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Verhaltensregeln für Fremdfirmen auf Anlagen der Stadtentwässerung Frankfurt am Main Rev. 0.2, Stand August 2022
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Merkblatt für Fremdfirmen für
ARA Niederrad/Griesheim/Sindlingen und SEVA Sindlingen
Sie betreten ein Betriebsgelände und sind deshalb betriebsspezifischen Gefahren aus- gesetzt. Diese können ausgehen von verfahrenstechnischen Einrichtungen, Kontakt mit biologischen Stoffen oder explosionsgefährdeten Anlagenteilen, die entsprechend ge- kennzeichnet sind. Bitte beachten Sie deshalb folgende Regeln:
Anmeldung und Unterweisung
Anmelden Das Personal von Fremdfirmen hat sich beim Betreten des Betriebsgeländes immer beim Pförtner anzumelden. Der Pförtner informiert telefonisch d. Auf- tragsverantwortliche/n. Für die Anlage Griesheim meldet sich die Fremdfirma bei der Leitwarte der jeweiligen Anlage.
Abmelden Nach Abschluss der Arbeiten (inkl. Abnahme) hat sich das Personal von Fremdfirmen bei d. Auftragsverantwortlichen abzumelden. Beim Verlas- sen des Geländes Griesheim muss eine Abmeldung bei der Leitwarte Niederrad, in Niederrad und Sindlingen beim Pförtner erfolgen; (ist die Pforte nicht besetzt, erfolgt die Abmeldung über die Leitwarte.)
Fahrzeuge Die Einfahrt mit Fahrzeugen ist nur nach Absprache mit d. Auftragsver- antwortlichen bzw. Koordinator erlaubt.
Verkehrsregelung Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Die Höchstgeschwindigkeit von 25 25 km/h auf allen Anlagen ist einzuhalten. Parken von Fahrzeugen ist auf ausgewiesenen Plätzen gestattet.
Arbeitserlaubnis Vor Aufnahme der Arbeiten ist generell von d. verantwortlichen Mitarbei- ter:in der Anlagen eine Arbeitserlaubnis schriftlich zu erteilen: Tagdienst- meister:in, Schichtmeister:in, der Sachgebietsleitung oder eine dafür be- auftragte Person. Die Arbeitserlaubnis beinhaltet notwendige Sicher- heitsmaßnahmen und organisatorische Regelungen. Diese sind zwingend einzuhalten. Außer den in der Arbeitserlaubnis festgelegten Arbeiten dür- fen ohne weitere Genehmigungen keine weiteren Maßnahmen und Ein- griffe vorgenommen werden. D. Verantwortliche der Fremdfirma erhält eine Kopie, die sichtbar vor Ort an der Einsatzstelle auszulegen ist. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Arbeitserlaubnis von d. Verantwortlichen der Fremdfirma zu unterschreiben und bei d. Auftragsverantwortlichen abzugeben. Zur weiteren Information erhält die Fremdfirma eine Ausferti- gung der „Dienstanweisung für auf den Abwasserreinigungsanlagen und in der Schlammentwässerungs- und –verbrennungsanlage tätigen Mitar- beiter:innen der SEF“, die sinngemäß einzuhalten ist.
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Verhaltensregeln für Fremdfirmen auf Anlagen der Stadtentwässerung Frankfurt am Main Rev. 0.2, Stand August 2022
erstellt 68.AQ CR Seite 2 von 5 cod.2202 .guA AVES_ARA_nemrifdmerF rüf ttalbkreM\nemrifdmerF\PA_TIEKGITÄT_02\QA.86:S Unterweisung Eine Unterweisung d. Verantwortlichen der Fremdfirma erfolgt durch d. Auftragsverantwortliche/n. D. Verantwortliche der Fremdfirma ist für die Unterweisung seiner Mitarbeiter und d. Verantwortlichen des Sub- /Nachunternehmer und dessen Mitarbeiter:innen verantwortlich.
Koordination Bei Arbeiten, bei denen es zu gegenseitiger Gefährdung kommen kann, wird von der SEF ein/e Koordinator:in bestimmt. Vor Arbeitsaufnahme ist eine gegenseitige Abstimmung unter Einbeziehung d. Koordinator:in her- beizuführen.
Abfälle Abfälle aller Art sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Ablagerung und Entsorgung in die Einrichtungen der SEF ist nicht zulässig.
Gefahrstoffe Der Einsatz und Lagerung von Gefahrstoffen ist nur nach Absprache mit d. Auftragsverantwortlichen bzw. Koordinator:in erlaubt.
Sauberkeit und Hygiene Der Arbeitsplatz ist aufgeräumt zu halten und sauber zu verlassen.
Mitarbeiter:innen haben die allgemeinen Hygienevorschriften (TRBA1 500) zu beachten. Auf die Gefährdungen durch den Kontakt mit biologischen Stoffen wird besonders hingewiesen.
Störungen Jede Störung und Gefährdung ist d. Auftragsverantwortlichen bzw. Koor- dinator:in zu melden.
Unfallverhütung
Vorschriften Das Personal der Fremdfirmen hat die einschlägigen Arbeitsschutz- und VDE-Vorschriften einzuhalten und muss regelmäßig arbeitsplatz- und tä- tigkeitsbezogen durch seinen Arbeitgeber eingewiesen werden. UKH, BGI etc. Die im Betrieb angebrachten Hinweis-, Warn- und Gebotsschilder sind zu beachten.
Ausrüstungsbeschaffenheit Die verwendeten Arbeits- und Betriebsmittel müssen den DGUV- und VDE-Vorschriften entsprechen und sind von der Fremdfirma zu stellen. Alle Arbeitsmittel sind vorschriftsmäßig zu lagern, gegen missbräuchliche Nutzung und Diebstahl zu sichern.
1 Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe
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erstellt 68.AQ CR Seite 3 von 5 cod.2202 .guA AVES_ARA_nemrifdmerF rüf ttalbkreM\nemrifdmerF\PA_TIEKGITÄT_02\QA.86:S Die Flächen zur Lagerung der Arbeitsmittel sind mit d. Auftragsverantwort- lichen bzw. Koordinator:in abzustimmen. Es dürfen nur geprüfte und tech- nisch einwandfreie Arbeitsmittel eingesetzt werden. Für die Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen sind ex-geschützte Arbeitsmittel einzusetzen.
Arbeits-/Transportmittel der SEF Die Benutzung von Geräten der SEF ist mit d. Auftragsverantwortlichen bzw. Koordinator:in abzustimmen und darf nur nach Unterweisung erfol- gen.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Soweit bei den vorgesehenen Arbeiten das Tragen von PSA notwen- dig/vorgeschrieben ist, muss die Fremdfirma dieses in ausreichender Menge für die vorgesehenen Tätigkeiten zur Verfügung stellen. Die Mitar- beiter:innen sind verpflichtet diese PSA bestimmungsgemäß zu benutzen. Es gelten hierfür die entsprechenden DGUV-Regelwerke. In der SEVA Sindlingen besteht in einigen Bereichen Helmtragepflicht.
Untersagungen
Genussmittel In den Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen besteht grund- sätzlich Rauchverbot. Rauchen darf nur in den dafür vorgesehenen Berei- chen erfolgen. Es gilt generelles Alkoholverbot auf dem Gelände der SEF.
Mobilfunk, elektrische Betriebsmittel Der Einsatz von Mobiltelefonen und anderen nicht explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmitteln ist in explosionsgefährdeten Bereichen nicht erlaubt.
