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Leistungsbeschreibung Instandhaltungsarbeiten BHKW-Module 1-3 für 2027+2028.pdf

Instandhaltungsarbeiten an drei Blockheizkraftwerk-Modulen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 13:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Leistungsbeschreibung

KASSELWASSER betreibt seit dem Jahr 2017 auf dem Standort des Klärwerks Kassel (Gartenstraße 90, 34125 Kassel) drei Blockheizkraftwerke des Herstellers MWM vom Typ TCG 2016 V12 C mit einer gedrosselten Nennleistung für den Brennstoff Klärgas von je 588 kWel.

Die BHKW-Module werden im Wesentlichen im „stromgeführten Betrieb“ betrieben. Hierbei halten die BHKW den Netzbezug der elektrischen Energie für das Klärwerk Kassel so gering wie möglich. Pro Jahr kommt jedes BHKW-Modul auf 5.000 Std (+/- 15 %) Betriebsstunden. Es werden maximal zwei BHKW gleichzeitig gefahren. Der Betrieb von allen drei BHKW-Modulen gleichzeitig ist nicht zulässig.

Das in den Faultürmen gewonnene Klärgas hat, nach Gasaufbereitung, im Jahr 2026 einen mittleren Methangehalt von 59,40 %. Der mittlere Anteil von Schwefelwasserstoff beträgt < 1 mg/m³N und die Gastemperatur 23,86 °C.

Die E50 Wartung bei 48.000 Betriebsstunden (kurz: Bh) wurde an allen 3 BHKW-Modulen durchgeführt. Aktuell liegen die Betriebsstunden der BHKW bei ca. 51.000 Stunden und Ende 2026 werden sie bei ca. 52.000 Bh liegen.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Instandhaltungsauftrag (Titel 1) für die Instandhaltungsarbeiten der 3 BHKW-Module für die Jahre 2027 und 2028. D. h. die Instandhaltungsarbeiten beginnen am 01.01.2027 und enden am 31.12.2028. Bei einer geplanten Laufzeit von ca. 5.000 Bh pro Jahr wird jedes BHKW-Modul bei Beendigung des Instandhaltungsauftrages am 31.12.2028 bei ca. 62.000 Bh liegen.

Die E70 Wartung bei 64.000 Bh gehört nicht zu diesem Instandhaltungsauftrag und ist somit nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.

Durchführung der Arbeiten

Die An- und Abfahrt zum Einsatzort (Gartenstraße 90, 34125 Kassel) sowie sämtliche Reiseaufwendungen, beispielsweise Reisezeit und Auslösung sowie die Beförderungs- und Materialtransportkosten, sind in die angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren.

Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) und KASSELWASSER (im Folgenden AG) stimmen die durchzuführenden Arbeiten terminlich ab. Der AG wird sich diesbezüglich rechtzeitig mit dem AN in Verbindung setzen. Feste Termine werden mindestens acht Kalendertage im Voraus vom AG angemeldet.

Die Leistungserbringung seitens des AN erfolgt unter Einhaltung sämtlicher (gesetzlicher) Arbeitsschutzvorschriften. Die Fremdfirmenordnung für das Klärwerk von KASSELWASSER in ihrer aktuellsten Fassung wird Vertragsbestandteil.

Der AG trifft Vorbereitungen für einen reibungslosen Ablauf der durchzuführenden Arbeiten und fördert diese mit allen erforderlichen Maßnahmen. Zudem stellt der AG für den Zeitraum der Arbeiten eine Hilfskraft zur Verfügung.

Der AG gewährt dem eingesetzten Personal des AN Zugang zur Anlage und zu den für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Örtlichkeiten.

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Der AG informiert den AN ggf. über beabsichtigte Änderungen, die den Anlagenbetrieb beeinflussen und benachrichtigt den AN über Unregelmäßigkeiten während des Anlagenbetriebes. Auf Anforderung erhält der AN alle für die Durchführung der Arbeiten relevanten Informationen über den Anlagenbetrieb.

Fachkundenachweise

Der AN hat gegenüber dem AG bei Angebotsabgabe das eingesetzte Personal zu benennen und dessen Fachkunde nachzuweisen. Es sind die Teilnehmerzertifikate vom Hersteller MWM über die Kompetenzklasse KK3 für die Gasmotoren-Baureihe TCG 2016 einzureichen.

Zudem hat der AN eine Referenzliste mit vergleichbaren durchgeführten Arbeiten in den vergangenen drei Kalenderjahren vorzulegen.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für die Instandhaltungsarbeiten beträgt 12 Monate, beginnend mit Fertigstellung der jeweiligen Arbeiten. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Vertragsbedingungen

Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) von KASSELWASSER für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen mit Stand vom 13.05.2019 werden Vertragsbestandteil.

