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Beiblatt zu 214 – Zwischentermine
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) Anlage zu 1.2 – Einzelfristen
Los 10 Innenputzarbeiten
Zusätzlich zu den vereinbarten Fristen gemäß Formblatt 214 werden folgende Zwischenfristen vereinbart:
Beginn: ab 01.04.2027
Kontinuierliches Arbeiten wird vorausgesetzt
Zwischeneinsätze / Einzeleinsätze für vorgezogene Leistungen sind mit max. 2 Wochen Vorlauf auszuführen (Fensterleibungen, Haustechnikbereiche)
Die Zeiten dienen der Orientierung.