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631 (UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) Vergabestelle Datum der Versendung Zweites Deutsches Fernsehen Vergabeart HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf ZDF-Straße 1 Öffentliche Ausschreibung 55127 Mainz Beschränkte Ausschreibung Deutschland Beschränkte Ausschreibung mit Tel.: +49 61317015621 Fax.: +49 61317019462 Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe Zweites Deutsches Fernsehen Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist Datum 23.10.2026 Uhrzeit 10:15
Bindefrist endet am 31.12.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme BE-IH AS Instandhaltung techn. Anlagen AS 2027 ff.
Vergabenummer Leistung Z DF-175-ÖA-26-041 Instandhaltung Auslandstudio Paris
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017) 227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 634 Besondere Vertragsbedingungen 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017) 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 246 Aufträge für Gaststreitkräfte 247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz 625 NATO Infrastrukturbauten B VB des Z DF zum LTTG
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631 (UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 633 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124_LD Eigenerklärung zur Eignung 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten E igenerklär ung zum Mindestlohn und LTTG E igenerklär ung Ausschlussgründe Z usätzliche Eignungsnachweise E igenerklär ung Haftpflichtversicherung
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform in Textform unter nachstehender Anschrift: Stelle Z weites Deutsches Fernsehen H A Rechtemanagement und Zentraleinkauf Fax +4 9 61317019462 Straße Z DF-Straße 1 E-Mail ba ueinkauf@zdf.de PLZ/Ort 5 5127 Mainz
3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. 3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung s . oben
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631 (UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung s . oben
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) - 5.2 ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
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631 (UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
7 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
„Angebot für
| Maßnahmennummer: B E-IH AS | Maßnahme: Instandhaltung techn. Anlagen AS 2027 ff. |
|---|---|
| Vergabenummer: Z DF-175-ÖA-26-041 | Leistung: Instandhaltung Auslandstudio Paris |
„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
8 Nachprüfungsstelle Mi nisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
St iftstraße 9 55116 Mainz 9
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632 (UVgO - Bewerbungsbedingungen) Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der “Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte”, (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzuläs- sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforder- ten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote 4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.
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632 (UVgO - Bewerbungsbedingungen) Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflus- sen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzel- preisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Eignung Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen“
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)
Vergabenummer Z DF-175-ÖA-26-041 Maßnahme Instandhaltung techn. Anlagen AS 2027 ff.
Leistung
Instandhaltung Auslandstudio Paris
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur
mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftrag- ten Architekten/Ingenieur getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort Z DF-Auslandstudio Paris Gebäude Raum
3 Ausführungsfristen
Anlieferung 0 1.01.2027 Ende der Ausführung 3 1.12.2027 mit Verlängerungsoption bis max. 31.12.2030 folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
4 Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
für jede vollendete Woche Prozent für jeden Werktag Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen (§ 15) Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
ein -fach und zugleich bei -fach einzureichen.
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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen) 6 Sicherheitsleistung (§ 18) 6.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entspre- chen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deut- schem Recht.
- Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwi- schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftli- chen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
7 Zahlungsbedingungen (§ 17) Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.
8 - frei -
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
s. Anlage Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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635 (Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1 VOL/B) Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung (§ 2 Nummer 3 VOL/B) 2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführung der Leistung (§ 4 VOL/B) Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4 Güteprüfung (§ 12 Nummer 2 VOL/B) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
5 Abnahme (§ 13 VOL/B) 5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
6 Mängelansprüche (§ 14 VOL/B) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
7 Rechnungen (§§ 15 und 17 VOL/B) 7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuer- betrag nicht erstattet. 7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16 VOL/B) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
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633 (Angebotsschreiben – Liefer-/Dienstleistungen) Name und Anschrift des Bieters Ort: (Firmenname lt. Handelsregister) Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht BImA-Nummer Zweites Deutsches Fernsehen HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf ZDF-Straße 1
55127 Mainz Deutschland
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme BE-IH AS I nstandhaltung techn. Anlagen AS 2027 ff.
Vergabenummer Leistung Z DF-175-ÖA-26-041 I nstandhaltung Auslandstudio Paris
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen so- wie den geforderten Angaben und Erklärungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 LD Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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633 (Angebotsschreiben – Liefer-/Dienstleistungen)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungs- beschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für % Haupt- und alle Nebenangebote
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen An- lagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass – ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Ange- botes sind. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teil- leistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abre- de getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.
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LV: einPreis Seite: 1 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 010 Preis aus PDF Bitte tragen sie hier den ermittelten Netto_Gesamt_Preis aus der PDF-Datei ein. Dieser wird automatisch in das Angebotsschreiben übernommen und gilt in der Submission als ungeprüfter Angebotspreis:
1,000 psch
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LV: einPreis Seite: 2 Datum: 29.09.2026 LV-Datum:
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
Summe: USt 19,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
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Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und
Unternehmensangaben
Vergabenummer ZDF-175-ÖA-26-041 Instandhaltung Auslandstudio Paris Maßnahme Instandhaltung techn. Anlagen AS 2027 ff. • Bitte unterzeichnen Sie die Erklärung an der vorgesehenen Stelle in Textform. • Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein separater Vordruck auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Mit den Erklärung zu den Ausschlussgründen des Bieters sind dann die Erklärungen und Angaben des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft gemeint. Der Vordruck ist auch zu verwenden von den sonstigen Wirtschaftsteilnehmern (z.B. Unterauftragnehmern oder verbundenen Unternehmen), welche Teile des Auftrages erbringen sollen, bzw. auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe); sie geben die jeweils für sie geforderten Angaben bzw. Erklärungen ab. • Selbstreinigung gemäß § 125 GWB: Unternehmen werden von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es geeignete Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB vorgenommen hat.
Erklärung zu Ausschlussgründen:
- Ausschlussgründe nach GWB Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass für mein/unser Unternehmen kein Ausschlussgrund nach ☐ §§ 123, 124 GWB vorliegt
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, ☐ 124 GWB vorliegt aber Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen worden sind, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens wiederherstellen. (In diesem Fall bitte Ausschlussgrund und Selbstreinigungsmaßnahme benennen und zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen beifügen.)
- Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass für mein/unser Unternehmen keine der ☐ Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vorliegen.
Unternehmensangaben:
Größe des Wirtschaftsteilnehmers Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz) ☐ Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz) ☐ Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz) ☐ Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz) ☐
Erklärung zu Ausschlussgründen (06/2025) Seite 1 von 2
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Angabe der nationalen Identifikation des Unternehmens Wirtschafts-Identifikationsnummer: ☐ Oder D-U-N-S-Identifikationsnummer: ☐ Oder Handelsregisternummer: ☐ Oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ☐ Oder Andere Identifikationsnummer: ☐ Oder Keine (nur zulässig bei natürlichen Personen): ☐
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Eigenerklärung und Unternehmensangaben wird bestätigt von:
(Vorname, Name der natürlichen Person in Textform) Ort, Datum: Hinweis: Bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärungen und Angaben abgibt, anzugeben. Ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, ist wie vorgegeben zu signieren.
11AB2500028
Erklärung zu Ausschlussgründen (06/2025) Seite 2 von 2
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Eigenerklärung zum Mindestlohn und LTTG
Vergabenummer ZDF-175-ÖA-26-041 Bezeichnung Instandhaltung Auslandstudio Paris
• Gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) („MiLoG“) sollen Bewerberinnen oder Bewerber von der Teilnahme an einem öffentlichen Auftrag für eine angemessene Zeit ausgeschlossen werden, soweit Verstöße gegen das Mindestlohngesetz im Sinne des § 19 Abs. 1 MiLoG festgestellt werden.
- Erklärung nach § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG):
Ich/Wir erkläre(n) hiermit,
dass die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllt wird und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d.h. kein Verstoß gegen § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 Mindestlohngesetz vorliegt und gegen mich/mein Unternehmen keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung mit einer Geldbuße von wenigsten zweitausendfünfhundert Euro wegen einer der vorgenannten Ordnungswidrigkeiten vorliegt.
Ich/wir garantiere/n dem ZDF die Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes, d.h. die stetige und fristgerechte Zahlung des Mindestlohns im Verhältnis zu meinen Arbeitnehmern sowie die Einhaltung der im Mindestlohngesetz statuierten Pflichten des Arbeitgebers. Das ZDF ist bei Zuwiderhandlungen berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen. Wird das ZDF gemäß § 13 MiLoG auf Zahlung des Mindestlohns in Anspruch genommen, stelle/ ich/wir das ZDF bezüglich des hieraus resultierenden Schadens frei. Ich/wir stehe/n im Falle eines Einsatzes von Nachunternehmern dafür ein, dass diese sich ebenfalls vertraglich zur Zahlung des Mindestlohns verpflichten und ihrerseits bei Einsatz weiterer Nachunternehmer die Verpflichtung ebenfalls vertraglich aufnehmen. Ich/wir bin/sind verpflichtet, die Nachweise über die Zahlung des Mindestlohns (Dokumente nach § 17 MiLoG) auf Verlangen des ZDF vorzulegen. Auch für diesen Fall gilt die o.g. Freistellung.
Mir/uns ist bekannt, dass sich das ZDF vorbehält, zur weiteren Prüfung konkrete Nachweise zu fordern, und die Erteilung des Auftrags von der Vorlage dieser Nachweise abhängig machen kann. Darüber hinaus verpflichte ich mich, Änderungen an den vorgenannten Erklärungen unverzüglich mitzuteilen.
- Erklärung nach §§ 3, 4 Abs. 1 bzw. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334)
• Gemäß dem Landestariftreue Gesetz Rheinland-Pfalz dürfen Öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes gebunden ist. Zur Sicherstellung dieser rechtlichen Vorgabe dient die Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTTG.
• Besteht keine Tarifbindung dürfen Öffentliche Aufträge nach dem Landestariftreue Gesetz Rheinland-Pfalz nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe in Textform verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes
Erklärung MiLoG / LTTG (06/2025) Seite 1 von 4
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entspricht. Zur Sicherstellung dieser rechtlichen Vorgabe dient die Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG.
