Anlage 5 Parkordnung und Nutzungsbedingungen.pdf

Installation eines behindertengerechten Lasten- und Personenaufzugs sowie eines Personenaufzugs

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 13:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabekooperation.berlin

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Campus Berlin‐Buch / Parkordnung

  1. Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Das gesamte Straßennetz des Campus ist als Zufahrtstraßenanlage der Berliner Feuerwehr ausgewiesen, d. h. auch ohne Parkverbotsbeschilderung besteht Parkverbot. Bei Zuwiderhandlungen wird das Fahrzeug kostenpflichtig umgesetzt. Den Inhabern einer kostenfreien Zufahrtsberechtigung droht der Entzug dieser Berechtigung.

  2. Die Nutzung der Behindertenparkplätze für berechtigte Personen ist kostenfrei. Dieser Personenkreis meldet sich vor Ausfahrt beim Pförtner. Das widerrechtliche Abstellen von Fahrzeugen auf diesen Parkplätzen ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen wird das Fahrzeug kostenpflichtig umgesetzt.

  3. Campusmitarbeiter mit unentgeltlicher Zufahrtsberechtigung können keinen Anspruch auf einen Stellplatz erheben. Sollten alle Stellplätze belegt sein, muss außerhalb des Campus geparkt werden.

  4. Campusmitarbeiter können gegen eine Gebühr von 30,00 Euro/Monat einen für sie reservierten Parkplatz mieten. Die o.g. Gebühr ist im Voraus immer für ganze Monate an den Kassenautomaten zu bezahlen und kann nicht für Abwesenheitszeiten ausgesetzt werden. Campusmitarbeiter setzen sich in diesen Fällen vorab mit der Liegenschaftsverwaltung in Verbindung. Wird ein solcher Parkplatz widerrechtlich genutzt, erfolgt eine kostenpflichtige Umsetzung des falsch parkenden Fahrzeuges.

  5. Besucher und Gäste können die Parkplätze bis zu drei Stunden unentgeltlich nutzen. Innerhalb dieser Karenzzeit kann die Ausfahrt nach Prüfung des Tickets am Ausfahrtterminal erfolgen. Ab der vierten Stunde ist eine Parkgebühr von 1,00 Euro pro angefangene Stunde zu entrichten. Kassenautomaten zur Bezahlung von Parktickets befinden sich sowohl bei der Ausfahrt an der Robert‐Rössle‐Straße als auch bei der Ausfahrt am Lindenberger Weg.

  6. Abends (ab 19:00 Uhr) kann nach Ziehen eines Parktickets auf den Campus eingefahren und geparkt werden. Bis 06:30 Uhr ist das Parken kostenfrei. Danach werden sofortige Parkgebühren fällig.

  7. An den Wochenenden und an Feiertagen kann nach Ziehen eines Parktickets auf den Campus eingefahren und geparkt werden. Bis 06:30 Uhr des nächsten Werktages ist das Parken kostenfrei. Danach werden sofortige Parkgebühren fällig.

Berlin, 01.10.2018 / 11.07.2023

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Campus Berlin-Buch / Allgemeine Nutzungsbedingungen

  1. Auf dem Campus Berlin-Buch gilt die Straßenverkehrsordnung.

  2. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

  3. Weitere Vertrags- und Einstellbedingungen:

3.1 Mit der Einfahrt eines KFZ erkennt der Benutzer der Parkeinrichtung an, einen Nutzungsvertrag über einen Fahrzeugstellplatz zu den nachstehenden Bedingungen geschlossen zu haben.

3.2 Mit der Abstellung des Fahrzeuges gilt der Abstellplatz als ordnungsgemäß übergeben. Die Benutzung der Parkeinrichtung erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Der Eigentümer haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch andere Nutzer oder dritte Personen verursacht worden sind.

3.3 Eine Bewachung oder Verwahrung des eingestellten Fahrzeuges oder eine sonstige Tätigkeit, welche über die reine Raumüberlassung hinausgeht, ist nicht Gegenstand des Vertrages. Der Eigentümer übernimmt keinerlei Obhutspflichten.

3.4 Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Beauftragten oder seine Begleitperson, dem Eigentümer, dessen Mitarbeitern oder anderen Nutzern entstanden sind. Er ist verpflichtet, die Schäden unverzüglich dem Eigentümer anzuzeigen.

3.5 Der Nutzer kann unter den nicht reservierten einen freien Abstellplatz wählen. Er hat dabei dem Personal des Eigentümers Folge zu leisten und vorhandene automatische Verkehrsführung, Verkehrs- und Hinweisschilder und gegebene Richtlinien zu beachten.

3.6 Das Einstellen von Fahrzeugen mit undichter Treibstoffanlage oder anderen Mängeln, die den Betrieb der Parkeinrichtung gefährden, ist unzulässig.

3.7 Das abgestellte Fahrzeug ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern.

3.8 Bei der Ein- und Ausfahrt hat der Nutzer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten und zwar eigenverantwortlich auch dann, wenn ihm Mitarbeiter des Eigentümers mit Hinweisen behilflich sind.

3.9 Die Ein- und Ausfahrt für Nutzer mit Berechtigungen erfolgt über das Heranhalten des Transponders an das jeweilige Terminal.

3.10 Die Ausfahrt ist Parkticketnutzern nur gegen Zahlung eines Entgelts am Kassenautomaten und gegen automatischen Einzug des Parktickets am Ausfahrtterminal möglich. Die Höhe des Parkentgelts ist den ausgehängten Parktarifen zu entnehmen. Für Nachweiszwecke besteht die Möglichkeit des Quittungsdruckes an den Kassenautomaten.

3.11 Bei Verlust des Parktickets wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben, es sei denn, der Eigentümer kann eine längere Nutzungszeit nachweisen. In diesem Fall ist das Entgelt für die tatsächliche Zeit der Überlassung des Stellplatzes zu zahlen.

3.12 Bei Verlust eines Transponders wird eine Gebühr von 20,00 EURO erhoben.

3.13 Der Eigentümer kann auf Kosten und Gefahr des Nutzers das Fahrzeug aus der Parkeinrichtung umsetzen lassen, wenn:

a) das eingestellte Fahrzeug durch Verlust von Treibstoff oder durch andere Mängel den Betrieb der Parkeinrichtung gefährdet, b) das Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Einstellzeit durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen wird, c) das Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt ist, d) das Fahrzeug widerrechtlich auf einem reservierten Parkplatz abgestellt wurde, e) das Fahrzeug auf einer Grünfläche abgestellt wurde.

Berlin, 01.10.2018 / 11.07.2023

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