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A_01.00_Teilnahmebedingungen.pdf

Innenreinigung von Linienbussen und Stadtbahnfahrzeugen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 09:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Teilnahmebedingungen

1 Rev. 08 19.03.2026

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Inhalt

1 Ausschreibungsgegenstand ........................................................................................3 2 Erläuterungen der Vergabe .........................................................................................3 2.1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen ..............................................3 2.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ................................................................3 2.3 Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen .................................................................3 3 Formale Anforderungen an den Teilnahmeantrag .......................................................4 4 Angebotsabgabe und -öffnung ....................................................................................4 4.1 Form/Bemerkungen für die Angebotsabgabe .............................................................4 4.2 Öffnung der Angebote/Geheimhaltung .......................................................................5 5 Hinweise zur Angebotsbearbeitung .............................................................................5 5.1 Preisgestaltung, Lieferkonditionen .............................................................................5 5.2 Einzureichende Unterlagen ........................................................................................6 6 Nebenangebote ..........................................................................................................6 7 Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften...........................................................6 8 Nachunternehmer .......................................................................................................7 9 Bevorzugte Bieter .......................................................................................................7 10 Eignung.......................................................................................................................7 11 Angebotsabgabetermin ...............................................................................................7 12 Zuschlags- und Bindefrist ............................................................................................7 13 Losweise Vergabe ......................................................................................................7 14 Angebotswertung ........................................................................................................8 14.1 Stufe 2 _Zuschlagswertung ........................................................................................8 14.1.1 Preiswertung (70 Punkte) ..................................................................................8 14.1.2 Qualitätswertung (30 Punkte) ............................................................................9 14.1.3 Gesamtwertung ............................................................................................... 13 14.2 Reinigungszeit und Probereinigung .......................................................................... 13 15 Rechtlicher Rahmen für die Vergabe ........................................................................ 14 16 Vertraulichkeit ........................................................................................................... 14

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1 Ausschreibungsgegenstand Gegenstand der Vergabe: Durchführung der Innenreinigung von Linienbussen und Straßenbahnfahrzeuge der Saarbahn‑Gesellschaften

• Los 1: Innenreinigung von Linienbussen der Saarbahn GmbH • Los 2: Innenreinigung von Stadtbahnfahrzeugen der Saarbahn Netz GmbH

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den beigefügten Vergabeunterlagen beschrieben.

2 Erläuterungen der Vergabe Die Vergabe erfolgt gemäß § 13 Abs. 1 SektVO im Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb.

Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet.

Alle Fragen werden über die E-Vergabeplattform beantwortet und protokolliert. Wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistungserbringung oder die Grundlagen der Preisermittlung werden allen Bewerbern/Bietern gleichzeitig bekannt gemacht.

2.1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich den Auftraggeber darauf hinzuweisen.

2.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Bewerber/Bieter, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2.3 Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung und die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bewerbern/Bietern gleichermaßen berücksichtigt werden können, müssen alle Rückfragen rechtzeitig eingehen. Rechtzeitig sind Fragen in jedem Fall, wenn sie bis spätestens 8 Kalendertage vor dem genannten Abgabetermin auf der E-Vergabeplattform eingehen. Sollten Fragen nicht spätestens 8 Tage vor dem jeweiligen Abgabetermin eingehen, sind diese nicht generell verspätet, sondern es muss im Einzelfall entschieden werden, ob die Fragen beantwortet werden müssen, um beispielweise Unklarheiten, die zu einer Angreifbarkeit des Vergabeverfahrens führen können, zu beseitigen.

Der Auftraggeber kann gemäß § 51 Abs. 2 SektVO die Bewerber/Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

3 Rev. 08 19.03.2026

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3 Formale Anforderungen an den Teilnahmeantrag Für die Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmeantrag gilt die Frist gemäß „subreport“- Veröffentlichung.

Zur Wahrung dieser Frist kommt es auf den vollständigen Eingang des Teilnahmeantrags an.

Teilnahmeanträge können nur elektronisch über die Vergabeplattform „subreport ElViS“ eingereicht werden. Für die Abgabe der Teilnahmeanträge ist die Textform nach § 126b BGB ausreichend.

Dies bedeutet, dass

• eine handschriftliche Unterschrift nicht erforderlich ist,

• es genügt, wenn die Unterlagen die Firmenanschrift, der Name des Ansprechpartners und die Funktion der erklärenden Person enthält,

• eine qualifizierte elektronische Signatur nicht erforderlich ist, sofern sie nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen gefordert wird. Bitte beachten Sie, dass auch bei Formularen mit Unterschriftenzeile die Textform ausreichend ist.

Alle Unterlagen des Teilnahmeantrages müssen vollständig in deutscher Sprache verfasst sein.

Mit dem Teilnahmeantrag sind alle in der Anlage „Checkliste zu den Vergabeunterlagen“ aufgeführten unter dem Punkt „Mit dem Teilnahmeantrag abzugeben (1.Stufe)“ aufgeführten Erklärungen und Nachweise abzugeben. Alle dort aufgeführten Erklärungen und Bescheinigungen verstehen sich als Mindestkriterien, die vom Bewerber zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied bzw. bei Nachunternehmern von jedem Nachunternehmer erforderlich und mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Nur Bewerber, die alle Teilnahmebedingungen erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Teilnahmeanträgen behält sich der Auftraggeber vor, maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei mehr als 5 geeigneten Bewerbern entscheidet das Los.

4 Angebotsabgabe und -öffnung

4.1 Form/Bemerkungen für die Angebotsabgabe Angebotsunterlagen können nur elektronisch über die Vergabeplattform „subreport ElViS“ eingereicht werden. Es ist dafür die Textform nach § 126b BGB ausreichend. Dies bedeutet, dass

• eine handschriftliche Unterschrift nicht erforderlich ist,

• es genügt, wenn das Angebot die Firmenanschrift, der Name des Ansprechpartners und die

• Funktion der erklärenden Person enthält,

• eine qualifizierte elektronische Signatur nicht erforderlich ist, sofern sie nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen gefordert wird. Bitte beachten Sie, dass auch bei Formularen mit Unterschriftenzeile die Textform ausreichend ist. 4 Rev. 08 19.03.2026

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Das Angebot ist bis zu dem vom Auftraggeber angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Ein nicht formgerecht eingereichtes Angebot kann ausgeschlossen werden.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

Alle Unterlagen müssen vollständig in deutscher Sprache abgefasst sein.

Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die Bestimmungen der Vergabe und alle Umstände zu unterrichten, welche die Preisbemessung beeinflussen. Ein Nachweis über die Besichtigung der Örtlichkeit ist dem Auftraggeber mit der Angebotsabgabe vorzulegen.

Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

4.2 Öffnung der Angebote/Geheimhaltung Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen und dürfen nicht teilnehmen. Die Öffnungsniederschrift wird weder den Bietern noch der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

5 Hinweise zur Angebotsbearbeitung

5.1 Preisgestaltung, Lieferkonditionen Das Angebot muss die Preise und Konditionen sowie die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.

Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes (z.B. Produktbroschüren etc.) erforderlich erscheinen, kann der Bieter sie seinem Angebot beifügen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen in diesen Unterlagen müssen zweifelsfrei sein.

Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Euro-Cent, anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des bei Ablauf der Angebotsfrist geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen in diesen Unterlagen müssen zweifelsfrei sein.

Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Die vom Auftraggeber vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. Auf Verlangen hat der Bieter vor dem Zuschlag ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.

Ein Preisnachlass ohne Bedingungen ist im Angebotsschreiben anzugeben.

Ein Preisnachlass mit Bedingungen ist als Änderungsvorschlag oder Nebenangebot auf besonderer Anlage zum Angebot abzugeben.

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vonhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 5 Rev. 08 19.03.2026

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5.2 Einzureichende Unterlagen Mit dem rechtsverbindlich unterschriebenen Angebot sind alle in der Anlage „Checkliste zu den Vergabeunterlagen“ aufgeführten Unterlagen unter dem Punkt „Mit dem Angebot abzugeben (2.Stufe)“ einzureichen.

Soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist, sind die Vertragsbedingungen inkl. sämtlicher Anlagen zwingend einzuhalten. Abweichungen oder Einschränkungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen oder sonstigen Unterlagen führen zum Angebotsausschluss.

Soweit nichts Anderes vereinbart ist, ist die Urkalkulation spätestens 8 Tage nach Auftragserteilung. Die Urkalkulation ist auf Kalkulationsblättern z.B. Formblatt EVM anzufertigen. Mittellohn, Stundensätze, Stoff-, Material- und Gerätekosten etc. sind deutlich auszuweisen. Die Urkalkulation wird beim Auftraggeber hinterlegt.

Sollte der Bieter den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigen, so ist auch die Urkalkulation der Nachunternehmer einzureichen.

6 Nebenangebote [ X ] Nebenangebote sind nicht zugelassen

[ ] Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

[ ] Nebenangebote sind generell zugelassen

Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage erstellt und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Der Bieter hat die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.

Die technischen Mindestkriterien dürfen nicht unterschritten werden und die Funktion muss weiterhin gewährleistet sein. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Ausschreibungsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über die Ausführung und die Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Eine Angebotszulassung mittels Prüfung durch die technische Abteilung des Auftraggebers sowie die Vorlage eines entsprechenden Gleichwertigkeitsnachweises durch den Bieter ist zwingend erforderlich.

7 Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

• in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

• in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

• dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

• dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. 6 Rev. 08 19.03.2026

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8 Nachunternehmer Beabsichtigt der Bieter sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die dafür vorgesehenen (Teil-) Leistungen in seinem Angebot bezeichnen. Er hat gemäß zu erklären, ob er (Teil-)Leistungen an Nachunternehmer vergibt und wenn ja, in der beigefügten „Nachunternehmererklärung“ – soweit nichts anderes vereinbart ist – diese mit Angebotsabgabe zu nennen.

Der Auftragnehmer hat seine Nachunternehmer sorgfältig auszuwählen und hierbei auf die Einhaltung des MiLoG sowie ggf. des AEntG zu achten.

Der Auftragnehmer wird mit seinen Nachunternehmern ein Auskunfts-, Kontroll- und Prüfrecht in vorgenannten Sinn zugunsten des Auftraggebers unmittelbar mit den Nachunternehmern vereinbaren.

9 Bevorzugte Bieter Bieter, die als "bevorzugter Bewerber" berücksichtigt werden wollen, müssen dies im Angebot erklären. Bieter, die nach den "Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Spätaussiedler, Verfolgte, Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten) bevorzugt werden wollen, müssen außerdem den Nachweis, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, rechtzeitig vor Auftragserteilung führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt.

10 Eignung Als Nachweis der Eignung haben Unternehmen die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärung, Nachweise, Bescheinigungen) vorzulegen.

11 Angebotsabgabetermin wie auf der E-Vergabeplattform ausgewiesen

12 Zuschlags- und Bindefrist wie auf der E-Vergabeplattform ausgewiesen

13 Losweise Vergabe [ ] nein

[ X ] ja, Angebote sind möglich

[ ] nur für ein Los

[ X ] für ein oder mehrere Lose

[ ] nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

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14 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:

[ ] Preis

[ X ] Wirtschaftlichstes Angebot anhand nachfolgender Zuschlagskriterien

[ ] Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien aus der Bewertungsmatrix

Der Auftraggeber behält sich vor, ohne in Verhandlungen zu treten, auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben.

14.1 Stufe 2 _Zuschlagswertung Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt. Die Angebotswertung erfolgt getrennt je Los. Die jeweiligen Los-Leistungsverzeichnisse und losbezogenen Bieterformulare sind maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang.

• LOS 1: Innenreinigung von Bussen der Saarbahn GmbH

• LOS 2: Innenreinigung von Straßenbahnfahrzeuge der Saarbahn Netz GmbH Die Zuschlagswertung erfolgt getrennt für jedes Los. Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung erfolgt anhand der Zuschlagskriterien Preis und Qualität. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte je Los.

ZuschlagskriteriumMax. Punkte
Preis (Netto-Angebotspreis)70
Qualität (Q1-Q5)30
Gesamt100 Punkte

Die Gesamtpunktzahl eines Angebots ergibt sich aus der Summe der Preis- und Qualitätspunkte.

Gesamtpunktzahl = Preispunkte + Qualitätspunkte

Die Wertungszahl wird mit 2 Stellen hinter dem Komma ermittelt. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag für das jeweilige Los.

14.1.1 Preiswertung (70 Punkte) Die Preiswertung erfolgt getrennt für jedes Los auf Grundlage der jeweiligen Angebotsdatei:

• Los 1: B 01.01_Angebotsdatei_LV-Linienbusreinigung_LOS1_(01)

• Los 2: B 02.01_Angebotsdatei_LV-Stadtbahnfahrzeugereinigung_LOS2_(01) Die Preiswertung erfolgt je Los auf Grundlage des Wertungspreises (WP) über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren. Maßgeblich ist der angebotene Gesamtjahrespreis netto je Los (P) für 12 Monate auf Grundlage der im Preisblatt vorgegebenen Planmengen. Für die vertragliche Vergütung gelten die im Vertrag festgelegten Laufzeit- und Vergütungsregelungen. 8 Rev. 08 19.03.2026

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Der Jahrespreis des ersten Vertragsjahres wird aus den als wertungsrelevant gekennzeichneten Preispositionen des Preisblatts unter Berücksichtigung der angegebenen Planmengen ermittelt. Zur Ermittlung des fiktiven Vierjahres-Wertungspreises wird ausschließlich der vom Bieter angegebene Lohnkostenanteil (PL) berücksichtigt. Der Lohnkostenanteil (PL) ist der vom Bieter im Preisblatt angegebene prozentuale Anteil der lohnabhängigen Kosten am kalkulierten Stundenverrechnungssatz (€/h). Die Angabe wird anhand der vom Bieter im Kalkulationsblatt „Stundenverrechnungssatz (UHR)“ gemachten Angaben auf Plausibilität überprüft. Hierfür wird für die Angebotswertung eine fiktive jährliche Lohnkostensteigerung von 3,00 % unterstellt. Der nicht lohnabhängige Preisanteil bleibt unverändert. Diese Fortschreibung dient ausschließlich der Angebotswertung. Sie begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Vergütungsanpassung während der Vertragslaufzeit. Für die Wertungsberechnung wird der im Preisblatt angegebene Lohnkostenanteil in Prozent durch 100 dividiert und als Dezimalwert verwendet. Dabei gilt: P = Gesamtjahrespreis netto für 12 Monate PL = Lohnkostenanteil als Dezimalwert (z. B. 75,00 % = 0,75) Für ein Angebot mit dem Jahreswertungspreis P und dem im Preisblatt angegebenen Lohnkostenanteil ergibt sich nach Umrechnung des Prozentwertes in einen Dezimalwert (PL) der fiktive 4 Vierjahres-Wertungspreis wie folgt:

• Jahr 1 = P

• Jahr 2 = P × (1 + PL × 0,030000)

• Jahr 3 = P × (1 + PL × 0,060900)

• Jahr 4 = P × (1 + PL × 0,092727)

• Fiktiver Vierjahres-Wertungspreis (WP) = Jahr 1 + Jahr 2 + Jahr 3 + Jahr 4 Das Angebot mit dem niedrigsten fiktiven Vierjahres-Wertungspreis erhält 70 Punkte.

Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt nachfolgender Formel:

Preispunkte = 70 x (niedrigster fiktiver Vierjahres-Wertungspreis / fiktiver Vierjahres- Wertungspreis des zu bewerteten Angebots)

Das Ergebnis wird auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.

14.1.2 Qualitätswertung (30 Punkte) Die Qualitätswertung erfolgt getrennt für jedes Los anhand der vom Bieter eingereichten Wertungsformulare:

• Los 1: Anlage_A_01-Q1_Los1_Bieterformular.docx bis A_01-Q5_Los1_Bieterformular.docx (losbezogene Bieterformulare)

• Los 2: Anlage_A_01-Q1_Los2_ Bieterformular.docx bis A_01-Q5_Los2_ Bieterformular.docx (losbezogene Bieterformulare)

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Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der im jeweiligen Wertungsformular abgefragten und vom Bieter eingereichten Angaben, Konzepte und Nachweise.

ZuschlagskriteriumMax. Punkte
Q1 Organisations- und Personaleinsatzkonzept10
Q2 Qualitätssicherungs- und Kontrollkonzept8
Q3 Reinigungstechnische Umsetzung und Ablauforganisation6
Q4 Arbeitsschutz, Schulung und Unterweisung3
Q5 Umwelt, Reinigungsverfahren und Produkte3
Gesamt:30 Punkte

Die Bewertung erfolgt anhand der in den jeweiligen Wertungsformularen festgelegten Bewertungsmaßstäbe und Punkteskalen. Die Qualität wird aus 40 Rohpunkten Q1–Q5 ermittelt und auf 30 Wertungspunkte skaliert. Skalierung der Rohpunkte je Q-Kriterium: Wertungspunkte = (erreichte Rohpunkte / maximale Rohpunkte) × maximale Wertungspunkte.

KriteriumRohpunkteMax.Skalierung
Wertungspunkte
Q10 - 1010×10/10
Q20 - 108×8/10
Q30 - 86×6/8
Q40 - 63×3/6
Q50 - 63×3/6
Qualität gesamt4030proportional

Die Ergebnisse werden jeweils auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die so ermittelten Punkte werden anschließend zur Gesamtqualität (max. 30 Punkte) addiert.

Qualitätspunkte = Q1 + Q2 + Q3 + Q4 + Q5

Die maximale Punktzahl für die Qualitätswertung beträgt 30 Punkte je Los.

14.1.2.1 Bewertungsmethode Qualität Für jede veröffentlichte Teilanforderung werden 2 / 1 / 0 Rohpunkte vergeben:

• 2 Rohpunkte = vollständig, konkret, auftragsbezogen und widerspruchsfrei erfüllt;

• 1 Rohpunkt = im Wesentlichen erfüllt, jedoch mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung;

• 0 Rohpunkte = nicht beantwortet, nicht verwertbar oder wesentlicher Kerninhalt fehlt. Andere Punktwerte werden nicht vergeben. Die Rohpunkte werden auf die jeweilige Höchstpunktzahl des Q-Kriteriums umgerechnet. Volle Punkte werden nur vergeben, wenn sämtliche für die jeweilige Teilanforderung ausdrücklich genannten Inhalte konkret, auftragsbezogen, widerspruchsfrei und vollständig dargestellt sind. Fehlt ein ausdrücklich geforderter wesentlicher Inhalt oder ist dessen Erfüllung nicht prüfbar, ist

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die Teilanforderung nicht im Wesentlichen erfüllt; in diesem Fall werden für die Teilanforderung 0 Rohpunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der veröffentlichten 0/1/2-Rohpunkteskala. Die 1-Rohpunkt-Stufe ist anhand des veröffentlichten Ankers „im Wesentlichen erfüllt, jedoch mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung“ anzuwenden; nicht veröffentlichte Zwischenstufen werden nicht vergeben Die Bewertung erfolgt anhand der veröffentlichten Teilanforderungen und Bewertungsanker. Grundlage der Prüfung sind die Anlagen A_01-Q1 bis A_01-Q5.

14.1.2.2 Q1 – Organisation und Personaleinsatz

• Objekt-/Einsatzleitung, Stellvertretung, Verantwortlichkeiten und Erreichbarkeit. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

• Personaleinsatz je Einsatzfenster einschließlich Funktionen und geplanter Besetzung für die Leistungen des jeweiligen Loses. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

• Zuordnung des Personals zu den Aufgaben und zum vollständigen Leistungsumfang des jeweiligen Loses. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

• Einarbeitung, Vertretung und Ausfallmanagement. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

• Abstimmung von Personalplanung, Fahrzeugbereitstellung, Einsatzfenstern und den vom Bieter selbst kalkulierten Reinigungszeiten. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

14.1.2.3 Q2 – Qualitätssicherung und Kontrolle

• Kontrollablauf während und nach der Reinigung. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

• Verantwortlichkeit und Erreichbarkeit für die Qualitätskontrolle. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt. 11 Rev. 08 19.03.2026

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• Umgang mit Mängeln und Nachbesserung. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

• Dokumentation der ausgeführten Leistungen und Kontrollergebnisse. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

• Maßnahmen zur Sicherung gleichbleibender Qualität und Vermeidung wiederkehrender Mängel. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

14.1.2.4 Q3 – Reinigungstechnische Umsetzung und Ablauf

• Ablauf der regelmäßig vorgesehenen Unterhaltsreinigung entsprechend dem jeweiligen Leistungsverzeichnis. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

• Ablauf der Grundreinigung sowie der im jeweiligen Leistungsverzeichnis vorgesehenen zusätzlichen bzw. Sonderleistungen. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

• Reihenfolge der Arbeitsschritte und Organisation innerhalb des Fahrzeugs. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

• Umgang mit Verschmutzungen, schwer zugänglichen Bereichen und besonderen Vorkommnissen. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

14.1.2.5 Q4 – Arbeitsschutz, Schulung und Unterweisung

• Arbeitsschutzorganisation und Zuständigkeiten. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

• Unterweisung und Einarbeitung des eingesetzten Personals. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder

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geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

• Sichere Arbeitsverfahren, erforderliche persönliche Schutzausrüstung und Hygienemaßnahmen. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

14.1.2.6 Q5 – Umwelt, Reinigungsverfahren und Produkte

• Reinigungsverfahren und zweckgerechter Einsatz der Reinigungsmittel. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

• Sparsamer Einsatz von Wasser, Reinigungsmitteln und Verbrauchsmaterial. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

• Abfalltrennung, ordnungsgemäße Entsorgung und Umweltanforderungen. – 2 Rohpunkte bei vollständiger, konkreter, auftragsbezogener und widerspruchsfreier Erfüllung; 1 Rohpunkt bei im Wesentlichen erfüllter Teilanforderung mit einzelnen nicht wesentlichen Lücken oder geringerer Konkretisierung; 0 Rohpunkte bei nicht beantworteter, nicht verwertbarer Teilanforderung oder fehlendem wesentlichem Kerninhalt.

14.1.3 Gesamtwertung

Die Angebotswertung erfolgt getrennt für jedes Los.

Gesamtpunktzahl = Preispunkte + Qualitätspunkte

Die Wertungszahl wird mit 2 Stellen hinter dem Komma ermittelt. Preis: maximal 70 Punkte ; Qualität: maximal 30 Punkte; Gesamt: maximal 100 Punkte

Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl je Los gilt als das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag für das jeweilige Los.

14.2 Reinigungszeit und Probereinigung Die Reinigungszeit je Leistungseinheit wird vom Bieter eigenverantwortlich kalkuliert. Der Auftraggeber gibt hierfür keine Mindest-, Höchst- oder Richtzeiten vor. Die Reinigungszeit ist kein Zuschlagskriterium. Der Auftraggeber kann die vom Bieter angegebenen Leistungswerte im Rahmen einer Probereinigung auf Plausibilität und praktische Umsetzbarkeit überprüfen. Die Probereinigung dient ausschließlich der Überprüfung der Angebotsangaben und wird nicht bewertet.

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Ergibt die Probereinigung objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für erhebliche Abweichungen zwischen den Angebotsangaben und den feststellbaren Leistungswerten, kann der Auftraggeber eine Aufklärung des Angebots verlangen. Die weitere Behandlung des Angebots richtet sich nach den vergaberechtlichen Bestimmungen und den Ergebnissen der Aufklärung.

15 Rechtlicher Rahmen für die Vergabe Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Vergabeverfahren gemäß § 57 SektVO einzustellen.

16 Vertraulichkeit Der Bewerber hat die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erhält, vertraulich zu behandeln und sie zu keinem anderen Zweck als diesem Vergabeverfahren zu verwenden. Das gilt nicht für Informationen, die

• bereits vor Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Unternehmens waren;

• ohne Zutun des Unternehmens veröffentlicht worden oder anderweitig ohne sein Verschulden allgemein bekannt geworden sind;

• die dem Unternehmen von einem oder mehreren Dritten rechtmäßig übermittelt wurden;

• die schriftlich oder in Textform durch den Auftraggeber freigegeben werden;

• die auf Grund gesetzlicher Vorschriften auf Anordnung von Behörden oder Gerichten offen zu legen sind. Beabsichtigt der Bewerber auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe hin kein Angebot abzugeben, hat er dies dem Auftraggeber mitzuteilen und die Vergabeunterlagen zu vernichten oder an den Auftraggeber zurückzugeben. Die Vernichtung der Unterlagen ist auf Verlangen zu bestätigen. Der Bewerber hat alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung der Vergabeunterlagen oder der Erstellung des Angebots betraut werden, auf Geheimhaltung zu verpflichten und dies auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen. Dies gilt auch für eine ggf. beabsichtigte Weitergabe der Unterlagen an vorgesehene Unterauftragnehmer. Eine Veröffentlichung, kommerzielle Verwertung und Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme für Zwecke der Angebotserstellung von Unterauftragnehmer von Unterlagen des Verhandlungsverfahrens) ist ohne die in Schriftform erteilte vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht zulässig. Die Bedingungen einer eventuell abgegebenen Vertraulichkeitserklärung in diesem Vergabeverfahren bleiben von den o.g. Bedingungen unberührt.

Die vorstehenden Verpflichtungen behalten auch nach Beendigung/Einstellung dieses Vergabeverfahrens für weitere 5 Jahre ihre Gültigkeit.

14 Rev. 08 19.03.2026

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