LV_INNENTÜREN_BA2.pdf

Innentüren für die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Kaufering

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 12:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Leistungsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Projekt

GRUNDSCHULE KAUFERING

Bauvorhaben

Generalsanierung und Erweiterung Grundschule Kaufering

Leistung (LV)

58

INNENTÜREN BA 2

Ausführungsbeginn Ausführungsende

k.A. k.A.

Angebotsaufforderung

Sollten Sie an der Ausführung folgender Leistungen interessiert sein, bitten wir um die termingerechte Abgabe Ihres Angebotes.

Abgabetermin Abgabezeit

k.A. k.A.

Abgabeort

Zuschlagsfrist

k.A.

MwSt. Währung

19,00 % EUR

Seiten ohne Anlage(n)

Seiten: 55 Leistungsverzeichnis

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Leistungsverzeichnis

Projekt (2201) GRUNDSCHULE KAUFERING Leistung (LV) 58 INNENTÜREN BA 2

B a uvorhaben Generalsanierung und Erweiterung Grundschule Kaufering

Bauherr Telefon Fax

Planverfasser / Ausschreibung Telefon Fax

Bauleitung Telefon Fax

Ansprechpartner / Bemerkung

Diese Unterlagen sind vollständig auszufüllen und mit Stempel/ Unterschrift einzureichen. Bitte sorgen Sie für den termingerechten Eingang Ihres Angebots am Abgabeort (siehe Deckblatt).Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Angebotssumme in EUR

Angebotssumme, Netto: .............................. ..............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): .............................. ..............................

Angebotssumme, Brutto: .............................. .............................. Angebotsabgabe Geprüft

. . . . ................................................................ ............................................................................ Anbieter - Datum, Ort Ausschreibender - Ort, Datum

Stempel Stempel

.................................................................... ...................., ...................................................... Anbieter - Unterschrift Angebotssumme nachgeprüft

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GRUNDSCHULE KAUFERING (2201) A ll gemeine Angaben

!

A n bieter - Datum, Stempel/Unterschrift G A EB-Datenaustausch

  • Zusätzlich zur Papierform oder PDF-/XPS-Datei können Sie dieses Leistungsverzeichnis auch als Austauschdatei per E-Mail oder Datenträger erhalten.

Stempel - Austauschformat: GAEB 90/ 2000/ XML 3.1/ 3.2 (Datenart 81/ 83)

  • GAEB-Struktur der Ordnungszahlen (Gliederung): '1122PPPPI'

.................................................................... - Die Angebotsabgabe im Format GAEB 84 ist erwünscht. Anbieter

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Inhaltsverzeichnis

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Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses 1

ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 5

Die Grundschule Kaufering wurde in den Jahren 1971/72 28

01 Titel Türen mit Stahlzargen 29

02 Titel Innentüren Holzeckzargen 47

03 Titel Sonstiges 51

04 Titel Stundenlohnarbeiten 54

Zusammenfassung der Gliederungspunkte 55

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN

1.0 ANGEBOTSABGABE

1.1. Die Abgabe des Angebotes erfolgt ohne Kosten oder sonstige Verbindlichkeiten für den Auftraggeber.

1.2. Zur sicheren Preisbildung hat sich der Bieter vorher vor Ort über die Gegebenheiten und Erschwernisse zu informieren und dies bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere die Verhältnisse auf und um das Baugrundstück zu berücksichtigen.

1.3. Bei der Preisbildung sind bei den einzelnen Positionen auch immer die beiliegenden Pläne und Unterlagen zu beachten, auch wenn dies in den Positionsbeschreibungen nicht eigens erwähnt ist.

1.4. Arbeitsunterbrechung bedingt durch das Ineinandergreifen der Gewerke sind bei der Preisbildung zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet

1.5. Sofern in der Positionsbeschreibung Referenzprodukte mit dem Vermerk "oder gleichwertig" benannt sind, ist vom Bieter das von Ihm angebotene Produkt zu benennen. Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen des AG durch den AN nachzuweisen. Ist vom Bieter kein Produkt benannt, so gilt das Referenzprodukt als vertraglich vereinbart.

1.6. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Nicht vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Sämtliche Preise verstehen sich

  • soweit im LV nicht anders angegeben - einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen und aller Lieferungen von Materialien, um die Leistung ausführen zu können.

1.7. Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes evtl. technische Bedenken oder Änderungsvorschläge, die aus dem LV abzuleiten sind, auf einer gesonderten Anlage aufzuführen und dem Angebot beizufügen. Spätere Einwendungen entbinden keinesfalls von der Gewährleistungsverpflichtung und berechtigen nicht zu Nachforderungen (offensichtliche Nachträge).

1.8. Der AN hat mit dem Angebot einen Bauzeitenplan (Balkendiagramm in schematischer Darstellung DIN A4) für die im LV enthaltenen Teilleistungen /

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Bauteile einzureichen.

2.0 EINHEITSPREISE UND MASSEN

2.1 Die Preise beinhalten, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, sämtliche Material-, Lohn-, Lohnnebenkosten, Überstundenzuschläge, Wagnis und Gewinn, alle notwendigen Arbeitsgeräte und Hilfsmittel soweit nicht gesondert aufgeführt, bis zur Abnahme der Leistung. Alle Positionen verstehen sich einschließlich Lieferung und Einbau des erforderlichen Materials mit allen Nebenleistungen, außer in der Leistungsposition ist ausdrücklich etwas anderes verlangt (z.B nur "liefern").

2.2 Der AN ist verpflichtet, Massenänderungen größer 10%, sobald diese offensichtlich erkennbar sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen

3.0 FACHBAULEITUNG UND BAUBESPRECHUNG

3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Arbeitsübertragung der Behörde gegenüber die Fachbauleitung gem. LBO zu übernehmen und einen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtigen Bauleiter zu benennen.

3.2 Der AN hat ein förmliches Bautagebuch arbeitstäglich zu führen und dem AG bzw. dessen bauaufsichtsführendem Vertreter auf Verlangen vorzulegen. Das Bautagebuch ist der Schlussrechnung beizufügen.

3.3 Der Unternehmer bzw dessen bevollmächtigter Bauleiter ist verpflichtet, an den wöchentlichen Baubesprechungen mit dem Auftraggeber und der Bauleitung teilzunehmen. Im Verhinderungsfall ist ein Vertreter zu entsenden (Polier, Vorarbeiter). Diese Leistung ist eine Nebenleistung. Terminvereinbarungen aus dem Besprechungsprotokoll werden Vertragsbestandteil.

4.0 BAUSTELLE

4.1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Zuge der Maßnahme auch gleichzeitig von anderen Gewerken Arbeiten durchgeführt werden und deshalb die Arbeiten nicht unbedingt ohne Unterbrechung ausgeführt werden können.

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 4.2 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz von der Baustelle regelmäßig zu beseitigen. Diese Arbeiten sind zeitlich so zu organisieren, dass mindestens jeden Freitag (falls Feiertag: vorhergehender Werktag) um 12:00 Uhr kein Bauschutt des AN auf der Baustelle vorhanden ist. Soweit zu diesen Zeitpunkten doch Bauschutt des AN vorhanden sein sollte, ist der AG berechtigt, diesen auf Kosten des AN zu entsorgen.

Nach Beendigung seiner Vertragsleistungen hat der AN seinen Leistungsort sowie etwa in Anspruch genommene Lager- und Arbeitsplätze zu räumen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Kommt der AN diesen Verpflichtungen trotz einer angemessenen bestimmten Frist schuldhaft nicht nach, ist der AG berechtigt, die Beseitigung selbst vorzunehmen oder durchführen zu lassen und dem AN die dafür entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Der AN hat die öffentlich rechtlichen Abfallbeseitigungsvorschriften einschließlich etwaiger Nachweispflichten einzuhalten und dem AG auf Verlangen nachzuweisen.

Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der AN die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.

4.3. Der AN darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG Firmenwerbung gleich welcher Art auf der Baustelle betreiben. Sollte der AN hiergegen verstoßen, ist die Bauüberwachung nach einmaliger Aufforderung zur Demontage der Werbung berechtigt. Es werden alle damit zusammenhängenden Kosten, auch die der Bauüberwachung, dem Verursacher in Rechnung gestellt. Sollte die Standsicherheit von Gerüsten und Bauzäunen durch Werbeflächen beeinträchtigt sein, sind diese unverzüglich zu entfernen. Ggf entstandener Schaden wird dem AN in Rechnung gestellt.

Ein Anspruch auf das Anbringen von Werbeflächen besteht nicht.

5.0 ABRECHNUNG

5.1 Der Auftragnehmer hat zur Feststellung der Leistungen rechtzeitig Aufmasstermine mit dem

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Vertreter des AG zu vereinbaren. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach und die Feststellung der Leistung ist später nicht oder nur schwer möglich, so gelten die nach billigem Ermessen zu treffenden Festlegungen des Auftraggebers als endgültig, wenn nicht der Auftragnehmer ihre Unrichtigkeit nachweist.

5.2. Rechnungen sind wie folgt einzureichen:

1-facher Ausfertigung mit Aufmassunterlagen an: Die Bauleitung (Papier, .pdf und .geab)

1-facher Ausfertigung ohne Aufmaßunterlagen an: An den Auftraggeber

Zahlungsfristen beginnen mit dem Eingang der Originalrechnung (Papierform) im Architekturbüro.

6.0 ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG

6.1. Die Leistungen des AN sind förmlich abzunehmen. Der AN hat die Abnahme schriftlich beim AG zu beantragen.

6.2. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Abnahme. Zwischen- und Sichtabnahmen lösen keinen Gewährleistungsbeginn aus.

7.0 DOKUMENTATION

Nachfolgende Bescheinigungen sind durch den AN mit der Schlußrechnung vorzulegen.

  1. Zulassungsbescheide der verbauten Materialien, Produktdokumentation und Ausführungszeichnungen.
  2. Fachunternehmer- / Konformitätsbescheinigung (Errichtererklärung)
  3. Bescheinigung der Übereinstimmung der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen mit den öffentlich rechtlichen Anforderungen nach Art.69 Abs.BayBO, §18SBau.
  4. Bautagebuch und Fachbauleitererklärung
  5. Bestandspläne

Die Unterlagen sind jeweils zweifach als pdf (auf CD) und in Papierform einzureichen

Sollte die Schußrechnung ohne die Bescheinigungen vorgelegt werden, wird diese als Abschlagszahlung

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN behandelt.

8.0 AUFTRAGNEHMERPFLICHTEN

8.1 Mit den Arbeiten darf seitens des AN erst begonnen werden, wenn ein durch beide Vertragspartner unterzeichneter Bauvertrag vorliegt. Sollte aus terminlichen Gründen noch kein unterzeichneter Bauvertrag vorliegen, ist durch den AN eine Auftragsbestätigung mit der vorläufigen Bausumme und den vereinbarten Konditionen an den Bauherrn zu richten.

8.2 Der Auftragnehmer hat nach VOB/B § 4 Absatz 2 seine Leistungen unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung des AG Rücksprache zu halten, um eine ausreichende und rechtzeitige Koordinierung mit den übrigen Gewerken zu ermöglichen.

8.3 Der AN ist allein dafür verantwortlich, dass seine Firma ordnungsgemäß in der jeweiligen Handwerksrolle bei Vertragsabschluss eingetragen ist, seine Arbeitnehmer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend gemeldet und versichert sind, eine gültige Arbeitserlaubnis haben, sowie seine Firma Steuern und sonstige Abgaben bezahlt. Eine Nichteinhaltung führt zur sofortigen Kündigung des Vertrages. Die hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des AN.

8.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.

TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN

1.0 VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN

1.1. Für die Ausführung und Abrechnung sind maßgebend die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, VOB neuester Stand

VOB Teil B DIN 1961, neuester Stand VOB Teil C DIN 18299 bis DIN 18459, neuester Stand Diese Vorschriften sind für beide Teile verbindlich, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist.

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN

1.2 Es gelten alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Normen:

  • Die einschlägigen DIN-Vorschriften
  • Technischen Regeln und Richtlinien der Fachverbände
  • Unfallverhütungsvorschriften / Berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie die Berufsgenossenschaftlichen Regeln, Informationen und Grundsätze
  • Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
  • Technische Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS)
  • BImSch-Gesetz einschließlich Durchführungsverordnungen
  • Gefahrengut- Verordnung Straße (GGVS)
  • Abfallwirtschaftssatzung der Kommune
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG9 und Bay. Wassergesetz)
  • Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
  • die BayBO und sonstige Baugesetze
  • die Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter, des TÜV, der Arbeitsämter und der Bauordnungsämter
  • die Verarbeitungsvorschriften der Herstellerwerke

BESCHEINIGUNGEN

Nachfolgende Bescheinigungen sind durch den AN mit der Schlußrechnung vorzulegen.

  1. Zulassungsbescheide der verbauten Materialien, Produktdokumentation und Ausführungszeichnungen.

  2. Fachunternehmer- / Konformitätsbescheinigung (Errichtererklärung)

  3. Bescheinigung der Übereinstimmung der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen mit den öffentlich rechtlichen Anforderungen nach Art.69 Abs.BayBO, §18SBau.

  4. Bautagebuch und Fachbauleitererklärung

Die Unterlagen sind jeweils zweifach als pdf (auf CD) und in Papierform einzureichen

Sollte die Schußrechnung ohne die Bescheinigungen vorgelegt werden, wird diese als Abschlagszahlung behandelt.

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN

1.0 Bestandteile des Vertrages, Leistungspflichten des AN

Der Auftragnehmer (AN) akzeptiert die nachfolgend genannten Regelungen unter Ausschluss eventueller eigener AGB als Bestandteile seines Angebots und damit eines darauf beruhenden Vertrages. Er hat die Inhalte dieser Unterlagen bei der Kalkulation seiner Angebotspreise berücksichtigt.

Vertragsbestandteile sind: Das nachfolgend wiedergegebene, vom AN ausgefüllte Leistungsverzeichnis. Alle Planunterlagen, Baubeschreibungen und sonstigen Leistungsbeschreibungen, einschließlich Bauzeitenplan, die der AN bis zur Abgabe seines Angebots vom AG erhalten hat. Die VOB Teil B in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Bundesanzeiger zuletzt veröffentlichten Fassung. Die zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung des AN maßgeblichen anerkannten Regeln der Technik sind als Beschaffenheit der vom AN zu erbringenden Leistungen vereinbart.

Sollten sich die vorbezeichneten Vertragsbestandteile inhaltlich voneinander unterscheiden, gilt folgendes:

  • Grundsätzlich sollen sie sich ergänzen. Es sind also sämtliche Arbeiten auszuführen, deren Erforderlichkeit sich aus irgendeinem der vorstehend genannten Vertragsbestandteile (einschließlich darin erwähnter Pläne) ergibt.
  • Soweit sich die aus diesen einzelnen Vertragsbestandteilen ersichtlichen Vorgaben so widersprechen, dass die vorstehend vereinbarte "kumulative" Auslegung nicht möglich ist, hat der Inhalt der jeweils später datierten Dokumente Vorrang vor dem Inhalt der jeweils früher datierten Dokumente.
  • Der AN akzeptiert, dass seine Leistung nur dann mangelfrei und vollständig ist, wenn er alle aus irgendeinem der vorstehend genannten Vertragsbestandteile sich ergebenden Leistungspflichten erfüllt hat.

2.0 Nachweise über Produktqualitäten und -eigenschaften

Es dürfen nur bautechnisch zugelassene Baustoffe zur Anwendung kommen. Der AN legt dem AG auf Verlangen alle Material- und Gütenachweise der

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN eingesetzten oder angebotenen Baumaterialien vor. Soweit der AG gegenüber Dritten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben derartige Nachweise erbringen muss, oder soweit sich aus den Vertragsbestandteilen ergibt, dass der AG, insbesondere in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Bauträger oder Vermieter des Gebäudes, zu dessen Herstellung oder Unterhaltung die vertragsgegenständlichen Arbeiten dienen, Nachweise über Produktqualitäten, Verwendungseignungen, bauaufsichtliche oder Betriebs-Zulassungen und dergleichen erbringen muss, ist er bis zur Vorlage dieser Nachweise durch den AN zur Verweigerung der Abnahme berechtigt. Beide Seiten sind sich darüber einig, dass die Leistung des AN in diesen Fällen einen wesentlichen Mangel im Sinne des § 12 Abs. 3 VOB/B aufweist, solange er dem AG diese Nachweise nicht zur Verfügung stellt.

3.0 Nachweise der sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit des Auftragnehmers

Der AN versichert ausdrücklich, dass er entweder die Voraussetzungen für die Erteilung eines Präqualifikationsnachweises im Sinne von § 28e Abs. 3b Satz 2 SGB IV oder für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sinne von § 28e Abs. 3f SGB IV erfüllt, dass er einen von seiner Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt, und dass er bis heute seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Auf Anforderung des AG hat er dies durch Vorlage entsprechender Bestätigungen der Finanzbehörden und der Sozialversicherungsträger nachzuweisen.

4.0 Ausführung

4.1 Der AN hat sämtliche Vertragsgrundlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung und die übergebenen Pläne/Zeichnungen einschließlich sonstiger Unterlagen auf ihre Vollständigkeit, technische Richtigkeit, fachliche Ausführbarkeit, Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck sowie deren Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verhältnissen an Ort und Stelle zu überprüfen. Das gilt auch im Hinblick auf die vorgesehene Verbindung mit dem Bauwerk und die zu erwartenden Beanspruchungen. Bei der Überprüfung evtl. feststellbare Unrichtigkeiten, Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG umgehend

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN schriftlich anzuzeigen.

4.2 Enthält die Leistungsbeschreibung Wahlpositionen (Alternativpositionen), ist mit Auftragserteilung keine Wahl auf die jeweilige Grundposition verbunden. Der AG behält sich die Wahlmöglichkeit weiter vor. Enthält die Leistungsbeschreibung Bedarfspositionen (Eventualpositionen), ist der AN verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den AG bis zur Gesamtfertigstellung seiner Leistung auszuführen. In vorgenannten Fällen ist der AG verpflichtet, eine Entscheidung so früh wie möglich zu treffen und dem AN bekannt zu geben.

4.3 Der AN ist verpflichtet, sich über die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichten. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel, Leitungstrassen, Schächte, Kanäle u.ä. in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich Kenntnis zu verschaffen und sich ggf. bei den jeweils zuständigen Stellen zu erkundigen.

4.4 Der AN benennt vor Beginn der vertragsgegenständlichen Arbeiten einen Ansprechpartner für den AG und dessen Beauftragte. Dieser muss bei allen Baubesprechungen anwesend sein. Bis zur Benennung dieser Person sind die gesetzlichen Vertreter des AN, jeder für sich, Ansprechpartner für den AG im Sinne dieser Regelung. Bei Abwesenheit dieses Ansprechpartners ist vorher ein Vertreter namhaft zu machen. Erklärungen und Mitteilungen, die diesem Ansprechpartner zugehen, gelten als dem AN zugegangen. Dieser Ansprechpartner muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Er gilt als vom AN bevollmächtigt, Erklärungen mit Wirkung für und gegen ihn abzugeben, die sich auf die technisch-organisatorische Durchführung der Baustelle beziehen, insbesondere im Rahmen von Jour-fixe Besprechungen. Soweit im Rahmen solcher Besprechungen getroffene Absprachen durch Übersendung hierüber gefertigter Protokolle vom AG oder dessen bauleitendem Architekten schriftlich gegenüber der Geschäftsleitung des AN oder dem benannten Ansprechpartner bestätigt werden, sind sie beiderseits verbindlich, wenn ihnen der AN nicht innerhalb von vier Arbeitstagen nach Erhalt widerspricht.

4.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Arbeitsübertragung der Behörde gegenüber die Fachbauleitung gem. LBO zu übernehmen.

4.6 Der Unternehmer ist für die ordnungsgemäße (Art. 3 BayBO), den anerkannten Regeln der Baukunst und den genehmigten Bauvorlagen entsprechende Ausführung der von ihm übernommenen Arbeiten und insoweit für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle verantwortlich, insbesondere für die Tauglichkeit und Betriebssicherheit der Gerüste, Geräte und der anderen Baustelleneinrichtungen und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. Er hat die erforderlichen Nachweise über die Brauchbarkeit der verwendeten Baustoffe und Bauteile auf der Baustelle bereitzuhalten. Unbeschadet des Art. 91 darf er Arbeiten nicht ausführen oder ausführen lassen, bevor nicht die dafür notwendigen Unterlagen und Anweisungen an der Baustelle vorliegen. Die im SiGe-Plan genannten Kontrollen / Instandhaltungen sind eigenverantwortlich durchzuführen und zu dokumentieren.

4.7 Der AN hat ein förmliches Bautagebuch arbeitstäglich zu führen und dem AG bzw. dessen bauaufsichtsführendem Vertreter auf Verlangen vorzulegen. Das Bautagebuch ist der Schlussrechnung beizufügen.

4.8 Muster und Proben der zur Verwendung vorgesehenen Materialien und Teile sind vom AN in angemessenem Umfang zu liefern und zu montieren. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Kosten für die Beseitigung von Mustern/Proben, die nicht der vertraglich geforderten Leistung entsprechen, hat der AN zu tragen.

Der AN hat die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte bzw. Fabrikate zu verwenden. Sind diese mit dem Vermerk "oder gleichwertig" versehen, kann ein anderes, gleichwertiges Fabrikat verwendet werden. Dies ist vor Verwendung dem AG als solches zu benennen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet allein der AG. Lehnt der AG ein als gleichwertig angebotenes Fabrikat ab, so hat der AN das ausgeschriebene Fabrikat zu liefern oder einzubauen, ohne dass ein Anspruch auf Mehrkosten besteht.

Soweit darüber hinaus für Materialien oder Leistungen keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen, für die in der bautechnischen Praxis in geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln bestimmte Eigenschaften

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN gefordert sind, werden diese Eigenschaften hiermit als vertraglich geschuldete Beschaffenheit vereinbart. Soweit auf dem Baumarkt Baustoffe oder Bauteile angeboten werden, die einer Güteüberwachung unterliegen, dürfen nur derartige Materialien verwendet werden. Den Nachweis für die Güte und Gebrauchsfähigkeit der Leistungen, Stoffe und Bauteile hat der AN auf seine Kosten zu erbringen. Der AN hat die Bemusterung rechtzeitig vor Ausführung dem AG vorzulegen und dessen Zustimmung einzuholen.

4.9 Der AN hat unaufgefordert den Übereinstimmungsnachweis nach Art. 24 BayBO oder den entsprechenden Nachweis nach der jeweiligen Landesbauordnung auf eigene Kosten zu erbringen.

4.10 Für die Unterbringung und den Transport der Arbeitskräfte und Baustoffe hat der AN selbst zu sorgen. Es besteht kein Anspruch auf Benutzung von bestehenden Baulichkeiten und Einrichtungen innerhalb des Baugeländes, soweit die Parteien im Verhandlungsprotokoll nichts anderes regeln.

4.11 Jeder AN hat anderen am Bau beteiligten Firmen gegenüber die Mitbenutzung von Hebezeugen, Geräten oder Transporteinrichtungen, soweit er sie vorhält, in vertretbarem Rahmen gegen angemessene Vergütung zu gewähren. Der AN darf insoweit nur die Preise verlangen, die er im Verhältnis zum AG seiner Leistung zugrunde gelegt hat.

4.12 Der AN hat auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwegen vermeidbare Verkehrsbehinderungen, Beschädigungen oder Verschmutzungen zu unterlassen. Erforderlichenfalls hat er von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen bzw. Lieferanten verursachte Verkehrsbehinderungen, Beschädigungen oder Verschmutzungen zu beseitigen oder durch zugelassene Firmen beseitigen zu lassen. Bei einer Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, der Verkehrssicherheit oder bei Gefahr in Verzug hat der AN unverzüglich zu handeln. Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch für Lieferantenfahrzeuge des AN; insoweit haftet der AN wie für eigenes Verschulden.

Der AN stellt den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, mit denen diese Ausgleichs- oder Entschädigungsansprüche gegen den AG aufgrund der Bautätigkeit des AN geltend machen.

4.13 Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN und Erlaubnisse hat der AN für seine Leistungen selbst herbeizuführen.

Der AN hat sicherzustellen, dass seine Lieferungen und Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind.

4.14 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz von der Baustelle regelmäßig zu beseitigen. Diese Arbeiten sind zeitlich so zu organisieren, dass mindestens jeden Freitag (falls Feiertag: vorhergehender Werktag) um 12:00 Uhr kein Bauschutt des AN auf der Baustelle vorhanden ist. Soweit zu diesen Zeitpunkten doch Bauschutt des AN vorhanden sein sollte, ist der AG berechtigt, diesen auf Kosten des AN zu entsorgen.

Nach Beendigung seiner Vertragsleistungen hat der AN seinen Leistungsort sowie etwa in Anspruch genommene Lager- und Arbeitsplätze zu räumen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Kommt der AN diesen Verpflichtungen trotz einer angemessenen bestimmten Frist schuldhaft nicht nach, ist der AG berechtigt, die Beseitigung selbst vorzunehmen oder durchführen zu lassen und dem AN die dafür entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Der AN hat die öffentlich rechtlichen Abfallbeseitigungsvorschriften einschließlich etwaiger Nachweispflichten einzuhalten und dem AG auf Verlangen nachzuweisen.

Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der AN die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.

4.15 Der AN hat den AG unverzüglich zu informieren, wenn ihm behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen, bekannt werden.

Behinderungsanzeigen des AN bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die Behinderung offenkundig ist.

Der AG hat das Recht, selbst oder mit Hilfe eines technischen Beauftragten, die vertragsgemäße Durchführung aller Lieferungen und Leistungen zu überwachen. Dies entbindet den AN nicht von seinen Verpflichtungen und berechtigt ihn nicht zum Einwand des Mitverschuldens. Einen Anspruch auf Überwachung hat der AN nicht.

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 4.16 Der AN ist für die sichere Verwahrung seiner Materialien und Geräte selbst verantwortlich. Der AG übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. Der AN hat die in § 4 Nr.5 S.1 VOB/B genannten Erhaltungs- und Schutzpflichten kostenlos durchzuführen. Eine Baubewachung ist nicht vorgesehen.

Die Leistung des AN umfasst weiter Vorsorgemaßnahmen, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder von Witterungseinflüssen erforderlich werden, wie beispielsweise Winterbaumaßnahmen (Frostschutzmittel, Winterbaufestmachungen, Heizung usw.).

4.17 Der AN ist verpflichtet, den Weisungen des Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen nach der Baustellenverordnung Folge zu leisten. Unberührt hiervon bleibt die Pflicht des AN, sämtliche Verkehrssicherungspflichten und Sicherheitsbestimmungen sowie sämtliche Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen auf dem gesamten Grundstück bzgl. der von ihm eröffneten Gefahrenquellen einzuhalten.

Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die der AN zur Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt, hat der AN wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.

4.18 Der AN hat seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte zu verpflichten, die von den zuständigen Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Mund- und Nasenschutz) auf der Baustelle zu tragen. Schutzausrüstungen hat der AN in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Arbeitskräfte des AN, die ihrer Verpflichtung zum Tragen der Schutzausrüstungen nicht nachkommen, können von der Baustelle verwiesen werden.

4.19 Sofern der AN beabsichtigt, einzelne Leistungen oder Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, dürfen nur solche Nachunternehmer eingesetzt werden, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen.

Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Umfang der Leistungen sowie Namen und Anschrift des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG bekannt zu geben. Der Einsatz jedes einzelnen Nachunternehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. Setzt der AN ohne schriftliche Zustimmung des AG Nachunternehmer ein, kann der AG dem AN eine angemessene Frist zu Aufnahme der Leistung im eigenen Betrieb setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§ 8Nr. 3 VOB/B).

Überträgt der AN mit Zustimmung des AG Leistungen an Nachunternehmer, hat er vertraglich gegenüber den Nachunternehmern sicherzustellen, dass diese ihre Verpflichtungen aus § 1 a Arbeitnehmerentsendegesetz zur Entrichtung der gesetzlichen Mindestlöhne sowie zur Zahlung der Urlaubsbeiträge an die dafür zuständigen Sozialkassen erfüllen. Der AN muss weiter sicherstellen, dass die Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergeben, es sei denn, der AN hat vorher schriftlich zugestimmt.

4.20 Der AN darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG Firmenwerbung gleich welcher Art auf der Baustelle betreiben. Sollte der AN hiergegen verstoßen, ist die Bauüberwachung nach einmaliger Aufforderung zur Demontage der Werbung berechtigt. Es werden alle damit zusammenhängenden Kosten, auch die der Bauüberwachung, dem Verursacher in Rechnung gestellt. Sollte die Standsicherheit von Gerüsten und Bauzäunen durch Werbeflächen beeinträchtigt sein, sind diese unverzüglich zu entfernen. Ggf entstandener Schaden wird dem AN in Rechnung gestellt.

Ein Anspruch auf das Anbringen von Werbeflächen besteht nicht.

5.0 Ausführungsunterlagen

5.1 Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim AG anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des AN betreffen, vom AN geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll- Maßen sind Toleranzen mit dem AG festzulegen. Alle Unstimmigkeiten sind vom AN unverzüglich dem AG bekannt zu geben.

5.2 Der AN hat sämtliche für die Dimensionierung und Montage seiner Leistungen erforderlichen

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Berechnungen, statischen Nachweise und Zeichnungen zu erstellen (diesbezügliche Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen) und dem AG rechtzeitig vor Leistungsausführung vorzulegen. Das gleiche gilt für die zur Verfügungstellung aller Angaben und Daten für seine Lieferungen und Leistungen, die für andere Gewerke von Bedeutung sind.

5.3 Hinsichtlich der benötigten Aussparungen, Schlitze etc. hat sich der AN rechtzeitig mit den am Bau beteiligten Planern des AG abzustimmen. Sollte der AN aufgrund oder infolge nicht rechtzeitiger und/oder mangelhafter Abstimmung schuldhaft zusätzliche Kosten verursachen, so werden diese dem AN in Rechnung gestellt.

5.4 Vermessungspunkte sind vom AN zu sichern und zu schützen. Alle für die von ihm zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten, ausgenommen die Absteckung der Hauptachse sowie das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte, sind vom AN eigenverantwortlich durchzuführen und bei Verlust wieder herzustellen.

5.5 Das Urheberrecht an allen dem AN übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleibt beim AG. Die in Satz 1 genannten Unterlagen dürfen ohne dessen Genehmigung weder kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht und bearbeitet, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.

5.6 Der AN hat von seinen Leistungen Bestandspläne, Berechnungsunterlagen, Beschreibungen, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie Wartungspläne/-empfehlungen anzufertigen und dem AG nach Fertigstellung der Arbeiten, spätestens bei Abnahme in zweifacher Ausfertigung sowie sämtliche Bestandspläne auf CD-ROM in Plot-file-Format zu übergeben.

5.6 Alle vom AG an den AN zu übergebenden Planunterlagen werden in zweifacher Ausführung (Bewehrungsunterlager 3-fach) übergeben. Sollte der AN weitere Ausführungen benötigen, hat er sich diese auf eigene Kosten zu verschaffen.

5.7 An Plänen, Zeichnungen, Beschreibungen, Vereinbarungen, Verträgen, Rechnungen, Rechnungsunterlagen, Belegen und sonstigen das Bauvorhaben betreffenden Schriftstücken kann der AN kein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN

6.0 Vergütung, Kalkulation, Zahlung

6.1 Wenn für die vom AN aufgrund dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen eine pauschale Vergütung vereinbart ist, bleibt diese während der gesamten Dauer des Bauvorhabens unverändert, und zwar auch dann, wenn es sich herausstellen sollte, dass zur Erbringung einer mangelfreien Leistung Leistungen erforderlich werden, deren Erfordernis bislang nicht absehbar war. Ein solcher Pauschalpreis verändert sich nur, soweit im vorliegenden Vertrag bestimmte Qualitäten von Einbaugegenständen oder Anlagen vereinbart sind und der AG nach Vertragsabschluss dem AN insoweit geänderte Vorgaben macht, oder wenn der AG nach Vertragsschluss das Leistungssoll in einer Weise ändert, die bei Vertragsabschluss nicht vorherzusehen war, und wenn die angeordnete Leistungsänderung einen Mehr- oder Minderaufwand in Höhe von mindestens 5 % des vereinbarten Pauschalpreises zur Folge hat.

Die Einheitspreise sind Festpreise für die gesamte Dauer der Bauzeit. Örtlich bedingte vorhersehbare Erschwernisse sind, soweit sie nicht in den Erschwerniszuschlagen erfasst sind, in das Angebot mit einzurechnen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist.

6.2 Ist für Abschlagszahlungen ein Zahlungsplan vereinbart, so ist dieser zu beachten. Sollte dem Zahlungsplan ein Pauschalpreis zugrunde liegen, sich die Vergütung aber ausnahmsweise verändern, so wird dies nur bei der Schlusszahlung berücksichtigt; die Höhe der Abschlagszahlungen bleibt unverändert. Ist kein Zahlungsplan vereinbart, gilt für Abschlagszahlungen § 16 Abs. 1 VOB/B. Abschlagszahlungen werden mit 90% der geprüften Rechnungssumme vergütet.

6.3 Mit der vereinbarten Vergütung ist alles abgegolten und vergütet, was zur vollständigen, ordnungs- und funktionsgemäßen Ausführung der Vertragsleistung notwendig ist. Soweit der geschuldete Leistungserfolg aus den Vertragsunterlagen erkennbar ist, gilt dies unabhängig davon, ob und inwieweit die zu seiner Erreichung im Einzelnen erforderlichen Leistungen in den Vertragsunterlagen konkret aufgeführt sind.

6.4 Der AN erstellt ein prüfbares Aufmaß einschließlich, soweit zur Prüfbarkeit erforderlich,

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Stücklisten, Lieferscheine und Mengenberechnungen aller erbrachten Leistungen. Soweit der AG dem AN für dessen Leistungen Planunterlagen zur Verfügung stellt, insbesondere Ausführungspläne, ist das Aufmaß dergestalt zu erstellen, dass der Umfang der erbrachten Leistungen (auch) in diesen Plänen kenntlich gemacht wird, und dass die dort verwendeten Bezeichnungen der im Einzelnen bearbeiteten Bauteile (Räume etc.) in den Aufmassunterlagen verwendet werden.

6.5. Stundenlohnarbeiten

6.5.1 In die Stundenlöhne sind alle Nebenkosten wie Auslöse, Fahrtkosten, Überstunden- und Feiertagszuschläge etc. mit einzurechnen. 6.5.2 Stundenlohnarbeiten bedürfen nach § 2 Nr. 10 VOB/B der ausdrücklichen Vereinbarung. Für evtl. erforderlich werdende Materialien oder Großgeräte soll vor Ausführung der Arbeiten eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise vereinbart werden. 6.5.3 Stundenlohnnachweise sind dem Architekten oder der Bauüberwachung des AG werktäglich zur Unterschrift vorzulegen. Die Unterschrift begründet keinen Vergütungsanspruch. Kopien der vom Architekten oder der Bauüberwachung des AG abgezeichneten Stundenlohnnachweise sind wöchentlich dem AG direkt zu übermitteln. 6.5.4 Nachlässe auf den Hauptauftrag werden auch auf Stundenlohnarbeiten gewährt und sind daher bei jeder Art der Preisvereinbarung zu berücksichtigen.

6.6. Nachtragsarbeiten

6.6.1 Ordnet der AG Leistungsänderungen oder Zusatzleistungen an, die in der Vertragsleistung nicht enthalten sind, ist der Anspruch auf Zusatzvergütung vor Ausführungsbeginn anzuzeigen und ein entsprechendes Nachtragsangebot einzureichen. Das Anzeigeerfordernis gilt auch im Rahmen des § 2 Nr. 5 VOB/B. Nachtragsangebote sind aus der Urkalkulation zu entwickeln und durch Gegenüberstellung von Urkalkulation und Nachtragskalkulation prüffähig darzustellen. Der AG verpflichtet sich, die Kalkulation keinem Dritten zugänglich zu machen.

6.6.2 Die Parteien bemühen sich, möglichst vor Leistungsbeginn eine Einigung über die Nachtragsforderung zu erzielen. Gelingt dies nicht, so erwächst dem AN hieraus kein Recht, die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern, oder die Arbeiten einzustellen.

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 6.6.3 Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für alle Zusatz- und Nachtragsaufträge. Werden Leistungen notwendig, die ursprünglich nicht vorgesehen waren, sind für diese die erforderlichen Ausführungsfristen zu vereinbaren.

6.6.4 Nachlässe auf den Hauptauftrag werden auch auf Nachtragsaufträge gewährt und sind daher bei jeder Art der Preisvereinbarung zu berücksichtigen.

6.7 Abrechnungen von Gegenforderungen, Umlagen bzw. Nebenkostenwahrend der Bauzeit, werden vom AG veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem AN die im Auftragsschreiben genannten %-tualen Ansatze als Umlage von der anerkannten Leistungssumme der Schlussrechnung abgezogen.

Die vereinbarte Vergütung mindert sich um folgende Positionen:

Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen auch für die Leistungen des AN. Dafür wird er 0,1 % der geprüften Schlussrechnungssumme in Abzug bringen. Der Selbstbehalt beträgt 1000.00 _ je Schaden.

Der AG beauftragt einen SiGe-Koordinator für die gesamte Baustelle, also auch im Hinblick auf die vom AN auszuführenden Arbeiten. Dafür wird er 0,1 % der geprüften Schlussrechnungssumme in Abzug bringen.

Der AG lässt Bauschutt der nicht zugeordnet werden kann, regelmäßig beseitigen. Dafür wird er 0,1 % der geprüften Schlussrechnungssumme in Abzug bringen. (Entfällt bei alleiniger Anwesenheit des AN's auf der Baustelle z.B. Rohbauarbeiten)

Der AG stellt dem AN Wasser und Strom in dem für die Durchführung seiner Leistung erforderlichen Umfang zur Verfügung. Dafür wird er 0,2 % der geprüften Schlussrechnungssumme in Abzug bringen.

6.8 Alle Rechnungen sind als Abschlags- oder Schlussrechnungen zu kennzeichnen und bei der Bauleitung einzureichen. Der Lauf von Zahlungs- und Skonto-Fristen beginnt mit dem Eingangsvermerk der prüfbaren Originalrechnung durch die Bauleitung.

6.9 Der AN ist nicht berechtigt, ihm aus diesem Vertrag erwachsende Forderungen ohne vorherige Zustimmung des AG an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. § 354a HGB bleibt unberührt.

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN

6.10 Zusammen mit der Schlussrechung sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Unterlagen und Bescheinigungen, sowie Fachunternehmererklärung, Dokumentation und Prüfzeugnisse einzureichen. Die Unterlagen sind zweifach in Papier und einfach digital zu übergebn. Sollte die Schlußrechnung ohne vorgenannte Unterlagen eingereicht werden, wird diese als AZ geprüft und mit 90% der geprüften Rechnungssumme vergütet. Der Umfang der Dokumentation ist mit der Bauleitung bzw. dem zuständigen Fachplaner vorab abzustimmen.

7.0 Sicherheiten für den AN

s. Formblatt 214

8.0 Fristen, Termine, Vertragsstrafe

8.1 Der Auftragnehmer hat sich mit seinen Arbeiten in den Gesamtbauzeitenplan einzufügen. Die darin enthaltenen Termine sind Vertragsfristen im Sinne des § 5 VOB/B. Der AG behalt sich Terminplanänderungen vor. In diesem Fall werden neue Vertragstermine vereinbart.

Der AN wird dem AG ohne Aufforderung unverzüglich seinen detaillierten Bau- und Arbeitsablaufplan unter Berücksichtigung der Vertragstermine zur Verfügung stellen; daraus muss sich auch die Mannschaftsstärke ergeben, mit der der AN nach seiner Planung jeweils vor Ort auf der Baustelle präsent sein will. Er hat den AG auf Verlangen unverzüglich über den jeweils aktuellen Stand der Vorbereitungen seiner Leistungserbringung zu unterrichten, insbesondere über getroffene Dispositionen für die Lieferung von Baumaterialien und einzubauenden Geräten sowie über seine Personal-Disposition. Er wird auf drohende Verzögerungen bei der Erbringung seiner Leistung und insbesondere auf die drohende Überschreitung vereinbarter Vertragsfristen unverzüglich hinweisen, sobald derartige Risiken für ihn erkennbar werden sollten.

8.2 Es werden die nachfolgend definierten Vertragsstrafen vereinbart für den Fall, dass der AN eine vereinbarte Vertragsfrist schuldhaft überschreitet. Bezugsgröße für die nachstehend genannten Prozentsätze ist jeweils die "geprüfte Netto-Schlussrechnungssumme". Wird der Termin für den Baubeginn überschritten, beträgt die Vertragsstrafe 0,1% pro Werktag der

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Überschreitung, der geprüften Netto-Schlussrechnungssumme. Werden Zwischenfristen oder -termine überschritten, beträgt die Vertragsstrafe 0,1 % der Auftragssumme pro Werktag der Überschreitung, maximal pro überschrittener Zwischenfrist oder überschrittenem Termin 0,75 %. Wird die Frist oder der Termin für die Fertigstellung der abnahmereifen Gesamtleistung des AN überschritten, beträgt die Vertragsstrafe 0,3% pro Werktag der Fristüberschreitung, maximal 5 %. Mehrere verwirkte Vertragsstrafen sind aufeinander anzurechnen. Die insgesamt verwirkte Vertragsstrafe beträgt 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme vor Abzug von Gegenforderungen. Verwirkte Vertragsstrafen sind auf sonstige Ansprüche des AG wegen Verzuges des AN anzurechnen.

8.3 Der AG darf Ansprüche auf verwirkte Vertragsstrafe bis zur Fälligkeit der Schlusszahlung geltend machen.

8.4 Es bleibt dem AG vorbehalten, ggf weiterhin entstandenen Schaden über die Vertragsstrafe hinaus nachzuweisen und in Rechnung zu stellen.

8.5 Die Frist für die Schlusszahlung beträgt 60 Tage.

9.0 Abnahme, Mängelansprüche und Sicherheiten für den AG

9.1 Die Leistungen des AN sind förmlich abzunehmen. Der AN hat die Abnahme schriftlich beim AG zu beantragen. Die fiktiven Abnahmen nach § 12 Nr. 5 VOB/B werden ausgeschlossen. §§ 640, 641 BGB bleiben unberührt

9.2 Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Abnahme. Zwischen- und Sichtabnahmen lösen keinen Gewährleistungsbeginn aus.

9.3 Führt der AN Mängelbeseitigungsarbeiten durch, sind auch diese förmlich abzunehmen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für diese Leistungen beträgt dann 4 Jahre ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung.

9.4 Der AN leistet dem AG Sicherheit für Mängelansprüche gemäß § 17 VOB/B in Höhe von 3 % des geprüften Schlussrechnungsbetrages (incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) Diese Sicherheit muss auch Zahlungsansprüche des AG gemäß Ziffer 10. dieser Bedingungen absichern, außerdem Regress- und

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Freistellungsansprüche aus dem Vertrag und die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen sowie Ansprüche bei Nichtzahlung des Mindestentgelts und der Beiträge zur Urlaubskasse (§ 1 a AEntG) bzw. bei Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge (§ 28 e Abs. 3 a)-f) SGB IV. Wird die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, muss das Bürgschaftsversprechen selbstschuldnerisch, unbefristet und von einem in der EU zugelassenen Kreditinstitut nach dem Formblatt EFB- Sich 2 -323.2 stammen. Die Bürgschaftsurkunde ist nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auf Anforderung des AN durch den AG zurück zu geben, soweit bis dahin keine Mängel der Leistung des AN gerügt worden und Ansprüche des AG nach Ziffer 10. dieser Bedingungen entstanden sind.

9.5 Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Leistet der AN die Sicherheit nicht binnen 18 WT nach Vertragsabschluss, so ist der AG berechtigt Abschlagszahlungen einzubehalten bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.

  1. Haftung

10.1 Der AN wird alle einschlägigen Vorgaben hinsichtlich der Gefahrenverhütung und -vermeidung am Bau einhalten und die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle wahren. Insbesondere ist die Baustelle so abzusichern, dass Dritte nicht gefährdet werden. Außerdem hat der AN durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere Beschilderung, dafür zu sorgen, dass alle nicht ausdrücklich berechtigten Personen keinen Zutritt zu Bereichen haben, in denen aufgrund der Baumaßnahme besondere Gefahren drohen.

10.2 Der AN ist dem AG gegenüber für die Wahrung aller Verkehrssicherungspflichten und für die Einhaltung aller dazu gebotenen Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich und wird ihn von allen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegenüber dem AG geltend machen unter Hinweis auf die Verletzung solcher Verpflichtungen durch den AN.

10.3 Der Auftragnehmer haftet für Schäden jeder Art, die er oder seine Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungs oder Verrichtungsgehilfen anlässlich der Ausführung der Arbeiten verursachen. Werden Dritte geschädigt,

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN und nehmen diese deshalb den AG in Anspruch, wird der AN diesen von solchen Ansprüchen freistellen. Der AN weist unverzüglich nach Vertragsabschluss das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung nach mit einer Deckungssumme von: mindestens 3 Mio für Sachschäden mindestens 3 Mio für Personenschäden mindestens 3 Mio für Vermögensschäden Solange dieser Nachweis nicht geführt ist, ist der AG berechtigt, fällige Zahlungen zurückzubehalten. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsschutz während der Durchführung dieses Vertrages nicht mehr in voller Höhe besteht. Schäden die durch den AN und/oder seine Nachunternehmer verursacht werden, hat dieser unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen. Sollte die Mitteilung unterbleiben, wird Anzeige gegen Unbekannt gestellt.

10.4 Der AN wird vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten prüfen, ob in dem Bereich, in dem er tätig wird, Leitungen für Strom, Telefon, Wasser, Abwasser usw. vorhanden sind. Erforderlichenfalls wird er sich die einschlägigen Spartenpläne selbst beschaffen. Er haftet, falls er solche Leitungen schuldhaft beschädigt, und er ist verpflichtet, den AG von jeglicher diesbezüglicher Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.

10.5 Der AN stellt den AG auch über die oben genannten Fälle hinaus von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die durch ein schuldhaftes Handeln oder Unterlassen des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Hierzu gehören auch nachbarrechtliche Ansprüche, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche Dritter sowie von Behörden verhängte Buß- und Zwangsgelder. Die Freistellung umfasst auch dem AG entstehende Gerichts- und Anwaltskosten zur Abwehr der gegen ihn geltend gemachten Ansprüche. Der AN ist verpflichtet, den AG bei der Abwehr aller im Zusammenhang mit dem Verhalten des AN und seiner Auftragnehmer von Dritten geltend gemachten Ansprüchen zu unterstützen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

10.6 Alle vorstehend definierten Freistellungsansprüche wandeln sich in Zahlungsansprüche, soweit der AN an Dritte Zahlungen geleistet hat aufgrund eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens des AN und entweder den AN im Vorfeld über die Absicht, die Zahlung zu leisten, informiert hat, ohne dass der AN

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN der Forderung des Dritten unverzüglich nach Erhalt dieser Information ausdrücklich und mit substantiierter Begründung widersprochen und gleichzeitig dem AG zugesagt hat, dessen Rechtsverteidigungskosten gegen die Forderung zu übernehmen und diese in angemessener Höhe bevorschusst hat, oder der AG die geltend gemachte Forderung nach billigem Ermessen für berechtigt halten durfte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er begründete Anhaltspunkte dafür hat, dass er durch die Zahlung weitergehende Inanspruchnahmen seiner selbst oder des AN verhindert.

  1. Vollmacht von Architekten und Fachingenieuren

11.1 Die vom AG eingesetzten Architekten, Fachingenieure einschließlich der Bauüberwachung haben keine Befugnis, den AG rechtsgeschäftlich zu vertreten, oder für ihn kostenverursachende Maßnahmen zu veranlassen. Sie haben auch keine Befugnis, für den AG Verzichte oder Anerkenntnisse zu erklären oder Vergleiche abzuschließen.

11.2 Architekten, Fachingenieure und die Bauüberwachung des AG sind auch nicht befugt, für den AG rechtserheblichen Schriftverkehr zu empfangen. Schriftverkehr, der auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen abzielt, insbesondere Behinderungsanzeigen, Bedenkenanmeldungen, Ankündigungen auf Mehrvergütung u.ä. sind an den AG zu richten und in Kopie jeweils dem Architekten/Ingenieur/der Bauüberwachung des AG zu übermitteln.

11.3 Architekten, Fachingenieure und die Bauüberwachung des AG sind zur rechtsgeschäftlichen Abnahme nicht befugt, auch wenn sie an einer Abnahmebegehung teilnehmen. Etwas anderes gilt dann, wenn der AG hierzu vorher schriftlich eine besondere Vollmacht erteilt hat.

  1. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden BVB, sowie Nebenabreden zu diesen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12.2 Wenn und soweit einzelne Bestimmungen der vorliegenden BVB unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen

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ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

12.3 Die Bestimmungen der vorliegenden BVB gelten auch für alle zusätzlichen Arbeiten und eventuellen Erweiterungen des Auftrages, soweit sie dieses Bauvorhaben betreffen.

12.4 Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Ort der Baustelle, soweit diese Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des AG. Sofern die Parteien Kaufleute sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit der Sitz des AG. Es gilt deutsches Recht.

Die Grundschule Kaufering wurde in den Jahren 1971/72 als Stahlbetonbau errichtet.

Das Bestandsgebäude Bauteil 2 wurde als Massivgebäude mit Betonrippendecken errichtet. Hier finden Raumanpassungen statt.

Der Neubauteil besteht aus Ziegelbau und Betonwänden als Außenwand und Innenwand.

Im Inneren sind auch Betonwände und Betondecken geplant.

Es werden im Neubauteil Zementestriche ausgeführt. Im Bauteil 2 befinden sich Gussasphalt von UG bis 1.OG. Im 2.OG befindet sich ein Zementestrich.

Es ist nach Bauzeitenplan der Bauleitung zu arbeiten. Die Arbeiten können nicht in einem Zug ausgeführt werden.

Es treten durch die zwei Bauteile Bauteil 2 und Neubau versetzte Bauzeiten ein, die auch in der geschoßweisen Bearbeitung auftreten!

Diese zeitliche Versetzung ist mit dem EP einzukalkulieren. Der Abruf erfolgt in der Zeit, die bei den Besonderen Vertragsbedingungen angegegeben ist.

Es ist angstrebt, den Bauteil 2 in einem Zug von UG bis 2.OG geschoßweise zu bearbeiten.

Es ist angestrebt, den Neubauteil in einem Zug geschoßweise zu bearbeiten.

01 Titel Türen mit Stahlzargen

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

HINWEISPOSITION Systemanforderungen Standardtüren Hinweis Türen

Soweit nicht anders beschrieben bzw. durch die notwendigen systembedingten Zulassungen definiert, sind alle nachfolgend beschriebenen Türelemente (Zargen und Blätter) wie folgt auszustatten: Alle Türen liefern, montieren, justieren.

Klassifizierung:

  • Klimaklasse II nach EN 1121 und EN 12219;

Beanspruchungsgruppe Gesamttürelemente:

  • extrem (E), (Klasse 4 nach EN 1192) geeignet für den Objektbereich;

Stahlumfassungszargen gem. DIN 18111:

  • Zargen aus Stahl als 2-teilige Umfassungszargen als Stahlrundformzarge
  • Montage ohne Bodeneinstand;
  • Blechstärke 2mm;herstellerabhängig
  • Zargenspiegel: ca. 45/45mm; kann nach HErsteller abweichen
  • Oberfläche: grundiert (hellgrau), für bauseitigen Farbanstrich;
  • Vorstanzung für Schlossfalle und Schlossriegel mit Schließlochverstärkung;
  • die Zargen nehmen stumpf einschlagende Türen auf, Türblätter bündig mit Zargenspiegel;
  • sämtliche Kanten (Zargen und Türblätter) sind mit minimalen Eckradien auszuführen (Anforderung GUV beachten: Radius = 2 mm);
  • die Zargen müssen mit zwei Bandtaschen für die Aufnahme von 3D Bändern ausgestattet werden;
  • aufgrund der erhöhten Belastung im Schulbau ist die Verankerung der Zargen besonders sorgfältig auszuführen;
  • Falzdichtungen: Farbe schwarz, die Dichtungsgummis sind grundsätzlich nach dem Gewerk Malerarbeiten einzusetzen, evtl. Mehraufwendungen durch extra Anfahrten werden nicht gesondert vergütet;
  • um Klappergeräusche zu minimieren werden alle Zargen mit Dämmwolle ausgestopft, es sind Türen mit Systemdämmungen anzubieten

Feuchtraumzargen

  • Ausführung wie zuvor beschrieben, jedoch Edelstahlbänder und Schloß mit optimiertem Korrosionsschutz.

Innentürblätter Holz/ Holzwerkstoff:

  • geschlossenes, stumpfes Türblatt, bündig mit Zargenspiegel;

  • Türblattdicke i.d.R. 50mm;

  • Oberfläche: · HPL-Schichtstoff,

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ · ca. 6 Farbtöne (NCS-Code) eines Hersteller (System Pfleiderer oder gleichwertig), Uni, NCS-Code, feine, richtungslose Perlstruktur mit mittlerem Glanzgrad, Standard (SD)

  • Kanten gerundet >=2mm;
  • Kantenausbildung: Anleimer hell, sichtbar, allseitig farblos matt lackiert;
  • mittelschwere Behördeneinsteckschlösser, PZ vorgerichtet;
  • Schalldämmwert gem. Positionstext;
  • Schallschutzausrüstung: Türfalzdichtung 3-seitig;
  • Rauch-/ Brandschutz gem. Positionstext;
  • Einlage in Abhängigkeit von Schall- bzw. Brandschutz;
  • soweit kein Unterschnitt beschrieben, darf die Fuge zwischen Bodenbelag und Türblatt 5 mm nicht überschreiten.

Feuchtraumtürblätter:

  • Ausführung wie zuvor beschrieben, jedoch Kantenausbildung mit Premium-Lackierung farblos, matt;
  • Ausführung nach DIN 16580 geprüft.

Türelemente, dichtschließend:

  • Ausführung mit 3-seitig umlaufender Dichtung inkl Absenkabdichtung

Türelemente, FH/RD T30:

  • komplettes Türelementt bestehend aus feuerhemmendem, rauchdichtem und selbstschließendem Abschluss (Ausführung und Optik analog zu Innentürblatt und passender Zarge, sowie entsprechenden Beschlägen);
  • Türschließer gem. Zulassung und nachfolgender Beschreibung.

Hinweis Brandschutzelemente: Sollten bestimmte Bestandteile nicht in den entsprechenden Positionen ausgeschrieben sein, sind diese in den Preis der jeweiligen Position einzukalkulieren, sodass die geforderte Rauchschutz- bzw. Brandschutzklassifizierung erreicht wird.

Beschläge Türbänder:

Bänder

  • je Flügel mind. 2 Objektbänder, mit Stiftsicherung;

  • Edelstahl, matt;

  • dreidimensional verstellbar;

  • 3-teilige, kugelgelagerte Aufschraubbänder (Einbohrbänder sind nicht zugelassen);

  • Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935: Klasse 4.

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Beschläge Türen, die mitanzubieten sind:

Türdrücker/ Türknäufe:

  • Rahmen-Türdrücker/ -Türknauf nach DIN EN 179;
  • Edelstahl rostfrei, Oberfläche fein matt, mit Rundrosette;
  • Referenzprodukt: Türdrücker FSB 1023/1053, Türknauf: FSB 080802 oder gleichwertig;
  • Drückerhöhe 85 cm, in Sonderfällen 105 cm.

Türschließer:

  • Gleitschienen-Türschließersystem nach DIN EN 1154 mit CE-Kennzeichnung;
  • DIN-L und DIN-R verwendbar;
  • stark abfallendes Öffnungsmoment für leichtes Tür öffnen gem. DIN SPEC 1104;
  • Schließkraft und Geschwindigkeit stufenlos einstellbar;
  • Endanschlag stufenlos einstellbar;
  • Feststellfunktion: teilweise;
  • Gleitschiene höhenverstellbar;
  • Öffnungswinkel: bis 140°;
  • Türblattbreite bis 1200mm;
  • Oberfläche Edelstahl;
  • Schließfolgeregelung bei 2flgl. Türen;
  • Türschließer mit mechanischer Öffnungsdämpfung, Öffnungsdämpfungsprofil, eingestellt auf max. Belastbarkeit
  • Eignungsnachweis in Verbindung mit der jeweiligen Feuer- und Rauchschutztür erforderlich;
  • Leitfabrikat: DORMA Türschließer TS 93/ TS 98 o. glw.

Senkdichtung:

  • die automatische Bodendichtung muss nachrüstbar sein und soll in eigenem Arbeitsgang vor Übergabe des Objektes eingebaut werden;
  • einseitig auslösend und parallel absenkend auszuführen.

Beschlagstypen (Zuordnung s. Positionstexte), die mit anzubeiten sind, es ei denn sie sind nur vorzurichten:

BT 1: 1-flg. Innentür

  • 1-flügelige Tür;
  • Riegel-Fallenschloss;
  • inkl. Zubehör, Edelstahl-Stulp, Riegel und Falle vernickelt;
  • PZ vorgerichtet; PZ kommt bauseits
  • Drücker/ Drücker bzw. Drücker/ Knauf.

BT 2: 1-flg. Innentür

  • wie BT1, jedoch:

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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58 LV INNENTÜREN BA 2 01 Titel Türen mit Stahlzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

  • Antipanik-Riegel-Fallenschloss, Panikfunktion E;
  • zugelassen in Notausgangstüren gemäß EN 179;
  • mit gesicherter Fallenfeststellung.

BT 3: 1-flg. Innentür WC

  • 1-flügelige Tür;
  • Riegel-Fallenschloss;
  • inkl. Zubehör, Edelstahl-Stulp, Riegel und Falle vernickelt;
  • WC-Garnitur mit Frei-Besetzt-Anzeige;
  • Notentriegelung von außen.
  • Drücker/ Drücker

BT 4: 1-flg. Innentür WC

  • wie BT 3, jedoch:
  • zusätzl. Schließung PZ vorgerichtet., PZ kommt bauseits

BT 5: 1-flg. Innentür

  • wie BT 1, jedoch:
  • BZ statt PZ , Blinzylindr ist mitzuliefern!

BT 6: 2-flg. Innentür

  • 2-flügelige Tür;
  • Riegel-Fallenschloss;
  • inkl. Zubehör, Edelstahl-Stulp, Riegel und Falle vernickelt;
  • PZ vorgerichtet; PZ kommt bauseits
  • Drücker/ Drücker bzw. Drücker/ Knauf.

System-Zubehör:

  • Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Befestigungszubehör etc. werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt, sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.

Verglasungen / Glasausschnitt

  • jeweils Sondermaße;
  • für Lichtausschnitt-Verglasung aus VSG, Klarglas;
  • inkl. Halteleisten;
  • Abmessungen, Schallschutz und Brandschutzanforderungen entsprechend der Elementbeschreibung.

Muster und Proben Auf Anforderung sind ohne Berechnung kleine Handmuster von Beschlägen, Profilen, Hölzern (max. l=1,00m) und Platten (max. 1x1m), mit verschiedenen Farbmustern bzw. Farbbeschichtungen als Nebenleistung vorzulegen. Anzahl Muster je Element max. drei Stück.

Angebotenes Türsystem: '.........'

Angebotener Beschlag Türdrücker: '.........'

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 01 Titel Türen mit Stahlzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

Türen BT 2

01.1 Innentür, 1-flg. 110x224cm, MW 30 cm Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 110 x 224cm (ab OKFF);
  • Wandart: Mauerwerk
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 30 cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: ohne
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T 4,6,8

3St EP.......................... GP ............................

01.2 Innentür, 1-flg. 101x224cm, TB 15 cm Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 101 x 224cm (ab OKFF);
  • Wandart: Trockenbau
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 15 cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 47 dB
  • Brandschutz:: ohne
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T 53,55

2St EP.......................... GP ............................

01.3 Innentür, 1-flg. 110x224cm, TB 15 cm Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 110 x 224cm (ab OKFF);

  • Wandart: Trockenbau

  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 15 cm;

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 01 Titel Türen mit Stahlzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 47 dB
  • Brandschutz:: ohne
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T 71

1St EP.......................... GP ............................

01.4 Tür mit Seitenteil aus Glas 150 x 224 cm Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß ROH: BxH ca. 150 x 224 cm (ab OKFF);

  • Durchgangslichte Tür: BxH ca. 100 x 205 cm (ab OKFF);

  • Achsmaß Seitenteil : Rest verbleibend Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Wandart: Holzbau mit VSS, Maulweite 25 cm

  • Zarge: Stahlumfassungszarge

  • Brandschutz: ohne

  • Oberfläche: HPL beschichtet; farbig gem- Vorbemerkung

  • Türblatt: HPL beschichtet; farbig gem- Vorbemerkung

  • Seitenteil: Glas VSG, Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Schallschutz:: 47 dB

  • Sonst. Anforderungen: inkl. Bodendichtung;

  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;

  • Beschläge: DR/ DR

  • Beschlag Türdrücker: BT2

T70,72,73,74

4St EP.......................... GP ............................

01.5 Innentür, 1-flg. 90x201cm, TB 10 cm, ds Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 90 x 201cm (ab OKFF);

  • Wandart: Trockenbau

  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 10 cm;

  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG

  • Schallschutz:: 32 dB

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 01 Titel Türen mit Stahlzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

  • Brandschutz:: dicht- und selbstschließend inkl. OTS und Gummis
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T 164,165

2St EP.......................... GP ............................

01.6 Innentür, 1-flg. 105x184cm, MW 31 cm, ds Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 105 x 184cm (ab OKFF);
  • Wandart: Mauerwerk
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 31 cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: dicht- und selbstschließend inkl. OTS und Gummis
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T 16

1St EP.......................... GP ............................

01.7 Innentür, 1-flg. 100x201cm, MW 26 cm, ds Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 100 x 201cm (ab OKFF);
  • Wandart: Mauerwerk
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 26cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: dicht- und selbstschließend inkl. OTS und Gummis
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T 17,18

2St EP.......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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58 LV INNENTÜREN BA 2 01 Titel Türen mit Stahlzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.8 Innentür, 1-flg. 90x201cm, MW 26 cm, ds Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 90 x 201cm (ab OKFF);
  • Wandart: Mauerwerk
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 26cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: dicht- und selbstschließend inkl. OTS und Gummis
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T 19

1St EP.......................... GP ............................

01.9 Innentür, 1-flg. 101x220cm, MW 28 cm, T30 RS Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 101 x 220cm (ab OKFF);
  • Wandart: Mauerwerk
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 28cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: T30 RS
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T 1,86,87,47, EG A017,67,68

7St EP.......................... GP ............................

01.10 Innentür, 1-flg. 118x215cm, MW 42, T30 RS Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 118 x 215cm (ab OKFF);

  • Wandart: Mauerwerk

  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 42cm;

  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG

  • Schallschutz:: 32 dB

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 01 Titel Türen mit Stahlzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

  • Brandschutz:: T30 RS
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T EG C022, 66

1St EP.......................... GP ............................

01.11 Innentür, 1-flg. 90x201cm,Beton 28, T30 RS Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 90 x 201cm (ab OKFF);
  • Wandart: Beton, 28 cm inkl. Putz
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 28cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: T30 RS
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T ELO-Schächte 164,162

2St EP.......................... GP ............................

01.12 Innentür, 1-flg. 118x201cm, TB 15 cm, T30 RS Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 118 x 201cm (ab OKFF);
  • Wandart: Trockenbau
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 15cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: T30 RS
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T UG Technik K20

1St EP.......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 01 Titel Türen mit Stahlzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.13 Innentür, 2-flg.178x201cm, TB 17cm, T30 RS Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 178 x 201cm (ab OKFF);
  • Wandart: Trockenbau
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 17cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG, 2-flg.
  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: T30 RS
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T21

1St EP.......................... GP ............................

01.14 Innentür, 1-flg. 101x218cm, TB 15 cm, vds Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 101 x 218cm (ab OKFF);
  • Wandart: Trockenbau
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 15 cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 27 dB
  • Brandschutz:: vollwandig, selbst- und dichtschließend inkl. OTS und Gummi
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T 82,84,25,26,50,51

6St EP.......................... GP ............................

01.15 Tür mit Seitenteil aus Glas 150 x 220 cm Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß ROH: BxH ca. 150 x 220 cm (ab OKFF);

  • Durchgangslichte Tür: BxH ca. 100 x 205 cm (ab OKFF);

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 01 Titel Türen mit Stahlzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

  • Achsmaß Seitenteil : Rest verbleibend Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Wandart: Trockenbau 15 cm

  • Zarge: Stahlumfassungszarge

  • Oberfläche: HPL beschichtet; farbig gem- Vorbemerkung

  • Türblatt: HPL beschichtet; farbig gem- Vorbemerkung

  • Seitenteil: Glas VSG, Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Schallschutz:: 47 dB

  • Brandschutz: ohne

  • Sonst. Anforderungen: inkl. Bodendichtung;

  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;

  • Beschläge: DR/ DR

  • Beschlag Türdrücker: BT2

T27,28,29

3St EP.......................... GP ............................

01.16 Tür mit Seitenteil aus Glas 150 x 220 cm Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß ROH: BxH ca. 150 x 220 cm (ab OKFF);

  • Durchgangslichte Tür: BxH ca. 100 x 205 cm (ab OKFF);

  • Achsmaß Seitenteil : Rest verbleibend Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Wandart: Trockenbau 22,5 cm

  • Zarge: Stahlumfassungszarge

  • Oberfläche: HPL beschichtet; farbig gem- Vorbemerkung

  • Türblatt: HPL beschichtet; farbig gem- Vorbemerkung

  • Seitenteil: Glas VSG, Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Schallschutz:: 47 dB

  • Brandschutz: ohne

  • Sonst. Anforderungen: inkl. Bodendichtung;

  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;

  • Beschläge: DR/ DR

  • Beschlag Türdrücker: BT2

T 127, C109

2St EP.......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 01 Titel Türen mit Stahlzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.17 Innentür, 1-flg. 101x211cm, TB 15 cm, vd Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 101 x 211cm (ab OKFF);
  • Wandart: Trockenbau
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 15cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 37 dB
  • Brandschutz:: vollwandig dichtschließend
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T30,31,32,33

4St EP.......................... GP ............................

01.18 Tür mit Seitenteil aus Glas 150 x 220 cm, d Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß ROH: BxH ca. 150 x 220 cm (ab OKFF);

  • Durchgangslichte Tür: BxH ca. 100 x 205 cm (ab OKFF);

  • Achsmaß Seitenteil : Rest verbleibend Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Wandart: Mauerwerk mit Putz 26 cm

  • Zarge: Stahlumfassungszarge

  • Brandschutz: dichtschließend

  • Oberfläche: HPL beschichtet; farbig gem- Vorbemerkung

  • Türblatt: HPL beschichtet; farbig gem- Vorbemerkung

  • Seitenteil: Glas VSG, Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Schallschutz:: 47 dB

  • Brandschutz: dichtschließend

  • Sonst. Anforderungen: inkl. Bodendichtung;

  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;

  • Beschläge: DR/ DR

  • Beschlag Türdrücker: BT2

T52,54,56

3St EP.......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

[Seite 41]

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GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 01 Titel Türen mit Stahlzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

Türen Neubau

01.19 Tür mit Seitenteil, Oberlicht aus Glas 165 x 262 cm, vd Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß ROH: BxH ca. 165 x 262 cm (ab OKFF);

  • Durchgangslichte Tür: BxH ca. 100 x 205 cm (ab OKFF);

  • Achsmaß Seitenteil : Rest verbleibend Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Achsmaß Oberlicht : Rest verbleibend Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Wandart: Betonwand 28 cm inkl. Putz beidseitig

  • Zarge: Stahlumfassungszarge

  • Oberfläche: HPL beschichtet; farbig gem- Vorbemerkung

  • Türblatt: HPL beschichtet; farbig gem- Vorbemerkung

  • Seitenteil: Glas VSG, Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Schallschutz:: 47 dB

  • Brandschutz: vollwandig und dichtschließend, Glas G30 für Seitenteil und Oberlicht

  • Sonst. Anforderungen: inkl. Bodendichtung

  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;

  • Beschläge: DR/ DR

  • Beschlag Türdrücker: BT2

T92,94,96,98,99,102,125,128,131,133,136,137,138,104,149,15 5,156

17St EP.......................... GP ............................

01.20 Tür mit 2xSeitenteil, Oberlicht aus Glas 250 x 262 cm, vd Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß ROH: BxH ca. 250 x 262 cm (ab OKFF);

  • Durchgangslichte Tür: BxH ca. 100 x 205 cm (ab OKFF);

  • Achsmaß Seitenteile : Rest verbleibend, symmetrisch geteilt Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Achsmaß Oberlicht : Rest verbleibend Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Wandart: Betonwand 28 cm inkl. Putz beidseitig

  • Zarge: Stahlumfassungszarge

  • Oberfläche: HPL beschichtet; farbig gem- Vorbemerkung

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

[Seite 42]

Leistungsverzeichnis

GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 01 Titel Türen mit Stahlzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

  • Türblatt: HPL beschichtet; farbig gem- Vorbemerkung
  • Seitenteil: Glas VSG, Glasausschnitt so groß wie möglich
  • Schallschutz:: 47 dB
  • Brandschutz: vollwandig und dichtschließend, Glas G30 für Seitenteil und Oberlicht
  • Sonst. Anforderungen: inkl. Bodendichtung
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/ DR
  • Beschlag Türdrücker: BT2

T153

1St EP.......................... GP ............................

01.21 Tür mit Seitenteil, Oberlicht aus Glas 150 x 265 cm, T30 RS Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß ROH: BxH ca. 150 x 265 cm (ab OKFF);

  • Durchgangslichte Tür: BxH ca. 100 x 205 cm (ab OKFF);

  • Achsmaß Seitenteil : Rest verbleibend Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Achsmaß Oberlicht : Rest verbleibend Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Wandart: Betonwand 28 cm inkl. Putz beidseitig

  • Zarge: Stahlumfassungszarge

  • Brandschutz: T30 RS

  • Oberfläche: HPL beschichtet; farbig gem- Vorbemerkung

  • Türblatt: HPL beschichtet; farbig gem- Vorbemerkung

  • Seitenteil: Glas VSG, Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Schallschutz:: 47 dB

  • Brandschutz: vollwandig und dichtschließend, Glas G30 für Seitenteil und Oberlicht

  • Sonst. Anforderungen: inkl. Bodendichtung

  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;

  • Beschläge: DR/ DR

  • Beschlag Türdrücker: BT2

T115,116,117,150,151,142,149,150, Fluchttür TH 2.OG

9St EP.......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 01 Titel Türen mit Stahlzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.22 Innentür, 1-flg. 101x220cm, Beton 28cm, vd Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 101 x 220cm (ab OKFF);
  • Wandart: Beton 28 cm inkl. Putz beidseitig
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 17-26cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: vollwandig und dichtschließend
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T 141,138,140,101,100,107,116, 143, 130,132,135,

12St EP.......................... GP ............................

01.23 Innentür, 1-flg. 110x265cm, Beton 28cm, vds, Oberlicht Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 110 x 265cm (ab OKFF);
  • Wandart: Beton 28 cm inkl. Putz beidseitig
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 17-26cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: vollwandig und dichtschließend, selbstschließend inkl. OTS Oberlicht: G30 Oberlicht Höhe ca. 65 cm
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T C111 TH, 109,111

3St EP.......................... GP ............................

01.24 Innentür, 1-flg. 118x220cm, Beton 28cm, T30 RS Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 118 x 220cm (ab OKFF);

  • Wandart: Beton 24 cm Putz beidseitig

  • Stahlzarge: 2-teilig

  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 01 Titel Türen mit Stahlzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: T30 RS
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T 87

1St EP.......................... GP ............................

01.25 Innentür, 1-flg. 101x220cm, TB 17,5 cm, T30 RS Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 101 x 220cm (ab OKFF);
  • Wandart: Trockenbau, 17,5 cm
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 17-26cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: T30 RS
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T 119, Tür ELO 2.OG212c

2St EP.......................... GP ............................

01.26 Innentür, 2-flg.140x220cm, MW 26 cm, T30 RS Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 140 x 220cm (ab OKFF);

  • Wandart: Mauerwerk 26 cm inkl. Putz

  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 28cm;

  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG, 2-flg.

  • Schallschutz:: 27 dB

  • Brandschutz:: T30 RS

  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;

  • Beschläge: DR/DR

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 01 Titel Türen mit Stahlzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T108, 165 C010C

2St EP.......................... GP ............................

01.27 Innentür, 2-flg.201x220cm, MW 26 cm, T30 RS Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 201 x 220cm (ab OKFF);
  • Wandart: Mauerwerk 26 cm inkl. Putz
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 28cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG, 2-flg.
  • Schallschutz:: 27 dB
  • Brandschutz:: T30 RS
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T122

1St EP.......................... GP ............................

01.28 Innentür, 1-flg. 101x220cm, TB 17,5 cm Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 101 x 220cm (ab OKFF);
  • Wandart: Trockenbau 17,5 cm
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 15cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: vollwandig und dichtschließend
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T 157,158

2St EP.......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

[Seite 46]

Leistungsverzeichnis

GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 01 Titel Türen mit Stahlzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.29 Innentür, 1-flg. 78x220cm, TB 17,5 cm Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 78 x 220cm (ab OKFF);
  • Wandart: Trockenbau 17,5 cm
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 15cm;
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: vollwandig und dichtschließend
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T 159,160

2St EP.......................... GP ............................

01.30 Tür mit 2xSeitenteil, Oberlicht aus Glas 400 x 262 cm, vds Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß ROH: BxH ca. 400 x 262 cm (ab OKFF);

  • Durchgangslichte Tür: BxH ca. 100 x 205 cm (ab OKFF);

  • Achsmaß Seitenteile : Rest verbleibend, symmetrisch geteilt Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Achsmaß Oberlicht : Rest verbleibend Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Wandart: Betonwand 28 cm inkl. Putz beidseitig

  • Zarge: Stahlumfassungszarge

  • Oberfläche: HPL beschichtet; farbig gem- Vorbemerkung

  • Türblatt: HPL beschichtet; farbig gem- Vorbemerkung

  • Seitenteil: Glas VSG, Glasausschnitt so groß wie möglich

  • Schallschutz:: 47 dB

  • Brandschutz: vollwandig und dichtschließend, Glas G30 für Seitenteil und Oberlicht

  • Sonst. Anforderungen: inkl. Bodendichtung

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

[Seite 47]

Leistungsverzeichnis

GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 01 Titel Türen mit Stahlzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/ DR
  • Beschlag Türdrücker: BT2

T145,147

2St EP.......................... GP ............................

01.31 Innentür, 1-flg. 70x201cm, TB Herstellen, Liefern und Montieren von Türelement gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 70x 201cm (ab OKFF);
  • Wandart: Trockenbau 10 cm
  • Stahlzarge: 2-teilig, Maulweite ca. 10 cm
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 27 dB
  • Brandschutz:: ohne
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

Tür Lehrer WC Neubau

2St EP.......................... GP ............................

01.32 Zulage Feuchtraumtür Zulage für Tür Feuchtraumgeeignet

12St EP.......................... GP ............................

Summe Titel 01 Türen mit Stahlzargen , Netto: ...............................

02 Titel Innentüren Holzeckzargen

Die dem Leistungsverzeichnis beiliegenden Pläne geben Die dem Leistungsverzeichnis beiliegenden Pläne geben die Größe, Elementteilung und Öffnungsart wieder und sind Grundlage für die Kalkulation.

Die Dimensionierung der einzelnen Profile, Dicken und Schichtaufbauten sind vom Bieter vorzunehmen, so dass die technsichen und bauphysikalischen Anforderungen erfüllt werden.

Es sind vor Auftragsbestellung und nach Auftragserteilung vom Auftragnehmer Konstruktionszeichnungen zu wesentlichen

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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Leistungsverzeichnis

GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 02 Titel Innentüren Holzeckzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Details (Profilschnitte, Übergänge, Anschlüsse an den Baukörper) ohne gesonderte Vergütung zu fertigen. Vor Beginn der Arbeiten müssen diese dem Architekten zur Freigabe vorgelegt werden. Erst danach kann mit der Produktion begonnen werden.

Vor Produktion müssen zudem mit dem Architekten folgende Punkte abgeklärt werden:

  • Beschlag
  • Anordnung der Drehtüren
  • Genaue Anzahl der Türen Farben aller Oberflächen und Fugen
  • Furniere oberflächenbehandelt

Sämtliche Feinbeschläge sind mit den entsprechenden Bohrlehren zu versehen.

Alle für die Montage erforderlichen Befestigungsmaterialien sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.

Als Türdichtungen kommen ausschließlich alterungsbeständige Kunststoffdichtungen in entsprechenden Nutausnehmungen zur Ausführung. Die Dichtungen werden erst bei Komplettierung der Türblätter montiert. Die Dichtungen sind in einem Stück an den Ecken auf Gehrung verschweißt zu montieren.

Türschlösser: Die Anlage erhält eine Schließanlage. Die Schlösser müssen hierfür vorbereitet sein.

Je nach Türblatt müssen die Schlösser den Anforderungen nach EN 179 (Notausgänge), EN 1125 (Antipaniktüren) und der EN 1634-1 (Brandschutztüren) entsprechen.

Unterstellt wird ein vertretbarer Kraftaufwand für das Öffnen und Schließen, wenn das Öffnungsmoment der Größe 3auf einer Skala von 1 bis 7 nach DIN EN 1154 nicht überschritten wird. Es sind daher Türschließer-Modelle mit stufenlos einstellbarer Schließkraft zu verwenden!

Griffe, Hebel und Schlösser müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass Quetsch- und Scherstellen sowie Gefährdungen durch scharfe Kanten vermieden werden, z. B. Türdrücker aus Rundmaterial, Türgriffe in mind. 25 mm Abstand zur Gegenschließkante

Senkrechte Griffstangen müssen einen Fußfreiraum gewährleisten, d. h. mind. 12 cm Abstand vom Boden. 2.

Türen sind mit Spezialbändern mit integriertem

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 02 Titel Innentüren Holzeckzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Fingerklemmschutz (Schörghuber od. glw.) auszustatten, so dass an zugänglichen Nebenschließkanten (bei Bedarf also beidseitig) keine Scherstellen entstehen

Zugängliche Kanten von Türen (Türblatt, Zarge) dürfen nicht scharfkantig sein. Eine Rundung oder Fase von mind. 2 mm Radius muss vorgesehen sein (gilt auch für beschichtete Türen).

VORBEMERKUNG Im Einheitspreis sind Lieferung und Montage einschl. aller Nebenarbeiten enthalten. Die Zargen sind vorab während der Bauphase zu montieren, die Türblätter zu einem späteren Zeitpunkt (separate Anfahrt einrechnen in EP, keine separate Vergütung). Im Einheitspreis ist das gesamte Türelement sowie das Gangbarmachen einkalkuliert.

Sämtliche Nachweise über die Anforderungen der Türen sind mit Angebotslegung abzugeben! Bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse.

Holzeckzarge mit Einfachfalz, inkl. OTS Holzeckzarge mit Einfachfalz, Blendrahmen mind. 60 mm, Türblatt bündige Ausführung mit Blendrahmen

Holzzarge, mit druckfester Hinterklotzung als Holzwerkstoff der Baustoffklasse B2, umlaufende dauereastische Versiegelung, Befestigung mit Holzschraube mit Senkköpfen, Füllmaterial Mineralwolle, Befestigung mit Dübeln und Schrauben im Mauerwerk, inkl. Absenkabdichtung

Oberfläche HPL-Beschichtung, in Mauerwerk, Kanten und Ecken gerundet, 3-seitig umlaufende Dichtung, komplett liefern und fachgerecht montieren.

Türschließer:

  • Gleitschienen-Türschließersystem nach DIN EN 1154 mit CE-Kennzeichnung;

  • DIN-L und DIN-R verwendbar;

  • stark abfallendes Öffnungsmoment für leichtes Tür öffnen gem. DIN SPEC 1104;

  • Schließkraft und Geschwindigkeit stufenlos einstellbar;

  • Endanschlag stufenlos einstellbar;

  • Feststellfunktion: teilweise;

  • Gleitschiene höhenverstellbar;

  • Öffnungswinkel: bis 140°;

  • Türblattbreite bis 1200mm;

  • Oberfläche Edelstahl;

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 02 Titel Innentüren Holzeckzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

  • Türschließer mit mechanischer Öffnungsdämpfung, Öffnungsdämpfungsprofil, eingestellt auf max. Belastbarkeit
  • Eignungsnachweis in Verbindung mit der jeweiligen Feuer- und Rauchschutztür erforderlich;

Zargen : Holzeckzarge, HPL, 1flg. Aufschlag : DIN links und rechts nach Plan Bandtaschen : 3D-Aufnahmen für unten genannte Bänder. Türblatt : Türblatt, bündig, runde Kante Klimaklasse I transparent lackierter Massivholzeinleimer, HPL-Beschichtung

Schallschutz: 37 dB SSK 3

Farbton: RAL 7038 achatgrau, Zarge wie Türblatt

Brandschutz: dicht und selbstschließend

Bänder : Objektband für gefälzteTüren, Belastbarkeit 100 kg Oberfläche matt vernickelt Drücker : abgerundet, Hoppe Paris oder gleichwertig, Rosettenschild Schloss : PZ vorgerichtet

Angebotenes Produkt/Hersteller: '.........'

02.1 Innentür vd Innentüren laut Vorbemerkungen liefern,

Brandschutzanforderung dichtschließend und vollwandig

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 122 x 225cm (ab OKFF);
  • Wandart: MW oder Holzbau (2.OG BT 2)
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: vollwandig und dichtschließend
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T57,58,59,60,34,35,36,37,76,77,78

11St EP.......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 02 Titel Innentüren Holzeckzargen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

02.2 Innentür vds Innentüren laut Vorbemerkungen liefern,

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 122 x 225cm (ab OKFF);
  • Wandart: MW oder Holzbau (2.OG BT 2)
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: vollwandig und dichtschließend, selbstschließend inkl. OTS
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T61,62,63, A106B, 38,39,40,57,79,A214B, 80,81,75,85

14St EP.......................... GP ............................

02.3 Innentür T30 RS Innentüren laut Vorbemerkungen liefern,

  • Öffnungsmaß: BxH ca. 122 x 225cm (ab OKFF);
  • Wandart: MW o
  • Türblatt: HPL beschichtet, Farbe Wahl AG
  • Schallschutz:: 32 dB
  • Brandschutz:: T30RS
  • Anschlag: DIN links/ rechts gem. Grundriss;
  • Beschläge: DR/DR
  • Beschlag Türdrücker: BT 1

T9,10,11,12,13,14,15

7St EP.......................... GP ............................

02.7 Anpassen Eckzargen Anpassen der Eckzargen durch unterschiedliche Rohbaumaße, hier ist Mehraufwand Aufmass, Fertigung etc einzukalkulieren.

16h EP.......................... GP ............................

Summe Titel 02 Innentüren Holzeckzargen, Netto: ...............................

03 Titel Sonstiges

03.1 Fingerklemmschutz Gegenbandseite Fingerschutz für die Nebenschließkante an der Gegenbandseite mit selbsttätig auf konstante Spannung ziehendem Rollo. Klipsbare und unsichtbare Befestigung Athmer Typ NR-30 oder gleichwertig; Gehäusematerial aus

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

[Seite 52]

Leistungsverzeichnis

GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 03 Titel Sonstiges

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Aluminium eloxiert oder farbbeschichtet; Rollomaterial aus Kunstfaser - feuerhemmend ausgerüstet; Rollofarbe schwarz oder farbig entsprechend der Farbtabelle. Länge bis 1925 mm für Normtüren.

62St EP.......................... GP ............................

03.2 Fingerklemmschutz Bandseite, Nebenschliesskant, Falz/Profil montieren Fingerschutz für die Nebenschließkante als bandseitiges Schutzprofil für gefälzte/profilierte Türen Athmer Typ BU/BU-K oder gleichwertig aus Aluminium eloxiert oder farbbeschichtet. Montage bis Höhe mindestens h=150cm

62St EP.......................... GP ............................

03.3 Fingerschutz Kunststoffprofil, montieren Fingerschutz zum Anschrauben, aus Kunststoff, UV-beständig, Farbe transparent oder nach Wahl AG gemäss Farbmusterkarte, bis Höhe h=150cm.

62St EP.......................... GP ............................

03.4 Gleitschienen-Türschliesser OTS Herstellen, Liefern und Montieren von Gleitschienen-Türschließer gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • Gleitschienen-Türschliesser nach EN 1154, mit CE-Kennzeichnung, im Contur Design, mit stark abfallendem Öffnungsmoment;

  • Türblattmontage auf der Bandgegenseite, Sturzmontage auf der Bandseite, Schliess- geschwindigkeit, Endschlag, hydraulisch kontrollierte Öffnungsdämpfung sowie Schliessverzögerung über Ventil komfortabel von vorne einstellbar;

  • Montagekonsole mit universellem Lochgruppen- system;

  • DIN-L und DIN-R verwendbar. Gleitschiene höhenverstellbar;

  • inkl. Vorrichten und Verstärken der Stahlzarge zur Montage der Gleitschiene;

  • Farbe: Edelstahl-Design;

  • Refernzprodukt: Dormakaba TS 93GN;

  • Türnummern: alle Innentüren mit Brandschutzanforderungen ohne EMF;

1St EP.......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

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Leistungsverzeichnis

GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 03 Titel Sonstiges

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

03.5 Türunterschnitt Herstellen eines Türunterschnitts für Nachströmung gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung:

  • lichter Spalt ca. 20mm

1St EP.......................... GP ............................

03.6 Bodentürstopper Liefern und Montieren von Bodentürstoppern gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • einschl. aller benötigter Kleinteile, Befestigungsmittel, usw.

  • Gummidichtung eingeklebt oder eingeschraubt;

  • Montageuntergrund: Industrieparkett, Linoleum, Fliesen;

  • Fabrikat: Fa. FSB Modell 38 3888 o. glw. Art;

  • Material: Edelstahl.

16St EP.......................... GP ............................

03.7 Wandtürstopper Liefern und Montieren von Wandtürstoppern gem. Hinweisposition und nachfolgender Beschreibung:

  • einschl. aller benötigter Kleinteile, Befestigungsmittel, usw.

  • Gummidichtung eingeklebt oder eingeschraubt;

  • Montageuntergrund: Stahlbeton, Mauerwerk, Gipskarton - teilweise geputzt und/ oder gefliest;

  • Fabrikat: Fa. FSB Modell 38 3880 o. glw. Art;

  • Material: Edelstahl;

62St EP.......................... GP ............................

03.8 Nachstellen / Warten der Türelemente Vorgenannte Türelemente (ca. 62 Stück) nach ca. 1/2 Jahr nachstellen, die Beschläge prüfen, die Türgummis nachdrücken, ggf. Schließbleche und Absenkdichtungen nachstellen, etc., einschl. Anfahrt, Kleinteile usw..

1psch GP ............................

Summe Titel 03 Sonstiges, Netto: ...............................

04 Titel Stundenlohnarbeiten

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR

[Seite 54]

Leistungsverzeichnis

GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2 04 Titel Stundenlohnarbeiten

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

04.1 Stundenlohnarbeiten, Meister/Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten eines Meisters/Vorarbeiters für nicht vorhersehbare Arbeiten. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Stoffe oder Bauteile werden, wenn nicht anders ver- einbart, nach den zur Zeit der Lieferung gültigen Marktpreisen des Handels berechnet. Die Stunden- und Materialnachweise sind täglich der Bauleitung zur Anerkenntnis vorzulegen. Stundenlöhne (Verrechnungslöhne) einschl. Lohnneben- kosten, Unternehmerzuschlag, Handwerkszeug, Kleingerät und dergleichen.

20Std EP.......................... GP ............................

04.2 Stundenlohnarbeiten, Geselle/Facharbeiter Stundenlohnarbeiten eines Gesellen/Facharbeiters für nicht vorhersehbare Arbeiten. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Stoffe oder Bauteile werden, wenn nicht anders ver- einbart, nach den zur Zeit der Lieferung gültigen Marktpreisen des Handels berechnet. Die Stunden- und Materialnachweise sind täglich der Bauleitung zur Anerkenntnis vorzulegen. Stundenlöhne (Verrechnungslöhne) einschl. Lohnneben- kosten, Unternehmerzuschlag, Handwerkszeug, Kleingerät und dergleichen.

20Std EP.......................... GP ............................

Summe Titel 04 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR

[Seite 55]

LV-Zusammenfassung

GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)

58 LV INNENTÜREN BA 2

Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR

01 Titel Türen mit Stahlzargen 29 ..............................

02 Titel Innentüren Holzeckzargen 47 ..............................

03 Titel Sonstiges 51 ..............................

04 Titel Stundenlohnarbeiten 54 ..............................

Summe LV 58 INNENTÜREN BA 2

Angebotssumme, Netto: EUR ..................................

Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................

.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift

Alle Einzelbeträge Netto in EUR

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung