Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Ergänzung FB214_Bauleistungsversicherung.pdf

Instandsetzung der Flügelwand südwestlich der Borssumer Schleuse

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 10:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Beiblatt zu Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Geltungsbereich: Gültig ab: Herausgebende Stelle: Stand/ Versionsnummer: NPorts-gesamt 01.01.2021 ZB TA - AL-ZVS 26.01.2023/ 1.3 Vergabestelle: Niedersachsen Ports GmbH & Co.KG Niederlassung Emden

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN Ergänzung zu Punkt 10

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Bauleistungsversicherung

Der Auftraggeber hat für die Dauer der Bauarbeiten, die gemäß Leistungsbeschreibung

und Leistungsverzeichnis Gegenstand dieser Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen

sind, auf dem Gelände des Auftraggebers für sämtliche Haupt-, Neben- und Nachunter-

nehmerleistungen inklusive Arbeitsgemeinschaften sowie für die beauftragten Sachver-

ständigen, Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute - nachfolgend Auftragnehmer

genannt - eine gemeinsame Bauleistungsversicherung („Objektdeckung“) abgeschlos-

sen. Der Deckungsumfang im Einzelnen ergibt sich aus dem Versicherungsschein Nr.

GTV3006996030132 der Versicherung Allianz Esa GmbH, der beim Auftraggeber ein-

gesehen werden kann. Hierzu gilt Folgendes:

a) Gegenstand der Versicherung

Gegenstand der Versicherung sind die vertraglichen Leistungen des Auftragneh- mers. Nicht Gegenstand der Versicherung sind Baugeräte, Fahrzeuge, Werk- zeuge, Gerüste, Ausrüstungen, Zubehör etc. sowie die Baustelleneinrichtung, die nicht Gegenstand der Bauleistung sind.

b) Einbeziehung des Auftragnehmers als Mitversicherter

Der Auftragnehmer ist in die Objektdeckung im dort geregelten Umfang als Mitver-

sicherter einbezogen. Dem Auftragnehmer stehen weder die Vertragsverwaltungs-

und Gestaltungsrechte zu, noch kann der Auftragnehmer Baumaßnahme: Instandsetzung Flügelwand Süd westlich Borssumer Schleuse Vergabenummer: 3M2411 -6

einen eigenen Anspruch

auf Versicherungsleistungen geltend machen, es sei denn, der Auftraggeber, der

[Seite 2]

Seite 2 von 5 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

alleiniger Versicherungsnehmer des Bauleistungsversicherungsvertrages ist,

stimmt diesem im Einzelfall ausdrücklich zu.

c) Pflicht des Auftragnehmers zur anteiligen Prämienerstattung an den Auftrag- geber

Für die Einbeziehung in die Objektdeckung wird der Auftragnehmer anteilig an der Bruttogesamtprämie für die Objektdeckung beteiligt. Dies hat der Auftragnehmer im Rahmen seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen.

Der auf den Auftragnehmer entfallende Prämienanteil an der Brutto-Gesamtprä- mie bestimmt sich an der Gesamtnettovergütung (Netto-Bausumme) der von dem Auftragnehmer mit diesem Vertrag übernommenen Bauleistungen einschließlich aller vereinbarten Nachtragsleistungen. Der Netto-Prämiensatz beträgt 3,00 % o zzgl. der Versicherungssteuer in der zum Zeitpunkt der Schlussrechnung gültigen Höhe (z.Z. 19%).

Der Auftraggeber wird bei jeder Teil-, Abschlags- oder Schlussabrechnung über die Gegenleistung (Vergütung) des Auftragnehmers den auf den bisherigen Ab- rechnungsbetrag entfallenden Prämienanteil berechnen und vom Bruttoabrech- nungsbetrag in Abzug bringen. Der Auftragnehmer verzichtet hinsichtlich der Prä- mienumlage ausdrücklich auf Aufrechnungen, Saldierungen und etwaige Zurück- behaltungsrechte. Die Verrechnung der Prämienumlage ist nicht davon abhängig, in welchem Zeitpunkt und zu welchen Anteilen die Gesamtversicherungsprämie für die Objektdeckung seitens des Auftraggebers an den Versicherer gezahlt wurde.

Sollte es infolge des Schadenverlaufs im Rahmen des Versicherungsvertrages er- forderlich sein, eine Wiederauffüllung der Versicherungssumme vorzunehmen, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine zusätzlich an den Versicherer zu zahlende Prämie vollständig zu erstatten, soweit der Auftragnehmer (oder seine von ihm beauftragten Nachunternehmen) das Erfordernis der Wiederauffüllung zu vertreten hat. In allen anderen Fällen wird der Auftragnehmer an der zusätzlich an den Versicherer zu zahlenden Prämie anteilig über die Netto-Bausumme beteiligt.

Geltungsbereich: Gültig ab: Herausgebende Stelle: Stand/ Versionsnummer: NPorts-gesamt 01.01.2021 ZB TA - AL-ZVS 26.01.2023/ 1.3

[Seite 3]

Seite 3 von 5 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

d) Eintreten des Schadenfalls

Bei Eintreten eines Schadenfalls hat der Auftragnehmer unverzüglich eine schrift- liche Schadenmeldung zu erstellen und an die

Nordwest Assekuranz GmbH & Co. KG Herrlichkeit 5-6 28199 Bremen Telefax: +49 (0)421 989607 – 209 E-Mail: info@nw-assekuranz.de,

die Abteilung „Technische Angelegenheiten“ des Auftraggebers (E-Mail: versicherung@nports.de)

sowie die örtliche Projektleitung des Auftraggebers zu versenden.

