DRL 2008-02_GA_KGR_480.pdf

Installation der Gebäudeautomation für ein Interimsgebäude des Julius-Kühn-Instituts

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 12:38 (Europe/Berlin)

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Gewerkespezifischer Anhang

Gebäudeautomation Kostengruppe 480 u.w.

Dieser Gewerkespezifische Anhang gilt für alle nach DIN 276-1:2006-11 in der Kostengruppe 480 aufgeführten Anlagen der Gebäudeautomation zzgl. aller Mess-, Steuer- und Regelungsanlagen der Kostengruppe 400 in der erweiterten Kostengliederung nach DIN 277-3:2005-04, Tabelle 2, wie die Inhalte der Kostengruppen 4217, 4316, 4326, 4336, 4355 und sonstiger anlagenspezifischer MSR-Technik. Gemäß DIN 276 wird die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Anlagenty- pen der Kostengruppen 481 bis 485 sowie Kostengruppe 489 getroffen. Die Dokumentationsvor- gaben treffen auf alle Anlagen- und Bauteile die gemäß DIN 276 der Kostengruppe Gebäudeauto- mation zuzuordnen sind und darüber hinaus auf alle mit der Gebäudeautomation in Zusammen- hang stehende Anlagen- und Bauteile aller Gewerke (Feld-, Automations- und GLT-Ebene) zu. Für funktional eigenständige Einrichtungen, z.B. Kältemaschinensteuerungen, Aufzugssteuerungen, Brennersteuerungen, sind jeweils die Schnittstellen zu diesen und ggf. die Eingriffsart und -tiefe in diese Steuerungen zu dokumentieren.

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundsätzlich ist bei der Erstellung der Dokumentationsunterlagen das technische Nor- menwerk der VOB/C zugrunde zu legen.

Die Verwendung des Allgemeinen Kennzeichnungssystems (AKS) für Technische Anlagen ist bei der Erstellung nachfolgenden Unterlagen zu beachten. Die entsprechende AKS- Schlüsseltiefe gemäß Dokumentationsrichtlinie, Kapitel 1 und 2 muss (cid:1) anlagenbezogen bis zur 7. Ebene in alle nachfolgenden Dokumentationsteile gemäß AKS-Vorgabe des AG, (cid:1) datenpunktbezogen bis zur 11. Ebene in nachfolgende Dokumentationsteile der Zif- fern 2.1 und 6 gemäß Pflichtenheft SPS/DDC- Programmierung mit GLT-Anbindung

bei der Erstellung einfließen. Die AKS- Kennzeichnung der Dokumentationsunterlagen, z.B. Ordner erfolgt gemäß Kapitel 1 der Dokumentationsrichtlinie.

1 Anlagenbeschreibung und Berechnung

1.1 Anlagenbeschreibung

Der Aufbau der Gesamtanlage sowie die technische Beschreibung der Systemkomponenten ein- schließlich Bustopologie sind mit den wesentlichen Anlagendaten und allen Funktionen in der An- lagenbeschreibung nach geltenden Normen im Überblick unter Erfassung der Feld-, Automations- und GLT-Ebene darzustellen.

Dabei sind das funktionale Zusammenwirken der einzelnen Systemkomponenten untereinander sowie das übergreifende Zusammenwirken mit den Komponenten anderer Gewerke der techni- schen Gebäudeausrüstung, insbesondere mit den Technischen Anlagen/Komponenten der Kos- tengruppen 410 bis 470 sowie 540, zu erläutern. Leistungsabgrenzungen/Schnittstellen zu den an- deren Gewerken sind genau zu beschreiben. Softwarefunktionen der GLT- und Automationsebe- nen sind getrennt zu beschreiben, Zusammenhänge darzustellen. Die Grundfunktionen Schalten, Stellen, Melden, Messen und Zählen sowie die Verarbeitungsfunktionen Überwachen, Steuern, Regeln, Rechnen, Optimieren, Statistik, Mensch/Maschine-Kommunikation sind anlagenbezogen zu erläutern. Anlagenübergreifende Verknüpfungen (z.B. Abluft- und Entrauchungsfunktionen) sind zu erläutern.

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Das Adressierungskonzept, die Kommunikationsschnittstellen und die Kompatibilitäts- und Sys- temanforderungen der zentralen Einrichtungen und Peripheriegeräte sind zu erläutern.

Der Detaillierungsgrad ist unabhängig von der Bedienerqualifikation und den erworbenen Lizenz- rechten zu sehen. Die Rechte und Pflichten aus den Lizenzvereinbarungen sind darzustellen. Die Anwenderprogramme sind zu beschreiben, hierzu gehören z.B. die Beschreibung der Program- miersprache und der Programmstruktur.

Übergeordnete Verknüpfungen (übergeordnete GLT) bzw. anderweitige Zugangsberechtigungen (z.B. über Modem etc.) sind zu erläutern.

1.2 Berechnung

Dem anlagentechnischen Auftragsumfang entsprechend, sind die vom AG zur Verfügung gestell- ten Planungsunterlagen und Berechnungen sowie alle erforderlichen Berechnungen des AN der Dokumentation beizufügen. Dabei ist auf Übereinstimmung mit dem aktuellen Ausführungsstand zu achten. Das sind sofern zutreffend: (cid:1) Berechnungen zur Auslegung und zu erforderlichen Parametern, (cid:1) Berechnungen zur Auslegung der Kabel- und Leitungsnetze (Querschnitt, Spannungsfall, Absicherung, Kabeltrassen usw.) und Auslegung der zugehörigen Verteiler.

2 Daten der Geräte und Anlagen, Ersatzteilliste und Herstellerverzeichnis

Datenblätter, Ersatzteillisten und Herstellerverzeichnis sind je Anlagenteil bzw. Systemkomponen- ten nach Kostengruppen zu gliedern.

2.1 Daten der Geräte und Anlagen

Die Datenblätter mit der genauen Produktbezeichnung (Fabrikat/Typ) müssen allgemeine Daten, wie Installationsdaten (Abmessungen, Gewicht usw.), Betriebsdaten (Kennlinien, Verbräuche, Temperaturen, Sollwerte und Betriebszeiten usw.), Daten zur Auslegung der Stellglieder, elektri- sche Daten (Anlaufstrom, Nennstrom, Nennspannung, Leistungsaufnahme, Aus- und Eingangsda- ten, Messbereiche, Messgenauigkeiten, Ansprechzeiten usw.) und bauteilspezifische Daten enthal- ten.

Im Adressenkatalog sind sämtliche Adressen und deren Beschreibung aufzulisten. Für alle Sys- temkomponenten sind Stücklisten anzufertigen. Die Informationslisten (Datenpunktlisten) nach VDI 3814 Blatt 2 sind für alle Anlagen dem letztgültigen Ausführungstand anzupassen und beizufügen, einschl. Kennzeichnung der Datenpunkte mit dem AKS bis zur 11. Ebene.

2.2 Ersatzteilliste

Die Ersatzteilliste muss die notwendigen Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten, die zur Instandhaltung benötigt werden.

Die Ersatzteilliste muss für jede aufgeführte Komponente folgende Angaben enthalten: (cid:1) genaue Bezeichnung mit Fabrikatsangabe und Typennummer, (cid:1) Hersteller und Lieferant mit eindeutigem Bezug zum Herstellerverzeichnis, (cid:1) mögliche alternative Bezugsquellen, (cid:1) Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatzteile, die von den Betreibern der Technischen An- lage in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen (Empfehlung) und (cid:1) alle weiteren notwendigen ersatzteilspezifischen Bestell- und Kenndaten.

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2.3 Herstellerverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Baugruppen aufgelistet werden.

Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten: (cid:1) Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers, (cid:1) Anschrift des Herstellers, des Kundendienstetes und der lokalen Firmenvertretungen, (cid:1) Telefon- und Faxnummern des Herstellers, Kundendienstes und lokaler Firmenvertretungen.

3 Bedienungs- und Betriebsanweisungen

Die Bedienungs- und Betriebsanweisungen müssen eindeutige Verfahren zum Gebrauch der Anla- gen angeben. Dabei sind bezogen auf die Anlagencharakteristik, die Betriebsdaten und –merkmale sowie die Lage, Bedeutung und Bedienreihenfolge der Bedienungsorgane zu erläutern.

Sollwerte und Betriebszeiten sind anlagenbezogen darzustellen.

Die Betriebsanweisungen müssen Hinweise zum berechtigten Bedienungspersonal enthalten. Be- sonders ist die Darstellung der Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von personen- und be- triebsgefährdenden Zuständen zu beachten (BGV).

Kann die Arbeitsweise der Anlage/Komponenten programmiert werden (z.B. beim Installationsbus), müssen detaillierte Angaben zu den Programmiermethoden, zur erforderlichen Aufrüstung, zur Programmüberprüfung und zu notwendigen Sicherheitsvorkehrungen gemacht werden.

Kontrollfunktionen, Bedienungsreihenfolgen sowie Fehlbedienungen, sofern sie vorhersehbar sind, sind chronologisch bzw. alphabetisch sortiert in einer Checkliste aufzulisten. Zur Eingrenzung von Anlagenfehlern ist eine Fehlersuchtabelle aufzustellen.

Sofern Software (GLT-/Automationsebene sowie Software für funktional eigenständige Einrichtun- gen) im Auftragsumfang enthalten ist, sind die entsprechenden Lizenzen und Handbücher der Do- kumentation beizufügen. Dies gilt analog für von AG beigestellte Software. Eigens erstellte Pro- gramme, Programmanteile und Datenbanken sind ebenfalls der Dokumentation beizufügen.

4 Instandhaltungsanweisungen (Wartung, Inspektion und Instandsetzung)

Die Instandhaltungsanweisungen für die Technischen Anlagen/Komponenten müssen geeignete, eindeutige Verfahren zur Wartung, Inspektion und Instandsetzung enthalten. Die dazu notwendi- gen Tätigkeiten sind nach Art, Zeitfolge und Priorität zu erfassen.

Zunächst sind alle im Auftragsumfang erstellten Anlagen in einer Liste zu erfassen (Bestandsliste). Die Bestandsliste ist zu gliedern in Feld-, Automations- und GLT-Ebene und umfasst alle Anlagen- und Bauteile strukturiert nach Kostengruppen.

Die Feldebene umfasst: (cid:1) Sensoren, z.B. Fühler, (cid:1) Aktoren, z.B. Regelventile.

Die Automationsebene umfasst: (cid:1) Automationsstationen und deren Komponenten, (cid:1) Notbedienebene, z.B. Ein- und Ausgabeeinheiten, (cid:1) Anwendungsspezifische Automationsgeräte, z.B. Einzelraumregler, Heizkesselregler, (cid:1) Bedien- und Programmiereinrichtungen, (cid:1) Steuerungsbaugruppen, z.B. Notbedienung, Handbedienung, Sicherheitsabschaltungen, Koppelbausteine.

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Die Leit-(GLT) ebene umfasst: (cid:1) Leitstationen, Bedienstationen und Peripherieeinrichtungen, (cid:1) Kommunikationseinheiten, z.B. Modems- und Schnittstellenadapter.

Darauf aufbauend sind Wartungs- und Inspektionsanweisungen bzw. -vorgaben jeweils anlagen-, baugruppen-, bauteilbezogen in Leistungskatalogen zu erfassen. Struktur und Aufbau sollen den AMEV-Leistungskatalogen entsprechen.

Der Umfang der Instandhaltung umfasst die Vorgaben nach BGV, VDE, DIN, DVGW, AMEV und VDMA, außerdem herstellerspezifische Forderungen.

5 Abnahmeprotokolle/Messprotokolle/sonstige Unterlagen

Dazu gehören: (cid:1) VOB-Abnahmebescheinigungen, (cid:1) Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, (cid:1) Fachunternehmer-Bestätigung, (cid:1) Bestätigung nach § 5 Absatz 4 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 (VBG 4)

und sofern der anlagentechnische Auftragsumfang dies erfordert: (cid:1) alle behördlichen und sachverständigen Bescheinigungen, Messprotokolle, Auswertungen, (cid:1) bauaufsichtliche Zulassungen und Zulassungen im Einzelfall für brandschutztechnische und sicherheitstechnische Bauteile, (cid:1) Nachweise zum Schallschutz, (cid:1) Protokolle der Funktionsprüfung insbesondere (cid:1) Prüfung von Automationsfunktion, z.B. Regel-, Sicherheits-, Optimierungs- und Kommunika- tionsfunktionen, (cid:1) Einzelprüfungen von Meldungen, Schaltbefehlen, Messwerten, Stellbefehlen, Zählwerten, virtuellen Informationen, (cid:1) 1:1 Test zwischen Feld- und Automationseben, (cid:1) 1:1 Test zwischen Automations- und GLT-Ebene, (cid:1) Prüfung der Systemreaktionszeiten und Systemeigenüberwachung und (cid:1) Prüfung des Systemverhaltens nach Netzausfall und Netzwiederkehr, (cid:1) die Prüf-/Messprotokolle.

Zu Prüfen und zu dokumentieren sind die Einregelung der System- und Anlagenkomponenten ins- besondere die Einstellungen der Soll- und Grenzwerte.

Für alle Installationen nach DIN VDE 0100 ist die Besichtigung, die Erprobung und die Messungen gemäß DIN VDE 0100 Teil 610 (04/2004) zu dokumentieren. Zur Dokumentation der Prüfungen sind Prüfprotokolle des ZVEH oder gleichwertig zu verwenden. Die Protokolle sind bezogen auf die Informationsschwerpunkte bzw. verteilungsbezogen aufzustellen. Für Prüfungen im TN-System sind für aller Stromkreise in den Prüfprotokollen mindestens: (cid:1) die Messwerte der Schleifenwiderstände oder der Kurzschlussströme, (cid:1) des Erdungswiderstandes, (cid:1) der Isolationen und (cid:1) der Auslöseströme der FI-Schutzeinrichtungen zu dokumentieren.

Die Stromfreiheit des PE-Leiters im TN-S-Netz ist messtechnisch nachzuweisen. (cid:1) Sonstige Protokolle für den Funktions- und - soweit vereinbart - Leistungsnachweis.

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6 Revisionszeichnungen/-pläne

Revisionspläne gemäß VDI 3814 sowie als Dokumente der Elektrotechnik nach EN 61082 sind auf Basis des letztgültigen realisierten Ausführungstandes sowie des letztgültigen Architekten- planstandes zu erstellen. Der AN hat rechtzeitig vor Beginn seiner Revisionsplanerstellung die Ak- tualität des Planstandes mit dem AG abzustimmen. Die Anlagenkomponenten sind in den Revisi- onsplänen mit üblichen komponentenspezifischen Leistungsdaten (wie z.B. Förder- bzw. Durch- strömungsmengen, Voreinstellungen, thermische und akustische Auslegungsdaten, elektrische Anschlussleistungen sowie regelungstechnischen Angaben, Fabrikats- und Typenangaben, Ab- messungen) zu versehen. Anlagen sind bis zur 7. Ebene, Datenpunkte bis zur 11. Ebene mit dem AKS zu kennzeichnen. Die Platzierung von instandhaltungsrelevanten Bauteilen sowie von den Stell- und Regelorgane muss aus den Revisionsplänen eindeutig ersichtlich sein.

Die benannten Maßstabsangaben stellen den jeweils zugelassenen Maßstab dar. Abweichungen vom Maßstab sind mit dem AG abzustimmen.

Im Einzelnen sind folgende Revisionszeichnungen zu liefern: Maßstab

Installationsschaltpläne als Grundrisspläne mit Einbauorten der Feldgeräte M 1:50

Installationsplan (Anordnungspläne) M 1:20

Detailpläne als Standarddetails der Installationen M 1:20

Anordnungspläne der Schaltanlagen und Verteiler M 1:10

Frontansichten M 1:10

Bestückungspläne/Geräteaufbaupläne M 1:10

Schnitte M 1:20

Werkstattzeichnungen für Konstruktionen M 1:20

Anlagenschemata, Funktions-Fließschemata, Regelschemata

Automationsstations-Belegungspläne einschließlich Adressierung

Übersichtspläne mit Standorten der Bedienungseinrichtungen und Informationsschwerpunkte

Stromlaufpläne

Kabel- und Verdrahtungspläne

Funktionsschaltpläne der elektr. Komponenten, Blockschaltplan

Busschemata mit Darstellung der Bustopologie

Belegungspläne einschließlich Adressierung (Klemmleistenpläne)

Anschlusspläne

Ausdruck aller Anlagen- und Übersichtsbilder der Benutzeroberfläche

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