Geheimhaltung Das Anfertigen von Aufzeichnungen über Betriebseinrichtungen und Ar- beitsweisen ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist das Personal von Fremdfirmen verpflichtet, auch nach Beendigung der Arbeiten über vor- genannte Dinge Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Eine Wei- tergabe von zur Verfügung gestellten Aufzeichnungen, Unterlagen oder Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der SEF.
Zutrittsbeschränkung Mit Zustimmung d. Auftragsverantwortlichen können Umkleide-, Wasch-, Aufenthalts- und Pausen-/Speiseräume sowie Toiletten genutzt werden. Für Bauvorhaben gelten die Ausführungen im Leistungsverzeichnis – Baustelleneinrichtung. Andere als die zugewiesenen Arbeitsstellen dürfen nicht eigenmächtig und ohne Erlaubnis betreten werden.
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erstellt 68.AQ CR Seite 4 von 5 cod.2202 .guA AVES_ARA_nemrifdmerF rüf ttalbkreM\nemrifdmerF\PA_TIEKGITÄT_02\QA.86:S Sicherheitsvorkehrungen/Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beseitigt oder unwirksam gemacht werden. Durch d. Auftragsverantwortlichen bzw. Koordinator:in werden Kontrollen zur Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt. Ein Verstoß gegen die Maßnahmen und Verhaltensregeln kann die sofortige Einstellung der Arbeiten, die Behebung der Sicherheitsmängel oder den sofortigen Ausschluss der Fremdfirma zur Folge haben.
Alarmregelungen
Verhalten im Brandfall, bei Unfällen und anderen Gefahren:
-
Notruf mit 112 absetzen Die Leitwarte und d. Auftragsverantwortliche/n bzw. Koordinator:in infor- mieren.
-
Flucht Beim Auftreten eines Alarms, eines optischen oder akustischen Warnsig- nals oder sind z.B. starke Rauchentwicklung, Hitze, Staub, Leckagen, Geräusche, Gerüche festzustellen, ist der Gefahrenbereich unverzüglich zu verlassen. Personen in der Umgebung sind zu warnen und verletzten oder behinderten Personen zu helfen. In diesem Falle sind die gekenn- zeichneten Sammelplätze aufzusuchen. Im Alarmfall dürfen Aufzüge nicht benutzt werden.
-
Weisungsbefugnis Den Weisungen der Rettungskräfte ist Folge zu leisten.
Liste wichtiger Telefonnummern/Sammelstelle
Notruf (Feuerwehr, Unfall, usw.) 112 Leitwarte ARA Niederrad/Griesheim (069) 212-32654 o. 32655 Leitwarte ARA/SEVA Sindlingen (069) 212-32596 oder 32543 Koordinator (falls benannt): __________________ Auftragsverantwortlicher: __________________ Sachgebietsleitung Griesheim/Niederrad: Fr. Dr. Knorr (069) 212-32603 Vertretung: Herr Beermann (069) 212-32618 Sachgebietsleitung Sindlingen: Herr Adolph (069) 212-32500 Vertretung: Herr Lange (069) 212-32487
Die Sammelstelle/n befindet/-en sich: gem. ausgehängtem Lageplan
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Anhang
(bitte abtrennen und aufbewahren!)
Die Einweisung/Unterweisung über betriebsspezifische Re- gelungen und Sicherheitsmaßnahmen erfolgte durch Orga-Ziffer:
Auftragsverantwortliche:r Herr/Frau ______________________ ________
Koordinator:in Herr/Frau ______________________
______
Datum, __________, Unterschrift ___________________
Bestätigung der Kenntnisnahme durch Fremdfirma
Name und Anschrift der Firma und eingewiesene Person
Firma _______________________________________________
Straße _______________________________________________
Ort _______________________________________________
Person _______________________________________________
Ich habe hiermit von dem „Merkblatt für Fremdfirmen“ (Seite 1-4) ausgehändigt wur- Kenntnis genommen und bin auf die betriebsspezifischen Verhaltens- den: regeln und Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen worden. Ich habe die- Merkblatt se Hinweise und Maßnahmen verstanden und werde sie befolgen. ja Mir ist bewusst, dass bei einer fahrlässigen Zuwiderhandlung ein Ein- stellen der Arbeiten angeordnet werden kann und dies außerdem ei- Dienstanweisung nen Verweis vom Gelände der SEF nach sich ziehen kann.
