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Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVB) Teil I – Allgemein
10.1 Urkalkulation
Die Urkalkulation ist gemäß § 16 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) nach ge- sonderter Aufforderung entweder elektronisch über die Vergabeplattform oder in einem ge- schlossenen Umschlag einzureichen.
10.3 Verpflichtungserklärung
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt wird Vertragsbestandteil.
10.4 Nachweise und Kontrollen
Ich/wir verpflichte/n mich/uns dem Auftraggeber/Besteller ein Auskunfts- und Prüfungsrecht nach § 7 HVTG einzuräumen. Ich/wir verpflichte/n mich/uns darüber hinaus, meine/unsere Nachunternehmen/Verleihunternehmen vertraglich zu verpflichten, dem Auftraggeber/Besteller dieses Auskunfts- und Prüfungsrecht ebenfalls zu gewähren und die vertragliche Verpflichtung zur Gewährung des Auskunfts- und Prüfungsrechts auf alle weiteren Nachunternehmen/Ver- leihunternehmen zu übertragen.
- 5 Vermeidung Fehlalarm von Brand-/Rauchmeldern
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung seiner Arbeiten darauf zu achten, dass ggf. vorhan- dene Brandmelder nicht versehentlich, z. B. durch Rauch- oder Staubentwicklung, ausgelöst werden. Vor der Ausführung entsprechend gefahrgeneigter Arbeiten sind rechtzeitig (d. h. in der Regel mindestens 48 Stunden vorher) geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen mit dem Auftraggeber bzw. der örtlichen Bauleitung oder dem Betreiber abzustimmen. Über die Beendigung der Arbeiten ist ebenfalls unmittelbar zu informieren, sodass evtl. getroffene Maß- nahmen, wie z. B. die vorübergehende Abschaltung der Brandmeldeanlage, unverzüglich rück- gängig gemacht werden können. Während der Abschaltung der Brandmeldeanlage treffen den Auftragnehmer erhöhte Sorgfaltspflichten.
Kosten eines Fehlalarms, der auf Versäumnisse des Auftragnehmers zurückzuführen ist, wer- den diesem vollständig in Rechnung gestellt.
Formular des Landes Hessen | 2021 | Seite 1 von 1