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B_02.00_LV_Innenreinigung Straßenbahnfahrzeuge_Los2_(01).pdf

Innenreinigung von Linienbussen und Stadtbahnfahrzeugen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 09:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Leistungsbeschreibung

zur Innenreinigung von

Stadtbahnfahrzeugen

der

Saarbahn Netz GmbH

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Gliederung

I ALLGEMEINES ............................................................................................. 3 II BESCHREIBUNG DES FAHRZEUGS .......................................................... 5 III LEISTUNGSBESCHREIBUNG .................................................................... 6 IV ALLGEMEINE ANGABEN ZUM ANGEBOT ............................................... 6 V ANGEBOTSPREISE .................................................................................... 6

Anlagen

1 ANLAGE 1: LEISTUNGSVERZEICHNIS STADTBAHNFAHRZEUGE ............................. 7 2 ANLAGE 2: ÜBERSICHT ABSTELLANLAGEN ........................................................ 8 3 ANLAGE 2: FAHRZEUGÜBERSICHT ............. FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT. 4 ANLAGE 3: DURCHFÜHRUNG INNENREINIGUNGSLEISTUNG ................................ 10

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I Allgemeines

Die Saarbahn Netz GmbH stellt auf den Betriebshöfen in Brebach und Lebach ihre 28 Stadtbahnfahrzeuge ab. An diesen beiden Standorten soll die Innenreinigung an den Fahrzeugen nach beigefügten Leistungsverzeichnisses (Anlage 1) durchgeführt werden. Aktuell wird die Flotte der Zweisystem-Stadtbahnwagen erneuert. Aus diesem Grund befinden sich in der Übergangsphase zeitweilig mehr als 28 Fahrzeuge im Bestand. In dieser Phase sind auch Fahrzeuge von zwei Herstellern mit unterschiedlichen Ausstattungsvarianten im Einsatz (Detail siehe Anlage 2)

Abstellanlage Brebach (Anlage 2 [2.1]): Das Werkstattgelände mit Abstellung befindet sich in 66130 Saarbrücken-Brebach; Saarbrücker Straße 23. Neben den Gleisen 4 bis 10 verlaufen einseitig auf Schwellenhöhe mit Feinsplit geschotterte Verkehrswege. Alle Verkehrswege sind nachts beleuchtet. Das Gleis 11, das bevorzugt für länger andauernde Reinigungsarbeiten vorgesehen ist, verfügt über einen mit dem Fahrzeugboden höhengleichen Bahnsteig (ca. 40 cm über Schienenoberkante (SO)). In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Gebäude der Saarbahn Netz (Abmessungen ca.4x4m), in dem die Reinigungsutensilien gelagert werden können und in dem ein Wasser- und ein Stromanschluss (230 V) vorhanden ist. In der Regel sind in Brebach bis zu 24 der 28 Fahrzeuge abgestellt.

Abstellanlage Lebach (Anlage 2 [2.2]): Die Fahrfertigmachhalle mit den zugehörigen Abstellgleisen befindet sich in 66822 Lebach; Jabacherstraße 81b. Auf dem Betriebsgelände der Saarbahn Netz GmbH befinden sich Abstellanlagen für die Stadtbahnfahrzeuge, eine Fahrfertigmachhalle, eine Lagerhalle, ein Unterwerk und ein Sozialgebäude. Im Sozialgebäude befindet sich ein Schrank, in dem Reinigungsutensilien deponiert werden können. Das Gebäude verfügt über einen Wasseranschluss und 230V Steckdosen. Die Abstellung der Fahrzeuge erfolgt in den Gleisen 43, 44 und 45. Neben den Gleisen verlaufen einseitig auf Schwellenhöhe mit Feinsplit geschotterte Verkehrswege. Alle Verkehrswege sind nachts beleuchtet. In der Regel sind in Lebach bis zu 4 der 28 Fahrzeuge abgestellt.

Zeitfenster für die Reinigungen: An einem Wochenarbeitstag (Mo-Fr) rücken die ersten Fahrzeuge ab 19.30 Uhr in die Abstellung in Brebach ein, so dass ab 20.00 Uhr mit der Fahrzeuginnenreinigung begonnen werden kann. Bis 21.00 Uhr sind sieben weitere Fahrzeuge eingerückt. Ab diesem Zeitpunkt befinden sich bis zu 17 Fahrzeuge in der Abstellung. Zwischen 23.30 Uhr und 01.40 Uhr (Fr: 02.40 Uhr) rücken dann die übrigen 7 Fahrzeuge ein. Samstags sind planmäßig bis zu 12 der 28 Fahrzeuge im Einsatz. In einem ersten Schritt rücken zwischen 16.30 Uhr und 17.15 Uhr vier Fahrzeuge ein, die übrigen acht folgen zwischen 00.30 Uhr und 02.40 Uhr. Am Samstag sind nur die Fahrzeuge zu bearbeiten, die an diesem Tag im Einsatz waren, deren Reinigung zuvor verschoben werden musste, bei denen eine Wochenreinigung ansteht oder die für eine Grundreinigung reserviert wurden.

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Die Reinigungen können ab ca. 17.00 Uhr beginnen. Davon ausgenommen sind die Grundreinigungen, die bevorzugt an einem Samstag stattfinden und mit denen nach Absprache früher begonnen werden kann. Sonntags sind ganztägig acht Fahrzeuge im Einsatz. Diese kehren zwischen 23.30 Uhr und 01.40 Uhr in die Abstellungen zurück. An diesem Tag sind nur die Fahrzeuge zu bearbeiten, die im Einsatz waren, deren Reinigung zuvor verschoben werden musste, bei denen eine Sonderreinigung oder eine Grundreinigung ansteht. Ein Teil des Fahrzeugbestandes wird erfahrungsgemäß wegen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten nicht zur Verfügung stehen. Ggf. können einige im Werkstattgebäude abgestellte Fahrzeuge nach Rücksprache gereinigt werden. Bis zum Betriebsbeginn (Mo – Sa um 04.00 Uhr und So um 06.30 Uhr) müssen die Reinigungsarbeiten abgeschlossen sein. Davon sind u.U. die Fahrzeuge ausgenommen, die für längerfristige Reinigungsarbeiten zuvor reserviert wurden. In Lebach sind täglich bis zu 4 Stadtbahnfahrzeuge abgestellt. Fahrzeugverfügbarkeiten In den Abstellanlagen Lebach und Brebach setzen zu folgenden Uhrzeiten Fahrzeuge aus. Die genauen Einrückzeiten der Fahrzeuge sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

BrebachLebach
Mo-FrMo-Fr
19:3921:13
20:0921:35
20:2400:25
20:3101:25
00:31
00:46 / 02:46 (Fr.)
01:01 / 02:46 (Fr.)
01:16
01:46 / 02:11 (Fr.)
SamstagSamstag
16:3900:25
16:5401:25
17:09
17:24
00:31
01:16
01:46
02:01
02:16
SonntagSonntag
23:4600:25
00:3101:25
00:46
01:01
01:16
01:46

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II Beschreibung des Fahrzeugs (Anlage 2 [2.3 & 2.4])

Die Saarbahn Netz GmbH verfügt über insgesamt 28 Zweisystem-Stadtbahnfahrzeuge, die in Lebach bzw. in Brebach abgestellt werden. Mit Hilfe eines sog. Reinigungsschlüssels können das Fahrzeug und der Fahrerstand betreten und die Innenbeleuchtung des Fahrzeugs sowie die Außentüren bedient werden.

Die Fahrzeuge sind außen ca. 37 m lang und 2,65 m breit. Sie unterteilen sich in drei Segmente (siehe auch Anlage 3): • Der Mittelteil (Wagenteil C) mit einer Bodenhöhe von 80 cm über SO verfügt über keine Außentüren und weist insgesamt 44 Sitzplätze auf, angeordnet in 2er- oder 4er-Gruppen. An den Sitzen sind Griffbügel vorhanden. In der Mitte des Segmentes befindet sich beidseitig jeweils eine Konsole. Auf einer Konsole ist ein Feuerlöscher angebracht. An beiden Wagenteilenden befindet sich eine eingezogene Trittstufe.

• Die beiden Außenteile (Wagenteile A und B) sind identisch aufgebaut. Im Bereich der vier Doppelflügeltüren mit einer Durchgangsbreite von 1.300 mm beträgt die Fußbodenhöhe 40 cm über SO. Zu beiden Wagenteilenden führt jeweils eine Stufe auf ein Podest mit einer Höhe von 60 cm über SO. In den Wagenteilen befinden sich zusätzlich zum Fahrersitzplatz 24 in 2er- oder 4er-Gruppen angeordnete Sitzplätze. Unter der Decke, am Mehrzweckbereich und um eine Ablagefläche hinter den Fahrerständen horizontal und an den Türbereichen vertikal sind kunststoffbeschichtete Haltestangen vorhanden. An den horizontalen Deckenhaltestangen befinden sich Halteschlaufen aus Echtleder. Der erste Zugang zum Fahrzeug für das Reinigungspersonal geschieht über eine Einzeltür (Tür 1 + 6) mit einer Durchgangsbreite von 650 mm in Fahrtrichtung rechts hinter dem Fahrerstand und zwei innenliegenden Trittstufen.

• Die einzelnen Wagenteile sind über doppelwandige Faltenbälge miteinander verbunden.

Horizontale Flächen (Auszug):

• Fußböden die an den Längswänden hochzogen sind. • Deckenplatten • Podeste und Heizungsabdeckungen, teilweise unter den Sitzen • Oberflächen von Anzeigen und Bedientafeln im Fahrerstand • Fußboden im Fahrerstand, auch unter dem höhenverstellbaren Fußpodest • Gepolsterte Sitzflächen • Fensterbrüstungen • Haltestangen • Polsterung im Mehrzweckbereich • Fugen (an Fenstern und zwischen Sitzen)

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Vertikale Flächen (Auszug):

• Seiten- und Frontscheiben • Innenwandverkleidungen • Türverkleidungen • Glasflächen an den Übergängen • Abdeckungen von Podesten • Gepolsterte Rückenlehnen und deren Rückseiten • Faltenbälge • Haltestangen

III Leistungsbeschreibung

Für die Innenreinigung der Fahrzeuge (nach Anlage 1) ist, gegliedert nach den im Preisblatt „B_02.01_Angebotsdatei_LV-Stadtbahnfahrzeugereinigung_Los2_(01)“ aufgeführten Positionen, ein Angebot abzugeben. Bei den Preisangaben ist zwischen Wochenarbeitstagen, Samstagen, Sonntagen sowie Tages- und Nachtarbeiten zu unterscheiden. Der Bieter hat für jede Position die von ihm kalkulierte Reinigungszeit je Leistungseinheit anzugeben. Der Auftraggeber gibt hierfür keine Mindestzeiten, Höchstzeiten, Richtzeiten oder Zeitkorridore vor. Der im Preisblatt ermittelte EP netto je Leistungseinheit (EP netto/LE) ist für die Vergütung der jeweiligen Leistungseinheit maßgeblich.

IV Allgemeine Angaben zum Angebot

Die Vorbemerkungen für die Durchführung der Innenreinigungsleistungen an Straßenbahnen für die Saarbahn Netz GmbH nach Anlage 4 sind einzuhalten und werden Vertragsbestandteil. Die in Anlage 3 enthaltenen Vorbemerkungen und Vorgaben zur Durchführung der Innenreinigungsleistungen sind bei der Angebotskalkulation und Leistungsausführung einzuhalten. Die Regelungen der Anlage 3 werden Vertragsbestandteil.

V Angebotspreise

Die Excel-Datei „B_02.01_Angebotsdatei_LV-Stadtbahnfahrzeugereinigung_Los2_(01)“ ist Bestandteil des Angebots. In die vorgesehenen Eingabefelder sind die geforderten Angaben einzutragen. Das Preisblatt ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen.

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1 Anlage 1: Leistungsverzeichnis Stadtbahnfahrzeuge

Position 1täglich
• Ausfegen des Wageninneren einschl. Fahrerstände • Entfernen von Grobverschmutzungen • Reinigung Frontschreiben von Insekten • Feuchtreinigung des Wagenbodens einschl. Fahrerstände (Böden dürfen nicht nass gewischt werden) • Grobverschmutzungen von und zwischen Sitzen entfernen • Feuchtreinigung der Feuerlöscher • Desinfektion des Fahrerstandes • Außenkameras am Fahrzeug reinigen • Alle Scheiben, insbesondere die Front- und Fahrerstandsscheiben innen feucht reinigen • Insektenreinigung der Frontscheiben von außen (geeignetes Werkzeug muss wegen eingeschalteter Oberleitung vorhanden sein – Stangen aus Holz oder GFK) • Armaturentafel feucht reinigen • Haltestangen und Festhalteriemen feucht reinigen und desinfizieren • Graffiti bis Größe A4 und Kaugummi entfernen • Mülleimer im Gleisbett entleeren • Außenbereich um das Reinigungsgleis reinigen
Position 2alle 3 Monate (Grundreinigung)
• Gründliche Innenreinigung unter Einsatz umweltschonender chemischer Mittel • Maschinelle Grundreinigung Wagenboden • Faltenbalg innen reinigen • Gründliches Reinigen (maschinelles Staubsaugen sowie Sprühextraktion) aller Sitzpolster einschließlich Fahrerstände • Decken,- Seiten- und Zwischenwände, Sitzkonsolen, Sitzeinfassungen, Rückenflächen und Haltestangen feucht reinigen • Fahrerstände, Armaturentafeln, Begrenzungsscheiben an der Tür, Ein- und Ausstiege gründlich feucht reinigen • Sandkastendeckel, GFK-Türverkleidung und Voutenklappen feucht reinigen • Fahrzeug innen desinfizieren im Kaltverneblungsverfahren. Die technische Ausstattung und die Betriebsmittel werden von Saarbahn kostenfrei zur Verfügung gestellt
Position 3Sonderreinigung bei Bedarf zusätzlich zu Pos.1
• Bei Verunreinigung durch besondere Vorkommnisse auf der Strecke (Erbrochenes, Kot, Graffiti Größe A4, etc.) Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis inkl. Fotodokumentation (Stundenbasis)

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2 Anlage 2: Übersicht Abstellanlagen und Fahrzeuge

2.1 Brebach:

2.2 Lebach:

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2.3 Serie S1000

Technisches Daten S1000
Sitzplätze96
Klappsitze0
Vorrangsitze8
Rollstuhlplätze4
Stehplatzfläche36,75m²
Stehplätze147
Fahrgastkapazität243
Türen8x Fahrgast;1x Fahrer
Fensterflächen

2.4 S2000

Technisches Daten S1000
Sitzplätze72
Klappsitze24
Vorrangsitze8
Rollstuhlplätze4
Stehplatzfläche34,80m²
Stehplätze139
Fahrgastkapazität243
Türen8x Fahrgast; 1x Fahrer
Fensterflächen

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3 Anlage 3: Durchführung Innenreinigungsleistung

Inhalt

1 Allgemeines ......................................................................................................... 11

2 Abgabeunterlagen und Verfahrensstufen ............................................................ 12

2.1 Stufe 1 – Teilnahme / Eignung .......................................................................................... 12 2.2 Stufe 2 – Angebotsbezogene Angaben / Zuschlagswertung .............................................. 13 2.1.1 Formularmäßige Abfrage – Referenzen (Stufe 1) ............................................................. 14 2.1.2 Formularmäßige Abfrage – Personelle Kapazität (Stufe 1) .............................................. 15 2.1.3 Formularmäßige Abfrage – Technische Ausstattung (Stufe 1) ......................................... 16 2.1.4 Formularmäßige Abfrage – Verantwortliche Leitungsfunktion (Stufe 1) ......................... 17 2.1.5 Formularmäßige Abfrage – Organisation des Arbeitsschutzes (Stufe 1) .......................... 18 2.1.6 Qualitäts- und Umweltmanagementsystem (Stufe 1) ........................................................ 19 2.2.1 Q1 Organisation und Personaleinsatz: ............................................................... 20 2.2.2 Q2 Qualitätssicherung und Kontrolle .................................................................. 20 2.2.3 Q3 Reinigungstechnische Umsetzung und Ablauf ............................................. 20 2.2.4 Q4 Arbeitsschutz, Schulung und Unterweisung ................................................. 20 2.2.5 Q5 Umwelt, Reinigungsverfahren und Produkte: ............................................... 21 2.2.6 Reinigungszeiten und Preisangaben/ Probereinigung ........................................ 21 2.2.7 Ortsbesichtigung ................................................................................................ 22

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1 Allgemeines

a. Für eventuell durch die Reinigungsarbeiten auftretende Schäden an Personen und Sachen muss eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Deckungssumme ist vom Bieter einzutragen und über die gesamte Vertragslaufzeit beizubehalten.

Personenschäden = _______________ Euro Sachschäden = _______________ Euro Vermögensschäden = _______________ Euro Bearbeitungsschäden = _______________ Euro Schlüsselverlust = _______________ Euro

Der Nachweis der Haftpflichtversicherung ist bei Vertragsabschluss sowie anschließend mind. 1x jährlich zu erbringen.

b. Die Kalkulation der Preise hat die jeweils maßgeblichen tariflichen Arbeitsbedingungen und die geltenden gesetzlichen Sozialversicherungskosten zu berücksichtigen. Die hierfür vorgesehenen Angaben, insbesondere Tariflohn und Lohnkostenanteil, sind im „B_02.01_Angebotsdatei_LV-Stadtbahnfahrzeuge- reinigung_ Los2_(01)“ auszufüllen.

c. Für die ausgeführten Reinigungsleistungen sind geeignete Leistungsnachweise zu führen. Die Leistungsnachweise sind durch einen Beauftragten des Auftraggebers zu bestätigen. Die bestätigten Leistungsnachweise dienen als Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen.

d. Festgestellte Mängel bei der Dienstleistungserbringung durch den Auftraggeber müssen umgehend dem Auftragnehmer telefonisch und/oder schriftlich mitgeteilt werden. Der Auftragnehmer hat unverzüglich für die Behebung der Mängel zu sorgen.

Mehrfach festgestellte Mängel der Reinigungsarbeiten berechtigen den Auftraggeber zur anteiligen Kürzung der Reinigungspauschale oder nach schriftlicher Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Reinigungsvertrages. Die fristlose Kündigung führt zu keinerlei Anspruch des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber.

e. Anfallender Abfall in den Fahrzeugen sind vom Auftragnehmer in getrennte, vom Auftraggeber bereitgestellte Papier-/Abfall Container zu entsorgen.

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Container nach der Reinigungszeit ordnungsgemäß verschlossen werden.

f. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht alle ausgeschriebenen Positionen zu vergeben.

g. Alle angegebenen Positionen der Anlage „B_02.01_Angebotsdatei_LV- Stadtbahnfahrzeugereinigung_ Los2_(01)“ sowie die dazugehörigen Anlagen sind für das jeweilige Los vollständig auszufüllen und anzubieten. Nur vollständig eingereichte Angebote können im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt werden.

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2 Abgabeunterlagen und Verfahrensstufen

Die in dieser Anlage 3 ausdrücklich geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vollständig auszufüllen bzw. beizufügen und mit dem jeweils vorgesehenen Verfahrensschritt einzureichen. Soweit Angaben in einem vorgegebenen Formular oder einer vorgegebenen Tabelle abzufragen sind, sind sämtliche hierfür vorgesehenen Felder vollständig auszufüllen. Eigene Anlagen dürfen ergänzend beigefügt werden, wenn der vorgesehene Umfang für die vollständige Darstellung nicht ausreicht.

Die nachfolgende Übersicht ordnet die einzureichenden Angaben und Nachweise den Verfahrensstufen zu. Maßgeblich sind die A_01.00_Teilnahmebedingungen sowie die A_00.00_Checkliste zu den Vergabeunterlagen.

2.1 Stufe 1 – Teilnahme / Eignung

Die Angaben und Nachweise der Stufe 1 sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Soweit ein Bieterformular vorgegeben ist, ist dieses zu verwenden. Übersicht der einzureichenden Angaben und Nachweise

Kap.-StufeGeforderte Angabe /Form / AnlageVorlage
Nr.Nachweis
2.1.1Stufe 1 – Teilnahme/ EignungReferenzen: mindestens 2 vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre, je Referenz mindestens 12 MonateReferenzliste/ Anlage 3 bzw. ergänzende Anlagemit Teilnahmeantrag
2.1.2Stufe 1 – Teilnahme/ EignungPersonelle Kapazität einschließlich verantwortlicher Leitungsfunktion und VertretungsregelungErklärung/ Anlage 3 bzw. ergänzende Anlagemit Teilnahmeantrag
2.1.3Stufe 1 – Teilnahme/ EignungGeeignete und verfügbare Geräte, Werkzeuge und technische AusstattungAusstattungsliste/ Anlage 3 bzw. ergänzende Anlagemit Teilnahmeantrag
2.1.4Stufe 1 – Teilnahme/ EignungQualifikation und einschlägige Erfahrung der verantwortlichen LeitungsfunktionNachweise/ Darstellungmit Teilnahmeantrag
2.1.5Stufe 1 – Teilnahme/ EignungOrganisation des Arbeitsschutzes und ZuständigkeitenDarstellungmit Teilnahmeantrag
2.1.6Stufe 1 – Teilnahme/ EignungQualitäts- und Umweltmanagementsyste mNachweise/ Darstellungmit Teilnahmeantrag

Stufe 1 wird ausschließlich als Eignungsprüfung nach den veröffentlichten Mindestanforderungen durchgeführt; eine Bepunktung findet nicht statt.

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2.2 Stufe 2 – Angebotsbezogene Angaben / Zuschlagswertung

Die nachfolgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Inhalt und Bewertung richten sich nach A_01.00_Teilnahmebedingungen und den jeweils benannten Bieterformularen. Eignungsmerkmale aus Stufe 1 werden nicht nochmals bewertet. Für Q1 bis Q5 sind die in A_01.00_Teilnahmebedingungen vollständig beschriebenen Unterpunkte zu beantworten. Die untenstehenden Felder dienen der eindeutigen formularmäßigen Zuordnung; die Bewertung erfolgt ausschließlich nach A_01.00_Teilnahmebedingungen.

Kap.-StufeGeforderte Angabe /Form / AnlageVorlage
Nr.Nachweis
2.2.1Stufe 2 – AngebotQ1 Organisation und PersonaleinsatzKonzept nach A_01-Q1 Bieterformularmit Angebot
2.2.2Stufe 2 – AngebotQ2 Qualitätssicherung und KontrolleKonzept nach A_01-Q2 Bieterformularmit Angebot
2.2.3Stufe 2 – AngebotQ3 Reinigungstechnische Umsetzung und AblaufKonzept nach A_01-Q3 Bieterformularmit Angebot
2.2.4Stufe 2 – AngebotQ4 Arbeitsschutz, Schulung und UnterweisungKonzept nach A_01-Q4 Bieterformularmit Angebot
2.2.5Stufe 2 – AngebotQ5 Umwelt, Reinigungsverfahren und ProdukteKonzept nach A_01-Q5 Bieterformularmit Angebot
2.2.6Stufe 2 – AngebotPreise, selbst bestimmte Reinigungszeiten und Stundenverrechnungs- satzGem. Anlage B_02.01_Angebotsdatei_LV -Stadtbahnfahrzeuge- reinigung_Los2_(01)mit Angebot
2.2.7Stufe 2 – AngebotTeilnahme an OrtsbesichtigungDokumentation durch Auftraggebermit Angebot zum bekannt- gegebenen Termin

Bieter/Firma: _________________________________________________

Datum: ____________________ Unterschrift: __________________

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2.1.1 Formularmäßige Abfrage – Referenzen (Stufe 1)

2.1.1 Referenzliste
Vorzulegende Unterlagen: • Aufstellung vergleichbarer Leistungen aus den letzten drei (3) Jahren mit Angaben zu Auftraggeber, Leistungszeitraum, Art und Umfang der Leistung, Anzahl und Art der gereinigten Fahrzeuge sowie Anzahl der eingesetzten Fachkräfte. Mindestanforderung: Vorlage von mindestens insgesamt zwei (2) vergleichbaren Referenzen über in den letzten drei (3) Jahren erbrachte Leistungen. • Von den insgesamt mindestens zwei (2) vorzulegenden Referenzen muss mindestens eine (1) Referenz Leistungen zur Reinigung von ÖPNV-Fahrzeugen umfassen. • Je Referenz ist eine zusammenhängende Ausführungsdauer von mindestens zwölf (12) Monaten nachzuweisen. • Die Referenzen müssen hinsichtlich Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Zusätzliche Referenzen können auf gesondertem Blatt beigefügt werden.
Nachweis erbracht:☐ Ja ☐ Nein
Liste der in den letzten drei Jahren ausgeführten vergleichbaren Leistungen
Nr.Art und Umfang der LeistungAuftraggeber/Leistungs- zeitraumFahrzeugeZahl der
Kontaktdateneingesetzten
(Name, Tel.-Nr.)Fachkräfte
1.
2.
3.

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2.1.2 Formularmäßige Abfrage – Personelle Kapazität (Stufe 1)

2.1.2 Durchschnittlicher Personalbestand
Vorzulegende Unterlagen: • Erklärung über den durchschnittlichen jährlichen Personalbestand des Bewerbers sowie die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Mindestanforderung: Die Mindestanforderung gilt als erfüllt, wenn: • die aktuelle Anzahl des operativen Reinigungspersonals mindestens das Zweifache der für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiterzahl beträgt, • mindestens eine verantwortliche Objekt- oder Einsatzleitung benannt wird, • eine Vertretung benannt wird und • ausreichende Kapazitäten zur Disposition und Steuerung der Leistungserbringung vorhanden sind.
Nachweis erbracht:☐ Ja ☐ Nein
Durchschnittlicher Personalstand
Personalgruppe20242025aktuell
Operatives Reinigungspersonal
Vorarbeiter / Teamleiter
Qualitätskontrolle / Qualitätssicherung
Verwaltungs-, Dispositions- und Managementpersonal
Sonstige Mitarbeiter (bitte erläutern)
Gesamtzahl Beschäftigte:
Für die Auftragsausführung vorgesehenes Personal
FunktionAnzahlName (sofern benannt)
Personen
Operatives Reinigungspersonal
Vorarbeiter / Teamleiter
Objekt- bzw. Einsatzleitung
Stellvertretende Objekt- bzw. Einsatzleitung
Qualitätsmanagement / Qualitätskontrolle
Disposition / Personalsteuerung

Erklärung des Bewerbers: Hiermit wird bestätigt, dass das vorgenannte Personal für die vertragsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Reinigungsleistungen für ÖPNV-Fahrzeuge zur Verfügung steht und im Auftragsfall eingesetzt werden kann. Die vorstehenden Angaben werden mit Einreichung des Teilnahmeantrags bestätigt.

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2.1.3 Formularmäßige Abfrage – Technische Ausstattung (Stufe 1)

2.1.3 Technische Ausstattung
Vorzulegende Unterlagen: • Erklärung über das Werkzeug, die Geräte und die technische Ausrüstung, über die der Bewerber/Bieter sowie gegebenenfalls die benannten Nachunternehmer für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Mindestanforderung: • Der Bewerber/Bieter muss über eine für die vertragsgemäße Durchführung der Reinigungsleistungen an ÖPNV-Fahrzeugen ausreichende technische Ausstattung verfügen. Die nachfolgend gemachten Angaben müssen erkennen lassen, dass die vorgesehenen Reinigungs-, Pflege- und Kontrollleistungen im ausgeschriebenen Umfang erbracht werden können.
Nachweis erbracht:☐ Ja ☐ Nein
Technische Ausstattung
Nr.Technische Ausstattung / GerätStückzahlEinsatzbereich im Rahmen der AuftragsausführungAnzahl
eingewiesener
bzw.
ausgebildeter
Bedienpersonen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10

Erklärung des Bewerbers/Bieters Hiermit wird bestätigt, dass die vorstehend aufgeführte technische Ausstattung dem Bewerber/Bieter für die vertragsgemäße Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung steht oder zum Zeitpunkt der Leistungserbringung zur Verfügung stehen wird.

Ergänzende Geräteliste beigefügt: ☐ Ja ☐ Nein

Die vorstehenden Angaben werden mit Einreichung des Teilnahmeantrags bestätigt.

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2.1.4 Formularmäßige Abfrage – Verantwortliche Leitungsfunktion (Stufe 1)

2.1.4 Nachweis der/des Vorarbeiterin/Vorarbeiters
Vorzulegende Unterlagen: • Angaben zur vorgesehenen Vorarbeiterin / zum vorgesehenen Vorarbeiter • Nachweis der beruflichen Qualifikation • Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung Mindestanforderung: Für die Auftragsausführung steht mindestens eine Vorarbeiter-/Teamleiterfunktion zur Verfügung, die über: • eine geeignete berufliche Qualifikation, • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einer Vorarbeiter-, Teamleiter- oder vergleichbaren Leitungsfunktion im Bereich Reinigungsdienstleistungen, • ausreichende Deutschkenntnisse zur Kommunikation mit dem Auftraggeber verfügt.
Nachweis erbracht:☐ Ja ☐ Nein
Angaben zur Vorarbeiter-/Teamleiterfunktion
AngabeEintrag
Funktion
Berufliche Qualifikation
Berufserfahrung in Leitungs- /Vorarbeiterfunktion (Jahre)
Aktuelle Tätigkeit im Unternehmen
Kurzbeschreibung bisheriger Leitungs- bzw. Vorarbeitertätigkeiten bei vergleichbaren Reinigungsleistungen

Erklärung des Bewerbers/Bieters Hiermit wird bestätigt, dass im Auftragsfall eine den vorstehenden Anforderungen entsprechende Vorarbeiter-/Teamleiterfunktion für die vertragsgemäße Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen eingesetzt wird.

Die vorstehenden Angaben werden mit Einreichung des Teilnahmeantrags bestätigt.

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2.1.5 Formularmäßige Abfrage – Organisation des Arbeitsschutzes (Stufe 1)

2.1.5 Arbeitsschutzorganisation
Vorzulegende Unterlagen: • Erklärung zur Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen
Nachweis erbracht:☐ Ja ☐ Nein
Angaben zur Arbeitsschutzorganisation
AngabeEintrag
Verantwortliche Funktion für den Arbeitsschutz im Unternehmen
Qualifikation der verantwortlichen Funktion
Organisation der Unterweisung der Beschäftigten
Organisation der arbeitsschutz- rechtlichen Betreuung der Beschäftigten

Erklärung des Bewerbers/Bieters Hiermit wird bestätigt, dass für die Auftragsausführung qualifizierte Personen zur Wahrnehmung der Arbeitsschutzaufgaben zur Verfügung stehen und die geltenden arbeitsschutzrechtlichen sowie unfallverhütungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Die vorstehenden Angaben werden mit Einreichung des Teilnahmeantrags bestätigt.

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2.1.6 Qualitäts- und Umweltmanagementsystem (Stufe 1)

2.1.6 Qualitäts- und Umweltmanagementsystem
Mindestanforderung Die Mindestanforderungen sind erfüllt, wenn • ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder gleichwertige dokumentierte Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle vorhanden sind und • Maßnahmen zum Umwelt- und Ressourcenschutz vorhanden sind. Wer eine Mindestanforderung nicht erfüllt, wird von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Legende: Ja = Mindestanforderung. Bei Nichterfüllung erfolgt der Ausschluss vom Vergabeverfahren. Informativ = reine Zusatzinformation ohne Einfluss auf die Eignungsprüfung oder Zulassung.
Qualitäts- und Umweltmanagementsystem
AnforderungMuss- AnforderungNachweis erbracht
Qualitätsmanagement nach ISO 9001 oder gleichwertige dokumentierte Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle vorhandenja☐ Ja ☐ Nein
Maßnahmen zum Umwelt- und Ressourcenschutz vorhandenja☐ Ja ☐ Nein
Zertifizierung nach ISO 9001 vorhandenInformativ☐ Ja ☐ Nein
Zertifizierung nach ISO 14001 vorhandenInformativ☐ Ja ☐ Nein
Eingetragener Meisterbetrieb im Gebäudereiniger-HandwerkInformativ☐ Ja ☐ Nein
Mitglied der Gebäudereiniger- InnungInformativ☐ Ja ☐ Nein

Erklärung des Bewerbers/Bieters Hiermit wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben zutreffend sind und die beschriebenen Maßnahmen im Unternehmen angewendet werden.

Die vorstehenden Angaben werden mit Einreichung des Teilnahmeantrags bestätigt.

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Formularmäßige Abfrage – Angebotsbezogene Konzepte (Stufe 2)

2.2.1 Q1 Organisation und Personaleinsatz:

KriteriumVom Bieter auszufüllen /VerweisAbgabe
beizufügen
Q1 Organisation und PersonaleinsatzSeparates Bieterformular zum Konzept A_01-Q1 beigefügtA_01.00_ Teilnahmebedingungenmit Angebot

Bieterformular: Anlage A_01-Q1_Los2_Bieterformular.docx

2.2.2 Q2 Qualitätssicherung und Kontrolle

KriteriumVom Bieter auszufüllen /VerweisAbgabe
beizufügen
Q2 Qualitätssicherung und KontrolleSeparates Bieterformular zum Konzept A_01-Q2 beigefügtA_01.00_ Teilnahmebedingungenmit Angebot

Bieterformular: Anlage A_01-Q2_Los2_Bieterformular.docx

2.2.3 Q3 Reinigungstechnische Umsetzung und Ablauf

KriteriumVom Bieter auszufüllen /VerweisAbgabe
beizufügen
Q3 Reinigungstechnische Umsetzung und AblaufSeparates Bieterformular zum Konzept A_01-Q3 beigefügtA_01.00_ Teilnahmebedingungenmit Angebot

Bieterformular: Anlage A_01-Q3_Los2_Bieterformular.docx

2.2.4 Q4 Arbeitsschutz, Schulung und Unterweisung

KriteriumVom Bieter auszufüllen /VerweisAbgabe
beizufügen
Q4 Arbeitsschutz, Schulung und UnterweisungSeparates Bieterformular zum Konzept A_01-Q4 beigefügtA_01.00_ Teilnahmebedingungenmit Angebot

Bieterformular: Anlage A_01-Q4_Los2_Bieterformular.docx

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2.2.5 Q5 Umwelt, Reinigungsverfahren und Produkte:

KriteriumVom Bieter auszufüllen /VerweisAbgabe
beizufügen
Q5 Umwelt, Reinigungsverfahren und ProdukteSeparates Bieterformular zum Konzept A_01-Q5 beigefügtA_01.00_ Teilnahmebedingungenmit Angebot

Bieterformular: Anlage A_01-Q5_Los2_Bieterformular.docx

2.2.6 Reinigungszeiten und Preisangaben/ Probereinigung

Die Reinigungszeit je Leistungseinheit wird vom Bieter eigenverantwortlich kalkuliert. Der Auftraggeber gibt hierfür keine Mindest-, Höchst- oder Richtzeiten vor. Die Reinigungszeit ist kein Zuschlagskriterium. Bieterformular: „B_02.01_Angebotsdatei_LV-Stadtbahnfahrzeugereinigung_ Los2_(01)“

Der Auftraggeber kann die vom Bieter angegebenen Leistungswerte im Rahmen einer Probereinigung auf Plausibilität und praktische Umsetzbarkeit überprüfen. Die Probereinigung dient ausschließlich der Überprüfung der Angebotsangaben und wird nicht bewertet.

Ergibt die Probereinigung objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für erhebliche Abweichungen zwischen den Angebotsangaben und den feststellbaren Leistungswerten, kann der Auftraggeber eine Aufklärung des Angebots verlangen. Die weitere Behandlung des Angebots richtet sich nach den vergaberechtlichen Bestimmungen und den Ergebnissen der Aufklärung

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2.2.7 Ortsbesichtigung

Die Durchführung einer Ortsbesichtigung ist verpflichtende Voraussetzung für die Angebotsabgabe. Zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins benennt der Auftraggeber eine Ansprechperson. Die Terminabstimmung erfolgt durch den Bieter unmittelbar mit der benannten Ansprechperson. Die Ortsbesichtigung dient der Erlangung ausreichender Kenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten, betrieblichen Abläufe sowie die für die Kalkulation und vertragsgemäße Leistungserbringung relevanten Rahmenbedingungen.

2.2.7 Bescheinigung über die Ortsbesichtigung
Vorzulegende Unterlagen: • Bescheinigung über die durchgeführte Ortsbesichtigung Mindestanforderung: • Die Mindestanforderung gilt als erfüllt, wenn die Bescheinigung über die durchgeführte Ortsbesichtigung mit dem Angebot eingereicht wird. Angebote werden nur berücksichtigt, wenn die Bescheinigung über die Ortsbesichtigung vorliegt.
Bescheinigung über die Ortsbesichtigung
AnforderungMindestanforderungNachweis erbracht
(Muss)
Durchgeführte Ortsbesichtigungja☐ Ja ☐ Nein
Angaben zur Ortsbesichtigung
AngabeEintrag
Bieter
Ort der Ortsbesichtigung
Datum der Ortsbesichtigung
Teilnehmer des Bieters

Bestätigung des Auftraggebers Hiermit wird bestätigt, dass das vorstehend genannte Unternehmen eine Ortsbesichtigung durchgeführt hat.

Ort, Datum: __________________ Unterschrift Auftraggeber____________________

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