ja
Brandschutzordnung Teil B (Flyer)
ja
Datum, ___________ Unterschrift ____________________ Original mit Unterschrift verbleibt bei Koordinator:in oder d. Auftragsverantwortlichen in den Unterla- gen und wird 10 Jahre aufbewahrt. Mitarbeiter:innen der Fremdfirma können auf Wunsch eine Kopie erhalten.
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In Sicherheit bringen
In Sicherheit bringen Fenster und Türen schließen, Maschinen abschalten. Bei dro- hender Gefahr, Alarmierung über Sirenen oder Aufforderung durch die Räumungshelfer ist der Gefahrenbereich schnellst- möglich zu verlassen. Dabei Kunden, Verletzte oder Behin- derte mitnehmen. Niemand darf zurückbleiben. Festgelegte gekennzeichnete und rauchfreie Rettungswege benutzen! Bei versperrten Flucht- und Rettungswegen sich am Fenster be- merkbar machen. Holen Sie nicht erst ihre Garderobe, son- dern gehen Sie ohne Zeitverzögerung über die Flucht- und Rettungswege ins Freie. Aufzüge im Brandfall nicht benutzen! Brandschutzordnung Nach dem Verlassen des Gebäudes ist der Sammelplatz nach DIN 14096 Teil B aufzusuchen. (Kurzfassung) Die Abteilungsleiter bzw. ihre Stellvertreter haben auf dem Sammelplatz die Vollzähligkeit ihrer Mitarbeiter festzustellen. Sollten Personen vermisst werden, ist dies der Feuerwehr zu melden.
Sammelplatz Bleiben Sie nicht vor den Ausgängen stehen, nachdem Sie das Gebäude verlassen haben, sondern suchen Sie zügig den Sammelplatz auf und behindern Sie nicht die Arbeiten der Feuerwehr.
ST F ed.ecivres-netad@ofni ,017545
| Brände verhüten Offenes Feuer, offene Zündquellen und Rauchen verboten | ||
|---|---|---|
| Brände verhüten Offenes Feuer, offene Zündquellen und Rauchen verboten | ||
| Verhalten im Brandfall | ||
| Ruhe bewahren Notruf 112 Brand melden Gefährdete Personen warnen Hilflose Personen mitnehmen Türen schließen Gekennzeichneten Fluchtwegen In Sicherheit folgen bringen Zügig zur zugewiesenen Sammelstelle gehen Auf Anweisungen, auch der Brandschutzevakuierungshelfer achten Keine Aufzüge benutzen! Löschversuch Feuerlöscher benutzen! unternehmen STADTENTWÄSSERUNG FRANKFURT AM MAIN Wandhydrant benutzen, wo vorhanden ADTENTWÄSSERUNG RANKFURT AM MAIN |
STADTENTWÄSSERUNG FRANKFURT AM MAIN
STADTENTWÄSSERUNG FRANKFURT AM MAIN
Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Telefon 069 212-34666 E-Mail E680-ServiceVerwaltung-Haustechnik @stadt-frankfurt.de 59 18160 leT ,lebökhcurB 68436 ,relgnepS .C ecivreskcurD gnulletsreH
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Vorwort Brand- und Rauchausbreitung Löschversuche unternehmen Die Brandschutzordnung gilt für alle Beschäftigten, Besucher, Alle Feuerschutztüren und rauchabschließenden Türen sind Brennende Personen nicht fortlaufen lassen. Sie sind in De- Dienstleister und Kunden an allen Standorten und Nieder- geschlossen zu halten, insbesondere Türen zu Fluren und cken, Jacken oder Tücher zu hüllen und auf dem Fußboden lassungen. Sie gibt Hinweise auf Brandverhütungsmaß- Treppenräumen. zu wälzen. Entstehungsbrände unverzüglich mit den zur Ver- nahmen und auf das Verhalten im Brandfall. Die Anhäufung von Abfallstoffen und leicht brennbaren fügung stehenden Löschgeräten (Feuerlöscher/Wandhydrant) Alle Personen sind verpflichtet, durch größte Vorsicht zur Stoffen ist zu vermeiden. bekämpfen. Besser mehrere Feuerlöscher gleichzeitig ein- Verhütung von Bränden und anderen Schadenfällen setzen als nacheinander. beizutragen. Löschversuche nur ohne Gefährdung der eigenen Person Flucht- und Rettungswege durchführen, auf Rückzugswege achten. Sie haben sich über die Brandgefahren in ihrem Arbeits- bereich sowie über die Maßnahmen bei Gefahr genau zu Flucht- und Rettungswege sind Gänge, Flure informieren. und notwendige Treppen, die durch Hinweis- Brand melden Informieren Sie sich schon jetzt über die in Ihrer Nähe schilder (Piktogramme) gekennzeichnet sind. Jeder der einen Brand entdeckt, hat diesen unver- befindlichen Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen. Flucht- und Rettungswege sind von Gegenständen jeglicher züglich zu melden, hierbei Feuermelder*) und, wenn Art freizuhalten. Gegenstände in Fluren und Treppenräumen möglich, das Telefon benutzen. Brandverhütung können eine Sturzgefahr darstellen. Bei Brandmeldungen über Telefon ist die Rufnummer Auf dem Grundstück gekennzeichnete Flächen für die Feuer- Der Umgang mit offenem Feuer ist grundsätzlich un- der Feuerwehr (Amt)112 zu wählen und folgende wehr sind unbedingt freizuhalten. tersagt. Das Rauchen ist nur in gekennzeichneten Be- Angaben erforderlich: reichen und ausgewiesenen Raucherräumen erlaubt.
- Wo brennt es? • Es ist untersagt, Zigarettenkippen, außer in den dafür Melde- und Löscheinrichtungen bereitgestellten Aschenbechern, anderweitig abzulegen. 2. Was brennt? • Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten dürfen nur nach Brandmeldeeinrichtungen sind Feuermelder*) und 3. Wie viel brennt? ausdrücklicher Erlaubnis oder an dafür ausgewiesenen Telefone. 4. Welche Gefahren? Arbeitsplätzen durchgeführt werden. Feuerlöscher sind in der Nähe von Ausgängen und 5. Warten auf Rückfragen! • Private elektrische Geräte dürfen nur nach Genehmigung in Fluren vorhanden. und Überprüfung durch den Bereich Facility Management Besondere Verhaltensregeln betrieben werden. Wandhydranten*) befinden sich in der Nähe der • Halten Sie Ordnung am Arbeitsplatz! Treppenräume. • Wichtige Unterlagen und wertvolle Güter falls möglich sichern! • Druckgasflaschen dürfen nach Arbeitsende nur an den Machen Sie sich schon jetzt mit der Handhabung des in dafür gekennzeichneten Stellen gelagert werden. der Nähe Ihres Arbeitsplatzes befindlichen Feuerlöschers/ • Türen und Fenster schließen, aber nicht abschließen. Wandhydranten vertraut. • Brennbare Gegenstände – soweit möglich – aus dem Gefahrenbereich des Brandes entfernen. Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren – die größte Gefahr ist eine Panik. *) gilt nur für Standorte mit Brandmeldeanlage und Unüberlegtes Handeln kann zur Panik führen. Wandhydranten! Rettung von Menschenleben hat Vorrang vor der Brand- bekämpfung. Im Brandfall keine Aufzüge benutzen!