JKI_Interim1_Wartungsvertrag-KG480 (2418-26)+ANLAGEN_Entwurf.pdf

Installation der Gebäudeautomation für ein Interimsgebäude des Julius-Kühn-Instituts

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 12:38 (Europe/Berlin)

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Vertrag für Wartung und Inspektion1 (Wartung 2018) Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil für2 eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung für2 eine Bestandsanlage für2 Zwischen:

vertreten durch:

-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt- Auftragsnummer des Auftrag- gebers: und der Firma

-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-

Auftragsnummer des Auftrag- nehmers: wird für Standort(e) der Anlage(n):

Betreiber der Anlage(n):

Nutzer der Anlage(n):

Baudurchführende Dienststelle:

folgende Vereinbarung getroffen:

1 Bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsvertrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen eigenständigen Vertrag, sondern um die für den Leistungsteil „Instandhaltung“ geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff „Vertrag“ verwendet wird 2 Zutreffendes auswählen

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  1. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der/den Bestandsliste/n vom33 aufgeführt sind. Die Bestandsliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anhang 1).

  1. Leistungen des Auftragnehmers

2.1 Dem Auftragnehmer werden die in der/den Arbeitskarte/n vom4 beschriebenen Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestand- teil (siehe Nr.12, Anhang 2).

Die Arbeitskarten enthalten eine Auflistung allgemein üblicher Wartungs- und In- spektionsarbeiten, die jedoch nicht zwingend als starre Vorgabe zu betrachten sind.

Soweit dies wegen der Eigenart der Anlage notwendig ist, kann die Festlegung des Leistungsumfanges durch Auswahl von Leistungen aus der Arbeitskarte, nötigen- falls aber auch in Form von Leistungsänderungen oder -ergänzungen erfolgen und bedarfsweise den Bietern überlassen werden.

Sofern die Arbeitskarte mehrere Fristen optional vorsieht, ist die den konkreten Einsatzerfordernissen der Anlage entsprechende zu vereinbaren. Auch diesbezüg- lich können Abweichungen im Sinne des vorigen Absatzes notwendig sein.

In die Arbeitskarte sind auch jene Stoffe und Teile aufzunehmen, die für die War- tungsleistungen benötigt werden, und nicht Hilfsmittel im Sinne der Nr. 3.2 sind.

Mehrausfertigungen der endgültigen Arbeitskarte/n, die Bestandteil des Vertrages werden, sind vor Ort als Checkliste zu verwenden und gemäß Nr. 4.1 mit Erledi- gungsvermerken zu versehen.

2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in ange- messener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

3 vom Auftraggeber auszufüllen 4 vom Auftraggeber auszufüllen

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2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - ver- pflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenut- zung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich5 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn- und Feiertagen) auszuführen und zwar

Da der geforderte Umfang der Einsatzbereitschaft die Kosten wesentlich beeinflusst, ist - soweit möglich - zu vereinbaren, dass Störungen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen sind.

Ist zu erwarten, dass die Störungsbeseitigung erhebliche Kosten verursacht und kann zudem eine Unterbrechung des Betriebes der Anlage hingenommen werden, ist der Auftragnehmer zunächst nur aufzufordern, die Ursachen der Störung zu er- mitteln und die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung anzugeben.

  1. Pflichten des Auftragnehmers

3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anla- gen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbe- sondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

Die sich aus Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten des Betreibers werden durch den Abschluss eines Wartungsvertrages nicht eingeschränkt.

3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Rei- nigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern.

3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich fol- gende Stelle (Anschrift, Telefon) 6:

zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu ver- anlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere

5 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 6 vom Auftraggeber auszufüllen

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Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuwei- sen.

3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungs- intervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.

3.5 Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren7: Für die elektronische Rechnungsstellung gelten die Regelungen in Anhang 3.

  1. Ausführung der Leistung

4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentie- ren.

4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leistungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeitauf- wand, Namen und Entgelt- bzw. Berufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten Per- sonals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.

4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt8 Herr/Frau

die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt sich nicht auf die fachge- rechte Ausführung.

4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.

4.5 Die Wartung ist9 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen.

7 vom Auftraggeber auszufüllen 8 vom Auftraggeber auszufüllen 9 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen

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zu folgenden Zeiten durchzuführen:

  1. Vergütung

5.1 Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden nachstehende jährliche Vergütung/en10 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart: 11 Für von 00,,0000€ Für von 00,,0000 € Für von 00,,0000 € Für von 00,,0000 € Für von 00,,0000 € Für von 00,,0000 € Für von 00,,0000 € Für von 00,,0000 € Für von 00,,0000 € Für von 00,,0000 € Netto-Vergütung pro Jahr €

  • Umsatzsteuer 1 9 % € Brutto-Vergütung pro Jahr €

Mit dieser Vergütung sind abgegolten12: • die Wartung nach Nr. 2.1,

die Instandsetzung nach Nr. 2.2 (Ersatzteile werden gesondert vergütet),

die Instandsetzung nach 2.2.bis zum Nettowert von insgesamt 2 5 €

je Wartung und Anlage (Ersatz teile mit einem Nettowert über 2 5 €

je Teil werden gesondert vergütet),

• die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und –stoffe,

• die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu liefernden Materialien,

10 Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedli- che Anlagen zusammengefasst werden. 11 vom Bieter auszufüllen 12 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen

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• die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzuneh- mende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen,

• alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgel- der, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feier- tagszuschläge.

5.2 Die Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (netto):

Stundenverrechnungssatz: O b e r m o n t e u r 00 ,, 00 00 €13 M o n t e u r 00 ,, 00 00 €14 H e lf e r 00 ,, 00 00 €14

Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Überstunden 00 %14 Nacht-/Schichtarbeit 00 %14 Sonn-/Feiertagsarbeit 00 %14

Fahrtkosten (An- und Abfahrt): 00 ,, 00 00 €/Auftrag14 Entfernung Einsatzort – nächstgelegene Niederlassung 00 km14

km-Pauschale pro Fahrtkilometer 00 ,, 00 00 €/km14 Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.

5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine Vertrags- laufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1).

Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebende Entgelt, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nach folgender Preisgleitklausel an- gepasst werden.

 E 

n

K = K P +P  

n A E

 E 

Dabei bedeuten14

K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot

13 vom Bieter auszufüllen 14 vom Bieter auszufüllen

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K = neue Vergütung n

P = A 00 = Allgemeinkostenanteil

P = E 11 = Entgeltkostenanteil (P +P = 1) A E

Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe bei Vertragsan- E = 00,,0000 €/Std. = gebot

E = neues Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe n

Maßgebender Tarifvertrag15

Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt. (bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen Be- triebsvereinbarungen)

Maßgebende Entgeltgruppe16

(z.B. auf Grundlage der ERA-Entgelttabelle, Monatsgrundentgelt eines Facharbeiters der Entgeltgruppe 7)

Die Anpassung erfolgt im Folgemonat nach Erbringung des Nachweises der Ände- rung des maßgebenden Entgelts durch den Auftragnehmer.

5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterangaben im Punkt 5.3 nicht voll- ständig von mir/uns ausgefüllt wurden.

5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4 benötig- ten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.

5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.

5.7 Die Vergütung wird gezahlt17: jährlich nach erfolgter Leistungserbringung in Teilbeträgen halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung

15 vom Bieter auszufüllen 16 vom Bieter auszufüllen 17 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen

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Die Erfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.

  1. Mängelansprüche

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.

  1. Haftung

7.1 Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für

Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall

höchstens aber 1.000.000 € insgesamt Vermögensschäden auf €18 je Schadensfall

höchstens aber 500.000 € insgesamt

Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden verur- sacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Ver- mögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlan- gen nachzuweisen ist: 19

Sachschäden €

Vermögensschäden €

Personenschäden €

  1. Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen

8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt 20

18 vom Auftraggeber auszufüllen 19 vom Auftraggeber auszufüllen 20 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen

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am an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag

und beträgt 4 Jahre.

Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.

Die Neuausschreibung des Wartungsvertrages ist rechtzeitig vor Ende des Vertrags- zyklusses zu prüfen. Die Möglichkeit der stillschweigenden Vertragsverlängerung darf nicht zur unbeschränkten Verlängerung von Bestandsverträgen miss-braucht werden.

8.2 Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn: a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist b) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n verkauft oder nicht nur vo- rübergehend außer Betrieb genommen werden sollen c) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n aus rechtlichen Gründen von Dritten gewartet werden müssen d) der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht hat (§ 323 BGB) e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/n nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eingerichtet ist f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein ver- gleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ord- nungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt. g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags be- traut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendun- gen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“.21

21 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm

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i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten straf- bare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wett- bewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Be- stechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteils- gewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebs- geheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.

8.3 Wird ein Teil der in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen nicht nur vorüber- gehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung der Vergü- tung zu vereinbaren.

8.4 Werden die in der/n Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen oder Teile davon vorüber- gehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und Vergü- tungspflicht in entsprechendem Umfang.

Die Absicht, Anlagen außer Betrieb zu setzen, ist dem Auftragnehmer möglichst frühzeitig mitzuteilen. Dabei ist die voraussichtliche Dauer der vorübergehenden Außerbetriebsetzung anzuzeigen.

Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme gegebenenfalls erforderlichen Leistungen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

8.5 Werden die in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt werden.

Wesentliche Änderungen an den auszuführenden Leistungen der Anlage oder des Vertrages können zur Neuausschreibung verpflichten.

  1. Pflichten des Auftraggebers

9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die vor- handenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.

9.2 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte22 keine

Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.

22 vom Auftraggeber nur bei Bedarf auszufüllen, ansonsten „keine“ eingeben

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  1. Gerichtsstand

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 Zivilpro- zessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

  1. Schriftform und salvatorische Klausel

11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mit- teilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsab- wicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von An- sprechpersonen).

11.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften ver- stoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.

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  1. Anhänge zum Vertrag

Die Bestandsliste/n (Anhang 1) und die Arbeitskarte/n (Anhang 2) für folgende Anlagenarten sind Vertragsbestandteil23:

KG KG KG KG KG KG KG KG KG KG

Für den Auftraggeber24: Für den Auftragnehmer24: , den , den

………………………………………….. ………………………………………….. Name/Unterschrift Name/Unterschrift

A u f t r a g g e b e r F e ld e r s p e r r e n AA uu f t r f t r aa gg nn ee hh mm ee rr F F ee ldld ee rr s s pp ee rr rr ee nn

23 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 24 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.

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AA uu ff tt rr aa gg gg ee bb ee rr -- EE ii nn gg aa bb ee Bestandsliste Nr. von

Anhang 1 zum Vertrag Datum:

Bestandsliste für

(Anlagenart/KG, Bezeichnung der Anlage)

  1. Standort

  2. Hersteller/Typ:

  3. Baujahr

  4. Allgemeine Beschreibung/Nutzung:

  5. Technische Daten:

Wartung 2018 Bestandsliste

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AA uu ff tt rr aa gg gg ee bb ee rr -- EE ii nn gg aa bb ee Deckblatt für Arbeitskarte Nr. von

Anhang 2 zum Datum:

Arbeitskarte für

(Anlagenart/KG, Bezeichnung der Anlage) Besondere Hinweise für die Kostengruppe

Eingabefelder sperren

Wartung 2018 Deckblatt für Arbeitskarte

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Anhang 3 zum Vertrag für Wartung und Inspektion

E-Rechnung

Rechnungen sind nur noch in elektronischer Form an den Auftraggeber auszustellen und zu übermitteln. Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungs- bestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens die Angaben gem. § 5 ERechV zu enthalten:

• Leitweg-Identifikationsnummer: Diese wird Ihnen bei der Auftragserteilung mitgeteilt. • Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum • Bankverbindungsdaten der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers • De-Mail-Adresse oder E-Mail-Adresse der Rechnungsstellerin bzw. des Rechnungsstel- lers

Aufwendungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Empfang und der Weiterverar- beitung der elektronischen Rechnung sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass Rechnungen, die nicht nach den Maßgaben der E- RechV ausgestellt und übermittelt werden, keine Fälligkeit und daher auch keinen Verzug des Auftraggebers begründen können.

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Arbeitskarte für KG 480 Gebäudeautomation / MSR-Anlagen

Bemerkungen

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristen
1-jährl.2-jährl.bei Be- darf
1000Versorgungseinrichtungensiehe Arbeitskarte KG 430, 473
1100bleibt frei
1200Druckluftversorgung
2000Schaltschränke, Bedientableaus, Steuerungen
2100Schaltschränke, Bedientableaus
2101Auf fach- und funktionsgerechte Installation und Umgebungsbedingungen prüfenx
2102Auf Verschmutzung, Beschädigungen, Korrosion prüfenx
2103Schutzabdeckungen auf Vollständigkeit und Befestigung prüfenx
2104Reinigenx
2105Anschlussverbindungen auf elektrische/mechanische Funktion prüfen, ggf. nachziehenxx
2106Funktionselemente (z.B. Bedien- und Anzeigeeinrichtungen) prüfenx
2107Funktionselemente (w.v.) einstellen, justieren, festziehenxentfällt bei gekapselten Bauteilen
2108Optische und akustische Kontrolleinrichtungen prüfenx
2109Schmelzsicherungen auf Festsitz prüfenxsiehe auch Ziffer 3200
2110Leistungsschalter, Schütze und Relais auf Verschleiß und Beschädigung prüfen (z.B. Kontaktabbrand)xentfällt bei gekapselten Bauteilen
2111Schalt- und Steuervorgänge prüfen, z.B. Frostschutzfunktionx
2112Sicherheitseinrichtungen, z.B. thermische Auslöser, prüfen, ggf. justieren und protokollierenxxsiehe auch Ziffer 3200
2113Einstellung von Schaltschrankkomponenten (z.B. Zeitrelais) prüfenx
2114Hand-, Automatik- und Fernbedienfunktion prüfenx
2115Hand-, Automatik- und Fernbedienfunktion nachstellenx
2200Steuerungen
2201Auf fach- und funktionsgerechte Installation und Umgebungsbedingungen prüfenx
2202Auf Verschmutzung, Beschädigungen, Korrosion prüfenx
2203Reinigenx
2204Anschlussverbindungen auf elektrische/mechanische Funktion prüfen, ggf. nachziehenxx
2205Funktionselemente (z.B. Bedien- und Anzeigeeinrichtungen) prüfenx
2206Funktionselemente (w.v.) einstellen, justieren, festziehenx
2207Eingangssignale (z.B. Fühler, Ferneinsteller, Führungsgröße) auf Übereinstimmung mit Sollwerten prüfenx
2208Signale abgleichenx
2209Steuerfunktion, Steuersignal und Sicherheitsketten prüfenx
2210Steuerfunktion und Steuersignale justierenx
3000Messwertgeber, Sicherheits- und Behälterüberwachungseinrichtungen
3100Elektrische/elektronische/pneumatische Messwertgeber (z.B. Temperatur, Druck, Feuchte)
3101Auf fach- und funktionsgerechte Installation und Umgebungsbedingungen prüfenx

Wartung 2018, Arbeitskarte KG 480 – Gebäudeautomation/MSR-Anlagen 1 (Stand 29.09.2026)

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Arbeitskarte für KG 480 Gebäudeautomation / MSR-Anlagen

Bemerkungen

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristen
1-jährl.2-jährl.bei Be- darf
3102Auf Verschmutzung, Beschädigungen, Korrosion prüfenx
3103Reinigenx
3104Anschlussverbindungen auf elektrische/mechanische Funktion prüfenx
3105Physikalische Messgrößen am Messort messen und protokollierenx
3106Elektrische/elektronische/pneumatische Messsignale prüfenx
3107Nachjustieren/regenerierenx
3108Schreibende Messgeräte auf Funktion prüfenx
3200Sicherheitseinrichtungen z.B. Wächter und Begrenzer
3201Auf fach- und funktionsgerechte Installation und Umgebungsbedingungen prüfenx
3202Auf Verschmutzung, Beschädigungen, Korrosion prüfenx
3203Reinigenx
3204Mechanische Funktion prüfenx
3205Elektrische/elektronische/pneumatische Messsignale prüfenx
3206Nachjustierenx
3300Behälterüberwachungseinrichtungen
3301Auf Verschmutzung, Beschädigungen, Korrosion und Umgebungsbedingungen prüfenx
3302Reinigenx
3303Füllstandsanzeigevorrichtung auf Funktion prüfenx
3304Leckwarnsystem auf Funktion prüfenx
3305Grenzwertgeber auf Funktion prüfenx
4000Regler, Zusatzmodule, Optimierungsgeräte
4100analoge/digitale, elektr./elektron., pneumat. Regler, Zusatzmodule und Optimierungsgeräte
4101Auf fach- und funktionsgerechte Installation und Umgebungsbedingungen prüfenx
4102Auf Verschmutzung, Beschädigungen, Korrosion prüfenx
4103Eigenspannungsversorgung prüfen (Pufferbatterie, etc.)x
4104Reinigenx
4105Anschlussverbindungen auf elektrische/mechanische Funktion prüfen; ggf. nachziehen/justierenxx
4106Funktionselemente (z.B. Bedienelemente, Uhren, Displays) prüfenx
4107Funktionselemente (w.v.) einstellen, justieren, festziehenx
4108Elektrische/elektronische/pneumatische Eingangssignale (z.B. Fühler, Ferneinsteller, Führungsgröße) prüfenx
4109Signale abgleichenx
4110Regler-/Modul-/Optimier-Funktionen und Stellsignal prüfenx
4111Regler-/Modul-/Optimier-Funktionen und Stell- /Ausgangssignal justierenx
4112Regelkreis/ Modulfunktion/Optimierungsfunktion gemäß Einstellparameter unter Berücksichtigung aller Zusatzfunktionen prüfenx

Wartung 2018, Arbeitskarte KG 480 – Gebäudeautomation/MSR-Anlagen 2 (Stand 29.09.2026)

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Arbeitskarte für KG 480 Gebäudeautomation / MSR-Anlagen

Bemerkungen

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristen
1-jährl.2-jährl.bei Be- darf
4113Regelkreis/ Modulfunktion/Optimierungsfunktion gemäß Einstellparameter unter Berücksichtigung aller Zusatzfunktionen korrigieren/ nachjustierenxOptimierungsfunktionen ggf. an veränderte Parameter anpassen
5000Elektrische/elektronische/pneumatische/ mechanische Stellgeräte
5100Stellantriebe
5101Auf fach- und funktionsgerechte Installation und Umgebungsbedingungen prüfenx
5102Auf Verschmutzung, Beschädigungen, Korrosion prüfenx
5103Auf äußere Dichtheit prüfenx
5104Reinigenx
5105Anschlussverbindungen auf elektrische/mechanische Funktion prüfen, ggf. nachziehenx
5106Elektrische/elektronische/pneumatische Eingangssignale und den Arbeits-/Stellbereich prüfenx
5107Sicherheitsstellung prüfenx
5108Stellungs-/Grenzwertgeber und Endlagenschalter auf Funktion prüfenx
5109Nachjustierenx
5200Stellglieder (z.B. Ventile, Hähne, Klappen)
5201Auf fach- und funktionsgerechte Installation und Umgebungsbedingungen prüfenx
5202Auf Verschmutzung, Beschädigungen, Korrosion prüfenx
5203Reinigenx
5204Anschlussverbindungen auf mechanische Funktion prüfenx
5205Auf Dichtheit prüfenx
5206Stopfbuchse prüfenx
5207Spindel schmierenx
5208Auf Funktion prüfenx
5209Nachstellenx
5300Stellglieder (z. B. Jalousieklappen, Medium: Luft)siehe Arbeitskarte KG 430
6000Datenübertragungseinrichtungen/Ein- und Ausgabegeräte
6100Datenübertragungseinrichtungen (z.B. Modem, Multiplexer, Bussysteme, etc.)
6101ReinigenxGehäuse
6102Belüftung prüfenx
6103Belüftung reinigen, Luftfilter reinigen bzw. austauschenx
6104Funktionselemente (z. B. Bedien- und Anzeigeeinrichtungen) prüfenx
6105Stichprobenartiger online Testx
6200Externspeicher (Massendatenspeicher wie z.B. Kassettenplattenspeicher, Diskettenlaufwerke, Bandgeräte, CD/DVD-Brenner)
6201Belüftung prüfenx
6202Belüftung reinigen, Luftfilter reinigen bzw. austauschenx
6203Reinigen gemäß Herstellerspezifikationx
6204Funktionselemente (z. B. Bedien- und Anzeigeeinrichtungen) prüfenx
6205Funktionsprüfung mit Hilfe von Testprogrammen durchführenxDatensicherung und Wiederherstell-ung

Wartung 2018, Arbeitskarte KG 480 – Gebäudeautomation/MSR-Anlagen 3 (Stand 29.09.2026)

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Arbeitskarte für KG 480 Gebäudeautomation / MSR-Anlagen

Bemerkungen

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristen
1-jährl.2-jährl.bei Be- darf
6300Schreiber, Plotter, Drucker
6301Auf Verschmutzung, Korrosion und Beschädigung prüfenx
6302Reinigenx
6303Schreib- und Druckfunktion prüfenx
6304Nachstellenxnur bei analogen Schreibern
6305Verbrauchsteile austauschen (z. B. Farbbänder, Farbstifte, Tinte)x
6400Anzeiger, Bildschirme, Tastaturen
6401ReinigenxTastatur, Maus, Bildschirm
6402Anzeige- und Eingabefunktionen prüfenx
6403Signale abgleichenxnur bei Anzeigern
7000Management- und Bedieneinrichtungen
7100Server/Bedienstationen
7101Programm- und Datensicherung durchfühenx
7102Aufbewahrung der zuletzt erstellten Programm- und Datenkopienx
7103ReinigenxGehäuse
7104Eigenspannungsversorgung prüfen (z.B. Pufferbatterie austauschen)x
7105Belüftung, Luftfilter prüfenx
7106Belüftung (Luftweg, Kühler) reinigen, Luftfilter reinigen bzw. austauschenx
7107Systemcheck mit Neustart des Rechners durchführenx
7108Virencheckx
7109Uhrzeitsynchronisierung prüfenx
7110Automatische Initialisierung bei Netzwiederkehr prüfenx
7111Schnittstellen zu den Peripheriegeräten prüfenx
7112Testen der Anwenderprogrammex
7113Datenfernübertragung prüfenx
7114Doppel- oder Mehrfachrechner-Betrieb prüfenx
7115Aktualisierung und Pflege der Systemsoftwarexseparaten Vertrag abschließen
7150Zentralen/Unterzentralen (zusätzlich)
7151Systemcheck mit Neustart des Rechners durchführenx
7152Speicherung der Programme prüfenx
7153Automatische Uhrzeitübernahme prüfenxwenn vorhanden
7154Automatische Initialisierung bei Netzwiederkehr prüfenx
7155Schnittstellen zu den Peripheriegeräten prüfenx
7156Doppel- oder Mehrfachrechner-Betrieb prüfenx
7170Unterstationen (zusätzlich)
7171US- Systemcheck durchführenx
7172Speicherung der US-Programme prüfenx
7173Reset- und Bootvorgang durchführenx
7174Elektrische/elektronische/pneumatische Eingangssignale (z.B. Fühler, Ferneinsteller, Führungsgröße) prüfenx
7175Signale abgleichenx
7176Regler-/Modul-/Optimier-Funktionen und Stellsignale prüfenx

Wartung 2018, Arbeitskarte KG 480 – Gebäudeautomation/MSR-Anlagen 4 (Stand 29.09.2026)

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Arbeitskarte für KG 480 Gebäudeautomation / MSR-Anlagen

Bemerkungen

Leistungs- kennzifferInspektions- und WartungsarbeitenFristen
1-jährl.2-jährl.bei Be- darf
7177Regler-/Modul-/Optimier-Funktionen und Stell- /Ausgangssignale justierenx
8000Software
8100Software für Zentralen/Unterzentralen/Unterstationensiehe Ziffern 2209, 4112, 6110, 7113
8101Datensicherung durchführenx
8102Aufbewahrung der zuletzt erstellten Programm- und Datenkopienx
8103Stichprobenartiger online-Testxsiehe Ziffer 7114
8104Aktualisierung und Pflege der Systemsoftwarexsiehe Ziffer 7156
8105Testen der Anwenderprogrammex
8106Datenfernübertragung prüfenx
8107Doppel- oder Mehrfachrechner-Betrieb prüfenx
8108Einspielen der zuletzt erstellten (aktuellen) Programm- und Datenkopienx

Wartung 2018, Arbeitskarte KG 480 – Gebäudeautomation/MSR-Anlagen 5 (Stand 29.09.2026)

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