Haftpflichtversicherungen

Der AN verfügt über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Besichtigung der Anlage

Während der Angebotsphase besteht für potentielle Bieter auf Anfrage die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Besichtigungstermins ein Bild über die örtlichen Verhältnisse zu verschaffen. Terminabsprachen erfolgen über die Vergabeplattform.

Im Rahmen des Besichtigungstermins aufkommende Fragen sind ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenso ausschließlich über die Vergabeplattform.

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Titel 1: Instandhaltungsauftrag

Der Instandhaltungsauftrag beinhaltet die geplanten Regelwartungen, Entstörungseinsätze und die Instandsetzung defekter Bauteile an den 3 BHKW-Modulen. Die erforderlichen Regelwartungen sind gemäß Wartungsplan des Anlagenherstellers für die MWM Gasqualität Medium durchzuführen.

Der gesamte Umfang der durchzuführenden Instandhaltungsarbeiten für jedes BHKW-Modul beinhaltet alle Bauteile in „Anlage 1_R&I Fließschema BHKW-Modul“. Nur die Bauteile im rot markierten Bereich im R&I Fließschema sind nicht Bestandteil der Instandhaltungsarbeiten. Der Umfang der durchzuführenden Instandhaltungsarbeiten beinhaltet neben den MWM Motoren Typ TCG 2016 V12 C auch die zur BHKW-Anlagenperipherie gehörenden Bauteile. Diese umfasst u.a. Tischkühler (Fa. Güntner, Typ GFH) bzw. Notkühlung inkl. Heizkreis- und Kühlkreispumpen (Fa. KSB), Plattenwärmetauscher für den Heizkreis und die Notkühlung (Fa. SONDEX) Generatoren (Marelli MJB 400 LC4) sowie Abgaswärmetauscher (Fa. EnkoTHERM, Typ ASN-22-3).

Die Durchführung der Zündkerzenpflege (Kontrolle und Wechsel) erfolgt durch den AG. Die Versorgung mit Zündkerzen bzw. deren Bereitstellung erfolgt durch den AN gemäß des Wartungsplans sowie der genannten Wartungsintervalle.

Der Instandhaltungsauftrag umfasst die Lieferung, Montage und Entsorgung aller Verschleiß-, Verbrauchs- und Ersatzteile, sämtlicher Schmierstoffe (außer Frischöl), Kühlmedien und weiterer Betriebsstoffe gemäß Herstellervorgabe. Die Lieferung und Montage der v. g. Teile und Betriebsstoffe gilt für Regelwartungen gemäß Wartungsplan des BHKW-Herstellers sowie außerhalb dieser Wartungen für Störungsbeseitigungen oder notwendigem Austausch von Teilen bei erkennbar vorzeitigem Verschleiß. Im Rahmen der normalen Wartung, gemäß Wartungsplan des BHKW- Herstellers, sind notwendige Ersatzteile und Spezialwerkzeuge einzukalkulieren. Der AN hat eine schnelle Verfügbarkeit von Ersatz- und Verschleißteilen in der vom Motorhersteller vorgeschriebenen Qualität sicherzustellen.

Der AN hat die jährliche Abgasmessung vor Ort zu begleiten.

Die Instandhaltungsarbeiten werden am Anlagenstandort von Fachkräften des AN durchgeführt.

Die Gasanalyseeinrichtungen sowie Gasmengenmessgeräte gehören nicht zum Instandhaltungsumfang.

Verfügbarkeit des AN

Der AN ist an Wochentagen in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar und unterstützt den AG bei auftretenden Betriebsproblemen.

Bei Störungen die eine Vor-Ort Störungsbeseitigung erforderlich machen, stellt der AN eine Fachkraft zur Verfügung. Die Gestellung der Fachkraft erfolgt schnellstmöglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden.

Kleinere Störungsbeseitigungen werden durch das geschulte Klärwerkspersonal durchgeführt, ohne dass hierdurch ein Verlust von Mängelansprüchen gegenüber dem AN entsteht.

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Dokumentationspflichten und Aufgaben des AG

Der AG verpflichtet sich im Rahmen des Instandhaltungsauftrags unter anderem folgende Maßnahmen durchzuführen bzw. einzuhalten:

  • Es wird sichergestellt, dass alle Betriebsstoffe (z.B. Brenngas und Schmieröl) der vom Hersteller vorgeschriebenen Qualität entsprechen.
  • Führung eines Betriebstagebuches und tägliche Begehung.
  • Durchführung der offiziellen Abgasmessungen.
  • Reinigung von Freikühlern, wie z.B. Notkühler.
  • Sicherstellung, dass die vom AN durchzuführenden Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten innerhalb der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr von Montag bis Sonntag durchgeführt werden können, ohne dass irgendwelche Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.
  • Regelmäßig an den AN Informationen über die Laufzeitdaten der Anlage bereitzustellen.
  • Schmieröllieferung und Schmierölentsorgung, Entnahme von Schmierölproben/ -analysen und Durchführung der Schmierölwechsel. Die Schmierölwechselintervalle werden in Abhängigkeit der Betriebsbedingungen und gemäß den Vorgaben des Motorherstellers durchgeführt. Auf Anfrage werden dem AN die Ergebnisse der Schmierölanalysen zur Verfügung gestellt.
  • Der AG wird für die Wartungsarbeiten Wasser und Strom, in dem für Wartungsarbeiten üblichen Maß, kostenlos zur Verfügung stellen.
  • Der AG verpflichtet sich gegenüber dem AN, im Rahmen der Instandhaltungsarbeiten anfallende Verpackungs- und Verbrauchsmaterialen nach den gesetzlich vorgeschriebenen Regeln zu entsorgen.
  • Durchführung und Dokumentation von Gasanalysen auf Basis der Herstellervorgaben des jeweiligen Wartungsplanes.
  • Abschluss einer Maschinenbruchversicherung.

Der AG verpflichtet sich, Modifikationen und/oder Manipulationen am BHKW sowie Anlagenbetrieb zu unterlassen, welche zu Auswirkungen eines Notfalls mit möglicher körperlicher Gefährdung von Personen oder Beschädigung der Anlage führen könnten.

Eine regelmäßige Prüfung der zur genannten Anlage gehörenden elektrischen Anlagen gemäß Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 wird vom AG durchgeführt.

Rechnungslegung

Die Abrechnung der im Rahmen des Instandhaltungsauftrags ausgeführten Leistungen erfolgt quartalsweise.

Auftragsdauer und Kündigung

Die Instandhaltungsarbeiten werden für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2028 beauftragt.

Für das zweite Auftragsjahr 2028 gewährt der AG dem AN eine Anpassung der angebotenen Einheitspreise (Pos. 1.2). Die Anpassung der Einheitspreise erfolgt durch die nachfolgend beschriebene Preisgleitformel. Seite 4 von 6

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Die Preisbasis ist der Monat, in dem die Instandhaltungsarbeiten beauftragt werden. Bis zum Ende des ersten Auftragsjahres gelten die in Position 1.1 angebotenen Einheitspreise ohne Preisanpassung.

Die Berechnung der Preisgleitklausel erfolgt bei Rechnungslegung. Grundlage der Berechnung sind die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Indizes.

Folgende Preisgleitformel wird vereinbart:

𝐿1 𝑀1 𝐸𝑃 =𝐸𝑃0 (0,45∗ +0,55∗ ) 𝐿0 𝑀0

EP Abrechnungs-EP nach Anwendung der Preisgleitformel

EP0 Angebotener Einheitspreis (Pos. 1.2) zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe

L0 Ecklohngruppe (EG8), Metallindustrie Tarifgebiet Hessen zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe

L1 wie L0, jedoch zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung

M0 Index des Statistischen Bundesamtes für „Verbrennungsmotoren und Turbinen" (Statistischer Bericht – Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) Lfd. Nr. 444, zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe Quelle: www.destatis.de http://www.destatis.de Startseite --> Menü --> Themen --> Wirtschaft --> Preise --> Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte --> Publikationen --> Statistische Berichte --> Aktuelle Monatsausgabe --> Statistischer Bericht – Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) --> Lfd. Nr. 444 Verbrennungsmotoren und Turbinen

M1 wie M0, jedoch zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung

Position 1.1 + 1.2: Durchführung der Instandhaltungsarbeiten für die Jahre 2027 und 2028

Einheitspreis für die beschriebenen Instandhaltungsarbeiten gemäß den in der Leistungsbeschreibung und Titel 1 Instandhaltungsauftrag genannten Bedingungen.

Der Einheitspreis gilt für eine Betriebsstunde (Bh) je BHKW-Modul für die Jahre 2027 und 2028.

Pro Jahr kommt jedes BHKW-Modul auf ca. 5.000 Betriebsstunden. Berechnung der gesamten Betriebsstunden: 5.000 Bh/a je Modul x 3 Module = 15.000 Bh/a.

Abgerechnet werden die tatsächlich gelaufenen Betriebsstunden.

Titel 1: Position 1.1 + 1.2 siehe „Leistungsverzeichnis Instandhaltungsarbeiten an den BHKW- Modulen 1-3 (TCG 2016 V12 C) für die Jahre 2027 und 2028“

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Anlagen

• Anlage 1_R&I Fließschema BHKW-Modul • Anlage 2_Datenblatt Motor Klärgas • Anlage 3_Datenblatt Motor Erdgas • Anlage 4_Fotodokumentation der örtlichen Verhältnisse • Anlage 5_BVB KASSELWASSER • Anlage 6_Fremdfirmenordnung KASSELWASSER

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung