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Erklärungen zur Umsetzung des NTVergG
(ab Auftragswert 20.000 € ohne Ust)
Diese Erklärungen beziehen sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
1. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
(Tariftreue– und Mindestentgelterklärung Bau- und Dienstleistungen)
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
- meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2026 13,90 Euro, ab 01.01.2027 14,60 Euro) zu zahlen und
- meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus: den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG) den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) den auf Grundlage des AEntT oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AentG.
Hinweis zum Nachunternehmer und Verleihunternehmereinsatz Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die nach § 4 Abs. 1 NTVergG jeweils maßgebliche Erklärung gesondert vorlegen.
2. Nachweise und Beiträge zur Sozialversicherung
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigtenverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
Soweit es sich um einen Bauauftrag handelt, werde ich/werden wir durch Unterlagen die nicht älter als ein Jahr alt sein dürfen den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erbringen, wenn ich/wir nicht in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Qualifizierung von Bauunternehmen eingetragen bin.
3. Erklärung zu § 13 NTVergG (Nachunternehmereinsatz):
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, nur auf Nachunternehmer übertragen darf/dürfen, wenn der Auftraggeber im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat.
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Ich/Wir werde(n) im Fall der Auftragserteilung bei der Ausführung des Auftrags nachstehend aufgeführte Leistungen an folgende einzusetzende Nachunternehmen (soweit bei Angebotsabgabe bekannt) weitervergeben (Ggf. ist ein gesondertes Verzeichnis anzuhängen).
Zur Weitervergabe vorgesehene Leistung Einzusetzendes Nachunternehmen mit vollständiger Adresse
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auch den Nachunternehmern sowie im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung die für mich/uns geltenden Pflichten des § 4 Abs. 1 NTVergG sowie den Nachweis nach § 8 Abs. 2 NTVergG abzuverlangen und diese dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Bei der Vergabe von Aufträgen an Nachtunternehmer stelle(n) ich/wir vertraglich sicher, dass das Nachunternehmen die vorgenannten Verpflichtungen übernimmt und einhält.
Mir/Uns ist bekannt, dass die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Nachunternehmers der Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
4. Kontrollen
Die Rechte des öffentlichen Auftraggebers nach § 14 Absatz 1 Satz 2 NTVergG und den Absätzen 2 und 4 zur Einsichtnahme in Unterlagen sowie die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des beauftragten Unternehmens und der jeweiligen Nachunternehmen gelten hiermit als vertraglich vereinbart.
5. Sanktionen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den Erklärungen nach § 4 Abs. 1 NTVergG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes zu zahlen. Diese Verpflichtung umfasst auch Verstöße, der von mir/uns eingesetzten Nachunternehmen oder eines Verleihers von Arbeitskräften, soweit mir/uns die Verstöße bekannt waren oder ich/wir sie hätte kennen müssen. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass die schuldhafte und nicht nur unerhebliche Nichterfüllung einer sich aus den Erklärungen nach § 4 Abs. 1 NTVergG ergebenden Verpflichtung durch das beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
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