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Anlage 1.0 LB RV Inspektionskonzepte.pdf

Inspektions- und Zugangskonzepte für Stuttgart 21

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 06:28 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung Rahmenvertrag Zugangs- und Inspektionskonzepte S21 PFA 1.1 26.08.2026/SEITE 1

Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag Zugangs- und Inspektionskonzepte S21, PFA 1.1

Auftraggeber:

DB InfraGO AG

Adam-Riese-Str. 11-13

60327 Frankfurt / Main

Vertragsabwickelnde Stelle:

DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH

Stockholmer Platz 1

70173 Stuttgart

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Inhaltsverzeichnis Fehler! Textmarke nicht definiert.

  1. Allgemeine Informationen zum Projekt Stuttgart 21 3
  2. Zielsetzung und allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 6 2.1 Zielsetzung 6 2.2 Termine 6 2.3 Qualifikation des Auftragnehmers Fehler! Textmarke nicht definiert. 2.4 Vor-Ort-Besprechungen 6 2.5 Qualifikation der Projektleitung (PL) des AN 6 2.6 Abrechnung der Leistungserbringung 7
  3. Zugangs-/Inspektionskonzepte 7 3.1 Zugangskonzepte 7 3.2 Inspektions- und Wartungskonzepte 9
  4. Sonstige Randbedingungen der Auftragsabwicklung / Leistungserbringung 10 4.1 Verrechnungssätze im Büro 11 4.2 Verrechnungssätze für Vororttermine 11 4.3 Aufwendungen für die Einarbeitung 11
  5. Anlagenverzeichnis: 12

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  1. Allgemeine Informationen zum Projekt Stuttgart 21

Das Projekt Stuttgart 21 ist in verschiedene Planfeststellungsabschnitte (PFA) eingeteilt. Die im Rahmen der Leistungserbringung relevanten Teilbereiche des Projekts liegen in der sogenannten Talquerung, d.h. im PFA 1.1 und in den Übergangsbereichen zum/im PFA 1.2 sowie zum/im 1.5.

Kernstück des Projektes ist die Umwandlung des bestehenden 16-gleisigen Kopfbahnhofs in einen 8-glei- sigen unterirdischen Durchgangsbahnhof mit 4 Mittelbahnsteigen (Nutzlänge = ca. 420m) für den Fern- und Regionalverkehr.

An den Durchgangsbahnhof bzw. die Bahnhofshalle schließen der Bonatzbau, der DB-Tunnel Nordkopf und der DB-Tunnel Südkopf an. Im Bereich des Südkopfes liegt die SSB Haltestelle „Staatsgalerie“.

An den Südkopf grenzt der PFA 1.2 an (Tunnel Richtung Unter- und Obertürkheim und Flughafen). An den Nordkopf grenzt der PFA 1.5 an (Tunnel Richtung Bad Cannstatt und Feuerbach).

Die Baumaßnahmen des PFA 1.1 sind in Teilentwurfsheften (TEH) erfasst:

  1. Nordkopf (TEH) 102)
  2. Bahnhofshalle/Galerie (TEH 103)
  3. Bonatz-Verkehrsstation (TEH 103.1, nur als Schnittstelle relevant)
  4. Südkopf (Teilentwurfsheft, TEH 104)
  5. Technikgebäude (TEH 108)
  6. Freianlagen (TEH 113)
  7. Neubau Haltestelle Staatsgalerie (TEH 106, nur als Schnittstelle relevant)

Abbildung 1: Tunnelspinne / Lage der neuen Bahnhofshalle

Nachfolgend werden die Bauwerke des PFA 1.1 beschrieben. Weitere Details zu diesen Bauwerken sind den Anlagen zu entnehmen.

Durchgangsbahnhof / Bahnhofshalle (BHH)

Der Durchgangsbahnhof reicht ca. vom Kurt-Georg-Kiesinger-Platz (KGK-Platz) bis zur neuen SSB-Halte- stelle „Staatsgalerie“ im Mittleren Schlossgarten. Die Ausdehnung der Bahnhofshalle beträgt ca. 440 m in Längsrichtung und ca. 80 m in Querrichtung. Die Bahnsteige haben eine Breite von ca. 10 m. Die mittlere lichte Höhe der Bahnhofshalle unter dem durch Kelchstützen getragenen Schalendach beträgt ca. 11,50 m.

Die neue Bahnhofshalle mit verkehrlicher Anbindung an die tiefer liegende S-Bahn lässt sich in mehrere Ebenen untergliedern:

Ebene -3 Bestehende Gleis- / Bahnsteigebene der S-Bahn im S-Bahntunnel mit Treppenanlage zur Ebene -2

Ebene -2 Verteilerebene der S-Bahn über dem S-Bahntunnel mit Treppenanlagen zu den Bahnsteigen Ebene -1. Über eine weitere Treppenanlage wird die Ebene -2 an das später zu errichtende Gebäude am Manfred-Rommel-Platz-Platz (ehemals als nördliches Bahnhofsgebäude

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bezeichnet) angeschlossen (dieses Gebäude liegt außerhalb der Planungsgrenzen und ist nicht Gegenstand der Teilentwurfshefte).

Ebene -1 Gleis-/Bahnsteigebene der neuen Bahnhofshalle mit Treppenanlagen zu den Verteilerstegen A, B und C (Ebene 0) sowie Treppen zur Verteilerebene S-Bahn (Ebene -2)

Ebene 0 Verteilersteg A - Anbindung zur kleinen Schalterhalle des Bonatzbaus und zur Gitterschale am KGK-Platz Verteilersteg B - Anbindung zur großen Schalterhalle des Bonatzbaus und zu den Gitterscha- len am Platz am Turm sowie am Europaplatz, Verteilersteg C - Anbindung in Richtung Gitterschale Staatsgalerie

Ebene +1 Begehbares Schalendach über der Bahnhofshalle als konstruktive Verbindung der einzelnen Kelchstützen inkl. Lichtaugen (Fassadenkonstruktion auf den Kelchstützen)

Notausgänge IBN-Zustand BHH + Verteilerstege A und B:

Richtung Norden (zur Baustraße A hin) endet die Bahnhofshalle mit einem in bauphysikalischer und brand- schutztechnischer Hinsicht qualifizierten Wandabschluss. In dieser Wand befinden sich für den Inbetrieb- nahme-Zustand (IBN-Zustand) Notausgänge, die ausschließlich für die Entfluchtung über einen Ni- veausprung hinunter auf die Baustraße A vorgesehen sind. Zusätzlich führt eine Entfluchtungstreppe von der S-Bahn zum Niveau der Baustraße A. Diese Entfluchtungstreppe ist baulich gegen Witterungseinflüsse geschützt und in Teilbereichen mit luftdurchlässigen Fassadenelementen gegen Zutritt von außen ge- schützt.

Die endgültige Geländeniveauanpassung Richtung Norden und die Realisierung der Gitterschale am Eu- ropaplatz erfolgt nach Rückbau der bestehenden Gleisanlagen des Kopfbahnhofs, d.h. nach der Eröffnung des Durchgangsbahnhofs. Die Gitterschale wird dann als öffentlicher Zugang zur BHH über den Vertei- lersteg B genutzt.

Galeriebereich (ehemals sog. Lounge) zwischen BHH und Bonatzbau

Zwischen BHH und Bonatzbau, im Abschnitt Verteilerstege A bis B, ist die sogenannte Galerie (bisher sog. Lounge) angeordnet. Die Galerie hat eine Länge von ca. 80 m und eine Breite zwischen rund 13 m und 17 m. Die Galerie wird an der Längsseite durch eine Verglasung von der Bahnhofshalle abgetrennt.

An der Galerie-Decke sind innerhalb der Stahlbetonkonstruktion regelmäßig kreisförmige Ausschnitte an- geordnet. Diese Ausschnitte dienen der Aufnahme von Sonderleuchten.

Verbindungstunnel zwischen Zugangsbauwerk Südkopf und SSB‐Haltestelle Staatsgalerie

Durch Anordnung einer Personenunterführung wurden die zwei separaten Bauwerke Zugangsbauwerk (DB Tunnel Südkopf) und die SSB‐Haltestelle Staatsgalerie mit einem unterirdischen Tunnel verknüpft. Dieser ermöglicht bei Ausfall der Aufzugsanlagen einen barrierefreien ebenerdigen Fluchtweg aus der Bahnhofs- halle in die SSB‐Haltestelle.

Technikgebäude / Zwischenbauwerk und Anbindebauwerk

Unmittelbar neben dem Nordausgang des Bonatzbaus wurde unter dem KGK-Platz ein zweigeschossiges Technikgebäude mit Anschluss an die eisenbahntechnische Ausrüstung und die technische Gebäudeaus- rüstung von Bonatzbau und Bahnhofshalle hergestellt.

Die untere Ebene -1 nimmt unter anderem die Bahntechnik sowie Ersatzflächen für die Technik der S-Bahn auf. In der oberen Ebene 0 befinden sich neben den Räumen für die Eisenbahntechnischen Anlagen die Trafoanlagen und ein Teil der Technikräume der Bonatz-Verkehrsstation.

Die Verbindung von Bahnhofshalle und Technikgebäude ist über ein begehbares Zwischenbauwerk und ein begehbares Anbindebauwerk realisiert.

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Nordkopf einschl. Schwallbauwerk Nord und Rettungszufahrt Nord

Der sogenannte Nordkopf ist die nördliche Tunnelzuführung zur BHH am KGK-Platz.

Der DB-Tunnel Nordkopf ist ein maximal ca. 75 m breites mehrzelliges, fugenloses Trogbauwerk aus Stahl- beton. Er schließt an die beiden bergmännischen Tunnel im PFA 1.5 in Richtung Stuttgart-Feuerbach und Stuttgart-Bad Cannstatt an.

Das Bauwerk Nordkopf wurde in offener Bauweise mit wasserundurchlässigem Beton hergestellt, mit De- ckenabdichtung bei Erdüberdeckung. Die lichte Höhe über der Schienenoberkante (SO) beträgt rund 6 m. Die Bauhöhe der Fahrbahn von der Oberkante Sohle bis SO beträgt ca. 1,1 m einschließlich des aus schall- und erschütterungstechnischen Gründen auf ganzer Länge vorgesehenen Masse-Feder-Systems (Stahl- betontrog auf Elastomerlagern).

Im Nordkopf befinden sich die Fluchtreppenhäuser zur Entfluchtung der BHH und des Nordkopfes. Die Treppen führen über 4 separate Bodentore auf den KGK-Platz.

In der Ebene -1 (Gleisebene) befinden sich die Räume für die technischen Anlagen, zu denen unter ande- rem der Pumpenraum für die Versorgung der Feuerlöschleitung gehört. Diese können vom Außenbereich (Jägerstraße) über eine Treppe durch den Schwallschacht des dort befindlichen Schwallbauwerks Nord erreicht werden.

Das Schwallbauwerk Nord ist als vertikaler Stahlbetonschacht mit 2 Kammern auf dem DB-Tunnel Nord- kopf aufgesetzt. Es dient der Abminderung der zuginduzierten Luftströmungen im Tunnel und der Bahn- hofshalle. Das Schwallbauwerk Nord ist ein passives Bauwerk ohne Ventilatoren. Es werden lediglich Rauchverschlussklappen hinter den Wetterschutzgittern installiert, die zur Regulierung der Strömungsver- hältnisse genutzt werden.

Die Zufahrt von der Jägerstraße zum Schwallbauwerk Nord erfolgt über eine ca. 3 m breite befestigte Zu- gangsfläche. Die Zufahrt gewährleistet die Andienung des Schwallbauwerks, z. B. für Ein- und Ausbringung der Rauchverschlussklappen und regelmäßige Bauwerksprüfungen.

An den Tunnel Nordkopf schließt die unterirdische Rettungszufahrt Nord an, die über den sogenannten U-Turn unter der Heilbronner Straße erreichbar ist.

Südkopf einschl. Schwall- und Entrauchungsbauwerk Süd

Der sogenannte Südkopf ist die südliche Tunnelzuführung zur BHH im Mittleren Schlossgarten.

Der DB-Tunnel Südkopf ist ein maximal ca. 75 m breites mehrzelliges, fugenloses Trogbauwerk aus Stahl- beton. Er schließt an die beiden bergmännischen Tunnel in den PFA 1.2 in Richtung Flughafen und PFA 1.6a in Richtung Stuttgart Ober-/Untertürkheim an.

Das Bauwerk Südkopf wurde in offener Bauweise mit wasserundurchlässigem Beton hergestellt, mit De- ckenabdichtung bei Erdüberdeckung. Die lichte Höhe über der Schienenoberkante (SO) beträgt rund 6 m. Die Bauhöhe der Fahrbahn von der Oberkante Sohle bis SO beträgt ca. 1,1 m einschließlich des aus schall- und erschütterungstechnischen Gründen auf ganzer Länge vorgesehenen Masse-Feder-Systems (Stahl- betontrog auf Elastomerlagern).

In der Ebene -1 (Gleisebene) befinden sich die Räume für die technischen Anlagen, zu denen unter ande- rem der Pumpenraum für die Versorgung der Feuerlöschleitung gehört. Unter der Gleisebene befindet sich ein Speicherbecken (200m³) zum Auffangen von sogenannten Schleppwässern und Löschwasser.

In der 2. Ebene ist eine Entlüftungsanlage, bestehend aus 4 Ventilatoren angeordnet. Im Bereich des Luft- schachtes befindet sich die Aufstellfläche für die vier Entrauchungsturbinen.

Auf dem DB-Tunnel Südkopf befindet sich das Schwall- und Entrauchungsbauwerk Süd. Dieses Bauwerk dient der Druckentlastung der südlichen Tunnelstrecken und zur Be-/Entlüftung bzw. Entrauchung der Tun- nelspinne einschließlich Bahnhofshalle.

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Unterhalb des Schwall- und Entrauchungsbauwerks Süd haben die beiden zweigleisigen Rechtecktunnel des Tunnel Südkopf je eine Deckenöffnung, die in einem schachtartigen Bauwerk mit getrennten Quer- schnitten bis über die Geländeoberfläche geführt werden. Die Deckenöffnung ist jeweils ca. 100 m2 groß. Die Lüftungsöffnungen des Schwallbauwerkes sind zur Willy-Brandt-Straße hin ausgerichtet.

Die Zufahrt zum Schwallbauwerk Süd erfolgt von der Sängerstraße aus. Die Zufahrt gewährleistet die An- dienung des Schwallbauwerks, z. B. für regelmäßige Bauwerksprüfungen.

An den Tunnel Südkopf bzw. den Tunnel im PFA 1.2 schließt die Rettungszufahrt Süd an, die über die Willy-Brandt-Straße erreichbar ist.

  1. Zielsetzung und allgemeine Pflichten des Auftragnehmers

2.1 Zielsetzung

Der Auftragnehmer (AN) erbringt die Leistungen nach den Anforderungen der gültigen Gesetze, Verord- nungen, behördlichen Auflagen und Richtlinien, technischen Regelwerken, Richtlinien der Deutschen Bahn sowie gemäß den anerkannten Regeln der Technik.

Soweit zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen konkrete Änderungen der einschlägigen Vorschriften und Regeln bevorstehen, wird der AN den Auftraggeber (AG) vor Ausführung der Leistung hierauf in schrift- licher Form hinweisen und diesen Hinweis z.B. in einem Bericht dokumentieren.

Zusätzliche und abweichende Leistungen sind beim AG in schriftlicher Form zwecks Entscheidung des AG über die Ausführung der Leistungen anzuzeigen.

2.2 Termine

Leistungsbeginn: nach Vertragsschluss

Leistungsende: 31.12.2030

Option 1: Verlängerung um 1 Jahr

Option 2: Verlängerung um 1 Jahr

Option 3: Verlängerung um 1 Jahr

2.3 Vor-Ort-Besprechungen

Besprechungen werden vom AG angesetzt und finden in den Räumlichkeiten der Auftraggeber oder der vertragsabwickelnden Stelle in Stuttgart bzw. als Onlinemeeting nach Festlegung des AG statt.

2.4 Qualifikation der Projektleitung (PL) des AN

  1. Der AN muss dem AG und dessen Bevollmächtigten in der Vergabephase die verantwortliche PL für die technische / kaufmännische Abwicklung des Auftrages benennen.

  2. Ein Wechsel der PL ist nur nach schriftlicher Zustimmung des AG zulässig.

  3. Erweist sich die PL des AN als ungeeignet, z.B. wegen nicht ausreichender Fachkenntnisse oder mangelnder Projektleitungsfähigkeiten, kann der AG die Ablösung der betreffenden PL und den Ein- satz einer PL mit ausreichenden Fachkenntnissen und Projektleitungsfähigkeiten verlangen. Der AN muss dem Verlangen des AG entsprechen.

  4. Die PL ist gegenüber dem AG verantwortlich und zuständig für sämtliche Belange des Auftrags, auch z.B. für das Projektmanagement, die Koordinierung, Organisation und Überwachung aller internen Leistungen und das Projektcontrolling der einzelnen getätigten Abrufe.

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2.5 Abrechnung der Leistungserbringung

Nach Vertragsschließung (Rahmenvertrag) erhält der AN einzelne Leistungsabrufe. Grundlage dieser Ein- zelabrufe ist die jeweils mit dem AG abzustimmende konkretisierte Aufgabenstellung.

Die Abrechnung erfolgt gem. Festlegung im Einzelabruf. Erfolgt die Abrechnung auf Nachweis ist der AN verpflichtet den AG bei Erreichung von 80% der Bestellsumme des jeweiligen Einzelabrufes zu informieren.

Für die Abrechnung auf Nachweis sind durch den AN eindeutige und nachvollziehbare Nachweise über die geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die unterzeichneten Nachweise sind unter Angabe des Leistungs- zeitraums (Datum/Uhrzeiten), der Art der Leistung getrennt nach Mitarbeiter-Kategorie des Verrech- nungssatzes (vgl. 4.2/4.3) und namentlicher Nennung des jeweiligen Mitarbeiters monatlich dem AG zur Prüfung und Bestätigung zu übermitteln.

  1. Zugangs-/Inspektionskonzepte

Es sind folgende Leistungen in Abstimmung mit den AG und der vertragsabwickelnden Stelle für die unter Kap. 1 benannten Bauwerke/Bauteile zu erbringen:

  • Erstellung von Zugangskonzepten für einzelne Bauwerke
  • Fortschreibung der Zugangskonzepte bei Bedarf (z.B. bei relevanter Änderung der Planung)
  • Ergänzung und Fortschreibung bzw. Zusammenführung von Zugangskonzepten Dritter
  • Erstellung der Inspektionskonzepte für den Rohbau
  • Erstellung und Aktualisierung eines gesamthaften Inspektionskonzeptes unter Einbeziehung der Inspektionskonzepte Dritter (z.B. Brücke BA11, Fördertechnik, Fassaden, TGA-Anlagen, etc.)
  • Teilnahme an Besprechungen mit dem AG, den Betreibern (DB InfraGO GB Fahrweg und Perso- nenbahnhöfe) und Fachplanern
  • Prüfung und Bewerten von Planunterlagen hinsichtlich Zugänglichkeit und Inspektionsfähigkeit

3.1 Zugangskonzepte

Es sind Zugangslösungen für Inspektionen, Reinigungs- und Wartungsmaßnahmen (u.a. handnahe Sicht- prüfung) für alle Bauteile und Bereiche zu beschreiben. Dies gilt auch und insbesondere für schwer zu- gängliche Bauteile und Anlagen sowie unter Berücksichtigung bauseitiger und betrieblicher Vorausset- zungen für alle Betriebssituationen.

Dies beinhaltet auch Konzepte zur Rettung verunfallter Personen aus diesen Bereichen. Es sind für alle Belange Gefährdungsanalysen zu erstellen. Zudem sind die Zugangskonzepte mit den zuständigen Ver- tretern für Arbeitssicherheit zur Klärung der Sicherheitsanforderungen abzustimmen und die Ergebnisse dieser Abstimmungen in die Konzepte einzuarbeiten.

Soweit der Zugang zu den Bauwerken nach den Vorschriften der Auftraggeber einer Anmeldung bedarf, sind die Anmeldefristen und die jeweils verantwortlichen Ansprechpartner im Konzept zu benennen (Name der Stelle, Anschrift, Kontaktdaten).

Des Weiteren sind unter anderem nachfolgende Leistungen mit der Erstellung der Zugangskonzepte ver- bunden:

  • Nachweis der Erreichbarkeit aller Flächen einschließlich Benennung der erforderlichen Geräte
  • Beschreibung der Arbeitsabläufe für den Zugang/Einstieg
  • Ermittlung und Beschreibung von Anweisungen für die Anlieferung, den Transport, das Verfahren und Rangieren von mobiler Zugangstechnik. Grafische Darstellung der dazugehörigen Abläufe (z.B. Definition von Rangier- und Arbeitsflächen)
  • Aufstellorte definieren unter Berücksichtigung der statischen Anforderungen am Aufstellort
  • Ermittlung und Kurzbeschreibung der Nutzung von ggf. erforderlichen Schutz- und Zusatzeinrich- tungen beim Transport und Platzieren der Technik (Rampen, Schutzfolien etc.)

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  • Beschreibung von Besonderheiten und vorbereitenden Maßnahmen zum Einsatz der Technik (bspw. Rückbau von festinstalliertem Mobiliar, Auslegen von Schutzmatten, Reinigungsmaßnah- men, etc.)
  • Beschreibung von zu erwartenden Nutzungseinschränkungen beim Einsatz der Technik (z.B. Sperrung von Zugängen, Freiräumen von Mietflächen, etc.)
  • Beschreibung von nachfolgenden Maßnahmen (z.B. Rückbau der Schutzmaßnahmen)
  • Untersuchen und Definieren der Verfügbarkeit von erforderlicher technischer Infrastruktur am Einsatzort (Stromversorgung / Ladestation, Wasseranschlüsse, etc. )
  • Definieren der benötigten Sicherungsmaßnahmen und Hilfsmittel zum Einstieg/Zugang.
  • Definieren der Bereiche für Kletterer und der benötigten Ankerpunkte

Die bisher erstellten Zugangskonzepte werden zur Verfügung gestellt. Als Entwurf liegen vor:

a. Lichtaugen außen / innen (Stand 26.04.2024 / 28.05.2026) b. Gitterschalen innen / außen (Stand 11.05.2026 / 19.06.2026) c. Verteilerstege Ober- / Unterseite (Stand 12.05.2026 / 11.05.2026) d. Höhenzugang Trogwände, Decke (Stand 28.05.2026) e. Fahrleitungen (Stand 12.05.2026) f. Zugang Staatsgalerie 03.03.2026 g. Panoramaaufzüge (Stand 12.05.2026) h. Innenfassaden (Stand 03.03.2026) i. Bahnsteige (Stand 11.05.2026) j. Galerie (ehem. Lounge, Stand 13.05.2026) k. Sonstige (Stand 03.03.2026)

Bisher liegen als Entwurf folgende Inspektionskonzepte vor:

a. Nordkopf KIB (Stand 07.05.2026) b. Rettungszufahrt Nordkopf (Stand 20.03.2025) c. Südkopf KIB (Stand 12.12.2025) d. Bahnhofshalle Kelche Dach (Stand 15.06.2026) e. Bahnhofshalle Trogwandhohlraum (Stand 20.10.2025) f. Bahnhofshalle Kelche Dach (Stand 15.06.2026) g. Personengang S-Bahn (Stand 20.10.2025) h. Zugang Staatsgalerie (Stand 20.10.2025 i. Galerie (ehem. Lounge, Stand 15.06.2026) j. Bahnsteige (Stand 20.10.2025) k. Verteilerstege A, B, C (Stand 08.07.2025)

Wie oben geschrieben sind Zugangslösungen für alle Bauteile und Bereiche zu erstellen und/oder bei Be- darf fortzuschreiben. Das schließt auch nachfolgend genannte Bauteile und Bereiche ein. Weitere Infor- mationen zu den Bauwerken sind den Anlagen zu entnehmen (vgl. Anlagenverzeichnis).

Kanäle, Schächte, Schachtbauwerke und Kriechgänge, z.B.

  • Steigeschacht und Speicherbecken BA23/BA24
  • Trogwandhohlraum in der Bahnhofshalle hinter den Fertigteilen
  • Medienkanäle in den Bahnsteigen

Querende Anlagen, z.B.

  • Medienkanal Schlossgarten

Betriebs und Technikräume, z.B.

  • Technikgebäude
  • Technikraum unter Personengang zur S-Bahn
  • Technik-/Nebenräume SK unter Gitterschale Staatsgalerie

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  • Technikräume unter Bahnsteigen

  • Technikräume NK / SK

  • Trafostationen SK und Technikgebäude Schächte und Schachtbauwerke in den Freianlagen, z.B.

  • Sonstige Schächte (z.B. TGA, Entwässerung, etc.)

  • Medienschächte am Zugangsbauwerk SK

Schwall- und Entrauchungsbauwerke

  • Schwall- und Entrauchungsbauwerk Südkopf
  • Schwallbauwerk Nordkopf

Fassadenelemente und Fenster, z.B.

  • Lichtaugen BHH
  • Gitterschalen BHH
  • Südkopf
  • Innenfassaden (z.B. Galerie, Personentunnel S-Bahn, Notausgänge IBN-Zustand / Baustr. A)

Einhausung Rauchschutztor

  • Steigeschacht und Einhausung Rauchschutztor BA18 u. BA19/20

Doppelböden

  • Doppelböden von Fluren und Räumen

3.2 Inspektions- und Wartungskonzepte

Der AN muss die Inspektionskonzepte für den Rohbau erstellen oder die Inspektionskonzepte von Dritten übernehmen, ggf. fortschreiben, wenn die Änderung der Planung dies erfordert. Ziel ist die Erstellung ei- nes Gesamtinspektionskonzepts für die jeweiligen Bereiche

  1. Durchgangsbahnhof einschließlich der durch die DB Station und Service AG genutzten Bau- werksbereiche (z.B. Entfluchtung, Technikräume) in Nord- und Südkopf (Betreiber DB InfraGo Personenbahnhöfe)

  2. NK inkl. Rettungszufahrt (Betreiber DB InfraGO Fahrwege)

  3. Südkopf (Betreiber DB InfraGO Fahrwege)

  4. Freianlagen geteilt nach Betreiber (Betreiber DB InfraGO Fahrwege / DB InfraGO Personenbahn- höfe)

Inspektionen und Wartungen werden regelmäßig und auf besondere Anordnungen durchgeführt.

In den Inspektionskonzepten werden die Inspektionen und Wartungsmaßnahmen beschrieben, die reali- siert werden müssen, um die Betriebs-, Verkehrs- und Standsicherheit der Eisenbahninfrastruktur sicher zu stellen, d.h. in einem betriebssicheren Zustand zu erhalten.

Es ist anzugeben, welche Inspektionen/Wartungen, wie, in welchen Intervallen und nach welchen Vorga- ben (Richtlinien/Normen/Herstellerangaben, etc) bzw. bzgl. welcher Sachverhalte und Inspektionsziele durchzuführen sind.

Die Inspektionskonzepte müssen Checklisten für die Fristen/Intervalle, vorbereitenden Maßnahmen, er- forderliche Gerätschaften und Prüfparameter der Inspektionen und den Einsatz von Messtechnik betref- fend beinhalten. Beim Einsatz von Messtechnik ist zu beschreiben:

  • Wie wird die Messung durchgeführt und protokolliert?
  • Welche Messintervalle sind notwendig?
  • Welche Zielwerte sind zu erwarten (anhand Statik)?
  • Wie wird auf Abweichungen zu Zielwerten reagiert?

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Außerdem ist zu definieren, welche Mitwirkungen Dritter wann zur Vorbereitung und Durchführung der Inspektionen erforderlich werden (Eisenbahnbetriebsstellen, Gutachter, Fachplaner, Baustofflabor, Her- steller, …).

Die Inspektionskonzepte sind mit den zuständigen Vertretern für Arbeitssicherheit zur Klärung der Sicher- heitsanforderungen abzustimmen. Es sind für alle Belange der Inspektions-/Wartungsmaßnahmen Ge- fährdungsanalysen zu erstellen, soweit die Gefährdungen nicht in den Gefährdungsanalysen der Zu- gangskonzepte erfasst sind.

Bei der Erstellung der Inspektionskonzepte sind auch die Auflagen aus den bisherigen Planungs- und Genehmigungverfahren (z.B. UiG/ZiE, Planfeststellung, etc.) zu berücksichtigen. Diese stellt der AG zur Verfügung.

Bei der Erstellung ist die Mustergliederung der EIU zu verwenden. Sie wird von der vertragsabwickelnden Stelle zur Verfügung gestellt. Notwendige Ergänzungen der Dokumentenstruktur sind nach Abstimmung und Zustimmung der vertragsabwickelnden Stelle möglich. Die Checklisten sind in jedem Falle auch im Anhang des Dokumentes aufzunehmen.

Folgende Inspektions- und Wartungskonzepte muss der AN erstellen, bzw. fortschreiben:

  • Inspektionskonzept aller Rohbauteile (Bahnhofshalle, Nordkopf, Südkopf)

Folgende Inspektions- und Wartungskonzepte Dritter stellt der AG zur redaktionellen Integration in das Gesamtkonzept zur Verfügung:

  • für alle Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (wie Beleuchtung, RLT-Anlagen, Brand- meldeanlage incl. ARS, Entrauchungsanlage, Gebäudeautomatisierung, Fahrtreppen, Aufzüge, etc.) und alle Anlagen der Ausbaugewerke sowie die Anlagen der eisenbahntechnischen Ausrüs- tung
  • für die Freianlagen
  • für die S-Bahn-Brücke: das Monitoring, die Inspektion und der Austausch der Spannglieder
  1. Sonstige Randbedingungen der Auftragsabwicklung / Leistungserbringung

Benötigte Vorschriften und Richtlinien (z.B. ASR, RiLs, …) sind auf eigene Kosten zu beschaffen.

Die genannten Stundensätze behalten für die gesamte Vertragslaufzeit inkl. aller genannten Verlänge- rungsoptionen Gültigkeit und sind entsprechend zu kalkulieren.

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4.1 Verrechnungssätze im Büro

In die Büro-Verrechnungssätze sind alle anfallenden Nebenkosten und Aufwände einzukalkulieren. Bei einer Tagesleistung unter 8 Stunden werden die Stundensätze zur Abrechnung herangezogen.

Stundensätze im Büro

Projektleiter/in im Büro €/h Projektingenieur/in im Büro €/h Techn. Mitarbeiter/in im Büro €/h

Tagessätze im Büro

Projektleiter/in im Büro €/d Projektingenieur/in im Büro €/d Techn. Mitarbeiter/in im Büro €/d

4.2 Verrechnungssätze für Vororttermine

In die vor Ort-Verrechnungssätze sind alle anfallenden Nebenkosten und Aufwände einschließlich Reise- kosten einzukalkulieren. Sie sind zur Abrechnung der vom AG veranlassten vor Ort-Termine auf der Bau- stelle oder in den Büroräumen des AG und der vertragsabwickelnden Stelle zur Abrechnung heranzuzie- hen. Bei einer Tagesleistung unter 8 Stunden werden die Stundensätze zur Abrechnung herangezogen.

Stundensätze vor Ort

Projektleiter/in vor Ort €/h Projektingenieur/in vor Ort €/h Techn. Mitarbeiter/in vor Ort €/h

Tagessätze vor Ort

Projektleiter/in vor Ort €/d Projektingenieur/in vor Ort €/d Techn. Mitarbeiter/in vor Ort €/d

4.3 Aufwendungen für die Einarbeitung

Für die Einarbeitung in das Projekt benötigte Aufwendungen. Der zeitliche und finanzielle Umfang dieser Aufwendungen ist zu benennen und mit dem Angebot anzugeben.

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Anlagenverzeichnis

Die genannten Anlagen enthalten sensible, schützenswerte Informationen und werden im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb allen qualifizierten Bietern zur Angebotsbearbeitung zur Verfügung gestellt.

 Mustergliederung DB InfraGO Personenbahnhöfe  Inspektionsanweisung, für Buchbauwerke  Inspektionskonzept, für Heftbauwerke  Mustergliederung DB InfraGO Fahrwege

 Pläne:

Bahnhofshalle (BHH):

  • 2-A-01-10-13002-09-IG-115-F: BHH, Grundriss Technikebene -1
  • 2-A-01-10-13002-09-IG-120-H: BHH, Grundriss Ebene -1
  • 2-A-01-10-13002-09-IL-400-F: BHH, Längsschnitt L2
  • 2-A-01-10-13002-09-IQ-600-E: BHH Querschnitt Q1, Achse A3

Nordkopf:

BA1:

  • 4-A-01-10-12004-04-IS-A10-l; DB-Tunnel Nordkopf, Schalplan Bauabschnitt 1 Bo- denplatte Wände Decke Teil 9 Schnitte 5-5 bis 8-8

Schwallbauwerk Nordkopf:

  • 4-A-01-10-12004-04-IS-A16-i; DB-Tunnel Nordkopf, Schalplan Bauabschnitt 1 Schwallbauwerk Tunnelebene – Schnitte A, B, C
  • 4-A-01-10-12004-04-IS-A17-h; DB-Tunnel Nordkopf, Schalplan Bauabschnitt 1 Schwallbauwerk Tunnelebene – Schnitte D, E Südkopf:

Schwallbauwerk Südkopf:

2-A-01-10-12022-04-IS-101-c; DB-Tunnel Südkopf, Schwallbauwerk, Schwallbau- werk Hutze Grundriss A-A, B-B, Schnitt 1-1 u. 5-5

Technikgebäude:

  • TG_2018_Raumbezeichnung SAP
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