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1.1 Wartungsvertrag für die Dauer der Verjährungsfrist zur Mängelbeseitigung gem. VOB/B §13:
Vorbemerkungen
W a r t u n g s v e r t r a g
zu Vergabenummer: 19 - 0 7 3 9 - 26 Objektbezeichnung NeuesRathausHannover Lagerbuchnummer 015-0005.G03
zwischen der
Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Gebäudemanagement Aegidientorplatz 1, 30159 Hannover
nachstehend „Auftraggeber“ genannt und
nachstehend „Auftragnehmer“ genannt, wird folgender Vertrag abgeschlossen:
- Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind Inspektion und Wartung - nachstehend als Wartung bezeichnet -, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen - nachstehend als Anlagen bezeichnet -,
☐ 334 Außentüren und -fenster ☐4 435 Kälteanlagen für lufttechnische Anlagen ☐ 338 Sonnenschutz ☐ 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen ☐ 334 Innentüren und -fenster ☐ 442 Eigenstromversorgungsanlagen ☐ 346 Elementierte Innenwände ☐ 443 Niederspannungsschaltanlagen ☐ 362 Dachfenster, Dachöffnungen ☐ 454 Elektroakustische Anlagen ☐ 399 Sonstige Maßnahmen für ☐ 461 Aufzugsanlagen Baukonstruktionen z.B. Schließanlagen ☐ 473 Druckluftversorgungsanlagen ☐ 410 Sanitärtechnische Anlagen ☐ 475 Laboreinrichtungen ☐ 420 Wärmeversorgungsanlagen ☐ 480 Gebäudeautomation ☐ 430 Lufttechnische Anlagen ausgenommen ☐ ……………………………. zugehörige Kälteanlagen
der Anlagenteile die in der Bestandsliste (wird vom AN beigefügt) ............................................................................................................................... aufgeführt sind. Die Bestandsliste ist Vertragsbestandteil (Anlage 1).
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- Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers
2.1. Dem Auftragnehmer werden die in der Arbeitskarte1 vom 2 beschriebenen Leistungen über- tragen. Die Arbeitskarte ist Vertragsbestandteil. 2.2. Die schriftliche Meldung der durchgeführten Wartung durch die vom Auftragnehmer unterzeichnete Arbeitskarte ist dem Auftraggeber auszuhändigen. Ohne Protokoll erfolgt keine Rechnungsanwei- sung. 2.3. Der Auftragnehmer stellt frei Verwendungsstelle die notwendigen Werkzeuge und Geräte, sowie die notwendigen Schmier-, Reinigungs- und Konservierungsmaterialien in anerkannter Qualität für die Durchführung der vertraglichen Leistungen. 2.4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungs- arbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die War- tung nicht wesentlich erhöhen. 2.5. Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störun- gen, die die Sicherheit oder den Betrieb der Anlage gefährden oder ausschließen, nach Aufforde- rung zu beseitigen. Der Notdienst ist unter der Telefonnummer ______________________ 3 zu erreichen. Reaktionszeiten: Die Einleitung qualifizierter Maßnahmen erfolgt ☐4 unverzüglich auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit, z. B. nachts und an Sonn- und Feiertagen. ☐4 am selben Tag bei Meldungseingang bis 12:00 Uhr, ansonsten am nächsten Arbeitstag, innerhalb der vereinbarten Ausführungszeit (siehe 2.7). ☐ innerhalb von Stunden nach Meldungseingang innerhalb der vereinbarten Ausführungszeit (siehe 2.7). ☐ ☐ im Einzelfall auf besondere Anforderung des AG unverzüglich. 2.6. Die schriftliche Meldung über die Störungsursache und die erfolgten Instandsetzungsmaßnahmen sind dem Auftraggeber sofort nach der Durchführung mitzuteilen. 2.7. Ausführungszeit: Die Leistungen sind durchzuführen: ☐4 Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) ☐ ☐4 im Einzelfall auf gesonderte Anforderung des AG außerhalb der vorstehend vereinbarten Ausführungszeit 2.8. Ersatzteildienst: Erforderliche Ersatzteile, soweit diese nicht zur Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist dienen, werden zum Nachweis abgerechnet. 2.9. Die Beseitigung von gemeldeten Störungen, die durch äußere Einflüsse entstanden sind - durch fehlenden oder falschen Brennstoff -, Strom- und Wasserzufuhr, Beschädigung durch Fahrlässig- keit und Eingriff Dritter -. Diese Leistung werden gesondert im Einzelfall beauftragt und zum Nachweis abgerechnet. Es werden die Preise/Sätze vergütet, die der Auftragnehmer nachweislich und stetig verrechnet.
1 Die Arbeitskarte ist vom AN zu erstellen, dazu können die vom AMEV veröffentlichen Wartungskarten vom AN auf die erstellten Anlagenkomponenten angepasst werden. 2 Datum der Arbeitskarten eintragen 3 vom AN einzutragen 4 Angabe vom AG: „Unverzüglich“ oder Vorgabe einer Reaktionszeit.
Stand 06/26
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- Personal des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sowohl bei vertraglichen als auch außervertraglichen Arbeiten an den unter Ziffer 1 genannten Anlagen ausschließlich Fachkräfte einzusetzen, die qualifiziert und in der Lage sind, sämtliche Arbeiten an diesen Anlagen fachgerecht durchzuführen. Darüber hinaus wird der Auftragnehmer alle Sorgfalt darauf verwenden, die Anlagenteile in einem einwandfreien und sicheren Betriebszustand zu erhalten. 3.2 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungs- fähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zah- lung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Vorausset- zungen erfüllen. 3.3 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgese- henen Nachunternehmers schriftlich bekannt zu geben. Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung vom AG einzuholen. 3.4 Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistun- gen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
- Haftung des Auftragnehmers
4.1 Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen bzw. beauftragten Leistungen. 4.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung der Anlagen durch den Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen oder höhere Gewalt entstanden sind.
- Rechnung und Bezahlung
5.1. Für die in der Arbeitskarte aufgeführte(n) Anlage(n) 1) wird nachstehende Jahrespauschale unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes ver- einbart:
Für . das 1. Jahr € ………….....................
Für . das 2. Jahr € ………….....................
Für . das 3. Jahr € ………….....................
Für . das 4. Jahr € ………….....................
0,00 Summe €
- Umsatzsteuer z. Zt. 19 % 0,00 € ………….....................
0,00 Gesamtbetrag €
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5.2 Die Bezahlung erfolgt nur aufgrund der Rechnungslegung und der bescheinigten Ausführungsbe- lege.
5.3 Bei Einsatz von Batterien ist von einer Mindestbetriebszeit von Jahren auszugehen. Kosten des Batteriewechsels werden nur extra vergütet, wenn die Mindestbetriebszeit erreicht wurde, es sei denn, der AN weist nach, dass die verkürzte Betriebszeit nicht von ihm zu vertreten ist. 5.4 Die mit der Durchführung der vertraglichen Arbeiten verbundenen Lohn- und Lohnnebenkosten, Fahr- und Wegegelder, Auslösungen, Schmutz- und Erschwerniszulagen sind durch den vereinbar- ten Preis für die vertraglichen Leistungen pauschal abgegolten. 5.5 Die vereinbarten Preise sind Festpreise für das laufende Jahr. 5.6 Die Rechnung ist mit folgender Anschrift zu versehen:
Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Gebäudemanagement Aegidientorplatz 1, 30159 Hannover
- Vertragsdauer (Wird nach Auftragserteilung, bzw. Abnahme ausgefüllt) TagderAbnahme Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem …..................................................
und endet nach einer Laufzeit von 4 Jahren, also am .....................................................
-
Bei dauernder Stilllegung der Anlage erlöschen Rechte und Pflichten der Vertragspartner ab Datum der schriftlichen Anzeige durch den Auftraggeber.
-
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
-
Es sind sämtliche ausgebauten defekten Ersatzteile an die Hausverwaltung gegen Empfangsbeschei- nigung in zweifacher Ausfertigung, deren Erstschrift beim Empfänger bleibt, abzugeben.
Datum: Datum:
Unterschrift - Auftraggeber Unterschrift - Auftragnehmer
Stand 06/26