Ich/Wir erkläre(n) hiermit,
dass alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen wurden.
Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTTG:
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,
für den Fall, dass die Beschäftigen des Bewerbers/Bieters vollständig oder teilweise vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) umfasst werden1:
• meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den ich/wir/mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
Mindestentgelterklärung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG:
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,
• meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine Anwendung findet (vgl. z. B. § 2 Abs. 4 Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe), bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung zu zahlen
Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;
• Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
• im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU- Mitgliedstaat beschäftigt sind;
1 Arbeitnehmer, die von ihrem im Ausland ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsendet werden, fallen unter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Daneben gelten die im AEntG verankerten Branchenmindestlöhne unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat, wenn die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Gemäß §§ 3, 4 AentG bestehen derzeit allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne für die Bereiche: Bauhauptgewerbe; Gebäudereinigung; Briefdienstleistungen; Sicherheitsdienstleistungen; Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken; Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft; Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst; Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II; Schlachten und Fleischverarbeitung. Erklärung MiLoG / LTTG (06/2025) Seite 2 von 4
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• vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereit-zuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Ich/Wir bin/sind mir/uns bewusst,
• dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß- entsprechend der beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen für zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) in der jeweils geltenden Fassung - vereinbart wird,
• dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
− den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
− mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,
- der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
- Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) in der jeweils geltenden Fassung
Ich/Wir erkläre(n) hiermit,
dass die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) Vertragsbestandteil werden.
Nach Maßgabe des „Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben“ (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz – LTTG) in der jeweils geltenden Fassung werden folgende Besondere Vertragsbedingungen vereinbart:
• Einhaltung von Mindestentgelt und Tariftreue:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
a) für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, seinen Beschäftigten bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des AEntG erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden; b) für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des AEntG in der jeweils geltenden Fassung unterfallen seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags wenigstens ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, es sei denn, bei dem Unternehmen handelt es sich um eine anerkannte Werkstatt für Behinderte oder eine anerkannte Blindenwerkstatt (bevorzugtes Unternehmen gemäß §§ 141 Satz 1 und 143 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter
Erklärung MiLoG / LTTG (06/2025) Seite 3 von 4
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Menschen) oder der Auftrag wird ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern eines Nachtunternehmens ausgeführt; c) sofern die Voraussetzungen von mehr als einer der in a) oder b) getroffenen Regelungen erfüllt sind, die für seine Beschäftigten jeweils günstigste Regelung anzuwenden. d) Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können e) im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen. Dies gilt nicht, falls die Ausführung der Leistung ausschließlich durch Arbeitnehmer erfolgt, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
• Der Auftragnehmer führt für sich und für alle seine Nachunternehmer prüffähige und vollständige Unterlagen nach § 6 Abs. 1 LTTG, aus denen der Auftraggeber die Einhaltung der Bestimmungen des LTTG jederzeit entnehmen kann. Die Einsichtnahme ist dem Auftraggeber jederzeit gestattet. • Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§ 3 – 6 LTTG oder den insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die er kennen musste, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen höchstens 10% der Auftragssumme. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. • Dem Auftraggeber steht bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des LTTG das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu. • Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des LTTG für die Dauer von bis zu 3 Jahren von öffentlichen Auftragsvergaben des Auftraggebers ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss wird gesondert festgestellt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eigenerklärungen zu 1., 2. und 3. wird bestätigt von:
(Vorname, Name der natürlichen Person in Textform)
Ort, Datum:
Hinweis: Bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärungen und Angaben abgibt, anzugeben. Ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, ist wie vorgegeben zu signieren.
11AB2500038
Erklärung MiLoG / LTTG (06/2025) Seite 4 von 4
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234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:
| Maßnahmennummer BE-IH AS | Baumaßnahme Instandhaltung techn. Anlagen AS 2027 ff. |
|---|---|
| Vergabenummer ZDF-175-ÖA-26-04 | Leistung I 1nstandhaltung Auslandstudio Paris |
Instandhaltung Auslandstudio Paris
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen- nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
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241 (Abfall)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| ZDF-175-ÖA-26-041 | ||
| Baumaßnahme I nstandhaltung techn. Anlagen AS 2027 ff. | ||
| Leistung I nstandhaltung Auslandstudio Paris |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bie- ter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall- wirtschaftsbehörde vorliegt, die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungs- gemäßen Abfallentsorgung erteilt, die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw. die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).
2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkann- ten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreis- laufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
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124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren
Maßnahmennummer BE-IH AS Vergabenummer ZDF-175-Ö A-26-041
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Maßnahme I nstandhaltung techn. Anlagen AS 2027 ff.
Leistung I nstandhaltung Auslandstudio Paris
Bewerber∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗)
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen | Euro |
|---|---|
| Euro | |
| Euro |
Euro
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei1 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen aus den letzten drei1 Jahren mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungszeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen.
∗) zutreffendes ankreuzen 1 Soweit in der Bekanntmachung ein abweichender Zeitraum angegeben wurde, ist dieser maßgebend.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 2
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124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet.
Ich bin eingetragen bei:
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen2 vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)3
2 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2