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Anlage 3
Instandsetzung der techn. Anlagen u. Einrichtungen im ZDF-Auslandstudio London
Weitere Besondere Vertragsbedingungen in Ergänzung zu Formblatt 634
- Vertragsgrundlagen
Es gelten die folgenden Vertragsbestandteile und Festlegungen – in der Rangfolge nachei- nander – als verbindlich:
• das Angebot des Auftragsnehmers in Verbindung mit den Anlagenbestandslisten (An- lage 2.2), und Stundensätze für Instandsetzungsarbeiten (Anlage 2.3) • die Besonderen Vertragsbedingungen sowie die BVB des ZDF zum LTTG • die Zusätzlichen Vertragsbedingungen • die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) • die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Werkvertrag (§§ 631 ff.) • Gesetzliche Vorschriften sowie die einschlägigen Verordnungen und Richtlinien die zur Gewährleistung einer ordentlichen technischen Ausführung zu beachten und hier nicht namentlich genannt sind (insbesondere Unfallverhütungsrichtlinien und Arbeits- stättenrichtlinien) • Europäische Normen (EN) sowie die Normen des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN), ferner VDE-, VdS-, VDI und TÜV-Vorschriften, einschließlich der Hersteller- richtlinien.
- Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt zwei Jahre (au- ßer Verschleißteile).
- Rechnungsstellung
• Alle Zahlungen des ZDF erfolgen ausschließlich aufgrund von Rechnungen. Soweit der Vertragspartner eine sog. „E-Rechnung“ ausstellt, übersendet er sie im hybriden Format an das E-Mailpostfach RDL.RWStammdaten@zdf.de. • Sind Abschlags- bzw. Teilzahlungen ausdrücklich vertraglich vereinbart, sind die Rechnungen entsprechend als Teil- bzw. Schlussrechnungen zu kennzeichnen. • Den Rechnungen über Lieferungen und Leistungen nach Aufwand sind entsprechen- de Material- / Leistungsnachweise beizufügen. Sie müssen vom ZDF bestätigt sein. Arbeitsstunden- und Materialnachweise können nur bestätigt werden, wenn sie im Rahmen des schriftlichen Auftrags (mind. Textform) liegen und so detailliert sind, dass sie auf ihre Richtigkeit und Angemessenheit hin überprüft werden können. Das Aufmaß ist in Anwesenheit des ZDF zu nehmen.
- Zahlungsbedingungen
• Zahlungen erfolgen – sofern nicht anders vereinbart – nach vollständiger Leistungs- erbringung bzw. vollständiger Lieferung. • Das ZDF nimmt – sofern nicht anders vereinbart – bei Zahlungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach ordnungsgemäßem Rechnungseingang einen Skontoabzug von 3% vor. Innerhalb von 30 Kalendertagen erfolgt die Zahlung rein netto. 1
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Anlage 3
• Werden nach Eingang der jeweiligen Rechnung berechtigte Beanstandungen erho- ben, weil die Aufstellung der Rechnung nicht den Anforderungen einer ordnungsge- mäßen Fakturierung entspricht, beginnt die Zahlungsfrist erst mit Eingang der neuen korrigierten Rechnung bzw. mit Eingang der letzten bis dahin fehlenden Unterlage.
- Haftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer hat zur Sicherstellung etwaiger Ersatzansprüche des Auftraggebers eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Soweit nicht anders geregelt, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers über den bestehenden Versicherungsab- schluss mit den nachstehenden Mindestdeckungssummen zusammen mit der Auf- tragsbestätigung zu erbringen:
Personenschäden pauschal € 10.000.000,00 (pro Schadensfall) Sachschäden pauschal € 10.000.000,00 (pro Schadensfall) Vermögensschaden € 1.000.000,00
Der Versicherungsschutz muss u. a. auch Tätigkeits- bzw. Obhutsschäden umfassen.
Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprüche.
Im Falle der Kündigung des Versicherungsverhältnisses oder wesentlicher Änderungen des Versicherungsvertrages durch den Auftragnehmer oder den Versicherer wird der Auftragnehmer den Auftraggeber frühzeitig schriftlich benachrichtigen. Der Umfang der Verpflichtung des Auftragnehmers zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes bleibt hiervon unberührt.
- Haftung
a) Grundsatz der gesetzlichen Haftung Die Vertragsparteien haften einander nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen und/oder der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vertragsunterlagen nicht etwas anderes ergibt. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten für alle Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit sie nicht an anderer Stelle in den BVB und/oder der Leistungsbeschreibung so- wie den weiteren Vertragsunterlagen ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Rechts- mängelhaftung bleibt hiervon unberührt.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die der Auftragnehmer aufzukommen hat, dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
c) Das ZDF übernimmt keine Haftung für im Besitz des AN oder seiner Erfüllungsgehil- fen befindliche Gegenstände wie Arbeitsgeräte, Arbeitskleider usw., die in den Räumen des ZDF aufbewahrt werden.
- Vertragsdauer / Kündigung
Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027.
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Anlage 3
Das ZDF hat das Optionsrecht, den Vertrag um ein weiteres Jahr bis max. zum 31.12.2030 zu verlängern.
Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt ins- besondere, wenn:
• der Auftragnehmer wiederholt mangelhaft leistet und der Auftraggeber die Kündi- gung aus wichtigem Grund zuvor für den Wiederholungsfall gegenüber dem Auf- tragnehmer schriftlich angedroht hat, • der Betrieb des AN infolge wesentlicher Änderungen der Anlagen nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eingerichtet ist, • über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder vergleichba- res gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorüber- gehend einstellt.
- Streitigkeiten
Ein Streitfall berechtigt den Auftragnehmer nicht, die vertraglichen Leistungen einzu- schränken oder einzustellen.
- Geheimhaltung
Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über die internen Angelegenheiten und Vorgänge des ZDF verpflichtet. Der Auftragnehmer steht dafür ein, seinen beim ZDF eingesetzten Mitarbeitern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen, auch für die Zeit nach Ende ihrer Dienstverhältnisse. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Nachunternehmern die Geheimhaltungspflicht vertraglich aufzuerlegen und sicherzu- stellen, dass diese bei der Beauftragung weiterer Nachunternehmer die Geheimhal- tungsverpflichtung ebenfalls vertraglich vereinbaren. Der Auftragnehmer sichert zu, die ihm vom ZDF im Auftragszusammenhang überlas- senen Unterlagen, Materialien, zugehende oder bereitgestellte Informationen, Pläne, Akten etc. vertraulich zu behandeln, sorgfältig aufzubewahren, ihre Einsicht durch Drit- te auszuschließen und sie nach Beendigung der Zusammenarbeit oder nach Aufforde- rung des ZDF vollständig zurückzugeben. Die Ausführungsunterlagen des ZDF, die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur für den Vertragszweck verwendet werden; die Verwendung für andere Zwecke bedarf der vorherigen Zustim- mung des ZDF. Der Auftragnehmer hat über den Inhalt seiner Leistung sowie über die Arbeitsergebnis- se gegenüber allen, denen der Inhalt nicht bekannt ist, Stillschweigen zu bewahren, soweit der Inhalt der Leistungen und der Werke erkennbar der Öffentlichkeit nicht be- kannt werden soll. In diesen Fällen darf nur das ZDF Ankündigungen, bildliche Darstel- lungen sowie Mitteilungen, die sich auf die Tätigkeit des Auftragnehmers für das ZDF beziehen, verbreiten, vervielfältigen oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugäng- lich machen oder zugänglich machen lassen.
- Mindestlohn
Der Auftragnehmer garantiert dem ZDF die Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohn- gesetzes, d.h. die stetige und fristgerechte Zahlung des Mindestlohns im Verhältnis zu 3
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seinen Arbeitnehmern sowie die Einhaltung der im Mindestlohngesetz statuierten Pflichten des Arbeitgebers. Das ZDF ist bei Zuwiderhandlungen des Vertragspartners berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen. Wird das ZDF gemäß § 13 MiLoG auf Zahlung des Mindestlohns in Anspruch genommen, stellt der Auftrag- nehmer das ZDF von Ansprüchen Dritter sowie für den hieraus resultierenden Schaden frei.
Der Auftragnehmer steht im Falle eines Einsatzes von Nachunternehmern dafür ein, dass diese sich ebenfalls vertraglich zur Zahlung des Mindestlohns verpflichten und ih- rerseits bei Einsatz weiterer Nachunternehmer die Verpflichtung ebenfalls vertraglich aufnehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Nachweise über die Zahlung des Mindestlohns (Dokumente nach § 17 MiLoG) auf Verlangen des ZDF vorzulegen wird das ZDF gemäß § 13 MiLoG auf Zahlung des Mindestlohns in Anspruch genommen, stellt der Auftragnehmer das ZDF von Ansprüchen Dritter sowie für den hieraus resul- tierenden Schaden frei.
- Tariftreue
Sofern die Leistungen dem Anwendungsbereich des § 2 LTTG unterliegen, garantiert der Auftragnehmer dem ZDF die Einhaltung des Landestariftreuegesetz Rheinland- Pfalz (LTTG) gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen nach LTTG des ZDF (https://www.zdf.de/assets/besondere-vertragsbe-dingungen-nach-lttg-100~origi- nal?cb=1783431001857). Der Auftragnehmer steht im Falle eines Einsatzes von Nach- unternehmern dafür ein, dass diese sich ebenfalls vertraglich zur Einhaltung des LTTG gemäß den Besonderen Vertrags-bedingungen nach LTTG des ZDF verpflichten und ihrerseits bei Einsatz weiterer Nachunternehmer die Verpflichtung ebenfalls vertraglich aufnehmen.
- Sanktionslistenprüfung
10.1. Verpflichtung zur Einhaltung von Sanktionen
Der Auftragnehmer / der Vertragspartner / der Produzent verpflichtet sich, bei Erbrin- gung der Leistung alle geltenden nationalen, europäischen und internationalen Sankti- ons- und Embargobestimmungen, einschließlich sog. Terrorlisten, zu beachten, insbe- sondere solche, die durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die Bun- desrepublik Deutschland erlassen wurden.
10.2. Bestätigung
Der Auftragnehmer / der Vertragspartner / der Produzent bestätigt ausdrücklich, weder national noch international auf einer Sanktions- oder sog. Terrorliste (z.B. OFAC- Sanktionsliste, UN-Sanktionsliste, EU-Sanktionsliste etc.) aufgeführt und nicht mit wirt- schaftlichen oder rechtlichen Beschränkungen belegt zu sein.
10.3. Verpflichtung zur Prüfung von Sanktions- und sog. Terrorlisten
Der Auftragnehmer / der Vertragspartner / der Produzent verpflichtet sich weiter, weder direkt noch indirekt mit natürlichen oder juristischen Personen zusammenzuarbeiten, die auf einer nationalen oder internationalen Sanktionsliste oder sog. Terrorliste ste- 4
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Anlage 3
hen, insbesondere solchen der EU, der UN, der OFAC oder anderer zuständiger Be- hörden. Der Auftragnehmer / der Vertragspartner / der Produzent wird regelmäßig prü- fen, ob einerseits seine Mitarbeiter, andererseits - soweit zulässig bzw. genehmigt – seine Subunternehmer oder an der Leistungserbringung beteiligte Dritte auf einer sol- chen Liste geführt werden und letzteren eine entsprechende Verpflichtung vertraglich auferlegen.
10.4. Meldung von Verstößen
Der Auftragnehmer / der Vertragspartner / der Produzent wird den Auftraggeber / das ZDF unverzüglich informieren, wenn ihm bekannt wird oder er Grund zu der Annahme hat, dass einerseits er selbst oder seine Mitarbeiter, andererseits - soweit zulässig bzw. genehmigt - seine Partner, Subunternehmer oder die an der Leistungserbringung betei- ligten Dritten gegen die in Absatz 1. genannten Sanktionen verstoßen haben oder dies beabsichtigen und letzteren eine entsprechende Verpflichtung vertraglich auferlegen.
10.5. Recht zur Vertragsbeendigung
Der Auftraggeber / das ZDF ist im Falle eines Verstoßes gegen die obigen Bestimmun- gen berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu beenden. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.
- Fremdfirmenrichtlinie des ZDF
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die in der "Fremdfirmenrichtlinie für die Durchfüh- rung von Arbeiten durch Fremdfirmen und Nachunternehmen auf dem ZDF-Gelände" genannten Regelungen einzuhalten und dem zuständigen ZDF-Beauftragten (Projekt- leiter) unterzeichnet vorzulegen. Die Fremdfirmenrichtlinie des ZDF ist abrufbar unter dem Link https://www.zdf.de/assets/ausschreibungen-122~original
- ZDF-Datenschutzinformationen
Die Parteien verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere die DSGVO einzuhalten. Dazu gehören auch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen und die Verpflichtung der für sie tätigen Personen auf die Vertraulichkeit. Erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftrag- nehmer im Rahmen von Weisungen des ZDF als datenschutzrechtliche Auftragsverar- beitung gemäß Artikel 28 DSGVO, gelten die ergänzenden Bestimmungen des zu schließenden Auftragsverarbeitungsvertrages.
Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besteht die Verpflichtung zur In- formation über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie der diesbezügli- chen Rechte. Die Datenschutzinformationen des ZDF sind unter dem Link https://press- eportal.zdf.de/datenschutzinformationen-vertrags-partner-einkauf-und-reisen abrufbar. Für Reisebuchungen und Akkreditierungen gilt die „Datenschutzklausel Reisebuchun- gen und Akkreditierungen“ in der jeweils gültigen Fassung.
- Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der vom Auftraggeber im Auftrag angegebene Liefer- und Leistungsort.
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Anlage 3
- Gerichtsstand
Bei Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand Mainz/Rhein, wenn
- der Auftragnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist
- der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder
- der Auftragnehmer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertrags- schluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder
- im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftragnehmers nicht bekannt ist.
Das ZDF ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Auftragnehmers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
- Schlussbestimmungen
Sollte eine Bedingung/ Bestimmung in den getroffenen Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestim- mungen oder sonstigen Vereinbarungen hiervon unberührt.
Ende der Besonderen Vertragsbedingungen.
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