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Installation trockener Steigleitungen im Alfred-Grosser-Schulzentrum

Status
Offen
Angebotsfrist
23.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
Keine Losaufteilung angegeben
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
08.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Brandschutz-Installationsarbeiten (45343000)
  • Installation von Feuerlöschanlagen (45343200)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
CXP4YK7M2WN

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Südliche Weinstraße lässt im Alfred-Grosser-Schulzentrum in Bad Bergzabern trockene Steigleitungen einbauen. Die Arbeiten sind Teil einer Brandschutzsanierung des fünfgeschossigen Schulgebäudes und werden abschnittsweise ausgeführt. Die Ausführung ist vom 7. Dezember 2026 bis zum 29. Januar 2027 vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name Landkreis Südliche Weinstraße, vertr. durch Landrat Dietmar Seefeldt Straße An der Kreuzmühle 2 Plz, Ort 76829, Landau Telefon +49 6341 940-220 Fax E-Mail zgm@suedliche-weinstrasse.de Internet Umsatzsteuer-Identifikationsnummer b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 208/24-04-IV c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen - ohne elektronische Signatur (Textform) - mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel - mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession) e) Ort der Ausführung Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Das Alfred-Grosser-Schulzentrum in Bad Bergzabern verfügt über fünf Geschosse. Es hat eine maximale Länge in Nord-Süd-Richtung von 98 m und eine maximale Tiefe in Ost-West-Richtung von 90 m. Die überbaute Grundfläche beträgt etwa 5.100 m². Die Regelgeschosshöhe beträgt ca. 3,90 m. Höhe FFB zur abgehängten Decke ca. 3 m. Im Alfred-Grosser-Schulzentrum werden über das Konjunkturprogramm Decken und Bodenbeläge erneuert. Zudem erhält das Gebäude eine brandschutztechnische Sanierung gemäß Brandschutzkonzept. In diesem Zuge wird auch die Allgemeinbeleuchtung einschl. Sicherheitsbeleuchtung erneuert bzw. erweitert. Gegenstand der zu vergebende Leistung sind trockene Steigleitungen gemäß LV. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang siehe Buchstabe f) nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung Fertigstellung oder Dauer der Leistungen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn der Ausführung: 07.12.2026 Fertigstellung der Leistungen: 29.01.2027 VOB VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 4 08.10.2026 15:02 Uhr - VMP 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Weitere Fristen: Die Arbeiten werden abschnittsweise ausgeführt. Die Sanierungsabschnitte liegen diesem Schreiben bei. Die Leistung für jeden Abschnitt wird 5 Tage vor dem hierfür vorgesehenen Ausführungsdatum abgerufen. j) Nebenangebote zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote zugelassen nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/ CXP4YK7M2WN/documents können angefordert werden unter: Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen Abgabe Verschwiegenheitserklärung andere Maßnahmen: Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen: nicht nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am 23.10.2026 um 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist p) Adresse für elektronische Angebote https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK7M2WN Anschrift für schriftliche Angebote q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein DE müssen: r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Kriterium Gewichtung Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin am 23.10.2026 um 10:00 Uhr Ort Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen t) geforderte Sicherheiten Siehe FB 214 u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Erklärung gemäß Formblatt 234 einzureichen. w) Beurteilung der Eignung VOB VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 4 08.10.2026 15:02 Uhr - VMP 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) 1. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen, voraus-gesetzt, die dort hinterlegten Unterlagen genügen den unten zu 2. genannten Anforderungen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese ebenfalls die Eignungsvoraussetzungen erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot den ausgefüllten "Eignungsbogen" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die dort geforderten Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im "Eignungsbogen" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Eignungsbogen ist den Vergabeunterlagen beigefügt. 2. Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter folgende Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen: 1. Angabe des Umsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und anderen Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Vergleichbar sind Leistungen, welche die Ausführung von Bauleistungen zum Inhalt haben. 2. Angabe von mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren. Die Referenzleistungen müssen jeweils vollständig fertiggestellt sein. Der Bieter hat zu den Referenzen jeweils mindestens folgende Angaben zu machen: Gegenstand der ausgeführten Leistung, Auftragswert, Ausführungszeitraum, Bezeichnung des Auftraggebers. 3. Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren von dem Bieter jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. 4. Angabe, ob der Bieter in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle oder Mitgliederverzeichnis der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist. 5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, gegebenenfalls Angabe des Aktenzeichens. 6. Angabe, ob sich das Unternehmen des Bieters in Liquidation befindet. 7. Angabe, ob von dem Bieter eine schwere Verfehlung begangen wurde, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt. Eine schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, liegt vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bieter eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 7.1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 7.2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 7.3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 7.4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 7.5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, VOB VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 4 08.10.2026 15:02 Uhr - VMP 121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) 7.6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7.7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 7.8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 7.9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 7.10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist dem Bieter zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens des Bieters Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. 8. Angabe, ob der Bieter mit einer Geldbuße nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) belegt worden ist. 9. Angabe, ob von dem Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß erfüllt wurde. 10. Angabe, ob der Bieter sich bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat, sofern für den Bieter eine Versicherungspflicht besteht. 11. Freibleibend. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, zu den Eigenerklärungen nach Ziffer 1 und 2 die Vorlage entsprechender Bestätigungen der zuständigen Stellen von dem Bieter zu verlangen. Folgende Bestätigungen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: - Bestätigung des Auftraggebers der angegebenen Referenzleistungen mit folgenden Angaben: Gegenstand der ausgeführten Leistung, Auftragswert, Ausführungszeitraum, Angabe, ob die Leistung ordnungsgemäß ausgeführt wurde - Vorlage eines Auszugs aus dem Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle oder Mitgliederverzeichnis der Industrie- und Handelskammer), wenn der Bieter in das Berufsregister eingetragen ist - Vorlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans - Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister - Bestätigung der zuständigen Berufsgenossenschaft über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sofern für den Bieter eine Versicherungspflicht besteht. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen - Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A) Name Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima - Vergabekammer - Straße Stiftsstraße 9 Plz, Ort 55116, Mainz Telefon +49 613116-2234 Fax +49 613116-2113 E-Mail vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Internet Sonstiges Die Maßnahme ist sehr eilbedürftig. Bekanntmachungs-ID: CXP4YK7M2WN VOB VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 4 von 4 08.10.2026 15:02 Uhr - VMP

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Vergabeunterlagen

1 Datei laut Portal · Stand 09.10.2026
Vergabeunterlagen - 04 - Bad Bergzabern.zipSonstiges8,3 MB

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