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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Vergabestelle
Vergabeart offenes Verfahren nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahme- wettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme- wettbewerb wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. Abschnitt 2 VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A)die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind 212 EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien 242 Instandhaltung Informationen zur Datenerhebung
B)die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
C)die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung:
D)die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistun- gen im Namen und für Rechnung
zu vergeben. 2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebotsöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schrift- lich oder in Textform Stelle
Straße Fax PLZ/Ort E-Mail
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
3.2 - frei -
3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
nicht nachgefordert.
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbe- stätigung nur ein Los
bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein An- gebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen
5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. §13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen. 6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausge- 6.2 nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
8 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgege- ben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplatt- form der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlos- senem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzuge- ben: siehe Briefkopf Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für
| Maßnahmennummer: | Baumaßnahme: |
|---|---|
| Vergabenummer: | Leistung: |
„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A):
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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin- zuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzel- ner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wer- tung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzuge- ben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver- tragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Anga- ben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Ver- treter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieter-gemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgese- henen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese ge- meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflich- tungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechen- de Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
7 Eignung
7.1 Offenes Verfahren Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifi- kationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi- sche Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezi- fische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigener- klärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachwei- se. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ge- führt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der en- geren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unter- nehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zustän- diger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigener- klärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Ver- eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deut- scher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters Ort: (Firmenname lt. Handelsregister) Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht: BImA-Nummer:
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leis- tungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro
2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. In- standhaltungsvertrag2 beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro*
- nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3 sowie auf die Preise für angeord- % nete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die ver- tragliche Leistung zu bilden sind
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikati- onsverzeichnis eingetragen unter Nummer:
Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:
Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).4
7 Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausfüh- ren werde(n).
2 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 4 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.
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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
8 Ich/Wir erkläre(n), dass
– ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis- ses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Ange- botes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungs- summe dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
- ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgeleg- te Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mittei- le/n.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.
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235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Un- ternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen
| In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit | |
|---|---|
| Name des Unternehmens | Angabe zu der von diesem Unternehmen überlasse- nen Eignung |
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236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
| Bewerber/Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be- werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfol- genden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen
(Ort, Datum, Unterschrift)
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.1
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
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Eigenerklärung zur Unternehmensgröße und nationale Identifikation
Seit der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen die nachstehenden Angaben zu den Auftragnehmern zu veröffentlichen. Jeder Bieter und bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die fol- genden Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbe- werbe mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb einzureichen.
Nationale Identifikationsnummer des bietenden Unternehmens (bitte ergänzen)
Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer (sofern vorhanden) oder die jeweilige Umsatzsteuer-ID oder ein Registereintrag, z. B. aus dem jeweiligen Handelsregister vorzunehmen. Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten auf eine Angabe ver- zichtet werden.
Nummer: ............................................
Art (Umsatzsteuer-ID o. ä.): .............................
Größe des bietenden Unternehmens (bitte Zutreffendes ankreuzen)
Die Einordnung erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition:
Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz ☐ Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen ☐ Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen ☐ Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz ☐
Nationalität des bietenden Unternehmens (bitte Zutreffendes ankreuzen/ergänzen)
Die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend anzugeben, sofern der Auftragnehmer nicht börsennotiert ist.
Hiermit erkläre ich als wirtschaftlicher Eigentümer des beauftragten Unternehmens, dass mein Unternehmen börsennotiert ist. ☐ Mein Unternehmen ist nicht börsennotiert ☐ Die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens lautet: ..........................................
Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über die Vergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als unter- schrieben.
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren
Maßnahmennummer Vergabenummer
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme
Leistung
Bewerber∗) Bieter) ∗ Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) ∗ Nachunternehmer) ∗ anderes Unternehmen) ∗
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen Euro betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Euro Unternehmen ausgeführten Leistungen Euro | Euro |
|---|---|
| Euro | |
| Euro |
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum1 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
∗) zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend.
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Registereintragungen Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)4
4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) |
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Geräte- kosten | Sonstige Kos- ten | Nachunter- nehmer- leistungen | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | |||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis2 | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 3. | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten € | Gesamt- zuschlä- ge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| x | ||||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen 3 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
| 1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | ||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | ||||||
| x | x | ||||||
| 2.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | |||||
| 2.3 | Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | |||||
| 2.4 | Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) | x | |||||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | x | |||||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen |
verteilen
| Zusammensetzung der Umlagesummen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | |
| 2.1 eigene Lohnkosten | ||||
| 2.2 Stoffkosten | ||||
| 2.3 Gerätekosten | ||||
| 2.4 Sonstige Kosten | ||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen |
2 .5 Nach unternehmerleistungen
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind | |||||
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | ||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | ||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | |||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | |||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | ||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | |||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | |||||
| 3.3.1. | Gewinn | |||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | |||||
| 3.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis) | |||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | ||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
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223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme : | ||
| Leistung : |
Aufgliederung der Einheitspreise
| OZ des LV1 | Kurzbezeichnung d. Teilleistung1 | Menge1 | Men- gen- einheit1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lohn 2,3 | Material2 | Gerät 2,4 | Sonstiges2 | angebotener Einheitspreis (SP. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| 1. 1. 10 | Schlitz fräsen, Innenwand, einschalig, Mauerwerk T bis 2,5cm B bis 2,5cm | 110,000 | m | ||||||
| 1. 1. 20 | Schlitz fräsen, Innenwand, einschalig, Mauerwerk, T bis 2,5cm B 2,5 bis 5cm | 25,000 | m | ||||||
| 1. 1. 30 | Wanddurchbruch, Mauerwerk bis DN=25mm, D= bis 25cm, bohren | 10,000 | St | ||||||
| 1. 1. 40 | Wanddurchbruch, Mauerwerk bis DN=25mm, D=25-40cm, bohren | 100,000 | St | ||||||
| 1. 1. 50 | Wanddurchbruch, Mauerwerk DN=25 bis 50mm, D= bis 25cm, bohren | 2,000 | St | ||||||
| 1. 1. 60 | Wanddurchbruch, Mauerwerk DN=25 bis 50mm, D=25- 40cm, bohren | 2,000 | St | ||||||
| 1. 1. 70 | Deckendurchbruch, Stahlbeton, bis DN=25mm, D=25-40cm, bohren | 2,000 | St | ||||||
| 1. 1. 80 | Deckendurchbruch, Stahlbeton, DN=25 bis 50mm, D=25-40cm, bohren | 2,000 | St | ||||||
| 1. 1. 90 | Kernbohrung DN=50mm, Wand, Mauerwerk, D= bis 40cm | 5,000 | St | ||||||
| 1. 1. 100 | Kernbohrung DN=50mm, Wand, Stahlbeton, D= bis 40cm | 5,000 | St | ||||||
| 1. 1. 110 | Kernbohrung DN=50mm, Decke, Stahlbeton, D= bis 40cm | 5,000 | St | ||||||
| 1. 1. 120 | Schallschott für Wand, rund, bis DN50 | 70,000 | St | ||||||
| 1. 2. 10 | Deckenscan zur Ortung der Bewehrung | 1.700,000 | St | ||||||
| 1. 2. 20 | Injektionsdübel M6 | 1.500,000 | St | ||||||
| 1. 2. 30 | Injektionsdübel M8 | 80,000 | St | ||||||
| 1. 3. 10 | Steigleiter E30 Funktionserhalt Stahl bandverz H 60mm B 200mm Wandbefestigung | 40,000 | m | ||||||
| 1. 3. 20 | Zugentlastung für Steigeleiter 60x200 Innenhöhe ca. 115 mm | 4,000 | St | ||||||
| 1. 3. 30 | Zugentlastung für Steigeleiter 60x200 Innenhöhe ca. 175 mm | 4,000 | St |
- Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
- Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftraggeber oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
- Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen.
- Für Gerätekosten einschl. Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zuge- rechnet worden sind. © VHB - Bund - Ausgabe 2017 LV-Key: 25212 Druckdatum: 30.09.2026 Seite: 1
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223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme : | ||
| Leistung : |
Aufgliederung der Einheitspreise
| OZ des LV1 | Kurzbezeichnung d. Teilleistung1 | Menge1 | Men- gen- einheit1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lohn 2,3 | Material2 | Gerät 2,4 | Sonstiges2 | angebotener Einheitspreis (SP. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| 1. 3. 40 | Schnittkanten beschichten | 16,000 | St | ||||||
| 1. 3. 50 | Kantenschutzband | 5,000 | m | ||||||
| 1. 4. 10 | Elektroinstallationsrohr PVC- U AD 20mm AP Abstandsschellen | 25,000 | m | ||||||
| 1. 4. 20 | Elektroinstallationsrohr PVC- U AD 25mm AP Abstandsschellen | 50,000 | m | ||||||
| 1. 4. 30 | Elektroinstallationsrohr PVC- U AD 32mm AP Abstandsschellen | 25,000 | m | ||||||
| 1. 4. 40 | Elektroinstallationsrohr Alu AD 20mm AP Abstandsschellen | 25,000 | m | ||||||
| 1. 4. 50 | Elektroinstallationsrohr Alu AD 25mm AP Abstandsschellen | 210,000 | m | ||||||
| 1. 4. 60 | Elektroinstallationsrohr Alu AD 32mm AP Abstandsschellen | 65,000 | m | ||||||
| 1. 4. 70 | Elektroinstallationsrohr Stahl verz AD 20mm AP Abstandsschellen | 10,000 | m | ||||||
| 1. 4. 80 | Elektroinstallationsrohr Stahl verz AD 25mm AP Abstandsschellen | 10,000 | m | ||||||
| 1. 4. 90 | Elektroinstallationsrohr Stahl verz AD 32mm AP Abstandsschellen | 5,000 | m | ||||||
| 1. 4. 100 | Sammelhalterung Metall für Wand- und Deckenmontage | 600,000 | St | ||||||
| 1. 4. 110 | Kabelklammer Metall für Deckenmontage | 500,000 | St | ||||||
| 1. 5. 10 | Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 15/15mm PVC-U Mauerwerk | 100,000 | m | ||||||
| 1. 5. 20 | Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 15/30mm PVC-U Mauerwerk | 50,000 | m | ||||||
| 1. 5. 30 | Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 40/60mm PVC-U Mauerwerk | 10,000 | m | ||||||
| 1. 6. 10 | Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 15/30mm Stahl verz besch Mauerwerk | 25,000 | m | ||||||
| 1. 7. 10 | Brandschutzabschottung Kabel EI30 Gebäude Wand D 500mm | 75,000 | St |
- Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
- Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftraggeber oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
- Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen.
- Für Gerätekosten einschl. Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zuge- rechnet worden sind. © VHB - Bund - Ausgabe 2017 LV-Key: 25212 Druckdatum: 30.09.2026 Seite: 2
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223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme : | ||
| Leistung : |
Aufgliederung der Einheitspreise
| OZ des LV1 | Kurzbezeichnung d. Teilleistung1 | Menge1 | Men- gen- einheit1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lohn 2,3 | Material2 | Gerät 2,4 | Sonstiges2 | angebotener Einheitspreis (SP. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| 1. 7. 20 | Brandschutzabschottung Kabel EI90 Gebäude Wand D 500mm | 25,000 | St | ||||||
| 1. 8. 10 | Stunden - Monteur - | 5,000 | h | ||||||
| 1. 8. 20 | Stunden - Helfer - | 5,000 | h | ||||||
| 2. 1. 10 | Standschrank 24HE, 800 x 800 | 1,000 | St | ||||||
| 2. 1. 20 | Winkelgleitschiene, Satz zu 2 Stück | 3,000 | St | ||||||
| 2. 1. 30 | Winkelset Fronteinbau Rack | 1,000 | St | ||||||
| 2. 1. 40 | Kabelabfangschiene für Kabelfixierung | 3,000 | St | ||||||
| 2. 1. 50 | Adapterbox Cat5 auf RJ45 | 4,000 | St | ||||||
| 2. 1. 60 | Steckdosenleiste 19", mit Schalter FÜR STANDSCHRANK | 1,000 | St | ||||||
| 2. 1. 70 | Lüfterkassette f. Dacheinbau, 2 Lüfter | 2,000 | St | ||||||
| 2. 1. 80 | Sicherungslasttrenner 3 x 100A | 1,000 | St | ||||||
| 2. 1. 90 | Sicherungseinsatz 100A DC | 1,000 | St | ||||||
| 2. 1. 100 | Blindplatte 2HE | 4,000 | St | ||||||
| 2. 1. 110 | Lüftungsfeld 1HE | 5,000 | St | ||||||
| 2. 1. 120 | Unterspannungs und Nullleiter Überwachung | 1,000 | St | ||||||
| 2. 1. 130 | Schütz 3x25A 25A 4S 230V | 1,000 | St | ||||||
| 2. 1. 140 | Intelligenter Netzwerkcontroller INC | 1,000 | St | ||||||
| 2. 1. 150 | Modul für 8 Lautsprecherstromkreise | 4,000 | St | ||||||
| 2. 1. 160 | Leistungsverstärker | 2,000 | St | ||||||
| 2. 1. 170 | Universal Interface Modul | 1,000 | St | ||||||
| 2. 1. 180 | Netzschaltfeld | 1,000 | St | ||||||
| 2. 1. 190 | Notstromversorgung | 1,000 | St | ||||||
| 2. 1. 200 | Akku 12V / 150 Ah | 2,000 | St | ||||||
| 2. 1. 210 | Digitale Sprechstelle 12 Tasten, | 2,000 | St | ||||||
| 2. 1. 220 | Wandanschlußdose für Sprechstelle | 2,000 | St | ||||||
| 2. 1. 230 | Feuerwehreinsprechstelle | 1,000 | St | ||||||
| 2. 1. 240 | 2 x 6 W Wandaufbaulautsprecher | 236,000 | St |
- Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
- Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftraggeber oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
- Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen.
- Für Gerätekosten einschl. Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zuge- rechnet worden sind. © VHB - Bund - Ausgabe 2017 LV-Key: 25212 Druckdatum: 30.09.2026 Seite: 3
[Seite 24]
223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme : | ||
| Leistung : |
Aufgliederung der Einheitspreise
| OZ des LV1 | Kurzbezeichnung d. Teilleistung1 | Menge1 | Men- gen- einheit1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lohn 2,3 | Material2 | Gerät 2,4 | Sonstiges2 | angebotener Einheitspreis (SP. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| 2. 1. 250 | 15 W Druckkammerlautsprecher | 10,000 | St | ||||||
| 2. 1. 260 | AMOK-Taster | 35,000 | St | ||||||
| 2. 1. 270 | Ersatzglasscheibe für Handmeldergehäuse | 10,000 | St | ||||||
| 2. 1. 280 | Metallschlüssel für Handmelder | 10,000 | St | ||||||
| 2. 1. 290 | Betriebsbuch für SAA | 1,000 | St | ||||||
| 2. 1. 300 | Regieleistungen | 1,000 | psch | ||||||
| 2. 1. 310 | Messung Schalldruckpeg. Sprachverst. | 1,000 | psch | ||||||
| 2. 1. 320 | Mitwirken bei Sachverständigen-Abnahme der SAA | 1,000 | psch | ||||||
| 2. 1. 330 | Einweisung und Übergabe | 1,000 | psch | ||||||
| 2. 2. 10 | Installationskabel symmetrisch E30 JE-H(St)H 2x2x0,8 Bd Verlegung E30 konform | 1.600,000 | m | ||||||
| 2. 2. 20 | Installationskabel symmetrisch E30 JE-H(St)H 4x2x0,8 Bd Verlegung E30 konform | 40,000 | m | ||||||
| 2. 2. 30 | Installationskabel symmetrisch E30 JE-H(St)H 12x2x0,8 Bd Verlegung E30 konform | 40,000 | m | ||||||
| 2. 2. 40 | Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 2x2x0,8 Bd | 6.950,000 | m | ||||||
| 2. 2. 50 | Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 4x2x0,8 Bd | 550,000 | m | ||||||
| 3. 1. 10 | Brandmeldezentrale | 1,000 | St | ||||||
| 3. 1. 20 | Anzeige- und Bedienteil | 1,000 | St | ||||||
| 3. 1. 30 | Erweiterungs-Modulträger 1 mit 4 freien Steckplätzen | 1,000 | St | ||||||
| 3. 1. 40 | Erweiterungs-Modulträger 2 mit 4 freien Steckplätzen | 1,000 | St | ||||||
| 3. 1. 50 | 1-fach Ringlinienmodul | 4,000 | St | ||||||
| 3. 1. 60 | 1-fach Ringlinienmodul mit galvanischer Trennung | 5,000 | St | ||||||
| 3. 1. 70 | Akku-Erweiterungsgehäuse für 2 x 12 V/24 Ah | 1,000 | St | ||||||
| 3. 1. 80 | Akku Batterie 12 V/24 Ah | 4,000 | St | ||||||
| 3. 1. 90 | Überspannungs-Schutzmodul für Netzanschluß 230V | 1,000 | St |
- Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
- Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftraggeber oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
- Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen.
- Für Gerätekosten einschl. Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zuge- rechnet worden sind. © VHB - Bund - Ausgabe 2017 LV-Key: 25212 Druckdatum: 30.09.2026 Seite: 4
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223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme : | ||
| Leistung : |
Aufgliederung der Einheitspreise
| OZ des LV1 | Kurzbezeichnung d. Teilleistung1 | Menge1 | Men- gen- einheit1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lohn 2,3 | Material2 | Gerät 2,4 | Sonstiges2 | angebotener Einheitspreis (SP. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| 3. 1. 100 | Montageplatte für Koppler | 1,000 | St | ||||||
| 3. 1. 110 | FW-Info- & Bediensystem DIN A3 separate Schließung | 1,000 | St | ||||||
| 3. 1. 120 | Redundanz-Adapter | 1,000 | St | ||||||
| 3. 1. 130 | Gefahrenmeldetableau | 1,000 | St | ||||||
| 3. 1. 140 | Freischaltelement PZ | 1,000 | St | ||||||
| 3. 1. 150 | Technischer Alarmbaustein | 1,000 | St | ||||||
| 3. 1. 160 | Montagegehäuse aP für Alarmbaustein | 1,000 | St | ||||||
| 3. 1. 170 | FW-Schlüsseldepot | 1,000 | St | ||||||
| 3. 1. 180 | Schlüsseldepotadapter | 1,000 | St | ||||||
| 3. 1. 190 | Rundum-Signalleuchte, rot | 2,000 | St | ||||||
| 3. 1. 200 | Mehrfachsensormelder Streulicht Wärme Meldereinzelkennung | 390,000 | St | ||||||
| 3. 1. 210 | Wärme-Differentialmelder Maximalwertauslösung Meldereinzelkennung | 12,000 | St | ||||||
| 3. 1. 220 | Handfeuermelder Meldereinzelkennung AP | 35,000 | St | ||||||
| 3. 1. 230 | Feuerw.Laufkarte DIN A3 | 90,000 | St | ||||||
| 3. 1. 240 | Ersatzglasscheibe für Handmeldergehäuse | 10,000 | St | ||||||
| 3. 1. 250 | Metallschlüssel für Handmelder | 10,000 | St | ||||||
| 3. 1. 260 | Betriebsbuch für BMA | 1,000 | St | ||||||
| 3. 1. 270 | Regieleistungen | 1,000 | psch | ||||||
| 3. 1. 280 | Mitwirken bei Sachverständigen-Abnahme der BMA | 1,000 | psch | ||||||
| 3. 1. 290 | Einweisung und Übergabe | 1,000 | psch | ||||||
| 3. 2. 10 | Einbruchmeldezentrale | 1,000 | St | ||||||
| 3. 2. 20 | Passiv-Infrarot- Bewegungsmelder | 81,000 | St | ||||||
| 3. 2. 30 | Magnetkontakt fremdfelds. Überwachung Türflügel Öffnung Verschluss | 10,000 | St | ||||||
| 3. 2. 40 | Scharfschalteinrichtungen | 2,000 | St | ||||||
| 3. 2. 50 | ID-Schlüsselanhänger | 50,000 | St | ||||||
| 3. 2. 60 | Wählgerät und RFW | 1,000 | St | ||||||
| 3. 2. 70 | Signalgeber (Innen) | 5,000 | St | ||||||
| 3. 2. 80 | Sirenenmodul (Außen) | 1,000 | St |
- Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
- Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftraggeber oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
- Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen.
- Für Gerätekosten einschl. Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zuge- rechnet worden sind. © VHB - Bund - Ausgabe 2017 LV-Key: 25212 Druckdatum: 30.09.2026 Seite: 5
[Seite 26]
223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme : | ||
| Leistung : |
Aufgliederung der Einheitspreise
| OZ des LV1 | Kurzbezeichnung d. Teilleistung1 | Menge1 | Men- gen- einheit1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lohn 2,3 | Material2 | Gerät 2,4 | Sonstiges2 | angebotener Einheitspreis (SP. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| 3. 2. 90 | Verteiler 10DA AP Gehäuse Kunststoff | 8,000 | St | ||||||
| 3. 2. 100 | Programmierung Zentrale | 1,000 | psch | ||||||
| 3. 2. 110 | Einweisung und Inbetriebnahme | 1,000 | St | ||||||
| 3. 2. 120 | Regieleistungen | 1,000 | psch | ||||||
| 3. 2. 130 | Erstellung eines Übersichtsplan aller Etagen | 1,000 | psch | ||||||
| 3. 3. 10 | Installationskabel symmetrisch E30 BMK JE-H (St)H 2x2x0,8 Bd Verlegung E30 konform | 900,000 | m | ||||||
| 3. 3. 20 | Installationskabel symmetrisch E30 BMK JE-H (St)H 4x2x0,8 Bd Verlegung E30 konform | 120,000 | m | ||||||
| 3. 3. 30 | Installationskabel symmetrisch E30 BMK JE-H (St)H 12x2x0,8 Bd Verlegung E30 konform | 80,000 | m | ||||||
| 3. 3. 40 | Installationskabel symmetrisch BMK J-Y(St)Y 2x2x0,8 Bd | 5.400,000 | m | ||||||
| 3. 3. 50 | Installationskabel symmetrisch BMK J-Y(St)Y 4x2x0,8 Bd | 950,000 | m | ||||||
| 3. 3. 60 | Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 2x2x0,6 Bd | 1.150,000 | m | ||||||
| 3. 3. 70 | Installationskabel symmetrisch J-Y(St)Y 4x2x0,6 Bd | 250,000 | m | ||||||
| 4. 1. 10 | Gerüst auf Rollen bereitstellen | 1,000 | psch | ||||||
| 4. 1. 20 | Vorhalten des vorstehend beschriebenen Baugerüsts | 24,000 | Mt | ||||||
| 4. 1. 30 | Vorstehend beschriebenes Gerüst abbauen und am nächsten Tag wieder aufbauen | 240,000 | St | ||||||
| 4. 1. 40 | Vorstehend beschriebenes Gerüste abbauen und abtransportieren | 1,000 | St | ||||||
| 5. 1. 10 | Freischalten von einem Stromkreis | 2,000 | St | ||||||
| 5. 1. 20 | Demontage ELA-Zentrale 24 HE | 1,000 | St | ||||||
| 5. 1. 30 | Demontage A/B-Lautsprecher AP | 100,000 | St |
- Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
- Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftraggeber oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
- Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen.
- Für Gerätekosten einschl. Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zuge- rechnet worden sind. © VHB - Bund - Ausgabe 2017 LV-Key: 25212 Druckdatum: 30.09.2026 Seite: 6
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223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme : | ||
| Leistung : |
Aufgliederung der Einheitspreise
| OZ des LV1 | Kurzbezeichnung d. Teilleistung1 | Menge1 | Men- gen- einheit1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lohn 2,3 | Material2 | Gerät 2,4 | Sonstiges2 | angebotener Einheitspreis (SP. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| 5. 1. 40 | Demontage ELA-Sprechstelle | 2,000 | St | ||||||
| 5. 1. 50 | Installationsgerät demont. in Behälter laden | 30,000 | St | ||||||
| 5. 1. 60 | Kabel/Leitung bis 12 mm demont. in Behälter laden | 1.800,000 | m | ||||||
| 5. 1. 70 | Kabel/Leitung von 12 bis 25 mm demont. in Behälter laden | 30,000 | m | ||||||
| 5. 1. 80 | Elektroinstallationsrohr demont. in Behälter laden | 250,000 | m | ||||||
| 6. 1. 10 | Erstellen und Übergeben der Revisions- und Bestandsunterlagen gemäß Vortext | 1,000 | psch | ||||||
| 6. 2. 10 | Öffnen, Lagern und Schließen von Rasterdecken Modul 625 | 50,000 | St | ||||||
| 6. 2. 20 | Bauseits vorhandene Platte der Rasterdecke einsetzen | 10,000 | St | ||||||
| 6. 2. 30 | Bauseits vorhandenes Mobiliar vor Verschmutzung schützen | 60,000 | St | ||||||
| 7. 1. 10 | Inspektion / Wartung Zentrale | 16,000 | St | ||||||
| 7. 1. 20 | Inspektion Sprechstelle | 48,000 | St | ||||||
| 7. 1. 30 | Funktionsprobe der AMOK Taster | 140,000 | St | ||||||
| 7. 1. 40 | Funktionsprobe Lautsprecher | 984,000 | St | ||||||
| 7. 1. 50 | Bereitschaftspauschale (Anlagen mit Brandalarmierung) | 4,000 | St | ||||||
| 7. 1. 60 | Anfahrtspauschale | 10,000 | St | ||||||
| 7. 1. 70 | Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in | 4,000 | St | ||||||
| 7. 1. 80 | Stundenlohnarbeiten durch Monteur/-in | 10,000 | St | ||||||
| 7. 1. 90 | Stundenlohnarbeiten durch Obermonteur/-in | 4,000 | St | ||||||
| 7. 1. 100 | Zuschlag Überstunden Monteur | 4,000 | St | ||||||
| 7. 1. 110 | Zuschlag Sonn- und Feiertagsarbeit | 4,000 | St | ||||||
| 7. 1. 120 | Zuschlag Nachtarbeit Monteur | 4,000 | St | ||||||
| 7. 2. 10 | Inspektion Brandmeldezentrale | 16,000 | St | ||||||
| 7. 2. 20 | Inspektion Bedienfeld | 16,000 | St | ||||||
| 7. 2. 30 | Prüfung Feuerwehrperipherie | 4,000 | St |
- Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
- Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftraggeber oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
- Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen.
- Für Gerätekosten einschl. Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zuge- rechnet worden sind. © VHB - Bund - Ausgabe 2017 LV-Key: 25212 Druckdatum: 30.09.2026 Seite: 7
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223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| Baumaßnahme : | ||
| Leistung : |
Aufgliederung der Einheitspreise
| OZ des LV1 | Kurzbezeichnung d. Teilleistung1 | Menge1 | Men- gen- einheit1 | Zeitan- satz 2 | Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lohn 2,3 | Material2 | Gerät 2,4 | Sonstiges2 | angebotener Einheitspreis (SP. 6+7+8+9) | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| 7. 2. 40 | Funktionsprüfung der Alarmierung | 16,000 | St | ||||||
| 7. 2. 50 | Prüfung der Übertragungseinrichtung | 16,000 | St | ||||||
| 7. 2. 60 | Prüfung automatischer Melder | 1.560,000 | St | ||||||
| 7. 2. 70 | Prüfung Handmelder | 140,000 | St | ||||||
| 7. 2. 80 | Zuschlag Zwischendeckenmelder | 528,000 | St | ||||||
| 7. 2. 90 | Funktionsprüfung Fremdansteuerungen | 4,000 | St | ||||||
| 7. 2. 100 | Bereitschaftspauschale | 4,000 | St | ||||||
| 7. 2. 110 | Anfahrtspauschale | 10,000 | St | ||||||
| 7. 2. 120 | Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in | 4,000 | St | ||||||
| 7. 2. 130 | Stundenlohnarbeiten durch Monteur/-in | 10,000 | St | ||||||
| 7. 2. 140 | Stundenlohnarbeiten durch Obermonteur/-in | 4,000 | St | ||||||
| 7. 2. 150 | Zuschlag Überstunden Monteur | 4,000 | St | ||||||
| 7. 2. 160 | Zuschlag Sonn- und Feiertagsarbeit | 4,000 | St | ||||||
| 7. 2. 170 | Zuschlag Nachtarbeit Monteur | 4,000 | St | ||||||
| 7. 3. 10 | Wartung / Instandhaltung EMA | 4,000 | St | ||||||
| 7. 3. 20 | Anfahrtspauschale | 4,000 | St | ||||||
| 7. 3. 30 | Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in | 4,000 | St | ||||||
| 7. 3. 40 | Stundenlohnarbeiten durch Monteur/-in | 10,000 | St | ||||||
| 7. 3. 50 | Stundenlohnarbeiten durch Obermonteur/-in | 4,000 | St | ||||||
| 7. 3. 60 | Zuschlag Überstunden Monteur | 4,000 | St | ||||||
| 7. 3. 70 | Zuschlag Sonn- und Feiertagsarbeit | 4,000 | St | ||||||
| 7. 3. 80 | Zuschlag Nachtarbeit Monteur | 4,000 | St |
- Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
- Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftraggeber oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
- Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen.
