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Anlage 0.1
Angebotserklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft für eine Ingenieurleistung Planungsleistung
Erforderlichen Eintragungen/Ergänzungen durch die Bieter sind mit einem senkrechten Strich am Seitenrand gekennzeichnet.
Vergabevorgangsnummer 2026072792
Bezeichnung: S21, Inspektions- und Zugangskonzepte
Adresse Bieter Ansprechpartner Telefon Mail
ABSCHNITT A: Erklärungen zur Eignung
Verbundenheit mit anderen Unternehmen am gleichen Projekt
Wir teilen mit, ob und inwieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
Art der Verbundenheit: keine …………………. wirtschaftlich zu Nummer ………………….. gesellschaftsrechtlich / verwandtschaftlich zu Nummer ………………….
208.1212V39 Angebotserklärung Vertrag Planung einschl. BIM Seite 1 Fachautor: Roswitha Ott-Urban | FE.EI 5 | Tel.: 0721 9386275 Gültig ab: 25.08.2025
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Anlage 0.1
- Eigenerklärung zum Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Wird keine der drei nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird das Angebot bereits deswegen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Wir erklären, dass das Unternehmen / die Bietergemeinschaft den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner unter http://www.deutschebahn.com – (Stichwort: „Verhaltenskodex“) zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
oder
die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. unter http://www.bme.de – (Stichwort: „Verhaltenskodex“) zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
Hinweis: Aus der BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
oder
die VDB-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes der Bahnindustrie in Deutschland e.V. unter https://bahnindustrie.info/de – (Stichwort: „Verhaltenskodex“) zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutschen Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
Hinweis: Aus der VDB-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutschen Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die VDB-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
oder
einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das Unternehmen festlegt und sich hiermit verpflichtet, diese Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d.h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und versichern hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist. Uns ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt.
Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
Seite 2 Gültig ab: 25.08.2025
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Anlage 0.1
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Grundsätze und Anforderungen aus dem vereinbarten Verhaltenskodex im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten und an Nachunternehmer und Zulieferer zu kommunizieren sowie deren Einhaltung zu unterstützen. Sollte der Auftragnehmer einer Risikogruppe gemäß dem Merkblatt Lieferanten Risikogruppe (siehe unter http://www.deutschebahn.com – (Stichwort: „Merkblatt Lieferanten Risikogruppe“) oder ein konkret begründeter Verdacht der Nichteinhaltung der beschriebenen Grundsätze und Anforderungen vorliegen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, angekündigt Überprüfungen beim Auftragnehmer durch eigene Mitarbeiter oder durch unabhängige Dritte durchzuführen. Der Auftragnehmer vereinbart mit Nachunternehmern und Zulieferern, dass der Auftraggeber diese Überprüfungen in den genannten Fällen auch bei ihnen durchführen kann. Sämtliche Überprüfungen in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers, der Nachunternehmer bzw. Zulieferer erfolgen – soweit erforderlich – in Abstimmung mit diesen und im Rahmen des jeweils geltenden Rechts. So sind insbesondere deren Geheimhaltungsinteressen zu berücksichtigen. Im Falle eines Audits zur Überprüfung der Nachhaltigkeitsstandards trägt der Auftragnehmer die anfallenden Kosten, es sei denn, es konnte kein Verstoß gegen die im vereinbarten Verhaltenskodex für Geschäftspartner genannten Grundsätze und Anforderungen festgestellt werden. Dem Auftragnehmer werden die Auditergebnisse übermittelt.
- Bahnspezifische und unternehmensbezogene Eigenerklärung
Insolvenzverfahren
Wir erklären, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. Wir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Erklärungen zu gesetzlichen Verpflichtungen
Wir sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen.
Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft
Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden.
Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Wir erklären weiterhin, dass keinerlei Verfehlungen begangen wurden, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellten (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
Wir erklären, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
Seite 3 Gültig ab: 25.08.2025
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Anlage 0.1
Wir erklären, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. d) Einhaltung von Sanktionen und Embargos
Einhaltung von Sanktionen und Embargos
a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.
c) Wir versichern,
- dass wir keine russischen Staatsangehörigen und keine in Russland niedergelassene natürliche Person sind bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
- dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass wir bzw. unser Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
d) Wir versichern, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Hinweis: Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Seite 4 Gültig ab: 25.08.2025
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Anlage 0.1
-
Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes:
-
Ich versichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein.
-
Ich sichere zu,
a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und
c) dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe.
-
Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform.
-
Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
-
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Wir werden diese Erklärung im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber bei fehlender Erklärung den Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagen kann.
Diese Erklärung gilt bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Wir sind für die folgenden Leistungsbereiche bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert:
Neben den im folgenden Anlagenverzeichnis Vertragsteile festgelegten Rücklauf der Vertragsteile mit Angebot sind des Weiteren noch diese Rücklaufexemplare notwendig:
Seite 5 Gültig ab: 25.08.2025
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Anlage 0.1 Miteinander verbundene Unternehmen, die in diesem Vergabeverfahren getrennte Angebote einreichen oder sich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer an getrennten Angeboten beteiligen, sind verpflichtet, ihre Konzernverbindung offen zu legen. Zudem ist mitzuteilen, durch welche Maßnahmen der Geheimwettbewerb nach dem GWB sichergestellt ist.
Die vorstehenden Erklärungen / Mitteilungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Seite 6 Gültig ab: 25.08.2025
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Anlage 0.1 ABSCHNITT B: Angebot zur ausgeschriebenen Leistung
1.0 Allgemeine Erklärung zum Angebot
1.1 Bindefrist An dieses Angebot halten wir uns bis zum 30.11.2026 gebunden.
1.2 Anlagen zur Angebotserklärung Dieser Angebotserklärung sind die gemäß „Anlagenverzeichnis Vertragsteile“ mit Angebot einzureichenden Anlagen beigefügt.
Anlagenverzeichnis Vertragsteile Arch./Ing. Vertrag (Rahmenvertrag) Anlage 0.1 Angebotserklärung Anlage 0.2 Zuschlagsschreiben Anlage 0.3 Protokolle und vertragsrelevanter Schriftverkehr siehe Zuschlagsschreiben Anlage 1.0 Leistungsbeschreibung Anlage 1.1 Leistungsverzeichnis Anlage 1.2 Musterwarenkorb Anlage 3.1 1 Ermittlung der anrechenbaren Kosten Anlage 4 Allgemeine Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für die Ausführung von Architekten- und Ingenieurleistungen (AVB Arch./Ing.) Anlage 5 Zusätzliche Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für die Benutzung von Datenverarbeitungsanlagen des AG durch Dritte (ZVB-EDV) Anlage 6.1 Begründung Honorarreduzierung Anlage 7 Merkblatt Bauleistungs-/Haftpflichtversicherung Anlage 8 Angebot für Nachtragsleistungen Arch.-/Ing. Anlage 9 zu beachtende Unterlagen Anlage 10 Ergänzende Regelungen Urheberrechte Anlage 12 Checkliste Qualitätssicherung Planung GB Pb Anlage 13 Quality Gates Anlage 14 Liste „Anwenderfreigaben Personenbahnhöfe" Anlage 15 Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik (BIM-Vorgaben) der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe Anlage 16 BIM-Projektabwicklungsplan der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe Anlage 17 Ergänzende Regelungen zur Nutzung der Projektkommunikationsplattform der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe Anlage 18 Auftraggeberinformationsanforderungen (AIA) der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg
| Anlage 23 Ergänzende Vertragsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen | |
|---|---|
| Unternehmen zum Nachweis der Nachhaltigkeit (EVB Nachhaltigkeit) |
Anlage
Rücklauf Vertragsteile mit Angebot Vertragsteile
Seite 7 Gültig ab: 25.08.2025
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Anlage 0.1 2 Angebot
2.1 Ergänzungen zu § 1 Gegenstand des Vertrages:
zu Ziffer 1.2 Optionen
zu Ziffer 1.3 Anwendung EIGV/TSI
bleibt frei
zu Ziffer 1.4 Grundlagen der Leistungserbringung
-
Anlage 1.0 Leistungsbeschreibuung
-
Anlage 1.1 Leistungsverzeichnis zu Ziffer 1.5.1 Standardisierten Planungen
-
keine Hinsichtlich der Beschaffung der Unterlagen gilt AVB Arch./Ing. Abschnitt 9 entsprechend.
zu Ziffer 1.5.2 Richtzeichnungen/Rahmenplanungen
- keine Hinsichtlich der Beschaffung der Unterlagen gilt AVB Arch./Ing. Abschnitt 9 entsprechend.
zu Ziffer 1.5.3 Musterleistungsverzeichnisse (GAEB-Format)
- keine zu Ziffer 1.5.4 Standardkostenpläne
zu Ziffer 1.5.5 BIM-Arbeitsmittel
2.2 Ergänzungen zu Vertrag § 3 Haftpflichtversicherung:
zu Ziffer 3.2 DVA-Haftpflichtversicherung
2.3 Ergänzungen zu § 4Termine und Ausführungsfristen:
Übertragene Leistungen nach § 1 Ziffer 1.1:
Beginn unverzüglich nach Auftragserteilung bzw. am: 01.01.2027
Ende der Leistungen am: 31.12.2030
Zwischentermine:
- Zur Übertragung vorgesehene Leistungen (optionale Leistungen) nach § 1 Ziffer 1.2: Es ist von folgenden voraussichtlichen Leistungszeiträumen auszugehen:
Option: 1 1 Jahr - 01.01.2031-31.12.2031
Option: 2 1 Jahr - 01.01.2032-31.12.2032
Option: 3 1 Jahr - 01.01.2033-31.12.2033
2.4 Ergänzungen zu § 7 Vergütung:
zu Ziffer 7.2 Regelungen zur Baukostenobergrenze
- bleibt frei
zu Ziffer 7.4 Zeithonorare (Stunden- und Tagessätze)
Seite 8 Gültig ab: 25.08.2025
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Anlage 0.1 zu Ziffer 7.5 Mitwirkung bei Erläuterungs-/Erörterungsterminen
bleibt frei
zu Ziffer 7.6 Vergütung Mehrfertigungen
geschätzte Bezeichnung EUR/Stück EUR/Stück EUR/Stück Anzahl (bis zu 10 St.) (bis zu 20 St.) (über 20 St.)
Raumordnungsunterlagen Vorplanungsergebnisse Planfeststellungsunterlagen Planungsheft/Entwurfsheft Vergabeunterlagen
Stückpreis sind durch Bieter zu ergänzen.
zu Ziffer 7.10 Regelungen Anpassung Pauschalhonorar Streckenausrüstung
- bleibt frei
Den in Anlage 2 vereinbarten Pauschalen für Leistungen der Technischen Streckenausrüstung liegen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden vorläufigen Baukosten zugrunde.
Das Honorar für Leistungen ab der Lph 3 ff. wird auf Verlangen eines Vertragspartners angepasst, wenn sich die jeweiligen vorläufigen Baukosten auf Grundlage der vom AG bestätigten Kostenberechnung um mehr als 15 % verändern.
Für die Fortschreibung sind in der Kostenberechnung die technischen Anlagen der Kostengruppe 4 gem. Kostengruppenkatalog KGK der DB AG (808.0210A01) getrennt nach OLA, LST, TK, Whz aufzustellen und auszuweisen. Weitere Kosten werden nicht berücksichtigt.
Die Anpassung erfolgt mithilfe eines Honoraranpassungsfaktors.
Dieser wird ermittelt, indem ein fiktives Berechnungshonorar (Basishonorar für die Lph 1 – 9) auf Grundlage der Honorierungsparameter der §§ 45 - 48 HOAI bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ermittelt und dieses ins Verhältnis zu dem Honorar gesetzt wird, welches sich aus den geänderten vorläufigen Baukosten ergeben würde. Hierfür wird fiktiv die Honorarzone III festgelegt.
Sollten die vorläufigen Baukosten oberhalb des HOAI-Tafelwertes liegen, wird der Honoraranpassungsfaktor auf der Grundlage, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden RIFT-Bund-Tabellen ermittelt.
Das Honorar ist sodann auf Grundlage des Honoraranpassungsfaktors wie in der nachfolgenden Beispielrechnung dargestellt anzupassen.
Beispielberechnung für LST – gilt analog für die übrigen Objekte der technischen Streckenausrüstung:
LST Pauschale lt. Vertrag: 200.000.- Euro
vorläufige Baukosten LST Hauptvertrag 1,0 Mio. Euro
vorläufige Baukosten LST Kostenberechnung (Lph3) 1,5 Mio. Euro
Grundlage der Erhöhung aus § 48 HOAI am Beispiel Honorarzone III (mit Berücksichtigung der 15 % bei den vorläufigen Baukosten)
vorläufige Baukosten 1,0 Mio. Euro + 15 % = 1,15 Mio. Euro Honorar: 90.529,60 Euro
vorläufige Baukosten 1,5 Mio. Euro Honorar: 110.600,00 Euro
Seite 9 Gültig ab: 25.08.2025
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Anlage 0.1 Honoraranpassungsfaktor: 110.600,00 / 90.529,60 = 1,22
Honoraranpassung: 200.000.- Euro (HV)* 1,22 = 244.000,00 €
2.5 Ergänzungen zu § 8 Sicherheitsleistung:
zu Ziffer 8.1 Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung
- keine Sicherheit für Vertragserfüllung
zu Ziffer 8.2 Sicherheit für Mängelansprüche
- keine Sicherheit für Mängelansprüche
2.6 Ergänzungen zu § 9 Arbeitsgemeinschaft:
zu Ziffer 9.1 Geschäftsführung für die Arbeitsgemeinschaft
Wir geben das Angebot als Bietergemeinschaft mit folgenden Mitgliedern ab:
Das Gemeinschaftsmitglied
ist von den Gemeinschaftsmitgliedern bevollmächtigt, die Gemeinschaft gegenüber dem AG beim Abschluss und bei der Durchführung des Vertrags in vollem Umfang zu vertreten.
2.7 Ergänzungen zu § 11 Gerichtsstand
Folgende Gerichtstand wird vereinbart: Stuttgart
2.8 Ergänzung zu § 12 Vertretung des Auftragnehmers:
als Leitender Mitarbeiter:
als dessen Vertreter: Ein etwaiger Austausch des zuvor benannten Personals bestimmt sich nach § 14.9.
2.9 Ergänzungen zu § 13 Vertretung des Auftraggebers
zu Ziffer 13.2 Ansprechpartner beim Aufraggeber
Folgende Personen werden vom AG benannt:
Marko Leskovar V.GTH
Frank Waldenmaier, V.GFH
2.10 Ergänzungen zu § 14 Besondere Vertragsbedingungen:
zu Ziffer 14.2 Leistungen im Zusammenwirken mit AG
Der AN hat seine Leistungen im Zusammenwirken mit dem AG sowie den
- Verbundenen Unternehmen der DB AG bzw. deren Fachabteilungen
- Fachplanern
- Sonderfachleuten und Gutachtern
- bautechnischen Prüfern
- Planprüfern zu koordinieren sowie quantitativ und qualitativ so umfassend zu erbringen, dass der werkvertragliche Erfolg gewährleistet ist. Hierzu gehören auch alle Leistungen, die nicht ausdrücklich
Seite 10 Gültig ab: 25.08.2025
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Anlage 0.1 in der Anlage 1 aufgeführt sind, jedoch im Sinne des Vertrages und der Leistungsbeschreibung zur Erreichung des geschuldeten Leistungserfolges erforderlich sind.
Die Leistung ist unter Verwendung der in § 1.5 gekennzeichneten Richtzeichnungen/ Rahmen- planungen zu erbringen.
zu Ziffer 14.3 Angaben zu Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige Ausarbeitungen
-
Zeichnungen, Beschreibungen, Berechnungen und sonstige Ausarbeitungen sind dem AG
-
in digitaler bearbeitbarer Form einfach zu liefern, Datenformat und Datenträger in Abstimmung mit dem AG (u.a.: *.docx, *.xlsx, *.pptx, *.dwg, *.dxf, *.shp, *.kmz, *.X83, ) sowie in *.pdf.
Für BIM-Modelle/Bauwerkdatenmodelle gem. den Vorgaben zur Anwendung der BIM-Methodik der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe bzw. AIA der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg
zu Ziff. 14.4 Angabe für die Abstimmung der Sicherungstermine
Angabe für die Abstimmung der Sicherungstermine mit der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle: 5 Werktage
zu Ziffer 14.6 Regelung für die Kostenermittlungen, Verdingungsunterlagen (AVA) sowie weiteren Projektplanungs- und -steuerungsaufgaben
- bleibt frei
zu Ziff. 14.7 Folgende Leistungen werden von Sonderfachleuten, sonstigen Dritten erbracht:
- keine Bei Bedarf werden weitere Leistungen von Sonderfachleuten und/oder Dritten vom AG veranlasst. Soweit der AN die Einschaltung von weiteren Sonderfachleuten und sonstigen Dritten für notwendig erachtet, hat er den AG hierauf unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Sind Unterlagen von Sonderfachleuten und sonstigen Dritten für die Leistungserbringung des AN erforderlich, fordert der AN die Unterlagen nach Abstimmung mit dem AG bei den vom AG beauftragten Sonderfachleuten und sonstigen Dritten direkt an.
zu Ziffer 14.8 Folgende Leistungen werden vom AG erbracht:
- keine Der AN hat die vom AG zur Verfügung gestellten Bestandspläne auf Erforderlichkeit für die Planung zu prüfen und den AG von nichtbenötigten Bestandsplänen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Diese Prüfung ist im Rahmen des Planungsprozesses zu wiederholen. Der AN hat die im Zuge der Bearbeitung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim AG schriftlich anzufordern.
Zu Ziffer 14.11 Ergänzende Regelungen zu Urheberrechten:
- Regelungen zu Urheberrechten (Anlage 10)
2.11 Nachunternehmer
Abweichend von AVB Ziffer 1 (3) werden folgende Leistungen durch Nachunternehmer erbracht:
Leistungen Nachunternehmer
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Anlage 0.1 Der AN verpflichtet sich, vorgenannte Nachunternehmer nur mit vorheriger Zustimmung der vertragsabwickelnden Stelle auszutauschen.
ABSCHNITT C: Schlusserklärung
Wir sind uns bewusst, dass hier und im Angebot fahrlässig oder vorsätzlich abgegebene falsche Erklärungen von uns
- den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben kann
- nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen kann.
Mit Abgabe des Angebots bestätigen wir die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
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