Im Schadenfall erfolgt die Schadenregulierung des Versicherers über den Auftrag- geber. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber ausschließlich Ersatz nach Maßgabe der mit dem Versicherer vereinbarten Bedingungen (bedingungsgemä- ßer Versicherungsschutz).

e) Selbstbehalte, nicht gedeckte Schäden und Erschöpfung der Versicherungs- summe

Der Selbstbehalt für jeden Schadenfall beträgt EUR 10.000,--.

Selbstbehalte, nicht versicherte Schäden und die Versicherungssumme überstei- gende Einzelschäden gehen zu Lasten des Schadenverursachers bzw. des Risi- koträgers gemäß Gefahrtragung / Haftung.

Sollte es infolge des Schadenverlaufs im Rahmen des Versicherungsvertrages er- forderlich sein, eine Wiederauffüllung der Versicherungssumme vorzunehmen, so wird der Auftragnehmer an der zusätzlich an den Versicherer zu zahlenden Prämie anteilig über die Netto-Bausumme anteilig beteiligt.

Geltungsbereich: Gültig ab: Herausgebende Stelle: Stand/ Versionsnummer: NPorts-gesamt 01.01.2021 ZB TA - AL-ZVS 26.01.2023/ 1.3

[Seite 4]

Seite 4 von 5 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

f) Obliegenheiten/Unterstützungspflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche versicherungsvertraglichen Pflichten und Obliegenheiten, welche vom Auftraggeber als Versicherungsnehmer und den Mitversicherten zu befolgen sind, rechtzeitig und nach bestem Wissen und Gewis- sen zu erfüllen und den Auftraggeber bei der Geltendmachung der Versicherungs- leistung, der Wahrung etwaiger Rückgriffsansprüche (auch zugunsten des Versi- cherers) und der Schadenminderung auf eigene Kosten zu unterstützen. Er wird insbesondere alles Nötige tun und alles Schädliche unterlassen, was den Versi- cherungsschutz ganz oder nur teilweise gefährden könnte.

Der Auftragnehmer hat einen Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, dem Versicherer sämtliche für die Regulierung notwendigen Informationen und Unter- lagen zugänglich zu machen, etwaige Rückgriffsansprüche des Versicherers zu wahren, den Schaden zu mindern und die Schadenabwicklung bestmöglich zu un- terstützen.

Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich und in geeigneter Form zu unterrichten, insbesondere etwaige Versicherungsfälle unver- züglich anzuzeigen, ihm sämtliche Informationen und Unterlagen, welche für die Beurteilung des Schadenfalles und die Regulierung unter dem jeweiligen Versi- cherungsvertrag auch nur möglicherweise relevant sind, zugänglich zu machen. Dies umfasst auch den Zugang zu etwaigen Mitarbeitern des Auftragnehmers und etwaigen Subunternehmern, sofern diese als Zeugen in Betracht kommen. Etwa vorhandene gutachterliche Stellungnahmen sind ebenfalls beizubringen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine den Leistungsanspruch gegen den Ver- sicherer betreffenden Erklärungen abzugeben, insbesondere nicht auf Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu verzichten oder sich mit dem Versicherer zu vergleichen, ohne dass der Auftraggeber dem zugestimmt hätte.

Geltungsbereich: Gültig ab: Herausgebende Stelle: Stand/ Versionsnummer: NPorts-gesamt 01.01.2021 ZB TA - AL-ZVS 26.01.2023/ 1.3

[Seite 5]

Seite 5 von 5 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

g) Einbeziehung von Nachunternehmern in die Objektdeckung

Vom Auftragnehmer beauftragte Nachunternehmer sind in den Versicherungs- schutz über die Objektdeckung einbezogen. Die für den Auftragnehmer geltenden Regelungen gelten entsprechend für die einbezogenen Nachunternehmer.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, durch ihn zu tragenden Prämienanteile ganz o- der teilweise an Nachunternehmer weiter zu berechnen. Die Pflichten des Auftrag- nehmers gegenüber dem Auftraggeber bleiben hierdurch unberührt.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche ihn selbst treffenden Rechtspflichten und Obliegenheiten aus diesem Abschnitt auch an die Nachunternehmer weiter- zugeben und diese vertraglich zu deren Einhaltung zu verpflichten. Verletzt ein Nachunternehmer Rechtspflichten und Obliegenheiten, muss der Auftragnehmer sich dies im Verhältnis zum Auftraggeber zurechnen lassen.

Durch die vorstehende Regelung wird ein Recht zur Einschaltung von Nachunter- nehmern nach diesem Vertrag weder begründet, eingeschränkt noch geändert. Die diesbezüglichen vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.

Geltungsbereich: Gültig ab: Herausgebende Stelle: Stand/ Versionsnummer: NPorts-gesamt 01.01.2021 ZB TA - AL-ZVS 26.01.2023/ 1.3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung