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Instandhaltung techn. Anlagen u. Einrichtungen ZDF-Auslandstudio Paris
Leistungsbeschreibung
Der AN übernimmt im Rahmen einer Jahrespauschale für die in den Anlagenbestands- und
Kalkulationslisten (Anlage 2.2) aufgeführten Anlagen die:
● Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Prüfung)
● die Bereitstellung der erforderlichen Hilfs- und Betriebsmittel
● die Rufbereitschaft
● die Entsorgung
● sowie weitere Leistungen
Objektbeschreibung
Im Auslandstudio Paris, ist ein Produktionskomplex der mit moderner und digitaler Technik
ausgestattet ist. Die versorgungstechnischen Anlagen wurden in den Jahren 1999-2000 er-
richtet und in den letzten Jahren erweitert bzw. teilweise erneuert.
Die Ausführung aller in diesem Vertrag enthaltenen Arbeiten erfolgt insbesondere gemäß:
• DIN 31051 (Instandhaltung/Begriffe und Maßnahmen) • DIN 31052 (Instandhaltung/Inhalt und Aufbau von Instandhaltungsanleitungen) • VDMA-Richtlinie 24186 und 24176 als Leistungsbeschreibung • EnEV (Inspektion nach § 12) • VDE-Vorschriften • VDI-Vorschriften • VdS-Richtlinien • den Unfallverhütungsvorschriften UVV • den Herstellerangaben • den allgemein anerkannten Regeln der Technik • Die TRBS Richtlinie 1201 (Prüfung von Arbeitsmittel und überwachungsbedürftiger Anla- gen)
Im Pauschalpreis sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Normen, Ver- ordnungen und Richtlinien berücksichtigt. Sollten Änderungen an Vorschriften erfolgen, wel- che preisliche Auswirkungen haben, so ist der AN berechtigt, die Vertragspreise neu zu ver- handeln.
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Instandhaltung techn. Anlagen u. Einrichtungen ZDF-Auslandstudio Paris
Allgemeine Leistungen
Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, die im Rah-
men der Instandhaltung für einen sicheren, funktionstüchtigen und wirtschaftlichen Betrieb der
Anlagen erforderlich sind.
Die Maßnahmen beziehen sich auf alle aktiven und passiven Bauteile gemäß der Anla-
genbestandslisten (siehe Anlage 2.2).
Der AN bestimmt den Umfang der Maßnahmen im Einzelnen, soweit nachfolgend keine
anderslautenden Regelungen getroffen sind.
Erweisen sich die vom AN vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend, so hat er sie
ohne Anspruch auf Mehrvergütung anzupassen. Es sei denn, der AN weist nach, dass
unvorhersehbare Umstände wie wesentliche Nutzungsänderungen, außergewöhnliche
Umwelteinflüsse eine Änderung des Leistungsumfangs erfordern.
Wartung
Die Wartung (DIN 31051) gem. VDMA 24186 mit pauschalem Instandsetzungsanteil
für kleine Instandsetzungen (bis zu einer Arbeitszeit von 1,0 Stunden und alle Ersatz-
teile bis zu 300,00 € netto je Ersatzteil) umfasst regelmäßige Maßnahmen zur Erhaltung
des einwandfreien Zustandes und der Funktion der Anlagen nach einer Arbeitsanweisung
des AN, einschließlich der Beseitigung von betriebsbedingten Verunreinigungen an den
Anlagen.
Zur Wartung gehören u. a. folgende Leistungen:
• Erstellen eines Wartungsplanes, der auf die betrieblichen Belange abgestellt ist
(siehe Wartungsanleitung gem. DIN 31052). • Vorbereitung und Durchführung der Wartungsarbeiten inkl. Rückmeldung • Festhalten der Wartungsergebnisse in Checklisten.
Die Checklisten sind nach Ausführung der Arbeiten dem Ansprechpartner des ZDF vor
Ort zu übergeben und dem Ansprechpartner des TGM für technische und organisato-
rische Fragen in Mainz (s. Anlage 1) zuzusenden und zusätzlich mit der Rechnung
vorzulegen.
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Inspektion
Die Inspektion (DIN 31051) gem. VDM 24186 umfasst u. a.:
• Erstellung eines Inspektionsplanes zur Feststellung des IST-Zustandes, der auf die
spezifischen Belange der betrieblichen Anlagen abgestellt ist und hierfür verbindlich
gilt. Dieser Plan muss u. a. Angaben über Ort, Termin, Methode, Gerät und Maßnah-
men enthalten. • Auswertungen der Ergebnisse zur Beurteilung des IST-Zustandes einschließlich Do-
kumentation des Ergebnisses und abzuleitender Maßnahmen.
Die Inspektionslisten sind nach Ausführung der Arbeiten dem Ansprechpartner des
ZDF vor Ort zu übergeben und dem Ansprechpartner des TGM für technische und
organisatorische Fragen in Mainz (s. Anlage 1) zuzusenden und zusätzlich mit der
Rechnung vorzulegen.
Instandsetzung (DIN 31051)
Die Instandsetzung umfasst u. a.:
• die Fehlersuche • Feststellung von Schadenursachen • die Störungs- und Mängelbeseitigung • Lieferung aller erforderlichen Ersatzteile über 300,00 € netto je Ersatzteil • Ersatz oder Ausbesserung von Anlagen bzw. Anlagenteilen einschließlich der erfor-
derlichen Demontagen und Montagen • Funktionsprüfung
Größere Instandsetzungen, die einen Betrag von 300,00 € netto übersteigen, sind erst
nach Abstimmung mit dem Ansprechpartner für technische und organisatorische Fragen
(Anlage 1) auszuführen.
Die Instandsetzungsarbeiten werden separat durch das ZDF nach Vorlage eines schriftli-
chen Angebotes beauftragt und zum Stundennachweis abgerechnet. Ersatzteile über
300,00 € netto je Teil werden ebenfalls gesondert zum Nachweis vergütet.
Die ordnungsgemäße Leistungserbringung ist vom Ansprechpartner vor Ort schriftlich
und zeitnah zu bestätigen.
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Instandhaltung techn. Anlagen u. Einrichtungen ZDF-Auslandstudio Paris
Die Arbeitsberichte sind nach Ausführung der Arbeiten dem Ansprechpartner des ZDF
vor Ort zu übergeben und dem Ansprechpartner des TGM für technische und organisato-
rische Fragen in Mainz (s. Anlage 1) zuzusenden und zusätzlich mit der Rechnung vor-
zulegen.
Störbeseitigung
Störungsbeseitigungen sind nach Aufforderung unverzüglich, in dringenden Fällen auch
außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an Sonn- und Feiertagen)
durchzuführen. Der AN verpflichtet sich innerhalb der u. g. Reaktionszeit nach Eintreffen
der Störmeldung mit der Behebung der Störung zu beginnen.
Rufbereitschaft
Der AN hat eine Rufbereitschaft (24 Stunden einschließlich Sonn- und Feiertage) sicher-
zustellen und gewährleistet durch einen ständig besetzten Bereitschaftsdienst die jeder-
zeitige Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Störungsbeseitigung mit einer Reak-
tionszeit von 4 Stunden.
Die Telefonnummer(n) der Rufbereitschaft ist / sind in der Anlage 1 – Verzeichnis der
Ansprechpartner – eingetragen.
Entsorgung
Zum Auftragsumfang gehört auch die Entsorgung von Abfall- und Gefahrstoffen, die im
Rahmen dieses Auftrages anfallen. Der AN sichert zu, dass die Entsorgungsleistungen
nach den Richtlinien des Kreislaufwirtschafts- / Abfallgesetztes (KrWG / AbfG) durchge-
führt werden. Entsprechende Entsorgungsnachweise sind dem ZDF auf Verlangen vor-
zulegen. (Leuchtmittel, Kältemittel, Altöl, Filter usw.).
Weitere Leistungen des Auftragnehmers
Zu den Leistungen des AN, die mit der Jahrespauschale abgegolten sind, gehören ferner:
• Vorbereitung und Unterstützung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch
Sachverständige • Durchführung und Bescheinigung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch
Sachkundige • Führen eines Instandhaltungsbuches
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• Probenentnahme durch qualifiziertes Personal nach § 15 der TrinkwV und Auswer-
tung durch zertifiziertes Prüflabor • Hygieneinspektion und Reinigung an klimatechnischen Anlagen • Zyklische Prüfung Trinkwasseruntersuchung nach TrinkwV angelehnt an die VDI
6023 • Zyklische Prüfung der Klima-/Raumlufttechnik angelehnt an VDI 6022 (bestehend aus
1x Abklatschprobe und 2x Raumluftproben pro Einheit)
Pflichten des Auftragnehmers
Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt.
Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies
möglich ist. Der AN erbringt die o. a. Leistungen an Werktagen in der Zeit zwischen 08:30 Uhr
bis 17:00 Uhr mit einer qualifizierten den betrieblichen Anforderungen vertrauten Fachkraft,
die in der Lage ist, Havarie-Maßnahmen durchzuführen, die den Sendebetrieb sicherstellen.
Der AN hat die Vertragsgrundlagen gem. den Besonderen Vertragsbedingungen zu beachten.
Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zu-
stimmung des ZDF an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifi-
zierte Fachkräfte einzusetzen.
Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Arbeitsmittel (z. B. Mess-
geräte und Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier-, Reinigungs- und Kältemittel etc.) und Ver-
brauchsmaterialien (z. B. Filter, Keilriemen) zu stellen bzw. zu liefern.
Erkennt der AN außerhalb seines Leistungsbereiches Mängel oder Schäden, welche die Be-
triebsbereitschaft oder Sicherheit der Anlage gefährden können, hat er sofort die zuständigen
Ansprechpartner gemäß Anlage 1 oder die ZDF-Leitwarte in Mainz unter der Telefonnummer
06131-70-1XXXX telefonisch zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetrieb-
nahme der Anlage zu veranlassen.
Die Benachrichtigungspflicht gilt auch für Mängel oder Schäden, welche die Betriebsbereit- schaft oder Sicherheit einer Anlage gefährden, aber nicht umgehend behoben werden kön- nen.
Der AN hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen nachträglich schriftlich den in aufge- führten Ansprechpartnern des Technischen Gebäudemanagements zu bestätigen (Anlage 1).
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Instandhaltung techn. Anlagen u. Einrichtungen ZDF-Auslandstudio Paris
Erkennt der AN, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen Bestimmungen bzw.
allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der nach einer mehrjährigen Be-
triebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Leistungen oder andere Intervalle notwendig
werden, hat er das ZDF darauf hinzuweisen.
Der AN hat die Qualitätsanforderungen sicherzustellen (Fachbetrieb gemäß Wasserhaushalts-
gesetz, VDS-Zulassung, Hygieneschulung Kategorie A u. B, Sachkunde).
Es dürfen nur Originalersatzteile (neue Teile oder Austauschteile) oder gleichwertige Teile ver-
wendet werden. Ausgebaute Teile werden Eigentum des AN und sind nach Abschluss der
Arbeiten vom Gelände des ZDF zu entfernen.
Vorschläge für notwendige Ersatzinvestitionen / Grundüberholungen müssen mindestens zwei
Jahre im Voraus dem ZDF schriftlich vorliegen.
Abkündigungen von Ersatzteillieferungen sind dem ZDF unverzüglich mitzuteilen
Jährlich und zum Ende des Vertrages ist mit dem AN (Technisches Gebäudemanagement/Be-
trieb Versorgungstechnik – TGM/BV) in Verbindung mit dem letzten Inspektions- / Wartungs-
dienst eine gemeinsame Inspizierung der Anlagen durchzuführen. Hierüber ist anschließend
ein Protokoll zu erstellen. Jeder Vertragspartner trägt die ihm durch diese Inspektion entstan-
denen Kosten selbst.
Ausführung der Leistung
Der Zeitpunkt für die Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des ZDF
vor Ort rechtzeitig vor Beginn abzustimmen (Anlage 1, Verzeichnis der Ansprechpartner).
Der AN hat die ausgeführten Leistungen in der Checkliste und den in diesem Zusammenhang
festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger in absehbarer Zeit notwen-
dig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in
einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.
Die Mitarbeiter des AN haben sich vor Arbeitsbeginn und bei Arbeitsende beim zuständigen
Ansprechpartner vor Ort an- bzw. abzumelden.
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