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214_WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN.pdf

Innenputzarbeiten mit Kalkputz für die Generalsanierung der GMS Kümmersbruck

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.10.2026, 08:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (VOB/B)

  1. Sicherheiten

11.1. zu Pkt. 5 der besonderen Vertragsbedingungen (Formblatt 214.H): Die Sicherheitsleistungen für Mängelansprüche werden nicht, wie angegeben, von der Summe der Abschlagszahlungen berechnet, sondern von der Bruttoschlussrechnungssumme und sind ab einer Abrechnungssumme von 50.000,00 € netto zu leisten.

11.2. Rückgabe von Sicherheiten: Als Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche wird abweichend zu § 17 Abs. 8 (2) VOB/B der Tag vereinbart, an dem die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abläuft.

  1. Baustellenreinigung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Baustelle bzw. das Bauwerk während der gesamten Vertragsdauer sauber zu halten. Durch seine Leistungen angefallener Bauschutt, Materialreste, Verpackungsmaterial u. ä. und alle sonstigen, vom Arbeitnehmer verursachten Verunreinigungen (Flaschen, Brotzeitpapier u.a.) sind laufend fachgerecht zu beseitigen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Verwertungs- / Entsorgungsnachweise des Arbeitsnehmers dem Auftraggeber vorzulegen.

  1. Ausführungsfristen

Der Auftragnehmer erhält die Ausführungsunterlagen vom Auftraggeber ausschließlich in digitaler Form (Dateiformat pdf). Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan (Balkenplan) über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Ausführungsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Der Plan ist der Objektüberwachung vor Ausführungsbeginn zu übergeben. Bei Änderungen der Ausführungsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Für die jeweiligen Teilleistungen ist die Personalstärke anzugeben. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordination mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Der Plan ist der Objektüberwachung vor Ausführungsbeginn zu übergeben. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten.

  1. Objekt- / Bauüberwachung

Während der Vertragserfüllung vertreten die Objektüberwachung und die jeweiligen Fachbauleitungen nach Zustimmung des Auftraggebers die Rechte des Auftraggebers gegenüber den Behörden, den Auftragnehmern und Dritten gegenüber und üben das Hausrecht auf der Baustelle aus. Rechtsverbindliche Erklärungen kann nur der Auftraggeber selbst abgeben. Der Auftragnehmer hat den Anordnungen der Objektüberwachung bezüglich der Reihenfolge und Ausführung der Arbeiten sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung auf der Baustelle Folge zu leisten.

  1. Baustellenbesprechungen

Baubesprechungen werden in bestimmten Abständen, im Regelfall wöchentlich, von der Objekt- überwachung anberaumt. Der Auftragnehmer oder sein Vertreter ist verpflichtet, an diesen Besprechungen während der Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers, teilzunehmen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es ist verpflichtend, dass ein deutschsprachiger Vorarbeiter auf der Baustelle anwesend sein muss.

  1. Anlieferung, Rücksendung, Verwahrung

Die Anlieferung von Baustoffen und Bauteilen ist terminlich mit der Objektüberwachung abzustimmen. Alle Lieferungen, auch kleinsten Umfangs, sind vom Auftragnehmer auf der Baustelle in Empfang zu nehmen. An den Auftraggeber gesandte Lieferungen werden auf Kosten des Auftragnehmers zurückgeschickt.

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  1. Bauseitige Leistungen, Bauumlage

Für alle Auftragnehmer wird eine Wasserversorgung und Baustromversorgung aufgebaut. Über Leistungsquerschnitt und Wasserdruck wird im Bedarfsfall Auskunft erteilt. Der Anschluss von elektrischen Heizungen (z. B. für Aufenthaltscontainer) an die Baustromversorgung ist nicht zulässig. Die Verbrauchskosten für Baustrom und Bauwasser trägt der Auftraggeber. Die Versorgungsleitungen ab der Entnahmestelle sind vom Arbeitnehmer selbst zu errichten.

  1. Baubeleuchtung

Die Baubeleuchtung in den Fluren und Treppenhäusern wird für die Ausbauarbeiten im gesamten Bau und in Teilbereichen der Außenanlagen bauseits erstellt und unterhalten. Die Arbeitsbeleuchtung hat jeder Auftragnehmer für sein Gewerk selbst zu erbringen.

  1. Ordnung der Rechnungen und Mengenermittlungen

Jeder Abschlags- und Schlussrechnung ist die Kopie einer gültigen Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EstG) beizulegen.

  1. Datenschutzgrundverordnung

Im Rahmen des Vergabeverfahrens bestätigt der Bieter/Bewerber, die erforderlichen Einwilligungen, zur Übermittlung personenbezogener Daten Dritter (z. B. Mitarbeiterdaten), vorliegen zu haben und jederzeit der Vergabestelle nachweisen zu können.

  1. Bautafel

Im Zuge der Baumaßnahme wird vom Gewerk „Baumeister“ eine Bautafel vor Ort errichtet. Es besteht die Möglichkeit als ausführende Firma auf dieser erwähnt zu werden. Bei Interesse steht als Ansprechpartner das Planungsbüro zur Verfügung. Die Kosten für die Ausführung und Montage muss von jeder ausführenden Firma selbst übernommen werden. Es ist ausdrücklich untersagt am Gerüst, am Gebäude oder sonstigen Flächen und Absperrungen Werbeplakate anzubringen.

  1. Abnahme

Durch den AG wird eine förmliche Abnahme verlangt. Eine stillschweigende Abnahme wird somit aus- geschlossen.

---- ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN ----

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung