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Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal – Elbe-Seitenkanal Außenbezirk Bramsche Burggartenweg 28 49565 Bramsche Tel. +49 (0) 5461 94591-0 Fax.: +49 (0) 5461 94591 - 2100
Projekt: Gebäudeinnenreinigung in Dienst- und Betriebsgebäuden Außenbezirk Bramsche
Leistungszeitraum 01/2027 – 12/2030
Beschreibung der Leistung
- Allgemeine Beschreibung der Leistung
1.1. Auszuführende Leistung nach Art und Umfang
Die Leistung umfasst die Innenreinigung von Gebäuden (Teil I) im Außenbezirk Bramsche (ABZ 01) des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes MLK / ESK. Es handelt sich um folgende Objekte:
Objekt 1 – Dienstbüro- und Betriebsgebäude ABz Bramsche
Objekt 2 – Betriebsgebäude Schleuse Hollage
Objekt 3 – Betriebsgebäude Schleuse Haste
Die Durchführung der regelmäßig anfallenden Unterhaltungsreinigungsarbeiten hat über einen Zeitraum von 48 Monaten vom 01.01.2027 bis 31.12.2030 zu erfolgen.
1.2. ausgeführte Vorarbeiten
keine
1.3. schon ausgeführte Leistungen
keine
1.4. gleichzeitig laufende Arbeiten
Soweit möglich, werden Arbeiten rechtzeitig mit dem AN abgestimmt.
LB von 1 von LB 8 Stand 10.09.2026
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Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal – Elbe-Seitenkanal Außenbezirk Bramsche Burggartenweg 28 49565 Bramsche Tel. +49 (0) 5461 94591-0 Fax.: +49 (0) 5461 94591 - 2100
Projekt: Gebäudeinnenreinigung in Dienst- und Betriebsgebäuden Außenbezirk Bramsche
Leistungszeitraum 01/2027 – 12/2030
- Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
2.1. Lage der Grundstücke
Objekt 1 – Dienstbüro- und Betriebsgebäude ABz Bramsche, Burggartenweg 28, 49565 Bramsche
Objekt 2 – Betriebsgebäude Schleuse Hollage, Schleusenweg 5, 49134 Wallenhorst
Objekt 3 – Betriebsgebäude Schleuse Haste, Schleusenweg 51, 49090 Osnabrück
Vor der Abgabe eines Angebotes hat sich der Bieter an Ort und Stelle über die auszuführenden Arbeiten und den örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Nachforderungen aufgrund von Ortsunkenntnis werden nicht anerkannt.
2.2. Gebäudebeschreibung
Objekt 1: Dienstbüro- und Betriebsgebäude ABz Bramsche Der von den Reinigungsarbeiten betroffene Gebäudekomplex ist in zweigeschosssiger Bauweise erstellt. Es handelt sich um einen Gebäudeteil mit Büro-, Fluren, Umkleide-, Sozial- und Sanitärräumen.
Die Böden sind entweder mit Fliesen oder mit PVC-Belag ausgelegt, Ausnahme sind 1 Büro im EG sowie 5 Büros im OG. Diese sind mit Teppichboden ausgelegt. Reinigungsmittel und Geräte sind auf die jeweiligen Bodenbeläge abzustimmen.
Objekt 2 – 3: Die von den Reinigungsarbeiten betroffenen Gebäudekomplexe sind in zweigeschossiger Bauweise erstellt. Es handelt sich um zwei Gebäudeteile mit Büro-, Aufenthalts-, Schalt-, Werk-, Sanitärräumen und je einer Teeküche.
Schleuse Hollage / Objekt 2: Die Böden im EG sind mit Fliesen ausgelegt, die Böden im OG sind mit einem PVC-Belag ausgelegt. Reinigungsmittel und Geräte sind auf die jeweiligen Bodenbeläge abzustimmen.
Schleuse Haste / Objekt 3: Die Böden im EG sind mit Fliesen ausgelegt, Betriebsraum sowie Aufenthaltsraum im OG sind mit einem PVC-Belag ausgelegt, Flure und Sanitärräume mit Fliesen. Reinigungsmittel und Geräte
LB von 2 von LB 8 Stand 10.09.2026
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Projekt: Gebäudeinnenreinigung in Dienst- und Betriebsgebäuden Außenbezirk Bramsche
Leistungszeitraum 01/2027 – 12/2030
sind auf die jeweiligen Bodenbeläge abzustimmen.
Es ist zu beachten, dass zwischen den einzelnen Objekten größere Entfernungen bestehen. Objekt 1 befindet sich in Bramsche, Objekt 2 in Hollage, Objekt 3 in Haste. Alle Gebäude sind über das öffentliche Straßenverkehrsnetz zu erreichen.
2.3. Ausführung der Leistung
Auf betriebsspezifische Gefahren bei Ausführung der zu erbringenden Leistungen im Bereich des Gewässerbetts und der festen Anlagen wird im beiliegenden Merkblatt „Betriebsordnung für Fremdfirmen bei Arbeiten auf Betriebsgelände der WSV“ gesondert hingewiesen. Weiterhin ist der unter Punkt 9 in diesem Schreiben geforderte Ansprechpartner des AN unverzüglich nach Auftragsvergabe dem ABz Bramsche zu benennen.
Die einschlägigen Fachregeln, Vorschriften der Reinigungsmittelhersteller und Vorschriften der Hersteller der eingebauten Bauteile sind zu beachten.
Bei entstandenen Schäden an den Außen- und Innenanlagen bzw. Gebäudeteilen ist der AG unverzüglich zu unterrichten.
Im Leistungsverzeichnis sind die Zeitintervalle vorgegeben. Die Leistungen in den Positionen sind in Leit- und Unterbeschreibung unterteilt. Die Leistungen der Unterbeschreibung sind in die Leistungen der Leitbeschreibung einzukalkulieren.
Zur Reinigung zählen für die vorgegebenen Zeitintervalle (im LV beschrieben):
- Bodenflächen vorab fegen und anschl. Nass wischen bzw. saugen und Beseitigung von Rückständen und Verschmutzungen. Sockelleisten sind mit zu reinigen.
- Schreibtische und Lagerflächen (freie Flächen) feucht reinigen und trocknen
- Abfallbehälter entleeren, Inhalt trennen und in die vom AG gestellten Mülltonnen entsorgen, Abfallbehälter mit passenden Müllbeuteln (vom AN gestellt) neu bestücken
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände entstauben, feucht abwischen und trocken nachwischen
- Lichtschalter reinigen
- Türklinken reinigen und desinfizieren
- Stuhl- und Tischbeine feucht reinigen
- Spinnweben und Dreck in allen Räumen und Eingangsbereichen entfernen
- Abstreifgitter, -lamellen in den Eingangsbereichen aufnehmen, Auffangmulde reinigen, Lamellen reinigen
LB von 3 von LB 8 Stand 10.09.2026
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Projekt: Gebäudeinnenreinigung in Dienst- und Betriebsgebäuden Außenbezirk Bramsche
Leistungszeitraum 01/2027 – 12/2030
- Griffspuren an allen abwaschbaren Flächen entfernen (Mobiliar etc.)
- Kabelkanäle sowie Fensterbänke feucht reinigen
- Reinigung des Küchenmobiliars (Arbeitsflächen, Spüle etc.)
- Waschbecken, Toiletten, Urinale und Duschkabinen vollflächig feucht reinigen, Urinstein und Kalkansätze entfernen und desinfizieren
- Wandfliesen und sonstige abwaschbare Flächen in den Sanitärbereichen feucht reinigen und desinfizieren
- Spiegel reinigen
- Fensterflächen sind schlieren- und fleckenfrei zu reinigen
Nach der Unterhaltsreinigung sind Fenster, Türen und Tore zu verschließen.
Objekt 1 – Dienstbüro- und Betriebsgebäude Bramsche
Ab dem 01.01.2027 hat die Durchführung sowie auch Dokumentation der Gebäudeinnenreinigung in der Regel 3 x wöchentlich an den Wochentagen Montag, Mittwoch und Freitag (ohne gesetzliche Feiertage, Heiligabend und Silvester) zu erfolgen.
Die beschriebenen zusätzlichen wöchentlichen sowie monatlichen Reinigungen sind jeweils Montags durchzuführen und zu dokumentieren.
Arbeitsbeginn ist jeweils 16:00 Uhr.
Der Auftraggeber behält sich vor: die Reinigung an Tagen ohne normalen Dienstbetrieb abzustellen. Ein kurzfristiges Direktionsrecht über die eingesetzten Reinigungskräfte
Objekt 2 – 3 – Betriebsgebäude Schleuse Hollage und Haste
Die Schleusen werden vor Ort durch Betriebspersonal des WSA gesteuert.
Ab dem 01.01.2027 hat die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung in der Regel 1 x wöchentlich am Donnerstag (ohne gesetzliche Feiertage, Heiligabend und Silvester) zu erfolgen.
Arbeitsbeginn ist jeweils ab 14:00 Uhr.
Der Betriebstechnikraum der Schleuse Hollage (Raum Nr. 05 im EG) ist 1x monatlich am Donnerstag der jeweils ersten Woche des Monats zu reinigen.
LB von 4 von LB 8 Stand 10.09.2026
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Projekt: Gebäudeinnenreinigung in Dienst- und Betriebsgebäuden Außenbezirk Bramsche
Leistungszeitraum 01/2027 – 12/2030
Der Auftraggeber behält sich vor: die Reinigung an Tagen ohne normalen Dienstbetrieb abzustellen. ein kurzfristiges Direktionsrecht über die eingesetzten Reinigungskräfte
2.4. Angaben zum Leistungsverzeichnis
Das Leistungsverzeichnis umfasst den Leistungsbereich „Innenreinigung von Gebäuden – Teil I“ von Dienst- und Betriebsgebäuden des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes MLK / ESK (Außenbezirk Bramsche).
Die einzelnen Räume der Gebäude werden Raumgruppen zugeordnet (siehe Anlagen).
Besondere Hinweise: Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten ist die ordnungsgemäße Erledigung mit Ausführungsdatum und Namen der Reinigungskraft in ausgehängten Formblättern zu dokumentieren. Am Ende des Monats werden diese nach Anerkennung des AG Abrechnungsgrundlage.
Die Abrechnung erfolgt monatlich nach den Leistungsnachweisen.
2.5. Reinigungskräfte, -material und –organisation
Es ist körperlich und geistig geeignetes und deutschsprachiges Reinigungspersonal zu stellen.
Vor Arbeitsaufnahme an den einzelnen Objekten muss die Liste mit den eingesetzten Reinigungskräften und deren jeweilige Arbeitsstunden dem AG vorgelegt werden.
Bei Personalwechsel ist der AG vor Arbeitsbeginn zu informieren. Im Krankheits- oder Urlaubsfall muss für alle Objekte eine Vertreterregelung vorliegen. Der Auftraggeber ist frühestmöglich (abz-bramsche@wsv.bund.de) zu informieren.
Für das Bürogebäude erhält die Reinigungskraft einen Sicherheits-Schlüssel. Dieser ist sicher aufzubewahren, bei Verlust ist der AG sofort zu informieren. Bei Personalwechsel oder im Vertretungsfall trägt der AN die Verantwortung, den Sicherheitsschlüssel der jeweiligen Reinigungskraft auszuhändigen.
Die Reinigungskräfte sind vorab über die durchzuführenden Arbeiten zu
LB von 5 von LB 8 Stand 10.09.2026
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Projekt: Gebäudeinnenreinigung in Dienst- und Betriebsgebäuden Außenbezirk Bramsche
Leistungszeitraum 01/2027 – 12/2030
unterrichten und einzuweisen.
Alle zu den Gebäudereinigungsarbeiten benötigten Maschinen und Geräte stellt der Auftragnehmer.
Die Arbeitsgeräte und Maschinen müssen mit einem VDE-Zeichen versehen sein sowie regelmäßig z.B. nach BGV A3 geprüft werden.
Die Sicherheit auf den Verkehrsflächen (Flure/Treppenhaus) darf nicht durch im Weg stehende Reinigungsgeräte/Reinigungsmaterial gefährdet werden. Bei Feuchtigkeit des Bodens muss ein Hinweisschild aufgestellt werden.
Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel stellt der AN.
Es sind entsprechende Dosieranleitungen und Dosiereinrichtungen an allen Abstellräumen für Reinigungsmaterial vorzuhalten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet nur umweltfreundliche Reinigungs- und Pflegemittel zu verwenden, die eine Schädigung der zu behandelnden Flächen und Einrichtungsgegenstände ausschließen. Soweit fettlösliche Mittel verwendet werden müssen diese abbaubar sein. Für die Fußbodenpflege sind nur rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden.
Die eingesetzten Desinfektionsmittel müssen in den Listen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie eingetragen sein. Des Weiteren sind die Regelungen gemäß § 24 UVgO – Nachweisführung durch Gütezeichen, sowie § 45 KrWG zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Pflege- und Reinigungsmittel zu untersagen.
Es ist dem Reinigungspersonal ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Des Weiteren ist es verboten Fotos zu erstellen. Bei Zuwiderhandlung ist der AN auf Verlangen des AG dazu verpflichtet, das betreffende Personal zu tauschen.
Es ist dem Reinigungspersonal ausdrücklich untersagt, Personen, die nicht vom AN eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mit zu nehmen. Dies gilt auch für Kinder.
Um eine Keimverschleppung bei den Reinigungsarbeiten auszuschließen, muss die Reinigung in Kategorien unterteilt werden (Boden, Schreibtische,
LB von 6 von LB 8 Stand 10.09.2026
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Leistungszeitraum 01/2027 – 12/2030
Sanitärräume etc.). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für diese streng voneinander zu trennenden Bereiche verschiedenfarbige Eimer und Reinigungstücher einzusetzen.
Kategorie A (rot): WC Becken, Urinale Kategorie B (gelb): Waschbecken, Duschen, Wandfliesen Kategorie C (blau): Schreibtische Kategorie D (grün): sonstige Einrichtungsgegenstände Kategorie E (schwarz): Boden
2.6. Verbrauchsmaterialien
Vom Auftraggeber werden die Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier, Seife, Papiertücher bereitgestellt. Diese sind vom Auftragnehmer bei Bedarf aufzufüllen.
2.7. Wasser / Energie
Das zur Durchführung der Reinigungsarbeiten notwendige Wasser und die elektrische Energie werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es ist jedoch auf einen sparsamen Verbrauch zu achten. In den Bürobereichen dürfen nur die Steckdosen, die an den Türen mit den Lichtschaltern installiert sind, genutzt werden.
2.8. Abstellräume
Die erforderlichen Abstellräume bzw. Abstellschränke für Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel werden vom Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung gestellt und sind zu nutzen. Er übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an vom Auftragnehmer oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen.
3.0. Art der Vergabe
Die Reinigungsarbeiten werden im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung (Unterschwellenvergabeverordnung UVgO) für 48 Monate vergeben. Die Tabellen und Grundrisse im Anhang dienen als Kalkulationsgrundlage
Mindestanforderung für evtl. Nebenangebote
- Gleichwertigkeit -
LB von 7 von LB 8 Stand 10.09.2026
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4.0. Ausführungsunterlagen
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen:
- Raumgruppenverzeichnis inkl. Grundrisse
- Reinigungsprotokolle
Vom Auftragnehmer aufzustellende Ausführungsunterlagen:
- Berechnungsgrundlage
LB von 8 von LB 8 Stand 10.09.2026