- Für Gerätekosten einschl. Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zuge- rechnet worden sind. © VHB - Bund - Ausgabe 2017 LV-Key: 25212 Druckdatum: 30.09.2026 Seite: 8
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241 (Abfall)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| Baumaßnahme | ||
| Leistung |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bie- ter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass − die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, − bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall- wirtschaftsbehörde vorliegt, − die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, − die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungs- gemäßen Abfallentsorgung erteilt, − die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw. − die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).
2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkann- ten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreis- laufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
[Seite 30]
Stand: 01. Januar 2025
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche in- nerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
-
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der je- weils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2025: 12,82 Euro/ ab 01.01.2026: 13,90 Euro) zu zahlen und
-
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Num- mer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Ort, Datum, Unterschrift1
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müs- sen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
1 Nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist.
[Seite 31]
Ergänzende Vertragsbedingungen Mindestentgelte nach § 4 NTVergG mit besonderen Regelungen zur Vertragsstrafe und Kündigung im Unterpunkt 4
- Zahlung von Mindestentgelten
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetzes (MiLoG) in seinem Unterneh- men bei der Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundes- republik Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
• den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), • den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) • der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie • aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbind- lich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeit- nehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärun- gen mit diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entspre- chende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.04.2012 – 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244.
- Verpflichtung von Nachunternehmen
Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zah- lung von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen ein- gesetzten Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungs- erklärungen mit diesen zu vereinbaren sowie von diesen einzufordern und dem Auftraggeber die Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Die Verpflichtung von Nachunternehmen zur Zah- lung des Mindestentgeltes nach Ziffer 1 besteht nur für Leistungen, die der beauftragte Nachunternehmer innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbringen wird. Die Verpflichtungserklärungen können nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 Satz 4, 5 i.V.m. § 8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der Präqualifikation erbracht werden.
Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die Zah- lung von Mindestentgelten nach § 4 Abs. 1 NTVergG.
Die Erklärungen sind vor Einsatz des jeweiligen Nachunternehmens einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf das beauftragte Nachunternehmen.
[Seite 32]
- 2 -
Soweit keine Mindestentgeltregelung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 NTVergG existiert, ist das Min- destentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG zu zahlen.
Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebe- nen Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen bilden und nicht nur untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragneh- mer hat die rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten Dritten in eige- ner Verantwortung zu prüfen. Die Regelung des § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
- Kontrollrechte
3.1. Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers
Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit vor dem Hintergrund der Regelung in § 14 Abs. 1 NTVergG ein allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auf- tragnehmer und die zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und Verleihun- ternehmen die von ihnen im Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen.
3.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im Hin- blick auf die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des Mindes- tentgelts i.S.d. § 4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nach- weise über Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung einge- setzt sind, bereit zu halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszu- händigen. Um die Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprü- fen, ist der Auftraggeber berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen, Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu hal- ten.
Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach voll- ständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender Anwendung des § 147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wur- de.
Nach vollständiger Leistungserbringung kann der Auftraggeber, unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist, die Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen verlangen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflich- ten gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäf- tigten abhängt.
[Seite 33]
- 3 -
Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen.
Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausfüh- rung des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten gem. Zif- fer 1 und 2 zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen.
Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht, sofern und soweit der Auftraggeber gemäß § 13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von Erklä- rungen verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung des entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
- Sanktionen/Vertragsstrafe/Kündigungsrecht/Vergabesperre
Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der von ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder Verleih- unternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2 und Ziffer 3.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto – ba- sierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen die Vertragspflichten auf Grundlage des § 4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertrags- strafen 10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten.
Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte Vertrags- pflichtverstöße im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der Ziffern 1, 2 und 3.2., die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung von Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinba- rung von Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt.
Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder Verleihunter- nehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß des Auf- tragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der Mindestentloh- nungspflichten durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall verein- bart, dass der Verstoß durch ein Nach- oder Verleihunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung der Vertragsstrafe zu beachten ist und die Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann.
Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien hiermit für den Fall der schuld- haften und nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der sich aus den in Ziffer 1, 2 und 3.2. ge- nannten Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder ei- nem Nach- oder Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das Recht des Auftraggebers zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. § 8 VOL/B und et- waige andere vertragliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
[Seite 34]
- 4 -
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die dro- henden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 1, 2 und/oder 3.2 ver- einbarten Verpflichtungen.
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass die öffentlichen Auftraggeber die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 21 MiLoG, nach § 23 AEntG und nach § 16 AÜG zuständigen Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder Verleihun- ternehmen gegen die auf Grundlage des § 4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgelt- regelungen informieren.
- Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen insge- samt. § 139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
[Seite 35]
Stand 30.10.2024
Vergabe von Bauleistungen
Wichtige Hinweise zur E-Vergabe
-
EU-VERGABEN Die E-Vergabe mit ausschließlich elektronischer Angebotsabgabe ist seit dem 18.10.2018 für europaweite Ausschreibungen verpflichtend. Es wird darauf hingewiesen, dass auch schon Ausschreibungen mit geringem Auftragswert EU-Verfahren sein können, wenn sie zu einer Gesamtmaßnahme gehören, die ihrerseits die EU-Schwellenwerte übersteigt (§ 3 Abs. 7 Vergabeverordnung – VgV -). Die Abgabe eines schriftlichen Angebotes in Papierform und auch eines Angebotes per E-Mail ist im Rahmen der elektronischen Vergabe nicht zulässig, so dass derartige An- gebote zwingend (ungeöffnet) ausgeschlossen werden müssen und nicht zum Verga- beverfahren zugelassen werden können. Auch die weitere Kommunikation (z. B. Bieter- fragen oder Abgabe nachgeforderter Unterlagen etc.) muss zwingend über die E-Vergabe- Plattform erfolgen, um entsprechende Rechtswirkungen im Vergabeverfahren auszulösen.
-
Nationale Vergaben Auch unterhalb der EU-Schwellenwerte besteht seit Ende 2018 die Möglichkeit für Auftrag- geber, ausschließlich elektronische Kommunikation zuzulassen. Die Stadt Braunschweig macht zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren von dieser Möglichkeit nach § 11 VOB/A Gebrauch und teilt dieses in der jeweiligen Auftragsbe- kanntmachung auch immer entsprechend mit. Somit müssen auch bei nationalen Vergaben Angebote oder sonstige nachgeforderte Unter- lagen zwingend (ungeöffnet) ausgeschlossen werden, die in Papierform oder per Mail eingehen. Auch die Kommunikation im Vergabeverfahren muss zwingend über die E- Vergabe-Plattform erfolgen.
-
Submissionstermin Die Bieter haben bei der elektronischen Vergabe keinen Anspruch mehr auf Teilnahme an einem Submissionstermin. Über den Öffnungstermin ist lediglich eine Niederschrift in elektro- nischer Form zu fertigen und den Bietern elektronisch zur Verfügung zu stellen (§ 14 VOB/A § 14 EU VOB/A).
Allgemeine Hinweise zur elektronischen Vergabe: Das von der Stadt Braunschweig für die elektronische Vergabe genutzte Vergabeportal der Deutschen E-Vergabe finden Sie unter: www.deutsche-evergabe.de. Die betreffenden Ausschreibungen finden Sie wie gewohnt auf der Homepage der Stadt Braunschweig unter www.braunschweig.de, und zwar unter der Rubrik „Bürgerservice“ → „Wirtschaft & Wissenschaft“→ „Service für Unternehmen“ → „Ausschreibungen & Vergaben“.
Dort finden Sie zu dem jeweiligen Verfahren die entsprechende Bekanntmachung, in welcher der dazugehörige Link zur Ausschreibung enthalten ist.
Für sämtliche Fragen, Anregungen und Hilfestellungen, insbesondere in Bezug auf die Nut- zung des Vergabeportals, stehen Ihnen die in der Bekanntmachung und in den Vergabeun- terlagen genannten Ansprechpartner zur Verfügung. Die Kommunikation hat allerdings nur über die E-Vergabe-Plattform zu erfolgen.
Ihre Zentrale Vergabestelle der Stadt Braunschweig
[Seite 36]
Information Datenschutz Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Grundzüge der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.
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Telefon: 0531 470-1 E-Mail-Adresse: stadt@braunschweig.de Internet-Adresse: www.braunschweig.de
Sie erreichen unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n) unter:
Verantwortlicher: Behördliche Datenschutzbeauftragte Fachbereich Zentrale Dienste Bohlweg 30 38100 Braunschweig
Telefon: 0531 470-2425 E-Mail-Adresse: datenschutz@braunschweig.de
- Welche Quellen und Daten nutzen wir?
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (Handels- und Vereinsregister, Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbs- register, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder die uns von anderen Behörden des Bundes und der Länder oder von sonstigen Dritten (z.B. Auskunfteien), die zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind, übermittelt werden. Ferner verarbeiten wir Daten von Bewerbern/Bietern, die wir im Rahmen eines Vergabeverfahrens auf der Plattform Deutsche eVergabe von unserem Vertragspartner, der Healy Hudson GmbH, erhalten und verweisen in diesem Zusammenhang ergänzend auf die „Datenschutzgrundsätze Deutsche eVergabe“, in welche Sie als Nutzer der Plattform im Rahmen eines Vergabeverfahrens Einsicht nehmen können.
Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse von Bietern und Auftragnehmern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt; Ansprechpartner der Bieter
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und Auftragnehmer, Angaben zur Überprüfung der Bieter-/Auftragsnehmereignung und Daten zur Qualifikation und Eignung eingesetzter Beschäftigter und IP).
Wir speichern personenbezogene Daten z.B. im Zusammenhang mit Bedarfserhebungen, Beschaffungsaufträgen, Angeboten, Ihren Fragen welche Sie über Webformulare oder per E-Mail an uns senden, Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverkehr), Dokumentationsdaten (z.B. über Fragen und Antworten zu unseren Vergabe- verfahren, die regelmäßig im Falle von Bieterfragen ausschließlich über die Deutsche eVergabe laufen).
Eine Verarbeitung darüber hinaus erfolgt nur, wenn wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.
- Wofür verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welchen Gesetzes (Zweck der Verarbeitung)?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c und e und Abs. 3 DSGVO und des § 3 NDSG, sowie vergaberechtlichen Vorschriften (u.a. GWB, VgV, VOB, UVgO, NTVergG, LHO) wie folgt:
a) Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Anbahnung und Durchführung von Vertragsbeziehungen (u.a. Bereitstellen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieteranfragen, Eignungsprüfung, Erfüllung sonstiger vergaberechtlicher Pflichten, Durchführung der im Rahmen des Vergabeverfahren geschlossenen Verträge und Erfüllung sonstiger vertraglicher Pflichten).
b) Wahrung berechtigter Interessen
Ferner verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, wenn Sie uns hierzu die Einwilligung erteilt haben.
c) Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und rechtlicher Verpflichtungen
Zudem unterliegen wir als öffentlicher Auftraggeber rechtlichen Verpflichtungen und müssen gesetzliche Anforderungen erfüllen (zu beachten z.B. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Vergabeverordnungen, Wettbewerbsregistergesetz, Vergabestatistikverordnung, Steuergesetze). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem die Identitätsprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuer- und vergaberechtlicher Kontroll- und Meldepflichten (u.a. zu statistischen Zwecken).
Weiterhin verarbeiten wir die Daten insbesondere zur
-
Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten,
-
Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
-
Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten
- Wer bekommt Ihre Daten?
Ihre Daten bekommen nur die für die Bearbeitung zuständigen Personen, Mitarbeiter anderer Organisationseinheiten und diejenigen, die ein berechtigtes Interesse darlegen können. Außerdem können zuständige Datenschutzbeauftragte, durch den Verantwortlichen beauftragte/vertraglich gebundene Berater, Ingenieure, Sachverständige, Qualitätsmanager, Innenrevisoren, Nachprüf- stellen, Vergabekammern, Rechtsanwälte und Gerichte zur Durchführung von Klagen, Rechnungs- und Preisprüfer sowie Angehörige der Rechnungshöfe in erforderlichem Umfang Einblick in Ihre Daten bekommen.
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Soweit Ihre Daten im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsverhältnisses verarbeitet werden, wird jeder Sachbearbeiter zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
- Werden Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Union) durch uns findet nicht statt.
- Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass einige unsere Geschäftsbeziehungen auf Jahre angelegte Dauerschuldverhältnisse sind. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regel- mäßig gelöscht, es sei denn, deren - befristete - Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken:
• Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten:
Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. In Fällen der Beschaffung im Zusammenhang mit EU-geförderten Programmen beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Ablauf des Förderprogramms.
• Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sowie § 257 Abs. Nr. 1 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Beschaffung.
• Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.
- Welche Datenschutzrechte haben Sie?
a) Recht auf Auskunft
Es besteht ein Recht auf Auskunft betreffend der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
b) Recht auf Berichtigung
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter/Auftragnehmer betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
c) Recht auf Löschung
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters/ Auftragnehmers zu verlangen.
e) Recht auf Widerspruch
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/ Bieters/Auftragsnehmers ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu
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widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.
Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (siehe Ziff. 1) zu richten.
f) Recht auf Unterrichtung
Es besteht ein Recht auf Unterrichtung, an welchen Empfänger Informationen weitergeleitet wurden, die berichtigt worden sind, die gelöscht wurden oder deren Verarbeitung eingeschränkt wurde.
g) Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Übertragung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mit Hilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
h) Recht auf Widerruf
Es besteht ein Recht eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten zu widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der Datenschutzgrundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, wird davon nicht berührt.
i) Recht auf Beschwerde
Sie haben jederzeit das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde. Wenn Sie von Ihrem Beschwerderecht Gebrauch machen möchten, können Sie dies bei folgender Behörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Telefon 0511-120 4500
Fax 0511-120 4599
- Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten?
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung ist es erforderlich, dass Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, Verträge mit Ihnen zu schließen oder diese auszuführen. Sollten Sie uns notwendige Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen.
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Stand 1/2025
Vergabe von Bauleistungen
WICHTIGE HINWEISE zur Vorlage von Unterlagen
A) Bis zum Ablauf der Angebotsfrist muss das Leistungsverzeichnis mit allen Preisangaben zwingend vorliegen (möglichst als GAEB-Datei 084/X84; notfalls als ausgefülltes PDF).
B) Das Angebotsschreiben (EFB 213) sollte mit Angebotsabgabe bereits ausgefüllt vorgelegt werden (im Rahmen einer Nachforderung dürfen keine geänderten oder ergänzenden Angaben im Hinblick auf die bereits eingereichten Unterlagen gemacht werden; insbesondere besteht nicht die Möglichkeit auf Seite 2 nachträglich einen Nachlass einzutragen).
C) Bitte beachten Sie auch noch folgende Hinweise zum GAEB-Datenaustausch: Die Ausschreibungsunterlagen werden von uns elektronisch übermittelt. Sie erhalten von uns über die Vergabeplattform: Format: PDF - Komplette Ausschreibungsunterlagen inkl. Leistungsverzeichnis zum Ausdrucken und Ausfüllen Format: PDF, ggf. in einem *.zip-Ordner - Zeichnungen, Objektfotos, Gutachten und ähnliches - je nach Vorhandensein und Erfordernis bei der jeweiligen Ausschreibung Format: GAEB (083 oder X83) Leistungsbeschreibung, Angebotsaufforderung Bitte senden Sie uns über die Vergabeplattform, soweit möglich, eine GAEB-Datei im Format 084 oder X84 mit Ihrem Angebot zu, um die korrekte Nachrechnung der Angebote zu beschleunigen.
Sollten die o. g. Dokumente bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht von Ihnen ausge- füllt hochgeladen worden sein, können wir diese aufgrund vergaberechtlicher Bestimmungen nicht vollständig nachfordern und es muss ggfs. ein Ausschluss Ihres Angebotes aus dem Verfahren geprüft und vorgenommen werden.
D) Nachgeforderte EFB 221/222, 223 müssen vollständig, ordnungsgemäß und ohne Widersprüche zu den Angaben im eingereichten Angebot ausgefüllt und fristgerecht eingereicht werden. Eine erneute geänderte oder ergänzte Einreichung ist ausgeschlossen.
Ihre Zentrale Vergabestelle der Stadt Braunschweig
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Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Bezeichnung des Vergabeverfahrens / Auftrags:
Geschäftszeichen des Auftraggebers:
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
- Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
-
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
-
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über die Vergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als unterschrieben.
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Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
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e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.