate genutzt werden. In einigen Fällen ist eine Abweichung von diesen Formaten notwendig.
Generell müssen alle Ausgabedateien maßstäblich übermittelt werden und dürfen das DIN-Format A0 keinesfalls überschreiten. Bei Abweichungen vom DIN-Format gilt, dass die Höhe der Zeichnung 841 mm nicht überschreitet.
Überschreitet die Ausgabedatei die oben genannten Maße, müssen die Pläne sinn- voll in zwei oder mehrere Abschnitte zu unterteilt werden. Diese Aufteilung muss vor- ab mit dem Auftraggeber abgesprochen werden.
5.12.) Tabellen- und Textdokumente Tabellen und Textdokumente dürfen generell nur verwendet werden, wenn beim Da- tenaustausch keine Probleme entstehen. Für die Erstellung der Tabelle oder des Textdokumentes sind keine festen Textstile vorgeschrieben. Es dürfen jedoch nur TrueType-Schriftarten verwendet werden, die als Standard unter dem Betriebssystem Windows zur Verfügung stehen. Es ist auf ein einheitliches Erscheinungsbild innerhalb des Dokumentes zu achten.
13
[Seite 18]
6.) Anlagenverzeichnis – exemplarisch
6.1.) Schriftfeld
I
[Seite 19]
6.2) Schriftfeld mit Prüffeld
II